AMS - Arbeitsschutz mit System - In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
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VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung und versichert bundesweit über 1,1 Millionen Unternehmen aus mehr als 100 Bran- chen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Der Auftrag der VBG teilt sich in zwei Kernaufgaben: Die erste ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die zweite Aufgabe ist das schnelle und kompetente Handeln im Schadensfall, um die Genesung der Versicherten optimal zu unterstützen. Knapp 490.000 Unfälle oder Berufskrankheiten registriert die VBG pro Jahr und betreut die Versicherten mit dem Ziel, dass die Teilhabe am Arbeits- leben und am Leben in der Gemeinschaft wieder möglich ist. 2.400 VBG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter kümmern sich an elf Standorten in Deutschland um die Anliegen ihrer Kunden. Hinzu kommen sechs Akademien, in denen die VBG-Seminare für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stattfinden. Weitere Informationen: www.vbg.de Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb Diese Schrift der VBG beschreibt Gefährdungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen, die die Arbeitsschutzanfor- derungen nach dem aktuellen Erkenntnisstand erfüllen. Aufgrund geänderter Verfahren wird die Schrift nicht mehr im Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geführt. inhaltlich überarbeitete Version 5.0/2018-04
Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 AMS – Arbeitsschutz mit System Inhaltsverzeichnis AMS – Arbeitsschutz mit System 6 Der Nutzen 6 Die Bescheinigung 7 Die Bestandteile 7 Die Einführung und Pflege 8 Die Integration in die Wertschöpfungskette 8 Die 7 Prozessschritte des „AMS – Arbeitsschutz mit System“ 10 1 Führen und Organisieren 11 1.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 11 1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel 14 1.3 Personaleinsatz 16 1.4 Dokumentation 18 2 Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 20 2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 20 3 Planen und Beschaffen 23 3.1 Planung der Arbeitsgestaltung 23 3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen 26 4 Beschäftigte informieren und beteiligen 28 4.1 Information der Beschäftigten 28 4.2 Kommunikationswege 31 4.3 Beteiligung der Beschäftigten 33 4.4 Qualifizierung und Weiterbildung 35 5 Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen 37 5.1 Betreuung und Beratung 37 5.2 Erste Hilfe und Notfälle 40 6 Prüfen und Verbessern 42 6.1 Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen 42 6.2 Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der beschlossenen Maßnahmen 45 7 Verbesserung des AMS vornehmen 47 7.1 Bewertung des AMS 47 7.2 Kontinuierliche Verbesserung 50 Anhang 52 Anhang 1 Gliederung des allgemeinen Maßnahmen- und Gefährdungskatalogs 53 Anhang 2 VBG-Auditfrageliste 54 Anhang 3 Verknüpfbarkeit von „AMS – Arbeitsschutz mit System“ zum Nationalen Leitfaden 63 für Arbeitsschutzmanagementsysteme und zur DIN ISO 45001:2018 „Management- systeme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ 5
AMS – Arbeitsschutz mit System AMS – Arbeitsschutz mit System Der Nutzen alltäglicher Bestandteil aller Entscheidungen in Ihrem Unternehmen. Ein systematischer Arbeitsschutz ist integ- Wenn Sie den Arbeitsschutz systematisch organisieren, riert in alle Prozesse Ihres Betriebes. verbessern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unterneh- mens. Guter Arbeitsschutz führt zu einer hohen Qualität Der Leitfaden „AMS – Arbeitsschutz mit System“ hilft der Arbeit, fördert die Produktivität, die Leistungsfähigkeit Ihnen, alle Ressourcen Ihres Unternehmens (humane, und die Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten. soziale, materielle und räumliche Ressourcen) möglichst optimal auszuschöpfen und kontinuierlich zu verbes- Die Praxis guter Unternehmen zeigt: Systematischer Ar- sern. Er ermöglicht es Ihnen bei Bedarf auch, ein Ar- beitsschutz – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – beitsschutzmanagementsystem für Ihr Unternehmen bedeutet auf Dauer keinen Zusatzaufwand, sondern ist aufzubauen. 6
AMS – Arbeitsschutz mit System Der Leitfaden richtet sich an Unternehmerinnen und Un- Die Begutachtung und Bescheinigung ternehmer sowie Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen. Er ist verfügbar als Broschüre sowie unter Nach Einführung des AMS in Ihrem Unternehmen kann www.vbg.de/ams. Dort finden Sie die Inhalte des Leitfa- Ihnen die VBG die wirksame Umsetzung bescheinigen. dens und weiterführende Dokumente, Praxishilfen und Dazu stehen spezielle Präventions-Fachleute für die Be- Fachinformationen. Außerdem befindet sich dort eine ratung und Begutachtung zur Verfügung. Auf freiwilliger interaktive Umsetzungshilfe, mit der Sie alle für Basis wird die wirksame Umsetzung in Ihrem Unterneh- Ihren Betrieb wichtigen Punkte individuell zusammen- men im Rahmen von Begutachtungen, vergleichbar mit stellen können. Systemaudits – wie zum Beispiel im Qualitätsmanage- ment –, durch die VBG geprüft. Dabei kann auch ein in Wer „AMS – Arbeitsschutz mit System“ umsetzt, kann das AMS integriertes GMS optional mit begutachtet und davon ausgehen, dass er alle wesentlichen rechtlichen bescheinigt werden. Gesundheit mit System (GMS) ist Anforderungen zum Arbeitsschutz berücksichtigt – zum das Beratungsangebot der VBG zur Umsetzung eines Beispiel die Anforderungen aus betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Weiter- • dem Arbeitsschutzgesetz, gehende Informationen finden Sie in der VBG Fachwissen • der Arbeitsstättenverordnung, „GMS – Gesundheit mit System“ und unter www.vbg.de/ • der Betriebssicherheitsverordnung, gms. Bei Erfüllung der Kriterien erhalten Sie eine entspre- • der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ chende Bescheinigung, die eine Gültigkeit von drei Jah- oder ren besitzt. Danach sind Wiederholungsbegutachtungen • der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte möglich. für Arbeitssicherheit“. Darüber hinaus entspricht dieser Leitfaden den Anfor- Die Bestandteile derungen des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutz- managementsysteme“ und ist somit die spezifische „AMS – Arbeitsschutz mit System“ besteht aus sieben Handlungshilfe für die Unternehmen der VBG. Weitere Prozessschritten zur systematischen Umsetzung und Pfle- Informationen finden Sie unter www.vbg.de/ams. ge des AMS in Ihrem Unternehmen. Die Prozessschritte sind wiederum jeweils untergliedert in • Informationen und Anregungen, Weiterhin existieren DGUV Branchenregeln und VBG- • Planungsinstrument zur Planung und Kontrolle, Branchenleitfäden mit konkreten Praxishilfen, die • Praxishilfen zur Umsetzung und Dokumentation. Ihnen helfen, „AMS – Arbeitsschutz mit System“ für Ihre Branche jeweils spezifisch umzusetzen – zum Der Punkt „Informationen und Anregungen“ ist wiederum Beispiel zu Branchen wie Zeitarbeit oder Wach- und untergliedert in Sicherungsdienste. Darüber hinaus können die VBG- • „Basisschritte“, die die Mindestanforderungen für die Leitfäden und Fachinformationen zu betrieblichen Umsetzung des AMS beschreiben, Themen genutzt werden – zum Beispiel zu Themen wie und in Büroarbeit, Erste Hilfe und Brandschutz oder Verkehrs- • „Weitere Möglichkeiten“, die zu empfehlen sind oder sicherheit (siehe www.vbg.de). die aufgrund der spezifischen Situation in Ihrem Unter- nehmen erforderlich sind. Weitere Unterstützung bieten Ihnen auch die verschie- denen Handlungsfelder der Präventionskampagne kommmitmensch, die sich zum Beispiel konkret mit den Themen Führung, Fehlerkultur oder Beteiligung befassen (www.vbg.de/kommmitmensch). = unter www.vbg.de/ams 7
AMS – Arbeitsschutz mit System Die Einführung und Pflege Pflege und Verbesserung des AMS 1. Sie überprüfen anhand der VBG-Auditfrageliste – siehe AMS – Arbeitsschutz mit System Anhang 2 – die Qualität der Maßnahmen nach einem von Ihnen festgelegten Zeitraum. 2. Sie verbessern mithilfe der Informationen und Instru- mente dieses Leitfadens und der Praxishilfen und Doku- Bestandsaufnahme mente online auf der Basis der sieben Prozessschritte Einführen Ihr Arbeitsschutzmanagementsystem. VBG-Auditfrageliste AMS umsetzen und dokumentieren Die Integration in die Wertschöpfungskette Pflege Überprüfen und Verbessern „AMS – Arbeitsschutz mit System“ ermöglicht, Arbeits- schutz in die gesamte Wertschöpfungskette von Unterneh- men zu integrieren. Mit „AMS – Arbeitsschutz mit System“ können Sie präventive Aspekte der Arbeitsgestaltung in Abbildung 1 die Alltagsabläufe Ihres Unternehmens integrieren – als Bestandteil Ihres alltäglichen Managements. „AMS – Arbeitsschutz mit System“ folgt dabei einem Einführung des „AMS – Arbeitsschutz mit Sys- • systemischen Ansatz mit Gestaltungshilfen für alle Be- tem“: standteile Ihres Arbeitssystems (Abbildung 2) in einem • kontinuierlichen Prozess mit Gestaltungshilfen zur Ver- 1. Bestandsaufnahme: Sie überprüfen, welche Maßnah- besserung der Arbeitsabläufe (Abbildung 3). men Sie bereits systematisch in Ihrem Unternehmen durchführen. Dazu können Sie die VBG-Praxishilfe zur „AMS – Arbeitsschutz mit System“ kann auch als integ- Bestandsaufnahme, den GDA ORGAcheck oder die riertes System mit anderen Managementsystemen ver- VBG-Auditfrageliste im Anhang 2 nutzen. wirklicht werden. Die Verknüpfbarkeit zur DIN ISO 45001 2. Sieben Prozessschritte umsetzen: Sie gehen die sie- „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei ben Prozessschritte des „AMS – Arbeitsschutz mit der Arbeit“ finden Sie beispielsweise im Anhang 3. System“ systematisch durch und ergänzen alle Maß- nahmen, die Sie in Ihrem Unternehmen noch nicht Für Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu „AMS – durchgeführt haben. Dazu können Sie das Planungs- Arbeitsschutz mit System“ sind wir Ihnen dankbar. instrument am Ende eines jeden Prozessschrittes nut- zen. Dabei legen Sie auch fest, wer bis wann für die Unter www.vbg.de/ams: Umsetzung eventuell notwendiger Maßnahmen verant- wortlich ist. Dann setzen Sie die von Ihnen geplanten editierbare VBG-Auditfrageliste Maßnahmen um. Praxishilfen, Formulare und Fachinformationen 3. Dokumentation: Sie dokumentieren die durchgeführ- Vorschriften im Volltext ten Prozessschritte mithilfe der entsprechenden Pra- xishilfen. VBG-Auditfrageliste 8
AMS – Arbeitsschutz mit System Arbeitssystem Arbeitsumgebung Arbeitsmittel, -stoffe Anforderungen Arbeitsorganisation Zufriedenheit Auftrag/ Arbeitsergebnis Arbeitsaufgabe Mensch Mensch Produkt/Leistung Soziales System Wertschöpfungsprozess Unternehmensentwicklung Kunden/Auftraggeber Abbildung 2 Prozessschritte zum Aufbau und zur Pflege des AMS – Arbeitsschutz mit System 4 | Beschäftigte informieren und beteiligen 5 | Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen 3 | Planen und Beschaffen Präventive Arbeitsgestaltung 6 | Prüfen und Verbessern mit dem AMS – Arbeitsschutz 2 | Arbeitsbedingungen beurteilen mit System und Maßnahmen festlegen 7 | Verbesserung des AMS vornehmen 1 | Führen und Organisieren Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Wertschöpfungsprozess Abbildung 3 = unter www.vbg.de/ams 9
AMS – Arbeitsschutz mit System Die 7 Prozessschritte des „AMS – Arbeitsschutz mit System“ 1 | Führen und Organisieren 2 | Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 3 | Planen und Beschaffen 4 | Beschäftigte informieren und beteiligen 5 | Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen 6 | Prüfen und Verbessern 7 | Verbesserung des AMS vornehmen 10
AMS – Arbeitsschutz mit System 1 Führen und Organisieren 1.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 1 | Führen und Organisieren Wesentliche Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg sind hochwertige Produkte und Leistungen, gute Arbeitsbe- dingungen und reibungslose Abläufe sowie motivierte und gesunde Beschäftigte. Um Ihr Unternehmen erfolgreich, sicher und gesundheitsgerecht zu führen, machen Sie allen Beschäftigten deutlich, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie gute Zusammenarbeit zu den wichtigen Unternehmenszielen gehören. Basis-Schritte • Unternehmensziele mit integriertem Arbeitsschutz eindeutig schriftlich formulieren und allen bekannt machen • Auf Grundlage der Unternehmensziele messbare Unterziele jährlich festlegen und Zielerreichung überprüfen • Allen Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Umsetzung der Unterneh- mensziele legt = unter www.vbg.de/ams 11
AMS – Arbeitsschutz mit System Weitere Möglichkeiten • Unterziele gemeinsam mit Führungskräften und Be- • Unternehmensziele gemeinsam mit den Führungskräf- schäftigten vereinbaren oder festlegen. Unterziele kön- ten oder gemeinsam mit allen Beschäftigten bespre- nen sich zum Beispiel beziehen auf: chen und vereinbaren – Anzahl der Störungen und Fehler • Möglichst bei allen Gelegenheiten deutlich machen, – Anzahl der Verbesserungsvorschläge dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu den – Anzahl der Beschwerden von Beschäftigten wichtigen Zielen in Ihrem Unternehmen gehören – zum – Ergebnisse von Beschäftigten-Befragungen Beispiel in Besprechungen, Meetings, Versammlungen – Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen 1 | Führen und Organisieren • Die Führungskräfte verpflichten, dass sie diese Unter- im Arbeitsschutz nehmensziele bei allen Gelegenheiten deutlich machen – Anzahl von Krankheitstagen und Unfällen und Fehlverhalten von Beschäftigten gemeinsam be- – Anzahl der Kundenbeschwerden sprechen – Anzahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer • Darauf achten, dass sich Unternehmerinnen und Unter- – Kompetenzen für sicheres und gesundes Arbeiten nehmer sowie Führungskräfte selbst glaubwürdig ver- (Unterweisungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnah- halten und die vereinbarten Unternehmensziele in ih- men) rem alltäglichen Verhalten umsetzen (Vorbildcharakter) – Tragequote von Persönlicher Schutzausrüstung • Unternehmensziele den Lieferanten und Kooperations- • Gesundes Unternehmen gestalten – optimale Bedin- partnern bekannt machen gungen für die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der • Beim Kontakt mit Kunden die Unternehmensziele und Beschäftigten sowie eine aktivierende Unternehmens- das Niveau des Arbeitsschutzes deutlich machen kultur schaffen – VBG-Beratungsangebot „GMS – Ge- (Imageförderung) und darum bitten, auf Schwachstel- sundheit mit System“ nutzen len und Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen (Kundenorientierung) Siehe auch VBG-Fachwissen „GMS – Gesundheit mit Sys- • Sicheres und gesundes Verhalten bei der Arbeit zu ei- tem“ – www.vbg.de/gms nem entscheidenden Kriterium für die Beurteilung/ Bewertung von Führungskräften und Beschäftigten machen (Bewertungskriterien sind aus den im Folgen- Praxishilfen und Dokumente: den genannten Unterzielen ableitbar) Mustertext „Unsere Unternehmensziele“ Gemeinsame Vereinbarung zum Unternehmensziel „Sicheres und gesundes Arbeiten“ 12
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.1: Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit • Ausgehend von der Unternehmenspolitik Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Unternehmensziele fest- legen (schriftlich) • Unternehmensziele bekannt machen • Messbare Unterziele jährlich festlegen 1 | Führen und Organisieren • Zielerreichung überprüfen • Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Ausgehend von der Unterneh- menspolitik Unternehmensziele festlegen Unternehmensziele bekannt machen Messbare Unterziele jährlich festlegen Zielerreichung überprüfen Die Beschäftigten wissen, dass die Unternehmensführung Wert auf die Umsetzung der Unter- nehmensziele legt. Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. = unter www.vbg.de/ams 13
AMS – Arbeitsschutz mit System 1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel Um effektiv und effizient handeln zu können, müssen alle Führungskräfte und Beschäftigten in Ihrem Unternehmen das Arbeitssystem kennen und genau wissen, was ihre Aufgaben und ihre Verantwortung auch im Arbeitsschutz sind und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Basis-Schritte 1 | Führen und Organisieren • Verpflichtungen ermitteln – zum Beispiel für das Unternehmen geltende staatliche Regelwerke sowie das „Vor- schriften und Regelwerk“ der DGUV, Auflagen von Behörden; Hilfen der VBG, wie Online-Branchenseiten, nutzen • Für jede Führungskraft Pflichten und Aufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeitsschutz klar abgrenzen, festle- gen und schriftlich übertragen – zum Beispiel per Arbeitsvertrag oder in einer speziellen Pflichtenübertragung; gegebenenfalls auch eine AMS-Beauftragte beziehungsweise einen AMS-Beauftragten festlegen • Alle Betroffenen über Verantwortungsbereiche und Arbeitsaufgaben im Unternehmen oder im Arbeitsbereich informieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt • Beschäftigte zu sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten verpflichten • Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen – zum Beispiel für Schweißarbeiten • Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge notwendigen Mittel festlegen Weitere Möglichkeiten zen Persönlicher Schutzausrüstung, Mängel, Störungen • Pflichten und Aufgaben der verantwortlichen Führungs- und Probleme im Arbeitsablauf melden, Möglichkeiten, kraft konkret benennen – zum Beispiel Unterweisung, Verbesserungen einzuleiten, ...) Kommunikation, Beteiligung der Beschäftigten, Prüfun- • Für Arbeiten beim Kunden beziehungsweise außerhalb gen von Arbeitsmitteln, ergonomische Arbeitsgestaltung, des Unternehmens Einsatz- und Arbeitsbedingungen Tragen Persönlicher Schutzausrüstung, Qualität der Ar- berücksichtigen – zum Beispiel Montagearbeiten, Ein- beitsergebnisse, Unfalluntersuchungen, Interne Audits zelarbeitsplätze, Dienstfahrten, Zeitarbeit • Verantwortungsbereiche gemeinsam mit den jeweili- • Alle Beschäftigten informieren, welches staatliche und gen Verantwortlichen besprechen und vereinbaren berufsgenossenschaftliche Regelwerk in ihrem Unter- • Befugnisse und Mittel zur Umsetzung der Pflichten und nehmen einzuhalten ist Aufgaben genau festlegen und möglichst schriftlich • Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause – vereinbaren – zum Beispiel Anweisungsbefugnis, zum Beispiel Telearbeit – oder außerhalb arbeiten: Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung, Beauftragung von festlegen oder gemeinsam vereinbaren, wie die Ar- befähigten Personen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, beitsaufgaben, die Arbeitszeit zu Hause und unterwegs Gestaltung von Arbeitsplätzen, Budget gestaltet und bewertet werden • Kriterien des Arbeitsschutzes in die persönlichen Ziel- • Ansprechpersonen für die Beratungsdienstleistungen vereinbarungen aufnehmen der VBG zu Fragen des Arbeitsschutzes festlegen • Arbeitsaufgaben gemeinsam mit den jeweiligen • Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Beschäftigten besprechen und vereinbaren der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes • Arbeitsablauf, Terminierung, Vorgehen bei der Realisie- festlegen (kleinere Unternehmen bei Bedarf – siehe rung der Arbeitsaufgaben zwischen Führungskraft und Betreuung, Prozessschritt 5.1) Beschäftigten festlegen oder vereinbaren • Arbeitsaufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeits- schutz für alle Beschäftigten (auch Aushilfen, Telear- Praxishilfen und Dokumente: beitskräfte und Zeitarbeitskräfte) klar abgrenzen und benennen – zum Beispiel im Tätigkeitsprofil (Beteili- Übertragung von Unternehmerpflichten gungsmöglichkeiten, ergonomisches Arbeiten, bestim- Verantwortlichkeiten in unserem Betrieb mungsgemäßer Einsatz der Arbeitsmittel, Beseitigung Muster eines Tätigkeitsprofils von Gefährdungen und unnötigen Belastungen, Benut- 14
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.2: Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel • Verpflichtungen ermitteln • Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz festlegen; Pflichtenübertragung organisieren; gegebenenfalls eine AMS- Beauftragte beziehungswiese einen AMS-Beauftragten festlegen • Alle Beteiligten über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informieren 1 | Führen und Organisieren • Beschäftigte zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten • Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen – zum Beispiel für Schweißarbeiten • Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge notwendigen Mittel festlegen Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Ermittlung von Verpflichtungen Festlegen der Verantwortlichkei- ten – gegebenenfalls AMS- Beauftragte beziehungsweise -Beauftragten Pflichtenübertragung Beteiligte über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwor- tungen im Unternehmen infor- mieren Beschäftigte zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten Feststellen, bei welchen Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erforder- lich ist und diese erteilen – zum Beispiel für Schweißarbeiten Festlegen der Mittel zur Umset- zung der Aufgaben und Anwei- sungen Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. = unter www.vbg.de/ams 15
AMS – Arbeitsschutz mit System 1.3 Personaleinsatz Gute Arbeit und hochwertige Arbeitsergebnisse erzielen Sie nur, wenn Sie die Beschäftigten ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen. Das gilt auch für Aushilfen, Telearbeitskräfte oder Zeitarbeitskräfte. Basis-Schritte • Festlegen, welche Kompetenzen und Qualifikationen für die einzelnen Arbeitsaufgaben erforderlich sind und 1 | Führen und Organisieren Beschäftigte entsprechend einsetzen – dabei auch psychische und körperliche Anforderungen beachten • Spezielle Nachweise über Qualifikationen und andere Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren – zum Beispiel Führerschein, Sachkunde-Nachweise, Gabelstapler-Ausbildung, Eignungsuntersuchung • Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende sowie stillende Mütter berücksichtigen • Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeitskräfte und Zeitarbeitskräfte haben die notwendigen betriebsspezifi- schen Qualifikationen. Weitere Möglichkeiten • Mit Beschäftigten, die zeitweise besonderen Belastun- • Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben die individuel- gen unterliegen, werden gemeinsam Entlastungspha- len Kompetenzen und Vorstellungen sowie die Erfah- sen vereinbart. rungen und Fähigkeiten der Beschäftigten berücksichti- • Arbeiten möglichst abwechslungsreich gestalten – zum gen Beispiel Mischtätigkeit bei reinen Bildschirmarbeiten, • Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben auch die indivi- Job-Rotation duelle Situation der Beschäftigten berücksichtigen • Bei der Beauftragung von Zeitarbeitskräften die Qualifi- (Kinder, Pflege, ...) – zum Beispiel Gleitzeit, flexible kationen und Kompetenzen auch im Arbeitsschutz Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle berücksichtigen • Die Beschäftigten bei der Verteilung der Arbeitsaufga- ben beteiligen Hier werden auch die Anforderungen des Arbeitnehmer- • Mit den Beschäftigten werden regelmäßig Gespräche überlassungsgesetzes (AÜG), des Mutterschutzgesetzes über ihre Beanspruchung (Über- oder Unterforderung) (MuSchG) sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArb- geführt. Bei Problemen werden gemeinsam mit den SchG) beachtet. Beschäftigten Verbesserungsmöglichkeiten der Ar- beitssituation vereinbart. Praxishilfen und Dokumente: Checkliste „Beauftragung von Zeitarbeitskräften“ Muster eines Tätigkeitsprofils 16
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.3: Personaleinsatz • Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsaufgaben festlegen und Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) entsprechend einsetzen • Qualifikationsnachweise überprüfen und dokumentieren • Körperliche Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren – zum Beispiel Eignungsuntersuchung 1 | Führen und Organisieren • Beschäftigungsbeschränkungen berücksichtigen – zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz • Neuen Beschäftigten, Aushilfen, Telearbeits- und Zeitarbeitskräften die notwendigen betriebsspezifischen Qualifikationen und Kompetenzen vermitteln und sie sorgfältig einweisen Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Qualifikationen und Kompe- tenzen für die Arbeitsaufgaben festlegen Überprüfen, ob Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeits- kräfte) entsprechend eingesetzt sind Qualifikationsnachweise über- prüfen und dokumentieren Körperliche Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren – zum Beispiel Eignungsunter- suchung Überprüfen, ob es Beschäfti- gungsbeschränkungen gibt und ob sie eingehalten werden Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeits- und Zeitarbeitskräf- te haben die notwendige Qualifi- kation und sind eingewiesen. Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. = unter www.vbg.de/ams 17
AMS – Arbeitsschutz mit System 1.4 Dokumentation Um die Gestaltung der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen bei gleichbleibend guter Qualität besser steuern zu können, sind die Maßnahmen zu dokumentieren. Das trägt auch zur Rechtssicherheit Ihres Unternehmens bei. Wenn Sie die Praxishilfen und sonstigen Dokumente des „AMS – Arbeitsschutz mit System“ sammeln, dann können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Basis-Schritte 1 | Führen und Organisieren • Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendi- gen Unterlagen dokumentiert • Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind • Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden • Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird Weitere Möglichkeiten • Setzen Sie die sieben Prozessschritte zur Einführung • Unter anderem ist Folgendes zu dokumentieren: und Pflege des „AMS – Arbeitsschutz mit System“ um – Pflichtenübertragungen und nutzen Sie dazu die zur Verfügung gestellten Pra- – Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen xishilfen und Dokumentationen. Sammeln Sie diese – Durchgeführte Unterweisungen Praxishilfen und Dokumentationen in einem Ordner. – Eingesetzte Betriebsanweisungen Dieser Ordner ist dann Ihr „AMS-Handbuch“. – Durchgeführte Prüfungen • Mit dem „AMS-Handbuch“ können Sie nachweisen, – Gegebenenfalls die notwendige und durchgeführte dass Sie Ihren Verpflichtungen nach dem staatlichen arbeitsmedizinische Vorsorge und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk nachge- – Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Be- kommen sind. treuung inklusive der betriebsspezifischen Betreuung – Erlaubnisscheine 18
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.4: Dokumentation • Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und dem DGUV-Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert • Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind • Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden 1 | Führen und Organisieren • Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und dem DGUV-Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. = unter www.vbg.de/ams 19
AMS – Arbeitsschutz mit System 2 Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 2 | Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gute Arbeitsbedingungen sind optimale Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg, und gleichzeitig fördern gute Arbeitsbedingungen die Zufriedenheit und damit die Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten. Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen ist, dass Sie ausgehend von Ihrer Zielsetzung die Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Unternehmen analysieren und beurteilen sowie entsprechende Maßnahmen auswählen und durchführen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen trägt dazu bei, dass die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer selbst die notwendigen Maßnahmen im Betrieb festlegt und somit viele Vorschriften abgeschafft werden konnten. Basis-Schritte • Festlegen, wer die Arbeitsbedingungen beurteilt (Gefährdungen, Belastungen) • Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und Maßnahmen festlegen • Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen • Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen • Beurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentieren 20
AMS – Arbeitsschutz mit System Weitere Möglichkeiten • Vorhandene Vorlagen der VBG für die Beurteilung der • Fristen für die Durchführung der Beurteilung der Ar- Arbeitsbedingungen nutzen. Die VBG bietet für ver- beitsbedingungen festlegen – zum Beispiel jährlich schiedene Branchen spezielle Arbeitssystem-Leitfäden oder bei neuen Arbeitsverfahren, neuen Arbeitsmitteln mit einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen an – oder wesentlichen Änderungen im Arbeitsablauf zum Beispiel Zeitarbeit, Wach- und Sicherungsdienste, • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen Kfz-Prüfanlagen, Tierheime, keramische und Glas-In- 2 | Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen beziehungsweise Betriebsärzte bei der Planung und dustrie oder ÖPNV/Bahnen. Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen • Bei Unternehmen mit Betriebsrat/Personalrat und/ hinzuziehen oder anderen Interessenvertretungen: Die Interessen- • Festlegen, wer an den Beurteilungen der Arbeitsbedin- vertretung wird bei der Beurteilung der Arbeitsbedin- gungen teilnimmt – zum Beispiel die betroffenen Be- gungen beteiligt. schäftigten • Ausgehend von den zu beurteilenden Bereichen bezie- • Sicherstellen, dass auch die Gefährdungen für Kundin- hungsweise Tätigkeiten werden die betrieblichen Ge- nen und Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie fährdungen und Belastungen beurteilt. Dazu kann der andere betriebsfremde Personen bei der Beurteilung „Allgemeine Maßnahmen- und Gefährdungskatalog“ berücksichtigt werden der VBG herangezogen werden (Anlage 2). Darin wer- • Die Erfahrungen der Beschäftigten bei der Beurteilung den typische technische, ergonomische, chemische, der Arbeitsbedingungen und bei der Festlegung der biologische und auch psychische Gefährdungen/Belas- notwendigen Maßnahmen mitberücksichtigen (Be- tungen benannt. Es ist jedoch zu beachten, dass die schäftigte befragen) Ermittlung der psychischen Belastungen durch diesen Katalog nicht abgeschlossen ist. Konkrete Maßnahmen lassen sich nur ergreifen, wenn dafür entwickelte spe- zifische Analysemethoden angewandt werden. Solche Methoden sind in der VBG Fachwissen „Gefährdungs- beurteilung psychischer Belastungen“ erläutert. Weitere Informationen finden Sie in der VBG Fachwis- sen „Gefährdungsbeurteilung – so gehtʼs“ und unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung. Praxishilfen und Dokumente: VBG Fachwissen „Gefährdungsbeurteilung – so gehtʼs“ VBG-Fachwissen „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ = unter www.vbg.de/ams 21
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 2.1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen • Festlegen, wer die Arbeitsbedingungen beurteilt • Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und Maßnahmen festlegen 2 | Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen • Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen • Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen • Beurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentieren Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Festlegen, wer die Arbeitsbedin- gungen beurteilt Beurteilung der Arbeitsbedin- gungen durchführen und Maß- nahmen festlegen Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen Die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen doku- mentieren Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. 22
AMS – Arbeitsschutz mit System 3 Planen und Beschaffen 3.1 Planung der Arbeitsgestaltung 3 | Planen und Beschaffen Um die Arbeitsabläufe präventiv gestalten zu können, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen erforderlich. So müssen Sie beispielsweise die Anschaffung von Arbeitsmitteln, wie Software oder die Flächennutzung, sorgfältig planen. Damit nutzen Sie Ihre Zeitressourcen und motivieren Ihre Beschäftigten, weil sie Fehler und Störungen vermei- den. Auch das Arbeiten in fremden Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens – zum Beispiel zu Hause, im Fahrzeug oder Zug, im Hotel – oder das gemeinsame Arbeiten mehrerer Firmen an einer Aufgabe erfordert spezielle Planung, Vorbereitung und Koordination. Basis-Schritte • Neue, aber auch vorhandene Arbeitsräume nach einem Konzept planen und gestalten, das die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben und die Leistungsfähigkeit der Menschen fördert. Die Raumplanung umfasst die Raumabmes- sungen, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Flächennutzung, die Barrierefreiheit, die Verkehrswege, das Raumklima, die Beleuchtung und die Lärmeinwirkungen. = unter www.vbg.de/ams 23
AMS – Arbeitsschutz mit System • Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sorgfältig planen und Verantwortlichkeiten genau festlegen • Wenn sich eigene oder fremde Beschäftigte gegenseitig gefährden könnten, vertraglich eine Person (Koordinatorin oder Koordinator) festlegen. Diese Person stimmt die Arbeiten aufeinander ab und hat Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Fremdfirma, soweit dies zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Die Beschäftigten sind über die koordinierende Person und deren Weisungsbefugnisse zu informieren. • Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und eventuelle Schutzmaß- nahmen vereinbaren und veranlassen Weitere Möglichkeiten – Informations- und Kommunikationswege festlegen • Bei der Planung von Arbeitsplätzen sind die Wechsel- – Mögliche Überschneidungen von Arbeitsprozessen beziehungen unter anderem zwischen folgenden As- feststellen und regeln pekten zu beachten: • Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben – Bedürfnisse und Interessen des Menschen (Bewe- die Anforderungen der Kunden auf die Machbarkeit in 3 | Planen und Beschaffen gungsräume, Steuerbarkeit, Individualisierbarkeit, Bezug auf den Arbeitsschutz überprüfen Lärm, Klima, Licht, Sehvermögen, Blickrichtung, Kör- perhaltung, Barrierefreiheit, ...) Siehe auch Produktsicherheitsgesetz – ProdSG – Arbeitsaufgabe und -abläufe (Kommunikationspro- zesse, Information, Kooperationsbedarf, Konzentrati- Koordination onserfordernisse, Sehaufgaben, Schichtarbeit, Desk- • Alle Beteiligten über die koordinierende Person und Sharing, ...) deren Weisungsbefugnis informieren – Soft- und Hardware (Bildschirmdarstellung, Reflexi- on/Blendung, Anzahl der Bildschirme, Platz für Rech- Benutzung von fremden Arbeitsstätten ner/Drucker und Tastatur, Bewegungsräume am Ar- • Arbeiten Ihre Beschäftigten in fremden Arbeitsstätten, beitsplatz, ...) vorab die Bedingungen und Gefährdungen dieser Arbeits- – Arbeitsplatzanordnung (Art der Arbeitsplätze – Ein- plätze ermitteln. Mit den Verantwortlichen der fremden zelarbeit, Gruppenarbeit, Anordnung und Variabilität Arbeitsstätte klären, wie man sich gegen eventuelle Ge- der Arbeitsplätze, Fenster und Beleuchtung, ...) fährdungen schützen kann und wer die Schutzmaßnah- – Voraussetzungen des Gebäudes (Architektur des men veranlasst – zum Beispiel Persönliche Schutzausrüs- Gebäudes, Geometrie der Räume, elektrische Anla- tungen, bestimmte Verhaltensweisen, arbeitsmedizi- gen, Verkehrswege, Himmelsrichtung, Nachbarbe- nische Vorsorge. Die Beschäftigten sind über Sanitätsräu- bauung, ...) me, Pausenräume, Erste Hilfe und Brandschutz sowie die • Bei der Planung von Arbeitsplätzen berücksichtigen, notwendigen Schutzmaßnahmen zu informieren. Die dass gekennzeichnete Arbeitsmittel (GS, DGUV Test) Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist zu kontrollieren. angeschafft werden Bei allen Fragen der Konzeption und Planung sind bei Arbeitsabläufe konzipieren und planen Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärz- • Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben tin beziehungsweise den Betriebsarzt oder die beratende sowie der Festlegung der Verantwortlichkeiten unter Person der VBG hinzuziehen. anderem beachten: – Notwendige Materialien zur Verfügung stellen Praxishilfen und Dokumente: – Notwendige Arbeitsmittel organisieren – Arbeitsflächenbedarf festlegen (Arbeitsplatz, Ver- Planungshilfe „Arbeitsgestaltung“ kehrswege, Lagerflächen) Bestellung der Koordinatorin beziehungsweise – Eventuell erforderliche Persönliche Schutzausrüstun- des Koordinators gen zur Verfügung stellen 24
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 3.1: Planung der Arbeitsgestaltung • Konzept für die Raumnutzung erstellen und umsetzen (Raumabmessungen, Anordnung der Arbeitsplätze, Flächennutzung, Barrierefreiheit, Verkehrswege, Raumklima, Beleuchtung, Lärm) • Arbeitsaufgaben sorgfältig vorbereiten und planen und Verantwortlichkeiten festlegen • Beim Einsatz von Fremdfirmen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Firmen prüfen, ob eine Koordinatorin beziehungsweise ein Koordinator notwendig ist: falls ja, diese oder diesen festlegen und Beschäftigte darüber informieren • Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und Schutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Konzept für die Raumnutzung erstellen und umsetzen 3 | Planen und Beschaffen Arbeitsaufgaben planen, Verant- wortlichkeiten festlegen Bei gegenseitiger Gefährdung (eigene und fremde Beschäftig- te) werden Arbeiten koordiniert. Bedingungen bei Arbeiten im Be- trieb des Kunden oder in ande- ren Betrieben klären und Schutz- maßnahmen vereinbaren und veranlassen Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. = unter www.vbg.de/ams 25
AMS – Arbeitsschutz mit System 3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen Achten Sie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, -stoffen und -materialien auf Qualität, Produktsicherheit und Wirtschaft- lichkeit. Nur geeignete Arbeitsmittel und -materialien erlauben ein sicheres und störungsfreies und damit auch wirtschaft- liches Arbeiten. Auch die eingekauften Dienstleistungen müssen ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten fördern. Die Qualität von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt somit auch immer die Aspekte des Arbeitsschutzes. Basis-Schritte • Den Verantwortlichen für die Bestellung und Beschaffung von Gütern deutlich machen, dass nur sicherheits- technisch einwandfreie und gekennzeichnete – zum Beispiel GS, DGUV Test, RAL, EG-Baumusterprüfung – Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden • Bei Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können • Beim Einsatz von Gefahrstoffen sicherstellen, dass die Sicherheitsdatenblätter vorliegen und relevante Betriebsanweisungen erstellt sind • Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbrin- 3 | Planen und Beschaffen gung auswählen • Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe führen Weitere Möglichkeiten • Qualität der vorhandenen Lieferanten überprüfen • Mit Dienstleistern und Fremdfirmen vertraglich sichere Arbeitsmittel, -stoffe und andere Güter und gesundheitsgerechte Leistungserbringung verein- • Beim Kauf von Software sicherstellen, dass die Ge- baren brauchstauglichkeit überprüft wird • Erfahrungen der Verantwortlichen und der Beschäftig- Generell sind bei der Beschaffung von Gütern und Dienst- ten der betroffenen Arbeitsbereiche berücksichtigen, leistern bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die damit nur Arbeitsmittel, Stoffe oder andere Güter sowie Betriebsärztin beziehungsweise der Betriebsarzt oder die Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden, beratende Person der VBG hinzuziehen. Hier auch das die den Erwartungen der Verantwortlichen und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten. Beschäftigten entsprechen • Vorgaben zum Arbeitsschutz in die Verträge mit den Praxishilfen und Dokumente: Lieferanten mit aufnehmen Planungshilfe „Einkauf von Produkten“ • Die eingehenden Arbeitsmittel, Stoffe und anderen Güter darauf überprüfen, ob sie den Sicherheitsanfor- Checkliste „Qualität der vorhandenen Lieferanten“ derungen entsprechen (Eingangsprüfung) Gefahrstoffverzeichnis Planungshilfe „Betriebliche Arbeitsmittel – Bestand und Dienstleister und Fremdfirmen Prüfung“ • Bei der Auswahl von Dienstleistern und Fremdfirmen VBG-Praxis-Kompakt „Software nutzerfreundlich einstel- nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten len und gestalten“ Leistungserbringung sind unter anderem zu beachten: DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit Anforderungen – Nachweise der Lieferanten – zum Beispiel sicher- an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ heitstechnische Betreuung, Unfallquote, Manage- VBG-Fachwissen „Zeitarbeit – sicher, gesund und mentsysteme erfolgreich“ – Auszeichnungen und Zertifikate – zum Beispiel SCC, DGUV Information 215-820 „Zeitarbeit nutzen – sicher, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement gesund und erfolgreich“ – Erfahrungen und Empfehlungen 26
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 3.2: Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen • Nur sicherheitstechnisch einwandfreie, geprüfte Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüs- tungen anschaffen • Beim Einkauf von Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe genutzt werden können • Sicherstellen, dass die Hersteller von Gefahrstoffen Sicherheitsdatenblätter zu den beschafften Stoffen mitliefern und dass relevante Betriebsanweisungen erstellt sind • Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbrin- gung auswählen • Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe führen Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Festlegen, dass nur sicherheits- 3 | Planen und Beschaffen technisch einwandfreie Arbeits- mittel, Einrichtungen und Per- sönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden Festlegen, dass beim Einkauf von Arbeitsstoffen geprüft wird, ob weniger gefährliche Ersatz- stoffe angeboten werden und dass diese zu beschaffen sind Sicherstellen, dass die Hersteller von Gefahrstoffen Sicherheits- datenblätter zu den beschafften Stoffen mitliefern und dass re- levante Betriebsanweisungen erstellt sind Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leis- tungserbringung auswählen Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe führen Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. = unter www.vbg.de/ams 27
AMS – Arbeitsschutz mit System 4 Beschäftigte informieren und beteiligen 4 | Beschäftigte informieren und beteiligen 4.1 Information der Beschäftigten Ihre Beschäftigten können ihre Arbeitsaufgabe nur produktiv, sicher und gesundheitsgerecht durchführen, wenn Sie als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer ihnen alle für ihre Arbeitsaufgabe notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsabläufe, die Abstim- mungsprozesse oder die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Fehlende Information ist einer der wesentlichen Gründe für Unzufriedenheit, Fehler, Zeitverluste und Unfälle. Basis-Schritte • Die Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) regelmäßig über die Gefährdungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informieren (unterweisen) • Die Unterweisungen dokumentieren • Sicherstellen, dass die Beschäftigten alle Informationen erhalten, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsauf- gabe benötigen • Staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen Vorschriftentexte Siehe auch www.bmas.de und www.baua.de 28
AMS – Arbeitsschutz mit System Weitere Möglichkeiten • Informationsschriften – zum Beispiel Flyer, Broschüren, • Die in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen er- Plakate – zu fachgerechtem, sicherem und gesund- mittelten Betriebsanweisungen erstellen und aushän- heitsgerechtem Arbeiten zur Verfügung stellen; der gen; dazu die Muster der VBG nutzen, die für verschie- Bezug ist für bei der VBG versicherte Unternehmen im dene Branchen erstellt worden sind – siehe zum Beitrag enthalten Beispiel VBG-Branchenleitfäden, VBG-Onlineseiten für • Beschäftigte informieren, wo sie im Internet Informatio- einzelne Branchen (www.vbg.de) nen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsge- rechtem Arbeiten finden – zum Beispiel www.vbg.de; Muster der VBG – auch unter www.vbg.de www.dguv.de; www.baua.de • Aktionen im Unternehmen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten durchführen • Betriebsanweisungen für Information der Beschäftigten • Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (Unterweisungsgespräche) nutzen durchführen • Festlegen, dass alle Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) über ihre Arbeitsaufgaben alle not- Zu den Aktionen können die Hilfen der VBG oder der Kran- wendigen Informationen besitzen kenkassen, die regelmäßig zu verschiedenen Themen • Alle darüber informieren, wo die erforderlichen Infor- Aktionsmaterial anbieten, genutzt werden. Die Hilfen wer- 4 | Beschäftigte informieren und beteiligen mationen zu den Arbeitsaufgaben und den damit ver- den meistens kostenlos angeboten. bundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu finden sind, damit sich alle jederzeit selbst informieren können – zum Beispiel im Intranet/Extranet, in Projekt- Praxishilfen und Dokumente: ordnern, bei Projektverantwortlichen • Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräf- Infoblatt „Büroarbeit“ ten) die VBG-Infoblätter über die Gefährdungen bei der Unterweisungshilfe „Büroarbeit“ Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Unterweisungen und Betriebsanweisungen Arbeiten geben = unter www.vbg.de/ams 29
AMS – Arbeitsschutz mit System Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 4.1: Information der Beschäftigten • Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informie- ren (unterweisen) • Unterweisungen dokumentieren • Beschäftigten alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benöti- gen • Staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen Maßnahme* geregelt wo wer bis wann erledigt Beschäftigte unterweisen Unterweisungen dokumentieren Beschäftigten alle Informationen 4 | Beschäftigte informieren und beteiligen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsauf- gabe benötigen Staatliches und berufsgenossen- schaftliches Regelwerk zur Verfü- gung stellen Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren müssen, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sind betriebsspezifisch festzulegen. 30
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