Die 16 besten Steuer- Spar-Tipps für Mieter, Vermieter und Eigentümer - Einfach - geldwert - finanzamtssicher - Haufe Shop

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Die 16 besten Steuer- Spar-Tipps für Mieter, Vermieter und Eigentümer - Einfach - geldwert - finanzamtssicher - Haufe Shop
Die 16 besten Steuer-
Spar-Tipps für Mieter,
Vermieter und Eigentümer
Einfach – geldwert – finanzamtssicher
Die 16 besten Steuer- Spar-Tipps für Mieter, Vermieter und Eigentümer - Einfach - geldwert - finanzamtssicher - Haufe Shop
Übersicht:   »   Wie Sie Geld vom Finanzamt zurück bekommen
             »    elches Steuerformular für Immobilienbesitzer das
                 W
                 Wichtigste ist
             »   Warum sich Vermieten steuerlich lohnt
             »    ietvertrag mit Angehörigen: Halten Sie sich an diese
                 M
                 7 Spielregeln
             »    n der Steuer vorbei vermieten? So schnell kommt das
                 A
                 Finanzamt „Schwarzvermietern“ auf die Schliche
             »   Wann Sie als Vermieter die Anlage V ausfüllen müssen
             »    elche Ausgaben Vermieter als Werbungskosten absetzen
                 W
                 können
             »   Wie Sie als Vermieter Instandhaltungskosten absetzen können
             »    elege richtig zuordnen: Welche Kosten in welche
                 B
                 Steuerklärung gehören
             »    al eben zum Baumarkt fahren: Wie Sie mit Fahrtkosten
                 M
                 Steuern sparen
             »    bschreibung: Was dazu schon in Ihren Kaufvertrag mit
                 A
                 rein muss
             »   Putz- oder Bügelhilfe? Die zahlt das Finanzamt mit!
             »   Handwerker im Haus? So sparen Sie damit Steuern
             »   Wie Sie als Mieter weniger Steuern zahlen
             »   Wann Sie ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können
             »    eerstand und Nichtzahler: Beantragen Sie einen teilweisen
                 L
                 Grundsteuererlass

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Wie Sie Geld vom   Vielleicht mussten auch Sie bisher immer Steuern nachzahlen. Dann lernen
                   Sie jetzt ein neues Wort kennen. Es heißt „Steuerrückzahlung“ und es sorgt
Finanzamt zurück   für eine schwarze Zahl auf der rechten Seite Ihres Kontoauszugs.

      bekommen     Statt Rechnungen rund ums Haus nur brav zu überweisen und abzuheften,
                   können Sie die jetzt steuermindernd beim Finanzamt einreichen.

                   Welche das sind und wo Sie die in Ihrer Steuererklärung am besten unter-
                   bringen, hängt davon ab, ob Sie Eigennutzer oder Vermieter sind. Und um
                   es gleich vorweg zu nehmen: Als Vermieter haben Sie natürlich mehr Steuer-
                   gestaltungsmöglichkeiten als wenn Sie selbst Ihre Immobilie bewohnen!

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Welches     Als Vermieter ist die Anlage V für Sie das wichtigste Formular in der Steuer-
                      erklärung. Dort müssen Sie alle Ihre Mieteinnahmen eintragen. Viel wichtiger
 Steuerformular für   ist aber die Rückseite des Formulars: Dort können Sie alle Ihre Ausgaben
                      und Abschreibungen als Werbungskosten absetzen.
Immobilienbesitzer
 das Wichtigste ist
                      Bei den Werbungskosten gilt der Grundsatz: Je mehr, umso besser für
                      Ihre Steuer!

                      Selbst wenn Sie nicht vermieten, sondern selbst in Ihrem Haus wohnen,
                      gibt es ein paar Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Beispielsweise indem Sie
                      bestimmte Handwerkerrechnungen oder Ihre Reinigungskraft als haushalts-
                      nahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Dafür ist im Hauptvordruck
                      (der Mantelbogen) unter der Zeile 71 bis 75 der richtige Platz.

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Warum sich      Monat für Monat bucht Ihnen die Bank die Kreditrate fürs Haus ab. Nicht nur
                   den Anteil, den Sie jeden Monat tilgen, sondern leider auch noch die happi-
     vermieten     gen Zinsen für den Kredit. Letzteres macht leider meist den „Hauptbrocken“
                   aus, den Sie an Ihre Bank zahlen.
steuerlich lohnt
                   Diesen Zinsanteil können Sie als Selbstnutzer nicht als Werbungskosten
                   von der Steuer absetzen. Wären Sie dagegen Vermieter, könnten Sie unter
                   anderem den Zinsanteil vom Kredit, den Sie jeden Monat an Ihre Bank für Ihr
                   Haus abbezahlen, von der Steuer absetzen!

                   Um in den Genuss dieses Steuervorteils zu kommen, sind viele Eigenheim-
                   besitzer ganz erpicht darauf, dem Finanzamt einen Mietvertrag vorlegen
                   zu können, um als Vermieter die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen
                   zu können. Damit sie sich dazu aber nicht einen „Fremden“ ins Haus holen
                   müssen, schließen vermeintliche Steuer-Spar-Füchse einfach einen „fingier-
                   ten“ Mietvertrag mit einem Angehörigen z. B. mit ihren Kindern, Eltern oder
                   Schwiegereltern ab.

                   Dabei entpuppt sich jedoch das Finanzamt häufig als Spielverderber –
                   jedenfalls wenn es Ihren Angehörigen-Mietvertrag als bloßes Scheinmiet-
                   verhältnis entlarvt! Um diesen Vorwurf zu entgehen, sollten Sie ein paar
                   Spielregeln beachten, auf die auch Ihr Finanzamt schaut.

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Mietvertrag mit    Vermieten Sie an Angehörige bzw. an Bekannte zum „Freundschaftspreis"
                      bzw. um dem Finanzamt einen Mietvertrag vorlegen zu können, sollten Sie

     Angehörigen:     sich dabei an ein paar Spielregeln halten. Die oberste Spielregel lautet dabei:
                      Machen Sie bei Ihrem Mietvertrag alles genau so, wie Sie es auch bei jedem
 Halten Sie sich an   x-beliebigen Fremden tun würden.

diese 7 Spielregeln   Auf welche Punkte das Finanzamt besonders schaut:

                      Spielregel Nr. 1: Legen Sie einen schriftlichen Mietvertrag vor
                      Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag ab. Greifen Sie
                      dabei zu einem Mietvertragsformular, das Sie auch bei jedem „fremden
                      Mieter“ nehmen würden.

                      Spielregel Nr. 2: Achten Sie auf eine pünktliche Miete
                      Allein das, was auf dem Papier steht, reicht noch nicht: Sie müssen den
                      Mietvertrag auch „leben“. Das bedeutet: Beide Seiten müssen sich strikt
                      an das halten, was im Mietvertrag steht.

                      Dazu gehört auch, dass Ihr Mieter immer pünktlich und vollständig
                      seine Miete überweist. Barzahlungen machen das Finanzamt nur unnötig
                      misstrauisch.

                      Besser: Lassen Sie sich vom Mieter eine Einzugsermächtigung geben
                      bzw. bitten Sie ihn, einen Dauerauftrag einzurichten.

                      Spielregel Nr. 3: Bitte keine Betriebskostenpauschale
                      Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter eine Grundmiete plus Betriebs- und
                      Heizkostenvorauszahlungen. Diese Mietvertragsgestaltung ist auch unter
                      „Fremden“ so üblich!

                      Geht schon aus Ihrem Mietvertrag nicht klar hervor, ob Ihr Mieter eine
                      Warm- oder Kaltmiete zahlt, erkennt ihn das Finanzamt nicht an (BFH, Urteil
                      v. 28.07.2004, IX B 50/04, BFH/NV 2004 S. 1531).

                      Spielregel Nr. 4: Rechnen Sie jedes Jahr über die Betriebskosten ab
                      Damit auch wirklich alles so ist, wie bei jedem x-beliebigen fremden Mie-
                      ter, sollten Sie regelmäßig über die angefallenen Heiz- und Betriebskosten
                      abrechnen. Kommt unterm Strich eine Nachzahlung für Ihren Mieter heraus,
                      sollte das Geld nachweisbar auf Ihr Konto fließen.

                      Spielregel Nr. 5: Unbedingt Geldrückfluss vermeiden
                      Hüten Sie sich davor, dass die gezahlte Miete quasi hinterrücks wieder an
                      Ihren Mieter ohne Grund zurückfließt. Zahlt Ihnen Ihre Tochter jedoch Miete

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und überweisen Sie Ihr einen ähnlich hohen Betrag monatlich an Unterhalt,
                                  ist das noch kein unerlaubter Rückfluss.

                                  Spielregel Nr. 6: Die Miete muss bezahlbar sein
                                  Vorsicht, wenn Sie eine teure Luxuswohnung an Ihren studierenden Sohn
                                  oder Ihren Vater, der nur eine kleine Rente hat, vermieten: Das Finanzamt
                                  prüft nämlich, ob sich Ihr Mieter die Miete überhaupt finanziell leisten kann,
                                  ohne damit seinen übrigen Lebensunterhalt zu gefährden (BFH, Urteil v.
                                  28.01.1997, BStBl 1997 II, S. 655).

                                  Spielregel Nr. 7: Vermieten Sie ja nicht zu billig
                                  Vermieten Sie zu billig, riskieren Sie einen teilweisen Werbungskostenabzug.
                                  Deswegen sollten Sie von Ihrem Mieter mindestens 66 Prozent der orts-
                                  üblichen Miete verlangen – und das unabhängig davon, ob Sie an einen
                                  Verwandten oder einen Fremden vermieten! Die 66-Prozent-Grenze gilt
                                  nicht nur bei Mietvertragsabschluss, sondern während des gesamten
                                  Mietverhältnisses!

                                  Verlangen Sie von Ihrem Mieter beispielweise nur 60 % der ortsüblichen
                                  Vergleichsmiete, erkennt Ihnen das Finanzamt auch nur 60 % Ihrer Wer-
                                  bungskosten aus Vermietung und Verpachtung an.

                                  Beispiel:

                                  Sie haben in Ihrer Wohnung 5.000 EUR in neue Parkettböden investiert. Weil
                                  Sie vom Mieter nur 60 % der ortsüblichen Miete verlangen, dürfen Sie auch
                                  nur 60 % Ihrer Kosten – sprich: 3.000 EUR – von der Steuer absetzen.

Vorsicht: „Wer nie seine Miete   Damit Sie nicht irgendwann während des laufenden Mietverhältnisses unter
erhöht, macht sich verdächtig!“   die 66%-Grenze rutschen, sollten Sie Ihre Miete regelmäßig erhöhen. Das
                                  geht am einfachsten mit einer Staffel- oder Indexmiete im Mietvertrag. Wer
                                  das versäumt hat, dem bleibt noch das gesetzliche Mieterhöhungsrecht
                                  nach § 558 BGB.

                                  Wem das zu kompliziert ist, kann sich mit dem Mieter einvernehmlich auf
                                  eine höhere Miete einigen. Dazu genügt schon ein einfaches Schreiben, in
                                  dem sich Ihr Mieter mit einer neuen Miethöhe, beginnend ab einem konkret
                                  festgelegten Zeitpunkt, einverstanden erklärt.

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An der Steuer            Vermieten Sie „heimlich“ am Finanzamt vorbei, kann dieses „Schwarz-
                             geschäft“ schneller auffliegen, als Ihnen vielleicht lieb ist: Beispielsweise weil
vorbei vermieten?            Ihr Mieter z. B. Berufspendler ist und er seine Fahrtkosten von der Steuer
                             absetzt. Auffliegen könnte die Geschichte auch dann, wenn Ihr Mieter Ihre
So schnell kommt             Wohnung als Zweitwohnsitz angegeben hat und bei seiner Steuererklärung
                             Ihre Adresse angibt. Damit landet Ihr Name ruck-zuck beim Finanzamt!
   das Finanzamt
 „Schwarzvermie-
                             Oder Ihr Mieter ist Student und hat in seinem BAföG-Antrag oder beim
                             Studentenwerk Ihre Adresse angegeben. Prüft das Finanzamt mal kurz

     tern“ auf die           „quer“, fliegt Ihr „krummes Steuer-Spar-Geschäft“ schnell auf!

         Schliche            Durch die zunehmenden Kontrollmitteilungen oder auch durch Neider,
                             wie z. B. der Nachbar, Ihr ehemaliger Mitarbeiter oder ein missgünstiger
                             Arbeitskollege, sind die Finanzbeamten mittlerweile bestens darüber
                             informiert, wer am Finanzamt vorbei etwas hinzuverdienen will.

                             Ganz gleich, ob Sie eine Garage, ein Feld, eine Wohnung oder Ihre Haus-
                             wand als Werbewand vermieten: Geben Sie Ihre Mieteinnahmen besser
                             freiwillig beim Finanzamt an und vermerken Sie handschriftlich, falls Ihre
                             Einnahmen unter 520 EUR im Jahr liegen. Bis zu dieser Grenze sind Ihre
                             Mieteinnahmen nämlich steuerfrei!
 „Schwarzvermieten“ lohnt
 sich nicht                  Der Haken an der Sache: Wer keine Einnahmen versteuert, kann natürlich
                             auch keine anteiligen Ausgaben – also Werbungskosten – absetzen!

                             8         Steuerspartipps | www.lexware.de
Wann bin ich    Als Vermieter sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn
                    Sie beispielsweise
   Vermieter und
                    » ein komplettes Haus oder eine Eigentumswohnung vermieten,
muss die Anlage V   »	
                      Miete für eine Wohnung (möbliert oder unmöbliert) oder für ein Zimmer
                        (möbliert oder unmöbliert) in Ihrem selbst genutzten Haus erhalten,
       ausfüllen?   » ein einzelnes Zimmer innerhalb Ihrer Mietwohnung untervermieten,
                    »	
                      eine Ferienwohnung vermieten,
                    »	eine Garage oder einen Stellplatz vermieten,
                    » höhere Mieteinnahmen als 520 EUR im Jahr haben,
                    »	
                      ein unbebautes Grundstück wie z. B. einen Lagerplatz, einen Parkplatz
                      oder einen Garten verpachten,
                    »	als Mitglied einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft eine Immobilie
                       vermieten oder verpachten,
                    »	sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben,
                    »	
                      eine Wand Ihres Hauses als Werbefläche vermietet haben,
                    »	
                      Ihr Dach zum Installieren einer Funkantenne vermietet haben,
                    »	
                      Sie eine zwar ein Grundstück verkauft haben, aber die Miet- oder
                      Pachtzinsforderungen einem anderen aufgrund eines Forderungsverkaufs
                      überlassen haben.

                    9        Steuerspartipps | www.lexware.de
Welche Ausgaben     Viele Vermieter geben bei den Werbungskosten in der Zeile 46 in der
                    Anlage V nur die Ausgaben an, die sie auch als Betriebskosten umlegen

    Vermieter als   dürfen. Das ist falsch! Sie dürfen in der Anlage V in der Zeile 46 nämlich
                    auch alle weiteren Nebenkosten rund um Ihre Immobilie eintragen, die mit
 Werbungskosten     der Vermietung zusammenhängen. Sogar dann, wenn die nicht als Be-
                    triebskosten
absetzen können     umlegbar sind.

                    Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören beispielsweise:

                    »	
                      Kosten für den Energiepass und den E-Check,
                    »	
                      Feuerlöscherwartung,
                    »	
                      Beiträge zum Haus- und Grundbesitzerverein,
                    »	
                      Dachrinnenreinigung,
                    »	
                      Fehlbelegungsabgabe,
                    »	
                      Kontoführungsgebühren,
                    »	
                      Kanalreinigung,
                    »	
                      Räumungskosten,
                    »	
                      die Eigentümerrechtsschutz- und Mietausfallversicherung,
                    »	
                      Mitgliedsbeitrag für den Haus- und Grundbesitzerverein,
                    »	
                      die Prämien für eine Bauwesen- und Rechtsschutzversicherung,
                    »	Telefonkosten,
                    » Fachliteratur, und Software, die sich ausschließlich an Wohnungsbesit-
                       zer wendet, z. B. der „Vermieter-Brief, Quick Immobilie oder Ähnliches
                    »	
                      Porto zum Versenden z.B. von Mieterhöhungen oder der Betriebs-
                      kostenabrechnung,
                    » Büroutensilien wie Mietvertragsformulare, Ordner, Mappen, Papier,
                       Briefumschläge und
                    »	
                      Schreibmaterial,
                    »	Kosten für einen PC, z. B. bei der Verwaltung von umfangreichem Immobi-
                       lienbesitz. Hier muss das Finanzamt mindestens 50 % anerkennen,
                    »	
                      Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit Handwerkern oder
                      Mietern usw.,
                    » Inseratskosten für Vermietungsanzeigen (auch die Onlinegebühren),
                    »	Maklerkosten für die Vermittlung eines Mieters,
                    »	
                      anteilige Steuerberatungskosten,
                    »	
                      Bewirtungsaufwendungen mit dem Mieter, Ihrem Hausmeister oder
                      einem Berater (allerdings nur bis zu 70 %).
                    »	Die Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrer
                       vermieteten Immobilie entstehen.

                    10       Steuerspartipps | www.lexware.de
Wie Sie als   Sie renovieren das Bad in der Mieterwohnung: Verlegen neue Fliesen, bauen
                      eine neue Badewanne ein und ordnen Dusche und Waschbecken neu an.

Vermieter Instand-    Für Ihre Steuererklärung nennt sich das „größere Erhaltungsaufwendung“.
                      Eine solche Ausgabe dürfen Sie – müssen Sie aber nicht – auf 2 bis 5 Jahre
   haltungskosten     verteilen.

 absetzen können      Wann so ein größerer Erhaltungsaufwand vorliegt, steht leider nirgendwo
                      im Gesetz. Deswegen können Sie grundsätzlich selbst bestimmen, ob Sie

                      »	
                        alles auf einmal von der Steuer absetzen oder
                      »	
                        besser die Kosten für die Erhaltung auf 2 bis 5 Jahre verteilen.

                      Wollen Sie die Kosten auf mehrere Jahre verteilen, müssen Sie in der
                      Anlage V in die erste Spalte der Zeile 41 den Gesamtbetrag eintragen, den
                      Sie verteilen möchten.

                      Eine Verteilung kann sich rechnen, wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr
                      weniger Mieteinnahmen hatten, weil z. B. Ihre Wohnung leer stand, bringen
                      Ihnen hohe Renovierungskosten in diesem Jahr steuerlich vielleicht nicht viel.

                      Deswegen sollten Sie die Kosten besser häppchenweise von der Steuer
                      absetzen. Dabei ist maximal ein Zeitraum von 5 Jahren erlaubt!

                      Dabei müssen Sie die Kosten zwar gleichmäßig (= linear) verteilen, können
                      aber zwischen 2, 3, 4 oder 5 Jahre wählen.

                      Beispiel:

                      Sie haben im Jahr 2014 in Ihrem Mietshaus 12.000 EUR für Renovierungen
                      ausgegeben. Sie haben jetzt die freie Wahl, ob Sie

                      »	
                        die 12.000 EUR im Zahlungsjahr 2014 voll absetzen,
                      »	
                        die 12.000 EUR mit jeweils 6.000 EUR auf 2014 und 2015 verteilen,
                      »	
                        die 12.000 EUR mit jeweils 4.000 EUR auf 2014, 2015 und 2016 verteilen,
                      »	
                        die 12.000 EUR mit jeweils 3.000 EUR auf 2014, 2015, 2016 und 2017
                        verteilen oder
                      »	
                        die 12.000 EUR mit jeweils 2.400 EUR auf 2014, 2015, 2016, 2017 und
                        2018 verteilen.

                      Wichtig: Haben Sie sich einmal für eine bestimmte Verteilung – also auf
                      2, 3, 4 oder 5 Jahre – entschieden, gibt es kein zurück!

                      11          Steuerspartipps | www.lexware.de
Belege richtig              Sie bekommen Ihre Gasrechnung Ende des Jahres. Leider rechnet Ihr
                               Gaslieferant nicht kalenderjährlich ab, sondern von Anfang August 2013

zuordnen: Welche               bis Ende Juli 2014. Die sich daraus ergebende Nachzahlung zahlen Sie
                               aber erst im Januar 2015.
 Kosten in welche
                               Was heißt das für Ihre Steuererklärung? Für die gilt das Zuflussprinzip.
   Steuerklärung               Das bedeutet: Die Nachzahlung gehört in die Steuererklärung 2015.

          gehören
                               Entscheidend ist nämlich, wann Sie gezahlt haben.

                               Für die monatlichen Abschläge und Erstattungen gilt: Auch für die gilt das
                               Zuflussprinzip. Sprich: Sie müssen alle Zahlungen steuerlich demjenigen
                               Jahr zuordnen, indem sie diese tatsächlich gezahlt haben. Das bedeutet: Die
                               Abschlagszahlung im Dezember 2013 gehört noch in die Steuererklärung für
                               2013. Die Abschlagszahlung für Januar 2014 gehört dagegen bereits in die
                               Steuererklärung für 2014.

                               Dasselbe gilt für eine Nachzahlung oder Erstattung, die Sie nach der
                               Schlussabrechnung zahlen müssen beziehungsweise zurückbekommen:
                               Die gehört steuerlich in das Jahr, in dem Sie die Nachzahlung geleistet bzw.
                               die Rückerstattung erhalten haben.

 Betriebskosten: Worin sich   Aber Achtung: Was im Steuerrecht gilt, gilt nicht im Mietrecht. Wenn Sie
 das Miet- und Steuerrecht     die Betriebskosten für Ihren Mieter berechnen, müssen Sie die Rechnungen
 unterscheiden                 genau der betreffenden Abrechnungsperiode zuordnen.

                               12       Steuerspartipps | www.lexware.de
Mal eben zum      Sie fahren zum Baumarkt, um einen neuen Türdrücker für Ihr Mietshaus
                     zu kaufen. Oder Sie müssen in Ihre Mietwohnung fahren, um einen Schaden
Baumarkt fahren:     zu begutachten oder einem neuen Mieter die Wohnung zu zeigen.

Wie Sie mit Fahrt-   Alle Fahrtkosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie entstehen,
                     dürfen Sie von der Steuer absetzen. Sogar die Fahrt zur Wohnungseigentümer-
  kosten Steuern     versammlung lässt sich absetzen – vorausgesetzt, Sie haben Ihre Eigentums-

           sparen    wohnung vermietet!

                     Sie können 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer als Werbungskosten
                     geltend machen. Führen Sie deswegen am besten ein Fahrtenbuch, aus
                     dem sich Ihre einzelnen Fahrten klipp und klar ergeben. Grundsätzlich
                     „schluckt“ das Finanzamt 4 Fahrten im Jahr immer.

                     Liegt Ihre Immobilie weiter weg und benötigen Sie deshalb sogar einen
                     An- und Abreisetag sowie eine Übernachtung, gilt:

                     »	
                       Bei eintägiger Dienstreise mit einer Abwesenheit über 8 Stunden sowie
                       bei mehrtätigen Reisen für Anreise- und Abreisetag (unabhängig von
                       der tatsächlichen Abwesenheit) können Sie zusätzlich nochmals 12 EUR
                       pro Tag ansetzen.
                     »	
                       Bei einer ganztägigen Abwesenheit sogar 24 EUR

                     Die Kosten für die Hotelübernachtung können Sie ebenfalls von der Steuer
                     absetzen. Pauschalen für Übernachtungskosten gibt's nicht. Allerdings
                     müssen Sie natürlich die Rechnung dafür vorlegen können.

                     Beispiel:

                     Sie fahren am Freitag von Stuttgart nach Hamburg, um einem Mieter die
                     Wohnung zu zeigen. Freitagabends fahren Sie los, sonntags kommen Sie im
                     Laufe des Tages wieder zurück.

                     Sie können nun in Ihrer Steuererklärung zusätzlich zur Kilometerpauschale
                     (0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer), eine Verpflegungspauschale für den
                     An- und Abreisetag von je 12 EUR ansetzen. Weil Sie den ganzen Samstag
                     weg waren, auch noch 24 EUR. Für die beiden Übernachtungen können Sie
                     noch die Hotelrechnung beifügen.

                     13          Steuerspartipps | www.lexware.de
Greifen Sie bei den Fahrtkosten   Am besten geben Sie die Fahrtkosten auf einem extra Blatt an. Sollte Ihnen
zum Extra-Blatt“                   die Aufschlüsselung zu mühsam sein, können Sie in der Anlage V in der
                                   Zeile 49 unter „Sonstiges“ auch einfach nur eine Fahrtkostenpauschale
                                   eintragen.

                                   Je nach der Größe der Immobilie und je nach Finanzamt werden Ihnen
                                   pauschal zwischen 100 und 200 EUR als Fahrtkosten anerkannt.

                                   14       Steuerspartipps | www.lexware.de
Abschreibung:    Abschreibungen sparen Steuern. Als Bemessungsgrundlage für die AfA –
                     also dafür, wie viel Sie in den nächsten Jahren abschreiben dürfen – müssen

Was dazu schon in    die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude herhalten. Weil
                     der Grund und Boden keinerlei Abnutzung unterliegt, bringt Ihnen der darauf
 Ihren Kaufvertrag   entfallende Betrag steuerlich gar nichts!

     mit rein muss   Deswegen sollten Sie bereits im Notarvertrag den Wert für das Gebäude
                     hoch und für den für den Grund und Boden eher niedriger ansetzen.

                     Runzelt das Finanzamt bei Ihrer Kaufpreisaufteilung die Stirn, können Sie
                     auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hinweisen. Der hat nämlich entschieden,
                     dass das Finanzamt dem Aufteilungsmaßstab der Bürger in den Notarverträ-
                     gen grundsätzlich folgen muss (BFH, Urteil v. 27.07.2004, IX R 54/02, BFH/
                     NV 2004 S. 1645).

                     15       Steuerspartipps | www.lexware.de
Putz- oder Bügel-               Gönnen Sie sich jede Woche eine Putzhilfe, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung
                                 auf Vordermann zu bringen, können Sie die Kosten dafür als haushaltsnahes
hilfe? Die zahlt das             Beschäftigungsverhältnis absetzen.

     Finanzamt mit!              Mit einer haushaltsnahen Dienstleistung haben Sie es auch zu tun, wenn Sie
                                 beispielsweise Geld

                                 »	
                                   für eine Haushaltshilfe,
                                 »	
                                   eine Bügelkraft,
                                 »	
                                   eine Gartenhilfe oder
                                 »	
                                   für eine Kinderbetreuung ausgeben.

                                 Lassen Sie also den Gärtner jedes Jahr zweimal kommen, um die Hecken
                                 und Bäume auf Ihrem Grundstück zu schneiden, sind auch diese Kosten
                                 absetzbar: Ganz gleich, ob Sie den Gärtner gleich angestellt haben
                                 (haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis) oder es sich um eine Firma
                                 (haushaltsnahe Dienstleistung) handelt.

                                 Bestellen Sie sich für Ihre private Party einen Koch und einen Barkeeper
                                 nach Hause, die vor Ort das Essen oder die Drinks vorbereiten,
                                 servieren und später sogar den Tisch abräumen und vielleicht sogar das
                                 Geschirr spülen, gilt auch das als haushaltsnahe Dienstleistung.

                                 Dagegen werden Ihnen die Kosten für einen Caterer nur dann anerkannt,
                                 wenn der in Ihrem Haushalt den Herd, Grill oder Flammkuchenofen anwirft
                                 und auch mit ihm kocht, grillt oder backt. Liefert er dagegen das Essen
                                 schon fix und fertig, ist die Rechnung nicht absetzbar.

  Je höher die Arbeitskosten,   Je höher die Arbeitskosten auf Ihrer Rechnung sind und je geringer die
  desto höher Ihr Steuer-        Materialkosten, umso größer ist Ihr Steuer-Spar-Effekt! Achten Sie deswe-
  Spar-Effekt                    gen darauf, dass diese beiden Rechnungsposten in Ihrer Rechnung getrennt
                                 voneinander aufgeführt werden.

                                 Zahlen Sie außerdem die Rechnung bzw. den Lohn des Dienstleisters nicht
                                 Bar und bewahren Sie die Rechnung und den Einzahlungsbeleg gut auf.
                                 Will das Finanzamt den Beleg sehen, müssen Sie ihn vorlegen können!

                                 Ihre Steuerermäßigung für haushaltnahe Dienstleistungen bekommen Sie
  Geben Sie unbedingt die
                                 nur, wenn Sie im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung auf der Seite 3 Zeile
  Kosten an!
                                 73 den entsprechenden Eintrag machen.

                                 Das Gute an den haushaltsnahen Beschäftigungs- und Dienstleistungs-
                                 verhältnissen: Die Steuerermäßigung wirkt sich nicht bei den steuerpflichti-

                                 16       Steuerspartipps | www.lexware.de
Warum es sich rechnen kann,       gen Einkünften aus, sondern bei Ihrer Nachzahlung!
Ihre Haushaltshilfe als Minijob-   Für haushaltsnahe, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
ber anzumelden                     und Dienstleistungen können Sie 20 % der Kosten, insgesamt aber höchs-
                                   tens 4.000 EUR im Jahr von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei
                                   Aufwendungen von 20.000 EUR im Jahr.

                                   Arbeitet Ihre Haushaltshilfe als Minijobber, werden Ihnen leider nur 510 EUR
                                   im Jahr steuerlich anerkannt. Denken Sie dran, dass Sie mindestens 8,50
                                   EUR die Stunde Mindestlohn zahlen müssen!

                                   Bei Handwerkerleistungen sind es 20 % der Aufwendungen, jedoch ins-
                                   gesamt höchstens 1.200 EUR im Jahr. Hier ist der Höchstbetrag schon bei
                                   Ausgaben von 6.000 EUR im Jahr erreicht.

                                   Wichtig: Sie können beide Steuerermäßigungen (haushaltnahe Dienstleis-
                                   tungen und haushaltnahe Handwerkerleistungen) sogar nebeneinander
                                   beanspruchen!

                                   17       Steuerspartipps | www.lexware.de
Handwerker im                  Sie haben den Maler, den Elektriker oder den Fliesenleger im Haus? Eine
                                 Handwerkerrechnung etwa für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Moderni-

 Haus? So sparen                 sierungsmaßnahmen in oder am bestehenden Gebäuden bzw. dem Garten
                                 sollten Sie zu Ihrer Steuererklärung heften, denn dafür bekommen Sie vom
Sie damit Steuern                Finanzamt etwas geschenkt: 20 % des Rechnungsbetrags als Ihr persönliches
                                 „Steuerbonbon!“

                                 In den Genuss dieses Steuervorteils kommen Sie unabhängig davon, ob Sie
                                 Eigentümer oder Mieter sind: Wenn Sie solche Handwerkerleistungen in Auf-
                                 trag geben, erhalten Sie bis zu 1.200 EUR als direkten Zuschuss vom Staat.

                                 Der richtige Platz dafür ist im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung auf der
                                 Seite 3, Zeile 75.

 In diesen Handwerkerarbeiten   Zu den absetzbaren handwerklichen Tätigkeiten zählen beispielsweise diese
 steckt Steuer-Spar-Potenzial    Arbeiten (nicht Materialkosten!) rund um Ihre selbst genutzte Immobilie:
                                 »	 Abflussreinigung
                                 »	 Arbeiten am Dach, an der Fassade (Dämmung!) oder an der Garage
                                 »	 Arbeiten an Innen- und Außenwänden
                                 »	 Badmodernisierung
                                 »	 Dachrinnenreinigung
                                 »	 Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen),
                                     von Wandschränken, Heizkörpern und - rohren
                                 »	 Fassadenarbeiten wie z.B. der neue Hausanstrich
                                 »	 Fliesen verlegen
                                 »	 Gartengestaltungsmaßnahmen (Gartenpflegearbeiten wie
                                     Heckenschneiden und Rasen mähen zählen dagegen zu den
                                     haushaltsnahen Dienstleistungen)
                                 »	 Gebühren für den Schornsteinfeger (nur Kehrgebühren,
                                     Wartungs- und Reparaturkosten),
                                 »	 Hausanschlüsse (z.B. Verlegen von Kabeln für Strom, Telefon
                                     oder Fernsehen),
                                 »	 Anschluss eines neuen Fernsehers,
                                 »	 Montage einer Satellitenschüssel.
                                 »	 Kontrolle für die Blitzschutzanlage
                                 »	 Modernisierung oder Austausch der Einbauküche (nur die Arbeits-,
                                     nicht die Anschaffungskosten!)
                                 »	 Reparatur oder der Austausch von Bodenbelägen, z.B. Parkett
                                     statt Teppich, Fliesen statt Parkett (keine Materialkosten)
                                 »	 Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
                                 »	 Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
                                 »	 Reparatur und Wartung von Haushaltsgegenständen wie z.B.
                                     Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC, usw.

                                 18       Steuerspartipps | www.lexware.de
»	
                                 Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen,
                                    Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
                               »	
                                 Ihre neue Terrassenüberdachung oder der Carport
                               » Wärmedämmmaßnahmen
                               »	
                                 Wartung des Feuerlöschers

                               Fürs Finanzamt spielen nur die Arbeitskosten und ggf. die Maschinen-
Materialkosten sparen keine
                               und Fahrtkosten eine Rolle. Die Materialkosten oder auch gelieferte Waren
Steuern
                               zählen nicht mit. Je höher also die Arbeitskosten, umso höher auch Ihre
                               Steuerersparnis!

                               Sie können bei Ihrer Steuererklärung 20 % vom jeweiligen Rechnungsbe-
                               trag plus der anteiligen Umsatzsteuer nach § 35 a Einkommensteuergesetz
                               steuerlich geltend machen. Maximal aber nur 20 % von 6.000 EUR. Das
                               entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 EUR pro Haushalt
                               und Jahr.

                               Beispiel:

                               Sie lassen sich vom Maler den Hausflur und das Wohnzimmer renovieren.
                               Tapeten und Farbe kosten 1.000 EUR. Dazu kommen noch mal 4.000 EUR
                               an Arbeitskosten.

                               Fürs Finanzamt können Sie von der Rechnung über 5.000 EUR nur die
                               4.000 EUR für die Arbeitskosten ansetzen.

                               Die Materialkosten zählen nicht mit. 20 % von 4.000 EUR wären also eine
                               Steuerersparnis von 800 EUR.

                               Lassen Sie sich jetzt noch für 3.000 EUR das Bad neu fliesen, könnten
                               Sie davon eigentlich noch einmal 600 EUR als haushaltsnahe Handwer-
                               kerleistung absetzen. Da Ihnen das Finanzamt aber nur maximal 1.200
                               EUR pro Jahr und Haushalt zugesteht, können Sie von den Kosten für das
                               geflieste Bad nur noch 400 EUR geltend machen; statt der tatsächlichen
                               Kosten von 600 EUR.

                               19          Steuerspartipps | www.lexware.de
Gratuliere: Sie müssen       Wichtig: Die 1.200 EUR werden direkt von Ihrer Nachzahlung abgezogen!
1.200 EUR weniger Steuern     Es ist nicht etwa so, dass der Rechnungsbetrag nur von Ihren Einkünften
nachzahlen!                   abgezogen wird, sondern die 1 200 EUR sind ein echter Steuererlass, der
                              erst dann in die Waagschale geworfen wird, wenn Ihre Nachzahlung bzw.
                              Ihre Steuerrückzahlung bereits berechnet wurden!

                              Die 6.000-EUR-Grenze für den maximal steuerlich anerkannten Rechnungs-
                              betrag gilt für das gesamte Kalenderjahr. Also leider nicht pro Handwerker
                              oder Baumaßnahme!

                              Auf der anderen Seite ist es so: Haben Sie mehrere Rechnungen, z. B. für
                              die Reparatur der Spülmaschine, vom Fliesenleger fürs neue Bad und noch
                              eine vom Dachdecker für die Dachsanierung nach dem letzten Sturm, dürfen
                              Sie diese Rechnungen alle zusammen einreichen.

                              Steuerlich gesehen bringen Ihnen Handwerkerrechnung über 6.000 EUR im
                              Jahr eigentlich gar nichts, da Sie ohnehin nur 20 % absetzen dürfen und so
                              jeder Betrag, der die 6.000-EUR-Grenze überschreitet, steuertechnisch ver-
                              pufft: Es bleibt dennoch bei der Maximalförderung von 1.200 EUR im Jahr!

                              Wenn es darum geht, welche Rechnung zu welcher Steuererklärung gehört,
                              kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem Sie die Rechnung bezahlt haben
                              und nicht darauf, wann die Arbeiten durchgeführt wurden oder wann Sie
                              die Rechnung erhalten haben.

Bitte ja nicht Bar zahlen!   Wichtig: Überweisen Sie die Rechnung bitte immer, denn Barzahlungen
                              erkennt das Finanzamt nicht an!

                              20       Steuerspartipps | www.lexware.de
Wie Sie als Mieter   Nicht nur Hausbesitzer können von haushaltsnahen Beschäftigungs-
                     verhältnissen oder Dienstleistungen steuerlich profitieren, sondern auch
 weniger Steuern     Mieter. Das Steuer-Spar-Potenzial steckt in der Betriebskostenabrechnung
                     und betrifft Rechnungen für Tätigkeiten, die zu den haushaltsnahen Dienst-
            zahlen   leistungen zählen (§ 35 a Einkommensteuergesetz). Das sind grob gesagt
                     Tätigkeiten im oder rund ums Haus, die oft von einem Mitglied des Haus-
                     halts erbracht werden.

                     Beispielsweise wenn der Hausmeister den Hof fegt oder die Reinigungs-
                     kraft das Treppenhaus putzt. Sind die beiden angestellt, zählt das als
                     haushaltnahes Beschäftigungsverhältnis. Kommt jedes Jahr zweimal eine
                     Glasreinigungsfirma vorbei, um z.B. die Fenster im Hausflur zu reinigen,
                     gilt das als Haushaltsnahe Dienstleistung. Absetzbar sind zudem haus-
                     haltsnahe Handwerkerarbeiten wie z. B. die Schornsteinfegergebühr oder
                     Heizungswartungskosten.

                     Als Mieter können Sie bei Ihrer Steuererklärung ebenfalls die 20 % vom
                     jeweiligen Rechnungsbetrags des Dienstleisters bzw. Handwerkers
                     (nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, keine Materialkosten) plus der
                     anteiligen Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen. Maximal jedoch
                     nur 20 % von 6.000 EUR. Das entspricht einer maximalen Steuerersparnis
                     von 1.200 EUR pro Haushalt und Jahr.

                     Haushaltsnahe Dienst- bzw. Handwerkerleistungen können sich hinter
                     diesen Betriebskostenarten verstecken:

                     »   artenpflege (Gartenpflegearbeiten , z. B. Rasenmähen,
                        G
                        Heckenschneiden),
                     » Hausreinigung,
                     »	Straßenreinigung
                     »	Hauswartarbeiten,
                     »	Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Grundstück.
                     »	Schornsteinfeger,
                     » Fahrstuhlwartung (samt Schmiermittel, aber nicht die
                        Kosten für Ersatzteile),
                     » Wartungskosten für Warmwasserbereiter und Etagenheizungen,
                     »	Kontrolle von Blitzschutzanlagen,
                     »	 Sonstige Wartungsarbeiten an haustechnischen Einrichtungen
                          (sogar die Kosten für Schmiermittel!),
                     »	  Zentralheizung: Wartung, Überwachung, Pflege,
                           Immissionsmessung, Tankreinigung

                     21       Steuerspartipps | www.lexware.de
Bitten Sie den Vermieter um   Mieter können vom Vermieter eine entsprechende Bescheinigung fürs
eine Bescheinigung             Finanzamt verlangen. In der müssen die in den einzelnen Betriebskosten-
                               positionen enthaltenen Anteile für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgewie-
                               sen sein. Das ist eine Nebenpflicht aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB i. V. m.
                               dem Mietvertrag (AG Lichtenberg, Urteil v. 23.5.2011, 105 C 394/10, GE 2012,
                               S. 1325).

                               Wollen Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung für
                               2014 reinpacken, haben Sie aber die Betriebskostenabrechnung für 2014
                               noch nicht, können Sie auch die Abrechnung für 2013 einreichen, die Sie ja
                               schließlich 2014 bezahlt haben.

                               22       Steuerspartipps | www.lexware.de
Wann Sie ein   Sie arbeiten beruflich von zuhause aus? Dann können Sie die Kosten für
                   Ihr häusliches Arbeitszimmer möglicherweise als Werbungskosten beim

  Arbeitszimmer    Finanzamt geltend machen.

  von der Steuer   Wieviel Sie absetzen können, richtet sich einerseits danach, ob es sich
                   um ein häusliches oder ein außerhäusliches Arbeitszimmer handelt und
absetzen können    andererseits, ob das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten
                   beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist.

                   Art des               Mittelpunkt Ihrer            Höhe der
                   Arbeitszimmers        beruflichen Tätigkeit        Absetzbarkeit
                   Häusliches            Ja                           Uneingeschränkt
                   Arbeitszimmer
                   Häusliches            Nein                         Maximal bis 1.250 EUR
                   Arbeitszimmer
                   Außerhäusliches       Spielt keine Rolle           Uneingeschränkt in
                   Arbeitszimmer                                      Höhe der tatsächlichen
                                                                      Kosten

                   Am einfachsten ist die Sache mit dem Absetzen, wenn Sie ein Arbeitszim-
                   mer außerhalb Ihres eigenen Zuhauses angemietet haben: Dann können
                   Sie alle (also nicht nur bis zur 1.250-EUR-Grenze pro Jahr) damit im Zusam-
                   menhang stehenden Kosten wie z.B. die Miete und die Betriebskosten als
                   Werbungskosten geltend machen. Ihr Arbeitszimmer ist „außerhäuslich“,
                   wenn es seiner Lage nach nicht in Ihre häusliche Sphäre eingebunden ist,
                   insbesondere keine bauliche Einheit mit Ihrer Privatwohnung bildet.

                   Befindet sich Ihr Arbeitszimmer jedoch in einem Raum, der zu Ihrer privat
                   genutzten Wohnung oder zu Ihrem Wohnhaus einschließlich der Zubehör-
                   räume wie Abstell-,Keller- und Speicherräume gehört, ist es für das Finanzamt
                   lediglich ein häusliches Arbeitszimmer (BFH, Urteil v. 23.9.1999, VI R 74/98,
                   BStBl 2000 II S. 7; BFH, Urteil v. 11.11.2014, VIII R 3/12, n.n.v.).

                   Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer berechnen zu können,
                   müssen Sie den Flächenanteil an der Gesamtwohnfläche berechnen. Dazu
                   brauchen Sie nur die Grundfläche Ihrer Wohnung und des Arbeitszimmers.
                   Sie können dann in Ihrer Steuererklärung von den Gesamtkosten Ihrer

                   23       Steuerspartipps | www.lexware.de
Centgenau: So viel können Sie    Wohnung den entsprechenden Prozentsatz des Arbeitszimmers an der
fürs Arbeitszimmer absetzen       Gesamtfläche als Werbungskosten absetzen.

                                  So berechnen Sie den Arbeitszimmeranteil:

                                  Fläche des Arbeitszimmers
                                  						x 100
                                  Gesamtwohnfläche der Wohnung (inkl. Arbeitszimmer)

                                  Ihr Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von insgesamt 150 m² inklusive
                                  Arbeitszimmer. Das Arbeitszimmer selbst hat eine Grundfläche von 20 m².
                                  Der Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche beträgt:

                                  20 m² : 150 m² x 100 = 13,33 %

                                  Das bedeutet: Von der Miete, den Renovierungs-, Strom-, Heizungs-,
                                  Reinigungs-, Versicherungs- und Finanzierungskosten (z.B. die Schuldzinsen,
                                  die Sie als Eigentümer an die Bank zahlen!), die Sie für Ihre Wohnung zahlen,
                                  könnten Sie 13,33 % als Werbungskosten beim Arbeitszimmer absetzen.
PRAXIS – TIPP
                                  Um diese Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer abziehen zu können,
Die 4 Punkte-Checkliste für Ihr   muss eine private Nutzung des Zimmers als Wohnraum so gut wie ausge-
Arbeitszimmer                     schlossen sein. Um das sicherzustellen, muss Ihr häusliches Arbeitszimmer
                                  alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

                                  » Sie müssen das Arbeitszimmer fast ausschließlich beruflich nutzen.
                                  »	
                                    Ihr Arbeitszimmer muss wie ein Arbeitsraum eingerichtet sein
                                    (Schreibtisch, Bücherschrank, nicht mehr als 10 % private
                                    Gegenstände als kein Bügelbrett, Gäste- oder Kinderbett o.ä.).
                                  »	
                                    Ihr Arbeitszimmer muss von den übrigen Wohnräumen abgetrennt
                                    sein (also kein Schreibtisch im Wohnzimmer).
                                  »	
                                    Es bleibt trotz des Arbeitszimmers noch genug Platz zum Wohnen.

                                  Erfüllt Ihr Arbeitszimmer auch nur eine dieser Bedingungen nicht, müssen
                                  Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Ihren Werbungskostenabzug fürs
                                  Arbeitszimmer ablehnt.

                                  Ohnehin gilt: So lange Ihnen noch bei Ihrem Arbeitgeber ein anderer Arbeits-
                                  platz zur Verfügung steht, dürfen Sie grundsätzlich keine Kosten für ein
                                  häusliches Arbeitszimmer absetzen. Einen anderen Arbeitsplatz haben Sie
                                  schon dann, wenn Sie irgendwo einen Büroarbeitsplatz haben, an dem Sie
                                  Schreibarbeiten erledigen, Fachliteratur lesen, Telefonate führen und andere

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büromäßige Arbeiten erledigen könnten. Ganz gleich, ob es um Sie herum
                                zu laut ist, zu viel Publikumsverkehr herrscht oder es sich um kein abge-
                                schlossenes Büro handelt.

                                Bessere Karten haben Sie, wenn Sie Ihre gesamte berufliche und
                                betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erledigen. Dann
                                bildet Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und
                                betrieblichen Tätigkeit und Sie dürfen die Kosten unbegrenzt (also nicht
                                nur bis maximal 1.250 EUR im Jahr) von der Steuer absetzen.
Fürs Finanzamt sollte das
Arbeitszimmer der Mittelpunkt   Das gilt beispielsweise für Heimarbeitnehmer, die nur Zuhause arbeiten
Ihres Arbeitslebens sein.       oder Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit so gut wie
                                ausschließlich von Zuhause aus erledigen, wie zum Beispiel Steuerberater,
                                Schriftsteller, Künstler, Redakteure.

                                Sind Sie nicht nur zu Hause, sondern auch außerhalb tätig, prüft das
                                Finanzamt ganz genau, wo sich der eigentliche Mittelpunkt Ihrer
                                beruflichen Tätigkeit befindet.

                                Der Mittelpunkt ist immer dort, wo Sie Handlungen vornehmen und Leis-
                                tungen erbringen, die für den konkreten Beruf wesentlich und prägend
                                sind. Ein Richter erbringt seine Hauptleistung beispielsweise im Gericht
                                bzw. seinem Dienstzimmer und nicht in seinem häuslichen Arbeitszimmer
                                (BFH, Urteil v. 8.12.2011, Az.: VI R 13/11). Ein Hochschullehrer an der
                                Hochschule, an der er Vorlesungen hält und Forschung betreibt (BGH,
                                Urteil v. 27.10.2011, Az.: VI R 71/10). Deswegen sind für das zusätzliche
                                häusliche Arbeitszimmer maximal 1.250 EUR drin.

                                Wichtig: Bei den 1.250 EUR handelt es sich nicht um eine Pauschale,
                                sondern einen Höchstbetrag. Das bedeutet: Liegen Ihre tatsächlichen
                                Arbeitszimmerkosten pro Jahr darunter, sind auch nur diese Kosten
                                abziehbar!

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Leerstand und    Steht Ihre Immobilie unverschuldet leer oder wohnt dort ein Mieter, der
                     die Miete nicht zahlen kann, können Sie für die Wohnung einen teilweisen

      Nichtzahler:   Grundsteuererlass bei Ihrer Gemeinde beantragen.

   Beantragen Sie    Mit so einem Antrag können Sie sich bis zur Hälfte der geleisteten Grund-
                     steuerzahlungen rückwirkend für das abgelaufene Jahr erstatten lassen.
  einen teilweisen
Grundsteuererlass
                     Wichtig: Diesen Antrag müssen Sie jedes Jahr neu stellen und zwar mindes-
                     tens bis zum 31.03. des Folgejahres.

                     Gute Chancen haben Sie, wenn Ihre Einnahmen aus Vermietung oder
                     Verpachtung für mehrere Monate auf 50 Prozent oder weniger der ortsübli-
                     chen Miete gesunken sind. Außerdem dürfen Sie den Einnahmeausfall nicht
                     selbst verschuldet haben.

                     Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie sich nach dem Auszug des letz-
                     ten Mieters nicht rechtzeitig um einen neuen Mieter bemüht hätten.

                     Bei zahlungsunfähigen Mietern prüft die Gemeinde, ob Sie zuvor vergeblich
                     alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft haben, um den Mieter zur Zahlung zu
                     bewegen.

                     Sie sollten auch dann einen Antrag stellen, wenn Ihr Haus wegen eines
                     Brand- oder Sturmschadens unbewohnbar war. Sogar ein strukturell
                     bedingter Rückgang nach Wohnungen müssen die Städte und Gemeinden
                     als Begründung akzeptieren. Das ist der Fall, wenn am Ort Ihrer Mietwoh-
                     nung viele Wohnungen und Häuser leer stehen, weil einfach nicht mehr
                     genügend potenzielle Mieter da sind.

                     Für den Antrag auf Grundsteuererlass müssen Sie keinen besonderen
                     amtlichen Vordruck ausfüllen. Es reicht ein „ganz normaler Brief" an das
                     Steueramt Ihrer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise an das Finanzamt.

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Ihr Schreiben könnte ungefähr so aussehen:

An das
Bürgermeisteramt

Antrag auf Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG für meine Miet-
wohnung in der .......... Str. Nr. .....

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach § 33 Abs. 1 GrStG, mir die Grundsteuer
20............... für meine vermietete Eigentumswohnung im Gebäude in der
............... Str. Nr. ..... in .............................. teilweise zu erlassen. Der normale
Rohertrag hat sich ohne mein Verschulden um mehr als 50 % gemindert.

Begründung:

Der bisherige Mieter hat die Wohnung zum 1.4.20............ gekündigt. Trotz
aller Bemühungen konnte ich erst zum 1.12.20.......... einen neuen Mieter
finden.

Bereits Anfang Januar 20................ hatte ich Online, sowie in der örtlichen
Presse inseriert. Bis Ende Oktober hatte ich insgesamt 6 Vermietungs-
anzeigen geschaltet. Als Nachweis übersende ich Ihnen anbei die Kopien
meiner Inserate.

Nachdem sich kein geeigneter Mieter gemeldet hatte, übergab ich die Sache
dem ortsansässigen Maklerbüro .............................. . Diesem gelang es
schließlich, meine Wohnung zum 1.12.20......... neu zu vermieten.

Die Wohnung konnte ich bisher für 600 EUR monatlich vermieten. Von mei-
nem neuen Mieter erhalte ich - siehe beigefügte Kopie des Mietvertrags -
nur noch 500 EUR.

Durch den 8-monatigen Leerstand und die reduzierte Miete ab
1.12.20............. hatte ich 20............. nur 2.300 EUR Mieteinnahmen gegen-
über 7.200 EUR bei ganzjähriger Vermietung zum alten Mietzins.

Der normale Rohertrag meiner Wohnung hat sich 20...... um 4.900 EUR oder
68,05 % gemindert. Daran trifft mich kein Verschulden. Damit sind die Vor-
aussetzungen des § 33 Abs. 1 GrStG erfüllt.

Bitte überweisen Sie die Grundsteuererstattung auf mein Konto, von dem
Sie auch die Grundsteuer abbuchen.

Sofern Sie noch weitere Unterlagen benötigen, bitte ich um Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

.........................................
 (Vermieter/in)

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            verantwortlich für den redaktionellen Inhalt:

            Rechtsanwältin Heidi Schnurr

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