COVID-19-Schutzkonzept Casino Tennis-Club Basel - Mai 2020

Die Seite wird erstellt Arvid Klemm
 
WEITER LESEN
COVID-19-Schutzkonzept Casino Tennis-Club Basel - Mai 2020
COVID-19-Schutzkonzept
Casino Tennis-Club Basel

5. Mai 2020
COVID-19-Schutzkonzept Casino Tennis-Club Basel - Mai 2020
1. Massnahmen Club

1.1. Covid-19-Beauftragter
Jeder Club muss einen COVID-19-Beauftragten benennen. Dieser steht den Mitgliedern beratend zur
Seite.

 Massnahmen

 Der COVID-19-Beauftragte für den Casino TC ist der Präsident Livio Marelli. (Livio Marelli, c/o
 Casino Tennis-Club Basel, Emanuel Büchel-Strasse 70, 4052 Basel, praesident@casino-tc.ch, 079
 680 58 10)

1.2. Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage. Bedarfsgerechte, regelmässige
Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von
mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen:

 Massnahmen

 WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.

 Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt (ausser wo unverzichtbar).

 Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült.

 Wo möglich, werden Türen und Tore offengelassen, um Berührungen zu minimieren.

 Der Platzbesen wird bis auf Weiteres normal eingesetzt und gelegentlich desinfiziert. Mitglieder,
 welche für dessen Gebrauch Handschuhe verwenden wollen, werden gebeten, diese selbst zu
 organisieren.

1.3. Social Distancing
Social Distancing: Es darf sich max. eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden, der
Abstand von 2 Metern muss gewährleistet sein. Dies wird folgendermassen sichergestellt:

 Massnahmen

 Die Spieler sind dazu angehalten, sich an die nachfolgenden Bestimmungen bezüglich des
 Aufenthaltes zu halten.

 Spielerbänke werden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert.

 Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. (vgl. dazu auch 1.5).

 Es wird empfohlen, auf Doppel zu verzichten und Einzel zu spielen. Ausnahmen sind denkbar für
 Personen, die im selben Haushalt leben (Familien), und Juniorentrainings.

 Der Club erlässt zudem Richtlinien, die das Zusammentreffen nacheinander spielenden Personen
 auf ein Minimum reduzieren. Konkret heisst dies: Für eine Reservation von einer Stunde wird 45
 Minuten gespielt (Bsp. 16.00 Uhr – 16.45 Uhr) und anschliessend der Platz geputzt. Nachfolgende
 Spieler sollen sich nicht auf dem Club begegnen.

 Die Benutzung der Plätze ist momentan ausschliesslich den Clubmitgliedern gestattet. Es ist nicht
 erlaubt, eine Reservation mit Gästen vorzunehmen. Der Spielpartner ist im Reservationssystem
 zwingend anzugeben.
1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage
Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit
verbundene Nutzung der Anlage. Es gelten folgende Massnahmen:

 Massnahmen

 Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten.

 Geöffnet sind folgende Bereiche: Tennisplätze, Ballwand, WC’s, Grünflächen.

 Garderobe und Duschen bleiben geschlossen.

 Getränke müssen selbst organisiert werden. Es werden keinerlei Verpflegungsmittel im Clubhaus
 angeboten.

1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)
Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Dies wird
folgendermassen gewährleistet:

 Massnahmen

 Vorgängige Platzreservationen werden ausschliesslich über das Reservationssystem «GotCourts»
 (Bedienungsanleitung im Anhang) vorgenommen. Ohne derartige Reservation darf kein
 Tennisplatz betreten werden.

1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen
Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

 Massnahmen

 Grundsätzlich appellieren wir an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Personen über 65 wird
 empfohlen, die Plätze 1 & 2 zwischen 8 und 11 Uhr zu benutzen. Die übrigen Mitglieder sind
 gebeten, dies bei ihren Buchungen zu respektieren. Den restlichen Risikogruppen wird von einer
 Nutzung abgeraten.

1.7. Informationspflicht
Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
Massnahmen.

 Massnahmen

 Das Schutzkonzept des Casino TC wurde am 5. Mai 2020 allen Clubmitgliedern und Eltern der
 Junioren zugestellt. Folgende Plakate wurden auf der Anlage gut sichtbar aufgehängt: «BAG-
 Plakat», «So schützen wir uns auf dem Tennisplatz».
2. Massnahmen Tennisspieler

2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden. Mit der bestätigten Platzreservation akzeptiert jedes Mitglied die definierten
Schutzmassnahmen.

 Massnahmen

 Der Club erwartet von jedem Mitglied ein vernünftiges und rücksichtsvolles Verhalten. Der
 Vorstand erlaubt sich zudem, vereinzelte Kontrollen durchzuführen. Auch Mitglieder dürfen sich
 gegenseitig auf Verhaltensregeln aufmerksam machen.

 Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich
 einhalten. Kinder sind über die aktuelle Lage und die geltenden Regeln zu informieren.

2.2 Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG. Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände
gewaschen werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:

 Massnahmen

 Alle Tennisspielenden sollten ein Desinfektionsmittel mit auf den Platz nehmen.

 Auf das traditionelle «Shake-Hands» wird verzichtet.

 Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.

 Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit. Im Clubhaus können keine Bälle bezogen
 werden.

 Abfall wird in der Regel zuhause entsorgt.

2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer
Vorgängige Platzreservation mit Angabe persönlicher Daten zur Nachverfolgung möglicher
Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage. Spielzeiten können ausschliesslich
mit persönlichen Kontaktdaten reserviert werden.

 Massnahmen

 Jedes Clubmitglied besitzt durch den CTC einen Zugang zum System «GotCourts». Jedes Spiel ist in
 besagtem System einzutragen.

 Tennisspielende dürfen maximal 5 Minuten vor ihrer Spielzeit auf die Anlage kommen.

 Tennisspieler müssen die Anlage spätestens 5 Minuten nach Beendigung der Spielzeit verlassen.

2.4 Social Distancing
Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und der gesamten Anlage.

 Massnahmen

 Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter,
 kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten.
3. Massnahmen Tennisunterricht

3.1. Verantwortung
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden. Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der
definierten Regeln während der Trainings.

 Massnahmen

 Die Unterrichtenden wurden über die Regeln in Kenntnis gesetzt. Ihren Anweisungen ist jederzeit
 Folge zu leisten.

 Juniorentrainings finden mit max. vier, Erwachsenentrainings mit max. zwei Unterrichteten statt.

3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse
Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht: Die Vorgaben betreffend Social
Distancing werden auch im Tennisunterricht sichergestellt:

 Massnahmen

 Die Unterrichtenden sorgen dafür, dass die geltenden Regeln in jedem Training eingehalten
 werden.

 Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt (inkl. Trainer).

3.3. Einhalten der Hygienevorschriften
Im Training gelten zudem folgende Hygienemassnahmen:

 Massnahmen

 Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen den Trainierenden
 ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig
 desinfiziert.

3.4. Angemeldete Trainings
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden.

 Massnahmen

 Es werden regelmässige Anwesenheitskontrollen (inkl. Kontaktdaten der Tennisspielenden) im
 Training durchgeführt.

Dieses Dokument wurde am 5. Mai vom Vorstand des Casino Tennis-Clubs Basel erstellt. Dieses Dokument
wurde allen Mitgliedern per Mail sowie via Informationen auf der Homepage übermittelt. Zudem wird das
Schutzkonzept auf der Anlage aufgehängt.

COVID-19-Beauftragter: Basel, den 5. Mai 2020 ___________________________
Sie können auch lesen