Desktop Study Untersuchung potenzieller Trassenkorridore zum Anschluss der Fläche N-6.7 an BorWin delta - Amprion

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Desktop Study Untersuchung potenzieller Trassenkorridore zum Anschluss der Fläche N-6.7 an BorWin delta - Amprion
Desktop Study

    Untersuchung potenzieller Trassenkorridore

zum Anschluss der Fläche N-6.7 an BorWin delta

                                          Auftraggeber:

                                        Amprion GmbH
                                     Rheinlanddamm 24
                                       44139 Dortmund

                                    www.amprion.net

                                              Ersteller:

              eos projekt GmbH - Ingenieurgesellschaft
                   Am Fischereihafen 2, 26506 Norden

                                            Erstellt am:
                                          28 Mai 2020
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                                                    Inhaltsverzeichnis

1.     0BAnlass und Aufgabenstellung ......................................................................... 6
2.     1BÜbersicht ......................................................................................................... 6
3.     2BMethodik ......................................................................................................... 7
4.     3BErgebnis .......................................................................................................... 8
5.     4BPlanungsgrundsätze ....................................................................................... 8
6.     5BTechnische Bedingungen ................................................................................ 9
6.1       10BWirkbereich Kabelverlegeschiff ........................................................................................... 9
6.2       1BWirkbereich Kabelreparatur ............................................................................................... 12
6.3       13BVerlegung im Bündel .......................................................................................................... 13
6.4       14BEinhaltung 2 K-Kriterium .................................................................................................... 14
6.5       15BAbstandsbetrachtungen ..................................................................................................... 14
7.     6BTrassenstudie 66 kV-System ........................................................................ 17
7.1       16BVariante A: Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln ............................... 17
7.2       17BVariante B: Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln ............................... 20
7.3       18BVariante C: Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln ............................... 22
7.4       19BOption: Anbindung des Windparks mit vier 66 kV AC Kabeln ...................................... 23
7.5       20BReparaturkonzept 66 kV Varianten................................................................................... 24
7.6       Auswirkungen der 66 kV Varianten auf die Windparkflächen N-6.6 und N-6.7......... 26
8.     7BTrassenstudie 155/220 kV-System .............................................................. 27
9.     8BZusammenfassung ........................................................................................ 28
10. 9BLiteratur und Quellen.................................................................................... 32
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Abbildung 1: Verlauf des 155 kV-Kabels im Cluster 6 (500 m-Abstand der Windparks in
rot schraffiert) ..................................................................................................................................... 7
Abbildung 2: Beispiel Kabelleger Simultaneous Lay and Burial (SLB) ................................... 10
Abbildung 3: Beispiel Kabelleger (Post Lay - Verfahren) .......................................................... 11
Abbildung 4: Beispiel Eingraben nach Auslegung (Post Lay – Verfahren) ............................ 11
Abbildung 5: Kabelreparatur Offshore Ablage Omega über das Heck des Schiffes ............. 13
Abbildung 6: Übersicht Cluster 6 mit den Windparks BARD Offshore 1, Veja Mate,
Deutsche Bucht, N-6.6 und N-6.7 (500 m Abstandsfläche der Windparks: rot schraffiert)
 .............................................................................................................................................................. 15
Abbildung 7: Korridor zwischen WP BARD Offshore 1 und WP N-6.6 .................................... 16
Abbildung 8: Konzept Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln (Variante A1)
 .............................................................................................................................................................. 18
Abbildung 9: Vergleich der beiden Varianten (Links: Variante A1 mit AC-Kabel BorWin
delta – BorWin beta; Rechts: Variante A2 ohne AC-Verbindung zwischen den Plattformen)
 .............................................................................................................................................................. 20
Abbildung 10: Konzept Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln (Variante B)
 .............................................................................................................................................................. 21
Abbildung 11: Konzept Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln (Variante C)
 .............................................................................................................................................................. 22
Abbildung 12: Konzept Anbindung des Windparks mit vier 66 kV AC Kabeln (Beispiel auf
Basis von Variante A1) ..................................................................................................................... 24
Abbildung 13: Beispiel mögliches Reparaturszenario im Bereich der Engstellen (hier
nordöstliche Ecke Windpark Veja Mate) ....................................................................................... 25
Abbildung 14: Konzept Anbindung des Windparks mit einem HV AC-Kabel ......................... 27

Alle Abbildungen wurden von der eos projekt GmbH erstellt.
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                                Abkürzungsverzeichnis
 Abkürzung             Bedeutung
 Abb                   Abbildung
 AC                    Altering Current (Wechselstrom)
 AWZ                   Ausschließliche Wirtschaftszone
 BfN                   Bundesamt für Naturschutz
 BFO                   Bundesfachplan Offshore
 BFO-N                 Bundesfachplan Offshore - Nordsee
 BNetzA                Bundesnetzagentur
 BSH                   Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie
 cm                    Centimeter
 DTS                   Desktop Study
 EEG                   Erneuerbare-Energien-Gesetz
 EnWG                  Energiewirtschaftsgesetz
 FEP                   Flächenentwicklungsplan
 GDWDS                 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
 HV                    High Voltage; Hochspannung
 ICPC                  International Cable Protection Comittee
 km                    Kilometer
 kV                    Kilovolt
 m                     Meter
 SLB                   Simultaneous Lay and Burial
 ÜNB                   Übertragungsnetzbetreiber
 VPE                   Vernetzter Polyethylen
 WEA                   Windenergieanlage
 WP                    Windpark

                                        Glossar
Cluster

Cluster meint die Zusammenlegung mehrerer Offshore-Windparks, für die eine gebündelte
Netzanbindung infrage kommt.

Bundesfachplan Offshore – Nordsee (BFO-N)

Der Bundesfachplan Offshore dient der Umsetzung des Zwecks und der Ziele des Gesetzes für
den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017).

Der Plan wurde vom BSH nach § 17a Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Ener-
giewirtschaftsgesetz – EnWG) im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in
Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und den Küstenländern einen Offs-
hore-Netzplan (Bundesfachplan Offshore – BFO) für die ausschließliche Wirtschaftszone
(AWZ) der Bundesrepublik Deutschland erstellt. Die Aufgabe der Bundesfachplanung wird seit
2018 in Form des Flächenentwicklungsplans FEP weitergeführt.
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Flächenentwicklungsplan (FEP)

Der FEP ist im zentralen Modell das steuernde Planungsinstrument für die Nutzung der Wind-
energie auf See und für Stromleitungen. Im FEP werden die Gebiete für Windenergie auf See
und Stromleitungen in der Nord- und Ostsee räumlich in dem Zeitraum von 2026 bis mindes-
tens 2030 geplant. Mit dem FEP wird die seit 2011 durch das BSH wahrgenommene Aufgabe
der Bundesfachplanung Offshore (BFO) weitergeführt.

Sicherheitszone

Eine Sicherheitszone wird nach § 53 des Windenergie-auf-See-Gesetzes oder nach § 11 der
Seeanlagenverordnung von der zuständigen Genehmigungsbehörde in der Regel mit einem
Abstand von 500 m um den Windpark herum eingerichtet. Sie dient dem Schutz des Wind-
parks und untersagt Unbefugten das Befahren der Sicherheitszone. Aus dem Befahrensverbot
ergibt sich Nach §7 KVR-V das Verbot des Anlegens oder Festmachens an den baulichen An-
lagen sowie das Verbot deren Betretens. Jegliche Art der Fischerei, insbesondere der Einsatz
von Schleppnetzen, Treibnetzen, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten sowie das Ankern inner-
halb der Sicherheitszone, ist untersagt.
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1. Anlass und Aufgabenstellung
  0B

  Die Amprion GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, gemäß den Angaben des Flächenent-
  wicklungsplans (FEP) und des Netzentwicklungsplans (NEP) das Offshore-Anbindungssys-
  tem NOR-6-3 (BorWin4) mit Inbetriebnahme im Jahr 2029 zu realisieren.

  Die Ingenieurgesellschaft eos projekt GmbH wurde im Rahmen der Vorplanung beauf-
  tragt, die Bewertung der Machbarkeit und Planung für den AC-Anschluss der Windpark-
  fläche N-6.7 in Cluster 6 zu erarbeiten.

  Dieses Dokument fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.

2. Übersicht
  1B

  Der Windpark auf der Fläche N-6.7 soll durch AC-Kabel an die Konverterplattform BorWin
  delta angeschlossen werden.

  Der FEP (Juni 2019) sieht für die Jahre 2026 bis 2030 grundsätzlich das 66 kV-Direktan-
  bindungskonzept vor. Bei diesem Konzept wird die 66 kV-Verkabelung des Offshore-
  Windparks bis zur Konverterplattform des ÜNB geführt. Eine Umspannplattform von 33 kV
  bzw. 66 kV auf 155 kV bzw. 220 kV des Offshore-Windparks kann entfallen und führt so
  zu einer Reduktion der Kosten. Im FEP ist jedoch für das System NOR 6-3 weiterhin eine
  Nennspannung von 220 kV vorgesehen. Es soll daher bewertet werden, ob und wie eine
  Anbindung der Fläche N-6.7 mit 66 kV, 155 kV und 220 kV-Kabeln möglich ist.

  Es wurden bei der ersten Analyse Engstellen lokalisiert (siehe Abbildung 1), die im Rah-
  men dieser Desktop Study unter anderem unter der Berücksichtigung der Verlegetechnik,
  der Planungsgrundsätze, der Kabelbewegung sowie der Bodenerwärmung analysiert wer-
  den sollen. Weiterhin sollen Konzepte mit verschiedenen Anzahlen an AC-Kabeln für die
  Anbindung erarbeitet werden. Ziel ist es Grundlagen für die Auswahl der Spannungsebene
  zu erarbeiten. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen sind herauszuarbeiten.
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  Abbildung 1: Verlauf des 155 kV-Kabels im Cluster 6 (500 m-Abstand der Windparks in
  rot schraffiert)

3. Methodik
  2B

  Im ersten Schritt wird die im FEP enthaltene Trasse für die Anbindung der Windparkfläche
  N-6.7 an die Konverterplattform BorWin delta auf Basis der Planungsgrundsätze analy-
  siert. Es werden Engstellen und potenzielle Problemstellen identifiziert. Auf Basis dieser
  Analyse und unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze erfolgt die Entwicklung ver-
  schiedener Trassenvarianten für die verschiedenen Spannungsebenen. Bei Unterschrei-
  tungen von Planungsgrundsätzen werden Lösungsansätze (z.B. besondere Reparaturkon-
  zepte, Anpassungen von zukünftigen Windparklayouts, etc.) aufgezeigt.

  Die Ergebnisse bieten eine Grundlage für spätere Abstimmungen mit den beteiligten Par-
  teien (BSH, Windparkbetreiber, Netzbetreiber u.a.), um eine geeignete Auswahl der Span-
  nungsebene und Trassen zu ermöglichen. Diese werden zusammenfassend in Kapitel 4
  sowie 9 dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Untersuchungen und den daraus
  resultierenden Ergebnissen ist den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.
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4. Ergebnis
  3B

  Zur Erschließung der Windparkfläche N-6.7 wurden verschiedene Varianten (Anbindung
  mit 66 kV-, 155 kV- oder 220 kV-Kabeln) untersucht.

  Grundsätzlich kann eine Anbindung der Windparkfläche mit allen drei Spannungsebenen
  aus Sicht einer technisch machbaren Kabeltrassierung erfolgen, die sowohl Installations-
  als auch Wartungs- und Betriebsanforderungen erfüllen.

  Allerdings weisen die Varianten Bereiche aus, in denen Planungsgrundsätze unterschritten
  werden müssen, um eine Realisierung der Trassen zu gewährleisten. Zu diesen Bereichen
  werden entsprechende Lösungsansätze aufgezeigt.

5. Planungsgrundsätze
  4B

  Bei der Planung von Trassenkorridoren für Dreiphasenwechselstrom-Seekabelsysteme zur
  Verbindung der Umspannplattform des Windparks mit der Konverterplattform sind ver-
  schiedene Planungsgrundsätze zu beachten.

  Für die Durchführung unserer Untersuchungen haben wir bei der Trassierung folgende
  Aspekte einbezogen, die im FEP und im BFO enthalten sind:

  Bündelung:
       Kabel sind nach Möglichkeit parallel zu vorhandenen oder geplanten Kabeln zu verlegen.
  Abstand bei Parallelverlegung:
        Bei einer Parallelverlegung ist ein Abstand von 100 m zwischen den Kabeln einzuplanen.
        Nach jedem 2. Kabelsystem ist ein Abstand von 200 m einzuplanen. Dadurch wird gewähr-
        leistet, dass es im Fall eines Kabelfehlers ausreichend Platz für die Durchführung der Repa-
        ratur und der Ablage der Reparaturschleife (siehe 6.2 Kabelreparatur) gibt.
  Abstand zu bestehender und genehmigter Nutzung:
        Bebauung (z.B. Konverterplattformen):                        500 m
        Windenergieanlage:                                           500 m
             Reduzierung unter Auflagen* auf                   mind. 350 m
        Schifffahrtsrouten (aus BFO):                                300 m
        * Bei Unterschreitung von 500 m Abstand zur Windenergieanlage, ist zum nächstgelegenen
        Dreiphasenwechselstrom-Seekabelsystem ein Abstand von 200 m vorzusehen, um die Re-
        paratur in diesem Zwischenraum zu ermöglichen. Die Aufnahme von Nebenbestimmungen
        zum Schutz des Netznutzers vor ungerechtfertigten Mehrkosten für z. B. erforderliche Re-
        paratur-/Wartungskosten ist möglich (FEP).
  Kreuzungen:
        Kreuzungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn erforderlich, sollten diese möglichst
        rechtwinklig zum kreuzenden Objekt und mit einem Abstand von 250 m zwischen den Wen-
        depunkten erfolgen
  2 K-Kriterium:
        Nach dem 2 K-Kriterium darf sich das Sediment oberhalb des Seekabels in einer Tiefe von
        20 cm um nicht mehr als zwei Kelvin erwärmen.
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   Die folgenden Grundsätze sind ebenfalls genannt, aber im Weiteren nicht als maßgeblich
   für die Erstuntersuchung einer Machbarkeit angesetzt worden, da sie entweder die Tras-
   senführung beeinflussen oder derzeit keinen Einfluss auf die Machbarkeit haben. Dies sind
   u.a. Mindestüberdeckung, Umgehung von Natura 2000-Gebiete, schonendes Verlegever-
   fahren, zeitliche Gesamtkoordinierung, Kulturgüter, Kampfmittel und Rückbaupflicht.

   Hinweis:

   Die als relevant aufgeführten maßgeblichen Planungsgrundsätze sind bei der Trassierung
   einzuhalten. Nur wenn es keine andere Trassierungslösung gibt, ist zu prüfen, ob eine
   Unterschreitung möglich ist. Bei einer Unterschreitung handelt es sich immer um eine
   Einzelfallentscheidung, die vom Kabeltyp, den konkret eingesetzten Schiffen und Tools
   sowie der Erfahrung der ausführenden Unternehmen abhängt. Diese Fälle sind daraufhin
   im Einzelnen technisch zu prüfen und mit den betroffenen Parteien (z.B. Windparkbetrei-
   ber, Leitungsbetreiber, etc.) abzustimmen.

6. Technische Bedingungen
   5B

   Die maximale Anschlusslänge von der Konverterstation zu den Windenergieanlagen im
   Baufeld (Windparkfläche) N-6.7 liegt bei ca. 30 km. Aufgrund der zu übertragenden Leis-
   tung und einer Abschätzung der elektrischen Parameter wird ein Kabeldurchmesser zwi-
   schen 20 und 25 cm Durchmesser angenommen. Der Kabelaufbau kann je Spannungs-
   ebenen und Hersteller voneinander abweichen.

   Aus verlegetechnischer Sicht ergeben sich bei diesen Kabeldurchmessern keine Unter-
   schiede. Auch für die Trassenplanung ergeben sich daraus keine unterschiedlichen An-
   sätze.

   Für die Trassierungsplanung werden daher unabhängig vom Kabeltyp und der gewählten
   Spannungsebene (66 kV, 155 kV 220 kV) keine unterschiedlichen Annahmen getroffen.
   Dies betrifft Abstände und Verlegetechnik sowie die Reparaturszenarien.

6.1 Wirkbereich Kabelverlegeschiff
        10B

   Der Wirkbereich des Kabelverlegeschiffs beschreibt den Arbeitsbereich, in dem sich das
   Schiff während der Verlegung bewegt. Bei Richtungsänderungen in der Trasse kann das
   Kabelverlegeschiff auch außerhalb des Verlegekorridors operieren, um bei großen Rich-
   tungsänderungen das Kabel sicher innerhalb des Verlegekorridors abzulegen. Das Aus-
   maß des Wirkbereichs des Kabelverlegeschiffs hat einen Einfluss auf die spätere Lage des
   Kabels und ist entsprechend in der Planung zu berücksichtigen.
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Der Arbeitsbereich des Kabelverlegeschiffs hängt von verschiedenen Einflussgrößen ab.
Ein Kabelleger braucht eine gewisse Korridorbreite, die dazu dient, Kurskorrekturen vor-
zunehmen und die Sicherheit der Operation zu gewährleisten (Sicherheitsabstände zu
Objekten und Strukturen). Weiterhin ist der Abstand zwischen Kabelchute (Punkt, an dem
das Kabel das Schiff verlässt) und dem Touchdown Punkt (Punkt, an dem das Kabel erst-
malig den Meeresboden berührt) oder Verlegegerät zu beachten. Diese Länge ist im Fall
von Richtungsänderungen relevant, da der Kabelleger um diese Länge über den Punkt
zum Einleiten des Richtungswechsels hinausfahren muss. D.h. der Kabelverleger verfolgt
hier einen weiteren Kurs als das Kabel. Abhängig von der Größe des Richtungswechsels
wird hier der vorgesehene Arbeitskorridor ggf. verlassen.

Die Länge zwischen Kabellegeschiff und dem Touchdown Punkt des Kabels am Meeres-
boden hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies sind neben dem Kabeltyp (Durchmes-
ser, Aufbau, Gewicht, etc.) die Wassertiefe und die Verlegemethode. Bei der Seekabel-
verlegung kommen im Wesentlichen zwei Verlegemethoden zum Einsatz.

Die erste Methode ist das „Simultaneous Lay and Burial” (SLB). Hier wird das Seekabel in
einem Arbeitsgang ausgelegt und eingegraben. Das Verlegeschiff zieht bei diesem Ver-
fahren das „Burialtool“ nach (siehe Abbildung 2 - Beispiel).

Abbildung 2: Beispiel Kabelleger Simultaneous Lay and Burial (SLB)

Das zweite Verfahren, welches bei einer Seekabelverlegung zum Einsatz kommt, ist das
Post Lay – Verfahren. Hier wird das Kabel in einem ersten Arbeitsschritt von einem Ka-
belverlegeschiff auf dem Meeresboden abgelegt (siehe Abbildung 3 - Beispiel) und an-
schließend in einem zweiten Arbeitsgang mit einem von einem Arbeitsschiff gesteuerten
Verlegegerät eingegraben (siehe Abbildung 4 - Beispiel).
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 Abbildung 3: Beispiel Kabelleger (Post Lay - Verfahren)

Abbildung 4: Beispiel Eingraben nach Auslegung (Post Lay – Verfahren)

Die für den Wirkbereich entscheidende Größe, die Länge zwischen dem Bug des Schiffes
und Touchdown Punkt oder Verlegegerät, ist sehr projektspezifisch und hängt letztlich
sehr vom eingesetzten Kabel und der Wassertiefe ab. Für ein 155 kV VPE Kabel (Durch-
messer 20 cm) liegt der Touchdown Punkt bei 40 m Wassertiefe beispielsweise zwischen
50 – 65 m hinter dem Auslegepunkt am Schiff.
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   Die Länge derzeit eingesetzter Kabelverlegeschiffe liegt je nach Anbieter zwischen 90 und
   160 m. D.h. je nach eingesetztem Kabelverlegschiff kann der Abstand zwischen dem Bug
   des Schiffs und dem Touchdown Punkt oder Verlegegerät in diesem Beispiel bis zu 200
   bis 250 m betragen.

   Der Bug des Kabellegers kann bis zu 200 bis 250 m über den Wendepunkt hinausfahren,
   bevor er den Richtungswechsel einleitet und wieder zurück in die Mitte des Trassenkorri-
   dors fährt. Abhängig vom Winkel der Richtungsänderung muss das Kabelverlegeschiff
   hierbei den Verlegekorridor verlassen. Dies ist in Bereichen von festen Strukturen zu be-
   rücksichtigen.

6.2 Wirkbereich Kabelreparatur
    1B

   Im Fall eines Kabelfehlers wird der Fehler durch eine Fehlerortung eingemessen, das de-
   fekte Kabelstück herausgeschnitten und die beiden Kabelenden auf dem Meeresboden
   abgelegt.

   In die entstandene Lücke wird ein neues Kabelstück eingefügt. Dabei wird das neue Kabel
   an Bord des Reparaturschiffes mit dem ersten Kabelende unter Verwendung einer Muffe
   verbunden. Die Muffe wird anschließend als sogenannter „Inline-Joint“ in Richtung des
   Trassenverlaufs abgelegt. Das Reparaturschiff verlegt das neue Kabel bis zum zweiten
   Kabelende, nimmt dieses vom Meeresboden auf und verbindet die beiden Kabelenden an
   Bord miteinander.

   Um die, durch die Wassertiefe, entstandene Überlänge des Kabels auf dem Meeresboden
   abzulegen, werden die mit dem 2. Joint (Kabelmuffe) verbundenen Kabelenden in der
   Regel in einer Schleife - dem sogenannten „Omega-Joint“ - seitlich zur Kabeltrasse abge-
   legt (siehe Abbildung 5 – hier Beispiel Ablage über Heck) und anschließend auf die erfor-
   derliche Verlegetiefe eingespült.
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  Abbildung 5: Kabelreparatur Offshore Ablage Omega über das Heck des Schiffes

  Die Länge der Kabelschleife hängt von der Wassertiefe, der Deckshöhe über Wasser und
  Kabellänge auf dem Reparaturdeck ab. Hierzu gibt es internationale Empfehlungen der
  ICPC, die in der Regel als Richtlinien genommen werden.

  Bei der Trassierung ist darauf zu achten, dass für den Reparaturfall immer genug Raum
  für die Ablage des Omega-Joint zur Verfügung steht. Sollte dies an Engstellen nicht mög-
  lich sein, so ist ausreichend Reservekabel einzuplanen, um ggf. ein längeres Kabelstück
  bis zum nächstmöglichen Ort für die Ablage des Omega-Joints einzuplanen.

6.3 Verlegung im Bündel
    13B

  Eine Verlegung im Bündel ist technisch denkbar - DC-Kabelsysteme werden als Bündel
  verlegt. Für die Verlegung von AC-Kabeln wird hiervon jedoch abgeraten, da der Betrieb
  eines AC-Kabel Bündels erhebliche Probleme und Einschränkungen mit sich bringt. Bei
  einer Reparatur ist es technisch nicht möglich nur ein Kabel aus dem Bündel zu lösen, um
  es zu reparieren. Es müssten alle Kabel geschnitten (auch die funktionierenden Kabel)
  und Reparaturstücke eingebaut werden. Dies bedeutet, dass der betroffene Windpark für
  den Zeitraum komplett vom Netz gehen müsste und der gesamte Reparaturaufwand deut-
  lich größer wäre. Im Falle der räumlich getrennten Kabellegung wäre hier nur ein Kabel
  betroffen und der Windpark kann mit geringerer Leistung weiterhin einspeisen.

  Auch muss bei dem Bündelbetrieb mit Wärmebeeinflussung der Kabel untereinander ge-
  rechnet werden, welche zur Vermeidung von „Hot Spots“ beim Kabeldesign berücksich-
  tigt werden muss. Dies kann zu größeren Querschnitten und damit zu Einschränkungen
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   in der Übertragungsleistung führen und auch bei üblichen Verlegetiefen, die Einhaltung
   des 2 K-Kriteriums gefährden.

   Aus diesen Gründen wird die Bündelung von AC-Kabeln bei der Trassenplanung hier
   nicht weiter betrachtet und berücksichtigt.

6.4 Einhaltung 2 K-Kriterium
    14B

   Die Einhaltung des 2 K-Kriteriums bei der Verlegung von Seekabeln ist genehmigungsre-
   levant. Dazu muss das Seekabel so ausreichend tief verlegt werden, dass eine durch den
   Betrieb des Seekabels bedingte Temperaturerhöhung des Meeresbodens um 2 Kelvin in
   einer Tiefe von 20 cm unter der Sedimentoberfläche nicht überschritten wird.

   Für die Trassierung der Kabel ist dieses Kriterium allerdings zu vernachlässigen, da das
   Kriterium nur einen Einfluss auf Leiterdurchmesser und Tiefe des zu verlegenden Kabels
   hat. Die Erfahrung der geotechnischen Untersuchungen weisen in diesen Bereichen keine
   derart negativen Einflüsse auf, so dass keine Trassenplanungsanpassung zu erwarten ist.

   Es wird angenommen, dass die derzeit maximalen Leitertemperaturen der Kabel mit ca.
   95°C begrenzt sind. Die äußeren Kabeltemperaturen bei Volllast unterscheiden sich bei
   den anzunehmenden Querschnitten unterschiedlicher Spannungsebenen nicht so stark.
   Daher werden die anzunehmenden Verlegetiefen und Überdeckungen der Kabel in den
   zu untersuchenden Trassen unabhängig von dem 2 K-Kriterium für die Verlegetechnik
   gleich angesetzt. Die Temperaturerhöhung des Seebodens wird unter anderem durch die
   zeitveränderlichen Kabelverluste, den Parametern des umgebenden Bodens und der Le-
   getiefe des Kabels bestimmt. Der Einfluss durch benachbarte oder parallelverlaufende
   Kabel hat bei der Berechnung des 2 K-Kriteriums keinen Einfluss, da die Abstände ausrei-
   chend hoch sind und eine Bündelung der Kabel ausgeschlossen wird.

6.5 Abstandsbetrachtungen
    15B

   Die Abbildung 6 zeigt das Cluster N-6 mit folgenden Windparks (WP):

          Offshore Windpark             Status
          BARD Offshore 1               Im Betrieb
          Veja Mate                     Im Betrieb
          Deutsche Bucht                Im Bau
          N-6.6                         In Planung
          N-6.7                         In Planung
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Das BSH hat am 29.06.2018 die Mitteilung (Mitteilungen 26/18) herausgegeben, dass die
Sicherheitszone im Bereich der Offshore-Windenergievorhaben „Veja Mate“ und „BARD
Offshore 1“ aufgrund der Erweiterung um den Bereich des Windenergievorhabens „Deut-
sche Bucht“ geändert wurde. Damit umfasst die Sicherheitszone den gesamten Bereich
der 3 Windparks, die Zwischenräume und einen 500 m breiten Streifen. Eine Durchque-
rung der Sicherheitszonen ist daher unabhängig von der Anzahl der Kabel erforderlich.
Für die Trassierung wird daher nachfolgend nicht das Befahren der eigentlichen Sicher-
heitszone, sondern der einzuhaltende 500 m Abstand zu bestehender Bebauung (Pla-
nungsgrundsätze) betrachtet.

Unter Berücksichtigung der Abstandserfordernisse zu bestehender Bebauung (Windkraft-
anlagen) (rot schraffierte Flächen - auf Basis der 500 m Sicherheitszone) ist zu erkennen,
dass schon bei der Verlegung von einem AC-Kabel, zur Anbindung des Windparks N-6.7,
die Abstandserfordernisse aus den Planungsgrundsätzen unterschritten werden müssen.
Im Einzelnen sind dies die überlappenden 500 m-Abstände der Windparks BARD Offshore
1 und Veja Mate, die zu zwei Engstellen führen.

           Engstellen bei einem
           AC‐Kabel für N‐6.7

                                                                  BARD Offshore 1

                           N‐6.7

                                                                              N‐6.7 AC

                      Deutsche
                      Bucht

                                         Veja Mate

                                                                     N‐6.6

Abbildung 6: Übersicht Cluster 6 mit den Windparks BARD Offshore 1, Veja Mate,
Deutsche Bucht, N-6.6 und N-6.7 (500 m Abstandsfläche der Windparks: rot schraf-
fiert)
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Im Korridor zwischen den Windparks BARD Offshore 1 und N-6.6 liegt das AC-Kabel für
N-6.7 auf der Grenze der 500 m Abstandsflächen (siehe Abbildung 7). Dies ist zwar bei
der Planung mit einem AC-Kabel für die Anbindung des Windparks N-6.7 unproblematisch,
muss aber bei der Planung mit mehr als einem Kabel berücksichtigt werden, da ein wei-
teres Kabel innerhalb der Abstandsfläche von N-6.6 verlegt werden müsste. Somit stellt
dieser Korridor eine zusätzliche Engstelle für die weitere Betrachtung dar.

                                                 BARD Offshore 1
   Veja Mate

  Engstelle Kreu‐
  zungsbereich
  Deutsche Bucht
                                                                   Engstelle: DC‐
                                                                   Kabel BorWin 4

                                                       N‐6.6

          Engstelle: Sicher‐
          heitszone N‐6.6

Abbildung 7: Korridor zwischen WP BARD Offshore 1 und WP N-6.6

Auch der Kreuzungsbereich zwischen dem AC-Kabel des Windparks Deutsche Bucht und
dem AC-Kabel der Fläche N-6.7 stellt eine Engstelle dar. Hier hat das AC-Kabel N-6.7
zunächst einen parallelen Abstand von 200 m zum AC-Kabel Deutsch Bucht, knickt 90
Grad in Richtung Norden und kreuzt anschließend die beiden AC-Kabel Deutsche Bucht.
Dieser sehr enge Biegeradius ist zwar technisch machbar, es werden hier aber die Pla-
nungsgrundsätze für Kreuzungen (200 m zwischen zwei Wendepunkten) unterschritten,
die mit einer privatrechtlichen Vereinbarung zu lösen sind.

Der Bereich der DC-Anbindung der Plattform BorWin delta stellt ebenfalls eine Engstelle
dar, die bei der Untersuchung möglicher Anbindungsvarianten zu berücksichtigen ist. Das
DC-Kabel BorWin4 liegt hier innerhalb der 500 m Abstandsfläche des Windparks N-6.7.

Die Windpark internen Verkabelungen führen zu keinen Unterschreitungen der Planungs-
grundsätze.
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   Somit ergeben sich für das Verlegekonzept für die Erschließung des Windparks N-6.7
   fünf Engstellen, die besonders zu berücksichtigen sind:

        1. Nördliche Engstelle zwischen Bard Offshore 1 und Veja Mate
        2. Südliche Engstelle zwischen Bard Offshore 1 und Veja Mate
        3. Korridor zwischen AC-Kabel Deutsche Bucht und WP N-6.6
        4. Kreuzung AC-Kabel WP Deutsche Bucht BorWin beta
        5. DC-Kabel BorWin4

7. Trassenstudie 66 kV-System
   6B

   Auf Basis der Engstellenbetrachtung wurde geprüft, ob aus verlegetechnischer Sicht eine
   66 kV-Anbindung des Windparks N-6.7 mit drei bzw. vier AC-Kabeln möglich ist.

   Unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze (siehe Abschnitt 4.1) wurden verschie-
   dene Varianten zur Anbindung mit drei bzw. vier Kabeln erarbeitet.

7.1 Variante A: Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln
        16B

   Das Konzept der Variante A1 ist in Abbildung 8 dargestellt. Zur Trassenführung östlich
   von BARD Offshore 1 gibt es eine Alternative, die als Variante A2 in Abbildung 9 darge-
   stellt ist.
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                             1 Kabel östlich

       2 Kabel westlich

                                                     Engstelle BorWin4 DC‐Kabel

Abbildung 8: Konzept Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln (Variante A1)

Bei der Variante A1 verlaufen zwei 66 kV AC-Kabel (blau) parallel über den ursprünglichen
Korridor und ein Kabel (blau) verläuft östlich vom Windpark BARD Offshore 1 und den
Plattformen BorWin alpha und beta bis zur nordöstlichen Ecke der Windpark Fläche N-
6.7.

Die zwei 66 kV AC-Kabel werden südlich des Windparks BARD Offshore 1 mit einem pa-
rallelen Abstand von 100 m untereinander und mit 200 m Abstand zum AC-Kabel Deut-
sche Bucht gelegt. Innerhalb der 500 m Abstandsfläche von Windpark N-6.6 verläuft eines
der zwei AC-Kabel mit einem Abstand 400 m zur Windparkgrenze. An den beiden Eng-
stellen zwischen den Windparks BARD Offshore 1 und Veja Mate verlaufen die Kabel mit
einem Abstand von mindestens 350 m zur Windparkgrenze. Da eine Reduzierung des
Abstands zu Windenergieanlagen auf 350 m unter Auflagen möglich ist, ist davon auszu-
gehen, dass der Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender und genehmigter Nutzung“
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sowohl an den beiden Engstellen als auch zur Windparkfläche N-6.6 eingehalten werden
kann.

Das dritte, östlich verlaufende Kabel hat einen Abstand von 200 m zu den geplanten Ka-
beln zwischen BorWin delta und BorWin alpha und verläuft außerhalb der Sicherheitszone
von BorWin alpha und beta.

Durch das östliche Kabel und die beiden AC-Kabel zwischen der Plattform BorWin delta
und BorWin alpha reduziert sich der Korridor für das DC-Export Kabel BorWin4 zwischen
dem Windpark N-6.6 und dem östlichen 66 kV AC-Kabel auf 300 m. Hier muss entweder
das AC-Kabel zwischen den beiden Plattformen entfallen oder das Park-Layout von N-6.6
ist hier so anzupassen, dass für die DC-Anbindungskabel ausreichend Platz ist. Abbildung
9 (rechte Darstellung) zeigt eine Untervariante ohne die AC-Verbindung zwischen den
Plattformen. Damit würde sich die Situation der Engstelle für das DC-Kabel entschärfen.
Für eine Anpassung des Parklayouts N-6.6 spricht, dass aufgrund des zu geringen Ab-
stands von 250 m zum Windpark N-6.6 (Planungsgrundsatz sieht 500 m vor) die Plattfor-
minstallation unnötig erschwert werden würde.

Somit werden fast alle Abstände zu Leitungen und Bauwerken gemäß den Planungsgrund-
sätzen eingehalten.

Lediglich der Abstand von 200 m zum gegenüberliegenden Kabel kann an den beiden
Engstellen (zwischen Veja Mate und BARD Offshore 1) und den Windturbinen von N-6.6
nicht eingehalten werden. Da dieser Abstand für den Fall einer Reparatur vorgesehen ist,
wird für diese Fälle ein gesondertes Reparaturkonzept angenommen (siehe Abschnitt 7.5,
Reparatur Konzept 66 kV Varianten).

Die Engstelle der Kreuzung mit dem AC-Kabel Deutsche Bucht lässt sich durch diese Va-
riante technisch nicht lösen. Hier ist eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Kabelbe-
treiber erforderlich.
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                                  Engstelle BorWin4 DC‐Kabel

   Abbildung 9: Vergleich der beiden Varianten (Links: Variante A1 mit AC-Kabel BorWin
   delta – BorWin beta; Rechts: Variante A2 ohne AC-Verbindung zwischen den Plattfor-
   men)

7.2 Variante B: Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln
    17B

   Des Weiteren wurde die Anbindung mit drei Kabeln zwischen den Windparks Veja Mate
   und BARD Offshore 1 untersucht. Diese Variante ist in Abbildung 10 dargestellt.
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                                                              Abstand zu Wind‐
                                                              park > 300 m

                                                  Abstand zu Windpark zu gering

Abbildung 10: Konzept Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln (Vari-
ante B)

Bei dieser Variante wird das dritte Kabel mit einem Abstand von 200 m parallel zum zwei-
ten Kabel geplant. Nur im Bereich der beiden Engstellen zwischen BARD Offshore 1 und
Veja Mate wird der Abstand auf 100 m reduziert. Dabei reduziert sich der Abstand zu den
Windturbinen auf bis zu 300 m. Dies unterschreitet zwar die Planungsgrundsätze, ist aber
aus technischer Sicht machbar. Für den Fall einer Kabelreparatur ist ein gesonderte Re-
paraturkonzept vorgesehen.

Kritischer ist hier die Reduzierung des Abstandes zu den Grenzen des Windparks N-6.6
auf 200 m. Da der Windpark noch nicht vergeben wurde, ist zu prüfen, ob die Grenze des
Windparks hier noch veränderbar ist. Eine Verschiebung von mindestens 150 m in Rich-
tung Süden wäre hier erforderlich, um die Planungsgrundsätze einzuhalten.

Die Engstelle der Kreuzung mit dem AC-Kabel Deutsche Bucht lässt sich durch diese Va-
riante technisch nicht lösen. Hier ist eine Privatrechtliche Vereinbarung mit dem Kabelbe-
treiber notwendig.
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   Bei einer Anpassung des Parklayouts vom Windpark N-6.6, um die Abstände von den
   Windenturbinen zum Kabel auf 350 m zu erhöhen und einer privatrechtlichen Einigung
   mit BARD Offshore 1 und Veja Mate (Abstand zu drei Windturbinen zwischen 300 u.
   350 m), wäre diese Variante für drei AC-Kabel aus heutiger Sicht technisch möglich.

7.3 Variante C: Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln
    18B

   Als dritte Variante mit drei Kabeln wurde eine Variante mit einem 3. Kabel zwischen den
   Windparks Veja Mate und Deutsche Bucht untersucht. Die Variante ist in Abbildung 11
   dargestellt.

                         3. 66 kV‐AC Kabel

                   Kreuzungsbereich AC‐
                   Kabel Deutsche Bucht

   Abbildung 11: Konzept Anbindung des Windparks mit drei 66 kV AC Kabeln (Variante C)
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   Bei dieser Variante verläuft das dritte Kabel von der Plattform BorWin delta parallel zur
   nördlichen Grenze des Windparks N-6.6 bis zur westlichen Grenze des Parks. Hier kreuzt
   es die AC-Kabel vom Windpark Deutsche Bucht und verläuft weiter in Richtung Norden
   zwischen den Windparks Deutsche Bucht und Veja Mate bis zum Windpark.

   Neben der Unterschreitung des 500 m-Abstandes zu den Grenzen des Windparks N-6.6
   auf 200 m (siehe auch Variante B) kommt bei dieser Variante noch die Unterschreitung
   der notwendigen Abstände zu den Windparks Deutsche Bucht und Veja Mate durch das
   westliche Kabel hinzu. Der geringste Abstand zur Windparkgrenze liegt hier bei 260 m.

   Die Kreuzung des AC-Kabels Deutsche Bucht (siehe Abbildung 11) stellt hier einen höhe-
   ren technischen Aufwand dar, da hier auf kurzer Strecke drei größere Richtungswechsel
   erforderlich sind.

   Bei einer Anpassung des Parklayouts vom Windpark N-6.6, um die Abstände von den
   Windenturbinen zum Kabel auf 350 m zu erhöhen und einer privatrechtlichen Einigung
   mit BARD Offshore 1, Veja Mate und Deutsche Bucht (Abstand zu Windparkgrenze
   260 m), wäre diese Variante für drei AC-Kabel aus heutiger Sicht technisch möglich.

7.4 Option: Anbindung des Windparks mit vier 66 kV AC Kabeln
    19B

   Sollte das elektrotechnische Konzept einer Anbindung des Windparks mit einem 66 kV-
   Kabel zu dem Ergebnis kommen, dass vier AC-Kabel notwendig sind, bieten die Varianten
   A1 und A2 noch Raum für ein viertes Kabel. Das Kabel würde dann parallel zum östlichen
   Kabel verlaufen. Die beiden Kabel verlaufen dann mit einem Abstand von 100 m parallel
   bis zur nordöstlichen Spitze des Windparks. Die Variante auf Basis von Variante A1 ist in
   Abbildung 12 dargestellt.
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               4. 66 kV‐AC Kabel

   Abbildung 12: Konzept Anbindung des Windparks mit vier 66 kV AC Kabeln (Beispiel
   auf Basis von Variante A1)

   Für diese Option gelten die gleichen Bedingungen wie für die Variante C mit drei Kabeln.

   Für die DC-Anbindung BorWin4 ist entweder das Parklayout von N-6.6 im Nordosten an-
   zupassen oder die AC-Verbindung („Verbindung untereinander“) zwischen den Konverter-
   plattformen BorWin delta und BorWin alpha muss entfallen.

7.5 Reparaturkonzept 66 kV Varianten
    20B

   Das unter Abschnitt 6.2 beschriebene Reparaturkonzept ist in den Planungsgrundlagen
   berücksichtigt. D.h. in allen Bereichen, in denen die Abstände zu anderen Kabeln oder
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anderen Objekten eingehalten werden, können die Kabel nach diesem üblichen Verfahren
repariert werden.

Die Anbindungskonzepte für die Anbindung mit drei 66 kV AC-Kabeln unterschreiten nur
in wenigen Bereichen die Planungsgrundsätze. Für diese Bereiche ist eine gesonderte
Betrachtung des Reparaturfalls erforderlich. Bei den betroffenen Bereichen handelt es
sich um die beiden Engstellen zwischen den Windparks BARD Offshore 1 und Veja Mate.
Hier ist nicht in allen Bereichen ausreichend Platz, um eine Reparaturschleife (Omega-
Joint) neben der Trasse gesichert abzulegen. Sollte es in diesem Bereich zu einem Kabel-
fehler kommen, muss der auszutauschende Abschnitt etwas größer gewählt werden. Ab-
bildung 13 zeigt beispielhaft ein mögliches Reparaturscenario im Bereich der nördlichen
Engstelle zwischen Veja Mate und BARD Offshore 1.

                                                 Inline‐Joint

                                        Fehlerposition

                                                         Ersatzkabel
                 Sicherheitszone

                                             Omega‐Joint

                     WP Veja Mate

Abbildung 13: Beispiel mögliches Reparaturszenario im Bereich der Engstellen (hier
nordöstliche Ecke Windpark Veja Mate)
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   In dem Beispiel liegt der Kabelfehler innerhalb der 500 m Abstandsfläche des Windparks
   Veja Mate. Da in der unmittelbaren Nähe des Fehlerortes kein ausreichender Platz für die
   Reparaturschleife vorhanden ist, würden die Schnittpunkte für die Reparatur so gewählt
   werden, dass der erste Schnittpunkt in der Nähe des Fehlerortes und der zweite Schnitt-
   punkt am nächstliegenden Ort mit ausreichend Platz für die Ablage der Reparaturschleife
   läge. Das Ersatzkabel würde anschließend am ersten Punkt mit einer Muffe mit dem ge-
   schnittenen Kabel verbunden werden. Die Muffe und das Ersatzkabel werden dann auf
   der Trasse bis zum zweiten Kabelende neu verlegt. Die erste Muffe wird als sogenannter
   „Inline-Joint“ abgelegt. Das Ersatzkabel wird dann mit dem zweiten Kabelende verbunden
   und die entstandene Überlänge als Schleife auf dem Meeresboden abgelegt. Die zweite
   Muffe wird als sogenannter „Omega-Joint“ abgelegt. In diesem Beispiel liegt der Ablageort
   außerhalb der 500 m Abstandsfläche des Windparks.

   Für den Fall der Kabelreparatur im Bereich der Engstellen ist im Ersatzteilkonzept eine
   ausreichende Länge an Reservekabeln vorzusehen.

   Das oben beschriebene Beispiel einer Kabelreparatur findet unter Anpassung der räumli-
   chen Situation in allen Bereichen mit Engstellen Anwendung. Je nach Fehlerort und Lage
   der Abstandsflächen variieren hier die notwendigen Längen für das Reservekabel. Die
   notwendigen Längen für die Reservekabel sind nach der Festlegung der Trassen und den
   ersten Abstimmungen mit den Windpark- und Kabelbetreibern im Rahmen der Ausschrei-
   bung der Kabel zu ermitteln.

7.6 Auswirkungen der 66 kV Varianten auf die Windparkflächen N-
    6.6 und N-6.7
   Um die Kabel im String zwischen Windparkfläche und Konverterplattform zu realisieren
   ist es notwendig, die nördliche Grenze des Windparks N-6.6 in Richtung Süden zu ver-
   schieben (siehe auch Varianten: A1, A2, B und C).

   Im Gegensatz zur Windparkanbindung mit 155/220 kV entfallen bei einer direkten Anbin-
   dung des Windparks an die Konverterplattform freizuhaltende Flächen für Exportkabel-
   korridor und Windparkplattform. Diese Flächen stehen bei der Standortplanung für eine
   Verortung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Somit können die derzeitig vorgese-
   henen Anschlussleistungen der Windparks N-6.6 und N-6.7 trotz Anpassung der Flächen-
   kulisse realisiert werden. Unter der Annahme der Marktverfügbarkeit von 12/15 MW-An-
   lagen sind ca. 40 bis 50 Anlagen in der Fläche N-6.6 sowie 18 bis 23 Anlagen in der Fläche
   N.6-7 zu verorten.
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8. Trassenstudie 155/220 kV-System
  7B

  Für die Anbindung der Windparkfläche N-6.7 wurde ein Konzept mit einem HV AC-Kabel
  (155 kV oder 220 kV) entwickelt. Bei der Trassierung wird nicht zwischen den verschieden
  Spannungsebenen (220 kV, 155 kV oder 66 kV) unterschieden (siehe Abschnitt 4). Aus
  diesem Grund ist das Konzept für die Anbindung mit einem HV AC-Kabel eine Teilmenge
  der Anbindung mit drei 66 kV-Kabeln. Das Konzept für die Anbindung mit einem HV AC-
  Kabeln ist in Abbildung 14 dargestellt.

  Abbildung 14: Konzept Anbindung des Windparks mit einem HV AC-Kabel

  Bei diesem Konzept verläuft das HV AC-Kabel (blau dargestellt) über den ursprünglichen
  Korridor bis zur Windpark Fläche N-6.7.

  Das Kabel verläuft mit 200 m Abstand zum AC-Kabel Deutsche Bucht. An den beiden
  Engstellen zwischen den Windparks BARD Offshore 1 und Veja Mate wird ein Mindestab-
  stand von 350 m zu den Windparkgrenzen eingehalten.

  Somit werden fast alle Abstände zu Leitungen und Bauwerken gemäß den Planungsgrund-
  sätzen eingehalten.
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  Lediglich der Abstand von 200 m zum gegenüberliegenden Kabel kann an den Engstellen
  nicht eingehalten werden. Für diese Bereiche ist das gleiche Reparaturkonzept vorgese-
  hen wie für die 66 kV Kabel (siehe Abschnitt 7.5, Reparatur Konzept 66 kV Varianten).

  Die Situation bei der Engstelle Kreuzung AC-Kabel Deutsche Bucht bleibt bei dieser Vari-
  ante unverändert. Hier ist eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Kabelbetreiber not-
  wendig.

9. Zusammenfassung
  8B

  Im Ergebnis dieser Studie ist grundsätzlich eine Anbindung der Windparkfläche mit drei
  oder vier 66 kV AC-Kabeln als auch mit einem 155 kV oder 220 kV AC-Kabel aus Sicht
  einer technisch machbaren Kabeltrassierung möglich. Die Trassierung erfüllt sowohl In-
  stallations- als auch Wartungs- und Betriebsanforderungen. Allerdings weisen die ver-
  schiedenen Varianten Bereiche aus, in denen Planungsgrundsätze unterschritten werden
  müssen, um eine Realisierung zu gewährleisten. Im Folgendem wird zu jeder Variante
  aufgelistet, ob und inwiefern eine Unterschreitung erfolgt.

  Übersicht Varianten mit Abweichungen von den Planungsgrundsätzen:

       Variante      Kabel-    Abweichung von Planungsgrundsatz
                     anzahl/
                     Span-
                     nung
       A1            3/66 kV   2 Engstellen zw. BARD Offshore 1 und Veja Mate
       (s. Abb. 8)             - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                                   und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                                   350 m (Windenergieanlage)

                                  Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                               Sicherheitszone N-6.6
                               - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                                   und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                                   400 m (Windparkgrenze)

                                  Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                               Kreuzung AC-Kabel Deutsche Bucht
                               - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zwischen Wende-
                                   punkt und Kreuzungspunkt“ (250 m): Je nach Verlegeradius
                                   wird dieser Abstand kleiner.
                                   Bei einem Verlegeradius von z.B. 80 m reduziert sich der Ab-
                                   stand auf 120 m.

                                  Möglicher Lösungsweg: Privatrechtliche Vereinbarung notwendig
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Variante       Kabel-    Abweichung von Planungsgrundsatz
               anzahl/
               Span-
               nung
                         Engstelle BorWin4 und DC-Kabel
                         - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                            und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                            250 m (Windenergieanlage).

                            Lösungsweg: AC-Verbindung zwischen BorWin alpha und beta
                            entfällt --> s. Variante A2

A2             3/66 kV   2 Engstellen zw. BARD Offshore 1 und Veja Mate
(s. Abb. 9)              - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                             350 m (Windenergieanlage)

                            Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                         Sicherheitszone N-6.6
                         - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                             400 m (Windparkgrenze)

                            Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                         Kreuzung AC-Kabel Deutsche Bucht
                         - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zwischen Wende-
                             punkt und Kreuzungspunkt“ (250 m): Je nach Verlegeradius
                             wird dieser Abstand kleiner.
                             Bei einem Verlegeradius von z.B. 80 m reduziert sich der Ab-
                             stand auf 120 m.

                            Möglicher Lösungsweg: Privatrechtliche Vereinbarung notwendig

B              3/66 kV   2 Engstellen zw. Bard 1 und Veja Mate
(s. Abb. 10)             - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                             300 m (Windenergieanlage)

                            Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                         Sicherheitszone N-6.6
                         - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m):
                             Unterschreitung auf bis zu 200 m (Windparkgrenze).

                            Lösungsweg: Anpassung der Flächenkulisse Fläche N-6.6
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Variante       Kabel-    Abweichung von Planungsgrundsatz
               anzahl/
               Span-
               nung
                         Kreuzung AC-Kabel Deutsche Bucht
                         - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zwischen Wende-
                             punkt und Kreuzungspunkt“ (250 m):
                             abhängig vom Verlegeradius wird dieser Abstand kleiner.
                             Bei einem Verlegeradius von z.B. 80 m reduziert sich der Ab-
                             stand auf 120 m.

                            Möglicher Lösungsweg: Privatrechtliche Vereinbarung notwendig

C              3/66 kV   2 Engstellen zw. Bard 1 und Veja Mate
(s. Abb. 11)             - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                             350 m (Windenergieanlage).

                            Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                         Sicherzone Deutsche Bucht/Veja Mate
                         - Abweichung von Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m): Reduzierung auf bis zu
                             260 m (Windenergieanlage)

                            Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                         Sicherheitszone N-6.6
                         - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                             200 m (Windparkgrenze).

                            Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept

                         Kreuzung AC-Kabel Deutsche Bucht
                         - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zwischen Wende-
                             punkt und Kreuzungspunkt“ (250 m): Je nach Verlegeradius
                             wird dieser Abstand kleiner.
                             Bei einem Verlegeradius von z.B. 80 m reduziert sich der Ab-
                             stand auf 120 m bei der östlichen Kreuzung und auf ca. 40 m
                             bei der westlichen Kreuzung

                            Möglicher Lösungsweg: Privatrechtliche Vereinbarung notwendig

1 Kabel        1/155kV   2 Engstellen zw. Bard 1 und Veja Mate
(s. Abb. 14)   220 kV    - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zu bestehender
                             und genehmigter Nutzung“ (500 m): Unterschreitung auf bis zu
                             400 m (Windenergieanlage)

                            Lösungsweg: Berücksichtigung im Reparaturkonzept
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Variante   Kabel-    Abweichung von Planungsgrundsatz
           anzahl/
           Span-
           nung
                     Kreuzung AC-Kabel Deutsche Bucht
                     - Abweichung vom Planungsgrundsatz „Abstand zwischen Wende-
                         punkt und Kreuzungspunkt“ (250 m): Je nach Verlegeradius
                         wird dieser Abstand kleiner.
                         Bei einem Verlegeradius von z.B. 80 m reduziert sich der Ab-
                         stand auf 120 m.

                        Möglicher Lösungsweg: Privatrechtliche Vereinbarung notwendig
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10. Literatur und Quellen
     9B

   BSH 2019: Flächenentwicklungsplan Stand Juni 2019

   BSH 2019: GIS-Daten: BSH Kartendienst CONTIS für die Darstellung der Windparkflä-
      chen, Cluster, Kabel, Grenzen, Offshoreplattformen

   BSH 2018: Mitteilungen Teil 4 26/18
      Bekanntmachung zur Änderung der Sicherheitszone im Bereich der Offshore-Wind-
      energievorhaben „Veja Mate“ und „BARD Offshore 1“ wegen Erweiterung um den
      Bereich des Windenergievorhabens „Deutsche Bucht“

          https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Nautische_Informationen/Weitere_Informa‐
          tionen/Mitteilungen‐NfS/Downloads_Mitteilungen_NfS_2018/Mitteilungen_26‐
          2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2

   BSH 2016: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
      der Nordsee 2016/2017

   ICPC: Recommendation No. 2 Recommended Routing and Reporting Criteria for Cables
       in Proximity to Others

   ICPC: Recommendation No. 3 Criteria to be Applied to Proposed Crossings of Submarine
       Cables and/or Pipelines

   ICPC: Recommendation No. 4 Recommended Co-ordination Procedures for Repair Oper-
       ations near Active Cable Systems

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