RAA-Online Referenzänderungsantrag - Fragen und Antworten - AgrarMarkt Austria

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RAA-Online Referenzänderungsantrag - Fragen und Antworten - AgrarMarkt Austria
K-Ö

                       Fragen und Antworten

Referenzänderungsantrag
                                           RAA-Online
                                                                     Version 1 – 16.01.2021

                                       Mehrfachantrag Flächen und
                                                Herbstantrag 2021

             Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0
Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0
                       Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0
                               Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680
                                                          und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0
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INHALT
1    Einleitung ..................................................................................................................... 3

2    Fragen und Antworten................................................................................................. 4

    2.1    Allgemeine Informationen zum RAA ....................................................................... 4

    2.2    RAA erstellen und bearbeiten ............................................................................... 10

    2.3    Dokumente hochladen und verwalten ................................................................... 17

    2.4    RAA senden ......................................................................................................... 21

    2.5    RAA Beurteilungsergebnis .................................................................................... 23

    2.6    Ansuchen auf Neubeurteilung der Referenzfläche ............................................... 25

    2.7    Alm und Hutweide - RAA ...................................................................................... 26

    2.8    Pflegeflächen - RAA ............................................................................................. 29

3    Anhang ....................................................................................................................... 30

    3.1    Referenzbezogene Plausibilitätsfehler .................................................................. 30

    3.2    Herkunft möglicher Referenzabweichungen ......................................................... 30

4    Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................. 39

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1 EINLEITUNG
Seit dem Mehrfachantrag-Flächen (MFA) 2016 wird der Antrag auf Änderung der
Referenzfläche (RAA) nur noch online abgewickelt.
Diese Zusammenstellung von Fragen und Antworten zum RAA-Online soll Ihnen als
Unterstützung für eine korrekte Erstellung eines Antrags auf Referenzänderung (RAA)
dienen.
Es werden darin wesentliche fachliche Grundsätze für die Antragsstellung erläutert und es
finden technische Aspekte Aufnahme in den Fragenkatalog.
Bitte verwenden Sie als Grundlage für die RAA-Erstellung das Benutzerhandbuch
Referenzänderungsantrag (RAA)-Online.

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2 FRAGEN UND ANTWORTEN

2.1    ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM RAA

      1. Was bedeutet Referenzfläche?
Die Referenzfläche ist die von der AMA festgelegte, maximal beihilfe-/ausgleichsfähige
Fläche.

      2. Was bedeutet RAA?
RAA ist die Abkürzung für den Antrag auf Änderung der Referenzfläche.

      3. Was bedeutet Referenzabweichung?
Eine Referenzabweichung liegt vor, wenn eine beantragte Schlagdigitalisierung die zur
Verfügung stehende Referenzfläche überschreitet oder nicht der Referenzart entspricht. Um
für die betroffene Differenz eine Förderung erhalten zu können, ist die Beantragung einer
Referenzänderung erforderlich.
Die Referenzänderung ist – eine entsprechende Referenzabweichung vorausgesetzt – die
Anpassung der Referenzfläche an die nachweislich reale Flächennutzung und kann per
RAA-Online bei der AMA beantragt werden.

      4. Wer kann einen RAA stellen?
Grundsätzlich kann jede Förderwerberin/jeder Förderwerber selbstständig oder mit
Unterstützung der Bezirksbauernkammern einen Antrag auf Änderung der Referenzfläche
stellen.

      5. Wie kann ein RAA gestellt werden?
Seit dem MFA 2016 wird der RAA ausschließlich über RAA-Online abgewickelt. Dies
beinhaltet die Erstellung und Bearbeitung des Referenzänderungsantrags, das Hochladen
und Verknüpfen von Dokumenten zu Referenzänderungen sowie die digitale Abgabe des
Referenzänderungsantrags. Ab dem MFA 2020 können zudem der Aufnahmestandort und
die Aufnahmerichtung von hochgeladenen Dokumenten (Fotos) im Kartenfenster verortet
werden.

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6. Bis wann kann ein prämienrelevanter RAA bei der AMA eingereicht werden?
Folgende Antragsfristen gelten für das Einreichen eines prämienrelevanten RAA:

MFA 2021:
Eine prämienrelevante Berücksichtigung des RAA ist nur bis zum Ende der Nachreichfrist
des MFA (09.06.2021) möglich. Flächen, für die ein RAA zwischen 10.06.2021 und
21.06.2021 gestellt wird können im Rahmen der Referenzbeurteilung zwar berücksichtigt
werden, eine Prämiengewährung kann für diese Flächen jedoch nicht erfolgen.
Referenzänderungsanträge, die nach dem 21.06.2021 eingehen, müssen abgelehnt
werden.
Wurden Referenzplausibilitätsfehler nach der MFA-Abgabe aufgrund von Anpassungen an
der Referenz durch die AMA ausgelöst, kann ein RAA auch noch nach den genannten
Terminen akzeptiert werden.

HA 2021:
Im Rahmen der Antragstellung zum HA 2021 kann der RAA für Ackerflächen mit der ÖPUL-
Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ bis 15.10.2021 per RAA-
Online gestellt werden. RAA, die nach 15.10.2021 gestellt werden, können nicht
prämienrelevant berücksichtigt werden.
Alle übrigen Referenzänderungen können bis 15.12.2021 per RAA-Online an die AMA
übermittelt werden.
Wurden Referenzplausibilitätsfehler nach der HA-Abgabe aufgrund von Anpassungen an
der Referenz durch die AMA ausgelöst, kann ein RAA auch noch nach den genannten
Terminen akzeptiert werden.

   7. Kann ich gewünschte Änderungen der Referenzfläche auch telefonisch
       bekanntgeben?
Nein, eine Änderung der Referenzfläche kann nur online über die RAA-Online Anwendung
beantragt werden.

   8. Kann ich meinen RAA auch per E-Mail oder per Post an die AMA schicken oder
       im Zuge der Mehrfachantragstellung hochladen?
Nein, der Referenzänderungsantrag kann nur online über die RAA-Online Anwendung an
die AMA übermittelt werden.

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9. Ich habe einen Baum entfernt und an derselben Stelle (im Umkreis von 5 m)
       eine Ersatzpflanzung vorgenommen. Muss ich in diesem Fall einen RAA
       stellen?
Nein. Wird ein Baum entfernt und dessen Ersatzpflanzung erfolgt an gleicher Stelle
(Umkreis von 5 m), sind vorläufig weder ein RAA noch eine diesbezügliche Meldung
erforderlich.
Die Meldung der Ersatzpflanzung mittels RAA wird erst notwendig, wenn die Referenz des
entfernten Baums von der AMA gelöscht wurde.

   10. Ich habe einen Baum entfernt und an einer anderen Stelle (im Umkreis von
       mehr als 5 m) eine Ersatzpflanzung vorgenommen. Muss ich in diesem Fall
       einen RAA stellen?
Ja. Wird ein Baum entfernt und dessen Ersatzpflanzung erfolgt an einer anderen Stelle (im
Umkreis von mehr als 5 m), ist ein RAA erforderlich!
Die Begründungswahl „Neuaufnahme Ersatzpflanzung“ bedarf einer Angabe, für welchen
entfernten Baum/Busch die Ersatzpflanzung vorgenommen wurde.
Es gibt vier Möglichkeiten den entfernten Baum/Busch anzugeben:
      Markierung im Kartenfenster mit gelbem Kreis
      Im Feld „Erläuterung“ die Referenzkennung (z.B.: 35 10041 00217) vom entfernten
       Baum/Busch eintragen
      Entfernter Baum/Busch wird auf Hofkarte eindeutig markiert und als Dokument
       hochgeladen
      Der Standort des entfernten Baum/Busch wird im Feld „Erläuterung“ eindeutig
       beschrieben, z.B.: „Ersatzpflanzung wurde an derselben Stelle wie der alte
       Baum/Busch gepflanzt“
Anleitung hierzu finden sie im Kapitel 4.3 „Neuaufnahme Ersatzpflanzung“ im
Benutzerhandbuch „Referenzänderungsantrag RAA-Online“
Ist die Ersatzpflanzung am aktuellen Luftbild bereits erkennbar (Kronendurchmesser ≤ 2 m),
sind keine zusätzlichen Belege erforderlich.
Ist die Ersatzpflanzung am aktuellen Luftbild nicht erkennbar, sind zusätzliche Belege (z.B.
Rechnungen, Zusatzerklärungen oder zur Identifikation verwendbare Fotos) erforderlich.

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11. Ich habe meinen MFA bereits abgesendet. Kann ich jetzt noch einen RAA
       erstellen und an die AMA übermitteln?
Ja, auch nach dem Absenden des MFA kann noch ein RAA erstellt und an die AMA
übermittelt werden. Eine Prämie kann allerdings nur dann gewährt werden, wenn der RAA
innerhalb der MFA-Frist (09.06.2021) gesendet wurde. Flächen, für die ein RAA zwischen
10.06.2021 und 21.06.2021 gestellt wird, können im Rahmen der Referenzbeurteilung zwar
berücksichtigt werden, eine Prämiengewährung kann für diese Flächen jedoch nicht
erfolgen. Referenzänderungsanträge, die nach dem 21.06.2021 eingehen, müssen
abgelehnt werden.
Der Einstieg in den RAA-Online erfolgt im INVEKOS-GIS über „Bearbeiten“ und
„Referenzänderungen“.

   12. Wie steige ich in die RAA-Online-Anwendung ein, wenn ich den MFA schon
       abgeschickt habe und Korrekturen an einem angelegten RAA vornehmen oder
       einen neuen RAA erstellen möchte?
Möchten Sie nach dem Senden des MFA in die RAA-Online-Anwendung einsteigen um
Korrekturen an einem angelegten RAA vorzunehmen oder um einen neuen RAA zu
erstellen, gelangen Sie im eAMA auf folgendem Weg in das INVEKOS-GIS:

                     1

                                   3

            2                                4

Schritt 1: Klick auf Reiter „Flächen“ (1).
Schritt 2: Klick auf „Eingereichte Anträge (MFA, HA)“ (2).
Schritt 3: Antragsjahr auswählen (3).
Schritt 4: Gewünschten Antrag anklicken (4).

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5

Schritt 5: In der Zeile Feldstücksliste auf „Lesen“ klicken, um in die Feldstücksliste zu
gelangen (5).

                                   6

Schritt 6: Durch einen Klick auf „INVEKOS-GIS aufrufen“ wird das Programm gestartet
(6).

                     7

                                                                          8

Schritt 7: In der Menüzeile des INVEKOS-GIS den Reiter „Bearbeiten“ auswählen (7).
Schritt 8: Klick auf „Referenzänderungen“, um die Anwendung zu starten (8).

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13. Ich mache nach der Antragsfrist noch eine Korrektur zum MFA, dadurch wird
       es erforderlich, einen RAA zu stellen. Ist dies im Zuge der Korrektur nach der
       Antragsfrist noch möglich?
Nach der Antragsfrist kann ein RAA zwar nicht mehr prämienrelevant berücksichtigt werden,
dennoch kann ein solcher bis längstens 2106.2021 erstellt und abgesendet werden.
Antragsfristen für RAA im Rahmen von MFA 2021 bzw. HA 2021 siehe Frage 6.

Ausnahme:
Wird nach der Antragsfrist eine Korrektur zum MFA gemacht, wodurch eine
Referenzänderung von Heimgut in Hutweide oder umgekehrt notwendig wird, dann kann
ein RAA auch noch nach dem 21.06.2021 berücksichtigt werden.

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2.2    RAA ERSTELLEN UND BEARBEITEN

      14. Ich habe „Einen neuen RAA erstellen“ gewählt und eine der unten angeführten
         Meldungen erhalten. Was ist die jeweilige Ursache dafür?

„Hinweis: Ihr RAA wurde erstellt. Um weitere Angaben zu tätigen, öffnen Sie den RAA mit
‚Bearbeiten‘.“
Es wurde ein RAA mit den bestehenden Referenzabweichungen angelegt. Davor war noch
kein RAA angelegt.

„Hinweis: Es existieren keine Referenzabweichungen!“
Bestehen keine Referenzabweichungen, wird kein RAA angelegt.

„Hinweis: Es wurde bereits ein RAA erstellt. Um weitere Angaben zu tätigen, öffnen Sie den
RAA mit ‚Bearbeiten‘.“
Wurde bereits ein HEIM- und/oder ein ALM-RAA angelegt und sind durch erneute
Bearbeitung der beantragten Flächen im INVEKOS-GIS neue Referenzabweichungen
hinzugekommen, wird kein neuer RAA erstellt. Mit Klick auf „Bearbeiten“ werden
bestehende RAA um die neuen Referenzabweichungen aktualisiert.
Ist bereits ein RAA angelegt und es sind keine neuen Referenzabweichungen
hinzugekommen, wird kein neuer RAA erstellt.

„Hinweis: Keine neuen Referenzabweichungen vorhanden. Alle Referenzänderungen
wurden bereits an die AMA übermittelt.“
Wurde bereits ein RAA gesendet und bestehen keine neuen Referenzabweichungen, wird
kein neuer RAA erstellt.

„Hinweis: X neue Referenzabweichung(en) vorhanden. Y Referenzänderung(en) wurde(n)
bereits an die AMA übermittelt.“
Wurde      bereits   ein   RAA     gesendet   und   es   gibt   für   dieselbe   RAA-Art    neue
Referenzabweichungen, wird ein neuer RAA angelegt.

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15. Ich habe einen RAA erstellt und nun wird im INVEKOS-GIS und im eAMA der
       Plausibilitätsfehler 20230 angezeigt. Was bedeutet der Plausibilitätsfehler und
       wie kann ich ihn beheben?
Der Plausibilitätsfehler wird angezeigt, wenn ein angelegter RAA vorhanden ist, welcher
noch nicht an die AMA gesendet wurde. Der Plausibilitätsfehler dient nur als Information
und kann behoben werden, indem der RAA gesendet wird.
Für ein nicht gesendetes Ansuchen auf Neubeurteilung wird der Plausibilitätsfehler nicht
angezeigt.

   16. In meinem RAA sind nicht alle Plausibilitätsfehler enthalten, die bei der MFA-
       Stellung aufgelistet wurden.
Dies betrifft Flächen, bei denen eine Umwandlung von Alm zu Hutweide oder Hutweide zu
Alm vorliegt und gleichzeitig eine Erhöhung der maximal ausgleichsfähigen Futterfläche
beantragt wird. In diesem Fall wird nur der Referenzplausibilitätsfehler 20351 angezeigt, der
die Änderung der Referenzart bezeichnet. Die Beantragung zur Erhöhung der Futterfläche
(Referenzplausibilitätsfehler 20354) wird bei der Bearbeitung Ihres Antrags automatisch
mitberücksichtigt.

   17. Kann ich die Bearbeitung meines RAA unterbrechen und zu einem späteren
       Zeitpunkt fortsetzen?
Ja, die Bearbeitung des RAA kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt
wieder fortgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Prämienfähigkeit nur für innerhalb
der MFA- bzw. HA-Antragsfrist (siehe Frage 6) gestellte RAA gegeben ist.

   18. Woran liegt es, dass bei der Auswahl der Begründungen nicht immer die
       gleichen Auswahlmöglichkeiten vorgeschlagen werden?
Die zur Verfügung stehenden Vorschläge in der Begründungsauswahlliste sind abhängig
von der Art der Referenzänderung. Wird z.B. ein neues Landschaftselement (LSE) und eine
Änderung des LSE-Typs beantragt, werden LSE-spezifische Begründungen vorgeschlagen.

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19. Ich habe Begründungen für Referenzänderungen ausgewählt und gespeichert.
       Nach dem Speichern tauchen verschiedene Symbole in der Spalte „Actions“
       auf. Was hat das zu bedeuten?
Ein Klick auf das jeweilige Symbol liefert den Hinweis zur Behebung eines Fehlers oder die
Ursache für eine Warnung. Je nachdem welche Begründung ausgewählt wurde, werden
unterschiedliche Meldungstexte zu den Symbolen angezeigt.

        OK. Kann gesendet werden.

        Warnung (verschiedene Warnhinweise möglich):

 Neuaufnahme –               Sollte die LN am aktuellsten Luftbild nicht ersichtlich sein,
 landwirtschaftliche Nutzung dann bitte Fotos / Nachweise beilegen.

                                   Sollte die LN am aktuellsten Luftbild nicht ersichtlich sein,
 Rekultivierung
                                   dann bitte ein Foto beilegen.

                                   Sollte das LSE am aktuellsten Luftbild nicht ersichtlich
 Neuaufnahme – LSE
                                   sein, dann bitte ein Foto beilegen.

                                   Bitte den ersetzten Baum im Erläuterungsfeld
                                   (Referenzkennung) oder im Kartenfenster angeben.
 Neuaufnahme –                     Wurde die Ersatzpflanzung neu gepflanzt und ist daher auf
 Ersatzpflanzung                   dem aktuellsten Luftbild noch nicht ersichtlich, dann bitte
                                   ein Foto der Ersatzpflanzung bzw. eine Einkaufsrechnung
                                   beilegen.

 Änderung – LSE-                   Sollte der LSE-Typ nicht am Luftbild ersichtlich sein, dann
 Referenztyp                       bitte ein Foto beilegen.

                                   Sollte die LN bzw. das LSE nicht am aktuellen Luftbild
 Kommassierung                     ersichtlich sein, dann bitte Foto bzw. Vermessungsplan
                                   beilegen.

                          Sollte der Naturstand nicht am LB ersichtlich sein, laden
 Änderung Überschirmungs-
                          Sie bitte entsprechende Unterlagen, z.B. Foto,
 und/oder NLN-Faktor
                          Rodungsbewilligung, etc. als Beilage hoch.

                                   Sollte die beantragte Futterfläche der Hutweide am
 Neuaufnahme – Hutweide            aktuellsten Luftbild nicht ersichtlich sein, dann bitte Fotos /
                                   Nachweise beilegen.

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Fehler (verschiedene Fehlerhinweise möglich):

 Sonstiges                         Bitte Erläuterung eintragen.

 Neuaufnahme –                     Bitte den ersetzten Baum im Erläuterungsfeld
 Ersatzpflanzung                   (Referenzkennung) oder im Kartenfenster angeben.

                                   Bitte Begründung auswählen.

                                   Es existieren keine Referenzabweichungen für diesen
                                   Antrag.

                                   Eines oder mehrere Dokumente sind weder einer
                                   Referenzänderung noch dem Antrag zugeordnet.

                                   Nicht alle hochgeladenen Dokumente wurden einer
                                   Beurteilungsgeometrie oder dem Antrag zugeordnet. Bitte
                                   ordnen Sie über "Dokumente Verwalten" die Dokumente
                                   zu oder löschen Sie sie.

      Hinweis:
      Die Behebung eines Fehlers bewirkt das Verschwinden des entsprechenden
      Fehler-Symbols, nachdem gespeichert wurde.

      Das Symbol „Warnung“ bleibt auch nach einer entsprechenden Bearbeitung
      bestehen.

   20. Ich habe alle meine Referenzänderungen bearbeitet und gespeichert. In der
       Spalte Actions sind keine Fehlersymbole mehr vorhanden. Wenn ich auf
       „Antrag prüfen“ klicke, erscheint aber nach wie vor ein Fehlersymbol. Woran
       liegt das?
Es gibt auch sendeverhindernde Fehler, die sich nicht auf eine einzelne Referenzänderung,
sondern auf den gesamten Antrag beziehen. Ein solcher Fehler wäre z.B. wenn ein
hochgeladenes Dokument weder einer Referenzänderung noch dem gesamten Antrag
zugeordnet ist.

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21. Was passiert, wenn ich an der Schlagdigitalisierung Änderungen vornehme,
       nachdem ich bereits einen RAA angelegt, aber noch nicht gesendet habe?
Durch die Änderung am Schlag entsteht eine neue Referenzabweichung. Die von dem
geänderten Schlag betroffene Referenzänderung, die bereits im RAA enthalten ist, wird
automatisch      entfernt   und    durch   die   neue   Referenzabweichung       ersetzt.    Zur
Nachvollziehbarkeit dieser Änderung kann die Identifikationsnummer (ID) herangezogen
werden.

Beispiel:
Ihr RAA enthält drei Referenzänderungen, die mit den Identifikationsnummern (ID) 1-3
durchnummeriert sind. Dann ändern Sie an dem Schlag, den die erste Referenzänderung
(ID 1) betrifft, zum Beispiel die Geometrie. Dadurch fällt die Referenzänderung mit der ID 1
weg und wird durch eine neue Referenzänderung mit der ID 4 ersetzt.
Steigen Sie nach der Änderung der Schlagdigitalisierung erneut in den RAA ein, wird dieser
automatisch aktualisiert.

   22. Welche Auswirkungen kann die nachträgliche Schlagbearbeitung auf meinen
       bereits fertig bearbeiteten, aber noch nicht gesendeten RAA haben?
Durch die Schlagbearbeitung wird die alte Referenzänderung aus dem RAA gelöscht. Somit
gehen auch alle Bearbeitungen, die zu dieser Referenzänderung bereits durchgeführt
wurden, wieder verloren. Die neu entstandene Referenzänderung muss neu bearbeitet
werden.

Dies kann folgende Arbeitsschritte betreffen:
      Die Begründung muss in jedem Fall neu ausgewählt werden.
      Die Erläuterung muss neu eingetragen werden.
      Hochgeladene Dokumente müssen neu verknüpft werden, wenn sie die neue
       Referenzänderung betreffen (siehe Frage 33).
      Im Falle einer Ersatzpflanzung, muss die Markierung für den entfernten Baum/Busch
       im Kartenfenster neu eingezeichnet werden (siehe Frage 25).

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23. Wann entsteht eine neue Referenzänderung?
Die Bearbeitung eines Schlages, für den bereits eine Referenzänderung erstellt wurde,
verursacht      die   Entstehung    einer      neuen   und   das    Löschen     der   bestehenden
Referenzänderung, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

Die Änderung betrifft:
      Geometrie der referenzänderungsrelevanten Fläche (z.B. durch Umzeichnen des
       Schlages)
      Feldstücknutzungsart (z.B. Acker statt Grünland)
      Code am Schlag (z.B. OVF, DIV etc.)
      NLN-Faktor des Schlages
      Überschirmungsfaktor des Schlages
      Betriebsnummer (z.B. durch Weitergabe des Feldstücks)
      Schlagnutzungsart (nur relevant für LSE oder wenn sich durch die Änderung der
       Schlagnutzungsart auch die Referenzart ändern würde)

   24. Was passiert, wenn ich an der Schlagdigitalisierung Änderungen vornehme,
       nachdem ich bereits einen RAA abgesendet habe?
Durch die Änderungen an der Schlagdigitalisierung entstehen gegebenenfalls neue
referenzbezogene Plausibilitätsfehler, für die – innerhalb der MFA- bzw. HA-Antragsfrist –
erneut ein RAA erstellt werden kann.
Bei Klick auf den Button „Einen neuen RAA erstellen“ in der Maske „Übersicht
Referenzänderungsanträge“          erscheint    folgender    Meldungstext:     „Hinweis:   X   neue
Referenzabweichung(en) vorhanden. Y Referenzänderung(en) wurde(n) bereits an die AMA
übermittelt.“

   25. Was passiert mit der Markierung eines entfernten Baum/Busch, wenn die
       Referenzänderung, für welche die Markierung eingezeichnet wurde, wegfällt
       oder die Begründung für diese Referenzänderung von „Neuaufnahme -
       Ersatzpflanzung“ auf eine andere Begründung geändert wird?
Die gesetzte Markierung eines entfernten Baum/Busch wird in beiden Fällen automatisch
gelöscht.
Für den Fall, dass die Begründung „Neuaufnahme – Ersatzpflanzung“ neuerlich gewählt
wird, muss der entfernte Baum/Busch erneut mit „Entfernten Baum/Busch einzeichnen“
verortet werden.

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26. Wie     kann     ich    eine   Liste   meiner   bestehenden         Referenzänderungen
       ausdrucken?
Wählen Sie in der Maske „Übersicht Referenzänderungsanträge“ den gewünschten RAA
aus und klicken Sie auf den Button „Als PDF herunterladen“. Dann wird das
Antragsformular mit den bestehenden Referenzänderungen als PDF generiert und kann
gespeichert und ausgedruckt werden.

   27. Muss ich das Antragsformular, auf dem meine Referenzänderungen
       aufgelistet sind, unterschreiben und hochladen oder per E-Mail oder per Post
       an die AMA schicken?
Nein, das Antragsformular mit den aufgelisteten Referenzänderungen ist nicht zur Abgabe
bestimmt. Es muss nicht an die AMA übermittelt werden, sondern dient lediglich zur
persönlichen Ablage.

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2.3       DOKUMENTE HOCHLADEN UND VERWALTEN
      28. In welchem Fall muss ich zu meinem RAA Dokumente hochladen?

         Sollte die LN, das LSE oder der LSE-Typ am aktuellen Luftbild nicht ersichtlich sein
          bzw. sollten die LSE-Kriterien am aktuellen Luftbild nicht erfüllt sein, so sind Fotos
          oder   sonstige   Nachweise      (z.B.    Rodungsbewilligungen,     Vermessungsplan)
          beizulegen. Bei Änderungen und Verlegungen von LSE sind gegebenenfalls
          Genehmigungen der Naturschutzbehörde sowie Fotonachweise in Bezug auf Größe
          und Position in der Natur erforderlich.

         Ist die Ersatzpflanzung am aktuellen Luftbild nicht erkennbar, sind zusätzliche
          Belege (z.B. Rechnungen, Zusatzerklärungen oder zur Identifikation verwendbare
          Fotos) erforderlich. Ist die Ersatzpflanzung am aktuellen Luftbild bereits erkennbar,
          sind keine zusätzlichen Belege erforderlich.

         Im Falle einer Änderung von Überschirmungs- und/oder NLN-Faktor sind
          entsprechende Unterlagen, z.B. Foto, Rodungsbewilligung etc. beizulegen, wenn die
          Beantragung nicht am Luftbild ersichtlich ist.

         Generell sind Fotos nur dann eine sinnvolle Ergänzung, wenn sie örtlich zuordenbar
          sind und die Situation vor Ort besser darstellen können als die aktuelle Hofkarte
          (siehe Kapitel 8.1 „Tipps für das Einbringen von Unterlagen und Nachweisen“ im
          Benutzerhandbuch Referenzänderung (RAA)-Online).

      29. Ich habe mehrere Fotos aus unterschiedlichen Blickrichtungen gemacht. Wie
          kann ich nun den Standort und die Blickrichtung bekannt geben?
Im Rahmen des Hochladens bzw. Verwaltens von Dokumenten haben Sie die Möglichkeit
den Standort und die Blickrichtung direkt im Kartenfester zu verorten, indem Sie den
Aufnahmepunkt auf die Stelle setzen, an der das Foto aufgenommen wurde. Außerdem
können Sie mittels Pfeilausrichtung die Aufnahmerichtung angeben, in welche das Foto
aufgenommen wurde.
Das Verorten von Dokumenten im Kartenfenster ergibt allerdings nur Sinn, wenn Sie die
Fotos einzeln hochladen, da pro Dokument nur ein Aufnahmepunkt gesetzt werden kann.
Nähere Infos dazu finden Sie im RAA Online Handbuch, Kapitel 4.5 Dokumente hochladen
und verwalten.

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Laden Sie mehrere Fotos gesammelt als PDF-Dokument hoch, dann ist es weiterhin sinnvoll
den Standort und die Blickrichtung auf einer Hofkarte einzuzeichnen.
Sind auf einem Foto mehrere Bäume abgebildet, ist es außerdem empfehlenswert die
Bäume mit den Schlagnummern zu beschriften, um bei der Beurteilung die Zuordnung zu
erleichtern.

    FS 6

                      Foto 1

                  SL 4             SL 2

                            SL 3

Abb.1: Beschriftete Hofkarte (links) und Verortung des Aufnahmepunkts im Kartenfenster (rechts)

                                      SL 3   SL 4
                  SL 2

  FS 6                                               Foto 1
Abb.2: Beschriftetes Foto

   30. Wie viele Dokumente können hochgeladen werden?
Es können beliebig viele Dateien mit einer Dateigröße von jeweils höchstens 4 MB
hochgeladen werden.

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31. Wenn ich ein Foto hochladen möchte, erscheint eine Fehlermeldung.
        Woran kann das liegen?
Bitte stellen Sie sicher, dass…
       die Datei nur max. 4 MB groß ist
       die Datei einem akzeptierten Dateiformat entspricht (PDF, JPG, PNG, BMP).
Sollte die Datei zu groß sein, stehen im Benutzerhandbuch Referenzänderungsantrag
(RAA)-Online Tipps für das Komprimieren von Dateien zur Verfügung (siehe Kapitel 8.2
„Komprimieren von Bilddateien“ im Benutzerhandbuch).

   32. Ich habe den RAA bereits an die AMA übermittelt. Ich habe allerdings
        vergessen Fotos hochzuladen.
        Kann ich die Fotos nach dem Senden des Antrags in irgendeiner Form
        nachreichen?
Nein, nach dem Senden des RAA können keine Änderungen mehr am Antrag
vorgenommen        und     keine   Dokumente   mehr   hochgeladen        werden.    Eventuelle
Nachreichungen von Dokumenten sind erst nach Abschluss der Antragsbearbeitung durch
die AMA im Zuge eines „Antrags auf Neubeurteilung“ möglich. Es ist auch nicht möglich,
fehlende Dokumente per E-Mail oder per Post an die AMA nachzusenden.
Stellen Sie also bitte vor dem Senden des RAA sicher, dass sämtliche Dokumente, die Sie
dem Antrag beilegen möchten, hochgeladen sind. Sind wichtige Dokumente zum Zeitpunkt
der RAA-Bearbeitung nicht verfügbar, speichern Sie den Bearbeitungsstand Ihres RAA und
schließen Sie die Bearbeitung ohne den RAA zu senden. Setzen Sie die Bearbeitung des
RAA fort, wenn die fehlenden Unterlagen für das Hochladen bereitstehen.

   33. Ich habe ein Dokument mit einer Referenzänderung verknüpft. Diese
        Referenzänderung fällt jedoch wieder weg. Was passiert mit dem Dokument?
Fällt eine Referenzänderung weg, der bereits ein Dokument zugeordnet war, bleibt das
Dokument ohne Verknüpfung bestehen.

       Achtung:
       Nicht verknüpfte Dokumente sind sendeverhindernd und müssen entweder
       entfernt oder neu verknüpft werden (siehe Frage 20).

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34. Ich habe das Dokument dem gesamten Antrag zugeordnet.
         Woher weiß ich, ob es funktioniert hat?
Wenn Sie ein Dokument dem gesamten Antrag zuordnen, wird die Anzahl der verknüpften
Dokumente für jede Referenzänderung um +1 Dokument erhöht. Dies gilt sowohl für die
Anzahl in der Spalte „Dokument(e)“ in der Maske „Inhalt Referenzänderungsantrag“ als
auch für die Anzahl in der Spalte „Dokument(e)“ in der Maske „Dokumente verwalten“ im
Reiter „Dokumente zuordnen“.

              1
                                                                               2

Jedes mit dem gesamten Antrag verknüpfte Dokument hat in der Registerkarte „Bearbeiten“
(1) in der „Dokumente verwalten“-Maske in der Spalte „Zuordnung(en)“ den Eintrag „Antrag“
(2).

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2.4    RAA SENDEN
      35. Was muss ich vor dem Senden des RAA beachten?
Bevor der RAA gesendet wird, ist es empfehlenswert in der Maske „Inhalt
Referenzänderungsantrag“ mit einem Klick auf „Antrag prüfen“ die Vollständigkeit der
RAA-Bearbeitung zu kontrollieren (siehe Kap. 5.1 „Antrag prüfen“ im Benutzerhandbuch
Referenzänderungsantrag (RAA)-Online).
Liegen     sendeverhindernde         Fehler    vor,   werden     diese     mit      dem     Fehler-Symbol
gekennzeichnet. Bevor der Sendevorgang gestartet werden kann, müssen die
sendeverhindernden Fehler behoben werden.

      36. Ich   habe     den       Antrag     geprüft     und     keinen          Hinweis     auf    einen
         sendeverhindernden Fehler erhalten.
         Nun möchte ich meinen RAA senden. Bei Klick auf „Weiter“ erscheint die
         Meldung
         „Es sind Änderungen der Referenzabweichung entstanden. Bitte rufen sie den
         RAA erneut mit ‚Bearbeiten‘ auf. Die Referenzabweichungen werden
         automatisch aktualisiert!“.
Durch Klick auf „Weiter“ wurde eine abschließende Prüfung durchgeführt, und es wurde
festgestellt,   dass     Ihr    RAA     zwar     fehlerfrei    bearbeitet         wurde,    jedoch   neue
Referenzabweichungen aufgetreten sind.

Lösung:
Bestätigen Sie die Meldung mit Klick auf „OK“. Danach gelangen Sie wieder in die Maske
„Übersicht Referenzänderungsanträge“, wo Sie den RAA mit Klick auf „Bearbeiten“ erneut
öffnen     können.     Der     RAA    wird    nun     automatisch     aktualisiert     und    die    neuen
Referenzabweichungen werden in den RAA aufgenommen. Bevor der RAA gesendet
werden kann, müssen die neu hinzugekommenen Referenzänderungen bearbeitet werden.

      37. Ich möchte meinen RAA senden, bei Klick auf „Weiter“ erscheint die Meldung
         „Es bestehen sendeverhindernde Fehler, ein Senden ist nicht möglich!“.
Durch Klick auf „Weiter“ wurde eine abschließende Prüfung durchgeführt und es wurde
festgestellt, dass der Antrag noch nicht fertig bearbeitet ist und daher sendeverhindernde
Fehler bestehen.

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Lösung:
Bestätigen Sie die Meldung mit Klick auf „OK“. Danach gelangen Sie wieder in die Maske
„Inhalt Referenzänderungsantrag“, wo Sie den Antrag fertig bearbeiten können. Die
Symbole     neben     dem     Button   „Antrag   prüfen“   geben     Ihnen   Hinweise,     welche
sendeverhindernden Fehler vorhanden sind.

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2.5       RAA BEURTEILUNGSERGEBNIS
      38. Wie werde ich über das Beurteilungsergebnis meines RAA informiert?
Wenn die AMA die Bearbeitung Ihres RAA abgeschlossen hat, werden Sie wie folgt über
das Beurteilungsergebnis informiert:
         Sobald die Bearbeitung Ihres RAA durch die AMA abgeschlossen ist, ändert sich im
          RAA-Online in der Maske „Übersicht Referenzänderungsanträge“ der Status von
          „Bearbeitung AMA“ auf „Beurteilung abgeschlossen“. Das Beurteilungsergebnis Ihres
          RAA wird dann in der Spalte „Beurteilung“ angezeigt. Um den genauen
          Beurteilungsgrund jeder einzelnen Referenzänderung einzusehen, wählen Sie den
          betreffenden RAA aus und steigen Sie über den Button „Anzeigen“ in die Maske
          „Inhalt Referenzänderungsantrag“ ein.
         Das Beurteilungsergebnis wird außerdem schriftlich per Post bzw. elektronisch über
          „MeinPostkorb“ übermittelt, falls dies gewünscht wurde.
         Das Beurteilungsergebnis steht auch im eArchiv unter www.eama.at zur Verfügung.

      39. Ich habe bereits einen RAA an die AMA übermittelt. Danach habe ich noch
          einmal Änderungen an der Schlagdigitalisierung vorgenommen und noch
          einen zweiten RAA abgesendet.
          Werden dann beide RAA beurteilt oder nur der zweite, weil dieser der aktuellere
          ist und die Referenzänderungen des ersten RAA dadurch hinfällig werden?
Es werden alle gesendeten RAA beurteilt. Nur jene RAA, die innerhalb der MFA-Frist
gesendet werden, sind auch prämienrelevant.
Grundsätzlich wird zur Beurteilung immer der Erfassungsstand der Geometrie zum
Zeitpunkt des Sendens herangezogen. Daher hat eine Geometrieänderung nach dem
Senden eines RAA keinen Einfluss auf die Beurteilung dieses RAA.

      40. Welche Auswirkungen auf die Beurteilung meines gesendeten RAA gibt es,
          wenn ich eine Korrektur zum MFA mache?
Eine Korrektur zum MFA hat keinen Einfluss auf den gesendeten RAA. Der RAA wird trotz
möglicher, nachträglicher Geometrieänderung beurteilt. Zur Beurteilung des RAA wird
immer       der   Erfassungsstand     der   Geometrie     zum       Zeitpunkt   des   Sendens
herangezogen.
Ergeben sich durch die Korrektur zum MFA neue Referenzabweichungen, kann innerhalb
der MFA-Antragsfrist erneut ein prämienrelevanter RAA erstellt und an die AMA übermittelt
werden.

Benutzerhandbuch RAA-Online 2021                         Seite 23 von 41   www.eama.at | www.ama.at
41. Was ist, wenn ich einen RAA für eine Fläche stelle, die auch mein Nachbar
       beantragt hat und er ebenfalls einen RAA gestellt hat.
       Wessen RAA wird dann bearbeitet und wer bekommt die gewünschte
       Referenzänderung?
Es werden beide RAA von der AMA bearbeitet.
Hinsichtlich der Beantragung der Fläche müssen sich die Antragsteller untereinander über
die tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnisse einigen.

Benutzerhandbuch RAA-Online 2021                      Seite 24 von 41   www.eama.at | www.ama.at
2.6       ANSUCHEN AUF NEUBEURTEILUNG DER REFERENZFLÄCHE
      42. Die AMA hat meinen RAA (zum Teil) negativ beurteilt. Was kann ich jetzt
          machen?
Bestehen nach der Beurteilung Ihres RAA nach wie vor Referenzabweichungen, gibt es
verschiedene mögliche Vorgehensweisen:
         Sie zeichnen die von der Referenzabweichung betroffenen Schläge zurück.
         Sie ändern den Typ der betroffenen LSE-Schläge gemäß den festgestellten
          Referenz-Typen.
         Sie stellen ein Ansuchen auf Neubeurteilung der Referenzfläche.

      43. Wie lange kann ich ein Ansuchen auf Neubeurteilung der Referenzfläche
          stellen?
Ein „Ansuchen auf Neubeurteilung“ kann längstens bis zur Mitteilung des Ergebnisses einer
Verwaltungskontrolle (Bescheid bzw. Mitteilungsversand) bzw. Ankündigung/Durchführung
einer Vor-Ort-Kontrolle gestellt werden.

Benutzerhandbuch RAA-Online 2021                        Seite 25 von 41   www.eama.at | www.ama.at
2.7       ALM UND HUTWEIDE - RAA
      44. Was bedeutet Almreferenz?
         Die Almreferenz legt die maximal ausgleichsfähige Futterfläche fest.
         Almfutterflächen sind beweidete, mit Futterpflanzen (Gräser, Kräuter, Leguminosen)
          bestandene Flächen einer im Almkataster eingetragenen Alm, die nicht vom Heimgut
          aus bewirtschaftet werden.
         In   der   Natur   muss   ein   sichtbarer   Bewirtschaftungsunterschied      zwischen
          Dauergrünlandflächen und Almfutterflächen erkennbar oder eine deutliche Grenze
          vorhanden sein (z.B. Zaun, Steinmauer, natürliche Grenze).
         Zusammenhängende Almfutterflächen mit einheitlicher Oberflächenbeschaffenheit
          bezüglich nichtausgleichsfähigen Elementen und Überschirmungsgrad werden zu
          einer Almreferenzfläche zusammengefasst.
         Almflächen, welche von Tieren begangen werden können, aber nicht mit
          Futterpflanzen bestanden sind (z.B. Felsen, unbefestigte Wege…) oder eine
          Überschirmung von mehr als 80% aufweisen, können mit den Faktoren [NLN: 0,0/
          Überschirmung: 0,0] in der Almreferenz verbleiben.
         Flächen, welche von Tieren nicht begangen werden können (z.B. Almhütten,
          Wasserflächen, ausgezäunte Flächen, Steilflächen…) sowie befestigte Wege, zählen
          nicht zur Almreferenz und dürfen nicht beantragt werden.

      45. Was bedeutet Hutweidereferenz?
         Die „Hutweide“ ist ein minderertragsfähiges, beweidetes Dauergrünland (in der Regel
          ohne Pflegeschnitt), auf dem eine maschinelle Futtergewinnung bzw. Pflege auf
          Grund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich ist oder nicht durchgeführt wird. Auf
          diesen Flächen hat mindestens einmal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige
          Beweidung zu erfolgen.
         Die Hutweidereferenz legt die maximal ausgleichsfähige Futterfläche fest.
         Hutweidereferenzen müssen laut § 15 (1) der Horizontalen GAP-Verordnung mehr
          als 20 % beihilfefähigen Futterflächenanteil aufweisen.
         Zusammenhängende Hutweideflächen mit einheitlicher Oberflächenbeschaffenheit
          bezüglich nichtausgleichsfähigen Elementen und Überschirmungsgrad werden zu
          einer Hutweidereferenzfläche zusammengefasst.

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46. Ich möchte einen Antrag auf Änderung der Referenz stellen, da die Höhe der
       maximal beihilfefähigen Fläche in der Natur höher ist als die der aktuellen
       Referenz.
      Bitte beachten Sie, dass für die Beurteilung der Futterfläche alle Dokumente hilfreich
       sind, die neben dem aktuell verfügbaren Luftbild neue Erkenntnisse hinsichtlich der
       aktuellen Situation in der Natur liefern. Dies sind beispielsweise Fotonachweise,
       Maßnahmenbeschreibungen von Almerhaltungsprogrammen, Saatgutrechnungen,
       Rodungsbewilligungen, etc., die nachvollziehbare Informationen über Lage, Ausmaß
       und Bewuchs der beantragten Fläche in der Natur beinhalten.
      Besonders in stark überschirmten Bereichen, bei denen der Unterwuchs am Luftbild
       nur teilweise ersichtlich ist, sind Fotonachweise hilfreich.
      Zur     Verortung    von    Fotos   ist   es    hilfreich,   wenn     Aufnahmestandort       und
       Aufnahmerichtung von Fotos auf der Hofkarte markiert werden (siehe auch „Tipps für
       die     Gestaltung      von    Fotos“      im      Kap.      8.1      im   Benutzerhandbuch
       Referenzänderungsantrag (RAA)-Online).

   47. Ich möchte einen Antrag auf Änderung der Referenz stellen, da die Höhe der
       maximal beihilfefähigen Fläche in der Natur höher ist als die der aktuellen
       Referenz. Auf Grund witterungsbedingter Umstände ist es mir jedoch nicht
       möglich, die erforderlichen Unterlagen (z.B. Fotos) bereits zum Zeitpunkt des
       Antrags auf Änderung der Referenz beizulegen.
      Bitte beachten Sie, dass für den MFA 2021 nur jene Anträge berücksichtigt werden
       können, die fristgerecht – längstens bis 09.06.2021 – eingereicht wurden. Das gilt
       auch für alle Unterlagen, die zur Dokumentation der Antragsangaben erforderlich
       sind.
      Sollten Ihnen demzufolge zum Stichtag Fotos oder andere Dokumente fehlen, so
       können Sie in begründeten Fällen – beispielsweise auf der Alm liegt zum Ende der
       Antragsfrist noch Schnee – den Referenzänderungsantrag dennoch fristgerecht
       senden. Nach Erstbeurteilung des Antrags ist es in derartigen Fällen möglich, die
       erforderlichen Unterlagen (Fotos, aussagekräftige Dokumente, usw.) im Rahmen
       eines Ansuchens auf Neubeurteilung online an die AMA zu übermitteln.

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48. Ich möchte eine Fläche ab dem MFA 2021 als Alm bewirtschaften, die bisher
       als Grünland bewirtschaftet wurde oder referenzlos war.
      Die zu beantragende Fläche muss den Kriterien für eine Digitalisierung als
       Almreferenz entsprechen (siehe Frage 44).
      Bitte beachten Sie, dass landwirtschaftliche Flächen durch die AMA nur dann als
       Almreferenzen stattgegeben werden können, wenn die Flächen im Almkataster des
       zuständigen Bundeslandes eingetragen sind. Hierzu ist ein Datenabgleich mit der
       zuständigen Landesregierung notwendig.

   49. Ich    möchte      eine     Almfutterfläche   ab   dem    MFA 2021       als   Grünland
       bewirtschaften.
Flächen, die als Almen bewirtschaftet werden, sind im Almkataster der jeweils zuständigen
Landesregierung eingetragen. Wenn eine Fläche zukünftig als Grünland bewirtschaftet
werden soll, so ist die Einholung einer Bestätigung der zuständigen Landesregierung über
die Löschung der Fläche aus dem Almkataster erforderlich.

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2.8       PFLEGEFLÄCHEN - RAA
      50. Was bedeutet Pflegeflächenreferenz?
         Die potenziell förderfähigen WPF-Flächen (ÖPUL-Maßnahme „Naturschutzfachlich
          wertvollen Pflegeflächen“) werden von den Naturschutzabteilungen der Länder laut
          den Vorgaben gemäß Anhang N der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 vorausgewählt. Von
          Seiten der AMA werden WPF-Flächen als eigene Referenzart (Pflegeflächen) im
          Referenzflächensystem der AMA ausgewiesen und dürfen sich nicht mit anderen
          Referenzarten wie z.B. „Heimgut“ überschneiden.
         Bei WPF-Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die auf Grund
          natürlicher Gegebenheiten, wie zum Beispiel Nässe oder Magerkeit, oder auf Grund
          länger ausgebliebener Nutzung nur zu einem geringen Anteil mit Futterpflanzen
          bestanden sind.
         In   der   Natur   muss   ein   sichtbarer   Bewirtschaftungsunterschied      zwischen
          Pflegeflächen und anderen Referenzflächen erkennbar oder eine deutliche Grenze
          vorhanden sein (z.B. Pflöcke, Zaun, natürliche Grenze).

      51. Ich möchte eine Fläche ab dem MFA 2020 als Pflegefläche bewirtschaften, die
          bisher als Heimgut bewirtschaftet wurde oder referenzlos war.
Die zu beantragende Fläche muss den Kriterien für eine Digitalisierung als Pflegefläche
entsprechen (siehe Frage 50). Zusätzlich ist Kontakt mit der für den Naturschutz
zuständigen Stelle des Landes aufzunehmen, ob für die betroffene Fläche eine
Projektbestätigung ausgestellt werden kann.

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3 ANHANG

3.1       REFERENZBEZOGENE PLAUSIBILITÄTSFEHLER
Im        Rahmen     der    Plausibilitätsprüfung   werden   folgende     referenzflächenbezogene
Abweichungen für den RAA unterschieden:

 Nummer         Bedeutung der Referenzabweichung
     20350      Die beantragte Fläche ist referenzlos.
                Die ausgewählte Schlagnutzungsart passt nicht zur darunterliegenden
     20351
                Referenzart.
                Das beantragte Landschaftselement stimmt nicht mit dem LSE-Referenz-Typ
     20352
                überein.
     20354      Die beantragte Futterfläche übersteigt die maximal beihilfefähige Fläche.

3.2       HERKUNFT MÖGLICHER REFERENZABWEICHUNGEN

Referenzabweichung 20350: Beantragte Fläche ist referenzlos

          Änderung (von → in): referenzlos → HEIM                 (REF-Kennung: 99 → 20)
Sie haben einen Schlag zur Gänze oder teilweise auf referenzloser Fläche digitalisiert. Ist
dieser      Schlag    mit     einer   Feldstücknutzungsart   versehen,         die     als   Basis    eine
HEIMGUTREFERENZ erfordert, dann wird die ermittelte Referenzabweichung mit der
Plausibilitätsfehlernummer 20350 bei der RAA-Erstellung dem HEIM-RAA zugeteilt.

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   Änderung (von → in): referenzlos → ALM/HW             (REF-Kennung: 99 → 10/15)
Sie haben einen Schlag zur Gänze oder teilweise auf referenzloser Fläche digitalisiert
Ist dieser Schlag mit einer Feldstücknutzungsart versehen, die als Basis eine
ALMREFERENZ/HUTWEIDENREFERENZ                 erfordert,    dann         wird   die    ermittelte
Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20350 bei der RAA-Erstellung
dem ALM/HW-RAA zugeteilt.

      Änderung (von → in): referenzlos → HEUG | FGEH | RBT
       (REF-Kennung: 99 → 30)
Sie haben einen flächigen LSE-Schlag auf referenzloser Fläche digitalisiert. Die ermittelte
Referenzabweichung wird bei der RAA-Erstellung mit der Plausibilitätsfehlernummer
20350 dem HEIM-RAA zugeteilt.

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   Änderung (von → in): referenzlos → BB               (REF-Kennung: 99 → 35)
Sie haben den Schlag für einen Baum/Busch auf referenzloser Fläche digitalisiert. Die
ermittelte Referenzabweichung wird bei der RAA-Erstellung mit der Plausibilitätsfehler-
nummer 20350 dem HEIM-RAA zugeteilt.

      Änderung (von → in): BB → HEUG | FGEH | RBT (REF-Kennung: 35 → 30)
Sie haben statt eines oder mehrerer Bäume/Büsche einen Schlag für ein flächiges LSE (z.B.
FGEH      –    Feldgehölz)         auf   referenzloser   Fläche    digitalisiert.   Die   ermittelte
Referenzabweichung wird bei der HEIM-RAA-Erstellung mit der Plausibilitätsfehler-
nummer 20350 dem HEIM-RAA zugeteilt.

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Referenzabweichung 20351: Die ausgewählte Schlagnutzungsart passt nicht zur
darunterliegenden Referenzart

      Änderung (von → in): ALM → HEIM (REF-Kennung: 10 → 20)
Sie haben auf ALMREFERENZ einen Schlag digitalisiert, der als Referenzart HEIMGUT
erfordert. Es entsteht die Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20351.
Sie wird dem generierten ALM-RAA zugeteilt.

      Änderung (von → in): HW → HEIM         (REF-Kennung: 15 → 20)
Sie haben auf HUTWEIDENREFERENZ einen Schlag digitalisiert, der als Referenzart
HEIMGUT erfordert. Es entsteht die Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehler-
nummer 20351. Sie wird dem generierten HEIM-RAA zugeteilt.

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   Änderung (von → in): HEIM → ALM/HW        (REF-Kennung: 20 → 10/15)
Sie haben auf HEIMGUTREFERENZ einen Schlag digitalisiert, der als Referenzart ALM
oder HW erfordert. Es entsteht die Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehler-
nummer 20351. Sie wird dem generierten ALM / HUTWEIDE-RAA zugeteilt.

      Änderung (von → in): HEIM → HEUG | FGEH | RBT           (REF-Kennung: 20 → 30)
Sie haben auf HEIMGUTREFERENZ einen LSE-Schlag digitalisiert, der als Referenzart
einen flächigen LSE-Referenz-Typ erfordert (z.B. HEUG). Es entsteht die Referenz-
abweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20351. Sie wird dem HEIM-RAA zugeteilt.

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   Änderung (von → in): HEUG | FGEH | RBT → HEIM                (REF-Kennung: 30 → 20)
Sie haben auf einer LSE-Referenz einen Schlag digitalisiert, der als Referenzart HEIMGUT
erfordert. Es entsteht die Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20351.
Sie wird dem HEIM-RAA zugeteilt.

      Änderung (von → in): HEIM → BB          (REF-Kennung: 20 → 35)
Sie haben einen punktförmigen LSE-Schlag, der HEIMGUTREFERENZ als Basis hat, aber
zusätzlich eine punktförmige LSE-Referenz erfordert, digitalisiert. Es entsteht die Referenz-
abweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20351. Sie wird dem HEIM-RAA zugeteilt.

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   Änderung (von → in): HEUG | FGEH | RBT → BB (REF-Kennung: 30 → 35)
Sie haben auf einem flächigen LSE-Referenztyp (z.B. FGEH) einen punktförmigen LSE-
Schlag (z.B. BB) digitalisiert. Es entsteht für den punktförmigen LSE-Schlag die
Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20351. Sie wird dem HEIM-RAA
zugeteilt.
Für jene Teile der Schlagdigitalisierung, die über der flächigen LSE-Referenz liegen, besteht
ebenfalls die (flächige) Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20351.
Sie wird auch dem HEIM-RAA zugeteilt.

      Änderung (von → in): BB → HEUG | FGEH | RBT (REF-Kennung: 35 → 30)
Sie haben auf HEIMGUTREFERENZ und über punktförmige LSE-Referenz (z.B. BB) einen
flächigen LSE-Typ (z.B. FGEH) digitalisiert. Es entsteht die Referenzabweichung mit der
Plausibilitätsfehlernummer 20351. Sie wird dem HEIM-RAA zugeteilt.

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Referenzabweichung                 20352:   Schlagnutzungsart            des      beantragten
Landschaftselements stimmt nicht mit LSE-Referenztyp überein

         Änderung (von → in): HEUG → RBT (REF-Kennung: 30 → 30)
Sie       haben   auf   einer LSE-Referenzfläche   einen LSE-Schlag erfasst, der dem
zugrundeliegenden LSE-Referenztyp NICHT entspricht (z.B. Schlagerfassung: RBT              LSE-
Referenztyp: HEUG).
Diese Diskrepanz führt zur Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer
20352 und wird dem HEIM-RAA zugeteilt.

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Referenzabweichung 20354: Die beantragte Futterfläche übersteigt die maximal
beihilfefähige Fläche der Referenzpolygonnummer

      Änderung (von → in): ALM/HW → FUFL         (REF-Kennung: 10/15 → 10/15)
Sie haben auf ALMREFERENZ oder HUTWEIDENREFERENZ einen Schlag digitalisiert,
bei dem die beantragte Futterfläche (Netto) die maximal ausgleichsfähige Futterfläche
übersteigt. Es wurde z.B. auf der Alm- oder Hutweidenreferenz mit den Faktoren „NLN:
0,5/Überschirmung 1,0“ ein Schlag der Größe 10 ha mit den Faktoren „NLN:
0,7/Überschirmung 1,0“ beantragt. Somit übersteigt die Beantragung die maximal
ausgleichsfähige Futterfläche um 2 ha.
Es entsteht die Referenzabweichung mit der Plausibilitätsfehlernummer 20354. Sie wird
dem generierten ALM / HUTWEIDE-RAA zugeteilt.

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4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AMA                   Agrarmarkt Austria
BB                    LSE Bäume / Büsche
BMP, .bmp             Windows Bitmap (Grafikformat)
BNR                   Betriebsnummer
FGEH                  LSE Feldgehölz / Baumgruppe / Gebüschgruppe
FO                    Forst
FS                    Feldstück
FUFL                  Alm-/Hutweide-Futterfläche
HA                    Herbstantrag
ha                    Hektar
Heim                  Heimgut
HEUG                  LSE Hecke / Ufergehölz
ID                    Identifikationsnummer
J                     Ja (In Spalte Begründung und Erläuterung)
JP(E)G, .jpg          Joint Photographic Experts Group (Grafikformat)
LN                    Landwirtschaftliche Nutzfläche
LSE                   Landschaftselement
MB                    Megabyte (Maßeinheit einer Datenmenge)
MFA                   Mehrfachantrag
N                     Nein (In Spalte Begründung und Erläuterung)
NLN                   Nicht landwirtschaftliche Nutzfläche
PDF, .pdf             Portable Document Format (transportables Dokumentenformat)
PF Nr.                Plausibilitätsfehlernummer
PNG, .png             Portable Network Graphics (Grafikformat)
RAA                   Referenzänderungsantrag       oder      Antrag         auf      Änderung       der
                      Referenzfläche
RBT                   LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauer
WPF-Flächen           Naturschutzfachlich wertvolle Pflegeflächen

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Button: Bedienelement/Schaltfläche einer Benutzeroberfläche.

Geometrie der Referenzabweichung/Referenzänderung: Zeigt Lage und Umriss der
beantragten Referenzänderung.

Maske: Eine Bildschirmmaske gibt im Programm einen Rahmen vor, wo der Benutzer Daten
eintragen, anzeigen lassen oder verändern kann.

Referenzplausibilitätsfehler:      Ein   Referenzplausibilitätsfehler     bedeutet       eine
Referenzabweichung auf Basis der jeweils aktuellen Antragsdaten sowie der jeweils
aktuellen Referenzflächen.

Reiter: Ein Reiter, auch Registerkarte genannt, ist ein Element, das der Aufteilung von
grafischen Benutzeroberflächen in Computerprogrammen dient.

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Tourismus.
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Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform
gewählt. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese
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eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt
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