COVID-19-Schutzkonzept Casino Tennis-Club Basel - Mai 2020
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1. Massnahmen Club 1.1. Covid-19-Beauftragter Jeder Club muss einen COVID-19-Beauftragten benennen. Dieser steht den Mitgliedern beratend zur Seite. Massnahmen Der COVID-19-Beauftragte für den Casino TC ist der Präsident Livio Marelli. (Livio Marelli, c/o Casino Tennis-Club Basel, Emanuel Büchel-Strasse 70, 4052 Basel, praesident@casino-tc.ch, 079 680 58 10) 1.2. Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage. Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: Massnahmen WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert. Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt (ausser wo unverzichtbar). Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült. Wo möglich, werden Türen und Tore offengelassen, um Berührungen zu minimieren. Der Platzbesen wird bis auf Weiteres normal eingesetzt und gelegentlich desinfiziert. Mitglieder, welche für dessen Gebrauch Handschuhe verwenden wollen, werden gebeten, diese selbst zu organisieren. 1.3. Social Distancing Social Distancing: Es darf sich max. eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden, der Abstand von 2 Metern muss gewährleistet sein. Dies wird folgendermassen sichergestellt: Massnahmen Die Spieler sind dazu angehalten, sich an die nachfolgenden Bestimmungen bezüglich des Aufenthaltes zu halten. Spielerbänke werden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert. Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. (vgl. dazu auch 1.5). Es wird empfohlen, auf Doppel zu verzichten und Einzel zu spielen. Ausnahmen sind denkbar für Personen, die im selben Haushalt leben (Familien), und Juniorentrainings. Der Club erlässt zudem Richtlinien, die das Zusammentreffen nacheinander spielenden Personen auf ein Minimum reduzieren. Konkret heisst dies: Für eine Reservation von einer Stunde wird 45 Minuten gespielt (Bsp. 16.00 Uhr – 16.45 Uhr) und anschliessend der Platz geputzt. Nachfolgende Spieler sollen sich nicht auf dem Club begegnen. Die Benutzung der Plätze ist momentan ausschliesslich den Clubmitgliedern gestattet. Es ist nicht erlaubt, eine Reservation mit Gästen vorzunehmen. Der Spielpartner ist im Reservationssystem zwingend anzugeben.
1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit verbundene Nutzung der Anlage. Es gelten folgende Massnahmen: Massnahmen Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten. Geöffnet sind folgende Bereiche: Tennisplätze, Ballwand, WC’s, Grünflächen. Garderobe und Duschen bleiben geschlossen. Getränke müssen selbst organisiert werden. Es werden keinerlei Verpflegungsmittel im Clubhaus angeboten. 1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing) Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Dies wird folgendermassen gewährleistet: Massnahmen Vorgängige Platzreservationen werden ausschliesslich über das Reservationssystem «GotCourts» (Bedienungsanleitung im Anhang) vorgenommen. Ohne derartige Reservation darf kein Tennisplatz betreten werden. 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Massnahmen Grundsätzlich appellieren wir an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Personen über 65 wird empfohlen, die Plätze 1 & 2 zwischen 8 und 11 Uhr zu benutzen. Die übrigen Mitglieder sind gebeten, dies bei ihren Buchungen zu respektieren. Den restlichen Risikogruppen wird von einer Nutzung abgeraten. 1.7. Informationspflicht Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Massnahmen Das Schutzkonzept des Casino TC wurde am 5. Mai 2020 allen Clubmitgliedern und Eltern der Junioren zugestellt. Folgende Plakate wurden auf der Anlage gut sichtbar aufgehängt: «BAG- Plakat», «So schützen wir uns auf dem Tennisplatz».
2. Massnahmen Tennisspieler 2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden. Mit der bestätigten Platzreservation akzeptiert jedes Mitglied die definierten Schutzmassnahmen. Massnahmen Der Club erwartet von jedem Mitglied ein vernünftiges und rücksichtsvolles Verhalten. Der Vorstand erlaubt sich zudem, vereinzelte Kontrollen durchzuführen. Auch Mitglieder dürfen sich gegenseitig auf Verhaltensregeln aufmerksam machen. Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. Kinder sind über die aktuelle Lage und die geltenden Regeln zu informieren. 2.2 Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG. Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Massnahmen Alle Tennisspielenden sollten ein Desinfektionsmittel mit auf den Platz nehmen. Auf das traditionelle «Shake-Hands» wird verzichtet. Es werden keine Gegenstände ausgetauscht. Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit. Im Clubhaus können keine Bälle bezogen werden. Abfall wird in der Regel zuhause entsorgt. 2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer Vorgängige Platzreservation mit Angabe persönlicher Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage. Spielzeiten können ausschliesslich mit persönlichen Kontaktdaten reserviert werden. Massnahmen Jedes Clubmitglied besitzt durch den CTC einen Zugang zum System «GotCourts». Jedes Spiel ist in besagtem System einzutragen. Tennisspielende dürfen maximal 5 Minuten vor ihrer Spielzeit auf die Anlage kommen. Tennisspieler müssen die Anlage spätestens 5 Minuten nach Beendigung der Spielzeit verlassen. 2.4 Social Distancing Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und der gesamten Anlage. Massnahmen Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten.
3. Massnahmen Tennisunterricht 3.1. Verantwortung Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden. Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der definierten Regeln während der Trainings. Massnahmen Die Unterrichtenden wurden über die Regeln in Kenntnis gesetzt. Ihren Anweisungen ist jederzeit Folge zu leisten. Juniorentrainings finden mit max. vier, Erwachsenentrainings mit max. zwei Unterrichteten statt. 3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht: Die Vorgaben betreffend Social Distancing werden auch im Tennisunterricht sichergestellt: Massnahmen Die Unterrichtenden sorgen dafür, dass die geltenden Regeln in jedem Training eingehalten werden. Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt (inkl. Trainer). 3.3. Einhalten der Hygienevorschriften Im Training gelten zudem folgende Hygienemassnahmen: Massnahmen Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen den Trainierenden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig desinfiziert. 3.4. Angemeldete Trainings Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden. Massnahmen Es werden regelmässige Anwesenheitskontrollen (inkl. Kontaktdaten der Tennisspielenden) im Training durchgeführt. Dieses Dokument wurde am 5. Mai vom Vorstand des Casino Tennis-Clubs Basel erstellt. Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern per Mail sowie via Informationen auf der Homepage übermittelt. Zudem wird das Schutzkonzept auf der Anlage aufgehängt. COVID-19-Beauftragter: Basel, den 5. Mai 2020 ___________________________
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