Das künftige E-Government-Gesetz Vorstellung erster Ergebnisse aus der Anhörungsphase - Landesportal Sachsen ...

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Das künftige
      E-Government-Gesetz
                –
Vorstellung erster Ergebnisse aus
      der Anhörungsphase
Inhalt

• Der Entwurf des Gesetzes – warum so und nicht anders?

• Erste Ergebnisse aus der Anhörungsphase

• Weiterer Zeitplan

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Welche Regelungen auf dem Gebiet des
E-Governments gelten bereits jetzt? (Aufzählung nicht abschließend)
• Bei der Ausführung von Bundesrecht:
      – Allgemeine Zugangseröffnungspflicht für elektronische Dokumente
        (§ 2 Abs. 1 EGovG).
      – Pflicht zum Angebot elektronischer Bezahlmöglichkeiten (§ 4 EGovG).
      – Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Nachweisen (§ 5 EGovG).
      – Anforderungen an das Bereitstellen von Daten über öffentlich zugängliche Netze
        (§ 12 Abs. 1, 3, 4 und 5 EGovG).
      – Elektronische Formulare: Keine Schriftformanordnung, Entfallen des
        Unterschriftsfeldes (§ 13 EGovG).
      – Einheitliche Festlegung für die Georeferenzierung in elektronischen Registern
        (§ 14 EGovG).
      – Möglichkeit der elektronischen Publikation und Pflicht zur Gewährleistung eines
        angemessenen Zugangs zu der Publikation (§ 15 EGovG).

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Welche Regelungen auf dem Gebiet des
E-Government gelten bereits jetzt? (Fortsetzung)
• Verwaltungsverfahren:
      – Elektronische Form (§ 3a Abs. 2 und § 37 Abs. 2 und 3 VwVfG).
      – Elektronische Zustellung (§ 1 Abs. 1 VwZG-LSA i. V. m. § 5 und § 5a VwZG).
• Prozessrecht:
      – Anforderungen an das Scannen öffentlicher Urkunden zur Gewährleistung der
        Beweiskraft (§ 371b ZPO).
      – Ab 1. Januar 2018: Möglichkeit zur Einreichung elektronischer Dokumente (u. a.
        Schriftsätze und Anlagen) bei Gericht (§ 55a VwGO).
      – Ab 1. Januar 2022: Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und
        vertretungsberechtigte Personen zur Einreichung elektronischer Dokumente bei
        Gericht (§ 55d VwGO).
• Kooperation:
      – Zusammenwirken von Bund und Ländern beim Einsatz informationstechnischer
        Systeme (Art. 91c GG).

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Warum brauchen wir überhaupt ein
E-Government-Gesetz?
• Zur Umsetzung der Verpflichtungen, die sich aus Bundesrecht
  ergeben:
      – Beispiel 1: Verpflichtung, ab 2022 Schriftsätze und deren Anlagen als
        elektronische Dokumente bei den Gerichten einzureichen.
      – Beispiel 2: Pflicht, elektronische Verwaltungsleistungen über Portale anzubieten.

• Zum Einsatz moderner Informations- und Kommunikations-
  technologien in der Verwaltung besteht keine echte Alternative.

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Inhalt des Gesetzentwurfs (Stand 8. Mai 2017)

• Konzipiert als ein Organisations- und Verfahrensgesetz mit
  (ergänzenden) Regelungen:
      – Zum elektronischen Verwaltungshandeln.

      – Zur elektronischen Kommunikation.
      – Zur Organisation und Koordinierung der Informationstechnologie in der
        unmittelbaren Landesverwaltung.
      – Zum Landesportal Sachsen-Anhalt.
      – Zur verwaltungsträgerübergreifenden Zusammenarbeit.

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Inhalt des Gesetzentwurfs (Fortsetzung)

• Enthält neue Rechtsgrundlagen für die Landesverwaltung zum
  Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik.

• Enthält Anforderungen für die künftige (elektronische) Gestaltung
  der Arbeitsabläufe innerhalb der Landesverwaltung.

• Adressat des Gesetzes ist die Landesverwaltung
      – Landesbehörden und Einrichtungen des Landes (unmittelbare
        Landesverwaltung),
      – Träger der mittelbaren Landesverwaltung im Sinne von § 1 Abs. 2 OrgG LSA.

      Beachte: Bestimmte Stellen der Landesverwaltung sind vom Geltungsbereich
      ausgenommen.

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Was regelt das EGovG LSA nicht bzw.
nicht selbst?
• Beispielsweise:
      – Technische Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen
        Aktenführung und Vorgangsbearbeitung (z. B. Festlegung eines bestimmten
        Dokumentenmanagement- oder Vorgangsbearbeitungssystems).
      – Arbeitsstrukturen und Gremien im Bereich der Informations- und
        Kommunikationstechnik des Landes.

     Das Gesetz sieht eine umfangreiche Verordnungsermächtigung für
     die Landesregierung vor (§ 15 EGovG LSA), um die Umsetzung des
     Gesetzes praxisgerecht zu gewährleisten.
• Open Government, Open Data.

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Zwischenergebnisse der Anhörung
(Stand: 19. Juni 2017)
• Allgemeine Bemerkungen, Stellungnahmen zum Regelungsinhalt
  des Gesetzes.
• Allgemeine praktische Umsetzungshinweise.
• „Mehr“ Open Data.
• Hinweise zur Systematik des Gesetzes.
• Keine Einführung neuer elektronischer Werkzeuge ohne
  Überprüfung der Verwaltungsabläufe.
• Pflicht zur Eröffnung eines sicheren Zugangs.
• Elektronische Aktenführung.
• Elektronische Akte und Umsetzungsfrist.
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Zwischenergebnisse der Anhörung
(Fortsetzung)
• Übertragen und Vernichten der Papierdokumente.
• Zur elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürger
  und Unternehmen.
• Verschlüsselung.
• Zur Verordnungsermächtigung § 15 EGovG LSA.
• Portalverbund §§ 16 ff. EGovG LSA.
• Servicekonten § 19 EGovG LSA.
• Zur Standardisierung und Problematik bisheriger Standards.
• Basisdienste § 17.

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Zwischenergebnisse der Anhörung
(Fortsetzung)
• Gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur § 21 EGovG LSA.
• Verbindlichkeit der Regelungen für alle Verwaltungsträger.
• Berücksichtigung der kommunalen Portale im Portalverbund (OZG).
…

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Weiterer Zeitplan

16. Mai 2017                                         Erste Kabinettsbefassung     

21. Juni 2017                                        Ende der Anhörungsfrist

September 2017                                       Zweite Kabinettsbefassung

September / Oktober 2017                             Erste Lesung im Landtag

1. Juli 2018                                         Geplantes Inkrafttreten EGovG LSA

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Vielen Dank für Ihre
                              Aufmerksamkeit

 Impressum:

    Titel der PowerPoint-Präsentation: Das künftige E-Government-Gesetz –Vorstellung erster
                                       Ergebnisse aus der Anhörungsphase

    Ausführender: Ministerialrat Friedrich Jordan

    Dienststelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
                  Referat 14 – Organisation der Landesverwaltung, Verwaltungs- und Funktionalreform

    Anlass: Workshop „Digitale Zukunft der Verwaltung - rechtliche Grundlagen und praktische
            Herausforderungen“ am 21. Juni 2017 in Magdeburg

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