Der allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) und der Beurteilungsmaßstaub für Quarzfeinstaub - Institutsdirektor: Dipl. Biol. Volker Neumann Telefon: ...

 
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Der allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) und der Beurteilungsmaßstaub für Quarzfeinstaub - Institutsdirektor: Dipl. Biol. Volker Neumann Telefon: ...
Der allgemeine Staubgrenzwert (ASGW)
und der Beurteilungsmaßstaub für Quarzfeinstaub

        Institutsdirektor: Dipl. Biol. Volker Neumann
        Telefon: 06221-5108-29800
        Mobil: 0173-3218742
        Mail: Volker.Neumann@bgrci.de
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Aerosole

Aerosol: „Lösung (Dispersion) von flüssigen oder festen Teilchen in einem Gas (üblicherweise Luft)“ = umfasst das
Lösungsmittel und die gelösten Stoffe. In der Literatur wird jedoch der Begriff Aerosol oft mit den in der Luft gelösten
Partikeln verwendet – ohne Einschluss des Trägergases
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Aerosole

• Staub (Dust): Feste Partikel die durch mechanische Zerstörung von festen Material
  entstehen
• Rauch (Smoke): Partikel die durch unvollständige Verbrennung entstehen
• Dämpfe (Fume) Feste Partikel die aus der Gasphase entstehen (z.B. nach
  Verflüchtigung von geschmolzenen Substanzen
• Nebel (Haze): Wasser Tröpfchen, Verunreinigungen und Staub

                                                                    Icosaeder Virus:
                                                                    150 nm
                                                                    = 0,00015 mm
                                     Rote Blutkörperchen: 7
                                     µm = 0,007 mm
   Menschliches Haar: 80 µm
   = 0,08 mm
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Staub als ständiger Begleiter

Ca. 90% des Feinstaubs in der Atmosphäre sind natürlichen Ursprungs

 Salzhaltige Aerosole aus
  Meerwasser
 Vulkanische Aktivitäten
 Waldbrände
 Wüstenstaub
 Bodenerosion
 Pollen

                               Quarz ist ubiquitär in der Natur und macht ca. 12 % der oberen Erdkruste aus
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Staub als ständiger Begleiter

Ca. 10% der Stäube sind menschlicher Ursprung (meist Verbrennung von C-
Verbindungen)

   Industrie
   Energieerzeugung
   Haushalte (Heizung, Öfen)
   Verkehr (Diesel)
   Schüttgutumschlag
   Landwirtschaft
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Staubemissionen nach Quellen
                STAUBEMSSIONEN PM 10 UND PM 2,5 NACH QUELLEN IM JAHR 2016 IN
                                      DEUTSCHLAND
                                         Abfall   Energiewirtschaft
                                          4%             6%
                        Landwirtschaft                                Verarbeitendes Gewerbe
                            12%                                                 2%

                                                                                               Verkehr
                                                                                                21%

                                                                                        Haushalte und
Industrieprozesse                                                                      Kleinverbraucher
       35%                                                                                   18%

                                                         Militär und weitere kleine
                                                                  Quellen
           Quelle UBA                                                0%
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Größen von Partikeln in der Atemluft

Grobe Partikel zwischen 1 mm und 0,01mm (= 10 µm) Größe sind noch mit bloßem Auge erkennbar. Hierzu zählen beispielsweise schwerer Industriestaub, Sand, Nebel und Haare.

                            Krug (2003) Nanopartikel – Gesundheitsrisiko, Therapiechance? Nachrichten aus der Chemie 51
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Aerodynamischer Durchmesser

 „Der Durchmesser eines sphärischen Partikels der
 Dichte 1 g/cm³, das dieselbe Sinkgeschwindigkeit in
 Luft hat, wie das fragliche Partikel.“
              Der aerodynamische Durchmesser ist
                      entscheidend für die
                Sedimentationsgeschwindigkeit

KC GUBA Treffen                            16.08.2018   8
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Sedimentationsgeschwindigkeit
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DIN EN 481:

      Aufnahmewege von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper

             A-Staub                            E-Staub

DIN EN 481
Aerodynamischer Durchmesser bestimmt
      Aufnahme in den Atemtrakt
„Schicksal“ eingeatmeter Staubpartikel

              Einatmen

Ausatmen                  Ablagern

           Abtransport    Auflösen/      Einlagern
                         Absorbieren
Clearance der Lunge

                                           Abtransport über Schleim/
                                           Zilien-system (ca. ½ Tag)

                                           Aufnahme durch Fresszellen
                                           (ca. 10-200 Tage)

  Overload !
Überlasteter Selbstreinigungsmechanismus
hohe Exposition mit biopersistenten
Stäuben
Kombinierte Wirkung
Stäube am Arbeitsplatz

Asbeststaub                  Krebserzeugend TRGS 517, 519
Bleihaltige Stäube           Fruchtschädigend, TRGS 505
Chrom VI Staub               Krebserzeugend TRGS 561
Cobaltstaub                  Krebserzeugend TRGS 561
DME                          Krebserzeugend, TRGS 554
Gipsstaub                    AGW TRGS 900
Holzstaub                    Krebsverdächtig, TRGS 553
Hartholzstaub                Krebserzeugend, TRGS 553
Keramikfasern                Krebserzeugend TRGS 558
Mineralwolle                 TRGS 521
Nickelstaub                  Krebserzeugend TRGS 561
Quarzstaub                   Krebserzeugend TRGS 559
……..
Pathogene Wirkung
 Lungenumbau                                                    Systemische                  Tumoren
       Fibrose
                            Reizung, Entzündung,
                                                                Intoxikation
                            Immunreaktion
                                       Asthma

    Emphysem
                              Allergische Alveolitis

                                                                                          Nase, Kehlkopf, Lunge:
                                                             Übertritt aus Atemweg in
                                                             Körper (Wirkung auf Niere,   - DME
                                                             Blut, ZNS):                  - Quarzstäube
Pneumokoniosen:
                            Wesentlich organische Stäube:                                 - Hartholzstäube
                                                             - Viele Schwermetalle        - Hartmetallstäube -
- Asbestose                                                  -    Blei,
                            - Farmerlunge (Sporen)                                        Asbest
- Silikose (krist. Quarz)                                    -    Cadmium
- Talkose                   - Vogelzüchterlunge (Vogelkot)
- Hartmetallstäube          - Byssinose (Baumwollstaub)
                            - Bäckerasthma (Mehlstaub)
Anerkannte Berufskrankheiten
                     im Jahr 2016

                   Insgesamt 20.539 neu anerkannte BKs

Quelle DGUV
TRGS 900
     Der Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW)

(1) Der allgemeine Staubgrenzwert ASGW soll Beeinträchtigungen der
Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung
verhindern. Er ist als AGW anzuwenden für schwerlösliche bzw.
unlösliche Stäube die nicht anderweitig reguliert sind.

(2) Der ASGW gilt nicht als gesundheitsbasierter Grenzwert für Stäube
mit spezifischer Toxizität z.B. Stäube mit erbgutverändernden
krebserzeugenden (Kategorie 1A und 1B), fibrogenen und
sensibilisierenden Wirkungen. Für diese Stäube ist der ASGW als
allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß
Anhang I Nummer 2.3. Absatz 2 GefStoffV anzuwenden. Zusätzlich sind
die stoffspezifischen AGW der TRGS 900 bzw. risikobezogene
Beurteilungsmaßstäbe nach der TRGS 910 einzuhalten.
Ausschuss für Gefahrstoffe 2014:
Unter Berücksichtigung arbeitsmedizinisch toxikologischer Gesichtspunkte
wurden folgende AGW in die TRGS 900 aufgenommen.
Ab 2014 gelten folgende Werte:
• 1,25 mg/m3 für den alveolengängiger Teil (A-Fraktion; Dichte 2,5 g/cm3).
• 10 für den einatembaren Staub (E-Fraktion).
Entwicklung der Staub-Grenzwerte

            1971    1983    2001   2005        2014          2016
mg/m3         MAK Liste               TRGS 900
A-Staub      10       6      3*      3                1,25
E-Staub      -        -                   10
Quarz-      0,15     0,15   0,15    Kein Grenzwert           0,05
feinstaub                          Minimierungsgebot
                                     *Auf Baustellen 6 mg/m3
TRGS 900: Dichteproblematik

2.4. Allgemeiner Staubgrenzwert:

(7) „…… Der Arbeitsplatzgrenzwert für die A-Staub Fraktion in Höhe von
1,25 mg/m³ basiert auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/cm³“ (Bezogen
auf einen Ausgangswert von 0,5 mg/m³ bei der Dichte 1 g/cm³).

„Wenn an einem Arbeitsplatz Materialien mit besonders hoher Dichte
(z.B. Metalle) verwendet werden, kann mit der Materialdichte
umgerechnet werden. Für die E-Staubfraktion ist ein dichtbezogenes
umrechnen fachlich nicht begründbar. Für die E-Staubfraktion ist ein
dichtebezogenes Umrechnen fachlich nicht begründbar.“
Dichte – Beispiel PVC

 • In einer Kunststoff verarbeitenden Werkstatt wird PVC verwendet.
   Die Arbeiten beinhalten auch Prozesse, die PVC-Stäube entstehen
   lassen.

 • Die typische Dichte von PVC ist ca. 1,4 g/cm³.

 • Damit ergibt sich ein Grenzwert von: 0,5 (Dichte „1“) * 1,4 = 0,7
   mg/m³

 • Das gilt unter der Annahme, dass der luftgetragene Staub sonst
   keine anderen Bestandteile enthält (auch dies ist nur eine
   Annahme!)

TRGS 504, Dahmann                               16.08.2018       Seite 22
Dichte – Beispiel Eisen

 • Bei schleifen von Eisen entstehen entsprechende Stäube. Würde
   man von einem reinen Eisenstaub in der Luft ausgehen ergibt sich
   folgende Situation.

 • Die typische Dichte von Eisen ist 7,89 g/cm³.

 • Damit ergibt sich ein Grenzwert von: 0,5 (Dichte „1“) * 7,89 = 3,9
   mg/m³

 • Das gilt unter der Annahme, dass der luftgetragene Staub sonst
   keine anderen Bestandteile enthält (auch dies ist nur eine
   Annahme!)

TRGS 504, Dahmann                               16.08.2018       Seite 23
Dichteproblematik aus Sicht des IGF

1. Grundsätzlich gehen wir (IGF) davon aus, dass alle Stäube, die
   wir messtechnisch erfassen, eine Dichte von 2,5 g/m³ haben
   (wir rechnen also nicht um). Grenzwert = 1,25 mg/m³

2. Es gibt jedoch durchaus Stäube, die wesentlich leichter sind, als
   „der Durchschnitt“ oder wesentlich schwerer. In dem Fall ist es
   möglich mit einer “typischen“ Materialdichte umrechnen.

3. Die Sichtweise ist individuell sehr unterschiedlich!

Staubgrenzwerte,

 TRGS 504, Dahmann                               16.08.2018      Seite 24
TRGS 900: Löslichkeit

• So lange keine anderen Erkenntnisse vorliegen, ist die gesamte
  erfasste Staufraktion als unlöslich zu werten.

• Wenn in der betrieblichen Praxis Fälle vorkommen, bei denen der
  Löslichkeit der auftretenden Stäube eine besondere Bedeutung
  zukommt (z.B. Zucker, Kalisalz, Gips) kann der Arbeitgeber im
  Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Verfahren festlegen, wie der
  lösliche Anteil bei der Ermittlung und Beurteilung berücksichtigt werden
  soll.

• Dabei kann er sich an den Verfahren aus der IFA Arbeitsmappe
  „Messung von Gefahrstoffen“ Lfg V/2006 orientieren.
TRGS 900: Der neue AGSW – Übergangsfristen

Für Tätigkeiten bei denen der AGW für A-Staub von 1,25 mg/m3 nicht
eingehalten werden kann gilt übergangsweise bis zum 31.12.2018 ein
Beurteilungsmaßstab von 3,0 mg/m3 sofern

1. eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, einschließlich aktueller Ergebnisse aus
   Expositionsermittlungen gemäß TRGS 402 für die betreffenden Tätigkeiten und die Vorgaben der
   Gefahrstoffverordnung, insbesondere von Anhang I Nummer 2.3 Absätze 1-7, umgesetzt sind,
2. gewährleistet ist, dass der Schichtmittelwert den Beurteilungsmaßstab von 3,0 mg/m³ unterschreitet,
3. technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen umgesetzt
   sind
4. ein Schutzmaßnahmenkonzept entsprechend § 6 Absatz 8 Satz 1 Nr. 4a GefStoffV vorliegt, mit der
   Zielsetzung den AGW für die A-Staubfraktion von 1,25 mg/m³ innerhalb des Übergangszeitraums einhalten
   zu können
5. die Beschäftigten über das Schutzmaßnahmenkonzept entsprechend § 6 Absatz 8 Satz 1 Nr. 4a GefStoffV
   im Rahmen der Unterweisung nach § 14 Absatz 2 GefStoffV informiert wurden und
6. den Beschäftigten während des Übergangszeitraumes vom Arbeitgeber Atemschutz zur Verfügung gestellt
   wird, der bei Expositionsspitzen zu tragen ist.
Branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellungen

 • Sollen branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen
   definieren

 • Sollen allgemein darstellen, wie die Expositionssituation bei
   Vorhandensein der branchenüblichen Verfahrens- und
   Betriebsweisen ist (Einhaltung 1,25 mg/m³; Einhaltung 3 mg/m³)

 • Sollen im Zweifelsfall Anregungen für ein nötiges
   Schutzmaßnahmenkonzept bieten

 • Sollen dem Einzelunternehmer helfen und der Aufsichtsperson
   helfen
Branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellungen

  https://www.dguv.de/medien/fb-rci/dokumente/neuerscheinung.pdf

     1. DGUV Information 213-100: Staub bei
        Elektroinstallationsarbeiten
     2. DGUV Information 213-101: Keramische Industrie
     3. DGUV Information 213-102: Natursteinindustrie
     4. DGUV Information 213-103: Trockenmörtelindustrie
     5. DGUV Information 213-104: Recycling-Baustoffe
     6. DGUV Information 213-105: Kies-/Sand- und Quarzsand-
        Industrie Natursteinindustrie:
Fragestellungen

Frage: Ist die vorhandene Messtechnik den herabgesetzten ASGW
gewachsen?
Antwort: Ja

Frage: Ist die Berücksichtigung der Dichte möglich?
Antwort: jein Der AGW wurde für Stäube mit einer Dichte von 2,5 g/m3
ermittelt. Die Dichtebestimmung für Stäube ist komplex. Nur bei Stäuben
mit bekannter Staubdichte kann diese in eine AGW Anpassung
eingebracht werden.

Frage: Kann die Löslichkeit von Staubanteilen einbezogen werden?
Antwort: jein. Der MAK Wert gilt nur für granuläre biobeständigte
Stäube. Partikel die sich in der Lunge (Surfactant) „schnell“ auflösen
fallen nicht in diese Kategorie. Es fehlt eine Definition für diesen
Parameter. Die Löslichkeit verschiedener Mineralien ist nicht bekannt.
Quarzfeinstaub – A-Fraktion

• Als Quarzfeinstaub wird die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) des
  kristallinen Siliziumdioxids (SiO2) in den Modifikationen Quarz, Cristobalit
  und Tridymit genannt. Kristallines Siliziumdioxid wird auch als kristalline
  Kieselsäure bezeichnet. Besonders quarzreiche Gesteinsarten sind Granit,
  Quarzit und Sandstein.
• Hier muss also die Staubfraktion bewertet werden, die in der Lage ist die
  relevanten Lungenbereiche (z. B. Alveolen) zu erreichen.
Beurteilungsmaßstab Quarz

GMBl 2016, S. 623 v. 29. Juli 2016 [31]
• Bekanntmachung von Erkenntnissen zu Gefahrstoffen
• hier: Beurteilungsmaßstab für Quarz (A-Staub)

   Der AGS hat einen Beurteilungsmaßstab zu Quarz (A-Staub) von
         50 μg/m³ (Überschreitungsfaktor 8) beschlossen

(Begründung siehe http://www.baua.de/de/Themen-von-A-
/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/900/Quarz.pdf

Bislang gibt es BM für Nano-GBS, Chrom VI, Quarz A-Staub
Was ist ein Beurteilungsmaßstab?
GMBI 2016, S. 22 v. 29. Juli 2016 [31]

•   „BM sind als Einzelfälle zu betrachten und jeweils gesondert in stoffspezifischen
    TRGS zu erläutern und mit Schutzmaßnahmen zu unterlegen“
•   „Festlegung des BM Schichtmittelwert mit Kurzzeitwertregelung“
•   BM ist bei der Gefährdungsbeurteilung und zur Kontrolle der Wirksamkeit der
    Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten.“
•   „Begründete Ausnahmen, in den der BM nicht eingehalten werden kann, sind in der
    stoffspezifischen TRGS zu beschreiben.“
•   „Betriebe, die Ausnahmen in Anspruch nehmen wollen, müssen
    Maßnahmenkonzept entwickeln, wie der BM im Zeitraum von 3 Jahren eingehalten
    werden kann.“
•   „Nach der Veröffentlichung der stoffspezifischen TRGS sollte der
    Beurteilungsmaßstab in der TRGS 900 oder TRGS 910 mit Hinweisen auf die
    TRGS in einer Fußnote veröffentlicht werden.“
•   „Stoffspezifische TRGS mit Ausnahmen wird nach 3 Jahren überprüft.“

•   https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/Beurteilungsmassstab-Quarz.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Wirksamkeit des Beurteilungsmaßstabs
                Quarz

Es stellt sich die Frage ab dann ist der BM
      für Quarz (A-Staub) wirksam?
Konsequenzen – Was macht das IGF daraus?

• An übertägigen Arbeitsplätzen und im Versatz (Untertage)
  überwachen wir auch bereits im Hinblick auf die „Einhaltung“ des
  Wertes von 0,05 mg/m³.

• Bei Überschreitung erfolgt eine Mitteilung an den Unternehmer:
  „Schutzmaßnahmen reichen nicht aus“.

• In der TRGS 559 werden künftig Einzelheiten zu den
  Schutzmaßnahmen und den erforderlichen Aktivitäten stehen.

• Auch für untertägigen Steinkohlebergbau und
  Nichtsteinkohlebergbau verweisen wir auf den Grenzwert von 50
  µg/m3. Dieser löst die Vorgaben der GesBergV mit der Ermittlung
  der fibrogenen Grubenstäube ab dem 24.10.2019 ab.
EU - Krebsrichtlinie

• Quarz wurde mit einem verbindlichen Grenzwert (BLV) der EU in
  das Regelwerk der Krebsrichtlinie in 12.2017 eingetragen.

• Der Grenzwert wurde mit 0,1 mg/m³ festgelegt.

• Diese verbindlichen EU-Grenzwerte müssen national (mit einer
  Übergangsfrist 2 Jahre ) eingehalten werden!

• Die Mitgliedländer können eigene niedrige Grenzwerte etablieren
  und im nationalen Recht verankern.
Sonderfall untertätiger Bergbau

Fibrogene Grubenstäube:

• Seit vielen Jahren sinken der
  Grenzwert für Quarz und der
  Allgemeine Staubgrenzwert
  kontinuierlich.
• Der Wert für fibrogene
  Grubenstäube ist seit 1992
  unverändert mit 4 mg/m3
  gültig.
• Daraus resultiert ein gewisser
  Rechtfertigungsdruck!
Sonderfall untertätiger Bergbau

Untertägiger Steinkohleabbau: (Ende 12.2018 in Deutschland)

• Grenzwert für fibrogene Grubenstäube bleibt.
• Dosiskonzept mit Arbeitseinsatzlenkung etc. bleibt unverändert
  erhalten.

Untertägiger Nichtsteinkohleabbau:

• Grenzwert für fibrogene Grubenstäube bleibt bis zum 23.10.2019.
• Danach erfolgt eine Angleichung an das allgemeine
  Gefahrstoffrecht mit den Grenzwerten für A-Staub und E-Staub
  und dem BM für Quarz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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