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2019
                          GROSSPACKUNGEN

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PRODUKTVERZEICHNIS GROSSPACKUNGEN

    NAGERBEKÄMPFUNG                                                                                                                                                                 INSEKTENBEKÄMPFUNG
    Monitoring-Block...................................................................................................................................................15           NEU: Talisma EC......................................................................................................................................................27
    Festköder Difenacoum........................................................................................................................................15                  microsol®pyrho-fluid.............................................................................................................................................28
    Festköder Difenacoum extrudiert.................................................................................................................15                              microsol®pyrho sp-autofog...............................................................................................................................28
    Festköder Brodifacoum (10 g).........................................................................................................................16                         microsol®bio-autofog............................................................................................................................................28
    Festköder Brodifacoum (20 g).........................................................................................................................16                         Silicid..............................................................................................................................................................................29
    Blockköder Brodifacoum....................................................................................................................................16                    Nebelautomat Duo...............................................................................................................................................30
    Block-Aufhänger.....................................................................................................................................................16          Insektenspray Naturpyrethrum......................................................................................................................30
    Frischköder Difenacoum....................................................................................................................................17                    Device SC15...............................................................................................................................................................30
    Fertigköder Brodifacoum...................................................................................................................................17                    Fliegenköder-Granulat.........................................................................................................................................31
    Haferflockenköder Brodifacoum...................................................................................................................17                              Insekt-Ex Etox...........................................................................................................................................................31
    NEU: Pastenköder Difenacoum 50...............................................................................................................18                                 Insekt-Ex Etox Plus.................................................................................................................................................31
    Pastenköder Brodifacoum.................................................................................................................................18                      Universal-Spray........................................................................................................................................................33
    NEU: Pastenköder Brodifacoum 25..............................................................................................................18                                 Wespenschaum ......................................................................................................................................................33
    Weizenköder Brodifacoum...............................................................................................................................18                        Ameisen-Ex................................................................................................................................................................33
    Pelletköder Brodifacoum...................................................................................................................................19
    Detia Mäuse Giftkörner (Giftweizen).........................................................................................................19
                                                                                                                                                                                    NÜTZLINGE
    Wühlmaus-Köder...................................................................................................................................................19
                                                                                                                                                                                    Insect-Control – Lagererzwespe (Lariophagus distinguendus)....................................................34
    Rattenköderstation Stahl...................................................................................................................................20
                                                                                                                                                                                    Insect-Control – Mehlmottenschlupfwespe (Habrobracon hebetor).....................................34
    Schlagfallen für Ratten und Mäuse..............................................................................................................20
                                                                                                                                                                                    Insect-Control – Schlupfwespe TE (Trichogramma evanescens) ..............................................34
    Trap-Box Ratte.........................................................................................................................................................20
                                                                                                                                                                                    Insect-Control – Güllefliege (Ophyra aenescens)................................................................................35
    Trap-Box Maus.........................................................................................................................................................20
                                                                                                                                                                                    Insect-Control – Schlupfwespe NV (Nasonia vitripennis)..............................................................35
    Trap-Box Zubehör..................................................................................................................................................21
    Tunnelbox .................................................................................................................................................................21
    Mäuseköderbox Petit...........................................................................................................................................21                SCHNECKENBEKÄMPFUNG
    Rattenköderbox ›A‹.............................................................................................................................................21               Schneckenkorn Flex .............................................................................................................................................37
                                                                                                                                                                                    Schneckenkorn Express .....................................................................................................................................38

    MONITORING (LOCKSTOFF-FALLEN)
    Trimo Trichtermottenfalle ...............................................................................................................................23                     GERÄTE & ZUBEHÖR
    Phero-Control Stick ›Motte‹...........................................................................................................................23                        NEU: Filter Dräger 1140 A2B2P3RD.............................................................................................................40
    Pheromondispenser..............................................................................................................................................23               NEU: Vollmaske Dräger X-Plore 6300.........................................................................................................40
    Klebefänger transparent.....................................................................................................................................23                  NEU: Box für Vollmaske Dräger......................................................................................................................40
    Pherostrip LM...........................................................................................................................................................25      Begasungsplanen.....................................................................................................................................................41
    Lebensmittel-Mottenfalle..................................................................................................................................25                    Prüfröhrchen.............................................................................................................................................................41
    Phero-Control Käferfalle.....................................................................................................................................25                 Gasspürset Accuro.................................................................................................................................................41
    Phero-Control ›Refill‹ für Käferfalle............................................................................................................25                             Pellet- & Tabletten-Dosiergerät IGLW 80–40........................................................................................41

                                                                                                                                                                                    Kontakt.......................................................................................................................................................................... 4
                                                                                                                                                                                    Service............................................................................................................................................................................. 6
                                                                                                                                                                                    Versand.......................................................................................................................................................................... 7
                                                                                                                                                                                    Wissenswertes über Rodentizide..................................................................................................................... 8
                                                                                                                                                                                    Merkblatt für Rodentizide mit dem Wirkstoff
                                                                                                                                                                                    Difenacoum oder Brodifacoum......................................................................................................................10
                                                                                                                                                                                    Gefahrstoffverordnung........................................................................................................................................13

                                                                                                                                                                                    Bestimmungsservice..............................................................................................................................................42
                                                                                                                                                                                    Allgemeine Geschäftsbedingungen..............................................................................................................43

                                                                                                                                       Besuchen Sie uns auf unserer neuen Website:
                                                                                                                                          WWW.DETIA-GARDA.DE

    Hinweis: Aufgrund von produktionstechnischen Notwendigkeiten oder rechtlicher Vorgabe behalten wir uns kurzfristige Änderungen der Produktzusammensetzung vor.
    Irrtümer bei Angaben zu Produkten, Preisen, Abbildungen behalten wir uns vor.

    Stand: 09/2018

    Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
    Pflanzenschutzmittel sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

    Gestaltung:: © creative republic // Thomas Maxeiner Kommunikationsdesign, Frankfurt am Main, 2018
    Bildnachweis: alle Produktbilder von © creative republic / Portraits von © Bernd Siebold / alle Tierbilder von © shutterstock
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LIEBE KUNDINNEN UND KUNDEN,

wir freuen uns sehr, Ihnen unseren Katalog für die Saison 2019    PERSÖNLICHE BERATUNG FÜR PROFIS.
vorzustellen. Wie gewohnt handelt es sich um ein praktisches      Auch in dieser Saison erwartet Sie ein vielseitiges Beratungsangebot.
Wende-Exemplar. Das heißt: Sie halten nicht nur unser Sortiment   Wir bieten Ihnen professionelle Schulungen, unseren indivi­duellen
an Großverpackungen, sondern auch unser Portfolio für             Bestimmungsservice sowie umfassendes, kostenloses Informa­tions­
Kleinverpackungen in den Händen.                                  material. Wenden Sie sich bei Interesse einfach direkt an uns.

PRODUKTE AUF EINEN BLICK.                                         IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS.
Wir präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten übersichtlich     In diesem Jahr präsentieren wir Ihnen erstmals einen kompletten
unser Gesamtangebot an Großverpackungen. Ob Vorratsschutz,        Katalog für Deutschland und Österreich.
Nager-, Insekten- bzw. Schneckenbekämpfung oder Zubehör –
Sie finden unser Sortiment inklusive ansprechender POS-Displays   Zudem finden Sie unser Gesamtsortiment jetzt auch auf unse-
auf einen Blick.                                                  rer neuen Website www.detia-garda.de, die wir Ihnen pünktlich
                                                                  zur aktuellen Saison im neuen Look vorstellen.

                                                                  Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison.

                                                                  Ihr Detia Garda-Team

                                                                                                                                          3
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KONTAKTDATEN AUF EINEN BLICK

    HAUSANSCHRIFT:                           VERTRIEBSLEITUNG:

    DETIA GARDA GMBH                         Rainer Heiligenthal
    Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11              Tel.: +49 (0) 6201 708-488
    D-69514 Laudenbach                       E-Mail: rainer_heiligenthal @ detia-degesch.de
    Tel.: +49 (0) 6201 708-0
    Fax:    +49 (0) 6201 708-487
    E-Mail: vertrieb@detia-degesch.de        IM INNENDIENST:
    www.detia-garda.de                       Tel.: +49 (0) 6201 708-480

                                             Nathalie Walz
    UNSERE GESCHÄFTSZEITEN:                  Leiterin Vertriebsinnendienst
                                             E-Mail: nathalie_walz @ detia-degesch.de
    Montag – Donnerstag:
    8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr   Marion Schmeer
    Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr                E-Mail: marion_schmeer @ detia-degesch.de

                                             Sieglinde Stegmaier
                                             E-Mail: sieglinde_stegmaier @ detia-degesch.de

                                             Nicole Weber
                                             E-Mail: nicole_weber @ detia-degesch.de

                                             GROSSKUNDENBETREUUNG:

                                             Sören Jung
                                             Tel.: +49 (0) 6201 708-484
                                             E-Mail: soeren_jung @ detia-degesch.de

                                             IM AUSSENDIENST:

                                             Uwe Klockmann
    PRODUKTION, FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG    Mobil: +49 (0) 160 94406748
    IN UNSERER ZENTRALE:                     E-Mail: uwe.klockmann @ t-online.de

    DETIA FREYBERG GMBH                      Peter Kostenbader
    Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11              Mobil: +49 (0) 151 41877328
    D-69514 Laudenbach                       E-Mail: handelsvertretung.kostenbader @ web.de

                                             Volkmar Plass
    UNSERE ZWEITE PRODUKTIONSSTÄTTE:         Tel.: +49 (0) 6201 708-485
                                             Mobil: +49 (0) 174 3444181
    DELICIA FREYBERG GMBH                    E-Mail: volkmar_plass @ detia-degesch.de
    Dübener Str. 147
    D-04509 Delitzsch                        Mirko Opitz
                                             Mobil: +49 (0) 173 3682311
                                             E-Mail: opitzmirko @ web.de

                                             Sören Jung
                                             Mobil: +49 (0) 174 3444183
                                             E-Mail: soeren_jung @ detia-degesch.de

                                             VERTRIEB ÖSTERREICH:

                                             Wolfgang Mayer
                                             Tel.: +43 (0) 664 32 58151
                                             E-Mail: office@mayer-schutz.at
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DETIA GARDA GMBH WWW.DETIA-GARDA.DE
IMMER PERSÖNLICH FÜR SIE DA

                                                                                             •
                                                                                        Flensburg

           MIRKO OPITZ
           Mobil: +49 (0) 173 3682311                                                                 •
                                                                                                     Kiel

                                                                                                                                           • Rostock
                                                                                                                                                                                             UWE KLOCKMANN
                                                                                                 • Hamburg                                                                                   Mobil: +49 (0)160 94406748
                                                Emden                                                                    Schwerin
                                                                                                                                                   Neubrandenburg   •
                                                •                            • Bremerhaven                                   •
                                                                                                       Lüneburg
                                                                               • Bremen                        •

                                                                                                                                                                    Berlin
                                                                                            Hannover
SÖREN JUNG                                                                                       •                                                                    •
                                                         Osnabrück    •                                                                                        •
                                                                                                                                                             Potsdam
Tel.: +49 (0) 6201 708-484
Mobil: +49 (0) 174 3444183
                                        Münster      •                                                                       Magdeburg
                                                                                                     Göttingen                    •                                                   Cottbus
                                          Essen
                                                                                                           •                                                                             •
                         Düsseldorf         •              • Dortmund
                                 •
                                                                                       •
                                                                                  Kassel                                                             •
                                 Köln                                                                                                              Leipzig                 Dresden
                                  •                                                                                Erfurt                                                        •
                    Aachen
                                                                                            Fulda                    •
                     •                                                                       •
                                                                                                                                                             Chemnitz

                                         •                               •                                                                                      •
                                        Bonn                          Gießen                                                                                                            DELICIA FREYBERG GMBH
                                                      •
                                                    Koblenz
                                                                                                                                                                                        D-04509 Delitzsch
                                                                          Frankfurt
                                                                          •                                                      Bayreuth
                                                                  • Wiesbaden
                         Trier
                                                     Mainz    •                                                                        •
                                                                                                 Würzburg
                             •                                                                         •
                                                                                                                   Nürnberg
                                        Kaiserslautern
                                                                      •                                                  •
                                                    •       Mannheim                                                                                                                 WOLFGANG MAYER
                                     • Saarbrücken                                                                                                                                   Tel.: +43 (0) 664 32 58151
                                                                                                                                           Regensburg
 VOLKMAR PLASS                                                    •                                                                            •
                                                              Karlsruhe
 Tel.: +49 (0) 6201 708-485
                                                                                      • Stuttgart                                                                         Passau
 Mobil: +49 (0) 174 3444181
                                                                                              Ulm                                                                            •
                                                                                                 •                            München                                                     • Linz
                                                                                                                                   •                                                                                     Wien    •
                                                         • Freiburg

                                                                                        •   Konstanz

                                                                                                                             • Innsbruck
                                                                                                                                                                                                                  Graz   •
 DETIA FREYBERG GMBH
 D-69514 Laudenbach                                                                                                                                                                             Klagenfurt
                                                                                                                                                                                                   •

                                                         PETER KOSTENBADER
                                                         Mobil: +49 (0)151 41877328

                                                                                                                                                                                                                             5
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SERVICE

    WANDPOSTER
    Dieses kostenlose Wandposter zeigt die wichtigsten tierischen
    Schädlinge in naturgetreuen Aquarellen. Die Abbildungen werden
    durch Darstellungen von Fraßschäden ergänzt.

    BROSCHÜRE ›VORRATS-, HAUS- UND
    HYGIENESCHÄDLINGE‹
    In dieser Broschüre sind Vorratsschädlinge in ähnlicher Form
    wie auf dem Wandposter dargestellt. Zusätzlich finden Sie
    Abbildungen von den am häufigsten vorkommenden Haus-
    und Hygieneschädlingen inklusive Tipps zur Bekämpfung.

    Wir senden Ihnen diese Broschüre gern zu.

    Ab 10 Stück erheben wir eine Schutzgebühr in Höhe von 2,00 €
    (zzgl. MwSt.) pro Broschüre.

    BESTIMMUNGSSERVICE
    Pro Bestimmung berechnen wir eine Pauschale von 25 € zzgl.
    MwSt. Sie verpacken Ihre Schädlinge in einer bruchsicheren
    Verpackung (z.B. Plastikbehälter; nicht aufkleben!), legen das aus-
    gefüllte Formular (dies finden Sie am Ende des Kataloges) dem
    Probenmaterial bei, schicken dieses an uns und wir bestimmen
    die Schädlinge.

    Das Ergebnis der Untersuchung und entsprechende Be­kämpfungs­
    hinweise gehen Ihnen per Fax, Telefon oder E-Mail zu.

    SCHULUNGEN / VORTRÄGE
    Informationen zu Schulungen oder Vorträgen erhalten Sie von
    Ihrem Asnprechpartner im Außendienst oder direkt von Dr.
    Gerhard Jakob (Leiter Anwendungstechnik).

    Dr. Gerhard Jakob
    Tel.: +49 (0) 6201 708-250
    E-Mail: gerhard_jakob @ detia-degesch.de

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VERSAND

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Groß­         Unsere Frachtpreise lauten:
packungs-Preisliste Ihres Großhändlers/Hauptgenossenschaft.         Preise zuzüglich MwSt.

Bei Preiserhöhungen über 5 % (Rohstoffe etc.) während des Jahres    a) Postpaket–Versand: je Postpaket: 7,00 €
behalten wir uns vor, diese weiterzugeben.
                                                                    b) Speditions–Versand:
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.        0 – 20 kg:           25,00 €
Irrtümer bei An­gaben zu Produkten, Preisen, Abbildungen behalten    21 – 30 kg:           32,00 €
wir uns vor.                                                         31 – 40 kg:           34,00 €
                                                                     41 – 60 kg:           39,00 €
                                                                     61 – 80 kg:           42,00 €
                                                                     81 – 100 kg:          48,00 €
                                                                    101 – 150 kg:          61,00 €
                                                                    151 – 200 kg:          71,00 €
                                                                    201 – 250 kg:          87,00 €
                                                                    251 – 300 kg:        103,00 €

                                                                    c) Wünschen Sie eine Garantie-Fracht, dann sprechen Sie uns an.

                                                                    Reklamationshinweis bei Transportschäden:
                                                                    Beschädigte Ware muss beim Abladen direkt auf den Versand­
                                                                    papieren vermerkt werden, da ansonsten keine Ansprüche geltend
                                                                    gemacht werden können.

                                                                    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

                                                                                                                                      7
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WISSENSWERTES ÜBER RODENTIZIDE

    RODENTIZIDE (RODENTIA CAEDERE = NAGETIERE TÖTEN):
    Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie
    der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft und ab dem 01.03.2018 nur noch von Sachkundigen nach ChemVerbotsV
    abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

    SCHÄDLINGSBEKÄMPFER UND SACHKUNDIGE ANWENDER
    Verwender mit                        -	ausgebildete oder geprüfte Schädlingsbekämpfer
    Sachkundenachweis gemäß              -	als gleichwertig anerkannte Prüfung/Ausbildung nach GefStoffV
    Anhang I, Nr. 3                      -	im Rahmen des Erwerbs dieser Sachkunde wird. u.a. auch der sachgerechte Umgang mit Rodentiziden,
    Gefahrstoffverordnung                   die Antikoagulanzien enthalten, vermittelt.

    ANWENDER AUS BERUFLICHEN GRÜNDEN MIT SACHKUNDE
    Verwender mit                        -	u.a. ausgebildete Land- u. Forstwirte, Gärtner, Winzer, Pflanzenschutzlaboranten
    Sachkundenachweis gemäß              -	Personen mit abgelegter Sachkundeprüfung (z.B. bei der DEULA)
    Pflanzenschutz-                      -	weitere anerkannte Aus-, Fort- u. Weiterbildungen nach PflSchSachkV.
    Sachkundeverordnung

    GESCHULTE ANWENDER MIT BESONDEREN SACHKENNTNISSEN
    Verwender mit Zertifikat über        -	Verhalten und Biologie von Nagern
    Teilnahme an einer Schulung mit      -	Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
    folgenden Lern­inhalten              -	Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierter Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement)
                                         -	Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
                                         -	Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken
                                            zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung,
                                            Umgang mit PBT-/vPvB-Stoffen)
                                         -	Anwendungstechnik/Vorgehensweise u. Dokumentation
                                         -	Verhalten von Ratten in der Kanalisation.

    Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als
    Antikoagulanzien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist
    innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 8 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in
    Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation.

    Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der
    Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird. Wirkstoffe der zweiten
    Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche
    Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum,
    Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Umweltbundesamt 2012).

    Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, besonders für andere Tiere
    (Nichtzielorganismen), wurden diese Stoffe in den Anhang 1oder a der Biozid-Richtlinie aufgenommen und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
    und Arbeitsmedizin (baua) zugelassen. Die Gründe liegen vor allem im Mangel an wirksamen Alternativen, um eine effektive Bekämpfung von
    Nagetieren im Rahmen des lnfektions- und Vorratsschutzes zu ermöglichen. Allerdings wird für die Anwendung dieser Rodentizide die Einhaltung
    von bestimmten Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben (siehe ›BAuA- Strategie für eine Umwelt und Resistenzmanagement‹). Eine davon ist
    die Anforderung der Sachkunde, die seit 01.01.2013 wirksam ist.

    ACHTUNG: Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Permanentbeköderung im Innenbereich zulässig.

    Alle weiteren wichtigen Informationen zum Einsatz von Rodentiziden (RMM) entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des Umweltbundesamtes:
    www.umweltbundesamt.de

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WISSENSWERTES ÜBER RODENTIZIDE

RODENTIZIDE (RODENTIA CAEDERE = NAGETIERE TÖTEN):
Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie
der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft.

BERUFSMÄSSIGE VERWENDER MIT KONZESSION
Auf Grund des § 23 Abs. 2 bis 4 der Gewerbeordnung in der Fassung des Art. I der Gewerberechtsnovelle 1965, BGBl. Nr. 59, wird verordnet:

§ 1. Bewerber um eine Konzession für das Gewerbe der Vertilgung von Ratten und Mäusen, schädlichen Insekten und dergleichen außer mit
Zyangasen oder anderen hochgiftigen Gasen und mit Ausschluß der Schädlingsbekämpfung im Pflanzenbau (§ 15 Abs. 1 Z 21 der
Gewerbeordnung) haben den Nachweis der Befähigung zu erbringen

		        a) durch Zeugnisse über die schulmäßige Ausbildung und die praktische Verwendung im Gewerbe selbst oder in dem im § 15 Abs. 1 Z
              21a der Gewerbeordnung angeführten Gewerbe (§ 2) oder

		        b) durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung (§§ 3 bis 8).

§ 41b ChemG 1996 Sachkunde - Chemikaliengesetz 1996
		       (1) Eine Person ist als sachkundig anzusehen, wenn sie nachweislich
			                 1. die im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften erforderlichen Kenntnisse besitzt und
			                 2. über die Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe verfügt.

		 (2) Über die erforderlichen Kenntnisse gemäß Abs. 1 Z 1 verfügt eine Person, wenn sie
			          1. eine geeignete schulische, universitäre oder qualifiziert berufsspezifische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
			          2. diese Kenntnisse durch Absolvierung eines Kurses erworben hat.

Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als
Antikoagulanzien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist
innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 8 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in
Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation.

Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der
Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird. Wirkstoffe der zweiten
Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche
Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum,
Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Umweltbundesamt 2012).

Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, besonders für andere Tiere
(Nichtzielorganismen), wurden diese Stoffe in den Anhang 1oder a der Biozid-Richtlinie aufgenommen und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (baua) zugelassen. Die Gründe liegen vor allem im Mangel an wirksamen Alternativen, um eine effektive Bekämpfung von
Nagetieren im Rahmen des lnfektions- und Vorratsschutzes zu ermöglichen. Allerdings wird für die Anwendung dieser Rodentizide die Einhaltung
von bestimmten Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben (siehe ›BAuA- Strategie für eine Umwelt und Resistenzmanagement‹).

Alle weiteren wichtigen Informationen zum Einsatz von Rodentiziden (RMM) entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des Umweltbundesamtes:
www.umweltbundesamt.at

                                                                                                                                                    9
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MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF
     DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM
     Anwendung nur für sachkundige Verwender und/oder geschulte berufsmäßige                         Planung und Dokumentation
     Verwender:                                                                                      1.	Die Nagerart, die Größe des betroffenen Gebietes und die Befallsursache
     1.	Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3                                           ermitteln.
         Gefahrstoffverordnung                                                                       2.	Die Befallsstärke der Nager abschätzen.
     2. Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung                    3.	Die bevorzugten Aufenthaltsorte (Laufwege, Nistplätze, Fressplätze, Löcher/
     3.	Verwender mit anerkanntem Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz                          Gänge) der Nager feststellen.
     4.	Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die                  4.	Den Wirkstoff, die Art des Köders, die Anzahl der Köderstellen und die
         Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen                          Ködermenge in Abhängigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie,
         können:                                                                                         dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung wählen.
         •	Verhalten und Biologie von Nagern                                                        5.	In Absprache mit dem Auftraggeber das Ausmaß der Dokumentation festle-
         •	Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen                                        gen. Dabei stellt in lebensmittelherstellenden, -vertreibenden, -lagernden oder
         •	Bekämpfung von Nagetieren (gute fachliche Anwendung von Fraßködern                           -verkaufenden Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen ein Köderplan
            bei der Nagetierbekämpfung gemäß Anhang 2, inkl. Integrierter Schädlings-                    und besuchsspezifische Kontrollberichte das Minimum dar. Die Dokumen-
            bekämpfung und Resistenzmanagement)                                                          tation muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten Biozidprodukte
         •	Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)                                   (Produkt und Menge) und die Durchführenden der Schädlingsbekämpfung
         •	Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen                        ausweisen. Die Dokumentationen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
            und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und                   6.	Die Befallsstellen nicht zu Beginn der Maßnahme aufräumen, da dies die
            Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang                         Nager stört und die Köderannahme erschwert, es sei denn, das Aufräumen ist
            mit PBT-/vPvB-Stoffen)                                                                       aufgrund der konkreten Anwendungssituation erforderlich. Für Nager leicht
         •	Anwendungstechnik/Vorgehensweise u. Dokumentation                                            erreichbare Nahrungsquellen und Tränken (wie z.B. verschüttetes Getreide,
         •	Verhalten von Ratten in der Kanalisation                                                     offene Müllbehälter mit Nahrungsabfällen etc.) möglichst entfernen.
     5.	Bei Verwendung dieser Rodentizide sind die dafür geltenden gesetzlichen                     7.	Jede Köderstelle oder -station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen.
         Bestimmungen einzuhalten. Produkte niemals wahllos auslegen.                                    Der Auftraggeber ist über laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
                                                                                                         zu informieren. Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister
     Folgende Strategie zum Resistenz Management sind umzusetzen:                                        informieren und, soweit erforderlich, zusätzliche Warnhinweise anbringen.
     1.	Nicht in Bereichen einsetzen, in denen von einer Resistenz gegen den                            Der Durchführende muss dem Auftraggeber ausreichendes Informations-
          Wirkstoff ausgegangen werden kann.                                                             material und allgemein verständliche Warnhinweise über die Risiken einer
     2.	Zusätzlich zur chemischen Kontrolle sind vorbeugende Maßnahmen zum                              Primär- oder Sekundärvergiftung zur Verfügung stellen. Die Verantwortung
          Management des Lebensraumes in der Strategie enthalten.                                        für das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durch-
     3.	Der Zugang für Nagetiere sollte durch mechanische Barrieren beschränkt sein                     führenden der Schädlingsbekämpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren.
          und für die Nagetiere sollte keine Nahrung verfügbar sein.                                     Dieses Informationsmaterial bzw. Hinweise müssen mindestens die nach­
     4.	Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulantien ist keine sichere Mög-                      folgenden Angaben enthalten:
          lichkeit des Resistenzmanagements, da alle Antikoagulantien über eine identi-                  •	Erste Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung ergriffen werden müssen
          sche Wirkungsweise verfügen und die Art der Resistenz ebenfalls ähnlich ist.                   •	Maßnahmen, die im Falle des Verschüttens des Köders und des Auffindens
     5.	Die Bekämpfungsmaßnahme ist gemäß den Anweisungen auf dem Etikett                                  von toten Nagern ergriffen werden müssen
          durchzuführen, bis der Befall vollständig beseitigt wurde.                                     •	Produkt- und Wirkstoffnamen inkl. Zulassungsnummer
     6.	Alle nicht angenommenen Köder sind nach der Bekämpfung fachgerecht zu                           •	Kontaktdaten des verantwortlichen Verwenders
          entfernen.                                                                                     •	Rufnummer eines Giftinformationszentrums1 und Gegengift angeben
     7.	Antikoagulantien Produkte nicht für Pulsebeköderung verwenden. Zum                              •	Datum, wann Köder ausgelegt wurden.
          Nagetier Monitoring sind giftfreie Köder, Überwachungsgeräte oder Fallen zu                8.	Ziel einer Bekämpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im
          verwenden.                                                                                     Befallsgebiet/-objekt.
     8.	Die Bekämpfungsmaßnahmen sind zu protokollieren.
     9.	Während der Bekämpfungsmaßnahme sind geeignete, effektive Maßnahmen                         Durchführung und begleitende Maßnahmen
          zum integrierten Schädlingsmanagement durchzuführen (alternative Fut-                      1.	Köder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentköder2, zur Vorbeugung gegen
          terquellen sowie Wasser sind zu entfernen; anfällige Gebiete sind gegen den                    Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitäten einsetzen. Zum Nage-
          Zugang von Nagetieren abzusichern).                                                            tiermonitoring giftfreie Köder, Überwachungsgeräte oder Fallen verwenden.
     10.	Nager sterben erst wenige Tage nach dem Verzehr des Köders, in der Regel                   2.	Im Regelfall hat eine Bekämpfungsmaßnahme einen Zeitraum von einem
          4 -10 Tage später.                                                                             Monat nicht zu überschreiten. Bei einem andauernden Nagerbefall z.B. durch
                                                                                                         ständige Einwanderung von außen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (z.B.
     Allgemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraß­ködern bei                          Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekämpfung aber auch über diesen Zeitraum hin-
     der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien                                                         aus möglich. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob es geeignete Maßnahmen gibt,
     1.	Vor der Verwendung von bioziden Wirkstoffen sollten in Abhängigkeit vom                         die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken können.
         Ausmaß des Nagerbefalls und der Nagerart zunächst mögliche biozidfreie                      3.	Den Köder für Kinder unzugänglich auslegen, den Zugang für Haus- und
         Alternativen der Bekämpfung in Betracht gezogen werden. Vor allem bei der                       Wildtiere so weit wie möglich verhindern. Köderstationen zur Ausbringung
         Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Mäusen im Innenbereich sind Fallen                       von Ködern verwenden. Wenn die Beschaffenheit der Köder und Köder-
         dem Einsatz von Biozid-Produkten vorzuziehen.                                                   stationen dies zulässt, die Köder in den Köderstationen sichern, dass ein
     2.	Übersteigt die Befallsgröße wenige Tiere, sollte der Einsatz eines Biozids in                   Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist. Nur in der Kanalisation und
         Betracht gezogen werden. Für die Bekämpfung von Ratten (darunter Rattus                         in Bereichen3, die für Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugänglich sind, ist eine
         norvegicus und Rattus rattus) entspricht zurzeit der Einsatz von Antikoagu-                     Köderauslegung ohne Köderstation zulässig.
         lantien unter strenger Einhaltung der nachfolgenden Maßnahmen der hier                      4.	Köderstationen verwenden, die mechanisch ausreichend stabil und mani­
         dargelegten guten fachlichen Anwendung der Nagetierbekämpfung.                                  pulationssicher sind.

     1
         http://www.bfr.bund.de/de/vergiftungen-7467.html
     2
         Befallsunabhängige Dauerbeköderung; siehe auch: „Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien der 2. Generation“
10   3
         z.B. geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Unterbauten von z.B. Elektroschaltschränken oder Hochspannungsschränken, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen
MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF
                                  DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM
5.	Köderstationen müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt                         2.	im Rahmen einer objektbezogenen Gefahrenanalyse eine erhöhte Befalls-
    werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind und dass ein                      gefahr mit Nagetieren durch den sachkundigen Verwender (Schädlingsbe-
    Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist                                                     kämpfer) festgestellt wird, die eine besondere Gefahr für die Gesundheit oder
6.	Die Köderstationen müssen, sofern möglich, am Boden oder an anderen                                Sicherheit von Mensch oder Tier darstellt und
    Strukturen befestigt werden.                                                                   3.	sie nicht durch verhältnismäßige Maßnahmen8, beispielsweise organisato-
7.	Köderstationen deutlich kennzeichnen4, damit zu erkennen ist, dass sie Ro-                         rische oder bauliche Maßnahmen oder den Einsatz geeigneter biozidfreier
    dentizide enthalten und nicht berührt werden dürfen.                                               Alternativen (z.B. Fallen) zur Nagetierbekämpfung, verhindert werden kann.
8.	Köderstationen gezielt an den zuvor erkundeten Aufenthaltsorten der Nager
    platzieren.                                                                                    Eine besondere Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier liegt unter
9.	Bei der Auslegung der Köder Anwendungsbestimmungen des Herstellers z.B.                        anderem vor bei der Gefahr der Übertragung von Krankheiten. Eine besondere
    zur Aufwandsmenge und zum Anwendungsbereich befolgen.                                          Gefahr für die Sicherheit von Menschen oder Tieren liegt vor, wenn durch einen
                                                                                                   potenziellen Schädlingsbefall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Anlagen,
Anweisung zur Vermeidung des Kontaktes mit Wasser                                                  Vorrichtungen oder Materialien beschädigt werden können und sich hieraus
1.	Wenn Köder in der Nähe von Gewässern (z. B. Flüsse, Teiche, Kanäle, Deiche,                    zumindest mittelbar eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ergibt.
    Bewässerungsgräben) oder Wasserableitungssystemen platziert werden,                            In diesem Zusammenhang ist mit potenziellem Schädlingsbefall der Befall ge-
    sicherstellen, dass ein Kontakt des Köders mit dem Wasser verhindert wird.                     meint, der entstehen würde, wenn keine Bekämpfung erfolgen würde.
    Köder vor Witterung (z.B. Regen, Schnee etc.) schützen. Die Köder in Berei-
    chen platzieren, die nicht überschwemmt werden.                                                Ausnahmsweise ist in diesen Fällen eine befallsunabhängige Dauerbeköderung mit
2.	Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist.                   diesen Rodentiziden auch ohne die Feststellung eines tatsächlichen Nagetierbe-
3.	Hinweise zur Anwendung in Kanalisation: Die Köder müssen so angewendet                         falls in Betrieben und Einrichtungen zulässig. Das Vorliegen der Voraussetzungen
    werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült                       des Ausnahmetatbestandes ist in jedem Einzelfall vom sachkundigen Verwender
    werden. Köderstellen in der Kanalisation müssen erstmalig nach 14 Tagen und                    (Schädlingsbekämpfer) zu prüfen, festzustellen und zu dokumentieren. Eine befall-
    anschließend alle 2 ‐3 Wochen kontrolliert werden.                                             sunabhängige Dauerbeköderung kann in diesen Ausnahmefällen z.B. in Betrieben,
                                                                                                   die Lebensmittel oder Futtermittel herstellen, verarbeiten, vertreiben oder lagern;
Ausnahmeregelung zum Verbot der Anwendung in Nagetierbauen mit                                     Betrieben, die pharmazeutische oder medizinische Produkte herstellen, verarbei-
­Difenacoum enthaltenden Produkte                                                                  ten oder lagern, Entsorgungsbetrieben oder in Warenlagerbetrieben oder -Stätten
 Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 2. Generation direkt                     durchgeführt werden.
 in die Erde (z.B. in Nagetierbauen oder –löcher) ist grundsätzlich verboten. Wenn
 explizit auf dem Etikett eine Ausnahmeregelung gibt, folgenden Auflage beachten:                  Die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Rodentiziden ist nur durch einen
 1.	Die Köder so platzieren, dass die Exposition von Nicht-Zieltieren und Kindern                 oder unter der Aufsicht eines sachkundigen Verwenders (Schädlingsbekämpfers)
      minimiert wird.                                                                              in und direkt an Gebäuden zulässig. Die Prüfungen der Voraussetzungen des
 2.	Die Eingänge zu Nagetierbauen und –löchern nach Einbringung der Köder                         Ausnahmetatbestandes, die Planung und die Durchführung der notwendigen
      abdecken oder verschließen, um zu verhindern, dass Köder an die Oberfläche                   Maßnahmen sind durch den Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb durchzuführen.
      gelangen.                                                                                    Während der befallsunabhängigen Dauerbeköderung liegt es im Ermessen des
 3.	Die Köder müssen tief in die Erde eingebracht und die ausgehobene Stelle                      Schädlingsbekämpfers, das Intervall seiner Systembetreuung im Zeitraum von
      wieder mit derselben Erde abgedeckt werden (ggf. z.B. Steine, Gras, Stroh oder               1 - 4 Wochen zu definieren. Wenn bei Befall9 nach Ermessen des Schädlingsbe-
      Pappe zur Stabilisierung verwenden), um eine Exposition von Kindern und                      kämpfers eine zusätzliche akute Bekämpfungsmaßnahme erforderlich ist, sind
      Nicht-Zielorganismen zu verhindern.                                                          wöchentliche Maßnahmen notwendig.
 4.	Keine Anwendung bei Regen.
                                                                                                   Eine zusätzliche Überwachung der Köderstellen im Rahmen der befallsunab­
Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung                                hängigen Dauerbeköderung kann auch von berufsmäßigen Verwendern mit
bei der Nagetierbekämpfung mit Difenacoum enthaltenden Produkte                                    Sachkunde durchgeführt werden. Sie sind mit dem verantwortlichen Schädlings-
Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 2. Generation zur                         bekämpfungsfachbetrieb abzusprechen. Die für die Sachkundeschulung
befallsunabhängigen Dauerbeköderung ist grundsätzlich verboten. Eine befallsun-                    erforderlichen Inhalte sind wie folgt festgelegt und durch Beleg (Zertifikat) nach-
abhängigen Dauerbeköderung5 mit Difenacoum ausschließlich durch sachkundige                        zuweisen – Sachkundeanforderungen siehe oben.
Verwender (Schädlingsbekämpfer)6 ist in Ausnahmefällen zulässig, wenn:
1.	sie ausschließlich als Prophylaxe-System eingesetzt wird, das aus regelmäßig
    kontrollierten dauerhaften Köderstellen und nur an bevorzugten Eindring-
    und Einniststellen von Schadnagern in und direkt am Gebäude nach einer
    vom Schädlingsbekämpfer erstellten Analyse installiert wird, wobei zugriffsge-
    schützte Köderboxen verwendet werden7 und

4
    Die Kennzeichnung von Köderstationen sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: „nicht bewegen oder öffnen“; „enthält ein Ratten- bzw. Mäusegift“;
    „Bezeichnung des ­Produkts“; „Wirkstoff(e)“ und „bei einem Zwischenfall die Giftnotrufzentrale anrufen. Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz -
Tel.: +49 (0) 6131 19240 (Beratung 24/7 in deutscher oder englischer Sprache) allgemeiner Notruf: 112.
5
    Die strategisch eingesetzte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist methodisch abzugrenzen von einer großräumigen befallsunabhängigen Dauerbeköderung eines Bekämpfungsareals im
    Sinne einer Permanent¬oder Perimeterbeköderung (vgl. DIN 10523).
6
    Ausgebildeter oder geprüfter Schädlingsbekämpfer mit einer Sachkunde nach Anhang I, Nr. 3 GefStoffV.
7
    Eine Ausnahme bilden, wie bei der Bekämpfung eines Akutbefalls, Situationen in denen der Köder anderweitig zugriffsgeschützt ist (z.B. Kabeltrassen, Unterbauten von Elektrogeräten)
8
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltet u.a. auch die Abwägung wirtschaftlicher Aspekte. Alternativmaßnahmen müssen verhältnismäßig, d.h. zum Schutze eines von der Verfassung
    anerkannten Rechtsguts notwendig sein.
9
    Befall: Nicht länger als vier Wochen zurückliegende Anzeichen von Schädlingen im Schutzareal. Anzeichen können sein: Lebende und tote Tiere, Fraßspuren an Nahrungs- und Futtermitteln,
    Materialien oder Ködern, Kot- und Urinspuren, Trittsiegel und Schmierspuren.
                                                                                                                                                                                               11
MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF
     DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM
     Kontrollen                                                                                 Hinweise zum Biozid-Produkt
     1.	Grundsätzlich müssen zu Beginn der Bekämpfung die Köderstellen möglichst               1.	Die Vorgaben der TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung-,
         alle 2 - 3 Tage, mindestens aber nach dem 5. Tag und anschließend wöchent-                 Beurteilung-Maßnahmen) und der TRGS 523 (Schädlingsbekämpfung mit
         lich kontrolliert werden. Dies gilt auch für Bekämpfungsmaßnahmen, die                     sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitun-
         länger als einen Monat andauern.                                                           gen) sind zu beachten.
     2.	Abweichend davon müssen die Köderstellen in der Kanalisation erstmalig                 2.	Hinweise auf die TRBA 230 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe;
         nach 14 Tagen und anschließend alle 2 - 3 Wochen kontrolliert werden.                      Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der
     3.	Bei jeder Kontrolle gefressene Köder ersetzen und die qualitative Annahme                  Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten), die TRBA 500
         (Vorhandensein/Nichtvorhandensein) der Köder bei jeder Kontrolle doku-                     (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe; Allgemeine Hygienemaßnah-
         mentieren.                                                                                 men: Mindestanforderungen), sowie zur Berufskrankheit Nr. 3102 (Von Tieren
     4.	Bei jedem Kontrollbesuch das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen                  auf Menschen übertragene Krankheiten) sind zu beachten.
         und diese über den Hausabfall oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt ent-             3.	Hinweis auf den Hautschutzplan für Schädlingsbekämpfer der Berufsgenos-
         sorgen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen. Wird der ausgelegte Köder                     senschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (bzw.): Chemikalienschutz-
         nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark an-                    handschuhe dürfen nur in Ausnahmefällen länger als 4 Stunden getragen
         genommen, ohne dass die Aktivität der Nagetiere abnimmt, so ist die Ursache                werden. Bereits regelmäßiges Schutzhandschuh tragen > 2 Stunden (sog.
         hierfür zu ermitteln. Es besteht in solchen Fällen der Verdacht auf Resistenz              Feuchtarbeit) verpflichtet den Arbeitgeber ein Angebot arbeitsmedizinischer
         gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen, potenteren                 Vorsorgeuntersuchungen an den Arbeitnehmer zu richten10.
         Wirkstoffs ist zu prüfen. Weiterführende Informationen zu Resistenzen und              4.	Hinweis auf Richtlinie 2000/54/EG (Schutz der Arbeitnehmer vor biologischen
         zum Resistenzmanagement finden sich auf den Internetseite : http://rrac.info/              Arbeitsstoffen).
     5.	Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulanzien vergleichbarer oder
         geringerer Potenz ist keine sichere Möglichkeit des Resistenzmanagements,              Informationen zur guten fachlichen Praxis und zu Resistenzen
         da alle Antikoagulanzien über eine identische Wirkungsweise verfügen und               1.	EPPO, 1995, Guideline on good plant protection practice, Rodent control for
         die Art der Resistenz ebenfalls ähnlich ist. Bei Feststellen einer Resistenz sind          crop protection and on farms, EPPO Bulletin 25, 709-736.
         bei fehlender Einsetzbarkeit von Wirkstoffen mit anderen Wirkmechanismen               2.	Anonymous, 2001, Guidelines for the safe use of anticoagulant rodenticides
         potentere Antikoagulanzien zu verwenden. Die Verwendung von Fallen ist als                 by professional users. British Pest Control Association.
         weitere Bekämpfungsmaßnahme zu prüfen.                                                 3.	DIN 10523 Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittel-
     6.	Bei einer im Verhältnis zu der abgeschätzten Befallsstärke geringen Köder­                 bereich; Food hygiene – Pest control in the food area. https://www.din.de/de/
         annahme ist die Änderung des Orts der Auslegung oder die Art des Köders zu                 mitwirken/normenausschuesse/nal/normen/wdc-beuth:din21:257021334.
         prüfen.                                                                                4.	Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung (TRNS) für den
                                                                                                    Bereich Gesundheits- und Vorratsschutz. Zu beziehen vom DSV (Deutscher
     Beendigung der Bekämpfungsmaßnahme                                                             Schädlingsbekämpferverband: http://www.dsvonline.de/
     1.	Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme alle Köder, beschädigte Köder-                  5.	Global Strategy on Rodenticide Resistance 09.2015 „ RRAC guidelines on
         stationen und tote Nager fachgerecht entsorgen, um Primär- und Sekundär-                   Anticoagulant Rodenticide Resistance Management“. CropLife International:
         vergiftungen vorzubeugen.                                                                  https://croplife-r9qnrxt3qxgjra4.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2015/10/
     2.	Unbeschädigte Köderstationen und von Nagern unberührte Köder können                        Rodenticide-Resistance-Strategy_Sept2015v3.pdf
         nach Entstaubung über den Hausabfall mit Handschuhen wiederverwendet                   6.	Webseite des Julius-Kühn-Instituts (Bundesforschungs-institut für Kultur-
         werden.                                                                                    pflanzen; Federal-Research Centre for Cultivated Plants):
     3.	Den Bekämpfungserfolg dokumentieren und belegen.                                           https://www.julius-kuehn.de/
                                                                                                7.	Webseite von Rodenticide Resistance Action Committee (RRAC).
     Nachkontrolle und Prävention                                                                   http://rrac.info/
     1.	Um nach der erfolgten Bekämpfungsmaßnahme einen Neubefall zu
         vermeiden, folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen:                                   Hier befindet sich zum Thema „Proper Use of Rodenticides“ der Hinweis auf
     •	Nahrungsquellen und Tränken (Lebensmittel, Müll, Tierfutter, Kompost etc.)              ein Merkblatt „Checklist for Rodenticides Users Experiencing Difficulties“
         möglichst entfernen oder für Nager unzugänglich machen.                                (verfügbar in Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch)
     •	Beseitigung von Unrat und Abfall, der als Unterschlupf dienen könnte. Vege-
         tation in unmittelbarer Nähe von Gebäuden möglichst entfernen.                         Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
     •	Wenn möglich, Zugänge (Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc.)                  Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge-
         zum Innenbereich für Nagetiere unzugänglich machen oder verschließen.                  sundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
     2.	Den Auftraggeber über mögliche Präventionsmaßnahmen gegen künftigen                    Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Zur Vermeidung
         Nagerbefall informieren.                                                               von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
     3.	Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekämpfungsmaßnahmen dem Auf-                    Den Köder für Kinder unzugänglich auslegen, den Zugang für Haus- und Wildtiere
         traggeber und zuständigen Überwachungsbehörden auf Nachfrage vorlegen.                 so weit wie möglich verhindern.

                                                                                                Persönliche Schutzausrüstung
                                                                                                Das Produkt darf nur verwendet werden, wenn geeignete Chemikalienschutz-
                                                                                                handschuhe getragen werden, sofern sie nicht durch technische Maßnahmen
                                                                                                ersetzt werden können. Bei der Handhabung des Produktes und Entsorgen
                                                                                                der Kadaver geeignete Schutzhandschuhe tragen z.B. HYGOSTAR® NITRIL PRO-
                                                                                                FESSIONAL 0,4 mm stark, aus Nitril, AQL 1,5.

                                                                                                	                                                   Merkblatt_Artikel-Nr.: 208092

12   10
          http://www.bgw-online.de/internet/ generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/TP-HSP-15-Hautschutzplan-Schaedlingsbekaempfung.property=pdf
GEFAHRSTOFFVERORDNUNG

KENNZEICHNUNG DER IM KATALOG AUFGEFÜHRTEN PRODUKTE NACH GEFAHRSTOFFVERORDNUNG (GefStoffV)
Gefahrsymbole betreffen das Produkt im gelieferten Zustand. Sie erlauben keine Rückschlüsse auf Verdünnung oder auf Risiken nach der
Anwendung. Seit dem 01.06.2015 gilt ein weltweit einheitliches System zur Einstufung & Kennzeichnung von Chemikalien.
GHS (Global Harmonised System)
Produkte aus unserem Katalog mit Gefahrstoffen mit neuen Kennzeichnungssymbolen:

Festköder Difenacoum                                               Gefahr

Festköder Brodifacoum                                              Gefahr

Blockköder Brodifacoum                                             Achtung

Frischköder Difenacoum                                             Gefahr

Fertigköder Brodifacoum                                            Gefahr

Haferflockenköder Brodifacoum                                      Gefahr

Pastenköder Difenacoum                                             Gefahr

Pastenköder Brodifacoum                                            Gefahr

Weizenköder Brodifacoum                                            Gefahr

Pastenköder Brodifacoum 25                                         						                                              Achtung

Pelletköder Brodifacoum                                            Gefahr

Detia Mäuse Giftkörner                                                      Achtung

Wühlmaus-Köder                                                               Achtung

Talisma EC                                                                 Achtung

microsol®pyrho-fluid                                                                                                     Gefahr
                                                                                           
microsol®pyrho SP-autofog                                                          Achtung

microsol®bio-autofog                                                               Achtung

Nebelautomat Duo                                                                   Gefahr

Insektenspray Naturpyrethrum                                                       Gefahr

Device SC15                                                                Achtung

Insekt-Ex Etox + Insekt-Ex Etox Plus                                       Achtung

Universal-Spray                                                                    Gefahr

Wespenschaum                                                                Gefahr

Ameisen-Ex                                                         Achtung

                                                                                                                                       13
NAGERBEKÄMPFUNG

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NAGERBEKÄMPFUNG

                                                   Monitoring-Block
                                                   Der Monitoring Block kann als Permanent-Köder zur Befallsfeststellung               Wirkstoff:
                                                   eingesetzt werden.                                                                  wirkstofffrei
                                                   • Extrudierter Getreideblock, für Ratten und Mäuse                                 Artikel-Nr. 917000
                                                   • passt in jede gängige Köderbox                                                   Verpackung      5 kg Eimer (250x20g)
                                                   • geeignet für Raum, Tierhaltung, um Gebäude.
                                                                                                                                       Artikel-Nr. 917005
                                                   Dosierung:                                                                          Verpackung	10 kg Karton (100x100g)
                                                   20–60 g/Köderstelle.

   : Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU)
2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft und – nach Ablauf der Übergangsfrist –
ab dem 01.03.2018 nur noch von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

   : Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU)
2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft.

                                                   Festköder Difenacoum
                                                   • Gegen Wanderratten im Außenbereich (in und um Gebäude, offenes Gelände,          Wirkstoff:
                                                      auf Mülldeponien), sowie im Innenbereich und in der Kanalisation                 0,05 g/kg Difenacoum
                                                   • einfach zu befestigen durch eingearbeitete Aufhängeöse                           mit Konservierungsmittel und Bitterstoff
                                                   • anerkannt nach § 18 lfSG (B-0230-00-01) gegen Wanderratten in der Kanalisation
                                                   • witterungsbeständig.                                                             Artikel-Nr. 917104
                                                                                                                                       Verpackung	10 kg Karton (100 x 100 g)
                                                   Dosierung:
                                                   Wanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m.
                                                                                                                                       Artikel-Nr. 917112
                                                                                                                                       Verpackung	10 kg Karton (50 x 200 g)
                                                      : Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen
                                                        Verbrauchern anzuwenden..                                                      Gefahrensymbol:
                                                      : Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.
                                                                                                                                       Signalwort:           Gefahr

                                                                                                                                       Biozid Zul.Nr.:
                                                                                                                                       DE-0001442-14
                                                                                                                                       AT-0001433-0000

                                                   Festköder Difenacoum extrudiert
                                                   • Gegen Wanderratten im Außenbereich (in und um Gebäude, offenes Gelände,          Wirkstoff:
                                                      auf Mülldeponien), sowie im Innenbereich und in der Kanalisation                 0,05 g/kg Difenacoum
                                                   • einfach zu befestigen durch eingearbeitetes Aufhängeloch                         mit Konservierungsmittel und Bitterstoff
                                                   • anerkannt nach § 18 lfSG (B-0230-00-01) gegen Wanderratten in der Kanalisation
                                                   • witterungsbeständig.                                                             Artikel-Nr. 917197
                                                                                                                                       Verpackung	5 kg Eimer (250 x 20 g)
                                                   Dosierung:
                                                   Wanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m.
                                                                                                                                       Artikel-Nr. 917074
                                                                                                                                       Verpackung	10 kg Karton (100 x 100 g)
                                                      : Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen          Artikel-Nr. 917075
                                                        Verbrauchern anzuwenden..                                                      Verpackung	10 kg Karton (50 x 200 g)
                                                      : Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.
                                                                                                                                       Gefahrensymbol:

                                                                                                                                       Signalwort:           Gefahr

                                                                                                                                       Biozid Zul.Nr.:
                                                                                                                                       DE-0001442-14
                                                                                                                                       AT-0001433-0000

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.                                                                                     15
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