DOKUMENTE ENTWURF des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 - Europa EU

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EUROPÄISCHE KOMMISSION

 DOKUMENTE
 ENTWURF
 des Gesamthaushaltsplans
 der Europäischen Union
 für das Haushaltsjahr 2020
 BAND 4
 EINZELPLAN IV
 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

DE   COM(2019) 600 — DE               5.7.2019
Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts
anderes angegeben ist.

Etwaige Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 und 3 der Haushaltsordnung, die
bei den Titeln 5 und 6 des Einnahmenplans verbucht werden, können als
zusätzliche Mittel bei der Linie eingesetzt werden, zu deren Lasten die
ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt
worden ist.

Die Ziffern für die Ausführung beziehen sich auf sämtliche bewilligten Mittel,
inklusive der Haushaltsmittel, zusätzlichen Mittel und zweckgebundenen
Einnahmen.
5.7.2019   DE         Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020   IV/1

                          EUROPÄISCHE UNION

                           ENTWURF
                    des Gesamthaushaltsplans
                     der Europäischen Union
                   für das Haushaltsjahr 2020

                                  BAND 4

                               EINZELPLAN IV

                COURT OF JUSTICE OF THE EUROPEAN UNION
IV/2                  DE                       Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                       5.7.2019

                                           HAUSHALTSVORANSCHLAG FÜR 2020

                                                         I. EINLEITUNG

       In der vorliegenden Einleitung sollen der Hintergrund dieses neuen Haushaltsjahrs im Licht der Tätigkeiten des
       Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden auch: Gerichtshof oder Organ) und die den Haushaltsvoranschlag
       für 2020 kennzeichnenden Haushaltsleitlinien dargestellt werden.

       Im Anschluss an diese Einleitung werden in Abschnitt II („Detaillierte Aufschlüsselung der laufenden Sachausgaben
       des Haushaltsvoranschlags 2020“) die verschiedenen Aspekte, die die vom Organ für seine Sachausgaben vorgelegten
       Haushaltsanträge rechtfertigen, genau und eingehend beschrieben; in Abschnitt III werden die Anträge im Rahmen der
       Umsetzung der letzten Stufe der Reform des Gerichtsaufbaus der Union dargelegt und in Abschnitt IV werden die
       technischen Änderungen an der Haushaltsstruktur dargestellt.

       1.       Entwicklung der Rechtsprechungstätigkeit

            Anders als bei den anderen Organen der Europäischen Union, die die Möglichkeit haben, ihre Arbeitslast zu
            begrenzen oder Negativprioritäten festzulegen, oder bei anderen obersten oder höheren Gerichten ist in Bezug
            auf den Gerichtshof der Europäischen Union stets zu beachten, dass es den Gerichten, aus denen er sich
            zusammensetzt, nicht möglich ist, die Zahl der bei ihnen anhängig gemachten Rechtssachen zu steuern. Sie
            haben jedoch alles daran zu setzen, diese Rechtssachen weiterhin mit der erforderlichen hohen Qualität und
            innerhalb angemessener Fristen bearbeiten zu können.

       Im Jahresbericht 2018 des Gerichtshofs der Europäischen Union, der auf der Internetseite Curia (curia.europa.eu/jcms/
       AnnualReport) abrufbar ist, wird die Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs und des Gerichts im Jahr 2018 dar­
       gestellt.

       Der Jahresbericht enthält außerdem alle Statistiken, die es ermöglichen, vom Streitsachenvolumen, von der Zahl der
       abgeschlossenen Rechtssachen und von der Dauer der Verfahren vor den beiden das Organ bildenden Gerichte
       Kenntnis zu nehmen.

       Diese Analysen und statistischen Angaben zeigen deutlich, dass das vergangene Jahr durch eine sehr intensive
       Rechtsprechungstätigkeit der beiden Gerichte gekennzeichnet war. Die Gesamtzahl der bei diesen Gerichten im
       Jahr 2018 anhängig gemachten Rechtssachen (1 683) ist gegenüber 2017 (1 656) gestiegen. Die Zahl der erledigten
       Rechtssachen hat 2018 sehr stark zugenommen (1 769 Rechtssachen gegenüber 1 594 im Jahr 2017, ungefähr + 11 %).

       Speziell beim Gerichtshof erreichte die Zahl der im Jahr 2018 neu eingegangenen Rechtssachen eine Rekordhöhe (849
       Rechtssachen gegenüber 739 im Jahr 2017, das seinerseits ein Rekordjahr war, was die bei diesem Gericht einge­
       reichten Rechtssachen anbelangt). Wie im Vorjahr stellen die Vorabentscheidungsersuchen den größten Teil der
       eingereichten Rechtssachen dar (568). Was die erledigten Rechtssachen anbelangt, so ist die Zahl der Rechtssachen,
       über die Gerichtshof im Jahr 2018 entschieden hat, die höchste seiner Geschichte (760 gegenüber 699 im Jahr 2017).
       Die Statistiken des Gerichts für das Jahr 2018, das zweite Jahr der vollständigen Umsetzung seiner neuen Struktur
       nach der Reform, zeigen die positiven Ergebnisse der Verstärkung dieses Gerichts mit einer Rekordzahl von 1 009
       erledigten Rechtssachen (gegenüber 895 im Jahr 2017), was eine Zunahme um fast 13 % darstellt. Die Zahl der
       eingereichten Rechtssachen ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken (834 gegenüber 917 im Jahr 2017), was eine
       erhebliche Verringerung des Bestands der anhängigen Rechtssachen ermöglichte (- 175 Rechtssachen, d. h. eine
       Abnahme um nahezu 12 %).

       Die durchschnittliche Verfahrensdauer verzeichnete beim Gericht einen gewissen Anstieg (20 Monate gegenüber 16,3
       im Jahr 2017), insbesondere aufgrund der Erledigung einer Reihe von Wettbewerbssachen von sehr großem Umfang
       und sehr großer Komplexität im Jahr 2018.

       Was den Gerichtshof anbelangt, ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Vorabentscheidungsverfahren gegen­
       über 2017 stabil geblieben (16 Monate gegenüber 15,7 im Jahr 2017). Andererseits war das Jahr 2018 durch eine
       Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer bei den Direktklagen (18,8 Monate gegenüber 20,3 im Jahr
       2017) und bei den Rechtsmitteln (13,4 Monate gegenüber 17,1 im Jahr 2017) gekennzeichnet.
5.7.2019             DE                       Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                              IV/3

      Der Gerichtshof arbeitet weiterhin unermüdlich daran, eine qualitativ hochwertige, effiziente und transparente Justiz zu
      gewährleisten. Was die Qualität anbelangt, ist einer der Aspekte, die die diesbezüglichen Bemühungen bestätigen, die
      weitere Zunahme im Jahr 2018 der Zahl der Rechtssachen, die durch erweiterte Spruchkörper sowohl beim Gerichts­
      hof als auch beim Gericht entschieden wurden: von der Großen Kammer des Gerichtshofs wurden 80 Rechtssachen
      abgeschlossen (gegenüber 46 im Jahr 2017) und von Kammern mit fünf Richtern beim Gericht 87 Rechtssachen
      (gegenüber 18 im Jahr 2017).

      Wie die nachstehende Tabelle zeigt, bestätigt die Entwicklung der Rechtsprechungstätigkeit im Zeitraum 2012-
      2018 deutlich eine klare Tendenz nach oben, die im Übrigen das Vertrauen bezeugt, das die nationalen Gerichte und
      die Rechtsbürger in die Unionsgerichte haben.

                                                                        2012               2018     % Veränderung 2012-2018

      Neu eingegangene Rechtssachen                                    1 427              1 683                18

      Erledigte Rechtssachen                                           1 404              1 769                26

      Hinzuweisen ist auf den noch stärkeren Anstieg der Zahl abgeschlossener Rechtssachen (+ 26 %), da dies
      objektiv die von den Gerichten unter Mithilfe der unterstützenden Dienststellen unablässig erbrachten Produktivi­
      tätsbemühungen zum Ausdruck bringt, die in Punkt 2 im Einzelnen dargestellt werden.

      In den Jahren 2019 und 2020 hat das Organ wahrscheinlich einen weiteren Anstieg der Zahl der eingereichten
      Rechtssachen zu gewärtigen, was der allgemeinen Tendenz entspricht, die in den oben genannten Zahlen leicht zu
      erkennen ist.

      Was speziell den Gerichtshof anbelangt, erscheint ein weiterer Anstieg der Zahl der Vorabentscheidungsersuchen
      angesichts der allgemeinen Tendenz zu einem Anstieg dieser Ersuchen in den letzten Jahren wahrscheinlich. Zudem
      wird sich die Entwicklung der Streitsachen und der Produktivität des Gerichts sicherlich auch auf die Tätigkeit des
      Gerichtshofs auswirken, und zwar insbesondere aufgrund des Anstiegs der Zahl der Rechtsmittel, wobei darauf
      hinzuweisen ist, dass im Jahr 2018 durchschnittlich 27 % der Entscheidungen des Gerichts mit einem Rechtsmittel
      angefochten wurden.

      2.       Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz

           Der Gerichtshof der Europäischen Union beschreitet über die zur Verwaltung der Zunahme seiner Rechtspre­
           chungstätigkeit getroffenen gesetzgeberischen Entscheidungen hinaus seit mehreren Jahren sowohl auf der Ebene
           der Gerichte als auch auf der Ebene der unterstützenden Dienststellen alle Wege, die es ihm ermöglichen, die
           vordringlichen Ziele der Qualität und Zügigkeit bei der Behandlung der Rechtssachen so umfassend wie möglich
           zu beachten.
           Aus diesem Grund und für ein besseres Verständnis der Herausforderungen, die es anzunehmen gilt, sowie der
           sich daraus für das Jahr 2020 ergebenden Prioritäten sind die erfolgten Reformen bezüglich der Arbeitsmethoden
           und der Umfang der erzielten Effizienzsteigerung im Blick zu behalten.

      2.1.     Maßnahmen der Gerichte und der Kanzleien
      Die von den Gerichten und Kanzleien eingeleiteten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gerichte umfassen
      Folgendes:

      — Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen

      Die Gerichte üben ihre Tätigkeit in einem sehr strikten rechtlichen Rahmen aus, der so angelegt ist, dass eine
      geordnete Rechtspflege und die Gleichbehandlung aller Parteien gewährleistet wird, weshalb die Überarbeitung
      der Verfahrensordnungen der Gerichte (die dem Rat zur Genehmigung vorgelegt wurden) ein wertvolles Instrument
      bietet, um die Effizienz bei der Behandlung der Rechtssachen zu steigern. Jedes der Gerichte hat in den vergangenen
      Jahren seine Verfahrensordnung überarbeitet.

      Neben der Notwendigkeit, die Verfahrensvorschriften an die Wirklichkeit der derzeit vor die Gerichte getragenen
      Streitsachen anzupassen, besteht eines der Hauptziele dieser reglementarischen Änderungen darin, den verstärkten
      Einsatz der verschiedenen verfahrensrechtlichen Instrumente zu fördern, die es ermöglichen, die Behandlung bestimm­
      ter Rechtssachen unter Achtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens zu beschleunigen.
IV/4                 DE                          Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                               5.7.2019

       — Gesetzgebungsvorschläge für die Übertragung von Zuständigkeiten des Gerichtshofs auf das Gericht und
         für einen Mechanismus der vorherigen Zulassung bestimmter Kategorien von Rechtsmitteln beim Gerichts­
         hof

       Im März 2018 unterbreitete der Gerichtshof dem Unionsgesetzgeber einen Vorschlag zur Änderung seiner Satzung
       bezüglich der Übertragung eines Teils der Vertragsverletzungsverfahren auf das Gericht, die bisher ausschließlich vom
       Gerichtshof bearbeitet werden, und der Schaffung eines Mechanismus der vorherigen Zulassung bestimmter Katego­
       rien von Rechtsmitteln beim Gerichtshof. Angesichts des Stands der Diskussionen über den zweiten Teil dieses
       Antrags, die gut vorangekommen sind, dürfte die Einführung dieses Mechanismus der vorherigen Zulassung bestimm­
       ter Rechtsmittel im Jahr 2019 erfolgen. Diese Entwicklung wird es ermöglichen, die Zunahme der Zahl der vom
       Gerichtshof zu behandelnden Rechtssachen bis zu einem gewissen Grad einzudämmen.

       Was den Vorschlag betrifft, einen Teil der Vertragsverletzungsverfahren auf das Gericht zu übertragen, ist darauf
       hinzuweisen, dass er aufgrund der von der Europäischen Kommission und einigen Mitgliedstaaten im jetzigen Stadium
       geäußerten Vorbehalte zurückgezogen werden musste.

       — Arbeitsmethoden und -mittel der Gerichte und der Kanzleien

       Die Entwicklung des Streitsachenvolumens hat außerdem bestimmte Organisationsmaßnahmen erforderlich gemacht,
       nämlich u. a.:

       a) Anpassungen zur Rationalisierung der Arbeit bei den Gerichten, beispielsweise bezüglich der Besetzung der
          Kammern oder der Regeln für die Zuweisung der Rechtssachen;

       b) Maßnahmen im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielen und mit der Weiterverfolgung der Rechtssachen
          („Monitoring“), insbesondere dank leistungsfähigerer Informatikanwendungen;

       c) wesentliche Fortschritte bei der Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der mit der Rechtsprechungstätigkeit
          verbundenen Dokumentenflüsse, wobei der Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der Dokumentenflüsse im
          Vorfeld der gerichtlichen Entscheidungen oberste Priorität eingeräumt wurde. Die Anwendung e-Curia stellt einen
          entscheidenden Fortschritt beim Austausch von Dokumenten mit den Parteien dar, ohne den die Kanzleien der
          Gerichte der Herausforderung des erheblichen Anstiegs der Zahl eingereichter Rechtssachen nicht hätten begegnen
          können. Im Jahr 2018 wurden mehr als 4 800 Zugangskonten eröffnet und haben alle Mitgliedstaaten von der
          Anwendung Gebrauch gemacht; der prozentuale Anteil der über e-Curia eingereichten Verfahrensschriftstücke
          betrug 81 % gegenüber 38 % im Jahr 2012. Darüber hinaus ist e-Curia zum 1. Dezember 2018 zum ausschließ­
          lichen Modus der Übermittlung der gerichtlichen Dokumente zwischen den Parteivertretern und dem Ge­
          richt geworden. Gleichzeitig wurde die Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der Dokumentenflüsse nach
          Erlass der gerichtlichen Entscheidungen, d. h. der Dokumentenflüsse im Zusammenhang mit der Verbreitung der
          Rechtsprechung des Organs, durch die Ersetzung der alten Rechtsprechungssammlung in Papierform durch eine
          elektronische Rechtsprechungssammlung verwirklicht.

       2.2.   Maßnahmen auf der Ebene der unterstützenden Dienststellen (1)
       Im Kontext einer sehr starken Zunahme der Rechtsprechungstätigkeit ist es wesentlich, die Arbeitsfähigkeit der
       Kabinette und der mit der Rechtsprechungstätigkeit in sehr engem Zusammenhang stehenden Dienststellen zu stärken,
       zumindest aber zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, die sogenannten horizontalen Dienststellen (2) so effizient wie
       möglich zu organisieren. Das relative Gewicht dieser Dienststellen hat sich so von 16,5 % aller Beschäftigten im
       Jahr 2007 auf nur noch 14,3 % Ende 2018 verringert.

       Die folgenden beiden Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der unterstützenden Dienststellen sind hervorzuheben:

       — Neuorganisation der Dienststellen

       Auf interner Ebene wurden im Jahr 2018 die Dienststellen des Organs umorganisiert, um in einem Kontext, der von
       Haushaltszwängen, einer stetig wachsenden Arbeitsbelastung und einer raschen technologischen Entwicklung geprägt
       ist, erhebliche Synergieeffekte zu erreichen und darauf hinzuwirken, dass die Dienststellen den Bedürfnissen der
       Rechtsprechungstätigkeit noch besser gerecht werden.

       (1) Die unterstützenden Dienststellen umfassen alle Dienststellen des Gerichtshofs mit Ausnahme der Kabinette und der Kanzleien.
       (2) Die horizontalen Dienststellen umfassen die Dienststellen Personal, Finanzen, Informatik, Logistik, Immobilien, Protokoll und
           Kommunikation.
5.7.2019             DE                          Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                                       IV/5

      Konkret bedeutet dies, dass die Verwaltungsstruktur des Organs neu auf drei — anstatt vier — Generaldirektionen
      ausgerichtet wurde, nämlich eine Generaldirektion Verwaltung, eine Generaldirektion Multilingualismus und die
      Generaldirektion Information, während die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation unmittelbar den
      Kanzler zugeordnet wurde.

      — Strikte Regelung der Erfordernisse einer uneingeschränkten Mehrsprachigkeit

           Die Sprachenregelung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist dadurch gekennzeichnet, dass jede Amts­
           sprache der Union Verfahrenssprache sein kann (3). Die Achtung der uneingeschränkten Mehrsprachigkeit ist
           zwingend erforderlich, um mit den Parteien in der Verfahrenssprache zu kommunizieren und um die Verbreitung
           der Rechtsprechung in jedem Mitgliedstaat zu gewährleisten.

      Diese zwingenden Vorgaben in Verbindung mit der Entwicklung der Zahl der Streitsachen machen ohne Weiteres
      deutlich, dass das Ziel der Effizienzsteigerung im sprachlichen Bereich seit Langem oberste Priorität hat, um in
      erster Linie einen die Behandlung der Rechtssachen durch die Gerichte verzögernden Engpass zu vermeiden.

      Die Gerichte haben daher, was die Übersetzung betrifft, zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zu Einsparungen
      führten, wie die selektive Veröffentlichung der Rechtsprechung, die Erstellung von Zusammenfassungen von Vor­
      abentscheidungsersuchen, die Begrenzung der durchschnittlichen Länge der Schlussanträge der Generalanwälte, die
      auszugsweise Veröffentlichung bestimmter besonders langer Entscheidungen. Ohne diese Maßnahmen hätte im Jahr
      2018 die Zahl der zu übersetzenden Seiten (die sich auf 1,28 Millionen belief, was einen Anstieg um 15 % gegenüber
      dem Jahr 2017 bedeutet) bei über 1,8 Millionen gelegen. Daraus ergibt sich eine beachtliche Einsparung an Plan­
      stellen für Rechts- und Sprachsachverständige, die andernfalls zwingend erforderlich gewesen wären.

      Daneben, ebenfalls die Übersetzung betreffend, spielt die Zurverfügungstellung stets noch leistungsfähigerer In­
      formatikanwendungen, insbesondere im Bereich der Aufbereitung der Dokumente und der computergestützten
      Übersetzung (von den Sprachendiensten der Unionsorgane verwendete Software), eine wesentliche Rolle. Zudem
      ermöglicht der Ausbau der Rahmenbedingungen der Terminologiearbeit eine Rentabilisierung und Zentralisierung
      der Recherchen im Hinblick auf eine Förderung von deren systematischer Auswertung.

      Die Gesamtheit dieser Anstrengungen in Kombination mit einer verstärkten Externalisierung erweist sich als sehr
      erfolgreich, da im Jahr 2018 eine Produktionssteigerung bei den übersetzten Seiten um 6,8 % gegenüber dem Jahr
      2017 zu verzeichnen war.

      3.       Die den Haushaltsvoranschlag 2020 kennzeichnenden Haushaltsleitlinien
      Wie in den vorangegangenen Jahren wurde der Haushalt des Organs in dem Bestreben aufgestellt, die von der
      Haushaltsbehörde (4) und der Kommission (5) ausgesprochenen Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin zu berück­
      sichtigen.

      Der Gerichtshof hat seinen Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2020 unter Berücksichtigung der folgenden zwingenden
      Vorgaben erstellt:

      — Anwendung der von der Kommission übermittelten Annahmen für die Anpassungen der Bezüge (vgl. Abschnitt II
        Punkt 1.2) und Anwendung der Bestimmungen des Statuts der Beamten der Union (insbesondere im Zusammen­
        hang mit dem Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und der Beförderung). Diese beiden Elemente bilden den
        Hauptfaktor für die Entwicklung der Ausgaben des Titels 1 betreffend die Mitglieder und das Personal (12,05
        Millionen Euro), d. h. 2,81 % des Gesamthaushalts 2019;

      — gefolgt von einem rigorosen Ansatz bei Anträgen auf Schaffung neuer Planstellen: Daher sind die vom Gerichts­
        hof gestellten Anträge auf Schaffung und Anhebung von Planstellen in den Dienststellen des Organs und in den
        Kabinetten der Richter des Gerichtshofs zielgerichtete Anträge, die es dem Organs ermöglichen sollen, das
        reibungslose Funktionieren seiner gerichtlichen Tätigkeit sicherzustellen (siehe Abschnitt II Punkte 2.1 und 2.2).
        Diese Anträge führen zu einer Erhöhung des Haushalts um 2,5 Millionen Euro, d. h. 0,58 % des Gesamthaushalts
        2019;

      (3) Kein anderes Gericht, weder national noch international, ist gehalten, seine Verfahren in einer derart großen Zahl verschiedener
          Sprachen durchzuführen.
      (4) Vgl. die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Februar 2019 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2020.
      (5) Schreiben von Herrn Oettinger, Mitglied der Europäischen Kommission, vom 21. Januar 2019 an die verschiedenen Organe.
IV/6                 DE                           Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                                  5.7.2019

       — Einfrieren der nicht die Bezüge betreffenden Ausgaben wie von der Kommission gefordert: Der Gerichtshof ist
         über diese Vorgabe hinausgegangen, indem er eine Verringerung dieser Art von Ausgaben aufweist, was nicht
         unproblematisch ist in Anbetracht des Umstands, dass eine Vielzahl dieser Ausgaben vertraglichen Indexierungen
         unterliegen, die notwendigerweise durch Kürzungen bei anderen Ausgaben kompensiert werden müssen, um das
         Einfrieren auf dem Nominalniveau des Haushaltsplans 2019 zu gewährleisten. Die nicht die Bezüge betreffenden
         laufenden Sachausgaben verzeichnen insgesamt eine Verringerung um 1,98 Millionen Euro, d. h. - 0,46 % des
         Gesamthaushalts 2019.

       Im Jahr 2020 hat der Gerichtshof außerdem außerordentliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Abschluss der
       Umsetzung der Reform des Gerichtsaufbaus der Union zu gewärtigen.

       Nach den ersten beiden Stufen der sich aus der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments
       und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der
       Europäischen Union (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14) ergebenden Reform des Gerichtsaufbaus der Union, die mit
       der Ernennung von 18 zusätzlichen Richtern am Gericht umgesetzt wurden (6), tritt die Reform mit der teilweisen
       Erneuerung des Gerichts im September 2019 in die letzte Stufe ein. Die Zahl der Richter wird dann um weitere 8
       erhöht, so dass das Gericht danach insgesamt 54 Richter, d. h. 2 Richter pro Mitgliedstaat, haben wird (7).

       Das Jahr 2020 wird das erste Jahr sein, in dem sich die Auswirkungen der zusätzlichen Richterstellen des Gerichts auf
       den Haushalt über 12 Monate erstrecken werden, da das Gericht 2019 nur für den Zeitraum von September bis
       Dezember (4 Monate) vollständig mit 54 Richtern besetzt sein wird. Die insoweit im Jahr 2020 zu berücksichtigenden
       zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 0,72 Millionen Euro, was einer Erhöhung um 0,17 % des Gesamthaushalts 2019
       entspricht.

       4.     Zusammenfassung der Veränderungen bei den Mittelansätzen des Haushaltsvoranschlags 2020
       In der nachstehenden Tabelle sind die Mittelveränderungen des Haushaltsvoranschlags des Gerichtshofs für 2020
       gegenüber dem Haushaltsvoranschlag für 2019 zusammenfassend dargestellt und die Auswirkungen der Anträge
       bezüglich laufender Sachausgaben und außerordentlicher Ausgaben auf den Haushalt aufgeschlüsselt.

                                                          Haushaltsvoranschlag 2020
                                                                                                                          (Angaben in Euro)

                                     Gesamtbetrag des Haushalts 2019                                   429 468 936                %

       Veränderung bei den laufenden Sachausgaben                                                            10 388 564               + 2,42

       Ausgaben für die Mitglieder (ohne Berücksichtigung des Brexits)                                        – 812 000               – 0,19

       Brexit (- 3 Mitglieder)                                                                                – 324 750               – 0,08

       Ausgaben für Bezüge (Personal)                                                                        13 504 125               + 3,15

       Ausgaben, die nicht die Bezüge betreffen (ohne Berücksichtigung des Brexits)                         – 1 978 811               – 0,46

       Veränderung bei den außerordentlichen Ausgaben im Jahr 2020                                              720 000               + 0,17

       Reform des Gerichts (+ 8 Richter für 12 Monate gegenüber 4 Monaten im Jahr 2019)                         720 000               + 0,17

                                                                       Veränderungen insgesamt               11 108 564                2,59

                                                               Gesamtbetrag des Haushalts 2020             440 577 500

       (6) Das Verfahren zur Ernennung des letzten zusätzlichen Richters im Rahmen der ersten Stufe der Reform ist noch nicht abge­
           schlossen.
       (7) Die Verordnung 2015/2422 sah für die dritte Stufe der Reform 9 zusätzliche Richter beim Gericht vor. Entsprechend den
           Angaben des für den Haushalt zuständigen Kommissionsmitglieds in seinen Schreiben an die Präsidenten der Organe vom
           21. Dezember 2017 und vom 21. Januar 2019 und unter Berücksichtigung dessen, dass einer der für diese Stufe vorgesehenen
           zusätzlichen 9 Richter britischer Staatsangehörigkeit sein sollte, wurde jedoch davon ausgegangen, dass schließlich nur 8 zu­
           sätzliche Richter im September 2019 ihr Amt antreten werden.
5.7.2019             DE                       Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                            IV/7

      II. DETAILLIERTE            AUFSCHLÜSSELUNG   DER   LAUFENDEN                           SACHAUSGABEN             DES
                                         HAUSHALTSVORANSCHLAGS 2020
      1.      Annahmen für das Jahr 2020
      Bei der Aufstellung der Ausgabenvoranschläge sind die Angaben berücksichtigt worden, die die Kommission den
      anderen Organen am 6. Dezember 2018 übermittelt hat, damit die Haushaltsvoranschläge für 2020 auf koordinierten
      und harmonisierten Grundlagen vorgelegt werden.

      1.1.    Allgemeines Preisniveau
      Nach Schätzung der Kommission wird das allgemeine Preisniveau in Luxemburg im Jahr 2020 um durchschnittlich
      ungefähr 1,8 % ansteigen.

      1.2.    Höhe der Anpassung der Bezüge (Mittelansätze in den Kapiteln 1 0, 1 2 und 1 4)
      Die von der Kommission formulierten Annahmen für die Anpassungen der Bezüge belaufen sich auf + 3,1 % p. a. für
      das Anpassungsjahr 2019 (was sich für 12 Monate auf den Haushalt 2020 auswirkt) und auf + 2,5 % p. a. für das
      Anpassungsjahr 2020 (was sich für 6 Monate auf den Haushalt 2020 auswirkt).

      2.      Analyse der Anträge auf Änderungen am Stellenplan
      Trotz der Notwendigkeit, auch in Bezug auf die Planstellen eine strenge Politik zu verfolgen, wie sie vom Rat und
      von der Kommission angeraten wird, muss der Gerichtshof bestimmte Anträge auf Schaffung und Anhebung von sehr
      zielgerichteten Planstellen in den Dienststellen des Organs und in den Kabinetten des Gerichtshofs stellen.

      Diese Anträge werden in den folgenden Punkten 2.1 und 2.2 nacheinander dargelegt.

      2.1.    Aufstockungen bei den Dienststellen des Organs
      Der Gerichtshof beantragt die Schaffung von 16 neuen Dauerplanstellen. Dieser Antrag ist im Licht der drei
      folgenden wesentlichen Aspekte zu betrachten:

      a) Erhebliche strukturelle Veränderungen ohne Verstärkung der Dienststellen

           Was die im Dezember 2015 genehmigte Reform des Gerichtsaufbaus der Union betrifft, die im September 2019 zu
           einer Verdoppelung der Zahl der Richter am Gericht führen wird, hatte der Gerichtshof bei der Übermittlung seiner
           Reformvorschläge an die Rechtsetzungsbehörde beschlossen, nur für die Richterkabinette und die Kanzlei des
           Gerichts Planstellen zu beantragen, und der Rechtssetzungsbehörde gegenüber angekündigt, dass später ein auf eine
           Verstärkung der die Rechtsprechungstätigkeit unterstützenden Dienststellen, der Sprachendienststellen und der
           horizontalen Dienststellen gerichteter Antrag an die Haushaltsbehörde folgen würde.

      b) Streichung von 5 % der Planstellen im Zeitraum 2013-2017 (6,5 % bei der Kanzlei des Gerichtshofs und den
         Dienststellen)

           Der Gerichtshof hat im Zeitraum 2013-2017 das ihm auferlegte Ziel, die zum 1. Januar 2013 festgestellte Be­
           schäftigtenzahl um 5 % zu verringern, erfüllt. Somit wurden in dem betreffenden Zeitraum 98 Planstellen gestri­
           chen, wobei darauf geachtet wurde, die den Kabinetten der Gerichte zugewiesenen Stellen zu erhalten, was
           notwendigerweise stärkere Einschnitte auf der Ebene der Kanzlei des Gerichtshofs sowie der Dienststellen (deren
           Beschäftigtenzahl im genannten Zeitraum um 6,5 % verringert wurde) und insbesondere eine erhebliche Beschnei­
           dung der Übersetzungsressourcen zur Folge hatte.

      c) Umfang der erzielten Effizienzzuwächse und erreichte Grenzen

           Der Umfang der in den letzten Jahren erzielten Effizienzzuwächse hat es ermöglicht, die Zahl der abgeschlossenen
           Rechtssachen im Zeitraum 2012-2018 um 26 % zu erhöhen, obwohl bei den Dienststellen im selben Zeitraum
           Stellen abgebaut wurden. Diese Effizienzzuwächse haben nunmehr jedoch ihre Grenze erreicht, und die Arbeits­
           belastung, die im Zeitraum 2012-2018 um 18 % gestiegen ist, macht es den Dienststellen des Organs unmöglich,
           ihre Tätigkeit fortzusetzen, ohne das ordnungsgemäße Funktionieren des Organs zu beeinträchtigen.
IV/8                DE                       Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                       5.7.2019

       Es werden die folgenden neuen Planstellen für die Dienststellen beantragt:

       Kanzlei des Gerichtshofs (1 Dauerplanstelle AD 7)

       Dieser Antrag ist in Anbetracht eines Kontexts gerechtfertigt, der durch eine erhebliche Zunahme der Arbeitsbelastung
       der Dienststelle gekennzeichnet ist, deren Personal für die strenge Überwachung der verfahrensrechtlichen Aspekte der
       Rechtssachen verantwortlich ist (15 % mehr Rechtssachen, die zwischen 2017 und 2018 beim Gerichtshof anhängig
       gemacht wurden). In diesem Zusammenhang ist es wichtig, klarzustellen, dass die sehr starke Zunahme der Arbeits­
       belastung des Gerichtshofs in den letzten Jahren von keinerlei Erhöhung des Personals seiner Kanzlei begleitet war.

       Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation (7 Dauerplanstellen: 4 AD 5 und 3 AST 3)

       Zunächst sind 1 Planstelle AD 5 und 1 Planstelle AST 3 für die Verwaltung und Begleitung des „Justiziellen
       Netzwerks der Europäischen Union“ erforderlich, mit dem die Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den
       nationalen Gerichten gestärkt werden soll. Die Personen, die diese Planstellen besetzen werden, werden außerdem mit
       der Direktion Informationstechnologien zum Zweck der Einführung des integrierten Systems für die Bearbeitung von
       Rechtssachen zusammenarbeiten, da die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation bei den Überlegun­
       gen im Zusammenhang mit der Einführung dieses neuen Hilfsmittels eine besonders bedeutsame Rolle spielen soll.

       Sodann sind für die interne Durchführung der Analyse der Rechtsprechung 3 Planstellen AD 5 erforderlich, für die
       bereits in den Haushaltsplänen 2018 und 2019 Mittel für die Externalisierung in Höhe von 240 000 Euro vorgesehen
       waren. Insoweit fand 2018 ein Ausschreibungsverfahren statt, das jedoch aufgrund der sehr begrenzten Anzahl von
       Angeboten und zu hoher Preise erfolglos blieb.

       Schließlich werden vor dem Hintergrund einer Zunahme der Streitsachen 2 weitere Planstellen AST 3 benötigt, um
       über ausreichende Ressourcen zur Gewährleistung der Verwaltung und Fütterung der Rechtsdatenbanken sowie der
       Schulung der Nutzer dieser Datenbanken, zur Erstellung von Dokumentationsunterlagen und regelmäßigen Informa­
       tionsbulletins zur Rechtsprechung sowie zur Einrichtung einer selektiven Rechtsprechungssammlung zu verfügen.

       Direktion Kommunikation (1 Dauerplanstelle AST 3)

       Aufgabe des Referats Zugang zu Dokumenten ist es zum einen, alle Anträge auf Zugang zu den Dokumenten zu
       bearbeiten, die das Organ in Ausübung seiner Verwaltungsaufgaben in seinem Besitz hat, und zum anderen, die
       Verwaltung der historischen Archive des Gerichtshofs — sowohl der gerichtlichen als auch der Verwaltungsarchive —
       zu gewährleisten. Die Aktualisierung des Katalogs und die Verwaltung der Archive erfordert besondere Archivie­
       rungserfahrung, die innerhalb der Dienststelle nicht vorhanden ist. Diese neue Planstelle würde die Einstellung eines
       erfahrenen Experten für Dokumentenarchivierung ermöglichen.

       Direktion Humanressourcen und Personalverwaltung (3 Dauerplanstellen: 1 AD 5, 1 AST 3 und 1 AST 1)

       Die Planstelle AD 5 ist für das Referat Fortbildung und Entwicklungen bestimmt. Dieses Referat verfolgt ein ehr­
       geiziges Programm, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Personal des Organs über die zur Erfüllung seiner
       Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Jede Dienststelle des Organs kann somit durch die Entwicklung der
       Fähigkeiten seiner Mitarbeiter nach besten Kräften arbeiten. Die geringe Größe des Referats und die auf zwei
       begrenzte Zahl freier Planstellen für Verwaltungsräte, die ihm zur Verfügung stehen, machen es derzeit schwierig,
       dieses Programm abzuschließen.

       Die Planstelle AST 3 ist für das Referat Statutarische Rechte, soziale und medizinische Angelegenheiten, Arbeits­
       bedingungen bestimmt. Diese Stelle wird beantragt, um das Personal des medizinischen Dienstes zu verstärken, das
       seit 2005 unverändert ist, und würde es ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen im Bereich des Wohlbefindens am
       Arbeitsplatz und der Prävention psychosozialer Risiken durchzuführen.

       Die Planstelle AST 1 ist für das Referat Humanressourcen bestimmt. Der Inhaber dieser Planstelle würde den für die
       Auswahlverfahren und die Praktikumsverwaltung zuständigen Beamten die erforderliche Unterstützung gewähren und
       zur weiteren Informatisierung der Verfahren beitragen.
5.7.2019           DE                       Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                             IV/9

      Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten (1 Dauerplanstelle AD 5)

      Mit dieser Planstelle soll das Ex-ante-Finanzaudit-Team verstärkt werden, das zentral nicht nur die Finanztransaktio­
      nen, sondern auch jede Akte im Bereich Personalwesen, die finanzielle Auswirkungen hat, kontrolliert. Im Jahr 2018
      prüfte dieses aus 5 Personen bestehende Team rund 19 000 Akten. Diese Verwaltungsratsplanstelle wird unerlässlich
      sein, um weiterhin eine qualitativ hochwertige und rechtzeitige Überprüfung der von allen Dienststellen des Organs
      vorgelegten Akten gewährleisten zu können.

      Direktion Gebäude und Sicherheit (3 Dauerplanstellen: 1 AD 5 und 2 AST 3)

      Im Jahr 2020 wird die Situation des Gerichtshofs im Bereich Immobilien durch zwei wesentliche Aspekte gekenn­
      zeichnet sein: Erstens wird der dritte Turm in Betrieb genommen worden und seit wenigen Monaten besetzt sein;
      zweitens wird ein wesentlicher Teil des Gebäudekomplexes des Gerichtshofs, der aus dem Projekt CJ4 (neues Palais,
      Ringgebäude, zwei Türme und Galerie) hervorgegangen ist, seit mehr als 10 Jahren in Betrieb sein.

      Nach dem Bezug des dritten Turms wird eine größere Immobilienfläche mit u. a. drei Hochhäusern in Betrieb sein. In
      diesem Zusammenhang erweist sich die Schaffung von zwei Planstellen AST 3 als erforderlich. Eine der Planstellen
      AST 3 würde zum einen das mit der Überwachung des Vertrags über den Betrieb und die Unterhaltung der tech­
      nischen Anlagen betraute Team verstärken und wäre zum anderen auch mit der Führung der Akten betreffend den
      Betrieb, die Unterhaltung und die Wartung der Gebäude des Gerichtshofs betraut. Die zweite Planstelle AST 3 würde
      das mit der Überwachung der Verträge betreffend die Installation der zusätzlichen technischen Ausrüstung betraute
      Team verstärken.

      Was die Betreuung älterer Gebäude betrifft, die wesentlich ist, um eine Verschlechterung des Immobilienbestands und
      das Auftreten von Unfällen, die die zivilrechtliche Haftung der Union begründen würden, zu verhindern, ist die
      Schaffung einer Planstelle AD 5 erforderlich. Der Inhaber dieser Planstelle würde mit der Ausarbeitung der Richtungs­
      vorgaben für die architektonischen Unterhaltungsmaßnahmen (Tragwerk und Ausbau) des Immobilienbestands des
      Organs, insbesondere der älteren Gebäude, betraut.

      Dieser Antrag auf Schaffung von 16 Dauerplanstellen für die Dienststellen wirkt sich im Jahr 2020 während 6
      Monaten mit 747 000 Euro auf den Haushalt aus.

      2.2.   Anhebung von Planstellen
      2.2.1. Anhebung von Dauerplanstellen im Rahmen der Beförderungspolitik
      Art. 6 Abs. 2 des Beamtenstatuts garantiert, dass bei jedem Organ die Planstellen, die in jeder Besoldungsgruppe am
      1. Januar eines Jahres frei sind, ausreichen, um die Beförderung der Beamten nach den vom Statut (vgl. Anhang I
      Abschnitt B des Statuts sowie Art. 9 seines Anhangs XIII) für jede Besoldungsgruppe festgesetzten Prozentsätzen
      sicherzustellen, die auf die Zahl der Beamten im aktiven Dienst anzuwenden sind, die sich zum 1. Januar des Vor­
      jahres in der jeweils niedrigeren Besoldungsgruppe befanden.

      Zum Zweck der Anwendung der genannten Bestimmung des Statuts sind folgende Anhebungen vorzunehmen:

      15 AD 13 nach AD 14, 15 AD 12 nach AD 13, 27 AD 10 nach AD 11, 14 AD 9 nach AD 10, 41 AD 8 nach AD 9,
      1 AST 8 nach AST 9, 17 AST 6 nach AST 7, 30 AST 5 nach AST 6 und 27 AST 4 nach AST 5.

      Diese Anhebungen wirken sich mit 1 037 000 Euro auf den Haushalt aus.

      Zu beachten ist, dass die genannten Bestimmungen des Statuts ein bestimmtes Niveau der Verfügbarkeit von Plan­
      stellen sicherstellen, aber keineswegs dazu verpflichten, die entsprechenden Beförderungen auch vorzunehmen. Es
      können nämlich nur ausreichend verdienstvolle Beamte befördert werden.

      2.2.2. Anhebung von Dauerplanstellen in den Dienststellen
      Der Gerichtshof beabsichtigt, seine Bemühungen um Planstellenumwidmungen und Effizienz im Jahr 2020 fortzuset­
      zen, und beantragt eine gewisse Anzahl von Dauerplanstellenumwandlungen für seine Dienststellen.
IV/10                DE                       Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                       5.7.2019

        Die zu diesen Zwecken für den Haushalt 2020 beantragten 10 Planstellenanhebungen betreffen die folgenden Dienst­
        stellen:

        — Kanzlei des Gerichtshofs: Anhebung von 1 Planstelle AST 3 auf 1 Planstelle AD 5, um den Veränderungen im
          reglementarischen und operativen Kontext gerecht zu werden, in dem die Gerichte der Union ihren Auftrag infolge
          der Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1725 über den Schutz personenbezogener Daten erfüllen müssen. Diese
          Verordnung, ausgelegt im Licht der Verordnung (EU) 2016/679, verpflichtet die Gerichte, dem Schutz personen­
          bezogener Daten größere Aufmerksamkeit zu schenken und zu diesem Zweck die erforderlichen Maßnahmen
          sowohl bei der internen Bearbeitung von Dokumenten, die solche Daten enthalten, als auch bei der Verbreitung
          oder Veröffentlichung solcher Dokumente zu ergreifen. In diesem Zusammenhang und in Anbetracht der für die
          Durchführung dieser Tätigkeiten erforderlichen Erfahrung ist es unerlässlich, eine Planstelle AST 3 in eine Plan­
          stelle AD 5 umzuwandeln.

        — Kanzlei des Gerichts: Anhebung von 3 Planstellen AD 5 auf 3 Planstellen AD 7. Diese Dienststelle muss sich
          derzeit an einen Anstieg und eine zunehmende Komplexität der Arbeitslast — insbesondere im Bereich der
          Streitsachen (Vielzahl neuer Verfahrenssituationen, Vertraulichkeitsmanagement) — anpassen. Daher ist es un­
          erlässlich, erfahrene Mitarbeiter mit nachgewiesenen Fähigkeiten einzustellen, um ein Team von Assistenten zu
          leiten und zu motivieren. Um dieses hoch qualifizierte Personal einstellen zu können, ist es notwendig, 3 Plan­
          stellen AD 5 in Planstellen AD 7 umzuwandeln.

        — Direktion Bibliothek: Anhebung von 3 Planstellen AST 3 auf 3 Planstellen AD 5. Zwei der beantragten Anhe­
          bungen beziehen sich auf die spezifischen Dienstleistungen und Produkte, die diese Dienststelle intern erbringen
          muss und deren Erbringung eine gewisse Expertise erfordert (Durchsicht von Zeitschriften, Beobachtung der
          Lehrmeinungen, Erstellung einer Übersicht zu den Lehrmeinungen, bibliografische Leitfäden in den wichtigsten
          neuen Gebieten, was die Streitsachen anbelangt, und im Rahmen der Bearbeitung bedeutsamer Rechtssachen). Die
          dritte Anhebung einer Planstelle AST 3 auf eine Planstelle AD 5 betrifft die Verwaltungs- und Haushaltskoor­
          dinierung sowie die Überwachung anderer bereichsübergreifender Dossiers der Direktion und die Anwendung
          interner Kontrollnormen.

        — Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten: Anhebung von 3 Planstellen AST 3 auf 3 Planstellen AD 5, die
          durch die Schwierigkeit gerechtfertigt ist, die bestimmten, innerhalb der Direktion ausgeführten Aufgaben inhärent
          ist, die trotz hervorragender Kompetenzen der Sachbearbeiter das Eingreifen noch qualifizierteren Personals er­
          fordern. Im Referat „Finanzielle Unterstützung, Haushalt und Überprüfung“ werden zwei Anhebungen beantragt.
          Die erste Anhebung ist für das Ex-ante-Prüfungsteam bestimmt, da die Aufgaben, die es wahrnimmt (zentrale
          Überprüfung von Finanztransaktionen und vorherige Überprüfung der Akten betreffend die Festsetzung der An­
          sprüche mit finanziellen Auswirkungen der für das Organ tätigen Bediensteten), eine sehr gute Kenntnis der
          Finanzvorschriften und -praktiken des Organs sowie die Fähigkeit zur Auslegung komplexer Rechtstexte (Rechts­
          vorschriften und Verträge) erfordern. Die zweite Anhebung ist für das Team „Öffentliche Aufträge“ bestimmt. In
          diesem Bereich erfordern die meisten Tätigkeiten die Fähigkeiten eines Verwaltungsrats, u. a. was die Unterstüt­
          zung und Beratung bei der Erstellung von Auftragsunterlagen (Bekanntmachung des Auftrags, Leistungsbeschrei­
          bung, Vertragsentwürfe) anbelangt. Die dritte und letzte für diese Direktion beantragte Anhebung ist für das
          Referat „Rechnungswesen und Haushaltsverwaltungssystem“ bestimmt. In diesem Zusammenhang erfordert die
          Analyse und Konzeption neuer Lösungen im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Finanzbuch­
          haltung nicht nur fachliche Expertise, sondern auch analytische und Projektmanagementfähigkeiten, die in der
          Regel über die Fähigkeiten hinausgehen, die normalerweise vom Inhaber einer Planstelle der Funktionsgruppe
          AST erwartet werden.

        Diese 10 Anhebungen würden sich insgesamt mit 189 000 Euro auf den Haushalt auswirken.

        2.2.3. Anhebung von Planstellen auf Zeit in den Kabinetten der Richter des Gerichtshofs
        Vor dem Hintergrund der starken Zunahme der Streitsachen vor dem Gerichtshof und in Anbetracht der größeren
        Komplexität dieser Streitsachen ist die Anhebung der Planstellen auf Zeit für Verwaltungsräte (Juristen) in den
        Kabinetten des Gerichtshofs, die derzeit der Besoldungsgruppe AD 7 angehören, zu beantragen.

        Die Planstellen für Verwaltungsräte (Juristen) in den Kabinetten des Gerichtshofs wurden geschaffen, um Letztere mit
        jungen Juristen zu verstärken, die die Richter und Rechtsreferenten u. a. bei Aufgaben der Aufbereitung der Akten und
        der rechtlichen Recherche unterstützen können. In Anbetracht der oben genannten Entwicklung der Arbeitsbelastung
        sollten diese Planstellen so angehoben werden, dass die Kabinette der Richter des Gerichtshofs künftig mit 4 Rechts­
        referenten anstatt mit 3 Rechtsreferenten und 1 Verwaltungsrat (Jurist) besetzt sind.
5.7.2019           DE                            Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                              IV/11

      Daher wird beantragt, 27 Planstellen auf Zeit AD 7 wie folgt anzuheben: 6 Planstellen AD 9, 6 Planstellen AD 10, 10
      Planstellen AD 11 und 5 Planstellen AD 12.

      Diese Anhebungen wirken sich voraussichtlich mit 1 562 000 Euro auf den Haushalt aus.

      3.     Analyse der Veränderungen bei den Mittelansätzen des Haushaltsvoranschlags 2020 (ohne Berücksich­
             tigung der Reform des Gerichts)
      3.1.   Vorbemerkungen und zusammenfassende Tabelle zu den Veränderungen bei den Mittelansätzen
      Im Jahr 2020 entfallen allgemein 78 % der für laufende Sachausgaben veranschlagten Mittel auf die Ausgaben des
      Titels 1 „Mitglieder und Personal des Organs“ (342,7 Millionen Euro) und 22 % auf die Ausgaben des Titels 2
      „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben“ (94,9 Millionen Euro).

      Der Gesamtbetrag der Einnahmenvoranschläge 2020 beläuft sich auf 58,2 Millionen Euro gegenüber 55,9 Millionen
      Euro 2019.

      Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der laufenden Sachausgaben (ohne Ausgaben im Zusammenhang mit
      der Reform des Gerichts) von 2019 zu 2020.

      Übersichtstabelle zum Haushaltsvoranschlag 2020 — Sachausgaben (ohne Berücksichtigung der Reform des Gerichts)

                                                                                                  Veränderungen bei den
                                                              Haushalt 2019    Haushalt 2020
                                                                                                  Mittelansätzen insgesamt
                    Haushaltstitel und Kapitel
                                                                laufende         laufende
                                                                                                Δ in Euro         Δ in %
                                                                Ausgaben         Ausgaben

      1 0 — Mitglieder des Organs                               35 592 750       34 500 000     – 1 092 750             – 3,07

      1 2 — Beamte und Bedienstete auf Zeit                    261 182 875      274 348 000     13 165 125                   5,04

      1 4-1 6 — Sonstige Personalausgaben                       32 030 500       33 814 500       1 784 000                  5,57

                                        Titel 1 insgesamt      328 806 125      342 662 500     13 856 375                   4,21

      2 0 — Gebäude und Nebenkosten                             64 895 311       65 280 000        384 689                   0,59

      2 1 — Artikel 2 1 0 — Informatik                          23 406 000       23 500 000          94 000                  0,40

      2 1-2 3-2 5-2 7 — Sonstige Ausgaben                       10 036 500        6 090 000     – 3 946 500           – 39,32

                                        Titel 2 insgesamt       98 337 811       94 870 000     – 3 467 811             – 3,53

      Titel 3 — Gerichtskosten                                      59 000           59 000                 0                0,00

      Kapitel 10 — Andere Ausgaben                                         0                0               0                0,00

      Laufende Sachausgaben insgesamt                          427 202 936      437 591 500     10 388 564                   2,43

      3.2.   Erläuterungen zu den Ausgaben des Titels 1
      Die Gesamterhöhung der laufenden Ausgaben bei Titel 1 „Mitglieder und Personal des Organs“ beträgt 13 856 375
      Euro, d. h. + 4,21 % gegenüber derselben Art von Mitteln im Haushalt 2019.
IV/12                 DE                             Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                                5.7.2019

        3.2.1. Mitglieder
        Der Mittelansatz in Kapitel 10 geht um 1 092 750 Euro zurück, d. h. - 3,07 % gegenüber dem laufenden Haushalt
        2019. Mit dieser Veränderung wird den Auswirkungen Rechnung getragen, die dem Ausscheiden aus dem Amt von 3
        Mitgliedern zum 29. März 2019 infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (1
        Richter und 1 Generalanwalt am Gerichtshof und 1 Richter am Gericht) während 12 Monaten im Jahr 2020 haben
        wird. Entsprechend den Angaben des für den Haushalt und Humanressourcen zuständigen Kommissionsmitglieds in
        seinem Schreiben an den Präsidenten des Gerichtshofs vom 21. Januar 2019 wurden die Auswirkungen des Brexits
        nämlich bei der Erstellung des Haushaltsvoranschlags 2020 berücksichtigt und sind in nachstehender Tabelle im
        Einzelnen dargestellt.

                                                                                                                           (Angaben in Euro)

                                                                                                                              Differenz
                            Auswirkungen des Brexits auf den Haushalt              Haushalt 2019       Haushalt 2020
                                                                                                                            (2020-2019)

        1 0 0 0.0 — Grundgehälter                                                     – 605 000           – 833 000             – 228 000

        1 0 0 0.1 — Residenzzulagen                                                    – 91 000           – 125 000               – 34 000

        1 0 0 0.2 — Familienzulagen                                                    – 25 000            – 33 000                – 8 000

        1 0 0 0.3 — Aufwandsentschädigungen                                            – 17 000            – 23 000                – 6 000

        1 0 0 0.4 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialabgaben         – 11 000            – 15 000                – 4 000

        1 0 0 2.0 — Reisekosten (einschließlich der von Familienangehörigen)                 3 000                     0           – 3 000

        1 0 0 2.1 — Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfen                         67 000                       0          – 67 000

        1 0 0 2.2 — Umzugskosten                                                          60 000                       0          – 60 000

        1 0 2 — Übergangsgelder                                                          334 000             470 000               136 000

        1 0 4 — Dienstreisen                                                             – 8 250           – 11 000                – 2 750

        1 0 6 — Fortbildung                                                            – 12 000            – 16 000                – 4 000

        2 1 6 — Fahrzeuge                                                                          0       – 44 000               – 44 000

                                                                         Gesamt       – 305 250           – 630 000             – 324 750

        Die sich aus dem Ausscheiden aus dem Amt von 3 Mitgliedern ergebenden Haushaltseinsparungen werden für das
        Jahr 2020 auf 630 000 Euro geschätzt. Dieser Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den zu erwartenden
        Einsparungen bei den Vergütungen, Dienstreisen, Fortbildungen sowie der Anmietung und Wartung von Fahrzeugen
        auf der einen und der Zahlung von Übergangsgeldern an diese Mitglieder für 12 Monate im Jahr 2020 auf der anderen
        Seite.

        Was im Übrigen die Veränderungen bei den Mittelansätzen auf den Haushaltslinien dieses Kapitels gegenüber dem
        laufenden Haushalt 2019 anbelangt, verzeichnet der Posten 1 0 0 0 „Dienstbezüge und Zulagen“ eine Erhöhung um
        404 000 Euro, d. h. + 1,37 % gegenüber dem laufenden Haushalt 2019. Insoweit wird die Erhöhung der Bezüge
        (+1 014 000 Euro), die auf den in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 erfolgten Anpassungen der Bezüge gemäß
        den von der Kommission mitgeteilten Anpassungsparametern beruht, teilweise durch die Haushaltseinsparungen im
        Zusammenhang mit dem Brexit und durch den geringeren Voranschlag bezüglich der Ausgaben für Familienzulagen
        der Mitglieder im Jahr 2020, der unter Berücksichtigung des im Jahr 2018 für diese Art von Ausgaben verzeichneten
        Haushaltsvollzugs erfolgt ist, ausgeglichen.
5.7.2019           DE                       Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                           IV/13

      Die starke Verringerung der Mittelansätze auf Posten 1 0 0 2 „Mit dem Amtsantritt, der Versetzung und dem Aus­
      scheiden aus dem Amt verbundene Ansprüche“ um 1 115 000 Euro (d. h. - 69,30 %) erklärt sich dadurch, dass im Jahr
      2020 keine ordentliche Erneuerung der Besetzung der Gerichte erfolgen wird, während im Jahr 2019 die Besetzung
      des Gerichts Ende August teilweise erneuert wird. Sodann ist es im Gegensatz zum Haushaltsplan 2019 nicht
      erforderlich, in den Haushaltsplan 2020 Mittel für die Zahlung der Ansprüche der britischen Mitglieder aufzunehmen,
      die diesen aufgrund des Ausscheidens aus dem Amt zukommen, was ebenfalls zur Erklärung der Verringerung der auf
      diesem Posten angesetzten Mittel beiträgt.

      Artikel 1 0 2 „Übergangsgelder“ verzeichnet eine Verringerung des Mittelansatzes um 346 000 Euro, d. h. - 9,27 %,
      gegenüber dem laufenden Haushalt 2019, die sich aus der Kombination mehrerer Faktoren ergibt, u. a. des Umstands,
      dass es im Jahr 2020 keine Erneuerung der Besetzung der Gerichte geben wird, und des Umstands, dass 2019 die
      Zahlung von Übergangsgeldern an bestimmte ehemalige Mitglieder des Gerichts und des Gerichts für den öffentlichen
      Dienst, die den Gerichtshof 2016 verlassen haben, enden wird.

      Artikel 1 0 4 „Dienstreisen“ verzeichnet eine Verringerung des Mittelansatzes um 35 750 Euro, d. h. - 12,25 %, die
      sich teilweise durch das Ausscheiden aus dem Amt von drei Mitgliedern im Rahmen des Brexits erklärt, während
      Artikel 106 „Fortbildung“ auf dem Niveau von 2019 (502 000 Euro) bleibt.

      3.2.2. Personal
      Die Ausgaben bei Kapitel 1 2 steigen gegenüber dem laufenden Haushalt 2019 um 13 165 125 Euro, d. h. + 5,04 %,
      was sich durch die folgenden Faktoren erklärt:

      Zunächst werden die Mittelansätze für die Dienstbezüge der Mitarbeiter aufgrund der Anwendung des Beamtenstatuts
      (automatisches Aufsteigen in eine höhere Dienstaltersstufe nach jeweils zwei Jahren, Anhebung von Dauerplanstellen
      für Beförderungen, mögliche Anpassung der Familienzulage und der Reisekosten usw.) automatisch erhöht. Insgesamt
      beläuft sich die Erhöhung der Mittelansätze aufgrund der Anwendung des Beamtenstatuts auf 2,21 Millionen Euro.

      Im Übrigen führen die von der Kommission für das Jahr 2020 mitgeteilten Parameter für die Anpassung der Bezüge
      wie bei den Bezügen der Mitglieder zu einer Erhöhung des Mittelansatzes um 8,45 Millionen Euro in Kapitel 1 2 des
      Haushaltsplans.

      Diese beiden Faktoren, auf die das Organ keinen Einfluss hat, stellen insgesamt 10,66 Millionen Euro dar, was 81 %
      der Erhöhung der Mittelansätze in diesem Kapitel entspricht.

      Es folgen sodann die Veränderungen bei den Mittelansätzen im Zusammenhang mit der Änderung des Stellenplans
      von 2020 zu 2019 (die in Punkt 2 des vorliegenden Abschnitts II im Einzelnen aufgeführt sind), nämlich zum einen
      eine Erhöhung um 0,75 Millionen Euro, die auf der Beantragung von 16 neuen Dauerplanstellen für die Dienststellen
      (ohne Dienstantrittskosten) beruht, und zum anderen eine Erhöhung um 1,75 Millionen Euro zur Vornahme von 10
      gezielten Anhebungen von Dauerplanstellen bei bestimmten Dienststellen und von 27 Anhebungen von Planstellen auf
      Zeit in den Kabinetten des Gerichtshofs.

      Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der pauschale Abschlagssatz auf 2,5 % festgelegt wurde, also in derselben
      Höhe wie für den Haushalt 2019, da die Zahl nicht besetzter Planstellen beim Gerichtshof weiterhin entsprechend
      gering war. Es ist hervorzuheben, dass dieser auf der Basis einer auf interinstitutioneller Ebene harmonisierten
      Methode berechnete Abschlag auf der voraussichtlichen Zahl der Planstellen beruht, die 2020 nicht besetzt werden
      und für die daher auch keine Dienstbezüge zu leisten sein werden. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die
      Annahme eines gegenüber dem tatsächlichen Besetzungsgrad des Stellenplans zu hohen Pauschalabschlagssatzes die
      ernsthafte Gefahr begründen würde, dass im Lauf des Jahres Einstellungen auf frei gewordene Planstellen mangels
      Mitteln unterbrochen werden müssten und das ordnungsgemäße Funktionieren des Organs erheblich behindert würde.

      3.2.3. Sonstiges Personal und externe Leistungen
      Die Mittelansätze in Kapitel 1 4 „Sonstiges Personal und externe Leistungen“ verzeichnen gegenüber dem laufenden
      Haushalt 2019 eine Erhöhung um 1 800 500 Euro, d. h. + 7,04 % (ohne Berücksichtigung der Reform des Gerichts).
IV/14                DE                        Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2020                                         5.7.2019

        Zunächst verzeichnet die Linie 1 4 0 0 „Sonstige Bedienstete“ eine Erhöhung des Mittelansatzes um 163 000 Euro, der
        zwei Bewegungen zugrunde liegen: zum einen eine Verringerung um 113 000 Euro, die darauf beruht, dass der
        Vertrag mit dem Sonderberater für Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit im Jahr 2019 ausläuft, und zum
        anderen eine Erhöhung der Mittel für Vertragsbedienstete um 276 000 Euro, die sich u. a. durch die Anwendung
        der von der Kommission mitgeteilten Parameter für die Anpassung der Bezüge sowie durch das Hinzukommen von 5
        neuen Vertragsbediensteten erklärt.

        Die Linie 1 4 0 4 „Praktika und Austausch von Mitarbeitern“ verzeichnet eine leichte Erhöhung der Mittelansätze um
        33 000 Euro, d. h. + 2,29 %.

        Was die Linie 1 4 0 6 „Externe Leistungen im Sprachbereich“ anbelangt, werden die Mittel auf 17 303 500 Euro
        veranschlagt, was eine Erhöhung um 1 604 500 Euro (+ 10,22 %) bedeutet, wovon 76 % auf die Erhöhung der Mittel
        für die Finanzierung der freiberuflichen Übersetzung (+1 220 000 EUR) zurückzuführen sind.

        Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die jährliche Anzahl der zu übersetzenden Seiten im Jahr 2018 gegenüber dem
        Jahr 2017 um + 15,3 % gestiegen ist und 1,28 Millionen Seiten erreicht hat. Der Übersetzungsdienst konnte im Jahr
        2018 1,21 Millionen Seiten produzieren, was zu einem Anstieg des Bestands auf 70 000 zu übersetzenden Seiten
        führte. Dieses Defizit von 70 000 Seiten, das 2018 festgestellt wurde, sollte im Lauf des Jahres 2020 abgebaut werden,
        so dass eine Erhöhung der Mittel für die freiberufliche Übersetzung erforderlich ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass
        ohne die Sparmaßnahmen, die der Gerichtshof zur Reduzierung der Zahl der zu übersetzenden Seiten getroffen hat
        (insbesondere die selektive und auszugsweise Veröffentlichung der Rechtsprechung), die Arbeitsbelastung des Über­
        setzungsdienstes im Jahr 2018 1,84 Millionen Seiten überschritten hätte.

        Die für Dolmetschleistungen freiberuflicher Mitarbeiter erforderlichen Mittel, die für 2020 mit 2 972 000 Euro ver­
        anschlagt werden, weisen eine leichte Erhöhung um 395 500 Euro (d. h. + 15,35 %) gegenüber dem laufenden
        Haushalt 2019 auf. Diese Erhöhung ist zum einen gerechtfertigt durch die geschätzte Erhöhung der durchschnittlichen
        Kosten der Leistungen freiberuflicher Dolmetscher (1 116 Euro pro Tag im Jahr 2020 gegenüber 1 094 Euro im Jahr
        2019) und zum anderen durch die höheren Schätzungen hinsichtlich der Zahl der im Jahr 2020 zu finanzierenden
        Tageseinsätze (2 663 gegenüber 2 355 im Jahr 2019) infolge der seit 2016 beobachteten strukturellen Tendenz zu
        einem Anstieg (2 296 Tage im Jahr 2018 gegenüber 1 598 Tagen im Jahr 2016).

        Ein Teil der Mittel dieses Haushaltspostens 1 4 0 6 (319 500 Euro im Jahr 2020 gegenüber 343 000 Euro im Jahr
        2019, [d. h. - 6,85 %]) betrifft den Anteil des Gerichtshofs an der Finanzierung der Tätigkeiten der interinstitutionel­
        len Zusammenarbeit im Bereich der Übersetzung, deren Bedeutung für die Steigerung der Produktivität (Entwick­
        lung/Verbesserung der Hilfsmittel für die Übersetzung, gemeinsame Terminologiedatenbank u. a.) hervorzuheben ist.
        Die Verringerung dieser Mittel im Jahr 2020 beruht auf dem zu erwartenden Rückgang der Kosten im Zusammenhang
        mit dem Projekt MT@EC, automatischer Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission, gegenüber dem Vor­
        anschlag für das Jahr 2019.

        Die für die Korrektur durch freiberufliche Mitarbeiter bestimmten Mittel schließlich bleiben gegenüber dem Haus­
        haltsansatz 2019 im Wesentlichen stabil.

        3.2.4. Sonstige Personalausgaben
        Die Veränderung der Mittelansätze bei Kapitel 1 6 „Sonstige die Mitglieder und das Personal des Organs betreffende
        Ausgaben“ beträgt - 16 500 Euro, d. h. - 0,26 % gegenüber dem Jahr 2019.

        Die Haushaltslinie 1 6 1 0 „Verschiedene Ausgaben bei Einstellungen“ verzeichnet eine Verringerung des Mittel­
        ansatzes um 10 500 Euro, d. h. - 5,82 %, gegenüber dem laufenden Haushalt 2019, die sich dadurch erklärt, dass im
        Jahr 2020 keine teilweise Erneuerung der Besetzung der Gerichte erfolgen wird.

        Posten 1 6 1 2 „Berufliche Fortbildung“ verzeichnet eine Erhöhung um 86 000 Euro, d. h. + 5,18 % gegenüber dem
        laufenden Haushalt 2019, die insbesondere mit der Notwendigkeit der Finanzierung neuer Fortbildungsprogramme,
        u. a. eines neuen Programms für die Fortbildung des oberen und mittleren Managements, zusammenhängt.
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