Hauptsache Arbeit - Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde

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Hauptsache Arbeit - Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde
Hauptsache
Arbeit.

Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde
Hauptsache Arbeit - Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde
Der Umsteiger:

«Früher habe ich Abrechnungen
kontrolliert.»
Wenn Frank Vögelin heute Bilanz zieht, weist diese ein klares Plus auf. Der frühere
Controller ist froh darüber, dass er seinen Zahlenjob an den Nagel hängte und jetzt
vor allem mit Menschen zu tun hat.
Hauptsache Arbeit - Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde
Die Struk tur .
Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde ist verantwortlich für das Arbeitsver-
mittlungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ihre Partner bei der
Durchführung dieser Aufgaben sind die Kantone (KAST), die regionalen Arbeits-
vermittlungszentren (RAV), die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen
(LAM) und die Arbeitslosenkassen (ALK).

Ganz nach dem Motto «Hauptsache Arbeit» bekämpft die Schweizerische Arbeits-
marktbehörde mit ihren Partnern die Arbeitslosigkeit. Sie sorgt für ein ange-
messenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche Wiedereingliederung
der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Dabei sucht und fördert sie die
Zusammenarbeit zwischen den arbeitsmarktrelevanten Institutionen. Sie schützt
die Arbeitnehmenden in den Bereichen der Arbeitsvermittlung und des Personal-
verleihs. Und sie vertritt die Schweiz in internationalen Belangen.

                               Internationale
                               Organisationen
                               (OECD, IAO, UNO und weitere)

 Weitere Bundesstellen         Die Schweizerische             Aufsichtskommission
 (Bundesamt für                Arbeitsmarktbehörde            für den Fonds der
 Sozialversicherungen [BSV];   (Arbeitsmarkt- und             Arbeitslosenversicherung
 für Justiz [BJ]; für          Arbeitslosenversicherung
 Zuwanderung, Integration      der Direktion für Arbeit;
 und Auswanderung [IMES]       Staatssekretariat für
 und weitere)                  Wirtschaft – seco)

 Öffentliche und private       Kantonale Arbeitsmarkt-        Private
 Arbeitslosenkassen            behörden (Kantonale            Arbeitsvermittlungs- und
 (ALK)                         Amtsstellen [KAST])            Personalverleihbetriebe

 Regionale                     Logistikstellen                Organisationen
 Arbeitsvermittlungszentren    arbeitsmarktlicher             arbeitsmarktlicher
 (RAV)                         Massnahmen (LAM)               Massnahmen
Hauptsache Arbeit - Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde
Die Aufsteigerin:

«Letztes Jahr war ein sensationeller
Jahrgang.»
Vor kurzem hat Annelise Ogi-Hurni den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt.
Mit Erfolg: Die ausgebildete Winzerin konnte die Früchte ihrer langjährigen Arbeit
bereits mit ihrer ersten Shiraz-Produktion ernten.
Die Pa rtner.
Die feingliedrige Struktur der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörde und ihrer
Partner lässt sich am besten anhand der nachfolgenden Hauptaktivitäten über-
blicken:

• Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde ist verantwortlich für die Instrumente
  der Arbeitsmarktpolitik. Sie berät und beaufsichtigt die Kantone bei der Durch-
  führung ihrer Aufgaben und führt als Ausgleichsstelle den Fonds der Arbeits-
  losenversicherung.

• Die Aufsichtskommission für den Fonds der Arbeitslosenversicherung ent-
  scheidet über wichtige Geschäfte der Ausgleichsstelle. Sie berät den Bundesrat
  in finanziellen Fragen der Versicherung und in Rechtssetzungsverfahren.

• Die kantonalen Amtsstellen (KAST) sind zuständig für die Durchführung der
  öffentlichen Arbeitsvermittlung und für den Einsatz der arbeitsmarktlichen
  Massnahmen.
  – Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten die Stellensuchen-
    den, vermitteln ihnen offene Stellen und weisen sie in arbeitsmarktliche
    Massnahmen.
  – Die Logistikstellen für die arbeitsmarktlichen Massnahmen (LAM) sind für die
    Bereitstellung und die Qualitätssicherung der Massnahmen zuständig.

• Die öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen (ALK) sind zuständig für die
  Anspruchsabklärungen und die Auszahlungen der Leistungen (Arbeitslosen-,
  Kurzarbeits-, Schlechtwetter-, Insolvenzentschädigung).

• Die privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe führen Stellen-
  suchende und Arbeitgebende zusammen. Sie stellen auch Arbeitnehmende ein
  und leihen sie an Kundenbetriebe weiter (Personalverleih).

Auf unserer Homepage www.treffpunkt-arbeit.ch finden Sie umfassende Infor-
mationen über den Arbeitsmarkt und die Arbeitslosenversicherung, offene Stellen,
Gesetze, Broschüren, Statistiken, private Vermittlungs- und Verleihbetriebe,
European Employment Services (EURES) und Links zu den Organisationen.
Die Einsteigerin:

«Meine Schüler/-innen müssen noch viel
lernen. Ich auch.»
Wenn ihr Beispiel Schule macht, können viele Seminaristen/-innen in Zukunft guten
Mutes sein. Nurten Kaya konnte direkt nach der Lehrerausbildung ihre erste
Schulklasse übernehmen.
Die Le ist ung en.
Anhand der Leistungen der Schweizerischen Arbeitslosenversicherung lässt sich
das reichhaltige Arbeitsspektrum abschätzen.

Zum Beispiel die Arbeitslosenentschädigung: Die Arbeitslosenversicherung bietet
den betroffenen Personen einen angemessenen Ersatz für den erlittenen
Erwerbsausfall. Der Jahreslohn kann bis zu einem Betrag von 106 800 CHF (rund
71 200 EUR) versichert werden (Stand November 2003). Selbstständigerwerbende
sind nicht versichert.

Oder die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM): Sie sind Instrumente zur
Förderung einer möglichst raschen und dauerhaften Eingliederung von stellen-
suchenden Personen. Dazu gehören Kurse und Programme zur vorübergehenden
Beschäftigung, aber auch Übungsfirmen, Berufspraktika, Motivationssemester
oder spezielle Massnahmen wie Einarbeitungs- oder Ausbildungszuschüsse.

Auch präventive Massnahmen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit: Neben der Beratung
und der Vermittlung durch die RAV und die privaten Arbeitsvermittlungsbetriebe
können bei Massenentlassung besondere Abklärungs- und Qualifikationsmass-
nahmen durchgeführt oder auch betriebliche Arbeitsmarktzentren eingerichtet
werden.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass Arbeitsplätze
wegen vorübergehender konjunkturell bedingter Arbeitsausfälle verloren gehen.

Dasselbe Ziel wird mit der Schlechtwetterentschädigung angestrebt. Sie kann
aber nur in bestimmten Erwerbszweigen (z.B. Baubranche) ausgerichtet werden,
wenn infolge schlechter Witterung die Fortführung der Arbeit technisch unmöglich
oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet
werden kann.

Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebenden
(Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal 4 Monate (Stand November 2003).
Die Insolvenzentschädigung wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt.
Der schweizerische Arbeitsmarkt

Zahlen und Fakten.                                                   2003

Die nachfolgenden aktuellen Daten vermitteln einen Einblick in einzelne Teilbe-
reiche der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörde und ihrer Partner.

Kantonale Amtsstellen (KAST)
Die kantonalen Amtsstellen haben sich im Verband Schweizerischer Arbeitsämter
(VSAA) organisiert. Detailinfos: www.vsaa.ch

Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
In den 126 regionalen Arbeitsvermittlungszentren arbeiten über 2500 Fachkräfte.
Die vom Bund vorgegebenen Ziele sind in wirkungsorientierten Vereinbarungen
festgelegt. In den RAV befinden sich auch die Berater/-innen der European
Employment Services (EURES).

Öffentliche und private Arbeitslosenkassen (ALK)
Grundsätzlich unterhält jeder Kanton eine öffentliche Kasse. Zurzeit gibt es in der
Schweiz 25 öffentliche und 18 private Kassen. Der Verband der öffentlichen Arbeits-
losenkassen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (www.vak-acc.ch),
die Erfahrungsaustauschgruppe der Arbeitslosenkassen der Arbeitnehmer-
organisationen (ErFAA) und der Verband Private Arbeitslosenkassen Schweiz
(www.passages.ch) bilden als Dachverband den Ausschuss der Arbeitslosenkassen
(ASAK).

Arbeitslosigkeit in der Schweiz
Der Verlauf der Arbeitslosigkeit in den vergangenen zehn Jahren:

             Stellensuchende
 250 000                                                                            6,25 %
             Arbeitslose
 200 000                                                                            5%
 150 000                                                                            3,75 %
 100 000                                                                            2,5 %
  50 000                                                                            1,25 %
      0                                                                             0%
           1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Neueste Zahlen unter http://ams.jobarea.ch/

Hauptsache Arbeit.
Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde                                             11/2003
Der schweizerische Arbeitsmarkt

Zahlen und Fakten.                                           2003

Organisationen arbeitsmarktlicher Massnahmen
Die meisten Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen haben sich im
Schweizerischen Verband der Organisationen von Arbeitsmarktmassnahmen
(SVOAM) zusammengeschlossen. Detailinfos: www.svoam.ch

Private Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe
Die rund 2500 Arbeitsvermittlungsbetriebe führen den Hauptteil der Vermittlun-
gen in der Schweiz durch. Die wichtigsten Betriebe haben sich im Verband der
Personaldienstleister der Schweiz (VPDS) zusammengeschlossen.
Detailinfos: www.vpds.ch

Aufwendungen des Fonds der Arbeitslosenversicherung
Im Jahr 2002 haben in der Schweiz 250 000 Personen insgesamt 23 Millionen Tag-
gelder im Wert von rund 3 Mrd. CHF (2 Mrd. EUR) bezogen. Für arbeitsmarktliche
Massnahmen (Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen usw.) wurden in der
gleichen Zeitspanne rund 400 Mio. CHF (270 Mio. EUR) aufgewendet.

Hauptsache Arbeit.
Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde
www.unikum.ch
                     Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde:

                                            Direktion für Arbeit
                    Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
                             Effingerstrasse 31, CH - 3003 Bern
                                       Telefon + 41 31 322 00 91
                                           Fax + 41 31 311 38 35
                                Mail info @treffpunkt -arbeit.ch
                                     www.treffpunkt -arbeit.ch
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