Maßnahmen- und Hygieneplan - SARS-COV-2 (Coronavirus) - Feuerwehr Flörsheim
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Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 Inhalt Nr. Thema Seite 1 Grundsätzliches und Rahmenbedingungen 2 2 Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst 4 3 Übersicht Hygienemaßnahmen 6 4 Ausnahmeregeln für Tauglichkeiten 8 5 Einsatzdienst 9 6 Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz 11 7 Übungsdienst 14 8 Sonstige Dienste der Einsatzabteilung 15 9 Lehrgangssituation 16 10 Jugendfeuerwehr 17 11 Kinderfeuerwehr 18 12 Feuerwehrvereine 19 13 Reinigung der Feuerwehrhäuser 20 14 Zu beachtende Empfehlungen 21 15 Anpassungen des Maßnahmen- und Hygieneplans 26 Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 1
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen 1.1 Coronavirus Besonders an der Covid-19-Erkrankung ist, dass auch Personen infiziert sein können, die selbst keine Symptome aufweisen. Es besteht auch durch diese die Gefahr der Übertragung auf Kontaktpersonen. Die Übertragung des Virus erfolgt überwiegend über Aerosole und Tröpfcheninfektion durch Husten, Niesen, Aussprache (lautes Reden, Lachen) und auch indirekt über Körperkontakt. Daher kommt der räumlichen Distanz zwischen Feuerwehrangehörigen und zu anderen Personen weiterhin die wichtigste Rolle zu. Neben der Umsetzung von Abstandsregeln ist auch die Handhygiene zur Reduzierung möglicher Schmierinfektionen von Bedeutung. Die Anforderungen hierzu sind in allen Bereichen durch technische und organisatorische Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. 1.2 Ziel des Maßnahmen- und Hygieneplans Dieser Maßnahmen- und Hygieneplan hat das Ziel einer Verhinderung der Ausbreitung einer Corona-Infektion (Covid-19) unter den Kräften der Einsatzabteilungen der Flörsheimer Feuerwehren. Die Feuerwehr ist Teil der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und hat hoheitliche Aufgaben. Oberste Priorität aller Maßnahmen hat daher die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main. Darüber hinaus sollen auch die Mitglieder in den Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie den weiteren Abteilungen der Feuerwehren vor einer Infektion geschützt werden. Die Feuerwehr als öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Flörsheim am Main nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein. 1.3 Maßnahmen Die Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main haben dazu umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um diese Ziele zu erreichen. Unter anderem wurden alle Einsatzkräfte hinsichtlich der Abstands- und Hygieneregeln geschult. In den einzelnen Feuerwehrhäusern wurden Hinweisschilder angebracht, die an diese Maßnahmen erinnern sollen. Medizinische Masken werden von der Stadt Flörsheim bereitgestellt. Ebenso können private Masken genutzt werden. Die detaillierten Regelungen zur Verwendung dieser Masken werden im Teil 2 „Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst“ beschrieben. 1.4 Informationspflichten der Einsatzkräfte Des Weiteren sind alle Einsatzkräfte angewiesen, die jew. Wehrführung umgehend zu informieren, wenn ▪ eine Corona-Infektion festgestellt wurde oder ein Verdacht darauf besteht ▪ sie oder ein Mitglied des eigenen Haushaltes unter Quarantäne stehen ▪ sie Kontaktperson nach RKI-Regelung sind ▪ bei einer Person im näheren Umfeld die o.g. Merkmale vorliegen ▪ aus dem Ausland zurückkehren ▪ sie wegen anderer hoheitlicher Aufgaben nicht am Einsatzdienst der Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main teilnehmen können ▪ sie grippeähnliche Symptome aufweisen Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 2
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 1.5 Dokumentation der Anwesenheiten Für alle Zusammenkünfte (ab 5 Personen) sind Anwesenheitslisten zu führen und unmittelbar nach Dienstende (taggleich) der Wehrführung zuzuleiten, damit bei einem Infektionsfall die Kontaktketten schnellstmöglich nachvollzogen werden können. Bei der Bewegung von Fahrzeugen ist zudem festzuhalten, wer auf welchem Fahrzeug mitgefahren ist. 1.6 Betretungsregeln für die Feuerwehrhäuser Ein Betretungsverbot für die Feuerwehrhäuser besteht ▪ bei festgestellter Corona-Infektion, positivem Schnell- oder Selbsttest, Verdacht auf eine Infektion oder als Kontaktperson nach RKI-Regelung ▪ während einer angeordneten Quarantäne ▪ für sämtliche Personen mit grippeähnlichen Symptomen 1.7 Verantwortung der Führungskräfte Eine besondere Verantwortung kommt hierbei allen Führungskräften zu, welche mit dafür Sorge tragen müssen, dass die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Die im weiteren beschriebenen Maßnahmen sind hinsichtlich der aktuellen Ausbreitung der Covid- 19 Erkrankung regelmäßig zu bewerten und ggf. anzupassen. 1.8 Privatbereich Die Einsatzkräfte sind angehalten, sich auch im privaten und familiären Umfeld entsprechend vernünftig und in Einklang mit den geltenden Regelungen zu verhalten. 1.9 Lockerungen nach Impfungen Im Mai und Juni 2021 konnte allen Einsatzkräften der Feuerwehren ein Impfangebot gemacht werden. Damit haben die Einsatzkräfte bis Ende Juni 2021 überwiegend einen vollständigen Impfschutz. Die Ansteckungsgefahr bei einer Corona-Infektion sinkt damit erheblich. Vollständig Geimpfte unterliegen zudem i.d.R. nicht mehr Quarantänemaßnahmen, so dass ein größerer Ausfall von Einsatzkräften unwahrscheinlich ist. Aus diesem Grund konnten ab dem 01.07.2021 entsprechende Lockerungen der bisherigen Regelungen erfolgen. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 3
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 2. Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst 2.1 Dienstbetrieb der Feuerwehren Im Feuerwehrdienst können in vielen Fällen die Mindestabstände nicht eingehalten werden. Bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen und dem Fahren mit mehreren Personen im Fahrzeug, ist deshalb durchgehend eine FFP2-Maske, mindestens aber ein OP-Maske, von den Feuerwehrleuten zu tragen. Bei Tätigkeiten im öffentlichen Raum (außerhalb des Feuerwehrgeländes) ist eine Maske zu tragen, sofern die Mindestabstände nicht sicher eingehalten werden können. 2.2 Zweck der Masken allgemein (Basis aktuelle Empfehlungen unterschiedlicher Stellen u.a. RKI): ▪ Zur Verminderung der Tröpfchenverteilung z.B. beim Niesen oder Husten, Annahme: Man selbst ist unwissend infiziert. ▪ Zum Schutz anderer Personen in geschlossenen Räumen bzw. wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann ▪ Die FFP2-Masken bieten ebenfalls einen Eigenschutz. ▪ In Hessen besteht seit dem 27.04.2020 eine Pflicht zum Tragen von Masken in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Diese Pflicht wurde ab dem 23.01.2021 dahingehend verschärft, dass in vielen Bereichen verpflichtend eine FFP2- oder eine OP-Maske zu tragen ist. ▪ Übertragung des Zwecks auf den Feuerwehrdienst: ▪ Anlehnung an Vorgaben/Pflicht des Landes Hessen bzw. des MTK, gleichzeitig aber auch Vorbildfunktion der Einsatzkräfte gegenüber der Bevölkerung ▪ Bereiche im Feuerwehrdienst, die hierfür besonders relevant sind: Umkleiden; Fahrt mit mehreren Personen in FW-Fahrzeugen; Arbeiten im Trupp u.s.w. 2.3 Allgemeines FFP2- und OP-Masken: ▪ Durch die Stadt Flörsheim werden medizinische Masken beschafft. ▪ Diese stehen in den Feuerwehrhäusern zur Verfügung und sind im Dienstbetrieb als Einmalprodukt zu nutzen. Im Anschluss an die Nutzung sind diese (möglichst im Zipp- Beutel verpackt) in den Außenmülltonnen zu entsorgen. Alternativ kann die benutzte FFP2- Maske nach den entsprechenden Standards und Expertenempfehlungen im privaten Bereich weiter genutzt werden. ▪ Private Masken sind im Einsatzdienst ebenfalls nutzbar. 2.4 Nutzung der Masken im Feuerwehrdienst: ▪ In geschlossenen Räumen sind Masken zu tragen. ▪ Beim Einsatz werden FFP2-Masken getragen und bleiben durchgehend angelegt. ▪ Beim Atemschutzeinsatz: keine Masken für AGT, zu beachten: ▪ Die Ausatemluft der AGT ist ungefiltert, Abstand und Hygiene beim An- und Ablegen der Atemschutzgeräte erforderlich! ▪ Atemschutzmasken werden nach dem Ablegen durch den jeweiligen AGT einzeln in Beutel verpackt und der Atemschutzwerkstatt zugeführt. ▪ Bei Patientenkontakt werden als Eigenschutz weiterhin FFP 2 oder FFP 3 Masken genutzt, wie gehabt analog dem Vorgehen des Rettungsdienstes ▪ Bei in den FW-Häusern durchzuführenden Arbeiten besteht keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Masken, sofern die bekannten Abstands- und Hygieneregel hierbei eingehalten werden können (eigenes Ermessen der Kräfte). ▪ Bei der Hydrantenwartung in Kleingruppen kann auf Masken verzichtet werden. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 4
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 2.5 Tragen von Masken beim Fahren von Einsatzfahrzeugen (Maschinist) ▪ Gem. Info des HMdIS vom 27.04.2020 (Auslegungshinweis zu §23 Abs. 4 Satz 1 StVO) ist es zulässig, dass auch der Fahrzeugführer eine Maske trägt. Daher sollte bei Fahrten mit Besatzung auch der Maschinist aus Gründen der Infektionseindämmung die Maske tragen, sofern dadurch keine Beeinträchtigung beim Fahren (z.B. wg. Brille o.ä.) erfolgt. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 5
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 3. Übersicht Hygienemaßnahmen 3.1 Händereinigung Verantwortlich: alle Feuerwehrangehörigen Häufigkeit Durchführung Produkt Vor und nach dem Dienst. Hände gründlich einseifen Seifencreme Nach dem Toilettengang. (mind. 30 Sek.) Einweghandtuch Beim Wechseln des Abwaschen, mit einem Arbeitsbereiches. Einweghandtuch trocknen Nach Niesen, Husten, Hinweise BZgA (Aushänge) Naseputzen. beachten. Nach Kontakt mit Kontaminationen. 3.2 Händedesinfektion Verantwortlich: alle Feuerwehrangehörigen Häufigkeit Durchführung Produkt Nach Kontakt mit Nach Gebrauchsanweisung Desinfektionsmittel gg. be- Kontaminationen. (i.d.R. mind. 30 Sek. hüllte Viren, z.B. Sterillium einreiben). Virugard, desderman pure, Septican virugard 3.3 Hautschutz Verantwortlich: alle Feuerwehrangehörigen Häufigkeit Durchführung Produkt Nach Handdesinfektion bzw. Hautschutzcreme/Lotion Hautschutzcreme regelmäßig bei Bedarf. auftragen, gründlich in die trockenen Hände auftragen und einmassieren. 3.4 Flächendesinfektion Berührungsflächen (Türklinken, Handläufe, Lichtschalter) Verantwortlich: Reinigungskraft Häufigkeit Durchführung Produkt Im normalen Abwischen der Flächen nach Desinfektionstücher Bacillol Reinigungsturnus. Gebrauchsanweisung. Tissues, Schnelldesinfektion 30 Sec. Einwirkzeit, alternativ Hexawol, 2,5% 25 g/l, 5 Min. Einwirkzeit 3.5 Reinigung Sanitärbereiche (Armaturen, Toiletten, Waschbecken, Fußböden, Lichtschalter) Verantwortlich: Reinigungskraft Häufigkeit Durchführung Produkt Im normalen Abwischen der Flächen nach Neutralreiniger bzw. WC- Reinigungsturnus. Gebrauchsanweisung. Reiniger Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 6
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 3.6 Reinigung Einsatzbekleidung Verantwortlich: Einsatzleiter bzw. Fahrzeugführer Häufigkeit Durchführung Produkt Nach Kontamination. Entkleidung gem. Vorgabe Gem. Vorgaben FF Bad Abwurf in Transportbehälter Soden: Waschmittel, Desinfizierend reinigen gem. mind. 60 Grad Celsius gem. Richtlinien RKI. (Die BfaRM Reinigung erfolgt fachgerecht durch die FF Bad Soden.) 3.7 Reinigung kontaminierter Fahrzeuge und Geräte Verantwortlich: Einsatzleiter bzw. Fahrzeugführer Häufigkeit Durchführung Produkt Bei bekanntem oder Möglichst über Rettungsdienst Dismozon Plus Firma möglichem Kontakt mit einem durchführen lassen. Hartman Dosierung: 16g auf Infektionsfall. Ist dies nicht möglich: Mit einem Liter Wasser, entspricht Desinfektionslösung reinigen einer 1,6% Dosierung, 15 Min. (Detailbeschreibung bei Einwirkzeit „Einsatzdienst – Reinigung kontaminierter Geräte“). Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 7
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 4. Ausnahmeregeln für Tauglichkeiten Bezüglich der Tauglichkeit von Einsatzkräften gibt es aktuell folgende Ausnahmeregelungen durch das HMdIS bzw. die Unfallkasse. Der Versicherungsschutz durch die UKH bleibt in vollem Umfang bestehen: 4.1 G26.3 – Atemschutztauglichkeit Die per Erlass genehmigte Ausnahmeregelung ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Als Atemschutzgeräteträger dürfen daher zu Einsätzen und Übungen nur Personen eingesetzt werden, die über eine aktuell gültige G26.3 verfügen. Sofern pandemiebedingt keine Untersuchungen bei den benannten Arbeitsmedizinern (PIMA bzw. Gemeinschaftspraxis Weilbach) durchgeführt werden können, besteht eine Ausweichmöglichkeit zum Feuerwehrarzt. Die Kontaktdaten können über die Wehrführungen angefragt werden. 4.2 G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Die per Erlass genehmigte Ausnahmeregelung ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Als Fahrer von Einsatzfahrzeugen dürfen daher nur Personen eingesetzt werden, die über eine aktuell gültige G25 verfügen. Sofern pandemiebedingt keine Untersuchungen bei den benannten Arbeitsmedizinern (PIMA bzw. Gemeinschaftspraxis Weilbach) durchgeführt werden können, besteht eine Ausweichmöglichkeit zum Feuerwehrarzt. Die Kontaktdaten können über die Wehrführungen angefragt werden. 4.3 Streckendurchgänge Atemschutzstrecke Die Ausnahmeregelung für nicht durchgeführte Streckendurchgängen in der Atemschutzübungsstrecke ist ebenfalls zum 31.12.2020 ausgelaufen, bzw. gilt nur noch im Falle einer Schließung der Atemschutzstrecke. Da dies aktuell im Main-Taunus-Kreis nicht der Fall ist, muss als Voraussetzung für den Einsatz unter Atemschutz gem. FwDV 7 ein Streckendurchgang in den letzten 12 Monaten erfolgt sein. 4.4 Jährliche Realübung Gem. Erlass vom 08.12.2020 ist eine Ausnahmeregelung weiterhin möglich, wenn im Jahr 2020 eine Einsatzübung nicht erfolgen konnte. Es ist dann im Jahr 2021 mindestens eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchzuführen. Der Nachweis einer gültigen Tauglichkeitsuntersuchung muss vorliegen. Die Einsatzübung kann gem. FwDV 7 entfallen, wenn die jew. Einsatzkraft in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz war. 4.5 Jährliche CSA-Fortbildung Wegen der Infektionsgefahr kann auf die jährliche CSA-Fortbildung unter Einsatzbedingen gem. FwDV 7 verzichtet werden, sofern die Voraussetzungen für die Tauglichkeit gegeben sind und in 2019 eine Fortbildung erfolgte. Es wird darauf hingewiesen, dass gesundheitliche Einschränkungen der zuständigen Wehrführung umgehend mitzuteilen sind. Nach einer schweren Erkrankung ist darüber hinaus eine erneute Untersuchung durchzuführen. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 8
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 5. Einsatzdienst 5.1 Teilnahme an Einsätzen An Einsätzen dürfen nur gesunde Einsatzkräfte teilnehmen. – Ausdrücklich untersagt ist die Teilnahme ▪ für Kräfte der Einsatzabteilung mit grippeähnlichen Symptomen ▪ bei festgestellter Corona-Infektion sowie positivem Schnell- oder Selbsttest ▪ bei Verdacht auf eine Infektion ▪ als Kontaktperson nach RKI-Regelung, sofern kein vollständiger Impfschutz besteht. ▪ während einer angeordneten Quarantäne 5.2 Tragen der FFP2-Maske während Einsätzen Während Einsätzen ist die FFP2-Maske grundsätzlich durchgehend zu tragen gem. Teil 2 „Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst“. Die Hygieneregeln sind zu beachten, insbesondere auch nach Einsätzen. 5.3 Tragen von Handschuhen Nach Möglichkeit sind die TH-Handschuhe bei der Berührung von Kontaktflächen an Fahrzeugen und Geräten zu tragen. 5.4 Besetzung von Einsatzfahrzeugen Einsatzfahrzeuge können ab sofort wieder vollständig besetzt werden. Nach Möglichkeit ist durch das Öffnen von Fenstern auch während der Fahrt für eine entsprechende Belüftung in den Fahrzeugen zu sorgen. 5.5 Kontakt mit Infektionsfällen Bei bekannten Infektionsfällen informiert die Leistelle den Einsatzleiter bzw. das erstausrückende Einsatzmittel entsprechend. Bei Unklarheiten ist eine Nachfrage beim Rettungsdienst sinnvoll. Sofern ein Verdacht nicht auszuschließen ist, wird analog eines bestätigten Infektionsfalles verfahren. Für Einsätze mit Verdachts- oder bestätigten Covid-19 Erkrankungen wird die vom Rettungsdienst für die Feuerwehr mitgeführte Schutzausrüstung (Pandemieschutz-Set) genutzt. Die Detailabsprachen mit dem Rettungsdienst bzw. die Entscheidung der Schutzausrüstung erfolgen durch den Einsatzleiter. - Weitere Schutzausrüstung ist in allen Feuerwehrhäusern vorhanden. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 9
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 5.6 Reinigung kontaminierter Geräte Geräte, welche mit Infektionsfällen in Berührung gekommen sind oder gekommen sein könnten, sollen möglichst vom Rettungsdienst gereinigt werden. Ist dies nicht möglich, steht in allen Feuerwehrhäusern folgende Flächendesinfektion zum Anmischen (incl. Entsprechender Anleitung und Datenblätter) zur Verfügung: ▪ Produktname: Dismozon Plus Firma Hartman ▪ Schutzmaßnahmen: Schutzbrille und Einmalhandschuhe oder (Putzhandschuhe) sind zu tragen! ▪ Inhalt: 16g ▪ Dosierung: 16g auf einem Liter Wasser, entspricht einer 1,6% Dosierung ▪ Einwirkzeit: 15 Minuten ▪ Anwendung: Ein Päckchen Pulver in Gefäß (1l Wasserflasche) vollständig auflösen. Damit ist die Lösung gebrauchsfertig. Einwegtuch in das Wasser/Dismozongemisch eintauchen und die zu desinfizierende Fläche damit abwischen. Dabei auf vollständige Benetzung der Fläche achten. Einwegtuch danach verwerfen. Nach Einwirkzeit die Fläche mit klarem Wasser abspülen. ▪ Keinesfalls mit Hochdruckreiniger reinigen (Tröpfchen Verteilung). 5.7 Materialtausch nach Einsätzen Beim Materialtausch ist er Kontakt zwischen den Einsatzkräften nach Möglichkeit zu reduzieren und Übergabepunkte zu verabreden. Mögliche Übergabepunkte sind (wie bisher) die Schlauchwäsche oder die Werkbänke in den Feuerwehrhäusern der Stadtteile. 5.8 Duschen im Feuerwehrhaus Aus Sicherheitsgründen soll im Feuerwehrhaus nur dann geduscht werden, wenn dies hinsichtlich einer Kontamination im Einsatzdienst geboten ist. Dabei muss weiterhin auf die Hygiene geachtet werden. Durch den Wasserdampf steigt die Infektionsgefahr. Nach jedem Nutzer ist der Raum zu lüften und alle Kontaktflächen zu desinfizieren! Handtücher, Duschmittel etc. sind nur persönlich zugeordnet zu verwenden. 5.9 Einsatznachbesprechung Eine Einsatznachbesprechung ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln möglich. Getränke zur Verhinderung einer Dehydration dürfen aus personenbezogenen Flaschen/Gläsern zu sich genommen werden. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 10
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz 6.1 Grundsätzliches Die hier dargestellten Regelungen gelten für den planbaren Dienstbetrieb innerhalb der Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main. Sie gelten ausdrücklich nicht für z.B. die Kreisausbildung, Atemschutzübungsstrecke u.s.w. Hier ist das dortige Hygienekonzept bindend. Der Dienstsport bleibt pandemiebedingt b.a.w. ausgesetzt. Als Inzidenzwert je 100.000 Einwohner gilt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die jew. tagesaktuell vom MTK publizierte Inzidenz auf Kreisebene am Vortag des jew. Dienstes. Allen Impfwilligen Einsatzkräften konnte zwischenzeitlich ein Impfangebot gemacht werden. Die letzten Zweitimpfungen erfolgen demnach Mitte Juni 2021, so dass bis Ende Juni 2021 von einem vollständigen Impfschutz bei der überwiegenden Zahl der Einsatzkräfte ausgegangen werden kann. 6.2 Inzidenz
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 6.3 Inzidenz >50 gem. Präventions- und Eskalationskonzept Hessen ➔ 7-Tage Inzidenz je 100.000 Einwohner >50, jedoch 100 gem. Präventions- und Eskalationskonzept Hessen ➔ 7-Tage Inzidenz je 100.000 Einwohner >100 und diffusem, nicht klar einzugrenzendem Infektionsgeschehen (gem. entsprechender Allgemeinverfügung) ➔ Zusätzlich zu 6.3 gilt: Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr Kinderfeuerwehr Ergänzend zu 6.3: ▪ Dienstbetrieb in ▪ Dienstbetrieb in ▪ Durchgehendes Tragen Kleingruppen Kleingruppen von FFP2-Masken, mind. ▪ Durchgehendes Tragen ▪ Durchgehendes Tragen jedoch OP-Masken***, von FFP2-Masken, mind. von FFP2-Masken, mind. sofern Mindestabstände jedoch OP-Masken***, jedoch OP-Masken***, nicht eingehalten werden sofern Mindestabstände sofern Mindestabstände können (auch im Freien). nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden ▪ Verpflichtende können (auch im Freien). können (auch im Freien). Durchführung eines Schnell- oder Selbsttestes vor Dienstbeginn*, nicht älter als 24 Stunden ▪ Durchführung sonstiger erforderlicher Dienste (außerhalb des Übungsbetriebes) in kleinstmöglicher Personenzahl nach Abstimmung mit der Wehrführung *** Die FFP2- oder OP-Masken sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 12
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 * Bei vollständig durchgeimpften Personen entfällt die Verpflichtung zur Testung, ebenso bei Genesenen mit einer Impfung, sofern der Impfnachweis bei der Wehrführung vorgelegt und von dieser in ZMS erfasst wurde. 6.4 Sehr hohe oder stark steigende Infektionszahlen Bei sehr hohen oder stark steigenden Infektionszahlen sowie einem diffusen Infektionsgeschehen behält sich die Leitung der Feuerwehr eine Aussetzung des planbaren Dienstbetriebes ausdrücklich vor. In diesem Fall wird umgehend informiert. Ein Indiz hierfür könnte beispielsweise auch ein besonders starkes Infektionsgeschehen in jüngeren Altersgruppen oder eine Aussetzung oder Wechselunterricht in den Schulen sein. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 13
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 7. Übungsdienst 7.1 Rahmenbedingungen für den Übungsdienst: ▪ Das aktuelle DGUV-Merkblatt ist zu beachten. ▪ Hygieneregeln sind einzuhalten (insbesondere Handhygiene vor und nach den Diensten). ▪ Während den Diensten werden in geschlossenen Räumen und den Fahrzeugen FFP2- Masken, mindestens aber OP-Masken, (Feuerwehr oder privat) getragen. ▪ Nach Möglichkeit sind die TH-Handschuhe bei der Berührung von Kontaktflächen an Fahrzeugen und Geräten zu tragen. ▪ Auf das Duschen im Feuerwehrhaus nach dem Übungsdienst soll nach Möglichkeit verzichtet werden. ▪ Eine Übungsnachbesprechung ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln möglich. Getränke zur Verhinderung einer Dehydration dürfen nur aus personenbezogenen Flaschen/Gläsern zu sich genommen werden. ▪ Die Teilnehmerlisten sind im Anschluss unmittelbar an die Wehrführung zu senden. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 14
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung 8.1 Grundsatz Erforderliche Unterweisungen und Besprechungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt. In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken zu tragen. Aufenthalts- und Schulungsräume sind je nach Frequentierung regelmäßig zu lüften. Empfohlen wird ein Stoßlüften mindestens alle 30 Minuten. 8.2 Praktische Dienste (Technischer Dienst, Fahrzeug und Gerätewartung etc.) ▪ Arbeiten sollen nach Möglichkeit ins Freie verlegt werden. Ist dies nicht möglich, so ist auf intensive und regelmäßige Lüftung der Werkstätten, z. B. durch geöffnete Hallentore und Türen zu achten. ▪ Hierbei ist analog zum Übungsdienst auf entsprechende Hygiene zu achten. 8.3 Sitzungen (Wehrführerausschuss, Feuerwehrausschuss etc.) ▪ Sofern Sitzungen als Präsenzveranstaltung erfolgen, ist auf eine gute Belüftung zu achten und die Sicherheitsabstände einzuhalten. ▪ Am Sitzplatz müssen bei Einhaltung der Mindestabstände keine Masken getragen werden. 8.4 Einweisungsfahrten ▪ Einweisungsfahrten können bei Bedarf durchgeführt werden. ▪ Medizinische Masken sind zu tragen. 8.5 Dienstsport ▪ Der Dienstsport bleibt b.a.w. ausgesetzt. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 15
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 9. Lehrgangssituation 9.1 Lehrgangsbetrieb ▪ Für den Lehrgangsbetrieb gilt der jew. aktuelle Erlass bzw. die Vorgaben der Hessischen Landesfeuerwehrschule sowie der Kreisausbildung im Main-Taunus-Kreis für Ihre jew. Lehrgänge. ▪ Auch im Lehrgangsbetrieb sind die Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere die Handhygiene und Hustenetikette, einzuhalten. Das Hygienekonzept der jew. Ausbildungsstätte ist durch die Teilnehmer zu beachten. ▪ Am Lehrgangsbetrieb teilnehmen dürfen nur gesunde Einsatzkräfte. Teilnehmer, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden oder als Verdachtsfall gelten, dürfen so lange nicht am Lehrgang teilnehmen, bis sich der Verdacht nachweislich nicht bestätigt hat. ▪ Kameradinnen und Kameraden, welche an Lehrgängen teilnehmen möchten, werden darauf hingewiesen, dass der Lehrgangsbetrieb nicht in der gewohnten Form stattfinden wird. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 16
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 10. Jugendfeuerwehr 10.1. Aussetzung der Gruppenstunden der Jugendfeuerwehren Die Feuerwehrhäuser unterliegen im Rahmen der kritischen Infrastruktur weiterhin einem besonderen Schutz und sollen nur bei dienstlicher Notwendigkeit betreten werden, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten und die Infizierung von Einsatzkräften zu verhindern. 10.2 Kontakt zu den Jugendlichen Die Jugendwarte und Betreuer der Jugendfeuerwehr halten bei einer Aussetzung des Dienstbetriebes den Kontakt zu den Jugendlichen beispielsweise durch virtuelle Treffen, Aufgabenstellungen zur eigenständigen Bearbeitung etc. 10.3 Entscheidung über die Durchführung der Gruppenstunden Für die Eltern unserer Jugendfeuerwehr ist hinsichtlich der Betreuung eine Planbarkeit der Dienste möglichst bereits einige Tage im Voraus besonders wichtig. ▪ In Abstimmung mit der jew. Wehrführung können Dienste auch unterhalb der in 6. genannten Grenzwerte ausgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen unübersichtlich ist oder ein sicherer Dienstbetrieb nicht gewährleistet werden kann. ▪ Die Eltern sind im Vorfeld zu informieren, auf welchem Wege kurzfristige Änderungen oder Absagen kommuniziert werden. Der Dienstbetrieb orientiert sich an dem der Einsatzabteilungen: ▪ Die Jugendwarte stellen sicher, dass eine Nachverfolgung der Anwesenheiten bei den Übungsdiensten jederzeit möglich ist. Die Teilnehmerlisten der Gruppenstunden sind taggleich der jew. Wehrführung zuzuleiten. ▪ An den Gruppenstunden teilnehmen dürfen nur gesunde Jugendliche. Teilnehmer, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden oder als Verdachtsfall gelten, dürfen so lange nicht teilnehmen, bis sich der Verdacht nachweislich nicht bestätigt hat. Bei im gleichen Haushalt lebenden Verdachtsfällen ist ebenfalls eine Teilnahme untersagt. ▪ Jugendliche, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe im gleichen Haushalt leben, wird empfohlen, nicht am Dienstbetrieb teilzunehmen. ▪ Auf die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere Abstandsregeln sowie die Handhygiene und Hustenetikette ist hinzuwirken. ▪ Das Fahren in den Feuerwehrfahrzeugen soll möglichst unterbleiben. ▪ Solange keine andere Weisung ergeht, verwahren die Jugendlichen ihre persönliche Schutzausrüstung zuhause und tragen diese bereits, wenn sie zum Dienstbetrieb erscheinen. Bei der Berührung von Fahrzeugen und Geräten sollen durchgehend die Handschuhe getragen werden. ▪ Der Maßnahmen- und Hygieneplan geht den Jugendlichen und ihren Eltern vor der Wiederaufnahme des Dienstbetriebs zu. Die Vorlage einer unterzeichneten Bestätigung der Kenntnisnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Gruppenstunden der Jugendfeuerwehr. 10.4 Gruppenstunden im Winter Sofern ein Dienstbetrieb witterungsbedingt nicht im Freien oder in der offenen Fahrzeughalle erfolgen kann, darf dieser in den Räumen des Feuerwehrhauses durchgeführt werden. Hierbei ist die Gruppengröße noch einmal zu teilen (z.B. beheizte Fahrzeughalle und Lehrsaal). Die genutzten Räume sind spätestens nach 30 Minuten für mind. 5 Minuten gut durchzulüften. Die weiteren Punkte aus 9.3 gelten entsprechend auch hierbei. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 17
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 11. Kinderfeuerwehr 11.1 Aussetzung der Gruppenstunden der Minilöscher Die Feuerwehrhäuser unterliegen im Rahmen der kritischen Infrastruktur weiterhin einem besonderen Schutz und sollen nur bei dienstlicher Notwendigkeit betreten werden, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten und die Infizierung von Einsatzkräften zu verhindern. 11.2 Kontakt zu den Kindern Die Kinderwarte und Betreuer der Minilöscher halten bei einer Aussetzung des Dienstbetriebes den Kontakt zu den Kindern beispielsweise durch virtuelle Treffen, Aufgabenstellungen zur eigenständigen Bearbeitung etc. 11.3 Entscheidung über die Durchführung der Gruppenstunden Für die Eltern unserer Kinderfeuerwehr ist hinsichtlich der Betreuung eine Planbarkeit der Dienste möglichst bereits einige Tage im Voraus besonders wichtig. ▪ In Abstimmung mit der jew. Wehrführung können Dienste auch unterhalb der in 6. genannten Grenzwerte ausgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen unübersichtlich ist oder ein sicherer Dienstbetrieb nicht gewährleistet werden kann. ▪ Die Eltern sind im Vorfeld zu informieren, auf welchem Wege kurzfristige Änderungen oder Absagen kommuniziert werden. Der Dienstbetrieb orientiert sich an dem der Einsatzabteilungen: ▪ Die Kinderwarte stellen sicher, dass eine Nachverfolgung der Anwesenheiten bei den Übungsdiensten jederzeit möglich ist. Die Teilnehmerlisten der Gruppenstunden sind taggleich der jew. Wehrführung zuzuleiten. ▪ An den Gruppenstunden teilnehmen dürfen nur gesunde Kinder. Teilnehmer, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sich in Quarantäne befinden oder als Verdachtsfall gelten, dürfen so lange nicht teilnehmen, bis sich der Verdacht nachweislich nicht bestätigt hat. Bei im gleichen Haushalt lebenden Verdachtsfällen ist ebenfalls eine Teilnahme untersagt. ▪ Kinder, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe im gleichen Haushalt leben, wird empfohlen, nicht am Dienstbetrieb teilzunehmen. ▪ Auf die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere Abstandsregeln sowie die Handhygiene und Hustenetikette ist hinzuwirken. ▪ Das Fahren in den Feuerwehrfahrzeugen soll möglichst unterbleiben. ▪ Bei der Berührung von Fahrzeugen und Geräten sollen durchgehend Handschuhe getragen werden. ▪ Der Maßnahmen- und Hygieneplan geht den Eltern vor der Wiederaufnahme des Dienstbetriebs zu. Die Vorlage einer unterzeichneten Bestätigung der Kenntnisnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Gruppenstunden der Kinderfeuerwehr. 11.4 Gruppenstunden im Winter Sofern ein Dienstbetrieb witterungsbedingt nicht im Freien oder in der offenen Fahrzeughalle erfolgen kann, darf dieser in den Räumen des Feuerwehrhauses durchgeführt werden. Hierbei ist die Gruppengröße noch einmal zu teilen (z.B. beheizte Fahrzeughalle und Lehrsaal). Die genutzten Räume sind spätestens nach 30 Minuten für mind. 5 Minuten gut durchzulüften. Die weiteren Punkte aus 10.3 gelten entsprechend auch hierbei. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 18
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 12. Feuerwehrvereine 12.1 Aussetzung der Veranstaltungen der Feuerwehrvereine Präsenzveranstaltungen der Feuerwehrvereine können i.R. der jew. gültigen Regelungen in Hessen wieder stattfinden. Die Feuerwehrhäuser unterliegen im Rahmen der kritischen Infrastruktur weiterhin einem besonderen Schutz und sollen nur bei dienstlicher Notwendigkeit betreten werden, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten und die Infizierung von Einsatzkräften zu verhindern. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 19
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 13. Reinigung der Feuerwehrhäuser 13.1 Reinigungsintervall Die Reinigung der Feuerwehrhäuser erfolgt im wöchentlichen Turnus durch die von der Stadt Flörsheim angestellten Reinigungskräfte. 13.2 Hinweis der Reinigungskräfte auf die besondere Situation Diese wurden auf die besondere Situation hingewiesen. Die unter dem Punkt 3 „Übersicht Hygienemaßnahmen“ dargestellten Maßnahmen sind zu beachten. 13.3 Flächendesinfektion Entsprechende Flächendesinfektionsmittel werden durch die Stadt Flörsheim zur Verfügung gestellt. Diese werden insbesondere für die Reinigung Kontaktflächen wie Türklinken, Arbeitsflächen, Telefone, Armaturen, Sanitäreinrichtungen, Toilettendeckel und -becken etc. verwendet. 13.4 Reinigung bei einem Infektionsfall innerhalb der Feuerwehr Bei bekanntem oder begründetem Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion in der Feuerwehr sind darüber hinausgehende Reinigungsmaßnahmen durch den Träger der Feuerwehr zu ergreifen. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 20
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 14. Zu beachtende Empfehlungen 14.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen (DGUV 2021.02) Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 21
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 14.2 Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte (RKI 11.02.2021) Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 22
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 14.3 Hygienische Händedesinfektion Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 23
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 14.4 Kontaktpersonennachverfolgung (RKI 12.07.2021) Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 24
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 14.5 Aktuellstes DGUV-Merkblatt „FBFHB-016 „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ https://publikationen.dguv.de/regelwerk/fachbereich-aktuell/feuerwehren-hilfeleistungen- brandschutz/3786/fbfhb-016-hinweise-fuer-einsatzkraefte-zum-umgang-mit-bzw.-zum-schutz-vor- dem-coronavirus-sars-cov-2 14.6 DGUV-Information „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/3730/hygiene-und- kontaminationsvermeidung-bei-der-feuerwehr 14.7 Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes zum Reinigen und Desinfizieren https://www.feuerwehrverband-blog.de/wp- content/uploads/2020/05/Der_Bundesfeuerwehrarzt_Corona_waschen-desinfizieren_IX.pdf 14.8 Aktuelle Infos des DFV zum Coronavirus SARS-Cov-2 http://www.feuerwehrverband-blog.de/ 14.9 Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes zur Impfung https://www.feuerwehrverband-blog.de/wp- content/uploads/2020/12/Der_Bundesfeuerwehrarzt_Jede_Impfung_zaehlt_XVI.pdf Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 25
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 15. Anpassungen des Maßnahmen- und Hygieneplans 28.05.2020 Erstellung des Entwurfs zum Maßnahmen- und Hygieneplan. Markus Kaschel 09.06.2020 Besprechung und Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 16.06.2020 Besprochen und freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 16.06.2020 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 10.07.2020 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 2.0) in folgenden Punkten: Ergänzung zur Wiederaufnahme des Lehrgansbetriebes sowie des Dienstbetriebes der Jugend- und Kinderfeuerwehren vorgenommen: 8. Lehrgangsbetrieb: → 8.2 ergänzt 9. Jugendfeuerwehr: → 9.3 ergänzt 10. Kinderfeuerwehr: → 10.3 ergänzt 21.07.2020 Besprechung und Abstimmung Teil 9. Jugendfeuerwehr zur Marcel Ullrich Wiederaufnahme des Dienstbetriebes im Stadtjugendfeuerwehrausschuss. 24.07.2020 Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 06.08.2020 Besprochen und freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 06.08.2020 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 04.09.2020 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 3.0) in folgenden Punkten: 3. Ausnahmeregelungen für Tauglichkeiten → aktualisiert 9. Jugendfeuerwehr → 9.4. ergänzt 10. Kinderfeuerwehr → 10.4 ergänzt 07.09.2020 Besprechung und Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 08.09.2020 Besprochen und freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 08.09.2020 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 24.10.2020 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 4.0) in folgenden Punkten: 1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → redaktionelle Anpassungen aufgrund aktueller Situation 2. Verwendung von MNB im Feuerwehrdienst → redaktionelle Anpassungen aufgrund aktueller Situation 6. Übungsdienst → 6.3 ergänzt 7. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → 7.1 angepasst 8. Lehrgangssituation → angepasst an aktuellen Erlass 9. Jugendfeuerwehr → 9.3 und 9.4 angepasst 10. Kinderfeuerwehr → 10.3 und 10.4 angepasst 13. Zu beachtende Empfehlungen → 13.3 ergänzt 25.10.2020 Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 26.10.2020 Freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 26.10.2020 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 08.01.2021 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 5.0) in folgenden Punkten: 4. Ausnahmeregeln für Tauglichkeiten → Anpassung an aktuelle Erlasslage 6. Übungsdienst → Ergänzung Lockdown 9. Jugendfeuerwehr → Ergänzung Lockdown 10. Kinderfeuerwehr → Ergänzung Lockdown Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 26
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 13. Zu beachtende Empfehlungen → Update der Schaubilder 13.1, 13.2 und 13.4 sowie Ergänzung 13.11 Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes zur Impfung 09.01.2021 Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 13.01.2021 Freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 13.01.2021 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 16.03.2021 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 6.0) in folgenden Punkten: 1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → Umstellung auf FFP2-Masken 2. Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst → Umstellung auf FFP2-Masken, Entfall von textilen MNB 3. Übersicht Hygienemaßnahmen → Entfall Reinigung textiler MNB 5. Einsatzdienst → Verwendung von FFP2-Masken 6. Übungsdienst → Verwendung von FFP2-Masken und Anpassung der Inzidenzgrenze auf 100 gem. Hessenkonzept 7. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Verwendung von FFP2-Masken 13. Zu beachtende Empfehlungen → Update der Schaubilder 13.1, 13.2 und 13.4 – Links 13.8 und 13.9 entfernt 14. Übersicht Dienstbetrieb nach Inzidenz → neue Übersicht 16.03.2021 Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 24.03.2021 Freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 24.03.2021 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 12.04.2021 Abstimmung im Wehrführerausschuss zur Fortschreibung Wefü-Ausschuss 16.04.2021 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 7.0) in folgenden Punkten: 1.6. Betretungsregeln für Feuerwehrhäuser → Ergänzung positiver Schnell- oder Selbsttest 5. Einsatzdienst → Ergänzung positiver Schnell- oder Selbsttest und Belüftung während Fahrt in Einsatzfahrzeugen 6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz → Komplett neues Kapitel 7. Übungsdienst → Entnahme von Punkten aufgrund neues Kapitel 6 8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Entnahme von Punkten aufgrund neues Kapitel 6 10. Jugendfeuerwehr → Entnahme von Punkten aufgrund neues Kapitel 6 11. Kinderfeuerwehr → Entnahme von Punkten aufgrund neues Kapitel 6 14.4 Kontaktpersonennachverfolgung → Schaubild wird durch RKI aktualisiert, daher Beschreibung wesentliche Punkte aktueller Status in Textform 15. Übersicht Dienstbetrieb nach Inzidenz → aktualisiert 19.04.2021 Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 20.04.2021 Freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 20.04.2021 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 21.05.2021 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 8.0) in folgenden Punkten: Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 27
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz → Anpassung an aktuelle Hessen-Regelung und Regelungen der Bundesnotbremse 9. Lehrgangssituation → Anpassung an aktuelle Vorgaben 10. Jugendfeuerwehr → kleine Redaktionelle Änderungen 11. Kinderfeuerwehr → kleine Redaktionelle Änderungen 14.4 Kontaktpersonennachverfolgung → Aktualisierung Schaubild 21.05.2021 Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 23.05.2021 Bestätigung durch alle Mitglieder im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 24.05.2021 Freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 25.05.2021 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 06.06.2021 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 9.0) in folgenden Punkten: 1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → Anpassung Betretungsregeln für Feuerwehrhäuser, Ergänzung Passus Lockerungen nach Impfungen 3. Übersicht Hygienemaßnahmen → Entfall Flächendesinfektion nach Einsätzen/Übungen 5. Einsatzdienst → Anpassung bei Teilnahme an Einsätzen, Besetzung von Einsatzfahrzeugen, Duschen im Feuerwehrhaus; Entfall Verpflichtung zum Absitzen, Ersterkundung, Wachbereitschaft, Herauslösung, AAO- Anpassungen 6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit Inzidenz → Änderung der Kleingruppenregelung bei der Einsatzabteilung 7. Übungsdienst → Entfall der Kleingruppenregelung, Anpassung der Rahmenbedingungen 8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Entfall der Kleingruppenregelung 10. Jugendfeuerwehr → Entfall der Flächendesinfektion nach Präsenzdiensten 11. Kinderfeuerwehr → Entfall der Flächendesinfektion nach Präsenzdiensten 12. Feuerwehrvereine → Präsenzveranstaltungen i.R. der jew. Hessenregelung wieder möglich 06.06.2021 Verteilung zur Abstimmung im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 07.06.2021 Bestätigung durch alle Mitglieder im Wehrführerausschuss. Wefü-Ausschuss 11.06.2021 Freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 11.06.2021 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer 16.08.2021 Fortschreibung des Maßnahmen- und Hygieneplanes Markus Kaschel (Version 10) in folgenden Punkten: 1. Grundsätzliches und Rahmenbedingungen → Die Einsatzteilnahme bei anderen Feuerwehren ist wieder möglich. 2. Verwendung von Masken im Feuerwehrdienst → Masken müssen im Feuerwehrdienst in geschlossenen Räumen und beim Fahren im Fahrzeug sowie bei Tätigkeiten im öffentlichen Raum getragen werden. Bei der Hydrantenwartung in Kleingruppen kann auf das Tragen der Masken verzichtet werden. Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 28
Maßnahmen- und Hygieneplan SARS-COV-2 (Coronavirus) Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Version 10 - Stand: 20.08.2021 6. Planbarer Dienstbetrieb in Abhängigkeit der Inzidenz → Anpassung Stufen und Maßnahmen an die aktuell geltenden Regeln in Hessen. 7. Übungsdienst → Tragen der Masken nur bei Übungen in geschlossenen Räumen und in den Fahrzeugen angepasst. 8. Sonstige Dienste der Einsatzabteilung → Bei Sitzungen müssen am Sitzplatz keine Masken getragen werden. Entfall der besonderen Regelungen für TEL-Kräder sowie Feuerwehrübergreifende Dienste. 14. Zu beachtende Empfehlungen → Aktualisierung Schaubild 14.4 Kontaktpersonennachverfolgung 20.08.2021 Besprechung i.R. Wefü-Klausur mit kleinen Ergänzungen/ Wefü-Ausschuss Anpassungen. 22.08.2021 Vorstellung der wesentlichen Änderungen beim BGM i.R Wefü-Ausschuss Wefü-Klausur 23.08.2021 Freigegeben durch den Bürgermeister. Dr. Bernd Blisch 23.08.2021 Freigegeben durch den Stadtbrandinspektor. Peer Neugebauer Maßnahmen- und Hygieneplan Feuerwehren Stadt Flörsheim am Main | Seite 29
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