Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 14. August 2020 ...

 
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Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 14. August 2020 ...
Corona-Update Tax:
Steuererleichterungen von
Bund und Ländern
Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen,
die bis zum 14. August 2020 verlautbart wurden
August 2020

              AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING
Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 14. August 2020 ...
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Corona-Update Tax

           Das Bundesfinanzministerium hat in Reaktion auf die weitreichen-
           den Auswirkungen des Corona-Virus steuerliche Maßnahmen für
           betroffene Unternehmen eingeleitet. Konkret sind die nach-
           folgenden Maßnahmen vorgesehen.

                                                                              Seite 2
Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 14. August 2020 ...
A.   Allgemeine Informationen

         B.   Übersicht Bundesländer

         C.   Übersicht der Maßnahmen der
Inhalt        Bundesregierung

         D.   Übersicht der Maßnahmen der
              Europäischen Union

         E.   Übersicht der Maßnahmen weltweit

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Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 14. August 2020 ...
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (1/3)

                                                                                                     Stundung von bereits fälligen oder
 Fristverlängerungen                               Anpassung von Vorauszahlungen
                                                                                                     fällig werdenden Steuern

 Unter den aktuellen Bedingungen kann es mit-      Anträge auf Herabsetzung der Einkommen-           Auf Antrag des Steuerpflichtigen können bis
 unter schwierig werden, aufgrund etwaiger Per-    und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie       zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder
 sonal- und/oder Mittelknappheit Abgabe- und       des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke          fällig werdende Steuerzahlungen (Einkom-
 Zahlungsfristen einzuhalten. Grundsätzliche       der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer         men- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatz-
 Fristverlängerungen seitens der Finanzver-        können bei den Finanzämtern für nachweislich      steuer) zinsfrei gestundet werden, soweit die
 waltungen werden bisher von den einzelnen         unmittelbar und nicht unerheblich betroffene      Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in
 Bundesländern unterschiedlich gewährt,            Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020             Folge der Corona-Pandemie nicht geleistet
 einheitliche Regelungen bestehen nicht.           gestellt werden.                                  werden können. Die entstandenen Schäden
                                                                                                     müssen nicht zwingend im Einzelnen wert-
 Insbesondere für Steueranmeldungen beste-         Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der
                                                                                                     mäßig nachgewiesen werden. Auf die Erhe-
 hen derzeit keine allgemeinen Fristverlän-        Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbe-
                                                                                                     bung von Stundungszinsen wird verzichtet. Die
 gerungen. Dies betrifft vor allem Umsatzsteuer-   steuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden
                                                                                                     Stundung wird i. d. R. nur gewährt, sofern die
 Voranmeldungen und Kapitalertragsteueran-         vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des
                                                                                                     Steuerzahlung bereits festgesetzt wurde.
 meldungen. Da für Säumnis- und Verspätungs-       Finanzamts gebunden und hat die Gewerbe-
 zuschläge nach aktuellem Stand die allgemei-      steuervorauszahlung anzupassen.                   Stundungen der Gewerbesteuer sind von Unter-
 nen Regelungen gelten, empfiehlt es sich in                                                         nehmen bei den zuständigen Gemeinden zu
                                                   Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuer-
 vielen Fällen für von der Corona-Pandemie                                                           beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten).
                                                   pflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich
 betroffene Unternehmen, entsprechende
                                                   geringer sein werden als vor der Corona-Pan-      Anträge auf Stundung sind bis zum
 Fristverlängerungsanträge zu stellen. Für
                                                   demie erwartet, werden die Steuervorauszah-       31. Dezember 2020 bei den zuständigen
 Lohnsteueranmeldungen gilt eine Fristverlän-
                                                   lungen unkompliziert und schnell herab-           Finanzämtern bzw. Gemeinden zu stellen.
 gerung um max. 2 Monate.
                                                   gesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch
                                                                                                     Für die Prüfung der Voraussetzungen für Stun-
 Die Abgaben der Meldungen 2019 zur Künstler-      verbessert.
                                                                                                     dungen werden keine strengen Anforde-
 sozialkasse und Schwerbehindertenabgabe
                                                                                                     rungen seitens der Finanzbehörden gestellt.
 wurden vom 31. März 2020 auf den 30. Juni
 2020 verlängert.

                                                                                                                                                Seite 4
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (2/3)

                                                    Weitere umsatzsteuerliche                        Investmentsteuerliche
 Vollstreckungsmaßnahmen
                                                    Erleichterungen                                  Maßnahme

 Von Vollstreckungsmaßnahmen soll bis zum           Neben der Stundung von Umsatzsteuerzahlun-       Grenzverletzungen zwischen dem 1. März
 31.12.2020 bei allen rückständigen oder bis        gen sowie der Herabsetzung von Umsatzsteuer-     2020 und dem 30. April 2020 führen bei Publi-
 zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern       vorauszahlungen besteht zudem derzeit in eini-   kumsfonds nicht zu einem steuerlichen Status-
 (betr. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbe-      gen Bundesländern die Möglichkeit, die be-       verlust als Aktien- bzw. Mischfonds und gelten
 sowie Umsatzsteuer) abgesehen werden, wenn         reits geleisteten Sondervorauszahlungen          bei Spezialinvestmentfonds grundsätzlich
 dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Voll-        für die Dauerfristverlängerung erstattet zu      nicht als wesentlicher Verstoß gegen die
 streckungsschuldners oder auf andere Weise         bekommen.                                        Anlagebestimmungen.
 bekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner
                                                    Darüber hinaus beraten wir Sie gerne, wie Sie
 unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist.
                                                    durch zusätzliche Maßnahmen in Zeiten des
 Säumniszuschläge, die im Zeitraum ab Veröf-        Corona-Virus Ihre Liquidität erhöhen können.
 fentlichung des BMF-Schreibens (19.03.2020)
 bis zum 31.12.2020 für fällig werdende
 Steuern entstehen, sind in den betreffenden
 Fällen zum 31.12.2020 zu erlassen. Die Finanz-
 ämter können den Erlass durch Allgemeinver-        Sonstige Steuern                                 Kurzarbeitergeld
 fügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln.
                                                    Für sonstige Steuern, etwa die von der Zoll-     Aufgrund der aktuellen Situation wurden ver-
                                                    verwaltung verwaltete Energiesteuer und Luft-    besserte Regelungen für das Kurzarbeiter-
                                                    verkehrssteuer oder die vom Bundeszentralamt     geld (Gesetz vom 13. März 2020) eingeführt.
                                                    verwaltete Versicherungssteuer, bestehen         Gerne unterstützen wir Sie bei jeglichen Fra-
                                                    ebenfalls erleichterte Möglichkeiten der         gen zum Kurzarbeitergeld und den dazugehö-
                                                    Stundung, des Vollstreckungsaufschubs            rigen steuer- und arbeitsrechtlichen Impli-
                                                    sowie der Anpassung der Vorauszahlungen.         kationen.

                                                                                                                                                Seite 5
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (3/3)

                                                                                                              Stundung und
                                                                                                                                       Auswirkungen auf
 Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen                                                                    Fristverlängerung
                                                                                                                                       Außenprüfungen
                                                                                                              Lohnsteuer
 Grundsätzlich besteht für Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich            Nach aktueller           Es ist grundsätzlich
 betroffen sind, die Möglichkeit, Anträge auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen zu stellen,           Gesetzeslage ist         davon auszugehen,
 wenn die Zahlung dieser Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre (§76              eine Stundung der        dass auch die Finanz-
 Abs. 2 SGB IV). Eine solche Härte können erhebliche Einnahmeausfälle des Unternehmens aufgrund der           Lohnsteuer nicht         ämter für den Publi-
 Corona-Krise darstellen. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen können diese Unternehmen         möglich.                 kumsverkehr schließen
 die Möglichkeit der vereinfachten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen.
 Merkmale der vereinfachten Stundung sind vor allem der Wegfall einer Sicherheitsleistung sowie der                                    und Außenprüfungen
                                                                                                              Bundesweit ist statt-    unterbrochen werden.
 Stundungszinsen. Des Weiteren erfolgt keine Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren                 dessen eine Fristver-
 sowie eine Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen der bis dahin fällig gewordenen Beiträge. Diese                                     Kontakt zu den Äm-
 vereinfachte Stundung besteht für die Beiträge März, April und Mai 2020. Für die Fortsetzung der Stundung    längerung zur Abgabe     tern über Fernmelde-
 für den Monat Mai 2020 bedarf es aber eines (erneuten, einheitlich gestalteten) Antrags                      der LSt-Anmeldung auf    verbindungen ist
 (s. https://www.bakertilly.de/news/detail/corona-hilfen-vereinfachte-stundung-der-                           Antrag nach § 109 Abs.   weiterhin möglich.
 sozialversicherungsbeitraege-bis-mai-2020-verlaengert.html).                                                 1 AO möglich. Diese
 Der Spitzenverband der Krankenkassen betont, dass neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine         darf max. 2 Monate       Im Hinblick auf die
 Beitragsstundung vorrangig die Entlastungsmöglichkeiten des Kurzarbeitergeldes sowie weiterer                betragen.                Festsetzungsverjäh-
 Fördermittel und Kredite in Anspruch genommen werden müssen. Die dadurch vorhandenen                                                  rung bei Außenprü-
 finanziellen Mittel müssen nach Gewährung der Stundung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge       Unsere Lohnsteuer-       fungen gilt zunächst
 einschließlich der bis dahin gestundeten Beiträge verwendet werden. Zudem geht damit die Erwartung des       experten beraten Sie     § 171 Abs. 4 S. 1 AO,
 Spitzenverbandes einher, dass die gestundeten Beträge spätestens zusammen mit den Beiträgen des              gerne zu aktuellen       des Weiteren dürfte
 Monats Juli 2020 nachgezahlt werden.                                                                         lohnsteuerlichen
 Für die Beiträge ab Juni 2020 ist das vereinfachte Stundungsverfahren in das Regelstundungsverfahren                                  § 171 Abs. 1 AO erfüllt
                                                                                                              Themen wie etwa den      sein, wonach die Fest-
 nach § 76 Abs. 2 SGB IV überführt worden. Das Regelstundungsverfahren kann zur Anwendung kommen,
                                                                                                              erleichterten Bedin-     setzungsfrist nicht
 wenn die sofortige Einziehung der Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre
 und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Kranken-      gungen zu Kurzarbeit     abläuft, solange die
 kassen ist im Hinblick auf die besondere Situation der von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen       oder Verdienstausfall-   Steuerfestsetzung
 regelmäßig davon auszugehen, dass eine erhebliche Härte insoweit vorliegt, wenn die Zahlungsschwierig-       entschädigung bei Be-    wegen höherer Gewalt
 keiten vorübergehender Natur sind und die Realisierung des Beitragsanspruchs nicht gefährdet ist. Insoweit   schäftigungsverboten.    innerhalb der letzten
 würden dann die grundsätzlichen Voraussetzungen der Regelstundung von Beitragsansprüchen erfüllt sein.                                sechs Monate des
 Unter gewissen Voraussetzungen kann auch beim Regelstundungsverfahren auf die Festsetzung von                                         Fristablaufs nicht
 Stundungszinsen und der Zurverfügungstellung einer Sicherheitsleistung verzichtet werden. Einen auto-
 matischen Verzicht, wie beim vereinfachten Stundungsverfahren, gibt es hier jedoch nicht. Der Wegfall der                             erfolgen kann.
 Stundungszinsen kann z. B. von dem Angebot des Unternehmens, Ratenzahlungen zu tätigen, abhängen.

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (1/4)

Bundesland    Hilfsmaßnahmen                                                                                                    Stand         Quellverweis
Baden-        • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                         20.03.2020    Finanzministerium BW
Württemberg     Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
              • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                           Antragsformular
              • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.                                                                                           Antragsformular auf Herabsetzung
                                                                                                                                              Vorauszahlungen
              • Erlass von Säumniszuschlägen.
              • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.            25.03.2020    Finanzministerium BW zu USt
                                                                                                                                              Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung
              • Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen bis 14. April 2020 um bis zu zwei Monate. 14.05.2020   Finanzministerium BW
Bayern        • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                         17.03.2020    Bayerisches Landesamt für Steuern -
                Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.                                                                      Informationen
              • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
                                                                                                                                              Antragsformular
              • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
              • Erlass von Säumniszuschlägen.
              • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.            26.03.2020    Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung
              • Vollstreckungsaufschub bei Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) auf Antrag.                26.03.2020    Bayerisches Landesamt für Steuern -
                                                                                                                                              Informationen
              • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag.                         26.03.2020    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und
                                                                                                                                              für Heimat
Berlin        • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                         25.03.2020    Senatsverwaltung für Finanzen
                Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
              • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                           Antragsformular
              • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
              • Erlass von Säumniszuschlägen.
              • Vollstreckungsaufschub bei Lohnsteuer-Anmeldungen auf Antrag möglich, Säumniszuschläge werden erlassen.         07.04.2020    StBK Berlin
              • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                              24.03.2020    StBK Berlin
              • Rückwirkende Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag für nicht   25.03.2020    Senatsverwaltung für Finanzen
                unerheblich von der Krise betroffene Steuerpflichtige.

                                                                                                                                                                                       Seite 7
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (2/4)

Bundesland     Hilfsmaßnahmen                                                                                             Stand        Quellverweis
Branden-       • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  20.03.2020   Ministerium der Finanzen und für Europa
burg             Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
               • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.                                                                                   Antragsformular
               • Erlass von Säumniszuschlägen.
               • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                       25.03.2020   Information des Ministeriums der Finanzen und für
                                                                                                                                       Europa
Bremen         • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  25.03.2020   Finanzsenat Bremen
                 Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                   Antragsformular
               • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
               • Erlass von Säumniszuschlägen.
Hamburg        • Vollstreckungsaufschub                                                                                   19.03.2020   Antragsformular Vollstreckungsaufschub
               • Herabsetzung Vorauszahlungen und des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und              Antragsformular auf Herabsetzung
                 zur Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-/Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag                   Vorauszahlungen
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft-, und Umsatzsteuer.                                                    Antragsformular Stundung

               • Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 auf Antrag bis zum 31. Mai 2020                  24.03.2020   Steuerverwaltung der Stadt Hamburg
                 Erlass von Säumniszuschlägen.
Hessen         • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  19.03.2020   Hessisches Ministerium der Finanzen
                 Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
               • Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag.
               • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.     23.03.2020   Hessisches Ministerium der Finanzen
               • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020.                             24.03.2020   StBK Hessen
               • Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April und Mai 2020 können auf Antrag um jeweils zwei Monate verlängert   06.04.2020   Hessisches Ministerium der Finanzen
                 werden, Verspätungs- oder Säumniszuschläge fallen nicht an.
Mecklenburg-   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                  19.03.2020   Antragsformular
Vorpommern       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
               • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
               • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
               • Erlass von Säumniszuschlägen.
               • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung      26.03.2020   Finanzministerium MV Pressemitteilung

                                                                                                                                                                                  Seite 8
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (3/4)

Bundesland   Hilfsmaßnahmen                                                                                          Stand        Quellverweis
Nieder-      • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               23.03.2020   Finanzministerium Niedersachsen
sachsen        Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                Antragsformular
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung   24.03.2020   Punkt 8 im FAQ
             • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020                           01.04.2020   Punkt 5 im FAQ
Nordrhein-   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               19.03.2020   Finanzverwaltung NRW
Westfalen      Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                Antragsformular
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung   19.03.2020   Anleitung USt-Sondervorauszahlungen
             • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020                           19.03.2020   Antragsformular
             • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung März 2020 bis 10. Juni 2020.                    06.04.2020   Antragsformular Lohnsteuer-Anmeldung
Rheinland-   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               25.03.2020   Finanzministerium RLP
Pfalz          Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                                                                                                                                  Antragsformular
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020.                          25.03.2020   Antragsformular für nicht beratene Steuerpflichtige
                                                                                                                                  Antragsformular für beratene Steuerpflichtige
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                    25.03.2020   Finanzministerium RLP
Saarland     • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des               18.03.2020   Ministerium für Finanzen und Europa Saarland
               Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
             • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
             • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
             • Erlass von Säumniszuschlägen.
             • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                    23.03.2020   Ministerium für Finanzen und Europa Saarland

                                                                                                                                                                              Seite 9
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (4/4)

Bundesland           Hilfsmaßnahmen                                                                                                       Stand        Quellverweis
Sachsen              • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            23.03.2020   Land Sachsen
                       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.                                                             Antragsformular
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung.               23.03.2020   Land Sachsen
Sachsen-             • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            23.03.2020   Schreiben des Ministeriums für Finanzen SA
Anhalt                 Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer.
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab   25.03.2020   Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen SA
                       dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020.
Schleswig-Holstein   • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            23.03.2020   Finanzministerium SH
                       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.                                                                        Antragsformular
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer.
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Antrag auf Herabsetzung der USt-Sondervorauszahlung.                                                               02.04.2020   Finanzministerium SH
Thüringen            • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des                            19.03.2020   Finanzministerium Thüringen
                       Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
                                                                                                                                                       Antragsformular
                     • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer.
                     • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen.
                     • Erlass von Säumniszuschlägen.
                     • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung.                                                                 19.03.2020   Antragsformular
                     • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab   25.03.2020   Finanzministerium Thüringen
                       dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020.

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (1/6)

            Hilfsmaßnahmen                                      Stand          Quellverweis
            Steuerliche Maßnahmen der Zollverwaltung            02.04.2020     https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/steuern_node.html#doc370404bodyText1

            Sonderregelungen für Grenzpendler                   03.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemein
                                                                               e_Informationen/2020-04-03-Covid-19-Sonderregelungen-Grenzpendler-innen.html

            Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg        06.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe
                                                                               zogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-04-06-entlastung-der-grenzueberschreitend-taetigen-arbeitnehmer-
                                                                               innen-im-hinblick-auf-die-massnahmen-zur-bekaempfung-der-Covid-19-pandemie.html

            Besteuerung von Grenzpendlern - Niederlande         08.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe
                                                                               zogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2020-04-08-DBA-Niederlande-Konsultationsvereinbarung.html

            Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe       09.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2
            für von der Corona-Krise Betroffene                                020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-
                                                                               betroffene.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication

Bundes-
            Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch      09.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-
regierung   die Corona-Krise für Arbeitnehmer;                                 steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-
            Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen                  replication

            Entlastung der grenzüberschreitend tätigen          16.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe
            Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die                             zogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2020-04-16-konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik-
            Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-                             deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-15-04-2020.html
            Pandemie (DBA Österreich – Deutschland)

            Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits       24.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-
            geleisteter Vorauszahlungen für 2019                               Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-
                                                                               2019.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication
            Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche 23.04.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2
            und monatliche Lohnsteueranmeldungen                               020-04-23-verlaengerung-der-erklaerungsfrist-fuer-vierteljaehrliche-und-monatliche-lohnsteueranmeldungen-waehrend-der-
                                                                               corona-krise.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication
            FAQ "Corona" Steuern                                24.04.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-
                                                                               FAQ_Corona_Steuern.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (2/6)

            Hilfsmaßnahmen                                             Stand         Quellverweis
            Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 05.05.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2
                                                                                     019-04-29-tarifverguenstigung-fuer-einkuenfte-aus-ausseordentlichen-holznutzungen-in-der-forstwirtschaft-
                                                                                     gemaess-paragraf-34b-EStG.html
            Regierungsentwurf vom 06.05.2020 eines Corona-Steuer-      06.05.2020/   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abte
            hilfegesetzes; wurde am 28.05.2020 vom Bundestag und am 28.05.2020/      ilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-29-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz.html
            05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet:                 05.06.2020
            • Befristete Senkung des USt-Satzes für Restaurant- und                  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-de-corona-steuerhilfe-mittwoch-696028
              Verpflegungsdienstleistungen
                                                                                     https://www.bakertilly.de/news/detail/2b-ustg-update-verlaengerung-des-optionszeitraums-beschlossen-
            • Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG in                     zeitaufschub-fuer-juristischen-pers.html
              § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2022
            • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis                    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0201-0300/290-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
              80 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei
            • (vorläufige) Verlängerung der steuerlichen Rückwirkungs-
              zeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG
              von 8 auf 12 Monate
            • Gesetzliche Verankerung der bereits mit Erlass des BMF
Bundes-       vom 9.4.2020 beschlossenen Steuerbefreiung einer
regierung     Corona-Sonderzahlungen i.H.v. 1.500€ von Arbeitgeber
              an Arbeitnehmer in § 3 Nr. 11a EStG
            • Verlängerung der unionsrechtlichen Frist bei Mitteilung
              über grenzüberschreitende Steuergestaltungen im
              Einführungsgesetz zur AO. Ermächtigung des BMF in Art.
              97 § 33 EGAO Abs. 5, von den Absätzen 1 und 2
              abweichende Bestimmungen zu treffen.
            • Zustimmung des Bundesrates am 05.06.2020
            Sonderregelungen für Grenzpendler –                        07.05.2020 / https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
            Konsultationsvereinbarung mit Belgien                      26.05.2020 / Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-07-Belgien-Abkommen-DBA-
            (Verlängerung bis zum 30.06.2020 mit BMF-Schreiben vom                  Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2
                                                                       25.06.2020
            26.05.2020)                                                             https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
            (Zweite Verlängerung bis zum 31.08.2020 mit BMF-                        Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-26-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-
            Schreiben vom 25.06.2020)                                               Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.html
                                                                                     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
                                                                                     Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-06-25-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-
                                                                                     Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (3/6)

            Hilfsmaßnahmen                                               Stand        Quellverweis
            Sonderregelung für Grenzpendler –                            25.05.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
            Konsultationsvereinbarung mit Frankreich                                  Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2020-05-25-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid-19-
                                                                                      Besteuerung-Grenzpendler.html

            Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der 26.05.2020      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabeno
            Corona-Krise Betroffene; Ergänzung des BMF-Schreibens                     rdnung/2020-05-26-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-betroffene-
            vom 9. April 2020 für bestimmte Gruppen                                   ergaenzung.html
            • Konkretisierung des „bisherigen Entgelts“ für Zwecke des
              Kurzarbeitergelds.
            • Gesonderte Begründung bei Aufstockung auf über 80 %
              des bisherigen Entgelts.

            Sozialschutzpaket II – Maßnahmen u. a.:                      28.05.2020   https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sozialschutz-paket2.html
            • Kurzarbeitergeld wird befristet erhöht, wenn mind. 50 %
              der Arbeit ausfällt.
            • Befristete Verlängerung des Arbeitslosengeldes um 3
              Monate.
Bundes-
            • Verbesserte Corona-Hilfen für soziale Dienste.
regierung
            Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 12.06.2020           https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/
            der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung                      Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2020-06-12-Konsultationsvereinbarung-steuerliche-
            der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom                     behandlung-arbeitslohn-staatliche-unterstuetzungsleistungen-unselbststaendig-erwerbstaetige-massnahmen-zur-
            Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz);                                 bekaempfung-der-COVID-19-pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1
            Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche
            Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstüt-
            zungsleistungen an unselbstständig Erwerbstätige während
            der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie.

                                                                                                                                                                                            Seite 13
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (4/6)

            Hilfsmaßnahmen                                                Stand        Quellverweis
            Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, das von Bundestag und       29.06.2020   https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27b
            Bundesrat am 29.06.2020 beschlossen sowie am                               gbl120s1385.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1385.pdf%27%5D__15935093041
            30.06.2020 im BGBl I veröffentlicht wurde und am                           29
            01.07.2020 in Kraft tritt:
            • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020                  https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1512.pdf&utm_source=
              bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und                      CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=2020-06-30---
              von 7 auf 5 Prozent gesenkt.                                             Tax+Alert+Umsatzsteuer&utm_content=Mailing_12072910#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s15
            • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26.                  12.pdf%27%5D__1593530011173
Bundes-       des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben.
regierung   • Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird                   https://www.bakertilly.de/news/detail/corona-steuerhilfe-gesetze-aktuelle-steuerliche-massnahmen.html
              ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt.
            • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet
              auf zwei Jahre von derzeit 1 908 Euro auf 4 008 Euro für
              die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
            • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020
              und 2021 von 1 Mio. auf 5 Mio. Euro bzw. von 2 Mio. auf
              10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erhöht sowie
              ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für
              2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der
              Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

                                                                                                                                                                                               Seite 14
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (5/6)

            Hilfsmaßnahmen                                               Stand   Quellverweis
            • Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von
              25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen
              Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des
              Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021
              angeschafft oder hergestellt werden.
            • Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von
              Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je
              gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des
              Bruttolistenpreises von 40 000 Euro auf 60 000 Euro
              erhöht.
            • Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen
              des § 6b EStG um ein Jahr.
            • Verlängerung der in 2020 endenden Fristen für die
              Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g
              EStG um ein Jahr.
            • Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird von 3,8 auf 4,0
Bundes-
              angehoben.
regierung
            • Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die
              Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG
              auf 200 000 Euro erhöht.
            • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der
              steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im
              Zeitraum von 2020 bis 2025.
            • Bei der Verjährungsfrist gilt § 78b Absatz 4 StGB
              entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen
              der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des
              Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung
              rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des
              Strafgesetzesbuches angeordnet werden kann. Nach §
              376 Absatz 3 AO wird die Grenze der
              Verfolgungsverjährung auf das Zweieinhalbfache der
              gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert.
            • Änderung der Umsatzsteuerverteilung (§ 1 FAG).

                                                                                                Seite 15
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (6/6)

               Hilfsmaßnahmen                                             Stand        Quellverweis
               BMF-Schreiben bzgl. der temporären Reduzierung der USt-    30.06.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-
               Sätze als Bestandteil des zuvor dargestellten                           06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-
               Konjunkturpakets                                                        final.pdf;jsessionid=6353869300AE6F3C63A536251934643A.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2

               Neue Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-                 01.07.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-
               Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das                    07-01-muster-USt-voranmeldungs-vorauszahlungsverfahren-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2
               Kalenderjahr 2020 infolge des zweiten Corona-
               Steuerhilfegesetzes

Bundes-        Auf Grund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes und der 01.07.2020     https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-
regierung      damit einhergehenden Steuersatzänderungen wurden die                    07-01-muster-USterklaerung-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2
               Erläuterungen in dem Vordruckmuster USt 2 E angepasst.

               BMF-Schreiben zur befristeten Anwendung des ermäßigten     02.07.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsat
               Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und                               zsteuer-Anwendungserlass/2020-07-02-befristete-anwendung-des-ermaessigten-umsatzsteuersatzes-fuer-
               Verpflegungsdienstleistungen zum 01. Juli 2020                          restaurations-und-verpflegungsdienstleistungen-zum-1-Juli-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1

               Aktuelle Überblick des Bundesministerium der Finanzen zu   30.07.2020   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-
               steuerlichen Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte                    Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Bundes-
ministerium
der Finanzen

                                                                                                                                                                                         Seite 16
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union

              Hilfsmaßnahmen                                                  Stand        Quellverweis
              • Geplante Verlängerung der Umsetzungsfrist bzgl. DAC 6         11.05.2020 / https://ec.europa.eu/newsroom/representations/item-detail.cfm?item_id=676644
                (geänderter Vorschlag der EU-Kommission infolge               24.06.2020 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/06/24/taxation-council-agrees-on-the-postponement-
                Empfehlung ECOFIN-Rat vom 09.06.2020, angenommen                           of-certain-tax-rules/
                am 24.06.2020)

              1. Meldung SV Übergangsphase → 28.02.21
              1. Meldung SV Lebensphase → 30.04.21

              Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer einmaligen
              Verlängerung dieses Aufschubs um weitere drei Monate bis
              zum 1. April 2021, sofern dies in Anbetracht der weiteren
              Entwicklung der Corona-Krise erforderlich sein sollte. In dem
              Legislativvorschlag der EU-Kommission vom 8. Mai 2020
Europäische   war ursprünglich nur ein Aufschub von drei Monaten
Union         vorgesehen.
              Der Aufschub bezieht sich (nur) auf den Zeitpunkt der
              erstmaligen Meldung der relevanten Vorgänge

              • Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für elektronischen
                Handel wird um 6 Monate verschoben (statt 01.01.2021
                nun 01.07.2021)
              Geplante Verlängerung der Umsetzungsfrist bzgl. DAC 6           08.07.2020   https://www.bakertilly.de/news/detail/bundesfinanzministerium-dac-6-nun-doch-zum-1-juli-2020.html
              wird per heutigem Stand in Deutschland wohl nicht
              umgesetzt (→ zur Zeit in Diskussion).

                                                                                                                                                                                                Seite 17
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union

              Hilfsmaßnahmen                                          Stand        Quellverweis
              BMF-Entwurf vom 14.07.2020 zur Auslegung der nationalen 14.07.2020   https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC6/Vorschriften/vorschriften_node.html;jses
              DAC 6 Umsetzungsgesetzgebung:                                        sionid=6B86AC27D552C84E5BB841939E1372B8.live6831
              •   Die Mitteilungspflicht grenzüberschreitender
                  Steuergestaltungen besteht ab dem 1. Juli 2020.
              •   Sie besteht auch für grenzüberschreitende
                  Steuergestaltungen im Rückwirkungszeitraum; diese
                  müssen bis zum 31. August 2020 an das BZSt
                  übermittelt werden.

Europäische
Union

                                                                                                                                                                                         Seite 18
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen weltweit (1/2) – Top 5, Stand 14. August 2020

                                       Australia                                                          Germany
                                       In response to the economic implications                           Last week the federal government launched the
                                       of Victoria's Stage 4 restrictions, the                            Corona bridging aid as an essential part of the

                1                      Federal Government has announced
                                       "tweaks" to the JobKeeper 2.0 payment
                                                                                            2             economic stimulus package. Medium-sized
                                                                                                          companies that have suffered a significant drop in
                                       rules - the rules that govern entitlements                         sales as a result of the corona pandemic can now
                                       after 27 September 2020.                                           receive further liquidity assistance.

                                       Bolivia                                                           United States
                                       Government postpones filing and                                   Employers can set up a leave-sharing plan that
                                       payment deadlines for the manufacture                             permits employees to deposit leave in a "leave
                                       and construction sector for taxpayers                             bank" for use by other employees who have been
                 3                     with fiscal year ended in March 2020.
                                       Accordingly, the deadline for payment                4            adversely affected by the COVID-19 pandemic.
                                                                                                         This will have no tax consequences for an
                                       and submission of annual tax returns,                             employee who deposits leave but the employee
                                       financial statements and transfer pricing                         will also not be able to claim a deduction for the
                                       files is postponed to 30 October 2020.                            deposited leave.

                                       Russia
                                       Starting 1 January 2021, for companies in the IT sector, the social security contribution rate will
                 5                     be reduced from 14% to 7.6% and the corporate income tax rate will be reduced from 20% to
                                       3% subject to certain criteria.

Quelle: Baker Tilly Global Tax Solutions                                                                                                                 Seite 19
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Hilfsmaßnahmen weltweit (2/2) – gelistet nach Ländern, Stand 14. August 2020

                                           Hilfsmaßnahmen für Länder A bis L

                                           Hilfsmaßnahmen für Länder M bis Z

Quelle: Baker Tilly Global Tax Solutions                                                 Seite 20
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise

Übersicht Informationsportale Bundesländer

Bundesland            Informationen                                                            Stand         Informationsportal/Quellverweis

Baden-Württemberg -
Bayern                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   29.04.2020    https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen
Berlin                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   29.04.2020    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php
                      Betroffene
Brandenburg           Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   28.04.2020    https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de
                      Betroffene
Bremen                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   17.04.2020    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.79065.de
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen
Hamburg               -
Hessen                Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   28.04.2020    https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/steuerliche-ma%c3%9fnahmen-corona-
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen                                          virus/
Mecklenburg-          Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   29.04.2020    https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/corona-faq/
Vorpommern            Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen
Niedersachsen         FAQ zum Corona-Virus: Zuwendung von Hilfs- und Schutzmitteln;            29.04.2020    https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte-
                      Steuerstundung zur Liquiditätsvorsorge; Steuerliche Behandlung von                     steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html
                      Soforthilfen des Landes
Nordrhein-            Steuerformulare, Anleitungen und Links hinsichtlich steuerlicher         29.04.2020    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-
Westfalen             Maßnahmen bzgl. der Corona-Krise                                                       des-coronavirus
Rheinland-Pfalz       Schreiben bzgl. steuerlicher Maßnahmen Corona-Virus - Sammelanträge      31.03.2020    https://www.sbk-rlp.de/inhalte/uploads/LfSt-Corona-
                      für Fristverlängerungen möglich; Verzicht auf Aufrechnung von                          03_Info_StBk_Billigkeitsma%C3%9Fnahmen_Stand-31-03-20.pdf
                      Steuerrückständen; Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten
Saarland              -
Sachsen               Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona-   15.04.2020    https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%22accordion-
                      Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen                                          content-4585%22%3A%7B%226%22%3Atrue%7D%7D
Sachsen-Anhalt        -
Schleswig- Holstein   -
Thüringen             Antragsformular des Thüringer Finanzministeriums zu weiteren steuerlichen 23.04.2020   https://www.stbk-
                      Maßnahmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus                                       thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/antragsformular-des-
                                                                                                             thueringer-finanzministeriums-zu-weiteren-steuerlichen-massnahmen-wegen-der-auswir.html

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Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

            Ines Paucksch                                                                                Marc Roth-Lebeau
            Partnerin                                                                                    Partner
            Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin                                                         Steuerberater

            Baker Tilly                                                                                  Baker Tilly

            Nymphenburger Straße 3b                                                                      Friedrich-Ebert-Anlage 54
            80335 München                                                                                60325 Frankfurt am Main

            T: +49 89 55066-116                                                                          T: +49 69 366002-255
            F: +49 89 55066-166                                                                          F: +49 69 366002-41255

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