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              Preisliste 2020 Ausgabe-Nr. 11 Gültig ab 01.Mai 2020
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                                                 Lokal entdecken - suchen - finden
Allgemeine Angaben                                                                                                                   Seite 2
Adresse
look-stuttgart.de - Europaplatz 30 - 70565 Stuttgart
Telefon - (+ 49) 711 . 6 07 40 64 Telefax - (+49) 711 . 6 07 41 15 Website - www.look-stuttgart.de E-Mail - info@look-stuttgart.de

Bankverbindung
Baden-Württembergische Bank IBAN: DE48 6005 0101 0007 7528 87           BIC: SOLADEST600

Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Der Buchungszeitraum für ein Inserat, Sonderwerbeform (nicht gültig für die Anzeige und Stellenangebot) oder Premiumpaket ist
12 Monate. Die Verträge verlängern sich nicht automatisch. Vor Beendigung der Laufzeit werden unsere Kunden kontaktet.

Zahlungsbedingungen
Bei Bankeinzugsverfahren 2% Skonto. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verwenders grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt in Verzug, wenn er binnen dieser Frist keine
Zahlung leistet. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Alle Rechnungsbeträge bis 100 € werden per Bankeinzug getätigt.
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                                                  Lokal entdecken - suchen - finden
Preisliste                                                                                                               Seite 3

Welcome - Small
maximal 5 Zeilen + 1 Lightbox bis zu 5 Bildern + Google-Maps + 5 Keywords in 18 Sprachen
Firmenname, Inhaber, Strasse, PLZ / Ort, Domain mit Verlinkung zur eigenen Firmen-Website                          120,00 €
Jeder weitere Brancheneintrag oder in zusätzlichen Stadtteilen (z.B. Filialen) werden zu 50 % verrechnet.

Welcome
maximal 5 Zeilen + 1 Lightbox bis zu 5 Bildern + Google-Maps + 1 QR-Code + 50 Keywords in 18 Sprachen
Je 1 Banner (667 Pixel breit x 100 Pixel hoch) für Angebote, Firmenveranstaltungen
in der Rubrik „Firmenangebote und Firmenveranstaltungen“
Je 1 PDF-Datei im Format bis zu DIN A 4
Firmenname, Inhaber, Strasse, PLZ / Ort, Domain mit Verlinkung zur eigenen Firmen-Website                          365,00 €
Jeder weitere Brancheneintrag oder in zusätzlichen Stadtteilen (z.B. Filialen) werden zu 50 % verrechnet.

Banner & PDF-Datei
Gestaltung für das Banner (667 Pixel breit x 100 Pixel hoch) und der PDF-Datei (1 Seite DIN A 4) der Kategorien
„Firmenangebote und Firmenveranstaltungen“ mit angelieferten Daten (Texte, Bilder, Farblayout) je Kategorie        125,00 €

Neugestaltung (Texte, Bilder, Farblayout) für die Kategorien „Firmenangebote und Firmenveranstaltungen“,
Anzeige und Stellenangebot werden nach Aufwand und gesondertem Angebot verrechnet.
Neugestaltungen von Bannern oder PDF-Dateien können auch einzeln produziert werden. Abrechnung wird nach Aufwand verrechnet.
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                                               Lokal entdecken - suchen - finden
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Premium – Sonderwerbeform
1 Banner (150 Pixel breit x 400 Pixel hoch) mit Verlinkung zur eigenen Firmenwebsite
Diese Präsentation ist eine zusätzliche Werbemöglichkeit von gebuchten Inseraten.
Das Premium – Banner ist rechts in der Sidebar auf folgenden Seiten präsent:
Herzlich Willkommen, Suchergebnis, Merkzettel, Neue Jobs, Eigenwerbung, Private Vermietungen, Firmenlogin, Impressum, AGB.
Alle Stadtteile (Stuttgart) + Umgebungsgebiete (60 Stadtteile + 9 Orte aus der Umgebung)
Branchenexklusiv für den Buchungszeitraum. Buchungszeitraum: 30 Tage                                                    199,00 €

Imageanzeige - Sonderwerbeform
1 Banner - Format: 667 Pixel breit x 200 Pixel hoch „Herzlich Willkommen“
Diese Präsentation ist eine zusätzliche Werbemöglichkeit von gebuchten Inseraten.
Die Anzeige ist mit dem Inserat in unserem Portal verlinkt.
Buchungen über einen längeren Zeitraum sind maximal 12 Monate möglich.
Die Anzeigen haben bis Beendigung des eingebuchten Zeitraumes eine konstante Platzierung.
Branchenexklusiv für den Buchungszeitraum. Buchungszeitraum: 30 Tage                                                    70,00 €

Stellenangebote - Sonderwerbeform
1 Banner - Format: 667 Pixel breit x 200 Pixel hoch
Diese Präsentation beinhaltet ausschließlich ein Stellenangebot zu den gebuchten Inseraten.
Die Anzeige ist mit dem Stellenangebot in unserem Portal verlinkt.
Die Daten (Banner und PDF bis DIN A 4 mit Stellenangebot) werden vom Kunden geliefert. Buchungszeitraum: 30 Tage        30,00 €
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Private Vermietungen
Der private Vermieter bietet sein Wohnobjekt (Wohnung, Haus oder Büro) in dem von look-stuttgart.de
angebotenen Bereich „Private Vermietungen“ in Form von Wort und Bild an.                              30 Tage     30,00 €
In diesen Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% enthalten.

Für die Sonderwerbeformen Premium und Imageanzeige gelten die Preise ebenfalls für angelieferte Daten (Banner).

Zusätzlich anfallende Leistungen werden gesondert nach Aufwand angeboten und verrechnet.
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                                                                                   Lokal entdecken - suchen - finden
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                             Seite 6

Allgemeine Geschäftsbedingungen des look-stuttgart.de für Firmeninserate

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen des look-stuttgart.de (im Folgenden: Verwender) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, gleich ob mündlich, schriftlich, persönlich oder per e-Mail, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners,
gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch den Verwender.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verwender und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Auftragsbestätigung
(1) Die Angebote des Verwenders sind freibleibend. Der Verwender ist an seine Angebote nur gebunden, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
 (3) Von Auskünften, Prospekten und Werbeaussagen gleich welcher Art kann abgewichen werden, wenn die Änderung oder Abweichung nicht wesentlich und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners zumutbar ist.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verwender vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Abrede das alleinige Urheber- und Verwendungsrecht vor. Die Weiterga-
be an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verwenders.
§ 3 Auftragsdurchführung
(1) Angegebene Auftragsdurchführungsfristen gelten nur als annähernd vereinbarte Richtzeiten, es sei denn, sie werden in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Einhaltung unserer Ausführungsver-
pflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer
(2) Der Verwender ist jederzeit berechtigt, vom Vertragspartner Vorauszahlungen zu verlangen.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verwenders grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt in Verzug, wenn er binnen dieser
Frist keine Zahlung leistet. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht.
(4) Unabhängig davon kommt der Vertragspartner in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung des § 286 BGB bleibt unberührt.
(5) Der Verwender ist im Verzugsfall berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag mit dem Vertragspartner zurückzutreten. Mit Beendigung des Vertrages werden sämtliche Verbindlichkeiten, die der Vertragspartner gegenüber dem
Verwender aus diesem Vertragsverhältnis hat, sofort fällig und zahlbar.
(6) Soweit schriftlich Ratenzahlung bewilligt worden ist, wird die Restforderung zur sofortigen Rückzahlung fällig, wenn der Vertragspartner mit einer Rate länger als einen Monat in Rückstand gerät oder zum dritten Male die Raten nicht
vollständig und/oder unpünktlich zahlt, sofern er diese Verzögerung zu vertreten hat.
(7) Die Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechts wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Zur Ausübung eines Zurückbehal-
tungsrechts ist der Vertragspartner im Übrigen nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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                                                                                 Lokal entdecken - suchen - finden
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                         Seite 7

§ 5 Haftungsbeschränkungen (Haftungsausschluss und -begrenzung)
(1) Außer im Falle einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise haftet der Verwender nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei Vorliegen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder bei Vorliegen einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (also nicht leitende Angestellte oder Organe) ist die
Haftung des Verwenders auf den vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Verwender nicht, soweit die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Mitarbeiter oder Beauftragte erfolgte, die nicht
Organe oder leitende Angestellte des Verwenders sind oder die Verletzung der wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte.
(4) Außer in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(6) Die Verjährungsfristen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen aufgeführt, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die Begrenzung nach Satz 1 gilt auch,
soweit der Vertragspartner anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Verwender ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Höhere Gewalt
(1) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die vom Verwender nicht zu vertreten sind, ihr die Leistung aber gleichwohl unmöglich ma-
chen oder verzögern, berechtigen den Verwender - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen -, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei
Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt.
(2) Im Falle der Verzögerung der Lieferung oder Leistung durch höhere Gewalt wird der Verwender Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Vertragspartner unverzüglich mitteilen. Wenn die Behinderung länger als
drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer mehr als drei Monate dauernden Behinderung kann
auch der Verwender vom Vertrag zurücktreten, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners angemessen erscheint. Sofern eine solche Teillieferung für den Vertragspartner unter Berücksichtigung der
berechtigten Interessen des Verwenders nicht mehr von Interesse ist, kann er insgesamt vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Rechte Dritter
(1) Bei Verschulden des Verwenders wird dieser den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes nur freistellen, sofern der Vertragspartner den Verwender unver-
züglich schriftlich über die Geltendmachung solcher Ansprüche benachrichtigt und gegenüber dem Verwender alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahme ermöglicht.
(2) Der Vertragspartner versichert, dass die von ihm veröffentlichten Texte und Bilder nicht gegen geltendes Recht verstoßen und insbesondere nicht Schutzrechte Dritter, z.B. Urheberrechte, kennzeichenrechte, Patent- und Marken-
rechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzen. Insbesondere versichert der Vertragspartner, dass er zum Veröffentlichen der Bilder und Texte berechtigt ist.
(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Verwender auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen und erforderlichen Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer nicht vertrags-
gemäßen, missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung der Webseiten und ihrer Inhalte, insbesondere durch das Veröffentlichen von Beiträgen und Bildern, beruhen. Der Vertragspartner unterstützt den Verwender bei der
Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügung stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Vertragspartner ist zum Ersatz sämtlichen Schadens verpflichtet, der dem Verwender durch die
Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht.
(4) Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen und die Zahlung des Entgelts ist 70195 Stuttgart.
(2) Der Vertragspartner darf Rechte gegenüber dem Verwender nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen.
(3) Verträge zwischen dem Verwender und dem Vertragspartner unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie Wechsel- und Scheckklagen ist der Sitz des Verwenders. Der Verwender behält sich vor, den Ver-
tragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Stuttgart oder befindet sich in unseren Umgebungsgebieten,
               dann vereinbaren wir sehr gerne einen Beratungstermin mit Ihnen!

        Telefon - 0711. 6 07 40 64 Telefax - 0711. 6 07 41 15 Mobil - 0151. 61 23 57 82
                  Website - www.look-stuttgart.de E-Mail - info@look-stuttgart.de
                            Europaplatz 30 - 70565 Stuttgart

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