Testkonzept Kanton Bern - Gesundheits-, Sozial- und ...
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Testkonzept Kanton Bern Bearbeitungs-Datum 15.03.2021 Status in Arbeit Klassifizierung unklassifiziert Autor Raphael Ben Nescher Dateiname Testkonzept Kanton Bern Version 2.0 Herausgabe Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 01/2021
Testkonzept Kanton Bern Inhalt 1. Ausgangslage ....................................................................................................... 3 2. Grundlagen ........................................................................................................... 3 3. Testung von symptomatischen Personen ........................................................... 4 3.1 Entscheid PCR-Test oder Antigen-Schnelltest ......................................................... 4 3.2 Testorte .................................................................................................................. 5 3.2.1 PCR-Tests ........................................................................................................ 5 3.2.2 Antigen-Schnelltests.......................................................................................... 5 3.3 Prozess nach Probeentnahme ................................................................................ 6 4. Testung von asymptomatischen Personen ......................................................... 7 4.1 Grundsätze ............................................................................................................. 7 4.2 Testungen im Umfeld besonders gefährdeter Personen .......................................... 8 4.3 Testungen in Populationen mit höherer Übertragungswahrscheinlichkeit ................. 9 4.3.1 Ansätze zur Kontrolle von Infektionsausbrüchen ................................................ 9 4.3.2 Schultestungen ................................................................................................. 9 4.3.3 Betriebstestungen ........................................................................................... 10 4.3.4 Prozess bei Testungen im Zusammenhang mit Ausbrüchen ............................ 10 5. Testlandschaft Kanton Bern ............................................................................... 11 6. Eigenschaften und Einsatzgebiete der Testarten .............................................. 11 7. Tarife für Analysen auf Sars-CoV-2.................................................................... 12 unklassifiziert 2/12
Testkonzept Kanton Bern 1. Ausgangslage Die Corona-Pandemie ist unbestritten eine historische Herausforderung für den Kanton Bern. Die ge- sundheitspolitischen Gegenmassnahmen beruhen hauptsächlich auf folgenden Pfeilern: a. Reduktion der sozialen Kontakte: Seit Beginn der Pandemie wurden sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene zahlreiche Massnahmen beschlossen, die eine Reduktion der sozia- len Kontakte bezwecken. Die wirtschaftlichen Kosten, die aus der Einschränkung des sozialen Lebens entstehen (Arbeitslosigkeit, Mindereinnahmen und Mehrausgaben bei den Unterneh- men), werden mit verschiedenen Massnahmenpaketen auf Ebene Bund und Kanton abgefedert. b. Kontaktmanagement: Bei über 40'000 getesteten Personen fiel das Resultat positiv aus, weshalb vom kantonalen Contact Tracing eine Isolation angeordnet werden musste. Ein Mehrfaches da- von beträgt die Anzahl enger Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben mussten. Ohne diese Massnahmen, deren Ziel die Unterbrechung der Infektionsketten ist, wären die Fallzahlen im Kanton Bern insbesondere in der 2. Welle noch höher und schneller gestiegen. Um das Kon- taktmanagement auch bei hohen Fallzahlen oder neuen Anforderungen sicherstellen zu können, wurden die personellen Ressourcen stark aufgestockt und verschiedene Prozesse automatisiert. Die erwarteten Kosten im Jahr 2021 im Umfang von rund CHF 13.5 Millionen wurden mit dem RRB 73/2021 genehmigt. c. Impfen: Im Kanton Bern wird im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Impfstrategie seit dem 11. Januar 2021 die impfwillige Bevölkerung möglichst rasch und breit geimpft. Für die Finanzie- rung wurde mit dem RRB 1435/2020 ein Kredit von CHF 25 Millionen gesprochen. d. Testen: Bereits seit dem Frühjahr 2020 werden Verdachtsfälle möglichst flächendeckend getes- tet. Seit Beginn der Pandemie bis Ende Januar 2021 wurden so etwa 400'000 Tests durchge- führt. Jedoch waren anfänglich die Testkapazitäten im Kanton sehr beschränkt. Die Angaben, wieviele Tests wöchentlich durchgeführt werden, liegen erst seit etwa Mitte 2020 vor. Vorher gab es nur eine Übersicht über die Tests, die ein positives Resultat aufwiesen. Daher können über das Testvolumen und die Testkapazitäten in der ersten Welle nur Schätzungen gemacht werden. Es ist davon auszugehen, dass pro Woche jeweils nur wenige tausend Test durchgeführt wurden und zwar einzig bei stark symptomatischen Personen. Im Verlaufe der Pandemie konnten die Testkapazitäten, unter anderem aufgrund der unten aufgeführten Massnahmen, soweit aufge- stockt werden, dass in der Kalenderwoche 51 gut 25'000 Tests durchgeführt wurden, ohne dass die Kapazitäten vollends ausgeschöpft waren. Die erwarteten Kosten im Jahr 2021 im Umfang von rund CHF 10.6 Millionen wurden mit dem RRB 73/2021 genehmigt. Das vorliegende Konzept führt die Strategie des Kantons zu Punkt d aus und wird, angepasst an die dy- namische Entwicklung der Lage, laufend angepasst. Das Konzept ist zu schicken an: COVID_Testung@bag.admin.ch 2. Grundlagen - SR 818.101.24; Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus - Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien (BAG, Anhang 1) - Faktenblatt Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf SARS-CoV-2 und der damit verbun- denen Leistungen unklassifiziert 3/12
Testkonzept Kanton Bern 3. Testung von symptomatischen Personen 3.1 Entscheid PCR-Test oder Antigen-Schnelltest Für die Testung von symptomatischen Personen stehen Antigen-Schnelltests und PCR-Tests zur Auswahl. Die Triage, ob bei einer symptomatischen Person ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test empfohlen ist, erfolgt gemäss untenstehendem Prozess. Geimpfte Personen und Personen mit Verdacht auf erneute Infektion benötigen einen PCR-Test. unklassifiziert 4/12
Testkonzept Kanton Bern 3.2 Testorte 3.2.1 PCR-Tests Schon sehr früh in der Pandemie standen PCR-Tests zur Verfügung, mit denen eine Infektion mit dem Coronavirus sehr zuverlässig nachgewiesen werden kann. Da die ambulanten und stationären Leistungserbringer im Frühjahr 2020 schnell an ihre Kapazitätsgrenzen kamen, nahm der Kanton Anfang April auf dem Bernexpo-Gelände ein kantonales Testzentrum in Betrieb, das als Drive-In konzipiert war. Mittlerweile gibt es im Kanton neben dem kantonalen PCR-Testzentrum in Interlaken, Thun, Schönried drei weitere Drive-In-Testzentren, die von den regionalen Spitälern betrieben werden. Parallel dazu haben die Leistungserbringer ihre Kapazitäten sukzessive ausgebaut, sodass aktu- ell viele Arztpraxen und die meisten Spitäler PCR-Tests anbieten. Die PCR-Testlokalitäten sind zentral auf der GSI-Website aufgelistet: https://www.gef.be.ch/gef/de/in- dex/Corona/Corona/testlokalitaeten/pcrtest.html. 3.2.2 Antigen-Schnelltests Seit dem 2. November 2020 ist die Durchführung von Antigen-Schnelltests mit Nasenrachenabstrich zur immunologischen Analyse auf das Sars-CoV-2 auch ausserhalb von Laboratorien durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal in Apotheken, Arztpraxen, Spitälern und (mobilen) Testzentren der Kantone möglich. Die bisherigen Erfahrungen mit den Antigen-Schnelltests sind gut. Das Testergebnis liegt in 20- 30 Minuten vor und kann daher schneller als bei den PCR-Test an die kantonale Stelle sowie an die ge- testete Person gemeldet werden. Entsprechend kann mit dem Contact Tracing früher begonnen werden. Damit die Anzahl durchgeführter Antigen-Schnelltests nicht zulasten der PCR-Kapazitäten geht, hat der Kanton Bern separate Schnelltest-Standorte eingeführt. Dies geschah insbesondere über die Inbetrieb- nahme eines Schnelltestzentrums in Bern Belp, wo bis zu 1000 Tests täglich durchgeführt werden könnten. Ausserdem wurden die interessierten Apotheken einbezogen, damit auch diese Schnelltests durchführen können. Um die Kapazitäten gezielt zu fördern, hat der Kanton in einer Anfangsphase Leistungserbringer, die Schnelltests anbieten, mit bis zu 2000 CHF unterstützt, um allfällige durch die Tarife nicht gedeckte Mehrkosten abzufedern. Die Schnelltestlokalitäten sind zentral auf der GSI-Website aufgelistet: https://www.gef.be.ch/gef/de/index/Corona/Corona/testlokalitaeten/schnelltest.html. Neben diesen stationären Testkapazitäten verfügt der Kanton über mehrere mobile Teams, die Testun- gen vor Ort durchführen können. Dazu gehört auch ein vollständig ausgerüsteter Truck, der als mobiles Testzentrum dient und seit Anfang Februar 2021 im Einsatz ist. unklassifiziert 5/12
Testkonzept Kanton Bern 3.3 Prozess nach Probeentnahme Der Prozess nach erfolgtem Corona-Test ist grundsätzlich wie folgt definiert: unklassifiziert 6/12
Testkonzept Kanton Bern 4. Testung von asymptomatischen Personen Eine gezielte und/oder repetitive Testung von symptomlosen Personen kann als Ergänzung zu der beste- henden Testung symptomatischer Personen und den Allgemeinmassnahmen zur Pandemiebewältigung beitragen. Infizierte Personen können so identifiziert und in Isolation gestellt sowie ihre Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden. Infektionsketten können frühzeitig unterbrochen, besonders gefährdete Personen geschützt und Ausbrüche verhindert werden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der knappen Impfstoffverfügbarkeit die grossflächigen Impfungen erst ab Frühjahr 2021 stattfinden werden. Dies hat zur Folge, dass die Fahlzahlen aufgrund der Impfungen erst ab Mitte 2021 sinken werden, sofern die Durchimpfung denn auch zum gewünschten Erfolg führt.1 Dies bedeutet, dass eine umfassende Teststrategie noch über Wochen bis Monate zur Verfügung stehen muss, um Infektionsketten rasch unterbrechen zu können. Aus diesen Gründen fördert das BAG seit dem 27. Januar 2021 eine gezielte und repetitive Testung auch von symptomlosen Personen, sofern gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Die vom Kanton aufgebauten stationären und mobilen Testkapazitäten werden jedoch weiterhin prioritär für serielle Durchtestungen im Rahmen von Ausbruchsbekämpfungen oder die Testung von symptomati- schen Personen eingesetzt. Sie können derzeit nicht ausserhalb des Ausbruchsmanagements für serielle Durchtestungen von Betrieben, Schulen oder sozialmedizinischen Institutionen eingesetzt werden. Jedoch prüft der Kanton, inwiefern er interessierten Institutionen zukünftig Unterstützung bei der seriellen Testung ihrer Mitarbeitenden, Schülerinnen und Schülern, Patientinnen und Patienten usw. bieten kann. Erste Ab- klärungen weisen hier auf eine mögliche Lösung mit PCR-Speichel-Schnelltests hin. 4.1 Grundsätze Bei gezielten und/oder repetitiven Testungen von symptomlosen Personen sind folgende Grundsätze zu beachten: Betriebe gem. Kap. 4.2 und 4.3, die serielle Testungen durchführen, melden dem Kanton über das Onlineformular unter www.be.ch/betriebstests folgende Angaben: Name des Betriebs, Adresse, Kon- taktperson, Anzahl Mitarbeitende sowie ggf. weitere Angaben. Für die Durchführung der Testung wird keine ausdrückliche kantonale Bewilligung benötigt. 2 Es können jedoch nur Betriebe ihre Kosten ver- rechnen, die beim Kanton die Testungen angemeldet haben. Die Teilnahme an seriellen Tests ist freiwillig. Bei Minderjährigen entscheiden die Eltern. Zu verwenden sind Antigen-Schnelltests oder gepoolte PCR-Tests. Einzel-PCR werden im Rahmen von seriellen Testungen symptomloser Personen nicht vergütet. Antigen-Schnelltests können im Internet oder einer Apotheke bestellt werden. Vergütet werden nur Tests, die vom BAG validiert sind.3 PCR-Speichel-Tests können über das Labor bezogen werden, in dem sie analysiert werden. Tests, die eines Abstrichs bedürfen, müssen von einer entsprechend geschulten Fachperson durchge- führt werden. Bei Speicheltests ist eine Eigenanwendung möglich. Aufgrund der mittleren Inkubationszeit von 5 bis 6 Tagen, sowie Erfahrungen aus der Praxis, ist eine Wiederholung der Testung idealerweise alle 5 Tage angebracht. Die Testungen können aber auch wö- chentlich erfolgen. Die getesteten Personen müssen informiert sein, dass das Testresultat eine Momentaufnahme darstellt und nur am Testdatum gilt. Zudem hat das Testergebnis keinen Einfluss auf die Einhaltung der Schutz- massnahmen und darf keine falsche Sicherheit geben. Hier bedarf es der gezielten Kommunikation und der Überprüfung der Einhaltung des Schutzkonzeptes durch die Verantwortlichen in der Institution so- wohl bei Mitarbeitenden als auch bei Besuchern. Die Wirkung der Impfung auf die Übertragung ist noch nicht bekannt. Aus diesem Grund sollte bei geimpften Personen das serielle Testen weitergeführt werden. Mit zunehmender Durchimpfungsrate in der Institution muss die Angemessenheit von seriellen Testungen neu bewertet werden. 1 Aufgrund saisonaler Effekte ist es aber denkbar, dass die Fallzahlen, unabhängig von der Durchimpfungsrate und der Wirkung der I mpfung, bereits vorher sinken werden. 2 Auf die Registration folgt von Seiten Kanton keine Rückmeldung. 3 Die Liste mit allen validierten Tests findet sich unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/covid-testung.html#-1047800939. unklassifiziert 7/12
Testkonzept Kanton Bern Personen, die innerhalb der vorausgegangenen 90 Tage bereits eine Covid-Erkrankung durchgemacht und die Isolation von 10 Tagen beendet haben, sollten nicht in die Testungen eingeschlossen werden. Bei seriellem Testen asymptomatischer Personen wird jeder positive Schnelltest durch eine PCR be- stätigt. Bis zum Erhalt des Resultats der Bestätigungs-PCR muss sich die Person in Isolation begeben. Bei einem mittels PCR bestätigten Fall prüft das kantonale Ausbruchmanagement, ob ein Ausbruch vorliegt und weitere Abklärungen oder Massnahmen angezeigt sind. Resultate von Antigen-Schnelltests, die in repetitiven Testungen bei asymptomatischen Personengrup- pen durchgeführt werden, sind nicht einzeln meldepflichtig. Die Bestätigungs-PCR-Tests unterliegen der obligatorischen Meldepflicht. Der Einsatz von Tests im Rahmen von Schutzkonzepten ist kein Ersatz für die Hygiene-und Verhal- tensregeln oder bestehender Schutzkonzepte. Es können insbesondere durch Testen keine Quarantä- nen verhindert werden.4 Die sorgfältige Umsetzung aller Schutzmassnahmen inkl. Maskenpflicht ist die einzige Möglichkeit zu verhindern, dass bei Auftreten einzelner oder gruppierter Covid-Fälle viele Qua- rantänen angeordnet werden müssen. Für Personen, welche als enge Kontaktpersonen einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person unter Quarantäne stehen, kann durch serielles Testen grundsätzlich keine Ausnahme der Qua- rantäne gewährt werden. Ausnahmen von Quarantänen werden weiterhin im Einzelfall geprüft. Es kann eine Verkürzung der Quarantäne beantragt werden, wenn frühestens ab dem 7. Tag der Quarantäne ein Schnelltest oder PCR-Test durchgeführt wird und dieser negativ ausfällt. Es gibt keine kantonale Zusatzfinanzierung für allfällig von der Bundesvergütung nicht gedeckte Kosten. Die GSI steht interessierten Institutionen beratend zur Verfügung. Es wird kein Testkonzept benötigt. Jedoch ist das Testregime im jeweiligen Schutzkonzept zu erläutern. Auf Nachfrage müssen die testenden Institutionen dem Kanton die Anzahl getesteter Personen und die Anzahl positiver Tests bis zu einem Stichtag melden können. 4.2 Testungen im Umfeld besonders gefährdeter Personen In der zweiten Pandemiewelle sind in vielen betroffenen Alters- und Pflegeheimen im Rahmen des Aus- bruchsmanagements gezielte repetitive Durchtestungen durchgeführt worden, um die Ausbrüche schnell eingrenzen zu können. Ab Mitte Dezember 2020 wurde im Sinne der Prävention von Ausbrüchen im Rah- men eines kantonalen Pilotprojekts in einem ersten Pflegeheim mit der freiwilligen regelmässigen Durch- testung von Mitarbeitenden begonnen. Anfang Januar 2021 kam ein weiteres Pflegeheim dazu. Getestet wird mit Antigen-Schnelltests (Nasenrachenabstrich). Mittels der alle fünf Tage durchgeführten Testreihen konnten mehrere positive Fälle identifiziert und so potenzielle Ausbrüche verhindert werden. Der Kanton setzt das Projekt basierend auf der erweiterten Teststrategie des BAG ab dem 27. Januar 2021 fort, mit dem solche Testungen im Umfeld besonders gefährdeter Personen gefördert werden. Es gilt dabei folgende Punkte zu beachten: Folgende Betriebe können im Kanton Bern Testungen im Umfeld besonders gefährdeter Personen durchführen: Alters- und Pflegeheime, Spitäler (Akut und Reha), Psychiatrien, Organisationen der Hilfe und Pflege zuhause, Arztpraxen, Apotheken und sozialmedizinische Institutionen, wie beispielsweise Kinder- und Behindertenheime. Der Kanton Bern erlässt bis auf Weiteres keine weitergehenden Regelungen. Entsprechend besteht derzeit keine Pflicht für entsprechende Institutionen, ihre Mitarbeitenden, Bewohnenden oder Besucher regelmässig testen zu lassen. Die testenden Institutionen müssen über eine ZSR verfügen. Der Bund übernimmt die Kosten für das Testmaterial, sofern Leistungserbringer die Anforderungen des BAG (siehe «Faktenblatt Coronavirus- Kostenübernahme») erfüllen. Die Verrechnung erfolgt über die Versicherer an den Bund. 4 Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch einen Test jedoch die Quarantänedauer verkürzt werden (s. unten). unklassifiziert 8/12
Testkonzept Kanton Bern 4.3 Testungen in Populationen mit höherer Übertragungswahrscheinlichkeit Testungen in Populationen mit höherer Übertragungswahrscheinlichkeit dienen der Prävention und Hand- habung von Infektionsausbrüchen. 4.3.1 Ansätze zur Kontrolle von Infektionsausbrüchen Es werden folgende drei Ansätze zur Bekämpfung von Infektionsausbrüchen definiert: a) Vor einem Ausbruch:5 Prävention und Früherkennung von Ausbrüchen als Teil eines Schutz- konzeptes von Institutionen mit höherer Personendichte (z.B. Schulen, Ausbildungsstätten, Asyl- und Rückkehrzentren, Betriebe, nationales und kantonales Parlament). Die Testungen können seriell oder einmalig gezielt erfolgen. b) Während eines akuten Ausbruchs: «Ausbruchsuntersuchung und -kontrolle» gemäss den BAG- Empfehlungen. Im Kanton Bern wurden zahlreiche Ausbruchuntersuchungen mit seriellen Tes- tungen im Umfeld des Indexfalls durchgeführt: In Schulen, Betrieben und auch bei regional er- höhten Fallinzidenzen (Flächentests). Besonders in Zusammenhang mit der erhöhten Übertrag- barkeit der neuen Virusmutationen sind serielle Testungen zur Ausbruchskontrolle bedeutend. c) Nach einem unkontrollierten Ausbruch: Zeitlich begrenztes «Hotspot-Management» im regiona- len Umfeld von unkontrollierten Infektionsausbrüchen (z.B. in mehreren Dörfern nach Infekti- onsausbrüchen im Umfeld von Schulen, Betrieben, Hotels). Testungen im Sinne von a) können von Schulen und Betrieben selbständig organisiert und durchgeführt werden. Die Rahmenbedingungen sind unter Kapitel 4.3.2 und Kapitel 4.3.3 aufgeführt. Testungen im Rahmen von b) und c) werden in der Regel vom kantonsärztlichen Dienst angeordnet. 4.3.2 Schultestungen Schulen,6 die ihre Schüler und/oder Lehr- und Betreuungspersonen regelmässig testen wollen, müssen folgende Punkte beachten: Die Verrechnung der Testkosten an den Bund läuft via Kanton. Die testenden Schulen schicken quartals- weise eine Sammelrechnung an den Kanton (sonderstab.gsi@be.ch).7 Die Rechnung muss folgende An- gaben enthalten: o Name und Kontaktdaten (Kontaktperson, Telefonnummer) der Schule o Anzahl Mitarbeitende und Schülerinnen und Schüler an der Schule o Je Ziffer des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3 muss jeweils die durchgeführte Anzahl, der abgerechnete Pauschalbetrag sowie der Gesamtbetrag angegeben werden o Total der Anzahl Leistungen und Gesamtbetrag der Rechnung (in Franken) o Total der positiven Tests in der Abrechnungsperiode o Periode (Quartal) der durchgeführten Leistungen 5 Von einem Ausbruch spricht man, wenn mindestens zwei positive Fälle, die in zeitlichem und örtlichen Zusammenhang st ehen. 6 Als Schulen gelten auch Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen sowie Kindergärten. 7 Die Rechnungen müssen jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober beim Kanton eintreffen. unklassifiziert 9/12
Testkonzept Kanton Bern 4.3.3 Betriebstestungen Betriebe,8 die ihre Mitarbeitenden regelmässig testen wollen, müssen folgende Punkte beachten: Zugelassen sind Betriebe kritischer Infrastrukturen9, produzierende Betriebe, Betriebe mit Kundenkon- takt oder Betriebe, in denen kein Homeoffice möglich ist. Die Einschätzung, ob min. eines dieser Krite- rien erfüllt wird, obliegt dem Urteil des jeweiligen Betriebs. Der Kanton stellt keine Bewilligungen für testende Betriebe aus. Der Einsatz von Tests im Rahmen von Schutzkonzepten hebt die Homeoffice-Pflicht nicht auf. Die Verrechnung der Testkosten an den Bund läuft via Kanton. Die testenden Betriebe schicken quar- talsweise eine Sammelrechnung an den Kanton (sonderstab.gsi@be.ch).10 Die Rechnung muss fol- gende Angaben enthalten: o Name und Kontaktdaten (Kontaktperson, Telefonnummer) des Betriebs o Anzahl Mitarbeitende o Je Ziffer des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3 muss jeweils die durchgeführte Anzahl, der abgerechnete Pauschalbetrag sowie der Gesamtbetrag angegeben werden o Total der Anzahl Leistungen und Gesamtbetrag der Rechnung (in Franken) o Total der positiven Tests in der Abrechnungsperiode o Periode (Quartal) der durchgeführten Leistungen 4.3.4 Prozess bei Testungen im Zusammenhang mit Ausbrüchen Für Testungen im Rahmen eines Ausbruchs (b) oder des Hotspot-Managements (c) stellt der Kanton zu- sätzliche Ressourcen zur Verfügung. Diese bestehen aus mobilen Teams, die flexibel einsetzbar sind und so schnell auf Ausbrüche reagieren können. Es gilt dafür folgender Prozess: 1. Der kantonsärztliche Dienst (KAD) entscheidet aufgrund der epidemiologischen Lage, dass an einem Ort/mehreren Orten Tests durchgeführt werden müssen. 2. KAD füllt das Auftragsformular, welches zugleich als Ausbruchskonzept z.H. BAG dient, voll- ständig aus und schickt es an den Sonderstab (SST - sonderstab.gsi@be.ch). 3. SST informiert alle involvierten Stellen: GSI, CT, Kommunikation, BKD, VBG, Gemeinde und ggf. weitere 4. SST bietet die Personen auf, die die Tests durchführen.11 5. SST12 bietet die Personen auf, die getestet werden müssen. 6. SST nimmt Kontakt mit dem Labor auf, falls ein solches aufgrund der eingesetzten Testart in- volviert werden muss. 7. SST organisiert Testmaterial. 8. SST organisiert Infrastruktur. 9. SST registriert die Personen, die getestet werden. 10. SST informiert Testpersonen, KAD, ggf. Schulleitung/Arbeitgeber/etc. und BAG über die Be- fundergebnisse. 8 Darunter fallen bspw. auch Sportclubs, öffentliche Verwaltungen und Parlamentsdienste, inkl. ParlamentarierInnen. 9 In Zweifelsfällen unterliegt die Einstufung als systemrelevanter Betrieb dem Letztentscheid des Sonderstabs der Gesundheitsdi rektion. 10 Die Rechnungen müssen jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober beim Kanton eintreffen. Die Verrechnung erfolgt pro Betr ieb und nicht pro Standort. 11 Bei Ausbrüchen in Heimen organisiert der KAD die Durchtestung i.d.R. eigenständig. Sollten keine ext ernen Ressourcen verfügbar sein für die Durchtestung (z.B. Medaxo, mobile Ärzte), bezieht der KAD den SST ein. 12 Die Prozessschritte 5-10 kann der SST an einen Partner delegieren. unklassifiziert 10/12
Testkonzept Kanton Bern 5. Testlandschaft Kanton Bern Zusammengefasst stellt sich die Testlandschaft im Kanton Bern wie folgt dar: 6. Eigenschaften und Einsatzgebiete der Testarten Derzeit stehen namentlich folgende Testarten zur Verfügung: Testart Antigen- Antigen-Schnell- PCR-Test (Ab- PCR-Schnelltest Schnelltest test (Speichel)13 strich) (Speichel) (Abstrich) Rasches Be- + + - + fundergebnis Unkomplizierte - + - + Probeentnahme Kein stationäres + + - + Labor nötig Kein mobiles + + - - Labor nötig Eigen- Sensitivität bei - -- + + schaften asymptomati- schen Personen Voraussetzun- + - + - gen (keine Kon- sumation vor Testung) Sequenzierung - - + + möglich Kosten ++ ++ - + Schulen - + - + Testzentren + + + + Apotheken + + - - Einsatz- Pflegeheime + + - - gebiete (seriell) Pflegeheime - - + + (Ausbruch) 13 Derzeit wird die Anwendung von Antigen-Speichel-Schnelltests vom BAG nicht empfohlen. unklassifiziert 11/12
Testkonzept Kanton Bern 7. Tarife für Analysen auf Sars-CoV-2 Übernommene Leistungen und Höchstbeträge bei Analysen auf SARS-CoV-2 erhöhtes Übertragungsrisiko Prävention bes. gefährdete Personen (Schulen, Betriebe gem. Kap. 3.3) (Spitäler, Pflegeheime, sozialmed. Institutio- nen gem. Kap. 3.2) CHF CHF/Probe CHF/Probe CHF CHF/Probe CHF/Probe CHF CHF/Probe CHF/Probe Max Min Max Min Max Min Einzelproben Probenahme 25.00 25.00 Übermittlung Testergebnis 2.50 2.50 molekularbiologische Analyse 82.00 82.00 Meldung inkl. allem 24.00 24.00 gepoolte molekularbiol. Metho- den keine Erstattung von Probenahme, weil das durch das Personal oder die zu testende Per- Probenahme 25.00 25.00 18.50 18.50 son selbst erfolgen kann keine Meldung erforderlich 0.00 0.00 Auftragsabwicklung 24.00 24.00 24.00 Pool minimum 4 82.00 26.50 26.5 82.00 26.50 26.5 82.00 26.50 26.5 Pool 5-9 112.00 27.20 15.1 112.00 27.20 15.1 112.00 27.20 15.1 Pool 10-14 142.00 16.60 11.9 142.00 16.60 11.9 142.00 16.60 11.9 Pool 15-19 172.00 13.07 10.3 172.00 13.07 10.3 172.00 13.07 10.3 Pool 20 und grösser 202.00 11.30 202.00 11.30 202.00 11.30 Antigentests Probenahme 25.00 25.00 34.00 34.00 8.00 8.00 Übermittlung Testergebnis 2.50 2.50 Antigentest inkl. Admin 49 30 unklassifiziert 12/12
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