Wettkampfreglement 2019 Ski Alpin - Änderungen - Swiss-Ski KWO
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Wettkampfreglement
2019
Ski Alpin
ÄnderungenWR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Änderungen
Lizenz .................................................................................................. 203 ................................................... 3
Zeitnehmer ........................................................................................ 214.1.1/621.1 ................................... 4
Materialbestimmungen ................................................................... 222.5.1 ............................................. 5
Ordnungsdienst ................................................................................ 601.3.9.1 .......................................... 6
Jury ..................................................................................................... 601.4 ................................................ 7
TD Swiss-Ski Ausbildung .................................................................. 602.1.4.1 .......................................... 8
Zulassungsbeschränkung................................................................. 608.4.3 ............................................. 9
Jugend Super-G ................................................................................. 608.5.1 ........................................... 11
Combi-Race ....................................................................................... 608.11.2 ......................................... 12
Handzeitmessung ............................................................................. 611.3.2.1 ........................................ 13
Drohnen ............................................................................................. 614.1.4 ........................................... 14
Jury Besichtigung .............................................................................. 614.3.1 ........................................... 15
Rangliste ............................................................................................ 617.3.4 ........................................... 16
Zeitpunkt Auslosung ........................................................................ 621.6 .............................................. 17
Auslosung per Computer ................................................................. 621.9 .............................................. 17
Startreihenfolge Animation ............................................................ 621.11.5 ......................................... 18
Wertung ............................................................................................. 626.1 .............................................. 19
Anzahl Richtungsänderungen Riesenslalom ................................. 901.2.4 ........................................... 20
Berücksichtigung Wettkämpfe ....................................................... 1.2.2.1/1.2.2.2 ................................ 21
Mindestalter Jugend ........................................................................ 1.2.2.4 ............................................ 22
Minimalzeit........................................................................................ 1.2.5 ............................................... 23
Einschreibung .................................................................................... 2.3 .................................................. 24
Einfrierung ......................................................................................... 3.6 .................................................. 26
F-Werte .............................................................................................. 4.2 .................................................. 27
Rangliste ............................................................................................ 6.1 .................................................. 28
Berichterstattung ............................................................................. 6.2 - 6.4 .......................................... 29
Punkteliste ......................................................................................... 7...................................................... 30
Gebühren ........................................................................................... 9...................................................... 31
Integral ............................................................................................... 10.................................................... 32
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 2WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Lizenz 203
Antrag: Hanspeter Valer vom 27.02.18
Kommentar
Präzisierungen.
203 Lizenzen / Swiss-Ski Mitgliederausweis
Die Lizenz sowie der Mitgliederausweis wird von Swiss-Ski ausgestellt. Der Eintrag in der
Punktedatenbank entspricht einer Lizenz (ab U12).
203.1 Die Lizenz oder der Mitgliederausweis hat Gültigkeit für die Dauer eines
Wettkampfjahres. Das Lizenzjahr entspricht dem Wettkampfjahr (Art. 200.7) und dauert
vom 1. Mai bis 30. April
203.2 Um an Schweizermeisterschaften oder einem Regionalen Skiwettkampf teilnehmen zu
können, muss ein Wettkämpfer im Besitze einer gültigen Swiss-Ski Lizenz sein.
203.2.1 Für folgende Wettkämpfe ist eine gültige Swiss-Ski Lizenz notwendig:
• Jugend Punkterennen
• Regionale Wettkämpfe (A-, B- und C-Rennen)
• FIS-Wettkämpfe
• Schweizermeisterschaften
203.3 Ein Wettkämpfer muss Mitglied in einem Club von Swiss-Ski sein.
203.5 Stammclub
Als Stammclub, auch als A-Club bezeichnet, gilt derjenige Club, bei dem das Mitglied
den Verbandsbeitrag bezahlt. Alle Mitglieder von Swiss-Ski starten für ihren Stammclub.
203.5.1 Vorübergehender Clubwechsel (Saisonclub)
Wettkämpfer, welche während der Wettkampfsaison berufshalber an einem anderen
Ort Wohnsitz nehmen, können mit Bewilligung ihres Stammclubs für den dort
ansässigen Skiclub starten.
203.5.2 Bei einem Clubwechsel muss der Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte unter Angabe des
Namens des neuen Clubs schriftlich informiert werden.
Während eines Wettkampfjahres ist nur ein Clubwechsel gestattet.
203.5.4 Wer einen Clubwechsel vornimmt, übernimmt seine Swiss-Ski Punkte.
203.5.5 Ein Wettkämpfer, dessen Lizenz zur Teilnahme an Swiss-Ski Rennen eingezogen worden
ist, kann eine neue Lizenz zur Teilnahme an Swiss-Ski Rennen erst dann erhalten, wenn
er den Nachweis erbracht hat, die ihm auferlegte Sanktion erfüllt zu haben.
203.5.6 Clubwechsel vor Schweizermeisterschaften
Ein Wettkämpfer, der an Schweizermeisterschaften teilnehmen will, muss einen
allfälligen Clubwechsel 30 Tage vorher vollzogen haben.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 3WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Zeitnehmer 214.1.1/621.1
Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Zeitmessung und Auswertung sind durch die technische Weiterentwicklung zusammengeflossen.
Einfachheitshalber wird deshalb in Zukunft nur noch vom Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich
um den Auswerter handelt.
214.1.1 Inhalt Ausschreibung
• Name des veranstaltenden Clubs
• Wettkampfarten
• Ort und Datum der Wettkämpfe
• OK-Präsident mit Kontaktdaten
• Wettkampfleiter mit Kontaktdaten
• Coach bei Jugendwettkämpfen
• TD Swiss-Ski
• Auswerter Zeitnehmer
• Durchführung: Bemerkung, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen des WR
durchgeführt wird
• Kategorien, Startreihenfolge
• Meldestelle, genaue Adresse
• Meldeschluss
• Höhe des Startgeldes
• Wettkampfbüro, Standort und Öffnungszeiten
• Offizielle Anschlagstelle, Standort
• Transportmöglichkeiten (Bahnen, Skilifte etc.) und Kosten
• Auskunft, Auskunftsstelle vor und während des Wettkampfes mit Tel. Nr.
• Programm, Angabe von Ort und Zeit
• Startnummernausgabe
• Streckenbesichtigung, Trainings- und Einlasszeiten
• Start der einzelnen Bewerbe
• Rangverkündigung
621.1 Die Einteilung der anwesenden Wettkämpfer obliegt der Jury.
Der brevetierte Zeitnehmer / Auswerter trägt die Verantwortung für die Aufbereitung
der Startliste.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 4WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Materialbestimmungen 222.5.1
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Es gibt zurzeit keine Ausnahmebewilligung gegenüber den Materialbestimmungen der FIS. Bei
regionalen Punkterennen gilt für 30-jährige und älter die Bestimmungen der Masters.
222.5.1 Ausnahme Materialbestimmungen Ski
Es wird empfohlen, dass die Ski's den Materialbestimmungen der FIS gemäss aktueller
Saison entsprechen. Es darf aber auch mit Ski's gemäss FIS Materialbestimmung 12/13
verwendet werden.
Dies ist nur eine Übergangsregelung. Es sollte nur noch Material gemäss den neuen
Bestimmungen angeschafft werden.
Bei A-, B- und C-Rennen gelten die gleichen FIS Materialbestimmungen wie für die
Masters.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 5WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Ordnungsdienst 601.3.9.1
Antrag: FIS IWO
Kommentar
Übernahme aus der IWO.
601.3.9.1 Chef des Ordnungsdienstes
Der Chef des Ordnungsdienstes hat alle Massnahmen zu treffen, zur Sicherstellung,
Zuschauer von der Wettkampfstrecke fernzuhalten. Es ist ausreichendes Personal für
dieses Ziel einzusetzen. Es soll darauf geachtet werden, dass hinter den
Abschrankungen genügend Platz für ein Zirkulieren der Zuschauer vorhanden ist.
601.3.9.1 Chef des Zielgeländes
Der Zielgelände-Koordinator ist verantwortlich für die Koordination der verschiedenen
Anforderungen im Zielbereich vor, während und nach dem Wettkampf. Die
Verantwortlichkeiten umfassen Bau und Koordination der Mixed Zone sowie der
Bereiche für TV- und Presse-Interviews, Siegerehrung, der Einrichtungen für die
Dopingkontrolle sowie deren Sicherheitskoordination.
Von der Planung bis zur Umsetzung während der Wettkämpfe arbeitet der Zielgelände-
Koordinator des Organisationskomitees mit den Personen, die obige Bereiche leiten,
und dem FIS Personal, das sich um Materialkontrolle, Teams, Akkreditierung und
Zugang, Medien, Zeremonien und Dopingkontrollen kümmert, zusammen.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 6WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Jury 601.4
Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Textliche Präzisierung.
601.4 Jury
Für alle im nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfe (ausschliesslich
Volksskiwettkämpfe ohne Betreuung durch einen TD Swiss-Ski) setzt sich die Jury wie
folgt zusammen:
mit Stimmrecht:
• TD Swiss-Ski
• TD Assistent (brev. TD Swiss-Ski / TD Kandidat oder Regionaltrainer) für Abfahrten
und Super-G
• Wettkampfleiter
• Coach (Trainer/Betreuer, der nicht dem veranstaltenden Club angehören darf)
ohne Stimmrecht:
• Streckenchef
• Brevetierter Zeitnehmer
• Startrichter
• Zielrichter
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 7WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
TD Swiss-Ski Ausbildung 602.1.4.1
Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Die praktische TD-Prüfung stellt den Abschluss der Ausbildung dar und muss zwingend das letztes
Modul sein.
602.1.4.1 Der Werdegang zum TD ist:
• Kandidatenkurs
• Begleitete Einsätze als TD-Assistent
• Schriftliche Prüfung
• Praktische Prüfung
Diese Module müssen nicht zwingend in dieser Reihenfolge absolviert werden, jedoch
erhält er das Brevet nur nach Absolvierung und Bestehen der Prüfung die Gültigkeit.
Die Module Kandidatenkurs, Einsätze und schriftliche Prüfung müssen nicht zwingend in
dieser Reihenfolge absolviert werden. Die praktische Prüfung hingegen kann erst
gemacht werden, wenn alle anderen Module absolviert und die schriftliche Prüfung
bestanden wurden. Die Brevetierung erfolgt erst nach bestandener praktischer Prüfung.
Swiss-Ski empfiehlt eine maximale Alterslimite von 40 Jahren für Kandidaten und 65
Jahren für TDs.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 8WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Zulassungsbeschränkung 608.4.3
Antrag: Albert Egger vom 30.04.18
Kommentar
Der BSV wünscht, dass man neben den regionalen Jugendmeisterschaften weitere Rennen mit einer
Zulassungsbeschränkung versehen kann.
608.1.1 Einteilung der Jugendwettkämpfe
Als Jugendwettkämpfe gelten jene Veranstaltungen, die vom Organisator als solche
ausgeschrieben werden wie:
• Jugend Schweizermeisterschaften Swiss-Ski-Punkterennen
• Nationale Jugend-Vergleichswettkämpfe Swiss-Ski Punkterennen
• Interregionale Jugendwettkämpfe Swiss-Ski-Punkterennen
• Regionale Jugendwettkämpfe Swiss-Ski-Punkterennen
• Animationsrennen ohne Swiss-Ski-Punkte
Regionale Jugendwettkämpf sind in JORVA und JORVB unterteilt. JORVA haben eine
Zulassungsbeschränkung gemäss WR 608.4.2 und 608.4.3.
608.4 Beschränkung der Wettkämpfe und Quotenregelung
608.4.1 Ein JO-Wettkämpfer kann maximal an 25 Punkterennen starten, unabhängig davon, ob
er das Ziel erreicht oder nicht. Dies bezieht sich auf regionale, interregionale und
nationale JO-Wettkämpfe.
Ist der Wettkämpfer an 25 Rennen gestartet, tritt automatisch ein Startverbot bis Ende
Saison in Kraft. Übertretungen werden sanktioniert.
608.4.2 Für folgende Jugendskiwettkämpfe können die RV, IR oder NWK-Swiss-Ski die
Teilnehmerzahl beschränken:
• Jugend Schweizermeisterschaften max. 125 Teilnehmer
• Nationale Jugend-Vergleichswettkämpfe max. 125 Teilnehmer
• Interregionale Jugend-Wettkämpfe max. 150 Teilnehmer
• Regionale Jugend-Meisterschaften wird vom RV bestimmt
Die maximale Teilnehmerzahl sowie die Teilnahmebedingungen müssen unbedingt in
der Ausschreibung beschrieben sein und dürfen nach der Publikation nicht mehr
geändert werden.
608.4.3 Bei Regionalen Jugendwettkämpfen ist die Einschränkung der Teilnehmerzahl sowie der
Angehörigkeit an den eigenen Regionalverband nicht erlaubt. Der Organisator hat
gemeinsam mit der Jury zu entscheiden, ob die Teilnehmerzahl die Durchführung
zweier Rennen erlaubt oder nicht.
Jeder Regionalverband muss mindestens 5 Regionale Wettkämpfe an mindestens 3
Wochenenden pro Saison offen für alle durchführen (JORVB). Ist dies erfüllt, kann er
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 9WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
zusätzlich zu den Regionalen Jugendmeisterschaften für zwei weitere Rennen eine
Teilnehmerbeschränkung bestimmen (JORVA).
214.1.1 Inhalt Ausschreibung
• Name des veranstaltenden Clubs
• Wettkampfarten
• Ort und Datum der Wettkämpfe
• OK-Präsident mit Kontaktdaten
• Wettkampfleiter mit Kontaktdaten
• Coach bei Jugendwettkämpfen
• TD Swiss-Ski
• Auswerter
• Durchführung: Bemerkung, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen des WR
durchgeführt wird
• Kategorien, Startreihenfolge
• Angaben über Zulassungsbeschränkungen, falls diese bei dem Rennen gemäss WR
erlaubt sind.
• Meldestelle, genaue Adresse
• Meldeschluss
• Höhe des Startgeldes
• Wettkampfbüro, Standort und Öffnungszeiten
• Offizielle Anschlagstelle, Standort
• Transportmöglichkeiten (Bahnen, Skilifte etc.) und Kosten
• Auskunft, Auskunftsstelle vor und während des Wettkampfes mit Tel. Nr.
• Programm, Angabe von Ort und Zeit
• Startnummernausgabe
• Streckenbesichtigung, Trainings- und Einlasszeiten
• Start der einzelnen Bewerbe
• Rangverkündigung
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 10WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Jugend Super-G 608.5.1
Antrag: Hanspeter Valer vom 22.01.18
Kommentar
Explizite Erwähnung, dass U12 keine Super-G bestreiten dürfen.
608.5.1 Startgruppen bei regionalen Jugendrennen SL, RS und CR:
1. Mädchen U12
2. Mädchen U14
3. Mädchen U16
4. Knaben U12
5. Knaben U14
6. Knaben U16
Startgruppen bei regionalen Jugendrennen SG:
1. Mädchen U14
2. Mädchen U16
3. Knaben U14
4. Knaben U16
U12 sind beim Super-G nicht startberechtigt.
Startgruppen bei interregionalen und nationalen Wettkämpfen, sowie Jugend-
Schweizermeisterschaften:
1. alle Mädchen (U14 + U16) gemeinsam
2. alle Knaben (U14 + U16) gemeinsam
Die Einteilung hat gemäss Art. 621.3 zu erfolgen.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 11WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Combi-Race 608.11.2
Antrag: Hanspeter Valer vom 22.01.18
Kommentar
Textliche Präzisierung.
608.11.2 Combiformen
Es gibt zwei verschiedene Combiformen:
• Combi-Race Technik
SL/GS Format (technische Ausrichtung). Kurssetzung mit Kurzstangen (Stubbies),
Slalom und Riesentorlauftoren oder eingefärbter Bodenmarkierung.
• Combi-Race Speed
GS/SG Format (Geschwindigkeitsausrichtung). Kurssetzung mit GS- und SG Toren
oder eingefärbter Bodenmarkierung.
Das ausgewählte Rennformat muss in der Rennausschreibung Ausschreibung vor dem
Rennen und nochmals bei der ersten Mannschaftsführersitzung bekanntgegeben
definiert werden.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 12WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Handzeitmessung 611.3.2.1
Antrag: FIS IWO
Kommentar
Übernahme aus der IWO.
611.3.2.1 Auswertung der von Hand gemessenen Zeiten
Von Hand gemessene Zeiten können in das offizielle Klassement nach Berechnung der
Korrektur aufgenommen werden.
Berechnung der Korrektur:
Man berechnet die Differenzen zwischen den von Hand und den elektronisch
gemessenen Zeiten der 5 vorangehenden und den 5 nachfolgenden Zeiten des
Wettkämpfers ohne elektrisch gemessene Zeit oder unter Umständen der 10
nächstliegenden Wettkämpfer.
Man subtrahiert die elektronisch gemessene Zeit von der von Hand gemessenen Zeit für
die 10 Wettkämpfer, die unmittelbar vor dem Wettkämpfer mit fehlender Zeit gestartet
sind. Wenn es keine 10 Zeiten vor der fehlenden Zeit gibt, vervollständigt man die
Rechnung mit den restlichen Zeiten nach der fehlenden Zeit.
Das Total der 10 Differenzen, geteilt durch 10 und auf- oder abgerundet, ergibt die
anzuwendende Korrektur zur handgemessenen Zeit des Wettkämpfers ohne
elektronische Zeit.
611.3.2.2 Ein Fotofinish System kann angewendet werden, um die Zielzeit eines Wettkämpfers
festzustellen. Im Falle eines Ausfalls von System „A“ und „B“, und wo die Zeit eines
Wettkämpfer mit dem Fotofinish System aufgezeichnet wurde, muss diese Zeitmessung
statt der Handzeitmessung gewertet werden, wobei ein Korrektur-Faktor angewendet
wird. Der Korrekturfaktor ist der Unterschied zwischen der Zeit, die durch das Fotofinish
System genommen wurde und den elektronischen Zeiten (soweit möglich) der 3
Wettkämpfer vor der fehlenden Zeit. Wenn es nicht 3 vorhergehende Wettkämpfer
gibt, kann die Zeit des folgenden Wettkämpfers sofort nach dem Wettkämpfer mit der
fehlenden Zeit verwendet werden. Die Summe der 3 (oder weniger) Zeitunterschiede,
geteilt durch 3 (oder weniger) ergibt die anzuwendende Korrektur des Wettkämpfers
ohne elektronische Zeit.
Die Fotofinish Zeit wird dann genommen, wenn irgendein Teil des Körpers des
Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Das Fotofinish Resultat darf nur der Jury zur
Verfügung gestellt werden.
Transponder dürfen in keinem Fall zur Bestimmung der offiziellen Zeit eingesetzt
werden.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 13WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Drohnen 614.1.4
Antrag: Franz Hofer/Hanspeter Valer vom 09.03.18
Kommentar
Drohnen sind über Rennstrecken nicht erlaubt.
Hinweis: Diese WR-Änderung wurde bereits bei der FIS eingereicht. Sollte diese dort angenommen
werden, wird sie unabhängig vom KWO Alpin Beschluss ins WR übernommen.
614.1.4 Sperren und Verändern der Strecken
Sobald mit dem Ausflaggen eines Kurses begonnen worden ist, gilt die Strecke als
gesperrt. Niemand ausser der Jury ist berechtigt, auf einer gesperrten Strecke Tore,
Torflaggen, Markierungen usw. sowie die Pistenstruktur (Sprünge, Wellen usw.) zu
verändern.
Es ist den Wettkämpfern untersagt, eine abgesperrte Wettkampfstrecke zu betreten.
Trainer, Serviceleute usw., die sich auf einer gesperrten Wettkampfstrecke aufhalten
dürfen, sind durch die Jury zu bestimmen.
Fotografen und Kamerateams sind zur notwendigen Dokumentation eines Wettkampfes
innerhalb der Absperrung zugelassen. Ihre Gesamtzahl kann von der Jury begrenzt
werden. Sie werden nach Möglichkeit von der Jury eingewiesen und dürfen sich dann
nur in diesen Bereichen aufhalten. Über der abgesperrten Strecke ist es während dem
Training und Wettkampf nicht erlaubt mit Fluggeräte wie Drohnen, Quadrokopter etc.
zu fliegen. Ausserhalb dieses Raums gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes
in dem der Wettkampf stattfindet.
Die Jury oder das Organisationskomitee kann die Strecke oder Abschnitte davon für
Wettkämpfer, Trainer, Medien- und Serviceleute ausserhalb der offiziellen Trainings-
und Wettkampfzeiten für die Präparation und Instandhaltung sperren.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 14WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Jury Besichtigung 614.3.1
Antrag: Hanspeter Valer vom 09.03.18
Kommentar
Es macht Sinn und hat sich bewährt, dass die Mannschaftsführersitzung an der Jury Besichtigung
teilnehmen.
614.3.1 Jury Besichtigung
Die Jury besichtigt am Renntag die Rennstrecke und muss das Tagesprogramm
bestätigen. Mannschaftsführer können sollten die Jury begleiten.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 15WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Rangliste 617.3.4
Antrag: Hanspeter Valer vom 04.03.18
Kommentar
Anpassung an die Praxis.
617.3.4 Die offizielle Rangliste hat zu enthalten:
• Namen des durchführenden Verbandes oder Vereins,
• Bezeichnung des Wettkampfes, der Disziplin des Bewerbes sowie des Ortes,
• Datum des Wettkampfes,
• alle technischen Daten wie Bezeichnung der Piste, Höhe am Start und am Ziel,
Höhenunterschied, bei der Abfahrt und dem Super-G die Länge der Strecke,
• Namen und Verband/Club der Mitglieder der Jury,
• Namen und Verband/Club der Kurssetzer und Vorläufer, Anzahl der Tore (SL, GS und
SG: In Klammer: Anzahl Richtungsänderungen) und Richtungsänderungen und ,
sowie Startzeit für jeden Lauf,
• Wetter, Schneebedingungen auf der Strecke und Lufttemperatur am Start und am
Ziel zum Rennbeginn,
• alle Angaben hinsichtlich der Wettkämpfer wie Rang, Startnummer, Mitgliednummer
(PNr), Familien- und Vornamen, Club, Zeit und Rennpunkte (bei Punkterennen),
• Startnummer, Mitgliednummer (PNr), Name, Vorname und Club jener Wettkämpfer,
die in jedem Lauf nicht am Start, nicht im Ziel, keine Starterlaubnis bekamen oder
disqualifiziert worden sind,
• offizielle Zeitmessung und Auswertungssoftware inkl. Versionsangabe
• Veranstaltungsnummer (VNr) und F-Wert,
• Zuschlagsberechnung
• Unterschrift des Technischen Delegierten.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 16WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Zeitpunkt Auslosung 621.6
Antrag: Hanspeter Valer vom 19.01.18
Kommentar
Der Artikel 621.6 wurde von der IWO übernommen und legt fest, dass die Auslosung am Vortag des
Rennens stattfinden muss. Die KWO Alpin ist der Meinung, dass dieser Punkt nicht im WR geregelt
werden muss und sich der Zeitnehmer und Veranstalter selber organisieren muss, wie und wann er
die Auslosung macht.
621.6 Die Auslosung hat am Tag vor dem Wettkampf zu erfolgen. Für Abendwettkämpfe muss
spätestens am Vormittag des Wettkampftages ausgelost werden.
Auslosung per Computer 621.9
Antrag: Hanspeter Valer vom 19.01.18
Kommentar
Es ist nicht notwendig im WR festzulegen, wie die Auslosung gemacht werden soll.
621.9 Die Jury kann eine Auslosung mit Hilfe des Computers gestatten.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 17WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Startreihenfolge Animation 621.11.5
Antrag: Wim Rossel vom 08.11.17
Kommentar
Für Organisatoren von Animationsrennen mit vielen Teilnehmern ist es fast unmöglich, bei
Doppelveranstaltungen für das zweite Rennen eine neue ausgeloste Startreihenfolge umzusetzen, da
dies bei Kindern, insbesondere im U11 Alter zum Chaos führt. Aus diesem Grund ist man künftig bei
Volks- und Animationsrennen frei, wie man die Startreihenfolgen des zweiten Rennens umsetzt. Man
darf dann z.B. auch die Startreihenfolge innerhalb der Kategorie umgekehrt anwenden. Bei
Punkterennen muss weiterhin neu ausgelost werden.
621.11.5 Bei Doppelveranstaltungen mit getrennter Wertung (zwei unabhängige Rennen) muss
für jedes Rennen eine separate Auslosung gemäss WR vorgenommen werden.
Ausnahme: Volksski- und Animationsrennen. Das Startszenario im zweiten Rennen kann
frei festgelegt werden, muss aber in der Ausschreibung publiziert werden.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 18WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Wertung 626.1
Antrag: Hanspeter Valer vom 06.04.18
Kommentar
Da die Punkteberechnung jeweils über das ganze Geschlecht berechnet wird, müssen alle
Teilnehmer eines Geschlechtes eine Startmöglichkeit gehabt haben, damit ein Rennen für die
Berechnung der Swiss-Ski Punkte herbeigezogen werden kann. Bis anhin ist im WR lediglich
festgelegt, dass die KWO entscheidet, aber in der Praxis wurde immer so entschieden, wie es nun
präzisiert wurde.
626.1 Wertung
Bei einem abgebrochenem Wettkampf entscheidet die KWO Alpin über die teilweise
Wertung des Wettkampfes. Eine Teilwertung für die Punkteberechnung kann nur
erfolgen, wenn alle Teilnehmer eines Geschlechtes eine Startmöglichkeit hatten.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 19WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Anzahl Richtungsänderungen Riesenslalom 901.2.4
Antrag: Franz Hofer vom 25.04.18
Kommentar
Anpassung Anzahl Richtungsänderungen wie IWO 11% statt 13 %
901.2.4 Regionale Rennen
Der Riesenslalom muss wie folgt gesteckt werden: 13% 11% - 15% der Höhendifferenz
(Anzahl Richtungsänderungen durch auf- oder abrunden der Kommastellen). Der
Abstand zwischen den näheren Drehstangen von zwei aufeinanderfolgenden Toren darf
nicht weniger als 10 m betragen.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 20WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Berücksichtigung Wettkämpfe 1.2.2.1/1.2.2.2
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Bei den Artikel 1.2.2.1 und 1.2.2.2 hatte es redundante Definitionen.
1.2.2 Bestimmungen für Jugendwettkämpfe
1.2.2.1 Berücksichtigte Wettkämpfe
Die Art. 608 und folgende des WR bestimmen die Teilnahmebedingungen und die
Quoten für Jugendwettkämpfe.
Für die Swiss-Ski-Punktewertung werden folgende Jugendwettkämpfe, die zwischen
dem 1. Dezember und dem 16. April durchgeführt werden, berücksichtigt:
•Nationale Jugendwettkämpfe (JONAT), gemäss Beschluss NWF Swiss-Ski.
Teilnahmeberechtigt sind nur U16 und U14. An nationalen Jugendwettkämpfen, die
vor dem 1. Januar stattfinden, sind U14 nicht startberechtigt.
• Interregionale Jugendwettkämpfe (JOIR): Die Anzahl der Wettkämpfe wird von
Swiss-Ski bestimmt. Teilnahmeberechtigt sind nur U16 und U14.
• Es dürfen maximal 2 Wettkämpfe pro Tag, Veranstaltung und Wettkämpfer
bestritten werden, jedoch nicht mehr als 3 Wettkämpfe pro Anlass.
• Regionale Jugendwettkämpfe (JORV): Die Anzahl der Wettkämpfe wird von den RV
direkt bestimmt ist frei. Es muss aber darauf geachtet werden, dass mindestens 2
Riesenslalom, 2 Slalom, 1 Super-G und 1 Combi-Race durchgeführt werden. Es
dürfen maximal 2 regionale Wettkämpfe pro Tag, Veranstaltung und Wettkämpfer
bestritten werden.
1.2.2.2 Nationale Jugendwettkämpfe: Jugend SM Technik 1x GS in 2 Läufen
Jugend SM Technik 1 x SL in 2 Läufen
Jugend SM Speed 1 x SG
Jugend SM Speed 1 x CR oder SG
Nat. Vergleichswettkampf 1 1 x SL in 2 Läufen
Nat. Vergleichswettkampf 1 1 x SL in 2 Läufen
Nat. Vergleichswettkampf 2 1 x GS in 2 Läufen
Nat. Vergleichswettkampf 2 1 x GS in 2 Läufen
Total 8 Wettkämpfe
IR Jugendwettkämpfe: Max. 3 Rennen pro Anlass
(jeweils pro RV) Max. 2 Rennen pro Tag
2 SG und/oder SC
Total 8 Wettkämpfe
Regionale Jugendwettkämpfe: Max. 2 Rennen pro Tag und Veranstaltung
(jeweils pro RV) Anzahl ist frei, durch den RV bestimmt.
Mindestens 2 x RS, 2 x SL, 1 x SG und 1 x CR
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 21WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Mindestalter Jugend 1.2.2.4
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde der Handhabung in der Praxis angepasst.
1.2.2.4 Mindestalter für Jugend
• Teilnahme an nationalen, interregionalen Jugend-Punktewettkämpfen: 12-jährige
und älter (Saison 2018 2019: Jahrgänge 2002 2003 bis 2005 2006)
• Teilnahme an regionalen Jugend-Punktewettkämpfen: 11-jährige und älter (Saison
2018 2019: Jahrgänge 2002 2003 bis 2006 2007)
• Kinder in ihrem 8. bis 10. Lebensjahr und jünger (Saison 2018 2019: Jahrgänge 2007
bis 2017 2008 und jünger), die Animationswettkämpfe bestreiten, können auch
erfasst werden.
(siehe auch Art. 8)
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 22WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Minimalzeit 1.2.5
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde inhaltlich nicht verändert, lediglich präziser formuliert.
1.2.5 Minimale Siegerzeiten Minimalzeit
Die minimalen Siegerzeiten Zeiten in allen den Disziplinen Abfahrt, Super-G,
Riesenslalom, Combi-Race und Alpine Combi müssen dürfen 50 Sekunden betragen
nicht unterschreiten, Ausnahme: Slalom in einem Lauf 40 Sekunden.
Bei verkürzter Strecke oder ungenügendem Höhenunterschied, d.h. wenn eine
minimale Siegerzeit von 50 Sekunden (Slalom in einem Lauf 40 Sekunden) nicht absolut
gewährleistet ist, ist es empfohlen, den Wettkampf in zwei Läufen auszutragen.
Toleranz: Maximal 3 Damen (Mädchen) und/oder 3 Herren (Knaben) dürfen die
Minimalzeit unterschreiten!
Die Unterschreitung der Minimalzeit unter Berücksichtigung der Toleranz hat
unwiderruflich zur Folge, dass das Rennen für die Punkteberechnung nicht gewertet
werden kann.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 23WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Einschreibung 2.3
Antrag: Hanspeter Valer vom 20.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde der Handhabung in der Praxis angepasst.
2. Der Wettkämpfer
2.1 Veröffentlichung in der Swiss-Ski-Punkteliste
Wer sich eingeschrieben hat, gilt als lizenziert und erscheint somit in der Swiss-Ski
Punkteliste.
2.2 Streichen aus der Swiss-Ski-Punkteliste
Wettkämpfer, die keine Punkterennen mehr bestreiten, werden durch ihren Club für
die Liste der nächsten Saison in der Einschreibeliste gestrichen. Während der Saison
werden keine Wettkämpfer gestrichen.
Wettkämpfer, die während der Saison keine Wettkämpfe bestritten haben, können
keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer Meldegebühr erheben.
2.3 Meldepflicht Einschreibung
Wettkämpfer, die nach Swiss-Ski Punkten bewertet werden wollen, müssen sich vor
dem ersten Start jeder Saison durch den Skiclub auf einem der offiziellen
Anmeldeformulare bei dem Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte anmelden in der
Punkteliste eingeschrieben sein.
Jeder dieser Wettkämpfer muss unbedingt mit seiner Mitgliedernummer aufgeführt
werden. Ohne Mitgliednummer (PNr) kann keine Einschreibung in die Punkteliste
erfolgen.
Der Skiclub, bei welchem er als A-Mitglied registriert ist, ist einzig und allein
verantwortlich, dass seine Wettkämpfer ordnungsgemäss gemeldet eingeschrieben
sind. Diese Bestimmung gilt auch für Wettkämpfer, die in den Renngemeinschaften,
Regionalkadern oder Swiss-Ski Kadern eingegliedert sind.
Eingeschriebene Wettkämpfer der letzten vergangenen Saison werden automatisch als
eingeschriebene Wettkämpfer in die neue Saison übernommen.
Wettkampfresultate, die vor der ordnungsmässigen Meldung Einschreibung erzielt
wurden, können nicht in die Wertung einbezogen für die Punkteberechnung
berücksichtigt werden. Diese Regel gilt ebenfalls für Wettkämpfer im Jugend Alter.
2.3.1 Anmeldeformulare Einschreibeliste
• Jeder Skiclub, der Wettkämpfer für die Swiss-Ski Punkteliste eingeschrieben hat,
erhält vor dem Erscheinen der Grundliste einen separaten Auszug seiner in der
vorangehenden Saison eingeschriebenen Wettkämpfer zugestellt, welche mutiert
werden muss.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 24WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
• Die Meldeliste für neue Wettkämpfer ist dem Computerblatt beigelegt und wird für
all jene Wettkämpfer verwendet, die nicht auf dem Computerblatt aufgeführt sind.
Bei neuen Wettkämpfer muss zuerst die Person, die in ihrem Skiclub für die Online
Mitgliederverwaltung OCV verantwortlich ist, den neuen Wettkämpfer bei Swiss-Ski
als Clubmitglied erfassen. Dabei wird ihm eine Personennummer zugeteilt. Danach
wird von der KWO Website unter Dokumente die Excel-Datei "Neue Wettkämpfer"
heruntergeladen und damit den neuen Wettkämpfer erfasst. Dieses Formular wird
dann mit der bereinigten Einschreibeliste und den Athletenerklärungen dem
Sachbearbeiter Punktewesen zugestellt.
• Die Athletenerklärung ist für alle neuen Wettkämpfer unabhängig vom Alter
obligatorisch. Ohne diese gibt es keine Einschreibung.
2.3.2 Clubwechsel
2.3.2.1 Allfällige Clubwechsel sind auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Ein Clubwechsel
muss zuerst in der Online Clubverwaltung OCV gemacht werden. Erst danach kann der
Clubwechsel in der KWO Datenbank erfolgen.
2.3.2.2 Bei einem Clubwechsel während der Saison: Schriftlich beim muss der Sachbearbeiter
für Swiss-Ski Punktewesen Alpin informiert werden (siehe WR Art. 203.5.2).
2.3.2.3 Pro Saison ist nur ein Clubwechsel erlaubt (siehe WR Art. 203.5.2).
2.3.2.4 Jeder Clubwechsel während der Saison in ist gebührenpflichtig (siehe Art. 9)
2.3.3 Bestätigung
Die Korrektur wird in der Online-Datenbank auf www.swiss-ski-kwo.ch nachgeführt.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 25WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Einfrierung 3.6
Antrag: Franz Hofer/Hanspeter Valer vom 03.04.18
Kommentar
Man sollte auch noch nach 4 Wettkämpfen ein Gesuch für Einfrierung der Punkte stellen können.
3.6 Verhinderung (Einfrierung)
Bei Krankheit, Verletzung oder beruflicher Verhinderung werden, auf schriftliches
Gesuch hin, die Swiss-Ski Punkte der abgelaufenen Saison beibehalten (eingefroren).
Das Gesuch ist bis am 10.04.16 16. April an den Sachbearbeiter für Swiss-Ski Punkte zu
richten. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Fahrer,
die mehr als zwei vier Wettkämpfe in der laufenden Saison bestritten haben, können
keinen Anspruch auf das Beibehalten ihrer Punkte erheben.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 26WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
F-Werte 4.2
Antrag: FIS Punktereglement
Kommentar
Übernahme aus dem FIS Punktereglement.
4.2 F-Werte
Abfahrt DH 1250
Slalom SL 720 730
Riesenslalom GS 980 1010
Super-G SG 1080 1190
Combi-Race (nur SUI) CR 700
Super- Alpine Combi SC 1150 1360
Parallel-Slalom (nur SUI) PS 720 730
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 27WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Rangliste 6.1
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Die Berichterstattung sollte bei Verschiebung/Absage über den Online-Bericht laufen.
6.1 Rangliste
Die offizielle Rangliste muss gemäss WR Art. 617.3 und Musterliste abgefasst sein. Die
Organisatoren und der TD Swiss-Ski haben sich zu vergewissern, ob alle Angaben richtig
geschrieben sind korrekt vorhanden sind, damit Irrtümer bei der Berechnung
vermieden werden. Sollten Fehler enthalten sein, sind diese auf den Exemplaren, die
zur Auswertung eingesandt werden der Version, die geuploadet wird, zu korrigieren.
Die elektronische Rückführung der Daten im Swiss-Ski Integral Format, sowie die
Rangliste im PDF-Format, hat unbedingt noch am selben Tag zu erfolgen. Alle
Musterlisten und technischen Angaben bezüglich der Datenrückführung sind im
Zeitnehmerhandbuch von Swiss-Ski enthalten.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 28WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Berichterstattung 6.2 - 6.4
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Die Berichterstattung sollte bei Verschiebung/Absage über den Online-Bericht laufen. Zudem wird
künftig nur noch vom Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich um Auswerter handelt.
6.2 Berichterstattung
Der TD Swiss-Ski Bericht inkl. eventuelle Zusatzberichte (z.B. Unfallbericht) muss
innerhalb 24 Stunden nach Wettkampfende online erfasst werden. Start- und Rangliste,
sowie Integral-Datei werden vom Auswerter Zeitnehmer auf die KWO-Homepage
geladen.
Per Post oder E-Mail zugestellte TD Berichte werden an den regionalen TD-Chef
weitergeleitet, welcher mit dem TD zusammen besorgt sein muss, dass dieser online
ausgefüllt wird.
Ein Wettkampf wird erst nach Erhalt des vollständigen TD Berichtes für die Wertung
einbezogen!
6.3 Verschiebung/Absage des Wettkampfes
Sofern der Wettkampf verschoben oder abgesagt werden muss, ist dies vom TD Swiss-
Ski unter Angabe des ursprünglich vorgesehenen Datums und, wenn möglich, des neuen
Termins dem Sachbearbeiter Punktewesen umgehend mitzuteilen füllt der TD Swiss-Ski
ebenfalls den Online-Bericht aus und begründet die Verschiebung/Absage, ggf. mit
Angabe des neuen Termins bei einer Absage.
6.4 Absage des Wettkampfes
Muss der Wettkampf abgesagt werden, ist dies vom TD dem Sachbearbeiter
Punktewesen umgehend mitzuteilen.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 29WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Punkteliste 7
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Seit der Saison 2017 werden 6 statt 5 Punkteliste berechnet. Die Daten sind so terminiert, dass
jeweils vor einem Nationalen Jugendrennen eine neue Liste erscheint.
7. Swiss-Ski Punkteliste
Es werden 5 mehrere Punktelisten pro Saison veröffentlicht. Die Punktelisten stehen
kostenlos auf dem Internet der KWO-Homepage zur Verfügung: www.swiss-ski-kwo.ch
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 30WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Gebühren 9
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Der Artikel wurde inhaltlich nicht verändert, lediglich präziser formuliert.
9. Gebühren
Für jede gemeldete Person, die in die Punkteliste eingeschrieben wird, wird eine
Gebühr Einschreibegebühr erhoben.
Diese beträgt:
• kostenlos für U11
• CHF 35.- für Jugendliche (U12 - U16)
• CHF 45.- für Junioren und Erwachsene.
Für verspätete Erstmeldungen wird die doppelte Gebühr erhoben (Stichtag 15.
November).
Die reguläre Einschreibefrist dauert bis am 15. November. Einschreibungen nach
diesem Datum gelten als Nachmeldungen. Bei Nachmeldungen wird die doppelte
Einschreibegebühr erhoben.
Für Clubwechsel während der Saison wird eine Gebühr von CHF 35.- (Jugend) und von
CHF 45.- (Junioren/Erwachsene) erhoben. Diese Gebühr geht zu Lasten des neuen
Clubs.
Bei Ausscheiden oder Abmelden des Wettkämpfers während der Saison (nach dem 15.
November) wird keine Rückerstattung der Gebühr vorgenommen.
Jugendliche, die das Jugend Lizenzalter noch nicht erreicht haben (U11), werden
kostenlos erfasst. Für Nachmeldungen wird jedoch CHF 10.- verrechnet (Stichtag: 15.
November).
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 31WR 2019 Alpin
Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours
Integral 10
Antrag: Hanspeter Valer vom 21.01.18
Kommentar
Künftig wird nur noch von Zeitnehmer gesprochen, auch wenn es sich um Auswerter handelt.
10. Swiss-Ski Integral
Der Veranstalter, respektive der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter, ist verantwortlich
für die Aufbereitung der Startlisten, Ranglisten sowie die elektronische Rückführung.
Der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter ist verantwortlich für das rechtzeitige Einholen
und Einsetzen der aktuellen Punkteliste. Diese Daten sind über Internet die KWO-
Homepage erhältlich.
Der brevetierte Zeitnehmer/Auswerter informiert nach dem Wettkampf den TD Swiss-
Ski über die Übertragung der Integral-Rückführung.
17.10.18 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 32Sie können auch lesen