BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN

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BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
BETRIEBSRATSWAHL 2022
UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
1. Wann und wie müssen wir wählen?

2. Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

3. Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

4. Was zeichnet einen „guten“ Wahlkampf aus?

5. Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

6. Bonusmaterial um Kollegen zu gewinnen
BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
Nächster regulärer gesetzlicher Wahlzyklus:
         01.03.2022 - 31.05.2022
           (§ 13 Abs.1 BetrVG)
BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
1 Wann und wie müssen wir wählen?

                      Berechnung Amtszeitende bisheriger BR
                      (§ 21 BetrVG)

                       Die Amtszeit des bisherigen BR beträgt in
                        der Regel 4 Jahre.
     4 Jahre
                       Regelmäßiger Beginn der Amtszeit des
       Amtszeit
                        bisherigen BR:
                        • Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses
                        • oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein
                           BR bestanden hat, mit Ablauf von
                           dessen Amtszeit.
                        • Spätestens aber am 01. Juni des Jahres
                           der regelmäßigen BR-Wahlen
BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
1 Wann und wie müssen wir wählen?

                      Berechnung Amtszeitende bisheriger BR
                      (§ 21 BetrVG)

                       Der bisherige BR hat sein Amt am
                        16.05.2018 angetreten. Die Amtszeit des
                        bisherigen BR endet dann am 15.05.2022.
                       Dies gilt selbst dann, wenn bereits am
                        11.05.2022 oder früher der neue BR
                        gewählt wird.
                       Damit beginnt die Amtszeit des neuen BR
                        grundsätzlich erst am 16.05.2022
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Außerordentliche Neuwahlen
Außerhalb des gesetzlichen Wahlzyklus darf gewählt werden:
                1. bei Neugründung des BR
    2. in den sonstigen Fällen des § 13 Abs.2 BetrVG
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1 Wann und wie müssen wir wählen?

  Fälle außerordentlicher BR-Wahl nach § 13 Abs.2 BetrVG wenn

   1. sich die regelmäßige AN-Zahl um die Hälfte, mindestens aber
      um 50 mit Ablauf von 24 Monaten seit dem Tag der letzten BR-Wahl
      verändert hat
   2. die Gesamtzahl der BR-Mitglieder inkl. aller Ersatzmitglieder unter
      vorgeschriebene BR-Mitglieder-Zahl gesunken ist
   3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt
      beschlossen hat
   4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist
   5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst wurde
BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
„Soll‘n wir‘s wirklich machen oder lassen wir‘s lieber sein!?“
BR-Wahlen in Corona-Zeiten – verschieben oder durchziehen?
BETRIEBSRATSWAHL 2022 UND AUßERORDENTLICHE WAHLEN
1 Wann und wie müssen wir wählen?

                      BR-Wahl ggf. verschieben, wenn

                      1. geschäftsführender BR noch vorhanden (§
                         22 BetrVG)?
                      2. Wahlen aufgrund der betriebsspezifischen
                         Corona-Situation (z.B. Betriebsschließung,
                         kein Intranet etc.) nur schwer durchführbar?
                      3. keine Gefahr von vollkommen BR-losen
                         Zeiten gegeben?
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1 Wann und wie müssen wir wählen?

                      BR-Wahl durchziehen, wenn

                       es um die Verhinderung BR-loser Zeiten
                        geht
                      oder
                       es um eine dringende BR-Neugründung
                        geht
                      (z.B. bei drohenden Betriebsänderungen/
                      Betriebsschließungen/ Kündigungen;
                      gesetzeswidrige Arbeitsbedingungen)
1. Wann und wie müssen wir wählen?

2. Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

3. Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

4. Was zeichnet einen „guten“ Wahlkampf aus?

5. Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

6. Bonusmaterial um Kollegen zu gewinnen
2 Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

                      Rechtzeitige Bestellung des
                      Wahlvorstands (§§ 16, 21 BetrVG)

                       Der amtierende BR bestellt den
                        Wahlvorstand.
                       Frist:
                        • Mind. 10 Wochen
                          (normales Wahlverfahren)
                        • Mind. 4 Wochen
                          (vereinfachtes Wahlverfahren)
                      vor dem Ende der Amtszeit des BR
2 Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

                      Der Betriebsrat muss den Wahlvorstand
                      rechtzeitig bestellen (§ 16 Abs. 1 BetrVG)

                       Der BR lädt zu einer BR-Sitzung ein, auf
                        der ein Wahlvorstand bestellt wird.
                       Der BR legt die Zusammensetzung des
                        Wahlvorstands fest.
                       Der Wahlvorstand besteht aus
                        3 Mitgliedern.
                       Die Bestellung darf gem. § 129 BetrVG
                        mittels Video- oder Telefonkonferenz
                        erfolgen.
2 Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

                      Merke zum Sonderfall außerordentliche
                      Wahlen

                       Es ist Pflicht des amtierenden BR
                        „unverzüglich“ einen Wahlvorstand zu
                        bestellen.
                       Der zurückgetretene BR führt die
                        Geschäfte weiter, bis der neue BR gewählt
                        und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist
                        (§ 22 BetrVG).
2 Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

                      Merke zum Sonderfall außerordentliche
                      Wahlen

                       Der Wahlvorstand plant die Termine für die
                        außerordentliche Wahl.
                       Wie schnell der Wahlvorstand die
                        Neuwahlen durchführen muss, ist
                        gesetzlich nicht vorgeschrieben.
2 Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

  Festlegung des richtigen Wahlverfahrens
  Der Betriebsrat besteht in      Aus
  Betrieben mit in der Regel      Mitgliedern

   5 – 20 wahlberechtigten AN          1
                                                Vereinfachtes Wahlverfahren
                                                § 14a Abs. 1, 3 BetrVG
   21 – 50 wahlberechtigten AN         3

                                                Wahlmöglichkeit gem. § 14a Abs. 5 BetrVG: “In Betrieben mit in der
   51 – 100 wahlberechtigten AN        5        Regel 51 bis 100 wahlberechtigten AN können der Wahlvorstand und der
                                                AG die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren“.

   101 – 200 AN                        7
                                                Normales Wahlverfahren
                                                § 14 Abs. 2 BetrVG
   201 – 400 AN                        9
2 Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

                      Beachte: Das sog. vereinfachte
                      Wahlverfahren ist leider nicht „einfacher“…

                       Ganz im Gegenteil, die Fristen sind hier
                        erheblich kürzer.
                       Damit ist das Verfahren insgesamt
                        schneller, aber leider auch fehleranfälliger!
1. Wann und wie müssen wir wählen?

2. Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

3. Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

4. Was zeichnet einen „guten“ Wahlkampf aus?

5. Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

6. Bonusmaterial um Kollegen zu gewinnen
3 Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

                        Wahlwerbung ist erlaubt!

                        Wahlwerbung gehört zur BR-Wahl und ist
                        erlaubt
                         durch die ArbN
                         und auch durch die im Betrieb vertretenen
                          Gewerkschaften
                          (BAG 6.12.2000 – 7 ABR 34/99)
3 Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

                        Wahlwerbung ist erlaubt!

                         Der AG darf Wahlwerbung nicht verbieten,
                          sonst Behinderung der BR-Wahl
                          (§§ 20 Abs.1, 119 Abs.1 Nr.1 BetrVG)
                         Ausnahme: Verstoß gegen gesetzl.
                          Vorschriften oder arbeitsvertragliche
                          Pflichten
3 Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

                        Beispiel: Verteilen von Handzetteln
                        zugunsten einzelner Listen oder Kandidaten

                         Zulässig außerhalb der regulären
                          Arbeitszeit
                        (während der Arbeitspausen oder vor und
                        nach der Arbeit im Betrieb)
                         Zulässigkeit während der Arbeitszeit strittig;
                          unzulässig jdf. dann, wenn hierdurch der
                          betriebliche Arbeitsablauf gestört wird
3 Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

                        Wahlwerbung ist erlaubt! Weitere Beispiele:

                         Der AG muss im betriebsüblichen Rahmen
                          auch Flächen zum Aushang von
                          Wahlplakaten zur Verfügung zu stellen.
                         Wahlwerbung per Intranet oder E-Mail ist
                          wegen des geringen zeitlichen Aufwands
                          wohl auch in der Arbeitszeit zulässig.
                         Der AG muss sogar einen virtuellen
                          Belegschaftswahlkampf in seinem Intranet
                          oder per Gewerkschafts-E-Mail an die
                          Mitarbeiter dulden.
3 Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

   Verhalten des AG bei der BR-Wahl

    Grds: „Einmischungsverbot“ für den AG (Herleitung aus
     § 20 Abs. 1, 2 BetrVG und Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl)
    Werbung des AG?
     Zulässig für die Wahl an sich, nicht aber für einzelne Kandidaten oder Listen
    Maulkorb für den AG?
     Nein, auf Kritik des amtierenden BR z.B. in einer Wahl- oder
     Betriebsversammlung oder von BR-Kandidaten darf er sachlich antworten.
1. Wann und wie müssen wir wählen?

2. Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

3. Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

4. Was zeichnet einen „guten“ Wahlkampf aus?

5. Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

6. Bonusmaterial um Kollegen zu gewinnen
4 Was zeichnet einen „guten“ Wahlkampf aus?

                       4 Schritte

                       1. Agenda erstellen und kommunizieren
                       2. Unterstützung sichern
                       3. Für BR-Wahl und Kandidatur werben
                       4. Belegschaft über Wichtigkeit und Inhalte
                          der BR-Wahl sowie der BR-arbeit
                          aufklären
1. Wann und wie müssen wir wählen?

2. Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

3. Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

4. Was zeichnet einen „guten“ Wahlkampf aus?

5. Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

6. Bonusmaterial um Kollegen zu gewinnen
5 Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

                        Herausforderungen einer Wahl in Zeiten
                        der Pandemie:

                         Der Gesetzgeber hat leider keine
                          spezialgesetzlichen Erleichterungen für die
                          Durchführung des Wahlverfahrens
                          geschaffen. Es gelten weiterhin die
                          gängigen Regeln des jeweiligen
                          Wahlverfahrens.
                         Die gängigen AHAL-Regeln und
                          Verordnungen des jeweiligen Bundes-
                          landes sind zusätzlich zu beachten.
5 Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

                        Herausforderungen einer Wahl in Zeiten
                        der Pandemie:

                         § 129 BetrVG gilt leider nicht für Sitzungen
                          des Wahlvorstands.
                         Briefwahl kann nur unter den
                          Voraussetzungen des § 24 BetrVG
                          stattfinden. Es muss trotzdem ein Wahllokal
                          angeboten werden.
                         Online-Wahlen machen eine BR-Wahl
                          zumindest anfechtbar.
5 Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?
  Problem: Wie Stützunterschriften sammeln, wenn alle im Home-Office
  sitzen?

   Mögliche Lösung: LAG Hessen, Beschlüsse vom 25.04.2018, Az: 16 TaBVGa
   83/18
   •   Zulässig, Wahl-Vorschlagslisten bei BR-Wahl zu vervielfältigen
   •   Kopien mit den gesammelten Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag
       dürfen lose eingereicht werden
   Merke: Kandidatenvorschlag/-liste könnte per Email an die Unterstützer versendet
   werden. Der Unterstützer kann dann den Wahlvorschlag unterschreiben und per
   Post an den Kandidaten/ Listenvertreter zurücksenden. Letzterer könnte dann die
   Listen zusammenfügen und so beim Wahlvorstand einreichen!
1. Wann und wie müssen wir wählen?

2. Wie kommen wir zu einem Wahlvorstand?

3. Inwieweit ist Wahlwerbung erlaubt?

4. Was zeichnet einen „guten“ Wahlkampf aus?

5. Was gibt es in Corona-Zeiten zu beachten?

6. Bonusmaterial um Kollegen zu gewinnen
6 Warum ist ein Betriebsrat eigentlich so wichtig?

                             Beteiligung
        bei personellen Einzelmaßnahmen                      Beteiligung
   (§§ 99 und 102 BetrVG). Hierzu gehört                     bei Betriebsänderungen
   auch die „Anhörung im Vorfeld zu einer                    (§ 111 BetrVG)
                beabsichtigten Kündigung“
                                                             Überwachung
                                                             der sog. Arbeitnehmerschutzvorschriften
                          Beschäftigung                      (§ 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG)
      im Betrieb zu fördern und zu sichern
       (§ 80 Abs. 1 Ziff. 8, § 92 a BetrVG)    Auszug aus    Behandlung
                                              den Aufgaben   von Arbeitnehmerbeschwerden
                                                             (§ 85 BetrVG)

                             Beteiligung
                                                             Mitbestimmung
      bei der Gestaltung von Arbeitsplatz,
                                                             in sozialen Angelegenheiten
      Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
                                                             (§ 87 Abs. 1 BetrVG)
                    (§ 90 Abs. 1 BetrVG)
6 Warum ist ein Betriebsrat eigentlich so wichtig?

   Der Betriebsrat …

    Vertritt die Gesamtheit der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb und hat
     somit gegenüber dem Arbeitgeber eine erhöhte Durchsetzungskraft
    Schützt Mitarbeiter vor willkürlichen Unternehmerentscheidungen
    Sorgt für Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards
    Leistet Beitrag zum sozialen Frieden in Betrieben
    Sorgt für die Zufriedenheit der Arbeitnehmer
6 Warum ist ein Betriebsrat eigentlich so wichtig?

                         Der Betriebsrat kann auf folgende Themen
                         Einfluss nehmen

                          Arbeitszeit
                          Betriebliche Lohngestaltung
                          Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
                           und des Urlaubsplanes, technische
                           Anlagen zur Überwachung von Leistung
                           und Verhalten der Arbeitnehmer
                          Unfallverhütung
                          Gestaltung von betrieblichen
                           Sozialeinrichtungen
6 Warum ist ein Betriebsrat eigentlich so wichtig?

                         Der Betriebsrat kann auf folgende Themen
                         Einfluss nehmen

                          Interessenausgleich und Sozialplan bei
                           Einschränkungen, Stilllegung und
                           Verlagerung des Betriebes
                          Fragen der Berufsbildung im Betrieb;
                           Überwachung der Ausbildung
                          Vergabe und Verwaltung betriebseigener
                           Wohnungen
                          Festlegung von Akkord- und
                           Prämiensätzen
Sie brauchen eine kleine Hilfestellung um noch mehr Kandidaten und
         Verbündete für die nächste BR-Wahl zu gewinnen?
4 Ist der Betriebsrat auch was für mich?
6 Ist der Betriebsrat auch was für mich?

                         10 Gründe weshalb Sie BR werden sollten

                         1. Mitbestimmung bei wichtigen
                            Unternehmensfragen
                         2. Einsatz für den Erhalt von Arbeitsplätzen
                         3. Gegenpol zur Arbeitgebermacht
                         4. Besonderer Kündigungsschutz
                         5. Teamwork im Betriebsrat
6 Ist der Betriebsrat auch was für mich?

                         10 Gründe weshalb Sie BR werden sollten

                         6. Besser verhandeln und argumentieren
                            lernen
                         7. Stärkung und Verbesserung des
                            Betriebsklimas
                         8. Anspruch auf bezahlte Fortbildung
                         9. Unterstützung durch Sachverständige und
                            Auskunftspersonen
                         10. Besseres Verständnis für betriebliche
                             Zusammenhänge
6 Der besondere Kündigungsschutz von BR-Kandidaten

                                                    § 103 Abs.                                       § 103 Abs.
                       Außeror-                     1 BetrVG                                         1 BetrVG
                       dentliche                    Ausnahme:                                        Ausnahme:
                       Kündigung                    Zustimmung                                       Zustimmung
                                                    durch BR                                         durch BR
   Art der Kündigung

                                                               Ausnahme:                                       Ausnahme:
                       Ordentliche
                                                       Stilllegung des Betriebes                       Stilllegung des Betriebes
                       Kündigung
                                                           oder der Abteilung                              oder der Abteilung

                                                    Zeitraum ab
                                                                      Ab Bekannt-                                                   1 Jahr nach
                                                    Wahlbewer-                        6 Mon. nach                     Ende der
                                     Zeitraum vor                     gabe des                                                      Ende der
                                                    beraufstel-                       Bekannt-      Nachrücken        nachrück-
                                     der Aufstel-                     Wahler-                                                       Nach-
                                                    lung, Wahl-                       gabe des      § 25 Abs. 1       zeit, vgl.
                                     lung als                         gebnisses                                                     rückzeit
                                                    vorschlag                         Wahler-       BetrVG            § 15 Abs. 1
                                     Bewerber                         $ 15 Abs. 3                                                   § 15 Abs. 1
                                                    § 15 Abs. 3                       gebnisses                       KSchG
                                                                      S.1 KSchG                                                     S. 2 KSchG
                                                    S. 1 KSchG

                                                                                   Zeit
6 Was bedeutet das Betriebsratsamt für mich?

                        So wird Ihre Karriere gesichert

                         Kündigungs- und Versetzungsschutz,
                          § 15 KSchG, § 103 BetrVG
                         Befreiung von Arbeitspflicht bei
                          erforderlicher Betriebsratsarbeit,
                          § 37 Abs. 2 BetrVG
                         Entgeltsicherung: Angleichung des
                          Arbeitsentgelts von Betriebsräten an das
                          vergleichbarer Arbeitnehmer,
                          § 37 Abs. 4 BetrVG
6 Was bedeutet das Betriebsratsamt für mich?

                        So wird Ihre Karriere gesichert

                         Schutz vor jeglicher Benachteiligung und
                          Behinderung, § 78 Abs. 4 BetrVG
                         Anspruch auf Weiterbildung zur
                          Wiedereingliederung für freigestellte
                          Betriebsratsmitglieder
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