Gelungene Reform Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste sich mit der ...

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Gelungene Reform Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste sich mit der ...
V E R WA LT U N G S G E R I C H T S B A R K E I T

                                                                               Gelungene Reform
                                                 Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste
                                                     sich mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit – mit dem Ergebnis, dass diese sich bewährt hat.

                                                    eit 1. Jänner 2014 be-

                                              S     stehen für jedes Bun-
                                                    desland ein Landesver-
                                              waltungsgericht und für den
                                              Bund das Bundesverwal-
                                              tungsgericht (BVerwG) und
                                              das       Bundesfinanzgericht
                                              (BFG). Die administrativen
                                              Oberbehörden, an die bis da-
                                              hin im Instanzenzug berufen
                                              werden konnte, wurden ab-
                                              geschafft. An ihre Stelle tra-
                                              ten die jeweiligen Verwal-
                                              tungsgerichte, bei denen Be-
                                              schwerde gegen Bescheide
                                              der     Verwaltungsbehörden
                                              erhoben werden kann. Ge-
                                              gen die Erkenntnisse der
                                              Verwaltungsgerichte kann         Vortragende, Moderatoren und Organisatoren der ÖVG-Herbsttagung 2019: Wolfgang Steiner,
                                              Revision an den Verwal-          Erich Watzl, Manfred Matzka, Clemens Jabloner, Johannes Fischer, Barbara Leitl-Staudinger,
                                              tungsgerichtshof bzw. bei        Mathias Vogl, Gregor Wenda.
                                              behaupteter Verfassungswid-
                                              rigkeit Beschwerde an den        tungen in die Verwaltungs-      erhöht. Zugleich zeigte der     Dr. Manfred Matzka, gelei-
                                              Verfassungsgerichtshof er-       gerichtsbarkeit erfüllt wur-    Migrationsdruck angesichts      teten Podiumsdiskussion hob
                                              hoben werden.                    den.                            der Überlastung der Ge-         Univ.-Prof. Dr. Andreas
                                                  Unter den rund 120 auf-                                      richtshöfe des öffentlichen     Khol als Zeitzeuge im Ge-
                                              gelösten Behörden befanden          Entwicklung. Um die Mit-     Rechts die Schwächen des        setzgebungsverfahren       die
                                              sich die Unabhängigen Ver-       te des 19. Jahrhunderts erhob   bisherigen Systems auf. Die     Vorarbeiten hervor, die der
                                              waltungssenate, der Unab-        sich, wie Justizminister        Lösung wurde in der Schaf-      zwischen März 2003 und
                                              hängige Finanzsenat sowie        Univ.-Prof. Dr. Clemens Ja-     fung der Verwaltungsgerich-     Anfang 2005 abgehaltene
                                              zahlreiche sonstige wei-         bloner ausführte, die Forde-    te erster Instanz gefunden,     Österreich-Konvent geleistet
                                              sungsfreie Sonderbehörden.       rung nach einer Kontrolle       mit einer enger gefassten       hatte. Khol und Dr. Peter
                                              Die Parlamentskorrespon-         der Verwaltung durch unab-      Revisionsmöglichkeit an den     Pointner, der damals im Par-
                                              denz vom 15. Mai 2012 zi-        hängige Gerichte. Dies führ-    Verwaltungsgerichtshof. Re-     lamentsklub der SPÖ für
                                              tierte anlässlich der Be-        te in Österreich zur Einrich-   vision ist nur dann zulässig,   Verfassungsfragen zuständig
                                              schlussfassung der Verwal-       tung des Verwaltungsge-         wenn es um die Lösung           war, strichen auch den Zeit-
                                              tungsgerichtsbarkeits-Novel-     richtshofes (VwGG 1875),        grundsätzlicher Rechtsfragen    druck heraus, unter dem
                                              le 2012, BGBl I 2012/51,         der unter grundsätzlicher       geht; weil es zu einer          letztlich die Verfahrensge-
                                              Abgeordnete, die von der         Bindung an den von den          Rechtsfrage keine Rechts-       setze (BVwGVG, VwGVG)
                                              „größten Verwaltungsreform       Verwaltungsbehörden in ei-      sprechung gibt; das Verwal-     beschlossen werden muss-
                                              seit 1920“ sprachen.             nem in der Regel zweistufi-     tungsgericht von der Recht-     ten, um die Umsetzung der
                                                  Nach mehr als fünf Jah-      gen Verfahren festgestellten    sprechung des VwGH ab-          verfassungsgesetzlichen
                                              ren neuer Verwaltungsge-         Sachverhalt als Kassations-     weicht oder dessen Rechst-      Vorgaben bis zum 1. Jänner
                                              richtsbarkeit setzte sich die    gerichtshof die angefochtene    sprechung nicht einheitlich     2014 zu ermöglichen. Einige
                                              Österreichische      Verwal-     Entscheidung entweder zu        ist (Art. 133 Abs. 4 B-VG).     verfahrensrechtliche Proble-
FOTO: LAND OBERÖSTERREICH/ERNST GRILNBERGER

                                              tungswissenschaftliche Ge-       bestätigen oder aufzuheben      In Angelegenheiten des eige-    me, über die Univ.-Prof. Dr.
                                              sellschaft (ÖVG) bei ihrer       hatte.                          nen Wirkungsbereiches der       David Leeb der JKU Linz
                                              am 3. und 4. Oktober 2019           Im Zusammenhang mit          Gemeinden besteht der zwei-     referierte, könnten auf die-
                                              in Linz abgehaltenen Tagung      der Stärkung der subjektiven    stufige Instanzenzug weiter,    sen Zeitdruck zurückzufüh-
                                              das Ziel, die neu geschaffene    öffentlichen Rechte, insbe-     solange dies nicht durch        ren sein. Die Vorsitzende der
                                              Verwaltungsgerichtsbarkeit       sondere durch die Europäi-      Landesgesetz ausgeschlos-       Präsidenten-Konferenz der
                                              erster Instanz aus den ver-      sche Menschenrechtskonven-      sen wird (Art. 118 Abs. 4 B-    Verwaltungsgerichte,      Dr.
                                              schiedensten Blickwinkeln        tion (Art. 6 EMRK), wurden      VG).                            Daniela Moser, wies darauf
                                              zu beleuchten und nachzu-        die Anforderungen an einen          Im Rahmen einer vom         hin, dass – dank der geleiste-
                                              prüfen, inwieweit die Erwar-     gerichtlichen Rechtsschutz      Präsidenten der ÖVG, Prof.      ten Vorarbeiten – die Ver-

                                              ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 1-2/20                                                                                              81
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waltungsgerichte ab dem 1.                                                                          gen durch die Behörde be-
Jänner 2014 voll funktions-                                                                         auftragen zu können. Insbe-
fähig gewesen seien. Ale-                                                                           sondere würden hier Berech-
xander Klingenbrunner vom                                                                           nungsaufträge in Betracht
Bundeskanzleramt bezeich-                                                                           kommen.
nete die seinerzeitige Kapa-
zitätsplanung für die Gerich-                                                                           Blick von außen. „Die
te insbesondere hinsichtlich                                                                        Verwaltungsbehörden stellen
der Zuordnung der zahlrei-                                                                          sich auf die hohen Qualitäts-
chen Sonderbehörden an das                                                                          ansprüche ein, die von den
BVerwG zwar als gelungen,                                                                           Gerichten an ihre Entschei-
doch habe man die Flücht-                                                                           dungen gestellt werden; die
lingswelle ab dem Sommer                                                                            Entscheidungen werden in-
2015 nicht voraussehen kön-                                                                         haltlich besser“, stellte Dr.
nen. Rechtsanwalt Dr. Klaus                                                                         Wolfgang Steiner, Leiter der
Oberndorfer betonte die im       Maria Berger, ehemalige         Justizminister Clemens             Direktion Verfassungsdienst
Verhältnis    zur     vorigen    Richterin am EuGH.              Jabloner.                          des Amtes der oberösterrei-
Rechtslage gestiegene Quali-                                                                        chischen Landesregierung,
tät der Entscheidungen. Sie      zwischen 2 und 10 Prozent.      VwGH bei 16,77 Monaten,            aus dem Blickwinkel der
seien sprachlich ausgewo-        Es wurden mehr als 90 Pro-      nunmehr (Jahr 2018) 4,1            Landesverwaltung         fest.
gen, verständlich und gut re-    zent der verwaltungsgericht-    Monate.                            Nicht nur Einzelentschei-
cherchiert. Die Gerichte         lichen Entscheidungen aner-         Was Oberösterreich be-         dungen, sondern auch Ver-
würden „ihre Unabhängig-         kannt, und zwar auch von        trifft, wurden in den etwa         ordnungen von Verwal-
keit leben“.                     den Behörden, die Partei im     23.000 bisherigen Verfahren        tungsbehörden unterliegen
                                 verwaltungsgerichtlichen        die behördlichen Entschei-         der verwaltungsgerichtlichen
    Blick nach innen. Der        Verfahren sind und denen,       dungen ungefähr zu 50 Pro-         Kontrolle. Die Anforderun-
Präsident des Landesverwal-      gleich dem Beschwerdefüh-       zent bestätigt. In etwa 60         gen, die an Behördenvertre-
tungsgerichtes     Oberöster-    rer, die Möglichkeit der Re-    Prozent der Fälle waren die        ter bei mündlichen Verhand-
reich, Dr. Johannes Fischer,     vision an den Verwaltungs-      Beschwerdeführer       durch       lungen gestellt werden, be-
berichtete, dass bei allen elf   gerichtshof offen steht. Aus    Rechtsanwälte vertreten. Zu        dingen eine entsprechende
Verwaltungsgerichten seit        dieser hohen Anerkennungs-      etwa 45 Prozent wurden öf-         Ausbildung in Kommunika-
dem 1. Jänner 2014 460.000       quote zog Präsident Fischer     fentliche mündliche Ver-           tionstechnik und Konflikt-
Rechtsmittelverfahren     an-    den Schluss, dass es den        handlungen abgehalten, bei         management, bis hin zu Rol-
hängig gemacht wurden, von       Verwaltungsgerichten in ho-     steigender Tendenz. Behör-         lenspielen und simulierten
denen bisher 422.000 erle-       hem Maß gelingt, soziale        denvertreter waren in etwa         Gerichtsverhandlungen
digt seien. Unter Einbezie-      Konflikte zu lösen und          der Hälfte der Fälle anwe-         („moot courts“). Es könnte
hung weiterer, etwa 50.000       Rechtsfrieden zu stiften.       send. In etwa einem Prozent        daran gedacht werden, in
„Altverfahren“, die über-           Die Verwaltungsgerichte      aller Verfahren (170 Fälle)        den Ländern eine „General-
nommen werden mussten,           haben die Verpflichtung, in     wurden Säumnisbeschwer-            prokuratur“ zur Vertretung
wurden 82,5 Prozent erle-        der Sache selbst zu entschei-   den eingebracht.                   vor den Landesverwaltungs-
digt.                            den. Sie dürfen, nach der Ju-       „Die Verwaltung als sol-       gerichten einzurichten.
    Das ergibt, wie Dr. Mi-      dikatur des VwGH (Erk. Ro       che gibt es eigentlich nicht;
chael Sachs, Vizepräsident       2014/03/0063 vom 26. Juni       sie bietet ein buntes Bild“,          Kontrovers        diskutiert
des Bundesverwaltungsge-         2014), nur bei besonders        führte Fischer aus. Neben          wurde die Frage, ob die
richts, in anderem Zusam-        krassen Ermittlungsfehlern      Bundes-, Landes- und Ge-           Richter der Verwaltungsge-
menhang darlegte, 363 Ent-       mit Zurückverweisung an         meindebehörden gibt es             richte eine richterliche Aus-
scheidungen pro Tag, 45          die Behörde vorgehen. In et-    noch etliche Sonderbehör-          bildung samt Gerichtsjahr zu
Entscheidungen pro Arbeits-      wa 98 Prozent der Be-           den, allein in Oberösterreich      durchlaufen hätten. Über-
stunde oder eine Entschei-       schwerdefälle wurden tat-       zwischen 550 und 600. Für          wiegend wurde die Auffas-
dung alle 90 Sekunden, die       sächlich meritorische Ent-      diese wurde in Oberöster-          sung vertreten, dass, bei ent-
von den etwa 770 Verwal-         scheidungen gefällt. Die        reich ein Leitfaden für den        sprechender Eignung, eine
tungsrichtern gefällt wurden.    durchschnittliche Entschei-     Umgang mit der Verwal-             fünfjährige Verwaltungspra-
„Jedes Industrieunternehmen      dungsdauer der Gerichte         tungsgerichtsbarkeit entwi-        xis ausreichend sei.
wäre stolz über solche Leis-     liegt bei fünf Monaten. Den     ckelt. Die Vielzahl von Be-           In Oberösterreich wurde,
tungen.“                         Verwaltungsgerichtshof ein-     hörden, die über speziellen        wie der Direktor des ober-
    Betont wurde aber, dass      bezogen, beträgt die durch-     Sachverstand       verfügen,       österreichischen Gemeinde-
Quantität allein sinnlos sei,    schnittliche Dauer eines        bringt laut Fischer Schwie-        bundes, Mag. Franz Flotzin-
                                                                                                                                      FOTO: GREGOR WENDA

sofern nicht auch die ent-       Rechtsmittelverfahrens 10       rigkeiten im Ermittlungsver-       ger, ausführte, durch Lan-
sprechende Qualität gegeben      Monate. Vor Einführung der      fahren mit sich, da den Ver-       desgesetz der zweistufige In-
ist, die Entscheidungen also     Verwaltungsgerichtsbarkeit      waltungsgerichten die Be-          stanzenzug in Angelegenhei-
„halten“. Die Anfechtungs-       lag die durchschnittliche       fugnis des § 66 Abs. 1 AVG         ten des eigenen Wirkungsbe-
quote liegt, je nach Gericht,    Verfahrensdauer allein beim     fehlt, ergänzende Ermittlun-       reiches der Gemeinde mit

82                                                                                               ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 1-2/20
Gelungene Reform Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste sich mit der ...
V E R WA LT U N G S G E R I C H T S B A R K E I T

Wirkung ab 1. Juli 2017 aus-                                                                          träglichkeitsprüfung der drit-
geschlossen (LGBl 2017/95).                                                                           ten Piste des Flughafens
Die anfängliche Befürch-                                                                              Wien warnte er vor einer
tung, es könnte eine Flut von                                                                         „Überfrachtung“ der Verfas-
Beschwerden über die Ge-                                                                              sung mit ideologischen Ziel-
meinden hereinbrechen, ha-                                                                            vorgaben, die letztlich juris-
be sich nicht bewahrheitet.                                                                           tisch wenig operabel seien
Bisher wurden in Oberöster-                                                                           und die Verwaltung verunsi-
reich jährlich etwa 350 bis                                                                           chern würden.
400 Beschwerden einge-                                                                                    Dr. Maria Berger, ehema-
bracht, was etwa der Zahl                                                                             lige Abgeordnete zum Euro-
der früheren Vorstellungen                                                                            päischen Parlament, Justiz-
an die Aufsichtsbehörde ent-                                                                          ministerin a. D. und bis
spricht. Als positiv sei zu be-                                                                       März 2019 Richterin am
merken, dass in lediglich                                                                             EuGH, stellte an Hand der
zwei Prozent der Fälle Zu-        Daniela Moser: Vorsitzende       Michael Sachs, Vizepräsi-          unionsrechtlichen Vorgaben
rückverweisungen an die           der Präsidenten-Konferenz        dent des Bundesverwal-             fest, dass die Verwaltungs-
Gemeinde erfolgen. Die            der Verwaltungsgerichte.         tungsgerichts.                     gerichte zufolge der ihnen
weitaus größte Zahl der Be-                                                                           zukommenden rechtsstaatli-
schwerden werde abgewie-          das Verfahren von der Offi-      waltungsgerichtshof „schlägt       chen Garantien auch im eu-
sen. Berichte darüber, dass       zialmaxime bestimmt. Der         mit seinen Erkenntnissen die       roparechtlichen Sinn Gerich-
das kontradiktorische Ver-        Staatsbürger steht im Ver-       Pflöcke ein“, als Leitlinien       te sind. Im Hinblick auf Art.
fahren vor Gericht den Ge-        fahren in Augenhöhe mit der      für die Rechtsanwendung.           6 MRK und Art. 47 GRC sei
meinden       Schwierigkeiten     „Obrigkeit“, deren Amtswal-      Ergänzungen des Ermitt-            die Schaffung der Verwal-
bereite, lägen nicht vor.         ter erleben müssen, dass         lungsverfahrens haben die          tungsgerichte schon drin-
   Für den Bereich der Bun-       auch sie den Gesetzen unter-     Gerichte selbst vorzunehmen        gend geboten gewesen. Nach
desverwaltung griff Mag.          worfen sind. Die Gesell-         und tun das auch, sodass es        dem von der Europäischen
Renate Oberreiter vom Ar-         schaft (NGOs, Bürgerinitia-      nur in einem geringen Teil         Kommission herausgegebe-
beitsmarktservic für Ober-        tiven) ist aufmerksam und        der Revisionsverfahren zu          nen Justizbarometer, zuletzt
österreich den Bereich der        wissend. Durch den Um-           Aufhebungen und Zurück-            in der Fassung 2017, liegt
Arbeitslosenversicherung he-      stand, dass in manchen Fäl-      verweisungen kommt. Die            Österreich nach Deutschland
raus. 2018 wurden in diesem       len (Bau von Stromleitun-        Entscheidung des Gerichtes         und Schweden mit der Zahl
Rechtsgebiet 56.951 Be-           gen, Autobahnen, Flugplät-       tritt an die Stelle der Ent-       der verwaltungsgerichtlichen
scheide erlassen, gegen die       zen …) eine Vielzahl von         scheidung der Behörde. Be-         Verfahren europaweit an
insgesamt 1.193 Beschwer-         Menschen durch die gericht-      weiswürdigung und Interes-         dritter Stelle, wofür bei allen
den eingebracht wurden.           lichen Entscheidungen indi-      senabwägung sind, wenn sie         diesen Ländern die große
Nach       Beschwerdevorent-      rekt betroffen ist, kommt es     auf verfahrensrechtlich ein-       Zahl von Asylverfahren aus-
scheidungen blieben letztlich     zwangsläufig zu einem Dia-       wandfreier Grundlage und in        schlaggebend ist. Hinsicht-
120 Vorlageanträge übrig. In      log mit diesen Gruppen.          vertretbarer Weise vorge-          lich der Verfahrensdauer
lediglich 16 Fällen wurden           Für die Medien seien Ge-      nommen werden, nicht revi-         liegt Österreich im Mittel-
daraufhin die Bescheide vom       richte „Player“ wie jeder an-    sibel. Da der mündlichen           feld.
BVerwG behoben.                   dere auch, betonte Wolfgang      Verhandlung bei den Gerich-            In seinen Schlussworten
                                  Sablatnig, Ex-Pressesprecher     ten eine große Bedeutung           hielt ÖVG-Präsident Man-
    Gesellschaftspolitisch ge-    des VfGH und nun Redak-          nicht nur nach Art. 6 EMRK         fred Matzka fest, die Veran-
sehen hat die Tätigkeit der       teur der Tiroler Tageszei-       und Art. 47 der Grundrechte-       staltung habe gezeigt, dass
Verwaltungsgerichte, so der       tung. Die Medien interes-        Charta (GRC), sondern auch         die      Verwaltungsgerichte
Vizepräsident des BVerwG,         sierte das Warum einer Ent-      hinsichtlich der persönlichen      durch ihre Unabhängigkeit
Dr. Sachs, zu mehr Rechts-        scheidung; „Gerichte müs-        Glaubwürdigkeit zukommt,           zu einer Stärkung der
staatlichkeit geführt. Die        sen ihre Entscheidungen ge-      ist das Absehen von einer          Rechtsstaatlichkeit geführt
Verfahren haben sich be-          genüber der Presse erklä-        mündlichen Verhandlung zu          hätten. Die Qualität der Ver-
schleunigt. Die Entscheidun-      ren.“ Eine mit der Zustellung    begründen.                         waltungsverfahren insgesamt
gen unterliegen der Quali-        einer Entscheidung abge-             Auch Univ.-Prof. Dr.           und der Entscheidungen –
tätskontrolle durch die Ge-       stimmte Presseaussendung         Bernd-Christian Funk, De-          die sprachlich verständlicher
richtshöfe des öffentlichen       sichert in der Regel die Deu-    kan der rechtswissenschaftli-      geworden seien – sei gestie-
Rechts. Bei den Gerichten         tungshoheit.                     chen Fakultät an der Sig-          gen; die Dauer der Verfah-
besteht kein Anwaltszwang.           Der Verwaltungsgerichts-      mund-Freund-Privatuniver-          ren habe sich verkürzt. Wei-
Die Einbringungsgebühren          hof sehe sich gegenüber den      sität, sah die Bedeutung des       terentwicklungen       würden
                                                                                                                                        FOTOS: GREGOR WENDA

sind sozial verträglich. Viele    Verwaltungsgerichten 1. In-      Verwaltungsgerichtshofes           vornehmlich im Bereich der
Verfahren (beim BVerwG zu         stanz als Rechtsmittel-, nicht   vornehmlich in der Lösung          Verfahrensrechte erfolgen
85 %) enden ohne Kosten-          als Beweismittelinstanz, sag-    grundsätzlicher Rechtsfra-         und würden von der Wissen-
vorschreibung. Im Gegen-          te Hofrat Dr. Christoph Klei-    gen. Am Beispiel der Ent-          schaft begleitet.
satz zu den Zivilgerichten ist    ser vom VwGH. Der Ver-           scheidungen zur Umweltver-                          Kurt Hickisch

84                                                                                                 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 1-2/20
Gelungene Reform Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste sich mit der ... Gelungene Reform Die Herbsttagung 2019 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft befasste sich mit der ...
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