Deutschland hat Zukunft | OnlineKongress Besteuerung von Familienunternehmen und ihrer Erben

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Deutschland hat Zukunft | OnlineKongress Besteuerung von Familienunternehmen und ihrer Erben
Deutschland hat Zukunft | OnlineKongress
Besteuerung von Familienunternehmen und
ihrer Erben

Dienstag, 23.02.2021, ab 14:00 Uhr
hbw Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München

Blickpunkt nächste Generation: Anliegen von
Familienunternehmen an die Erbschaftsteuer

Angelique Renkhoff-Mücke
Vorstandsvorsitzende
WAREMA Renkhoff SE, Marktheidenfeld

Redezeit: ca. 5 Minuten
Es gilt das gesprochene Wort.
1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe hier für ein Familienunternehmen in
Marktheidenfeld mit über 4.500 Mitarbeitern.
Wir blicken auf 66 Jahre Unternehmens-
geschichte zurück – und wir wollen, dass das
Unternehmen auch in nächsten Generationen
erfolgreich weiter besteht.

Andere Unternehmen, groß oder klein, sind
weit älter. Es kann auch um etliche hundert
Jahre gehen. Schon immer tragen
Unternehmerfamilien besondere
Verantwortung für Wohlstand, Arbeitsplätze
und Innovationen, die allen dienen.

Diese Unternehmen – und das betont auch die
Politik immer wieder – sind das Rückgrat der dt.
Wirtschaft und damit auch des Wohlstandes in
Deutschland.

Seit 2016 unerträgliche Verschonungsauflagen

Wer über Generationen hinweg erfolgreich sein
will, darf im Generationenwechsel seine
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Substanz nicht verlieren. Deshalb wird die
Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen unter
Auflagen erlassen.

Bis 2016 sind die Unternehmerfamilien mit
diesen Auflagen zurechtgekommen. Dann war
eine Korrektur notwendig, weil einiges daran
aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht
passte. Das Ergebnis ist praktisch nicht
handhabbar, birgt eine kaum beherrschbare
Komplexität, es führt zu dramatischer
Rechtsunsicherheit, und es legt Unternehmen
unerträgliche Fesseln an. Das stellt unseren
wirtschaftlichen Erfolg nachhaltig in Frage.

Unangebrachtes Misstrauen gegenüber Familienunternehmen

Grund für die Verwerfungen ist es, dass ein Teil
der politischen Landschaft nicht versteht, dass
ein Familienunternehmen, das von einer
Generation in die nächste übergeht, eine hohe
gesellschaftliche Verantwortung für den
Standort und die Beschäftigten übernimmt. Das
Vermögen, sei es Betriebs- oder
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Verwaltungsvermögen, dient dem Fortbestand
und der Sicherung des Unternehmens sowie der
Arbeitsplätze und nicht der persönlichen
Bereicherung der Erben.

Insbesondere viele mittelständische
Unternehmen verfolgen eine risikoorientierte
Unternehmensführung, die über
Gewinnthesaurierungen ausreichend
Liquiditätsreserven schafft, um in Krisenzeiten,
wie diesen, gewappnet zu sein und aus der
Erkenntnis heraus, dass eine nachhaltige ,
generationenübergreifende
Unternehmensführung nur bei ausreichender
Innenfinanzierung gelingen wird.

Genau darin aber schränken uns die erbschaft-
steuerlichen Fesseln ein. Das muss sich ändern,
sonst sägen wir dauerhaft an dem Ast, auf dem
wir sitzen.

Kritikpunkte gibt es viele. Ich will mich auf drei
konzentrieren, an denen sich die größte

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Schwäche des Erbschaftsteuerrechts zeigt:
Ausgerechnet in der Krise können Unternehmen
die Verschonungsauflagen schlicht nicht
einhalten.

Krisenverstärkende Lohnsummenklausel

Offensichtlich ist das bei der Auflage, über
sieben Jahre die Lohnsumme weitgehend zu
halten. Scheitert das, lebt die zunächst nur
gestundete Erbschaftsteuer zumindest teilweise
auf. In einer Krise ist das der Todesstoß. Darauf
wird – als einziger unter vielen Kritikpunkten –
schon reagiert, das Kurzarbeitergeld wird auf
die Lohnsumme angerechnet. Das hilft, aber es
springt zu kurz, weil es den normalen Lohn nicht
ausgleicht. Zudem ist der Weg im Gesetz nicht
vorgesehen. Wir wissen also nicht, ob er
Bestand behält. Hier muss eine gesetzliche
Regelung her, die es erlaubt, die vorherige
Lohnsumme über unverschuldete Krisen hinweg
fortzuschreiben.

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Probleme bei Übertragung von Vermögen im Verbund

Völlig unverständlich ist es auch, dass
Vermögen als erbschaftsteuerlich schädlich
angesehen wird, wenn es von einem Teil des
Unternehmens auf einen anderen übertragen
wird, um den zu stützen.

Ähnlich sieht es auch bei der Übertragung von
Finanzmitteln zum Erwerb von Beteiligungen
oder schlicht für sonstige Investitionen aus.

Durch solche Transaktionen, die in einem
Unternehmensverbund zum täglichen Geschäft
gehören, wird junges Verwaltungsvermögen
generiert, dass dann erbschaftsteuerlich zu
besonderen Belastungen führt.

Solche Vorgänge dürfen erbschaftsteuerlich
keine Probleme bereiten.

90 Prozent-Klausel für Verwaltungsvermögen

Besonders schwierig wird es, wenn der
Unternehmenswert krisenbedingt stark
eingebrochen ist, aber dank nicht zwingend
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betriebsnotwendiger Unternehmensteile
Sicherheiten für Kredite da sind, die alles über
Wasser halten.

In dem Fall kann die erbschaftsteuerliche
Verschonung komplett verloren gehen.
Dahinter steht eine Rechnung, bei der
Sicherheiten so behandelt werden als wären sie
nicht belastet. Das Unternehmen wird so
künstlich reich gerechnet, deshalb wird ohne
jede Verschonung Erbschaftsteuer verlangt. Für
jeden Kaufmann ist das ein Unding, der
Gesetzgeber hat es aber so beschlossen. Das
muss sofort korrigiert werden.

Schluss

So dramatisch diese Fälle in der Krise sind – sie
stehen nur für einen Teil der Probleme, die die
Erbschaftsteuer den Unternehmen bereitet.

Genauso belastend ist es etwa, dass die
Steuerregeln auf Familienkonstellationen keine
Rücksicht nehmen. So werden in einem

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Gesellschaftsvertrag festgelegte Ausschüttungs-
und Entnahmerestriktionen sowie Verfügungs-
beschränkungen und Abfindungsregelungen
zwar mit einem Abschlag berücksichtigt, der
aber bei einem Verstoß eines Gesellschafters in
einem Zeitraum von 20 Jahren nach dem Erbfall
dazu führt, dass der Vorwegabschlag allen
Gesellschaftern rückwirkend versagt wird.
Damit wird jegliche Planungssicherheit über
Jahre geraubt.

Hoffentlich wächst mit unserer heutigen
Auseinandersetzung die Bereitschaft, die
Erbschaftsteuer schnell und gründlich zu
entrümpeln.

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