Das ungeschminkte Ergebnis der Verhandlungen! - INFO Kommunikation und Werke

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INFO                     Kommunikation und Werke
Vodafone                                                              10.10.2013

      Das ungeschminkte Ergebnis der
             Verhandlungen!
Am 25. Oktober 2013 wird die Tarifkommission Vodafone endgültig
über das Verhandlungsergebnis zu den Einsparungen im Ressort
Customer Operations entscheiden. Das wurde der Tarifkommission
von IG-Metall und EVG-Vertretern am 08.10.2013 so festgelegt.
Damit besteht jetzt Zeit und Gelegenheit für die Beschäftigten sich
zu informieren und das vorliegende Resultat der Verhandlungen zu
bewerten.
Insgesamt lässt sich folgendes Fazit ziehen:
Im Ergebnis ist der Horrorkatalog des Arbeitgebers in vielen Punkten
Wirklichkeit geworden, da hilft auch kein drum herum- oder gar schönre-
den. Die Einschnitte bedeuten reale Einkommensverluste von durch-
schnittlich 15%. Dies sind tarifliche Einschnitte wie man sie als allerletzte
Rettungsversuche in Sanierungsunternehmen kennt, nicht aber bei ei-
nem Unternehmen das Milliardengewinne macht.
Warum das alles: Weil Vodafone offen droht, Mitarbeiter im O-Bereich
abzubauen und Standorte zu schließen. Dies auch, weil man nun neues
Personal in der nicht tarifgebundenen Servicegesellschaft von Kabel
Deutschland viel billiger wieder aufbauen könnte.
Im Gegenzug erhalten, bei Annahme, die Beschäftigten einen vierjähri-
gen Kündigungsschutz sowie eine befristete Bestandsgarantie der größ-
ten Standorte.
Hier das Ergebnis und die wichtigsten Regelungen, die für das Res-
sort Customer Operations zukünftig gelten sollen:
     - Die Geldwerte der derzeit gültigen Tariftabelle werden um 3,8%
       gekürzt

   Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Vorstandsbereich Stellvertretender Vorsitzender Klaus-Dieter Hommel
Kommunikation und Werke
Weilburger Straße 24 - 60326 Frankfurt am Main
www.evg-online.org
- Vollzeitbeschäftigte können bis zum 30. November 2013 wählen,
  ob sie ihre bisherige Arbeitszeitdauer beibehalten wollen oder zum
  Ausgleich ihre Arbeitszeit verlängern wollen
- Die Entgeltgruppen / Tabelle des RTV werden mit Wirkung ab
  01.04.2014 durch Entgeltbänder abgelöst
- Die Banduntergrenzen und Bandobergrenzen sowie der Midpoint
  ergeben sich aus nachstehender Tabelle der Jahreszielentgelte,
  bei einer 38,5 Stundenwoche:
         Banduntergrenze   Midpoint             Bandobergrenze
Band 1   22.000 Euro       23.000 Euro          24.000 Euro
Band 2   23.100 Euro       25.410 Euro          27.720 Euro
Band 3   27.720 Euro       30.492 Euro          33.264 Euro
Band 4   31.000 Euro       34.875 Euro          38.750 Euro
Band 5   37.200 Euro       41.850 Euro          46.500 Euro
Band 6   44.640 Euro       50.220 Euro          55.800 Euro

- Die vorgenannten Entgeltwerte sind tarifdynamisch
- Der Midpoint eines Bandes muss spätestens nach Ablauf von drei
  Jahren unveränderter Tätigkeit in der Gruppe erreicht sein
- Bei einer Umgruppierung von einem Band in ein höheres Band
  kann ein einmal erreichtes Jahreszielentgelt nicht unterschritten
  werden
- Das „neue“ Jahreszielentgelt des Beschäftigten wird durch 12,6 ge-
  teilt. 12 Anteile werden als laufendes Monatsentgelt ausgezahlt,
  0,6 Anteile als „Weihnachtsgeld“ mit der Gehaltsabrechnung im
  Monat November ausgezahlt
- Die Tarifvertragsparteien werden bis zum 31.01.2014 auf Vor-
  schlag der Betriebsparteien eine verbindliche Zuordnung der Tätig-
  keiten der Beschäftigten des Bereichs zu den nachfolgenden Ent-
  geltbändern vornehmen.
- Verbindliche Eckpunkte bei der vorgesehene Zuordnung der Tätig-
  keiten / Bestandbeschäftigten zu den Bändern orientiert sich
  grundsätzlich an einer Verteilung die vorsieht, dass 75% aller Be-
  standsbeschäftigten sich in den Bändern 1-3 wiederfinden
- Neueingestellte Beschäftigte deren ausgeübten Arbeitsaufgabe
  dem Entgeltbandes 2 zugeordnet ist, können bis zur Dauer von
  zwei Jahren nach dem Entgeltband 1 vergütet werden
- Die Bestandsbeschäftigten werden zum 01.04.2014 entsprechend
  ihrer ausgeübten Arbeitsaufgabe den Entgeltbändern zugeordnet.
- Die Betriebsräte werden bis zum 28.02.2014 die Anhörungen des
  Arbeitgebers gemäß BetrVG erhalten. Die Betriebsparteien können
  Eingruppierungs- und Reklamationsverfahren vereinbaren
- Zum Einführungsstichtag des neuen Entgeltsystems wird das bis-
  herige tarifliche Jahresentgelt mit dem neuen tariflichen Jahres-
  zielentgelt verglichen
- Das bisherige Jahresentgelt errechnet sich aufgrund der bisherigen
  Eingruppierung und unter Zugrundelegung der Tariftabelle. Die ta-
  riflichen Sonderzahlungen werden in das bisherige Jahresentgelt
  eingerechnet, nicht aber Zuschläge und Aufwendungsersatz sowie
  ähnliche Bestandteile. Auch der Bonus gem. der GBV „Bonus für
  Tarifangestellte“ vom 15.06.2008 wird mit einem Betrag von 900
  Euro (bei Teilzeit entsprechend anteilig) eingerechnet. Die GBV
  wird mit Wirkung vom 01.04.2014 für den Bereich Customer Ope-
  rations aufgehoben
- Das neue tarifliche Jahreszielentgelt ergibt sich aus Anwendung
  des neuen tariflichen Entgeltsystems
- Das bisherige Jahresentgelt bestimmt die Lage auf dem Entgelt-
  band
- Soweit das bisherige Jahresentgelt höher ist als die Bandober-
  grenze wird die Differenz wie folgt abgesichert:
- Sofern die Differenz 10 % des bisherigen Entgelts übersteigt, wird
  der darüber hinausgehende Euro-Betrag als Zulage (Überschrei-
  terzulage) zum regelmäßigen Monatsentgelt gezahlt. Diese Zulage
  nimmt nicht an künftigenTariferhöhungen teil
- Die Differenz bis zu einem Betrag von 10 % wird als Ausgleichsbe-
  trag zu zwölf gleichen Teilen im Jahr monatlich weitergezahlt. Auf
  den Ausgleichsbetrag werden Tariferhöhungen ab 2015 angerech-
  net
- Auf die Überschreiterzulage und den Ausgleichsbetrag werden in-
  dividuelle Erhöhungen des Grundentgeltanspruches (z. B. auf-
  grund Umgruppierung) angerechnet
- Überschreiterzulage und Ausgleichsbetrag sind fester Entgeltbe-
  standteil des Monatsentgelts
- Die Tariferhöhung zum 01.06.2014 kommt nicht zur Anwendung
  und erhöht die Entgelte der Beschäftigten und die festgelegten Ta-
  bellen nicht
- Die danach kommende Tariferhöhung 2015 wird ebenfalls voll-
  ständig auf bestehende Ausgleichsbeträge angerechnet
- Alle nachfolgenden Erhöhungen (ab 2016) des Tarifentgelts wer-
  den bis auf 1 %-Punkt des tariflichen Erhöhungsprozentsatzes auf
  die verbliebenen Ausgleichsbeträge angerechnet
- 15 % des laufenden tariflichen Monatsentgelts werden als variabler
  Anteil der Vergütung (Leistungsbonus) ausgezahlt und stehen ei-
  ner individuell leistungsbezogenen Ermittlung zur Verfügung
- Der Leistungsbonus ist abhängig von Größen, die durch die Leis-
  tung des Beschäftigten beeinflussbar sind. Die Zielgrößen und die
  sich daraus ergebende Höhe des Bonus für den einzelnen Be-
  schäftigten sind noch durch Betriebsvereinbarung zu vereinbaren
- Zur individuellen Differenzierung werden für alle Mitarbeiter in ope-
  rativen Bereichen marktübliche Kennzahlen auf persönlicher Ebe-
  ne ausgewertet (Einzelplatzauswertung)
- Im Durchschnitt eines Kalenderjahres betragen die Bonuszahlun-
  gen 15 % der tariflichen Jahreszielentgeltsumme aller von dieser
  Regelung erfassten Beschäftigten
- Der Bonus wird monatlich als fester Entgeltbestandteil ausgezahlt
- Einzelheiten vereinbaren die Betriebsparteien
- Die bestehenden Customer Operations-Standorte in Bautzen,
  Stahnsdorf, Ratingen, Hannover-Langenhagen und Eschborn blei-
  ben mindestens bis zum 31.10.2017 erhalten
- Allerdings wurde keine Arbeitsplatzanzahl pro Standort festge-
  schrieben
- Alle anderen O-Standorte konnten nicht abgesichert werden
- Gegenüber Beschäftigten die neu zugeordnet werden, dürfen keine
  betriebsbedingten Beendigungskündigungen vor dem 31.10.2017
  ausgesprochen werden, es sei denn, der Betriebsrat stimmt einer
  solchen Kündigung ausdrücklich zu (ein Zustimmungsersetzungs-
  verfahren ist ausgeschlossen)
- Der Ergänzungstarifvertrag soll am 01.11.2013 in Kraft treten. Im
  Fall der Kündigung wirkt er nach und geht in seinen Regelungsbe-
  reichen dem RTV vor
- Sollte das neue Entgeltsystem nebst Zuordnung der Beschäftigten
  nicht fristgerecht zum 31.01.2014 / 31.03.2014 vereinbart worden
  sein, besteht ein sofortiges außerordentliches Sonder-
  kündigungsrecht. Die Bestimmungen dieses Ergänzungstarifver-
trages enden in diesem Fall zum folgenden Monatsletzten ohne
      Nachwirkung
  -   Die Betriebsparteien werden auf Basis des Verhandlungsprozes-
      ses „Qualitätsmanagement im Bereich Customer Operations“ fol-
      gende betriebliche Regelungen für den Geschäftsbereich Custo-
      mer Operations nach Maßgabe der nachfolgenden Punkte unter-
      nehmenseinheitlich vereinbaren und der Gesamteinigung beifügen:
  -   Aufhebung der Zeitzuschläge der GBV Schichten und Zuschläge
      zum 01.01.2014. Die Zuschläge bestimmen sich dann ausschließ-
      lich nach dem RTV. Ein Anspruch des Beschäftigten auf Einteilung
      in zuschlagspflichtige Zeiten besteht nicht. Ein finanzieller Aus-
      gleich für das zukünftige Entfallen zuschlagspflichtiger Tätigkeiten
      besteht nicht
  -   Regelung auf Basis der bisherigen Gesprächen zu den Qualitäts-
      maßnahmen
  -   Regelung zur zukünftigen Arbeitszeitgestaltung (Ermöglichung der
      ungleichmäßigen Verteilung der individuellen regelmäßigen wö-
      chentlichen Arbeitszeit unter vollständiger Nutzung des tariflichen
      Ausgleichszeitraums von 12 Monaten (Jahresarbeitszeitkonto),
      Ausgleich von Zeitguthaben ausschließlich durch Freizeit
  -   Einbeziehung des Samstags in die Verteilung der Arbeitszeit ent-
      sprechend der betrieblichen Bedürfnisse
  -   Die GBV „Bonus für Tarifangestellte“ vom 15.06.2008 wird mit Wir-
      kung vom 01.04.2014 für den Bereich Customer Operations aufge-
      hoben

Vodafone hat in den Verhandlungen zum Rahmentarifvertrag (RTV)
bestätigt, dass das Ergebnis dieser Tarifverhandlungen ebenso für
die ca. 250 Beschäftigten im O-Bereich, die unter den Arcor Hausta-
rifvertrag fallen, gelten soll.

Voraussetzung hierfür sind jedoch Überleitungstarifverhandlungen
mit der EVG, die noch ausstehen. Zu Verhandlungen ist die EVG al-
lerdings nur dann bereit, wenn die jetzt vorliegenden Ergebnisse
auf breite Zustimmung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen
stoßen. Deshalb nutzt die Gelegenheit euch zu informieren und eure
Meinung kund zu tun.
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