Die TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" - IGF
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Symposium Gefahrstoffe 2018 „Schlema IX“, 21. – 23. März 2018 Landgut Stober, Groß Behnitz, Land Brandenburg Die TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ Dr. Martin Wieske, WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. Dr. Martin Wieske Seite
Die deutsche NE-Metallindustrie PRODUKTION: 8,5 MIO. T. ENERGIEEINSATZ: 24,6 MRD. KWH 46,5 Mrd. Euro 655 Bild: Aurubis AG Dr. Martin Wieske Seite 2
Agenda KLEINE REISE IN DIE WELT DER METALLE • Risikokonzept und Betroffenheit der Metallindustrie • Der Weg zu einer spezifischen „Metall-TRGS“ • Lösungsansätze in der neuen TRGS für krebserzeugende Metalle Dr. Martin Wieske Seite 3
Regelungen am Arbeitsplatz: Startpunkt: TRGS 900 Arbeitsplatz-Grenzwert Bis 2005: (AGW) Technische Richt- Konzentrationen (TRK) Konzentration eines Stoffes, Geringste Konzentration eines bei der auch bei wiederholter, krebserzeugenden Stoffes die langfristiger Exposition keine nach dem Stand der Technik Gesundheitsbeeinträchtigung zu (vertretbarer Aufwand) erreicht befürchten ist. werden kann. Keine Gefährdung Verbleibendes Risiko „Gesundheitsbasierter“ „Stand der Technik“ basierter Grenzwert Grenzwert Dr. Martin Wieske Seite 4
Gefahrstoffverordnung 2005: Folgen für die Metallindustrie Aufgehobene technisch begründete Luftgrenzwerte (TRK) der TRGS 900: • Beryllium und seine Verbindungen • Cadmium und seine Verbindungen • Chrom (VI)-Verbindungen • Cobalt und seine Verbindungen • Nickel und seine Verbindungen • … Gefährdungen durch krebserzeugende Metalle betreffen weite Bereiche der Metallindustrie: • Heißprozessen, Bearbeitungsprozesse, Chemischen Prozesse, Pulverherstellung, Katalysatorherstellung, … Dr. Martin Wieske Seite 5
Theorie und Praxis UMGANG MIT KREBSERZEUGENDEN STOFFEN • Minimierung „bis Null“ real nicht möglich • Konzept zum Umgang in der Praxis ist notwendig POSITIVE EIGENSCHAFTEN NUTZEN! NEGATIVE EIGENSCHAFTEN KONTROLLIEREN! Bild: Kemper Dr. Martin Wieske Seite 6
Grundlage der TRGS 561: Das Risikokonzept Das verbleibende (Gesundheits)Risiko entscheidet über die Dringlichkeit und den erforderlichen Aufwand von Schutzmaßnahmen, nicht mehr der Stand der Technik! Toleranzrisiko 1. Festlegung stoffübergreifender Risikogrenzen = Exposition-Risiko-Beziehungen Toleranzrisiko 4 : 1.000 Darüber: hohes Risiko Akzeptanzrisiko 4 : 10.000 Darunter: niedriges Risiko 2. Ableitung stoffspezifischer Risikowerte (Akzeptanzkonzentration AK; Toleranzkonzentration TK) a) Basis: arbeitsmedizinische, epidemiologische, toxikologische Daten b) Berücksichtigung der Potenz der Kanzerogenität c) Berechnung für täglich 8-stündige inh. Exposition in 40 Arbeitsjahren Akzeptanzrisiko d) wenn möglich anhand Daten vom Menschen e) tatsächlich meist aus tierexperimentellen Studien Dr. Martin Wieske Seite 7
Risikokonzept: Zusammenhang zwischen Risikobereichen und Maßnahmen Akzeptanz- Toleranz- konzentration konzentration Gewicht der sozio- Notwendigkeit von ökonomischen Risikominderungs- Faktoren maßnahmen konzentration Hintergrund- C=0 C Bereich niedrigen Bereich hohen Bereich mittleren Risikos Risikos Risikos Dr. Martin Wieske Seite 8
Risikokonzept: Zusammenhang zwischen Risikobereichen und Maßnahmen Akzeptanz- Toleranz- konzentration konzentration Risikobezogenes entspricht der Risikogrenze 4:10.000 Maßnahmenkonzept statt entspricht in etwa dem allgemein starrer Blick auf Risiko eines beruflich Risikogrenze 4:1.000 verbleibenden Nullexposition unbelasteten Krebs- Belastungen im roten/ Nichtrauchers an wahrscheinlichkeit gelben Bereich: Lungenkrebs zu außerhalb des Maßnahmenplan zur erkranken Arbeitsplatzes Absenkung der Exposition Zielwert Toleranzrisiko einhalten: Gefahrenschwelle oberhalb der Toleranz- schwelle keine (oder nur kurzzeitige) Exposition C=0 C Bereich niedrigen Bereich hohen Bereich mittleren Risikos Risikos Risikos Dr. Martin Wieske Seite 9
Projekt TRGS 561 Technische Regel für Gefahrstoffe: „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ Motivation Toleranzkonzentrationen nicht eingehalten Werte-Zoo schwer zu durchschauen Praxis braucht Umsetzungsunterstützung Grundlage: Risikokonzept (TRGS 910) und aktuelle GefStoffV Berufsgenossenschaften erarbeiten parallel Branchenregelungen Vorrangige Ziele: Expositionen unterhalb der TK/AGW/BM erreichen! Maßnahmenplan zur weiteren Absenkungen der Belastungen oberhalb des Akzeptanzrisikos Dr. Martin Wieske Seite 10
TRGS Metalle Der Weg bis heute Mai Nov 2014 und 2017: 2012: 2015: Nov Verabschi Projek Sachstand 2016: edung im tskizze -berichte AGS AGS 2013/ März März Okt 2014: 9 AK und Sep 2017: 2017: Sitzungen 2016: Verabsc Veröffen UA II hiedung tlichung im UA II Dr. Martin Wieske Seite 11
TRGS 561: Aufbau 1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen 3. Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 4. Allgemeine Schutzmaßnahmen 5. Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche 6. Arbeitsmedizinische Prävention 7. Literatur Dr. Martin Wieske Seite 12
Anwendungsbereich der TRGS 561 METALLE UND ANORGANISCHE METALLVERBINDUNGEN DER CARC. KAT. 1A UND 1B! Metallisches As und Ni gehören nicht in den Anwendungsbereich Vornehmlich betroffene Branchen und Bereiche: o Nichteisenmetall-Metallerzeugung o Hartmetallproduktion o Roheisen- und Stahlerzeugung o Galvanik und Beschichtung mit Chromaten o Batterieherstellung o Recycling von E-Schrott, PVC, Batterien und Solarmodulen o Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und Pigmenten o Weitere spezielle Bereiche GILT NICHT FÜR: Tätigkeiten Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren an metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen können TRGS 528 Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen TRGS 526 Dr. Martin Wieske Seite 13
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Arbeitgeber (AG) muss vor Beginn der Tätigkeit feststellen u. dokumentieren, ob krebserzeugende Metalle o. metallische Verbindungen entstehen/freigesetzt werden können Gefährdungsbeurteilung (GB) gem. § 6 GefStoffV AG stellt einen Maßnahmenplan auf, wie innerhalb von 3 Jahren die TK/BM unterschritten werden soll STOP-Prinzip Finales Ziel ist die Unterschreitung der Akzeptanzkonzentration Dr. Martin Wieske Seite 14
Messtechnische Hinweise • Liegen alte Messergebnisse nur aus der E-Staubfraktion vor, kann konservativ E = A gesetzt werden. Empfohlen: neue Messungen • Möglichkeit der Verwendung von Leitkomponenten, wenn Staubzusammensetzung bekannt ist • Berücksichtigung von bekannten Wechsel- und Kombinationswirkungen (zurzeit keine bekannt) • Legierungen können grundsätzlich als homogene Gemische der enthaltenen Metalle angesehen werden • Messtechnik-Liste: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrun g-von- Ausschuessen/AGS/pdf/Messverfahren.pdf?__blob=pu blicationFile&v=2 Dr. Martin Wieske Seite 15
Beurteilungsmaßstäbe für Metalle Was gilt es abzubilden? TABELLE 1 ZEIGT DIE BEURTEILUNGSMAßSTÄBE Mit dem Inkrafttreten der TRGS 561 wurden auch die fehlenden Luftgrenzwerte für krebserzeugende Metalle und Metallverbindungen veröffentlicht und sind damit rechtskräftig * noch nicht veröffentlicht Dr. Martin Wieske Seite 16
Stoffspezifische Informationen und Hinweise • Hinweise und Geltungsbereich der Beurteilungsmaßstäbe (AK, TK, AGW, BM) • Hinweis auf relevante Fraktion (E oder A oder beides) • Aufnahme vor allem inhalativ, ggf. oral, dermal untergeordnet • Hinweise auf Haut- und Atemwegssensibilisierenden Wirkungen • Hinweise zu Möglichkeiten und Grenzen des Biomonitoring (As-Verbindungen: Fischkarenz 48h vor Biomonitoring) • Hinweise zum Vorkommen und Einsatzbereichen einzelner Metalle/-verbindungen • Expositionssituationen und relevante Expositionen (MEGA-Auswertungen) Dr. Martin Wieske Seite 17
AGW-Fall: Beryllium und seine anorganischen Verbindungen Beryllium ist in der EU als C1B eingestuft, tierexperimentelle und epidemiologischen Daten liefern aber keine Grundlage für Bewertung der krebserzeugenden Eigenschaften • Sensibelster Endpunkt ist CBD (und Sensibilisierung) • AGW abgeleitet: 0,14 µg/m³ (E) und 0,06 µg/m³ (A) Überschreitung eines AGW bedeutet „Bereich hohen Risikos“ Hinweis auf sensibilisierende Wirkungen Be-haltiger Salze und Lösungen, aber: Keine besonderen Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt mit massiven Be-Legierungen notwendig Die generellen Schutzmaßnahmen sind in jedem Fall umzusetzen Dr. Martin Wieske Seite 18
Beurteilungsmaßstab-Fall: Chrom VI Einführung des Beurteilungsmaßstabes von 1 µg/m³ (E), entspricht ~ 4 : 1.000 Risiko (https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von- Ausschuessen/AGS/Beurteilungsmassstaebe.html) • Der Beurteilungsmaßstab (BM) ist zu berücksichtigen und einzuhalten • Begründete Ausnahmen, in denen der Beurteilungsmaßstab derzeit nicht eingehalten werden kann, sind in der stoffspezifischen TRGS zu beschreiben die generellen allgemeinen Schutzmaßnahmen sind in jedem Fall umzusetzen BM und Minimierung: − Bei einer Konzentration oberhalb 1 µg/m³ liegt ein hohes Risiko vor, bei einer Konzentration kleiner 1 µg/m³ ein nicht quantifizierbares, niedrigeres Risiko. … Die Reduzierung der Exposition auf Werte unterhalb der aktuellen Bestimmungsgrenze ist anzustreben. − Bei galvanotechnischen Verfahren sind unterhalb 1 µg/m³ keine weiteren technischen Schutzmaßnahmen nötig wenn durch diese Maßnahmen keine erhebliche Verringerung der Exposition zu erwarten ist. … Dr. Martin Wieske Seite 19
Allgemeine Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen BRANCHENÜBERGREIFEND: TECHNISCH - ORGANISATORISCH - HYGIENE – PSA • Entsprechend der Risikobereiche gestaffelt • Gültig für ERB-Stoffe • Bei Beryllium (AGW): generelle Schutzmaßnahmen • Bei Chromat: BM unterschreiten Zusätzl. Schutzmaßnahmen im Bereich hohen Risikos Zusätzl. Schutzmaßnahmen im Bereich mittleren Risikos generelle Schutzmaßnahmen Dr. Martin Wieske Seite 20
Organisatorische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen Generell anzuwendende Zusätzlich im Bereich Zusätzlich im Bereich hohen Maßnahmen mittleren Risikos Risikos • Tätigkeiten nur durch • Verzeichnis über die • Expositionsdauer verkürzen fachkundige oder entsprechend Beschäftigten gem. TRGS 410 unterwiesene Personen „Expositionsverzeichnis“ • Empfehlung: führen Behörde informieren und • belastete Arbeitsbereiche Maßnahmenplan übergeben abgrenzen, Zugangsbeschränkungen, Expositionsdauer und Anzahl der Exponierten nach Möglichkeit minimieren • Unterweisung inkl. arbeitsmed.-tox. Beratung unter Beteiligung des Betriebsarztes Dr. Martin Wieske Seite 21
Technische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen Zusätzlich im Bereich hohen Risikos Sofern u.g. Maßnahmen nicht ausreichen, ist eine räumliche Trennung bevorzugt durch bauliche Maßnahmen notwendig. Zusätzlich im Bereich mittleren Risikos Sofern u.g. Maßnahmen nicht ausreichen, ist eine räumliche Trennung notwendig. Generell Verschleppung von krebserzeugenden Stoffen ist durch räumliche Abtrennung zu verhindern (z.B. lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen, …) Dr. Martin Wieske Seite 22
Hygiene-Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeug. Metallen GENERELL • AG hat ausreichend Zeit für Hygiene-Maßnahmen zur Verfügung zu stellen • keine Nahrungs- und Genussmittelaufnahme am Arbeitsplatz außer in Pausen-/Bereitschafts- räumen (Ausnahme Hitzearbeitsplätze) • Vorgaben TRGS 500 bzgl. getrennter Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung sind zu beachten • kontaminierte Arbeits- kleidung ist auf Veran- lassung des AG zu reinigen • … Dr. Martin Wieske Seite 23
Hygiene-Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeug. Metallen Zusätzlich Zusätzlich im Bereich mittleren Risikos im Bereich hohen Risikos • private Gegenstände (z.B. • private Gegenstände (z.B. Handys) sollen nicht an den Handys) nicht am Arbeitsplatz Arbeitsplatz erlaubt • AG hat geeignete • Bei absehbar dauerhafter Schutzkleidung zur Verfügung Überschreitung der TK: zu stellen inkl. Reinigung, ggf. Schwarz-Weiß-Trennung* auch Arbeitskleidung prüfen • Einrichtung einer räumlichen • Am Schichtende Duschen und Schwarz-Weiß-Trennung* kann Haare waschen erforderlich sein * SW-Bereich: zwei mit einem Waschraum verbundene Umkleideräume Dr. Martin Wieske Seite 24
PSA bei Tätigkeiten mit krebserzeug. Metallen Generell geeignete PSA ist bereitzustellen, Trageverpflichtungen regeln bevorzugt nicht belastender Atemschutz (mind. P2) auszuwählen Zusätzlich im Bereich mittleren Risikos: Prüfung, ob bei Tätigkeiten mit Expositionsspitzen während der Dauer der erhöhten Exposition Atemschutz getragen werden muss Zusätzlich im Bereich hohen Risikos: Atemschutz (mind. P2) ist zu tragen, ggf. zeitlich befristete Ausnahme bei Behörde, wenn belastender Atemschutz getragen werden muss (AMR 14.2) Dr. Martin Wieske Seite 25
Staubvermeidung Materialien, Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte sind so auszuwählen, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird! ARBEITSVERFAHREN • geschlossene Systeme mit Luftpendelung • Kapselung und wirksame Absaugung • kein offener Umgang mit staubenden/pulverförmigen Materialien • Anfeuchten des Materials, wenn möglich ARBEITSRÄUME • Staubablagerungen vermeiden z.B. glatte oder abgeschrägte Wände/Decken, leicht zu reinigende Böden, Arbeits- u. Oberflächen… INSTANDHALTUNG/WARTUNG/REINIGUNG • Aggregate, Messgeräte etc. die zu Wartungszwecken aus dem Arbeitsbereich herausgenommen werden sind zuvor zu reinigen • Aufwirbelung von Stäuben bei der Reinigung ist zu vermeiden (Nassverfahren, Kehr-Saugmaschinen, Befeuchtung) Dr. Martin Wieske Seite 26
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche BEISPIEL: NICHTEISENMETALL-ERZEUGUNG UND –VERARBEITUNG Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition • As, Co, Ni, Cd als Nebenprodukte in Primärhütten und bei der Raffination und Elerktrolyse • Verwendung von Cr, Ni, Co, Be, Cd, als Legierungsbestandteile • Produktion und Verarbeitung von Metallpulvern (i.d.R. metallisch) • Bearbeitung von Legierungen • Rösten von Erzen und Schlacken • Anreicherung in Filterstäuben (insbesondere Oxide des As und Cd) • … Dr. Martin Wieske Seite 27
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche Beispiel: Nichteisenmetall-Erzeugung und – verarbeitung EXPOSITIONSSITUATION • Nur wenige Daten (E- Fraktion) in MEGA vorhanden • Hinweise auf Leitkomponenten aus der Cu-, Zn- und Pb- Herstellung aus der Industrie SUBSTITUTION • i.d.R. nur begrenzt möglich • Einsatz emissions- und staubarmer Anwendungs- und Verwendungsverfahren Dr. Martin Wieske Seite 28
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche BEISPIEL: NICHTEISENMETALL-ERZEUGUNG UND – VERARBEITUNG SCHUTZMAßNAHMEN • räumliche S/W-Trennung in Bereichen der Cu-, Zn- und Pb- Herstellung mit Überschreitung der TK für As-Verbindungen oder Cd • Vermeidung von Rauchen, Stäuben und Staubablagerungen sowie von Aufwirbelung und Verschleppung von Stäuben • Geschlossene Systeme, ggf. Überdruckkabinen für Bedienpersonal (Radlader) • ggf. Einhausungen (z.B. Gieß-, Abkühlstrecken, Auspackstationen) oder PSA (Großguss) • wirksame Absaugungen an Chargieröffnungen • … Dr. Martin Wieske Seite 29
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche Beispiel: Galvanotechnische und chemische Oberflächenbehandlung Verfahren und Tätigkeiten mit Expositionssituation (95%) Substitutionsmöglichkeiten relevanter Exposition • Hartverchromen: 25 µg/m³ • Cr(VI)-freie Verfahren prüfen • Hartverchromen Glanz- /Schwarzverchromen: > z.B. Glanzverchromen, • Glanz- und Schwarzverchromen, 2,5µg/m³ Passivieren und Chromatieren Chromatieren • Chromatieren: 6,8 µg/m³ mit Cr(III)- Verbindungen • Beizen mit Chromsäure • Emissionsminderung durch • Vernickeln • chemisches Vernickeln: Ni- wirksame Netzmittel bzw. • Blaupassivierung (Co) Verbindungen bis 22 µg/m³ (E) Schaumabdeckungen galvanisches Vernickeln: Ni- Beeinflusst durch u.a.: Verbindungen bis 31 µg/m³ (E) Schutzmaßnahmen • Wasserstoffentwicklung, • Maßnahmen-Tabelle: AG kann Einsatzkonzentration, Einsatz • Blaupassivieren Co < 1 µg/m³ davon ausgehen, dass BM für von Netzmittel, (E) Cr(VI) sowie AK für Ni- und Co- • Verfahrensparameter, Verbindungen eingehalten Lüftungstechnik und werden Expositionszeit • Verweis auf DGUV-Regel Branche Galvanik i.V. Dr. Martin Wieske Seite 30
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche Beispiel: Galvanotechnische und chemische Oberflächenbehandlung Tabelle 3: Technische Maßnahmen zur Minderung der inhalativen Exposition zur Erreichung der Beurteilungsmaßstäbe für Chrom(VI)-Verbindungen sowie für Nickel- und Cobaltverbindungen Emissionsmindernde Geschlosse Randabsau Lüftungs- Abdeckung Raumluft- Maßnahmen z.B. Einsatz ne Anlage gung am kabine am der Verfahren technische von Netzmitteln mit Prozessbeh Beschick- Prozessbeh Anlage (Schaumabdeckung) Absaugung älter ungswagen älter Hartverchromen X X Serienteile (z.B. Tiefdruck) Hartverchromen wechselnde Teile (z.B. X X Q Q Q Lohngalvanik) Glanz- und X X Q Q Q Schwarzverchromen Chromatieren X X Q Vernickeln chemisch X Q Q Q Vernickeln galvanisch X Q Q Q Blaupassivierung X Q X= Branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen Q = zusätzliche Maßnahmen nach dem Stand der Technik, wenn der Beurteilungsmaßstab nicht eingehalten wird (siehe auch DGUV Regel „Branche Galvanik“ nach Nummer 5.3 Absatz 2) Dr. Martin Wieske Seite 31
Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche BRANCHENREGELN • DGUV-Regel 109-601 Branche Erzeugung von Roheisen und Stahl • DGUV Regel 109-602: Branche Galvanik • DGUV-Regel Branche Metallhütten: fertig, noch redaktionelle Prüfung • DGUV Regel zur Branche Gießereien: in Bearbeitung Dr. Martin Wieske Seite 32
Arbeitsmedizinische Prävention ALLGEMEINE ARBEITSMEDIZINISCH-TOXIKOLOGISCHE BERATUNG Information der gefährdeten Mitarbeiter i.d.R. in der Gruppe anhand der Betriebsanweisung über: • Hauptaufnahmewege, Verschleppung und Kontamination • Hygiene (Händehygiene, Barttragen …) • medizinische Aspekte von PSA (Tragezeiten, Handhabung, Belastungen …) • Möglichkeiten/Hintergründe der arbeitsmedizinischen Vorsorge/Biomonitoring • […] Beteiligungs“gebot“ des Betriebsarztes : bei Erstellung der GefB bei der Beratung des AG Dr. Martin Wieske Seite 33
Arbeitsmedizinische Prävention INDIVIDUELLE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Individuelles Gespräch auf Basis ArbMedVV (vom AfaMed erstelltes Kapitel): • Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefährdungen • Information zur Pflichtvorsorge (As, Be, Cd, Cr-VI, Ni) bzw. zur Angebotsvorsorge (Co) und zur nachgehenden Vorsorge • Angebot von klinischen Untersuchungen und Biomonitoring (nur mit Zustimmung des Mitarbeiters) • Tabelle mit geeigneten Werten zur Beurteilung biologischer Werte • Arbeitgeber muss Vorsorgekartei führen • … Dr. Martin Wieske Seite 34
Fazit TRGS Metalle: hohe Anforderungen an Betriebe und Mitarbeiter! BREITER ANWENDUNGSBEREICH: WERTEZOO MANAGEN! Vorrangiges Ziel der TRGS: Expositionen unterhalb TK, unterhalb AGW, unterhalb des BM! Akzeptanzniveau hat Zielwertcharakter PRAKTIKER MITNEHMEN: STOFFINFORMATIONEN ! Abschnitte mit stoffspezifischen Informationen Liste mit messtechnischen Hinweisen bei BAuA UMSETZUNG BRAUCHT BREITE UNTERSTÜTZUNG! Abschnitt mit allgemeinen Schutzmaßnahmen plus Fokus auf Staub, übergeordnet Abschnitt mit Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche Verzahnung mit DGUV Branchenregeln Dr. Martin Wieske Seite 35
Vielen Dank! Dr. Martin Wieske WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstraße 58 10179 Berlin 030-726207 106 wieske@wvmetalle.de Dr. Martin Wieske Seite 36
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