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PRODUKTVERZEICHNIS GROSSPACKUNGEN NAGERBEKÄMPFUNG INSEKTENBEKÄMPFUNG Monitoring-Block...................................................................................................................................................15 NEU: Talisma EC......................................................................................................................................................27 Festköder Difenacoum........................................................................................................................................15 microsol®pyrho-fluid.............................................................................................................................................28 Festköder Difenacoum extrudiert.................................................................................................................15 microsol®pyrho sp-autofog...............................................................................................................................28 Festköder Brodifacoum (10 g).........................................................................................................................16 microsol®bio-autofog............................................................................................................................................28 Festköder Brodifacoum (20 g).........................................................................................................................16 Silicid..............................................................................................................................................................................29 Blockköder Brodifacoum....................................................................................................................................16 Nebelautomat Duo...............................................................................................................................................30 Block-Aufhänger.....................................................................................................................................................16 Insektenspray Naturpyrethrum......................................................................................................................30 Frischköder Difenacoum....................................................................................................................................17 Device SC15...............................................................................................................................................................30 Fertigköder Brodifacoum...................................................................................................................................17 Fliegenköder-Granulat.........................................................................................................................................31 Haferflockenköder Brodifacoum...................................................................................................................17 Insekt-Ex Etox...........................................................................................................................................................31 NEU: Pastenköder Difenacoum 50...............................................................................................................18 Insekt-Ex Etox Plus.................................................................................................................................................31 Pastenköder Brodifacoum.................................................................................................................................18 Universal-Spray........................................................................................................................................................33 NEU: Pastenköder Brodifacoum 25..............................................................................................................18 Wespenschaum ......................................................................................................................................................33 Weizenköder Brodifacoum...............................................................................................................................18 Ameisen-Ex................................................................................................................................................................33 Pelletköder Brodifacoum...................................................................................................................................19 Detia Mäuse Giftkörner (Giftweizen).........................................................................................................19 NÜTZLINGE Wühlmaus-Köder...................................................................................................................................................19 Insect-Control – Lagererzwespe (Lariophagus distinguendus)....................................................34 Rattenköderstation Stahl...................................................................................................................................20 Insect-Control – Mehlmottenschlupfwespe (Habrobracon hebetor).....................................34 Schlagfallen für Ratten und Mäuse..............................................................................................................20 Insect-Control – Schlupfwespe TE (Trichogramma evanescens) ..............................................34 Trap-Box Ratte.........................................................................................................................................................20 Insect-Control – Güllefliege (Ophyra aenescens)................................................................................35 Trap-Box Maus.........................................................................................................................................................20 Insect-Control – Schlupfwespe NV (Nasonia vitripennis)..............................................................35 Trap-Box Zubehör..................................................................................................................................................21 Tunnelbox .................................................................................................................................................................21 Mäuseköderbox Petit...........................................................................................................................................21 SCHNECKENBEKÄMPFUNG Rattenköderbox ›A‹.............................................................................................................................................21 Schneckenkorn Flex .............................................................................................................................................37 Schneckenkorn Express .....................................................................................................................................38 MONITORING (LOCKSTOFF-FALLEN) Trimo Trichtermottenfalle ...............................................................................................................................23 GERÄTE & ZUBEHÖR Phero-Control Stick ›Motte‹...........................................................................................................................23 NEU: Filter Dräger 1140 A2B2P3RD.............................................................................................................40 Pheromondispenser..............................................................................................................................................23 NEU: Vollmaske Dräger X-Plore 6300.........................................................................................................40 Klebefänger transparent.....................................................................................................................................23 NEU: Box für Vollmaske Dräger......................................................................................................................40 Pherostrip LM...........................................................................................................................................................25 Begasungsplanen.....................................................................................................................................................41 Lebensmittel-Mottenfalle..................................................................................................................................25 Prüfröhrchen.............................................................................................................................................................41 Phero-Control Käferfalle.....................................................................................................................................25 Gasspürset Accuro.................................................................................................................................................41 Phero-Control ›Refill‹ für Käferfalle............................................................................................................25 Pellet- & Tabletten-Dosiergerät IGLW 80–40........................................................................................41 Kontakt.......................................................................................................................................................................... 4 Service............................................................................................................................................................................. 6 Versand.......................................................................................................................................................................... 7 Wissenswertes über Rodentizide..................................................................................................................... 8 Merkblatt für Rodentizide mit dem Wirkstoff Difenacoum oder Brodifacoum......................................................................................................................10 Gefahrstoffverordnung........................................................................................................................................13 Bestimmungsservice..............................................................................................................................................42 Allgemeine Geschäftsbedingungen..............................................................................................................43 Besuchen Sie uns auf unserer neuen Website: WWW.DETIA-GARDA.DE Hinweis: Aufgrund von produktionstechnischen Notwendigkeiten oder rechtlicher Vorgabe behalten wir uns kurzfristige Änderungen der Produktzusammensetzung vor. Irrtümer bei Angaben zu Produkten, Preisen, Abbildungen behalten wir uns vor. Stand: 09/2018 Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Pflanzenschutzmittel sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Gestaltung:: © creative republic // Thomas Maxeiner Kommunikationsdesign, Frankfurt am Main, 2018 Bildnachweis: alle Produktbilder von © creative republic / Portraits von © Bernd Siebold / alle Tierbilder von © shutterstock 2
LIEBE KUNDINNEN UND KUNDEN, wir freuen uns sehr, Ihnen unseren Katalog für die Saison 2019 PERSÖNLICHE BERATUNG FÜR PROFIS. vorzustellen. Wie gewohnt handelt es sich um ein praktisches Auch in dieser Saison erwartet Sie ein vielseitiges Beratungsangebot. Wende-Exemplar. Das heißt: Sie halten nicht nur unser Sortiment Wir bieten Ihnen professionelle Schulungen, unseren individuellen an Großverpackungen, sondern auch unser Portfolio für Bestimmungsservice sowie umfassendes, kostenloses Informations Kleinverpackungen in den Händen. material. Wenden Sie sich bei Interesse einfach direkt an uns. PRODUKTE AUF EINEN BLICK. IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS. Wir präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten übersichtlich In diesem Jahr präsentieren wir Ihnen erstmals einen kompletten unser Gesamtangebot an Großverpackungen. Ob Vorratsschutz, Katalog für Deutschland und Österreich. Nager-, Insekten- bzw. Schneckenbekämpfung oder Zubehör – Sie finden unser Sortiment inklusive ansprechender POS-Displays Zudem finden Sie unser Gesamtsortiment jetzt auch auf unse- auf einen Blick. rer neuen Website www.detia-garda.de, die wir Ihnen pünktlich zur aktuellen Saison im neuen Look vorstellen. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison. Ihr Detia Garda-Team 3
KONTAKTDATEN AUF EINEN BLICK HAUSANSCHRIFT: VERTRIEBSLEITUNG: DETIA GARDA GMBH Rainer Heiligenthal Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 Tel.: +49 (0) 6201 708-488 D-69514 Laudenbach E-Mail: rainer_heiligenthal @ detia-degesch.de Tel.: +49 (0) 6201 708-0 Fax: +49 (0) 6201 708-487 E-Mail: vertrieb@detia-degesch.de IM INNENDIENST: www.detia-garda.de Tel.: +49 (0) 6201 708-480 Nathalie Walz UNSERE GESCHÄFTSZEITEN: Leiterin Vertriebsinnendienst E-Mail: nathalie_walz @ detia-degesch.de Montag – Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr Marion Schmeer Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr E-Mail: marion_schmeer @ detia-degesch.de Sieglinde Stegmaier E-Mail: sieglinde_stegmaier @ detia-degesch.de Nicole Weber E-Mail: nicole_weber @ detia-degesch.de GROSSKUNDENBETREUUNG: Sören Jung Tel.: +49 (0) 6201 708-484 E-Mail: soeren_jung @ detia-degesch.de IM AUSSENDIENST: Uwe Klockmann PRODUKTION, FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Mobil: +49 (0) 160 94406748 IN UNSERER ZENTRALE: E-Mail: uwe.klockmann @ t-online.de DETIA FREYBERG GMBH Peter Kostenbader Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 Mobil: +49 (0) 151 41877328 D-69514 Laudenbach E-Mail: handelsvertretung.kostenbader @ web.de Volkmar Plass UNSERE ZWEITE PRODUKTIONSSTÄTTE: Tel.: +49 (0) 6201 708-485 Mobil: +49 (0) 174 3444181 DELICIA FREYBERG GMBH E-Mail: volkmar_plass @ detia-degesch.de Dübener Str. 147 D-04509 Delitzsch Mirko Opitz Mobil: +49 (0) 173 3682311 E-Mail: opitzmirko @ web.de Sören Jung Mobil: +49 (0) 174 3444183 E-Mail: soeren_jung @ detia-degesch.de VERTRIEB ÖSTERREICH: Wolfgang Mayer Tel.: +43 (0) 664 32 58151 E-Mail: office@mayer-schutz.at 4
IMMER PERSÖNLICH FÜR SIE DA • Flensburg MIRKO OPITZ Mobil: +49 (0) 173 3682311 • Kiel • Rostock UWE KLOCKMANN • Hamburg Mobil: +49 (0)160 94406748 Emden Schwerin Neubrandenburg • • • Bremerhaven • Lüneburg • Bremen • Berlin Hannover SÖREN JUNG • • Osnabrück • • Potsdam Tel.: +49 (0) 6201 708-484 Mobil: +49 (0) 174 3444183 Münster • Magdeburg Göttingen • Cottbus Essen • • Düsseldorf • • Dortmund • • Kassel • Köln Leipzig Dresden • Erfurt • Aachen Fulda • • • Chemnitz • • • Bonn Gießen DELICIA FREYBERG GMBH • Koblenz D-04509 Delitzsch Frankfurt • Bayreuth • Wiesbaden Trier Mainz • • Würzburg • • Nürnberg Kaiserslautern • • • Mannheim WOLFGANG MAYER • Saarbrücken Tel.: +43 (0) 664 32 58151 Regensburg VOLKMAR PLASS • • Karlsruhe Tel.: +49 (0) 6201 708-485 • Stuttgart Passau Mobil: +49 (0) 174 3444181 Ulm • • München • Linz • Wien • • Freiburg • Konstanz • Innsbruck Graz • DETIA FREYBERG GMBH D-69514 Laudenbach Klagenfurt • PETER KOSTENBADER Mobil: +49 (0)151 41877328 5
SERVICE WANDPOSTER Dieses kostenlose Wandposter zeigt die wichtigsten tierischen Schädlinge in naturgetreuen Aquarellen. Die Abbildungen werden durch Darstellungen von Fraßschäden ergänzt. BROSCHÜRE ›VORRATS-, HAUS- UND HYGIENESCHÄDLINGE‹ In dieser Broschüre sind Vorratsschädlinge in ähnlicher Form wie auf dem Wandposter dargestellt. Zusätzlich finden Sie Abbildungen von den am häufigsten vorkommenden Haus- und Hygieneschädlingen inklusive Tipps zur Bekämpfung. Wir senden Ihnen diese Broschüre gern zu. Ab 10 Stück erheben wir eine Schutzgebühr in Höhe von 2,00 € (zzgl. MwSt.) pro Broschüre. BESTIMMUNGSSERVICE Pro Bestimmung berechnen wir eine Pauschale von 25 € zzgl. MwSt. Sie verpacken Ihre Schädlinge in einer bruchsicheren Verpackung (z.B. Plastikbehälter; nicht aufkleben!), legen das aus- gefüllte Formular (dies finden Sie am Ende des Kataloges) dem Probenmaterial bei, schicken dieses an uns und wir bestimmen die Schädlinge. Das Ergebnis der Untersuchung und entsprechende Bekämpfungs hinweise gehen Ihnen per Fax, Telefon oder E-Mail zu. SCHULUNGEN / VORTRÄGE Informationen zu Schulungen oder Vorträgen erhalten Sie von Ihrem Asnprechpartner im Außendienst oder direkt von Dr. Gerhard Jakob (Leiter Anwendungstechnik). Dr. Gerhard Jakob Tel.: +49 (0) 6201 708-250 E-Mail: gerhard_jakob @ detia-degesch.de 6
VERSAND Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Groß Unsere Frachtpreise lauten: packungs-Preisliste Ihres Großhändlers/Hauptgenossenschaft. Preise zuzüglich MwSt. Bei Preiserhöhungen über 5 % (Rohstoffe etc.) während des Jahres a) Postpaket–Versand: je Postpaket: 7,00 € behalten wir uns vor, diese weiterzugeben. b) Speditions–Versand: Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. 0 – 20 kg: 25,00 € Irrtümer bei Angaben zu Produkten, Preisen, Abbildungen behalten 21 – 30 kg: 32,00 € wir uns vor. 31 – 40 kg: 34,00 € 41 – 60 kg: 39,00 € 61 – 80 kg: 42,00 € 81 – 100 kg: 48,00 € 101 – 150 kg: 61,00 € 151 – 200 kg: 71,00 € 201 – 250 kg: 87,00 € 251 – 300 kg: 103,00 € c) Wünschen Sie eine Garantie-Fracht, dann sprechen Sie uns an. Reklamationshinweis bei Transportschäden: Beschädigte Ware muss beim Abladen direkt auf den Versand papieren vermerkt werden, da ansonsten keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 7
WISSENSWERTES ÜBER RODENTIZIDE RODENTIZIDE (RODENTIA CAEDERE = NAGETIERE TÖTEN): Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft und ab dem 01.03.2018 nur noch von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden. SCHÄDLINGSBEKÄMPFER UND SACHKUNDIGE ANWENDER Verwender mit - ausgebildete oder geprüfte Schädlingsbekämpfer Sachkundenachweis gemäß - als gleichwertig anerkannte Prüfung/Ausbildung nach GefStoffV Anhang I, Nr. 3 - im Rahmen des Erwerbs dieser Sachkunde wird. u.a. auch der sachgerechte Umgang mit Rodentiziden, Gefahrstoffverordnung die Antikoagulanzien enthalten, vermittelt. ANWENDER AUS BERUFLICHEN GRÜNDEN MIT SACHKUNDE Verwender mit - u.a. ausgebildete Land- u. Forstwirte, Gärtner, Winzer, Pflanzenschutzlaboranten Sachkundenachweis gemäß - Personen mit abgelegter Sachkundeprüfung (z.B. bei der DEULA) Pflanzenschutz- - weitere anerkannte Aus-, Fort- u. Weiterbildungen nach PflSchSachkV. Sachkundeverordnung GESCHULTE ANWENDER MIT BESONDEREN SACHKENNTNISSEN Verwender mit Zertifikat über - Verhalten und Biologie von Nagern Teilnahme an einer Schulung mit - Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen folgenden Lerninhalten - Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierter Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement) - Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien) - Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT-/vPvB-Stoffen) - Anwendungstechnik/Vorgehensweise u. Dokumentation - Verhalten von Ratten in der Kanalisation. Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als Antikoagulanzien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 8 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation. Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird. Wirkstoffe der zweiten Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Umweltbundesamt 2012). Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, besonders für andere Tiere (Nichtzielorganismen), wurden diese Stoffe in den Anhang 1oder a der Biozid-Richtlinie aufgenommen und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) zugelassen. Die Gründe liegen vor allem im Mangel an wirksamen Alternativen, um eine effektive Bekämpfung von Nagetieren im Rahmen des lnfektions- und Vorratsschutzes zu ermöglichen. Allerdings wird für die Anwendung dieser Rodentizide die Einhaltung von bestimmten Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben (siehe ›BAuA- Strategie für eine Umwelt und Resistenzmanagement‹). Eine davon ist die Anforderung der Sachkunde, die seit 01.01.2013 wirksam ist. ACHTUNG: Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Permanentbeköderung im Innenbereich zulässig. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Einsatz von Rodentiziden (RMM) entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.de 8
WISSENSWERTES ÜBER RODENTIZIDE RODENTIZIDE (RODENTIA CAEDERE = NAGETIERE TÖTEN): Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft. BERUFSMÄSSIGE VERWENDER MIT KONZESSION Auf Grund des § 23 Abs. 2 bis 4 der Gewerbeordnung in der Fassung des Art. I der Gewerberechtsnovelle 1965, BGBl. Nr. 59, wird verordnet: § 1. Bewerber um eine Konzession für das Gewerbe der Vertilgung von Ratten und Mäusen, schädlichen Insekten und dergleichen außer mit Zyangasen oder anderen hochgiftigen Gasen und mit Ausschluß der Schädlingsbekämpfung im Pflanzenbau (§ 15 Abs. 1 Z 21 der Gewerbeordnung) haben den Nachweis der Befähigung zu erbringen a) durch Zeugnisse über die schulmäßige Ausbildung und die praktische Verwendung im Gewerbe selbst oder in dem im § 15 Abs. 1 Z 21a der Gewerbeordnung angeführten Gewerbe (§ 2) oder b) durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung (§§ 3 bis 8). § 41b ChemG 1996 Sachkunde - Chemikaliengesetz 1996 (1) Eine Person ist als sachkundig anzusehen, wenn sie nachweislich 1. die im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften erforderlichen Kenntnisse besitzt und 2. über die Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe verfügt. (2) Über die erforderlichen Kenntnisse gemäß Abs. 1 Z 1 verfügt eine Person, wenn sie 1. eine geeignete schulische, universitäre oder qualifiziert berufsspezifische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder 2. diese Kenntnisse durch Absolvierung eines Kurses erworben hat. Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als Antikoagulanzien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 8 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation. Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird. Wirkstoffe der zweiten Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Umweltbundesamt 2012). Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, besonders für andere Tiere (Nichtzielorganismen), wurden diese Stoffe in den Anhang 1oder a der Biozid-Richtlinie aufgenommen und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) zugelassen. Die Gründe liegen vor allem im Mangel an wirksamen Alternativen, um eine effektive Bekämpfung von Nagetieren im Rahmen des lnfektions- und Vorratsschutzes zu ermöglichen. Allerdings wird für die Anwendung dieser Rodentizide die Einhaltung von bestimmten Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben (siehe ›BAuA- Strategie für eine Umwelt und Resistenzmanagement‹). Alle weiteren wichtigen Informationen zum Einsatz von Rodentiziden (RMM) entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.at 9
MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM Anwendung nur für sachkundige Verwender und/oder geschulte berufsmäßige Planung und Dokumentation Verwender: 1. Die Nagerart, die Größe des betroffenen Gebietes und die Befallsursache 1. Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3 ermitteln. Gefahrstoffverordnung 2. Die Befallsstärke der Nager abschätzen. 2. Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3. Die bevorzugten Aufenthaltsorte (Laufwege, Nistplätze, Fressplätze, Löcher/ 3. Verwender mit anerkanntem Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz Gänge) der Nager feststellen. 4. Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die 4. Den Wirkstoff, die Art des Köders, die Anzahl der Köderstellen und die Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen Ködermenge in Abhängigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie, können: dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung wählen. • Verhalten und Biologie von Nagern 5. In Absprache mit dem Auftraggeber das Ausmaß der Dokumentation festle- • Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen gen. Dabei stellt in lebensmittelherstellenden, -vertreibenden, -lagernden oder • Bekämpfung von Nagetieren (gute fachliche Anwendung von Fraßködern -verkaufenden Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen ein Köderplan bei der Nagetierbekämpfung gemäß Anhang 2, inkl. Integrierter Schädlings- und besuchsspezifische Kontrollberichte das Minimum dar. Die Dokumen- bekämpfung und Resistenzmanagement) tation muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten Biozidprodukte • Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien) (Produkt und Menge) und die Durchführenden der Schädlingsbekämpfung • Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen ausweisen. Die Dokumentationen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und 6. Die Befallsstellen nicht zu Beginn der Maßnahme aufräumen, da dies die Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang Nager stört und die Köderannahme erschwert, es sei denn, das Aufräumen ist mit PBT-/vPvB-Stoffen) aufgrund der konkreten Anwendungssituation erforderlich. Für Nager leicht • Anwendungstechnik/Vorgehensweise u. Dokumentation erreichbare Nahrungsquellen und Tränken (wie z.B. verschüttetes Getreide, • Verhalten von Ratten in der Kanalisation offene Müllbehälter mit Nahrungsabfällen etc.) möglichst entfernen. 5. Bei Verwendung dieser Rodentizide sind die dafür geltenden gesetzlichen 7. Jede Köderstelle oder -station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen. Bestimmungen einzuhalten. Produkte niemals wahllos auslegen. Der Auftraggeber ist über laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu informieren. Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister Folgende Strategie zum Resistenz Management sind umzusetzen: informieren und, soweit erforderlich, zusätzliche Warnhinweise anbringen. 1. Nicht in Bereichen einsetzen, in denen von einer Resistenz gegen den Der Durchführende muss dem Auftraggeber ausreichendes Informations- Wirkstoff ausgegangen werden kann. material und allgemein verständliche Warnhinweise über die Risiken einer 2. Zusätzlich zur chemischen Kontrolle sind vorbeugende Maßnahmen zum Primär- oder Sekundärvergiftung zur Verfügung stellen. Die Verantwortung Management des Lebensraumes in der Strategie enthalten. für das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durch- 3. Der Zugang für Nagetiere sollte durch mechanische Barrieren beschränkt sein führenden der Schädlingsbekämpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren. und für die Nagetiere sollte keine Nahrung verfügbar sein. Dieses Informationsmaterial bzw. Hinweise müssen mindestens die nach 4. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulantien ist keine sichere Mög- folgenden Angaben enthalten: lichkeit des Resistenzmanagements, da alle Antikoagulantien über eine identi- • Erste Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung ergriffen werden müssen sche Wirkungsweise verfügen und die Art der Resistenz ebenfalls ähnlich ist. • Maßnahmen, die im Falle des Verschüttens des Köders und des Auffindens 5. Die Bekämpfungsmaßnahme ist gemäß den Anweisungen auf dem Etikett von toten Nagern ergriffen werden müssen durchzuführen, bis der Befall vollständig beseitigt wurde. • Produkt- und Wirkstoffnamen inkl. Zulassungsnummer 6. Alle nicht angenommenen Köder sind nach der Bekämpfung fachgerecht zu • Kontaktdaten des verantwortlichen Verwenders entfernen. • Rufnummer eines Giftinformationszentrums1 und Gegengift angeben 7. Antikoagulantien Produkte nicht für Pulsebeköderung verwenden. Zum • Datum, wann Köder ausgelegt wurden. Nagetier Monitoring sind giftfreie Köder, Überwachungsgeräte oder Fallen zu 8. Ziel einer Bekämpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im verwenden. Befallsgebiet/-objekt. 8. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind zu protokollieren. 9. Während der Bekämpfungsmaßnahme sind geeignete, effektive Maßnahmen Durchführung und begleitende Maßnahmen zum integrierten Schädlingsmanagement durchzuführen (alternative Fut- 1. Köder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentköder2, zur Vorbeugung gegen terquellen sowie Wasser sind zu entfernen; anfällige Gebiete sind gegen den Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitäten einsetzen. Zum Nage- Zugang von Nagetieren abzusichern). tiermonitoring giftfreie Köder, Überwachungsgeräte oder Fallen verwenden. 10. Nager sterben erst wenige Tage nach dem Verzehr des Köders, in der Regel 2. Im Regelfall hat eine Bekämpfungsmaßnahme einen Zeitraum von einem 4 -10 Tage später. Monat nicht zu überschreiten. Bei einem andauernden Nagerbefall z.B. durch ständige Einwanderung von außen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (z.B. Allgemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekämpfung aber auch über diesen Zeitraum hin- der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien aus möglich. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob es geeignete Maßnahmen gibt, 1. Vor der Verwendung von bioziden Wirkstoffen sollten in Abhängigkeit vom die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken können. Ausmaß des Nagerbefalls und der Nagerart zunächst mögliche biozidfreie 3. Den Köder für Kinder unzugänglich auslegen, den Zugang für Haus- und Alternativen der Bekämpfung in Betracht gezogen werden. Vor allem bei der Wildtiere so weit wie möglich verhindern. Köderstationen zur Ausbringung Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Mäusen im Innenbereich sind Fallen von Ködern verwenden. Wenn die Beschaffenheit der Köder und Köder- dem Einsatz von Biozid-Produkten vorzuziehen. stationen dies zulässt, die Köder in den Köderstationen sichern, dass ein 2. Übersteigt die Befallsgröße wenige Tiere, sollte der Einsatz eines Biozids in Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist. Nur in der Kanalisation und Betracht gezogen werden. Für die Bekämpfung von Ratten (darunter Rattus in Bereichen3, die für Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugänglich sind, ist eine norvegicus und Rattus rattus) entspricht zurzeit der Einsatz von Antikoagu- Köderauslegung ohne Köderstation zulässig. lantien unter strenger Einhaltung der nachfolgenden Maßnahmen der hier 4. Köderstationen verwenden, die mechanisch ausreichend stabil und mani dargelegten guten fachlichen Anwendung der Nagetierbekämpfung. pulationssicher sind. 1 http://www.bfr.bund.de/de/vergiftungen-7467.html 2 Befallsunabhängige Dauerbeköderung; siehe auch: „Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien der 2. Generation“ 10 3 z.B. geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Unterbauten von z.B. Elektroschaltschränken oder Hochspannungsschränken, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen
MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM 5. Köderstationen müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt 2. im Rahmen einer objektbezogenen Gefahrenanalyse eine erhöhte Befalls- werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind und dass ein gefahr mit Nagetieren durch den sachkundigen Verwender (Schädlingsbe- Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist kämpfer) festgestellt wird, die eine besondere Gefahr für die Gesundheit oder 6. Die Köderstationen müssen, sofern möglich, am Boden oder an anderen Sicherheit von Mensch oder Tier darstellt und Strukturen befestigt werden. 3. sie nicht durch verhältnismäßige Maßnahmen8, beispielsweise organisato- 7. Köderstationen deutlich kennzeichnen4, damit zu erkennen ist, dass sie Ro- rische oder bauliche Maßnahmen oder den Einsatz geeigneter biozidfreier dentizide enthalten und nicht berührt werden dürfen. Alternativen (z.B. Fallen) zur Nagetierbekämpfung, verhindert werden kann. 8. Köderstationen gezielt an den zuvor erkundeten Aufenthaltsorten der Nager platzieren. Eine besondere Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier liegt unter 9. Bei der Auslegung der Köder Anwendungsbestimmungen des Herstellers z.B. anderem vor bei der Gefahr der Übertragung von Krankheiten. Eine besondere zur Aufwandsmenge und zum Anwendungsbereich befolgen. Gefahr für die Sicherheit von Menschen oder Tieren liegt vor, wenn durch einen potenziellen Schädlingsbefall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Anlagen, Anweisung zur Vermeidung des Kontaktes mit Wasser Vorrichtungen oder Materialien beschädigt werden können und sich hieraus 1. Wenn Köder in der Nähe von Gewässern (z. B. Flüsse, Teiche, Kanäle, Deiche, zumindest mittelbar eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ergibt. Bewässerungsgräben) oder Wasserableitungssystemen platziert werden, In diesem Zusammenhang ist mit potenziellem Schädlingsbefall der Befall ge- sicherstellen, dass ein Kontakt des Köders mit dem Wasser verhindert wird. meint, der entstehen würde, wenn keine Bekämpfung erfolgen würde. Köder vor Witterung (z.B. Regen, Schnee etc.) schützen. Die Köder in Berei- chen platzieren, die nicht überschwemmt werden. Ausnahmsweise ist in diesen Fällen eine befallsunabhängige Dauerbeköderung mit 2. Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist. diesen Rodentiziden auch ohne die Feststellung eines tatsächlichen Nagetierbe- 3. Hinweise zur Anwendung in Kanalisation: Die Köder müssen so angewendet falls in Betrieben und Einrichtungen zulässig. Das Vorliegen der Voraussetzungen werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült des Ausnahmetatbestandes ist in jedem Einzelfall vom sachkundigen Verwender werden. Köderstellen in der Kanalisation müssen erstmalig nach 14 Tagen und (Schädlingsbekämpfer) zu prüfen, festzustellen und zu dokumentieren. Eine befall- anschließend alle 2 ‐3 Wochen kontrolliert werden. sunabhängige Dauerbeköderung kann in diesen Ausnahmefällen z.B. in Betrieben, die Lebensmittel oder Futtermittel herstellen, verarbeiten, vertreiben oder lagern; Ausnahmeregelung zum Verbot der Anwendung in Nagetierbauen mit Betrieben, die pharmazeutische oder medizinische Produkte herstellen, verarbei- Difenacoum enthaltenden Produkte ten oder lagern, Entsorgungsbetrieben oder in Warenlagerbetrieben oder -Stätten Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 2. Generation direkt durchgeführt werden. in die Erde (z.B. in Nagetierbauen oder –löcher) ist grundsätzlich verboten. Wenn explizit auf dem Etikett eine Ausnahmeregelung gibt, folgenden Auflage beachten: Die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Rodentiziden ist nur durch einen 1. Die Köder so platzieren, dass die Exposition von Nicht-Zieltieren und Kindern oder unter der Aufsicht eines sachkundigen Verwenders (Schädlingsbekämpfers) minimiert wird. in und direkt an Gebäuden zulässig. Die Prüfungen der Voraussetzungen des 2. Die Eingänge zu Nagetierbauen und –löchern nach Einbringung der Köder Ausnahmetatbestandes, die Planung und die Durchführung der notwendigen abdecken oder verschließen, um zu verhindern, dass Köder an die Oberfläche Maßnahmen sind durch den Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb durchzuführen. gelangen. Während der befallsunabhängigen Dauerbeköderung liegt es im Ermessen des 3. Die Köder müssen tief in die Erde eingebracht und die ausgehobene Stelle Schädlingsbekämpfers, das Intervall seiner Systembetreuung im Zeitraum von wieder mit derselben Erde abgedeckt werden (ggf. z.B. Steine, Gras, Stroh oder 1 - 4 Wochen zu definieren. Wenn bei Befall9 nach Ermessen des Schädlingsbe- Pappe zur Stabilisierung verwenden), um eine Exposition von Kindern und kämpfers eine zusätzliche akute Bekämpfungsmaßnahme erforderlich ist, sind Nicht-Zielorganismen zu verhindern. wöchentliche Maßnahmen notwendig. 4. Keine Anwendung bei Regen. Eine zusätzliche Überwachung der Köderstellen im Rahmen der befallsunab Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung hängigen Dauerbeköderung kann auch von berufsmäßigen Verwendern mit bei der Nagetierbekämpfung mit Difenacoum enthaltenden Produkte Sachkunde durchgeführt werden. Sie sind mit dem verantwortlichen Schädlings- Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 2. Generation zur bekämpfungsfachbetrieb abzusprechen. Die für die Sachkundeschulung befallsunabhängigen Dauerbeköderung ist grundsätzlich verboten. Eine befallsun- erforderlichen Inhalte sind wie folgt festgelegt und durch Beleg (Zertifikat) nach- abhängigen Dauerbeköderung5 mit Difenacoum ausschließlich durch sachkundige zuweisen – Sachkundeanforderungen siehe oben. Verwender (Schädlingsbekämpfer)6 ist in Ausnahmefällen zulässig, wenn: 1. sie ausschließlich als Prophylaxe-System eingesetzt wird, das aus regelmäßig kontrollierten dauerhaften Köderstellen und nur an bevorzugten Eindring- und Einniststellen von Schadnagern in und direkt am Gebäude nach einer vom Schädlingsbekämpfer erstellten Analyse installiert wird, wobei zugriffsge- schützte Köderboxen verwendet werden7 und 4 Die Kennzeichnung von Köderstationen sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: „nicht bewegen oder öffnen“; „enthält ein Ratten- bzw. Mäusegift“; „Bezeichnung des Produkts“; „Wirkstoff(e)“ und „bei einem Zwischenfall die Giftnotrufzentrale anrufen. Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz - Tel.: +49 (0) 6131 19240 (Beratung 24/7 in deutscher oder englischer Sprache) allgemeiner Notruf: 112. 5 Die strategisch eingesetzte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist methodisch abzugrenzen von einer großräumigen befallsunabhängigen Dauerbeköderung eines Bekämpfungsareals im Sinne einer Permanent¬oder Perimeterbeköderung (vgl. DIN 10523). 6 Ausgebildeter oder geprüfter Schädlingsbekämpfer mit einer Sachkunde nach Anhang I, Nr. 3 GefStoffV. 7 Eine Ausnahme bilden, wie bei der Bekämpfung eines Akutbefalls, Situationen in denen der Köder anderweitig zugriffsgeschützt ist (z.B. Kabeltrassen, Unterbauten von Elektrogeräten) 8 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltet u.a. auch die Abwägung wirtschaftlicher Aspekte. Alternativmaßnahmen müssen verhältnismäßig, d.h. zum Schutze eines von der Verfassung anerkannten Rechtsguts notwendig sein. 9 Befall: Nicht länger als vier Wochen zurückliegende Anzeichen von Schädlingen im Schutzareal. Anzeichen können sein: Lebende und tote Tiere, Fraßspuren an Nahrungs- und Futtermitteln, Materialien oder Ködern, Kot- und Urinspuren, Trittsiegel und Schmierspuren. 11
MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM Kontrollen Hinweise zum Biozid-Produkt 1. Grundsätzlich müssen zu Beginn der Bekämpfung die Köderstellen möglichst 1. Die Vorgaben der TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung-, alle 2 - 3 Tage, mindestens aber nach dem 5. Tag und anschließend wöchent- Beurteilung-Maßnahmen) und der TRGS 523 (Schädlingsbekämpfung mit lich kontrolliert werden. Dies gilt auch für Bekämpfungsmaßnahmen, die sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitun- länger als einen Monat andauern. gen) sind zu beachten. 2. Abweichend davon müssen die Köderstellen in der Kanalisation erstmalig 2. Hinweise auf die TRBA 230 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe; nach 14 Tagen und anschließend alle 2 - 3 Wochen kontrolliert werden. Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der 3. Bei jeder Kontrolle gefressene Köder ersetzen und die qualitative Annahme Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten), die TRBA 500 (Vorhandensein/Nichtvorhandensein) der Köder bei jeder Kontrolle doku- (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe; Allgemeine Hygienemaßnah- mentieren. men: Mindestanforderungen), sowie zur Berufskrankheit Nr. 3102 (Von Tieren 4. Bei jedem Kontrollbesuch das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen auf Menschen übertragene Krankheiten) sind zu beachten. und diese über den Hausabfall oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt ent- 3. Hinweis auf den Hautschutzplan für Schädlingsbekämpfer der Berufsgenos- sorgen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen. Wird der ausgelegte Köder senschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (bzw.): Chemikalienschutz- nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark an- handschuhe dürfen nur in Ausnahmefällen länger als 4 Stunden getragen genommen, ohne dass die Aktivität der Nagetiere abnimmt, so ist die Ursache werden. Bereits regelmäßiges Schutzhandschuh tragen > 2 Stunden (sog. hierfür zu ermitteln. Es besteht in solchen Fällen der Verdacht auf Resistenz Feuchtarbeit) verpflichtet den Arbeitgeber ein Angebot arbeitsmedizinischer gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen, potenteren Vorsorgeuntersuchungen an den Arbeitnehmer zu richten10. Wirkstoffs ist zu prüfen. Weiterführende Informationen zu Resistenzen und 4. Hinweis auf Richtlinie 2000/54/EG (Schutz der Arbeitnehmer vor biologischen zum Resistenzmanagement finden sich auf den Internetseite : http://rrac.info/ Arbeitsstoffen). 5. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulanzien vergleichbarer oder geringerer Potenz ist keine sichere Möglichkeit des Resistenzmanagements, Informationen zur guten fachlichen Praxis und zu Resistenzen da alle Antikoagulanzien über eine identische Wirkungsweise verfügen und 1. EPPO, 1995, Guideline on good plant protection practice, Rodent control for die Art der Resistenz ebenfalls ähnlich ist. Bei Feststellen einer Resistenz sind crop protection and on farms, EPPO Bulletin 25, 709-736. bei fehlender Einsetzbarkeit von Wirkstoffen mit anderen Wirkmechanismen 2. Anonymous, 2001, Guidelines for the safe use of anticoagulant rodenticides potentere Antikoagulanzien zu verwenden. Die Verwendung von Fallen ist als by professional users. British Pest Control Association. weitere Bekämpfungsmaßnahme zu prüfen. 3. DIN 10523 Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittel- 6. Bei einer im Verhältnis zu der abgeschätzten Befallsstärke geringen Köder bereich; Food hygiene – Pest control in the food area. https://www.din.de/de/ annahme ist die Änderung des Orts der Auslegung oder die Art des Köders zu mitwirken/normenausschuesse/nal/normen/wdc-beuth:din21:257021334. prüfen. 4. Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung (TRNS) für den Bereich Gesundheits- und Vorratsschutz. Zu beziehen vom DSV (Deutscher Beendigung der Bekämpfungsmaßnahme Schädlingsbekämpferverband: http://www.dsvonline.de/ 1. Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme alle Köder, beschädigte Köder- 5. Global Strategy on Rodenticide Resistance 09.2015 „ RRAC guidelines on stationen und tote Nager fachgerecht entsorgen, um Primär- und Sekundär- Anticoagulant Rodenticide Resistance Management“. CropLife International: vergiftungen vorzubeugen. https://croplife-r9qnrxt3qxgjra4.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2015/10/ 2. Unbeschädigte Köderstationen und von Nagern unberührte Köder können Rodenticide-Resistance-Strategy_Sept2015v3.pdf nach Entstaubung über den Hausabfall mit Handschuhen wiederverwendet 6. Webseite des Julius-Kühn-Instituts (Bundesforschungs-institut für Kultur- werden. pflanzen; Federal-Research Centre for Cultivated Plants): 3. Den Bekämpfungserfolg dokumentieren und belegen. https://www.julius-kuehn.de/ 7. Webseite von Rodenticide Resistance Action Committee (RRAC). Nachkontrolle und Prävention http://rrac.info/ 1. Um nach der erfolgten Bekämpfungsmaßnahme einen Neubefall zu vermeiden, folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen: Hier befindet sich zum Thema „Proper Use of Rodenticides“ der Hinweis auf • Nahrungsquellen und Tränken (Lebensmittel, Müll, Tierfutter, Kompost etc.) ein Merkblatt „Checklist for Rodenticides Users Experiencing Difficulties“ möglichst entfernen oder für Nager unzugänglich machen. (verfügbar in Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch) • Beseitigung von Unrat und Abfall, der als Unterschlupf dienen könnte. Vege- tation in unmittelbarer Nähe von Gebäuden möglichst entfernen. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen • Wenn möglich, Zugänge (Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc.) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge- zum Innenbereich für Nagetiere unzugänglich machen oder verschließen. sundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 2. Den Auftraggeber über mögliche Präventionsmaßnahmen gegen künftigen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Zur Vermeidung Nagerbefall informieren. von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. 3. Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekämpfungsmaßnahmen dem Auf- Den Köder für Kinder unzugänglich auslegen, den Zugang für Haus- und Wildtiere traggeber und zuständigen Überwachungsbehörden auf Nachfrage vorlegen. so weit wie möglich verhindern. Persönliche Schutzausrüstung Das Produkt darf nur verwendet werden, wenn geeignete Chemikalienschutz- handschuhe getragen werden, sofern sie nicht durch technische Maßnahmen ersetzt werden können. Bei der Handhabung des Produktes und Entsorgen der Kadaver geeignete Schutzhandschuhe tragen z.B. HYGOSTAR® NITRIL PRO- FESSIONAL 0,4 mm stark, aus Nitril, AQL 1,5. Merkblatt_Artikel-Nr.: 208092 12 10 http://www.bgw-online.de/internet/ generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/TP-HSP-15-Hautschutzplan-Schaedlingsbekaempfung.property=pdf
GEFAHRSTOFFVERORDNUNG KENNZEICHNUNG DER IM KATALOG AUFGEFÜHRTEN PRODUKTE NACH GEFAHRSTOFFVERORDNUNG (GefStoffV) Gefahrsymbole betreffen das Produkt im gelieferten Zustand. Sie erlauben keine Rückschlüsse auf Verdünnung oder auf Risiken nach der Anwendung. Seit dem 01.06.2015 gilt ein weltweit einheitliches System zur Einstufung & Kennzeichnung von Chemikalien. GHS (Global Harmonised System) Produkte aus unserem Katalog mit Gefahrstoffen mit neuen Kennzeichnungssymbolen: Festköder Difenacoum Gefahr Festköder Brodifacoum Gefahr Blockköder Brodifacoum Achtung Frischköder Difenacoum Gefahr Fertigköder Brodifacoum Gefahr Haferflockenköder Brodifacoum Gefahr Pastenköder Difenacoum Gefahr Pastenköder Brodifacoum Gefahr Weizenköder Brodifacoum Gefahr Pastenköder Brodifacoum 25 Achtung Pelletköder Brodifacoum Gefahr Detia Mäuse Giftkörner Achtung Wühlmaus-Köder Achtung Talisma EC Achtung microsol®pyrho-fluid Gefahr microsol®pyrho SP-autofog Achtung microsol®bio-autofog Achtung Nebelautomat Duo Gefahr Insektenspray Naturpyrethrum Gefahr Device SC15 Achtung Insekt-Ex Etox + Insekt-Ex Etox Plus Achtung Universal-Spray Gefahr Wespenschaum Gefahr Ameisen-Ex Achtung 13
NAGERBEKÄMPFUNG 14
NAGERBEKÄMPFUNG Monitoring-Block Der Monitoring Block kann als Permanent-Köder zur Befallsfeststellung Wirkstoff: eingesetzt werden. wirkstofffrei • Extrudierter Getreideblock, für Ratten und Mäuse Artikel-Nr. 917000 • passt in jede gängige Köderbox Verpackung 5 kg Eimer (250x20g) • geeignet für Raum, Tierhaltung, um Gebäude. Artikel-Nr. 917005 Dosierung: Verpackung 10 kg Karton (100x100g) 20–60 g/Köderstelle. : Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft und – nach Ablauf der Übergangsfrist – ab dem 01.03.2018 nur noch von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden. : Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft. Festköder Difenacoum • Gegen Wanderratten im Außenbereich (in und um Gebäude, offenes Gelände, Wirkstoff: auf Mülldeponien), sowie im Innenbereich und in der Kanalisation 0,05 g/kg Difenacoum • einfach zu befestigen durch eingearbeitete Aufhängeöse mit Konservierungsmittel und Bitterstoff • anerkannt nach § 18 lfSG (B-0230-00-01) gegen Wanderratten in der Kanalisation • witterungsbeständig. Artikel-Nr. 917104 Verpackung 10 kg Karton (100 x 100 g) Dosierung: Wanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m. Artikel-Nr. 917112 Verpackung 10 kg Karton (50 x 200 g) : Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.. Gefahrensymbol: : Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer. Signalwort: Gefahr Biozid Zul.Nr.: DE-0001442-14 AT-0001433-0000 Festköder Difenacoum extrudiert • Gegen Wanderratten im Außenbereich (in und um Gebäude, offenes Gelände, Wirkstoff: auf Mülldeponien), sowie im Innenbereich und in der Kanalisation 0,05 g/kg Difenacoum • einfach zu befestigen durch eingearbeitetes Aufhängeloch mit Konservierungsmittel und Bitterstoff • anerkannt nach § 18 lfSG (B-0230-00-01) gegen Wanderratten in der Kanalisation • witterungsbeständig. Artikel-Nr. 917197 Verpackung 5 kg Eimer (250 x 20 g) Dosierung: Wanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m. Artikel-Nr. 917074 Verpackung 10 kg Karton (100 x 100 g) : Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Artikel-Nr. 917075 Verbrauchern anzuwenden.. Verpackung 10 kg Karton (50 x 200 g) : Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer. Gefahrensymbol: Signalwort: Gefahr Biozid Zul.Nr.: DE-0001442-14 AT-0001433-0000 Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 15
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