Das letzte Wort ist gefallen: Ein moderneres Erbrecht für die Schweiz

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Das letzte Wort ist gefallen: Ein moderneres Erbrecht für die Schweiz
Thouvenin Rechtsanwälte KLG
Klausstrasse 33
CH - 8024 Zurich
www.thouvenin.com

Das letzte Wort ist gefallen: Ein moderneres
Erbrecht für die Schweiz

Am 18. Dezember 2020 hiess das Parlament die Vor-         Beispiel: Herr Meier hat drei Kinder aus einer ersten
lage zur Revision des Schweizerischen Erbrechts gut.      Ehe und lebt seit 10 Jahren mit einer neuen Partnerin
Am 10. April 2021 ist die Referendumsfrist unbenützt      im Konkubinat. Eine (neue) Heirat ist für beide ausge-
abgelaufen. Damit steht nun endgültig fest, was sich      schlossen, beide haben Kampfscheidungen hinter
mit dem revidierten Erbrecht in der Schweiz ändern        sich. Aufgrund der reduzierten Pflichtteile seiner Kin-
wird: Die Schweiz wird ein moderneres und neuen Le-       der kann Herr Meier seiner neuen Partnerin nun die
bensformen angepasstes Erbrecht erhalten, welches         Hälfte seines ganzen Vermögens testamentarisch
die Verfügungsfreiheit des Einzelnen bei der Planung      (oder mittels Erbvertrag) zu Eigentum hinterlassen.
seines Nachlasses deutlich erweitert. Das neue Recht      Unter heutigem Recht könnte er ihr lediglich ¼ seines
wird voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.   Nachlasses zuweisen.

Zu den Neuerungen im Einzelnen:                           Die andere Seite der Medaille bzw. der reduzierten
                                                          Pflichtteile der Nachkommen besteht darin, dass sich
1 Wegfall der Eltern-Pflichtteile                         diese künftig weniger gegen die Privilegierung von
Neu steht den Eltern kein Pflichtteil mehr zu, wenn ein   (neuen) Ehegatten und neuen Lebenspartnern wehren
Kind ohne eigene Nachkommen verstirbt. Für Perso-         können. Solche Begünstigungen erfolgen in der Praxis
nen, die keine Kinder, aber noch Eltern haben, erleich-   nicht nur auf den Tod hin, sondern oftmals bereits vor-
tert das die Nachlassplanung wesentlich. Kinderlose       her durch lebzeitige Vermögensverschiebungen (in
Ehegatten und Partner in eingetragener Partnerschaft      der Regel Schenkungen), die ebenfalls pflichtteilsrele-
können sich nun gegenseitig unbeschränkt als Allein-      vant sind.
erben einsetzen, ohne wie bis anhin den Elternpflicht-
teil durch Begründung einer Gütergemeinschaft oder        3 Kein Pflichtteilsanspruch von Ehegatten bei ei-
durch Einholung eines vertraglichen Erbverzichts um-      nem hängigen Scheidungsverfahren
gehen zu müssen.                                          Stirbt ein Ehegatte während eines gerichtlichen Schei-
                                                          dungsverfahrens, so hat der überlebende (noch nicht
2 Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen               geschiedene) Ehegatte keinen Pflichtteilsanspruch
Der im internationalen Vergleich hohe Pflichtteil von     mehr. Für die Berechnung der Pflichtteile der übrigen
Nachkommen von ¾ des gesetzlichen Erbteils wird auf       Pflichtteilserben (Nachkommen) wird er behandelt, wie
die Hälfte (des gesetzlichen Erbteils) reduziert. Die     wenn er vorverstorben bzw. bereits geschieden wäre.
Höhe des Pflichtteils von Ehegatten und eingetrage-       Ebenso stehen dem überlebenden Ehegatten in einem
nen Partnern bleibt unverändert.                          solchen Fall weder güterrechtliche Meistbegünsti-
                                                          gungsansprüche aus einem bestehenden Ehevertrag
Die mit der Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen     noch Ansprüche aus einem Testament oder einem
einhergehende erhöhte Verfügungsfreiheit bei der          Erbvertrag des verstorbenen Ehegatten zu (auch wenn
Nachlassplanung wird vor allem Personen, die Nach-        dieser eine solche Regelung nicht mehr abgeändert
kommen haben und in einer Patchwork-Familie oder          hat). Nach wie vor besteht in einer solchen Konstella-
im Konkubinat leben, freuen: Eine zweite Ehefrau oder     tion indes der gesetzliche Erbanspruch (der zum Tra-
ein neuer Lebenspartner, aber auch ein Stiefkind kann     gen kommt, wenn ein Erblasser letztwillig nichts gere-
in dieser Konstellation nun deutlich mehr begünstigt      gelt hat). Ehegatten, die sich in einem laufenden
werden.                                                   Scheidungsverfahren befinden und die dem anderen

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Das letzte Wort ist gefallen: Ein moderneres Erbrecht für die Schweiz
Ehegatten (für den Fall eines unerwarteten Ablebens         zustehen) miteinzuberechnen, nicht aber das Pensi-
während des Scheidungsverfahrens) nichts mehr zu-           onskassenguthaben der Verstorbenen, das aufgrund
halten möchten, ist deshalb geraten, diesem mittels ei-     pensionskassenrechtlicher Vorschriften ebenfalls di-
nem Testament den Erb- und Pflichtteilsanspruch zu          rekt dem Ehemann zufällt. Der Pflichtteil der beiden
entziehen.                                                  Kinder von Frau Huber beläuft sich nach neuem Recht
                                                            auf je CHF 100'000 (1/8 von CHF 800'000 [reiner Nach-
4 Keine Pflichtteils-Relevanz der ehevertraglichen          lass plus Säule 3a-Bankguthaben]). Nach geltendem
Vorschlagszuweisung für gemeinsame Kinder                   Recht würde er je CHF 150'000 betragen (heutiger
                                                            Pflichtteil von je 3/16 x CHF 800'000).
Das revidierte Recht stellt neu klar, was in der Praxis
                                                            Verstirbt Frau Huber ohne Testament, so erhalten ihre
bis anhin umstritten war: Die (in der Praxis weitverbrei-
                                                            Kinder nach neuem Recht je ¼ des Nachlasses ohne
tete) Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten
                                                            Hinzuzählung der Säule 3a-Bankguthaben, mithin also
mittels einer ehevertraglichen vollen Vorschlagszuwei-
                                                            je CHF 150'000 (1/4 x CHF 600'000). Die Säule 3a-
sung ist bei der Berechnung der Pflichtteile von ge-
                                                            Bankguthaben werden neu nur noch für die Berech-
meinsamen Kindern nicht mitzuzählen. Nicht gemein-
                                                            nung von Pflichtteilen berücksichtigt.
same Nachkommen müssen sich eine solche Vor-
schlagszuweisung weiterhin nicht gefallen lassen,
wenn dadurch ihre Pflichtteile verletzt werden.             6 Erleichterte Anfechtbarkeit von Schenkungen
                                                            nach Abschluss eines Erbvertrages
5 Berücksichtigung von Säule 3a-Bankguthaben
lediglich noch für die Berechnung der Pflichtteile          Schenkungen nach Abschluss eines Erbvertrages (so-
                                                            weit es sich nicht lediglich um Gelegenheitsgeschenke
Das neue Recht stellt klar, dass Begünstigungen aus         handelt) werden neu per se anfechtbar sein, ausser
einem Säule 3a-Bankguthaben (welche der begünstig-          der Erbvertrag erlaubt solche Schenkungen explizit.
ten Person regelmässig direkt zufallen) nicht Teil des      Das Bundesgericht regelte diese Frage bis anhin ge-
Nachlasses sind, aber für die Berechnung der Pflicht-       rade umgekehrt: Enthält ein Erbvertrag kein Schen-
teile hinzugerechnet werden. Bis anhin wurden solche        kungsverbot, so sind lebzeitige Schenkungen heute
Ansprüche voll in den Nachlass hineingerechnet und          nur anfechtbar, wenn ihnen eine offensichtliche Schä-
der Grundsatz der Berücksichtigung ausschliesslich          digungsabsicht zugrunde liegt. Letzteres ist in der Re-
zur Berechnung des Pflichtteils galt lediglich für Versi-   gel schwierig zu beweisen.
cherungsansprüche (aus Lebensversicherungen oder
Säule 3a-Versicherungslösungen) (Hinzurechnung zu           Beispiel: Die kinderlosen, vermögenden Ehegatten
Rückkaufswerten). Für die Berechnung von Erb- und           Stebler vereinbarten mit Erbvertrag, dass der überle-
Pflichtteilsansprüchen weiterhin nicht relevant sind Be-    bende Ehegatte Alleinerbe sein wird und nach dessen
günstigungen aus der beruflichen Vorsorge. Solche           Ableben alles Vermögen an Terre des Hommes und
Begünstigungen können erheblich und einiges höher           die Schweizer Berghilfe (als Alleinerben im zweiten
als Säule 3a-Bankguthaben sein, wenn der Erblasser          Erbfall) geht. Herr Stebler verstirbt im Jahre 2022. Zwei
über ein hohes Pensionskassenguthaben verfügt und           Jahre später (und damit nach Inkrafttreten der neuen
vor dem Vorsorgefall verstirbt.                             Bestimmungen) schenkt seine Ehefrau und Alleinerbin
                                                            ihren beiden Patenkindern je CHF 300'000. Kurz da-
Beispiel: Frau Huber, eine selbständige Gynäkologin,        nach verstirbt sie. Nach neuem Recht werden Terre
hinterlässt zwei erwachsene Kinder und ihren Ehe-           des Hommes und die Schweizer Berghilfe diese
mann, als sie mit 61 unerwartet an einem Herzinfarkt        Schenkungen erfolgreich anfechten können (mittels ei-
verstirbt. Ihr Nachlass beläuft sich auf CHF 600'000,       ner Klage gegen die beiden Patenkinder von Frau Ste-
daneben verfügt sie über zwei Säule 3a-Bankkonten           bler), denn der Erbvertrag enthält keine Klausel, wel-
(mit einem Guthaben von je CHF 100'000) und einem           che solche Zuwendungen erlaubt. Unter geltendem
Pensionskassenguthaben von CHF 900'000. Ihre bei-           Recht würde eine solche Klage wohl scheitern.
den Kinder hat Frau Huber testamentarisch auf den
Pflichtteil gesetzt und ihren Ehemann meistbegünstigt.
Für die Berechnung des Pflichtteils der Kinder (je 1/8)
sind die Säule 3a-Guthaben (welche dem Ehemann
gemäss Gesetz und Reglement der Bankstiftung direkt

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Das letzte Wort ist gefallen: Ein moderneres Erbrecht für die Schweiz
7 Konkubinatspartner weiterhin ohne gesetzliche           9 Handlungsbedarf für Sie?
Erbansprüche
                                                          Aufgrund der erweiterten Verfügungsfreiheit und direk-
Die Revisionsvorlage sah für Konkubinatspartner ei-       ten Anwendbarkeit des neuen Rechts auf bestehende
nen Unterstützungsanspruch vor, falls sie durch das       Testamente und Erbverträge empfehlen wir, folgende
Ableben des Erblassers "in Not geraten". Das Parla-       Fragen zu klären:
ment lehnte diesen Vorschlag ersatzlos ab mit dem
Hinweis, dass ein Erblasser die Möglichkeit habe, sei-       Ist mein bestehendes Testament/mein bestehen-
nen Lebenspartner letztwillig zu begünstigen und wenn         der Erbvertrag vereinbar mit den neuen Vor-
er dies nicht tue, keine Notwendigkeit bestehe, ihm ei-       schriften?
nen erbrechtlichen Zwangsanspruch einzuräumen.               Möchte ich jemanden für den Fall meines Able-
                                                              bens neu oder verstärkt begünstigen?
8 Ausblick
                                                          Ein Ja auf nur eine dieser Fragen führt zu einem An-
Das revidierte Erbrecht wird nach seinem Inkrafttreten
                                                          passungsbedarf bei Ihrer bestehenden Nachlasspla-
(voraussichtlich am 1. Januar 2023) auf alle neuen To-
                                                          nung. Die Mitglieder unseres Private Clients Team un-
desfälle direkt anwendbar sein. Auf separate Über-
                                                          terstützen Sie gerne bei einer solchen Abklärung und
gangsbestimmungen hat das Parlament verzichtet.
                                                          stehen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfü-
Das bedeutet, dass das neue Recht auf alle bestehen-
                                                          gung.
den Testamente und Erbverträge, die unter heutigem
Recht errichtet wurden, anwendbar sein wird.
                                                          Zürich, 12. April 2021

Mit dem Erlass und Inkrafttreten der neuen Bestim-
                                                          Das Private Clients | Entrepreneurs Team von Thou-
mungen ist die Modernisierung des Schweizer Erb-
                                                          venin Rechtsanwälte KLG:
rechts aber noch nicht abgeschlossen. Es laufen be-
reits neue Gesetzgebungsverfahren, nämlich die An-
passung der erbrechtlichen Vorschriften im IPRG              Sandra Spirig, Fachanwältin SAV Erbrecht
(Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht) an        Pius Bumann, Fachanwalt SAV Erbrecht
die europäische Erbrechtsverordnung sowie die                Daniel Stoll, Rechtsanwalt
Schaffung eines separaten Unternehmens-Erbrechts,            Tom Loher, Rechtsanwalt
das die Unternehmensnachfolge erleichtern soll.              Nicola Neth, Rechtsanwältin

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Das letzte Wort ist gefallen: Ein moderneres Erbrecht für die Schweiz
Sandra Spirig                                           Pius Bumann
                        Partnerin, Rechtsanwältin                               Partner, Rechtsanwalt
                        s.spirig@thouvenin.com                                  p.bumann@thouvenin.com

                                                                                Tom Loher
                        Dr. Daniel Stoll                                        Managing Partner,
                        Senior Partner, Rechtsanwalt                            Rechtsanwalt,
                        d.stoll@thouvenin.com                                   t.loher@thouvenin.com

                        Nicola Neth
                        Rechtsanwältin
                        n.neth@thouvenin.com

Thouvenin Rechtsanwälte Kompakt
Wir sind eine partnergeführte Wirtschaftskanzlei mit Beratungsschwerpunkt auch in den Bereichen Nachlasspla-
nung, Willensvollstreckung und Vertretung von Klienten in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

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