Schutzkonzept Betrieb des Schwimmbad Gommiswald - für den - Badi ...
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Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald Inhalt 1. Vorgaben 3 2. Situation 3 3. Behördliche Vorgaben und Grundsätze 3 4. Allgemeine Risikobeurteilung 4 5. Krankheitssymptome 4 6. Verantwortlichkeiten und Umsetzung vor Ort 4 7. Gesamtinfrastruktur Badi Gommiswald 5 7.1. Vorgaben für die Infrastruktur 5 7.2. Platzverhältnisse / Massnahmen 6 7.3. Massnahmen im Eingangsbereich / Kasse 6 7.4. Umkleide/ Duschen /Toiletten 6 7.5. Becken 7 7.6. Reinigung und Hygiene 7 8. Vorgaben für das Betreiben des Restaurants 8 Schutzkonzept Badi Gommiswald (V1.6; 29.05.2020/bs-fk) Seite 2 von 8
Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald 1. Vorgaben Als Vorgabe für das Schutzkonzept Badi Gommiswald gelten die Vorschriften vom BAG sowie VHF (Stand Version 3.0, 28.05.2020). Der Verband Hallen- und Freibäder VHF ist ein Verband für die Hallen- und Freibäder im deutschsprachigen Raum. Zweck des VHF sind primär die Förderung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern sowie die Wahrung ihrer Interessen gegenüber Behörden, öffentlichen und privaten Organisationen sowie den Medien. Im Weiteren unterstützt er die berufliche Aus- und Weiterbildung und fördert den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern durch Veranstaltungen, Publikationen und weitere geeignete Massnahmen. Und letztendlich pflegt er Kontakte zu anderen nationalen und internationalen Berufs- und Fachverbänden sowie Organisationen. Dem als Basis für die Badi Gommiswald dienende Schutzkonzept wurde von der ASSA D-CH einstimmig zugestimmt. 2. Situation Die neuralgischen Punkte in einem Bad sind nicht das Wasser selbst, sondern dort wo man sich auf engerem Raum begegnet; im Eingangsbereich, in den Garderoben, bei den Durchgängen, bei den Duschen, bei den Liegebereichen sowie auch in den Restaurants oder Take-Away-Ausgabestellen. Hallen- und Freibäder, wie auch Wellnessanlagen unterliegen ohnehin strengen Hygienevorschriften, die mit Grund- und Zwischenreinigungen sowie mit entsprechenden Desinfektionen gewährleistet werden D.h., dass in den Anlagen bereits eine sehr hohe Hygiene-Qualität herrscht. Die Gesundheit und die Sicherheit der Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben höchste Priorität. 3. Behördliche Vorgaben und Grundsätze Bundesrätin Viola Amherd verkündete an der Medienkonferenz des Bundesrats am 22. April 2020, dass Sportarten, bei denen die vorgegebenen Hygienevorschriften umgesetzt werden können, ab Anfang Mai gemäss den jeweiligen Schutzkonzepten wieder ausgeübt werden dürfen. Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf dem Schutzkonzept des VHF und dessen auf den «Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten», die das Bundesamt für Sport (BASPO) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Dachverband des Schweizer Sports (Swiss Olympic), den Kantonen und Städten, der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Sportämter (ASSA), sowie mit Vertreterinnen und Vertretern weiterer Sportverbände, Ligen Rahmenvorgaben erarbeitet hat und am 23. April 2020 verabschiedet hat. Ergänzend herangezogen wurden die erarbeiteten Massnahmen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) und der European Waterpark Association e.V. (EWA), Schutzkonzept Badi Gommiswald (V1.6; 29.05.2020/bs-fk) Seite 3 von 8
Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung (Stand 28.05.2020) des Bundesrats sind folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten: - Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) - Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt) - Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. - Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten 4. Allgemeine Risikobeurteilung Bei den Wasserbecken gilt zu erwähnen, dass für den Aufenthalt im Wasser nach aktuellen Kenntnissen via chloriertem Badewasser keine Ansteckungsgefahr besteht. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass beispielsweise beim Brustschwimmen oder bei der Wassergymnastik bei zu kleinem Abstand eine Übertragung stattfinden kann. Aus diesem Grund ist die Einhaltung der Massnahmen dieses Konzepts unabdingbar. Bei den übrigen Flächen und Räumlichkeiten in den Freibädern besteht das übliche Ansteckungsrisiko und somit gelten die allgemein gültigen Schutzmassnahmen. 5. Krankheitssymptome Weist ein Badegast Krankheitssymptome auf, kann ihn das Badepersonal jederzeit aus der Anlage verweisen. Es ist keine individuelle Prüfung auf Krankheitssymptome der Badegäste geplant. 6. Verantwortlichkeiten und Umsetzung vor Ort Die Badileitung ist verantwortlich für die Einhaltung der in diesem Schutzkonzept aufgeführten Massnahmen. Die Selbstverantwortung und Solidarität aller Personen sind jedoch zentral für die erfolgreiche Umsetzung und damit der Einhaltung des Schutzkonzepts. Das Badepersonal führt regelmässige Kontrollrundgänge zur Überwachung der Einhaltung der Schutzmassnahmen durch. Sollten sich Personen nicht an die Vorgaben halten und nach einem Gespräch oder einer Ermahnung kein Verständnis für die Massnahmen zeigen, müssen sie aus dem Bad verwiesen werden. Bei Uneinsichtigkeit und Widerstand sind in einem letzten Eskalationsschritt Ordnungskräfte zur Unterstützung aufzubieten. Schutzkonzept Badi Gommiswald (V1.6; 29.05.2020/bs-fk) Seite 4 von 8
Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald ^_ _ lvaSA 7. Gesamtinfrastruktur Badi Gommiswald 7.1. Vorgaben für die Infrastruktur Sämtliche Massnahmen richten sich nach den Vorgaben des Bundes, respektive den Vorgaben des BAG, die aktuell jedoch nicht abschliessend bekannt sind. Schutzkonzept Badi Gommiswald (V1.6; 29.05.2020/bs-fk) Seite 5 von 8
Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald 7.2. Platzverhältnisse / Massnahmen Die maximale Anzahl zulässiger Personen im Freibad ist; Liege- und Rasenfläche /10 m2. (pro 10 m2 Liegefläche 1 Person zulässig). Die stetige Überwachung der Anzahl Personen in der Anlage wird durch eine Erfassung am Eingang mit einer Eintritts- und Austrittskontrolle analog den geöffneten Lebensmittelgeschäften gewährleistet. Die maximalen Gruppengrössen auf der Rasenfläche entsprechen Vorgaben des BAG. Die Distanzregel von 2 m Abstand gilt beim Bewegen auf der Anlage und ist in Eigenverantwortung von jeder organisierten Gruppe und jedem Badegast einzuhalten. Es werden Plakate und Aushänge am Eingang für die Gäste mit Hinweisen über die gültigen Verhaltensregeln gut sichtbar angebracht. Da die Gesamtliegefläche in der Badi Gommiswald 3'500 m2 (gesamte Anlage: 7'000 m2) beträgt, dürfen gleichzeitig maximal 350 Personen im gesamten Badi sein. 7.3. Massnahmen im Eingangsbereich / Kasse Vor der Kasse, sowie vor dem Eintrittssystem werden Abstandsmarkierungen in einer Distanz von 2 m angebracht. Die Empfangs-/Kassentheke wird mit einem Schutz aus Acrylglas ausgerüstet. Wir bieten die Möglichkeit für bargeldloses und somit berührungsfreies Zahlen an. Mindestens wird das Empfangs-/Kassenpersonal mit Hygiene-Handschuhen ausgerüstet und falls sich die Vorgaben des Bundes ändern, mit weiteren Schutzartikeln ausgestattet. Wir stellen am Eingang Händedesinfektionsmittel bereit. 7.4. Umkleide/Duschen/Toiletten Vor den Toiletten / Duschen und in den Umkleidekabinen werden Abstandsmarkierungen am Boden angebracht. Die Duschen sind abgeschlossen. Den Schlüssel, um zu duschen, ist beim Badpersonal zu beziehen. Danach findet eine Desinfektion der Dusche statt. Im Garderobenbereich gewähren wir mit den Bodenmarkierungen die Abstände. Die abschliessbaren Einzelkabinen bleiben geöffnet. In den Toiletten wird das zweite Pissoir ausser Betrieb genommen. Es werden Plakate vor dem Garderobenbereich sowie den Toiletten mit Hinweisen für die geänderten Verhaltensregeln beim Badbesuch gut sichtbar angebracht. Schutzkonzept Badi Gommiswald (V1.6; 29.05.2020/bs-fk) Seite 6 von 8
Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald feScfi 7.5. Becken Die Aufsicht über die Gesamtanzahl der Personen in den Becken wird durch die Badaufsicht überwacht. 3 Planschbecken 36 m2 Kleinkinder keine Beschränkung -Hauptbecken 600 m2 max. 50 Personen, da im Sprungbecken die Personendichte kleiner ist. 6 7 Kaltwasserdusche nur eine im Betrieb a _Sprungturm 1 und 3 Meter nur eine Person auf dem Sprungturm Abstandsbeschriftung vor der Leiter Wasserrutsche nur eine Person auf der Wasserrutsche, Abstandsbeschriftung vor der Treppe 9 Spielplatz Im Reinigungsrundgang wird dieser desinfiziert. 10 Spielwiese Diese wird aufgehoben und als Liegewiese genutzt. Im Schwimmerbecken wird die Sicherheits-Situation zusätzlich gesteigert, in dem nur in eine Richtung geschwommen wird. Konkret bedeutet dies, dass die in Bädern typische Kreisbahn nicht in einer Bahn stattfindet, sondern auf zwei Bahnen ausgeweitet wird. Die Überwachung wird durch die Badaufsicht gewährleistet. Jegliche von uns bisher zu verfügungsgestellte Vergnügungsutensilien werden nicht mehr ausgegeben. Ebenso ist es untersagt private Vergnügungsutensilien in die Badi mitzubringen und zu benutzen, ausgenommen sind Schwimmhilfen, z.B. Schwimmflügeli, Schwimmbrillen. 7.6. Reinigung und Hygiene Die Reinigungs- und Hygienemassnahmen sind in den Badeanlagen bereits im Normalbetrieb sehr hoch und stark reglementiert und kontrolliert. Die Infrastruktur der Bäder mit Gästezonen (Eingang, Gänge, Umkleiden, sanitäre Räume und Badehalle) sowie der rückwärtigen Zone (technische Infrastruktur, Personalräume, Lagerräume) werden gemäss der SIA-Norm 385/9 „Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern" sowie der SVG Empfehlung „Hygiene von Freizeit- und Sportanlagen" gereinigt und unterhalten. Zusätzlich werden folgende Massnahmen zur Einhaltung der Hygienevorgaben des BAG umgesetzt: Die Desinfektion sämtlicher Türgriffe, Drehkreuze, Spielgeräte, Handläufe bei Beckenleitern erfolgt mehrmals täglich. Schutzkonzept Badi Gommiswald (V1.6; 29.05.2020/bs-fk) Seite 7 von 8
Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald 8. Vorgaben für das Betreiben des Restaurants Das Restaurant wird während dieser Zeit geschlossen. Dafür bieten wir ein Take-Away/Kiosk an. Es findet keine Selbstbedienung statt, d.h. jegliche Speisen und Getränke werden durch das Verkaufspersonal hinausgegeben. Der Verzehr der Nahrungsmittel und Getränke kann am jeweiligen Liegeplatz erfolgen. Es werden acht Tische und je vier Stühle zur Verfügung gestellt. Das Personal und die Kunden werden an der Ausgabetheke mittels Acrylglas geschützt. Vor der Ausgabestelle werden mittels Bodenmarkierungen die Abstände eingehalten. Bei der Theke wird Desinfektionsmittel bereitgestellt. Die Mitarbeiter, welche am Arbeitsplatz die Abstandsvorschriften nicht einhalten können, sind angewiesen Mund- und Handschutz zu tragen sowie die allgemein geltenden Hygienevorschriften des BAG und des Lebensmittelinspektorates einzuhalten. Gommiswald, 29. Mai 2020 Genossenschaft Schwimmbad Gommiswald Ueli Schällibaum Fabienne Kessler Vize-Präsident Aktuarin Schutzkonzept Badi Gommiswald (V1.6; 29.05.2020/bs-fk) Seite 8 von 8
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