Deutsche Hochschulmeisterschaft Straßenlauf (10 km) 2021
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Ausschreibung Deutsche Hochschulmeisterschaft Straßenlauf (10 km) 2021 am 24. September 2021 in Köln im Rahmen des 8. Kölner Zoolaufs https://koelner-zoolauf.de Ausrichter: DSHS Köln In Zusammenarbeit mit dem Leichtathletik-Team DSHS Köln e.V. Meldeschluss: 16. September 2021 Gesundheitspartner
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 Die Ausschreibung von adh-Wettkampfveranstaltungen ab dem Wintersemester 2020/2021 er- folgt nur, wenn die ausrichtende Hochschule/Hochschulsporteinrichtung bzw. der Kooperations- partner der ausrichtenden Hochschulsporteinrichtung ein aussagekräftiges Schutz- und Hygie- nekonzept vorlegen kann. Die Durchführung der Veranstaltung muss mit den zuständigen lokalen Behörden (i.d.R. örtliches Gesund- heitsamt) abgestimmt sein. Die nationalen Wettkampfveranstaltungen müssen unter den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Verordnungen des Bundes bzw. des betreffenden Bundeslandes sowie des betreffenden Kreises stattfinden. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausschreibung oder Teile davon, abzuändern oder Wettbewerbe oder die gesamte Veranstaltung aus zwingenden Gründen abzusagen. VERANSTALTER: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) AUSRICHTER: Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS), in Kooperation mit dem Leichtathletik- Team DSHS Köln e.V. AUSTRAGUNGSORT: Zoologischer Garten Köln, 50735 Köln, Riehlerstr. 173 TERMIN: 24. September 2021, Start 18.05 Uhr (10 km Meisterschaftslauf) TEILNAHMEBERECHTIGUNG: § 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich an- erkannte, oder diesen gleichwertigen Hochschulen sein. „Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK.“ §§ 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh § 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startbe- rechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufs- qualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Sat- zung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Länderrat. § 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studien- bescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Se- mester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Aus- richter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nach- trägliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberech- tigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 5,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Erweiterung der Startberechtigung für nationale Hochschulmeisterschaften im Kalenderjahr 2021 Aufgrund eines Beschlusses der 115. adh-Vollversammlung zur Erweiterung der Startberechtigung für natio- nale Hochschulmeisterschaften von 2020, sind im Kalenderjahr 2021 ehemalige Studierende mit Studienab- schluss aus den Kalenderjahren 2019, 2020 und 2021 grundsätzlich startberechtigt. START VON MINDERJÄHRIGEN: Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhalten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugend- schutzgesetzes, insbesondere der §§ 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh- Homepage bezogen werden. TEILNAHME VON NICHTSTUDIERENDEN: Für Teilnehmende, die keinen Studierendenstatus besitzen, z. B. hauptberuflich tätige Mitglieder von Hochschulen, ist der Versicherungsschutz durch die Landesunfallkassen in der Regel nicht gewährleistet. Suchtmittelprävention: • Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. • Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. • Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des § 5 RSO. • Bei Verstößen gegen die adh Wettkampfordnung erfolgt ebenfalls eine Sanktionierung. Athleten/in- nen können dadurch von der Wettkampfleitung vom Wettkampf ausgeschlossen werden. • Die Obleuteversammlung ist Bestandteil der Veranstaltung. Derzeit ist ein Online-Format vor dem Wettkampftag in Vorbereitung. Termin und Zugangsdaten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei adh-Veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der DADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 MELDUNG: Die Meldung hat ausschließlich über die jeweils zuständigen Hochschul- sporteinrichtungen/Sportreferate online unter https://events.adh.de/ (im passwortgeschützten adh-Meldesystem) zu erfolgen. Mit der Meldung sind pro Person folgende Angaben verbindlich einzugeben: Name, Vorname, Geschlecht, Jahrgang, Hochschule, E-Mail-Adresse. Nichtmitgliedshochschulen melden ihre Teilnehmer/innen formlos an. Die Mel- dung muss durch einen Verantwortlichen der Hochschule per E-Mail an den adh, Volker Friederich (friederich@adh.de) erfolgen. Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer ihr Einver- ständnis, dass Bildaufnahmen (Film und Foto) während der Veranstaltung auf de- nen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwe- cke verwendet werden dürfen. MELDESCHLUSS: 16.09.2021 (Datum des Eingangs der Meldung) NACHMELDUNG: Nachmeldungen zur DHM-Teilnahme sind nicht möglich! Nach dem 16.09.2021 sind nur noch Meldungen über die Veranstalterseite des 8. Kölner Zoolauf möglich. Eine Teilnahme erfolgt dann außerhalb der Meister- schaftswertung (DHM). INFORMATIONEN: Ansprechpartner des Ausrichters (generelle Fragen): Deutsche Sporthochschule Köln – Hochschulsport - Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Ralph Grambow (Leiter Hochschulsport) E-Mail: hochschulsport@dshs-koeln.de Tel.: +49 (0) 221 4982-3320 Ansprechpartnerin Kooperationsverein (Fragen zur Lauforganisation): LT DSHS Köln e.V. – Geschäftsstelle – Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Claudia Schneider (Geschäftsführerin Events) E-Mail: c.schneider@lt-dshs-koeln.de Tel.: +49 (0) 221 4982-2290 / 0152-27587242 MELDEGELD: € 20,-- pro Starter/in (Sonderpreis Studierende) Teilnehmende von Nichtmitgliedshochschulen zahlen zusätzlich zum Mel- degeld einmalig eine Verbandsabgabe in Höhe von € 50,- um Startberechti- gung bei der DHM Straßenlauf zu erhalten. Das Meldegeld ist bis spätestens 7 Tage vor Wettkampfbeginn auf fol- gende Bankverbindung zu überweisen: IBAN: DE 39380601868201178011 Kontoinhaber: LT DSHS Köln e.V. Verwendungszweck: DHM 10 km/ Name der Hochschule/ Name Teilnehmer Der Überweisungsbeleg ist beim Abholen der Wettkampfunterlangen vorzule- gen. Bei fehlendem Zahlungsbeleg ist das Meldegeld erneut zu zahlen. Überwei- sungen werden dann zurückerstattet. Ohne Zahlung des Meldegeldes werden keine Wettkampfunterlagen ausgehändigt. Eine Rückerstattung des Meldegeldes bei Rücktritt vom Start ist nicht möglich.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 REUEGELD: Ein Reuegeld bei Nichtantritt wird nicht erhoben. Allerdings sind die Hochschulen nach erfolgter Meldung für eine eventuell nachträgliche Zahlung des Startgeldes verpflichtet. WETTBEWERBE: Frauen-Einzel (10 km) Männer-Einzel (10 km) Team: Wertung in 3er-Gruppen der teilnehmenden männlichen bzw. weibli- chen Mitglieder einer Hochschule (keine Wettkampfgemeinschaft). Die Teamwertung erfolgt nach Geschlecht getrennt in der Reihenfolge des Zieleinlaufs, eine gesonderte Meldung ist nicht erforderlich. WERTUNG: Bei der Ermittlung der Platzierten der Einzelwertung wird die Reihenfolge des Zieleinlaufes berücksichtigt (keine Nettozeit), bei der Teamwertung werden die Zieleinlaufzeiten (keine Nettozeiten) der Team-Mitglieder addiert. STRECKE: Der Lauf findet auf einem amtlich vermessenen Kurs (6 Runden) innerhalb des Kölner Zoos statt. Die exakte Streckenlänge beträgt 10,051 km und liegt damit innerhalb des amtlich zulässigen Toleranzbereichs von 1% Abweichung. ZEITMESSUNG: Die Zeitmessung erfolgt per Chronotrack „Single Use“ Chip. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmenden automatisch einen Chip, der auf die Rückseite der zugeordneten Startnummer geklebt wird. Startnummer und aufgeklebter Chip werden bei der Startunterlagenausgabe am Veranstaltungstag ausgehändigt. Eine Teilnahme ohne Startnummer mit aufgeklebtem Chip ist nicht möglich! Die Startnummer ist während des ganzen Laufs zwingend vorne am Trikot zu tragen, um eine ordnungsgemäße Zeiterfassung zu ermöglichen. BESONDERHEIT: Die Deutsche Hochschulmeisterschaft findet im Rahmen des sog. „Top-Laufs“ eines offiziellen Straßenlaufs statt, bei dem zahlreiche weitere Läuferinnen und Läufer außerhalb der adh-Wertung und über unterschiedliche Streckenlängen teilnehmen. Es gelten die auf der Homepage des ausrichtenden Kooperationsvereins veröffent- lichten Vorgaben und Empfehlungen. WETTKAMPFUNTERLAGEN: Ausgabe am Veranstaltungstag, Freitag, 24.09.2021, ab 15 Uhr bis 45 min vor Laufbeginn am gesonderten Stand („DHM“) vor der Gastronomie des Köl- ner Zoos NACHWEIS DER STARTBERECHTIGUNG: Als Nachweis der Startberechtigung (gemäß § 7 und 8 WO des adh) muss die Studien- bzw. Anstellungsbescheinigung der Aktiven einer Hochschule bei Abho- lung der Meldeunterlagen vorgelegt werden. Die Wettkampfergebnisse sind in- offiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. SCHIEDSGERICHT: Disziplinchef/in Vertreter/in des adh-Vorstandes Vertreter/in des Ausrichters ZEITPLAN: Freitag, 24.09.2021 18.05 Uhr: Start Top-Lauf (mit adh-Wertung) Zeitnah nach Laufende: Siegerehrungen TITEL: Die Siegerinnen/Sieger erhalten den Titel „Deutscher Hochschulmeister 2021“ bzw. „Deutsche Hochschulmeisterin 2021“ AUSZEICHNUNGEN: Die drei Erstplatzierten erhalten Urkunden sowie adh-Siegernadeln in Gold, Silber und Bronze. ANFAHRT: www.greenmobility.de/koeln/zoo-koeln/anreise ÜBERNACHTUNG: Buchung nur auf Eigeninitiative
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 HAFTUNG: Veranstalter (adh) und Ausrichtergemeinschaft übernehmen keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden und für abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Zubehör und Beklei- dungsstücke. Mit Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen des lokalen Ausrichters, die unter www.koelner-zoolauf.de einzusehen sind, ein- verstanden. gez. Ralpf Grambow DSHS Köln - Hochschulsport gez. Dr. Norbert Stein DC Leichtathletik im adh
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