Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern - Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 14. August 2020 ...
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Corona-Update Tax: Steuererleichterungen von Bund und Ländern Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen, die bis zum 14. August 2020 verlautbart wurden August 2020 AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Corona-Update Tax Das Bundesfinanzministerium hat in Reaktion auf die weitreichen- den Auswirkungen des Corona-Virus steuerliche Maßnahmen für betroffene Unternehmen eingeleitet. Konkret sind die nach- folgenden Maßnahmen vorgesehen. Seite 2
A. Allgemeine Informationen B. Übersicht Bundesländer C. Übersicht der Maßnahmen der Inhalt Bundesregierung D. Übersicht der Maßnahmen der Europäischen Union E. Übersicht der Maßnahmen weltweit Seite 3
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (1/3) Stundung von bereits fälligen oder Fristverlängerungen Anpassung von Vorauszahlungen fällig werdenden Steuern Unter den aktuellen Bedingungen kann es mit- Anträge auf Herabsetzung der Einkommen- Auf Antrag des Steuerpflichtigen können bis unter schwierig werden, aufgrund etwaiger Per- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder sonal- und/oder Mittelknappheit Abgabe- und des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke fällig werdende Steuerzahlungen (Einkom- Zahlungsfristen einzuhalten. Grundsätzliche der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer men- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatz- Fristverlängerungen seitens der Finanzver- können bei den Finanzämtern für nachweislich steuer) zinsfrei gestundet werden, soweit die waltungen werden bisher von den einzelnen unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Bundesländern unterschiedlich gewährt, Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 Folge der Corona-Pandemie nicht geleistet einheitliche Regelungen bestehen nicht. gestellt werden. werden können. Die entstandenen Schäden müssen nicht zwingend im Einzelnen wert- Insbesondere für Steueranmeldungen beste- Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der mäßig nachgewiesen werden. Auf die Erhe- hen derzeit keine allgemeinen Fristverlän- Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbe- bung von Stundungszinsen wird verzichtet. Die gerungen. Dies betrifft vor allem Umsatzsteuer- steuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden Stundung wird i. d. R. nur gewährt, sofern die Voranmeldungen und Kapitalertragsteueran- vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Steuerzahlung bereits festgesetzt wurde. meldungen. Da für Säumnis- und Verspätungs- Finanzamts gebunden und hat die Gewerbe- zuschläge nach aktuellem Stand die allgemei- steuervorauszahlung anzupassen. Stundungen der Gewerbesteuer sind von Unter- nen Regelungen gelten, empfiehlt es sich in nehmen bei den zuständigen Gemeinden zu Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuer- vielen Fällen für von der Corona-Pandemie beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten). pflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich betroffene Unternehmen, entsprechende geringer sein werden als vor der Corona-Pan- Anträge auf Stundung sind bis zum Fristverlängerungsanträge zu stellen. Für demie erwartet, werden die Steuervorauszah- 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Lohnsteueranmeldungen gilt eine Fristverlän- lungen unkompliziert und schnell herab- Finanzämtern bzw. Gemeinden zu stellen. gerung um max. 2 Monate. gesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch Für die Prüfung der Voraussetzungen für Stun- Die Abgaben der Meldungen 2019 zur Künstler- verbessert. dungen werden keine strengen Anforde- sozialkasse und Schwerbehindertenabgabe rungen seitens der Finanzbehörden gestellt. wurden vom 31. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Seite 4
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (2/3) Weitere umsatzsteuerliche Investmentsteuerliche Vollstreckungsmaßnahmen Erleichterungen Maßnahme Von Vollstreckungsmaßnahmen soll bis zum Neben der Stundung von Umsatzsteuerzahlun- Grenzverletzungen zwischen dem 1. März 31.12.2020 bei allen rückständigen oder bis gen sowie der Herabsetzung von Umsatzsteuer- 2020 und dem 30. April 2020 führen bei Publi- zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern vorauszahlungen besteht zudem derzeit in eini- kumsfonds nicht zu einem steuerlichen Status- (betr. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbe- gen Bundesländern die Möglichkeit, die be- verlust als Aktien- bzw. Mischfonds und gelten sowie Umsatzsteuer) abgesehen werden, wenn reits geleisteten Sondervorauszahlungen bei Spezialinvestmentfonds grundsätzlich dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Voll- für die Dauerfristverlängerung erstattet zu nicht als wesentlicher Verstoß gegen die streckungsschuldners oder auf andere Weise bekommen. Anlagebestimmungen. bekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner Darüber hinaus beraten wir Sie gerne, wie Sie unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist. durch zusätzliche Maßnahmen in Zeiten des Säumniszuschläge, die im Zeitraum ab Veröf- Corona-Virus Ihre Liquidität erhöhen können. fentlichung des BMF-Schreibens (19.03.2020) bis zum 31.12.2020 für fällig werdende Steuern entstehen, sind in den betreffenden Fällen zum 31.12.2020 zu erlassen. Die Finanz- ämter können den Erlass durch Allgemeinver- Sonstige Steuern Kurzarbeitergeld fügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln. Für sonstige Steuern, etwa die von der Zoll- Aufgrund der aktuellen Situation wurden ver- verwaltung verwaltete Energiesteuer und Luft- besserte Regelungen für das Kurzarbeiter- verkehrssteuer oder die vom Bundeszentralamt geld (Gesetz vom 13. März 2020) eingeführt. verwaltete Versicherungssteuer, bestehen Gerne unterstützen wir Sie bei jeglichen Fra- ebenfalls erleichterte Möglichkeiten der gen zum Kurzarbeitergeld und den dazugehö- Stundung, des Vollstreckungsaufschubs rigen steuer- und arbeitsrechtlichen Impli- sowie der Anpassung der Vorauszahlungen. kationen. Seite 5
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Zusammenfassende, nicht abschließende Beschreibung der Maßnahmen für betroffene Unternehmen (3/3) Stundung und Auswirkungen auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen Fristverlängerung Außenprüfungen Lohnsteuer Grundsätzlich besteht für Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich Nach aktueller Es ist grundsätzlich betroffen sind, die Möglichkeit, Anträge auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen zu stellen, Gesetzeslage ist davon auszugehen, wenn die Zahlung dieser Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre (§76 eine Stundung der dass auch die Finanz- Abs. 2 SGB IV). Eine solche Härte können erhebliche Einnahmeausfälle des Unternehmens aufgrund der Lohnsteuer nicht ämter für den Publi- Corona-Krise darstellen. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen können diese Unternehmen möglich. kumsverkehr schließen die Möglichkeit der vereinfachten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen. Merkmale der vereinfachten Stundung sind vor allem der Wegfall einer Sicherheitsleistung sowie der und Außenprüfungen Bundesweit ist statt- unterbrochen werden. Stundungszinsen. Des Weiteren erfolgt keine Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren dessen eine Fristver- sowie eine Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen der bis dahin fällig gewordenen Beiträge. Diese Kontakt zu den Äm- vereinfachte Stundung besteht für die Beiträge März, April und Mai 2020. Für die Fortsetzung der Stundung längerung zur Abgabe tern über Fernmelde- für den Monat Mai 2020 bedarf es aber eines (erneuten, einheitlich gestalteten) Antrags der LSt-Anmeldung auf verbindungen ist (s. https://www.bakertilly.de/news/detail/corona-hilfen-vereinfachte-stundung-der- Antrag nach § 109 Abs. weiterhin möglich. sozialversicherungsbeitraege-bis-mai-2020-verlaengert.html). 1 AO möglich. Diese Der Spitzenverband der Krankenkassen betont, dass neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine darf max. 2 Monate Im Hinblick auf die Beitragsstundung vorrangig die Entlastungsmöglichkeiten des Kurzarbeitergeldes sowie weiterer betragen. Festsetzungsverjäh- Fördermittel und Kredite in Anspruch genommen werden müssen. Die dadurch vorhandenen rung bei Außenprü- finanziellen Mittel müssen nach Gewährung der Stundung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Unsere Lohnsteuer- fungen gilt zunächst einschließlich der bis dahin gestundeten Beiträge verwendet werden. Zudem geht damit die Erwartung des experten beraten Sie § 171 Abs. 4 S. 1 AO, Spitzenverbandes einher, dass die gestundeten Beträge spätestens zusammen mit den Beiträgen des gerne zu aktuellen des Weiteren dürfte Monats Juli 2020 nachgezahlt werden. lohnsteuerlichen Für die Beiträge ab Juni 2020 ist das vereinfachte Stundungsverfahren in das Regelstundungsverfahren § 171 Abs. 1 AO erfüllt Themen wie etwa den sein, wonach die Fest- nach § 76 Abs. 2 SGB IV überführt worden. Das Regelstundungsverfahren kann zur Anwendung kommen, erleichterten Bedin- setzungsfrist nicht wenn die sofortige Einziehung der Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- gungen zu Kurzarbeit abläuft, solange die kassen ist im Hinblick auf die besondere Situation der von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen oder Verdienstausfall- Steuerfestsetzung regelmäßig davon auszugehen, dass eine erhebliche Härte insoweit vorliegt, wenn die Zahlungsschwierig- entschädigung bei Be- wegen höherer Gewalt keiten vorübergehender Natur sind und die Realisierung des Beitragsanspruchs nicht gefährdet ist. Insoweit schäftigungsverboten. innerhalb der letzten würden dann die grundsätzlichen Voraussetzungen der Regelstundung von Beitragsansprüchen erfüllt sein. sechs Monate des Unter gewissen Voraussetzungen kann auch beim Regelstundungsverfahren auf die Festsetzung von Fristablaufs nicht Stundungszinsen und der Zurverfügungstellung einer Sicherheitsleistung verzichtet werden. Einen auto- matischen Verzicht, wie beim vereinfachten Stundungsverfahren, gibt es hier jedoch nicht. Der Wegfall der erfolgen kann. Stundungszinsen kann z. B. von dem Angebot des Unternehmens, Ratenzahlungen zu tätigen, abhängen. Seite 6
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (1/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Baden- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 20.03.2020 Finanzministerium BW Württemberg Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. Antragsformular auf Herabsetzung Vorauszahlungen • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 25.03.2020 Finanzministerium BW zu USt Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung • Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen bis 14. April 2020 um bis zu zwei Monate. 14.05.2020 Finanzministerium BW Bayern • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 17.03.2020 Bayerisches Landesamt für Steuern - Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Informationen • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 26.03.2020 Anleitung Herabsetzung USt-Sondervorauszahlung • Vollstreckungsaufschub bei Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) auf Antrag. 26.03.2020 Bayerisches Landesamt für Steuern - Informationen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag. 26.03.2020 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Berlin • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Senatsverwaltung für Finanzen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Vollstreckungsaufschub bei Lohnsteuer-Anmeldungen auf Antrag möglich, Säumniszuschläge werden erlassen. 07.04.2020 StBK Berlin • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 24.03.2020 StBK Berlin • Rückwirkende Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 auf Antrag für nicht 25.03.2020 Senatsverwaltung für Finanzen unerheblich von der Krise betroffene Steuerpflichtige. Seite 7
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (2/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Branden- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 20.03.2020 Ministerium der Finanzen und für Europa burg Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. Antragsformular • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 25.03.2020 Information des Ministeriums der Finanzen und für Europa Bremen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Finanzsenat Bremen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. Hamburg • Vollstreckungsaufschub 19.03.2020 Antragsformular Vollstreckungsaufschub • Herabsetzung Vorauszahlungen und des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Antragsformular auf Herabsetzung zur Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-/Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag Vorauszahlungen • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft-, und Umsatzsteuer. Antragsformular Stundung • Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 auf Antrag bis zum 31. Mai 2020 24.03.2020 Steuerverwaltung der Stadt Hamburg Erlass von Säumniszuschlägen. Hessen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 23.03.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020. 24.03.2020 StBK Hessen • Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April und Mai 2020 können auf Antrag um jeweils zwei Monate verlängert 06.04.2020 Hessisches Ministerium der Finanzen werden, Verspätungs- oder Säumniszuschläge fallen nicht an. Mecklenburg- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Antragsformular Vorpommern Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 26.03.2020 Finanzministerium MV Pressemitteilung Seite 8
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (3/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Nieder- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Finanzministerium Niedersachsen sachsen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 24.03.2020 Punkt 8 im FAQ • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 01.04.2020 Punkt 5 im FAQ Nordrhein- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Finanzverwaltung NRW Westfalen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung 19.03.2020 Anleitung USt-Sondervorauszahlungen • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020 19.03.2020 Antragsformular • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung März 2020 bis 10. Juni 2020. 06.04.2020 Antragsformular Lohnsteuer-Anmeldung Rheinland- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 25.03.2020 Finanzministerium RLP Pfalz Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Fristverlängerung zur Abgabe von Jahressteuererklärungen bis zum 31.05.2020. 25.03.2020 Antragsformular für nicht beratene Steuerpflichtige Antragsformular für beratene Steuerpflichtige • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 25.03.2020 Finanzministerium RLP Saarland • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 18.03.2020 Ministerium für Finanzen und Europa Saarland Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 23.03.2020 Ministerium für Finanzen und Europa Saarland Seite 9
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht der Maßnahmen nach Bundesländern (4/4) Bundesland Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Sachsen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Land Sachsen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. Antragsformular • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung mittels Neubeantragung der Dauerfristverlängerung. 23.03.2020 Land Sachsen Sachsen- • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Schreiben des Ministeriums für Finanzen SA Anhalt Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab 25.03.2020 Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen SA dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020. Schleswig-Holstein • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 23.03.2020 Finanzministerium SH Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaftsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Herabsetzung der USt-Sondervorauszahlung. 02.04.2020 Finanzministerium SH Thüringen • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer) und des 19.03.2020 Finanzministerium Thüringen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Antragsformular • Zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer. • Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen. • Erlass von Säumniszuschlägen. • Antrag auf Erstattung der USt-Sondervorauszahlung. 19.03.2020 Antragsformular • Fristverlängerung für Einreichung von Steuererklärung für Angehörige der Steuerberatenden Berufe, rückwirkend ab 25.03.2020 Finanzministerium Thüringen dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020. Seite 10
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (1/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Steuerliche Maßnahmen der Zollverwaltung 02.04.2020 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/steuern_node.html#doc370404bodyText1 Sonderregelungen für Grenzpendler 03.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemein e_Informationen/2020-04-03-Covid-19-Sonderregelungen-Grenzpendler-innen.html Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg 06.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe zogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-04-06-entlastung-der-grenzueberschreitend-taetigen-arbeitnehmer- innen-im-hinblick-auf-die-massnahmen-zur-bekaempfung-der-Covid-19-pandemie.html Besteuerung von Grenzpendlern - Niederlande 08.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe zogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2020-04-08-DBA-Niederlande-Konsultationsvereinbarung.html Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe 09.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2 für von der Corona-Krise Betroffene 020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise- betroffene.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Bundes- Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch 09.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09- regierung die Corona-Krise für Arbeitnehmer; steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1- Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen replication Entlastung der grenzüberschreitend tätigen 16.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbe Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die zogene_Informationen/Laender_A_Z/Oesterreich/2020-04-16-konsultationsvereinbarung-zwischen-der-bundesrepublik- Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19- deutschland-und-der-republik-oesterreich-vom-15-04-2020.html Pandemie (DBA Österreich – Deutschland) Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits 24.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24- geleisteter Vorauszahlungen für 2019 Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer- 2019.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche 23.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2 und monatliche Lohnsteueranmeldungen 020-04-23-verlaengerung-der-erklaerungsfrist-fuer-vierteljaehrliche-und-monatliche-lohnsteueranmeldungen-waehrend-der- corona-krise.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication FAQ "Corona" Steuern 24.04.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01- FAQ_Corona_Steuern.html;jsessionid=DFBDA8C3315815B159882A59AEFDC671.delivery1-replication Seite 11
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (2/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 05.05.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2 019-04-29-tarifverguenstigung-fuer-einkuenfte-aus-ausseordentlichen-holznutzungen-in-der-forstwirtschaft- gemaess-paragraf-34b-EStG.html Regierungsentwurf vom 06.05.2020 eines Corona-Steuer- 06.05.2020/ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abte hilfegesetzes; wurde am 28.05.2020 vom Bundestag und am 28.05.2020/ ilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-29-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz.html 05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet: 05.06.2020 • Befristete Senkung des USt-Satzes für Restaurant- und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-de-corona-steuerhilfe-mittwoch-696028 Verpflegungsdienstleistungen https://www.bakertilly.de/news/detail/2b-ustg-update-verlaengerung-des-optionszeitraums-beschlossen- • Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG in zeitaufschub-fuer-juristischen-pers.html § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2022 • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0201-0300/290-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 80 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei • (vorläufige) Verlängerung der steuerlichen Rückwirkungs- zeiträume in § 9 S. 3 und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG von 8 auf 12 Monate • Gesetzliche Verankerung der bereits mit Erlass des BMF Bundes- vom 9.4.2020 beschlossenen Steuerbefreiung einer regierung Corona-Sonderzahlungen i.H.v. 1.500€ von Arbeitgeber an Arbeitnehmer in § 3 Nr. 11a EStG • Verlängerung der unionsrechtlichen Frist bei Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Einführungsgesetz zur AO. Ermächtigung des BMF in Art. 97 § 33 EGAO Abs. 5, von den Absätzen 1 und 2 abweichende Bestimmungen zu treffen. • Zustimmung des Bundesrates am 05.06.2020 Sonderregelungen für Grenzpendler – 07.05.2020 / https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Konsultationsvereinbarung mit Belgien 26.05.2020 / Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-07-Belgien-Abkommen-DBA- (Verlängerung bis zum 30.06.2020 mit BMF-Schreiben vom Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 25.06.2020 26.05.2020) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ (Zweite Verlängerung bis zum 31.08.2020 mit BMF- Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-05-26-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung- Schreiben vom 25.06.2020) Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-06-25-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung- Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Seite 12
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (3/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Sonderregelung für Grenzpendler – 25.05.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ Konsultationsvereinbarung mit Frankreich Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2020-05-25-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid-19- Besteuerung-Grenzpendler.html Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der 26.05.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabeno Corona-Krise Betroffene; Ergänzung des BMF-Schreibens rdnung/2020-05-26-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-betroffene- vom 9. April 2020 für bestimmte Gruppen ergaenzung.html • Konkretisierung des „bisherigen Entgelts“ für Zwecke des Kurzarbeitergelds. • Gesonderte Begründung bei Aufstockung auf über 80 % des bisherigen Entgelts. Sozialschutzpaket II – Maßnahmen u. a.: 28.05.2020 https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sozialschutz-paket2.html • Kurzarbeitergeld wird befristet erhöht, wenn mind. 50 % der Arbeit ausfällt. • Befristete Verlängerung des Arbeitslosengeldes um 3 Monate. Bundes- • Verbesserte Corona-Hilfen für soziale Dienste. regierung Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 12.06.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/ der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2020-06-12-Konsultationsvereinbarung-steuerliche- der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom behandlung-arbeitslohn-staatliche-unterstuetzungsleistungen-unselbststaendig-erwerbstaetige-massnahmen-zur- Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); bekaempfung-der-COVID-19-pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstüt- zungsleistungen an unselbstständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Seite 13
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (4/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, das von Bundestag und 29.06.2020 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27b Bundesrat am 29.06.2020 beschlossen sowie am gbl120s1385.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1385.pdf%27%5D__15935093041 30.06.2020 im BGBl I veröffentlicht wurde und am 29 01.07.2020 in Kraft tritt: • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1512.pdf&utm_source= bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=2020-06-30--- von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Tax+Alert+Umsatzsteuer&utm_content=Mailing_12072910#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s15 • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. 12.pdf%27%5D__1593530011173 Bundes- des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. regierung • Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird https://www.bakertilly.de/news/detail/corona-steuerhilfe-gesetze-aktuelle-steuerliche-massnahmen.html ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt. • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1 908 Euro auf 4 008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 von 1 Mio. auf 5 Mio. Euro bzw. von 2 Mio. auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erhöht sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen. Seite 14
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (5/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis • Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden. • Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40 000 Euro auf 60 000 Euro erhöht. • Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr. • Verlängerung der in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr. • Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird von 3,8 auf 4,0 Bundes- angehoben. regierung • Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200 000 Euro erhöht. • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. • Bei der Verjährungsfrist gilt § 78b Absatz 4 StGB entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeordnet werden kann. Nach § 376 Absatz 3 AO wird die Grenze der Verfolgungsverjährung auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert. • Änderung der Umsatzsteuerverteilung (§ 1 FAG). Seite 15
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung (6/6) Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis BMF-Schreiben bzgl. der temporären Reduzierung der USt- 30.06.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020- Sätze als Bestandteil des zuvor dargestellten 06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020- Konjunkturpakets final.pdf;jsessionid=6353869300AE6F3C63A536251934643A.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2 Neue Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer- 01.07.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020- Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das 07-01-muster-USt-voranmeldungs-vorauszahlungsverfahren-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Kalenderjahr 2020 infolge des zweiten Corona- Steuerhilfegesetzes Bundes- Auf Grund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes und der 01.07.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020- regierung damit einhergehenden Steuersatzänderungen wurden die 07-01-muster-USterklaerung-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Erläuterungen in dem Vordruckmuster USt 2 E angepasst. BMF-Schreiben zur befristeten Anwendung des ermäßigten 02.07.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsat Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und zsteuer-Anwendungserlass/2020-07-02-befristete-anwendung-des-ermaessigten-umsatzsteuersatzes-fuer- Verpflegungsdienstleistungen zum 01. Juli 2020 restaurations-und-verpflegungsdienstleistungen-zum-1-Juli-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Aktuelle Überblick des Bundesministerium der Finanzen zu 30.07.2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona- steuerlichen Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html Bundes- ministerium der Finanzen Seite 16
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis • Geplante Verlängerung der Umsetzungsfrist bzgl. DAC 6 11.05.2020 / https://ec.europa.eu/newsroom/representations/item-detail.cfm?item_id=676644 (geänderter Vorschlag der EU-Kommission infolge 24.06.2020 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/06/24/taxation-council-agrees-on-the-postponement- Empfehlung ECOFIN-Rat vom 09.06.2020, angenommen of-certain-tax-rules/ am 24.06.2020) 1. Meldung SV Übergangsphase → 28.02.21 1. Meldung SV Lebensphase → 30.04.21 Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Aufschubs um weitere drei Monate bis zum 1. April 2021, sofern dies in Anbetracht der weiteren Entwicklung der Corona-Krise erforderlich sein sollte. In dem Legislativvorschlag der EU-Kommission vom 8. Mai 2020 Europäische war ursprünglich nur ein Aufschub von drei Monaten Union vorgesehen. Der Aufschub bezieht sich (nur) auf den Zeitpunkt der erstmaligen Meldung der relevanten Vorgänge • Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für elektronischen Handel wird um 6 Monate verschoben (statt 01.01.2021 nun 01.07.2021) Geplante Verlängerung der Umsetzungsfrist bzgl. DAC 6 08.07.2020 https://www.bakertilly.de/news/detail/bundesfinanzministerium-dac-6-nun-doch-zum-1-juli-2020.html wird per heutigem Stand in Deutschland wohl nicht umgesetzt (→ zur Zeit in Diskussion). Seite 17
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union Hilfsmaßnahmen Stand Quellverweis BMF-Entwurf vom 14.07.2020 zur Auslegung der nationalen 14.07.2020 https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC6/Vorschriften/vorschriften_node.html;jses DAC 6 Umsetzungsgesetzgebung: sionid=6B86AC27D552C84E5BB841939E1372B8.live6831 • Die Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen besteht ab dem 1. Juli 2020. • Sie besteht auch für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Rückwirkungszeitraum; diese müssen bis zum 31. August 2020 an das BZSt übermittelt werden. Europäische Union Seite 18
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen weltweit (1/2) – Top 5, Stand 14. August 2020 Australia Germany In response to the economic implications Last week the federal government launched the of Victoria's Stage 4 restrictions, the Corona bridging aid as an essential part of the 1 Federal Government has announced "tweaks" to the JobKeeper 2.0 payment 2 economic stimulus package. Medium-sized companies that have suffered a significant drop in rules - the rules that govern entitlements sales as a result of the corona pandemic can now after 27 September 2020. receive further liquidity assistance. Bolivia United States Government postpones filing and Employers can set up a leave-sharing plan that payment deadlines for the manufacture permits employees to deposit leave in a "leave and construction sector for taxpayers bank" for use by other employees who have been 3 with fiscal year ended in March 2020. Accordingly, the deadline for payment 4 adversely affected by the COVID-19 pandemic. This will have no tax consequences for an and submission of annual tax returns, employee who deposits leave but the employee financial statements and transfer pricing will also not be able to claim a deduction for the files is postponed to 30 October 2020. deposited leave. Russia Starting 1 January 2021, for companies in the IT sector, the social security contribution rate will 5 be reduced from 14% to 7.6% and the corporate income tax rate will be reduced from 20% to 3% subject to certain criteria. Quelle: Baker Tilly Global Tax Solutions Seite 19
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Hilfsmaßnahmen weltweit (2/2) – gelistet nach Ländern, Stand 14. August 2020 Hilfsmaßnahmen für Länder A bis L Hilfsmaßnahmen für Länder M bis Z Quelle: Baker Tilly Global Tax Solutions Seite 20
Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Übersicht Informationsportale Bundesländer Bundesland Informationen Stand Informationsportal/Quellverweis Baden-Württemberg - Bayern Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/ Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Berlin Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php Betroffene Brandenburg Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de Betroffene Bremen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 17.04.2020 https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.79065.de Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Hamburg - Hessen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 28.04.2020 https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/steuerliche-ma%c3%9fnahmen-corona- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen virus/ Mecklenburg- Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 29.04.2020 https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/corona-faq/ Vorpommern Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen Niedersachsen FAQ zum Corona-Virus: Zuwendung von Hilfs- und Schutzmitteln; 29.04.2020 https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte- Steuerstundung zur Liquiditätsvorsorge; Steuerliche Behandlung von steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html Soforthilfen des Landes Nordrhein- Steuerformulare, Anleitungen und Links hinsichtlich steuerlicher 29.04.2020 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen- Westfalen Maßnahmen bzgl. der Corona-Krise des-coronavirus Rheinland-Pfalz Schreiben bzgl. steuerlicher Maßnahmen Corona-Virus - Sammelanträge 31.03.2020 https://www.sbk-rlp.de/inhalte/uploads/LfSt-Corona- für Fristverlängerungen möglich; Verzicht auf Aufrechnung von 03_Info_StBk_Billigkeitsma%C3%9Fnahmen_Stand-31-03-20.pdf Steuerrückständen; Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten Saarland - Sachsen Laufend aktualisierte Übersicht über steuerliche Maßnahmen für Corona- 15.04.2020 https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%22accordion- Betroffene sowie über häufig gestellte Fragen content-4585%22%3A%7B%226%22%3Atrue%7D%7D Sachsen-Anhalt - Schleswig- Holstein - Thüringen Antragsformular des Thüringer Finanzministeriums zu weiteren steuerlichen 23.04.2020 https://www.stbk- Maßnahmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/antragsformular-des- thueringer-finanzministeriums-zu-weiteren-steuerlichen-massnahmen-wegen-der-auswir.html Seite 21
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ines Paucksch Marc Roth-Lebeau Partnerin Partner Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Steuerberater Baker Tilly Baker Tilly Nymphenburger Straße 3b Friedrich-Ebert-Anlage 54 80335 München 60325 Frankfurt am Main T: +49 89 55066-116 T: +49 69 366002-255 F: +49 89 55066-166 F: +49 69 366002-41255 ines.paucksch@bakertilly.de marc.lebeau@bakertilly.de Rechtlicher Hinweis: Alle Informationen in dieser Unterlage dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechts- und Steuerrechtsberatung dar. Alle gemachten Angaben sind allgemein gehalten und können eine individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerrechtsberatung nicht ersetzen. Insofern können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen. bakertilly.de Seite 22
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