Schutzkonzept Betrieb des Schwimmbad Gommiswald - für den - Badi ...

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Schutzkonzept Betrieb des Schwimmbad Gommiswald - für den - Badi ...
Schutzkonzept
             für den
Betrieb des Schwimmbad Gommiswald

             *2.
Schutzkonzept Betrieb des Schwimmbad Gommiswald - für den - Badi ...
Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald

Inhalt

1.      Vorgaben                                                    3
2.      Situation                                                   3
3.      Behördliche Vorgaben und Grundsätze                         3
4.      Allgemeine Risikobeurteilung                                4
5.      Krankheitssymptome                                          4
6.      Verantwortlichkeiten und Umsetzung vor Ort                  4
7.      Gesamtinfrastruktur Badi Gommiswald                         5
     7.1.   Vorgaben für die Infrastruktur                          5
     7.2.   Platzverhältnisse / Massnahmen                          6
     7.3.   Massnahmen im Eingangsbereich / Kasse                   6
     7.4.   Umkleide/ Duschen /Toiletten                            6
     7.5.   Becken                                                  7
     7.6.   Reinigung und Hygiene                                   7
8.      Vorgaben für das Betreiben des Restaurants                  8

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1. Vorgaben
Als Vorgabe für das Schutzkonzept Badi Gommiswald gelten die Vorschriften vom BAG
sowie VHF (Stand Version 3.0, 28.05.2020).

        Der Verband Hallen- und Freibäder VHF ist ein Verband für die Hallen- und Freibäder
        im deutschsprachigen Raum. Zweck des VHF sind primär die Förderung der
        Zusammenarbeit unter den Mitgliedern sowie die Wahrung ihrer Interessen
        gegenüber Behörden, öffentlichen und privaten Organisationen sowie den Medien. Im
        Weiteren unterstützt er die berufliche Aus- und Weiterbildung und fördert den
        Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern durch Veranstaltungen, Publikationen und
        weitere geeignete Massnahmen. Und letztendlich pflegt er Kontakte zu anderen
        nationalen und internationalen Berufs- und Fachverbänden sowie Organisationen.
        Dem als Basis für die Badi Gommiswald dienende Schutzkonzept wurde von der
        ASSA D-CH einstimmig zugestimmt.

2. Situation

Die neuralgischen Punkte in einem Bad sind nicht das Wasser selbst, sondern dort wo man
sich auf engerem Raum begegnet; im Eingangsbereich, in den Garderoben, bei den
Durchgängen, bei den Duschen, bei den Liegebereichen sowie auch in den Restaurants
oder Take-Away-Ausgabestellen.
Hallen- und Freibäder, wie auch Wellnessanlagen unterliegen ohnehin strengen
Hygienevorschriften, die mit Grund- und Zwischenreinigungen sowie mit entsprechenden
Desinfektionen gewährleistet werden D.h., dass in den Anlagen bereits eine sehr hohe
Hygiene-Qualität herrscht.
Die Gesundheit und die Sicherheit der Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben höchste Priorität.

3. Behördliche Vorgaben und Grundsätze

Bundesrätin Viola Amherd verkündete an der Medienkonferenz des Bundesrats am 22. April
2020, dass Sportarten, bei denen die vorgegebenen Hygienevorschriften umgesetzt werden
können, ab Anfang Mai gemäss den jeweiligen Schutzkonzepten wieder ausgeübt werden
dürfen.
Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf dem Schutzkonzept des VHF und dessen auf
den «Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten», die das Bundesamt für
Sport (BASPO) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem
Dachverband des Schweizer Sports (Swiss Olympic), den Kantonen und Städten, der
Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Sportämter (ASSA), sowie mit Vertreterinnen und
Vertretern weiterer Sportverbände, Ligen Rahmenvorgaben erarbeitet hat und am 23. April
2020 verabschiedet hat. Ergänzend herangezogen wurden die erarbeiteten Massnahmen
der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) und der European Waterpark
Association e.V. (EWA),

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Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung (Stand 28.05.2020) des Bundesrats sind
folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten:

    -   Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
    -   Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person;
        kein Körperkontakt)
    -   Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe.
        Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung zur Nachverfolgung möglicher
        Infektionsketten.
    -   Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG
        beachten

4. Allgemeine Risikobeurteilung

Bei den Wasserbecken gilt zu erwähnen, dass für den Aufenthalt im Wasser nach aktuellen
Kenntnissen via chloriertem Badewasser keine Ansteckungsgefahr besteht. Dennoch muss
davon ausgegangen werden, dass beispielsweise beim Brustschwimmen oder bei der
Wassergymnastik bei zu kleinem Abstand eine Übertragung stattfinden kann. Aus diesem
Grund ist die Einhaltung der Massnahmen dieses Konzepts unabdingbar.

Bei den übrigen Flächen und Räumlichkeiten in den Freibädern besteht das übliche
Ansteckungsrisiko und somit gelten die allgemein gültigen Schutzmassnahmen.

5. Krankheitssymptome

Weist ein Badegast Krankheitssymptome auf, kann ihn das Badepersonal jederzeit aus der
Anlage verweisen. Es ist keine individuelle Prüfung auf Krankheitssymptome der Badegäste
geplant.

6. Verantwortlichkeiten und Umsetzung vor Ort

Die Badileitung ist verantwortlich für die Einhaltung der in diesem Schutzkonzept
aufgeführten Massnahmen. Die Selbstverantwortung und Solidarität aller Personen sind
jedoch zentral für die erfolgreiche Umsetzung und damit der Einhaltung des Schutzkonzepts.
Das Badepersonal führt regelmässige Kontrollrundgänge zur Überwachung der Einhaltung
der Schutzmassnahmen durch. Sollten sich Personen nicht an die Vorgaben halten und nach
einem Gespräch oder einer Ermahnung kein Verständnis für die Massnahmen zeigen,
müssen sie aus dem Bad verwiesen werden. Bei Uneinsichtigkeit und Widerstand sind in
einem letzten Eskalationsschritt Ordnungskräfte zur Unterstützung aufzubieten.

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7. Gesamtinfrastruktur Badi Gommiswald

7.1. Vorgaben für die Infrastruktur
Sämtliche Massnahmen richten sich nach den Vorgaben des Bundes, respektive den
Vorgaben des BAG, die aktuell jedoch nicht abschliessend bekannt sind.

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7.2. Platzverhältnisse / Massnahmen

Die maximale Anzahl zulässiger Personen im Freibad ist; Liege- und Rasenfläche /10 m2.
(pro 10 m2 Liegefläche 1 Person zulässig). Die stetige Überwachung der Anzahl Personen in
der Anlage wird durch eine Erfassung am Eingang mit einer Eintritts- und Austrittskontrolle
analog den geöffneten Lebensmittelgeschäften gewährleistet. Die maximalen
Gruppengrössen auf der Rasenfläche entsprechen Vorgaben des BAG.

Die Distanzregel von 2 m Abstand gilt beim Bewegen auf der Anlage und ist in
Eigenverantwortung von jeder organisierten Gruppe und jedem Badegast einzuhalten.

Es werden Plakate und Aushänge am Eingang für die Gäste mit Hinweisen über die gültigen
Verhaltensregeln gut sichtbar angebracht.

Da die Gesamtliegefläche in der Badi Gommiswald 3'500 m2 (gesamte Anlage: 7'000 m2)
beträgt, dürfen gleichzeitig maximal 350 Personen im gesamten Badi sein.

7.3. Massnahmen im Eingangsbereich / Kasse

Vor der Kasse, sowie vor dem Eintrittssystem werden Abstandsmarkierungen in einer
Distanz von 2 m angebracht.

Die Empfangs-/Kassentheke wird mit einem Schutz aus Acrylglas ausgerüstet.

Wir bieten die Möglichkeit für bargeldloses und somit berührungsfreies Zahlen an.
Mindestens wird das Empfangs-/Kassenpersonal mit Hygiene-Handschuhen ausgerüstet und
falls sich die Vorgaben des Bundes ändern, mit weiteren Schutzartikeln ausgestattet.

Wir stellen am Eingang Händedesinfektionsmittel bereit.

7.4. Umkleide/Duschen/Toiletten

Vor den Toiletten / Duschen und in den Umkleidekabinen werden Abstandsmarkierungen am
Boden angebracht.

Die Duschen sind abgeschlossen. Den Schlüssel, um zu duschen, ist beim Badpersonal zu
beziehen. Danach findet eine Desinfektion der Dusche statt.

Im Garderobenbereich gewähren wir mit den Bodenmarkierungen die Abstände. Die
abschliessbaren Einzelkabinen bleiben geöffnet.

In den Toiletten wird das zweite Pissoir ausser Betrieb genommen.

Es werden Plakate vor dem Garderobenbereich sowie den Toiletten mit Hinweisen für die
geänderten Verhaltensregeln beim Badbesuch gut sichtbar angebracht.

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7.5. Becken
Die Aufsicht über die Gesamtanzahl der Personen in den Becken wird durch die Badaufsicht
überwacht.

   3    Planschbecken 36 m2                      Kleinkinder keine Beschränkung

       -Hauptbecken 600 m2                       max. 50 Personen, da im Sprungbecken
                                                 die Personendichte kleiner ist.

   6

   7    Kaltwasserdusche                         nur eine im Betrieb

    a _Sprungturm 1 und 3 Meter                  nur eine Person auf dem Sprungturm
                                                 Abstandsbeschriftung vor der Leiter
        Wasserrutsche                            nur eine Person auf der Wasserrutsche,
                                                 Abstandsbeschriftung vor der Treppe

   9    Spielplatz                               Im Reinigungsrundgang wird dieser desinfiziert.

  10    Spielwiese                               Diese wird aufgehoben und als Liegewiese genutzt.

Im Schwimmerbecken wird die Sicherheits-Situation zusätzlich gesteigert, in dem nur in eine
Richtung geschwommen wird. Konkret bedeutet dies, dass die in Bädern typische Kreisbahn
nicht in einer Bahn stattfindet, sondern auf zwei Bahnen ausgeweitet wird. Die Überwachung
wird durch die Badaufsicht gewährleistet.

Jegliche von uns bisher zu verfügungsgestellte Vergnügungsutensilien werden nicht
mehr ausgegeben. Ebenso ist es untersagt private Vergnügungsutensilien in die Badi
mitzubringen und zu benutzen, ausgenommen sind Schwimmhilfen, z.B. Schwimmflügeli,
Schwimmbrillen.

7.6. Reinigung und Hygiene

Die Reinigungs- und Hygienemassnahmen sind in den Badeanlagen bereits im
Normalbetrieb sehr hoch und stark reglementiert und kontrolliert.
Die Infrastruktur der Bäder mit Gästezonen (Eingang, Gänge, Umkleiden, sanitäre Räume
und Badehalle) sowie der rückwärtigen Zone (technische Infrastruktur, Personalräume,
Lagerräume) werden gemäss der SIA-Norm 385/9 „Wasser und
Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern" sowie der SVG Empfehlung
„Hygiene von Freizeit- und Sportanlagen" gereinigt und unterhalten.
Zusätzlich werden folgende Massnahmen zur Einhaltung der Hygienevorgaben des BAG
umgesetzt:
Die Desinfektion sämtlicher Türgriffe, Drehkreuze, Spielgeräte, Handläufe bei Beckenleitern
erfolgt mehrmals täglich.

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8. Vorgaben für das Betreiben des Restaurants

Das Restaurant wird während dieser Zeit geschlossen. Dafür bieten wir ein Take-Away/Kiosk
an. Es findet keine Selbstbedienung statt, d.h. jegliche Speisen und Getränke werden durch
das Verkaufspersonal hinausgegeben.

Der Verzehr der Nahrungsmittel und Getränke kann am jeweiligen Liegeplatz erfolgen. Es
werden acht Tische und je vier Stühle zur Verfügung gestellt.

Das Personal und die Kunden werden an der Ausgabetheke mittels Acrylglas geschützt.

Vor der Ausgabestelle werden mittels Bodenmarkierungen die Abstände eingehalten.

Bei der Theke wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.

Die Mitarbeiter, welche am Arbeitsplatz die Abstandsvorschriften nicht einhalten können,
sind angewiesen Mund- und Handschutz zu tragen sowie die allgemein geltenden
Hygienevorschriften des BAG und des Lebensmittelinspektorates einzuhalten.

Gommiswald, 29. Mai 2020

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Ueli Schällibaum            Fabienne Kessler
Vize-Präsident              Aktuarin

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