Dezentralisierungsprozess: Österreich
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QG-69-05-731-DE-C Dezentralisierungsprozess: Österreich EUROPÄISCHE UNION EUROPÄISCHE UNION Ausschuss der Regionen Direktion Beratende Arbeiten Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms Ausschuss Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel der Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30 CoR – Studien – 1/2005 – 14 Brüssel, Januar 2005 Regionen
Dezentralisierungsprozess: Österreich 1867 12.11.1918 1929 13.3.1938 April 1945 15.5.1955 Dezember 1955 1970 1989 12.6.1994 1.5.1999 1.2.2003 29.10.2004 Geschichtlicher Österreichisch-Ungarische Abdankung von Kaiser Karl I. Die erste österreichische Stärkung der Rolle „Anschluss“ an das Befreiung durch Staatsvertrag: Mitglied der „Südtirolpakt“ zwischen Hinterlegung des Antrags Volksabstimmung über den Beitritt Inkrafttreten des Vertrags Inkrafttreten des Vertrags Unterzeichnung des Vertrags Überblick Monarchie Republik wird durch Beitritt der Länder gegründet. des Bundespräsidenten Deutsche Reich die Alliierten Zweite Republik Vereinten Nationen Italien und Österreich auf Mitgliedschaft in der EWG zur Europäischen Union (66 % Ja-Stimmen) von Amsterdam von Nizza über eine Verfassung für Europa 1814-1815 28.7.1914 1.10.1920 1.7.1934 10.4.1938 19.12.1945 26.10.1955 1960 1972 1.11.1993 Januar 1995 24.11.2002 28.2.2003 Wiener Kongress Ausbruch des Verfassung der Bundesrepublik: „Ständestaatliche Österreich wird zur „Ostmark“ B-VG tritt erneut Verfassungsgesetz über die Neutralität: Mitglied Unterzeichnung des bilateralen Inkrafttreten des EU-Vertrags Beitritt zur Nationalratswahlen Angelobung der Ersten Weltkrieges Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Verfassung“ des Dritten Reichs in Kraft Österreich wird wieder souverän. der EFTA Freihandelsabkommens mit der EWG (Vertrag von Maastricht) Europäischen Union Regierung Schüssel II Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses 30.6.2003 1962 1988 1994 und 15.1.1999 Einrichtung des „Österreich-Kon- 28.1.2005 1920 Verfassung der Änderungsgesetz 1974 1983 1984 Änderungsgesetz zum 8.10.1992 1996 1998 „Konsultationsmechanismus“ vents“, dessen Aufgabe die Ausarbei- tung eines einzigen Verfassungstextes Letzte Plenarsitzung des Österreich- Bundesrepublik (geän- 1938-1945 zur Kommunalgesetz- Änderungsge- 1976 Änderungsgesetz zum Änderungsgesetz zum 1985 B-VG: Stärkung der Rolle des Politische Ver- Vorlagen der Bundesre- Länderentwurf zur und Stabilitätspakt zwischen ist, um die zahlreichen Verfassungs- Konvents, Vorlage eines Verfassungsent- 1862 gebung: Revision der setz zum B-VG: Forderungs- B-VG: Einschränkung B-VG: Stärkung der Neuer Forde- Bundesrates Bund und Ländern. Prinzip: keine gesetze und Verfassungsbestimmungen wurfs und eines Berichts an den Bundesprä- Reichsgemeindegesetz dert: 1929); das Prinzip Auflösung der Län- einbarung über gierung über die Reform Bundesstaatsreform zusammenzufassen sowie die Aufgaben- Bundesverfassung, Stär- Stärkung des katalog der des Einflusses der Rolle des Bundesrates rungskatalog - Verschiebung finanzieller Lasten sidenten, die Bundesregierung, den National- der kommunalen Selbst- der und Errichtung die Reform des des Bundesstaates (vom („Länderverwal- verteilung zwischen Bund, Ländern und kung der kommunalen Föderalismus Länder Bundesregierung auf und der Länderkompe- der Länder Die Länder erhalten die Möglich- zwischen Bund und Ländern und den Bundesrat, die Landeshauptleute verwaltung wird in der deutscher Gaue Bundesstaa- Parlament noch nicht tungsgerichte“) Gemeinden, die Finanzierungsmecha- Selbstverwaltung in die Länder tenzen keit, internationale Staatsver- ohne Absprache, „wer an- nismen und das Kontrollsystem auf und die Landtage, der im Anschluss im Verfassung verankert. tes verabschiedet) Österreich träge abzuschließen. schafft, der bezahlt“ Bundes- und Landesebene zu Parlament erörtert wird überarbeiten kann Absetzung initiieren Zuständigkeiten Verfassungsgerichtshof Bundesversammlung Bundespräsident Nationale Aufgaben: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit in allgemeiner und direkter Wahl für sechs Jahre gewählt Artikel 10 des B-VG zählt die ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes auf: Außenpolitik, Finanzen, Handelspolitik, öffentli- Ebene Bundesrat (Legislative); 64 von den Landta- Nationalrat (Legislative); 183 in allge- ernennt und setzt ab der Verwaltung, der Verfassungsmäßigkeit von gen im Verhältnis zur Einwohnerzahl jedes meiner und direkter Wahl nach dem Gesetzen und Verordnungen sowie der staats- che Sicherheit, Verkehrswesen, Arbeitsrecht usw. Nationale Landes gewählte Mitglieder Verhältniswahlrecht für vier Jahre ge- rechtlichen Verantwortung der obersten Organe Ausschließliche Gesetzgebung und Verwaltungsvollzug in diesen Angelegenheiten. Ebene kann auflösen Verfügt über ein aufschiebendes Vetorecht. wählte Mitglieder Muss Gesetzentwürfen des Bundes, die die Bundesregierung Innenminister Artikel 11 B-VG: Gesetzgebung Bund – Vollziehung Land (z. B.: Straßenverkehr, Staatsbürgerschaft, Umweltverträglichkeitsprüfung) Länderkompetenzen berühren, zustimmen. den Nationalrat verantwortlich Verwaltungsgerichtshof Artikel 12 des B-VG zählt die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes auf (Grundsätze), die jedes Land durch den Erlass von Ausführungsge- bestehend aus Bundeskanzler, Vizekanzler und (höchste verwaltungsgerichtliche Instanz); ����� setzen umsetzen muss (u. a. Armenwesen, Jugendfürsorge, Bevölkerungspolitik, Bodenreform). Bund Bundesministern; vom Bundespräsidenten ernannt Aufgabe: Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Die überwiegende Mehrzahl der Gesetzgebungsakte erfolgt auf Bundesebene. wählt die Mitglieder des Bundesrates lobt an aufschiebendes Veto der Regierung für die Ländergesetze Neun Länder Landeshauptmann Landesregierung Unabhängige Verwaltungs-Senate der Länder. Artikel 11 B-VG: Länder sind für den Vollzug bestimmter Bundesgesetze zuständig. (Wien ist Land und Gemeinde) wird vom Landtag gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Zwei Systeme: Regionale Regionale Sie entscheiden insbesondere über Berufungen in Ver- Er vertritt das Land nach außen und leitet die Sitzungen der Lan- • „Proporzsystem“; jede Partei mit einem bestimmten Artikel 12 B-VG: Erlassung von Ausführungsgesetzen zu Bundesgrundsatzgesetzen und Vollziehung der Ausführungsgesetze Ebene Landtag waltungsstrafverfahren und allgemeinen Verwaltungs- Ebene desregierung. Er ist Organ der mittelbaren Bundesverwaltung auf Sitzanteil im Landtag hat das Recht, ein oder mehrere mittlerer Ebene und im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung Mitglieder der Regierung zu stellen (Burgenland, Ober- verfahren sowie über Beschwerden gegen Akte unmittel- Artikel 15 B-VG: Generalklausel: Landeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung sind alle Angelegenheiten, die nicht nach anderen Mitglieder in allgemeiner und direkter Wahl nach dem Der Bundespräsident kann den Landtag auf Vorschlag der an die Weisungen der Bundesregierung bzw. Bundesminister österreich, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten). barer Befehls- und Zwangsgewalt. Kompetenzbestimmungen dem Bund zugeordnet sind, z. B.: Raumordnung, Naturschutz, Baurecht, Grundverkehr. Verhältniswahlrecht für fünf oder sechs Jahre gewählt. Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Wählt den Landeshauptmann und die übrigen Mitglie- auflösen gebunden. Er ist im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung • Regierung/Opposition; der Regierung (eventuell Koali- Mittelbare Bundesverwaltung: Die Vollziehung von Bundesgesetzen erfolgt durch den Landeshauptmann und die ihm unterstellten Behörden. gegenüber den anderen Mitgliedern der Landesregierung und tionsregierung) steht eine Opposition gegenüber (Vor- der der Landesregierung. Ist im Bereich der Länder- untergeordneten Behörden weisungsbefugt. arlberg, Tirol, Salzburg, Wien). Der Landeshauptmann wird funktionell als Bundesorgan tätig und ist an die Weisungen der Bundesregierung bzw. Bundesminister gebunden. kompetenzen die maßgebliche Legislative Amt der Landesregierung (unterstützender Verwaltungsapparat des Landeshauptmanns und der Landesregierung) dem Innenminister in Angelegenheiten der Sicherheitspolizei verantwortlich Der Landtag wählt den Landeshauptmann und die Landesregierung 99 Bezirksverwaltungsbehörden Haben Vollzugskompetenzen; können Bescheide erlassen Bezirke, dezentralisierte Verwaltungsbehörden Bezirkshauptmannschaft Zwischen- Aufsichtsrecht des Bundes und des jeweiligen Landes Zwischen- (monokratische) Behörde der staatlichen Verwaltung auf Bezirksebene. bestellt den Bezirkshauptmann ebene Der Bezirkshauptmann wird von der Landesregierung bestellt. Die ebene Bezirkshauptmannschaft ist die erste Instanz in Angelegenheiten der Rechtsmittel gegen individuelle Ent- scheidungen, nach Erschöpfung des unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung und der Rechtsweges bei den verschiedenen Landesverwaltung. Die Gemeinden können lokale Befugnisse an die lokalen Instanzen Bezirkshauptmannschaft übertragen. 14 Städte mit eigenem Statut und Wien; Bezirksverwaltungsangelegenheiten werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Eigener Wirkungsbereich: Generalklausel. Allgemeine Kompetenz der Gemeinden für Angelegenheiten von ausschließlichem oder überwie- nachträgliche Kontrolle, Aufsichtsbehörde gendem Gemeindeinteresse. Wesentliche Aufgaben sind z. B.: 2359 Gemeinden • Bestellung der Gemeindeorgane, der Ge- • örtliche Baupolizei • Förderung und Erhalt des gemeinschaftli- Kommunale Kommunale Gemeinderat Gemeindevorstand Bürgermeister meindebediensteten • örtliche Gesundheitspolizei chen Lebens: Theater, soziale Dienste Ebene • örtliche Sicherheitspolizei • örtliche Raumplanung • örtliche Veranstaltungspolizei Ebene in allgemeiner und direkter Wahl nach dem Die Parteien sind proportional zu ihrer wird in der Mehrzahl der Länder in allgemeiner und direkter Verhältniswahlrecht gewählt. Die Zusammen- Stärke vertreten. Dem Gemeindevorstand Wahl gewählt, in den übrigen Ländern durch den Gemeinderat; • örtliche Straßenpolizei setzung spiegelt die Stärke der verschiedenen steht der Bürgermeister vor. Er ist vorbera- er ist Mitglied des Gemeinderates (nicht zwingend in Wien Parteien wider. Die Mitglieder wählen den tendes Organ in den Angelegenheiten, die und in der Steiermark) und des Gemeindevorstandes; er leitet Gemeindevorstand. Er ist oberstes Organ der in die Zuständigkeit des Gemeinderates die Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindevorstan- Übertragener Wirkungsbereich: Die Gemeinden übernehmen ihnen zum Vollzug übertragene Aufgaben des Bundes oder des Landes. Die Gemeinde in Angelegenheiten des eigenen Wir- fallen, und hat Entscheidungsbefugnis in des; er ist Organ der Gemeinde in den Angelegenheiten des Gemeinde vollzieht staatliche Verwaltungsaufgaben. Der Bürgermeister ist dem Bund bzw. dem Land für ihren Vollzug verantwortlich. kungsbereichs. Er ist an keine Weisungen gebun- finanziellen, rechtlichen und wirtschaftli- eigenen Wirkungsbereichs und der staatlichen Verwaltung in den. chen Belangen. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs. Rolle der Gebietskörperschaften im 1980 1988 1992 1994 1998 1966 Die Länder und Gemeinden werden in den europäischen Einigungsprozess und Der Österreichische Ge- 1972 Arbeitsgemeinschaft Alpen- 1978 Arbeitsgemeinschaft AL- Europäisches Rahmen- übereinkommen über die 23.9.1987 Ratifizierung der Euro- Novelle zum B-VG räumt den Informationskreislauf der Europäischen Union Artikel 23d B-VG; 1995 Vereinbarung zur grenzüber- schreitenden Zusammenarbeit Ab Ende der 90er Jahre: Gründung weiterer EuRegios Ländern die Möglichkeit ein, einbezogen: aktive Beteiligung der Länder an Beteiligung der Gründung der bei den grenzüberschreitenden meindebund kann sich an allen Beratungen über länder ARGE-ALP (DE/IT/ PEN-ADRIA (IT/AT/SI/HU/ grenzüberschreitende päischen Charta der kommunalen Selbstver- mit den an Österreich angren- der Erarbeitung österreichischer Stellungnah- Länder und Ge- EuRegio Salzburg zwischen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der mit Regionen in der Tschechi- AT/CH): grenzüberschrei- DE/CH/HR): grenzüber- Zusammenarbeit zwi- zenden Staaten oder deren men zu allen Vorhaben der Europäischen Uni- meinden in Angele- – Berchtesgadener schen Republik, der Slowakei, Beziehungen Gesetze und Erlasse tende Zusammenarbeit schreitende Zusammenarbeit schen Gebietskörper- waltung (die am 1.9.1988 in Kraft tritt) Teilstaaten Verträge abzu- on, die in ihren Kompetenzbereich fallen. Die genheiten der euro- Land – Traunstein Autonomen Provinz Trient und dem Land Tirol Ungarn, Slowenien, Deutsch- beteiligen. schaften oder Behörden schließen. päischen Integration land, Italien und der Schweiz (anhand von Beispielen) Länder können im Rahmen ihrer Befugnisse verbindlich für die Republik eintreten. (Europaregion)
QG-69-05-731-DE-C Dezentralisierungsprozess: Belgien EUROPÄISCHE UNION EUROPÄISCHE UNION Ausschuss der Regionen Direktion Beratende Arbeiten Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms Ausschuss Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel der Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30 CoR – Studien – 1/2005 – 12 Brüssel, Januar 2005 Regionen
Dezentralisierungsprozess: Belgien Geschichtlicher 7.2.1831 1908 1921 26.6.1945 1948 12.3.1950 1952 1960 1970 März 1992 Mai 1993 1.11.1993 13.6.1999 1.2.2003 12.7.2003 Benelux- Belgien plant seine Umwandlung Erste Regierung Dehaene Belgien wird Inkrafttreten des Vertrags über die Europa- und Regionalwahlen, Inkrafttreten des Vertrags Zweite Regierung Verhofstadt Überblick Neue Verfassung Der Kongo wird von Belgien annektiert. Wirtschaftsunion zwischen Belgien und Luxemburg UNO- Mitglied Allgemeines, gleiches Wahlrecht Volksabstimmung über die Rückkehr für Frauen auf allen Ebenen König Leopolds III. (57,6 % Ja-Stimmen) Mitglied Wirtschaftsunion in einen Föderalstaat (neue Mitte-Links-Regierung) ein Föderalstaat. Europäische Union (Maastricht) Wahlen der Gemeinschaften von Nizza der EGKS 4.10.1830 1893 1919 1921 5.2.1945 1948 April 1949 1.8.1950 21.7.1951 1957 30.6.1960 1988 Herbst 1992 31.7.1993 1.5.1999 Juli 1999 18.5.2003 Unabhängigkeitserklärung 1. Verfassung- Allgemeines, gleiches Allgemeines, gleiches Wahlrecht Zweiter Weltkrieg: Benelux- NATO- König Leopold III. Baudouin I. Mitglied Belgisch-Kongo Achte Regierung unter Premierminister Martens (die Ratifizierung des Vertrags Tod König Baudouins I., Inkrafttreten des Vertrags Erste Regierung Parlamentswahlen Belgiens srevision Wahlrecht für Männer für Frauen auf Gemeindeebene Ganz Belgien wird befreit. Zollunion Mitglied dankt ab. wird König. der EWG wird unabhängig Regierung bilden die christlich-sozialen Parteien) von Maastricht Albert II. wird König der Belgier. von Amsterdam Verhofstadt Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses 1989 1993 2000-2001 12.8.2003 1975 1980 1988 1993 Staatsreform: neue Zuständigkeiten 1963 1970 1977 1989 Drei Sondergesetze: Sondergesetz, das die Sondergesetz zur Änderung des 1932 Verringerung „Egmont-Pakt“: Die Verfassungsrevision: Verfassungsrevision: Verfassungsrevision föderale Struktur vervoll- für die Regionen und Gemeinschaften 19.3.2004 1836 Politik der Einspra- Sprachgesetz: Stärkung des Verfassungsrevision: Ausweitung der Zustän- 1983 1984 Gesetz über das – Ausweitung der Befugnis- ständigt; die Stellung der als politische Körperschaften des Föde- Sondergesetzes vom 8. August 1980 Gesetz über die Zuer- 1962 Prinzips der Einsprachigkeit, Beginn des Entföderalisie- der Anzahl der Befugnisse der Provinzen digkeiten der Gemein- Reformen für die Einrichtung des Ausweitung der Zuständig- Finanzierungssystem se des Schiedshofs zur vollständigen über die institutionelle Reform: neue Einteilung der Provin- chigkeit (abgesehen Kommunen (Zu- werden angesichts des keiten der Regionen und der Föderalisierung des kommunalen Zweckverbände ralstaats; neue Finanzverordnung für die kennung des Wahlrechts Festlegung der Schaffung von vier Sprachge- rungsprozesses, Schaffung schaften, Ausstattung der Deutschsprachige Schiedshofes der Regionen und – Brüsseler Einrichtungen Zuständigkeiten für die politischen zen und Kommunen von Brüssel: Politik der sammenschluss von praktizierten Föderalismus Gemeinschaften, Schaf- Staates; Reform des (intercommunales) unterliegt Gemeinschaften, Regionalisierung der für Ausländer bei Kom- Sprachgrenze bieten der Gemeinschaften und Regionen mit Legislativ- Gemeinschaft Gemeinschaften – Finanzierungssystem der Körperschaften des Föderalstaats Mehrsprachigkeit) Kommunen) in Frage gestellt. fung der Region Brüs- Zweikammersystems ausschließlich der Zustän- Provinz- und Gemeindeordnung munalwahlen Regionen befugnissen Regionen und Gemein- (Ein-, Aus- und Durchfuhr von sel-Hauptstadt schaften digkeit der Regionen (tritt 2002 in Kraft) Waffen) Der Einheitsstaat Belgien Der Föderalstaat Belgien in seiner derzeitigen Form Föderale Zuständigkeiten (Gesetzgebungsbefugnis: Erlass von Gesetzen) (bis 1970) König Regierung König Regierung • Verteidigung • Landwirtschaft (*) • Justiz • Beschäftigung (*) • Finanzen (*) • Verkehr (*) • soziale Sicherheit • Gebrauch der Sprachen (*) Abgeordneten- Nationale Senat Senat Abgeordnetenkammer • öffentliches • Steuerpolitik (*) Nationale Ebene Regierung der Abgeordneten- Gesundheitswesen (*) • Entwicklungshilfe (*) kammer 150 direkt gewählte Mitglieder Ebene 71 Mitglieder (40 direkt gewählt, 21 von den Räten der kammer verantwortlich • Geld- und Währungspolitik Gemeinschaften bestimmt, zehn gemeinsam bestimmt) • internationale Beziehungen (*) (*) Geteilte Zuständigkeiten. untersucht die Zuständigkeitskonflikte im Bereich der Gesetzgebung zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen • Wirtschaftspolitik (*) • Energie (*) Einheitsstaat Belgien Zehn Senatoren • Außenhandel (*) Ein Senator Zehn Senatoren Zuständigkeiten der Gemeinschaften Deutschsprachige Zusammenarbeit Französische Zusammenarbeit Gemeinsame Gemeinschaftskommission Zusammenarbeit (Gesetzgebungsbefugnis: Die Gemeinschaften erlassen Dekrete mit Geset- Gemeinschaften Gemeinschaften zeskraft, wobei die föderale gesetzgebende Gewalt den Gemeinschaften Gemeinschaft zwischen den Gemeinschaft zwischen den zwischen den Regierungen Regierungen Regierungen; Flämische nicht übergeordnet ist.) Ebene der Rat: 89 Mitglieder des Parlaments der Kollegium: fünf Mitglieder der Regierung Ebene der Parlament: Regierung: Parlament: Regierung: Region Brüssel-Hauptstadt der Region Brüssel-Hauptstadt Gemeinschaft • Gebrauch der Sprachen (*) • internationale Beziehungen (*) 94 Mitglieder (75 aus maximal acht • Kultur • Fürsorge 25 direkt drei bis Mitglieder, ein- gewählte fünf Mitglieder, dem Parlament der Französische Gemeinschaftskommission Flämische Gemeinschaftskommission • allgemeine und berufliche • ausschließliche Zuständigkeit schließlich des Bildung für Forschung und Entwicklung Mitglieder einschließlich Wallonischen Region, Präsidenten • Medien einschließlich Radio und die Außenpolitik in diesem des Präsidenten 19 aus dem Parlament Rat: 72 Mitglieder des Kollegium: drei Minister Rat: 17 Mitglieder des Kollegium: zwei Minister Regierung: und Fernsehen Bereich der Region Brüssel- Parlaments der Region Parlaments der Region Parlament: Brüssel-Hauptstadt und zwei Staatssekretäre Brüssel-Hauptstadt und ein Staatssekretär maximal • Gesundheitspflege und Jugend- (*) Geteilte Zuständigkeiten. Hauptstadt) 124 direkt elf Mitglieder, schutz gewählte einschließlich Mitglieder des Präsidenten Zuständigkeiten der (Gesetzgebungsbefugnis: Die Regionen erlassen Schiedshof Regionen: wirtschaftliche Dekrete mit Gesetzeskraft, wobei die föderale gesetz- Regionale Wallonische Region Region Brüssel-Hauptstadt Bereiche gebende Gewalt den Regionen nicht übergeordnet ist.) Regionale Ebene • städtebauliche Entwicklung und • Wirtschaftspolitik (*) Parlament: Regierung: Parlament: Regierung: Drei regionale Flämische Region Ebene Raumplanung • internationale Beziehungen (*) 75 direkt gewählte Mitglieder maximal neun Mitglieder, 89 direkt gewählte fünf Mitglieder Staatssekretäre (die flämische Region ist mit der • Umwelt • Beschäftigung (*) • öffentliche Bauaufträge (Infrastruktu- • Steuerpolitik (*) einschließlich des Präsidenten Mitglieder flämischen Gemeinschaft ren) • Überwachung der Provinz- und • Verkehr (*) Gemeindeordnung zusammengelegt worden) • Außenhandel (*) • ausschließliche Zuständigkeit für • Landwirtschaft (*) Forschung und Entwicklung und die • Energie (*) Außenpolitik in diesem Bereich sowie • sozialer Wohnungsbau Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen Aufsichtsbefugnis Verwaltungszuständigkeiten der Provinzen • Stadtplanung Provinziale Provinziale Aufsichtsbefugnis Aufsichtsbefugnis Aufsichtsbefugnis Fünf wallonische Fünf flämische Instandhaltung der Infrastruktur Provinzen Provinzen Provinzen • Befugnis, in den Bereichen Erziehungswesen, Kultur und Sport Initiati- Ebene Ebene Provinzen Provinzen • ven zu ergreifen • garantiert die richtige Anwendung sämtlicher Rechtsvorschriften der föderalen gesetzgebenden Gewalt, der Gemeinschaften und der Regio- Ständiger Ständiger nen Provinzialrat Provinzialrat Ausschuss Ausschuss • allgemeine Angelegenheiten der Provinz überwacht die Kommunalverwaltung Verwaltungszuständigkeiten der Kommunen • Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Kommunale Kommunale Wallonische Kommunen Brüsseler Gemeinden Flämische Kommunen • Durchführung der Wahlen • Standesamt Wallonische 19 Brüsseler Flämische Ebene Ebene 262 wallonische Kommunen (einschließlich der neun • Baugenehmigungen Kommunen Gemeinden Kommunen 19 Brüsseler Gemeinden 308 flämische Kommunen • Instandhaltung der Straßeninfrastruktur deutschsprachigen Kommunen) eventuelle kommunale eventuelle kommunale • soziale Wohlfahrt Zweckverbände Zweckverbände • allgemeine Angelegenheiten der Kommune Bürgermeister- und Bürgermeister- und Bürgermeister- und Gemeinderat Bürgermeister Gemeinderat Bürgermeister Gemeinderat Bürgermeister Schöffenkollegium Schöffenkollegium Schöffenkollegium Rolle der Gebietskörperschaften im 1980 1980 Europäisches Rah- 8.3.1994 5.4.1995 18.5.1995 europäischen Einigungsprozess und 1970 Vereinbarung über die grenz- menübereinkommen 15.10.1985 1986 5.5.1993 Kooperationsabkommen zwischen dem 30.6.1994 Rahmenabkommen über die Kooperationsabkom- Kooperationsabkom- Abkommen mit überschreitende Zusammen- über die grenzüber- Konvention der bei den grenzüberschreitenden Luxemburg zur arbeit zwischen dem Saar- schreitende Zusam- Unterzeichnung der Europäischen Beneluxstaaten über Sondergesetz Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen über die Bestimmungen für Vertretung des Föderalstaates, men zwischen dem Föderalstaat und den men über die Rechts- stellung der in Bot- gegenseitigen Hilfe- land, Lothringen, dem Groß- menarbeit zwischen grenzüberschreiten- über die Föde- der Gemeinschaften und der Beziehungen leistung im Kata- herzogtum Luxemburg, Gebietskörperschaften Charta der kom- munalen Selbst- de Zusammenarbeit: ralisierung der den Abschluss gemeinsamer Verträge; Kooperationsabkommen über die Vertre- Regionen bei den Internationalen drei Regionen Belgi- ens über die interna- schaften oder Konsula- ten tätigen Vertreter Rheinland-Pfalz und Walloni- oder Behörden in in Kraft getreten am Außenpolitik Organisationen im Falle gemein- (anhand von Beispielen) strophenfall en (Region Saar-Lor-Lux – Madrid: in Kraft verwaltung 1.4.1991 tung des Königreichs Belgien im Rat der Europäischen Union samer Zuständigkeiten tionale Umweltpoli- tik der Gemeinschaften und der Regionen Rheinland-Pfalz – Wallonien) getreten am 22.12.1982
QG-69-05-731-DE-C Dezentralisierungsprozess: Bulgarien EUROPÄISCHE UNION EUROPÄISCHE UNION Ausschuss der Regionen Direktion Beratende Arbeiten Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms Ausschuss Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel der Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30 CoR – Studien – 1/2005 – 26 Brüssel, Januar 2005 Regionen
Dezentralisierungsprozess: Bulgarien Geschichtlicher 1929 5.9.1944 15.9.1946 14.12.1955 12.7.1991 1.3.1993 14.12.1995 22.1.2002 29.10.2004 Gründung des „Zveno-Kreises“ durch republikanische Intellektuelle und Mitglieder der Armee, Einmarsch sowjetischer Ausrufung der Volksrepublik Bulgarien Beitritt Verabschiedung Assoziationsabkommen Antrag auf Georgi Părvanov Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung für Überblick die sich für ein Bündnis mit Jugoslawien einsetzen Truppen in Bulgarien (1947-1989) zur UNO der derzeitigen Verfassung EU/Bulgarien EU-Beitritt Staatspräsident Europa durch 25 Mitgliedstaaten | | | | | | | | | | | | | | | | | | 28.7.1913 19.5.1934 8.9.1946 Februar 1947 Januar 1990 7.5.1992 1994 10.-12.12.1999 1.2.2003 Vertrag von Bukarest; Teilung Mazedoniens; Bulgarien erhält den Staatsstreich des Referendum: Die Monarchie Vertrag von Paris; Bulgarien verliert die eroberten Gebiete, Änderungen der Beitritt Assoziiertes Mitglied der WEU Europäischer Rat von Helsinki; Eröffnung Inkrafttreten des östlichen Teil des Gebietes (Pirinska Makedonija) „Zveno-Kreises“ wird abgeschafft. behält jedoch seine Grenzen (von 1940). sozialistischen Verfassung zum Europarat (Westeuropäische Union) der EU-Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien Vertrags von Nizza Die Etappen des Dezentralisierungs- prozesses 1996 1998 2001 2002 17.9.1991 1995 1995 1996 Bulgarische Gemeinden 1999 Kooperationsvereinbarung Beginn der finanziellen Gesetz über kommunale 1996 Gesetze betreffend die 1999 2004 Gesetz über Raum- Gesetz über die Gesetz betreffend schließen sich zum Natio- Gesetz betreffend Nationaler Plan für zwischen dem bulgarischen Dezentralisierung mit dem Selbstverwaltung und kommunale Gesetz betreffend kommunalen Steuern Gesetz betreffend die planung kommunalen Wahlen das Kommunal- nalen Gemeindeverband der die kommunalen regionale Entwicklung Ministerrat und dem Natio- Ziel einer größeren finan- Verwaltung (mehrfach geändert, die Volksbefragung und Gebühren regionale Entwicklung (geändert 2001) (geändert 1996) eigentum Republik Bulgarien (NAMRB) Haushalte nalen Gemeindeverband der ziellen Unabhängigkeit der insbesondere 1995, 1999, 2003) zusammen Republik Bulgarien Gemeinden (verschiedene Rechtsakte) Zuständigkeiten Zuständigkeiten des Zentralstaates in allen Bereichen Volksversammlung (Narodno Sobranie) (Legislative) Regierung (Exekutive) Verfassungsgericht Staatspräsident 240 Abgeordnete, die in allgemeiner, Präsident und Vizepräsident; von den auf fünf Jahre in allgemeiner, direkter Wahl gewählt Nationale Ministerpräsident; Stellvertretende(r) Ministerien und ein Minister Nationale prüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit; direkter und geheimer Wahl auf vier Jahre Mitgliedern der Versammlung in der Ebene Ernennung und Entlassung Ministerpräsident(en); ohne Portefeuille; Ebene besteht aus zwölf Richtern, von denen alle drei gewählt werden ersten Sitzung nach den Parlamentswahlen durch die Ernennung und Entlassung durch Ernennung und Entlassung Jahre vier auf neun Jahre ernannt werden. Vier gewählt; dem Präsidenten der Versamm- Volksversammlung den Ministerpräsidenten durch die Volksversammlung Richter werden von der Volksversammlung lung können maximal fünf Vizepräsiden- auf Vorschlag des gewählt, vier weitere vom Staatspräsidenten ten zur Seite stehen Die Volksversammlung wählt und entlässt die Regierung auf Vorschlag des Ministerpräsidenten. Ministerpräsidenten ernannt und die übrigen vier gemeinsam von den Richtern des Obersten Kassationsgerichts und des Obersten Verwaltungsgerichts gewählt. Die bulgarische Verfassung legt fest: „Das Gebiet ist eine territoriale Verwaltungseinheit zur Durchführung regionaler Politik, zur Verwirklichung staatlicher Verwaltung vor Ort und zur Sicherung der Übereinstimmung nationaler und örtlicher Interessen“ (Arti- 28 Regionen = Gebiete (Oblasti) (seit der Reform vom 1.1.1999) kel 142). Die Verwaltung des Gebiets übt ein von der Gebietsverwaltung unterstützter Regionalgouverneur (= Gebietsverwalter) aus (Arti- Regionale Regionale Dezentralisierte staatliche Verwaltungen, denen die Regionalgouverneur = Gebietsverwalter Die stellvertretenden kel 143 Absatz 1). Ebene Ebene Umsetzung der Staatspolitik auf regionaler Ebene obliegt (oblasten upravitel); wird von der Regionalgouverneure werden vom Der Regionalgouverneur gewährleistet „die Durchsetzung der staatlichen Politik“ (Artikel 143 Absatz 3). Regierung ernannt und überwacht die Ministerpräsidenten ernannt. Umsetzung der Staatspolitik auf regionaler Ebene Die Regierung ernennt die Regionalgouverneure. Verwaltungsbefugnisse der Städte • Standesamt • Straßen und Brücken von lokaler • Bildungswesen: Grund- und • Abwasserbeseitigung Bedeutung weiterführende Schulen 264 Städte (Obština) 3850 Gemeinden bzw. Stadtbezirke • Trinkwasserwirtschaft • ÖPNV • Gesundheitswesen: städtische Kommunale Kommunale • Hausmüll • Wohnungswesen Krankenhäuser Stadtrat (obštinski săvet); in allgemeiner, direkter Vorsitzender des Stadtrates; von den Bürgermeister einer Stadt (Kmet); in Die subkommunale Ebene umfasst die Gemeinden Bürgermeister einer Gemeinde (Kmet na Bürgermeister eines Stadtbezirks Ebene Ebene Wahl nach dem Verhältniswahlrecht auf vier Jahre Mitgliedern des Stadtrates gewählt allgemeiner, direkter Wahl nach dem und (in den Großstädten) die Stadtbezirke (24 in kmetstvo); in allgemeiner, direkter Wahl (Rayonen Kmet); vom Stadtrat gewählt • öffentliche Anlagen • Raumplanung • Kultur und Sport gewählt Mehrheitswahlrecht in zwei der Hauptstadt Sofia, sechs in Plovdiv und fünf in gewählt, wenn die Einwohnerzahl mehr als • Friedhöfe • soziale Dienste Wahlgängen auf vier Jahre gewählt Varna). Jede Stadt mit über 100 000 Einwohnern 250 beträgt kann Stadtbezirke schaffen. Gemeinden und Stadtbezirke Gemeinden und Stadtbezirke gehören territorial und administrativ zu Städten und werden vom Stadtrat konstituiert. Der Bürgermeister einer Gemeinde bzw. eines Stadtbezirks hat folgende Aufgaben: • Ausführung des Gemeindehaushalts • Organisation der • ggf. weitere Aufgaben, die ihm vom • Durchführung öffentlicher Arbeiten Verwaltungsdienstleistungen Bürgermeister der Stadt oder kraft ei- • Ernennung und Entlassung von • Aufrechterhaltung der öffentlichen nes Gesetzes des Parlaments übertra- Gemeindemitarbeitern Ordnung und Schutz vor Katastrophen gen werden Rolle der Gebietskörperschaften im • Umweltschutz und -sanierung und Unfällen 2.6.1998 europäischen Einigungsprozess und 3.10.1994 Unterzeichnung des Europäischen Rahmenübereinkommens über die • Führen der Einwohner- und • Vertretung der Gemeinde bzw. des bei den grenzüberschreitenden Unterzeichnung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstver- waltung des Europarates (am 1.9.1995 in Kraft getreten) grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Europarates (so genanntes „Übereinkommen von Madrid“ vom 21.5.1980) (am 8.8.1999 in Kraft Standesamtsregister Stadtbezirks Beziehungen getreten) (anhand von Beispielen)
QG-69-05-731-DE-C Dezentralisierungsprozess: Zypern EUROPÄISCHE UNION EUROPÄISCHE UNION Ausschuss der Regionen Direktion Beratende Arbeiten Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms Ausschuss Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel der Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30 CoR – Studien – 1/2005 – 16 Brüssel, Januar 2005 Regionen
Dezentralisierungsprozess: Zypern 1571-1878 1914 1923 1931 1954 16.8.1960 19.12.1972 15.7.1974 13.2.1975 1.1.1988 1.2.2003 16.6.2003 1.5.2004 Geschichtlicher � Ottomanische Nachdem sich die Türkei mit Deutschland verbündet hat, Vertrag von Lausanne; die Türkei verzichtet auf Volksaufstand der Zyperngriechen für eine Griechenland appelliert an die UNO, für die Verwirklichung des Rückzug Großbritanniens aus Zypern und Unabhängigkeit Zyperns, Beitritt Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens Von der griechischen Militärjunta eingefädelter Der von den Türken besetzte Nordteil der Insel wird Zweite Stufe des Assoziierungsabkommens betreffend Inkrafttreten des Tassos Papadopoulos, Beitritt zur Überblick Herrschaft wird Zypern durch Großbritannien annektiert. jegliche Ansprüche auf Zypern. Vereinigung mit Griechenland (Enosis) Grundsatzes der Selbstbestimmung auf Zypern Sorge zu tragen. Zyperns zur UNO (20.9.1960) und zum Commonwealth zwischen der EWG und Zypern Staatsstreich gegen Präsident Makarios zum „Türkischen Bundesstaat von Zypern“ erklärt. den Abschluss der Zollunion mit der EU Vertrags von Nizza Staatspräsident Europäischen Union Februar 1959 20.7.1974 15.11.1983 1878 1878-1960 1915 1925 1950 1955-1959 20.5.1961 1963 25.6.1973 Die Türken befürchten eine Angliederung Zyperns an Einseitige Proklamation der Unabhängigkeit der so genannten „Türkischen 3.7.1990 16./17.4.2003 14.7.2003 29.10.2004 Großbritannien bietet an, Zypern an Griechenland Unterzeichnung der Abkommen von Zürich und London (Vereinigtes Königreich, Grie- Unterzeichnung des Vertrags über Abtretung Zyperns an Großbritannien durch die Türkei als Britische Zypern wird zur britischen Volksabstimmung: 96 % der Zyperngriechen Kampf gegen chenland, Türkei und die beiden zypriotischen Gemeinschaften), in denen eine Anglie- Beitritt Zyperns Aufstand der Zyperntürken KSZE- Griechenland und marschieren (mit 40 000 Soldaten, die Republik Nordzypern“ („TRNZ“), die bislang nur von der Türkei anerkannt EU- Unterzeichnung des Ratifizierung abzutreten unter der Bedingung, dass sich Griechenland 37 % der Insel besetzen) in Zypern ein; Teilung Zyperns und vom UNO-Sicherheitsrat verurteilt wurde (Resolution 541/83). eine Verfassung für Europa Gegenleistung für britische Unterstützung gegen die Russen Herrschaft dem Kriegsbündnis gegen Deutschland anschließt. Kronkolonie erklärt. stimmen für eine Vereinigung mit Griechenland. die Kolonialherrschaft derung der Insel an ein Drittland oder eine Gebietsaufteilung ausgeschlossen wurden. zum Europarat gegen den Staat Gründungsmitglied Beitrittsantrag EU-Beitrittsvertrags in Athen des EU-Beitrittsvertrags durch die „Attila-Linie“, auch „grüne Linie“ genannt. Die Etappen des Dezentralisierungs- Oktober 1985 prozesses 1964 Gesetz Nr. 111 über die 1960 Gesetz über die 1999 Stadtgemeinden, das das Gemeindegesetz Nr. 86(1) von Verabschiedung der Städtischen Gebiets- Gesetz über die Städtischen Ge- 1999, das das Gemeindegesetz, Kapitel Verfassung körperschaften, Kapitel bietskörperschaften, Kapitel 240, 243, und das Gesetz über die Gemein- 240 / Gesetz über die und das Gesetz über die Stadt- deverwaltungen, Kapitel 244, aufhob Stadtgemeinden gemeinden Nr. 64 aufhob und und ersetzte. Nr. 64 ersetzte Zuständigkeiten Repräsentantenhaus (Legislative) Regierung (Exekutive) Verfassungsgericht (Judikative) Staatspräsident Nationale Nationale Vizepräsident Minister; werden vom Staatspräsi- Es setzt sich zusammen aus 13 Richtern, von denen einer Nationale Gesetzgebungskompetenz in sämtlichen Bereichen Ebene in allgemeiner Direktwahl für fünf Jahre gewählt, übt Ebene Setzt sich zusammen aus 80 Abgeordneten, Präsident; von den Abgeordneten aus seine Befugnisse über den Ministerrat aus, wird vom denten und vom Vizepräsidenten Präsident des Verfassungsgerichts ist; seine Aufgabe von denen 56 von der griechischen Ge- ihren Reihen gewählt Repräsentantenhaus eingesetzt ernannt besteht darin, über die Verfassungsmäßigkeit von Die Regierungs- meinschaft und die übrigen 24 von der mitglieder werden Rechtsakten zu befinden. türkischen Gemeinschaft gewählt werden. vom Staatspräsi- denten ernannt. Die Distriktkommissare sind für die Umsetzung der Regierungspolitik auf dieser Ebene zuständig. Sechs Distrikte Regionale Regionale Ebene Distriktskommissar; wird von der Kommission für den Öffentlichen Dienst ernannt, ist Ebene Beamter und Repräsentant des Staates auf regionaler Ebene. Stadtgemeinden: 33 Stadtgemeinden (in denen ca. 50 % der Bevölkerung des Landes leben) Kommunale Kommunale • Gesundheitswesen • Abwasserwirtschaft und -reinigung Ebene Ebene Stadtrat; nach dem Verhältniswahlrecht in allgemei- Bürgermeister (Exekutivorgan); in allgemei- Stellvertretender Bürgermeister; aus den Verwaltungsausschuss; die Mitglieder • soziale, sanitäre und medizinische Dienste • Abfallwirtschaft und -verwertung ner Direktwahl für fünf Jahre gewählt, die Mitglie- ner, geheimer Direktwahl in einem Wahlgang Reihen der Stadtratsmitglieder in gehei- werden vom Stadtrat ernannt. • Wasserversorgung und -bewirtschaftung • Handels- und Gewerbevorschriften derzahl schwankt je nach Größe der Stadtgemeinde auf fünf Jahre gewählt; führt den Stadtrat an mer Abstimmung gewählt zwischen acht und 26 Stadtratsmitgliedern. • Instandhaltung und Bau von Brücken und • Friedhöfe und Bestattungswesen Straßen • Schlachthöfe • öffentliche Beleuchtung • städtische Märkte Gemeinderäte: 353 Gemeinderäte (in deren Gebiet ca. 35 % der Bevölkerung leben) • Gesundheitswesen Gemeinderat; er besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellver- Es gibt Bestimmungen betreffend die Bildung von Verbandsge- • Bau und Instandhaltung von Straßen tretenden Vorsitzenden und drei bis sieben weiteren Mitgliedern meinden und die Einrichtung zweier gesonderter Gemeinderäte • Abfallwirtschaft und -verwertung (abhängig von der Bevölkerungsgroße der Gemeinde) und wird in Gemeinden, in denen sowohl Zyperngriechen als auch Zy- • Instandhaltung der öffentlichen Wege für fünf Jahre gewählt. perntürken leben. • öffentliche Beleuchtung Rolle der Gebietskörperschaften im europäischen 8.10.1986 Einigungsprozess und bei den Zypern unterzeichnet die grenzüberschreitenden Beziehungen Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Euro- (anhand von Beispielen) parates (am 1.9.1988 in Kraft getreten).
QG-69-05-731-DE-C Dezentralisierungsprozess: Tschechische Republik EUROPÄISCHE UNION EUROPÄISCHE UNION Ausschuss der Regionen Direktion Beratende Arbeiten Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms Ausschuss Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel der Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30 CoR – Studien – 1/2005 – 25 Brüssel, Januar 2005 Regionen
Dezentralisierungsprozess: Tschechische Republik Geschichtlicher 1.1.1993 2.2.1993 12.3.1999 1.2.2003 16./17.4.2003 1.5.2005 29.2.1920 16. 5.1935 Januar 1945 1946 14.5.1955 1968 1969 29.12.1989-20.7.1992 1.7.1992 Beitritt Inkrafttreten des Unterzeichnung des Beitritt der Tschechischen Republik Überblick Wahlsieg der Gründungsmitglied des „Prager Frühling“, „Sozialismus mit Einführung eines föderalen Systems, durch das die Václav Havel Präsident der Tschechischen Auflösung des Verabschiedung einer Sowjetisch-tschechoslowakischer Vertrag; so- Befreiung der Ostslowakei durch die Rote Armee und „Samtene Scheidung“: Spaltung der Tschechischen und Slowa- Václav Havel wird zum Präsidenten der Tschechischen wjetische Militärhilfe in Abhängigkeit von den kischen Föderation; Gründung der Tschechischen Republik Republik gewählt; Wiederwahl am 20. Januar 1998. zur NATO Vertrags von Nizza Beitrittsvertrags in Athen zur Europäischen Union tschechoslowakischen Verfassung Wiederherstellung der Vorkriegs-Tschechoslowakei Kommunisten Warschauer Pakts menschlichem Antlitz“ unter Dubček beiden Republiken eigene Institutionen erhalten und Slowakischen Föderation Warschauer Pakts | | französisch-tschechoslowakischen Verträgen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 1.1.1993 30.6.1993 6.10.1993 2003 13./14.6.2003 29.10.2004 28.10.1918 1924 29./30.9.1938 24.10.1945 25.2.1948 1960 August 1968 November 1989-1993 1992 16.12.1992 Beitritt Beitritt Unterzeichnung eines Assoziierungs- Václav Klaus wird zum Präsidenten Referendum über den Unterzeichnung des Vertrags über Gründung der ersten Tschechoslowakischen Republik (1918-1938) Unterzeichnung zweier französisch-tschechoslowakischer Münchner Abkommen; das Sudetenland Die Tschechoslowakei wird Kommunistischer Staatsstreich in Prag, durch den Verabschiedung einer neuen, Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten „Samtene“ Revolution (Fall des Kommunismus); Assoziierter Verabschiedung einer abkommens zwischen der EU zur OSZE zum Europarat und der Tschechischen Republik gewählt. EU-Beitritt (77,30 % Ja-Stimmen) eine Verfassung für Europa auf der Grundlage der Abkommen von Pittsburgh und Cleveland Verträge; französische Militärhilfe wird an Hitler abgetreten. Gründungsmitglied der UNO. die Tschechoslowakei Teil des „Ostblocks“ wird sozialistischen Verfassung in die Tschechoslowakei Tschechische und Slowakische Föderative Republik Partner der WEU neuen Verfassung der Tschechischen Republik Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses 1992 1.1.1993 1998 Verabschiedung Schaffung eines lo- 2000 2000 2000 2003 einer neuen Verfassung, Annahme des Verfas- 1990 1990 1990 1990 kalen Steuersystems, das sungsgesetzes Nr. 347/1997 2000 2000 Gesetz Nr. 131/ Gesetz Nr. 147/2000 Gesetz Nr. 248/ Abschaffung der in deren Kapitel VII die Gesetz Nr. 128/2000 2000 über die Haupt- 2000 über die Förde- 1990 geschaffenen Abschaffung der 1962 Gesetz Nr. 367 über Gesetz Nr. 418 Gesetz Nr. 425 über den Gebietskörperschaften über die Schaffung autonomer Gesetz Nr. über die Bezirksäm- Grundprinzipien der lokalen über die Gemeinden stadt Prag (ersetzt rung der regionalen 76 Bezirksämter geschaffenen acht die Gemeinden über die Haupt- die Bezirksämter die Einführung und Er- Gebietskörperschaften auf 129/2000 über die ter (ersetzt Gesetz Selbstverwaltung auf zwei Gesetz 418/1990) Entwicklung (okres) Regionen (kraje) stadt Prag hebung lokaler Steuern höherer (regionaler) Ebene Regionen 425/1990) Ebenen – Gemeinden und Regionen (kraje) – fest- ermöglicht (kraje) ab 2000 gelegt sind Der Präsident der Republik ernennt in Abstimmung mit dem Senat die Richter. Zuständigkeiten Zweikammerparlament (Legislative) (poslanecká sněmovna) Das Parlament wählt den Präsidenten Regierung (Exekutive) Verfassungsgericht (Judikative) Gesetzgebungsbefugnisse auf nationaler Ebene in sämtlichen Bereichen der Republik. Präsident der Republik Der Präsident der Republik ernennt die Regierung und beruft sie ab. Die Abgeordnetenkammer; wird für vier Der Senat; wird für die Dauer von sechs wird von den beiden Kammern des Parla- Nationale Nationale Jahre in allgemeinen Wahlen nach dem Jahren gewählt, wobei alle zwei Jahre ein ments für fünf Jahre gewählt und darf nur Ministerpräsident; wird vom Präsidenten der Republik ernannt Die 15 Richter dieses Gerichtshofs werden vom Ebene Ebene Verhältniswahlrecht gewählt. Die 200 Drittel der Senatoren neu gewählt wird. Die einmal wiedergewählt werden Präsidenten der Republik im Einvernehmen mit Abgeordneten dieser Kammer wählen den 81 Senatoren wählen den Vorsitzenden und Stellvertretende(r) Ministerpräsident(en); vertreten den Ministerpräsidenten dem Senat für die Dauer von zehn Jahren ernannt Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und dessen Stellvertreter und berufen sie ab. Der in dessen Abwesenheit und entscheiden über die Verfassungsmäßigkeit berufen sie ab. Senat kann nicht aufgelöst werden. der Gesetze. Minister (darunter ein Minister ohne Geschäftsbereich); werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ernannt Der Präsident der Republik kann die Abgeordnetenkammer auflösen. Die Regierung ist der Abgeordnetenkammer verantwortlich. 14 Regionen (kraje) 14 Regionen (kraje) Die 14 Regionen (einschließlich Hauptstadt Regionalversammlung; die Mitglieder Regionales Exekutivorgan; wird von der Nach Maßgabe des Verfassungsgesetzes Nr. 347/1997 müssen die Zuständigkeiten der Regionen in einem eigenen Gesetz Regionale Prag) wurden mit dem Verfassungsgesetz werden in direkter und verhältnismäßiger Regionalversammlung gewählt und Regionale geregelt werden. Ebene Nr. 347/1997 geschaffen, das am 1. Januar Wahl für vier Jahre gewählt. Sie wählen aus abberufen Ebene 2000 in Kraft trat. ihrer Mitte das regionale Exekutivorgan. . 6254 Gemeinden (obec) Gemeinderat (Beschlussorgan); wird für vier Jahre in direkter Gemeindevorstand (Exekutivorgan); hat zwischen fünf und Gemeindeamt; setzt sich aus dem Bürgermeister und der Gemeinden (obec) und geheimer Wahl gewählt und legt die Mitgliederzahl des 55 Mitglieder. Seine Sitzungen werden vom Bürgermeister Kommunalverwaltung (stellvertretender Bürgermeister und Kommunale Kommunale Gemeindevorstandes entsprechend der Einwohnerzahl und der oder dessen Stellvertreter geleitet. Der Bürgermeister und Sekretär) zusammen. Allgemeine Zuständigkeiten der Gemeinden Ebene Fläche der Gemeinde fest. die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden vom Ebene Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. • Wasserversorgung und Abwasserreinigung • Verwaltung der kommunalen Infrastruktur • Fernwärmeversorgung • Verwaltung der kommunalen Straßenverkehrswege . • Abfallbewirtschaftung • Wirtschaftsförderung • Grünflächenverwaltung und -pflege • Umweltschutz • Friedhöfe • Stadtplanung • Gesundheitswesen • Sport • Sozialhilfe und Jugendpolitik • Brandbekämpfung Zuständigkeiten, die bestimmten Gemeinden vom Zentralstaat übertragen wurden Rolle der Gebietskörperschaften im • Bildungswesen (Vor- und Grundschulen) • Energieversorgung europäischen Einigungsprozess und 24.6.1998 • kommunales Verkehrsmanagement (ÖPNV, Straßen- • Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei den grenzüberschreitenden 25.5.1998 Unterzeichnung der Europäischen Unterzeichnung des Europäischen Rahmenübereinkommens über die und Schienenverkehr) • Wohnungswesen Beziehungen Charta der kommunalen Selbstver- grenzüberschreitende Zusammenar- • Kultur waltung (Europarat), die am beit zwischen Gebietskörperschaften • Landwirtschaft (anhand von Beispielen) 1.9.1999 in Kraft tritt oder Behörden (Europarat), das am 21.3.2000 in Kraft tritt
QG-69-05-731-DE-C Dezentralisierungsprozess: Dänemark EUROPÄISCHE UNION EUROPÄISCHE UNION Ausschuss der Regionen Direktion Beratende Arbeiten Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms Ausschuss Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel der Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30 CoR – Studien – 1/2005 – 7 Brüssel, Januar 2005 Regionen
� � Dezentralisierungsprozess: � Dänemark Geschichtlicher � 1918 Allgemeines 1944 Volksentscheid über die Unabhängigkeit � 1949 Gründungsmitglied � 14.1.1972 Margarete II. tritt die Nachfolge 1979 Autonomie 1985 Austritt Grönlands aus der EWG 2.6.1992 Ablehnung des Maastrichter Vertrags 1.11.1993 Inkrafttreten des Vertrags über 28.9.2000 29.10.2004 Volksabstimmung über den Beitritt zur Eurozone: Unterzeichnung des Vertrags Überblick Wahlrecht, Frauenwahlrecht Islands, das Republik wird der NATO von Frederik IX. an. Grönlands nach einer Volksabstimmung mit 50,7 % der Stimmen die Europäische Union (Maastricht) 53,2 % Nein-Stimmen über eine Verfassung für Europa 1661 1849 1948 1959 2.10.1972 1.1.1973 27.2.1986 18.5.1993 28.5.1998 1.5.1999 1.2.2003 Absolute Konstitutionelle Die Färöer erhalten Mitglied Volksabstimmung über den Beitritt zur EWG: Mitglied 56,2 % der Wähler stimmen für die Einheitliche Zweite Volksabstimmung über den Volksabstimmung über den Vertrag von Inkrafttreten des Inkrafttreten des Monarchie Monarchie Autonomiestatus. der EFTA 63,3 % der Stimmen der EWG Europäische Akte. Maastrichter Vertrag: 56,7 % Ja-Stimmen Amsterdam: 55,1 % Ja-Stimmen Vertrags von Amsterdam Vertrags von Nizza Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses 1.10.2002 1.1.2003 Anfang des 1.4.1970 29.5.2001 Die Regierung richtet eine „Struktur- 1849 1953 Der Zusammenschluss Frühjahr 2003 2.12.2004 20. Jahrhunderts 1848 • Gesetz über die Einteilung der lokalen 73,8 % der Wähler der Insel Bornholm kommission“ ein, die Empfehlungen für die zwischen den fünf „kommu- Die Regierung legt Gesetz zur Stärkung der Verfassungsrevision – Die Selbstver- und regionalen Gebietskörperschaften: Organisation des gesamten öffentlichen Sektors Änderung des Gesetzes Übertragung von Zustän- Die Färöer erhalten sprechen sich für den Zusammenschluss ner“ (Gemeinden) und dem den Vorschlag zur Befugnisse der Lokal- und waltung der lokalen Gebietskörperschaf- Zusammenschlüsse aussprechen soll (einschließlich der Frage weite- über die Kommunalver- digkeiten an die Lokalver- Autonomiestatus der fünf Gemeinden und des Kreises der „amt“ (Kreis) Bornholm Strukturreform des Regionalbehörden ten wird Verfassungsgrundsatz • Gesetz über die Kommunalverwaltung: rer Zusammenschlüsse zwischen Kreisen und waltung waltung Insel aus. wird vollzogen öffentlichen Erweiterung der Befugnisse Gemeinden). Sektors vor. Dänischer Zentralstaat (vor 1953) Der heutige dezentralisierte dänische Staat (seit 1953) Zuständigkeiten des Staates Alle gesetzgebende Gewalt liegt beim Staat (außer für König/Königin König/Königin Grönland und die Färöer, die über eine eigene gesetzgebende Nationale ernennt Nationale ernennt den Ministerpräsidenten Gewalt verfügen) Ebene Ebene Ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen: Parlament Zwei aus allgemeinen und direkten Wahlen • Polizei, Verteidigung und Justizverwaltung Folketing hervorgegangene Vertreter im Folketing • auswärtige Angelegenheiten und Entwicklungshilfe Landsting Folketing Regierung (Parlament = Legislative); Außen- und • Hochschulwesen und Forschung (Zweite Kammer = Legislative); geht aus (Parlament = Legislative); geht aus Regierung Innenminister geht aus allgemeinen und direkten Wahlen hervor. Verteidigungspolitik • Krankengeld, Kindergeld und Renten allgemeinen und indirekten Wahlen hervor allgemeinen und direkten Wahlen hervor obliegen der • Arbeitslosenversicherung und Arbeitsaufsicht dem Parla- ment ver- Zentralregierung • verschiedene kulturelle Aktivitäten antwortlich • Subventionen für Handel und Industrie Zuständig für die Verwaltung auf staatlicher Ebene Kontrolle (a posteriori) Zuständigkeiten der Kreise Regionale und Regionale und der Rechtmäßigkeit aller • Krankenhäuser und Krankenversicherung 25 Counties Amtshandlungen kommunale Ebene kommunale Ebene Kontrolle (a posteriori) ernennt einen Staatsamtmann pro Kreis • weiterführende Schulen und Abendgymnasien (højere der Rechtmäßigkeit aller forberedelseseksamen) Vor der Verabschiedung des Nach dem Gemeindegesetz von 1970 Amtshandlungen • Betreuung körperlich und geistig behinderter Menschen Regierungsgesetzes von 1970 • Verschiedene kulturelle Aktivitäten 268 Kommuner (Gemeinden) 14 Amtskommuner (Kreise) • Raumordnung (Regionalplanung) Gemeinderat (Bezirksrat); in allgemeinen und • öffentlicher Regionalverkehr direkten Wahlen gewählte Mitglieder, den Staatsamtsbehörde; • Natur- und Umweltschutz Der Verfassungsgrundsatz der Vorsitz hat der vom Rat gewählte Bürgermeister inne. Kreistag eine pro Kreis kommunalen Selbstverwaltung findet bis Mitglieder werden in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt – tagt unter Vorsitz des Landrates Zuständigkeiten der Kommunen mindestens ein weiterer (vom Kreistag gewählt) • Staatsamtmann; durch den Anfang des 20. Jahrhunderts kaum • Kinder- und Altenbetreuung ständiger Ausschuss (in Staat ernannter Beamter Anwendung. 25 Amtskommuner (Kreise) Finanzausschuss der Regel zwischen vier • Prüfung des Anspruchs auf Geldleistungen, Frührenten und umfassende staatliche Aufsicht (obligatorisch) unter und sechs Ausschüssen), mindestens ein weiterer ständiger Ausschuss, i. d. R. Wahl von vier • Vier durch den Kreistag aus verschiedene andere Sozialleistungen und deren Auszahlung Vorsitz des Bürger- und zwar Mitgliedern • Grundschulwesen • „soziale Sicherung“ Finanzausschuss • „Gesundheit/soziale Siche- • „Bildung und Soziales“ seiner Mitte gewählte • Stadtbüchereien und Sporteinrichtungen sowie weitere meisters; legt den (obligatorisch); tagt unter Vorsitz des Mitglieder Haushalt vor • „öffentliche Arbeiten“ Landrates und legt den Haushalt vor rung“ • „Krankenhäuser“ Grönland kulturelle Aktivitäten • „Umwelt“ • „öffentliche Arbeiten“ • „Kreisdienste“ • Parlament Grönlands; gesetzgebende • bedingtes Arbeitslosengeld (tvangsaktivering) und • „Bildung und Kultur“ • „Umwelt“ Gewalt Beschäftigungsprogramme für nicht versicherte Arbeitslose • Eigene Regierung • öffentliche Dienste: Umweltschutzmaßnahmen und Verwaltung unter der Leitung • 1979: Autonomiestatus des Verwaltungsdirektors Verwaltung unter der Leitung des Verwaltungsdirektors Notfalldienste • Seit 1985 nicht mehr Mitglied der • Raumordnung (Stadtplanung) Europäischen Gemeinschaft • Aufnahme und Eingliederung von Flüchtlingen • 18 Gemeinden ein Drittel der dänischen Bevölkerung 1388 Kommuner (Gemeinden) Stadt Frederiksberg Kontrolle (a posteriori) der Rechtmäßigkeit aller Amtshandlungen Befugnisse und Färöer Zuständigkeitsbereiche der Kreise und Gemeinden • Parlament der Färöer Administrative Unterschiede zwischen städtischen • Eigene Regierung und ländlichen Verwaltungseinheiten bis 1970 • Nicht-Mitglied der Europäischen Stadt Kopenhagen Gemeinschaft Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche • Seit 1948 Autonomiestatus der Kreise und Gemeinden • 50 Gemeinden Landgemeinden Stadtgemeinden Rolle der Gebietskörperschaften im europäischen Einigungsprozess und 1962 1970 1980 1992 Gesetz, das es den Kreisen und Ge- Januar 1993 1994/1995 1977 3.2.1988 bei den grenzüberschreitenden Konvention von Helsinki – Rechtsgrund- lage für die Zusammenarbeit zwischen Gründung eines deutsch-dänischen Ausschusses zur Förderung der Kooperationsabkommen Europäisches Rahmenabkom- men über die grenzüberschrei- Ratifizierung der Europäi- meinden ermöglicht, an der Entwick- lung von Industrie und Handel (ins- Schaffung der Region Øresund – grenzüberschrei- Errichtung des kommunalen Exportnetzwerks (Det kommuna- März 1997 Gründung der Gruppe B7 – Beziehungen den nordischen Staaten (Bereiche Rechts- grenzüberschreitenden Zusammenar- zwischen den nordischen Ländern über Zusammenar- tende Zusammenarbeit zwi- schen Charta der kommu- nalen Selbstverwaltung (die besondere über Programme der tende Zusammenarbeit zwischen Kopenhagen und le Eksportnetværk) durch eine Gruppe von Gemeinden als Reak- Zusammenarbeit zwischen wesen, Kultur, Infrastrukturen und Um- beit (heute Grundlage der Umsetzung schen Gebietskörperschaften Europäischen Union) und an der den Ostseeinseln (anhand von Beispielen) weltschutz) von Interreg II) beit auf Gemeindeebene oder Behörden (Madrid) am 1.9.1988 in Kraft tritt) Ausarbeitung der Regionalprogram- Malmö tion auf das wachsende Interesse an Fachstudienreisen me mitzuwirken
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