CORONA-HILFE FÜR HÄNDLER - Sicher durch die Krise - www.haendlerbund.de - Händlerbund

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CORONA-HILFE
 FÜR HÄNDLER
Sicher durch die Krise

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CORONA-HILFE FÜR HÄNDLER
SICHER DURCH DIE KRISE                                                                                2

VORWORT

Der Online-Handel wandelt sich in den letzten Wochen so stark wie zu keiner Zeit. Im März 2020 ent-
wickelte sich eine weltweite Pandemie zu einer wirtschaftlichen Krise, die in ihrem Ausmaß bislang
beispiellos ist. Mit den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung gingen Ladenschlie-
ßungen und Ausgangsbeschränkungen einher. Die Entwicklung der Lage ist über Wochen ungewiss
und wirkt sich laut einer Corona-Studie des Händlerbundes vom April 2020 für rund 58 Prozent der
befragten Händler negativ aus. Der Online-Handel wurde zu einer tragenden Säule innerhalb der
­Krise. Der Händlerbund ist in der Unsicherheit eine verlässliche Anlaufstelle für Fragen rund um recht-
 liche Besonderheiten, personelle Herausforderungen und finanzielle Unterstützung.

EINE BRANCHE IM UMBRUCH

Für den Online-Handel und seine weitverzweigte Landschaft angrenzender Geschäftsfelder, wie
Logistik, Produktion, Zahlungsdienste, Marketing, Software und viele mehr, verändert sich im Zuge
der Corona-Krise sehr vieles. Während einige Online-Händler durch Umsatzeinbrüche in ihrer Existenz
bedroht sind, profitieren andere von einer erhöhten Nachfrage. Ob die Krise Fluch oder Segen für den
Online-Handel bringt, scheint jeder Betroffene für sich zu beantworten. Die Auswirkungen für die
­Digitalisierung sind jedoch deutlich: Das digitale Angebot an Produkten oder Dienstleistungen erlebt
 eine nie da gewesene Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Händlerbund unterstützt betroffene Unter-
 nehmen in dieser Zeit mit der Beantwortung dringender Rechtsfragen, bei der Beantragung staatli-
 cher Soforthilfen, mit der Beratung zu Kurzarbeit oder Homeoffice und liefert neben Broschüren, Hin-
 weisblättern und Vorlagen auch Studienergebnisse und Unternehmensstorys. Das Whitepaper dient
 als Hilfe für Unternehmer, Online-Händler und diejenigen, die den Schritt in den digitalen Handel nun
 wagen wollen.

Viel Erfolg und bleiben Sie gesund,
Ihr Händlerbund.

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INHALT

    Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

1   Wichtige Rechtstipps. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
    Gültigkeit des Kaufvertrages bei Lieferverzug. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
    Bestellannahme per Telefon, E-Mail oder Fax. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
    Verdienstausfall durch Quarantäne. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
    Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
    Abmahngefahr bei selbst hergestellten „Atemschutzmasken“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2   Soforthilfen und Initiativen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
    Soforthilfen in den Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
    Initiativen für den Handel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3   Digitaler Einzelhandel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
    Starterpaket für den Online-Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
    Bundesländer in der Übersicht: Diese Geschäfte dürfen öffnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

4   Lieferung und Retouren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
    Lieferzeiten im Shop anpassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
    Selbstabholung als Lieferoption. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
    Widerrufsrecht bei Kleidungsstücken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

5   Zahlung und Erstattung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
    Streichpreise aus dem Ladengeschäft im Online-Shop. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
    Unzulässige Wucherpreise in Corona-Zeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
    PayPal unterstützt Händler in der Corona-Krise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
    Mastercard hebt Limit für kontaktlose Zahlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

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6   E-Learning und E-Konferenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
    E-Commerce-Weiterbildung jetzt online auf dem HB Campus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
    Google Commerce Camp mit virtuellem Rundgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

7   Personal und Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
    Antrag auf Kurzarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
    Hilfreiche Homeoffice Tools. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

8   Studien und Prognosen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
    Zweite Händlerbund-Corona-Studie: Mehrzahl der Online-Händler leidet in der Krise. . . . . . . 38
    Unternehmensstorys. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

    Kontakt

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1 | WICHTIGE RECHTSTIPPS

Laut Händlerbund-Corona-Studie sind im April 2020 bereits 80 Prozent der befragten Händler direkt
oder indirekt von der Corona-Krise betroffen. Der Händlerbund unterstützt Händler aller Bereiche,
­Sortimente und Größen in seinem Netzwerk und bündelt das Wissen für alle, die erfolgreich handeln
 wollen.

Erfahrene Juristen des Händlerbundes beantworten die häufigsten und dringendsten Rechtsfragen
rund um den Handel in der Corona-Krise.

GÜLTIGKEIT DES KAUFVERTRAGES BEI LIEFERVERZUG

Es gilt auch in der Corona-Krise, dass rechtskräftig geschlossene Verträge grundsätzlich erfüllt werden
müssen. Ist die Einhaltung des Vertrages inklusive der angegebenen Lieferzeit aber derzeit nicht mög-
lich, so kann sich der Händler möglicherweise vom Vertrag lösen. In jedem Fall sollte der Kunde zu
jeder Zeit über den Status der Bestellung informiert werden, und bei Nichteinhaltung des Vertrags
sollten eventuell geleistete Zahlungen unkompliziert erstattet werden. Eine freundliche Bitte um Ver-
ständnis wird in der aktuellen Situation kein Kunde missverstehen.

BESTELLANNAHME PER TELEFON, E-MAIL ODER FAX

Wer sich in der Corona-Krise dazu entschließt, nur ausnahmsweise und zufällig Bestellungen telefo-
nisch, per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege entgegenzunehmen und anschließend
Waren versendet oder ausliefert, wird aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht unbedingt ein Fernab-
satzgeschäft führen und damit nicht unter die Gesetzgebung des IT-Rechts fallen. In diesem Fall
­können Unternehmer auf AGB und Co. verzichten. Dennoch sollten Händler sich in dieser Zeit be-
 wusst machen, dass sie sich zwischen digitalem und stationärem Handel bewegen und den Fall der
 elektronischen Bestellannahme als Ausnahme erwägen. Wer sich auch über die Phase der allgemei-
 nen Corona-­Beschränkungen hinaus für die digitale Bestellannahme entscheidet, benötigt Rechts­
texte und unterliegt allen üblichen Vorschriften des Online-Handels.

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     Tipp
     Wussten Sie, dass selbst Nebentätigkeiten und geringfügige Beschäftigung im Online-­
     Handel schnell unter die Gewerbsmäßigkeit fallen und somit ein Impressum und weitere
     Rechtstexte vorgeschrieben sind?

VERDIENSTAUSFALL DURCH QUARANTÄNE

Kann der Beruf aufgrund einer angeordneten Quarantäne nicht ausgeübt werden, so kann ein Antrag
auf Entschädigung bezüglich des Verdienstausfalls gestellt werden. Dafür ist das Gesundheitsamt zu-
ständig. Die Entschädigung erfolgt:

þ in den ersten 6 Wochen in Höhe des Verdienstausfalls,
þ ab Woche 7 in Höhe des Krankengeldes.
þ Bei Selbstständigen wird das Einkommen durch 12 geteilt.

INSOLVENZANTRAGSPFLICHT AUSGESETZT

Während viele Unternehmen unter finanziellen Nöten leiden, setzt der Bund die Insolvenzantrags-
pflicht bis zum 30. September 2020 aus. Es ist zu beachten, dass Insolvenzen, die nicht auf der
­Corona-Pandemie beruhen, dennoch angemeldet werden müssen.

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Betroffene Händler

      FÜHLEN SIE SICH GESCHÄFTLICH VOM                                    INWIEWEIT FÜHLEN SIE SICH VOM
      CORONA-VIRUS BETROFFEN?                                             CORONA-VIRUS BETROFFEN?

      Nicht betroffen 20 % (30 %)*             Betroffen 80 % (70 %)*     Indirekt 22 % (50 %)*   Direkt 78 % (50 %)*

      *Veränderungen im Vergleich zur Umfrage vor vier Wochen.

Händlerbund-Corona-Studie April 2020

ABMAHNGEFAHR BEI SELBST HERGESTELLTEN
„ATEMSCHUTZMASKEN“

Sogenannte Atemschutzmasken, die im Pflege- und Klinikalltag genutzt werden, unterliegen dem
­Gesetz über Medizinprodukte. Dieses bringt umfangreiche Pflichten mit sich, die nicht sterile selbst­
 genähte Masken nicht erfüllen. Der Hersteller darf die Maske demnach nicht als Medizinprodukt mit
 entsprechender Qualität und Leistung anbieten, um Irreführung zu verhindern. Neben der Verwen-
 dung einer allgemeinen Bezeichnung anstelle von „Atemschutzmaske“ ist zusätzlich auch ein klarstel-
 lender Hinweis empfohlen, der besagt, dass es sich um

þ keine medizinische Atemschutzmaske handelt,
þ kein Schutzstandard eingehalten wird,
þ keine Zertifizierung stattgefunden hat.

Alternativ können Masken, auch ohne jede Beschreibung abgegeben werden – wenn klar ist, dass es
sich um selbst hergestellte Masken ohne Schutzwirkung handelt, etwa weil zur Spende von solchen
aufgerufen ist. Eine Irreführung sollte damit ausgeschlossen sein, sodass für den Hersteller keine Ab-
mahngefahr besteht.

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     Tipp:
     Mögliche unverfängliche Bezeichnungen sind etwa „Gesichtsmaske“, „Mund- und Nasen-
     bedeckung“ und ähnliche. Diese können vom Hersteller oder Händler bedenkenlos ver-
     wendet werden.

Einschlägige Normen stellt das Deutsche Institut für Normung vorübergehend kostenlos bereit. Über
die wichtigsten Grundlagen für das Anbieten von Masken zum Zeitpunkt der Corona-Krise sowie­
deren Einordnung informieren wir in diesem Artikel.

Behelfsmasken oder Alltagsmasken
Behelfsmasken bestehen aus handelsüblichen Stoffen und können im Alltag getragen werden. Sie
dienen dazu, etwa die Geschwindigkeit des Tröpfchenauswurfes zu verlangsamen, und können das
Bewusstsein für Social Distancing unterstützen. Eine (nachgewiesene) Schutzwirkung für den Träger
oder andere kommt ihnen ausdrücklich nicht bei. Es sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden,
dass es sich nicht um ein Medizinprodukt oder persönliche Schutzausrüstung handelt. Eine Wirkung,
die entgegenstehende Aussagen wie z. B. die Bezeichnung als Atemschutz entkräftet, hat ein solcher
Hinweis ggf. aber nicht. Bei Behelfsmasken sind jedenfalls die Regelungen des Produktsicherheitsge-
setzes zu beachten. Handelt es sich um wiederverwendbare Masken, muss außerdem eine Textilkenn-
zeichnung vorgenommen werden.

þ FAQ Textilkennzeichnung

MNS-Masken (Medizinprodukte)
MNS-Masken (Medizinischer Mund-Nasen-Schutz), auch OP-Masken genannt, dienen dem Fremd-
schutz – sie haben also keine schützende Wirkung für den Träger. Sie werden beispielsweise bei Ope-
rationen genutzt, um Tröpfchen daran zu hindern, über die Atemluft in Operationsstellen von Patien-
ten zu gelangen. Unsterile medizinische MNS-Masken stellen grundsätzlich ein Medizinprodukt der
Risikoklasse I dar, basierend auf der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG. Hersteller müssen ein er-
folgreiches Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine CE-Kennzeichnung vornehmen.

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Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müssen die Masken insofern auch den An-
forderungen der Norm DIN EN 14683:2019-6 gerecht werden und damit beispielsweise auch eine
deutschsprachige Anleitung umfassen. Zuständige Ansprechpartner sind die jeweiligen Marktüber-
wachungsbehörden (Suche).

þ Hinweisblatt Handel mit Medizinprodukten
þ Hinweisblatt CE-Kennzeichnung von Waren

FFP-Masken/Persönliche Schutzausrüstung
Die filtrierenden Halbmasken (FFP) gehören im Rahmen des Arbeitsschutzes zu den Gegenständen der
persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Ein Fremdschutz kann sich hier zusätzlich ggf. dann ergeben,
wenn die Maske kein Ausatemventil besitzt. FFP-Masken müssen laut PSA-Verordnung (EU) 2016/425
ebenfalls ein Konformitätsverfahren durchlaufen und den Anforderungen gerecht werden, wie sie die
DIN EN 149:2001-10 aufstellt. Händler sollten auf eine CE-Kennzeichnung – eine Kennzeichnung mit
Name und Adresse des Herstellers – und eine Bedienungsanleitung achten. Händler müssen entspre-
chende Papiere vorlegen können, mit denen sich die Konformität beweisen lässt. Sollten Mängel er-
sichtlich werden, sind diese den zuständigen Behörden zu melden. Ansprechpartner für das Inverkehr-
bringen und den Import von Schutzausrüstung sind die jeweiligen Marktüberwachungsbehörden
(Suche).

 © Deliris/shutterstock.com

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2 | SOFORTHILFEN UND INITIATIVEN

Um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in der Corona-Krise zu minimieren, stellt die Bun-
desregierung finanzielle Soforthilfen für betroffene Unternehmen zur Verfügung. Außerdem bilden
sich in digitalen Netzwerken und Gruppen immer mehr solidarische Initiativen zur Unterstützung be-
troffener Händler.

Im großen Corona-Hilfspaket vom Bund sind 50 Mrd. Euro für finanzielle Soforthilfen für Solo-Selbst-
ständige und Kleinstunternehmen vorgesehen. Es handelt sich um einmalige Zuschüsse für drei
­Monate, die nicht zurückgezahlt werden müssen (es sei denn der Antrag war fehlerhaft oder es wird
 doch nicht die vollständige bewilligte Fördersumme gebraucht). Diese gelten für alle Wirtschaftsbe-
 reiche. Ziel ist es, damit die laufenden betrieblichen Kosten von Selbstständigen und Unternehmen
 abzudecken, die nachweislich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlicher Notlage sind.

SOFORTHILFEN IN DEN BUNDESLÄNDERN

Anträge auf die Bundes-Soforthilfen werden in den jeweiligen Bundesländern gestellt und bewilligt.
Die Länder übernehmen auch die Auszahlung und (nachträgliche) Prüfung. Außerdem haben zahlrei-
che Bundesländer eigene Angebote und Hilfspakete geschnürt.

Die richtigen Anlaufstellen und Infos zu Soforthilfen je nach Bundesland haben wir in einer Broschüre
zusammengetragen, damit Online-Händler schnell und einfach Hilfe finden können. In dieser schwie-
rigen Zeit stehen wir alle zusammen. Der Händlerbund wünscht allen, die in dieser Krise leiden, dass
wir gemeinsam die Auswirkungen des Corona-Virus überstehen. Aufgrund der sich stetig ändernden
Informationslage wird dieses Dokument fortlaufend aktualisiert.

þ Zur Broschüre

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     Wichtig
     In manchen Ländern waren Soforthilfen aus Landesmitteln schon vor dem Bundespro-
     gramm erhältlich. Generell sind Mittel von Bund und Ländern kombinierbar, die maximale
     Fördersumme, die der Bund festgelegt hat (Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro;
     bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro), darf aber nicht überschritten werden. Für Unternehmen
     mit mehr als 10 Beschäftigten gibt es keine Bundesmittel, aber in vielen Bundesländern
     Landesmittel.

Antragsfrist für die Bundes-Soforthilfen ist der 31. Mai 2020.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Antragstellung unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)

Besonderheit: In Baden-Württemberg können sich Solo-Selbstständige einen monatlichen Unter-
nehmerlohn von bis zu 1.180 Euro auszahlen.

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BAYERN

Antragstellung unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 50.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten (Landesmittel)

BERLIN

Antragstellung unter https://www.ibb.de/coronahilfen

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)

     Tipp
     Bevor man einen Antrag stellen kann, landet man in Berlin in einer Warteschlange. Die
     Wartezeiten können erheblich sein. Sie verlieren Ihren Platz in der Warteschlange aber
     nicht, wenn Sie die Seite verlassen. Sie können sich dann per E-Mail benachrichtigen
     ­lassen, wenn Sie an der Reihe sind. Von 22 – 7 Uhr pausiert die Warteschlange für die An-
      tragstellung.

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BRANDENBURG

Antragstellung unter
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 60.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten (Landesmittel)

BREMEN

Antragstellung unter
https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html (Bremen)
und https://bis.contingent.de/foyer/index.html (Bremerhaven)

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (Landesmittel)

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HAMBURG

Antragstellung unter https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

þ bis zu 2.500 Euro für Solo-Selbstständige zur Kompensation von Umsatz-
  und Honorarausfällen (Landesmittel) und weitere bis zu 9.000 Euro
  (Bundesmittel)
þ bis zu 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten (Landesmittel) und
  weitere bis zu 9.000 Euro (Bundesmittel)
þ bis zu 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Landesmittel) und weitere bis zu
  15.000 Euro (Bundesmittel)
þ bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten (Landesmittel)

     Tipp
     In Hamburg werden 2.500 Euro für Solo-Selbstständige bereitgestellt, die explizit zur
     ­Finanzierung des Lebensunterhalts gedacht sind.

HESSEN

Antragstellung unter https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

þ bis zu 10.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (durch Landesmittel aufgestockte Bundesmittel)
þ bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (durch Landes-
  mittel aufgestockte Bundesmittel)
þ bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)

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MECKLENBURG-VORPOMMERN

Antragstellung unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 24 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 40.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 60.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten (Landesmittel)

NIEDERSACHSEN

Antragstellung unter https://www.soforthilfe.nbank.de/

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (Landesmittel)

NORDRHEIN-WESTFALEN

Antragstellung unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)

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RHEINLAND-PFALZ

Antragstellung unter https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html

þ bis zu 9.000 Euro Zuschuss (Bundesmittel) + bei Bedarf bis zu 10.000 Euro
  (Landesmittel) Sofortdarlehen für Solo-Selbstständige und Unternehmen
  mit bis zu 5 Beschäftigten
þ bis zu 15.000 Euro Zuschuss (Bundesmittel) + bei Bedarf bis zu 10.000 Euro (Landesmittel)
  Sofortdarlehen für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
þ bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen für Solo-Selbstständige + Landeszuschuss über 30 Prozent der
  Darlehenssumme (bis zu 9.000 Euro) für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten (Landesmittel)

     Hinweis
     Der Antrag auf Soforthilfe-Zuschuss aus Bundesmitteln muss bei der ISB Rheinland-Pfalz
     gestellt werden. Die Beantragung der Sofortdarlehen erfolgt über die Hausbank.

SAARLAND

Antragstellung unter https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/
soforthilfe-bund/soforthilfe-bund_node.html

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)

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SACHSEN

Antragstellung unter
https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-
unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)

SACHSEN-ANHALT

Antragstellung unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/
investieren-finanzieren/corona-soforthilfe

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 25 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)

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SCHLESWIG-HOLSTEIN

Antragstellung unter
https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Bundesmittel)

THÜRINGEN

Antragstellung unter
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Soforthilfe-2020

þ bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu
  5 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten (Bundesmittel)
þ bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 25 Beschäftigten (Landesmittel)
þ bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Landesmittel)

     Tipp
     Solo-Selbstständige in Thüringen können Alters- und Krankenvorsorge im Rahmen der
     ­Zuschüsse als Sachkosten anrechnen.

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     HÄUFIGE FRAGE:
     Darf ich die Corona-Soforthilfe vom Bund für meinen Lebensunterhalt nutzen?
     Nein. Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen dürfen die geleistete Soforthilfen nicht
     für das Unternehmereinkommen oder Personalkosten nutzen. Dafür sind der Zugang zur
     Grundsicherung nach SGB II und das Kurzarbeitergeld erleichtert worden. Es ist legitim, die
     finanziellen Mittel zur Überbrückung akuter betrieblicher Liquiditätsengpässe zu verwen-
     den. In Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen gibt es jedoch vorerst aus Landes-
     mitteln finanzierte Hilfen für den Lebensunterhalt von Solo-Selbstständigen.

     þ Zum Artikel

KMU-FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMENSBERATUNGEN

Bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Frei-
berufler Förderungen von Unternehmensberatungen beantragen. Bis zu diesem Wert fällt kein
­Eigenanteil an, und nur für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können die begünstigte
 Förderung erhalten. Wer als Unternehmen nicht direkt von der Krise betroffen ist, für den gelten die
 ursprünglichen Förderregelungen. Weitere Hinweise und den Antrag finden Betroffene auf der Seite
 des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

þ Zum Antrag

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                              WIE VIELE HÄNDLER BEANSPRUCHEN FINANZIELLE HILFEN?

                                               abgelehnt 2 %

                                        unentschlossen 3 %                     keine Hilfe 55 %

                                  nicht-staatliche Hilfe 3 %

                                           staatliche Hilfe 37 %

Quelle: Händlerbund-Corona-Studie April 2020

INITIATIVEN FÜR DEN HANDEL

Handel über Ebay
In mehreren deutschen Städten hat der Online-Marktplatz Ebay Pilotprojekte. gestartet. Diese haben
das Ziel, den stark betroffenen lokalen Einzelhändlern den Verkauf im Netz zu ermöglichen. Auch Ebay
Kleinanzeigen wird zum Anlaufpunkt für gewerbliche Einzelhändler und soll die Geschäftsschließun-
gen mit digitalen Starterprogrammen unterstützen.

þ Zum Artikel

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     Tipp
     Der Einsatz von Social-Media-Kanälen wie Facebook, Twitter, Instagram und Co. bietet gute
     Möglichkeiten, Kunden zu erreichen und über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Viele
     der sozialen Netzwerke bieten mittlerweile auch Funktionen zum Warenverkauf. So kann
     der sogenannte Social Commerce als Absatzkanal genutzt werden. Trotz der Schließung
     des Ladens können auf diese Weise weiterhin Produkte verkauft werden. Ein Post über
     ­Facebook, Instagram oder andere soziale Plattformen ist jedoch kein verbindliches Ange-
      bot. Ein verbindliches Angebot kommt erst per Direktnachricht oder per E-Mail zustande, in
      welcher vollständige Vertragsdaten samt der benötigten Rechtstexte enthalten sein müssen.

Händler helfen Händlern
Die Initiative „Händler helfen Händlern“ wurde von den Machern von Rose Bikes, BabyOne und
changelog.blog gegründet. Ziel ist es, Experten aus verschiedenen mittelständischen Handelsunter-
nehmen mit betroffenen Online- und stationären Händlern zu vernetzen und das digitale Geschäft
aufzubauen. Als Hilfe wird ihnen eine IT-Plattform zur Verfügung gestellt. In der dazugehörigen Linke-
dIn-Gruppe befinden sich bereits knapp 1.000 Mitglieder zum Austauschen und Vernetzen.

þ Weitere Infos

Initiative #GemeinsamDigital
Der Händlerbund ist Gründungsmitglied der Initiative #GemeinsamDigital, die auf ihrer Plattform be-
troffene Unternehmen und Selbstständige mit Experten für Digitales zusammenbringt. Geboren wur-
de diese Initiative aus dem zweitägigen Hackathon #WirVsVirus der Bundesregierung. Innerhalb kür-
zester Zeit hat die Agentur YAY! Digital GmbH die Idee umgesetzt.

þ Weitere Infos

Das Mittelstandsprogramm
Die Actindo AG bietet kostenlose Software-Lösungen, Webinare und Guides, um in der Corona-Krise
Unternehmen zu helfen. Für mittelständische Unternehmen stellen Sponsoren ihr aktuelles Produkt-

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portfolio kostenfrei oder auch vergünstigt zur Vergabe bereit, sodass die Unternehmen sich darauf
bewerben können. Derzeit stellt Actindo dem Mittelstand 150 Lizenzpakete mit einer Laufzeit von
­einem Jahr kostenlos zur Verfügung.

þ Weitere Infos

Das Quickstart-Paket von JTL
In einer gemeinsamen Initiative mit Ebay, DHL und dem Händlerbund bieten JTL einen persönlichen
Full-Service für stationäre Unternehmer. Mit dem Ziel, einen konkurrenzfähigen Online-Handel auch
während der Krise aufzubauen, betreut der Anbieter stationäre Händler. Die individuelle Begleitung
mit der kostenfreien Softwarelösungen von JTL ist für drei Monate gültig. Das Quick-Start-Paket bein-
haltet zunächst eine eingehende Beratung zur aktuellen Situation und das JTL-Produktbundle mit
Onlineshop und Marktplatzanbindung zu Amazon, Ebay oder anderen. Dank der Vorteilskonditionen
bei eBay, DHL und dem Händlerbund haben Interessenten alle Unterstützer auf ihrer Seite. Der tech-
nische Einrichtungssupport ist ebenso inklusive wie die leicht verständlichen Einsteiger-Webinare in
der Quick-Start Academy.

þ Weitere Infos

Das Covid-19 Hilfspaket gemeinsam mit Dreamrobot
Um den Einstieg in den Online-Handel richtig anzugehen, bietet Dreamrobot ebenfalls ein spezielles
Quickstart-Kit für den stationären Handel. Beim Umstieg auf den Online-Handel stehen viele Händler
vor einer großen Aufgabe und sind unsicher, wie es nun richtig geht. Gemeinsam mit Partnerunterneh-
men wie shopify, real.de, dem Händlerbund und weiteren hat Dreamrobot ein Rundum-Sorglos-Paket
für einen möglichst einfachen Start in den Online-Handel zusammengestellt. Damit möchten wir stati-
onären Händlern die Möglichkeit bieten, Ihre Kunden auch digital zu erreichen und die aktuelle Krise
so zu bewältigen. Dieses Paket hilft besonders den Händlern, die auch langfristig neue Vertriebswege
einschlagen möchten. Darin bietet DeamRobot eine verlängerte Testphase von insgesamt 30 Tagen
und setzt die Grundgebühr in den ersten zwei Monaten nach Aktivierung des Accounts aus. Die Unter-
stützung bei der Einrichtung eines Shopify-Shops ist ebenso enthalten wie die Unterstützung beim
Anbinden und Artikellisten bei Ebay und real.de. Die weitere Beratung und Unterstützung bei der An-
bindung an DHL und die Einrichtung der Versandautomation wird für Händler übernommen. Auf den
Seiten des Anbieters sind alle Schritte zum Start in den Online-Handel leicht verständlich erklärt.

þ Weitere Infos

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3 | DIGITALER EINZELHANDEL

Wer als Händler noch nicht auf den digitalen Vertrieb über einen eigenen Online-Shop oder einen
Online-Marktplatz wie Amazon oder Ebay setzt, wird spätestens während der Corona-Krise mit der
Frage konfrontiert: Wie kann ich das stationäre Geschäft digitalisieren? Für schnelle Hilfe und sichere
Unterstützung bietet der Händlerbund eine Reihe von Wegweisern und ein eigens für stationäre
­Händler geschnürtes Starterpaket an. Dank der Betreuung und einem großen Angebot an E-Learning-­
 Kursen ist der Start in den Online-Handel schnell und erfolgreich möglich.

STARTERPAKET FÜR DEN ONLINE-HANDEL

Mit seinem Partner knowmates hat der Händlerbund ein Rundum-sorglos-Paket zusammengestellt,
damit stationäre Händler nun auch im Online-Shop durchstarten können. Das Starterpaket für den
Online-Handel bietet ein starkes Angebot für einen erfolgreichen Einstieg in das Online-Business.

JTL-Wawi zur Warenverwaltung
Die JTL-Wawi ist die zentrale Verwaltungsoberfläche des Online-Shops. In der Warenwirtschaft pfle-
gen und verwalten Händler nicht nur ihre Artikel und Kunden, sondern können darüber auch ganz
einfach Angebote und Rechnungen schreiben sowie den Einkauf von Ware durchführen. Die Ein­
richtungen von zwei Zahlungsarten, einem Versanddienstleister und die Hilfe beim Anlegen erster
Artikel, sind im Paket enthalten.

Unlimited-Mitgliedschaftspaket
Das Unlimited-Mitgliedschaftspaket vom Händlerbund bietet umfassende Rechtssicherheit für die
­Internetpräsenzen und sichert den Online-Handel vor Abmahnungen. Rechtstexte für alle Internetprä-
 senzen sind ebenso inklusive wie eine Shop-Tiefenprüfung und eine gerichtliche und außergericht­
 liche Vertretung im Abmahnfall.

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HB Campus Abo
Mit unserem neuen Händlerbund Campus bieten wir ab sofort eine Online-Plattform für alle Event­
formate rund um den E-Commerce an. Hier finden Sie umfangreiche Angebote wie Live-Webinare,
mehrteilige Online-Module oder intensive Workshops digital und jederzeit verfügbar. So fällt der
­Einstieg in den Online-Handel ganz sicher leicht!

Bewertungsportal Shopauskunft
Um die Professionalisierung weiter voranzutreiben und die Glaubwürdigkeit des Online-Auftritts zu
erhöhen, verhilft Shopauskunft dem Shop mittels authentischer Kundenbewertungen zu mehr nach-
haltigem Kundenvertrauen und dem damit verbundenen Umsatz.

Abo Mustervorlagen Arbeitsrecht
Um Arbeitsrechtsfragen vorzubeugen und Mitarbeitern rechtssichere Dokumente zur Verfügung zu
stellen, bietet das Starterpaket eine umfangreiche Auswahl an Rechtsdokumenten im Bereich des
Arbeitsrechts an, zum Beispiel Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Kündigungen.

þ Zum Starterpaket für den Online-Handel

     HÄUFIGE FRAGEN:
     Benötigen stationäre Händler AGB, wenn sie Bestellungen via Fax und Telefon
     ermöglichen?
     Bei Bestellungen über den elektronischen Weg begibt man sich in den Bereich des Fernab-
     satzes, der die Einräumung des Widerrufsrechts gegenüber Verbrauchern vorgibt und
     ­weitere Informationspflichten vorsieht. Zumindest benötigen Händler in diesem Fall
      Kunden­informationen und eine Widerrufsbelehrung im B2C-Bereich.

     Stationärer Handel: Wann liegt ein Fernabsatzgeschäft vor?
     Die Besonderheit eines Fernabsatzgeschäftes zwischen Unternehmer und Verbraucher ist,
     dass die Vertragsverhandlungen und auch der Vertragsschluss ausschließlich über Fern-
     kommunikationsmittel geschehen müssen – das kann ein Brief oder Katalog sein, aber

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     auch ein Telefonanruf, eine E-Mail, eine SMS oder sonstige Telemedien. Ein persönlicher
     Kontakt bei Vertragsschluss schließt einen Fernabsatz aus. Händler müssen sich nur dann
     dem Fernabsatzrecht unterwerfen, wenn hinter dem Verkauf via Fernkommunikationsmit-
     tel ein gewisses System steht. Nicht als Fernabsatzgeschäft gilt damit der Fall der „Aus-
     nahme“: etwa wenn der Händler eine Bestellung per Telefon entgegennimmt und die Ware
     nicht im Ladenlokal übergibt, sondern versendet.

     Kann ich bei Geschäftsschließung einfach die Miete einbehalten?
     Zuerst sollten Mieter an eine Mietminderung denken. Eine Mietminderung ist das, was
     beim Kaufvertrag das Gewährleistungsrecht ist. Wenn sich in einer Mietsache ein Mangel
     zeigt, darf der Mieter seinen Mietzins mindern. Dabei ist es – wie eben beim Gewährleis-
     tungsrecht auch – völlig egal, ob der Mangel im Verantwortungsbereich des Vermieters
     liegt, oder eben nicht. Wird der Mangel hingegen durch den Mieter verursacht, sieht das
     Ergebnis anders aus. Die Geschäftsschließung während der Corona-Krise basiert auf der
     behördlichen Anordnung und erlaubt keine Mietminderung um 100 Prozent. Bei Gewer-
     beraummieten werden betriebsbezogene Risiken auf den Mieter übertragen. Im Ergebnis
     bedeutet das, dass die Schließung eines Geschäfts auf Grundlage der Allgemeinverfügung
     kein Mietmangel darstellen dürfte. In der neuen Situation bleibt nur zu raten, das Gespräch
     mit dem Vermieter zu suchen.

     þ Weiterlesen

BUNDESLÄNDER IN DER ÜBERSICHT:
DIESE GESCHÄFTE DÜRFEN ÖFFNEN

Im Hinblick auf die Fortführung von geschäftlichen Betrieben gibt es bundesweit unterschiedliche
Regelungen. Vorgaben dazu werden auf Bundesebene beschlossen. Wie die Umsetzung geschieht,
entscheiden allerdings die einzelnen Bundesländer. Wenn die Öffnung eines Geschäftes oder der
­Publikumsverkehr erlaubt sind, müssen immer die jeweiligen hygienischen Anforderungen erfüllt
 werden. Informieren kann man sich dazu auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.

þ Bundesländer in der Übersicht

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4 | LIEFERUNG UND RETOUREN

Selbst wenn die Kaufkraft der Online-Kunden in der Corona-Krise positiv ausfällt, haben immer mehr
Händler durch Engpässe bei Zulieferern Probleme, ihren Handel aufrechtzuerhalten. Mittlerweile be-
trifft das Problem fast zwei Drittel der Händler (63 Prozent) wie die aktuelle Corona-Studie des
­Händlerbundes zeigt. Immer mehr Zulieferer haben Schwierigkeiten, ihre Leistung zu erbringen, und
 bremsen den Online-Handel dadurch zusätzlich aus. Im Vergleich zur ersten Befragung vor vier
 ­Wochen sind es 11 Prozent mehr. Einige Fragen, die sich aus dieser Situation ergeben, beantworten
  die Juristen des Händlerbundes.

LIEFERZEITEN IM SHOP ANPASSEN

Wenn Ware, die nicht extra für den Kunden angefertigt wird, bald wieder lieferbar ist, sollten Händler
die Lieferzeit in ihrem Online-Shop entsprechend anpassen. Allerdings ist zu beachten, dass eine un-
angemessen lange Lieferzeit rechtswidrig ist. So hat das Landgericht Bochum (Urteil vom 03.07.2013,
Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass eine Lieferfrist von drei Wochen für Gegenstände des alltäglichen
Gebrauchs unzulässig ist. Wer nicht sicher ist, ob die Ware in nächster Zeit lieferbar ist, sollte die Pro-
dukte deaktivieren. Für bereits bestellte Ware, die nun doch nicht lieferbar ist, besteht die Möglichkeit,
sich wegen Unmöglichkeit der Leistung vom Vertrag zu lösen.

     Tipp
     Aufgrund des Umstandes, dass Verträge samt der vereinbarten Lieferzeit einzuhalten sind,
     sollten Sie Kunden ausführlich über die Problemlage informieren und um Verständnis
     ­bitten. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht aus.

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SELBSTABHOLUNG ALS LIEFEROPTION

Unter Umständen und je nach geltender Allgemeinverfügung des Landes ist es zulässig, dass ein
Händler trotz der Schließung seines Ladengeschäftes Waren anbieten darf. So dürfen manche Läden
trotz Schließung noch eine Selbstabholung nach einer Bestellung anbieten, andere jedoch nicht. Dies
kann sich auch innerhalb eines Bundeslandes von Stadt zu Stadt unterscheiden. Händler behelfen
sich dieser Tage zum Teil mit telefonischen Vorbestellungen und geben die gewünschten Waren ein-
zeln und unter Sicherheitsvorkehrungen an die Kunden aus.

WIDERRUFSRECHT BEI KLEIDUNGSSTÜCKEN

Aufgrund der Verunsicherung hinsichtlich der Übertragung des Corona-Virus sind Händler insbeson-
dere bei retournierter Kleidung vorsichtig. Häufig steht die Frage im Raum: Muss getragene Kleidung
vom Kunden auch während des erhöhten Infektionsrisikos zurückgeschickt werden? Viele Händler
möchten in dieser Zeit auf Retouren verzichten, um zu vermeiden, dass möglicherweise kontaminier-
te Kleidung im Warenlager landet. Allerdings ändert Corona nichts am geltenden Widerrufsrecht. Ent-
sprechend muss auch anprobierte Kleidung wie gewohnt zurückgenommen werden. Im Allgemeinen
fallen also keine Produkte unter die Ausnahme für H­ ygieneprodukte, wenn sie es nicht auch schon vor
Corona taten. Wer sich allerdings mit dem Hinweis behelfen möchte, dass Kunden ihre bestellten
Waren nicht zurücksenden sollen oder dürfen, riskiert eine Abmahnung. Von so einer Bitte ist drin-
gend abzuraten, denn: Dadurch könnten Verbraucher gehemmt werden, ihre gesetzlichen Rechte
auszuüben. Solcherlei Verhaltensweisen werden als verbraucherfeindlich eingestuft und können ab-
gemahnt werden.

     Tipp
     Einige Online-Shops verlängern für ihre Waren die Rückgabefrist um mehrere Tage. Die
     Ausnahmen gelten jedoch nicht für alle Shops, und bei den meisten muss man sich noch
     auf das Widerrufsrecht von 14 Tagen orientieren.

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SICHER DURCH DIE KRISE                                                                                 28

Veränderung im Kundenservice

                                      60 %

                                      50 %
                                                40 %
                                               (29 %)*
                                      40 %                          33 %
                                                                   (7 %)*

                                      30 %                                                   25 %
                                                                                            (58 %)*

                                      20 %                15 %               14 %
                                                         (6 %)*             (8 %)*

                                      10 %

                                                 Kunden-             Kunden-                keine
                                                 kontakt           beschwerden           Veränderung

                                                 LEGENDE          erhöht             vermindert

                                      *Veränderungen im Vergleich zur Umfrage vor vier Wochen.

Quelle: Händlerbund-Corona-Studie April 2020

Mit 33 Prozent verzeichnet etwa jeder dritte Online-Händler im Kundenservice weniger Beschwerden
und trifft zunehmend auf verständnisvolle Kunden während der Corona-Krise.

       HÄUFIGE FRAGEN:
       Können Kunden bei Nichtlieferung einen Schadensersatz verlangen?

       Ja. Der Käufer kann einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn die Lieferung
       oder Leistung durch Corona unmöglich geworden ist.

       Beispiel: Eine Blumenlieferung aus Amsterdam ist wegen der Grenzschließung unmöglich
       und die Ware nicht lieferbar.

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      Wie kann ich die Zustellung durch die vereinfachte Zustellung (ohne Unterschrift)
      beweisen?
      Es empfiehlt sich, dass sich Händler den Zugang der Ware beim Kunden schriftlich vom
      Zusteller bestätigen lassen. Dies muss aber im Einzelfall mit dem jeweiligen Transportun-
      ternehmen vereinbart werden. Der Zusteller wäre in diesem Fall als Zeuge zu benennen,
      wobei hier zu berücksichtigen sein wird, dass sich dieser nach Wochen oder gar Monaten
      nicht mehr im Einzelnen an die konkrete Zustellung erinnern wird.

      Werden Sendungen ins Ausland noch zugestellt?
      Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Die Deutsche Post weist aller-
      dings auf verlängerte Lieferzeiten bei internationalen Sendungen hin. Im Zweifel sollten
      die Lieferzeiten im Online-Shop also entsprechend angepasst werden.

 © Michael Nivelet/shutterstock.com

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5 | ZAHLUNG UND ERSTATTUNG

Die Corona-Krise bringt weitreichende Veränderungen mit sich und nicht nur Versand und Kunden-
kommunikation sind davon betroffen, sondern auch die Zahlarten, Erstattungen und das Retouren-
aufkommen. Wie Händler mit den ungewohnten Situationen umgehen und inwieweit Zahlungs-
dienstanbieter bereits reagiert haben, erfahren Betroffene im Abschnitt Zahlung und Erstattung.

STREICHPREISE AUS DEM LADENGESCHÄFT IM ONLINE-SHOP

Wer sich als Händler für die Multichannel-Strategie entscheidet, erweitert seine Vertriebskanäle und
bedient Ladengeschäft und Online-Shop. Die Preisgestaltung kann online und offline unterschiedlich
ausfallen, doch dies birgt Gefahren. Einen Preis aus dem Ladengeschäft online als Streichpreis zu
­nutzen, ist nicht immer eine rechtssichere Idee.

Darauf müssen Händler bei Streichpreisen achten:
Der frühere Preis wurde...
þ tatsächlich in letzter Zeit verlangt,
þ ernsthaft und über einen längeren Zeitraum verlangt und
þ nicht überhöht angesetzt.

Bei der Werbung mit einem durchgestrichenen Preis, dem ein niedrigerer Preis gegenübersteht, sei
zwar eindeutig erkennbar, dass es sich um den früher vom Verkäufer verlangten Preis handelt. In­
soweit muss auch nicht weiter erläutert werden, dass es sich um den früheren Preis des Händlers
handelt. Dies gilt jedoch nur für den gleichen oder einen vergleichbaren Vertriebsweg.

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UNZULÄSSIGE WUCHERPREISE IN CORONA-ZEITEN

Vor allem in der Corona-Krise werden Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel zu horrenden
Preisen angeboten. Diese sogenannten Wucherpreise verstoßen allerdings gegen die guten Sitten
und sind damit nichtig. Viele Kunden gehen dieses Geschäft jedoch mit dem Händler ein, weil sie in
der derzeitigen Lage keine andere Wahl haben. Hier ist Händlern auch davon abzuraten, den verzwei-
felten Kunden mit Druck zum Kauf zu bringen.

þ Weiterlesen

PAYPAL UNTERSTÜTZT HÄNDLER IN DER CORONA-KRISE

In der Corona-Krise unterstützt auch PayPal seine Händler. Wenn ein Kunde zwischen dem 26. März
und dem 30. April Probleme mit seinem Kreditkartenanbieter meldet, werden die Rückbuchungsge-
bühren vorerst nicht eingezogen. Des Weiteren wird der Zeitraum für das Lösen eines Kundenkonflikts
verlängert. Auch mit Mastercard arbeitet PayPal zusammen und erhöht seine Cashback-Prämie mit
der PayPal Business Debit Mastercard auf 1 Prozent.

þ Weiterlesen

MASTERCARD HEBT LIMIT FÜR KONTAKTLOSE ZAHLUNG

Mastercard reagiert auf die Zunahme der kontaktlosen Zahlungen in der Corona-Krise und setzt das
Limit für kontaktloses Zahlen von 25 Euro auf 50 Euro hoch. Da das Virus möglicherweise mehrere
Tage auf Bargeld haften bleibt, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weiterhin, das digi-
tale Bezahlen dem Bargeld vorzuziehen.

þ Weiterlesen

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6 | E-LEARNING UND E-KONFERENZEN

Vor allem durch Homeoffice und Schulschließungen erlangte das Thema E-Learning in den letzten
Wochen eine große Bedeutung. Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen lassen sich mittlerweile
auf vielen neu entstandenen E-Learning-Plattformen nachholen. Der Händlerbund bietet bereits seit
Anfang des Jahres eine Plattform rund um Weiterbildungen, Webinare und modulare Online-Kurse.
Auch zahlreiche Konferenzen werden mittlerweile virtuell angeboten. Digitale Konferenzräume er-
möglichen sogar virtuelle Rundgänge, separate Besprechungen und Online-Vorträge für die Teil­
nehmer.

E-COMMERCE-WEITERBILDUNG JETZT ONLINE AUF DEM HB CAMPUS

Der Händlerbund bietet mit dem HB Campus E-Learning rund um die aktuellen Themen im E-­
Commerce und geht auf die täglichen Herausforderungen im Online-Handel ein. Mit der E-Learning
Plattform greifen Händler unabhängig von Ort und Zeit auf vielseitige Weiterbildungsformate zu. Um
den Einstieg während der Corona-Krise zu erleichtern, bietet der Händlerbund zum Start auf der Platt-
form exklusiv den ersten Monat gratis an. Wöchentliche Live-Webinare sind sogar dauerhaft kostenfrei
und werden mit erfahrenen Experten aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Fragerunden
und Unterlagen zur Veranstaltung helfen den Teilnehmern zusätzlich.

Ausgewählte Themenfelder auf dem HB Campus:

þ Recht                              þ Shop-Systeme & Tools
þ Online-Marketing                   þ Logistik
þ Marktplätze                        þ Payment

Um die Inhalte des HB Campus zu nutzen, erstellen sich Nutzer ganz einfach ein Log-in und können
die Plattform anschließend im Rahmen eines monatlichen Abos nutzen. Mit dem Rabattcode
HBCAMPUS-­GRATISMONAT schnuppern interessierte Unternehmer einen ganzen Monat kostenlos

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in das Angebot. Ganze Teams profitieren von einem Business Account, der für bis zu fünf Mitarbeiter
oder Partner gleichzeitig nutzbar ist und ebenfalls direkt auf dem HB Campus gebucht werden kann.

GOOGLE COMMERCE CAMP MIT VIRTUELLEM RUNDGANG

Teilnehmer erleben beim ersten Google Commerce Camp des Händlerbundes, wie der Online-Shop
zum Kundenmagnet wird: Am 25. und 26. Juni 2020 bietet der Händlerbund eine Online-Konferenz
mit virtuellen Rundgängen und Expertenvorträgen an.

Wer Suchmaschinen versteht, holt Kunden dort ab, wo sie nach Produkten suchen, und lockt poten-
zielle Käufer in den eigenen Online-Shop. Im Rahmen des Google Commerce Camps erfahren die
Teilnehmer von Suchmaschinen-Experten, was sie wissen müssen, um Google optimal für sich zu
nutzen. Die Digitalkonferenz bietet gerade in der Corona-Krise eine ideale Möglichkeit für Unterneh-
mer, die in das Online-Geschäft einsteigen und sich in die wichtigsten Google-Produkte ein­arbeiten
möchten. Der Fokus liegt auf praktischen und einfach umzusetzenden Tipps für Anfänger oder Fort­
geschrittene.

Das sind die Themen des Google Commerce Camps:

þ Wichtige Google-Tools für Online-Händler
þ Google My Business – Profilverwaltung, Beschwerdemanagement etc.
þ Google Shopping & Merchant Center
þ SEO & SEA für Einsteiger & Fortgeschrittene
þ Erfolge messen: Google Analytics

Teilnehmer buchen jetzt ihr Ticket und nehmen am 25. und 26. Juni 2020 online und live an der
­Konferenz teil.

þ Jetzt Ticket sichern!

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   HÄUFIGE FRAGE:
   Wie sind meine Ansprüche, wenn ich als Händler eine E-Commerce-Messe besuchen
   wollte, die nun abgesagt wurde?

   Wurde das Ticket für die Messe bereits bezahlt, so kann im Falle eines Ausfalls für gewöhn-
   lich das Geld zurückverlangt werden. Etwas anderes kann gelten, wenn die Veranstaltung
   lediglich verschoben wurde. Es lohnt sich in jedem Fall, einen Blick in die AGB des Ver­
   anstalters zu werfen.

   Abmahnung gegen Eventim-Tickethandel
   Viele Ticketanbieter wie Eventim wagen einen optimistischen Blick in die Zukunft und
   ­legen neue Termine für ihre Events fest, um die Erstattung des Ticketpreises zu vermeiden.
    Die Verlegung einer Veranstaltung müssen Verbraucher grundsätzlich nicht akzeptieren
    und können die Eintrittskarte zurückgegeben und den Kaufpreis und ggf. angefallene wei-
    tere Kosten (z. B. Versandkosten, Vorverkaufsgebühr) zurückverlangen. Wie die Verbrau-
    cherzentrale Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche mitteilte, beschwerten sich
    viele Verbraucher, weil Eventim weder Geld zurückerstatten noch Gutscheine ausstellen
    will.

   Eventim verweigert die Erstattung mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig.
   Anders sieht dies die Verbraucherzentrale, die Eventim daraufhin abmahnte. Bis zum
   17. April hatte das Unternehmen Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben,
   was jedoch nicht geschah. Die Verbraucherzentrale prüft nun weitere Schritte.

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7 | PERSONAL UND ARBEITSRECHT

Besonders in Sachen Personal mussten sich viele Unternehmer umstellen und auf die Corona-Krise
reagieren. Laut Händlerbund-Studie waren nach der ersten Corona-Studie Ende März kaum perso-
nelle Veränderungen zu spüren, doch mittlerweile sind deutlich mehr Mitarbeiter betroffen. So sind
26 Prozent der Mitarbeiter im Homeoffice und ganze 21 Prozent vorübergehend in Kurzarbeit.

ANTRAG AUF KURZARBEIT

In Deutschland haben die Unternehmen mittlerweile für rund 10 Millionen Beschäftigte Kurzarbeiter-
geld angemeldet. Für den erfolgreichen Antrag auf Kurzarbeitergeld müssen unterschiedliche
­Voraussetzungen erfüllt sein. Bevor Händler einen solchen Antrag stellen, sollte klar sein, dass fol­
 gende ­Voraussetzungen erfüllt sind:

þ Mindestens ein Mitarbeiter ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
þ 10 Prozent der Beschäftigten sind von mehr als 10 Prozent Brutto-Lohnausfall betroffen.
þ Der Mitarbeiter (oder der Betriebsrat) muss zugestimmt haben.

Kurzarbeitergeld kann allerdings immer nur dann beantragt werden, wenn es sich dabei um einen
vorübergehenden Zustand handelt. Die Vereinfachungen gelten bis 30.09.2020.

Weitere Muster und Vorlagen stellt der Händlerbund zum Download bereit:

þ Anzeige Kurzarbeit Agentur für Arbeit
þ Merkblatt Kurzarbeitergeld
þ Vorlage Arbeitszeiterfassung

Das genaue Vorgehen zum Erhalt von Kurzarbeitergeld hat der Händlerbund für betroffene Unterneh-
mer zusammengefasst. Die Anleitung für die erfolgreiche Beantragung ist in dem Merkblatt nachzule-
sen.

                                          www.haendlerbund.de
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