Maßnahmen- und Hygieneplan - SARS-COV-2 (Coronavirus) - Feuerwehr Flörsheim

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Maßnahmen- und Hygieneplan - SARS-COV-2 (Coronavirus) - Feuerwehr Flörsheim
Maßnahmen- und
Hygieneplan
SARS-COV-2 (Coronavirus)
Maßnahmen- und Hygieneplan - SARS-COV-2 (Coronavirus) - Feuerwehr Flörsheim
Maßnahmen- und Hygieneplan
SARS-COV-2 (Coronavirus)
Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main
Version 10 - Stand: 20.08.2021

                                            Inhalt

Nr.    Thema                                                                          Seite

1      Grundsätzliches und Rahmenbedingungen                                          2

2      Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst                                       4

3      Übersicht Hygienemaßnahmen                                                     6

4      Ausnahmeregeln für Tauglichkeiten                                              8

5      Einsatzdienst                                                                  9

6      Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz                           11

7      Übungsdienst                                                                   14

8      Sonstige Dienste der Einsatzabteilung                                          15

9      Lehrgangssituation                                                             16

10     Jugendfeuerwehr                                                                17

11     Kinderfeuerwehr                                                                18

12     Feuerwehrvereine                                                               19

13     Reinigung der Feuerwehrhäuser                                                  20

14     Zu beachtende Empfehlungen                                                     21

15     Anpassungen des Maßnahmen- und Hygieneplans                                    26

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                      1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen

1.1 Coronavirus
Besonders an der Covid-19-Erkrankung ist, dass auch Personen infiziert sein können, die selbst
keine Symptome aufweisen. Es besteht auch durch diese die Gefahr der Übertragung auf
Kontaktpersonen.

Die Übertragung des Virus erfolgt überwiegend über Aerosole und Tröpfcheninfektion durch
Husten, Niesen, Aussprache (lautes Reden, Lachen) und auch indirekt über Körperkontakt. Daher
kommt der räumlichen Distanz zwischen Feuerwehrangehörigen und zu anderen Personen
weiterhin die wichtigste Rolle zu. Neben der Umsetzung von Abstandsregeln ist auch die
Handhygiene zur Reduzierung möglicher Schmierinfektionen von Bedeutung. Die Anforderungen
hierzu sind in allen Bereichen durch technische und organisatorische Maßnahmen des
Arbeitsschutzes zu unterstützen.

1.2 Ziel des Maßnahmen- und Hygieneplans
Dieser Maßnahmen- und Hygieneplan hat das Ziel einer Verhinderung der Ausbreitung einer
Corona-Infektion (Covid-19) unter den Kräften der Einsatzabteilungen der Flörsheimer
Feuerwehren. Die Feuerwehr ist Teil der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und hat hoheitliche
Aufgaben. Oberste Priorität aller Maßnahmen hat daher die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
der Feuerwehren zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main.

Darüber hinaus sollen auch die Mitglieder in den Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie den
weiteren Abteilungen der Feuerwehren vor einer Infektion geschützt werden. Die Feuerwehr als
öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Flörsheim am Main nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein.

1.3 Maßnahmen
Die Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main haben dazu umfangreiche Maßnahmen ergriffen,
um diese Ziele zu erreichen.

Unter anderem wurden alle Einsatzkräfte hinsichtlich der Abstands- und Hygieneregeln geschult.
In den einzelnen Feuerwehrhäusern wurden Hinweisschilder angebracht, die an diese
Maßnahmen erinnern sollen.

Medizinische Masken werden von der Stadt Flörsheim bereitgestellt. Ebenso können private
Masken genutzt werden. Die detaillierten Regelungen zur Verwendung dieser Masken werden im
Teil 2 „Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst“ beschrieben.

1.4 Informationspflichten der Einsatzkräfte
Des Weiteren sind alle Einsatzkräfte angewiesen, die jew. Wehrführung umgehend zu informieren,
wenn
    ▪ eine Corona-Infektion festgestellt wurde oder ein Verdacht darauf besteht
    ▪ sie oder ein Mitglied des eigenen Haushaltes unter Quarantäne stehen
    ▪ sie Kontaktperson nach RKI-Regelung sind
    ▪ bei einer Person im näheren Umfeld die o.g. Merkmale vorliegen
    ▪ aus dem Ausland zurückkehren
    ▪ sie wegen anderer hoheitlicher Aufgaben nicht am Einsatzdienst der Feuerwehren der
        Stadt Flörsheim am Main teilnehmen können
    ▪ sie grippeähnliche Symptome aufweisen

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1.5 Dokumentation der Anwesenheiten
Für alle Zusammenkünfte (ab 5 Personen) sind Anwesenheitslisten zu führen und unmittelbar nach
Dienstende (taggleich) der Wehrführung zuzuleiten, damit bei einem Infektionsfall die
Kontaktketten schnellstmöglich nachvollzogen werden können. Bei der Bewegung von Fahrzeugen
ist zudem festzuhalten, wer auf welchem Fahrzeug mitgefahren ist.

1.6 Betretungsregeln für die Feuerwehrhäuser
Ein Betretungsverbot für die Feuerwehrhäuser besteht
    ▪ bei festgestellter Corona-Infektion, positivem Schnell- oder Selbsttest, Verdacht auf eine
       Infektion oder als Kontaktperson nach RKI-Regelung
    ▪ während einer angeordneten Quarantäne
    ▪ für sämtliche Personen mit grippeähnlichen Symptomen

1.7 Verantwortung der Führungskräfte
Eine besondere Verantwortung kommt hierbei allen Führungskräften zu, welche mit dafür Sorge
tragen müssen, dass die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt und eingehalten werden.
Die im weiteren beschriebenen Maßnahmen sind hinsichtlich der aktuellen Ausbreitung der Covid-
19 Erkrankung regelmäßig zu bewerten und ggf. anzupassen.

1.8 Privatbereich
Die Einsatzkräfte sind angehalten, sich auch im privaten und familiären Umfeld entsprechend
vernünftig und in Einklang mit den geltenden Regelungen zu verhalten.

1.9 Lockerungen nach Impfungen
Im Mai und Juni 2021 konnte allen Einsatzkräften der Feuerwehren ein Impfangebot gemacht
werden. Damit haben die Einsatzkräfte bis Ende Juni 2021 überwiegend einen vollständigen
Impfschutz. Die Ansteckungsgefahr bei einer Corona-Infektion sinkt damit erheblich. Vollständig
Geimpfte unterliegen zudem i.d.R. nicht mehr Quarantänemaßnahmen, so dass ein größerer
Ausfall von Einsatzkräften unwahrscheinlich ist.
Aus diesem Grund konnten ab dem 01.07.2021 entsprechende Lockerungen der bisherigen
Regelungen erfolgen.

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                    2. Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst

2.1 Dienstbetrieb der Feuerwehren
Im Feuerwehrdienst können in vielen Fällen die Mindestabstände nicht eingehalten werden. Bei
Tätigkeiten in geschlossenen Räumen und dem Fahren mit mehreren Personen im Fahrzeug, ist
deshalb durchgehend eine FFP2-Maske, mindestens aber ein OP-Maske, von den
Feuerwehrleuten zu tragen. Bei Tätigkeiten im öffentlichen Raum (außerhalb des
Feuerwehrgeländes) ist eine Maske zu tragen, sofern die Mindestabstände nicht sicher
eingehalten werden können.

2.2 Zweck der Masken allgemein (Basis aktuelle Empfehlungen unterschiedlicher Stellen
u.a. RKI):
    ▪ Zur Verminderung der Tröpfchenverteilung z.B. beim Niesen oder Husten, Annahme: Man
       selbst ist unwissend infiziert.
    ▪ Zum Schutz anderer Personen in geschlossenen Räumen bzw. wenn der Mindestabstand
       nicht eingehalten werden kann
    ▪ Die FFP2-Masken bieten ebenfalls einen Eigenschutz.
    ▪ In Hessen besteht seit dem 27.04.2020 eine Pflicht zum Tragen von Masken in vielen
       Bereichen des öffentlichen Lebens. Diese Pflicht wurde ab dem 23.01.2021 dahingehend
       verschärft, dass in vielen Bereichen verpflichtend eine FFP2- oder eine OP-Maske zu
       tragen ist.
    ▪ Übertragung des Zwecks auf den Feuerwehrdienst:
           ▪ Anlehnung an Vorgaben/Pflicht des Landes Hessen bzw. des MTK, gleichzeitig
               aber auch Vorbildfunktion der Einsatzkräfte gegenüber der Bevölkerung
           ▪ Bereiche im Feuerwehrdienst, die hierfür besonders relevant sind: Umkleiden; Fahrt
               mit mehreren Personen in FW-Fahrzeugen; Arbeiten im Trupp u.s.w.

2.3 Allgemeines FFP2- und OP-Masken:
    ▪ Durch die Stadt Flörsheim werden medizinische Masken beschafft.
    ▪ Diese stehen in den Feuerwehrhäusern zur Verfügung und sind im Dienstbetrieb als
        Einmalprodukt zu nutzen. Im Anschluss an die Nutzung sind diese (möglichst im Zipp-
        Beutel verpackt) in den Außenmülltonnen zu entsorgen. Alternativ kann die benutzte FFP2-
        Maske nach den entsprechenden Standards und Expertenempfehlungen im privaten
        Bereich weiter genutzt werden.
    ▪ Private Masken sind im Einsatzdienst ebenfalls nutzbar.

2.4 Nutzung der Masken im Feuerwehrdienst:
    ▪ In geschlossenen Räumen sind Masken zu tragen.
    ▪ Beim Einsatz werden FFP2-Masken getragen und bleiben durchgehend angelegt.
    ▪ Beim Atemschutzeinsatz: keine Masken für AGT, zu beachten:
           ▪ Die Ausatemluft der AGT ist ungefiltert, Abstand und Hygiene beim An- und
              Ablegen der Atemschutzgeräte erforderlich!
           ▪ Atemschutzmasken werden nach dem Ablegen durch den jeweiligen AGT einzeln in
              Beutel verpackt und der Atemschutzwerkstatt zugeführt.
    ▪ Bei Patientenkontakt werden als Eigenschutz weiterhin FFP 2 oder FFP 3 Masken genutzt,
       wie gehabt analog dem Vorgehen des Rettungsdienstes
    ▪ Bei in den FW-Häusern durchzuführenden Arbeiten besteht keine grundsätzliche Pflicht
       zum Tragen von Masken, sofern die bekannten Abstands- und Hygieneregel hierbei
       eingehalten werden können (eigenes Ermessen der Kräfte).
    ▪ Bei der Hydrantenwartung in Kleingruppen kann auf Masken verzichtet werden.

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2.5 Tragen von Masken beim Fahren von Einsatzfahrzeugen (Maschinist)
    ▪ Gem. Info des HMdIS vom 27.04.2020 (Auslegungshinweis zu §23 Abs. 4 Satz 1 StVO) ist
       es zulässig, dass auch der Fahrzeugführer eine Maske trägt. Daher sollte bei Fahrten mit
       Besatzung auch der Maschinist aus Gründen der Infektionseindämmung die Maske tragen,
       sofern dadurch keine Beeinträchtigung beim Fahren (z.B. wg. Brille o.ä.) erfolgt.

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                            3. Übersicht Hygienemaßnahmen

3.1 Händereinigung
Verantwortlich: alle Feuerwehrangehörigen
 Häufigkeit                      Durchführung                    Produkt
 Vor und nach dem Dienst.        Hände gründlich einseifen       Seifencreme
 Nach dem Toilettengang.         (mind. 30 Sek.)                 Einweghandtuch
 Beim Wechseln des               Abwaschen, mit einem
 Arbeitsbereiches.               Einweghandtuch trocknen
 Nach Niesen, Husten,            Hinweise BZgA (Aushänge)
 Naseputzen.                     beachten.
 Nach Kontakt mit
 Kontaminationen.

3.2 Händedesinfektion
Verantwortlich: alle Feuerwehrangehörigen
 Häufigkeit                      Durchführung                    Produkt
 Nach Kontakt mit                Nach Gebrauchsanweisung         Desinfektionsmittel gg. be-
 Kontaminationen.                (i.d.R. mind. 30 Sek.           hüllte Viren, z.B. Sterillium
                                 einreiben).                     Virugard, desderman pure,
                                                                 Septican virugard

3.3 Hautschutz
Verantwortlich: alle Feuerwehrangehörigen
 Häufigkeit                      Durchführung                    Produkt
 Nach Handdesinfektion bzw.      Hautschutzcreme/Lotion          Hautschutzcreme
 regelmäßig bei Bedarf.          auftragen, gründlich in die
                                 trockenen Hände auftragen
                                 und einmassieren.

3.4 Flächendesinfektion Berührungsflächen (Türklinken, Handläufe, Lichtschalter)
Verantwortlich: Reinigungskraft
 Häufigkeit                     Durchführung                Produkt
 Im normalen                    Abwischen der Flächen nach  Desinfektionstücher Bacillol
 Reinigungsturnus.              Gebrauchsanweisung.         Tissues, Schnelldesinfektion
                                                            30 Sec. Einwirkzeit,
                                                            alternativ Hexawol, 2,5%
                                                            25 g/l, 5 Min. Einwirkzeit

3.5 Reinigung Sanitärbereiche (Armaturen, Toiletten, Waschbecken, Fußböden,
Lichtschalter)
Verantwortlich: Reinigungskraft
 Häufigkeit                     Durchführung                Produkt
 Im normalen                    Abwischen der Flächen nach  Neutralreiniger bzw. WC-
 Reinigungsturnus.              Gebrauchsanweisung.         Reiniger

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3.6 Reinigung Einsatzbekleidung
Verantwortlich: Einsatzleiter bzw. Fahrzeugführer
 Häufigkeit                        Durchführung                    Produkt
 Nach Kontamination.               Entkleidung gem. Vorgabe        Gem. Vorgaben FF Bad
                                   Abwurf in Transportbehälter     Soden: Waschmittel,
                                   Desinfizierend reinigen gem.    mind. 60 Grad Celsius gem.
                                   Richtlinien RKI. (Die           BfaRM
                                   Reinigung erfolgt fachgerecht
                                   durch die FF Bad Soden.)

3.7 Reinigung kontaminierter Fahrzeuge und Geräte
Verantwortlich: Einsatzleiter bzw. Fahrzeugführer
 Häufigkeit                        Durchführung                    Produkt
 Bei bekanntem oder                Möglichst über Rettungsdienst   Dismozon Plus Firma
 möglichem Kontakt mit einem durchführen lassen.                   Hartman Dosierung: 16g auf
 Infektionsfall.                   Ist dies nicht möglich: Mit     einem Liter Wasser, entspricht
                                   Desinfektionslösung reinigen    einer 1,6% Dosierung, 15 Min.
                                   (Detailbeschreibung bei         Einwirkzeit
                                   „Einsatzdienst – Reinigung
                                   kontaminierter Geräte“).

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                          4. Ausnahmeregeln für Tauglichkeiten

Bezüglich der Tauglichkeit von Einsatzkräften gibt es aktuell folgende Ausnahmeregelungen durch
das HMdIS bzw. die Unfallkasse. Der Versicherungsschutz durch die UKH bleibt in vollem Umfang
bestehen:

4.1 G26.3 – Atemschutztauglichkeit
Die per Erlass genehmigte Ausnahmeregelung ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Als
Atemschutzgeräteträger dürfen daher zu Einsätzen und Übungen nur Personen eingesetzt
werden, die über eine aktuell gültige G26.3 verfügen. Sofern pandemiebedingt keine
Untersuchungen bei den benannten Arbeitsmedizinern (PIMA bzw. Gemeinschaftspraxis
Weilbach) durchgeführt werden können, besteht eine Ausweichmöglichkeit zum Feuerwehrarzt.
Die Kontaktdaten können über die Wehrführungen angefragt werden.

4.2 G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Die per Erlass genehmigte Ausnahmeregelung ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Als Fahrer von
Einsatzfahrzeugen dürfen daher nur Personen eingesetzt werden, die über eine aktuell gültige G25
verfügen. Sofern pandemiebedingt keine Untersuchungen bei den benannten Arbeitsmedizinern
(PIMA bzw. Gemeinschaftspraxis Weilbach) durchgeführt werden können, besteht eine
Ausweichmöglichkeit zum Feuerwehrarzt. Die Kontaktdaten können über die Wehrführungen
angefragt werden.

4.3 Streckendurchgänge Atemschutzstrecke
Die Ausnahmeregelung für nicht durchgeführte Streckendurchgängen in der
Atemschutzübungsstrecke ist ebenfalls zum 31.12.2020 ausgelaufen, bzw. gilt nur noch im Falle
einer Schließung der Atemschutzstrecke. Da dies aktuell im Main-Taunus-Kreis nicht der Fall ist,
muss als Voraussetzung für den Einsatz unter Atemschutz gem. FwDV 7 ein Streckendurchgang
in den letzten 12 Monaten erfolgt sein.

4.4 Jährliche Realübung
Gem. Erlass vom 08.12.2020 ist eine Ausnahmeregelung weiterhin möglich, wenn im Jahr 2020
eine Einsatzübung nicht erfolgen konnte. Es ist dann im Jahr 2021 mindestens eine Einsatzübung
innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchzuführen. Der Nachweis einer gültigen
Tauglichkeitsuntersuchung muss vorliegen. Die Einsatzübung kann gem. FwDV 7 entfallen, wenn
die jew. Einsatzkraft in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz war.

4.5 Jährliche CSA-Fortbildung
Wegen der Infektionsgefahr kann auf die jährliche CSA-Fortbildung unter Einsatzbedingen gem.
FwDV 7 verzichtet werden, sofern die Voraussetzungen für die Tauglichkeit gegeben sind und in
2019 eine Fortbildung erfolgte.
Es wird darauf hingewiesen, dass gesundheitliche Einschränkungen der zuständigen Wehrführung
umgehend mitzuteilen sind. Nach einer schweren Erkrankung ist darüber hinaus eine erneute
Untersuchung durchzuführen.

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                                       5. Einsatzdienst

5.1 Teilnahme an Einsätzen
An Einsätzen dürfen nur gesunde Einsatzkräfte teilnehmen. – Ausdrücklich untersagt ist die
Teilnahme
    ▪ für Kräfte der Einsatzabteilung mit grippeähnlichen Symptomen
    ▪ bei festgestellter Corona-Infektion sowie positivem Schnell- oder Selbsttest
    ▪ bei Verdacht auf eine Infektion
    ▪ als Kontaktperson nach RKI-Regelung, sofern kein vollständiger Impfschutz besteht.
    ▪ während einer angeordneten Quarantäne

5.2 Tragen der FFP2-Maske während Einsätzen
Während Einsätzen ist die FFP2-Maske grundsätzlich durchgehend zu tragen gem. Teil 2
„Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst“. Die Hygieneregeln sind zu beachten,
insbesondere auch nach Einsätzen.

5.3 Tragen von Handschuhen
Nach Möglichkeit sind die TH-Handschuhe bei der Berührung von Kontaktflächen an Fahrzeugen
und Geräten zu tragen.

5.4 Besetzung von Einsatzfahrzeugen
Einsatzfahrzeuge können ab sofort wieder vollständig besetzt werden. Nach Möglichkeit ist durch
das Öffnen von Fenstern auch während der Fahrt für eine entsprechende Belüftung in den
Fahrzeugen zu sorgen.

5.5 Kontakt mit Infektionsfällen
Bei bekannten Infektionsfällen informiert die Leistelle den Einsatzleiter bzw. das erstausrückende
Einsatzmittel entsprechend. Bei Unklarheiten ist eine Nachfrage beim Rettungsdienst sinnvoll.
Sofern ein Verdacht nicht auszuschließen ist, wird analog eines bestätigten Infektionsfalles
verfahren.
Für Einsätze mit Verdachts- oder bestätigten Covid-19 Erkrankungen wird die vom Rettungsdienst
für die Feuerwehr mitgeführte Schutzausrüstung (Pandemieschutz-Set) genutzt. Die
Detailabsprachen mit dem Rettungsdienst bzw. die Entscheidung der Schutzausrüstung erfolgen
durch den Einsatzleiter. - Weitere Schutzausrüstung ist in allen Feuerwehrhäusern vorhanden.

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5.6 Reinigung kontaminierter Geräte
Geräte, welche mit Infektionsfällen in Berührung gekommen sind oder gekommen sein könnten,
sollen möglichst vom Rettungsdienst gereinigt werden.
Ist dies nicht möglich, steht in allen Feuerwehrhäusern folgende Flächendesinfektion zum
Anmischen (incl. Entsprechender Anleitung und Datenblätter) zur Verfügung:
     ▪ Produktname: Dismozon Plus Firma Hartman
     ▪ Schutzmaßnahmen: Schutzbrille und Einmalhandschuhe oder (Putzhandschuhe) sind zu
        tragen!
     ▪ Inhalt: 16g
     ▪ Dosierung: 16g auf einem Liter Wasser, entspricht einer 1,6% Dosierung
     ▪ Einwirkzeit: 15 Minuten
     ▪ Anwendung: Ein Päckchen Pulver in Gefäß (1l Wasserflasche) vollständig auflösen. Damit
        ist die Lösung gebrauchsfertig. Einwegtuch in das Wasser/Dismozongemisch eintauchen
        und die zu desinfizierende Fläche damit abwischen. Dabei auf vollständige Benetzung der
        Fläche achten. Einwegtuch danach verwerfen. Nach Einwirkzeit die Fläche mit klarem
        Wasser abspülen.
     ▪ Keinesfalls mit Hochdruckreiniger reinigen (Tröpfchen Verteilung).

5.7 Materialtausch nach Einsätzen
Beim Materialtausch ist er Kontakt zwischen den Einsatzkräften nach Möglichkeit zu reduzieren
und Übergabepunkte zu verabreden. Mögliche Übergabepunkte sind (wie bisher) die
Schlauchwäsche oder die Werkbänke in den Feuerwehrhäusern der Stadtteile.

5.8 Duschen im Feuerwehrhaus
Aus Sicherheitsgründen soll im Feuerwehrhaus nur dann geduscht werden, wenn dies hinsichtlich
einer Kontamination im Einsatzdienst geboten ist. Dabei muss weiterhin auf die Hygiene geachtet
werden. Durch den Wasserdampf steigt die Infektionsgefahr. Nach jedem Nutzer ist der Raum zu
lüften und alle Kontaktflächen zu desinfizieren! Handtücher, Duschmittel etc. sind nur persönlich
zugeordnet zu verwenden.

5.9 Einsatznachbesprechung
Eine Einsatznachbesprechung ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Getränke zur Verhinderung einer Dehydration dürfen aus personenbezogenen Flaschen/Gläsern
zu sich genommen werden.

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                6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz

6.1 Grundsätzliches
Die hier dargestellten Regelungen gelten für den planbaren Dienstbetrieb innerhalb der
Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main. Sie gelten ausdrücklich nicht für z.B. die
Kreisausbildung, Atemschutzübungsstrecke u.s.w. Hier ist das dortige Hygienekonzept bindend.
Der Dienstsport bleibt pandemiebedingt b.a.w. ausgesetzt.
Als Inzidenzwert je 100.000 Einwohner gilt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die jew.
tagesaktuell vom MTK publizierte Inzidenz auf Kreisebene am Vortag des jew. Dienstes.

Allen Impfwilligen Einsatzkräften konnte zwischenzeitlich ein Impfangebot gemacht werden. Die
letzten Zweitimpfungen erfolgen demnach Mitte Juni 2021, so dass bis Ende Juni 2021 von einem
vollständigen Impfschutz bei der überwiegenden Zahl der Einsatzkräfte ausgegangen werden
kann.

6.2 Inzidenz
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6.3 Inzidenz >50 gem. Präventions- und Eskalationskonzept Hessen
    ➔ 7-Tage Inzidenz je 100.000 Einwohner >50, jedoch 100 gem. Präventions- und Eskalationskonzept Hessen
    ➔ 7-Tage Inzidenz je 100.000 Einwohner >100 und diffusem, nicht klar einzugrenzendem
        Infektionsgeschehen (gem. entsprechender Allgemeinverfügung)
    ➔ Zusätzlich zu 6.3 gilt:
 Einsatzabteilung               Jugendfeuerwehr                 Kinderfeuerwehr
 Ergänzend zu 6.3:              ▪ Dienstbetrieb in              ▪ Dienstbetrieb in
 ▪ Durchgehendes Tragen             Kleingruppen                   Kleingruppen
     von FFP2-Masken, mind.     ▪ Durchgehendes Tragen          ▪ Durchgehendes Tragen
     jedoch OP-Masken***,           von FFP2-Masken, mind.         von FFP2-Masken, mind.
     sofern Mindestabstände         jedoch OP-Masken***,           jedoch OP-Masken***,
     nicht eingehalten werden       sofern Mindestabstände         sofern Mindestabstände
     können (auch im Freien).       nicht eingehalten werden       nicht eingehalten werden
 ▪ Verpflichtende                   können (auch im Freien).       können (auch im Freien).
     Durchführung eines
     Schnell- oder Selbsttestes
     vor Dienstbeginn*, nicht
     älter als 24 Stunden
 ▪ Durchführung sonstiger
     erforderlicher Dienste
     (außerhalb des
     Übungsbetriebes) in
     kleinstmöglicher
     Personenzahl nach
     Abstimmung mit der
     Wehrführung
*** Die FFP2- oder OP-Masken sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen.

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* Bei vollständig durchgeimpften Personen entfällt die Verpflichtung zur Testung, ebenso bei
Genesenen mit einer Impfung, sofern der Impfnachweis bei der Wehrführung vorgelegt und von
dieser in ZMS erfasst wurde.

6.4 Sehr hohe oder stark steigende Infektionszahlen
Bei sehr hohen oder stark steigenden Infektionszahlen sowie einem diffusen Infektionsgeschehen
behält sich die Leitung der Feuerwehr eine Aussetzung des planbaren Dienstbetriebes
ausdrücklich vor. In diesem Fall wird umgehend informiert.
Ein Indiz hierfür könnte beispielsweise auch ein besonders starkes Infektionsgeschehen in
jüngeren Altersgruppen oder eine Aussetzung oder Wechselunterricht in den Schulen sein.

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                                     7. Übungsdienst

7.1 Rahmenbedingungen für den Übungsdienst:
    ▪ Das aktuelle DGUV-Merkblatt ist zu beachten.
    ▪ Hygieneregeln sind einzuhalten (insbesondere Handhygiene vor und nach den Diensten).
    ▪ Während den Diensten werden in geschlossenen Räumen und den Fahrzeugen FFP2-
       Masken, mindestens aber OP-Masken, (Feuerwehr oder privat) getragen.
    ▪ Nach Möglichkeit sind die TH-Handschuhe bei der Berührung von Kontaktflächen an
       Fahrzeugen und Geräten zu tragen.
    ▪ Auf das Duschen im Feuerwehrhaus nach dem Übungsdienst soll nach Möglichkeit
       verzichtet werden.
    ▪ Eine Übungsnachbesprechung ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln
       möglich. Getränke zur Verhinderung einer Dehydration dürfen nur aus personenbezogenen
       Flaschen/Gläsern zu sich genommen werden.
    ▪ Die Teilnehmerlisten sind im Anschluss unmittelbar an die Wehrführung zu senden.

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                         8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung

8.1 Grundsatz
Erforderliche Unterweisungen und Besprechungen werden nach Möglichkeit im Freien
durchgeführt. In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken zu tragen. Aufenthalts- und
Schulungsräume sind je nach Frequentierung regelmäßig zu lüften. Empfohlen wird ein Stoßlüften
mindestens alle 30 Minuten.

8.2 Praktische Dienste (Technischer Dienst, Fahrzeug und Gerätewartung etc.)
    ▪ Arbeiten sollen nach Möglichkeit ins Freie verlegt werden. Ist dies nicht möglich, so ist auf
       intensive und regelmäßige Lüftung der Werkstätten, z. B. durch geöffnete Hallentore und
       Türen zu achten.
    ▪ Hierbei ist analog zum Übungsdienst auf entsprechende Hygiene zu achten.

8.3 Sitzungen (Wehrführerausschuss, Feuerwehrausschuss etc.)
    ▪ Sofern Sitzungen als Präsenzveranstaltung erfolgen, ist auf eine gute Belüftung zu achten
        und die Sicherheitsabstände einzuhalten.
    ▪ Am Sitzplatz müssen bei Einhaltung der Mindestabstände keine Masken getragen werden.

8.4 Einweisungsfahrten
    ▪ Einweisungsfahrten können bei Bedarf durchgeführt werden.
    ▪ Medizinische Masken sind zu tragen.

8.5 Dienstsport
    ▪ Der Dienstsport bleibt b.a.w. ausgesetzt.

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                                   9. Lehrgangssituation

9.1 Lehrgangsbetrieb
    ▪ Für den Lehrgangsbetrieb gilt der jew. aktuelle Erlass bzw. die Vorgaben der Hessischen
       Landesfeuerwehrschule sowie der Kreisausbildung im Main-Taunus-Kreis für Ihre jew.
       Lehrgänge.
    ▪ Auch im Lehrgangsbetrieb sind die Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere die
       Handhygiene und Hustenetikette, einzuhalten. Das Hygienekonzept der jew.
       Ausbildungsstätte ist durch die Teilnehmer zu beachten.
    ▪ Am Lehrgangsbetrieb teilnehmen dürfen nur gesunde Einsatzkräfte. Teilnehmer, die
       grippeähnliche Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden oder als Verdachtsfall
       gelten, dürfen so lange nicht am Lehrgang teilnehmen, bis sich der Verdacht nachweislich
       nicht bestätigt hat.
    ▪ Kameradinnen und Kameraden, welche an Lehrgängen teilnehmen möchten, werden
       darauf hingewiesen, dass der Lehrgangsbetrieb nicht in der gewohnten Form stattfinden
       wird.

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                                     10. Jugendfeuerwehr

10.1. Aussetzung der Gruppenstunden der Jugendfeuerwehren
Die Feuerwehrhäuser unterliegen im Rahmen der kritischen Infrastruktur weiterhin einem
besonderen Schutz und sollen nur bei dienstlicher Notwendigkeit betreten werden, um die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten und die Infizierung von
Einsatzkräften zu verhindern.

10.2 Kontakt zu den Jugendlichen
Die Jugendwarte und Betreuer der Jugendfeuerwehr halten bei einer Aussetzung des
Dienstbetriebes den Kontakt zu den Jugendlichen beispielsweise durch virtuelle Treffen,
Aufgabenstellungen zur eigenständigen Bearbeitung etc.

10.3 Entscheidung über die Durchführung der Gruppenstunden
Für die Eltern unserer Jugendfeuerwehr ist hinsichtlich der Betreuung eine Planbarkeit der Dienste
möglichst bereits einige Tage im Voraus besonders wichtig.
▪ In Abstimmung mit der jew. Wehrführung können Dienste auch unterhalb der in 6. genannten
   Grenzwerte ausgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen unübersichtlich ist oder ein
   sicherer Dienstbetrieb nicht gewährleistet werden kann.
▪ Die Eltern sind im Vorfeld zu informieren, auf welchem Wege kurzfristige Änderungen oder
   Absagen kommuniziert werden.

Der Dienstbetrieb orientiert sich an dem der Einsatzabteilungen:
▪ Die Jugendwarte stellen sicher, dass eine Nachverfolgung der Anwesenheiten bei den
   Übungsdiensten jederzeit möglich ist. Die Teilnehmerlisten der Gruppenstunden sind taggleich
   der jew. Wehrführung zuzuleiten.
▪ An den Gruppenstunden teilnehmen dürfen nur gesunde Jugendliche. Teilnehmer, die
   grippeähnliche Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden oder als Verdachtsfall
   gelten, dürfen so lange nicht teilnehmen, bis sich der Verdacht nachweislich nicht bestätigt hat.
   Bei im gleichen Haushalt lebenden Verdachtsfällen ist ebenfalls eine Teilnahme untersagt.
▪ Jugendliche, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe im
   gleichen Haushalt leben, wird empfohlen, nicht am Dienstbetrieb teilzunehmen.
▪ Auf die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere Abstandsregeln sowie die Handhygiene
   und Hustenetikette ist hinzuwirken.
▪ Das Fahren in den Feuerwehrfahrzeugen soll möglichst unterbleiben.
▪ Solange keine andere Weisung ergeht, verwahren die Jugendlichen ihre persönliche
   Schutzausrüstung zuhause und tragen diese bereits, wenn sie zum Dienstbetrieb erscheinen.
   Bei der Berührung von Fahrzeugen und Geräten sollen durchgehend die Handschuhe
   getragen werden.
▪ Der Maßnahmen- und Hygieneplan geht den Jugendlichen und ihren Eltern vor der
   Wiederaufnahme des Dienstbetriebs zu. Die Vorlage einer unterzeichneten Bestätigung der
   Kenntnisnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Gruppenstunden der
   Jugendfeuerwehr.

10.4 Gruppenstunden im Winter
Sofern ein Dienstbetrieb witterungsbedingt nicht im Freien oder in der offenen Fahrzeughalle
erfolgen kann, darf dieser in den Räumen des Feuerwehrhauses durchgeführt werden. Hierbei ist
die Gruppengröße noch einmal zu teilen (z.B. beheizte Fahrzeughalle und Lehrsaal). Die
genutzten Räume sind spätestens nach 30 Minuten für mind. 5 Minuten gut durchzulüften.
Die weiteren Punkte aus 9.3 gelten entsprechend auch hierbei.

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                                      11. Kinderfeuerwehr

11.1 Aussetzung der Gruppenstunden der Minilöscher
Die Feuerwehrhäuser unterliegen im Rahmen der kritischen Infrastruktur weiterhin einem
besonderen Schutz und sollen nur bei dienstlicher Notwendigkeit betreten werden, um die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten und die Infizierung von
Einsatzkräften zu verhindern.

11.2 Kontakt zu den Kindern
Die Kinderwarte und Betreuer der Minilöscher halten bei einer Aussetzung des Dienstbetriebes
den Kontakt zu den Kindern beispielsweise durch virtuelle Treffen, Aufgabenstellungen zur
eigenständigen Bearbeitung etc.

11.3 Entscheidung über die Durchführung der Gruppenstunden
Für die Eltern unserer Kinderfeuerwehr ist hinsichtlich der Betreuung eine Planbarkeit der Dienste
möglichst bereits einige Tage im Voraus besonders wichtig.
▪ In Abstimmung mit der jew. Wehrführung können Dienste auch unterhalb der in 6. genannten
   Grenzwerte ausgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen unübersichtlich ist oder ein
   sicherer Dienstbetrieb nicht gewährleistet werden kann.
▪ Die Eltern sind im Vorfeld zu informieren, auf welchem Wege kurzfristige Änderungen oder
   Absagen kommuniziert werden.

Der Dienstbetrieb orientiert sich an dem der Einsatzabteilungen:
▪ Die Kinderwarte stellen sicher, dass eine Nachverfolgung der Anwesenheiten bei den
   Übungsdiensten jederzeit möglich ist. Die Teilnehmerlisten der Gruppenstunden sind taggleich
   der jew. Wehrführung zuzuleiten.
▪ An den Gruppenstunden teilnehmen dürfen nur gesunde Kinder. Teilnehmer, die
   grippeähnliche Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden oder als Verdachtsfall
   gelten, dürfen so lange nicht teilnehmen, bis sich der Verdacht nachweislich nicht bestätigt hat.
   Bei im gleichen Haushalt lebenden Verdachtsfällen ist ebenfalls eine Teilnahme untersagt.
▪ Kinder, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe im
   gleichen Haushalt leben, wird empfohlen, nicht am Dienstbetrieb teilzunehmen.
▪ Auf die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere Abstandsregeln sowie die Handhygiene
   und Hustenetikette ist hinzuwirken.
▪ Das Fahren in den Feuerwehrfahrzeugen soll möglichst unterbleiben.
▪ Bei der Berührung von Fahrzeugen und Geräten sollen durchgehend Handschuhe getragen
   werden.
▪ Der Maßnahmen- und Hygieneplan geht den Eltern vor der Wiederaufnahme des
   Dienstbetriebs zu. Die Vorlage einer unterzeichneten Bestätigung der Kenntnisnahme ist
   Voraussetzung für die Teilnahme an den Gruppenstunden der Kinderfeuerwehr.

11.4 Gruppenstunden im Winter
Sofern ein Dienstbetrieb witterungsbedingt nicht im Freien oder in der offenen Fahrzeughalle
erfolgen kann, darf dieser in den Räumen des Feuerwehrhauses durchgeführt werden. Hierbei ist
die Gruppengröße noch einmal zu teilen (z.B. beheizte Fahrzeughalle und Lehrsaal). Die
genutzten Räume sind spätestens nach 30 Minuten für mind. 5 Minuten gut durchzulüften.
Die weiteren Punkte aus 10.3 gelten entsprechend auch hierbei.

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                                    12. Feuerwehrvereine

12.1 Aussetzung der Veranstaltungen der Feuerwehrvereine
Präsenzveranstaltungen der Feuerwehrvereine können i.R. der jew. gültigen Regelungen in
Hessen wieder stattfinden.

Die Feuerwehrhäuser unterliegen im Rahmen der kritischen Infrastruktur weiterhin einem
besonderen Schutz und sollen nur bei dienstlicher Notwendigkeit betreten werden, um die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten und die Infizierung von
Einsatzkräften zu verhindern.

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                            13. Reinigung der Feuerwehrhäuser

13.1 Reinigungsintervall
Die Reinigung der Feuerwehrhäuser erfolgt im wöchentlichen Turnus durch die von der Stadt
Flörsheim angestellten Reinigungskräfte.

13.2 Hinweis der Reinigungskräfte auf die besondere Situation
Diese wurden auf die besondere Situation hingewiesen. Die unter dem Punkt 3 „Übersicht
Hygienemaßnahmen“ dargestellten Maßnahmen sind zu beachten.

13.3 Flächendesinfektion
Entsprechende Flächendesinfektionsmittel werden durch die Stadt Flörsheim zur Verfügung
gestellt. Diese werden insbesondere für die Reinigung Kontaktflächen wie Türklinken,
Arbeitsflächen, Telefone, Armaturen, Sanitäreinrichtungen, Toilettendeckel und -becken etc.
verwendet.

13.4 Reinigung bei einem Infektionsfall innerhalb der Feuerwehr
Bei bekanntem oder begründetem Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion in der Feuerwehr sind
darüber hinausgehende Reinigungsmaßnahmen durch den Träger der Feuerwehr zu ergreifen.

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                           14. Zu beachtende Empfehlungen

14.1   Allgemeine Schutzmaßnahmen (DGUV 2021.02)

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14.2   Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte (RKI 11.02.2021)

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14.3   Hygienische Händedesinfektion

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14.4   Kontaktpersonennachverfolgung (RKI 12.07.2021)

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14.5 Aktuellstes DGUV-Merkblatt
„FBFHB-016 „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus
SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/fachbereich-aktuell/feuerwehren-hilfeleistungen-
brandschutz/3786/fbfhb-016-hinweise-fuer-einsatzkraefte-zum-umgang-mit-bzw.-zum-schutz-vor-
dem-coronavirus-sars-cov-2

14.6 DGUV-Information „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/3730/hygiene-und-
kontaminationsvermeidung-bei-der-feuerwehr

14.7 Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes zum Reinigen und Desinfizieren
https://www.feuerwehrverband-blog.de/wp-
content/uploads/2020/05/Der_Bundesfeuerwehrarzt_Corona_waschen-desinfizieren_IX.pdf

14.8 Aktuelle Infos des DFV zum Coronavirus SARS-Cov-2
http://www.feuerwehrverband-blog.de/

14.9 Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes zur Impfung
https://www.feuerwehrverband-blog.de/wp-
content/uploads/2020/12/Der_Bundesfeuerwehrarzt_Jede_Impfung_zaehlt_XVI.pdf

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                  15. Anpassungen des Maßnahmen- und Hygieneplans

28.05.2020     Erstellung des Entwurfs zum Maßnahmen- und Hygieneplan.         Markus Kaschel
09.06.2020     Besprechung und Abstimmung im Wehrführerausschuss.              Wefü-Ausschuss
16.06.2020     Besprochen und freigegeben durch den Bürgermeister.             Dr. Bernd Blisch
16.06.2020     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
10.07.2020     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 2.0) in folgenden Punkten:
               Ergänzung zur Wiederaufnahme des Lehrgansbetriebes
               sowie des Dienstbetriebes der Jugend- und
               Kinderfeuerwehren vorgenommen:
               8. Lehrgangsbetrieb: → 8.2 ergänzt
               9. Jugendfeuerwehr: → 9.3 ergänzt
               10. Kinderfeuerwehr: → 10.3 ergänzt
21.07.2020     Besprechung und Abstimmung Teil 9. Jugendfeuerwehr zur          Marcel Ullrich
               Wiederaufnahme des Dienstbetriebes im
               Stadtjugendfeuerwehrausschuss.
24.07.2020     Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss.               Wefü-Ausschuss
06.08.2020     Besprochen und freigegeben durch den Bürgermeister.             Dr. Bernd Blisch
06.08.2020     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
04.09.2020     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 3.0) in folgenden Punkten:
               3. Ausnahmeregelungen für Tauglichkeiten → aktualisiert
               9. Jugendfeuerwehr → 9.4. ergänzt
               10. Kinderfeuerwehr → 10.4 ergänzt
07.09.2020     Besprechung und Abstimmung im Wehrführerausschuss.              Wefü-Ausschuss
08.09.2020     Besprochen und freigegeben durch den Bürgermeister.             Dr. Bernd Blisch
08.09.2020     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
24.10.2020     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 4.0) in folgenden Punkten:
               1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → redaktionelle
               Anpassungen aufgrund aktueller Situation
               2. Verwendung von MNB im Feuerwehrdienst →
               redaktionelle Anpassungen aufgrund aktueller Situation
               6. Übungsdienst → 6.3 ergänzt
               7. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → 7.1 angepasst
               8. Lehrgangssituation → angepasst an aktuellen Erlass
               9. Jugendfeuerwehr → 9.3 und 9.4 angepasst
               10. Kinderfeuerwehr → 10.3 und 10.4 angepasst
               13. Zu beachtende Empfehlungen → 13.3 ergänzt
25.10.2020     Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss.               Wefü-Ausschuss
26.10.2020     Freigegeben durch den Bürgermeister.                            Dr. Bernd Blisch
26.10.2020     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
08.01.2021     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 5.0) in folgenden Punkten:
               4. Ausnahmeregeln für Tauglichkeiten → Anpassung an
               aktuelle Erlasslage
               6. Übungsdienst → Ergänzung Lockdown
               9. Jugendfeuerwehr → Ergänzung Lockdown
               10. Kinderfeuerwehr → Ergänzung Lockdown

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Version 10 - Stand: 20.08.2021

               13. Zu beachtende Empfehlungen → Update der Schaubilder
               13.1, 13.2 und 13.4 sowie Ergänzung 13.11 Empfehlung des
               Bundesfeuerwehrarztes zur Impfung
09.01.2021     Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss.               Wefü-Ausschuss
13.01.2021     Freigegeben durch den Bürgermeister.                            Dr. Bernd Blisch
13.01.2021     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
16.03.2021     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 6.0) in folgenden Punkten:
               1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → Umstellung
               auf FFP2-Masken
               2. Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst →
               Umstellung auf FFP2-Masken, Entfall von textilen MNB
               3. Übersicht Hygienemaßnahmen → Entfall Reinigung textiler
               MNB
               5. Einsatzdienst → Verwendung von FFP2-Masken
               6. Übungsdienst → Verwendung von FFP2-Masken und
               Anpassung der Inzidenzgrenze auf 100 gem. Hessenkonzept
               7. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Verwendung von
               FFP2-Masken
               13. Zu beachtende Empfehlungen → Update der Schaubilder
               13.1, 13.2 und 13.4 – Links 13.8 und 13.9 entfernt
               14. Übersicht Dienstbetrieb nach Inzidenz → neue Übersicht
16.03.2021     Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss.               Wefü-Ausschuss
24.03.2021     Freigegeben durch den Bürgermeister.                            Dr. Bernd Blisch
24.03.2021     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
12.04.2021     Abstimmung im Wehrführerausschuss zur Fortschreibung            Wefü-Ausschuss
16.04.2021     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 7.0) in folgenden Punkten:
               1.6. Betretungsregeln für Feuerwehrhäuser → Ergänzung
               positiver Schnell- oder Selbsttest
               5. Einsatzdienst → Ergänzung positiver Schnell- oder
               Selbsttest und Belüftung während Fahrt in Einsatzfahrzeugen
               6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz →
               Komplett neues Kapitel
               7. Übungsdienst → Entnahme von Punkten aufgrund neues
               Kapitel 6
               8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Entnahme von
               Punkten aufgrund neues Kapitel 6
               10. Jugendfeuerwehr → Entnahme von Punkten aufgrund
               neues Kapitel 6
               11. Kinderfeuerwehr → Entnahme von Punkten aufgrund
               neues Kapitel 6
               14.4 Kontaktpersonennachverfolgung → Schaubild wird
               durch RKI aktualisiert, daher Beschreibung wesentliche
               Punkte aktueller Status in Textform
               15. Übersicht Dienstbetrieb nach Inzidenz → aktualisiert
19.04.2021     Abstimmung im Wehrführerausschuss.                              Wefü-Ausschuss
20.04.2021     Freigegeben durch den Bürgermeister.                            Dr. Bernd Blisch
20.04.2021     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
21.05.2021     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 8.0) in folgenden Punkten:

             Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 27
Maßnahmen- und Hygieneplan
SARS-COV-2 (Coronavirus)
Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main
Version 10 - Stand: 20.08.2021

               6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz →
               Anpassung an aktuelle Hessen-Regelung und Regelungen
               der Bundesnotbremse
               9. Lehrgangssituation → Anpassung an aktuelle Vorgaben
               10. Jugendfeuerwehr → kleine Redaktionelle Änderungen
               11. Kinderfeuerwehr → kleine Redaktionelle Änderungen
               14.4 Kontaktpersonennachverfolgung → Aktualisierung
               Schaubild
21.05.2021     Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss.               Wefü-Ausschuss
23.05.2021     Bestätigung durch alle Mitglieder im Wehrführerausschuss.       Wefü-Ausschuss
24.05.2021     Freigegeben durch den Bürgermeister.                            Dr. Bernd Blisch
25.05.2021     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
06.06.2021     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 9.0) in folgenden Punkten:
               1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → Anpassung
               Betretungsregeln für Feuerwehrhäuser, Ergänzung Passus
               Lockerungen nach Impfungen
               3. Übersicht Hygienemaßnahmen → Entfall
               Flächendesinfektion nach Einsätzen/Übungen
               5. Einsatzdienst → Anpassung bei Teilnahme an Einsätzen,
               Besetzung von Einsatzfahrzeugen, Duschen im
               Feuerwehrhaus; Entfall Verpflichtung zum Absitzen,
               Ersterkundung, Wachbereitschaft, Herauslösung, AAO-
               Anpassungen
               6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit Inzidenz →
               Änderung der Kleingruppenregelung bei der Einsatzabteilung
               7. Übungsdienst → Entfall der Kleingruppenregelung,
               Anpassung der Rahmenbedingungen
               8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Entfall der
               Kleingruppenregelung
               10. Jugendfeuerwehr → Entfall der Flächendesinfektion nach
               Präsenzdiensten
               11. Kinderfeuerwehr → Entfall der Flächendesinfektion nach
               Präsenzdiensten
               12. Feuerwehrvereine → Präsenzveranstaltungen i.R. der
               jew. Hessenregelung wieder möglich
06.06.2021     Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss.               Wefü-Ausschuss
07.06.2021     Bestätigung durch alle Mitglieder im Wehrführerausschuss.       Wefü-Ausschuss
11.06.2021     Freigegeben durch den Bürgermeister.                            Dr. Bernd Blisch
11.06.2021     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer
16.08.2021     Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes                 Markus Kaschel
               (Version 10) in folgenden Punkten:
               1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → Die
               Einsatzteilnahme bei anderen Feuerwehren ist wieder möglich.
               2. Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst → Masken
               müssen im Feuerwehrdienst in geschlossenen Räumen und
               beim Fahren im Fahrzeug sowie bei Tätigkeiten im
               öffentlichen Raum getragen werden. Bei der
               Hydrantenwartung in Kleingruppen kann auf das Tragen der
               Masken verzichtet werden.

             Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 28
Maßnahmen- und Hygieneplan
SARS-COV-2 (Coronavirus)
Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main
Version 10 - Stand: 20.08.2021

               6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz →
               Anpassung Stufen und Maßnahmen an die aktuell geltenden
               Regeln in Hessen.
               7. Übungsdienst → Tragen der Masken nur bei Übungen in
               geschlossenen Räumen und in den Fahrzeugen angepasst.
               8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Bei Sitzungen
               müssen am Sitzplatz keine Masken getragen werden. Entfall
               der besonderen Regelungen für TEL-Kräder sowie
               Feuerwehrübergreifende Dienste.
               14. Zu beachtende Empfehlungen → Aktualisierung
               Schaubild 14.4 Kontaktpersonennachverfolgung
20.08.2021     Besprechung i.R. Wefü-Klausur mit kleinen Ergänzungen/          Wefü-Ausschuss
               Anpassungen.
22.08.2021     Vorstellung der wesentlichen Änderungen beim BGM i.R            Wefü-Ausschuss
               Wefü-Klausur
23.08.2021     Freigegeben durch den Bürgermeister.                            Dr. Bernd Blisch
23.08.2021     Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor.                      Peer Neugebauer

             Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 29
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