DEUTSCHER STEUER-BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK

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DEUTSCHER STEUER-BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
APRIL 2021

                                              Prof. Dr. Hartmut Schwab
                                              Präsident der BStBK

                                              DEUTSCHER STEUER­
                                              BERATERKONGRESS 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit über einem Jahr hält uns die Corona-Pandemie bereits auf Trab.      verspricht sehr interessant zu werden. Die Teilnahme am ersten
Sie stellt die Wirtschaft und Bürger*innen in Deutschland durch          Kongresstag ist kostenfrei.
starke Einschränkungen vor große Herausforderungen. Wer hätte
gedacht, dass uns dieses Virus so lange in Atem hält? In Zeiten der      Am zweiten Kongresstag findet ein topaktuelles Fachprogramm mit
Pandemie-Bekämpfung sind auch Großveranstaltungen weiterhin              erstklassigen Referent*innen statt. Viele verschiedene Vorträge – teils
nicht im gewohnten Maße möglich. Der Schutz aller Beteiligten            als Live-Webinare und teils als Video-Vorträge – sind im Angebot.
hat hier höchste Priorität. Aber wie so oft gilt auch in diesem Fall:    Dabei geht es um Themen wie „Corona-Pandemie: Welche steuerlichen
„Außergewöhnliche Situationen erfordern besondere Maßnahmen“.            Maßnahmen sind noch möglich?“, „Jahresabschluss 2020 in der Co-
So findet der DEUTSCHE STEUERBERATERKONGRESS 2021 am 3. und              rona-Pandemie“ und „Grenzenlos arbeiten: Auswirkungen von Brexit
4. Mai trotz Corona-Pandemie statt – und zwar hybrid und digital.        und Covid-19 auf Lohnsteuer und Sozialversicherung“. Aber auch pra-
                                                                         xisnahe Fallstudien wie zur „Beratung international agierender KMU
„Einschalten und dabei sein“ – das ist das Motto des großen Jahres­      – Neuerungen im Außensteuer­recht“ erwarten die Teilnehmer*innen.
treffens der Steuerberater*innen. Zu diesem besonderen Event lade        Die Vorträge am zweiten Kongresstag können als Gesamtpaket oder
ich Sie herzlich ein. Wir haben ein spannendes und hochkarätig           einzeln gebucht werden und sind mit Ihrem persönlichen Zugangscode
besetztes Programm, in dessen Verlauf wir uns mit der aktuellen          bis zum 4. Juni 2021 abrufbar.
wirtschaftlichen Lage und den Themen befassen, die unseren Berufs-
stand gerade bewegen.                                                    Aber überzeugen Sie sich selbst von der Vielfalt des Kongresspro-
                                                                         gramms. Informationen zu den Themen und zur Anmeldung finden
Der erste Kongresstag wird als Livestream ausgestrahlt. Auf die          Sie auf unserer Website. Folgen Sie uns gerne auch schon vorab und
Teilnehmer*innen warten neben meinem Grußwort spannende                  am Kongresstag in den sozialen Netzwerken. Unter dem Hashtag
Keynotes von Matthias Kollatz, Berliner Senator für Finanzen,            #DStBK21 finden Sie alles auf einen Blick.
und Susanne Nickel, Rechtsanwältin, Wirtschaftsmediatorin und
Management-Beraterin. In den Podiumsdiskussionen mit namhaften           Ich freue mich darauf, Sie virtuell begrüßen zu dürfen!
Persönlichkeiten, wie u. a. dem Präsidenten des Deutschen Instituts
                                                                         Ihr Hartmut Schwab
für Wirtschaftsforschung, Prof. Marcel Fratzscher, Ph. D., werfen
wir einen Blick in die Zukunft und fragen: „Corona-Pandemie – Wie
gelingt der Neustart der Wirtschaft?“. Auch der „Treffpunkt junge
                                                                                      Weitere Informationen und Anmeldung unter
Steuerberater“ befasst sich mit dem zukunftsorientierten Thema
                                                                                      www.deutscher-steuerberaterkongress.de
„Kanzlei 4.0 – Die digitale Steuerberatungskanzlei“. Beides

BStBK-Report April 2021                                                                                                                        1
DEUTSCHER STEUER-BERATERKONGRESS 2021 - BSTBK
BERUFSRECHT
                                                                                                               Berufsstatistik
                                                                                                              der Bundessteuerber
                                                                                                                                    aterkammer

Berufsstatistik 2020: Erstmals über                                                                                             2020
100.000 Steuerberater*innen in Deutschland
Das Interesse am Beruf der Steuerbera­             gefolgt von den Steuerberaterkammern Düs-
ter*innen ist nach wie vor ungebrochen –           seldorf mit 9.662 und Hessen mit 8.868 Mit-
das zeigt die aktuelle BStBK-Berufsstatistik.      gliedern. Zudem begeistern sich immer mehr
Im Jahr 2020 stieg die Zahl der Mitglieder         Frauen für den steuerberatenden Beruf: Die
in den Steuerberaterkammern erstmals bun-          Frauenquote kletterte im Vergleich zum Vor-        In der Berufsstatistik 2020 zeigt sich auch die
desweit auf insgesamt 100.204 – das ist ein        jahr um 0,4 Prozent auf 37,2 Prozent. 2020         hohe Bedeutung von Zusatzqualifikationen.
Zuwachs von 1,3 Prozent im Vergleich zum           waren in Deutschland somit 33.249 Steuer-          Mit 21,2 Prozent ist fast ein Viertel des Berufs-
Vorjahr.                                           beraterinnen tätig.                                standes auch als Wirtschaftsprüfer*innen,
                                                                                                      Rechtsanwält*innen oder vereidigte Buch­
Der Berufsstand freut sich über den konti-         Auch die Syndikus-Steuerberater*innen ste-         prüfer*innen zugelassen. Der Anteil der
nuierlichen Zuwachs. Mit seinem bunten             hen weiterhin hoch im Kurs. Ihr Anteil nahm        Fachberater*innen für Internationales Steu-
Strauß vielfältiger Tätigkeiten ist der steu-      im Jahr 2020 um 5,1 Prozent zu. Dieser Auf-        errecht unter den Steuerberater*innen stieg
erberatende Beruf seit dem Jahr 1961 mit           wärtstrend setzt sich mit der wachsenden           2020 im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Pro-
ursprünglich 4.951 Mitgliedern stets ge-           Bedeutung der vereinbaren Tätigkeiten in           zent, der Anteil der Fachberater*innen
wachsen.                                           der digitalisierten Arbeitswelt weiter fort.       für Zölle und Verbrauchsteuern sogar um
                                                   Für Berufseinsteiger*innen kann die Syn-           20,0 Prozent.
Laut der aktuellen Berufsstatistik ist die         dikus-Tätigkeit ein Erfolg versprechendes
Steuerberaterkammer München mit 12.812             Sprungbrett in die Selbstständigkeit sein. Im                                        Die BStBK-Berufsstatistik ist
Berufsträger*innen wie auch im Vorjahr die         Berufsstand sind 68,1 Prozent selbstständig                                          als E-Book verfügbar unter
mitgliederstärkste Steuerberaterkammer –           und 31,9 Prozent als Angestellte tätig.                                              www.bstbk.de.

STEUERRECHT

BStBK zur zweiten Stufe des Mehrwertsteuerdigitalpakets
Am 2. Februar 2021 veröffentlichte das             die den Mini-One-Stop-Shop ergänzenden             Schnittstelle im Umsatzsteuergesetz. Für
Bundesfinanzministerium den Entwurf für            Neuregelungen zum One-Stop-Shop, die               die Unternehmen sind die Anwendungsfälle
ein BMF-Schreiben zur Umsetzung der Neu-           es Unternehmer*innen und damit auch                teilweise nicht verständlich konkretisiert.
regelungen für die zweite Stufe des Mehr-          Steuerberater*innen zukünftig ermöglichen,         Die BStBK fordert daher die Ergänzung wei-
wertsteuerdigitalpakets. Im Zuge der zwei-         sämtlichen umsatzsteuerlichen Pflichten an         terer anschaulicher Beispiele ähnlich den
ten Stufe treten zum 1. Juli 2021 zahlreiche       einer zentralen Stelle nachzukommen. Dies          zahlreichen und ausführlichen „Explanatory
umsatzsteuerliche Neuregelungen in Kraft.          stellt einen weiteren wichtigen Schritt für        Notes“ der EU-Kommission.
Dazu zählen u. a. die Erweiterung des be-          den von der BStBK langfristig geforderten
stehenden Mini-One-Stop-Shops (MOSS) auf           Bürokratieabbau dar. Festzuhalten bleibt           Auch das Konstrukt der deutschen umsatzsteu-
den One-Stop-Shop (OSS) bzw. den Import-           allerdings, dass die genauen Auswirkungen          erlichen Organschaft scheint im Vergleich zu
One-Stop-Shop (IOSS), die vereinheitlichte         sowie die Reichweite aufgrund der Komplexi­        den anderen Mitgliedstaaten durch die Neu-
Lieferschwelle in den Mitgliedstaaten und          tät der Neuerungen für die Steuerberatungs-        regelungen, wie etwaige Pflichten zu Mehr-
die neuen Regelungen zu fiktiven Reihen­           praxis und die zukünftige Hand­habung durch        fachregistrierungen, benachteiligt. Hier gilt es
geschäften bei elektronischen Schnittstellen.      die Finanzverwaltung derzeit nur erahnt            nach Auffassung der BStBK nachzujustieren.
                                                   werden können.
In ihrer Stellungnahme vom 26. Februar                                                                                                  Die Stellungnahme ist abrufbar
2021 begrüßt die BStBK im Großen und               Nachbesserungsbedarf sieht die BStBK vor                                             unter www.bstbk.de in der
Ganzen die Umsetzung der zahlreichen               allem bei den Beispielen und Definitionen                                            Rubrik „Themen“ unter „Steuer-
Neuregelungen. Besonders positiv sieht sie         rund um die sogenannte elektronische                                                 recht und Rechnungslegung“.

BSTBK IN DEN MEDIEN

21.03.2021                   16.03.2021                     11.03.2021                   11.03.2021                                              11.03.2021
nordbayern.de                MDR.de                         Die Welt                     haufe online                                            Handelsblatt
„Corona-Hilfen:              „Steuerberater kritisieren     „Identitätsdiebstahl         „Weiterbildung:                                         „Betrugsverdacht bei
Lohnt sich der Antrag        Regelwerk und leere            verursacht Hilfs-Stopp“      Das verbirgt sich                                       Corona-Hilfen“
für Kleinbetriebe?“          Versprechen des Bundes“                                     hinter FAIT“

2                                                                                                                                                      BStBK-Report April 2021
F O K U S I N T E R N AT I O N A L E S S T E U E R R E C H T

Steueroasen-Abwehrgesetz: BStBK fordert
Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen
Mit mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten will das Bundes­
finanzministerium Steueroasen austrocknen. Die BStBK befürwortet das
Ziel, kritisiert aber die einseitigen Maßnahmen zulasten der deutschen
Wirtschaft. Stattdessen fordert sie, die Anti-Steuervermeidungsricht­
                                                                                                                                Volker Kaiser
linien der EU endlich in nationales Recht umzusetzen.                                                                 Vizepräsident der BStBK

Das Bundesfinanzministerium will Geschäfte mit Steueroasen er-            Zudem sieht der Gesetzesentwurf als Abwehrmaßnahme u. a. auch
schweren und legte daher am 12. Februar 2021 einen Gesetz­entwurf         eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung vor. Diese gilt es aus
zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb             Sicht der BStBK grundlegend zu reformieren und die EU-rechtlichen
und zur Änderung weiterer Gesetze vor. Ziel ist es, Staaten, die          Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directives (ATAD I und ATAD II)
anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen         umzusetzen. Hierfür liegen seit fast zwei Jahren konkrete Formulie-
und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen,           rungsvorschläge vor. Da die Frist für die Umsetzung der Richtlinien
zum Umdenken zu bewegen. Da gegenüber anderen Staaten keine               bereits abgelaufen ist, leitete die EU-Kommission am 30. Januar
Gesetzgebungsbefugnis besteht, sollen nun deutsche Steuerpflichti-        2020 schon ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegenüber
ge durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche       Deutschland ein. Wir begrüßen es daher, dass das Kabinett nach
Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen mit               vielen Verzögerungen nun endlich ein ATAD-Umsetzungsgesetz
Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen.                                beschlossen hat, das noch bis zum Sommer verabschiedet werden
                                                                          soll. Allerdings soll es nach dem Regierungsentwurf vorerst bei der
Die BStBK setzt sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts fort­       bestehenden Niedrigsteuergrenze bleiben und die Neuregelungen zu
laufend für die korrekte Anwendung des geltenden Steuerrechts ein.        hybriden Gestaltungen sollen auch für 2020 rückwirkend gelten. Das
Daher begrüßen wir zielgerichtete Maßnahmen ausdrücklich, die             führt bei Berufsstand und Mandant*innen zu neuen Unsicherheiten,
Steuerhinterziehung und unfairen Steuerwettbewerb vermeiden.              anstatt endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem bedeutet die zu
Allerdings setzt der Gesetzgeber mit dem neuen Entwurf den Hebel          hohe Niedrigsteuergrenze Wettbewerbsnachteile für die deutsche
an der falschen Stelle an.                                                Wirtschaft. Hier gilt es nachzujustieren.

Deutsche Steuerpflichtige mit erweiterten Mitwirkungspflichten,           Im Kampf gegen Steueroasen setzt sich die BStBK weiterhin für
Kontrollen und ggf. der Versagung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten        zielführende Maßnahmen ein, die rechtsstaatlichen Grundsätzen
zu belasten, um andere Staaten unter Druck zu setzen, halten wir für      entsprechen.
das falsche Mittel. Es ist vielmehr fraglich, ob das Vorgehen mit dem
aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz der Verhältnis-
mäßigkeit vereinbar ist.

BERUFSRECHT

BStBK begrüßt geplante Modernisierung des
notariellen Berufsrechts
Am 19. Februar 2021 veröffentlichte die Bun-      durchzuführen. So können Prüflinge zukünf-       liche Prüfung in elektronischer Form durch-
desregierung einen Entwurf für das „Gesetz        tig neue Formen der Prüfungsdurchführung         geführt werden soll.
zur Modernisierung des notariellen Berufs-        nutzen, die die Digitalisierung und die elek-
rechts und zur Änderung weiterer Vorschrif-       tronischen Kommunikationstechnologien er-        Positiv beurteilt die BStBK auch, dass der
ten“. Dieser sieht u. a. auch Änderungen im       öffnen, und bspw. Klausuren mittels Laptop       Gesetzgeber beabsichtigt, erstmals eine
Steuerberatungsgesetz vor.                        schreiben. Die BStBK befürwortet zudem,          Regelung zur Führung der Mitgliederakten
                                                  dass die Bundesregierung die Pläne als Op-       durch die Steuerberaterkammern in das
Mit wenigen Ausnahmen begrüßt die BStBK           tion und nicht verpflichtend ausgestalten        Steuerberatungsgesetz aufzunehmen. Ge-
die vorgesehenen Gesetzesänderungen. Dies         will. Damit können die Steuerberaterkam-         rade die gesetzliche Normierung konkreter
gilt insbesondere für die geplante Möglich-       mern unter Berücksichtigung der besonde-         Aufbewahrungs- und Löschungsfristen ist
keit, den schriftlichen Teil der Steuerbe-        ren Verhältnisse bei der einzelnen Kammer        sinnvoll, da sie datenschutzrechtlich für
raterprüfung auch in elektronischer Form          selbst entscheiden, ob bzw. wann die schrift-    Rechtssicherheit sorgt.

BStBK-Report April 2021                                                                                                                         3
EUROPA                                                                                                                              TERMINE

Zweiter Brüsseler Berufsrechtsdialog                                                                                                Live-Webinar:
                                                                                                              Ihr Einstieg ins Internationale
Am 24. Februar 2021 fand der zweite Brüs-         tierten doch eine hohe Qualität der Dienstleis­          Steuerrecht – die Globalisierung
seler Berufsrechtsdialog „Die Zukunft des         tungen. Außerdem sei der Berufsstand durch-                              bleibt nicht stehen
Berufsrechts“ als Livestream statt. BStBK-        aus bereit, seine Regelungen an geltendes                                           20.05.2021
Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab und DStV-      EU-Recht anzupassen. Mehrere Beispiele der
                                                                                                                                    Live-Webinar:
Vizepräsident Torsten Lüth diskutierten mit       letzten Jahre zeigten dies anschaulich.
                                                                                                         Der Steuerstreit 4.0 – Steuerliche
der Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt
                                                                                                          Rechtsbehelfe digital und analog
(SPD) und Martin Frohn von der Europäischen       Gebhardt und Lüth erörterten, welche Rolle
                                                                                                                                    richtig führen
Kommission über Binnenmarktfragen, Verhält-       das nationale Berufsrecht in einer durch die
                                                                                                                                      21.05.2021
nismäßigkeit und künftige Herausforderungen       Digitalisierung geprägten Zukunft einnehmen
im Berufsrecht der Steuerberater*innen.           kann. Beide waren sich einig, dass bei einer
                                                                                                                                    Live-Webinar:
                                                  Neuordnung des digitalen EU-Binnenmarkts
                                                                                                            Digital Economy – Besteuerung
Prof. Schwab kritisierte im Gespräch mit Frohn,   das Ziellandprinzip, also die Anwendung des
                                                                                                         international tätiger Unternehmen
dass die EU-Kommission immer wieder ver-          Rechts des Landes, wo der*die Empfänger*in
                                                                                                                                      28.05.2021
suche, nationales Berufsrecht aufzuweichen.       der jeweiligen Dienstleis­
                                                                           tung ansässig ist,
Gerade die Berufsreglementierungen garan-         Vorrang haben müsse.                                                              Live-Webinar:
                                                                                                       Brennpunkte des Außensteuerrechts
                                                                                                                                      02.06.2021
DWS-INSTITUT
                                                                                                                      Grenzüberschreitender
DWS-Wissenschaftspreis 2020                                                                         Mitarbeitereinsatz Lohnsteuer & Sozial­
                                                                                                        versicherungsrecht/ Outbound und
Das DWS-Institut zeichnete Dr. Johannes           tiger Hinweis für die Praxis, denn tatsächlich
                                                                                                                                         Inbound
Stößel für seine Dissertation „Vorsteuerab-       betreibt die Mehrheit der Unternehmen keine
                                                                                                                  08.06.2021 (Saarbrücken)
zugsprobleme innerhalb von Konzernstruk-          Umsatzsteuerplanung.
turen“ am 19. Januar 2021 mit dem DWS-                                                                                   Personalgewinnung,
Wissenschaftspreis 2020 aus.                      Das DWS-Institut würdigt mit dem DWS-                             -entwicklung & -bindung
                                                  Wissenschaftspreis jährlich herausragende                     09.06.2021 (Frankfurt a. M.)
Der Preisträger behauptete sich gegen zahl-       wissenschaftliche Veröffentlichungen und
reiche Mitbewerber*innen. Seine Arbeit            fördert so den akademischen Nachwuchs.
                                                                                                       Informationen und Anmeldung unter
zeigt auf, dass der Unternehmerbegriff des        Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.
                                                                                                                  https://seminare.bstbk.de
deutschen Umsatzsteuergesetzes nach wie
vor nicht vollständig mit der europarecht-                      Das Video zur Preisverleihung
lichen Mehrwertsteuersystemrichtlinie über-­                    ist unter https://www.dws-
einstimmt und einen wirkungsvollen Kosten-                      institut.de abrufbar.
faktor für Unter­nehmen darstellt. Ein wich-

                                                                                                       BStBK-Report 04·2021
PRESSE                                                                                                 Redaktionsschluss: 06.04.2021
                                                                                                       Herausgeber:

Hochschul- und Studienführer „Berufs-                                                                  Bundessteuerberaterkammer
                                                                                                       Postfach 02 88 55, 10131 Berlin
                                                                                                       Telefon: 030 240087- 0, Fax: - 99
wunsch Steuerberater*in“                                                                               www.bstbk.de
                                                                                                       Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                                                       StB/FB f. IStR Prof. Dr. Hartmut Schwab
Ende Februar erschien der Hochschul- und Studienführer
                                                                                                       Redaktion: Minou Khodaverdi,
„Berufswunsch Steuerberater*in“, mit dem die BStBK bei                  BERUFSWU                       Christiane Reckert
                                                                                  NSCH                 Presse und Kommunikation, BStBK
Abiturient*innen und Student*innen für den steuerberatenden             STEUERBER
                                                                                  ATER*IN
                                                                        WEGE, ANF
                                                                                  ORDERUNG             Gestaltung: Hahn Images Berlin
Beruf wirbt. Die Publikation gibt einen umfassenden Überblick           VORAUSSET
                                                                                  ZUNGEN
                                                                                           EN UND

                                                                                                       www.hahn-images.de
über die Wege zum Berufsziel Steuerberater*in, zur Bestellung                                          Verlag: C.H. Beck
und zur Steuerberaterprüfung. Zusätzlich enthält der Hoch-                                             Postfach 40 03 40, 80703 München
                                                                                                       Telefon: 089 38189 - 0, Fax: - 468
schul- und Studienführer eine Auflistung aller Studiengänge
                                                                                                       Druck: Mayr Miesbach GmbH
in Deutschland, die bei erfolgreichem Abschluss dazu berech-                                           Am Windfeld 15, 83714 Miesbach
tigen, zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden.
                                                                                                       Folgen Sie uns auf unseren
              Der Hochschul- und Studienführer steht unter                                             Social-Media-Kanälen!

              www.bstbk.de zur Verfügung.

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