Gelungene Reform Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste sich mit der ...
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V E R WA LT U N G S G E R I C H T S B A R K E I T Gelungene Reform Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste sich mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit – mit dem Ergebnis, dass diese sich bewährt hat. eit 1. Jänner 2014 be- S stehen für jedes Bun- desland ein Landesver- waltungsgericht und für den Bund das Bundesverwal- tungsgericht (BVerwG) und das Bundesfinanzgericht (BFG). Die administrativen Oberbehörden, an die bis da- hin im Instanzenzug berufen werden konnte, wurden ab- geschafft. An ihre Stelle tra- ten die jeweiligen Verwal- tungsgerichte, bei denen Be- schwerde gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden erhoben werden kann. Ge- gen die Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte kann Vortragende, Moderatoren und Organisatoren der ÖVG-Herbsttagung 2019: Wolfgang Steiner, Revision an den Verwal- Erich Watzl, Manfred Matzka, Clemens Jabloner, Johannes Fischer, Barbara Leitl-Staudinger, tungsgerichtshof bzw. bei Mathias Vogl, Gregor Wenda. behaupteter Verfassungswid- rigkeit Beschwerde an den tungen in die Verwaltungs- erhöht. Zugleich zeigte der Dr. Manfred Matzka, gelei- Verfassungsgerichtshof er- gerichtsbarkeit erfüllt wur- Migrationsdruck angesichts teten Podiumsdiskussion hob hoben werden. den. der Überlastung der Ge- Univ.-Prof. Dr. Andreas Unter den rund 120 auf- richtshöfe des öffentlichen Khol als Zeitzeuge im Ge- gelösten Behörden befanden Entwicklung. Um die Mit- Rechts die Schwächen des setzgebungsverfahren die sich die Unabhängigen Ver- te des 19. Jahrhunderts erhob bisherigen Systems auf. Die Vorarbeiten hervor, die der waltungssenate, der Unab- sich, wie Justizminister Lösung wurde in der Schaf- zwischen März 2003 und hängige Finanzsenat sowie Univ.-Prof. Dr. Clemens Ja- fung der Verwaltungsgerich- Anfang 2005 abgehaltene zahlreiche sonstige wei- bloner ausführte, die Forde- te erster Instanz gefunden, Österreich-Konvent geleistet sungsfreie Sonderbehörden. rung nach einer Kontrolle mit einer enger gefassten hatte. Khol und Dr. Peter Die Parlamentskorrespon- der Verwaltung durch unab- Revisionsmöglichkeit an den Pointner, der damals im Par- denz vom 15. Mai 2012 zi- hängige Gerichte. Dies führ- Verwaltungsgerichtshof. Re- lamentsklub der SPÖ für tierte anlässlich der Be- te in Österreich zur Einrich- vision ist nur dann zulässig, Verfassungsfragen zuständig schlussfassung der Verwal- tung des Verwaltungsge- wenn es um die Lösung war, strichen auch den Zeit- tungsgerichtsbarkeits-Novel- richtshofes (VwGG 1875), grundsätzlicher Rechtsfragen druck heraus, unter dem le 2012, BGBl I 2012/51, der unter grundsätzlicher geht; weil es zu einer letztlich die Verfahrensge- Abgeordnete, die von der Bindung an den von den Rechtsfrage keine Rechts- setze (BVwGVG, VwGVG) „größten Verwaltungsreform Verwaltungsbehörden in ei- sprechung gibt; das Verwal- beschlossen werden muss- seit 1920“ sprachen. nem in der Regel zweistufi- tungsgericht von der Recht- ten, um die Umsetzung der Nach mehr als fünf Jah- gen Verfahren festgestellten sprechung des VwGH ab- verfassungsgesetzlichen ren neuer Verwaltungsge- Sachverhalt als Kassations- weicht oder dessen Rechst- Vorgaben bis zum 1. Jänner richtsbarkeit setzte sich die gerichtshof die angefochtene sprechung nicht einheitlich 2014 zu ermöglichen. Einige Österreichische Verwal- Entscheidung entweder zu ist (Art. 133 Abs. 4 B-VG). verfahrensrechtliche Proble- FOTO: LAND OBERÖSTERREICH/ERNST GRILNBERGER tungswissenschaftliche Ge- bestätigen oder aufzuheben In Angelegenheiten des eige- me, über die Univ.-Prof. Dr. sellschaft (ÖVG) bei ihrer hatte. nen Wirkungsbereiches der David Leeb der JKU Linz am 3. und 4. Oktober 2019 Im Zusammenhang mit Gemeinden besteht der zwei- referierte, könnten auf die- in Linz abgehaltenen Tagung der Stärkung der subjektiven stufige Instanzenzug weiter, sen Zeitdruck zurückzufüh- das Ziel, die neu geschaffene öffentlichen Rechte, insbe- solange dies nicht durch ren sein. Die Vorsitzende der Verwaltungsgerichtsbarkeit sondere durch die Europäi- Landesgesetz ausgeschlos- Präsidenten-Konferenz der erster Instanz aus den ver- sche Menschenrechtskonven- sen wird (Art. 118 Abs. 4 B- Verwaltungsgerichte, Dr. schiedensten Blickwinkeln tion (Art. 6 EMRK), wurden VG). Daniela Moser, wies darauf zu beleuchten und nachzu- die Anforderungen an einen Im Rahmen einer vom hin, dass – dank der geleiste- prüfen, inwieweit die Erwar- gerichtlichen Rechtsschutz Präsidenten der ÖVG, Prof. ten Vorarbeiten – die Ver- ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 1-2/20 81
V E R WA LT U N G S G E R I C H T S B A R K E I T waltungsgerichte ab dem 1. gen durch die Behörde be- Jänner 2014 voll funktions- auftragen zu können. Insbe- fähig gewesen seien. Ale- sondere würden hier Berech- xander Klingenbrunner vom nungsaufträge in Betracht Bundeskanzleramt bezeich- kommen. nete die seinerzeitige Kapa- zitätsplanung für die Gerich- Blick von außen. „Die te insbesondere hinsichtlich Verwaltungsbehörden stellen der Zuordnung der zahlrei- sich auf die hohen Qualitäts- chen Sonderbehörden an das ansprüche ein, die von den BVerwG zwar als gelungen, Gerichten an ihre Entschei- doch habe man die Flücht- dungen gestellt werden; die lingswelle ab dem Sommer Entscheidungen werden in- 2015 nicht voraussehen kön- haltlich besser“, stellte Dr. nen. Rechtsanwalt Dr. Klaus Wolfgang Steiner, Leiter der Oberndorfer betonte die im Maria Berger, ehemalige Justizminister Clemens Direktion Verfassungsdienst Verhältnis zur vorigen Richterin am EuGH. Jabloner. des Amtes der oberösterrei- Rechtslage gestiegene Quali- chischen Landesregierung, tät der Entscheidungen. Sie zwischen 2 und 10 Prozent. VwGH bei 16,77 Monaten, aus dem Blickwinkel der seien sprachlich ausgewo- Es wurden mehr als 90 Pro- nunmehr (Jahr 2018) 4,1 Landesverwaltung fest. gen, verständlich und gut re- zent der verwaltungsgericht- Monate. Nicht nur Einzelentschei- cherchiert. Die Gerichte lichen Entscheidungen aner- Was Oberösterreich be- dungen, sondern auch Ver- würden „ihre Unabhängig- kannt, und zwar auch von trifft, wurden in den etwa ordnungen von Verwal- keit leben“. den Behörden, die Partei im 23.000 bisherigen Verfahren tungsbehörden unterliegen verwaltungsgerichtlichen die behördlichen Entschei- der verwaltungsgerichtlichen Blick nach innen. Der Verfahren sind und denen, dungen ungefähr zu 50 Pro- Kontrolle. Die Anforderun- Präsident des Landesverwal- gleich dem Beschwerdefüh- zent bestätigt. In etwa 60 gen, die an Behördenvertre- tungsgerichtes Oberöster- rer, die Möglichkeit der Re- Prozent der Fälle waren die ter bei mündlichen Verhand- reich, Dr. Johannes Fischer, vision an den Verwaltungs- Beschwerdeführer durch lungen gestellt werden, be- berichtete, dass bei allen elf gerichtshof offen steht. Aus Rechtsanwälte vertreten. Zu dingen eine entsprechende Verwaltungsgerichten seit dieser hohen Anerkennungs- etwa 45 Prozent wurden öf- Ausbildung in Kommunika- dem 1. Jänner 2014 460.000 quote zog Präsident Fischer fentliche mündliche Ver- tionstechnik und Konflikt- Rechtsmittelverfahren an- den Schluss, dass es den handlungen abgehalten, bei management, bis hin zu Rol- hängig gemacht wurden, von Verwaltungsgerichten in ho- steigender Tendenz. Behör- lenspielen und simulierten denen bisher 422.000 erle- hem Maß gelingt, soziale denvertreter waren in etwa Gerichtsverhandlungen digt seien. Unter Einbezie- Konflikte zu lösen und der Hälfte der Fälle anwe- („moot courts“). Es könnte hung weiterer, etwa 50.000 Rechtsfrieden zu stiften. send. In etwa einem Prozent daran gedacht werden, in „Altverfahren“, die über- Die Verwaltungsgerichte aller Verfahren (170 Fälle) den Ländern eine „General- nommen werden mussten, haben die Verpflichtung, in wurden Säumnisbeschwer- prokuratur“ zur Vertretung wurden 82,5 Prozent erle- der Sache selbst zu entschei- den eingebracht. vor den Landesverwaltungs- digt. den. Sie dürfen, nach der Ju- „Die Verwaltung als sol- gerichten einzurichten. Das ergibt, wie Dr. Mi- dikatur des VwGH (Erk. Ro che gibt es eigentlich nicht; chael Sachs, Vizepräsident 2014/03/0063 vom 26. Juni sie bietet ein buntes Bild“, Kontrovers diskutiert des Bundesverwaltungsge- 2014), nur bei besonders führte Fischer aus. Neben wurde die Frage, ob die richts, in anderem Zusam- krassen Ermittlungsfehlern Bundes-, Landes- und Ge- Richter der Verwaltungsge- menhang darlegte, 363 Ent- mit Zurückverweisung an meindebehörden gibt es richte eine richterliche Aus- scheidungen pro Tag, 45 die Behörde vorgehen. In et- noch etliche Sonderbehör- bildung samt Gerichtsjahr zu Entscheidungen pro Arbeits- wa 98 Prozent der Be- den, allein in Oberösterreich durchlaufen hätten. Über- stunde oder eine Entschei- schwerdefälle wurden tat- zwischen 550 und 600. Für wiegend wurde die Auffas- dung alle 90 Sekunden, die sächlich meritorische Ent- diese wurde in Oberöster- sung vertreten, dass, bei ent- von den etwa 770 Verwal- scheidungen gefällt. Die reich ein Leitfaden für den sprechender Eignung, eine tungsrichtern gefällt wurden. durchschnittliche Entschei- Umgang mit der Verwal- fünfjährige Verwaltungspra- „Jedes Industrieunternehmen dungsdauer der Gerichte tungsgerichtsbarkeit entwi- xis ausreichend sei. wäre stolz über solche Leis- liegt bei fünf Monaten. Den ckelt. Die Vielzahl von Be- In Oberösterreich wurde, tungen.“ Verwaltungsgerichtshof ein- hörden, die über speziellen wie der Direktor des ober- Betont wurde aber, dass bezogen, beträgt die durch- Sachverstand verfügen, österreichischen Gemeinde- Quantität allein sinnlos sei, schnittliche Dauer eines bringt laut Fischer Schwie- bundes, Mag. Franz Flotzin- FOTO: GREGOR WENDA sofern nicht auch die ent- Rechtsmittelverfahrens 10 rigkeiten im Ermittlungsver- ger, ausführte, durch Lan- sprechende Qualität gegeben Monate. Vor Einführung der fahren mit sich, da den Ver- desgesetz der zweistufige In- ist, die Entscheidungen also Verwaltungsgerichtsbarkeit waltungsgerichten die Be- stanzenzug in Angelegenhei- „halten“. Die Anfechtungs- lag die durchschnittliche fugnis des § 66 Abs. 1 AVG ten des eigenen Wirkungsbe- quote liegt, je nach Gericht, Verfahrensdauer allein beim fehlt, ergänzende Ermittlun- reiches der Gemeinde mit 82 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 1-2/20
V E R WA LT U N G S G E R I C H T S B A R K E I T Wirkung ab 1. Juli 2017 aus- träglichkeitsprüfung der drit- geschlossen (LGBl 2017/95). ten Piste des Flughafens Die anfängliche Befürch- Wien warnte er vor einer tung, es könnte eine Flut von „Überfrachtung“ der Verfas- Beschwerden über die Ge- sung mit ideologischen Ziel- meinden hereinbrechen, ha- vorgaben, die letztlich juris- be sich nicht bewahrheitet. tisch wenig operabel seien Bisher wurden in Oberöster- und die Verwaltung verunsi- reich jährlich etwa 350 bis chern würden. 400 Beschwerden einge- Dr. Maria Berger, ehema- bracht, was etwa der Zahl lige Abgeordnete zum Euro- der früheren Vorstellungen päischen Parlament, Justiz- an die Aufsichtsbehörde ent- ministerin a. D. und bis spricht. Als positiv sei zu be- März 2019 Richterin am merken, dass in lediglich EuGH, stellte an Hand der zwei Prozent der Fälle Zu- Daniela Moser: Vorsitzende Michael Sachs, Vizepräsi- unionsrechtlichen Vorgaben rückverweisungen an die der Präsidenten-Konferenz dent des Bundesverwal- fest, dass die Verwaltungs- Gemeinde erfolgen. Die der Verwaltungsgerichte. tungsgerichts. gerichte zufolge der ihnen weitaus größte Zahl der Be- zukommenden rechtsstaatli- schwerden werde abgewie- das Verfahren von der Offi- waltungsgerichtshof „schlägt chen Garantien auch im eu- sen. Berichte darüber, dass zialmaxime bestimmt. Der mit seinen Erkenntnissen die roparechtlichen Sinn Gerich- das kontradiktorische Ver- Staatsbürger steht im Ver- Pflöcke ein“, als Leitlinien te sind. Im Hinblick auf Art. fahren vor Gericht den Ge- fahren in Augenhöhe mit der für die Rechtsanwendung. 6 MRK und Art. 47 GRC sei meinden Schwierigkeiten „Obrigkeit“, deren Amtswal- Ergänzungen des Ermitt- die Schaffung der Verwal- bereite, lägen nicht vor. ter erleben müssen, dass lungsverfahrens haben die tungsgerichte schon drin- Für den Bereich der Bun- auch sie den Gesetzen unter- Gerichte selbst vorzunehmen gend geboten gewesen. Nach desverwaltung griff Mag. worfen sind. Die Gesell- und tun das auch, sodass es dem von der Europäischen Renate Oberreiter vom Ar- schaft (NGOs, Bürgerinitia- nur in einem geringen Teil Kommission herausgegebe- beitsmarktservic für Ober- tiven) ist aufmerksam und der Revisionsverfahren zu nen Justizbarometer, zuletzt österreich den Bereich der wissend. Durch den Um- Aufhebungen und Zurück- in der Fassung 2017, liegt Arbeitslosenversicherung he- stand, dass in manchen Fäl- verweisungen kommt. Die Österreich nach Deutschland raus. 2018 wurden in diesem len (Bau von Stromleitun- Entscheidung des Gerichtes und Schweden mit der Zahl Rechtsgebiet 56.951 Be- gen, Autobahnen, Flugplät- tritt an die Stelle der Ent- der verwaltungsgerichtlichen scheide erlassen, gegen die zen …) eine Vielzahl von scheidung der Behörde. Be- Verfahren europaweit an insgesamt 1.193 Beschwer- Menschen durch die gericht- weiswürdigung und Interes- dritter Stelle, wofür bei allen den eingebracht wurden. lichen Entscheidungen indi- senabwägung sind, wenn sie diesen Ländern die große Nach Beschwerdevorent- rekt betroffen ist, kommt es auf verfahrensrechtlich ein- Zahl von Asylverfahren aus- scheidungen blieben letztlich zwangsläufig zu einem Dia- wandfreier Grundlage und in schlaggebend ist. Hinsicht- 120 Vorlageanträge übrig. In log mit diesen Gruppen. vertretbarer Weise vorge- lich der Verfahrensdauer lediglich 16 Fällen wurden Für die Medien seien Ge- nommen werden, nicht revi- liegt Österreich im Mittel- daraufhin die Bescheide vom richte „Player“ wie jeder an- sibel. Da der mündlichen feld. BVerwG behoben. dere auch, betonte Wolfgang Verhandlung bei den Gerich- In seinen Schlussworten Sablatnig, Ex-Pressesprecher ten eine große Bedeutung hielt ÖVG-Präsident Man- Gesellschaftspolitisch ge- des VfGH und nun Redak- nicht nur nach Art. 6 EMRK fred Matzka fest, die Veran- sehen hat die Tätigkeit der teur der Tiroler Tageszei- und Art. 47 der Grundrechte- staltung habe gezeigt, dass Verwaltungsgerichte, so der tung. Die Medien interes- Charta (GRC), sondern auch die Verwaltungsgerichte Vizepräsident des BVerwG, sierte das Warum einer Ent- hinsichtlich der persönlichen durch ihre Unabhängigkeit Dr. Sachs, zu mehr Rechts- scheidung; „Gerichte müs- Glaubwürdigkeit zukommt, zu einer Stärkung der staatlichkeit geführt. Die sen ihre Entscheidungen ge- ist das Absehen von einer Rechtsstaatlichkeit geführt Verfahren haben sich be- genüber der Presse erklä- mündlichen Verhandlung zu hätten. Die Qualität der Ver- schleunigt. Die Entscheidun- ren.“ Eine mit der Zustellung begründen. waltungsverfahren insgesamt gen unterliegen der Quali- einer Entscheidung abge- Auch Univ.-Prof. Dr. und der Entscheidungen – tätskontrolle durch die Ge- stimmte Presseaussendung Bernd-Christian Funk, De- die sprachlich verständlicher richtshöfe des öffentlichen sichert in der Regel die Deu- kan der rechtswissenschaftli- geworden seien – sei gestie- Rechts. Bei den Gerichten tungshoheit. chen Fakultät an der Sig- gen; die Dauer der Verfah- besteht kein Anwaltszwang. Der Verwaltungsgerichts- mund-Freund-Privatuniver- ren habe sich verkürzt. Wei- Die Einbringungsgebühren hof sehe sich gegenüber den sität, sah die Bedeutung des terentwicklungen würden FOTOS: GREGOR WENDA sind sozial verträglich. Viele Verwaltungsgerichten 1. In- Verwaltungsgerichtshofes vornehmlich im Bereich der Verfahren (beim BVerwG zu stanz als Rechtsmittel-, nicht vornehmlich in der Lösung Verfahrensrechte erfolgen 85 %) enden ohne Kosten- als Beweismittelinstanz, sag- grundsätzlicher Rechtsfra- und würden von der Wissen- vorschreibung. Im Gegen- te Hofrat Dr. Christoph Klei- gen. Am Beispiel der Ent- schaft begleitet. satz zu den Zivilgerichten ist ser vom VwGH. Der Ver- scheidungen zur Umweltver- Kurt Hickisch 84 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 1-2/20
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