DATALINE Lohnsoftware - Handbuch (Saison-) KUG

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DATALINE Lohnsoftware - Handbuch (Saison-) KUG
DATALINE Lohnsoftware
       Handbuch

       (Saison-) KUG
DATALINE Lohnsoftware - Handbuch (Saison-) KUG
Handbuch (Saison-)KUG

Vorwort
Die Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) oder Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist
mit unserer Erweiterung Saison-KUG problemlos in Lohnabzug möglich. Mit der Erweiterung
können Sie sich die aktuellen KUG-Werte berechnen lassen und die erforderlichen KUG-
Anträge sowie die monatlichen Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur ausdrucken.
Auf Grund der aktuellen Pandemielage wurden gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um für
alle von Kurzarbeit betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer ab März 2020 ein erleichtertes
Kurzarbeitergeld zur Verfügung stellen zu können. Neben den erleichterten
Zugangsvoraussetzungen und der Ausweitung des berechtigten Personenkreises auch auf
Leiharbeitnehmer ist insbesondere auch die Erstattungsmöglichkeit der vom Betrieb
getragenen Sozialversicherungsbeiträge hier eine gravierende Verbesserung dieser Leistung
der Bundesagentur für Arbeit. Alle hierfür erforderlichen Programmänderungen werden
fortlaufend in Lohnabzug eingebunden.
Bitte beachten Sie dazu auch unseren Cleveren Clip zu diesem Thema:
https://www.youtube.com/watch?v=Hr2mBuYeLV0&feature=youtu.be
Natürlich sind in der Lohnabrechnung auch die vielen Sonderregelungen im
Sozialversicherungsrecht berücksichtigt, die von Ihnen in der Lohnabrechnung abverlangt
werden. In den nachfolgenden Kapiteln erhalten Sie zu den einzelnen Programmpunkten
eine ausführliche Beschreibung, die Ihnen die Bedienung des Programms erleichtern soll
und wertvolle Hilfestellung leistet.
An dieser Stelle noch einige Anmerkungen zum Inhalt dieses Handbuchs. In diesem
Handbuch werden die Besonderheiten in Lohnabzug bei der Abrechnung von
Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld beschrieben. Diese Begriffe
werden in den kommenden Texten häufig mit dem Begriff „S-KUG“ zusammengefasst.

DATALINE ist auch nach dem Kauf für Sie da!
Sollten Sie noch Fragen haben, hilft Ihnen unsere Hotline telefonisch von Montag bis Freitag
in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr weiter. Gern auch per E-Mail an kontakt@dataline.de .
Erkundigen Sie sich auch nach aktuellen Schulungsangeboten auf unserer Homepage oder
fordern Sie Informationen per E-Mail an schulung@dataline.de
Da wir ständig bemüht sind, die Entwicklung unserer Software nach Ihren Wünschen
auszurichten, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge
mitteilen. Unsere Mitarbeiter der Hotline haben immer ein offenes Ohr für Ihre Wünsche.
Sie sehen, wir tun unser Bestes, um Ihnen die tägliche Arbeit zu erleichtern und auch in
Zukunft immer einen Schritt voraus zu sein.

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Video-Kurs zum Kurzarbeitergeld
Für viele Betriebe ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie das Thema
Kurzarbeitergeld plötzlich hochaktuell.
In einem neuen Video-Kurs Kurzarbeitergeld geben wir Antworten auf Fragen zur Praxis in
der Personalabrechnung mit Lohnabzug, zur korrekten Berechnung, Auszahlung und
schließlich auch zum Erstattungsanspruch für die verauslagten Leistungen des Betriebes.
Für unseren Video-Kurs Kurzarbeitergeld stellen wir Ihnen einen Link zur Verfügung, über
den Sie zu jeder Zeit ganz individuell alle Inhalte in einer komfortablen Oberfläche auf Ihren
Rechner oder auch mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet erreichen können.
https://www.dataline.de/schulungen/online-kurse/5-video-kurse/132-video-kurs-
kurzarbeitergeld.html

Ihr
DATALINE Team

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Handbuch (Saison-)KUG

Inhalt
Allgemeines - Erweiterung (Saison-) Kurzarbeitergeld ............................................................ 6
Firmendaten .............................................................................................................................8
   Bau-Umlagekassen (nur mit Erweiterung (Saison-)KUG) .................................................... 8
   Register: Bank ......................................................................................................................9
Personaldaten ........................................................................................................................10
   Umlagen-Bau ......................................................................................................................10
Abrechnung ............................................................................................................................12
   Register: Umlage Bau ......................................................................................................... 13
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ................................................................................. 14
   Register: Leistungssatz ...................................................................................................... 15
      Leistungsgruppe.............................................................................................................. 18
      Leistungssatz .................................................................................................................. 18
      Soll-Stunden....................................................................................................................19
      Ausfallstunden gesamt .................................................................................................... 19
      Sollentgelt .......................................................................................................................20
      Istentgelt..........................................................................................................................20
      Krankengeld in Höhe KUG .............................................................................................. 20
      Angestellte und Poliere im Baugewerbe ......................................................................... 20
      Kennzeichen Korrektur „K“ .............................................................................................. 21
      Kennzeichen Quarantäne „Q“ ......................................................................................... 21
   Register: Kurzarbeit ............................................................................................................ 22
   Register: Saison-KUG ........................................................................................................ 24
   Register: Winterausfall........................................................................................................ 25
Abschluss ...............................................................................................................................28
   Überweisungsträger für Bau-Umlagekasse ........................................................................ 28
   Kurzarbeitergeld und Gehaltsabrechnung .......................................................................... 29
   Sozialversicherungsbeiträge - Beitragsabrechnungsliste ................................................... 30
   Darstellung im Lohnjournal: ................................................................................................ 30
Auswertungen ........................................................................................................................31
   Berichte...............................................................................................................................31
   Auswertungen KUG ............................................................................................................ 32
   Abrechnung mit Agentur für Arbeit - Abrechnungsliste ....................................................... 32
   Abrechnung mit Krankenkasse ........................................................................................... 35
Auswertung WAG ................................................................................................................... 38
   Abrechnung mit Agentur für Arbeit ..................................................................................... 38
Auswertung Saison-KUG ....................................................................................................... 39

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   Abrechnung Arbeitsagentur ................................................................................................ 39
   Abrechnung Krankenkasse................................................................................................. 43
Umlagen Bau..........................................................................................................................46

Die aktuellste Fassung des Handbuchs finden Sie hier:
http://dokumente.dataline.de/handbuecher/Saison_KUG.pdf
Beachten Sie bitte auch unsere Lernvideos mit hilfreichen Tipps und Kniffen für die
Abrechnungspraxis: https://www.youtube.com/watch?v=ucMbcz7D8YQ
Unseren Cleveren Clip zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter:
https://www.youtube.com/watch?v=Hr2mBuYeLV0&feature=youtu.be

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Allgemeines - Erweiterung (Saison-) Kurzarbeitergeld

Für die Erweiterung Saison-KUG zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld, Saison-
Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld ist keine gesonderte Installation erforderlich. Es wird
im Rahmen des Programms Lohnabzug freigeschaltet, wenn Sie diese Erweiterung
erworben haben.
https://shop.dataline.de/erweiterungen/1/saison-kug?c=6
Sie finden die freigeschalteten Programmteile im Systemmenü unter dem Menüpunkt
System – Software-Erweiterung.

Mit der Erweiterung (Saison-)Kurzarbeitergeld bzw. Saison-KUG werden in Lohnabzug
Funktionalitäten bereitgestellt, die eine Abrechnung aller Lohnarten, die im Zusammenhang
mit den Leistungen bei (Saison)-Kurzarbeit oder der Winterbauförderung stehen,
ermöglichen. Sämtliche Besonderheiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die mit
diesen Lohnarten verbunden sind, kennt das Programm und wird sie automatisch für die
Lohnabrechnung berücksichtigen.
Die fiktiven Entgelte (Fiktiventgelt) für die Beitragsberechnung werden automatisch ermittelt
und im Rahmen der Beitragsberechnungsvorschriften berücksichtigt. Das gilt beispielsweise
für die alleinige Beitragstragung durch den Arbeitgeber, Berücksichtigung bis zur jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie
den Besonderheiten bei der Berechnung von Einmalzahlungen.
Selbstverständlich findet eine entsprechende Dokumentation in den Lohnunterlagen sowie in
der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer statt.

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Über die reine Abrechnung hinaus leistet die Programm-Erweiterung jedoch noch mehr:

   •   Die Erweiterung berechnet die Leistungshöhe des (Saison-)Kurzarbeiter- bzw.
       Winterausfallgeldes, welches der Betrieb im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
       auszahlt. Dazu ist im Programm ein offizieller Berechnungsweg fest hinterlegt. Des
       Weiteren sind sämtliche Tabellen, die von der Bundesanstalt für Arbeit für die
       Ermittlung der Leistungshöhe den Betrieben zur Verfügung gestellt werden, im
       Programm verankert.
   •   Darüber hinaus ist auch das Erstattungsverfahren für die verauslagten Leistungen mit
       der Arbeitsagentur mit der Erweiterung kein Problem. Auf Knopfdruck werden
       Abrechnungslisten bei Kurzarbeit bzw. für das Bauhaupt- oder Baunebengewerbe bei
       Winterausfall vom Programm ausgegeben.
   •   Gesonderte Abrechnungslisten für das Krankengeld in Höhe (Saison-) KUG oder
       WAG ermöglichen darüber hinaus, mit der Erweiterung die Erstattung für jede
       einzelne Krankenkasse zu beantragen. Der eigentliche Erstattungsantrag steht
       ebenfalls zum Ausdruck bereit.
   •   Als zusätzliche Informationen stehen neben zahlreichen Publikationen der
       Bundesanstalt für Arbeit zu diesen Themengebieten, die direkt über die Dialoghilfe
       abgerufen werden können, auch die Anträge auf Winterausfallgeld oder (Saison-
       )Kurzarbeitergeld sowie die Anzeigen über Arbeitsausfall als beschreibbare PDF-
       Dateien zur Verfügung. Zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten in den Berichten für
       die Arbeitgeberbelastung sowie für die Lohnartenstatistik runden diese Erweiterung
       ab.

Für Fragen zur Abrechnung mit dieser Erweiterung steht Ihnen natürlich unsere Hotline bei
Fragen gern zur Verfügung.
Sie erreichen unsere Hotline montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17:00 Uhr unter Tel.
0800/ 6100 600 oder per Email unter kontakt@dataline.de.

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Firmendaten

Bau-Umlagekassen (nur mit Erweiterung (Saison-)KUG)

Diese Eingaben sind ausschließlich für Anwender die Erweiterung (Saison-) KUG
erforderlich und werden erst dann zugänglich, wenn der Freischaltschlüssel für diese
Erweiterung im Systemmenü hinterlegt wurde. Ein Hinweisfenster weist ggf. auf den
fehlenden Schlüssel hin.
Wenn das Erweiterung (Saison-) KUG freigeschaltet ist, hinterlegen Sie auf dieser
Karteikarte die Adressdaten der Umlagekassen für die Winterbeschäftigungs-Umlage bzw.
die Urlaubskasse aus der aufgeführten Liste aus.

Lohnabzug bietet Ihnen bereits einige Umlagekassen in der Liste an, Sie können aber ggf.
weitere hinzufügen. Bitte hinterlegen Sie auf der Karteikarte „Bankverbindung" unbedingt
noch die Bankverbindung bei der Umlagekasse für Ihren Betrieb, damit Sie die
entsprechende Überweisung erzeugen können.

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Register: Bank

Hier können Sie eine oder mehrere Bankverbindungen für die Umlagekassen in der
Baubranche erfassen.

Wählen Sie bitte vor dem Speichern der Bankverbindung noch aus, ob die gewählte
Bankverbindung für die Abführung aller Umlagen oder speziell für die
Winterbeschäftigungs-Umlage bzw. die Urlaubskasse verwendet werden soll.
Dazu setzen Sie einfach das jeweilige Kennzeichen im Dialog.

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Personaldaten

Umlagen-Bau

Auf dieser Karteikarte können Sie eine Lohnart für die Winterbeschäftigungs-Umlage oder
die Urlaubskasse für den gewählten Arbeitnehmer hinterlegen.

Im Feld „Name“ wird der aktuell bearbeitete Mitarbeiter angezeigt. Wenn Sie Lohnarten für
andere Mitarbeiter erfassen möchten, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Suche“.
Sie weisen nacheinander jede relevante Lohnart über die Funktions-Lasche „Neu“ zu. Dabei
bleibt der Name des Mitarbeiters erhalten; alle anderen Felder sind zur Erfassung neuer
Daten freigeschaltet.
Sie wählen die Lohnart über die Schaltfläche „Suche“ aus. In der Liste werden Ihnen dann
die beiden relevanten Lohnarten angeboten. Bei Auswahl einer Lohnart wird gleichzeitig
auch das Feld „Bezeichnung“ gefüllt, welches Sie jedoch auch noch individuell für den
Mitarbeiter definieren können. Die „Bezeichnung" wird später auch als Lohnart auf der
Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters erscheinen.
Bitte wählen Sie im Feld „Einzugsstelle" über den Suche-Button die benötigte
Umlagekasse, die Sie zuvor in den Adressdaten/Bau-Umlagekassen hinterlegt haben.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie in den Adressdaten auch eine Bankverbindung hinterlegen,
falls diese noch nicht vorhanden ist, so dass Lohnabzug Ihnen eine Überweisung mit allen
Umlagebeträgen an diese Bankverbindung erstellen kann.
Je nach gewählter Branche in den betrieblichen Grunddaten der Firma gibt Ihnen Lohnabzug
im Falle der Auswahl „Winterbeschäftigungs-Umlage" den Umlagesatz für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bereits vor. Dieser kann jedoch überschrieben werden.

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Ebenfalls voreingestellt ist die Festlegung, dass Lohnabzug das jeweilige Umlageentgelt in
der Monatsabrechnung ermittelt.
Hierfür wird Lohnabzug den Betrag wie folgt ermitteln:
Umlageentgelt bei automatischer Berechnung:

   •   steuerpflichtiges Entgelt des Arbeitnehmers
   •   auch pauschal versteuerte Entgelte für geringfügig entlohnte Aushilfen (20%
       Pauschalsteuer oder 2 % einheitliche Pauschsteuer)
   •   auch pauschal versteuerte betriebliche Altersvorsorge

Wenn Sie ein festes Umlageentgelt hinterlegen wollen, entfernen Sie auch die Markierung
im Feld „Betrag wird errechnet" und tragen Sie den festen Betrag für die Berechnung der
gewählten Umlage im Feld "Umlageentgelt" ein.

Für Einmalzahlungen, die bei der Bau-Umlageberechnung berücksichtigt werden sollen,
steht Ihnen im Einmalzahlungsdialog (im Personalstamm-Einmalzahlungen bzw. direkt in der
Abrechnung) ein entsprechendes Checkfeld zur Verfügung.

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Abrechnung

Die Berechnung für (Saison-)KUG ist Teil der monatlichen Lohnabrechnung und in den
Abrechnungsdialogen als eigenständige Karteikarten integriert. Das heißt, Sie rechnen Ihre
S-KUG-Abrechnungsfälle im Zuge der normalen monatlichen Lohnabrechnung ab. Die
betroffenen Arbeitnehmer werden in der Abrechnung lediglich mit den zusätzlichen KUG-
Lohnarten abgerechnet.
Die Beitragsberechnung und Anwendung der Besonderheiten bei Saison-KUG nimmt
Lohnabzug im Hintergrund automatisch vor.
Sie erreichen den Dialog, indem Sie in der Monatsabrechnung auf die Karteikarte
„Lohnarten“ klicken. Hier sehen Sie dann zwei neue Karteikarten „Umlagen Bau“ und
„Leistungen Bau“.

Es öffnet sich der folgende Dialog:

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Register: Umlage Bau

Die Änderungen auf der Karteikarte Umlagen-Bau sollten Sie im Personalstamm vornehmen,
da die Anpassungen dann „dauerhaft“ gelten und nicht nur für die aktuelle Abrechnung.

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Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)

Die Abrechnung von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld erfolgt in der Abrechnung
über eigens dafür vorgesehene Karteikarten. Das gilt aber nur für die besondere Abrechnung
der Kurzarbeit und Saison-Kurzarbeitszeit. Die tatsächlichen Arbeitsstunden sind in
herkömmlicher Weise abzurechnen. (Saison-)Kurzarbeitergeld wird nur an Arbeitnehmer
ausgezahlt, die versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind. Daher sind die
Karteikarten für bestimmte Personenkreise in Lohnabzug nicht zugänglich (z. B.
Geringfügige erhalten kein Kurzarbeitergeld).
Die besonderen S-KUG-Karteikarten benötigen Sie nur für die S-KUG-Zeiträume, also die
Zeiträume in denen Saison-Kurzarbeit geleistet wurde.
Diese werden über die Karteikarte Lohnarten angezeigt.

Klicken Sie danach auf „Leistungen Bau“. Die Karteikartenleiste ändert sich abermals:

Im Bereich Leistungen Bau erfolgt die Abrechnung für KUG und Saison-KUG als besondere
Abrechnung.

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Register: Leistungssatz

Sie gelangen zu der S-KUG-Abrechnung über das Register Leistungen Bau.

Auf dieser Registerkarte sind die Informationen gebündelt, mit denen das Programm den
Leistungssatz und damit die Höhe der Leistung für das Kurzarbeitergeld, des Saison-
Kurzarbeitergeldes bzw. dem Winterausfallgeld ermitteln kann.

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Hierfür sieht das Programm alternativ drei Möglichkeiten vor:

Möglichkeit 1 (Berechnete Werte):
Hier werden die rechnerischen Leistungssätze für das Sollentgelt und das Istentgelt aus dem
offiziellen Programmablaufplan errechnet, der im Programm hinterlegt ist.
Möglichkeit 2 (Tabellenwerte):
Die rechnerischen Leistungssätze für das Sollentgelt und das Istentgelt werden bei dieser
Einstellung direkt aus einer Tabelle gelesen, die von der Bundesanstalt für Arbeit
herausgegeben wird.
Im Ergebnis dürften sich diese beiden Varianten bis auf tolerierte Rundungsdifferenzen nicht
unterscheiden. Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsagentur die Tabellenwerte für das neue
Jahr regelmäßig erst zum Beginn des neuen Kalenderjahres veröffentlicht. Achten Sie daher
auf unsere Updates zum Jahreswechsel, damit Sie auch mit den aktuell gültigen
Tabellenwerten abrechnen.
Möglichkeit 3 (Eigene Werte):
Hier können die Angaben direkt von Ihnen eingegeben werden.
Doch bevor das Programm den Leistungssatz ermitteln kann, sind noch einige Angaben zu
hinterlegen:

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Die Felder im Detail
Im Folgenden werden einige Felder näher beschrieben.

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Leistungsgruppe

Die Leistungsgruppe ist (aufgrund der ELStAM) bereits voreingestellt. Sie wählen hier die
den Leistungssatz aus. Das Programm stellt hier bereits ausgehend von den bekannten
Daten entsprechende Voreinstellungen ein. Diese kann jedoch editiert werden (z. B. bei
Grenzgängern).
In welche Leistungsgruppe der einzelne Arbeitnehmer einzuordnen ist, hängt grundsätzlich
Steuerabzugsmerkmalen im jeweils maßgeblichen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ab.
Wird eine Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt geändert, so ist sie für einen bereits
abgerechneten Kalendermonat unbeachtlich. Es gilt daher der gelieferte ELStAM-Wert
(Steuerklasse).
Leistungsgruppe      Lohnsteuerklasse laut ELStAM
A                    I oder IV
B                    II
C                    III
D                    V
E                    VI

Leistungssatz

Der Leistungssatz 1 (= 67 %) ist ohne Rücksicht auf den Familienstand und die Zahl der
eingetragenen Kinder immer dann maßgebend, wenn auf der Lohnsteuerkarte des
Arbeitnehmers ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 vermerkt ist.
In allen anderen Fällen ist vom Leistungssatz 2 (= 60 %) auszugehen.
Hinweis: Keine Eintragung der Kinderfreibetragszähler erfolgt bei Arbeitnehmern mit der
Steuerklasse V oder VI. In diesen Fällen kann der Leistungssatz 1 nur beim Vorliegen einer
entsprechenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit berücksichtigt werden. Setzen Sie
sich dazu bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung.
Besonderheit 2020 „Sozialschutz-Paket II“:
Der Gesetzgeber hat befristet bis 31.12.2020 eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
eingeführt. Hierbei erhalten Arbeitnehmer ab dem vierten bzw. siebten Bezugsmonat von
Kurzarbeitergeld ein höheres Kurzarbeitergeld ausgezahlt, wenn das Istentgelt nicht mehr
als 50 Prozent des Sollentgelts beträgt. Berücksichtigt werden hierbei Bezugsmonate ab
März 2020. Für die Zählung der Bezugsmonate müssen diese nicht zwingend lückenlos sein.
Von März bis Dezember 2020 sind daher ergänzend noch die Leistungssätze „3“ bis „6“
eingeführt worden.
Liegen beide Voraussetzungen vor, so erhalten die Arbeitnehmer ein höheres
Kurzarbeitergeld („höhere Leistungssätze“) ausgezahlt.

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Die Leistungssätze „3“ und „4“ gelten für das erhöhte Kurzarbeitergeld (77 %/ 70 %) ab dem
vierten Bezugsmonat, wenn im aktuellen Abrechnungsmonat das Istentgelt nicht mehr als 50
Prozent des Sollentgelts beträgt.
Die Leistungssätze „5“ und „6“ gelten für das erhöhte Kurzarbeitergeld (87 %/ 80 %) ab dem
siebten Bezugsmonat, wenn im aktuellen Abrechnungsmonat das Istentgelt nicht mehr als
50 Prozent des Sollentgelts beträgt.
In Lohnabzug werden die Leistungssätze voreingestellt, können jedoch editiert werden.

Soll-Stunden

Geben Sie hier bitte die Zahl der regelmäßigen betriebsüblichen Arbeitsstunden innerhalb
der tariflichen Wochenarbeitszeit an, die der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der
Verteilung auf die Arbeitstage auch bei flexibler Arbeitszeit in dem jeweiligen Kalendermonat
normalerweise – also ohne witterungsbedingte Arbeitsausfälle – geleistet hätte. Abzusetzen
sind sämtliche Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung.
Das Programm schlägt Ihnen hier eine Anzahl vor, die es aus den Angaben zur Arbeitszeit
aus dem Personalstamm für den Abrechnungszeitraum hochrechnet.

Ausfallstunden gesamt

Hier tragen Sie bitte die Summe aller Ausfallstunden ein, für die Saison-Kurzarbeitergeld,
KUG, Winterausfallgeld (WAG) oder Krankengeld in Höhe KUG bzw. WAG (KrG) ausgezahlt
wird. Nicht gemeint sind die Ausfallstunden, für die der Arbeitnehmer u. U. Winterausfallgeld-
Vorausleistungen erhält.

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Sollentgelt

Hier geben Sie bitte das Entgelt ein, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall,
vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit, bei Vollarbeit in dem jeweiligen
Abrechnungszeitraum erzielt hätte.
Einmalig gezahltes Entgelt ist ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Jedoch sind
Entgeltersatzleistungen, Fehlstunden und unbezahlter Urlaub für die Ermittlung zu
berücksichtigen. Das Programm verwendet diese Angaben u.a. auch für die Ermittlung eines
Fiktiventgelts.

Istentgelt

Istentgelt ist das im jeweiligen Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte gesamte
beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich der Entgelte für Mehrarbeit) des
Arbeitnehmers, zuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile. Dem tatsächlich erzielten
Bruttoarbeitsentgelt sind daher auch die nicht gezahlten Entgeltanteile (z.B.
Mehrarbeitszuschläge) hinzuzurechnen, auf die der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen
Anspruch hat. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bleiben außer Betracht.
Sofern eine Arbeitsunfähigkeit während des Kurzarbeitergeld-Zeitraumes aufgetreten
ist, tragen Sie diesen Zeitraum bitte ein.

Krankengeld in Höhe KUG

Im mittleren Bereich der Karteikarte finden Sie die Angaben zum Krankengeld in Höhe
Kurzarbeitergeld. Tragen Sie hier bitte die Arbeitsunfähigkeitszeiten, die mit Krankengeld in
Höhe KUG belegt sind. Denken Sie bitte auch daran die entsprechende Fehlzeit
(„Krankengeld in Höhe des (Saison-)KUG oder WAG“) in den Personaldaten –
Abwesenheiten zu erfassen (vor der Abrechnung).
Anschließend können Sie auf der Karteikarte zur (Saison-)Kurzarbeit dann sowohl die
Stunden mit (Saison-)KUG und Krankengeld-S-KUG erfassen.

Angestellte und Poliere im Baugewerbe

Bislang bestand für Angestellte und Poliere im Baugewerbe kein Anspruch auf die
Beitragserstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese ist ab März 2020 jedoch
angepasst worden (jetzt erhalten Sie die Arbeitgeber auch für diese Personen die
Beitragserstattung).

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Kennzeichen Korrektur „K“

Um das Kennzeichen zur Korrektur auf den Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur zur
hinterlegen, markieren Sie bitte dieses Checkfeld.

Kennzeichen Quarantäne „Q“

Sofern sich der Arbeitnehmer aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne wegen
des Corona-Virus befindet, ist dieses Kennzeichen zu setzen. Es wird dann in der
Abrechnungsliste zur Arbeitsagentur ein entsprechendes Kennzeichen) „Q“ (in der Spalte 2
vor dem Namen) gesetzt.

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Register: Kurzarbeit

Die Angaben zu den KUG-Lohnarten nehmen Sie im Register Kurzarbeit vor. Hier wählen
Sie als Lohnart Kurzarbeitergeld (KUG) über den Suche-Button aus und Lohnabzug
übernimmt die entsprechenden Voreinstellungen und berechnet auch automatisch das
Fiktiventgelt für die besondere Beitragsberechnung.

Während der Zeit der Zahlung von Kurzarbeitergeld bleibt nach den beitragsrechtlichen
Vorschriften der Sozialversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (sog.
Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Diese Beiträge sind in der üblichen
Weise zu berechnen und grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer
zu tragen. Das gilt auch für die Beiträge zur Arbeitsförderung. Diese „Kurzlohn“-Lohnarten
übernehmen Sie in gewohnter Weise in die Abrechnung.
Für die Lohnarten, die auf den Entgeltausfall mit Anspruch auf Kurzarbeitergeld entfallen,
gelten jedoch besondere Regelungen.
In diesem Dialog erfassen Sie die einzelnen Lohnarten, die im Falle von Kurzarbeit
zusätzlich neben dem tatsächlichen Entgelt zur Auszahlung gelangen sollen. Klicken Sie
dazu einfach auf den Suche-Button neben dem Feld „Lohnart" und wählen Sie die
gewünschte Lohnart aus der unteren Liste durch Doppelklick aus. Das Programm wird die
bekannten Werte für diese Lohnart in die Eingabefelder übernehmen.

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Bei den Lohnarten Kurzarbeitergeld (KUG) und Krankengeld in Höhe KUG (KrG) wird als
Faktor der durchschnittliche Leistungssatz pro Stunde, der auf der Registerkarte
„Leistungssatz" ermittelt wurde, voreingestellt.

Ebenfalls wird automatisch beim Speichern dieser Lohnarten eine weitere Lohnart
„Fiktiventgelt" vom Programm errechnet und gespeichert. Dieses Fiktiventgelt wird für die
Berechnung der SV-Beiträge benötigt.
Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten sind mit den Lohnarten fest
verbunden, so dass hier keine weiteren Einstellungen für die richtige Abrechnung erforderlich
sind.
Sofern Sie einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zahlen, ist dieser beitragsfrei in Höhe
der Differenz zwischen Fiktiventgelt und Kurzarbeitergeld (aber steuerpflichtig). Lohnabzug
stellt diese Werte entsprechend bei der Auswahl der Lohnart „Zuschuss zum
Kurzarbeitergeld“ ein (beitragsfreie und steuerpflichtige Lohnart). Sofern Sie einen höheren
Zuschuss zahlen, erfassen Sie den übersteigenden Betrag bitte über eine eigene Lohnart
(steuer- und beitragspflichtig) in den Lohnarten (Karteikarte Lohnarten).

Wichtiger Hinweis „Corona-Steuerhilfegesetz“
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind für den Zeitraum von März bis
Dezember 2020 (befristet) steuerfrei gestellt. Da diese gesetzliche Änderung erst im Juni
2020 eingeführt worden ist, erfolgt in Lohnabzug ab der Version 30.01.08 eine
entsprechende Aufrollung für die Lohnart „Zuschuss zum Kurzarbeitergeld“. Dieser
steuerfreie Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung
eingetragen.
Alle so eingegebenen Lohnarten werden in die aktuelle Abrechnung für den jeweiligen
Arbeitnehmer übernommen und in den Abrechnungsunterlagen (z. B. Gehaltsabrechnung,
Lohnkonto, KUG-Abrechnungsliste etc.) dokumentiert.

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Handbuch (Saison-)KUG

Zusätzlich stehen in den Berichten „Auswertungen KUG“ Abrechnungslisten zur Verfügung,
die ein Erstattungsverfahren mit der Agentur für Arbeit bzw. den Krankenkassen
ermöglichen.

Register: Saison-KUG

Die Angaben zu den S-KUG-Lohnarten nehmen Sie im Register Saison-KUG vor. Hier
wählen Sie als Lohnart Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) über den Suche-Button aus und
Lohnabzug übernimmt die entsprechenden Voreinstellungen und berechnet auch
automatisch das Fiktiventgelt für die besondere Beitragsberechnung.

Während der Zeit der Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld bleibt nach den
beitragsrechtlichen Vorschriften der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (sog. Kurzlohn) Grundlage für die
Berechnung der Beiträge. Diese Beiträge sind in der üblichen Weise zu berechnen und
grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Das gilt auch
für die Beiträge zur Arbeitsförderung. Diese „Kurzlohn-Lohnarten“ übernehmen Sie in
gewohnter Weise in die Abrechnung. Für die Lohnarten, die auf den Entgeltausfall mit
Anspruch auf Kurzarbeitergeld entfallen, gelten jedoch besondere Regelungen.
In diesem Dialog erfassen Sie die einzelnen Lohnarten, die im Falle von Kurzarbeit
zusätzlich neben dem tatsächlichen Entgelt zur Auszahlung gelangen sollen. Klicken Sie
dazu einfach auf den Suche-Button neben dem Feld „Lohnart" und wählen Sie die
gewünschte Lohnart aus der unteren Liste durch Doppelklick aus. Das Programm wird die
bekannten Werte für diese Lohnart in die Eingabefelder übernehmen.
Bei den Lohnarten Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) und Krankengeld in Höhe S-KUG
(KrG) wird als Faktor der durchschnittliche Leistungssatz pro Stunde, der auf der
Registerkarte "Leistungssatz" ermittelt wurde, voreingestellt. Ebenfalls wird automatisch beim
Speichern dieser Lohnarten eine weitere Lohnart "Fiktiventgelt" vom Programm errechnet
und gespeichert. Dieses Fiktiventgelt wird für die Berechnung der SV-Beiträge benötigt.
Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten sind mit den Lohnarten fest
verbunden, so dass hier keine weiteren Einstellungen für die richtige Abrechnung erforderlich
sind. Alle so eingegebenen Lohnarten werden in die aktuelle Abrechnung für den jeweiligen
Arbeitnehmer übernommen und in den Abrechnungsunterlagen dokumentiert. Zusätzlich
stehen in den Berichten „Auswertungen S-KUG“ Abrechnungslisten zur Verfügung, die ein
Erstattungsverfahren mit der Agentur für Arbeit bzw. den Krankenkassen ermöglichen.

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Handbuch (Saison-)KUG

Register: Winterausfall

Während der Zeit der Zahlung von Winterausfallgeld bleibt nach den beitragsrechtlichen
Vorschriften der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung das tatsächlich
(noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (sog. Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der
Beiträge. Diese Beiträge sind in der üblichen Weise zu berechnen und grundsätzlich je zur
Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Das gilt auch für die Beiträge zur
Arbeitsförderung.
Für die Beiträge, die auf den Entgeltausfall mit Anspruch auf Winterausfallgeld entfallen,
gelten jedoch besondere Regelungen.

Zur Auswahl der abzurechnenden Lohnart klicken Sie bitte auf den „Suche"-Button neben
dem gleichnamigen Feld und wählen den gewünschten Eintrag aus der Liste durch
Doppelklick aus.
Die benötigten Eingabefelder für diese Lohnart werden nun eingeblendet.
Bei den Lohnarten Winterausfallgeld (WAG 1 und WAG 2) sowie Krankengeld in Höhe WAG
(KrG) wird als Faktor der durchschnittliche Leistungssatz pro Stunde, der auf der
Registerkarte "Leistungssatz" ermittelt wurde, voreingestellt.
Die Lohnart „Fiktiventgelt" wird vom Programm automatisch ermittelt, sobald eine der
Lohnarten WAG 1 oder WAG 2 abgespeichert wird und automatisch als Lohnart hinzugefügt.
Das Fiktiventgelt ist für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung maßgebend und wird in der Abrechnung bis zur jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Beiträge, die auf das Fiktiventgelt entfallen,
trägt der Arbeitgeber allein.

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Handbuch (Saison-)KUG

Für einen besseren Überblick über die Leistungen der Winterbauförderung für den jeweiligen
Tarifbereich dient nachfolgende Übersicht:
Tarifbereich BRTV Bau (Winterbau-Umlagesatz 1,0 %)
MWG (Mehraufwands-Wintergeld)
1,03 EUR für jede im Rahmen der tariflich zulässigen Arbeitszeit geleistete Arbeitsstunde
innerhalb der Förderungszeit (15. Dezember bis Ende Februar)
ZWG 1 (Zuschuss Wintergeld)
1,03 EUR ab der 31. witterungsbedingten Ausfallstunde für jede zur Vermeidung der Zahlung
von WAG freiwillig eingebrachte Stunde aus dem Arbeitszeitguthaben während der
Schlechtwetterzeit (1. November bis 31. März)
WAG 1 (Umlagefinanziertes Winterausfallgeld)
Umlagefinanziertes WAG ab der 31. bis 100. witterungsbedingten Ausfallstunde während der
Schlechtwetterzeit
SV-Beitrags-Erstattung
Erstattung der Aufwendungen des Arbeitgebers für die Kranken -, / Pflege- und
Rentenversicherungsbeiträge, die auf die Stunden mit WAG 1-Anspruch entfallen
WAG 2 (Beitragsfinanziertes Winterausfallgeld)
Beitragsfinanziertes WAG ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde während der
Schlechtwetterzeit

Tarifbereich RTV Dachdecker (Winterbau-Umlagesatz 1,0 %)
MWG (Mehraufwands-Wintergeld)
1,03 EUR für jede im Rahmen der tariflich zulässigen Arbeitszeit geleistete Arbeitsstunde
innerhalb der Förderungszeit (15. Dezember bis 31. Dezember und 1. Januar bis Ende
Februar)
ZWG 2 (Zuschuss Wintergeld)
1,03 EUR für mindestens 120 witterungsbedingte Ausfallstunden, für die tarifliche
Winterausfallgeld-Vorausleistungen erbracht werden während der Schlechtwetterzeit (1.
Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember)
WAG 2 (Beitragsfinanziertes Winterausfallgeld)
Beitragsfinanziertes WAG ab der 121. witterungsbedingten Ausfallstunde während der
Schlechtwetterzeit

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Handbuch (Saison-)KUG

Tarifbereich BRTV GaLaBau und RTV Gerüstbau (Winterbau-Umlagesatz 1,0 %)
MWG (Mehraufwands-Wintergeld)
1,03 EUR für jede im Rahmen der tariflich zulässigen Arbeitszeit geleistete Arbeitsstunde
innerhalb der Förderungszeit (1. Januar bis Ende Februar und 15. Dezember bis 31.
Dezember)

ZWG 2 (Zuschuss Wintergeld)
1,03 EUR für mindestens 150 witterungsbedingte Ausfallstunden, für die tarifliche
Winterausfallgeld-Vorausleistungen erbracht werden während der Schlechtwetterzeit (1.
Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember)

WAG 2 (Beitragsfinanziertes Winterausfallgeld)
Beitragsfinanziertes WAG ab der 151. witterungsbedingten Ausfallstunde während der
Schlechtwetterzeit.

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Handbuch (Saison-)KUG

Abschluss

Überweisungsträger für Bau-Umlagekasse

Für alle abgerechneten Umlagen an eine Bau-Umlagekasse bietet Ihnen Lohnabzug einen
Überweisungsträger im Abschluss an, der die Summe aller errechneten Gesamtbeträge zu
dieser Umlagekasse beinhaltet.

Auch für den Datenträgeraustausch mit der Bank (Register: Datenträger) steht Ihnen diese
Überweisung zur Verfügung.

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Handbuch (Saison-)KUG

Kurzarbeitergeld und Gehaltsabrechnung

Im Abschluss finden Sie natürlich auch die Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer mit
Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld. Hier finden Sie in der Gehaltsabrechnung die
einzelnen Lohnarten dargestellt sowie das Fiktiventgelt. Im Bereich SV-Brutto werden die
Fiktiventgelte dem SV-Brutto hinzugerechnet. Das Kurzarbeitergeld bzw. S-KUG ist eine
steuer- und beitragsfreie Leistung in der Lohnabrechnung und erhöht weder das Steuerbrutto
noch das SV-Brutto.

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Handbuch (Saison-)KUG

Sozialversicherungsbeiträge - Beitragsabrechnungsliste

Die Sozialversicherungsbeiträge werden in den Beitragsnachweisen ausgewiesen. In der
Beitragsabrechnungsliste finden Sie in einer dritten Zeile die Beiträge auf das Fiktiventgelt.
Diese trägt der Arbeitgeber allein.

Darstellung im Lohnjournal:

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Handbuch (Saison-)KUG

Auswertungen

Berichte

Hierbei handelt es sich um verschiedene Auswertungen, die Sie für andere Institutionen
(Unfallversicherung, Arbeitsagentur) und interne Zwecke (z. B. interne Kostenrechnung) oder
als Grundlage für andere Aufgaben erstellen können.
Sie finden folgende Auswertungen in diesem Bereich. Die Auswertungen zu (Saison-) KUG,
WAG und Umlagen Bau sind nur im Zugriff, wenn die Erweiterung (Saison-) KUG
freigeschaltet ist.

Die nachfolgenden Beschreibungen gelten grundsätzlich für die Bereiche Auswertungen
KUG, Auswertungen WAG und Auswertungen S-KUG.

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Handbuch (Saison-)KUG

Auswertungen KUG

Abrechnung mit Agentur für Arbeit - Abrechnungsliste

In diesem Dialog geben Sie den Abrechnungszeitraum ein, für den eine Abrechnungsliste für
die Agentur für Arbeit erstellt werden soll oder übernehmen die vom Programm
vorgenommene Voreinstellung. Mit dieser Abrechnungsliste und dem Antrag auf
Kurzarbeitergeld fordern Sie die Erstattung der verauslagten Gelder und die SV-Erstattung
bei der Arbeitsagentur an.
In der unteren Liste werden die Beschäftigungsverhältnisse eingeblendet, für die im
gewählten Abrechnungszeitraum Entgelte abgerechnet wurden und eine Erstattung von der
Agentur für Arbeit beantragt werden kann.
Geben Sie bitte noch die Stammnummer und ggf. Ableitungsnummer ein, die Ihnen die
Agentur für Arbeit zugeteilt hat. Diese wird vom Programm automatisch beim Drucken bzw.
bei der Ausgabe auf den Bildschirm gespeichert und für jede weitere Auswertung
vorgeschlagen. Aus der unteren Liste wählen Sie nun alle oder nur bestimmte Arbeitnehmer
aus, die in die Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit übernommen werden sollen.

Klicken Sie nun auf Drucken. Die Abrechnungsliste wird jetzt wahlweise auf den Bildschirm
oder auf den Drucker ausgegeben.

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Handbuch (Saison-)KUG

Seit März 2020 werden auch die (vom Arbeitgeber allein getragenen)
Sozialversicherungsbeiträge auf das Fiktiventgelt seitens der Arbeitsagentur als Pauschale
erstattet. Diese befinden sich in einem eigenen Feld auf der Abrechnungsliste.

Wichtiger Hinweis: Im Zuge der Anpassungen und Erweiterungen im Bereich des
Kurzarbeitergeldes ab März 2020 ist die Abrechnungsliste zur Arbeitsagentur aktualisiert
worden und enthält auch die Erstattung der Sozialversicherung als Pauschale. Hierbei
werden nicht die tatsächlich geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, sondern ein pauschaler
Satz von 37,6 % auf das Fiktiventgelt in 2020 erstattet.
Anschließend ist die Abrechnungsliste mehrfach aktualisiert worden. So sind zuletzt die
neuen Leistungssätze eingebunden worden.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere aktuellen Hinweise, da die Bundesagentur für Arbeit
hier konkreter Ausführungen veröffentlichen sollte.

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Handbuch (Saison-)KUG

Die Abrechnungsliste muss zusammen mit einem Erstattungsantrag (Leistungsantrag
Kurzarbeitergeld) an die Agentur für Arbeit abgegeben werden. Den Erstattungsantrag
haben wir als beschreibbares Dokument hinterlegt. Klicken Sie dazu einfach die Lasche
"Anträge". Hier finden Sie neben dem Antrag auf Kurzarbeitergeld, den Kurz-KUG-Antrag,
einen Antrag für Kurzarbeitergeld für Grenzgänger auch die Anzeige bei Kurzarbeit und die
aktuellen KUG-Tabellen..

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Handbuch (Saison-)KUG

Abrechnung mit Krankenkasse

Hier können Sie, sofern Sie Krankengeld in Höhe KUG abgerechnet haben, die Abrechnung
mit der jeweiligen Krankenkasse durchführen. Wählen Sie zunächst den
Abrechnungszeitraum, für den Sie eine Erstattung beantragen wollen.
Danach wählen Sie die Krankenkasse, für die Sie eine Abrechnungsliste für die Erstattung
erstellen wollen. Dazu klicken Sie auf den Suche-Button neben dem Feld Krankenkasse.
Hier werden nun die Krankenkassen angezeigt, für die im gewählten Abrechnungszeitraum
entsprechende Leistungen ausgezahlt wurden. Nachdem Sie durch Doppelklick eine
Krankenkasse gewählt oder die Voreinstellung übernommen haben, werden im unteren
Listenbereich die Arbeitnehmer angezeigt, für die Krankengeld in Höhe KUG für die gewählte
Krankenkasse gezahlt wurde. Markieren Sie hier die Arbeitnehmer, die Sie in die
Abrechnungsliste übernehmen wollen.
Neben der Stammnummer geben Sie bitte noch die zuständige Arbeitsagentur an.
Außerdem wird noch die Bankverbindung benötigt, auf die der Erstattungsbetrag überwiesen
werden soll. Diese Daten werden vom Programm automatisch beim Drucken bzw. bei der
Ausgabe auf den Bildschirm gespeichert und für jede weitere Auswertung vorgeschlagen.
Wichtiger Hinweis: Es werden Ihnen in der unteren Liste nur die Arbeitnehmer der
ausgewählten Krankenkasse angezeigt, die mit der Lohnart S-KUG-Krankengeld
abgerechnet worden sind. Bitte tragen Sie für diese auch die entsprechende Fehlzeit vor der
Abrechnung unter Personaldaten Abwesenheiten ein. Für Zeiträume mit Kurzarbeitergeld in
Höhe Krankengeld fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

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Handbuch (Saison-)KUG

Klicken Sie auf die Lasche „Drucken". Nun können Sie den Antrag und/oder die
Abrechnungsliste KrG am Bildschirm oder am Drucker ausgeben.

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Handbuch (Saison-)KUG

Betriebliche Arbeitszeit
Geben Sie hier bitte an, wie sich die betriebsübliche Arbeitszeit auf die einzelnen
Wochentage im Abrechnungszeitraum, für den Sie eine Abrechnungsliste erstellen wollen,
verteilt. Ihre Angaben werden gespeichert und sind im Bedarfsfall anzupassen.

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Handbuch (Saison-)KUG

Auswertung WAG

Abrechnung mit Agentur für Arbeit

In diesem Dialog geben Sie den Abrechnungszeitraum ein, für den eine Abrechnungsliste für
die Agentur für Arbeit erstellt werden soll oder übernehmen die vom Programm
vorgenommene Voreinstellung. In der unteren Liste werden die Beschäftigungsverhältnisse
eingeblendet, für die im gewählten Abrechnungszeitraum Entgelte abgerechnet wurden und
eine Erstattung von der Agentur für Arbeit beantragt werden kann.
Geben Sie bitte noch die Stammnummer ein, die Ihnen die Agentur für Arbeit zugeteilt hat.
Stellen Sie bitte auch ein, ob die Abrechnung für das Bau-Hauptgewerbe oder das Bau-
Nebengewerbe erfolgen soll.
Diese Daten werden vom Programm automatisch beim Drucken bzw. bei der Ausgabe auf
den Bildschirm gespeichert und für jede weitere Auswertung vorgeschlagen.

Bitte beachten Sie auch die Ausführungen zu den Auswertungen KUG.

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Handbuch (Saison-)KUG

Auswertung Saison-KUG

Abrechnung Arbeitsagentur

Unter Auswertungen S-KUG können Sie sich die Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur
erzeugen lassen.

In diesem Dialog geben Sie den Abrechnungszeitraum ein, für den eine Abrechnungsliste
für die Agentur für Arbeit erstellt werden soll oder übernehmen die vom Programm
vorgenommene Voreinstellung.
In der unteren Liste werden die Beschäftigungsverhältnisse eingeblendet, für die
im gewählten Abrechnungszeitraum Entgelte abgerechnet wurden, für die eine Erstattung
von der Agentur für Arbeit beantragt werden kann.
Geben Sie bitte noch die Stammnummer ein, die Ihnen die Agentur für Arbeit zugeteilt hat.
Stellen Sie bitte auch ein, ob die Abrechnung für das Bau-Hauptgewerbe, das Bau-
Nebengewerbe, das Dachdeckerhandwerk, GaLaBau oder Gerüstbau erfolgen soll.
Aus der unteren Liste wählen Sie nun alle oder nur bestimmte Arbeitnehmer aus, die in die
Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit übernommen werden sollen. Klicken Sie
anschließend auf Drucken, um die Abrechnungsliste zu erhalten. Die Abrechnungsliste wird
nun wahlweise auf den Bildschirm oder auf den Drucker ausgegeben.
Wichtige Hinweise zur Abrechnung März 2020:
Aufgrund der aktuellen Anpassungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes sind die Reglungen
hinsichtlich der Beitragserstattung auch im Bereich des Saison-Kurzarbeitergeldes
übernommen worden. Dies bedeutet, dass auch hier nunmehr eine pauschale
Beitragserstattung erfolgt und auch im Baugewerbe für Angestellte und Poliere die
Beitragserstattung durchgeführt wird.
Die Abrechnungsliste (Vordruck Kug 308) ist seitens der Bundesagentur für Arbeit noch nicht
angepasst worden. Dies soll aber im Laufe des Jahres erfolgen. Sobald die Anpassungen
seitens der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden, erfolgt auch die Einbindung in
Lohnabzug.

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Handbuch (Saison-)KUG

Solange es noch keine aktuellen Formulare der Arbeitsagentur gibt, verwenden wir hier noch
die bisherigen Vordrucke mit den aktuellen rechtlichen Änderungen (z.B. pauschale
Beitragserstattung).

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Handbuch (Saison-)KUG

Die Abrechnungsliste muss zusammen mit einem Erstattungsantrag an die Agentur für
Arbeit abgegeben werden. Den Erstattungsantrag haben wir als beschreibbares Dokument
hinterlegt. Klicken Sie dazu einfach die Lasche "Anträge".
Wir bieten Ihnen hier neben den erforderlichen Anträgen noch Hinweise zum Antrag,
Tabellen und umfangreiche Informationsbroschüren der Bundesagentur für Arbeit an:

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Handbuch (Saison-)KUG

Abrechnung Krankenkasse

Sofern Sie Krankengeld in Höhe Saison-KUG abgerechnet haben, können Sie sich die
verauslagten Beträge von der Krankenkasse des Arbeitnehmers erstatten lassen. In diesem
Bericht können Sie die erforderliche Abrechnungsliste erzeugen.

Wählen Sie zunächst den Abrechnungszeitraum, für den Sie eine Erstattung beantragen
wollen. Danach wählen Sie die Krankenkasse, für die Sie eine Abrechnungsliste für die
Erstattung erstellen wollen. Dazu klicken Sie auf den Suche-Button neben dem Feld
Krankenkasse. Hier werden nun die Krankenkassen angezeigt, für die im gewählten
Abrechnungszeitraum entsprechende Leistungen ausgezahlt wurden. Nachdem Sie durch
Doppelklick eine Krankenkasse gewählt oder die Voreinstellung übernommen haben, werden
im unteren Listenbereich die Arbeitnehmer angezeigt, für die "Krankengeld Saison-KUG"
für die gewählte Krankenkasse gezahlt wurde.
Markieren Sie hier die Arbeitnehmer, die Sie in die Abrechnungsliste übernehmen wollen.
Neben der Stammnummer geben Sie bitte noch die zuständige Arbeitsagentur an.
Außerdem wird noch die Bankverbindung benötigt, auf die der Erstattungsbetrag überwiesen
werden soll. Diese Daten werden vom Programm automatisch beim Drucken bzw. bei der
Ausgabe auf den Bildschirm gespeichert und für jede weitere Auswertung vorgeschlagen.
Klicken Sie auf die Lasche "Drucken". Nun können Sie den Antrag und/oder die
Abrechnungsliste Krangengeld am Bildschirm oder am Drucker ausgeben.

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Handbuch (Saison-)KUG

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Handbuch (Saison-)KUG

Abrechnungsliste Krankengeld:

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Handbuch (Saison-)KUG

Umlagen Bau

Sofern das Erweiterung (Saison-) KUG freigeschaltet ist und Sie Bau-Umlagen abgerechnet
haben, können Sie verschiedene Auswertungen für die abgerechneten „Umlagen Bau"
erstellen.

Definieren Sie zunächst Ihren Berichts- bzw. Abrechnungszeitraum, indem Sie die „von"-
und „bis"- Angaben auswählen.
Danach legen Sie fest, nach welchen Kriterien die Auswertung erfolgen soll:

   •   Einzugsstellen
   •   Lohnarten oder
   •   Personen

Bei der Auswertung nach Einzugsstellen, wählen Sie bitte noch über den "Suche"-Button die
gewünschte Einzugsstelle aus.
Für die beiden letztgenannten Möglichkeiten können Sie im Listenbereich die
entsprechenden Lohnarten bzw. Personen markieren, für die eine Auswertung erfolgen soll.

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Handbuch (Saison-)KUG

Durch Klick auf die Funktions-Lasche Drucken wird der gewählte Bericht in die
Bildschirmansicht bzw. auf den Drucker ausgegeben.
Beispiel für eine Auswertung nach Einzugsstellen (hier SOKA-Bau)

DATALINE GmbH & Co. KG
Reinhold-Schleese-Strasse 13 a-c
30179 Hannover
Tel: 08 00 / 61 00 600
Fax: 08 00 / 61 00 601
Internet: www.dataline.de
Email: kontakt@dataline.de
Stand 18.6.2020

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