COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT IBSF BOB & SKELETON RENNEN - Weltcup, Europacup, Intercontinentalcup
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COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT IBSF BOB & SKELETON RENNEN Weltcup, Europacup, Intercontinentalcup DEZEMBER 2020 - JÄNNER 2021 1
1. Einleitung ..........................................................................................................................................................................................3 2. Allgemeine Angaben .....................................................................................................................................................................3 2.1. zur Veranstaltung .................................................................................................................................................................3 2.2. zum COVID-19-Präventionskonzept..............................................................................................................................3 3. Verantwortlichkeiten.....................................................................................................................................................................3 3.1. COVID-19-Beauftragter .......................................................................................................................................................3 3.2. Veranstalter*in.......................................................................................................................................................................4 3.3. Zuständige Behörde(n) .......................................................................................................................................................4 4. Teilnehmer & Zeitplan der Veranstaltung ............................................................................................................................ 5 4.1. Veranstaltungsablauf/-phasen Weltcup 1 & 2.......................................................................................................... 5 4.2. Veranstaltungsablauf/-phasen EC Bob ........................................................................................................................6 4.3. Veranstaltungsablauf/-phasen EC/ICC Skeleton .......................................................................................................6 4.4. Personenanzahlen ...............................................................................................................................................................7 4.4.1. Teilnehmer*innen:.....................................................................................................................................................7 4.4.2. Besucher*innen: .........................................................................................................................................................7 4.5. Teilnehmerverhalten ...........................................................................................................................................................7 5. Risikoanalyse ...................................................................................................................................................................................7 6. Organisatorische Maßnahmen ..................................................................................................................................................7 6.1. PCR-Tests & täglicher Gesundheitscheck ....................................................................................................................7 6.2. Verhalten bei positivem Testergebnis ..........................................................................................................................8 6.2.1. Beim Pre-Test: .............................................................................................................................................................8 6.2.2. Beim Veranstaltungstest: ........................................................................................................................................8 6.3. Akkreditierungen ..................................................................................................................................................................8 6.4. Mannschaftsführersitzung & Startnummern .............................................................................................................9 6.5. Trainings- und Wettkampfplanung ...............................................................................................................................9 6.6. Siegerehrung ..........................................................................................................................................................................9 7. Infrastruktur & Maßnahmen .................................................................................................................................................... 10 7.1. Grundsätzliches .................................................................................................................................................................. 10 7.2. Eiskanal ................................................................................................................................................................................. 10 7.2.1. Zutrittskontrollen.................................................................................................................................................... 10 7.2.2. Garderoben/Umkleideräume.............................................................................................................................. 10 7.2.3. Startbereich............................................................................................................................................................... 10 7.2.4. Zielbereich ................................................................................................................................................................. 11 7.2.5. Medienzentrum ....................................................................................................................................................... 11 7.2.6. Medienbereiche im Freien................................................................................................................................... 11 7.2.7. Transport .................................................................................................................................................................... 11 7.2.8. Dopingkontrollbereich (nur Weltcup).............................................................................................................. 11 7.2.9. Rennbüro ................................................................................................................................................................... 11 7.2.10. Zielhaus & Sanitätsraum Kinderstart............................................................................................................... 12 7.2.11. Bahnstraße & sonstige Freiflächen .................................................................................................................. 12 7.2.12. Gastronomie ............................................................................................................................................................. 12 7.2.13. Sanitäranlagen ......................................................................................................................................................... 12 7.2.14. Wanderweg Heiligwasser ..................................................................................................................................... 12 7.3. Olympiahalle........................................................................................................................................................................ 13 7.3.1. COVID-Tests Olympiahalle ................................................................................................................................... 13 7.3.2. Akkreditierung Olympiahalle .............................................................................................................................. 13 8. Zusammenfassung ..................................................................................................................................................................... 13 2
1. Einleitung Die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI) tritt in der Saison 2020/21 als Veranstalterin von mehreren Bob- und Skeletonrennen im Olympia Eiskanal in Igls auf. Neben zwei Weltcups werden jeweils ein Europacup für Skeleton und Bob und ein Intercontinentalcup für Skeleton abgehalten. Federführend verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltung ist das dafür gebildete Organisationskomitee (OK). Dieses Präventionskonzept für die o.g. Veranstaltungen orientiert sich neben den lokalen gesetzlichen Vorgaben auch an den Richtlinien des internationalen Bob - & Skeletonverbandes (IBSF), der ebenfalls größten Wert auf die Sicherheit der Athletinnen und Athleten sowie aller Beteiligten legt. 2. Allgemeine Angaben 2.1. zur Veranstaltung Bezeichnung: internationale Rennveranstaltungen Bob & Skeleton im Eiskanal Igls Datum der Veranstaltung: Weltcup 1: 07.-13.12.2020 Weltcup 2: 14.-20.12.2020 EC Bob: 11.-15.01.2021 EC/ICC Skeleton: 25.-30.01.2020 Ort der Veranstaltung: Olympia Eiskanal, Heiligwasserwiese 1, 6080 Igls 2.2. zum COVID-19-Präventionskonzept Konzeptersteller*in: Nicolas Fettner, Claudia Lösch Kontaktdaten Konzeptersteller*in: claudia.loesch@olympiaworld.at Vorliegende Konzeptversion: Version 1 Erstellungsdatum: 12.10.2020 3. Verantwortlichkeiten 3.1. COVID-19-Beauftragter Name des*r COVID-19-Beauftragten: Andreas Hagn/Thomas Mayer Anschrift des*r COVID-19-Beauftragten: Heiligwasserwiese 1, 6080 Igls Erreichbarkeit (Tel, E-Mail): 067688338275, eiskanal@olympiaworld.at Anm.: neben dem lokalen COVID-Beauftragten wird auch seitens der IBSF eine entsprechende Ansprechperson gestellt, die wiederum die Koordination der COVID-Beauftragten der einzelnen Mannschaften übernimmt. 3.2. Hygienebeauftragte(r) (HBA) Analog zum o.g. Konstrukt: es gibt einen lokalen Hauptverantwortlichen, der für die Umsetzung der COVID-19-Präventionsrichtlinien der IBSF sowie des lokalen COVID-19-Konzepts verantwortlich ist und als Kontaktperson zur IBSF, den Teams und den lokalen Gesundheitsbehörden fungiert. Daneben gibt es den IBSF-Hygienebeauftragten, der dem lokalen Beauftragten zur Seite steht und insbesondere auf jene Aspekte ein besonderes Auge hat, die für den internationalen Verband Priorität haben. Außerdem ist der IBSF-Beauftragte der Ansprechpartner für die Hyienebeauftragten des jeweiligen nationalen Verbandes. In dessen Kompetenz wiederum fallen u.A. die Umsetzung des IBSF-Konzeptes in der Mannschaft, die Aufklärung der Athleten und Betreuer über die jeweils 3
gültigen Vorschriften, die Meldung von Fehlverhalten und die Koordinierung der verpflichtenden Pre-Tests vor Anreise. Außerdem wird bei jedem Training und Rennen ein Team des Roten Kreuzes vor Ort sein, die zwar grundsätzlich für die rettungstechnische Absicherung der Veranstaltung zuständig sind, im Falle des Auftretens eines positiven COVID-Tests oder Verdachtes logistisch unterstützend zur Seite stehen wird. 3.2. Veranstalter*in Name des*r Veranstalter*in: Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH Anschrift des*r Veranstalter*in: Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck Erreichbarkeit (Tel, E-Mail): office@olympiaworld.at, 051233838223 Verantwortliche*r vor Ort: Nicolas Fettner, MA 3.3. Zuständige Behörde(n) Bezeichnung der zuständigen Behörde(n): VA-Amt Innsbruck Anschrift der zuständigen Behörde(n): Museumsstraße 3, 6020 Innsbruck Erreichbarkeiten (Tel, E-Mail): +43 0 512 / 53 60 4408, post.veranstaltungen@innsbruck.gv.at 4
4. Teilnehmer & Zeitplan der Veranstaltung 4.1. Veranstaltungsablauf/-phasen Weltcup 1 & 2 Datum, Zeit Ablaufphase Ort Variabel/in Eigenverantwortung der 72h vor Anreise COVID-PCR-Pre-Tests bei Teams Teams Jeweils SA vor VA-Beginn COVID-PCR-Tests bei Mitarbeitern Olympiahalle Jeweils SO bzw. MO vor COVID-PCR-Tests bei Sportlern, Olympiahalle erster Teilnahme an VA Betreuern & IBSF-Staff, Akkreditierung Täglich vor Betreten des Temperaturmessung bei allen Variabel Geländes Beteiligten, Protokoll d. HBA Training Skeleton Gruppe 1 (ca. 30 MO/MI Vormittag Eiskanal Igls AthletInnen) Reinigung & Desinfektion aller benutzten MO/MI Mittag Eiskanal Igls Räumlichkeiten Training Skeleton Gruppe 2 (ca. 30 MO/MI Nachmittag Eiskanal Igls AthletInnen) oder DI/DO Vormittag Bob Gruppe 1 (ca. 60 AthletInnen) Eiskanal Igls Reinigung & Desinfektion aller benutzten DI/DO Mittag Eiskanal Igls Räumlichkeiten DI/DO Nachmittag Bob Gruppe 2 (ca. 60 AthletInnen) Eiskanal Igls Mittwoch Nachmittag COVID-PCR-Tests für Nachkommende Olympiahalle Donnerstag Nachmittag Akkreditierung Nachkommende Olympiahalle FR Vormittag Rennen Skeleton Herren Eiskanal Igls FR Mittag Reinigung & Desinfektion Eiskanal Igls FR Nachmittag Rennen Skeleton Damen Eiskanal Igls SA/SO Vormittag Rennen Bob Damen Eiskanal Igls SA/SO Mittag Reinigung & Desinfektion Eiskanal Igls SA/SO Nachmittag Rennen Bob Herren Eiskanal Igls 5
4.2. Veranstaltungsablauf/-phasen EC Bob Datum, Zeit Ablaufphase Ort Variabel/in Eigenverantwortung der 72h vor Anreise COVID-PCR-Pre-Tests bei Teams Teams SA vor VA-Beginn COVID-PCR-Tests bei Mitarbeitern Olympiahalle COVID-PCR-Tests bei Sportlern, SO vor VA-Beginn Olympiahalle Betreuern & IBSF-Staff, Akkreditierung Temperaturmessung bei allen Täglich vor Betreten des Beteiligten durch Variabel Geländes Bereichsverantwortliche MO/DI/MI Vormittag Training Gruppe 1 ca. 60 AthletInnen Eiskanal Igls Reinigung & Desinfektion aller benutzten MO/DI/MI Mittag Eiskanal Igls Räumlichkeiten MO/DI/MI Nachmittag Training Gruppe 2 ca. 60 AthletInnen Eiskanal Igls DO/FR Vormittag Rennen Bob Herren Eiskanal Igls DO/FR Mittag Reinigung & Desinfektion Eiskanal Igls DO/FR Nachmittag Rennen Bob Damen Eiskanal Igls 4.3. Veranstaltungsablauf/-phasen EC/ICC Skeleton Datum, Zeit Ablaufphase Ort Variabel/in Eigenverantwortung der 72h vor Anreise COVID-PCR-Pre-Tests bei Teams Teams SA vor VA-Beginn COVID-PCR-Tests bei Mitarbeitern Olympiahalle COVID-PCR-Tests bei Sportlern, SO vor VA-Beginn Olympiahalle Betreuern & IBSF-Staff, Akkreditierung Temperaturmessung bei allen Täglich vor Betreten des Beteiligten durch Variabel Geländes Bereichsverantwortliche MO/MI Vormittag Training EC Gruppe 1 ca. 30 AthletInnen Eiskanal Igls Reinigung & Desinfektion aller benutzten MO/MI Mittag Eiskanal Igls Räumlichkeiten MO/MI Nachmittag Training EC Gruppe 2 ca. 30 AthletInnen Eiskanal Igls DI/DO Vormittag Training ICC Gruppe 1 ca. 30 AthletInnen Eiskanal Igls Reinigung & Desinfektion aller benutzten DI/DO Mittag Eiskanal Igls Räumlichkeiten DI/DO Nachmittag Training ICC Gruppe 2 ca. 30 AthletInnen Eiskanal Igls FR Vormittag Rennen Skeleton Damen EC Eiskanal Igls FR Mittag Reinigung & Desinfektion Eiskanal Igls FR Nachmittag Rennen Skeleton Herren EC Eiskanal Igls SA Vormittag Rennen Skeleton Damen ICC Eiskanal Igls SA Mittag Reinigung & Desinfektion Eiskanal Igls SA Nachmittag Rennen Skeleton Herren ICC Eiskanal Igls 6
4.4. Personenanzahlen 4.4.1. Teilnehmer*innen: Bei den beiden Weltcupveranstaltungen werden insgesamt jeweils bis zu 500 Personen an der Bahn tätig sein, wobei täglich nicht mehr als 300 vor Ort sein werden. Davon sind ca. 80 Personen dem OK zuzuordnen, ca. 30 Personen der technischen Umsetzung der TV-Übertragung, ca. 20 Personen sonstigen Medienvertretern und ca. 20 Personen der IBSF. Die restlichen Personen setzen sich aus AthletInnen, BetreuerInnen und sonstigen Teamverantwortlichen zusammen. Beim Europacup Bob ist von etwa 400 Beteiligten täglich auszugehen, beim EC & ICC Skeleton von etwa 300, wobei hier täglich nicht mehr als 170 Personen anwesend sein werden. Generell sind alle beteiligten Organisationen verpflichtet, die Gesamtzahl der Personen auf das Minimum zu beschränken, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. 4.4.2. Besucher*innen: Bei keiner der Veranstaltungen werden Zuschauer zugelassen sein. Ausschließlich akkreditierte Personen dürfen das Gelände betreten. Wanderer, die den Weg nach Heiligwasser nutzen möchten, erhalten gegen Angabe der Kontaktdaten eine provisorische Akkreditierung, die den Aufenthalt am Gelände für 30 Minuten gestattet (Details s.u.) 4.5. Teilnehmerverhalten Die Sportlerinnen und Sportler sowie das Personal des internationalen Verbandes werden zu Beginn der Saison intensiv mit den Verhaltensmaßregeln vertraut gemacht und müssen eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Die angedrohten Sanktionen bei Fehlverhalten durch den internationalen Verband sind rigoros, weshalb eine hohe Compliance in Hinblick auf Hygienemaßnahmen erwartet wird. Das Personal des Veranstalters wird vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung geschult. Auch hier wird eine hohe Compliance erwartet. 5. Risikoanalyse Das Risiko der Veranstaltungen ergibt sich einerseits aus der großen Anzahl an Teilnehmern, andererseits aus der Internationalität des Starterfeldes. Es werden zwar keine Teams aus Nordamerika oder Asien erwartet, trotzdem ist eine derart große Zusammenkunft mit einem gewissen Risiko behaftet. Risikominimierend wirkt hingegen der Faktor, dass die Bewerbe grundsätzlich im Freien stattfinden und der Aufenthalt in geschlossenen Räumen durch entsprechende Logistik stark reduziert werden kann. Außerdem ist Sportlerinnen und Sportlern ein überdurchschnittlich hohes Maß an Kompetenz bezüglich des Schutzes ihrer eigenen Gesundheit zuzutrauen, da diese für sie von essenzieller Bedeutung ist. Im Allgemeinen wird das Risiko für alle Veranstaltungen daher als mittelschwer bewertet. 6. Organisatorische Maßnahmen 6.1. PCR-Tests & täglicher Gesundheitscheck Phase 1, Pre-Tests: Alle AthletInnen und deren BetreuerInnen müssen innerhalb der letzten 72 Stunden vor Anreise in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Labor PCR-Tests absolvieren. Nur wenn diese negativ ausfallen, dürfen die betreffenden Personen anreisen. Dies wird vom Hygienebeauftragten der IBSF kontrolliert. Der Pre-Test ist nur für Mitglieder der anreisenden Teams verpflichtend. 7
Phase 2, Veranstaltungstests: Vor Beginn des ersten Trainingslaufes müssen alle vor Ort tätigen Personen getestet werden. Dies betrifft auch die anreisenden Teams, die somit 2 negative Tests innerhalb von 72 Stunden vorweisen müssen, um teilzunehmen. Diese Tests werden in Kooperation mit einem zertifizierten Labor und dessen medizinischen Personal in der Olympiahalle durchgeführt (Details s.u). Später anreisende Beteiligte (bspw. Medienvertreter) müssen ebenfalls vor Ort getestet werden und erhalten ihre Zutrittsberechtigung erst, wenn das negative Testergebnis vorliegt. Mit einem negativen Test anzureisen und diesen vorzuweisen reicht nicht aus! Von allen zu Testenden wird im Rahmen der Testung die Zustimmung eingeholt, dass der COVID- Beauftragte des OKs über das Ergebnis direkt vom Labor informiert werden darf. Sollte ein Test positiv ausfallen, wird die Person umgehend isoliert und die lokalen Behörden verständigt, mit denen das weitere Vorgehen abgestimmt wird (detailliertes Vorgehen s.u.). Phase 3, Täglicher Gesundheitscheck: Alle Beteiligten müssen täglich bevor sie das Bahngelände betreten ihre Körpertemperatur mit einem geeigneten Messgerät überprüfen und ihren sonstigen Gesundheitszustand überwachen. Der jeweilige bereichsverantwortliche Hygienebeauftragte hat diese Temperaturmessungen zu protokollieren und an den hauptverantwortlichen lokalen Beauftragten zu melden. Personen, deren Körpertemperatur erhöht ist (>37,5° C Messwert), wird der Zutritt zum Bahngelände untersagt. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen droht den Teams der Ausschluss aus der Veranstaltung bzw. die Sperre für die gesamte Saison. 6.2. Verhalten bei positivem Testergebnis 6.2.1. Beim Pre-Test: Wenn eine Person der Mannschaft beim Vortest positiv auf COVID-19 getestet wird, muss der Hygienebeauftragte des Teams die Gesundheitsbehörde jenes Ortes informieren, wo der Betroffene positiv getestet wurde und deren weitere Anweisungen befolgen. Der Teilnehmer muss jedenfalls sofort von der Mannschaft isoliert und der IBSF-Hygienebeauftragte informiert werden. Der IBSF- Hygienebeauftragte wird zusammen mit dem lokalen Hygienebeauftragten der bevorstehenden Veranstaltung die lokalen Gesundheitsbehörden informieren. Die lokalen Gesundheitsbehörden werden dann entscheiden, wie mit der Ankunft und Teilnahme der Mannschaft an der Veranstaltung zu verfahren ist. 6.2.2. Beim Veranstaltungstest: Die betreffende Person wird sofort an jenem Ort, wo sie sich gerade aufhält, isoliert und die lokalen Behörden verständigt. Die Behörden werden bei der Kontaktnachverfolgung bestmöglich unterstützt, etwa durch Bereitstellung der Liste jener Gruppe/Zonierung, in der die betreffende Person tätig war und der Bereitstellung der Kontaktdaten, die bei der Akkreditierung erhoben wurden. Auch das Vorgehen hinsichtlich der restlichen Mannschaftsmitglieder und deren weiterer Teilnahme an der Veranstaltung wird mit den Behörden abgestimmt. 6.3. Akkreditierungen Die IBSF wird für die gesamte Saison geltende Akkreditierungskarten für alle Serien ausstellen. Daher müssen die Nationalverbände bereits im November jeden Athleten, Mannschaftsmitarbeiter oder Offiziellen über das IBSF-Registrierungs- und E-Lizenz-System registrieren. Nur Personen, die über das System registriert sind und im Rahmen des Lizenzierungsprozesses das unterschriebene Formular über die COVID-Richtlinien der IBSF eingereicht haben, erhalten eine für die gesamte 8
Saison geltende Akkreditierung. Eine Vor-Ort-Akkreditierung für Mannschaftsmitglieder ist nicht möglich. Für die einzelnen Rennveranstaltungen muss die Meldung bis spätestens 5 Tage vor der ersten Mannschaftsführersitzung erfolgen. Die Saisonakkreditierungen werden nach negativem Test für den konkrete Veranstaltung zusätzlich validiert. Neben für die Kontaktnachverfolgung notwendigen persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Nationalität, Postadresse) wird von der IBSF im Rahmen des Meldeverfahrens für die gegenständliche Veranstaltung auch der Unterkunftgeber vor Ort erfasst. Das Personal des Veranstalters und Medienvertreter werden vor Ort nach Voranmeldung und Absolvierung eines PCR-Tests akkreditiert. Die Akkreditierung ist mit Foto personalisiert. Bei der Akkreditierung werden alle notwendigen Daten für eine Kontaktnachverfolgung erhoben (Details s.u.). Im Falle, dass akkreditierte Personen die im COVID-19-Präventionskonzept festgelegten Präventionsverfahren nicht einhalten, wird ihnen keine Akkreditierung ausgehändigt bzw. ihre Akkreditierungskarte wird ihnen entzogen. Sie werden aufgefordert, den Veranstaltungsort zu verlassen, und der Veranstalter kann den Zugang für die Zukunft untersagen. Bei Fehlverhalten droht den Athleten die sofortige Disqualifikation bzw. gesamten Teams der Ausschluss für die gesamte Saison. 6.4. Mannschaftsführersitzung & Startnummern Es wird keine Teammeetings mit physischer Präsenz geben. Die Mannschaftsführersitzungen werden online abgehalten, ebenso die Auslosungen. Die Startnummern werden dem jeweiligen Mannschaftsführer mithilfe eines Ablagesystems im Bereich des Rennbüros ausgehändigt. 6.5. Trainings- und Wettkampfplanung Der Trainings- und Wettkampfplan wird so gestaltet, dass die im Vorhinein definierten Athletengruppen innerhalb des Bahngeländes keinen Kontakt zueinander haben. Die Trainings von Bob und Skeleton werden an unterschiedlichen Tagen gefahren, innerhalb der Sportarten wird außerdem eine weitere Gruppeneinteilung vorgenommen, die ebenfalls im Ablauf der Veranstaltung keine Berührungspunkte haben. 6.6. Siegerehrung Die Anzahl der bei der Siegerehrung anwesenden Personen wird auf das absolut notwendige Maß reduziert. Anstatt wie sonst üblich bis zu 24 Personen werden nur mehr drei Athleten zur Siegerehrung zugelassen, dh. dass auch bei der Siegerehrung der Bobteams nur mehr ein Athlet der Mannschaft geehrt wird. Die Trophäenübergabe erfolgt über ein Tablett, von dem die AthletInnen Ihre Trophäe selbst aufnehmen. Das Zusammenrücken für die Fotografen nach Übergabe der Trophäen ist untersagt. Während der gesamten Zeremonie ist von allen Beteiligten ein MNS zu tragen, mit Ausnahme der Dauer des Abspielens der Nationalhymne des Siegers, während der die 3 AthletInnen auf dem Podium den MNS abnehmen dürfen, wenn dabei ein Mindestabstand von 2m zu anderen Personen eingehalten wird. 9
7. Infrastruktur & Maßnahmen 7.1. Grundsätzliches Alle Arbeitsräume und bereitgestellten Einrichtungen werden so organisiert sein, dass die physische Distanzierung gewährleistet wird. Am Eingang jeder Einrichtung werden Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis zur Verfügung stehen, und in allen zugelassenen Schlüsselbereichen (Athletenbereich, Medien, Büros) sind Handwaschmöglichkeiten vorhanden. In allen geschlossen Räumen sowie den Transport-LKWs herrscht die Pflicht, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen. Das Reinigungspersonal der Sportanlage wird Türgriffe, Toilettengriffe, Griffe von Badezimmerarmaturen usw. in allen Bereichen mehrmals täglich desinfizieren, insbesondere wenn sich in den Athletenbereichen die Nutzergruppen ändern. Geschlossene Behälter für die sichere Entsorgung von Hygienematerial (z.B. Taschentücher, Handtücher, Hygieneprodukte) stehen in allen Räumen zur Verfügung. Der Trainings- und Wettkampfplan wird so angesetzt, dass Kontakte zwischen den verschiedenen Mannschaften und Beteiligten der verschiedenen Disziplinen minimiert werden. Das gesamte Gelände wird in Zonen eingeteilt, zu denen jeweils nur die absolut unverzichtbaren Personen Zutritt haben. Die Zutritte zu den einzelnen Zonen bzw. jene Stellen, an denen man auf das Veranstaltungsgelände gelangt, werden von Ordnern überwacht. 7.2. Eiskanal 7.2.1. Zutrittskontrollen Die Zufahrt bzw. der Zutritt zum Gelände ist nur über die Haupteinfahrt gestattet. Dort wird ausreichend Ordnerpersonal einer professionellen Security-Firma (GfS) stationiert, um zu überprüfen, dass nur Personen mit gültiger Akkreditierung das Gelände betreten. Personen, die keine Akkreditierung vorweisen können, werden abgewiesen. Davon ausgenommen sind nur Wanderer, die den Weg zum Gasthaus Heiligwasser benutzen möchten (Details s.u.). Alle anderen Aus- und Eingänge werden mit physischen Barrieren oder durch Ordnerpersonal abgesichert. 7.2.2. Garderoben/Umkleideräume Insgesamt stehen beim Weltcup 4 Umkleideräume im Bereich des Bobstarts zur Verfügung. Die Sitzbänke in den Garderoben werden so eingerichtet bzw. abgesperrt, dass zwischen den einzelnen Sitzplätzen der Mindestabstand von 1m gewahrt werden muss. Bis zum Erreichen des Sitzplatzes muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die beiden großen Garderoben im 1. Stock des Bobstarts verfügen außerdem über einen getrennten Zu- und Abgang. Nach jeder Renn- oder Trainingsgruppe werden die Garderoben desinfiziert. Unter diesen Voraussetzungen finden in den beiden großen Garderoben jeweils 20 AthletInnen zeitgleich Platz, in den beiden kleineren jeweils 15. Insgesamt können daher pro Trainings-/Renngruppe bis zu 70 AthletInnen eingeteilt werden, wobei derzeit nicht von einer Belegung mit mehr als 60 AthletInnen ausgegangen wird. 7.2.3. Startbereich Im Startbereich (Freiluft, ca. 250m²) herrscht grundsätzlich ein Mindestabstand von 1m, MNS-Pflicht und die Pflicht, abwaschbare/desinfizierbare Handschuhe zu tragen. Zwischen Personen, die aufgrund der sportlichen Tätigkeit keine Maske tragen können, ist ein Mindestabstand von 2 Metern vorgeschrieben. Wenn eine den Mund-Nasen-Bereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung 10
(bspw. auch Helm mit geschlossenem Visier) getragen wird und es die Tätigkeit verlangt (z.B. Bobfahrer beim Startprozedere und während der Fahrt), darf der Mindestabstand kurzfristig unterschritten werden. Die Anzahl der im Startbereich tätigen Personen (max. 24) wird auf das absolute Minimum reduziert und eine entsprechende Beschilderung wird angebracht. 7.2.4. Zielbereich Im Zielbereich (Freiluft, ca. 150m²) ist ein Mindestabstand von 1 m und die Verwendung eines MNS sowie von abwaschbaren/desinfizierbaren Handschuhen vorgeschrieben. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Zielbereich aufhalten dürfen, ist auf 24 Personen begrenzt. Eine entsprechende Beschilderung wird angebracht. 7.2.5. Medienzentrum Die Anzahl der zugelassenen Medienvertreter orientiert sich am Platzangebot im Medienzentrum. Dort wird eine Tischkonfiguration gewählt, die einen Mindestabstand von einem Meter in alle Richtungen gewährleistet. Bis zu 20 Medienvertreter können daher zum Weltcup zugelassen werden. Zusätzlich herrscht im MZ wie in allen anderen Innenräumen bis zum Erreichen des Sitzplatzes MNS-Pflicht. Im Medienzentrum wird eine kleine Verpflegungsstation mit fix verpackten Snacks (z.B. Schokoriegel, Cracker, Dauerwürste, PET-Flaschen mit Softdrinks) eingerichtet. Der Verzehr der Snacks ist nur am Sitzplatz gestattet. Die Medienvertreter müssen das gleiche Testprozedere wie alle anderen Beteiligten durchlaufen (negativer CoV-Test am Beginn der Veranstaltung, tägliches Temperaturmessen). 7.2.6. Medienbereiche im Freien Medienvertreter müssen in der Mixed Zone im Zielbereich einen Abstand von 2m zu den Athleten halten. Sperrgitter werden im Zielbereich entsprechend platziert. Es herrscht zudem NMS-Pflicht. Eine entsprechende Beschilderung wird angebracht. Auf den Fotoplattformen entlang der Bahn herrscht ein Mindestabstand von 1m und MNS-Pflicht. Dort wird eine entsprechende Beklebung am Boden angebracht. 7.2.7. Transport Die AthletInnen und ihre Sportgeräte werden mit einem LKW vom Auslauf zum Start transportiert. Die Ladefläche mit Sitzplätzen ist nach hinten geöffnet. Im LKW herrscht ebenfalls NMS-Pflicht und die Verpflichtung, einen Mindestabstand von 1m einzuhalten. Die Sitzplätze werden entsprechend konfiguriert und eine Beschilderung angebracht. 7.2.8. Dopingkontrollbereich (nur Weltcup) Die Dopingkontrollen werden in den Umkleideräumen des ansonsten nicht benützten Rodel- Damenstarts durchgeführt. Die Tische der Administratoren werden so platziert, dass der Mindestabstand von 1m gewährleistet ist. Chaperones und Athleten haben den Mindestabstand ebenfalls einzuhalten. Während des Testprozederes herrscht zu jeder Zeit MNS-Pflicht. Entsprechende Beklebungen & Beschilderungen werden angebracht. 7.2.9. Rennbüro Das Rennbüro darf nur von den Befugten (Jury, OK-Personal, insgesamt maximal 11 Personen auf 70 m²) betreten werden. Zur Absicherung des Eintritts wird vor dem Eingang ein Ordner positioniert. 11
Das OK-Personal wird im hinteren Bereich des RB stationiert und ist von den Jury-Mitgliedern durch Plexiglaseinbauten getrennt. Die Arbeitsplätze weisen einen Mindestabstand von 2m auf. 7.2.10. Zielhaus & Sanitätsraum Kinderstart Das Zielhaus verfügt über insgesamt 4 Räume mit 10-15 m². In jedem Raum werden maximal 2 Personen tätig sein, die zu jeder Zeit einen Abstand von 2m einhalten müssen. Die im Normalbetrieb als Sanitätsraum genützte Fläche wird während der Rennwochen als zusätzliche administrative Fläche genutzt, der Erstversorgungsraum wird zum ansonsten nicht benützten Rodel-Kinderstart verlegt. Bei der Erstversorgung von Verletzten gelten die COVID- Präventionsrichtlinien der zuständigen Blaulichtorganisation (Rotes Kreuz). 7.2.11. Bahnstraße & sonstige Freiflächen Auf der Bahnstraße und auf den sonstigen Freiflächen ist ein Mindestabstand von 2m vorgesehen. Wird der Mindestabstand unterschritten, ist ein MNS zu tragen. Eine entsprechende Beschilderung wird bei den Eingängen angebracht. 7.2.12. Gastronomie Es sind aufgrund der Abwesenheit von Zuschauern keine allgemeinen Gastronomieflächen vorgesehen. Das Bobcafé wird als Aufenthalts- und Verpflegungsraum für das Personal genutzt. Dort werden fix verpackte Jausenpakete ausgegeben, die nur sitzend verzehrt werden dürfen. Bis zum Erreichen des Sitzplatzes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Sitzplätze werden so angeordnet, dass der Mindestabstand von 1m gewährleistet ist. 7.2.13. Sanitäranlagen Die Sanitäranlagen werden nach Nutzergruppen aufgeteilt (Teams, Personal, Medienvertreter) und entsprechend beschildert. Ein Wechsel der Nutzergruppe ist nur im Bereich der Sanitäranlagen bei den Garderoben am Bobstart zwischen Vormittagseinheit und Nachmittagseinheit vorgesehen. Zwischen diesen Nutzergruppen werden die Sanitäranlagen gereinigt und desinfiziert. Alle Sanitäranlagen werden im Laufe des Tages wiederholt desinfiziert. 7.2.14. Wanderweg Heiligwasser Da aus rechtlichen Gründen der Wanderweg im Verlauf der Saison nicht für insgesamt 6 Wochen (4x IBSF, 2x Rodler-Veranstaltung) gesperrt werden kann, wird die Situation folgendermaßen gehandhabt: Der Zutritt zum Gelände ist von der Talseite nur über den Haupteingang im Bereich der Zielkurve gestattet, bergseitig beim Knotenpunkt Bahngelände/Wanderweg. Jeweils beim Eintritt wird vom Ordnerpersonal gegen Abgabe der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Mailadresse) eine provisorische Akkreditierung ausgestellt, die ausschließlich den Durchgang ermöglicht. Auf dem Anmeldeformular wird die Eintrittszeit und in weiterer Folge auch die Austrittszeit vermerkt. Die Verweildauer am Gelände wird auf 30 Minuten limitiert, ein Stehenbleiben und Zusehen wird nicht gestattet. Beim Verlassen des Bahngeländes wird den Wanderern die provisorische Akkreditierung wieder abgenommen und der einlassende Ordner wird verständigt, um die Austrittszeit zu vermerken. 12
7.3. Olympiahalle 7.3.1. COVID-Tests Olympiahalle Die Abstriche für die Veranstaltungs-PCR-Tests werden in Zusammenarbeit mit einem lokalen Labor und dessen medizinischen Personal in der Wandelhalle West der Olympiahalle durchgeführt. Der Zugang erfolgt über die Rampe West, der Abgang über den Außeneisring. Es werden zwei Teststationen mit jeweils 3 Personen Personal eingerichtet. Während der Wartezeit herrscht ein Mindestabstand von 1m und MNS-Pflicht. Eine entsprechende Markierung für die Wartenden wird am Boden angebracht. Die Einteilung wird so erfolgen, dass maximal 10 Personen gleichzeitig pro Teststation anstehen. Die maximal erwartete Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig in diesem Raum aufhalten werden beträgt daher 26 PAX. 7.3.2. Akkreditierung Olympiahalle Die Akkreditierungen für jene Personen, die nicht im Besitz einer Saisonakkreditierung sind, werden in der Olympiahalle ausgegeben, wodurch eine größtmögliche Trennung vom Veranstaltungsort erreicht wird. Es wird erwartet, dass jeweils am Sonntag vor Veranstaltungsbeginn über einen Zeitraum von 8 Stunden ca. 100 Akkreditierungen bei den Weltcups bzw. 50 Akkreditierungen für die ECs/ICC auszugeben sind, weshalb keine größeren Menschenansammlungen erwartet werden. Es herrscht MNS-Pflicht und 1m Mindestabstand. Eine entsprechende Beschilderung wird angebracht. Beim Weltcup wird es außerdem am Donnerstag ein zusätzliches Akkreditierungsfenster von 4 Stunden für Nachkommende geben, in dem etwa 50 Personen erwartet werden. Bei der Anmeldung zur Akkreditierung werden neben einem Lichtbild folgende Daten erfasst: Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Nationalität, Adresse des Heimatortes und Adresse des Unterkunftgebers vor Ort. 8. Zusammenfassung Die Bob- und Skeletonrennen im Olympia Eiskanal Innsbruck werden unter strengen Hygienauflagen stattfinden. Alle Beteiligten müssen vor der Veranstaltung einen oder mehrere negative COVID-Tests vorweisen, um teilnahmeberechtigt zu sein. Es werden verschiedene organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Kontaktpunkte zwischen Beteiligten auf ein Minimum zu reduzieren. Auch die gesamte Infrastruktur wird auf die größtmögliche Gewährleistung physischer Distanz eingerichtet. Hinzu kommt eine weitreichende Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sollte trotzdem ein Fall einer COVID-Erkrankung auftreten, wird die betreffende Person isoliert und das weitere Vorgehen wird mit den lokalen Behörden abgestimmt, um eine Weiterverbreitung zu unterbinden. Datum: 14.10.2020 Name, Unterschrift des Verfassers: Claudia Lösch 13
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