Das Spielefest 2022 im Austria Center Vienna - AUSSTELLER:INNENLEITFADEN
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AUSSTELLER:INNEN- Abtransport verantwortlich und trägt die Kosten und LEITFADEN das Risiko dafür, ausgenommen davon ist das bei der IAKW-AG gebuchte Standpaket und eventuel- Konferenzzentrum le Zusatzleistungen. Anlieferungen müssen kurz vor Austria Center Vienna der geplanten Entladung ankommen und nach dem Bruno-Kreisky-Platz 1 Verladen zügig abtransportiert werden. Wenn Aus- 1220 Wien, Österreich stellungsmaterialien vom Spediteur des Ausstellen- www.acv.at den angeliefert werden, muss der Spediteur vor der Ankunft am Austria Center Vienna die hausinterne Das Austria Center Vienna ist Teil des Internationalen Spedition IML kontaktieren, da Geländeanlieferun- Amtssitz- und Konferenzzentrum Wiens, Aktienge- gen normalerweise von IML gehandhabt werden. sellschaft (IAKW-AG). Das Austria Center Vienna ist Wenn der Ausstellende mit IML zusammenarbeitet, mit 19 Sälen, 180 Meetingräumen und 22.000 Quad- werden Unternehmen, die Materialien liefern, direkt ratmetern Ausstellungsfläche das größte Konferenz- von IML unterwiesen. Wenn die Anlieferung vom zentrum Österreichs und einer der beliebtesten Ver- Ausstellenden arrangiert wird, ist die offizielle Auf- anstaltungsorte für internationale Konferenzen. bauzeit für die Abhaltung zu beachten. Der folgende Anfahrtsweg ist zu nutzen: Nehmen Sie nach Ein- Festgehalten wird, dass die im Aussteller:innenhand- fahrt in den Leonard-Bernstein-Straße-Tunnel nicht buch nach Farben benannten Hallen im gegenständ- die erste beleuchtete Ausfahrt auf der rechten Seite lichen Dokument wie folgt bezeichnet werden: Richtung „Austria Center Vienna“. Fahren Sie statt- Rote Halle – X4 dessen bis zum Ende des Tunnels und biegen Sie am Blaue Halle – X3 Schild „Saturn Tower“, das vor einem Warnhinweis Grüne Halle – X2 zur Höhenbeschränkung auf 2,20 m angebracht ist, Gelbe Halle – X1 rechts ab. Anschließend erreichen Sie einen Trans- porterparkplatz, auf dem das IML-Büro ausgeschil- dert ist (Tor 1/Gate 1). Die Anlieferung muss vorab TECHNISCHE RICHT- angekündigt werden. LINIEN UND ALLGEMEINE Nachtruheverordnung INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass bei Ladetätigkeiten die Wo- chenend-, Feiertags- und Nachtruheverordnung vom Wenn es sich beim Ausstellenden nicht um den Ver- Vertragspartner strengstens eingehalten werden tragspartner handelt, ist der Vertragspartner dazu muss. Nähere Infos: www.wko.at/service/verkehr- verpflichtet, jeden Ausstellenden zur Einhaltung die- betriebsstandort/LKW_Fahrverbote_in_Oesterreich ser technischen Richtlinien zu verpflichten und die _Ueberblick.html endgültige Einhaltung zu gewährleisten. Zu beach- Fahrzeuge, die die Zufahrtsrampe am Bruno-Kreisky- ten ist außerdem, dass der Vertragspartner sicher- Platz nutzen müssen, dürfen diese nur jeweils einzeln stellen muss, dass diese technischen Richtlinien in sowie mit einem zulässigen Gesamtgewicht von un- der Praxis umgesetzt werden, und das Austria Cen- ter 25 Tonnen befahren. ter Vienna für jegliche Schäden finanziell entschädi- Die österreichische Straßenverkehrsordnung muss gen muss, die aufgrund einer Nichtbeachtung dieser eingehalten werden. Motoren dürfen im Stand nicht Regeln entstehen. laufen gelassen werden. Aussteller:innen haben bei eventuellen Wartezeiten keinen Anspruch auf Ent- schädigung. Transporter dürfen nur in Ausnahme- ANLIEFERUNGEN, fällen und mit einer schriftlichen Genehmigung des TRANSPORT VOR ORT UND Austria Center Vienna auf dem Gelände des Austria VERSANDANWEISUNGEN Center Vienna geparkt werden. Zur Beförderung der Materialien in die richtige Ebe- ne befinden sich im Untergeschoss unter Halle X3 An- und Abtransport von Lastenaufzüge. Für die Anmietung von Hubwägen Ausstellungsstücken auf das/ und Gabelstaplern sowie jedweden anderen Trans- vom Gelände portdiensten in den Gebäuden und der Lagerung Der Ausstellende ist für den Transport von Aus- von Leergut ist IML zu kontaktieren (office@iml- stellungsstücken auf das Gelände sowie deren vienna.at). S 2
Benutzung von Lastenaufzügen Parken Die Hallen X3 und X4 sind mit dem Unterge- Transporter und Fahrzeuge mit einer Höhe von über schoß (Parkplatzbereich) über zwei Lastenaufzüge 2 m: Parkplätze sind auf dem Parkplatz West (befin- verbunden. det sich neben Tor 1) verfügbar. Bitte beachten Sie, Ausstellungsmaterialien können in die Lastenaufzü- dass diese Parkplätze streng limitiert sind, nicht re- ge geladen werden, die jeweils mit einer maximalen serviert werden und daher belegt sein können. Traglast von 3.000 kg ausgestattet sind. Die Las- Alle anderen Fahrzeuge und Pkws mit einer Höhe tenaufzüge sind nicht für den Transport von Perso- von unter 2 Metern müssen die Parkdecks des Aus- nen geeignet. Den vom Personal des Austria Center tria Center Vienna nutzen. Informationen zu Zufahrt Vienna gegebenen Anweisungen ist stets Folge zu und Gebühren erhalten Sie online: www.acv.at/de/ leisten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorga- besuchen/wie-hinkommen ben übernimmt das Austria Center Vienna keinerlei Haftung. Alle Lastenaufzüge im Austria Center Vienna kön- nen nur von außen und mit einem Schlüssel bedient werden. Die zu befördernde Fracht muss im Aufzug innerhalb der gelben Linien platziert und gesichert werden. Der Aufzug muss aus der Ebene bestellt werden, in die die Fracht transportiert werden soll. Beide Lastenaufzüge verfügen über die folgenden Abmessungen: 6,20 m (Länge) x 3,20 m (Breite) x 3,10 m (Höhe). Benutzung von Personen- aufzügen und Rolltreppen Personenaufzüge und Rolltreppen dürfen nicht zum Transport von schweren Lasten, Gütern oder Ausrüs- tungsgegenständen verwendet werden. Lagerung von Leergut Leergut muss in der Regel direkt bei IML gelagert werden, einem designierten Partner des Austria Cen- ter Vienna. Fahrzeuge und Gabelstapler sind in den Ausstellungsbereichen nicht erlaubt. Es sind aus- schließlich von IML bediente Gabelstapler innerhalb der Ladebucht erlaubt. In den Ausstellungsberei- chen sind ausschließlich Hub- und Transportwägen erlaubt. Die Hallen X1, X2, X3 sind weiters über Straßen- niveau limitiert zugänglich. In Anbetracht der be- grenzten Anzahl an Liefereingängen sind Park- verbote und Wartezeiten zu beachten. Alle Aussteller:innen, einschließlich jener, die die Entla- dung selbst vornehmen möchten, müssen Ver- und Entladezeitfenster beantragen. Bitte wenden Sie sich für die Zuteilung von Ver- und Entladezeit- fenstern direkt an IML. Aussteller:innen müssen Verzögerungen oder Wartezeiten einkalkulieren, wenn mit IML keine Zeitfenster vereinbart wurden. S 3
TECHNISCHE Durchgänge, Treppen usw., müssen stets komplett INFRASTRUKTUR IM freigehalten und dürfen nicht blockiert werden. AUSSTELLUNGSBEREICH Brandschutzausrüstung wie tragbare Feuerlöscher, Druckknopfmelder und Hydranten müssen jederzeit sichtbar und zugänglich sein. Brandschutzausrüs- Allgemeine Informationen tung darf von Ausstellungsmaterial nicht blockiert Die Tragfähigkeit des Bodens beträgt in allen Berei- oder eingeschlossen werden. Es ist nicht gestattet, in chen (einschl. Vorplatz) 500 kg/m2. Für das Einbrin- die Wände, Decke, Böden oder Säulen des Gebäudes gen und Aufstellen von schweren Objekten ist den- oder der Stände Löcher zu bohren, Schrauben ein- noch eine Genehmigung des Austria Center Vienna zudrehen oder Nägel einzuschlagen. Das Bekleben (und eventuell die Beauftragung eines Statikers) er- der Gebäude- und Standwände ist ebenfalls strikt forderlich. Die dafür anfallenden Kosten müssen vom untersagt. Ausstellungsstücke dürfen keine Last auf Ausstellenden getragen werden. Stände, Wände, Säulen, Fenster oder Türen ausüben In allen Ausstellungshallen befinden sich Säulen – die und diese Gebäudeelemente dürfen nicht mit Kleb- exakten Positionen und Abmessungen finden Sie in stoffen in Berührung kommen. Das Aufhängen von den offiziellen Grundrissen. Werbung, Bannern und Beleuchtungskörpern ist nur Die Ausstellungshallen verfügen über Bereiche, in nach Genehmigung durch das Austria Center Vienna denen nur begrenzt Tageslicht einfällt. gestattet. Säulen können bis zur maximal zulässigen Der Boden in den Ausstellungshallen X1, X2, X3 und Bauhöhe verhüllt werden, sofern sie dabei nicht be- X4 besteht aus PU-Industriebeschichtung. Öl, Fett, schädigt werden. Farbe und ähnliche Stoffe müssen sofort vom Boden entfernt werden. Der Boden in den Hallen darf nicht Versorgungsanschlüsse mit Bohrlöchern versehen werden, außerdem darf Die Installation von Strom-, Netzwerk-, Wasser- und nichts auf den Boden geklebt werden, das sich an- Druckluftanschlüssen werden auf Anfrage und Kos- schließend nicht vollständig entfernen lässt. ten des Ausstellenden und nur von Mitarbeiter:in- In den Hallen X1, X2 und X3 wird die Versorgung nen des Austria Center Vienna, bzw. von einem vom der Stände mit Strom und anderen Mitteln über die Austria Center Vienna zugelassenen spezialisierten Decke, die Hallenwände oder entlang der Säulen Subunternehmen durchgeführt. Spezielle Anforde- realisiert. rungen können nur dann erfüllt werden, wenn die Maximale Bauhöhen in den Ausstellungsberei- offiziellen Bestimmungen und technischen Diens- chen im Gebäude: Halle X1: 3,5m / Halle X2: 3,5 m / te dies in den Ausstellungshallen zulassen. Anträge Halle X3: 5,5 m / Halle X4: 6,5 m für Versorgungsanschlüsse müssen schriftlich ge- stellt werden. Der Ausstellende darf an derartigen Anschlüssen keinerlei Änderungen vornehmen. Der ALLGEMEINE INFORMATI- Ausstellende muss stets die Vorgaben und Richtli- nien der IAKW-AG sowie der Netzwerk-, Strom- und ONEN ZUM STANDBAU Wasserunternehmen erfüllen. Außerdem müssen die Sicherheitsbestimmungen Österreichs beachtet Aufbau von Ständen – werden. Der Verstoß gegen Richtlinien zieht eventu- Allgemeines ell eine sofortige Trennung und Entfernung des An- Das Austria Center Vienna stellt den dem Ausstel- schlusses nach sich und der Ausstellende hat keinen lenden zugewiesenen Standbereich mit Wänden, Anspruch auf Schadensersatz. und der gewünschten technischen Ausrüstung oder sonstige Ausstattung zur Verfügung. Der Bau des Anschluss an das Stromnetz Stands ist - sofern nicht anders vereinbart – dem Es steht ein Dreiphasenstromnetz mit ca. 3 x 400/ Austria Center Vienna vorbehalten und unterliegt 230 V und Wechselstrom mit 230 V sowie einer Fre- stets den Richtlinien hinsichtlich der Sicherheit, der quenz von 50 Hz und TN-Erdung zur Verfügung. zugelassenen Ausstattung und dem allgemeinen Damit ein Anschluss an das Stromnetz möglich ist, Erscheinungsbild. wird ein Netzanschlusspaket benötigt. Auf dem Be- stellformular müssen die Art des benötigten An- Richtlinien für die Sicherheit schlusses angegeben sowie alle für elektronische in den Hallen Geräte, Beleuchtung usw. benötigten Anschlüs- Alle Eingangs- und Ausgangstüren der Hallen, se aufgelistet werden. Um sicherzustellen, dass einschließlich aller Notausgänge, Fluchtwege, die Stromanschlüsse an den richtigen Orten zur S 4
Verfügung gestellt werden, muss zusammen mit Lager- und andere Kosten in Rechnung zu stellen. dem Bestellformular eine Zeichnung eingereicht Der Ausstellende trägt das Risiko für alle Materialien, werden, auf der die benötigten Anschlüsse auf dem Güter und Verpackungsmaterialien, die im Namen Versorgungsplan für die technische Gestaltung dar- des Vertragspartners eingelagert werden. gestellt sind. Materialien, Güter und Verpackungsmaterialien, die Die Ausstellungshallen sind mit Fehlerschutzstrom- nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende der schaltern ausgestattet. Das Austria Center Vienna Ausstellung vom Ausstellenden abgeholt werden, übernimmt keine Haftung für jedwede durch tech- gehen in den Besitz des Austria Center Vienna über, nische Defekte verursachten Verluste oder Schäden. sofern der Ausstellende mit dem Austria Center Bei Nichtbeachtung der Richtlinien und Anweisun- Vienna keine Vereinbarung über die sichere Aufbe- gen steht es dem Austria Center Vienna zu, nach wahrung und Lagerung derartiger Materialien, Gü- Ablauf der fristgerechten Mahnung zur Beseitigung ter oder Verpackungsmaterialien getroffen hat. Der des Vertragsbruches auf Kosten des Ausstellenden Ausstellende hat weder selbst noch im Namen von jegliche Verbesserungen oder Änderungen vorzu- Drittparteien Anspruch auf Entschädigung vonseiten nehmen, die es als angemessen betrachtet. des Austria Center Vienna, wenn die Güter auf die oben beschriebene Weise in den Besitz des Austria Aufhängungspunkte/ Center Vienna übergehen. Traversensysteme Alle Ausstellungshallen verfügen über ein Decken- Reinigung und Müllentsorgung raster, über das Gegenstände von einem vom Aust- Auf Veranlassung des Konferenzzentrums werden ria Center Vienna beauftragten Traversenspezialisten die Gänge im Ausstellungsbereich einmal pro Tag aufgehängt werden können. Für diese Zwecke müs- gereinigt. Die Reinigung der Stände ist von den Aus- sen das Gewicht der aufzuhängenden Gegenstände steller:innen selbst zu organisieren. und die entsprechenden Abhängepunkte genaues- Der zu bestellende Reinigungsservice umfasst die tens und zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt an- Reinigung des Bodens sowie von Tischen, Stühlen gegeben werden. Alle aufgehängten Gegenstände und allen horizontalen Oberflächen mit einer Höhe müssen, sobald die Montage abgeschlossen wur- von bis zu 1,70 m (Ausstellungsstücke und verschlos- de, vor Ort von einem Statiker inspiziert und abge- sene Schränke ausgeschlossen). An Abhaltungsta- nommen werden. Ein passendes Datum und eine gen findet die tägliche Reinigung vor der Öffnung passende Zeit für die Abnahme werden zwischen der Abhaltung statt. Beschwerden über den Reini- dem Austria Center Vienna und dem/der Statiker:in gungsservice kann nur dann nachgegangen werden, vereinbart. wenn sie an dem Tag vorgebracht werden, an dem die Unzulänglichkeiten bemerkt werden. Zusätzliche Entfernung und Demontage Kosten, die durch unsachgemäße Müllentsorgung Es ist verboten, Ausstellungsstücke vor Ende der entstehen, werden dem Vertragspartner in Rech- Abhaltung abzubauen und zu entfernen. Nach dem nung gestellt. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Müll Entfernen von Ausstellungsstücken muss der Aus- auf dem Ausstellungsgelände entsorgt werden darf. stellende den angemieteten Bereich in dem Zustand Jegliche zurückgelassenen Materialien werden auf verlassen, in dem er ihm anfangs überlassen wurde. Kosten der Aussteller:innen ohne Bestimmung deren Sollten Schäden auftreten oder die Räumlichkeiten Wertes entsorgt. nicht in sauberem Zustand hinterlassen werden, wird Falls Sondermüll entsorgt werden muss, muss dies dies vom Austria Center Vienna berichtigt, wobei vorab vom Ausstellenden angekündigt werden. Für die dabei anfallenden Kosten dem Vertragspartner diese Art der Entsorgung fallen zusätzliche Kosten an. in Rechnung gestellt werden. Falls der Stand nicht Gemäß der 1993 in Österreich in Kraft getretenen pünktlich geräumt wird, ist das Austria Center Vienna Verpackungsverordnungen ist es gesetzlich vorge- dazu berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners: schrieben, Müll in separate, recycelbare Materialien a. jegliche Materialien, Gegenstände oder Verpa- zu trennen. Organisator:innen, Aussteller:innen und ckungsmaterialien, die dem Ausstellenden gehören, Standbauer:innen sind daher dazu verpflichtet, Müll zu entfernen und einzulagern; zu vermeiden und Müll in allen Phasen einer Abhal- b. den Bereich in den Zustand zurückzuversetzen, tung zu recyceln und ordnungsgemäß zu entsorgen. in dem er dem Ausstellenden zur Verfügung gestellt Aussteller:innen werden darum gebeten, während wurde. der Auf- und Abbauphase sowie während der Abhal- In derartigen Fällen ist das Austria Center Vien- tung selbst nicht vermeidbaren Müll durch Trennung na dazu berechtigt, dem Ausstellenden jegliche nach Müllart für die Entsorgung vorzubereiten. S 5
Schaden und Versicherung kann die Nutzung von Schutzmatten oder einer Ge- Kein Bereich der Räumlichkeiten oder Stände darf wichtsverteilungsplatte auf den Transportflächen auf irgendeine Weise beschädigt oder verunstaltet vorschreiben; die Kosten derartiger Maßnahmen werden. Bei Schadenseintritt werden dem Ausstel- müssen vom Ausstellenden getragen werden. Das lenden die Kosten für Reparaturarbeiten bzw. Ersatz Austria Center Vienna übernimmt keinerlei Haftung in Rechnung gestellt. Aussteller:innen werden darum für Schäden an Personen oder Eigentum, die durch gebeten, sich um eine hinreichende Versicherung Gegenstände jedweder Art (einschließlich Maschi- zu bemühen, zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht- nen und Utensilien), die auf das Gelände gebracht versicherung, die alle Personen- und anderweitige wurden, verursacht wurden. Schäden abdeckt, die in Verbindung mit der Aus- Mit brennbarem Gas gefüllte Ballons sind in den Hal- stellung auftreten können. Außerdem empfiehlt es len nicht zugelassen (das einzige zugelassene Gas ist sich für Aussteller:innen, eine Zusatzversicherung für Helium). Wenn ein:e Aussteller:in vorhat, entflamm- den Verlust von oder Schäden an Ausstellungsma- bare, explosionsfähige, brennende, glühend heiße terialien während des Transport- und Ausstellungs- oder radioaktive Gegenstände oder Gegenstände, zeitraums abzuschließen. Das Austria Center Vienna die ionisierende Strahlen aussenden, oder Flüssiggas übernimmt keine Haftung für jedwede Verluste von oder andere unter Druck stehende Gasflaschen auf oder Schäden an Ausstellungsmaterialien. dem vom IAKW-AG (Austria Center Vienna) verwal- teten Gelände auszustellen, zu verwenden oder vor- Brandschutz- und zuführen, muss das Austria Center Vienna frühzeitig Sicherheitsbestimmungen darüber informiert werden. Das Ausstellen, Verwen- Jegliche Gegenstände in den Ständen der Ausstel- den, Vorführen und Lagern derartiger Gegenstände ler:innen sind Teil deren Stands und unterliegen die- unterliegt bei allen Abhaltungen der Genehmigung sen Bestimmungen. des Austria Center Vienna und, falls nötig, einer be- hördlichen Genehmigung. Das Austria Center Vienna Dekomaterialien behält sich das Recht vor, Gegenstände jederzeit auf Feuerhemmende Materialien müssen die Vorgaben Kosten des Ausstellenden vom Gelände entfernen zu gemäß einer oder mehrerer der folgenden Klassifi- lassen. zierungen erfüllen: SS 02 48 21, SIS 65 00 82, Euro- klasse A1, A2 oder B-s1 d0. Offenes Feuer/Pyrotechnik Typengenehmigungen oder Zertifikate müssen am Offenes Feuer und Flammen sind verboten. Explo- Stand verfügbar sein, falls nicht auf andere Art und sionsfähige oder pyrotechnische Objekte dürfen Weise klargestellt wird, dass das Material einer Klas- ohne die schriftliche Genehmigung des des Austria sifizierung entspricht. Eingezogene Decken und an- Center Vienna weder auf dem Gelände des Aus- dere Dekomaterialien aus Stoff müssen gegen Feuer tria Center Vienna verwendet noch auf das Gelände imprägniert werden. Alle Genehmigungen und Zerti- gebracht werden – weder in die Innen- noch in die fikate müssen auf Deutsch oder Englisch verfügbar Außenbereiche. sein oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegen. Heißarbeiten/Erwärmen/Kochen Entflammbare Materialien wie Jute, Krepppapier, Heißarbeiten wie Schweißen, Löten, Schneiden sowie Kartonagen, Wellpappe, Schilfmatten oder brenn- Rundschleifen, Trocknen, Erwärmen oder Arbeiten bare Kunststoffe dürfen weder zur Konstruktion über offenen Flammen sind im Austria Center Vien- oder Verhüllung von Ständen noch zu Dekorations- na ohne Sondergenehmigung des Austria Center zwecken verwendet werden. Alle auf das Gelände Vienna nicht erlaubt. Öfen, Heizgeräte und offene transportierten Gegenstände müssen die geltenden Flammen dürfen für keinerlei Verwendungszweck Brandschutzbestimmungen erfüllen. eingesetzt werden, auch nicht für das Kochen, Frit- tieren oder Backen. Diese Richtlinie gilt auch für Auf das Gelände gebrachte Demonstrationen. Utensilien Der Ausstellende oder Spediteur muss frühzeitig Informationen zu den Eigenschaften, der Tragfähig- keit und den Dimensionen von Transportwegen, Auf- zügen, Türen usw. einholen und sicherstellen, dass die Größe und das Gewicht der Ausstellungsstücke dafür geeignet sind. Das Austria Center Vienna S 6
Rauchverbot Verantwortung Rauchen ist in allen Innenbereichen, einschließlich Die Aussteller:innen tragen die volle Verantwortung privaten Bereichen des Ausstellungsbereichs, ver- für alle Ausstellungsstücke und alle von Ihnen orga- boten. Im Außenbereich stehen für Raucher vor dem nisierten Demonstrationen. Austria Center Vienna speziell gekennzeichnete Rau- cherbereiche mit Aschenbechern zur Verfügung. Notausgänge Fluchtwege und Notausgänge (im Innen- und Au- ßenbereich) müssen jederzeit frei von Hindernissen gehalten werden. Außerdem müssen sie stets sicht- bar sein. Brandschutzschilder, Notfall-Druckknöpfe, Notausgänge und Notausgangsschilder dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Waren/Schildern, Dekoratio- nen oder Standdächern verdeckt werden. Störungsverursachende Objekte Die folgenden Objekte sind auf dem Gelände des Austria Center Vienna nicht gestattet: Objekte, die durch ihren Geruch oder anderweitig Störun- gen verursachen, sowie Gerätschaften, die störende Geräusche verursachen oder störendes Licht ausstrahlen; jegliche gefährlichen Objekte, die nicht in der Standbauplanung aufgeführt, aber vom Ausstellenden verwendet wurden. Draht- lose Kommunikationsgeräte (Walkie-Talkies, Hand- mikrofone usw.) dürfen nur verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass sie die technischen Dienste oder Gerätschaften des Austria Center Vienna nicht beeinträchtigen. Aussteller:innen, die vorhaben, die- se Geräte zu verwenden, müssen bei der Einreichung ihrer Standbestellung die zum Einsatz kommende Marke sowie die Frequenzen angeben. Verbrennungsmotoren Jegliche Maschinen (Generatoraggregate, Kompres- soren usw.) mit einem integrierten Verbrennungs- motor sind unabhängig vom Verwendungszweck im Austria Center Vienna verboten. Bei KFZ älter als 3 Jahren ist die Batterie abzuklemmen, der Tank auf ein Minium zu entleeren und mit Stickstoff zu fluten. Bei KFZ jünger als 3 Jahre ist ebenso darauf zu ach- ten, das max. 3 Liter Kraftstoff im Tank sind. Ein Flu- ten des Kraftstofftanks mit Stickstoff ist nur dann erforderlich, wenn es die Behörde oder die IAKW-AG es für richtig empfinden und vorschreiben. Lagerung von zündfähigen Gütern Leere Verpackungsmaterialien, Müll, Holz, Papier, Stroh, Kartonagen und andere zündfähige Materia- lien dürfen nicht in den Hallen gelagert werden. S 7
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