Förderung von Kälte- und Klimaanlagen - Förderinformationstag des BTGA am 24.01.2018
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Förderinformationstag des BTGA am 24.01.2018 Förderung von Kälte- und Klimaanlagen Referent Claus Hoffmann Leiter des Referates 525 - Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) http://www.bafa.de/
Das BAFA … • … versteht sich als moderner Dienstleister mit breit gefächertem Aufgabenspektrum • … hat Kompetenzschwerpunkte in den Bereichen Außenwirtschaft Wirtschaftsförderung Energie • … gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie • … setzt aber auch Aufgaben aus anderen Ressorts um, wie z.B. aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit • … hat seinen Dienstsitz ist Eschborn bei Frankfurt am Main • … hat rund 850 Beschäftigte 2
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Nationale Klimaschutzinitiative Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) • Start 2008 • Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele = weniger THG-Emissionen www.klimaschutz.de 3
Förderung von Klima- und Kälteanlagen - Förderrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Richtlinie) vom 1. Dezember 2016 • Förderziele: … stärkerer Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik … Stärkung des Absatzes dieser Technologien … Senkung der Kosten … Verbesserung der Wirtschaftlichkeit • Förderfähig sind Klimaschutzmaßnahmen an Kompressionsanlagen und Sorptionsanlagen • Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen • Antragsverfahren • Förderbedingungen und Fördervoraussetzungen • Fördersätze bzw. Höhe der Förderung 4
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Förderfähige Maßnahmen Basisförderung • Neuerrichtung einer Anlage an neuem Standort • Neuerrichtung einer Anlage nach (vollständiger) Demontage einer vorhandenen Anlage • Erweiterung einer Anlage ohne Anbindung an die bestehende Anlage • Optimierung einer Anlage mit Erweiterung und Anbindung an die bestehende Anlage • Erweiterung einer Anlage (ohne Optimierung) mit Anbindung an die bestehende Anlage • Teilsanierung einer Anlage Bonusförderung • Errichtung eines Wärmespeichers mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung • Errichtung einer Wärmepumpe zur Abwärmenutzung • Errichtung eines Kältespeichers mit Wärmeübertrager • Errichtung eines Freikühlers 5
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Förderfähige Anlagen • Kompressionskälteanlage für einen Supermarkt • Kompressionskälteanlage in der Klima- und Prozesskälte (Flüssigkeitskühlsatz) • Kompressionskälteanlage in der Gewerbe- oder Industriekälte oder für sonstige Anwendungen (außer Flüssigkeitskühlsätze) • Kompressionsanlage in der Klimakälte (Direktverdampfung, z.B. VRV, VRF) • Kompressionskälteanlage mit Ammoniak als Kältemittel (außer Flüssigkeitskühlsätze) • Mono-Split-Klimaanlage mit einer Kältemittelfüllmenge < 3 kg • Kleine Kompressionskälteanlage (Kompressionskälteanlage mit einer elektrischen Antriebsleistung zwischen 2 kW und 5 kW) • Sorptionskälteanlage 6
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Anforderungen an das Kältemittel Neuerrichtung nicht halogeniert Vollsanierung (Erweiterung / Optimierung) GWP < 1.500 Teilsanierung GWP < 2.500 Ausnahmen Neuerrichtung einer kleinen Kompressionskälteanlage GWP < 750 Vollsanierung einer Mono-Split-Klimaanlage GWP < 1.500 Teilsanierung einer Supermarktkälteanlage GWP < 1.500 7
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Höhe der Förderung Berechnungsformel: KF = A *C(1–B) KF: Zuschuss in Euro C: Kälteleistung in Kilowatt (kW) bzw. Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh) A, B: Koeffizienten, die von der Art der Kälteanlage bzw. der Anwendung abhängen (siehe RiLi). Art der Anlage Kälteleistung Errichtung Vollsanierung Kompressionskälteanlage im 70 kW 63.285,33 € 47.464,00 € Supermarkt Flüssigkeitskühlsatz 300 kW 20.475,73 € 15.356,80 € Sonstige Kompressionskälteanlage 120 kW 17.677,50 € 13.258,99 € Kompressionsklimaanlage 80 kW 9.704,47 € 8.087,53 € Kompressionskälteanlage mit 250 kW 80.266,71 € 80.266,71 € Ammoniak Sorptionskälteanlage 500 kW 71.375,09 € 71.375,09 € 8
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Leistungsgrenzen Elektrische Kälteleistung Verdichterleistung Kleine Kompressions-Kälteanlagen 2 – 5 kW - Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen 5 - 300 kW - Ammoniakanlagen 5 – 200 kW Sorptionsanlagen – 5 – 500 kW 9
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Technische Fördervoraussetzungen Effizienzkomponenten und –maßnahmen bei Kompressionskälte- oder -Kompressionsklimaanlagen • Bei direkt verdampfenden Systemen (z.B. Supermarktanlagen) verfügt mindestens ein Verdichter pro Stufe oder Verbund über eine Leistungsregelung mit einem Regelbereich von 40 bis 100 Prozent. Bei Kaltwassererzeugern mit Kaltwasser-/Kaltsole-Speicher muss die Kälteleistung mindestens 4-stufig geregelt werden können. • Abtauvorrichtungen (sofern vorhanden) verfügen über eine Bedarfsregelung • Verflüssiger bzw. Gaskühler sowie Verdampfer sind so dimensioniert, dass eine möglichst kleine treibende Temperaturdifferenz erreicht wird und gleichzeitig der Aufwand für den Transport des Sekundärfluids (z. B. Luft bzw. Wasser) möglichst gering wird. • Expansionsventile sind elektronisch steuerbar. • Die Regelung steuert elektronische Expansionsventile an und passt die Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur an. • Pumpen der Kühlmittelkreisläufe sind drehzahlgeregelt. • Alle eingesetzten Komponenten erfüllen mindestens die Voraussetzungen der Öko-Design-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung 10
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Technische Fördervoraussetzungen Energieeffizienzkomponenten und –maßnahmen bei Verkaufskühlmöbeln im Lebensmittelhandel • Verkaufskühlmöbel für Tiefkühlung sind vollständig mit Glas- oder Kunststofftüren oder –deckeln ausgerüstet • Verkaufskühlmöbel für Normalkühlung verfügen mindestens über eine Nachtabdeckung • Beleuchtung erfolgt mit LED oder Plasma-Leuchtmitteln • Lüfter werden mit EC-Motoren angetrieben Sorptionsanlagen • Wärmeversorgung über Abwärme (z.B. von einem BHKW) oder mittels erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie). • Der Leistungsbedarf aller elektrisch angetriebenen Zusatzverbraucher, mit Ausnahme der Wasserverteilung, darf 8 Prozent der bereitgestellten Kälteleistung nicht übersteigen 11
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Technische Fördervoraussetzungen Bonusmaßnahmen • Bonusmaßnahme muss zusammen mit einer förderfähigen Basismaßnahme beantragt und umgesetzt werden • Wärmespeicherbonus: Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken • Kältespeicherbonus: Temperaturniveau des Speichermediums
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Formale Fördervoraussetzungen Antragsteller sind / ist • Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. • entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem sich die Anlage befindet oder ein von diesem beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor). • nicht in einem Insolvenzverfahren. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden De-mimimis Verordnung • De-mimimis Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden • Ausschluss von Betrieben der Urproduktion( 13
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Verfahrensablauf Antrag SV Antrag ZWB Ablehnung Ende 1. Stufe Umsetzung derMaßnahme Beginn 2. Stufe VN SV VN Auszahlung Änderungs- Rücknahme, bescheid Widerruf 14
Förderung von Klima- und Kälteanlagen – Kontakt • BAFA-Webseite www.bafa.de Energie Energieeffizienz Kälte- und Klimaanlagen • E-Mail: www.kki@bafa.bund.de • Telefon: 06196 908-1249 • Fax: 06196 908-112249 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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