Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2020 verlautbart ...
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Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2020 verlautbart wurden Juni 2020 AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Corona-Update Tax Das Bundesfinanzministerium hat in Reaktion auf die weitreichen- den Auswirkungen des Corona-Virus steuerliche Maßnahmen für betroffene Unternehmen eingeleitet. Konkret sind die nach- folgenden Maßnahmen vorgesehen. Seite 2
A. Allgemeine Informationen B. Übersicht Bundesländer Inhalt C. Übersicht der Maßnahmen der Bundesregierung D. Übersicht der Maßnahmen der Europäischen Union Seite 3
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (1/3) Stundung von bereits fälligen Fristverlängerungen Anpassung von Vorauszahlungen oder fällig werdenden Steuern Unter den aktuellen Bedingungen kann es mit- Anträge auf Herabsetzung der Einkommen- Auf Antrag des Steuerpflichtigen können bis unter schwierig werden, aufgrund etwaiger Per- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder sonal- und/oder Mittelknappheit Abgabe- und des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke fällig werdende Steuerzahlungen (Einkom- Zahlungsfristen einzuhalten. Grundsätzliche der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer men- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatz- Fristverlängerungen seitens der Finanzver- können bei den Finanzämtern für nachweislich steuer) zinsfrei gestundet werden, soweit die waltungen werden bisher von den einzelnen unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Bundesländern unterschiedlich gewährt, Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 Folge der Corona-Pandemie nicht geleistet einheitliche Regelungen bestehen nicht. gestellt werden. werden können. Die entstandenen Schäden müssen nicht zwingend im Einzelnen wert- Insbesondere für Steueranmeldungen beste- Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der mäßig nachgewiesen werden. Auf die Erhe- hen derzeit keine allgemeinen Fristverlän- Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbe- bung von Stundungszinsen wird verzichtet. Die gerungen. Dies betrifft vor allem Umsatzsteuer- steuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden Stundung wird i. d. R. nur gewährt, sofern die Voranmeldungen und Kapitalertragsteueran- vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Steuerzahlung bereits festgesetzt wurde. meldungen. Da für Säumnis- und Verspätungs- Finanzamts gebunden und hat die Gewerbe- zuschläge nach aktuellem Stand die allgemei- steuervorauszahlung anzupassen. Stundungen der Gewerbesteuer sind von Unter- nen Regelungen gelten, empfiehlt es sich in nehmen bei den zuständigen Gemeinden zu Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuer- vielen Fällen für von der Corona-Pandemie beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten). pflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich betroffene Unternehmen, entsprechende geringer sein werden als vor der Corona-Pan- Anträge auf Stundung sind bis zum Fristverlängerungsanträge zu stellen. Für demie erwartet, werden die Steuervorauszah- 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Lohnsteueranmeldungen gilt eine Fristverlän- lungen unkompliziert und schnell herab- Finanzämtern bzw. Gemeinden zu stellen. gerung um max. 2 Monate. gesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch Für die Prüfung der Voraussetzungen für Stun- Die Abgaben der Meldungen 2019 zur Künstler- verbessert. dungen werden keine strengen Anforde- sozialkasse und Schwerbehindertenabgabe rungen seitens der Finanzbehörden gestellt. wurden vom 31. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Seite 4
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (2/3) Weitere umsatzsteuerliche Investmentsteuerliche Vollstreckungsmaßnahmen Erleichterungen Maßnahme Von Vollstreckungsmaßnahmen soll bis zum Neben der Stundung von Umsatzsteuerzahlun- Grenzverletzungen zwischen dem 1. März 31.12.2020 bei allen rückständigen oder bis gen sowie der Herabsetzung von Umsatzsteuer- 2020 und dem 30. April 2020 führen bei Publi- zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern vorauszahlungen besteht zudem derzeit in eini- kumsfonds nicht zu einem steuerlichen Status- (betr. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbe- gen Bundesländern die Möglichkeit, die be- verlust als Aktien- bzw. Mischfonds und gelten sowie Umsatzsteuer) abgesehen werden, wenn reits geleisteten Sondervorauszahlungen bei Spezialinvestmentfonds grundsätzlich dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Voll- für die Dauerfristverlängerung erstattet zu nicht als wesentlicher Verstoß gegen die streckungsschuldners oder auf andere Weise bekommen. Anlagebestimmungen. bekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner Darüber hinaus beraten wir Sie gerne, wie Sie unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist. durch zusätzliche Maßnahmen in Zeiten des Säumniszuschläge, die im Zeitraum ab Veröf- Corona-Virus Ihre Liquidität erhöhen können. fentlichung des BMF-Schreibens (19.03.2020) bis zum 31.12.2020 für fällig werdende Steuern entstehen, sind in den betreffenden Fällen zum 31.12.2020 zu erlassen. Die Finanz- ämter können den Erlass durch Allgemeinver- Sonstige Steuern Kurzarbeitergeld fügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln. Für sonstige Steuern, etwa die von der Zoll- Aufgrund der aktuellen Situation wurden ver- verwaltung verwaltete Energiesteuer und Luft- besserte Regelungen für das Kurzarbeiter- verkehrssteuer oder die vom Bundeszentralamt geld (Gesetz vom 13. März 2020) eingeführt. verwaltete Versicherungssteuer, bestehen Gerne unterstützen wir Sie bei jeglichen Fra- ebenfalls erleichterte Möglichkeiten der gen zum Kurzarbeitergeld und den dazugehö- Stundung, des Vollstreckungsaufschubs rigen steuer- und arbeitsrechtlichen Impli- sowie der Anpassung der Vorauszahlungen. kationen. Seite 5
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (3/3) Stundung und Fristver- Auswirkungen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen längerung Lohnsteuer Außenprüfungen Grundsätzlich besteht für Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar Nach aktueller Gesetzeslage ist Es ist grundsätzlich davon aus- und nicht unerheblich betroffen sind, die Möglichkeit, Anträge auf Stundung eine Stundung der Lohnsteuer zugehen, dass auch die Finanz- von Sozialversicherungsbeiträgen zu stellen, wenn die Zahlung dieser nicht möglich. ämter für den Publikumsverkehr Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre schließen und Außenprüfungen (§ 76 SGB IV). Eine solche Härte können erhebliche Einnahmeausfälle des Bundesweit ist stattdessen eine unterbrochen werden. Kontakt Unternehmens aufgrund der Corona-Krise darstellen. Fristverlängerung zur Abgabe zu den Ämtern über Fernmelde- Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat hierzu vor kurzem der LSt-Anmeldung auf Antrag verbindungen ist weiterhin die Möglichkeit der erleichterten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge nach § 109 Abs. 1 AO möglich. möglich. vorgestellt. Merkmale der vereinfachten Stundung sind vor allem der Wegfall Diese darf max. 2 Monate einer Sicherheitsleistung sowie der Stundungszinsen. Des Weiteren erfolgt betragen. Im Hinblick auf die Festsetzungs- keine Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren sowie eine verjährung bei Außenprüfungen Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen der bis dahin fällig geworde- Unsere Lohnsteuerexperten gilt zunächst § 171 Abs. 4 S. 1 nen Beiträge. Diese Stundung besteht derzeit für die Beiträge März, April und beraten Sie gerne zu aktuellen AO, des Weiteren dürfte § 171 Mai 2020. Für die Fortsetzung der Stundung für den Monat Mai 2020 bedarf lohnsteuerlichen Themen wie Abs. 1 AO erfüllt sein, wonach es eines (erneuten, einheitlich gestalteten) Antrags (s. bakertilly/news/corona- etwa den erleichterten die Festsetzungsfrist nicht vereinf-stundung-sozialversbeitr-bis-05-2020-verl.html). Bedingungen zu Kurzarbeit oder abläuft, solange die Steuer- Verdienstausfallentschädigung festsetzung wegen höherer Unverändert und verstärkt wird dabei betont, dass neben den grundsätzlichen bei Beschäftigungsverboten. Voraussetzungen für eine Beitragsstundung vorrangig die Entlastungsmög- Gewalt innerhalb der letzten lichkeiten des Kurzarbeitergeldes sowie weiterer Fördermittel und Kredi- sechs Monate des Fristablaufs te in Anspruch genommen werden müssen. Die dadurch vorhandenen fi- nicht erfolgen kann. nanziellen Mittel müssen nach Gewährung der Stundung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der bis dahin gestundeten Beiträge verwendet werden. Zudem geht damit die Erwartung des Spitzenverbandes einher, dass die gestundeten Beträge spätestens zusammen mit den Beiträ- gen des Monats Juli 2020 nachgezahlt werden. Ab Juni 2020 bestehen Über- legungen das vereinfachte Stundungsverfahren in das Regelstundungsver- fahren zu überführen. Seite 6
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (1/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Baden- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 20.03.2020 Finanzministerium BW Württemberg Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 25.03.2020 Finanzministerium BW zu USt Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung • Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen bis 14. April 2020 um bis zu zwei Monate. 14.05.2020 Finanzministerium BW Bayern • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 17.03.2020 Bayerisches Landesamt für Steuern - Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Informationen • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 26.03.2020 Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung • Vollstreckungsaufschub bei Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) auf Antrag. 26.03.2020 Bayerisches Landesamt für Steuern - Informationen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag. 26.03.2020 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Berlin • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Senatsverwaltung für Finanzen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Vollstreckungsaufschub bei Lohnsteuer-Anmeldungen auf Antrag möglich, Säumniszuschläge werden erlassen. 07.04.2020 StBK Berlin • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 24.03.2020 StBK Berlin • Rückwirkende Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag für nicht 25.03.2020 Senatsverwaltung für Finanzen unerheblich von der Krise betroffene Steuerpflichtige. Seite 7
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (2/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Branden- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 20.03.2020 Ministerium der Finanzen und für Europa burg Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. Antragsformular • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 25.03.2020 Information des Ministeriums der Finanzen und für Europa Bremen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Finanzsenat Bremen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. Hamburg • Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 auf Antrag bis zum 31. Mai 2020 24.03.2020 Steuerverwaltung der Stadt Hamburg Erlass von Säumniszuschlägen. • Vollstreckungsaufschub 19.03.2020 Antragsformular Vollstreckungsaufschub • Herabsetzung Vorauszahlungen und des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. 19.03.2020 Antragsformular Gewerbesteuer • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft-, und Umsatzsteuer. 19.03.2020 Antragsformular Stundung Hessen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 23.03.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020. 24.03.2020 StBK Hessen • Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April und Mai 2020 können auf Antrag um jeweils zwei Monate verlängert 06.04.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen werden, Verspätungs- oder Säumniszuschläge fallen nicht an. Mecklenburg- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Antragsformular Vorpommern Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 26.03.2020 Finanzministerium MV Pressemitteilung Seite 8
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (3/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Nieder- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Finanzministerium Niedersachsen sachsen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 24.03.2020 Punkt 8 im FAQ • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 01.04.2020 Punkt 5 im FAQ Nordrhein- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Finanzverwaltung NRW Westfalen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 19.03.2020 Anleitung USt-Sondervorauszahlungen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 19.03.2020 Antragsformular • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung März 2020 bis 10. Juni 2020. 06.04.2020 Antragsformular Lohnsteuer-Anmeldung Rheinland- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Finanzministerium RLP Pfalz Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020. 25.03.2020 Antragsformular für nicht beratene Steuerpflichtige Antragsformular für beratene Steuerpflichtige • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 25.03.2020 Finanzministerium RLP Saarland • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 18.03.2020 Ministerium für Finanzen und Europa Saarland Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 23.03.2020 Ministerium für Finanzen und Europa Saarland Seite 9
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (4/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Sachsen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Land Sachsen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 23.03.2020 Land Sachsen Sachsen- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Schreiben des Ministeriums für Finanzen SA Anhalt Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab 25.03.2020 Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen SA dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020. Schleswig-Holstein • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Finanzministerium SH Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Herabsetzung der USt-Sondervorauszahlung. 02.04.2020 Finanzministerium SH Thüringen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Finanzministerium Thüringen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 19.03.2020 Antragsformular • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab 25.03.2020 Finanzministerium Thüringen dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020. Seite 10
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (1/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Steuerliche Maßnahmen der Zollverwaltung 02.04.2020 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/steuern_node.html#doc370404bodyText1 Sonderregelungen für Grenzpendler 03.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemein e_Informationen/2020-04-03-Covid-19-Sonderregelungen-Grenzpendler-innen.html Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg 06.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe zogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-04-06-entlastung-der-grenzueberschreitend-taetigen-arbeitnehmer- innen-im-hinblick-auf-die-massnahmen-zur-bekaempfung-der-Covid-19-pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Besteuerung von Grenzpendlern - Niederlande 08.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe zogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2020-04-08-DBA-Niederlande- Konsultationsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe 09.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2 für von der Corona-Krise Betroffene 020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise- betroffene.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch 09.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09- die Corona-Krise für Arbeitnehmer; steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1- Bundes- Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen replication regierung Entlastung der grenzüberschreitend tätigen 16.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die zogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2020-04-16-konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik- Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19- deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-15-04-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Pandemie (DBA Österreich – Deutschland) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe 18.04.2020 zogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2019-04-18-konsultationsvereinbarung-zur-auslegung-der- grenzgaengerregelung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits 24.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24- geleisteter Vorauszahlungen für 2019 Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer- 2019.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche 23.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2 und monatliche Lohnsteueranmeldungen 020-04-23-verlaengerung-der-erklaerungsfrist-fuer-vierteljaehrliche-und-monatliche-lohnsteueranmeldungen-waehrend-der- corona-krise.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication FAQ "Corona" Steuern 24.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01- FAQ_Corona_Steuern.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Seite 11
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (2/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 05.05.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensste uer/2020-05-05-tarifermaessigung-einkuenfte-land-forstwirtschaft.html Regierungsentwurf vom 06.05.2020 eines Corona-Steuer- 06.05.2020/ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abte hilfegesetzes; wurde am 28.05.2020 vom Bundestag und am 28.05.2020/ ilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-30-Corona-Steuerhilfegesetz/2- 05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet: 05.06.2020 Regierungsentwurf.html • Befristete Senkung des USt-Satzes für Restaurant- und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-de-corona-steuerhilfe-mittwoch-696028 Verpflegungsdienstleistungen • Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG in https://www.bakertilly.de/news/detail/2b-ustg-update-verlaengerung-des-optionszeitraums-beschlossen- § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2022 zeitaufschub-fuer-juristischen-pers.html • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0201-0300/290-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 80 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei • (vorläufige) Verlängerung der steuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG von 8 auf 12 Monate • Gesetzliche Verankerung der bereits mit Erlass des BMF vom 9.4.2020 beschlossenen Steuerbefreiung einer Corona-Sonderzahlungen i.H.v. 1.500€ von Arbeitgeber Bundes- an Arbeitnehmer in § 3 Nr. 11a EStG regierung • Verlängerung der unionsrechtlichen Frist bei Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Einführungsgesetz zur AO. Ermächtigung des BMF in Art. 97 § 33 EGAO Abs. 5, von den Absätzen 1 und 2 abweichende Bestimmungen zu treffen. • Zustimmung des Bundesrates am 05.06.2020 Sonderregelungen für Grenzpendler – 07.05.2020 / https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Konsultationsvereinbarung mit Belgien 26.05.2020 / Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-07-Belgien-Abkommen-DBA- (Verlängerung bis zum 30.06.2020 mit BMF-Schreiben vom Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 25.06.2020 26.05.2020) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ (Zweite Verlängerung bis zum 31.08.2020 mit BMF- Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-26-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung- Schreiben vom 25.06.2020) Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-06-25-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung- Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Sonderregelung für Grenzpendler – 25.05.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Konsultationsvereinbarung mit Frankreich Seite 12 Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2020-05-25-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid- 19-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (3/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der 26.05.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabeno Corona-Krise Betroffene; Ergänzung des BMF-Schreibens rdnung/2020-05-26-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-betroffene- vom 9. April 2020 für bestimmte Gruppen ergaenzung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 • Konkretisierung des „bisherigen Entgelts“ für Zwecke des Kurzarbeitergelds. • Gesonderte Begründung bei Aufstockung auf über 80 % des bisherigen Entgelts. Sozialschutzpaket II – Maßnahmen u. a.: 28.05.2020 https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/gesetz-sozialschutzpaket- • Kurzarbeitergeld wird befristet erhöht, wenn mind. 50 % zwei.pdf;jsessionid=AFC644B71FBCDB1355A1CADEB6E3718A?__blob=publicationFile&v=2 der Arbeit ausfällt. • Befristete Verlängerung des Arbeitslosengeldes um 3 Monate. • Verbesserte Corona-Hilfen für soziale Dienste. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 12.06.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Bundes- der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2020-06-12-Konsultationsvereinbarung-steuerliche- regierung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom behandlung-arbeitslohn-staatliche-unterstuetzungsleistungen-unselbststaendig-erwerbstaetige-massnahmen-zur- Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); bekaempfung-der-COVID-19-pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstüt- zungsleistungen an unselbstständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Seite 13
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (4/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, das von Bundestag und 29.06.2020 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27b Bundesrat am 29.06.2020 beschlossen sowie am gbl120s1385.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1385.pdf%27%5D__15935093041 30.06.2020 im BGBl I veröffentlicht wurde und am 29 01.07.2020 in Kraft tritt: • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1512.pdf&utm_source= bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=2020-06-30--- von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Tax+Alert+Umsatzsteuer&utm_content=Mailing_12072910#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s15 • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. 12.pdf%27%5D__1593530011173 des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. • Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt. • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1 908 Euro auf 4 008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 von 1 Mio auf 5 Mio. Euro bzw. von 2 Mio auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erhöht sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen. Seite 14
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (5/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis • Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden. • Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40 000 Euro auf 60 000 Euro erhöht. • Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr. • Verlängerung der in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr. • Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird von 3,8 auf 4,0 Bundes- angehoben. regierung • Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200 000 Euro erhöht. • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. • Bei der Verjährungsfrist gilt § 78b Absatz 4 StGB entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeordnet werden kann. Nach § 376 Absatz 3 AO wird die Grenze der Verfolgungsverjährung auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert. • Änderung der Umsatzsteuerverteilung (§ 1 FAG). Seite 15
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (6/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Aktualisierter Entwurf eines BMF-Schreibens bzgl. der 30.06.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020- beabsichtigten temporären Reduzierung der USt-Sätze als 06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020- Bundes- Bestandteil des zuvor dargestellten Konjunkturpakets. final.pdf;jsessionid=6353869300AE6F3C63A536251934643A.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2 regierung Seite 16
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis • Geplante Verlängerung der Umsetzungsfrist bzgl. DAC6 11.05.2020 / https://ec.europa.eu/newsroom/representations/item-detail.cfm?item_id=676644 (geänderter Vorschlag der EU-Kommission infolge 24.06.2020 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/06/24/taxation-council-agrees-on-the-postponement- Empfehlung ECOFIN-Rat vom 09.06.2020, angenommen of-certain-tax-rules/ am 24.06.2020) 1. Meldung SV Übergangsphase → 28.02.21 1. Meldung SV Lebensphase → 30.04.21 Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Aufschubs um weitere drei Monate bis zum 1. April 2021, sofern dies in Anbetracht der weiteren Entwicklung der Corona-Krise erforderlich sein sollte. In dem Legislativvorschlag der EU-Kommission vom 8. Mai 2020 war ursprünglich nur ein Aufschub von drei Monaten Europäische vorgesehen. Union Der Aufschub bezieht sich (nur) auf den Zeitpunkt der erstmaligen Meldung der relevanten Vorgänge • Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für elektronischen Handel wird um 6 Monate verschoben (statt 01.01.2021 nun 01.07.2021) Seite 17
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Informationsportale Bundesländer Bundesland Informationen Stand Informationsportal/Quellverweis Baden-Württemberg - Bayern Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/ Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Berlin Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php Betroffene Brandenburg Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de Betroffene Bremen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 17.04.2020 https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.79065.de Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Hamburg - Hessen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/steuerliche-ma%c3%9fnahmen-corona- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen virus/ Mecklenburg- Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/corona-faq/ Vorpommern Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Niedersachsen FAQ zum Corona-Virus: Zuwendung von Hilfs- und Schutzmitteln; 29.04.2020 https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte- Steuerstundung zur Liquiditätsvorsorge; Steuerliche Behandlung von steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html Soforthilfen des Landes Nordrhein- Steuerformulare, Anleitungen und Links hinsichtlich steuerlicher 29.04.2020 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen- Westfalen Maßnahmen bzgl. der Corona-Krise des-coronavirus Rheinland-Pfalz Schreiben bzgl. steuerlicher Maßnahmen Corona-Virus - Sammelanträge 31.03.2020 https://www.sbk-rlp.de/inhalte/uploads/LfSt-Corona- für Fristverlängerungen möglich; Verzicht auf Aufrechnung von 03_Info_StBk_Billigkeitsma%C3%9Fnahmen_Stand-31-03-20.pdf Steuerrückständen; Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten Saarland - Sachsen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 15.04.2020 https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%22accordion- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen content-4585%22%3A%7B%226%22%3Atrue%7D%7D Sachsen-Anhalt - Schleswig- Holstein - Thüringen Antragsformular des Thüringer Finanzministeriums zu weiteren steuerlichen 23.04.2020 https://www.stbk- Maßnahmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/antragsformular-des- thueringer-finanzministeriums-zu-weiteren-steuerlichen-massnahmen-wegen-der-auswir.html Seite 18
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ines Paucksch Marc Roth-Lebeau Partnerin Partner Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Steuerberater Baker Tilly Baker Tilly Nymphenburger Straße 3b Friedrich-Ebert-Anlage 54 80335 München 60325 Frankfurt am Main T: +49 89 55066-116 T: +49 69 366002-255 F: +49 89 55066-166 F: +49 69 366002-41255 ines.paucksch@bakertilly.de marc.lebeau@bakertilly.de Rechtlicher Hinweis: Alle Informationen in dieser Unterlage dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechts- und Steuerrechtsberatung dar. Alle gemachten Angaben sind allgemein gehalten und können eine individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerrechtsberatung nicht ersetzen. Insofern können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen. bakertilly.de Seite 19
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