Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
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Inhalt Liebe Eltern,
Wenn Eltern in die Schule gehen 4 Schülerinnen und Schüler sind in der Schule erfolgreicher,
wenn ihre Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich
Die Klassenpflegschaft – das Fundament der Mitbestimmung 6 am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung
wahrnehmen. Diese Broschüre will Sie in die Grundzüge der
Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern 8 Elternmitwirkung einführen. Sie informiert über die Aufga-
ben der Schulgremien, in denen Eltern mitarbeiten, über
Die Schulkonferenz – Schule machen 10 das Wahlverfahren sowie über die Arbeit in den Gremien.
Wer sich damit vertraut gemacht hat, kann seinen Sachver-
Weitere Gremien 16 stand und seine Ideen besser in der Schule einbringen.
Kleine Rechtskunde: So arbeiten die Gremien 18 Wirken Sie mit bei der demokratischen Gestaltung der Arbeit
in Ihrer Schule. Ihr Engagement und Ihre systematische
Wer mehr wissen möchte 20 Beteiligung sind gefragt und gefordert. Für Ihre Bereit-
schaft zur Mitwirkung danke ich. Die Schule braucht Sie.
Die wichtigsten Elternverbände 20
Ihre
Sylvia Löhrmann
Ministerin für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Konzeption und Redaktion: Petra Kolberg-Bürk
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder
Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt
für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Miss-
bräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einle-
gen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe
an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende
Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, auf
welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift verteilt worden ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorste-
henden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen
verstanden werden könnte.
©MSW 7/2014, Fotos: Alex Büttner, Gestaltung: Gabi Wittke de Diaz, Druck: Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH,
Wedel. Die Broschüre ist auf 100 % Recyclingpapier gedruckt.4 5
Wenn Eltern in die Schule gehen
Eltern haben nicht nur das Recht, die Schule ihres Kin-
des mitzugestalten. Es kann auch Spaß machen, den Ort
kennenzulernen, an dem ihr Kind lernt und viel Zeit mit
anderen verbringt. Wer sich engagiert, bekommt wichtige
Informationen, bringt eigene Ideen und wenn nötig auch
Kritik ein.
Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, sich in der
Schule ihres Kindes einzubringen. In Absprache mit den
Lehrerinnen und Lehrern können sie an Unterrichtsstunden
teilnehmen und in einzelnen Unterrichtsbereichen mitar-
beiten, zum Beispiel in Projekten, Lesestunden, Förder-
stunden und Arbeitsgemeinschaften. Wollen Eltern aktiv
mitarbeiten, benötigen sie die Zustimmung der Klassen-
pflegschaft und der Schulleitung. Auch außerhalb des Un-
terrichts können sie die Schule unterstützen, zum Beispiel
bei Schulveranstaltungen und Ganztagsangeboten.
„Ich kann als Anwalt
der Eltern auftreten“
„Als Klassenpflegschaftsvorsitzen-
der kann ich mit einer gewissen
Neutralität die Positionen der
Eltern vertreten, ohne dass ich in
eine Ecke gedrängt werde, dass ich
nur die Interessen meiner Kinder
wahrnehmen würde. Ich kann als
neutrale vermittelnde Person quasi
als Anwalt der Eltern auftreten.“
Andreas Grüter, Klassenpflegschaftsvorsitzender6 Tamara Wittenberg, Klassenpflegschaftsvorsitzende 7
„Wenn zu Hause Themen aus
der Schule anstehen, kann
ich auch mal die Sicht der Lehre- Was machen eigentlich Klassenpflegschafts-
rinnen und Lehrer oder der Schul- vorsitzende?
pflegschaft darstellen.“
l Sie berufen die Sitzungen der Klassenpfleg-
schaft ein.
Die Klassenpflegschaft – l Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest
das Fundament der Mitbestimmung (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem
Klassenlehrer). Weitere Themen zur Tages-
Mindestens einmal im Schuljahr werden Bei der ersten Sitzung der Klassen-
ordnung können von allen Eltern angemeldet
die Eltern zur Klassenpflegschaftssit- pflegschaft wählen die Eltern eine
werden.
zung eingeladen. Hier bekommen sie Vorsitzende/einen Vorsitzenden und
wichtige Informationen über Unter- eine Stellvertreterin/einen Stellvertre- l Sie vertreten die Interessen der Eltern in der
richtsinhalte und Lernmittel sowie ter. Beide nehmen über ihre Aufgaben Schulpflegschaft.
über alles, was die Klasse ihres Kindes in der Klassenpflegschaft hinaus mit
betrifft. Für Eltern ist die Klassenpfleg- beratender Stimme an der Klassen- l Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit
schaftssitzung eine gute Möglichkeit konferenz teil. Die Vorsitzende oder der beratender Stimme teil.
abzusprechen, in welchen Bereichen in Vorsitzende vertritt die Interessen der
der Schule sie sich engagieren können, Eltern in der Schulpflegschaft.
zum Beispiel bei der Planung und Or-
ganisation von Klassenfahrten oder bei Besteht kein Klassenverband, bil-
Klassen- und Schulfesten. den die Eltern der Schülerinnen und
Schüler jeder Jahrgangsstufe die
Die Klassenlehrerin oder der Klassen- Jahrgangsstufenpflegschaft. Die
lehrer nimmt an der Klassenpfleg- Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für
schaftssitzung teil. Alle anderen Leh- je 20 „angefangene“ Schülerinnen und
rerinnen und Lehrer, die in der Klasse Schüler eine Vertreterin oder einen
unterrichten, können ebenfalls zu der Vertreter für die Schulpflegschaft, das
Sitzung eingeladen werden – soweit heißt für 61 Schülerinnen und Schüler
es zur Beratung und Information der werden 4 Vertreterinnen und Vertreter
Eltern erforderlich ist. Ab Klasse 7 kann gewählt. Für jede Vertreterin oder je-
die Klassensprecherin oder der Klas- den Vertreter wird eine Stellvertreterin
sensprecher hinzukommen. oder ein Stellvertreter gewählt.8 9
Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden Entscheidungen, die in der Schulkon- der Schulpflegschaft ein und setzt die
nehmen an der Sitzung der Schulpfleg- ferenz – dem obersten Mitwirkungs- Tagesordnung fest.
Die Schulpflegschaft
schaft teil, die in der Regel einmal im gremium der Schule zu treffen sind,
Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft werden hier zuvor besprochen und be- Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender Wer ist drin?
vertritt die Interessen aller Eltern der raten. Die Schulpflegschaft kann auch eines Elterngremiums nach außen l Die Vorsitzenden der Klassenpfleg-
Schule gegenüber der Schulleitung eigene Anträge an die Schulkonferenz auftritt, kann nicht für die Schule schaften
und den anderen Mitwirkungsgre- richten, über die dort abgestimmt wird. sprechen. Die Schule wird nach au- l Die Vorsitzenden der Jahrgangs-
mien. Sie ist deshalb ein gutes Dis- ßen, gegenüber dem Schulträger und stufenpflegschaften.
kussionsforum, um unterschiedliche Eine wichtige Aufgabe der Schulpfleg- der Schulaufsicht, durch die Schullei-
Mit beratender Stimme:
Auffassungen und Interessen der schaft ist die Wahl der Elternvertretung terin oder den Schulleiter vertreten.
l Zwei vom Schülerrat gewählte
Eltern abzustimmen. Informationen für die Schulkonferenz und für die Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse
Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
der Schulleitung können hier über die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand der Schulkonferenz gebunden.
l Die Schulleiterin oder der Schulleiter
Klassenpflegschaftsvor- können bis zu drei Stellvertreterinnen
l Die Vertreterinnen und Vertreter der
sitzenden an alle und Stellvertreter in die Schulkonferenz Übrigens: In Grundschulen mit Teil-
Vorsitzenden der Klassenpfleg-
Eltern weiter- gewählt werden. Ähnlich wie bei der standorten kann die Schulkonferenz
NETZWERKE schaften
gegeben Klassenpflegschaft lädt die Schulpfleg- neben der Schulpflegschaft Teilschul-
l Die Vertreterinnen und Vertreter der
Schulpflegschaften können werden. schaftsvorsitzende zu den Sitzungen pflegschaften einrichten.
Vorsitzenden der Jahrgangsstufen-
örtlich und regional zusammen-
pflegschaften.
arbeiten und ihre Interessen
gegenüber dem Schulträger
und der Schulaufsicht
wahrnehmen. Solche Stadt-
und Gemeindeschulpfleg-
schaften arbeiten in
vielen Orten des Landes
erfolgreich.
„Man sieht hinter die Kulissen“
„Als Elternvertreter ist man nicht so weit entfernt von den Abläufen
der Schule: Man sieht einfach hinter die Kulissen. Man bekommt
Neuerungen mit und kann seine Meinung äußern, die auch berück-
sichtigt wird. Man hat einfach einen ganz anderen Draht zu den
Lehrerinnen und Lehrern. Ich habe einen direkten Kontakt zum
Schulleiter und schreibe auch schon mal eine Mail, wenn ich der
Meinung bin, dass in der Klasse etwas schiefgelaufen ist.“
Daniela Mohr-Ramme, Klassenpflegschaftsvorsitzende10 11
Die Schulkonferenz – Schule machen
Die Schulkonferenz ist das höchste Zur Arbeitserleichterung hat das Schul-
Gremium der Schule. Ihr gehören ministerium eine Mustergeschäftsord-
Elternvertreterinnen und -vertreter, nung für die Schulmitwirkungsgremien
Lehrkräfte sowie Schülerinnen und herausgegeben. Diese Empfehlung ent-
Schüler an. Die Schulkonferenz be- hält unter anderem Informationen zu
fasst sich mit allen grundsätzlichen der Tagesordnung, zu Abstimmungen
Angelegenheiten der Schule und und Protokollen. Die Schulkonferenz
vermittelt bei Konflikten innerhalb „Eine Entscheidung, kann diese übernehmen, sie ändern
der Schule. Sie kann Vorschläge und die die Handschrift oder ergänzen, solange diese nicht
Anregungen an den Schulträger und aller trägt“ § 63 des Schulgesetzes widersprechen.
an die Schulaufsichtsbehörde richten. „Wir hatten vor Jahren unser Die Mustergeschäftsordnung für die
Vorschlägen der Schulleitung und des Schulmitwirkungsgremien finden Sie in
Stundenraster auf 60 Minu-
Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt der Bereinigten Sammlung der Schul-
ten umgestellt. Jetzt wurde
sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze vorschriften (BASS 17-02 Nr. 1) und im
es noch einmal auf 68 Mi-
und Stellungnahmen. Internet unter
nuten optimiert. In diesen
www.schulministerium.nrw.de/
Entscheidungsprozess sind docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/
die Eltern sehr intensiv ein- index.html
bezogen worden. Wir haben
wirklich in allen Gremien alles
erörtert, sodass nachher ein
Stundenraster herauskam,
das die Handschrift aller mit-
getragen hat.“
Claudia Brock, Schulpflegschaftsvorsitzende12 13
Die Schulkonferenz – Schule machen Folgendes Verhältnis ist bei der Verteilung
der Sitze in der Schulkonferenz einzuhalten.
Was ist eine Drittelparität? l 12 Mitglieder an Schulen mit bis zu
Lehrerinnen Eltern Schülerinnen
Schülerinnen und Schüler, Eltern 500 Schülerinnen und Schülern, und Lehrer und Schüler
sowie Lehrerinnen und Lehrer sind zu l 18 Mitglieder an Schulen mit mehr als
gleichen Teilen in der Schulkonferenz 500 Schülerinnen und Schülern. Schulen der Primarstufe 1 1 0
der Schulen mit einer Sekundarstufe Schulen der Sekundarstufe I 1 1 1
vertreten (Drittelparität). Die Schulkonferenz kann mit einer Zwei- Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I
Drittel-Mehrheit eine höhere Mitglieder-
Schulen mit Sekundarstufe I und II
Die Schulkonferenz hat zahl beschließen, als das Schulgesetz es
l 6 Mitglieder an Schulen mit bis zu vorsieht. Das Verhältnis der Zahlen der Schulen der Sekundarstufe II 3 1 2
200 Schülerinnen und Schülern Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter Weiterbildungskollegs und Kolleg für 1 0 1
l 12 Mitglieder an Berufskollegs muss jedoch gewahrt bleiben. Aussiedlerinnen und Aussiedler
An Förderschulen und an Schulen für Kranke kann die Schulkonferenz selbst
entscheiden, in welchem Verhältnis die Sitze der Lehrer-, Eltern- und Schülerver-
treter aufgeteilt werden. Für Förderschulen, die nach den Zielen der allgemeinen
Schulen unterrichten, empfiehlt sich eine Sitzverteilung wie bei den allgemeinen
Schulen.
Die Schulkonferenz
Wer ist drin?
l Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)
l Lehrkräfte (gewählt von der Lehrer-
konferenz)
l Schülerinnen und Schüler (gewählt vom
Schülerrat).
Mit beratender Stimme:
l Die ständige Vertretung des Schulleiters
oder der Schulleiterin
l Verbindungslehrerinnen und -lehrer.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder
der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht.
Nur bei Stimmengleichheit gibt das
Votum der Schulleiterin/des Schulleiters
den Ausschlag.14 15
Die Schulkonferenz – Schule machen
Aufgaben und Themen der Schulkonferenz
Das Schulprogramm
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die
Zusammenarbeit mit anderen Partnern
Festlegung der beweglichen Ferientage
Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie
die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
Organisation der Schuleingangsphase
Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im
Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie
zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
Information und Beratung
Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
Schulhaushalt
Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung
einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
Besondere Formen der Mitwirkung
Mitwirkung beim Schulträger
Erlass einer Schulordnung
Ausnahmen vom Alkoholverbot
Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und
Bildungsgangkonferenzen
Eine Thema der Schulkonferenz: Die Einrichtung von
Empfehlungen zum Tragen einheitlicher Schulkleidung Ganztags- und Betreuungsangeboten16 17
Weitere Gremien
Die Klassenkonferenz – aufgenommen werden. Stehen Überle- tionsmaßnahmen und -ergebnisse und
die Konferenz der Lehrer gungen zu Ordnungsmaßnahmen Rechenschaftslegung. Sie entscheidet
Die Fachkonferenz
Die Klassenkonferenz entscheidet auf der Tagungsordnung, werden in ihrem Fach insbesondere über
Eltern- und Schülervertreter nur dann l Grundsätze zur fachmethodischen Wer ist drin?
über die Bildungs- und Erziehungsar-
beit in der Klasse, zum Beispiel über beteiligt, wenn die Betroffenen damit und fachdidaktischen Arbeit l Lehrerinnen und Lehrer, die die
Formen des fächerübergreifenden einverstanden sind. l Grundsätze zur Leistungsbewer- Lehrbefähigung für das entspre-
oder projektbezogenen Unterrichts. tung chende Fach besitzen oder darin
Sie berät über den Leistungsstand Die Fachkonferenzen – l Vorschläge an die Lehrerkonfe- unterrichten.
der Schülerinnen und Schüler und die Konferenz über Fächer renz zur Einführung von Lern-
Mit beratender Stimme:
entscheidet über Zeugnisse, Verset- Die Fachkonferenz berät über alle das mitteln.
l Zwei Vertretungen der Eltern
zungen und Abschlüsse sowie über Fach oder die Fachrichtung betreffen-
l Zwei Vertretungen der Schülerinnen
die Beurteilung des Arbeits- und den Angelegenheiten einschließlich In Grundschulen und in Förderschulen
und Schüler.
Sozialverhaltens. Hier wird beraten, der Zusammenarbeit mit anderen kann durch Beschluss der Schulkonfe-
welche Bemerkungen zu besonderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die renz auf die Einrichtung von Fachkon- Die Schulkonferenz kann eine höhere
Leistungen und zu einem besonderen schulinterne Qualitätssicherung und ferenzen verzichtet werden. In diesem Zahl von Vertretungen der Eltern
persönlichen Einsatz im außerunter- -entwicklung der fachlichen Arbeit und Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die beschließen.
richtlichen Bereich in die Zeugnisse berät über Ziele, Arbeitspläne, Evalua- Aufgaben der Fachkonferenzen.
Die Klassenkonferenz
Wer ist drin?
l Lehrerinnen und Lehrer, die in der
Klasse unterrichten.
l Weiteres pädagogisches und sozial-
pädagogisches Personal.
Mit beratender Stimme:
l Die Vorsitzende oder der Vorsitzende
der Klassenpflegschaft.
Nur möglich, wenn es nicht um die Leis-
tungsbewertung einzelner Schülerinnen
und Schüler geht.
l Ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder
der Klassensprecher sowie deren Stell-
vertretungen.
Nur möglich, wenn es nicht um die Leis-
tungsbewertung einzelner Schülerinnen
und Schüler geht.18 19
Kleine Rechtskunde: So arbeiten die Gremien Wahlkalender
Unregelmäßigkeiten vorgekommen
sind, die für das Wahlergebnis erheb-
Jeweils zu Beginn eines Schuljahres lich gewesen sein können.
Wann tagen die Gremien? Wann ist ein Gremium beschlussfähig?
gibt das Ministerium für Schule Die Wahlen in den Klassenpflegschaf-
Ein Mitwirkungsgremium wird von der Die Beschlüsse werden mit der Mehr-
und Weiterbildung einen Wahlkalen- ten sollten in den ersten drei Wochen
oder dem Vorsitzenden bei Bedarf ein- heit der abgegebenen Stimmen ge-
der mit Empfehlungen für die nach Unterrichtsbeginn stattfinden,
berufen. Es ist unverzüglich einzuberu- fasst, soweit nichts anderes bestimmt
die Wahlen für die Schulpflegschaft in
fen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies ist. Stimmenthaltungen werden bei Wahltermine heraus. Dieser
den ersten fünf Wochen. Zu den Sit-
verlangt. Die Mitglieder sind rechtzeitig der Berechnung der Mehrheit nicht Wahlkalender enthält auch Informa-
zungen lädt die oder der bisherige Vor-
unter Beifügung der Tagesordnung und mitgezählt. Bei Stimmengleichheit tionen zu den wichtigsten Formalien.
sitzende ein. Wenn das nicht möglich
der Beratungsunterlagen schriftlich zu gibt die Stimme der oder des Vor- Die Schulen geben den Wahlkalender ist, übernimmt diese Aufgabe in der
laden. sitzenden den Ausschlag. Über jede allen Elternvertreterinnen Klassenpflegschaft die Klassenlehrerin
Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen,
Das Schulrecht und -vertretern zur Kenntnis. oder der Klassenlehrer, in der Jahr-
das mindestens den Wortlaut der
gangsstufenpflegschaft die Jahrgangs-
Die „Bereinigte Amtliche Sammlung Beschlüsse und die Stimmenmehrheit
stufenleiterin oder der Jahrgangsstu-
der Schulvorschriften des Landes enthält, mit der sie gefasst sind. Ein- Wie wird gewählt?
fenleiter, in allen anderen Fällen die
Nordrhein-Westfalen“ (BASS) enthält sprüche dagegen sind zu vermerken. Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgre-
Schulleiterin oder der Schulleiter.
mien und ihre Stellvertretungen sowie
unter anderem das komplette Schul-
Ein Mitwirkungsgremium ist beschluss- die Mitglieder der Schulkonferenz
recht. Jede Schule besitzt diese Vor- Wahlordnung
fähig, wenn mehr als die Hälfte der werden in geheimen Wahlen für ein
schriftensammlung. Ein umfassendes Das Ministerium für Schule und
stimmberechtigten Mitglieder an- Schuljahr gewählt. Alle übrigen Wahlen
Informationsangebot für Eltern wesend ist. Das Gremium ist ohne Weiterbildung stellt eine Musterwahl-
sind offen, sofern nicht ein Fünftel
gibt es im Internet unter: Rücksicht auf die Zahl der anwesen- der anwesenden Stimmberechtig- ordnung zur Verfügung, die erläu-
www.schulministerium.nrw.de den Mitglieder beschlussfähig, wenn ten einem Antrag auf geheime Wahl tert, wie und wann welche Gremien
es wegen Beschlussunfähigkeit erneut zustimmt. Gewählt ist, wer die meisten gewählt werden. Die Schulkonferenz
Sind die Sitzungen öffentlich? zur Beratung desselben Gegenstandes Stimmen erhalten hat. Bei Stimmen- kann sie als eigene Wahlordnung
Die Sitzungen der Mitwirkungsgremien einberufen worden ist. Hierauf ist bei gleichheit entscheidet eine Stichwahl für die Mitwirkungsgremien
sind nicht öffentlich. Jedoch kann mit der erneuten Einberufung hinzuweisen. und bei erneuter Stimmengleichheit
der Schule erlassen. Die Schulkon-
zwei Dritteln der anwesenden stimmbe- das Los.
ferenz kann aber auch ergänzende
rechtigten Mitglieder für einzelne Ange- Wenn Beschlüsse von Konferenzen
oder abweichende Wahlvorschriften
legenheiten (Personalangelegenheiten gegen Rechts- oder Verwaltungsvor- Jede oder jeder Wahlberechtigte
ausgenommen) die Schulöffentlichkeit schriften verstoßen, sind diese unver- erlassen, solange diese nicht § 64
kann innerhalb von zwei Wochen nach
hergestellt werden. An den Sitzungen züglich von der Schulleiterin oder dem Bekanntgabe des Wahlergebnisses
des Schulgesetzes widersprechen.
der Konferenzen kann eine Vertretung Schulleiter zu beanstanden. Die Bean- gegen die Gültigkeit einer Wahl bei Die Musterwahlordnung finden Sie
der Schulaufsichtsbehörde teilnehmen. standung hat aufschiebende Wirkung der Schulleitung schriftlich Einspruch in der Bereinigten Amtlichen Samm-
Zu den Sitzungen der Schulkonferenzen und ist zu begründen. Wenn die Kon- einlegen. Der Einspruch kann nur lung der Schulvorschriften (BASS
lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter ferenz ihren rechtswidrigen Beschluss darauf gestützt werden, dass die Vo- 17-01 Nr. 1) und im Internet unter
auch den Schulträger ein. Der Schulträ- nicht korrigiert, muss die Schulleiterin raussetzungen der Wählbarkeit nicht www.schulministerium.nrw.de/
ger hat das Recht dort Anträge zu stel- oder der Schulleiter die Entscheidung erfüllt sind oder bei der Vorbereitung docs/bp/Eltern/
len, er ist jedoch nicht stimmberechtigt. der Schulaufsichtsbehörde einholen. der Wahl oder bei der Wahlhandlung Schulmitwirkung/index.html20 21
Wer mehr wissen möchte Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e. V.
Neustraße 16, 40213 Düsseldorf
Eltern finden Gesetze, Erlasse und die Vorgaben für den Tel.: 0211 635532-60
Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne) im info@elternnetzwerk-nrw.de
Amtsblatt, in anderen Publikationen und auf den Internet- www.elternnetzwerk-nrw.de
seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Sie
haben die Möglichkeit, sich bei der Schulaufsicht und bei
anderen Institutionen, wie zum Beispiel bei den Elternver- Elternverein Nordrhein-Westfalen e. V.
bänden zu informieren. Erlemannskamp 30
Wer sich eingehend mit den Gesetzen und Verwaltungsvor- 45659 Recklinghausen
schriften befassen möchte, kann die juristischen Kom-
Tel.: 02361/901729
mentare zum Schulrecht nutzen. Teilweise sind sie an den
info@elternverein-nrw.de
Schulen vorhanden. Sie können aber auch über die örtli-
www.elternverein-nrw.de
chen Bibliotheken ausgeliehen oder über den Buchhandel
bezogen werden.
Föderation Türkischer Elternvereine in NRW e. V.
Die wichtigsten Elternverbände Nollendorfplatz 2
in NRW 44339 Dortmund
info@fotev.org
Die Interessen der Eltern werden auf Landesebene durch
organisierte Elternverbände vertreten. Über die Elternver-
bände erhalten die Elternvertretungen in den Schulen wich- Landeselternschaft der integrierten Schulen in
tige Informationen für ihre Arbeit. Die Verbände vertreten
NRW (LEiS)
mindestens eine Schulform. In der Regel werden sie jedes
Huckarder Straße 12, 44147 Dortmund
halbe Jahr vom Ministerium für Schule und Weiterbildung
zu einem Gespräch über allgemeine und grundsätzliche
Tel.: 0231 58694703
schulische Angelegenheiten eingeladen. info@leis-nrw.de
Schulische Angelegenheiten sind vor allem: www.leis-nrw.de
l Änderungen des Schulgesetzes
l Richtlinien und Lehrpläne Katholische Elternschaft Deutschlands
l Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Landesverband (KED) in NRW
l Schulversuche
Oxfordstraße 10
l Regelungen über die Abstimmung zwischen schulischer
53111 Bonn
und betrieblicher Ausbildung.
Tel.: 0228 24266366
info@ked-nrw.de
Zur Unterstützung der Elternverbände dürfen in der Schule
www.ked-nrw.de
Spendenaktionen veranstaltet werden.22 Gut zu kennen: 23
Die wichtigsten Elternverbände Das Schulgesetz NRW
in NRW Grundlage für die
Schulmitwirkung ist das
nordrhein-westfälische
Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen NRW e. V. - Landeselternschaft der Realschulen Schulgesetz
Der Inklusionsfachverband in NRW e. V. (§§ 62 ff. SchulG).
Bennighofer Str. 114, Niederrheinstr. 41, 40474 Düsseldorf
44269 Dortmund Tel.: 0211 5868907
Tel.: 0231 7281011 geschaeftsstelle@le-rs-nw.de
info@gemeinsam-leben-nrw.de www.lers-nw.de
www.gemeinsam-leben-nrw.de
Landeselternschaft Grundschulen NRW e. V.
Keilstr. 37, 44879 Bochum
Tel.: 0234 5882545
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V.
info@landeselternschaft-nrw.de
Neubrückenstraße 12 – 14,
www.landeselternschaft-nrw.de
48143 Münster
Tel.: 0251 43400 LERNEN FÖRDERN
info@lag-selbsthilfe-nrw.de Landesverband zur Förderung von Menschen
www.lag-selbsthilfe-nrw.de mit Lernbehinderungen NRW e. V.
Ruhrorter Weg 22, 59439 Holzwickede
info@lernen-foerdern-nrw.org
Landeselternkonferenz NRW www.lernen-foerdern-nrw.org
Hinterm Berg 9,
42551 Velbert Progressiver Eltern- und Erzieherverband NRW e. V.
Tel.: 02051 314732 Hohenstaufenallee 1, 45888 Gelsenkirchen
vorstand@landeselternkonferenz-nrw.de Tel.: 0209 204558
www.landeselternkonferenz-nrw.de pevnw@web.de
www.pevnw.de
Bildungspolitischer Landesverband der deutschen
Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e. V.
Gesellschaft für das hochbegabte Kind -
Karlstr. 14,
Regionalvereine in NRW
40120 Düsseldorf
Birkenfelder Straße 21, 50935 Köln
Tel.: 0211 1711883
Tel.: 0179 2289763
info@le-gymnasien-nrw.de
kontakt@dghk-nrw.de
www.le-gymnasien-nrw.de
www.dghk.de/regionalvereine/nrwHerausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40211 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 E-Mail: poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de Diese Broschüre ist auch als E-Book erhältlich: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/ Service/Publikationen/ebooks/index.html
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