Die TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" - IGF

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Die TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" - IGF
Symposium Gefahrstoffe 2018
   „Schlema IX“, 21. – 23. März 2018
   Landgut Stober, Groß Behnitz, Land Brandenburg

 Die TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen
 und ihren Verbindungen“
                                                            Dr. Martin Wieske, WirtschaftsVereinigung Metalle e. V.

Dr. Martin Wieske                                   Seite
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Die deutsche NE-Metallindustrie

                                               PRODUKTION:       8,5 MIO. T.
                                               ENERGIEEINSATZ:   24,6 MRD. KWH

                    46,5 Mrd. Euro

                                     655

Bild: Aurubis AG

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Agenda

                              KLEINE REISE IN DIE
                              WELT DER METALLE
                              • Risikokonzept und
                                Betroffenheit der
                                Metallindustrie
                              • Der Weg zu einer
                                spezifischen
                                „Metall-TRGS“
                              • Lösungsansätze in
                                der neuen TRGS für
                                krebserzeugende
                                Metalle

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Regelungen am Arbeitsplatz: Startpunkt: TRGS 900

     Arbeitsplatz-Grenzwert                             Bis 2005:
             (AGW)                                  Technische Richt-
                                                  Konzentrationen (TRK)
  Konzentration eines Stoffes,                Geringste Konzentration eines
   bei der auch bei wiederholter,              krebserzeugenden Stoffes die
   langfristiger Exposition keine              nach dem Stand der Technik
   Gesundheitsbeeinträchtigung zu              (vertretbarer Aufwand) erreicht
   befürchten ist.                             werden kann.

  Keine Gefährdung                            Verbleibendes Risiko

  „Gesundheitsbasierter“                      „Stand der Technik“ basierter
   Grenzwert                                    Grenzwert

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Gefahrstoffverordnung 2005: Folgen für die Metallindustrie

Aufgehobene technisch begründete Luftgrenzwerte (TRK) der TRGS 900:

  •   Beryllium und seine Verbindungen
  •   Cadmium und seine Verbindungen
  •   Chrom (VI)-Verbindungen
  •   Cobalt und seine Verbindungen
  •   Nickel und seine Verbindungen
  •   …

Gefährdungen durch krebserzeugende Metalle betreffen weite Bereiche der Metallindustrie:
  • Heißprozessen, Bearbeitungsprozesse, Chemischen Prozesse, Pulverherstellung,
      Katalysatorherstellung, …

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Theorie und Praxis

   UMGANG MIT KREBSERZEUGENDEN STOFFEN
   •       Minimierung „bis Null“ real nicht möglich
   •       Konzept zum Umgang in der Praxis ist notwendig

    POSITIVE EIGENSCHAFTEN NUTZEN!
    NEGATIVE EIGENSCHAFTEN KONTROLLIEREN!

   Bild: Kemper

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Grundlage der TRGS 561: Das Risikokonzept

   Das verbleibende (Gesundheits)Risiko entscheidet über die
   Dringlichkeit und den erforderlichen Aufwand von
   Schutzmaßnahmen, nicht mehr der Stand der Technik!
                                                                                      Toleranzrisiko
   1.     Festlegung stoffübergreifender Risikogrenzen
          = Exposition-Risiko-Beziehungen
        Toleranzrisiko           4 : 1.000        Darüber:       hohes Risiko
        Akzeptanzrisiko          4 : 10.000       Darunter:      niedriges Risiko

   2.     Ableitung stoffspezifischer Risikowerte
          (Akzeptanzkonzentration AK; Toleranzkonzentration TK)

          a) Basis: arbeitsmedizinische, epidemiologische, toxikologische Daten
          b) Berücksichtigung der Potenz der Kanzerogenität
          c) Berechnung für täglich 8-stündige inh. Exposition in 40 Arbeitsjahren   Akzeptanzrisiko
          d) wenn möglich anhand Daten vom Menschen
          e) tatsächlich meist aus tierexperimentellen Studien

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Risikokonzept:
Zusammenhang zwischen Risikobereichen und Maßnahmen

                              Akzeptanz-                                   Toleranz-
                             konzentration                               konzentration

   Gewicht der sozio-                                                             Notwendigkeit von
      ökonomischen                                                                Risikominderungs-
            Faktoren                                                              maßnahmen
             konzentration
             Hintergrund-

  C=0                                                                                             C

         Bereich niedrigen                                                        Bereich hohen
                                             Bereich mittleren Risikos
              Risikos                                                                Risikos

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Risikokonzept:
Zusammenhang zwischen Risikobereichen und Maßnahmen

                      Akzeptanz-                                                       Toleranz-
                     konzentration                                                   konzentration

                                                      Risikobezogenes
       entspricht der        Risikogrenze 4:10.000     Maßnahmenkonzept statt                                     entspricht in etwa dem
         allgemein                                     starrer Blick auf                                           Risiko eines beruflich

                                                                                         Risikogrenze 4:1.000
       verbleibenden                                   Nullexposition                                                  unbelasteten
           Krebs-                                     Belastungen im roten/                                         Nichtrauchers an
      wahrscheinlichkeit                               gelben Bereich:                                                Lungenkrebs zu
       außerhalb des                                   Maßnahmenplan zur                                                 erkranken
       Arbeitsplatzes                                  Absenkung der Exposition

          Zielwert                                    Toleranzrisiko einhalten:                                  Gefahrenschwelle
                                                       oberhalb der Toleranz-
                                                       schwelle keine (oder nur
                                                       kurzzeitige) Exposition
  C=0                                                                                                                             C

         Bereich niedrigen                                                                                      Bereich hohen
                                                         Bereich mittleren Risikos
              Risikos                                                                                              Risikos

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Projekt TRGS 561

 Technische Regel für Gefahrstoffe:

       „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen
                 und ihren Verbindungen“

Motivation
   Toleranzkonzentrationen nicht eingehalten
   Werte-Zoo schwer zu durchschauen
   Praxis braucht Umsetzungsunterstützung
   Grundlage: Risikokonzept (TRGS 910) und aktuelle GefStoffV
   Berufsgenossenschaften erarbeiten parallel Branchenregelungen

Vorrangige Ziele:
 Expositionen unterhalb der TK/AGW/BM erreichen!
 Maßnahmenplan zur weiteren Absenkungen der Belastungen oberhalb
  des Akzeptanzrisikos

Dr. Martin Wieske                                 Seite 10
TRGS Metalle
Der Weg bis heute

                                                                              Mai
         Nov                     2014 und                                    2017:
        2012:                       2015:                Nov               Verabschi
       Projek                    Sachstand              2016:              edung im
       tskizze                    -berichte              AGS                  AGS

                      2013/                    März              März                     Okt
                    2014: 9 AK                und Sep            2017:                   2017:
                    Sitzungen                  2016:            Verabsc                Veröffen
                                               UA II            hiedung                tlichung
                                                                im UA II

Dr. Martin Wieske                                   Seite 11
TRGS 561: Aufbau

   1. Anwendungsbereich
   2. Begriffsbestimmungen
   3. Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
   4. Allgemeine Schutzmaßnahmen
   5. Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche
   6. Arbeitsmedizinische Prävention

   7. Literatur

Dr. Martin Wieske                        Seite 12
Anwendungsbereich der TRGS 561

   METALLE UND ANORGANISCHE METALLVERBINDUNGEN DER
   CARC. KAT. 1A UND 1B!
    Metallisches As und Ni gehören nicht in den Anwendungsbereich
    Vornehmlich betroffene Branchen und Bereiche:
     o Nichteisenmetall-Metallerzeugung
     o Hartmetallproduktion
     o Roheisen- und Stahlerzeugung
     o Galvanik und Beschichtung mit Chromaten
     o Batterieherstellung
     o Recycling von E-Schrott, PVC, Batterien und Solarmodulen
     o Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und
        Pigmenten
     o Weitere spezielle Bereiche

   GILT NICHT FÜR:
    Tätigkeiten Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren an
      metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige
      Gefahrstoffe entstehen können  TRGS 528
    Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen  TRGS 526

Dr. Martin Wieske                                Seite 13
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

                    Arbeitgeber (AG) muss vor Beginn der Tätigkeit
                    feststellen u. dokumentieren, ob krebserzeugende
                    Metalle o. metallische Verbindungen
                    entstehen/freigesetzt werden können
                     Gefährdungsbeurteilung (GB) gem. § 6 GefStoffV

                         AG stellt einen Maßnahmenplan auf, wie
                         innerhalb von 3 Jahren die TK/BM unterschritten
                         werden soll
                          STOP-Prinzip

                    Finales Ziel ist die Unterschreitung der
                    Akzeptanzkonzentration

Dr. Martin Wieske                                    Seite 14
Messtechnische Hinweise

   • Liegen alte Messergebnisse nur aus der E-Staubfraktion
     vor, kann konservativ E = A gesetzt werden. Empfohlen:
     neue Messungen
   • Möglichkeit der Verwendung von Leitkomponenten,
     wenn Staubzusammensetzung bekannt ist
   • Berücksichtigung von bekannten Wechsel- und
     Kombinationswirkungen (zurzeit keine bekannt)
   • Legierungen können grundsätzlich als homogene
     Gemische der enthaltenen Metalle angesehen werden

   • Messtechnik-Liste:
     https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrun
     g-von-
     Ausschuessen/AGS/pdf/Messverfahren.pdf?__blob=pu
     blicationFile&v=2

Dr. Martin Wieske                         Seite 15
Beurteilungsmaßstäbe für Metalle
Was gilt es abzubilden?

                                              TABELLE 1 ZEIGT DIE
                                              BEURTEILUNGSMAßSTÄBE
                                              Mit dem Inkrafttreten der
                                              TRGS 561 wurden auch die
                                              fehlenden Luftgrenzwerte für
                                              krebserzeugende Metalle
                                              und Metallverbindungen
                                              veröffentlicht und sind damit
                                              rechtskräftig

                                                 * noch nicht veröffentlicht

Dr. Martin Wieske                  Seite 16
Stoffspezifische Informationen und Hinweise

   • Hinweise und Geltungsbereich der
     Beurteilungsmaßstäbe (AK, TK, AGW, BM)
   • Hinweis auf relevante Fraktion (E oder A oder beides)
   • Aufnahme vor allem inhalativ, ggf. oral, dermal
     untergeordnet
   • Hinweise auf Haut- und Atemwegssensibilisierenden
     Wirkungen
   • Hinweise zu Möglichkeiten und Grenzen des
     Biomonitoring (As-Verbindungen: Fischkarenz 48h vor
     Biomonitoring)
   • Hinweise zum Vorkommen und Einsatzbereichen
     einzelner Metalle/-verbindungen
   • Expositionssituationen und relevante Expositionen
     (MEGA-Auswertungen)

Dr. Martin Wieske                          Seite 17
AGW-Fall: Beryllium und seine anorganischen Verbindungen

Beryllium ist in der EU als C1B eingestuft, tierexperimentelle und epidemiologischen Daten
liefern aber keine Grundlage für Bewertung der krebserzeugenden Eigenschaften
• Sensibelster Endpunkt ist CBD (und Sensibilisierung)
• AGW abgeleitet: 0,14 µg/m³ (E) und 0,06 µg/m³ (A)

 Überschreitung eines AGW bedeutet „Bereich hohen Risikos“
 Hinweis auf sensibilisierende Wirkungen Be-haltiger Salze und Lösungen, aber: Keine
  besonderen Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt mit massiven Be-Legierungen notwendig
 Die generellen Schutzmaßnahmen sind in jedem Fall umzusetzen

Dr. Martin Wieske                         Seite 18
Beurteilungsmaßstab-Fall: Chrom VI

Einführung des Beurteilungsmaßstabes von 1 µg/m³ (E), entspricht ~ 4 : 1.000 Risiko
(https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-
Ausschuessen/AGS/Beurteilungsmassstaebe.html)
• Der Beurteilungsmaßstab (BM) ist zu berücksichtigen und einzuhalten
• Begründete Ausnahmen, in denen der Beurteilungsmaßstab derzeit nicht eingehalten
   werden kann, sind in der stoffspezifischen TRGS zu beschreiben

 die generellen allgemeinen Schutzmaßnahmen sind in jedem Fall umzusetzen
 BM und Minimierung:
   − Bei einer Konzentration oberhalb 1 µg/m³ liegt ein hohes Risiko vor, bei einer
      Konzentration kleiner 1 µg/m³ ein nicht quantifizierbares, niedrigeres Risiko. … Die
      Reduzierung der Exposition auf Werte unterhalb der aktuellen Bestimmungsgrenze ist
      anzustreben.
   − Bei galvanotechnischen Verfahren sind unterhalb 1 µg/m³ keine weiteren technischen
      Schutzmaßnahmen nötig wenn durch diese Maßnahmen keine erhebliche Verringerung
      der Exposition zu erwarten ist. …

Dr. Martin Wieske                         Seite 19
Allgemeine Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden
Metallen

   BRANCHENÜBERGREIFEND:
   TECHNISCH - ORGANISATORISCH - HYGIENE – PSA
   • Entsprechend der Risikobereiche gestaffelt
   • Gültig für ERB-Stoffe
   • Bei Beryllium (AGW): generelle Schutzmaßnahmen
   • Bei Chromat: BM unterschreiten

                                Zusätzl. Schutzmaßnahmen
                                im Bereich hohen Risikos

                                Zusätzl. Schutzmaßnahmen
                                im Bereich mittleren Risikos

                                generelle
                                Schutzmaßnahmen

Dr. Martin Wieske                              Seite 20
Organisatorische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden
Metallen

 Generell anzuwendende             Zusätzlich im Bereich           Zusätzlich im Bereich hohen
 Maßnahmen                         mittleren Risikos               Risikos

 • Tätigkeiten nur durch           • Verzeichnis über die          • Expositionsdauer verkürzen
   fachkundige oder entsprechend     Beschäftigten gem. TRGS 410
   unterwiesene Personen             „Expositionsverzeichnis“      • Empfehlung:
                                     führen                          Behörde informieren und
 • belastete Arbeitsbereiche                                         Maßnahmenplan übergeben
   abgrenzen,
   Zugangsbeschränkungen,
   Expositionsdauer und Anzahl
   der Exponierten nach
   Möglichkeit minimieren

 • Unterweisung inkl.
   arbeitsmed.-tox. Beratung
   unter Beteiligung des
   Betriebsarztes

Dr. Martin Wieske                           Seite 21
Technische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

                    Zusätzlich im Bereich hohen Risikos
                    Sofern u.g. Maßnahmen nicht ausreichen, ist eine
                    räumliche Trennung bevorzugt durch bauliche
                    Maßnahmen notwendig.

                        Zusätzlich im Bereich mittleren Risikos
                        Sofern u.g. Maßnahmen nicht ausreichen, ist eine
                        räumliche Trennung notwendig.

                    Generell
                    Verschleppung von krebserzeugenden Stoffen ist durch
                    räumliche Abtrennung zu verhindern (z.B.
                    lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen, …)

Dr. Martin Wieske                                  Seite 22
Hygiene-Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeug. Metallen

                                                GENERELL
                                                • AG hat ausreichend Zeit
                                                  für Hygiene-Maßnahmen
                                                  zur Verfügung zu stellen
                                                • keine Nahrungs- und
                                                  Genussmittelaufnahme
                                                  am Arbeitsplatz außer in
                                                  Pausen-/Bereitschafts-
                                                  räumen (Ausnahme
                                                  Hitzearbeitsplätze)
                                                • Vorgaben TRGS 500 bzgl.
                                                  getrennter Aufbewahrung
                                                  von Straßen- und
                                                  Arbeitskleidung sind zu
                                                  beachten
                                                • kontaminierte Arbeits-
                                                  kleidung ist auf Veran-
                                                  lassung des AG zu
                                                  reinigen
                                                • …

Dr. Martin Wieske             Seite 23
Hygiene-Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeug. Metallen

 Zusätzlich                                                       Zusätzlich
 im Bereich mittleren Risikos                                     im Bereich hohen Risikos

 • private Gegenstände (z.B.                                      • private Gegenstände (z.B.
   Handys) sollen nicht an den                                      Handys) nicht am Arbeitsplatz
   Arbeitsplatz                                                     erlaubt

 • AG hat geeignete                                               • Bei absehbar dauerhafter
   Schutzkleidung zur Verfügung                                     Überschreitung der TK:
   zu stellen inkl. Reinigung, ggf.                                 Schwarz-Weiß-Trennung*
   auch Arbeitskleidung                                             prüfen

 • Einrichtung einer räumlichen                                   • Am Schichtende Duschen und
   Schwarz-Weiß-Trennung* kann                                      Haare waschen
   erforderlich sein

* SW-Bereich: zwei mit einem Waschraum verbundene Umkleideräume

Dr. Martin Wieske                                                          Seite 24
PSA bei Tätigkeiten mit krebserzeug. Metallen

              Generell geeignete PSA ist bereitzustellen, Trageverpflichtungen regeln
              bevorzugt nicht belastender Atemschutz (mind. P2) auszuwählen

              Zusätzlich im Bereich mittleren Risikos: Prüfung, ob bei Tätigkeiten mit
              Expositionsspitzen während der Dauer der erhöhten Exposition Atemschutz
              getragen werden muss

              Zusätzlich im Bereich hohen Risikos: Atemschutz (mind. P2) ist zu tragen,
              ggf. zeitlich befristete Ausnahme bei Behörde, wenn belastender
              Atemschutz getragen werden muss (AMR 14.2)

Dr. Martin Wieske                           Seite 25
Staubvermeidung

   Materialien, Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte sind so
   auszuwählen, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird!

   ARBEITSVERFAHREN
   • geschlossene Systeme mit Luftpendelung
   • Kapselung und wirksame Absaugung
   • kein offener Umgang mit staubenden/pulverförmigen Materialien
   • Anfeuchten des Materials, wenn möglich

   ARBEITSRÄUME
   • Staubablagerungen vermeiden z.B. glatte oder abgeschrägte
     Wände/Decken, leicht zu reinigende Böden, Arbeits- u.
     Oberflächen…

   INSTANDHALTUNG/WARTUNG/REINIGUNG
   • Aggregate, Messgeräte etc. die zu Wartungszwecken aus dem
      Arbeitsbereich herausgenommen werden sind zuvor zu reinigen
   • Aufwirbelung von Stäuben bei der Reinigung ist zu vermeiden
      (Nassverfahren, Kehr-Saugmaschinen, Befeuchtung)

Dr. Martin Wieske                                Seite 26
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche

   BEISPIEL:
   NICHTEISENMETALL-ERZEUGUNG UND –VERARBEITUNG

   Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition
   • As, Co, Ni, Cd als Nebenprodukte in Primärhütten und bei der
      Raffination und Elerktrolyse
   • Verwendung von Cr, Ni, Co, Be, Cd, als Legierungsbestandteile
   • Produktion und Verarbeitung von Metallpulvern (i.d.R. metallisch)
   • Bearbeitung von Legierungen
   • Rösten von Erzen und Schlacken
   • Anreicherung in Filterstäuben (insbesondere Oxide des As und Cd)
   • …

Dr. Martin Wieske                                 Seite 27
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche

Beispiel: Nichteisenmetall-Erzeugung und – verarbeitung
                                                          EXPOSITIONSSITUATION
                                                          • Nur wenige Daten (E-
                                                            Fraktion) in MEGA
                                                            vorhanden
                                                          • Hinweise auf
                                                            Leitkomponenten aus der
                                                            Cu-, Zn- und Pb-
                                                            Herstellung aus der
                                                            Industrie

                                                          SUBSTITUTION
                                                          • i.d.R. nur begrenzt
                                                            möglich
                                                          • Einsatz emissions- und
                                                            staubarmer Anwendungs-
                                                            und
                                                            Verwendungsverfahren

Dr. Martin Wieske                     Seite 28
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche

   BEISPIEL: NICHTEISENMETALL-ERZEUGUNG UND –
   VERARBEITUNG

   SCHUTZMAßNAHMEN

   • räumliche S/W-Trennung in Bereichen der Cu-, Zn- und Pb-
     Herstellung mit Überschreitung der TK für As-Verbindungen oder
     Cd
   • Vermeidung von Rauchen, Stäuben und Staubablagerungen sowie
     von Aufwirbelung und Verschleppung von Stäuben
   • Geschlossene Systeme, ggf. Überdruckkabinen für Bedienpersonal
     (Radlader)
   • ggf. Einhausungen (z.B. Gieß-, Abkühlstrecken, Auspackstationen)
     oder PSA (Großguss)
   • wirksame Absaugungen an Chargieröffnungen
   • …

Dr. Martin Wieske                                 Seite 29
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche
Beispiel: Galvanotechnische und chemische Oberflächenbehandlung
 Verfahren und Tätigkeiten mit      Expositionssituation (95%)        Substitutionsmöglichkeiten
 relevanter Exposition              • Hartverchromen: 25 µg/m³        • Cr(VI)-freie Verfahren prüfen
 • Hartverchromen                     Glanz- /Schwarzverchromen: >      z.B. Glanzverchromen,
 • Glanz- und Schwarzverchromen,      2,5µg/m³                          Passivieren und Chromatieren
    Chromatieren                    • Chromatieren: 6,8 µg/m³           mit Cr(III)- Verbindungen
 • Beizen mit Chromsäure                                              • Emissionsminderung durch
 • Vernickeln                       • chemisches Vernickeln: Ni-        wirksame Netzmittel bzw.
 • Blaupassivierung (Co)              Verbindungen bis 22 µg/m³ (E)     Schaumabdeckungen
                                      galvanisches Vernickeln: Ni-
  Beeinflusst durch u.a.:             Verbindungen bis 31 µg/m³ (E)   Schutzmaßnahmen
 • Wasserstoffentwicklung,                                            • Maßnahmen-Tabelle: AG kann
    Einsatzkonzentration, Einsatz   • Blaupassivieren Co < 1 µg/m³      davon ausgehen, dass BM für
    von Netzmittel,                   (E)                               Cr(VI) sowie AK für Ni- und Co-
 • Verfahrensparameter,                                                 Verbindungen eingehalten
    Lüftungstechnik und                                                 werden
    Expositionszeit                                                   • Verweis auf DGUV-Regel
                                                                        Branche Galvanik i.V.

Dr. Martin Wieske                             Seite 30
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche
Beispiel: Galvanotechnische und chemische Oberflächenbehandlung
 Tabelle 3: Technische Maßnahmen zur Minderung der inhalativen Exposition zur Erreichung der
 Beurteilungsmaßstäbe für Chrom(VI)-Verbindungen sowie für Nickel- und Cobaltverbindungen

                                 Emissionsmindernde    Geschlosse Randabsau Lüftungs- Abdeckung
                                                                                                  Raumluft-
                                Maßnahmen z.B. Einsatz ne Anlage   gung am   kabine am     der
         Verfahren                                                                                technische
                                   von Netzmitteln        mit     Prozessbeh Beschick- Prozessbeh
                                                                                                    Anlage
                                 (Schaumabdeckung)     Absaugung     älter   ungswagen    älter
 Hartverchromen
                                                          X                                             X
 Serienteile (z.B. Tiefdruck)
 Hartverchromen
 wechselnde Teile (z.B.                  X                            X            Q           Q        Q
 Lohngalvanik)
 Glanz- und
                                         X                            X            Q           Q        Q
 Schwarzverchromen
 Chromatieren                            X                            X                                 Q
 Vernickeln chemisch                                                  X            Q           Q        Q
 Vernickeln galvanisch                                                X            Q           Q        Q
 Blaupassivierung                                                     X                                 Q
 X=     Branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen
 Q = zusätzliche Maßnahmen nach dem Stand der Technik, wenn der Beurteilungsmaßstab nicht eingehalten wird
 (siehe auch DGUV Regel „Branche Galvanik“ nach Nummer 5.3 Absatz 2)

Dr. Martin Wieske                                      Seite 31
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche

                                          BRANCHENREGELN

                                          • DGUV-Regel 109-601
                                            Branche Erzeugung von
                                            Roheisen und Stahl
                                          • DGUV Regel 109-602:
                                            Branche Galvanik
                                          • DGUV-Regel Branche
                                            Metallhütten: fertig,
                                            noch redaktionelle
                                            Prüfung
                                          • DGUV Regel zur
                                            Branche Gießereien: in
                                            Bearbeitung

Dr. Martin Wieske         Seite 32
Arbeitsmedizinische Prävention

   ALLGEMEINE ARBEITSMEDIZINISCH-TOXIKOLOGISCHE
   BERATUNG

   Information der gefährdeten Mitarbeiter i.d.R. in der Gruppe anhand
   der Betriebsanweisung über:
   • Hauptaufnahmewege, Verschleppung und Kontamination
   • Hygiene (Händehygiene, Barttragen …)
   • medizinische Aspekte von PSA (Tragezeiten, Handhabung,
       Belastungen …)
   • Möglichkeiten/Hintergründe der arbeitsmedizinischen
       Vorsorge/Biomonitoring
   • […]

   Beteiligungs“gebot“ des Betriebsarztes :
    bei Erstellung der GefB
    bei der Beratung des AG

Dr. Martin Wieske                                  Seite 33
Arbeitsmedizinische Prävention

   INDIVIDUELLE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE

   Individuelles Gespräch auf Basis ArbMedVV (vom AfaMed erstelltes
   Kapitel):

   • Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefährdungen
   • Information zur Pflichtvorsorge (As, Be, Cd, Cr-VI, Ni) bzw. zur
     Angebotsvorsorge (Co) und zur nachgehenden Vorsorge
   • Angebot von klinischen Untersuchungen und Biomonitoring (nur
     mit Zustimmung des Mitarbeiters)
   • Tabelle mit geeigneten Werten zur Beurteilung biologischer Werte
   • Arbeitgeber muss Vorsorgekartei führen
   • …

Dr. Martin Wieske                                 Seite 34
Fazit
TRGS Metalle: hohe Anforderungen an Betriebe und Mitarbeiter!

                                  BREITER ANWENDUNGSBEREICH: WERTEZOO MANAGEN!

                                   Vorrangiges Ziel der TRGS: Expositionen unterhalb TK,
                                    unterhalb AGW, unterhalb des BM!
                                   Akzeptanzniveau hat Zielwertcharakter

                                  PRAKTIKER MITNEHMEN: STOFFINFORMATIONEN !

                                   Abschnitte mit stoffspezifischen Informationen
                                   Liste mit messtechnischen Hinweisen bei BAuA

                                  UMSETZUNG BRAUCHT BREITE UNTERSTÜTZUNG!

                                   Abschnitt mit allgemeinen Schutzmaßnahmen plus Fokus
                                    auf Staub, übergeordnet
                                   Abschnitt mit Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche
                                   Verzahnung mit DGUV Branchenregeln

Dr. Martin Wieske                        Seite 35
Vielen Dank!

                               Dr. Martin Wieske
                               WirtschaftsVereinigung Metalle
                               Wallstraße 58
                               10179 Berlin
                               030-726207 106
                               wieske@wvmetalle.de

Dr. Martin Wieske   Seite 36
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