Wettkampfreglement 2019 Ski Alpin - Änderungen - Swiss-Ski KWO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wettkampfreglement 2019 Ski Alpin Änderungen
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Änderungen Lizenz .................................................................................................. 203 ................................................... 3 Zeitnehmer ........................................................................................ 214.1.1/621.1 ................................... 4 Materialbestimmungen ................................................................... 222.5.1 ............................................. 5 Ordnungsdienst ................................................................................ 601.3.9.1 .......................................... 6 Jury ..................................................................................................... 601.4 ................................................ 7 TD Swiss-Ski Ausbildung .................................................................. 602.1.4.1 .......................................... 8 Zulassungsbeschränkung................................................................. 608.4.3 ............................................. 9 Jugend Super-G ................................................................................. 608.5.1 ........................................... 11 Combi-Race ....................................................................................... 608.11.2 ......................................... 12 Handzeitmessung ............................................................................. 611.3.2.1 ........................................ 13 Drohnen ............................................................................................. 614.1.4 ........................................... 14 Jury Besichtigung .............................................................................. 614.3.1 ........................................... 15 Rangliste ............................................................................................ 617.3.4 ........................................... 16 Zeitpunkt Auslosung ........................................................................ 621.6 .............................................. 17 Auslosung per Computer ................................................................. 621.9 .............................................. 17 Startreihenfolge Animation ............................................................ 621.11.5 ......................................... 18 Wertung ............................................................................................. 626.1 .............................................. 19 Anzahl Richtungsänderungen Riesenslalom ................................. 901.2.4 ........................................... 20 Berücksichtigung Wettkämpfe ....................................................... 1.2.2.1/1.2.2.2 ................................ 21 Mindestalter Jugend ........................................................................ 1.2.2.4 ............................................ 22 Minimalzeit........................................................................................ 1.2.5 ............................................... 23 Einschreibung .................................................................................... 2.3 .................................................. 24 Einfrierung ......................................................................................... 3.6 .................................................. 26 F-Werte .............................................................................................. 4.2 .................................................. 27 Rangliste ............................................................................................ 6.1 .................................................. 28 Berichterstattung ............................................................................. 6.2 - 6.4 .......................................... 29 Punkteliste ......................................................................................... 7...................................................... 30 Gebühren ........................................................................................... 9...................................................... 31 Integral ............................................................................................... 10.................................................... 32 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 2
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Lizenz 203 Antrag: Hanspeter Valer vom 27.02.18 Kommentar Präzisierungen. 203 Lizenzen / Swiss-Ski Mitgliederausweis Die Lizenz sowie der Mitgliederausweis wird von Swiss-Ski ausgestellt. Der Eintrag in der Punktedatenbank entspricht einer Lizenz (ab U12). 203.1 Die Lizenz oder der Mitgliederausweis hat Gültigkeit für die Dauer eines Wettkampfjahres. Das Lizenzjahr entspricht dem Wettkampfjahr (Art. 200.7) und dauert vom 1. Mai bis 30. April 203.2 Um an Schweizermeisterschaften oder einem Regionalen Skiwettkampf teilnehmen zu können, muss ein Wettkämpfer im Besitze einer gültigen Swiss-Ski Lizenz sein. 203.2.1 Für folgende Wettkämpfe ist eine gültige Swiss-Ski Lizenz notwendig: • Jugend Punkterennen • Regionale Wettkämpfe (A-, B- und C-Rennen) • FIS-Wettkämpfe • Schweizermeisterschaften 203.3 Ein Wettkämpfer muss Mitglied in einem Club von Swiss-Ski sein. 203.5 Stammclub Als Stammclub, auch als A-Club bezeichnet, gilt derjenige Club, bei dem das Mitglied den Verbandsbeitrag bezahlt. Alle Mitglieder von Swiss-Ski starten für ihren Stammclub. 203.5.1 Vorübergehender Clubwechsel (Saisonclub) Wettkämpfer, welche während der Wettkampfsaison berufshalber an einem anderen Ort Wohnsitz nehmen, können mit Bewilligung ihres Stammclubs für den dort ansässigen Skiclub starten. 203.5.2 Bei einem Clubwechsel muss der Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte unter Angabe des Namens des neuen Clubs schriftlich informiert werden. Während eines Wettkampfjahres ist nur ein Clubwechsel gestattet. 203.5.4 Wer einen Clubwechsel vornimmt, übernimmt seine Swiss-Ski Punkte. 203.5.5 Ein Wettkämpfer, dessen Lizenz zur Teilnahme an Swiss-Ski Rennen eingezogen worden ist, kann eine neue Lizenz zur Teilnahme an Swiss-Ski Rennen erst dann erhalten, wenn er den Nachweis erbracht hat, die ihm auferlegte Sanktion erfüllt zu haben. 203.5.6 Clubwechsel vor Schweizermeisterschaften Ein Wettkämpfer, der an Schweizermeisterschaften teilnehmen will, muss einen allfälligen Clubwechsel 30 Tage vorher vollzogen haben. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 3
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Zeitnehmer 214.1.1/621.1 Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18 Kommentar Zeitmessung und Auswertung sind durch die technische Weiterentwicklung zusammengeflossen. Einfachheitshalber wird deshalb in Zukunft nur noch vom Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich um den Auswerter handelt. 214.1.1 Inhalt Ausschreibung • Name des veranstaltenden Clubs • Wettkampfarten • Ort und Datum der Wettkämpfe • OK-Präsident mit Kontaktdaten • Wettkampfleiter mit Kontaktdaten • Coach bei Jugendwettkämpfen • TD Swiss-Ski • Auswerter Zeitnehmer • Durchführung: Bemerkung, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen des WR durchgeführt wird • Kategorien, Startreihenfolge • Meldestelle, genaue Adresse • Meldeschluss • Höhe des Startgeldes • Wettkampfbüro, Standort und Öffnungszeiten • Offizielle Anschlagstelle, Standort • Transportmöglichkeiten (Bahnen, Skilifte etc.) und Kosten • Auskunft, Auskunftsstelle vor und während des Wettkampfes mit Tel. Nr. • Programm, Angabe von Ort und Zeit • Startnummernausgabe • Streckenbesichtigung, Trainings- und Einlasszeiten • Start der einzelnen Bewerbe • Rangverkündigung 621.1 Die Einteilung der anwesenden Wettkämpfer obliegt der Jury. Der brevetierte Zeitnehmer / Auswerter trägt die Verantwortung für die Aufbereitung der Startliste. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 4
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Materialbestimmungen 222.5.1 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Es gibt zurzeit keine Ausnahmebewilligung gegenüber den Materialbestimmungen der FIS. Bei regionalen Punkterennen gilt für 30-jährige und älter die Bestimmungen der Masters. 222.5.1 Ausnahme Materialbestimmungen Ski Es wird empfohlen, dass die Ski's den Materialbestimmungen der FIS gemäss aktueller Saison entsprechen. Es darf aber auch mit Ski's gemäss FIS Materialbestimmung 12/13 verwendet werden. Dies ist nur eine Übergangsregelung. Es sollte nur noch Material gemäss den neuen Bestimmungen angeschafft werden. Bei A-, B- und C-Rennen gelten die gleichen FIS Materialbestimmungen wie für die Masters. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 5
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Ordnungsdienst 601.3.9.1 Antrag: FIS IWO Kommentar Übernahme aus der IWO. 601.3.9.1 Chef des Ordnungsdienstes Der Chef des Ordnungsdienstes hat alle Massnahmen zu treffen, zur Sicherstellung, Zuschauer von der Wettkampfstrecke fernzuhalten. Es ist ausreichendes Personal für dieses Ziel einzusetzen. Es soll darauf geachtet werden, dass hinter den Abschrankungen genügend Platz für ein Zirkulieren der Zuschauer vorhanden ist. 601.3.9.1 Chef des Zielgeländes Der Zielgelände-Koordinator ist verantwortlich für die Koordination der verschiedenen Anforderungen im Zielbereich vor, während und nach dem Wettkampf. Die Verantwortlichkeiten umfassen Bau und Koordination der Mixed Zone sowie der Bereiche für TV- und Presse-Interviews, Siegerehrung, der Einrichtungen für die Dopingkontrolle sowie deren Sicherheitskoordination. Von der Planung bis zur Umsetzung während der Wettkämpfe arbeitet der Zielgelände- Koordinator des Organisationskomitees mit den Personen, die obige Bereiche leiten, und dem FIS Personal, das sich um Materialkontrolle, Teams, Akkreditierung und Zugang, Medien, Zeremonien und Dopingkontrollen kümmert, zusammen. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 6
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Jury 601.4 Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18 Kommentar Textliche Präzisierung. 601.4 Jury Für alle im nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfe (ausschliesslich Volksskiwettkämpfe ohne Betreuung durch einen TD Swiss-Ski) setzt sich die Jury wie folgt zusammen: mit Stimmrecht: • TD Swiss-Ski • TD Assistent (brev. TD Swiss-Ski / TD Kandidat oder Regionaltrainer) für Abfahrten und Super-G • Wettkampfleiter • Coach (Trainer/Betreuer, der nicht dem veranstaltenden Club angehören darf) ohne Stimmrecht: • Streckenchef • Brevetierter Zeitnehmer • Startrichter • Zielrichter 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 7
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours TD Swiss-Ski Ausbildung 602.1.4.1 Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18 Kommentar Die praktische TD-Prüfung stellt den Abschluss der Ausbildung dar und muss zwingend das letztes Modul sein. 602.1.4.1 Der Werdegang zum TD ist: • Kandidatenkurs • Begleitete Einsätze als TD-Assistent • Schriftliche Prüfung • Praktische Prüfung Diese Module müssen nicht zwingend in dieser Reihenfolge absolviert werden, jedoch erhält er das Brevet nur nach Absolvierung und Bestehen der Prüfung die Gültigkeit. Die Module Kandidatenkurs, Einsätze und schriftliche Prüfung müssen nicht zwingend in dieser Reihenfolge absolviert werden. Die praktische Prüfung hingegen kann erst gemacht werden, wenn alle anderen Module absolviert und die schriftliche Prüfung bestanden wurden. Die Brevetierung erfolgt erst nach bestandener praktischer Prüfung. Swiss-Ski empfiehlt eine maximale Alterslimite von 40 Jahren für Kandidaten und 65 Jahren für TDs. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 8
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Zulassungsbeschränkung 608.4.3 Antrag: Albert Egger vom 30.04.18 Kommentar Der BSV wünscht, dass man neben den regionalen Jugendmeisterschaften weitere Rennen mit einer Zulassungsbeschränkung versehen kann. 608.1.1 Einteilung der Jugendwettkämpfe Als Jugendwettkämpfe gelten jene Veranstaltungen, die vom Organisator als solche ausgeschrieben werden wie: • Jugend Schweizermeisterschaften Swiss-Ski-Punkterennen • Nationale Jugend-Vergleichswettkämpfe Swiss-Ski Punkterennen • Interregionale Jugendwettkämpfe Swiss-Ski-Punkterennen • Regionale Jugendwettkämpfe Swiss-Ski-Punkterennen • Animationsrennen ohne Swiss-Ski-Punkte Regionale Jugendwettkämpf sind in JORVA und JORVB unterteilt. JORVA haben eine Zulassungsbeschränkung gemäss WR 608.4.2 und 608.4.3. 608.4 Beschränkung der Wettkämpfe und Quotenregelung 608.4.1 Ein JO-Wettkämpfer kann maximal an 25 Punkterennen starten, unabhängig davon, ob er das Ziel erreicht oder nicht. Dies bezieht sich auf regionale, interregionale und nationale JO-Wettkämpfe. Ist der Wettkämpfer an 25 Rennen gestartet, tritt automatisch ein Startverbot bis Ende Saison in Kraft. Übertretungen werden sanktioniert. 608.4.2 Für folgende Jugendskiwettkämpfe können die RV, IR oder NWK-Swiss-Ski die Teilnehmerzahl beschränken: • Jugend Schweizermeisterschaften max. 125 Teilnehmer • Nationale Jugend-Vergleichswettkämpfe max. 125 Teilnehmer • Interregionale Jugend-Wettkämpfe max. 150 Teilnehmer • Regionale Jugend-Meisterschaften wird vom RV bestimmt Die maximale Teilnehmerzahl sowie die Teilnahmebedingungen müssen unbedingt in der Ausschreibung beschrieben sein und dürfen nach der Publikation nicht mehr geändert werden. 608.4.3 Bei Regionalen Jugendwettkämpfen ist die Einschränkung der Teilnehmerzahl sowie der Angehörigkeit an den eigenen Regionalverband nicht erlaubt. Der Organisator hat gemeinsam mit der Jury zu entscheiden, ob die Teilnehmerzahl die Durchführung zweier Rennen erlaubt oder nicht. Jeder Regionalverband muss mindestens 5 Regionale Wettkämpfe an mindestens 3 Wochenenden pro Saison offen für alle durchführen (JORVB). Ist dies erfüllt, kann er 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 9
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours zusätzlich zu den Regionalen Jugendmeisterschaften für zwei weitere Rennen eine Teilnehmerbeschränkung bestimmen (JORVA). 214.1.1 Inhalt Ausschreibung • Name des veranstaltenden Clubs • Wettkampfarten • Ort und Datum der Wettkämpfe • OK-Präsident mit Kontaktdaten • Wettkampfleiter mit Kontaktdaten • Coach bei Jugendwettkämpfen • TD Swiss-Ski • Auswerter • Durchführung: Bemerkung, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen des WR durchgeführt wird • Kategorien, Startreihenfolge • Angaben über Zulassungsbeschränkungen, falls diese bei dem Rennen gemäss WR erlaubt sind. • Meldestelle, genaue Adresse • Meldeschluss • Höhe des Startgeldes • Wettkampfbüro, Standort und Öffnungszeiten • Offizielle Anschlagstelle, Standort • Transportmöglichkeiten (Bahnen, Skilifte etc.) und Kosten • Auskunft, Auskunftsstelle vor und während des Wettkampfes mit Tel. Nr. • Programm, Angabe von Ort und Zeit • Startnummernausgabe • Streckenbesichtigung, Trainings- und Einlasszeiten • Start der einzelnen Bewerbe • Rangverkündigung 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 10
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Jugend Super-G 608.5.1 Antrag: Hanspeter Valer vom 22.01.18 Kommentar Explizite Erwähnung, dass U12 keine Super-G bestreiten dürfen. 608.5.1 Startgruppen bei regionalen Jugendrennen SL, RS und CR: 1. Mädchen U12 2. Mädchen U14 3. Mädchen U16 4. Knaben U12 5. Knaben U14 6. Knaben U16 Startgruppen bei regionalen Jugendrennen SG: 1. Mädchen U14 2. Mädchen U16 3. Knaben U14 4. Knaben U16 U12 sind beim Super-G nicht startberechtigt. Startgruppen bei interregionalen und nationalen Wettkämpfen, sowie Jugend- Schweizermeisterschaften: 1. alle Mädchen (U14 + U16) gemeinsam 2. alle Knaben (U14 + U16) gemeinsam Die Einteilung hat gemäss Art. 621.3 zu erfolgen. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 11
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Combi-Race 608.11.2 Antrag: Hanspeter Valer vom 22.01.18 Kommentar Textliche Präzisierung. 608.11.2 Combiformen Es gibt zwei verschiedene Combiformen: • Combi-Race Technik SL/GS Format (technische Ausrichtung). Kurssetzung mit Kurzstangen (Stubbies), Slalom und Riesentorlauftoren oder eingefärbter Bodenmarkierung. • Combi-Race Speed GS/SG Format (Geschwindigkeitsausrichtung). Kurssetzung mit GS- und SG Toren oder eingefärbter Bodenmarkierung. Das ausgewählte Rennformat muss in der Rennausschreibung Ausschreibung vor dem Rennen und nochmals bei der ersten Mannschaftsführersitzung bekanntgegeben definiert werden. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 12
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Handzeitmessung 611.3.2.1 Antrag: FIS IWO Kommentar Übernahme aus der IWO. 611.3.2.1 Auswertung der von Hand gemessenen Zeiten Von Hand gemessene Zeiten können in das offizielle Klassement nach Berechnung der Korrektur aufgenommen werden. Berechnung der Korrektur: Man berechnet die Differenzen zwischen den von Hand und den elektronisch gemessenen Zeiten der 5 vorangehenden und den 5 nachfolgenden Zeiten des Wettkämpfers ohne elektrisch gemessene Zeit oder unter Umständen der 10 nächstliegenden Wettkämpfer. Man subtrahiert die elektronisch gemessene Zeit von der von Hand gemessenen Zeit für die 10 Wettkämpfer, die unmittelbar vor dem Wettkämpfer mit fehlender Zeit gestartet sind. Wenn es keine 10 Zeiten vor der fehlenden Zeit gibt, vervollständigt man die Rechnung mit den restlichen Zeiten nach der fehlenden Zeit. Das Total der 10 Differenzen, geteilt durch 10 und auf- oder abgerundet, ergibt die anzuwendende Korrektur zur handgemessenen Zeit des Wettkämpfers ohne elektronische Zeit. 611.3.2.2 Ein Fotofinish System kann angewendet werden, um die Zielzeit eines Wettkämpfers festzustellen. Im Falle eines Ausfalls von System „A“ und „B“, und wo die Zeit eines Wettkämpfer mit dem Fotofinish System aufgezeichnet wurde, muss diese Zeitmessung statt der Handzeitmessung gewertet werden, wobei ein Korrektur-Faktor angewendet wird. Der Korrekturfaktor ist der Unterschied zwischen der Zeit, die durch das Fotofinish System genommen wurde und den elektronischen Zeiten (soweit möglich) der 3 Wettkämpfer vor der fehlenden Zeit. Wenn es nicht 3 vorhergehende Wettkämpfer gibt, kann die Zeit des folgenden Wettkämpfers sofort nach dem Wettkämpfer mit der fehlenden Zeit verwendet werden. Die Summe der 3 (oder weniger) Zeitunterschiede, geteilt durch 3 (oder weniger) ergibt die anzuwendende Korrektur des Wettkämpfers ohne elektronische Zeit. Die Fotofinish Zeit wird dann genommen, wenn irgendein Teil des Körpers des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Das Fotofinish Resultat darf nur der Jury zur Verfügung gestellt werden. Transponder dürfen in keinem Fall zur Bestimmung der offiziellen Zeit eingesetzt werden. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 13
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Drohnen 614.1.4 Antrag: Franz Hofer/Hanspeter Valer vom 09.03.18 Kommentar Drohnen sind über Rennstrecken nicht erlaubt. Hinweis: Diese WR-Änderung wurde bereits bei der FIS eingereicht. Sollte diese dort angenommen werden, wird sie unabhängig vom KWO Alpin Beschluss ins WR übernommen. 614.1.4 Sperren und Verändern der Strecken Sobald mit dem Ausflaggen eines Kurses begonnen worden ist, gilt die Strecke als gesperrt. Niemand ausser der Jury ist berechtigt, auf einer gesperrten Strecke Tore, Torflaggen, Markierungen usw. sowie die Pistenstruktur (Sprünge, Wellen usw.) zu verändern. Es ist den Wettkämpfern untersagt, eine abgesperrte Wettkampfstrecke zu betreten. Trainer, Serviceleute usw., die sich auf einer gesperrten Wettkampfstrecke aufhalten dürfen, sind durch die Jury zu bestimmen. Fotografen und Kamerateams sind zur notwendigen Dokumentation eines Wettkampfes innerhalb der Absperrung zugelassen. Ihre Gesamtzahl kann von der Jury begrenzt werden. Sie werden nach Möglichkeit von der Jury eingewiesen und dürfen sich dann nur in diesen Bereichen aufhalten. Über der abgesperrten Strecke ist es während dem Training und Wettkampf nicht erlaubt mit Fluggeräte wie Drohnen, Quadrokopter etc. zu fliegen. Ausserhalb dieses Raums gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem der Wettkampf stattfindet. Die Jury oder das Organisationskomitee kann die Strecke oder Abschnitte davon für Wettkämpfer, Trainer, Medien- und Serviceleute ausserhalb der offiziellen Trainings- und Wettkampfzeiten für die Präparation und Instandhaltung sperren. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 14
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Jury Besichtigung 614.3.1 Antrag: Hanspeter Valer vom 09.03.18 Kommentar Es macht Sinn und hat sich bewährt, dass die Mannschaftsführersitzung an der Jury Besichtigung teilnehmen. 614.3.1 Jury Besichtigung Die Jury besichtigt am Renntag die Rennstrecke und muss das Tagesprogramm bestätigen. Mannschaftsführer können sollten die Jury begleiten. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 15
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Rangliste 617.3.4 Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18 Kommentar Anpassung an die Praxis. 617.3.4 Die offizielle Rangliste hat zu enthalten: • Namen des durchführenden Verbandes oder Vereins, • Bezeichnung des Wettkampfes, der Disziplin des Bewerbes sowie des Ortes, • Datum des Wettkampfes, • alle technischen Daten wie Bezeichnung der Piste, Höhe am Start und am Ziel, Höhenunterschied, bei der Abfahrt und dem Super-G die Länge der Strecke, • Namen und Verband/Club der Mitglieder der Jury, • Namen und Verband/Club der Kurssetzer und Vorläufer, Anzahl der Tore (SL, GS und SG: In Klammer: Anzahl Richtungsänderungen) und Richtungsänderungen und , sowie Startzeit für jeden Lauf, • Wetter, Schneebedingungen auf der Strecke und Lufttemperatur am Start und am Ziel zum Rennbeginn, • alle Angaben hinsichtlich der Wettkämpfer wie Rang, Startnummer, Mitgliednummer (PNr), Familien- und Vornamen, Club, Zeit und Rennpunkte (bei Punkterennen), • Startnummer, Mitgliednummer (PNr), Name, Vorname und Club jener Wettkämpfer, die in jedem Lauf nicht am Start, nicht im Ziel, keine Starterlaubnis bekamen oder disqualifiziert worden sind, • offizielle Zeitmessung und Auswertungssoftware inkl. Versionsangabe • Veranstaltungsnummer (VNr) und F-Wert, • Zuschlagsberechnung • Unterschrift des Technischen Delegierten. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 16
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Zeitpunkt Auslosung 621.6 Antrag: Hanspeter Valer vom 19.01.18 Kommentar Der Artikel 621.6 wurde von der IWO übernommen und legt fest, dass die Auslosung am Vortag des Rennens stattfinden muss. Die KWO Alpin ist der Meinung, dass dieser Punkt nicht im WR geregelt werden muss und sich der Zeitnehmer und Veranstalter selber organisieren muss, wie und wann er die Auslosung macht. 621.6 Die Auslosung hat am Tag vor dem Wettkampf zu erfolgen. Für Abendwettkämpfe muss spätestens am Vormittag des Wettkampftages ausgelost werden. Auslosung per Computer 621.9 Antrag: Hanspeter Valer vom 19.01.18 Kommentar Es ist nicht notwendig im WR festzulegen, wie die Auslosung gemacht werden soll. 621.9 Die Jury kann eine Auslosung mit Hilfe des Computers gestatten. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 17
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Startreihenfolge Animation 621.11.5 Antrag: Wim Rossel vom 08.11.17 Kommentar Für Organisatoren von Animationsrennen mit vielen Teilnehmern ist es fast unmöglich, bei Doppelveranstaltungen für das zweite Rennen eine neue ausgeloste Startreihenfolge umzusetzen, da dies bei Kindern, insbesondere im U11 Alter zum Chaos führt. Aus diesem Grund ist man künftig bei Volks- und Animationsrennen frei, wie man die Startreihenfolgen des zweiten Rennens umsetzt. Man darf dann z.B. auch die Startreihenfolge innerhalb der Kategorie umgekehrt anwenden. Bei Punkterennen muss weiterhin neu ausgelost werden. 621.11.5 Bei Doppelveranstaltungen mit getrennter Wertung (zwei unabhängige Rennen) muss für jedes Rennen eine separate Auslosung gemäss WR vorgenommen werden. Ausnahme: Volksski- und Animationsrennen. Das Startszenario im zweiten Rennen kann frei festgelegt werden, muss aber in der Ausschreibung publiziert werden. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 18
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Wertung 626.1 Antrag: Hanspeter Valer vom 06.04.18 Kommentar Da die Punkteberechnung jeweils über das ganze Geschlecht berechnet wird, müssen alle Teilnehmer eines Geschlechtes eine Startmöglichkeit gehabt haben, damit ein Rennen für die Berechnung der Swiss-Ski Punkte herbeigezogen werden kann. Bis anhin ist im WR lediglich festgelegt, dass die KWO entscheidet, aber in der Praxis wurde immer so entschieden, wie es nun präzisiert wurde. 626.1 Wertung Bei einem abgebrochenem Wettkampf entscheidet die KWO Alpin über die teilweise Wertung des Wettkampfes. Eine Teilwertung für die Punkteberechnung kann nur erfolgen, wenn alle Teilnehmer eines Geschlechtes eine Startmöglichkeit hatten. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 19
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Anzahl Richtungsänderungen Riesenslalom 901.2.4 Antrag: Franz Hofer vom 25.04.18 Kommentar Anpassung Anzahl Richtungsänderungen wie IWO 11% statt 13 % 901.2.4 Regionale Rennen Der Riesenslalom muss wie folgt gesteckt werden: 13% 11% - 15% der Höhendifferenz (Anzahl Richtungsänderungen durch auf- oder abrunden der Kommastellen). Der Abstand zwischen den näheren Drehstangen von zwei aufeinanderfolgenden Toren darf nicht weniger als 10 m betragen. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 20
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Berücksichtigung Wettkämpfe 1.2.2.1/1.2.2.2 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Bei den Artikel 1.2.2.1 und 1.2.2.2 hatte es redundante Definitionen. 1.2.2 Bestimmungen für Jugendwettkämpfe 1.2.2.1 Berücksichtigte Wettkämpfe Die Art. 608 und folgende des WR bestimmen die Teilnahmebedingungen und die Quoten für Jugendwettkämpfe. Für die Swiss-Ski-Punktewertung werden folgende Jugendwettkämpfe, die zwischen dem 1. Dezember und dem 16. April durchgeführt werden, berücksichtigt: •Nationale Jugendwettkämpfe (JONAT), gemäss Beschluss NWF Swiss-Ski. Teilnahmeberechtigt sind nur U16 und U14. An nationalen Jugendwettkämpfen, die vor dem 1. Januar stattfinden, sind U14 nicht startberechtigt. • Interregionale Jugendwettkämpfe (JOIR): Die Anzahl der Wettkämpfe wird von Swiss-Ski bestimmt. Teilnahmeberechtigt sind nur U16 und U14. • Es dürfen maximal 2 Wettkämpfe pro Tag, Veranstaltung und Wettkämpfer bestritten werden, jedoch nicht mehr als 3 Wettkämpfe pro Anlass. • Regionale Jugendwettkämpfe (JORV): Die Anzahl der Wettkämpfe wird von den RV direkt bestimmt ist frei. Es muss aber darauf geachtet werden, dass mindestens 2 Riesenslalom, 2 Slalom, 1 Super-G und 1 Combi-Race durchgeführt werden. Es dürfen maximal 2 regionale Wettkämpfe pro Tag, Veranstaltung und Wettkämpfer bestritten werden. 1.2.2.2 Nationale Jugendwettkämpfe: Jugend SM Technik 1x GS in 2 Läufen Jugend SM Technik 1 x SL in 2 Läufen Jugend SM Speed 1 x SG Jugend SM Speed 1 x CR oder SG Nat. Vergleichswettkampf 1 1 x SL in 2 Läufen Nat. Vergleichswettkampf 1 1 x SL in 2 Läufen Nat. Vergleichswettkampf 2 1 x GS in 2 Läufen Nat. Vergleichswettkampf 2 1 x GS in 2 Läufen Total 8 Wettkämpfe IR Jugendwettkämpfe: Max. 3 Rennen pro Anlass (jeweils pro RV) Max. 2 Rennen pro Tag 2 SG und/oder SC Total 8 Wettkämpfe Regionale Jugendwettkämpfe: Max. 2 Rennen pro Tag und Veranstaltung (jeweils pro RV) Anzahl ist frei, durch den RV bestimmt. Mindestens 2 x RS, 2 x SL, 1 x SG und 1 x CR 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 21
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Mindestalter Jugend 1.2.2.4 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Der Artikel wurde der Handhabung in der Praxis angepasst. 1.2.2.4 Mindestalter für Jugend • Teilnahme an nationalen, interregionalen Jugend-Punktewettkämpfen: 12-jährige und älter (Saison 2018 2019: Jahrgänge 2002 2003 bis 2005 2006) • Teilnahme an regionalen Jugend-Punktewettkämpfen: 11-jährige und älter (Saison 2018 2019: Jahrgänge 2002 2003 bis 2006 2007) • Kinder in ihrem 8. bis 10. Lebensjahr und jünger (Saison 2018 2019: Jahrgänge 2007 bis 2017 2008 und jünger), die Animationswettkämpfe bestreiten, können auch erfasst werden. (siehe auch Art. 8) 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 22
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Minimalzeit 1.2.5 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Der Artikel wurde inhaltlich nicht verändert, lediglich präziser formuliert. 1.2.5 Minimale Siegerzeiten Minimalzeit Die minimalen Siegerzeiten Zeiten in allen den Disziplinen Abfahrt, Super-G, Riesenslalom, Combi-Race und Alpine Combi müssen dürfen 50 Sekunden betragen nicht unterschreiten, Ausnahme: Slalom in einem Lauf 40 Sekunden. Bei verkürzter Strecke oder ungenügendem Höhenunterschied, d.h. wenn eine minimale Siegerzeit von 50 Sekunden (Slalom in einem Lauf 40 Sekunden) nicht absolut gewährleistet ist, ist es empfohlen, den Wettkampf in zwei Läufen auszutragen. Toleranz: Maximal 3 Damen (Mädchen) und/oder 3 Herren (Knaben) dürfen die Minimalzeit unterschreiten! Die Unterschreitung der Minimalzeit unter Berücksichtigung der Toleranz hat unwiderruflich zur Folge, dass das Rennen für die Punkteberechnung nicht gewertet werden kann. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 23
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Einschreibung 2.3 Antrag: Hanspeter Valer vom 20.01.18 Kommentar Der Artikel wurde der Handhabung in der Praxis angepasst. 2. Der Wettkämpfer 2.1 Veröffentlichung in der Swiss-Ski-Punkteliste Wer sich eingeschrieben hat, gilt als lizenziert und erscheint somit in der Swiss-Ski Punkteliste. 2.2 Streichen aus der Swiss-Ski-Punkteliste Wettkämpfer, die keine Punkterennen mehr bestreiten, werden durch ihren Club für die Liste der nächsten Saison in der Einschreibeliste gestrichen. Während der Saison werden keine Wettkämpfer gestrichen. Wettkämpfer, die während der Saison keine Wettkämpfe bestritten haben, können keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer Meldegebühr erheben. 2.3 Meldepflicht Einschreibung Wettkämpfer, die nach Swiss-Ski Punkten bewertet werden wollen, müssen sich vor dem ersten Start jeder Saison durch den Skiclub auf einem der offiziellen Anmeldeformulare bei dem Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte anmelden in der Punkteliste eingeschrieben sein. Jeder dieser Wettkämpfer muss unbedingt mit seiner Mitgliedernummer aufgeführt werden. Ohne Mitgliednummer (PNr) kann keine Einschreibung in die Punkteliste erfolgen. Der Skiclub, bei welchem er als A-Mitglied registriert ist, ist einzig und allein verantwortlich, dass seine Wettkämpfer ordnungsgemäss gemeldet eingeschrieben sind. Diese Bestimmung gilt auch für Wettkämpfer, die in den Renngemeinschaften, Regionalkadern oder Swiss-Ski Kadern eingegliedert sind. Eingeschriebene Wettkämpfer der letzten vergangenen Saison werden automatisch als eingeschriebene Wettkämpfer in die neue Saison übernommen. Wettkampfresultate, die vor der ordnungsmässigen Meldung Einschreibung erzielt wurden, können nicht in die Wertung einbezogen für die Punkteberechnung berücksichtigt werden. Diese Regel gilt ebenfalls für Wettkämpfer im Jugend Alter. 2.3.1 Anmeldeformulare Einschreibeliste • Jeder Skiclub, der Wettkämpfer für die Swiss-Ski Punkteliste eingeschrieben hat, erhält vor dem Erscheinen der Grundliste einen separaten Auszug seiner in der vorangehenden Saison eingeschriebenen Wettkämpfer zugestellt, welche mutiert werden muss. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 24
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours • Die Meldeliste für neue Wettkämpfer ist dem Computerblatt beigelegt und wird für all jene Wettkämpfer verwendet, die nicht auf dem Computerblatt aufgeführt sind. Bei neuen Wettkämpfer muss zuerst die Person, die in ihrem Skiclub für die Online Mitgliederverwaltung OCV verantwortlich ist, den neuen Wettkämpfer bei Swiss-Ski als Clubmitglied erfassen. Dabei wird ihm eine Personennummer zugeteilt. Danach wird von der KWO Website unter Dokumente die Excel-Datei "Neue Wettkämpfer" heruntergeladen und damit den neuen Wettkämpfer erfasst. Dieses Formular wird dann mit der bereinigten Einschreibeliste und den Athletenerklärungen dem Sachbearbeiter Punktewesen zugestellt. • Die Athletenerklärung ist für alle neuen Wettkämpfer unabhängig vom Alter obligatorisch. Ohne diese gibt es keine Einschreibung. 2.3.2 Clubwechsel 2.3.2.1 Allfällige Clubwechsel sind auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Ein Clubwechsel muss zuerst in der Online Clubverwaltung OCV gemacht werden. Erst danach kann der Clubwechsel in der KWO Datenbank erfolgen. 2.3.2.2 Bei einem Clubwechsel während der Saison: Schriftlich beim muss der Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punktewesen Alpin informiert werden (siehe WR Art. 203.5.2). 2.3.2.3 Pro Saison ist nur ein Clubwechsel erlaubt (siehe WR Art. 203.5.2). 2.3.2.4 Jeder Clubwechsel während der Saison in ist gebührenpflichtig (siehe Art. 9) 2.3.3 Bestätigung Die Korrektur wird in der Online-Datenbank auf www.swiss-ski-kwo.ch nachgeführt. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 25
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Einfrierung 3.6 Antrag: Franz Hofer/Hanspeter Valer vom 03.04.18 Kommentar Man sollte auch noch nach 4 Wettkämpfen ein Gesuch für Einfrierung der Punkte stellen können. 3.6 Verhinderung (Einfrierung) Bei Krankheit, Verletzung oder beruflicher Verhinderung werden, auf schriftliches Gesuch hin, die Swiss-Ski Punkte der abgelaufenen Saison beibehalten (eingefroren). Das Gesuch ist bis am 10.04.16 16. April an den Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte zu richten. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Fahrer, die mehr als zwei vier Wettkämpfe in der laufenden Saison bestritten haben, können keinen Anspruch auf das Beibehalten ihrer Punkte erheben. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 26
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours F-Werte 4.2 Antrag: FIS Punktereglement Kommentar Übernahme aus dem FIS Punktereglement. 4.2 F-Werte Abfahrt DH 1250 Slalom SL 720 730 Riesenslalom GS 980 1010 Super-G SG 1080 1190 Combi-Race (nur SUI) CR 700 Super- Alpine Combi SC 1150 1360 Parallel-Slalom (nur SUI) PS 720 730 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 27
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Rangliste 6.1 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Die Berichterstattung sollte bei Verschiebung/Absage über den Online-Bericht laufen. 6.1 Rangliste Die offizielle Rangliste muss gemäss WR Art. 617.3 und Musterliste abgefasst sein. Die Organisatoren und der TD Swiss-Ski haben sich zu vergewissern, ob alle Angaben richtig geschrieben sind korrekt vorhanden sind, damit Irrtümer bei der Berechnung vermieden werden. Sollten Fehler enthalten sein, sind diese auf den Exemplaren, die zur Auswertung eingesandt werden der Version, die geuploadet wird, zu korrigieren. Die elektronische Rückführung der Daten im Swiss-Ski Integral Format, sowie die Rangliste im PDF-Format, hat unbedingt noch am selben Tag zu erfolgen. Alle Musterlisten und technischen Angaben bezüglich der Datenrückführung sind im Zeitnehmerhandbuch von Swiss-Ski enthalten. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 28
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Berichterstattung 6.2 - 6.4 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Die Berichterstattung sollte bei Verschiebung/Absage über den Online-Bericht laufen. Zudem wird künftig nur noch vom Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich um Auswerter handelt. 6.2 Berichterstattung Der TD Swiss-Ski Bericht inkl. eventuelle Zusatzberichte (z.B. Unfallbericht) muss innerhalb 24 Stunden nach Wettkampfende online erfasst werden. Start- und Rangliste, sowie Integral-Datei werden vom Auswerter Zeitnehmer auf die KWO-Homepage geladen. Per Post oder E-Mail zugestellte TD Berichte werden an den regionalen TD-Chef weitergeleitet, welcher mit dem TD zusammen besorgt sein muss, dass dieser online ausgefüllt wird. Ein Wettkampf wird erst nach Erhalt des vollständigen TD Berichtes für die Wertung einbezogen! 6.3 Verschiebung/Absage des Wettkampfes Sofern der Wettkampf verschoben oder abgesagt werden muss, ist dies vom TD Swiss- Ski unter Angabe des ursprünglich vorgesehenen Datums und, wenn möglich, des neuen Termins dem Sachbearbeiter Punktewesen umgehend mitzuteilen füllt der TD Swiss-Ski ebenfalls den Online-Bericht aus und begründet die Verschiebung/Absage, ggf. mit Angabe des neuen Termins bei einer Absage. 6.4 Absage des Wettkampfes Muss der Wettkampf abgesagt werden, ist dies vom TD dem Sachbearbeiter Punktewesen umgehend mitzuteilen. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 29
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Punkteliste 7 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Seit der Saison 2017 werden 6 statt 5 Punkteliste berechnet. Die Daten sind so terminiert, dass jeweils vor einem Nationalen Jugendrennen eine neue Liste erscheint. 7. Swiss-Ski Punkteliste Es werden 5 mehrere Punktelisten pro Saison veröffentlicht. Die Punktelisten stehen kostenlos auf dem Internet der KWO-Homepage zur Verfügung: www.swiss-ski-kwo.ch 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 30
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Gebühren 9 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Der Artikel wurde inhaltlich nicht verändert, lediglich präziser formuliert. 9. Gebühren Für jede gemeldete Person, die in die Punkteliste eingeschrieben wird, wird eine Gebühr Einschreibegebühr erhoben. Diese beträgt: • kostenlos für U11 • CHF 35.- für Jugendliche (U12 - U16) • CHF 45.- für Junioren und Erwachsene. Für verspätete Erstmeldungen wird die doppelte Gebühr erhoben (Stichtag 15. November). Die reguläre Einschreibefrist dauert bis am 15. November. Einschreibungen nach diesem Datum gelten als Nachmeldungen. Bei Nachmeldungen wird die doppelte Einschreibegebühr erhoben. Für Clubwechsel während der Saison wird eine Gebühr von CHF 35.- (Jugend) und von CHF 45.- (Junioren/Erwachsene) erhoben. Diese Gebühr geht zu Lasten des neuen Clubs. Bei Ausscheiden oder Abmelden des Wettkämpfers während der Saison (nach dem 15. November) wird keine Rückerstattung der Gebühr vorgenommen. Jugendliche, die das Jugend Lizenzalter noch nicht erreicht haben (U11), werden kostenlos erfasst. Für Nachmeldungen wird jedoch CHF 10.- verrechnet (Stichtag: 15. November). 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 31
WR 2019 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Integral 10 Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18 Kommentar Künftig wird nur noch von Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich um Auswerter handelt. 10. Swiss-Ski Integral Der Veranstalter, respektive der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter, ist verantwortlich für die Aufbereitung der Startlisten, Ranglisten sowie die elektronische Rückführung. Der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter ist verantwortlich für das rechtzeitige Einholen und Einsetzen der aktuellen Punkteliste. Diese Daten sind über Internet die KWO- Homepage erhältlich. Der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter informiert nach dem Wettkampf den TD Swiss- Ski über die Übertragung der Integral-Rückführung. 17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 32
Sie können auch lesen