Wettkampfreglement 2019 Ski Alpin - Änderungen - Swiss-Ski KWO

 
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Wettkampfreglement
       2019
     Ski Alpin

     Änderungen
WR 2019 Alpin
               Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours

                                                            Änderungen

Lizenz .................................................................................................. 203 ................................................... 3
Zeitnehmer ........................................................................................ 214.1.1/621.1 ................................... 4
Materialbestimmungen ................................................................... 222.5.1 ............................................. 5
Ordnungsdienst ................................................................................ 601.3.9.1 .......................................... 6
Jury ..................................................................................................... 601.4 ................................................ 7
TD Swiss-Ski Ausbildung .................................................................. 602.1.4.1 .......................................... 8
Zulassungsbeschränkung................................................................. 608.4.3 ............................................. 9
Jugend Super-G ................................................................................. 608.5.1 ........................................... 11
Combi-Race ....................................................................................... 608.11.2 ......................................... 12
Handzeitmessung ............................................................................. 611.3.2.1 ........................................ 13
Drohnen ............................................................................................. 614.1.4 ........................................... 14
Jury Besichtigung .............................................................................. 614.3.1 ........................................... 15
Rangliste ............................................................................................ 617.3.4 ........................................... 16
Zeitpunkt Auslosung ........................................................................ 621.6 .............................................. 17
Auslosung per Computer ................................................................. 621.9 .............................................. 17
Startreihenfolge Animation ............................................................ 621.11.5 ......................................... 18
Wertung ............................................................................................. 626.1 .............................................. 19
Anzahl Richtungsänderungen Riesenslalom ................................. 901.2.4 ........................................... 20
Berücksichtigung Wettkämpfe ....................................................... 1.2.2.1/1.2.2.2 ................................ 21
Mindestalter Jugend ........................................................................ 1.2.2.4 ............................................ 22
Minimalzeit........................................................................................ 1.2.5 ............................................... 23
Einschreibung .................................................................................... 2.3 .................................................. 24
Einfrierung ......................................................................................... 3.6 .................................................. 26
F-Werte .............................................................................................. 4.2 .................................................. 27
Rangliste ............................................................................................ 6.1 .................................................. 28
Berichterstattung ............................................................................. 6.2 - 6.4 .......................................... 29
Punkteliste ......................................................................................... 7...................................................... 30
Gebühren ........................................................................................... 9...................................................... 31
Integral ............................................................................................... 10.................................................... 32

17.10.18                                                                www.swiss-ski-kwo.ch                                                              Seite 2
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Lizenz                                                                                           203
Antrag:       Hanspeter Valer vom 27.02.18
Kommentar
Präzisierungen.

203           Lizenzen / Swiss-Ski Mitgliederausweis
              Die Lizenz sowie der Mitgliederausweis wird von Swiss-Ski ausgestellt. Der Eintrag in der
              Punktedatenbank entspricht einer Lizenz (ab U12).
203.1         Die Lizenz oder der Mitgliederausweis hat Gültigkeit für die Dauer eines
              Wettkampfjahres. Das Lizenzjahr entspricht dem Wettkampfjahr (Art. 200.7) und dauert
              vom 1. Mai bis 30. April
203.2         Um an Schweizermeisterschaften oder einem Regionalen Skiwettkampf teilnehmen zu
              können, muss ein Wettkämpfer im Besitze einer gültigen Swiss-Ski Lizenz sein.
203.2.1       Für folgende Wettkämpfe ist eine gültige Swiss-Ski Lizenz notwendig:
              •   Jugend Punkterennen
              •   Regionale Wettkämpfe (A-, B- und C-Rennen)
              •   FIS-Wettkämpfe
              •   Schweizermeisterschaften
203.3         Ein Wettkämpfer muss Mitglied in einem Club von Swiss-Ski sein.
203.5         Stammclub
              Als Stammclub, auch als A-Club bezeichnet, gilt derjenige Club, bei dem das Mitglied
              den Verbandsbeitrag bezahlt. Alle Mitglieder von Swiss-Ski starten für ihren Stammclub.
203.5.1       Vorübergehender Clubwechsel (Saisonclub)
              Wettkämpfer, welche während der Wettkampfsaison berufshalber an einem anderen
              Ort Wohnsitz nehmen, können mit Bewilligung ihres Stammclubs für den dort
              ansässigen Skiclub starten.
203.5.2       Bei einem Clubwechsel muss der Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte unter Angabe des
              Namens des neuen Clubs schriftlich informiert werden.
              Während eines Wettkampfjahres ist nur ein Clubwechsel gestattet.
203.5.4       Wer einen Clubwechsel vornimmt, übernimmt seine Swiss-Ski Punkte.
203.5.5       Ein Wettkämpfer, dessen Lizenz zur Teilnahme an Swiss-Ski Rennen eingezogen worden
              ist, kann eine neue Lizenz zur Teilnahme an Swiss-Ski Rennen erst dann erhalten, wenn
              er den Nachweis erbracht hat, die ihm auferlegte Sanktion erfüllt zu haben.
203.5.6       Clubwechsel vor Schweizermeisterschaften
              Ein Wettkämpfer, der an Schweizermeisterschaften teilnehmen will, muss einen
              allfälligen Clubwechsel 30 Tage vorher vollzogen haben.

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Zeitnehmer                                                                       214.1.1/621.1
Antrag:       Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Zeitmessung und Auswertung sind durch die technische Weiterentwicklung zusammengeflossen.
Einfachheitshalber wird deshalb in Zukunft nur noch vom Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich
um den Auswerter handelt.

214.1.1       Inhalt Ausschreibung
              •   Name des veranstaltenden Clubs
              •   Wettkampfarten
              •   Ort und Datum der Wettkämpfe
              •   OK-Präsident mit Kontaktdaten
              •   Wettkampfleiter mit Kontaktdaten
              •   Coach bei Jugendwettkämpfen
              •   TD Swiss-Ski
              •   Auswerter Zeitnehmer
              •   Durchführung: Bemerkung, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen des WR
                  durchgeführt wird
              •   Kategorien, Startreihenfolge
              •   Meldestelle, genaue Adresse
              •   Meldeschluss
              •   Höhe des Startgeldes
              •   Wettkampfbüro, Standort und Öffnungszeiten
              •   Offizielle Anschlagstelle, Standort
              •   Transportmöglichkeiten (Bahnen, Skilifte etc.) und Kosten
              •   Auskunft, Auskunftsstelle vor und während des Wettkampfes mit Tel. Nr.
              •   Programm, Angabe von Ort und Zeit
              •   Startnummernausgabe
              •   Streckenbesichtigung, Trainings- und Einlasszeiten
              •   Start der einzelnen Bewerbe
              •   Rangverkündigung

621.1         Die Einteilung der anwesenden Wettkämpfer obliegt der Jury.
              Der brevetierte Zeitnehmer / Auswerter trägt die Verantwortung für die Aufbereitung
              der Startliste.

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Materialbestimmungen                                                                       222.5.1
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Es gibt zurzeit keine Ausnahmebewilligung gegenüber den Materialbestimmungen der FIS. Bei
regionalen Punkterennen gilt für 30-jährige und älter die Bestimmungen der Masters.

222.5.1       Ausnahme Materialbestimmungen Ski
              Es wird empfohlen, dass die Ski's den Materialbestimmungen der FIS gemäss aktueller
              Saison entsprechen. Es darf aber auch mit Ski's gemäss FIS Materialbestimmung 12/13
              verwendet werden.
              Dies ist nur eine Übergangsregelung. Es sollte nur noch Material gemäss den neuen
              Bestimmungen angeschafft werden.
              Bei A-, B- und C-Rennen gelten die gleichen FIS Materialbestimmungen wie für die
              Masters.

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Ordnungsdienst                                                                          601.3.9.1
Antrag:       FIS IWO
Kommentar
Übernahme aus der IWO.

601.3.9.1     Chef des Ordnungsdienstes
              Der Chef des Ordnungsdienstes hat alle Massnahmen zu treffen, zur Sicherstellung,
              Zuschauer von der Wettkampfstrecke fernzuhalten. Es ist ausreichendes Personal für
              dieses Ziel einzusetzen. Es soll darauf geachtet werden, dass hinter den
              Abschrankungen genügend Platz für ein Zirkulieren der Zuschauer vorhanden ist.
601.3.9.1     Chef des Zielgeländes
              Der Zielgelände-Koordinator ist verantwortlich für die Koordination der verschiedenen
              Anforderungen im Zielbereich vor, während und nach dem Wettkampf. Die
              Verantwortlichkeiten umfassen Bau und Koordination der Mixed Zone sowie der
              Bereiche für TV- und Presse-Interviews, Siegerehrung, der Einrichtungen für die
              Dopingkontrolle sowie deren Sicherheitskoordination.
              Von der Planung bis zur Umsetzung während der Wettkämpfe arbeitet der Zielgelände-
              Koordinator des Organisationskomitees mit den Personen, die obige Bereiche leiten,
              und dem FIS Personal, das sich um Materialkontrolle, Teams, Akkreditierung und
              Zugang, Medien, Zeremonien und Dopingkontrollen kümmert, zusammen.

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Jury                                                                                             601.4
Antrag:       Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Textliche Präzisierung.

601.4         Jury
              Für alle im nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfe (ausschliesslich
              Volksskiwettkämpfe ohne Betreuung durch einen TD Swiss-Ski) setzt sich die Jury wie
              folgt zusammen:
              mit Stimmrecht:
              • TD Swiss-Ski
              • TD Assistent (brev. TD Swiss-Ski / TD Kandidat oder Regionaltrainer) für Abfahrten
                und Super-G
              • Wettkampfleiter
              • Coach (Trainer/Betreuer, der nicht dem veranstaltenden Club angehören darf)
              ohne Stimmrecht:
              •   Streckenchef
              •   Brevetierter Zeitnehmer
              •   Startrichter
              •   Zielrichter

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TD Swiss-Ski Ausbildung                                                                 602.1.4.1
Antrag:       Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Die praktische TD-Prüfung stellt den Abschluss der Ausbildung dar und muss zwingend das letztes
Modul sein.

602.1.4.1     Der Werdegang zum TD ist:
              •   Kandidatenkurs
              •   Begleitete Einsätze als TD-Assistent
              •   Schriftliche Prüfung
              •   Praktische Prüfung
              Diese Module müssen nicht zwingend in dieser Reihenfolge absolviert werden, jedoch
              erhält er das Brevet nur nach Absolvierung und Bestehen der Prüfung die Gültigkeit.
              Die Module Kandidatenkurs, Einsätze und schriftliche Prüfung müssen nicht zwingend in
              dieser Reihenfolge absolviert werden. Die praktische Prüfung hingegen kann erst
              gemacht werden, wenn alle anderen Module absolviert und die schriftliche Prüfung
              bestanden wurden. Die Brevetierung erfolgt erst nach bestandener praktischer Prüfung.
              Swiss-Ski empfiehlt eine maximale Alterslimite von 40 Jahren für Kandidaten und 65
              Jahren für TDs.

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Zulassungsbeschränkung                                                                         608.4.3
Antrag:       Albert Egger vom 30.04.18
Kommentar
Der BSV wünscht, dass man neben den regionalen Jugendmeisterschaften weitere Rennen mit einer
Zulassungsbeschränkung versehen kann.

608.1.1       Einteilung der Jugendwettkämpfe
              Als Jugendwettkämpfe gelten jene Veranstaltungen, die vom Organisator als solche
              ausgeschrieben werden wie:
              •   Jugend Schweizermeisterschaften                     Swiss-Ski-Punkterennen
              •   Nationale Jugend-Vergleichswettkämpfe               Swiss-Ski Punkterennen
              •   Interregionale Jugendwettkämpfe                     Swiss-Ski-Punkterennen
              •   Regionale Jugendwettkämpfe                          Swiss-Ski-Punkterennen
              •   Animationsrennen                                    ohne Swiss-Ski-Punkte
              Regionale Jugendwettkämpf sind in JORVA und JORVB unterteilt. JORVA haben eine
              Zulassungsbeschränkung gemäss WR 608.4.2 und 608.4.3.

608.4         Beschränkung der Wettkämpfe und Quotenregelung
608.4.1       Ein JO-Wettkämpfer kann maximal an 25 Punkterennen starten, unabhängig davon, ob
              er das Ziel erreicht oder nicht. Dies bezieht sich auf regionale, interregionale und
              nationale JO-Wettkämpfe.
              Ist der Wettkämpfer an 25 Rennen gestartet, tritt automatisch ein Startverbot bis Ende
              Saison in Kraft. Übertretungen werden sanktioniert.
608.4.2       Für folgende Jugendskiwettkämpfe können die RV, IR oder NWK-Swiss-Ski die
              Teilnehmerzahl beschränken:
              •   Jugend Schweizermeisterschaften                 max. 125 Teilnehmer
              •   Nationale Jugend-Vergleichswettkämpfe           max. 125 Teilnehmer
              •   Interregionale Jugend-Wettkämpfe                max. 150 Teilnehmer
              •   Regionale Jugend-Meisterschaften                wird vom RV bestimmt
              Die maximale Teilnehmerzahl sowie die Teilnahmebedingungen müssen unbedingt in
              der Ausschreibung beschrieben sein und dürfen nach der Publikation nicht mehr
              geändert werden.
608.4.3       Bei Regionalen Jugendwettkämpfen ist die Einschränkung der Teilnehmerzahl sowie der
              Angehörigkeit an den eigenen Regionalverband nicht erlaubt. Der Organisator hat
              gemeinsam mit der Jury zu entscheiden, ob die Teilnehmerzahl die Durchführung
              zweier Rennen erlaubt oder nicht.
              Jeder Regionalverband muss mindestens 5 Regionale Wettkämpfe an mindestens 3
              Wochenenden pro Saison offen für alle durchführen (JORVB). Ist dies erfüllt, kann er

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              zusätzlich zu den Regionalen Jugendmeisterschaften für zwei weitere Rennen eine
              Teilnehmerbeschränkung bestimmen (JORVA).

214.1.1       Inhalt Ausschreibung
              •   Name des veranstaltenden Clubs
              •   Wettkampfarten
              •   Ort und Datum der Wettkämpfe
              •   OK-Präsident mit Kontaktdaten
              •   Wettkampfleiter mit Kontaktdaten
              •   Coach bei Jugendwettkämpfen
              •   TD Swiss-Ski
              •   Auswerter
              •   Durchführung: Bemerkung, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen des WR
                  durchgeführt wird
              •   Kategorien, Startreihenfolge
              •   Angaben über Zulassungsbeschränkungen, falls diese bei dem Rennen gemäss WR
                  erlaubt sind.
              •   Meldestelle, genaue Adresse
              •   Meldeschluss
              •   Höhe des Startgeldes
              •   Wettkampfbüro, Standort und Öffnungszeiten
              •   Offizielle Anschlagstelle, Standort
              •   Transportmöglichkeiten (Bahnen, Skilifte etc.) und Kosten
              •   Auskunft, Auskunftsstelle vor und während des Wettkampfes mit Tel. Nr.
              •   Programm, Angabe von Ort und Zeit
              •   Startnummernausgabe
              •   Streckenbesichtigung, Trainings- und Einlasszeiten
              •   Start der einzelnen Bewerbe
              •   Rangverkündigung

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Jugend Super-G                                                                             608.5.1
Antrag:       Hanspeter Valer vom 22.01.18
Kommentar
Explizite Erwähnung, dass U12 keine Super-G bestreiten dürfen.

608.5.1       Startgruppen bei regionalen Jugendrennen SL, RS und CR:
              1. Mädchen      U12
              2. Mädchen      U14
              3. Mädchen      U16
              4. Knaben       U12
              5. Knaben       U14
              6. Knaben       U16

              Startgruppen bei regionalen Jugendrennen SG:
              1. Mädchen      U14
              2. Mädchen      U16
              3. Knaben       U14
              4. Knaben       U16
              U12 sind beim Super-G nicht startberechtigt.

              Startgruppen bei interregionalen und nationalen Wettkämpfen, sowie Jugend-
              Schweizermeisterschaften:
              1. alle Mädchen (U14 + U16) gemeinsam
              2. alle Knaben (U14 + U16) gemeinsam

              Die Einteilung hat gemäss Art. 621.3 zu erfolgen.

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Combi-Race                                                                               608.11.2
Antrag:       Hanspeter Valer vom 22.01.18
Kommentar
Textliche Präzisierung.

608.11.2      Combiformen
              Es gibt zwei verschiedene Combiformen:
             •   Combi-Race Technik
                 SL/GS Format (technische Ausrichtung). Kurssetzung mit Kurzstangen (Stubbies),
                 Slalom und Riesentorlauftoren oder eingefärbter Bodenmarkierung.
             •   Combi-Race Speed
                 GS/SG Format (Geschwindigkeitsausrichtung). Kurssetzung mit GS- und SG Toren
                 oder eingefärbter Bodenmarkierung.
              Das ausgewählte Rennformat muss in der Rennausschreibung Ausschreibung vor dem
              Rennen und nochmals bei der ersten Mannschaftsführersitzung bekanntgegeben
              definiert werden.

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Handzeitmessung                                                                          611.3.2.1
Antrag:       FIS IWO
Kommentar
Übernahme aus der IWO.

611.3.2.1     Auswertung der von Hand gemessenen Zeiten
              Von Hand gemessene Zeiten können in das offizielle Klassement nach Berechnung der
              Korrektur aufgenommen werden.
              Berechnung der Korrektur:
              Man berechnet die Differenzen zwischen den von Hand und den elektronisch
              gemessenen Zeiten der 5 vorangehenden und den 5 nachfolgenden Zeiten des
              Wettkämpfers ohne elektrisch gemessene Zeit oder unter Umständen der 10
              nächstliegenden Wettkämpfer.
              Man subtrahiert die elektronisch gemessene Zeit von der von Hand gemessenen Zeit für
              die 10 Wettkämpfer, die unmittelbar vor dem Wettkämpfer mit fehlender Zeit gestartet
              sind. Wenn es keine 10 Zeiten vor der fehlenden Zeit gibt, vervollständigt man die
              Rechnung mit den restlichen Zeiten nach der fehlenden Zeit.
              Das Total der 10 Differenzen, geteilt durch 10 und auf- oder abgerundet, ergibt die
              anzuwendende Korrektur zur handgemessenen Zeit des Wettkämpfers ohne
              elektronische Zeit.

611.3.2.2     Ein Fotofinish System kann angewendet werden, um die Zielzeit eines Wettkämpfers
              festzustellen. Im Falle eines Ausfalls von System „A“ und „B“, und wo die Zeit eines
              Wettkämpfer mit dem Fotofinish System aufgezeichnet wurde, muss diese Zeitmessung
              statt der Handzeitmessung gewertet werden, wobei ein Korrektur-Faktor angewendet
              wird. Der Korrekturfaktor ist der Unterschied zwischen der Zeit, die durch das Fotofinish
              System genommen wurde und den elektronischen Zeiten (soweit möglich) der 3
              Wettkämpfer vor der fehlenden Zeit. Wenn es nicht 3 vorhergehende Wettkämpfer
              gibt, kann die Zeit des folgenden Wettkämpfers sofort nach dem Wettkämpfer mit der
              fehlenden Zeit verwendet werden. Die Summe der 3 (oder weniger) Zeitunterschiede,
              geteilt durch 3 (oder weniger) ergibt die anzuwendende Korrektur des Wettkämpfers
              ohne elektronische Zeit.
              Die Fotofinish Zeit wird dann genommen, wenn irgendein Teil des Körpers des
              Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Das Fotofinish Resultat darf nur der Jury zur
              Verfügung gestellt werden.
              Transponder dürfen in keinem Fall zur Bestimmung der offiziellen Zeit eingesetzt
              werden.

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Drohnen                                                                                    614.1.4
Antrag:       Franz Hofer/Hanspeter Valer vom 09.03.18
Kommentar
Drohnen sind über Rennstrecken nicht erlaubt.
Hinweis: Diese WR-Änderung wurde bereits bei der FIS eingereicht. Sollte diese dort angenommen
werden, wird sie unabhängig vom KWO Alpin Beschluss ins WR übernommen.

614.1.4       Sperren und Verändern der Strecken
              Sobald mit dem Ausflaggen eines Kurses begonnen worden ist, gilt die Strecke als
              gesperrt. Niemand ausser der Jury ist berechtigt, auf einer gesperrten Strecke Tore,
              Torflaggen, Markierungen usw. sowie die Pistenstruktur (Sprünge, Wellen usw.) zu
              verändern.
              Es ist den Wettkämpfern untersagt, eine abgesperrte Wettkampfstrecke zu betreten.
              Trainer, Serviceleute usw., die sich auf einer gesperrten Wettkampfstrecke aufhalten
              dürfen, sind durch die Jury zu bestimmen.
              Fotografen und Kamerateams sind zur notwendigen Dokumentation eines Wettkampfes
              innerhalb der Absperrung zugelassen. Ihre Gesamtzahl kann von der Jury begrenzt
              werden. Sie werden nach Möglichkeit von der Jury eingewiesen und dürfen sich dann
              nur in diesen Bereichen aufhalten. Über der abgesperrten Strecke ist es während dem
              Training und Wettkampf nicht erlaubt mit Fluggeräte wie Drohnen, Quadrokopter etc.
              zu fliegen. Ausserhalb dieses Raums gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes
              in dem der Wettkampf stattfindet.
              Die Jury oder das Organisationskomitee kann die Strecke oder Abschnitte davon für
              Wettkämpfer, Trainer, Medien- und Serviceleute ausserhalb der offiziellen Trainings-
              und Wettkampfzeiten für die Präparation und Instandhaltung sperren.

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Jury Besichtigung                                                                          614.3.1
Antrag:       Hanspeter Valer vom 09.03.18
Kommentar
Es macht Sinn und hat sich bewährt, dass die Mannschaftsführersitzung an der Jury Besichtigung
teilnehmen.

614.3.1       Jury Besichtigung
              Die Jury besichtigt am Renntag die Rennstrecke und muss das Tagesprogramm
              bestätigen. Mannschaftsführer können sollten die Jury begleiten.

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Rangliste                                                                                  617.3.4
Antrag:       Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Anpassung an die Praxis.

617.3.4       Die offizielle Rangliste hat zu enthalten:
              •   Namen des durchführenden Verbandes oder Vereins,
              •   Bezeichnung des Wettkampfes, der Disziplin des Bewerbes sowie des Ortes,
              •   Datum des Wettkampfes,
              •   alle technischen Daten wie Bezeichnung der Piste, Höhe am Start und am Ziel,
                  Höhenunterschied, bei der Abfahrt und dem Super-G die Länge der Strecke,
              •   Namen und Verband/Club der Mitglieder der Jury,
              •   Namen und Verband/Club der Kurssetzer und Vorläufer, Anzahl der Tore (SL, GS und
                  SG: In Klammer: Anzahl Richtungsänderungen) und Richtungsänderungen und ,
                  sowie Startzeit für jeden Lauf,
              •   Wetter, Schneebedingungen auf der Strecke und Lufttemperatur am Start und am
                  Ziel zum Rennbeginn,
              •   alle Angaben hinsichtlich der Wettkämpfer wie Rang, Startnummer, Mitgliednummer
                  (PNr), Familien- und Vornamen, Club, Zeit und Rennpunkte (bei Punkterennen),
              •   Startnummer, Mitgliednummer (PNr), Name, Vorname und Club jener Wettkämpfer,
                  die in jedem Lauf nicht am Start, nicht im Ziel, keine Starterlaubnis bekamen oder
                  disqualifiziert worden sind,
              •   offizielle Zeitmessung und Auswertungssoftware inkl. Versionsangabe
              •   Veranstaltungsnummer (VNr) und F-Wert,
              •   Zuschlagsberechnung
              •   Unterschrift des Technischen Delegierten.

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Zeitpunkt Auslosung                                                                              621.6
Antrag:       Hanspeter Valer vom 19.01.18
Kommentar
Der Artikel 621.6 wurde von der IWO übernommen und legt fest, dass die Auslosung am Vortag des
Rennens stattfinden muss. Die KWO Alpin ist der Meinung, dass dieser Punkt nicht im WR geregelt
werden muss und sich der Zeitnehmer und Veranstalter selber organisieren muss, wie und wann er
die Auslosung macht.

621.6         Die Auslosung hat am Tag vor dem Wettkampf zu erfolgen. Für Abendwettkämpfe muss
              spätestens am Vormittag des Wettkampftages ausgelost werden.

Auslosung per Computer                                                                           621.9
Antrag:       Hanspeter Valer vom 19.01.18
Kommentar
Es ist nicht notwendig im WR festzulegen, wie die Auslosung gemacht werden soll.

621.9         Die Jury kann eine Auslosung mit Hilfe des Computers gestatten.

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Startreihenfolge Animation                                                               621.11.5
Antrag:       Wim Rossel vom 08.11.17
Kommentar
Für Organisatoren von Animationsrennen mit vielen Teilnehmern ist es fast unmöglich, bei
Doppelveranstaltungen für das zweite Rennen eine neue ausgeloste Startreihenfolge umzusetzen, da
dies bei Kindern, insbesondere im U11 Alter zum Chaos führt. Aus diesem Grund ist man künftig bei
Volks- und Animationsrennen frei, wie man die Startreihenfolgen des zweiten Rennens umsetzt. Man
darf dann z.B. auch die Startreihenfolge innerhalb der Kategorie umgekehrt anwenden. Bei
Punkterennen muss weiterhin neu ausgelost werden.

621.11.5      Bei Doppelveranstaltungen mit getrennter Wertung (zwei unabhängige Rennen) muss
              für jedes Rennen eine separate Auslosung gemäss WR vorgenommen werden.
              Ausnahme: Volksski- und Animationsrennen. Das Startszenario im zweiten Rennen kann
              frei festgelegt werden, muss aber in der Ausschreibung publiziert werden.

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Wertung                                                                                          626.1
Antrag:       Hanspeter Valer vom 06.04.18
Kommentar
Da die Punkteberechnung jeweils über das ganze Geschlecht berechnet wird, müssen alle
Teilnehmer eines Geschlechtes eine Startmöglichkeit gehabt haben, damit ein Rennen für die
Berechnung der Swiss-Ski Punkte herbeigezogen werden kann. Bis anhin ist im WR lediglich
festgelegt, dass die KWO entscheidet, aber in der Praxis wurde immer so entschieden, wie es nun
präzisiert wurde.

626.1         Wertung
              Bei einem abgebrochenem Wettkampf entscheidet die KWO Alpin über die teilweise
              Wertung des Wettkampfes. Eine Teilwertung für die Punkteberechnung kann nur
              erfolgen, wenn alle Teilnehmer eines Geschlechtes eine Startmöglichkeit hatten.

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Anzahl Richtungsänderungen Riesenslalom                                                    901.2.4
Antrag:       Franz Hofer vom 25.04.18
Kommentar
Anpassung Anzahl Richtungsänderungen wie IWO 11% statt 13 %

901.2.4       Regionale Rennen
              Der Riesenslalom muss wie folgt gesteckt werden: 13% 11% - 15% der Höhendifferenz
              (Anzahl Richtungsänderungen durch auf- oder abrunden der Kommastellen). Der
              Abstand zwischen den näheren Drehstangen von zwei aufeinanderfolgenden Toren darf
              nicht weniger als 10 m betragen.

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Berücksichtigung Wettkämpfe                                                     1.2.2.1/1.2.2.2
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Bei den Artikel 1.2.2.1 und 1.2.2.2 hatte es redundante Definitionen.

1.2.2         Bestimmungen für Jugendwettkämpfe
1.2.2.1       Berücksichtigte Wettkämpfe
              Die Art. 608 und folgende des WR bestimmen die Teilnahmebedingungen und die
              Quoten für Jugendwettkämpfe.
              Für die Swiss-Ski-Punktewertung werden folgende Jugendwettkämpfe, die zwischen
              dem 1. Dezember und dem 16. April durchgeführt werden, berücksichtigt:
              •Nationale Jugendwettkämpfe (JONAT), gemäss Beschluss NWF Swiss-Ski.
               Teilnahmeberechtigt sind nur U16 und U14. An nationalen Jugendwettkämpfen, die
               vor dem 1. Januar stattfinden, sind U14 nicht startberechtigt.
             • Interregionale Jugendwettkämpfe (JOIR): Die Anzahl der Wettkämpfe wird von
               Swiss-Ski bestimmt. Teilnahmeberechtigt sind nur U16 und U14.
             • Es dürfen maximal 2 Wettkämpfe pro Tag, Veranstaltung und Wettkämpfer
               bestritten werden, jedoch nicht mehr als 3 Wettkämpfe pro Anlass.
             • Regionale Jugendwettkämpfe (JORV): Die Anzahl der Wettkämpfe wird von den RV
               direkt bestimmt ist frei. Es muss aber darauf geachtet werden, dass mindestens 2
               Riesenslalom, 2 Slalom, 1 Super-G und 1 Combi-Race durchgeführt werden. Es
               dürfen maximal 2 regionale Wettkämpfe pro Tag, Veranstaltung und Wettkämpfer
               bestritten werden.
1.2.2.2       Nationale Jugendwettkämpfe:       Jugend SM Technik             1x GS in 2 Läufen
                                                Jugend SM Technik             1 x SL in 2 Läufen
                                                Jugend SM Speed               1 x SG
                                                Jugend SM Speed               1 x CR oder SG
                                                Nat. Vergleichswettkampf 1    1 x SL in 2 Läufen
                                                Nat. Vergleichswettkampf 1    1 x SL in 2 Läufen
                                                Nat. Vergleichswettkampf 2    1 x GS in 2 Läufen
                                                Nat. Vergleichswettkampf 2    1 x GS in 2 Läufen
                                                Total 8 Wettkämpfe
              IR Jugendwettkämpfe:              Max. 3 Rennen pro Anlass
              (jeweils pro RV)                  Max. 2 Rennen pro Tag
                                                2 SG und/oder SC
                                                Total 8 Wettkämpfe
              Regionale Jugendwettkämpfe:       Max. 2 Rennen pro Tag und Veranstaltung
              (jeweils pro RV)                  Anzahl ist frei, durch den RV bestimmt.
                                                Mindestens 2 x RS, 2 x SL, 1 x SG und 1 x CR

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Mindestalter Jugend                                                                         1.2.2.4
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde der Handhabung in der Praxis angepasst.

1.2.2.4       Mindestalter für Jugend
               •   Teilnahme an nationalen, interregionalen Jugend-Punktewettkämpfen: 12-jährige
                   und älter (Saison 2018 2019: Jahrgänge 2002 2003 bis 2005 2006)
               •   Teilnahme an regionalen Jugend-Punktewettkämpfen: 11-jährige und älter (Saison
                   2018 2019: Jahrgänge 2002 2003 bis 2006 2007)
               •   Kinder in ihrem 8. bis 10. Lebensjahr und jünger (Saison 2018 2019: Jahrgänge 2007
                   bis 2017 2008 und jünger), die Animationswettkämpfe bestreiten, können auch
                   erfasst werden.
                   (siehe auch Art. 8)

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Minimalzeit                                                                                      1.2.5
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde inhaltlich nicht verändert, lediglich präziser formuliert.

1.2.5         Minimale Siegerzeiten Minimalzeit
              Die minimalen Siegerzeiten Zeiten in allen den Disziplinen Abfahrt, Super-G,
              Riesenslalom, Combi-Race und Alpine Combi müssen dürfen 50 Sekunden betragen
              nicht unterschreiten, Ausnahme: Slalom in einem Lauf 40 Sekunden.
              Bei verkürzter Strecke oder ungenügendem Höhenunterschied, d.h. wenn eine
              minimale Siegerzeit von 50 Sekunden (Slalom in einem Lauf 40 Sekunden) nicht absolut
              gewährleistet ist, ist es empfohlen, den Wettkampf in zwei Läufen auszutragen.
              Toleranz: Maximal 3 Damen (Mädchen) und/oder 3 Herren (Knaben) dürfen die
              Minimalzeit unterschreiten!
              Die Unterschreitung der Minimalzeit unter Berücksichtigung der Toleranz hat
              unwiderruflich zur Folge, dass das Rennen für die Punkteberechnung nicht gewertet
              werden kann.

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Einschreibung                                                                                          2.3
Antrag:       Hanspeter Valer vom 20.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde der Handhabung in der Praxis angepasst.

2.            Der Wettkämpfer
2.1           Veröffentlichung in der Swiss-Ski-Punkteliste
              Wer sich eingeschrieben hat, gilt als lizenziert und erscheint somit in der Swiss-Ski
              Punkteliste.
2.2           Streichen aus der Swiss-Ski-Punkteliste
              Wettkämpfer, die keine Punkterennen mehr bestreiten, werden durch ihren Club für
              die Liste der nächsten Saison in der Einschreibeliste gestrichen. Während der Saison
              werden keine Wettkämpfer gestrichen.
              Wettkämpfer, die während der Saison keine Wettkämpfe bestritten haben, können
              keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer Meldegebühr erheben.
2.3           Meldepflicht Einschreibung
              Wettkämpfer, die nach Swiss-Ski Punkten bewertet werden wollen, müssen sich vor
              dem ersten Start jeder Saison durch den Skiclub auf einem der offiziellen
              Anmeldeformulare bei dem Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte anmelden in der
              Punkteliste eingeschrieben sein.
              Jeder dieser Wettkämpfer muss unbedingt mit seiner Mitgliedernummer aufgeführt
              werden. Ohne Mitgliednummer (PNr) kann keine Einschreibung in die Punkteliste
              erfolgen.
              Der Skiclub, bei welchem er als A-Mitglied registriert ist, ist einzig und allein
              verantwortlich, dass seine Wettkämpfer ordnungsgemäss gemeldet eingeschrieben
              sind. Diese Bestimmung gilt auch für Wettkämpfer, die in den Renngemeinschaften,
              Regionalkadern oder Swiss-Ski Kadern eingegliedert sind.
              Eingeschriebene Wettkämpfer der letzten vergangenen Saison werden automatisch als
              eingeschriebene Wettkämpfer in die neue Saison übernommen.
              Wettkampfresultate, die vor der ordnungsmässigen Meldung Einschreibung erzielt
              wurden, können nicht in die Wertung einbezogen für die Punkteberechnung
              berücksichtigt werden. Diese Regel gilt ebenfalls für Wettkämpfer im Jugend Alter.

2.3.1         Anmeldeformulare Einschreibeliste
             •   Jeder Skiclub, der Wettkämpfer für die Swiss-Ski Punkteliste eingeschrieben hat,
                 erhält vor dem Erscheinen der Grundliste einen separaten Auszug seiner in der
                 vorangehenden Saison eingeschriebenen Wettkämpfer zugestellt, welche mutiert
                 werden muss.

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             •   Die Meldeliste für neue Wettkämpfer ist dem Computerblatt beigelegt und wird für
                 all jene Wettkämpfer verwendet, die nicht auf dem Computerblatt aufgeführt sind.
                 Bei neuen Wettkämpfer muss zuerst die Person, die in ihrem Skiclub für die Online
                 Mitgliederverwaltung OCV verantwortlich ist, den neuen Wettkämpfer bei Swiss-Ski
                 als Clubmitglied erfassen. Dabei wird ihm eine Personennummer zugeteilt. Danach
                 wird von der KWO Website unter Dokumente die Excel-Datei "Neue Wettkämpfer"
                 heruntergeladen und damit den neuen Wettkämpfer erfasst. Dieses Formular wird
                 dann mit der bereinigten Einschreibeliste und den Athletenerklärungen dem
                 Sachbearbeiter Punktewesen zugestellt.
             •   Die Athletenerklärung ist für alle neuen Wettkämpfer unabhängig vom Alter
                 obligatorisch. Ohne diese gibt es keine Einschreibung.

2.3.2         Clubwechsel
2.3.2.1       Allfällige Clubwechsel sind auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Ein Clubwechsel
              muss zuerst in der Online Clubverwaltung OCV gemacht werden. Erst danach kann der
              Clubwechsel in der KWO Datenbank erfolgen.
2.3.2.2       Bei einem Clubwechsel während der Saison: Schriftlich beim muss der Sachbearbeiter
              für Swiss-Ski Punktewesen Alpin informiert werden (siehe WR Art. 203.5.2).
2.3.2.3       Pro Saison ist nur ein Clubwechsel erlaubt (siehe WR Art. 203.5.2).
2.3.2.4       Jeder Clubwechsel während der Saison in ist gebührenpflichtig (siehe Art. 9)
2.3.3         Bestätigung
              Die Korrektur wird in der Online-Datenbank auf www.swiss-ski-kwo.ch nachgeführt.

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                              Seite 25
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             Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours

Einfrierung                                                                                       3.6
Antrag:       Franz Hofer/Hanspeter Valer vom 03.04.18
Kommentar
Man sollte auch noch nach 4 Wettkämpfen ein Gesuch für Einfrierung der Punkte stellen können.

3.6           Verhinderung (Einfrierung)
              Bei Krankheit, Verletzung oder beruflicher Verhinderung werden, auf schriftliches
              Gesuch hin, die Swiss-Ski Punkte der abgelaufenen Saison beibehalten (eingefroren).
              Das Gesuch ist bis am 10.04.16 16. April an den Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte zu
              richten. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Fahrer,
              die mehr als zwei vier Wettkämpfe in der laufenden Saison bestritten haben, können
              keinen Anspruch auf das Beibehalten ihrer Punkte erheben.

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                              Seite 26
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F-Werte                                                                                           4.2
Antrag:       FIS Punktereglement
Kommentar
Übernahme aus dem FIS Punktereglement.

4.2           F-Werte

              Abfahrt                           DH                 1250
              Slalom                            SL              720 730
              Riesenslalom                      GS             980 1010
              Super-G                           SG            1080 1190
              Combi-Race (nur SUI)              CR                  700
              Super- Alpine Combi               SC            1150 1360
              Parallel-Slalom (nur SUI)         PS              720 730

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                              Seite 27
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Rangliste                                                                                         6.1
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Die Berichterstattung sollte bei Verschiebung/Absage über den Online-Bericht laufen.

6.1           Rangliste
              Die offizielle Rangliste muss gemäss WR Art. 617.3 und Musterliste abgefasst sein. Die
              Organisatoren und der TD Swiss-Ski haben sich zu vergewissern, ob alle Angaben richtig
              geschrieben sind korrekt vorhanden sind, damit Irrtümer bei der Berechnung
              vermieden werden. Sollten Fehler enthalten sein, sind diese auf den Exemplaren, die
              zur Auswertung eingesandt werden der Version, die geuploadet wird, zu korrigieren.
              Die elektronische Rückführung der Daten im Swiss-Ski Integral Format, sowie die
              Rangliste im PDF-Format, hat unbedingt noch am selben Tag zu erfolgen. Alle
              Musterlisten und technischen Angaben bezüglich der Datenrückführung sind im
              Zeitnehmerhandbuch von Swiss-Ski enthalten.

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                              Seite 28
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             Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours

Berichterstattung                                                                         6.2 - 6.4
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Die Berichterstattung sollte bei Verschiebung/Absage über den Online-Bericht laufen. Zudem wird
künftig nur noch vom Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich um Auswerter handelt.

6.2           Berichterstattung
              Der TD Swiss-Ski Bericht inkl. eventuelle Zusatzberichte (z.B. Unfallbericht) muss
              innerhalb 24 Stunden nach Wettkampfende online erfasst werden. Start- und Rangliste,
              sowie Integral-Datei werden vom Auswerter Zeitnehmer auf die KWO-Homepage
              geladen.
              Per Post oder E-Mail zugestellte TD Berichte werden an den regionalen TD-Chef
              weitergeleitet, welcher mit dem TD zusammen besorgt sein muss, dass dieser online
              ausgefüllt wird.
              Ein Wettkampf wird erst nach Erhalt des vollständigen TD Berichtes für die Wertung
              einbezogen!
6.3           Verschiebung/Absage des Wettkampfes
              Sofern der Wettkampf verschoben oder abgesagt werden muss, ist dies vom TD Swiss-
              Ski unter Angabe des ursprünglich vorgesehenen Datums und, wenn möglich, des neuen
              Termins dem Sachbearbeiter Punktewesen umgehend mitzuteilen füllt der TD Swiss-Ski
              ebenfalls den Online-Bericht aus und begründet die Verschiebung/Absage, ggf. mit
              Angabe des neuen Termins bei einer Absage.
6.4           Absage des Wettkampfes
              Muss der Wettkampf abgesagt werden, ist dies vom TD dem Sachbearbeiter
              Punktewesen umgehend mitzuteilen.

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                              Seite 29
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Punkteliste                                                                                            7
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Seit der Saison 2017 werden 6 statt 5 Punkteliste berechnet. Die Daten sind so terminiert, dass
jeweils vor einem Nationalen Jugendrennen eine neue Liste erscheint.

7.            Swiss-Ski Punkteliste
              Es werden 5 mehrere Punktelisten pro Saison veröffentlicht. Die Punktelisten stehen
              kostenlos auf dem Internet der KWO-Homepage zur Verfügung: www.swiss-ski-kwo.ch

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                               Seite 30
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Gebühren                                                                                              9
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde inhaltlich nicht verändert, lediglich präziser formuliert.

9.            Gebühren
              Für jede gemeldete Person, die in die Punkteliste eingeschrieben wird, wird eine
              Gebühr Einschreibegebühr erhoben.
              Diese beträgt:
             •   kostenlos für U11
             •   CHF 35.- für Jugendliche (U12 - U16)
             •   CHF 45.- für Junioren und Erwachsene.
              Für verspätete Erstmeldungen wird die doppelte Gebühr erhoben (Stichtag 15.
              November).
              Die reguläre Einschreibefrist dauert bis am 15. November. Einschreibungen nach
              diesem Datum gelten als Nachmeldungen. Bei Nachmeldungen wird die doppelte
              Einschreibegebühr erhoben.
              Für Clubwechsel während der Saison wird eine Gebühr von CHF 35.- (Jugend) und von
              CHF 45.- (Junioren/Erwachsene) erhoben. Diese Gebühr geht zu Lasten des neuen
              Clubs.
              Bei Ausscheiden oder Abmelden des Wettkämpfers während der Saison (nach dem 15.
              November) wird keine Rückerstattung der Gebühr vorgenommen.
              Jugendliche, die das Jugend Lizenzalter noch nicht erreicht haben (U11), werden
              kostenlos erfasst. Für Nachmeldungen wird jedoch CHF 10.- verrechnet (Stichtag: 15.
              November).

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                              Seite 31
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             Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours

Integral                                                                                           10
Antrag:       Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Künftig wird nur noch von Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich um Auswerter handelt.

10.           Swiss-Ski Integral
              Der Veranstalter, respektive der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter, ist verantwortlich
              für die Aufbereitung der Startlisten, Ranglisten sowie die elektronische Rückführung.
              Der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter ist verantwortlich für das rechtzeitige Einholen
              und Einsetzen der aktuellen Punkteliste. Diese Daten sind über Internet die KWO-
              Homepage erhältlich.
              Der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter informiert nach dem Wettkampf den TD Swiss-
              Ski über die Übertragung der Integral-Rückführung.

  17.10.18                                     www.swiss-ski-kwo.ch                              Seite 32
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