Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort

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Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
Das ABC der Elternmitwirkung
Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden
Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
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Inhalt                                                                                                                        Liebe Eltern,
Wenn Eltern in die Schule gehen 4                                                                                             Schülerinnen und Schüler sind in der Schule erfolgreicher,
                                                                                                                              wenn ihre Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich
Die Klassenpflegschaft – das Fundament der Mitbestimmung 6                                                                    am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung
                                                                                                                              wahrnehmen. Diese Broschüre will Sie in die Grundzüge der
Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern 8                                                                          Elternmitwirkung einführen. Sie informiert über die Aufga-
                                                                                                                              ben der Schulgremien, in denen Eltern mitarbeiten, über
Die Schulkonferenz – Schule machen 10                                                                                         das Wahlverfahren sowie über die Arbeit in den Gremien.
                                                                                                                              Wer sich damit vertraut gemacht hat, kann seinen Sachver-
Weitere Gremien 16                                                                                                            stand und seine Ideen besser in der Schule einbringen.

Kleine Rechtskunde: So arbeiten die Gremien 18                                                                                Wirken Sie mit bei der demokratischen Gestaltung der Arbeit
                                                                                                                              in Ihrer Schule. Ihr Engagement und Ihre systematische
Wer mehr wissen möchte 20                                                                                                     Beteiligung sind gefragt und gefordert. Für Ihre Bereit-
                                                                                                                              schaft zur Mitwirkung danke ich. Die Schule braucht Sie.
Die wichtigsten Elternverbände 20
                                                                                                                              Ihre

                                                                                                                              Sylvia Löhrmann
                                                                                                                              Ministerin für Schule und Weiterbildung
                                                                                                                              des Landes Nordrhein-Westfalen

Konzeption und Redaktion: Petra Kolberg-Bürk

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder
Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt
für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Miss-
bräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einle-
gen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe
an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende
Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, auf
welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift verteilt worden ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorste-
henden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen
verstanden werden könnte.
©MSW 7/2014, Fotos: Alex Büttner, Gestaltung: Gabi Wittke de Diaz, Druck: Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH,
Wedel. Die Broschüre ist auf 100 % Recyclingpapier gedruckt.
Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
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Wenn Eltern in die Schule gehen
Eltern haben nicht nur das Recht, die Schule ihres Kin-
des mitzugestalten. Es kann auch Spaß machen, den Ort
kennenzulernen, an dem ihr Kind lernt und viel Zeit mit
anderen verbringt. Wer sich engagiert, bekommt wichtige
Informationen, bringt eigene Ideen und wenn nötig auch
Kritik ein.

Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, sich in der
Schule ihres Kindes einzubringen. In Absprache mit den
Lehrerinnen und Lehrern können sie an Unterrichtsstunden
teilnehmen und in einzelnen Unterrichtsbereichen mitar-
beiten, zum Beispiel in Projekten, Lesestunden, Förder-
stunden und Arbeitsgemeinschaften. Wollen Eltern aktiv
mitarbeiten, benötigen sie die Zustimmung der Klassen-
pflegschaft und der Schulleitung. Auch außerhalb des Un-
terrichts können sie die Schule unterstützen, zum Beispiel
bei Schulveranstaltungen und Ganztagsangeboten.

                                                                 „Ich kann als Anwalt
                                                                 der Eltern auftreten“
                                                                 „Als Klassenpflegschaftsvorsitzen-
                                                                 der kann ich mit einer gewissen
                                                                 Neutralität die Positionen der
                                                                 Eltern vertreten, ohne dass ich in
                                                                 eine Ecke gedrängt werde, dass ich
                                                                 nur die Interessen meiner Kinder
                                                                 wahrnehmen würde. Ich kann als
                                                                 neutrale vermittelnde Person quasi
                                                                 als Anwalt der Eltern auftreten.“

               Andreas Grüter, Klassenpflegschaftsvorsitzender
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6                                                                                       Tamara Wittenberg, Klassenpflegschaftsvorsitzende               7

   „Wenn zu Hause Themen aus
    der Schule anstehen, kann
 ich auch mal die Sicht der Lehre-                                                                     Was machen eigentlich Klassenpflegschafts-
rinnen und Lehrer oder der Schul-                                                                      vorsitzende?
      pflegschaft darstellen.“
                                                                                                       l Sie berufen die Sitzungen der Klassenpfleg-
                                                                                                         schaft ein.
  Die Klassenpflegschaft –                                                                             l Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest
  das Fundament der Mitbestimmung                                                                        (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem
                                                                                                          Klassenlehrer). Weitere Themen zur Tages-
  Mindestens einmal im Schuljahr werden        Bei der ersten Sitzung der Klassen-
                                                                                                          ordnung können von allen Eltern angemeldet
  die Eltern zur Klassenpflegschaftssit-       pflegschaft wählen die Eltern eine
                                                                                                          werden.
  zung eingeladen. Hier bekommen sie           Vorsitzende/einen Vorsitzenden und
  wichtige Informationen über Unter-           eine Stellvertreterin/einen Stellvertre-                l Sie vertreten die Interessen der Eltern in der
  richtsinhalte und Lernmittel sowie           ter. Beide nehmen über ihre Aufgaben                      Schulpflegschaft.
  über alles, was die Klasse ihres Kindes      in der Klassenpflegschaft hinaus mit
  betrifft. Für Eltern ist die Klassenpfleg-   beratender Stimme an der Klassen-                       l Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit
  schaftssitzung eine gute Möglichkeit         konferenz teil. Die Vorsitzende oder der                  beratender Stimme teil.
  abzusprechen, in welchen Bereichen in        Vorsitzende vertritt die Interessen der
  der Schule sie sich engagieren können,       Eltern in der Schulpflegschaft.
  zum Beispiel bei der Planung und Or-
  ganisation von Klassenfahrten oder bei       Besteht kein Klassenverband, bil-
  Klassen- und Schulfesten.                    den die Eltern der Schülerinnen und
                                               Schüler jeder Jahrgangsstufe die
  Die Klassenlehrerin oder der Klassen-        Jahrgangsstufenpflegschaft. Die
  lehrer nimmt an der Klassenpfleg-            Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für
  schaftssitzung teil. Alle anderen Leh-       je 20 „angefangene“ Schülerinnen und
  rerinnen und Lehrer, die in der Klasse       Schüler eine Vertreterin oder einen
  unterrichten, können ebenfalls zu der        Vertreter für die Schulpflegschaft, das
  Sitzung eingeladen werden – soweit           heißt für 61 Schülerinnen und Schüler
  es zur Beratung und Information der          werden 4 Vertreterinnen und Vertreter
  Eltern erforderlich ist. Ab Klasse 7 kann    gewählt. Für jede Vertreterin oder je-
  die Klassensprecherin oder der Klas-         den Vertreter wird eine Stellvertreterin
  sensprecher hinzukommen.                     oder ein Stellvertreter gewählt.
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        Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern
        Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden       Entscheidungen, die in der Schulkon-       der Schulpflegschaft ein und setzt die
        nehmen an der Sitzung der Schulpfleg-      ferenz – dem obersten Mitwirkungs-         Tagesordnung fest.
                                                                                                                                          Die Schulpflegschaft
        schaft teil, die in der Regel einmal im    gremium der Schule zu treffen sind,
        Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft       werden hier zuvor besprochen und be-       Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender                         Wer ist drin?
        vertritt die Interessen aller Eltern der   raten. Die Schulpflegschaft kann auch      eines Elterngremiums nach außen             l Die Vorsitzenden der Klassenpfleg-
        Schule gegenüber der Schulleitung          eigene Anträge an die Schulkonferenz       auftritt, kann nicht für die Schule           schaften
        und den anderen Mitwirkungsgre-            richten, über die dort abgestimmt wird.    sprechen. Die Schule wird nach au-          l Die Vorsitzenden der Jahrgangs-
        mien. Sie ist deshalb ein gutes Dis-                                                  ßen, gegenüber dem Schulträger und            stufenpflegschaften.
        kussionsforum, um unterschiedliche         Eine wichtige Aufgabe der Schulpfleg-      der Schulaufsicht, durch die Schullei-
                                                                                                                                          Mit beratender Stimme:
        Auffassungen und Interessen der            schaft ist die Wahl der Elternvertretung   terin oder den Schulleiter vertreten.
                                                                                                                                          l Zwei vom Schülerrat gewählte
        Eltern abzustimmen. Informationen          für die Schulkonferenz und für die         Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse
                                                                                                                                            Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
        der Schulleitung können hier über die      Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand        der Schulkonferenz gebunden.
                                                                                                                                          l Die Schulleiterin oder der Schulleiter
                       Klassenpflegschaftsvor-     können bis zu drei Stellvertreterinnen
                                                                                                                                          l Die Vertreterinnen und Vertreter der
                             sitzenden an alle     und Stellvertreter in die Schulkonferenz   Übrigens: In Grundschulen mit Teil-
                                                                                                                                            Vorsitzenden der Klassenpfleg-
                                 Eltern weiter-    gewählt werden. Ähnlich wie bei der        standorten kann die Schulkonferenz
        NETZWERKE                                                                                                                           schaften
                                    gegeben        Klassenpflegschaft lädt die Schulpfleg-    neben der Schulpflegschaft Teilschul-
                                                                                                                                          l Die Vertreterinnen und Vertreter der
  Schulpflegschaften können          werden.       schaftsvorsitzende zu den Sitzungen        pflegschaften einrichten.
                                                                                                                                            Vorsitzenden der Jahrgangsstufen-
örtlich und regional zusammen-
                                                                                                                                            pflegschaften.
  arbeiten und ihre Interessen
  gegenüber dem Schulträger
      und der Schulaufsicht
  wahrnehmen. Solche Stadt-
   und Gemeindeschulpfleg-
       schaften arbeiten in
     vielen Orten des Landes
            erfolgreich.

                                                                                                                 „Man sieht hinter die Kulissen“
                                                                                               „Als Elternvertreter ist man nicht so weit entfernt von den Abläufen
                                                                                                der Schule: Man sieht einfach hinter die Kulissen. Man bekommt
                                                                                               Neuerungen mit und kann seine Meinung äußern, die auch berück-
                                                                                                 sichtigt wird. Man hat einfach einen ganz anderen Draht zu den
                                                                                                 Lehrerinnen und Lehrern. Ich habe einen direkten Kontakt zum
                                                                                                Schulleiter und schreibe auch schon mal eine Mail, wenn ich der
                                                                                                    Meinung bin, dass in der Klasse etwas schiefgelaufen ist.“
                                                                                              Daniela Mohr-Ramme, Klassenpflegschaftsvorsitzende
Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
10                                                                                                                  11

Die Schulkonferenz – Schule machen
Die Schulkonferenz ist das höchste                                              Zur Arbeitserleichterung hat das Schul-
Gremium der Schule. Ihr gehören                                                 ministerium eine Mustergeschäftsord-
Elternvertreterinnen und -vertreter,                                            nung für die Schulmitwirkungsgremien
Lehrkräfte sowie Schülerinnen und                                               herausgegeben. Diese Empfehlung ent-
Schüler an. Die Schulkonferenz be-                                              hält unter anderem Informationen zu
fasst sich mit allen grundsätzlichen                                            der Tagesordnung, zu Abstimmungen
Angelegenheiten der Schule und                                                  und Protokollen. Die Schulkonferenz
vermittelt bei Konflikten innerhalb               „Eine Entscheidung,           kann diese übernehmen, sie ändern
der Schule. Sie kann Vorschläge und                die die Handschrift          oder ergänzen, solange diese nicht
Anregungen an den Schulträger und                       aller trägt“            § 63 des Schulgesetzes widersprechen.
an die Schulaufsichtsbehörde richten.         „Wir hatten vor Jahren unser      Die Mustergeschäftsordnung für die
Vorschlägen der Schulleitung und des                                            Schulmitwirkungsgremien finden Sie in
                                               Stundenraster auf 60 Minu-
Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt                                           der Bereinigten Sammlung der Schul-
                                               ten umgestellt. Jetzt wurde
sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze                                            vorschriften (BASS 17-02 Nr. 1) und im
                                                es noch einmal auf 68 Mi-
und Stellungnahmen.                                                             Internet unter
                                                nuten optimiert. In diesen
                                                                                www.schulministerium.nrw.de/
                                               Entscheidungsprozess sind        docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/
                                               die Eltern sehr intensiv ein-    index.html
                                               bezogen worden. Wir haben
                                              wirklich in allen Gremien alles
                                              erörtert, sodass nachher ein
                                               Stundenraster herauskam,
                                              das die Handschrift aller mit-
                                                      getragen hat.“

Claudia Brock, Schulpflegschaftsvorsitzende
Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
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Die Schulkonferenz – Schule machen                                                 Folgendes Verhältnis ist bei der Verteilung
                                                                                   der Sitze in der Schulkonferenz einzuhalten.
Was ist eine Drittelparität?            l 12 Mitglieder an Schulen mit bis zu
                                                                                                                                  Lehrerinnen   Eltern   Schülerinnen
Schülerinnen und Schüler, Eltern           500 Schülerinnen und Schülern,                                                          und Lehrer            und Schüler
sowie Lehrerinnen und Lehrer sind zu    l 18 Mitglieder an Schulen mit mehr als
gleichen Teilen in der Schulkonferenz     500 Schülerinnen und Schülern.            Schulen der Primarstufe                            1          1           0
der Schulen mit einer Sekundarstufe                                                 Schulen der Sekundarstufe I                        1          1           1
vertreten (Drittelparität).             Die Schulkonferenz kann mit einer Zwei-     Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I
                                        Drittel-Mehrheit eine höhere Mitglieder-
                                                                                    Schulen mit Sekundarstufe I und II
Die Schulkonferenz hat                  zahl beschließen, als das Schulgesetz es
l 6 Mitglieder an Schulen mit bis zu    vorsieht. Das Verhältnis der Zahlen der     Schulen der Sekundarstufe II                      3           1           2
  200 Schülerinnen und Schülern         Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter       Weiterbildungskollegs und Kolleg für               1          0           1
l 12 Mitglieder an Berufskollegs        muss jedoch gewahrt bleiben.                Aussiedlerinnen und Aussiedler

                                                                                   An Förderschulen und an Schulen für Kranke kann die Schulkonferenz selbst
                                                                                   entscheiden, in welchem Verhältnis die Sitze der Lehrer-, Eltern- und Schülerver-
                                                                                   treter aufgeteilt werden. Für Förderschulen, die nach den Zielen der allgemeinen
                                                                                   Schulen unterrichten, empfiehlt sich eine Sitzverteilung wie bei den allgemeinen
                                                                                   Schulen.

                                                                                    Die Schulkonferenz
                                                                                                       Wer ist drin?
                                                                                    l Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)
                                                                                    l Lehrkräfte (gewählt von der Lehrer-
                                                                                      konferenz)
                                                                                    l Schülerinnen und Schüler (gewählt vom
                                                                                      Schülerrat).

                                                                                    Mit beratender Stimme:
                                                                                    l Die ständige Vertretung des Schulleiters
                                                                                      oder der Schulleiterin
                                                                                    l Verbindungslehrerinnen und -lehrer.

                                                                                    Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder
                                                                                    der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht.
                                                                                    Nur bei Stimmengleichheit gibt das
                                                                                    Votum der Schulleiterin/des Schulleiters
                                                                                    den Ausschlag.
Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
14                                                                                                                                    15

Die Schulkonferenz – Schule machen
Aufgaben und Themen der Schulkonferenz
     Das Schulprogramm
     Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
     Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die
     Zusammenarbeit mit anderen Partnern
     Festlegung der beweglichen Ferientage
     Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
     Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie
     die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
     Organisation der Schuleingangsphase
     Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
     Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
     Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im
     Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
     Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
     Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie
     zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
     Information und Beratung
     Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
     Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
     Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
     Schulhaushalt
     Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
     Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
     Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung
     einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
     Besondere Formen der Mitwirkung
     Mitwirkung beim Schulträger
     Erlass einer Schulordnung
     Ausnahmen vom Alkoholverbot
     Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und
     Bildungsgangkonferenzen
                                                                                 Eine Thema der Schulkonferenz: Die Einrichtung von
     Empfehlungen zum Tragen einheitlicher Schulkleidung                         Ganztags- und Betreuungsangeboten
Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
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Weitere Gremien
Die Klassenkonferenz –                      aufgenommen werden. Stehen Überle-        tionsmaßnahmen und -ergebnisse und
die Konferenz der Lehrer                    gungen zu Ordnungsmaßnahmen               Rechenschaftslegung. Sie entscheidet
                                                                                                                               Die Fachkonferenz
Die Klassenkonferenz entscheidet            auf der Tagungsordnung, werden            in ihrem Fach insbesondere über
                                            Eltern- und Schülervertreter nur dann     l Grundsätze zur fachmethodischen                       Wer ist drin?
über die Bildungs- und Erziehungsar-
beit in der Klasse, zum Beispiel über       beteiligt, wenn die Betroffenen damit        und fachdidaktischen Arbeit           l Lehrerinnen und Lehrer, die die
Formen des fächerübergreifenden             einverstanden sind.                       l Grundsätze zur Leistungsbewer-           Lehrbefähigung für das entspre-
oder projektbezogenen Unterrichts.                                                       tung                                    chende Fach besitzen oder darin
Sie berät über den Leistungsstand           Die Fachkonferenzen –                     l Vorschläge an die Lehrerkonfe-           unterrichten.
der Schülerinnen und Schüler und            die Konferenz über Fächer                    renz zur Einführung von Lern-
                                                                                                                               Mit beratender Stimme:
entscheidet über Zeugnisse, Verset-         Die Fachkonferenz berät über alle das        mitteln.
                                                                                                                               l Zwei Vertretungen der Eltern
zungen und Abschlüsse sowie über            Fach oder die Fachrichtung betreffen-
                                                                                                                               l Zwei Vertretungen der Schülerinnen
die Beurteilung des Arbeits- und            den Angelegenheiten einschließlich        In Grundschulen und in Förderschulen
                                                                                                                                 und Schüler.
Sozialverhaltens. Hier wird beraten,        der Zusammenarbeit mit anderen            kann durch Beschluss der Schulkonfe-
welche Bemerkungen zu besonderen            Fächern. Sie ist verantwortlich für die   renz auf die Einrichtung von Fachkon-    Die Schulkonferenz kann eine höhere
Leistungen und zu einem besonderen          schulinterne Qualitätssicherung und       ferenzen verzichtet werden. In diesem    Zahl von Vertretungen der Eltern
persönlichen Einsatz im außerunter-         -entwicklung der fachlichen Arbeit und    Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die   beschließen.
richtlichen Bereich in die Zeugnisse        berät über Ziele, Arbeitspläne, Evalua-   Aufgaben der Fachkonferenzen.

     Die Klassenkonferenz
                        Wer ist drin?
     l Lehrerinnen und Lehrer, die in der
       Klasse unterrichten.
     l Weiteres pädagogisches und sozial-
       pädagogisches Personal.

     Mit beratender Stimme:
     l Die Vorsitzende oder der Vorsitzende
        der Klassenpflegschaft.
        Nur möglich, wenn es nicht um die Leis-
        tungsbewertung einzelner Schülerinnen
        und Schüler geht.
     l Ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder
       der Klassensprecher sowie deren Stell-
       vertretungen.
       Nur möglich, wenn es nicht um die Leis-
       tungsbewertung einzelner Schülerinnen
       und Schüler geht.
Das ABC der Elternmitwirkung - Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden - Grundschule Löhne-Ort
18                                                                                                                                                                        19

    Kleine Rechtskunde: So arbeiten die Gremien                                                         Wahlkalender
                                                                                                                                          Unregelmäßigkeiten vorgekommen
                                                                                                                                          sind, die für das Wahlergebnis erheb-
                                                                                             Jeweils zu Beginn eines Schuljahres          lich gewesen sein können.
    Wann tagen die Gremien?                       Wann ist ein Gremium beschlussfähig?
                                                                                                gibt das Ministerium für Schule           Die Wahlen in den Klassenpflegschaf-
    Ein Mitwirkungsgremium wird von der           Die Beschlüsse werden mit der Mehr-
                                                                                              und Weiterbildung einen Wahlkalen-          ten sollten in den ersten drei Wochen
    oder dem Vorsitzenden bei Bedarf ein-         heit der abgegebenen Stimmen ge-
                                                                                                 der mit Empfehlungen für die             nach Unterrichtsbeginn stattfinden,
    berufen. Es ist unverzüglich einzuberu-       fasst, soweit nichts anderes bestimmt
                                                                                                                                          die Wahlen für die Schulpflegschaft in
    fen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies     ist. Stimmenthaltungen werden bei               Wahltermine heraus. Dieser
                                                                                                                                          den ersten fünf Wochen. Zu den Sit-
    verlangt. Die Mitglieder sind rechtzeitig     der Berechnung der Mehrheit nicht          Wahlkalender enthält auch Informa-
                                                                                                                                          zungen lädt die oder der bisherige Vor-
    unter Beifügung der Tagesordnung und          mitgezählt. Bei Stimmengleichheit          tionen zu den wichtigsten Formalien.
                                                                                                                                          sitzende ein. Wenn das nicht möglich
    der Beratungsunterlagen schriftlich zu        gibt die Stimme der oder des Vor-          Die Schulen geben den Wahlkalender           ist, übernimmt diese Aufgabe in der
    laden.                                        sitzenden den Ausschlag. Über jede               allen Elternvertreterinnen             Klassenpflegschaft die Klassenlehrerin
                                                  Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen,
          Das Schulrecht                                                                         und -vertretern zur Kenntnis.            oder der Klassenlehrer, in der Jahr-
                                                  das mindestens den Wortlaut der
                                                                                                                                          gangsstufenpflegschaft die Jahrgangs-
 Die „Bereinigte Amtliche Sammlung                Beschlüsse und die Stimmenmehrheit
                                                                                                                                          stufenleiterin oder der Jahrgangsstu-
  der Schulvorschriften des Landes                enthält, mit der sie gefasst sind. Ein-        Wie wird gewählt?
                                                                                                                                          fenleiter, in allen anderen Fällen die
Nordrhein-Westfalen“ (BASS) enthält               sprüche dagegen sind zu vermerken.             Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgre-
                                                                                                                                          Schulleiterin oder der Schulleiter.
                                                                                                 mien und ihre Stellvertretungen sowie
unter anderem das komplette Schul-
                                                  Ein Mitwirkungsgremium ist beschluss-          die Mitglieder der Schulkonferenz
 recht. Jede Schule besitzt diese Vor-                                                                                                                 Wahlordnung
                                                  fähig, wenn mehr als die Hälfte der            werden in geheimen Wahlen für ein
schriftensammlung. Ein umfassendes                                                                                                            Das Ministerium für Schule und
                                                  stimmberechtigten Mitglieder an-               Schuljahr gewählt. Alle übrigen Wahlen
   Informationsangebot für Eltern                 wesend ist. Das Gremium ist ohne                                                        Weiterbildung stellt eine Musterwahl-
                                                                                                 sind offen, sofern nicht ein Fünftel
       gibt es im Internet unter:                 Rücksicht auf die Zahl der anwesen-            der anwesenden Stimmberechtig-             ordnung zur Verfügung, die erläu-
    www.schulministerium.nrw.de                   den Mitglieder beschlussfähig, wenn            ten einem Antrag auf geheime Wahl         tert, wie und wann welche Gremien
                                                  es wegen Beschlussunfähigkeit erneut           zustimmt. Gewählt ist, wer die meisten   gewählt werden. Die Schulkonferenz
    Sind die Sitzungen öffentlich?                zur Beratung desselben Gegenstandes            Stimmen erhalten hat. Bei Stimmen-          kann sie als eigene Wahlordnung
    Die Sitzungen der Mitwirkungsgremien          einberufen worden ist. Hierauf ist bei         gleichheit entscheidet eine Stichwahl          für die Mitwirkungsgremien
    sind nicht öffentlich. Jedoch kann mit        der erneuten Einberufung hinzuweisen.          und bei erneuter Stimmengleichheit
                                                                                                                                           der Schule erlassen. Die Schulkon-
    zwei Dritteln der anwesenden stimmbe-                                                        das Los.
                                                                                                                                           ferenz kann aber auch ergänzende
    rechtigten Mitglieder für einzelne Ange-      Wenn Beschlüsse von Konferenzen
                                                                                                                                          oder abweichende Wahlvorschriften
    legenheiten (Personalangelegenheiten          gegen Rechts- oder Verwaltungsvor-             Jede oder jeder Wahlberechtigte
    ausgenommen) die Schulöffentlichkeit          schriften verstoßen, sind diese unver-                                                    erlassen, solange diese nicht § 64
                                                                                                 kann innerhalb von zwei Wochen nach
    hergestellt werden. An den Sitzungen          züglich von der Schulleiterin oder dem         Bekanntgabe des Wahlergebnisses
                                                                                                                                           des Schulgesetzes widersprechen.
    der Konferenzen kann eine Vertretung          Schulleiter zu beanstanden. Die Bean-          gegen die Gültigkeit einer Wahl bei       Die Musterwahlordnung finden Sie
    der Schulaufsichtsbehörde teilnehmen.         standung hat aufschiebende Wirkung             der Schulleitung schriftlich Einspruch   in der Bereinigten Amtlichen Samm-
    Zu den Sitzungen der Schulkonferenzen         und ist zu begründen. Wenn die Kon-            einlegen. Der Einspruch kann nur           lung der Schulvorschriften (BASS
    lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter   ferenz ihren rechtswidrigen Beschluss          darauf gestützt werden, dass die Vo-        17-01 Nr. 1) und im Internet unter
    auch den Schulträger ein. Der Schulträ-       nicht korrigiert, muss die Schulleiterin       raussetzungen der Wählbarkeit nicht        www.schulministerium.nrw.de/
    ger hat das Recht dort Anträge zu stel-       oder der Schulleiter die Entscheidung          erfüllt sind oder bei der Vorbereitung              docs/bp/Eltern/
    len, er ist jedoch nicht stimmberechtigt.     der Schulaufsichtsbehörde einholen.            der Wahl oder bei der Wahlhandlung           Schulmitwirkung/index.html
20                                                                                                               21

Wer mehr wissen möchte                                       Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e. V.
                                                             Neustraße 16, 40213 Düsseldorf
Eltern finden Gesetze, Erlasse und die Vorgaben für den      Tel.: 0211 635532-60
Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne) im       info@elternnetzwerk-nrw.de
Amtsblatt, in anderen Publikationen und auf den Internet-    www.elternnetzwerk-nrw.de
seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Sie
haben die Möglichkeit, sich bei der Schulaufsicht und bei
anderen Institutionen, wie zum Beispiel bei den Elternver-   Elternverein Nordrhein-Westfalen e. V.
bänden zu informieren.                                       Erlemannskamp 30
Wer sich eingehend mit den Gesetzen und Verwaltungsvor-      45659 Recklinghausen
schriften befassen möchte, kann die juristischen Kom-
                                                             Tel.: 02361/901729
mentare zum Schulrecht nutzen. Teilweise sind sie an den
                                                             info@elternverein-nrw.de
Schulen vorhanden. Sie können aber auch über die örtli-
                                                             www.elternverein-nrw.de
chen Bibliotheken ausgeliehen oder über den Buchhandel
bezogen werden.
                                                             Föderation Türkischer Elternvereine in NRW e. V.
Die wichtigsten Elternverbände                               Nollendorfplatz 2
in NRW                                                       44339 Dortmund
                                                             info@fotev.org
Die Interessen der Eltern werden auf Landesebene durch
organisierte Elternverbände vertreten. Über die Elternver-
bände erhalten die Elternvertretungen in den Schulen wich-   Landeselternschaft der integrierten Schulen in
tige Informationen für ihre Arbeit. Die Verbände vertreten
                                                             NRW (LEiS)
mindestens eine Schulform. In der Regel werden sie jedes
                                                             Huckarder Straße 12, 44147 Dortmund
halbe Jahr vom Ministerium für Schule und Weiterbildung
zu einem Gespräch über allgemeine und grundsätzliche
                                                             Tel.: 0231 58694703
schulische Angelegenheiten eingeladen.                       info@leis-nrw.de
Schulische Angelegenheiten sind vor allem:                   www.leis-nrw.de

l    Änderungen des Schulgesetzes
l    Richtlinien und Lehrpläne                               Katholische Elternschaft Deutschlands
l    Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
                                                             Landesverband (KED) in NRW
l    Schulversuche
                                                             Oxfordstraße 10
l    Regelungen über die Abstimmung zwischen schulischer
                                                             53111 Bonn
     und betrieblicher Ausbildung.
                                                             Tel.: 0228 24266366
                                                             info@ked-nrw.de
Zur Unterstützung der Elternverbände dürfen in der Schule
                                                             www.ked-nrw.de
Spendenaktionen veranstaltet werden.
22                                                                                          Gut zu kennen: 23
Die wichtigsten Elternverbände                                                           Das Schulgesetz NRW
in NRW                                                                                     Grundlage für die
                                                                                        Schulmitwirkung ist das
                                                                                        nordrhein-westfälische
Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen NRW e. V. -     Landeselternschaft der Realschulen          Schulgesetz
Der Inklusionsfachverband                        in NRW e. V.                             (§§ 62 ff. SchulG).
Bennighofer Str. 114,                            Niederrheinstr. 41, 40474 Düsseldorf
44269 Dortmund                                   Tel.: 0211 5868907
Tel.: 0231 7281011                               geschaeftsstelle@le-rs-nw.de
info@gemeinsam-leben-nrw.de                      www.lers-nw.de
www.gemeinsam-leben-nrw.de
                                                 Landeselternschaft Grundschulen NRW e. V.
                                                 Keilstr. 37, 44879 Bochum
                                                 Tel.: 0234 5882545
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V.
                                                 info@landeselternschaft-nrw.de
Neubrückenstraße 12 – 14,
                                                 www.landeselternschaft-nrw.de
48143 Münster
Tel.: 0251 43400                                 LERNEN FÖRDERN
info@lag-selbsthilfe-nrw.de                      Landesverband zur Förderung von Menschen
www.lag-selbsthilfe-nrw.de                       mit Lernbehinderungen NRW e. V.
                                                 Ruhrorter Weg 22, 59439 Holzwickede
                                                 info@lernen-foerdern-nrw.org
Landeselternkonferenz NRW                        www.lernen-foerdern-nrw.org
Hinterm Berg 9,
42551 Velbert                                    Progressiver Eltern- und Erzieherverband NRW e. V.
Tel.: 02051 314732                               Hohenstaufenallee 1, 45888 Gelsenkirchen
vorstand@landeselternkonferenz-nrw.de            Tel.: 0209 204558
www.landeselternkonferenz-nrw.de                 pevnw@web.de
                                                 www.pevnw.de

                                                 Bildungspolitischer Landesverband der deutschen
Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e. V.
                                                 Gesellschaft für das hochbegabte Kind -
Karlstr. 14,
                                                 Regionalvereine in NRW
40120 Düsseldorf
                                                 Birkenfelder Straße 21, 50935 Köln
Tel.: 0211 1711883
                                                 Tel.: 0179 2289763
info@le-gymnasien-nrw.de
                                                 kontakt@dghk-nrw.de
www.le-gymnasien-nrw.de
                                                 www.dghk.de/regionalvereine/nrw
Herausgeber:
Ministerium für
Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Straße 49
40211 Düsseldorf
Telefon 0211 5867-40
Telefax 0211 5867-3220

E-Mail: poststelle@msw.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de

Diese Broschüre ist auch als E-Book erhältlich:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/
Service/Publikationen/ebooks/index.html
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