COVID-19-SCHUTZKONZEPT FÜR DEN SQUASH CLUB PILATUS
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COVID-19-SCHUTZKONZEPT FÜR DEN SQUASH CLUB PILATUS Version 2.0 vom 01.06.2020 EINLEITUNG Schutzkonzepte haben sich daran auszurichten, die allgemeinen Grundsätze zur Weiterverbrei- tung des Coronavirus auch im Zusammenhang mit Sportaktivitäten umzusetzen. Diese Grundsätze sind: 1. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG. 2. Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Kör- perkontakt) 3. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. 4. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. SINN UND ZWECK DES SCHUTZKONZEPT Das Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben erfüllt sein müssen, damit die Sportart Squash im Squash Club Pilatus ausgeübt werden kann. VORGABEN Die Vorgaben im Schutzkonzept von Swiss Squash gelten für den Spiel- und Trainingsbetrieb. Des Weiteren gelten die Vorgaben im Schutzkonzept des Sportpark Pilatus Kriens. ZIEL DIESER MASSNAHMEN Spieler-/innen und Trainer, wie auch die allgemeine Bevölkerung werden vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus geschützt. Für Clubs, Centers, Trainer und Mitglieder bestehen verbindliche Regelungen. VERANTWORTLICHKEIT Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Covid-19-Beauftragten des Vereins. Kriens, 05.06.2020 Cédric Kuchen Remo Handl Covid-19-Beauftragter Präsident Seite 1 / 6
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR WIEDERAUFNAHME 1.1 Schutzmassnahmen Bund & Kanton Die Inhalte der COVID-19-Verordnung 2 des Bundes, die Regelungen des Kantons Luzern sowie die allgemeinen Schutzmassnahmen des BAG sind weiterhin strikt einzuhalten. Um das Erinnern an ebendiese zu fördern, werden folgende Massnahmen umgesetzt: − Plakate des BAG mit Schutzmassnahmen hängen im Center auf. − Informationen der Schutzkampagne des BAG werden vor Wiederaufnahme des Trainings per E-Mail an alle Clubmitglieder verschickt (Link zur Webseite, Plakate, etc.) Insbesondere sind die allgemeinen Grundsätze zur Weiterverbreitung des Coronavirus auch im Zusammenhang mit Sportaktivitäten umzusetzen: − Einhaltung der Hygieneregeln des BAG. − Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt) − Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. − Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. 1.2 Schutzkonzept der Sportart Squash Das Schutzkonzept für die Sportart Squash, welches durch den nationalen Verband Swiss Squash ausgearbeitet wurde, ist für alle Aktivitäten im Squash Club Pilatus verpflichtend. Das vorliegende Schutzkonzept richtet sich nach den Vorgaben des nationalen Verband. Das Schutzkonzept für die Sportart Squash ist für alle Clubmitglieder und Trainer*innen verbindlich. Um die Umsetzung dieses Schutzkonzepts zu gewährleisten, wird folgendes umgesetzt: − Zur Sicherstellung aller Vorgaben wird ein Vorstandsmitglied oder Trainer zum Covid-19 Beauftragten ernannt. Dieser wird Swiss Squash gemeldet. 1.3 Schutzkonzept des Sportpark Pilatus Kriens Das Schutzkonzept des Sportpark Pilatus Kriens ist für alle Aktivitäten des Squash Club Pilatus verpflichtend. Die darin enthaltenen Regelungen müssen strikt eingehalten werden. Um die Um- setzung zu gewährleisten werden folgende Massnahmen getroffen: − Der Vorstand spricht sich mit der Centerleitung über die Ausgestaltung der Regelungen und des Trainingsbetriebs ab. − Der Vorstand meldet der Centerleitung das vorliegende Konzept und stellt sicher, dass dieses mit dem Schutzkonzept des Centers vereinbar ist. 2. ALLGEMEINE TRAININGSBEDINGUNGEN 2.1 Triage Um einer Weiterverbreitung des Coronavirus vorzubeugen werden nur absolut symptomfreie Spie- ler auf die Anlage des Sportpark Pilatus gelassen. Folgende Personen dürfen, zumindest vorüber- gehend, nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen: − Clubmitglieder mit Krankheitssymptomen Squash Club Pilatus – Covid-19-Schutzkonzept – Version 2.0 vom 01.06.2020 Seite 2 / 6
− Clubmitglieder, welche mit einem nachweislich an Covid-19 erkrankten Clubmitglied in der Woche zuvor trainiert haben. Beim Auftreten einer Covid-19 Erkrankung bei einem Clubmitglied, welches an den Tagen zuvor an einem Training teilgenommen hat, werden folgende Schritte eingeleitet: − Clubmitglieder, welche Krankheitssymptome zeigen, melden dies dem Covid-19-Beauf- tragten des Squash Club Pilatus und des Sportpark Pilatus. − Die betroffene Person mit Krankheitssymptomen begibt sich in Selbst-Isolation. − Clubmitglieder, welche in der Woche davor mit der betroffenen Person trainiert haben (z.B. Trainingsgruppe) dürfen für die darauffolgenden zwei Wochen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie werden zu einer Selbst-Quarantäne gebeten. 2.2 Besonders gefährdete Personen Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Der Squash Club Pilatus empfiehlt daher folgenden Clubmitgliedern von der Teilnahme an Trainings abzusehen: − Clubmitglieder ab 65 Jahren − Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen: Bluthochdruck, Chronische Atemwegser- krankungen, Diabetes, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und/oder Krebs 2.3 Kenntnis der Schutzkonzepte & Hygienemassnahmen Alle Clubmitglieder, welche am Trainingsbetrieb teilnehmen, sind mit folgende Unterlagen/Schutz- konzepten und den darin genannten Massnahmen vertraut: − Informationskampagne des Bundes «So schützen wir uns» − Schutzkonzept für die Sportart Squash von Swiss Squash − Schutzkonzept des Sportpark Pilatus Kriens − Schutzkonzept des Squash Club Pilatus Kriens Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfäng- lich kennen und einhalten. 2.4 Erlaubte Trainingsarten Ab dem 6. Juni gelten folgende Trainingsbedingungen für alle Clubmitglieder: − Es dürfen maximal 30 Personen an einem Training teilnehmen, Spielformen mit 7 Perso- nen oder mehr auf dem Platz sind verboten. − Die Zusammensetzung der Gruppen soll soweit wie möglich nicht verändert werden (Nicht- Durchmischung der Gruppen). Wir bitten alle Mitglieder, an ihren angestammten Trainings (wie vor Covid-19) teilzunehmen und soweit möglich, das wöchentliche Wechseln in an- dere Gruppen zu vermeiden. − Es dürfen sich zu jeder Zeit max. 6 Spieler*innen bzw. 5 Spieler*innen und 1 Trainer gleich- zeitig auf dem Court befinden. − Es dürfen sämtliche Spiel- und Trainingsformen angewendet werden. Ausgenommen sind Aufwärmübungen wie «Fussball/Basketball auf dem Court» mit vielen Personen sind vor- erst nicht gestattet. Squash Club Pilatus – Covid-19-Schutzkonzept – Version 2.0 vom 01.06.2020 Seite 3 / 6
2.5 Anmeldung für Trainings Für Solotrainings, Trainerlektionen und eigenständige Trainings ist die Anmeldung folgenderweise geregelt: − Der gewünschte Court muss für die Trainingszeit persönlich auf der Buchungsplattform des Sportpark Pilatus (www.rsys.ch) oder allenfalls per Telefon gebucht werden. − Um ein Contact Tracing zu gewährleisten sind bei der Platzreservation die vollständigen Namen aller am Training teilnehmenden Personen sowie deren Telefonnummern anzuge- ben. Für Gruppentrainings ist die Anmeldung folgendermassen geregelt: − Eine vorgängige Anmeldung zum Training sowie eine Anmeldung an der Reception sind nicht mehr erforderlich. Eine Eintragung in die Contact Tracing-Liste ist jedoch vor jedem Training erforderlich. − Beim Eintritt in den Sportpark Pilatus warten die teilnehmenden Mitglieder in der dafür ge- kennzeichneten Wartezone (Seminarraum; nach Haupteingang links). Um eine Durchmi- schung der Gruppen zu verhindern, werden sie vom Trainer dort abgeholt. Wer zu spät ist, begibt sich direkt zu den Squashcourts und schreibt sich dort in die Contact Tracing Liste ein. 2.6 Verhalten auf dem Squashcourt Folgendes Verhalten wird auf dem Squashcourt von allen Mitglieder verlangt: − Clubmitglieder halten sich an die Trainingsbedingungen (Punkt 2.4). − Ausserhalb des Courts ist, im gesamten Sportpark Pilatus, zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen zu wahren. − Der Kontakt zwischen Händen und Squashball wird so kurz wie möglich gehalten. − Auf das traditionelle Shake-Hands wird verzichtet. Dies gilt ebenso für das Begrüssen vor und nach dem Training. − Die Hände werden weder an den Glasscheiben noch an den Courtwänden abgestrichen. 2.7 Trainingszeit Um eine Durchmischung zwischen den Trainingsgruppen zu verhindern, sind folgende Massnah- men zu befolgen: − Gruppentrainings sind 10min vor Trainingszeitende zu beenden, um einen raschen Wech- sel sicherzustellen. 2.8 Hygienemassnahmen vor und nach dem Training Vor und nach dem Training müssen folgende Massnahmen durchgeführt werden: − Clubmitglieder waschen sich vor und nach dem Training die Hände. Dafür benutzen sie die WC-Anlagen im Sportpark Pilatus. 2.9 Umziehen & Duschen Betreffend Umziehen und Duschen gilt folgendes: − Die Umkleidekabinen & Duschen im Sportpark Pilatus sind geöffnet. Der Mindestabstand muss auch hier eingehalten werden. Squash Club Pilatus – Covid-19-Schutzkonzept – Version 2.0 vom 01.06.2020 Seite 4 / 6
3. MASSNAHMEN BEZÜGLICH INFRASTRUKTUR / MATERIAL 3.1 Desinfektions-Stationen Um einer Übertragbarkeit vorzubeugen, werden folgende Vorkehrungen getroffen: − Vor- und nach dem Training ist eine Händedesinfektion zwingend. Diese kann beim Ein- gang im Sportpark Pilatus vorgenommen werden. − Vor den Squashcourts 1-4 wird eine Desinfektionsstation eingerichtet. Alle Clubmitglieder sind angehalten sich auch während den Trainings regelmässig die Hände zu desinfizieren. 3.2 Squashcourts Um einer Übertragbarkeit vorzubeugen, werden folgende Vorkehrungen getroffen: − Die Courts werden täglich durch das Personal des Sportpark Pilatus gereinigt (Böden, Glasscheiben, Türgriffe). − Zwischen den Gruppen werden die Türgriffe von den Trainern desinfiziert. 3.3 Squashbälle Squashbälle werden nur für die Gruppentrainings und Einzellektionen nach offiziellem Trainings- plan zur Verfügung gestellt. Es gilt zu beachten: − Gebrauchte Squashbälle sind nach jeder Trainingsgruppe zu desinfizieren. − Um die Durchmischung zu verhindern, werden zwei Körbe bereitgestellt: Einer, in welchem gebrauchte Bälle nach dem Training deponiert werden und einer, in welchem sich desinfi- zierte Bälle für die nächste Gruppe befinden. − Für die Desinfektion der Bälle sind ausschliesslich die Trainer zuständig. Ihnen wird Des- infektionsmittel zur Verfügung gestellt. Für alle anderen Trainingsformen (Solo, eigenständige Trainings) müssen eigene Bälle mitge- bracht werden. 3.4 Leihrackets und weiteres Leihmaterial Für Leihrackets und weiteres Leihmaterial gelten folgende Bestimmungen: − Squashrackets im Besitz des Squash Clubs werden bis auf weiteres nicht mehr verteilt. Jedes Mitglied hat seinen eigenen Schläger mitzubringen. − Der Austausch von Squashrackets zwischen Clubmitgliedern ist nicht erlaubt. Es wird emp- fohlen jeweils ein Ersatzracket zum Training mitzunehmen. − Für Leihmaterial des Centers gelten die Bestimmungen des Schutzkonzeptes für den Sportpark Pilatus. 3.5 Weiteres Trainingsmaterial & Trainingsgeräte Für Trainingsmaterial und -geräte gelten folgende Bestimmungen: − Alles zusätzlichen Trainingsmaterialien und alle Trainingsgeräte stehen bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Ausnahme sind Squashbälle für Gruppentrainings. − Die Trainingsmaterialien und Trainingsgeräte werden weggeräumt, um ein unnötiges An- fassen dieser zu verhindern. Squash Club Pilatus – Covid-19-Schutzkonzept – Version 2.0 vom 01.06.2020 Seite 5 / 6
4. SCHUTZ DER SQUASHTRAINER Um die eingesetzten Squashtrainer in ihrer Arbeit zu schützen, werden folgende Massnahmen er- griffen: − Die Squashtrainer haben persönliches Desinfektionsmittel mitzubringen oder erhalten dies wenn nötig vom Squash Club. Dieses ist ausschliesslich für den eigenen Gebrauch. − Die Squashtrainer waschen sich nach jeder Trainingsgruppe / nach jeder Einzellektion die Hände. Falls dies nicht möglich ist, muss mindestens eine Händedesinfektion durchgeführt werden. − Die Squashtrainer leiten das Training soweit möglich von ausserhalb der Squashcourts. Sofern Anweisungen auf dem Court gegeben werden müssen, wird der 2m-Sicherheitsab- stand eingehalten und die nicht betroffene Spielerin zuvor vom Platz gewiesen. 5. VERANSTALTUNGEN 5.1 Turniere / Interclub Sportveranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind erlaubt. Über die Durchführung solcher wird separat informiert. 5.2 Soziale Events Soziale Events mit bis zu 30 Personen sind erlaubt. Über die Durchführung solcher wird separat informiert. 5.3 Versammlungen & Sitzungen Die Generalversammlung findet wie geplant am 27. Juni 2020 statt. Je nach Situation wird diese digital durchgeführt. Eine Lagebeurteilung bezüglich Präsenz- oder Online-Durchführung findet frü- hestens am 10. Juni 2020 statt. Sitzungen des Vorstandes werden vor Ort oder online abgehalten. Weitere Versammlungen finden keine statt. 6. COVID-19-BEAUFTRAGTER Covid-19-Beauftragter des Squash Club Pilatus ist Cédric Kuchen, Trainer & Leiter Regionales Leistungszentrum Kriens, cedric.kuchen@sqcp.ch, 079 248 14 41. Covid-19-Beauftragter des Sportpark Pilatus Kriens ist Herr Jaap Husselman, Leiter Sportparks Luzern, jaap.husselman@migrosluzern.ch, 079 530 57 29. Allgemeine Anfragen betreffend Clubaktivitäten können zudem an Remo Handl, Präsident, remo.handl@sqcp.ch, 079 296 40 63 gestellt werden. Squash Club Pilatus – Covid-19-Schutzkonzept – Version 2.0 vom 01.06.2020 Seite 6 / 6
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