Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren F

Die Seite wird erstellt Rafael Dietz
 
WEITER LESEN
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren F
Das Bundesamt
für Fremdenwesen
und Asyl (BFA)
                                & VER
                           UF

Asylverfahren

                                    FA
                H . ABLA

                                        HREN IN
                  IC
                                  ÖST
                           ERRE
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren F
Vorwort
    Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl          und Referenten mit breitem fachlichem
    (BFA) hat mit 1. Jänner 2014 seine operative     Wissen sowie Fein- und Fingerspitzengefühl.
    Arbeit aufgenommen. Die wesentlichen Auf-        Deshalb wird gemäß dem Grundsatz der
    gaben sind die Durchführung von erstinstanzli-   individuellen Verfahrensführung jeder Fall
    chen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren      von einem Referenten einzeln geprüft –
    sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus    eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bei
    berücksichtigungswürdigen Gründen.               der die Entscheidung über einen Asylantrag
    Koordinationsmaßnahmen im Bereich der            gemäß den rechtlichen Vorgaben unter
    freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr fallen    Berücksichtigung aller vorliegenden Tat-
    ebenfalls in den Kompetenzbereich des BFA.       sachen und eingebrachten Anliegen objektiv
    Die Visaverfahren, Verwaltungsstrafverfah-       getroffen wird.
    ren, Zurückweisungen, Zurückschiebungen,
    Durchbeförderungen, die Kontrolle des Auf-       Die vorliegende Broschüre bietet einen Über-
    enthalts sowie der Vollzug in den Anhaltezent-   blick über die wichtigsten Schritte des Asyl-
    ren werden weiterhin von der Fremdenpolizei      verfahrens in Österreich. Darüber hinaus sind
    wahrgenommen.                                    weiterführende Informationen zum Themen-
                                                     bereich sowie Statistiken, Broschüren und
    Für das BFA ist die Prüfung der Asylanträge      Formulare im Internet unter www.bfa.gv.at
    eine der Hauptaufgaben. Für diese verantwor-     abrufbar. Das BFA freut sich stets über Ihr
    tungsvolle Tätigkeit braucht es sehr gut aus-    Interesse an unserer Tätigkeit und Aufgaben-
    gebildete verfahrensführende Referentinnen       erfüllung.

    Mag. Wolfgang Taucher, M.A.
    Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

2                                                                                                    3
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren F
Das Bundesamt für
    Fremdenwesen und Asyl
    (BFA) und seine Aufgaben
    Das BFA ist eine Behörde mit bundesweiter      Andere Organisationseinheiten des BFA sind
    Zuständigkeit und ist dem Bundesminister für   die Erstaufnahmestellen (EASt) Ost und West
    Inneres unmittelbar nachgeordnet.              und die EASt Flughafen. Außerdem gibt es
    Die Zentrale (Direktion) ist in Wien, und es   Außenstellen der Regionaldirektionen (ASt).
    gibt in jedem Bundesland eine Regional-
    direktion (RD).
                                                                                                                        RD / NÖ

                                                                                                                                          EAST / FLUGH.

                                                                                                                                                 RD / W
                                                                                                                              DIREKTION
                                                                                                     RD / OÖ
                                                                                                                                                EAST / OST

                                                                                    EAST / WEST                                              RD / BGLD

                                                                                         RD / SZBG
                                                                                                                         RD / STMK
                                                    RD / T
                         RD / VBG

                                                                                                               RD / K

4                                                                                                                                                            5
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren F
Worüber
    entscheidet                                                                                                                         Asyl: Die Regeln, wer Asyl bekommt,
                                                                                                                                        stehen in der Genfer Flüchtlingskonvention

    das BFA?
                                                                                                                                        aus dem Jahr 1951. Flüchtling ist, wer
                                                                                                                                        wohlbegründete Furcht vor Verfolgung
                                                                                                                                        wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zu-
                                                                                                                                        gehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
    Die wesentlichen Aufgaben des BFA sind                                                                                              Gruppe oder der politischen Einstellung
                                                                                                                                        hat und sich außerhalb seines Herkunfts-
    •   die Durchführung von Asylverfahren      •   Bestätigung des vorübergehend                                                       staats befindet.
    •   Zuerkennung und Aberkennung von             eingeräumten Aufenthaltsrechts
        internationalem Schutz, das heißt des       für Vertriebene
        Status des Asylberechtigten und des     •   Ausstellung von Karten für Geduldete                                                Subsidiärer Schutz: Menschen, die kein
        subsidiär Schutzberechtigten            •   Ausstellung von Fremdenpässen                                                       Asyl bekommen, denen aber in ihrem Her-
    •   Erlassung von                               und Konventionsreisepässen                                                          kunftsstaat der Tod, Folter, unmenschliche
        aufenthaltsbeendenden Maßnahmen         •   Das BFA führt Verfahren im Bereich                                                  oder erniedrigende Strafe oder Behand-
        (Aufenthaltsbeendigungsverfahren)           der Grundversorgung des Bundes.                                                     lung droht oder die im Rahmen eines be-
    •   Erteilung von                           •   Erlassung von Sicherungsmaßnahmen                                                   waffneten Konflikts als Zivilpersonen in
        humanitären Aufenthaltstiteln               (z.B. Schubhaft)                                                                    Gefahr sind, erhalten subsidiären Schutz.
        (Aufenthaltstitel aus berücksichti-		                                                                                           Sie sind keine Asylberechtigten, erhalten
        gungswürdigen Gründen und Ausstel-                                                                                              jedoch ebenfalls einen Schutzstatus.
        lung der Aufenthaltsberechtigung,
        der Aufenthaltsberechtigung Plus
        und der Aufenthaltsberechtigung
        besonderer Schutz)

                                                                                                 Was sind keine Aufgaben des BFA?
                                                                                           •   Visaverfahren                    •   Vollzug der Abschiebungen
                                                                                           •   Verwaltungsstrafverfahren            Das sind Aufgaben der Landespoli-
                                                                                           •   Zurückweisungen                      zeidirektionen und der österreichischen
                                                                                               (Hinderung an der Einreise           Botschaften/Konsulate im Fall von Visa.
                                                                                               an der Grenze)                   •   Integration
                                                                                           •   Zurückschiebungen                •   Ausländerbeschäftigung
                                                                                               (unmittelbare Rückbringung in    •   Durchführung der Grundversorgung
                                                                                               einen anderen EU-Mitgliedstaat       in den Betreuungseinrichtungen des
                                                                                               kurz nach einer Einreise)            Bundes und erstmalige Zuteilung von
                                                                                           •   Durchbeförderungen                   Asylwerbern in die Grundversorgung
                                                                                           •   Kontrolle des Aufenthalts            der Bundesländer
                                                                                           •   Vollzug in den Anhaltezentren    •   Grundversorgungsangelegenheiten
                                                                                                                                    der Bundesländer

6                                                                                                                                                                              7
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren F
Ablauf des
    österreichischen
    Asylverfahrens
    Völkerrechtliche Grundlage des Asylrechts       Verfahrensführung. Das heißt, dass bei
                                                                                                                  1                       POLIZEI
                                                                                                                                        ASYLANTRAG
    sind die Genfer Flüchtlingskonvention und       jedem Antrag auf internationalen Schutz
    die europäische Menschenrechts-                         (Asylantrag) im Rahmen einer
    konvention. Auf Ebene der                                   Einzelfallprüfung geprüft wird,
                                                  VERF
                                               F&
    Europäischen Union gibt es                                     ob Verfolgungsgründe nach

                                                                                                                   2
    außerdem Richtlinien und                                         der Genfer Flüchtlingskon-                                       PROGNOSE

                                                        AH
                                           U

    Verordnungen, die im Rah-                                         vention, Gründe für einen                                A ÖSTERREICH NICHT ZUSTÄNDIG
                                      ABLA

    men des gemeinsamen                                                subsidiären Schutz oder                                      B ÖSTERREICH ZUSTÄNDIG
                                                           REN IN
    europäischen Asylsystems                                           humanitären Aufenthalt
    von Österreich umgesetzt                                           vorliegen. Ziel des BFA ist
                                   H.

    wurden. Dazu zählen zum                                            es dabei, Asylverfahren

                                                                                                                   3
    Beispiel die Statusrichtli-                       ÖS              in einer dem individuellen                                                                                            BFA
    nie, die Verfahrensrichtlinie         TERREIC                    Schutzbedarf angepassten                                         VERFAHREN
    und die Dublin III-Verordnung.                                 Verfahrensdauer zu führen.          A
    In Österreich regelt das Asyl-                              Je nach Einzelfall sind unter-
    gesetz 2005 (AsylG 2005) die                            schiedliche Verfahrensarten möglich
    Voraussetzungen und das Verfahren zur           – so können zum Beispiel bei Personen aus

                                                                                                                                                                     FAST TRACK VERFAHREN
                                                                                                                                                     NORMVERFAHREN
    Zuerkennung und Aberkennung von interna-        sicheren Herkunftsstaaten beschleunigte
    tionalem Schutz. Im österreichischen Asylver-   Verfahren durchgeführt werden.                   DUBLIN VERFAHREN
    fahren gilt der Grundsatz der individuellen                                                      Überstellung in den
                                                                                                     zuständigen EU-Mitgliedsstaat

    Unterschiedliche                                                                                                    B
    Verfahrensarten
                                                                                                                     INHALTLICHES VERFAHREN
                                                                                                                     Vorübergehende Unter-
                                                                                                                     bringung in Verteilerquartier

8                                                                                                                                                                                                 9
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - Asylverfahren F
SICHERHEITS-
                                                                                                                BEHÖRDE

                                                                                                                ASYLANTRAG

 Antrag auf
 internationalen Schutz                                                                                         FINGERABDRÜCKE
                                                                                                                & REGISTRIERUNG

 (Asylantrag)
 Einen Antrag auf internationalen Schutz          Das BFA trifft auf Grundlage der Erstbefra-
 (Asylantrag) kann man nur persönlich und         gung durch die Polizei eine Prognoseent-                      ERSTBEFRAGUNG
 nur im Inland stellen.                           scheidung. Der Asylantrag gilt mit der
                                                  Prognoseentscheidung als eingebracht.
 In Österreich kann man einen Asylantrag          Das heißt, der Fremde wird damit zum Asyl-
 bei jeder Sicherheitsbehörde und bei jedem       werber. Danach wird der Asylwerber in eine
 Polizisten1 stellen.                             Erstaufnahmestelle oder eine Regional-
 Ein Polizist oder sonstige besonders geschulte   direktion gebracht oder kann in ein Verteiler-
                                                                                                                PROGNOSE
                                                                                                                ENTSCHEIDUNG
 Bedienstete der Landespolizeidirektionen         quartier kostenlos anreisen: Er kommt in die
 machen eine erste Befragung und eine erken-      Grundversorgung des Bundes.
 nungsdienstliche Behandlung. Wenn jemand         Mit der Prognoseentscheidung beginnt
 einen Antrag stellt, hat er normalerweise        das eigentliche Asylverfahren des BFA. Am
 faktischen Abschiebeschutz. Das heißt, er        Anfang steht das Zulassungsverfahren. Wenn
 darf bis zu einer Entscheidung über diesen       das Zulassungsverfahren abgeschlossen ist,                    BEGINN
 Antrag in Österreich bleiben. Für Folgeanträge   beginnt das inhaltliche Asylverfahren.                        ASYLVERFAHREN
 bestehen teilweise andere Regelungen.
 Die Polizei nimmt Fingerabdrücke ab. Damit
 wird überprüft, ob der Asylwerber schon in
 einem anderen Land der Europäischen Union        1
                                                      Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifi-
 (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen, der    sche Differenzierungen verzichtet. Entsprechende Begriffe
 Schweiz oder in Österreich zuvor einen Asyl-     gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für
 antrag gestellt hat.                             beide Geschlechter.

10                                                                                                                                11
A
 Prognose                                                                                          Was ist, wenn Österreich nicht für die
                                                                                                   Prüfung des Antrags zuständig ist?
 Zulassungsverfahren                                                                               Dann weist das BFA den Antrag in der Regel
 Im Zulassungsverfahren wird vor allem
 geklärt, ob Österreich für das Asylverfahren
                                                  In den Erstaufnahmestellen und den Vertei-
                                                  lerquartieren bekommen Asylwerber alle           gleich im Zulassungsverfahren zurück.
 zuständig und der Antrag zulässig ist.           wichtigen Informationen über das Verfahren.

                                                                                                   B
                                                  Wenn der Antrag eines Asylwerbers im Zulas-
                                                  sungsverfahren zurückgewiesen werden soll,
 Wann kommt der Asylwerber                        bekommt er Hilfe von einem Rechtsberater. Bei
 in eine Erstaufnahmestelle?                      unbegleiteten minderjährigen Antragstellern
 •     wenn Österreich wahrscheinlich             ist ein Rechtsberater der Vertreter.

 •
       nicht zuständig ist
       wenn er einen Folgeantrag stellt                                                            Was passiert, wenn Österreich das
 •     wenn er ein unbegleiteter
       Minderjähriger ist
                                                  Ein Referent des BFA befragt den Asylwerber zu
                                                                                                   Verfahren zulässt?
 •     zur Abklärung der Identität, wenn
       die Identität noch nicht ganz klar ist.
                                                  •
                                                  •
                                                       seinen persönlichen Umständen
                                                       der Reise nach Österreich                   Dann führt in der Regel eine Regionaldirektion
                                                  •    und den Gründen seiner Flucht.
                                                                                                   oder Außenstelle des BFA das Verfahren
 In allen anderen Fällen bekommt der Asylwer-
 ber normalerweise die Möglichkeit, kostenlos
                                                  Das Gespräch findet in einer Sprache statt,
                                                  die der Asylwerber versteht. Ein Dolmetscher     weiter. Dabei klärt das BFA die Gründe für den
 in eine bestimmte Betreuungseinrichtung          übersetzt das Gespräch.
 des Bundes zu fahren. Diese Betreuungs-                                                           Antrag auf internationalen Schutz genauer.
 einrichtung nennt man Verteilerquartier.         Was ist, wenn Österreich nicht für
                                                  die Prüfung des Antrags zuständig ist?
                                                  Dann weist das BFA den Antrag in der Regel
 Was passiert im Zulassungsverfahren?             gleich im Zulassungsverfahren zurück.
 •   Das BFA klärt, ob Österreich für das
     Asylverfahren zuständig ist.                 Was passiert, wenn Österreich das
 •   Das BFA fragt nach den Fluchtgründen.        Verfahren zulässt?
                                                  Dann führt in der Regel eine Regionaldirektion
 Wenn Zweifel daran bestehen, ob ein unbe-        oder Außenstelle des BFA das Verfahren weiter.
 gleiteter Minderjähriger wirklich minderjährig   Dabei klärt das BFA die Inhalte der Gründe
 ist, wird eine Altersdiagnose veranlasst.        für den Antrag auf internationalen Schutz.

12                                                                                                                                                  13
A                                               Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
                                                                                                 (BVwG) einbringen. Die Beschwerde hat kei-
                                                                                                 ne aufschiebende Wirkung. Das heißt, das
                                                                                                                                                   der Asylwerber nicht abgeschoben werden.

                                                                                                                                                   Der Asylwerber kann in den
                                                                                                 BFA kann den Asylwerber trotzdem in den           zuständigen Mitgliedstaat gebracht werden:
                                                                                                 zuständigen Mitgliedstaat überstellen.
                                                                                                 Das BVwG muss in bestimmten Fällen inner-         •    wenn der Asylwerber keine Beschwerde
                                                                                                 halb einer Woche nach Einlangen der Be-                einbringt;
                                                                                                 schwerde aufschiebende Wirkung zuerken-           •    wenn das Bundesverwaltungsgericht die

 Dublin                                                                                          nen. Das heißt bis zum Ablauf dieser Frist darf

                                                                                                                                                   •
                                                                                                                                                        aufschiebende Wirkung nicht zuerkennt.

 Verfahren
 Wenn nicht Österreich, sondern ein anderer      lingsstatus oder subsidiären Schutz in einem
 EU-Mitgliedstaat oder Island, Liechtenstein,    Dublin-Mitgliedstaat zuerkannt bekommen
 Norwegen oder die Schweiz für die Prüfung       hat, wird die Dublin III-Verordnung nicht
 des Asylantrags zuständig ist, führt das BFA    angewendet. Bei unbegleiteten Minderjäh-
 ein Dublin-Verfahren durch. Im Dublin-Ver-      rigen muss die Behörde das Kindeswohl be-
 fahren stellt das BFA fest, welcher europä-     rücksichtigen. Normalerweise ist der Staat                                             WELCHER
 ische Staat für die Prüfung des Asylantrags     zuständig, in dem der Minderjährige gerade                                             STAAT?
 zuständig ist. Der andere Staat muss dem        ist. Wenn sich Familienangehörige in einem
 zustimmen. Es gibt verschiedene Kriterien       anderen Staat befinden, dann ist dieser Staat
 und Regelungen in der Dublin III-Verordnung:    auch für den Minderjährigen zuständig.

                                                 Was passiert, wenn der Fingerabdruck eines                                             ANORDNUNG
 •   Wenn ein anderer Staat bereits ein          Asylwerbers schon in der EURODAC-Daten-
                                                                                                                                        ÜBERSTELLUNG
     Asylverfahren führt oder geführt hat,       bank aufscheint?
     so bleibt er zuständig, bis die Person
     tatsächlich aus den Dublin-Mitglied-        In diesem Fall stellt das BFA an den zustän-
     staaten ausgereist ist oder ihr Asyl        digen Mitgliedstaat eine Anfrage, ein soge-                                            MÖGLICHKEIT
     oder subsidiärer Schutz zuerkannt           nanntes Konsultationsverfahren. Wenn der                                               BESCHWERDE
     wird.                                       zuständige Mitgliedstaat der Übernahme des
 •   Wenn noch kein anderer Staat ein Asyl-      Asylwerbers zustimmt, kommt es zu einer
     verfahren führt, dann gibt es verschiede-   Einvernahme. Bei der Einvernahme im Zu-
     ne Kriterien, welcher Staat den Antrag      lassungsverfahren nimmt ein Rechtsberater
     prüfen muss. Kriterien sind vor allem
     Familienangehörige, Aufenthaltstitel,
     Visa und eine unrechtmäßige Ersteinrei-
                                                 teil. In dem Gespräch informiert das BFA den
                                                 Asylwerber über den Sachverhalt und gibt
                                                 ihm Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
                                                                                                 Überstellungsfrist
     se (von außerhalb der EU in die EU).        Das BFA muss dabei persönliche oder famili-     Die Behörde muss den Asylwerber inner-            Wenn der Asylwerber in Haft ist, kann die Frist
                                                 äre Hintergründe oder gesundheitliche Prob-     halb von 6 Monaten in den zuständigen Mit-        auf höchstens ein Jahr verlängert werden.
                                                 leme berücksichtigen.                           gliedstaat überstellen.                           Wenn der Asylwerber untertaucht, kann die
 Jeder Asylantrag wird nur von                   Danach erlässt das BFA einen Bescheid mit       Die 6 Monate beginnen mit der Zustimmung          Frist auf 18 Monate verlängert werden.
 einem Staat inhaltlich geprüft!                 einer Anordnung zur Außerlandesbringung.        des zuständigen Mitgliedstaates zur Über-         Das BFA koordiniert und organisiert die
 Wenn ein Asylwerber schon einen Flücht-         Gegen diesen Bescheid kann der Asylwerber       nahme der Person.                                 Überstellung. Die Polizei führt sie durch.

14                                                                                                                                                                                                   15
Inhaltliches
 Asylverfahren
 Normverfahren
 Wenn Österreich für die Prüfung des Asyl-
 verfahrens zuständig ist, befragt ein Referent
 den Asylwerber

     • zu seinen persönlichen Umständen
     • zu den Gründen der Flucht und              INTERVIEW
     • zu den Befürchtungen für den Fall der
       Rückkehr in den Herkunftsstaat.

 Das BFA prüft bei jedem Antrag auf interna-
 tionalen Schutz im Rahmen einer Einzelfall-
 prüfung, ob                                                    Interview
     • Verfolgungsgründe nach der Genfer
       Flüchtlingskonvention
                                                                (Einvernahme)
     • Gründe für einen subsidiären Schutz        ÜBERPRÜFUNG   Die Einvernahme ist der wichtigste Termin         Deutsch. Es wird jedoch ein Dolmetscher
       oder                                                     des Antragsstellers im Asylverfahren.             beigezogen, der alles in eine Sprache über-
     • Gründe für einen humanitären                             Der Referent leitet die Einvernahme, indem        setzt, die der Asylwerber versteht.
       Aufenthaltstitel vorliegen.                              er Fragen stellt und den Asylwerber bittet, al-   Die Dolmetscherkosten trägt die Behörde.
                                                                les Relevante zu erzählen. Wenn die Angaben       Beim Gespräch kann auch ein Rechtsvertreter
                                                                des Asylwerbers nicht stimmen, kann sich das      anwesend sein. Bei Minderjährigen ist der
                                                                negativ auf die Entscheidung auswirken. Das       gesetzliche Vertreter (Eltern, Kinder- und
                                                                können zum Beispiel Angaben über das Her-         Jugendhilfe, Rechtsberater) anwesend. Die
                                                                kunftsland sein.                                  Dauer der Einvernahme hängt vom Verfol-
                                                                                                                  gungsschicksal des Asylwerbers ab. Die Ein-
                                                                Es ist wichtig, dass der Asylwerber die           vernahme ist nicht öffentlich.
                                                                Wahrheit sagt.                                    Der Referent schreibt die Einvernahme nieder.
                                                                Wenn der Asylwerber Beweismittel hat, muss        In der Niederschrift stehen alle Angaben des
                                                                er diese vorlegen.                                Antragstellers. Der Antragsteller bekommt
                                                                Der Referent spricht mit dem Asylwerber auf       eine Kopie der Niederschrift.

16                                                                                                                                                                17
ASYLVERFAHREN IN ÖSTERREICH
         FREMDE                                    STATUS                                                      POLIZEI (max 48 Std)

                                                                                                                   PASSPORT             Registrierung:
                                                                                                                                        Namen, Nationalität,
                                                                                                                                        Dolmetscher
                                             ASYL!
                                                                                      POLIZEI
                                                                                                                                                      Erstbefragung

           Aufgriff /                                                       Schwerpunktdienststelle                             Erkennungsdienstliche
        Antragstellung                          Asylantrag                        der Polizei                                   Behandlung

                                         VERFAHRENSSTART                                                           PROGNOSE

                                                                                Prüfung auf
                                                                     ?          Zuständigkeit                       Österreich ist
                                                                                Österreichs                         voraussichtlich
                                         BFA                                                                        nicht zuständig

                                                                              Medizinische
                                                                              Untersuchung:
                                                                              z.B. Lungenröntgen
                       Bundesamt für                                                                                 Österreich ist
                                                                                                                     voraussichtlich
                   Fremdenwesen und Asyl                                                                             zuständig

                              VERFAHREN - UNTERBRINGUNG                                                                        ENTSCHEIDUNG (VERFAHREN)
                                                          BESCHEID

                                         DUBLIN                                                                                         BE
                                                                                                                                           S
 BFA                                   VERFAHREN                                                      EU                                       CH
                                                                                                                                                  EID
 EAST

            Unterbringung in BS                          Bescheid            Überstellung in den
            des Bundes (EAST)                                                zuständigen EU-Mitgliedsstaat
                                                                                                                                  negativ
 BFA                                VERFAHREN
 REGIONAL                                                                                       Schulpflicht
                                                                                                für Kinder
    Vorübergehende Unterbringung          Unterbringung in                                                                              BE
                                                                                                                                           SCH
    in BS des Bundes (Verteilquartier)    Länderquartier bis                                                                                   E  ID
                                          zum Verfahrens-
                                          abschluss

                                                                                          Arbeitsmarktzugang mit                   positiv
                                                                                       Beschäftigungsbewilligung
                                                                                   (gemeinnützige Tätigkeit möglich)

                  BESCHWERDE                                                             KONSEQUENZ

                     Prüfung durch                       Bei Rechtskraft: Ausreisepflicht
                     Gericht möglich                     mit Frist zur freiwilligen Ausreise                      Sonst: Abschiebung

                                                                                                                              Subsidiärer Schutz:
                                                                                                                               befristet,
                                                                                                                                  verlängerbar
                                                                                               ASYL

                                                        ASYL / Schutzstatus:
                     Prüfung durch                      Annähernde Gleichstellung                                      Aufenthaltstitel aus
                     Gericht möglich                    mit österr. Staatsbürgern                                    berücksichtigungwürdigen
                                                                                                                                                                      GRAFIK: © bmi 2017

                                                        (Arbeitsmarkt, etc.)                                         Gründen
Inhaltliches                                                                                     Häufige inhaltliche Entscheidungen des BFA sind:
                                                                                                                                                 • Der Antrag wird sowohl zu Asyl als auch zu

 Asylverfahren
                                                                                                 • Dem Antrag wird stattgegebenen und Asyl
                                                                                                 zuerkannt. Die Aufenthaltsberechtigung          subsidiären Schutz abgewiesen, jedoch ein
                                                                                                 eines Asylberechtigten ist zunächst auf drei    Aufenthaltstitel aus berücksichtigungs-
                                                                                                 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser 3 Jahren    würdigen Gründen erteilt.

 Fast Track                                                                                      wird die Aufenhaltsberechtigung unbefristet,    • Der Antrag wird sowohl zu Asyl als auch
                                                                                                 sofern kein Aberkennungsverfahren eingelei-     zu subsidiären Schutz abgewiesen, es wird
                                                                                                 tet wird. Eine Aberkennung ist jedoch auch      kein Aufenthaltstitel erteilt und eine aufent-

 Verfahren                                                                                       später jederzeit möglich.
                                                                                                 • Der Antrag wird zwar zu Asyl abgewiesen,
                                                                                                 jedoch subsidiärer Schutz zuerkannt. Gleich-
                                                                                                                                                 haltsbeendende Maßnahme (Rückkehrent-
                                                                                                                                                 scheidung) erlassen. Die Person muss dann
                                                                                                                                                 innerhalb einer bestimmten Frist ausreisen,
 Unter Fast Track Verfahren versteht man          Marokko, Algerien, Tunesien und alle EU-Mit-   zeitig wird eine befristete Aufenthaltsbe-      ansonsten kann sie abgeschoben werden.
 beschleunigte Verfahren. Dieses Verfahren        gliedstaaten. Die sicheren Herkunftsstaaten    rechtigung für 1 Jahr erteilt, die auf Antrag
 wird geführt, wenn eine Person aus einem         werden von der Bundesregierung mittels         um jeweils 2 Jahre verlängert werden kann.
 sicheren Herkunftsstaat einen Asylantrag         Verordnung festgelegt. Kennzeichen von Fast
 stellt. Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten,   Track Verfahren sind die rasche Entscheidung
 in denen keine politische Verfolgung oder        und die Möglichkeit der Aberkennung der
 unmenschliche oder erniedrigende Bestra-         aufschiebenden Wirkung für eine Beschwer-
 fungen stattfinden. Dazu zählen beispielswei-    de beim BVwG.
 se Kosovo, Montenegro, Serbien, aber auch

                                                                                                                                    ASYL

 Entscheidung                                                                                                                       zuerkannt

 (Bescheid)                                                                                                                         SUBSIDÄRER
 Die Entscheidung über den Asylantrag                                                                                               SCHUTZ zuerkannt
 erfolgt mittels Bescheid. Der Asylwerber
 bekommt den Bescheid zugestellt.

 In jedem Bescheid des Bundesamtes gibt es                                                                                          AUFENTHALTSTITEL
                                                                                                                                    erteilt
     • den Spruch,
       das ist das Ergebnis des Verfahrens
     • die Begründung der Entscheidung und
     • die Rechtsmittelbelehrung.
                                                                                                                                    INTERNATIONALER
                                                                                                                                    SCHUTZ abgewiesen
 Der Spruch und die Rechtsmittelbelehrung
 sind auch in eine Sprache übersetzt, die der
 Asylwerber versteht.

18                                                                                                                                                                                                19
Rechtsmittel
 Der Asylwerber kann gegen die Entschei-         Beschwerde abweisen oder der Beschwer-
 dungen des BFA Beschwerde beim Bundes-          de stattgeben. Die Entscheidung des BVwG
 verwaltungsgericht (BVwG) erheben. Dort         ersetzt dann den Bescheid des BFA. Zum
 entscheiden unabhängige Richter über die        Beispiel muss der Fremde ausreisen, wenn
 Beschwerde. Rechtsberater beraten den           das BVwG die Beschwerde gegen eine auf-
 Asylwerber und vertreten ihn auf seinen         enthaltsbeendende Maßnahme abweist.
 Wunsch vor dem BVwG.
                                                 Gegen Entscheidungen des BVwG kann der
 Es gibt keinen Rechtsanwaltszwang. Der          Asylwerber Revision an den Verwaltungsge-
 Asylwerber kann sich aber auch durch einen      richtshof (VwGH) und Beschwerde an den
 Rechtsanwalt (auf eigene Kosten) vertreten      Verfassungsgerichtshof (VfGH) erheben. Das
 lassen.                                         geht auch gleichzeitig.

 Der Asylwerber muss die Beschwerde              Der VfGH entscheidet nur über eine behaup-
 schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist    tete Verletzung von Verfassungsrechten (zum

                                                                                               Der Asylwerber muss die Beschwerde
 beim BFA einbringen. Diese Frist beginnt        Beispiel nach der Europäischen Menschen-
 mit Zustellung des Bescheides. Die mögli-       rechtskonvention). Der VwGH entscheidet
 chen Rechtsmittel und Fristen stehen in der     über alle andere behauptete Rechtsverlet-
 Rechtsmittelbelehrung im Bescheid.              zungen.                                       schriftlich innerhalb einer bestimmten
 Beschwerden gegen Entscheidungen des BFA
 an das BVwG haben grundsätzlich aufschie-
                                                 Für Revisionen an den Verwaltungsgerichts-
                                                 hof und Beschwerden an den Verfassungsge-
                                                                                               Frist beim BFA einbringen.
 bende Wirkung. Das heißt, dass die Behörde      richtshof besteht Rechtsanwaltszwang und
 die Entscheidung nicht vollstrecken darf. Zum   es fallen Kosten an. Der Asylwerber kann
 Beispiel darf der Asylwerber nicht abgescho-    so wie jede andere Person Verfahrenshilfe
 ben werden, auch wenn mit dem Bescheid          beantragen.
 die Behörde eine aufenthaltsbeendende
 Maßnahme erlassen hat.                          Die Revision und die Beschwerde an den
                                                 VwGH bzw den VfGH haben keine aufschie-
 Es gibt aber Fälle, in denen die Behörde die    bende Wirkung. Die Gerichtshöfe können
 aufschiebende Wirkung aberkennen kann.          aber in bestimmten Fällen aufschiebende
 Zum Beispiel, wenn der Fremde aus einem         Wirkung zuerkennen.
 sicheren Herkunftsstaat stammt.

 Bei zurückweisenden Beschwerden hat da-
 gegen die Beschwerde keine aufschiebende
 Wirkung, das BVwG kann sie aber zuerken-
 nen.

 Das BVwG kann die Entscheidung bestätigen,
 sie abändern oder aufheben, das heißt die

20                                                                                                                                      21
Rückkehr                                                                                            Die Polizei nimmt den Fremden rechtzeitig
                                                                                                     vor der Abschiebung fest. Im Anschluss daran
                                                                                                     wird der Fremde in einem Gespräch über die
                                                                                                                                                    den Fremden ab, meistens mit einem Flug-
                                                                                                                                                    zeug.
                                                                                                                                                    Bei Charter-Rückführungen organisiert das
                                                                                                     weitere Vorgehensweise bei der Abschiebung     BFA zum Beispiel ein Flugzeug für Fremde
 Eine funktionierende Rückführungspolitik ist      Wann bringt die Behörde einen                     informiert. Ein Arzt untersucht den Fremden    und Begleitpersonal. Es ist auch immer ein
 unverzichtbarer Bestandteil einer geordneten      Fremden zwangsweise außer Landes?                 auf Haft- und Transporttauglichkeit.           Menschenrechtsbeobachter dabei. Außer-
 Migrationspolitik sowie Teil eines glaubwür-       • Wenn ein Fremder endgültig das Land            Wenn alle rechtlichen und tatsächlichen Vor-   dem begleiten ein Notarzt sowie ein Dolmet-
 digen Asylsystems. Dabei hat die freiwillige         verlassen muss und                             aussetzungen vorliegen, schiebt die Behörde    scher die Abschiebung.
 Rückkehr immer Vorrang. Wenn ein Fremder               • der Fremde nicht freiwillig
 nicht rechtmäßig in Österreich ist, wird er mit        ausreist, oder
 Bescheid verpflichtet, auszureisen. Kommt
 der Fremde dieser Verpflichtung nicht nach,
                                                        • eine sofortige
                                                        Außerlandesbringung notwendig ist.
                                                                                                     Wann bringt die Behörde einen
 erfolgt eine zwangsweise Außerlandesbrin-
 gung.
                                                                                                     Fremden zwangsweise außer Landes?
                                                   Damit eine Abschiebung durchgeführt wer-
                                                   den kann, ist es notwendig, dass der Fremde       Wenn ein Fremder endgültig das Land
                                                                                                     verlassen muss und
                                                   ein Reisedokument (Reisepass) oder Ersatz-
                                                   reisedokument (Heimreisezertifikat) hat.
 Freiwillige Rückkehr                              Wenn der Fremde keinen Reisepass hat, so

 Das BFA fordert den Fremden auf, frei-
                                                   muss das BFA die entsprechende Botschaft
                                                   ersuchen, ein Heimreisezertifikat auszustellen.        der Fremde nicht freiwillig ausreist,
 willig auszureisen. Der Fremde kann - und
 unter bestimmten Voraussetzungen muss             Das BFA ordnet die Abschiebung (zwangs-                oder
 - Rückkehrberatung in Anspruch nehmen.            weise Außerlandesbringung) an. Sie wird
 Die Rückkehrberatung erfolgt derzeit durch        sodann von der Polizei durchgeführt. Hierbei           eine sofortige Außerlandesbrin-
 den Verein Menschenrechte Österreich              darf die Polizei Zwangsmaßnahmen anwen-
 (VMÖ) oder die Caritas. Wenn der Fremde
 beschließt, freiwillig auszureisen, fragen die
                                                   den.                                                   gung notwendig ist.
 Rückkehrberatungsorganisationen beim BFA          Die Behörde bringt den Fremden
 an, ob die Kosten übernommen werden.
 Wenn das BFA dem zustimmt, zahlt der Bund         • in den Herkunftsstaat,
 die Kosten für die Rückkehr.                      • einen anderen Staat, in den er
                                                     ausreisen darf, oder
                                                   • in den Staat, der für das Asylverfahren
 Es geht um Kosten für                               zuständig ist. Das passiert beispiels-
  • die Reise (zum Beispiel Flugticket)              weise bei Überstellungen nach der
  • Ausgaben für die Besorgung von                   Dublin-Verordnung.
    Dokumenten
  • eine mögliche finanzielle Rückkehrhilfe.
                                                   Die zwangsweise Außerlandesbringung kann
                                                   auf dem Landweg oder Luftweg erfolgen. Am
 Die NGOs übernehmen in Zusammenarbeit             Luftweg gibt es Linienflüge, also Einzelab-
 mit der Internationalen Organisation für          schiebungen, oder Charter-Maschinen. Bei
 Migration (IOM) die Abwicklung der Rück-          fehlenden Dokumenten organisiert das BFA
 kehr.                                             sogenannte Heimreisezertifikate.

22                                                                                                                                                                                                23
Duldung                                                                                    Karten &
                                                                                                Dokumente
     Wenn eine Abschiebung nicht möglich oder       Eine Duldung wird gewährt bei:
     nicht zulässig ist - zum Beispiel, weil kein
     Reisepass und kein Heimreisezertifikat vom     • Unzulässigkeit der Abschiebung aus
     Herkunftsstaat ausgestellt wird, obwohl der      rechtlichen Gründen (Art 3 EMRK) >>
     Fremde hierbei mitwirkt - kann der Fremde        bei Lageänderung ist eine neue Rück-
     eine Karte für Geduldete beantragen (Dul-        kehrentscheidung + Feststellung der Zu-
     dung).                                           lässigkeit der Abschiebung zu erlassen
                                                    • Unmöglichkeit der Abschiebung aus
     Duldung heißt, dass die Abschiebung eines        tatsächlichen Gründen (kein Reisedo-
     Fremden im Moment nicht möglich oder             kument) >> bei Reisedokument ist eine
     nicht zulässig ist.                              Abschiebung jederzeit zulässig;
                                                    • Vorübergehend unzulässige Rückkeh-
                                                      rentscheidung (Art 8 EMKR) >> bei Än-
                                                      derung ist eine Rückkehrentscheidung
                                                      zu erlassen
                                                                                                Fremde können in Österreich
                                                                                                unterschiedliche Dokumente erhalten

          Die Duldung ist kein Aufenthaltsrecht!

               ULD    ETE
        ÜR GED
KARTE F

   24                                                                                                                                 25
Während des                                                                                          Bei Zuerkennung von
 Asylverfahrens                                                                                       internationalem Schutz
 Verfahrenskarte                                                                                      Karte für Asylberechtigte
 (grüne Karte) gem. § 50 AsylG                                                                        (blaue Karte) gem. § 51a AsylG
 Der Asylwerber bekommt im Zulassungsverfahren eine Verfahrenskarte. Der Asylwerber unter-            Nach Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ist dem Fremden eine Karte für Asylberech-
 liegt mit der grünen Karte der Gebietsbeschränkung. Das heißt, er darf den Bezirk nicht verlassen.   tigte auszustellen. Die Karte dokumentiert die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet
 Die Verfahrenskarte ist kein Identitätsdokument. Die Karte dient nur dem Nachweis der Identität      und dient als Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis). Die Karte für Asylberechtigte
 im Verfahren vor dem BFA.                                                                            bekommen Fremden, die ihren Antrag auf internationalen Schutz ab dem 15. November 2015
                                                                                                      gestellt haben und denen der Status des Asylberechtigten ab dem 1. Juni 2016 zuerkannt wurde.

 Aufenthaltsberechtigungskarte                                                                        Karte für subsidiär Schutzberechtigte
 (weiße Karte) gem. § 51 AsylG                                                                        (graue Karte) gem. § 52 AsylG
 Wenn ein Verfahren zugelassen wird, bekommt der Asylwerber in der Regel eine Aufenthaltsbe-          Diese Karte weist nach, dass der Fremde rechtmäßig in Österreich ist.
 rechtigungskarte. Das heißt, dass der Asylwerber nun für die Dauer des Verfahrens ein Aufent-        Mit dieser Karte kann der Fremde seine Identität nachweisen (amtlicher Lichtbildausweis).
 haltsrecht hat. Die Aufenthaltsberechtigungskarte ist kein Identitätsdokument. Die Karte dient
 nur dem Nachweis der Identität im Verfahren vor dem BFA.

26                                                                                                                                                                                                       27
Konventionsreisepass                                                                    Identitätskarte für Fremde
 gem. § 94 FPG für Asylberechtigte                                                       gem. § 94a FPG
                                                                                         Wenn ein Fremder keinen Fremdenpass bekommt, kann er eine Identitätskarte für Fremde
                                                                                         beantragen. Auch Asylberechtigte, die keinen Anspruch auf Ausstellung einer Karte für Asyl-

                 Copyright: ÖSD
                                                                                         berechtigte haben und keinen Konventionsreisepass bekommen, können eine Identitätskarte
                                                                                         für Fremde beantragen. Die Karte dient nur dem Nachweis der Identität und begründet kein
                                                                                         Aufenthaltsrecht.

                                  Wenn jemand asylberechtigt ist, kann er
                                  einen Konventionsreisepass beantragen.

 Fremdenpass
 gem. § 88 FPG f. subsidiär Schutzberechtigte

                                                                                                                  Copyright: ÖSD
                 Copyright: ÖSD

                                  Subsidiär Schutzberechtigte können einen Fremdenpass
                                  beantragen, wenn sie kein Reisedokument aus ihrem
                                  Heimatland bekommen können.

28                                                                                                                                                                                     29
Aufenthaltstitel aus
                 berücksichtigungswürdigen Gründen
                 gem. § 54 AsylG
                 Die Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen werden erteilt als:
                  • Aufenthaltsberechtigungskarte
                  • Aufenthaltsberechtigungskarte plus
                  • Aufenthaltsberechtigungskarte besonderer Schutz

                                                                                    Diese Karten sehen gleich
                                                                                    aus, unterscheiden sich
                                                                                    aber durch die Möglichkei-
                                                                                    ten am Arbeitsmarkt.
                                                                                    Sie sind Identitätsdoku-
                                                                                    mente und weisen die
                                                                                    Rechtmäßigkeit des Auf-
                                                                                    enthalts nach.
Copyright: ÖSD

                 Duldungskarte
                 gem. § 46a Abs 4 FPG
                                                                                                                               IMPRESSUM
                                                                                    Wenn ein Fremder in                                     Herausgeber
                                                                                    Österreich geduldet ist,         Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
                                                                                    bekommt er eine Karte                             Modecenterstraße 22
                                                                                    für Geduldete.                                            1030 Wien
                                                                                    Die Karte ist ein Jahr gültig.                         www.bfa.gv.at
                                                                                    Wenn die Voraussetzun-
                                                                                    gen weiter vorliegen,                            Grafik und Gestaltung
                                                                                    kann die Behörde die                            Designstudio Eisenköck
Copyright: ÖSD

                                                                                    Karte immer um ein Jahr
                                                                                    verlängern. Die Karte für                                         Druck
                                                                                    Geduldete ist kein Identi-                   Digitalprintcenter des BM.I
                                                                                    tätsnachweis.                                             Herrengasse 7
                                                                                                                                                 1010 Wien

30
www.bfa.gv.at
                               Dieses Projekt wird durch den Asyl,-
                     Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.

32
Sie können auch lesen