Covid 19: Einfluss auf Besteuerung von Grenzgängern - Grant ...

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Covid 19: Einfluss auf Besteuerung von Grenzgängern - Grant ...
Covid 19:
Einfluss auf Besteuerung
von Grenzgängern
Durch die Massnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie sind viele Arbeitneh-
mer in Liechtenstein und der Schweiz gezwungen, wenn möglich von zu Hause aus zu
arbeiten. Die beiden Staaten haben in diesem Zusammenhang am 22. Oktober 2020
eine Verständigungsvereinbarung abgeschlossen, um die Auswirkungen der Covid
19-Massnahmen auf Grenzgänger einvernehmlich festzulegen.

Bestehende Regelungen für (Nicht-)          gelten Personen, welche die folgenden     Grenzgänger klassiert zu werden. In
Grenzgänger                                 Kriterien erfüllen:                       diesem Fall steht seinem Beschäfti-
Seit 2017 sind die Regelungen des neuen     • Arbeitnehmer (d.h. unselbständig        gungsstaat das Besteuerungsrecht für
Doppelbesteuerungsabkommens zwi-               Tätige) in der Privatwirtschaft        alle Tage zu, an denen die Tätigkeit dort
schen Liechtenstein und der Schweiz         • Tägliche Rückkehr in die Schweiz        ausgeübt wird. Der Wohnsitzstaat des
anwendbar.                                     nach dem Ende des Arbeitstages         Arbeitnehmers kann nur den Anteil am
                                               (d.h. tägliches Pendeln)               Lohn besteuern, der auf Arbeitstage au-
In diesem Abkommen wird unter an-                                                     sserhalb seines Tätigkeitsstaats entfällt.
derem festgelegt, dass der Lohn von         Kann ein Arbeitnehmer an mehr als
Grenzgängern aus der Schweiz, die in        45 Arbeitstagen pro Jahr aus berufli-     Durch die Massnahmen zur Eindäm-
Liechtenstein angestellt sind, grundsätz-   chen Gründen nicht an seinen Wohnort      mung der Covid 19-Pandemie sind Ar-
lich nur in der Schweiz besteuert werden    zurückkehren (z.B. während Geschäfts-     beitnehmer vermehrt gezwungen, ihre
kann und vice versa. Als Grenzgänger        reisen), entfällt die Voraussetzung als   Arbeit im Home Office zu verrichten bzw.
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können ihrer Arbeit nicht wie gewohnt      im Home Office verbringen oder Lohn-       Zu beachten ist, dass Tage, an denen
nachgehen und erhalten hierfür eine        fortzahlungen erhalten. Hierbei wird       der Arbeitnehmer von den Massnahmen
Lohnfortzahlung. Hierdurch stellen sich    für Steuerzwecke davon ausgegangen,        betroffen ist irrelevant sind für die An-
diverse Fragen für Grenzgänger bzw.        dass die Arbeit am Arbeitsort verrichtet   zahl der Nichtrückkehrtage. Kehrt ein
Nicht-Grenzgänger, welche nun im Rah-      wurde, auch wenn dies aufgrund der         Arbeitnehmer also während der Zeit, zu
men der Verständigungsvereinbarung         oben beschriebenen Massnahmen nicht        der die Massnahmen zur Eindämmung
zwischen Liechtenstein und der Schweiz     der Fall war.                              der Pandemie gelten, nicht an seinen
verbindlich geregelt wurden.                                                          Wohnort zurück, zählen diese Tage nicht
                                           Ebenso ändert es an der Eigenschaft        als Nichtrückkehrtage.
Wer ist von den Massnahmen                 als Grenzgänger nichts, wenn der Ar-
betroffen?                                 beitnehmer aufgrund der Massnahmen         Der Arbeitgeber ist bei Nichtgrenzgän-
Massnahmen zur Eindämmung der              vorübergehend in dem Staat bleiben         gern verpflichtet, eine Bescheinigung
Pandemie können entweder gesetzlich        muss, in dem sein Arbeitgeber ansässig     über die Anzahl der Tage auszustellen,
vorgeschrieben sein oder durch den         ist und sein Arbeitgeber die anfallenden   an denen der jeweilige Arbeitnehmer
Arbeitnehmer angeordnet werden. Die        Unterbringungskosten übernimmt.            von den Massnahmen betroffen war. Die
Massnahmen können von der Verrich-                                                    Bescheinigung muss schriftlich erfolgen
tung der Arbeit am Wohnsitz (Home          Nichtgrenzgänger: Anpassung der            und Angaben zu den spezifischen Mass-
Office) bis zur Schliessung der Arbeits-   45-Tage-Regelung                           nahmen (z.B. Home Office, Schliessung,
stätte (z.B. von Restaurants für einen     Für die Bestimmung, ob es sich bei         etc.) enthalten.
gewissen Zeitraum) reichen. Ebenso         einem Arbeitnehmer um einen soge-
beinhaltet sind Massnahmen, bei denen      nannten «Nichtgrenzgänger» handelt,        Für schweizerische Arbeitnehmer mit
der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung     wird analysiert, ob er an mehr als 45      liechtensteinischem Arbeitgeber, deren
erbringt und dafür eine Lohnfortzahlung    Tagen pro Kalenderjahr am Ende des         Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit
erhält.                                    Arbeitstages aus beruflichen Gründen       weniger als CHF 200’000 beträgt, ist es
                                           nicht an seinen Wohnort zurückkehren       sinnvoll vor Jahresende zu prüfen, ob
                                           kann (sog. Nichtrückkehrtage). Ist ein     sie als Nichtgrenzgänger qualifizieren
Grenzgänger: Grundsätzlich keine           Mitarbeiter durch die Massnahmen zur       oder nicht. Bis zu dieser Erwerbsgrenze
steuerlichen Auswirkungen                  Eindämmung der Pandemie betroffen,         wird die liechtensteinische Erwerbs-
Für Grenzgänger, die unter normalen        wird die 45-Tages-Grenze entsprechend      steuer mittels Quellensteuer abgegol-
Umständen ihre Arbeit in den Räum-         gekürzt. War ein Arbeitnehmer beispiels-   ten. Will der Steuerpflichtige jedoch
lichkeiten ihres Arbeitgebers verrichten   weise während drei Monaten des Jahres      höhere Abzüge (z.B. für einen langen
und am Ende des Arbeitstages wieder        2020 dazu verpflichtet, seiner Tätigkeit   Arbeitsweg) geltend machen, muss
an ihren Wohnort im anderen Land           im Home Office nachzugehen, verrin-        nämlich ein Antrag auf ordentliche Be-
zurückkehren, ändert sich steuerlich       gert sich die Anzahl der notwendigen       steuerung in Liechtenstein bis zum 31.12.
nichts, auch wenn sie einen Teil ihrer     Nichtrückkehrtage entsprechend von 45      des jeweiligen Kalenderjahres gestellt
Arbeitstage aufgrund der Massnahmen        auf 34 Tage (45 / 12 x (12 – 3)).          werden.
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Kurzarbeitsentschädigungen und
andere staatliche Unterstützungs-
leistungen
Für Steuerzwecke gelten Kurzarbeitsent-
schädigungen oder andere staatliche
Unterstützungsleistungen unabhängig
davon, ob sie direkt vom Staat oder
indirekt über den Arbeitgeber bezahlt
wurden, als Vergütungen für unselb-
ständige Erwerbstätigkeit. Für den
Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die
Entschädigungen wie regulärer Lohn
besteuert werden. Dabei sollen die Steu-
erbehörden jenen Sachverhalt zugrunde
legen, der sich wahrscheinlich ohne die
Mass­nahmen ergeben hätte. Qualifiziert
ein Arbeitnehmer also als Nichtgrenz-
gänger, gilt dies auch für die Besteue-
rung der Entschädigungen sinngemäss.

Zeitlicher Geltungsbereich
Die Verständigungsvereinbarung gilt
für den Zeitraum vom 11. März 2020 bis
einschliesslich 31. Oktober 2020. Die Ver-
einbarung verlängert sich automatisch
um jeweils einen weiteren Monat, sofern
sie nicht von einem der beiden Vertrags-
staaten gekündigt wird.

                                             Kontakte

                                             Michael Rupp                                                      Martina Benedetter, LL.M.
                                             Partner Tax                                                       Manager
                                             Grant Thornton AG                                                 Grant Thornton AG
                                             T +423 237 42 09                                                  T +423 237 42 35
                                             E michael.rupp@li.gt.com                                          E martina.benedetter@li.gt.com

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                                             genommen, ist darunter die Marke zu verstehen, unter der jede einzelne Gesellschaft tätig ist. Grant Thornton International und
                                             die Einzelgesellschaften sind jeweils rechtlich selbständige Unternehmen. Leistungen werden von den einzelnen Gesellschaften
                                             unabhängig voneinander erbracht, d.h. keine Einzelgesellschaft haftet für Leistungen oder Tätigkeiten einer anderen
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