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Coronavirus Antworten auf häufige Fragen Version 5.0; 13. Mai 2020 WICHTIG: Dieser FAQ-Katalog wird den Partnern von J+S zur Verfügung gestellt. Er darf in dieser Form nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Einzelne Textbausteine können für die Kommunikation verwendet werden. 1. Grundsätzlich J+S-Jugendausbildung (J+S-Kurse und -Lager) Ab 11. Mai 2020 sind Trainings in sämtlichen Sportarten wieder möglich. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Distanzregeln erfolgen. (Stand: 29. April 2020) Kann in J+S-Kursen und J+S-Lagern als Folge der Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus die erforderliche Mindestzahl Aktivitäten nicht eingehalten werden, so gewährt das BASPO Finanzhilfen, und zwar für die tatsächlich durchgeführten Aktivitäten. (Stand: 26. März 2020) J+S-Kaderbildung (J+S-Aus- und -Weiterbildung) Die J+S-Ausbildungskurse und J+S-Weiterbildungsmodule sind bis 30. Juni 2020 abgesagt. Ausnahmen bilden J+S-Coachkurse, Wiedereinstiegsmodule und auf Antrag genehmigte Prüfungsmodule oder andere Kurse/Module, welche virtuell durchgeführt werden. (Stand: 7. April 2020) Die Anerkennungen von Personen, die sich zur Erfüllung ihrer Weiterbildungspflicht als J+S-Kader vor dem 16. März 2020 zu einem Weiterbildungsmodul angemeldet hatten, werden bis Ende 2021 automatisch verlängert. (Stand: 26. März 2020) 2. J+S-Kaderbildung Wie lange dauert der vom BASPO angewiesene Durchführungsstopp für J+S- Ausbildungskurse und -Weiterbildungsmodule? Alle J+S-Ausbildungskurse und -Weiterbildungsmodule seit dem 16.03.20 (JS-CH seit dem 14.03.20) bis vorläufig zum 30.06.20 sind abgesagt und dürfen nicht durchgeführt werden. (Stand: 26. März 2020) BASPO 2532 Magglingen
Sind alle J+S-Ausbildungskurse und -Weiterbildungsmodule betroffen oder gibt es Ausnahmen? Nur J+S-Coachkurse (Grundausbildung), Wiedereinstiegsmodule und auf Antrag genehmigte Prüfungsmodule oder andere Kurse/Module, die virtuell durchgeführt werden, dürfen stattfinden. (Stand: 7. April 2020) Warum können Sportverbände keine Module Fortbildung für J+S-Coaches virtuell durchführen? Es besteht keine Notwendigkeit, da bei Absage des Moduls die Anerkennungen bis 31.12.2021 verlängert werden. Die Verbände können die Module später nachholen. (Stand: 26. März 2020) 2.1 Vorgehen und Regeln bei abgesagten J+S- Ausbildungskursen und -Weiterbildungsmodulen Sollen abgesagte J+S-Kaderbildungskurse- und Module in der 2. Jahreshälfte eingeplant und organisiert werden oder soll eine Frist abgewartet werden? Das BASPO ist gemeinsam mit den Kantonen und den Verbänden bemüht, für ausreichend Aus- und Weiterbildungsangebote in der 2. Jahreshälfte zu sorgen. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wurde vom Bundesrat beauftragt, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports – die Exit- Strategie Sport – zu erarbeiten. Diese hat der Bundesrat am 29. April genehmigt. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzung der Einhaltung von Schutzkonzepten und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Nach wie vor gilt das Versammlungsverbot. Über eine Lockerung des Versammlungsverbots entscheidet der Bundesrat gemäss Planung voraussichtlich am 27. Mai, was Auswirkungen auf den Betrieb der Sportzentren des BASPO (Magglingen, Tenero) haben wird. Das BASPO wartet deshalb mit der Planung neuer Kurse/Module bis zu diesem Zeitpunkt und bewilligt bis zu diesem Zeitpunkt keine neu terminierten Kurse/Module für die 2. Jahreshälfte 2020 an den BASPO-Standorten. Das BASPO genehmigt jedoch Kurse/Module (nach dem 30.06.20) von Kantonen und Verbänden, welche ausserhalb der BASPO-Standorte durchgeführt werden. Das Risiko für eine erneute Absage solcher Kurse/Module liegt aber beim Organisator. (Stand: 29. April 2020) Hat das Kurskader Anspruch auf Expertenhonorar, z.B. wenn ein unterschriebener Vertrag mit der Kursleitung vorliegt? Bei Mandatsverträgen darf das BASPO kein Honorar ausbezahlen, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Für eine Entschädigung ohne Leistungserbringung, beispielsweise wegen Absage von Kursen/Modulen, fehlt eine rechtliche Grundlage. Das BASPO hat die betroffenen Expertinnen und Experten zum frühestmöglichen Termin informiert und deren Mandatsverträge widerrufen. Nicht alle Kantone und Verbände schliessen mit den J+S-Expertinnen und -Experten, die in ihren Kursen/Modulen unterrichten, schriftliche Vereinbarungen ab. Ob allfällige Entschädigungen im Rahmen eines Mandats (analog BASPO) oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses erfolgen, ist Sache des jeweiligen Organisators. (Stand: 13. Mai 2020) Haben die Angemeldeten Anrecht auf EO-Entschädigung? Nein, es gibt keine EO-Entschädigung (kein Versand von EO-Karten durch das BASPO), auch nicht für virtuell durchgeführte J+S-Coachkurse und Wiedereinstiegsmodule, da diese nur 3 Stunden dauern. Bundesamt für Sport BASPO Jugend+Sport 2
Bei auf Antrag genehmigten Prüfungsmodulen und weiteren Kursen/Modulen, die vom Bund oder Kanton organisiert sind, gibt es EO. Verbandskurse sind nicht EO-berechtigt. Die generelle EO-Richtlinien gelten auch während der ausserordentlichen Lage. EO wird also nur für ganze Ausbildungstage (Mindestdauer 6 Stunden) gewährt. (Stand: 7. April 2020) Was gilt bezüglich EO bei abgebrochenen Kursen/Modulen? Musste ein J+S-Ausbildungskurs oder -Weiterbildungsmodul Corona-bedingt abgebrochen werden, so erhalten die Teilnehmenden EO für die tatsächlich absolvierten Kurstage. (Stand: 26. März 2020) Werden Bundesleistungen (Subventionen) ausbezahlt? Abgebrochene Kurse/Module werden anteilsmässig subventioniert, wenn die Ausbildungszeit mindestens 6 Stunden betragen hat. Die virtuell durchgeführten J+S-Coachkurse, Wiedereinstiegsmodule und auf Antrag genehmigte Prüfungsmodule oder andere Kurse/Module werden bis 30. Juni 2020 zu 100% subventioniert. (Stand: 7. April 2020) J+S-Leiter- und J+S-Expertenkurse: Werden den Angemeldeten die Anerkennungen erteilt? Bei abgesagten Kursen: Nein, ohne Ausbildung werden keine neuen Anerkennungen erteilt. Bei abgebrochenen Kursen: Dies wird individuell geprüft. Der Organisator meldet sich bei der J+S- Helpline info-js@baspo.admin.ch. (Stand: 7. April 2020) J+S-Weiterbildungsmodule, bei denen Zusätze vergeben werden (z.B. Einführung Leistungssport): Werden den Angemeldeten die Zusätze erteilt? Nein, ohne Ausbildung werden keine neuen Zusätze erteilt. (Stand: 26. März 2020) J+S-Weiterbildungsmodule (Leiter, Experten, Coaches): Bekommen die Angemeldeten ihre Anerkennungen verlängert? Ja, alle kursspezifischen Anerkennungen der Teilnehmenden* in Weiterbildungsmodulen werden voraussichtlich Ende Mai 2020 bis 31.12.2021 systematisch verlängert. *Angemeldete und Personen auf Warte-, Platzmangel- und Abgemeldetenlisten (Stand: 26. März 2020) Einzelne Module sind noch offen für die Anmeldung. Erhalten Personen, die am 16. März 2020 noch nicht angemeldet waren, ihre Anerkennungen verlängert? Das BASPO prüft derzeit, ob für J+S-Kaderpersonen mit Anerkennung «weggefallen» ihre Anerkennung bis Ende 2021 verlängert werden könnte («gültig bis 31.12.2021»). Informationen folgen, sobald die rechtliche Grundlage dafür vorliegt. (Stand: 13. Mai 2020) Einige Personen meldeten sich vor dem vom Bundesrat festgelegten Termin 16. März (z.B. bereits am 15. März) von den Weiterbildungsmodulen ab. Kann diesen Personen die Anerkennung ausnahmsweise noch verlängert werden? Ja, alle kursspezifischen Anerkennungen der Teilnehmenden* in Weiterbildungsmodulen werden voraussichtlich Ende Mai 2020 bis 31.12.2021 systematisch verlängert. *Angemeldete und Personen auf Warte-, Platzmangel- und Abgemeldetenlisten. (Stand: 26. März 2020) Bundesamt für Sport BASPO Jugend+Sport 3
Es wird zum Teil schwierig die Reihenfolge im Ausbildungsweg einzuhalten, d.h. WB1 dann WB2. Kann ein WB2-Modul vor Abschluss der WB1 absolviert werden? In der Regel nein. Ausnahmen werden auf Antrag geprüft. Betroffene melden sich beim J+S- Ausbildungsverantwortlichen Ihres Sportverbandes. Dieser prüft den Antrag unter Beizug des/der zuständigen Leiter/in Ausbildung der J+S-Sportartengruppe (LAS). (Stand: 29. April 2020) Gelten die Zulassungsbedingungen auch für Kurse/Module (z.B. SLRG-Brevet Plus Pool für J+S-Leiterkurs Schwimmsport), wenn die betreffende Vorausbildung wegen der Corona-Krise nicht absolviert werden konnte? Ja, die Zulassungsbedingungen müssen in jedem Fall erfüllt sein. (Stand: 13. Mai 2020) 2.2 Virtuell durchgeführte Kurse/Module Wie werden virtuelle Kurse/Module (J+S-Coachkurse, Wiedereinstiegsmodule, auf Antrag genehmigte Prüfungsmodule oder andere Kurse/Module) organisiert? Gibt es Support seitens BASPO? Nur J+S-Coachkurse (Grundausbildung), Wiedereinstiegsmodule und auf Antrag genehmigte Prüfungsmodule oder andere Kurse/Module, die virtuell durchgeführt werden, dürfen stattfinden. In diesen Fällen muss mit dem BASPO Kontakt aufgenommen werden (via Helpline info- js@baspo.admin.ch). (Stand: 7. April 2020) Welche Leistungen gibt es für allfällig virtuell durchgeführte, auf Antrag genehmigte Prüfungsmodule oder andere Kurse/Module? Das Modul wird zu 100% subventioniert. Die Teilnehmenden erhalten EO, sofern das Modul vom BASPO oder vom Kanton angeboten wird. Verbandskurse sind nicht EO-berechtigt. Die Teilnehmenden von virtuellen Kursen erhalten EO-Karten, wenn der Kurs/das Modul: o mindestens 6 Stunden gedauert hat o an einem einzigen Arbeitstag stattgefunden hat o die aktive Teilnahme angenommen werden kann, etwa indem die Kursinhalte am Schluss abgefragt werden oder interaktive Elemente stattfinden. (Stand: 9. April 2020) 2.3 Lernmedien Können zur Zeit J+S-Lernmedien bestellt werden? Bitte verzichten Sie momentan auf die Bestellung von Lernmedien, der Versand von Lernmedien für alle Kurse und Module bis 30. Juni 2020 ist gestoppt. (Stand: 26. März 2020) Ausnahme: Für virtuell durchgeführte J+S-Coachkurse, Wiedereinstiegsmodule und auf Antrag bewilligte Prüfungsmodule oder andere Kurse/Module können Lernmedien bestellt werden (solange sie im Lager des BASPO vorrätig sind). Die Lernmedien werden an den Organisator geliefert. Dieser ist verantwortlich für die Verteilung an die Teilnehmenden. (Stand: 7. April 2020) Was passiert mit gelieferten J+S-Lernmedien, die für Kurse/Module ausgeliefert worden sind, die abgesagt worden sind? Wir bitten die Kursorganisatoren, die gelieferten Lernmedien bei sich zu lagern und möglichst in den neu geplanten Kursen/Modulen einzusetzen. (Stand: 26. März 2020) Bundesamt für Sport BASPO Jugend+Sport 4
3. Jugendausbildung: J+S-Angebote Können ab 11. Mai 2020 wieder in allen J+S-Sportarten Aktivitäten durchgeführt werden? Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai und unterstehen klaren Vorgaben: Es können Trainings in sämtlichen Sportarten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Distanzregeln erfolgen. Weiterhin nicht erlaubt sind Wettkämpfe. Über eine Lockerung des Versammlungsverbots per 8. Juni entscheidet der Bundesrat voraussichtlich an seiner Sitzung vom 27. Mai und in Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemie. (Stand: 13. Mai 2020) Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Wie sieht es mit J+S-Lagern aus? Der Bundesrat wird am 27. Mai 2020 voraussichtlich weitere Lockerungen der Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus mit Wirkung ab 8. Juni 2020 beschliessen. Er wird in diesem Zusammenhang auch über die Möglichkeit der Durchführung von J+S-Lagern entscheiden. Sein Entscheid hängt davon ab, wie sich die Entwicklung der Gesundheitslage (Anzahl positiver Corona- Tests etc.) präsentiert. Diese sieht aktuell nicht so schlecht aus. Bis zum 27. Mai 2020 müssen wir jedoch die Entscheide des Bundesrates abwarten.(Stand: 13. Mai 2020) Wo kann ein Verein Hilfe holen, wenn er den Trainingsbetrieb wiederaufnehmen möchte und ein Schutzkonzept erarbeiten muss? Die sportartspezifischen plausibilisierten Schutzkonzepte der Verbände sind auf der Webseite von Swiss Olympic veröffentlicht. Diese zeigen auf, wie die betreffenden Sportarten ausgeübt werden können, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Der Verein soll das sportartspezifische Schutzkonzept des Verbandes übernehmen und bei Bedarf auf die vereinsspezifische Situation anpassen (z.B. mit anlagespezifischen Schutzkonzepten). Bei Kontrollen müssen die Vereine ein Schutzkonzept vorweisen können. Bei Fragen wendet sich der Verein an seine Dachorganisation (Verband) oder seine Anlagebetreiber. Der Kanton hat die Kompetenz, die Einhaltung der Schutzmassnahmen zu kontrollieren. (Stand: 13. Mai 2020) Gibt es allgemeine Empfehlungen des BASPO für die Durchführung von sportlichen Aktivitäten, die unter den geltenden Rahmenbedingungen durchgeführt werden können/dürfen? Das BASPO erarbeitet laufend neue Bewegungsideen und Bewegungsaufgaben für Zuhause. Diese werden auf www.mobilesport.ch publiziert. (Stand: 26. März 2020) Aufgrund der Vorgaben des Bundes sind Sportaktivitäten nur eingeschränkt möglich. Können virtuell angeleitete Trainings (bspw. mittels Liveanleitung mit der Applikation «Zoom») unter J+S erfasst/abgerechnet werden? Virtuell angeleitete Trainings sind begrüssenswert und können ergänzend zu «reellen» Trainings eingesetzt werden. Leider entsprechen virtuelle Trainings nicht den aktuell gültigen Rahmenbedingungen von J+S. Deshalb können diese nicht in der Anwesenheitskontrolle (AWK) erfasst und über die ordentlichen J+S-Beiträge subventioniert werden. Die geringeren Subventionseinnahmen bei den J+S-Organisatoren, welche durch die Einschränkungen während der Coronakrise entstanden sind, sollen jedoch kompensiert werden. Der Bundesamt für Sport BASPO Jugend+Sport 5
Bundesrat hat sich am 29. April dafür ausgesprochen, die finanziellen Ausfälle mittels einmaligen J+S-Sonderbeiträgen im 2020 decken zu wollen und die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. (Stand: 13. Mai 2020) Werden Bundesleistungen (Subventionen) ausbezahlt, wenn Lager/Kurse die Mindestanzahl Aktivitäten nicht erreichen? Grundsätzlich werden alle J+S-Aktivitäten subventioniert, die durchgeführt werden (auch wenn die Minimaldauer bei Lagern, bzw. die minimale Anzahl Aktivitäten bei Kursen nicht eingehalten werden). Lagertage vor der «Corona-Sperre» werden inkl. Tag der Abreise/des Abbruchs subventioniert. J+S-Aktivitäten während der «Corona-Sperre» sind nicht erlaubt. (Stand: 26. März 2020) Was muss die Bewilligungsinstanz bei der Kontrolle von J+S-Angeboten mit Aktivitäten in der «Corona-Krise» beachten? Bitte befolgen Sie die detaillierten Handlungsanweisungen (Partnermail vom 25.3.2020): 1. J+S-Angebote mit geplanten Aktivitäten während und nach der Corona-Sperre a. vorerst nicht zu bearbeiten, d.h. die J+S-Angebote nicht über die Aktion «Angebotskontrolle einleiten» in den Status «Kontrolle eingeleitet» setzen. Sobald bei einem J+S-Angebot die «Angebotskontrolle eingeleitet» wird, profitieren solche Angebote ansonsten nicht von allfälligen Sondermassnahmen. 2. Zur Bewilligung eingereichte J+S-Angebote a. J+S-Angebote können regulär bewilligt werden. Im Bewilligungstext wird ein Vorbehalt angebracht. b. Allfällige Bestellungen von J+S-Leihmaterial müssen an die LBA Thun weitergeleitet werden. (Stand: 26. März 2020) Können neue J+S-Angebote angemeldet werden? Ja, jederzeit. Die J+S-Coaches sollen soweit möglich, den bisherigen Angebots-Rhythmus beibehalten und J+S-Angebote, welche planmässig nach Ostern, nach den Frühlingsferien oder einem anderen Zeitpunkt starten, wie üblich anmelden. Die J+S-Aktivitäten können jedoch erst in der Anwesenheitskontrolle eingetragen werden, wenn die «ausserordentliche Lage» aufgehoben ist und es die dann geltenden nationalen, kantonalen und kommunalen Vorgaben Sportaktivitäten erlauben. Grundsätzlich werden alle J+S-Aktivitäten subventioniert, die durchgeführt werden (auch wenn die Minimaldauer bei Lagern, bzw. die minimale Anzahl Aktivitäten bei Kursen nicht eingehalten werden). (Stand 7. April 2020) Wenn Trainings (J+S-Kurse) nun in Kleingruppen durchgeführt werden müssen, muss dies entsprechend in der SPORTdb (NDS) erfasst werden? Nein, explizit nicht. Die J+S-Coaches sollen ihre J+S-Angebote wie gewohnt anmelden. Beispiel Fussball: Ein Kader B-Junioren mit 15 Spielern, welches normalerweise von 19.00 bis 20.30 Uhr trainiert, wird als gesamte Gruppe mit 90 Minuten erfasst und in der Anwesenheitskontrolle geführt. Die «normale» Situation muss abgebildet werden, auch wenn temporär zeitlich und/oder örtlich getrennt/gestaffelt trainiert wird (z. B. zwei Gruppen von 18.00 bis 19.30 Uhr und eine Gruppe von 19.30 bis 21.00 Uhr). Jede Aktivität muss mindestens 60 Minuten (bzw. 45 Minuten in freiwilligen Schulsportangeboten) dauern. Die minimale Gruppengrösse beträgt grundsätzlich mindestens 3 Kinder/Jugendliche und bezieht sich auf die ordentliche Trainingsgruppe. Falls die Trainingsgruppe aufgrund von Corona- Massnahmen (Versammlungsverbot) zeitlich gestaffelt oder örtlich getrennt wird, dann kann die Einzelgruppe auch kleiner sein. Die Minimale Gruppengrösse von 3 Kindern/Jugendlichen bezieht sich auf die gesamte Trainingsgruppe. (Stand: 30. April 2020) Bundesamt für Sport BASPO Jugend+Sport 6
Dürfen die Bewilligungsinstanzen weiterhin Angebote bewilligen, obschon mindestens zwischen dem 17.3. und 10.5. keine Aktivitäten durchgeführt werden dürfen? Ja, das ist erlaubt. (Stand: 22. April 2020) Es gibt Verbände, die in Erwägung ziehen, die Meisterschaftsphase zu verlängern. Wird es eine Möglichkeit geben, das Enddatum laufender J+S-Angebote nach hinten zu schieben? Nein, dies ist technisch nicht vorgesehen. In solchen Fällen muss ein neues Angebot angemeldet werden. (Stand: 26. März 2020) Erhalten J+S-Leiterinnen und -Leiter trotz abgesagtem J+S-Kurs oder -Lager ein A-Profil? Bei Kursen: Nein, da bereits eine Aktivität im Jahr zu einer Aktivierung des A-Profils führt. Bei Lagern: Auf Antrag. Hierfür muss die betroffene Person dem BASPO einen schriftlichen Antrag mit Begründung (Schilderung/Erläuterung der Situation) einreichen (Brief oder E-Mail an info- js@baspo.admin.ch). Das BASPO entscheidet jeden Fall individuell (evtl. unter Beizug des Organisators). (Stand: 26. März 2020) Aufgrund der Corona-Massnahmen verlieren die J+S-Organisationen substanziell Einnahmen, da aufgrund des faktischen Sportstopps J+S-Subventionen fehlen. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle zu kompensieren? Der Bundesrat hat am 13. März 2020 mit der COVID-19-Verordnung 2 Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Die einschneidenden Bundesmassnahmen im Sportbereich, u.a. das Verbot Vereinstätigkeiten durchzuführen («Corona-Sperre»), wirken sich insbesondere auch auf die J+S-Aktivitäten der einzelnen Sport- und Jugendvereine aus. Das BASPO ist sich bewusst, dass diese «Corona-Sperre» bei vielen Organisatoren zu geringeren Subventionseinnahmen führt. Es hat aus diesem Grund ein Konzept zur Kompensation der J+S- Subventionsausfälle bei J+S-Organisatoren (von Kursen und Lagern) entwickelt und dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat hat am 29. April informiert, dass er die finanziellen Ausfälle decken und - falls notwendig - dazu eine rechtliche Grundlage schaffen will. Hierfür sind die freien Mittel aus dem für 2020 genehmigten J+S-Kredit zu verwenden. (Stand 13. Mai 2020) 3.1 Leihmaterial Kann zurzeit Leihmaterial bestellt werden? Bestellungen für Kurse und Lager (nach der «Corona-Sperre»), müssen wie üblich spätestens 5 Wochen vor Beginn eingereicht sein. Bestellungen können somit auch während der «Corona-Sperre» eingereicht werden. Ausgeliefertes Material darf jedoch in jedem Fall erst nach der «Corona-Sperre» eingesetzt werden. Ausnahme: Wenn nach Entscheid Bundesrates vom 27. Mai kurzfristig Lager geplant werden, dann beträgt die Frist ausnahmsweise mindestens 3 Wochen. (Stand: 13. Mai 2020) Was passiert mit J+S-Leihmaterial, das für abgesagte Lager und Kurse ausgeliefert worden ist? Ausgeliefertes Leihmaterial wird nach Meldung durch den Organisator durch die LBA nach Thun zurückgeholt. Auf eine Verrechnung der Leihmaterialgebühren verzichtet das BASPO. (Stand: 26. März 2020) Bundesamt für Sport BASPO Jugend+Sport 7
3.2 Besuche vor Ort Können ab dem 11.5.20 wieder Experteneinsätze für die BvO geplant werden? Die Besuche vor Ort durch Expertinnen und Experten werden unter den speziellen Corona- Massnahmen nicht mehr weitergeführt und die aktuelle Erhebungsperiode wird per 15. März 2020 abgeschlossen. Das BASPO wertet die erfassten Besuchsdaten aus den Besuchen vor den Corona- Massnahmen zwischen 1. September 2019 bis zum 15. März 2020 aus. Über den Neustart der Erhebungsperiode 2020/2021 wird im zweiten J+S-Infomail gegen Ende Juni 2020 informiert. (Stand: 13. Mai 2020) Bundesamt für Sport BASPO Jugend+Sport 8
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