DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
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Die betriebliche Altersversorgung Tarif AVmG b Rente + Kapitalwahlrecht 1 Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
Für wen sind wir da? Weil dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen! Die Pensionskasse der Genossenschafts- organisation VVaG ist zugänglich für Wenn Sie Entgelt in Pensionskassenbeiträge umwan- deln, müssen Sie hierfür bis zu einer Grenze von 4 % • das Gründungsmitglied Genossenschaftsverband der BBG auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bayern e.V. und seine Arbeitnehmer, Zahlt auch Ihr Arbeitgeber Beiträge in die betriebliche • alle im Genossenschaftswesen tätigen Arbeitgeber Altersversorgung, so sind diese vorrangig sozialversi- und den ihnen nahe stehenden sonstigen cherungsfrei. Einrichtungen, Bei den Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung • die durch ihre Arbeitgeber zur Versicherung handelt es sich für Versicherte bei der gesetzlichen angemeldeten und von der Kasse aufgenommenen Krankenversicherung (§ 229 SGB V) um beitragspflich- Arbeitnehmer. tige Einnahmen, auf die Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge zu entrichten sind. Warum Altersversorgung über die Weil ich die staatliche Förderung der Privatvorsorge Pensionskasse? Riester-Förderung (§ 10 a Abschnitt XI EStG) in Anspruch Weil ich Entgelt umwandeln und Steuern sparen kann! nehmen kann! Die Beiträge zu einer Pensionskasse sind vorrangig Sie können den Tarif AVmG b auch abschließen, steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Das gilt auch, wenn Sie um über die Pensionskasse die Riester-Förderung Gehalt in betriebliche Altersversorgung umwandeln in Anspruch zu nehmen. (Barlohnverzicht). Sie können dadurch Ihr Einkommen „verringern“ und Steuern sparen. Die Förderung erhalten Sie über staatliche Zulagen, die dem Tarif als Einmalbeiträge zugeführt werden, bzw. Der Staat fördert den Aufbau Ihrer über einen Sonderausgabenabzug im Rahmen Ihrer Altersversorgung: Einkommensteuererklärung. Steuerfrei können Sie jährlich bis zu 8 % der BBG - Bitte beachten Sie jedoch: Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversi- Beiträge für die Riester-Förderung leisten Sie aus Ihrem cherung West (im Jahr 2020: 6.624 €) einzahlen. Nettogehalt. Steuern und Sozialversicherung sind also schon angefallen. Welche Konsequenzen hat die S teuerfreiheit? Nur in bestimmten Ausnahmefällen (keine bzw. geringe Rentenleistungen aus „steuerfrei“ finanzierten Beitrags- Steuerlast, hohe staatliche Zulage aufgrund vieler teilen sind von Ihnen in der Rentenphase voll zu versteu- Kinder) wird die Förderung der Privatvorsorge günstiger ern (§ 22 Nr. 5 EStG). Der Steuersatz – sofern überhaupt sein als die Förderung der betrieblichen Altersversor- eine Steuerpflicht gegeben ist – liegt dann in vielen gung über die Entgeltumwandlung! Fällen unter dem Grenzsteuersatz in Zeiten der aktiven Bitte überprüfen Sie daher, ob die Entgeltumwandlung Erwerbstätigkeit. oder die Riester-Förderung für Sie sinnvoller ist. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Weil ich auch vermögenswirksame Leistungen in betrieb- Seit dem 1. Januar 2002 haben Sie einen Rechtsan- liche Altersversorgung „umswitchen“ kann! spruch auf Entgeltumwandlung: Sprechen Sie mit Ihrem Gerade für die Bezieher kleinerer Einkommen kann das Arbeitgeber. „umswitchen“ von vermögenswirksamen Leistungen ei- ne echte Alternative zum Aufbau einer Zusatzrente sein. BBG - Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) 3
switch Aus VWL werden AVWL Was bietet der Tarif AVmG b? Nutzen Sie die Einsparungen aus der Sozialversicherung Flexible Beiträge – laufend oder einmalig! und der Einkommensteuer als zusätzlichen Beitrag zu In Ihrer Beitragsgestaltung sind Sie völlig frei. den vermögenswirksamen Leistungen, so dass Sie können sich festlegen auf bereits ab Vertragsbeginn höhere Beiträge in Ihre Altersvorsorge fließen. • monatliche Beitragszahlung, • vierteljährliche Beitragszahlung, Weil meine Ansprüche geschützt sind! • halbjährliche Beitragszahlung oder Die Entgeltumwandlung ist eine Partnerschaft zwischen • jährliche Beitragszahlung. Sie können sich jedoch auch jährlich immer wieder Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und der Pensionskasse, neu entscheiden, ob Sie Beiträge zahlen möchten oder da es sich auch beim Gehaltsverzicht um betriebliche nicht. Dies dürfte für Sie insbesondere dann von Altersversorgung handelt. Dadurch wird Ihre Altersver- Interesse sein, wenn Sie beabsichtigen, sich leistungs- sorgung durch das Betriebsrentengesetz geschützt. oder gewinnabhängige Tantiemen nicht auszahlen Ihre Einzahlungen sind vom ersten Cent an zu lassen, sondern – lohnsteuerfrei – in Rentenbausteine „unverfallbar“ und stehen ausschließlich Ihnen zu. umzuwandeln. Besonders wichtig: „Wandeln Sie Leistungszulagen in lohnsteuerfreie R entenbausteine um!“ Der Tarif AVmGb ist nicht „gezillmert“. Dies bedeutet, dass lediglich für die laufende Verwaltung der Ver- Maximaler Beitrag träge Kosten berücksichtigt werden; Abschluss- und Provisionskosten fallen nicht an. Jede Fördermöglichkeit nutzen Einfache Verwaltung Die Summe der Beiträge zur Pensionskasse darf im Jahr 8% der BBG nicht überschreiten (im Jahr 2020: 6.624 €). Die Personalabteilung kann Ihre späteren Änderungs- wünsche zum Versicherungsvertrag bequem über das Internet abwickeln. Jeder Arbeitgeber hat Zugriff Fallen Gesundheitsfragen an? auf das Online-Verwaltungssystem der Pensionskasse. Grundsätzlich ja. Aber: Viele Arbeitgeber entscheiden sich ausschließlich für eine Zusammenarbeit mit der Soziale Gerechtigkeit Pensionskasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nachdem es unter bestimmten Voraussetzungen dieser Arbeitgeber brauchen im Tarif AVmGb insgesamt möglich ist, den Tarif AVmGb auch ohne die Beantwor- bis jeweils 8% der BBG keine Gesundheitsfragen abzu- tung von Gesundheitsfragen abzuschließen, können geben! sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unisextarif eine zusätzliche Altersversorgung Altersversorgung für alle aufbauen; verbunden mit einer hohen Absicherung für Ehe- oder Lebenspartner und bezugsberechtigte Kinder. Lebensgemeinschaften. Zurechnungszeiten Das ist besonders interessant für die A bsicherung junger Leute: Im Falle des Todes der versicherten Person legt die Pensionskasse sofort die Beiträge „oben drauf“, die bis zum 55. Lebensjahr noch angefallen wären. 4
Das heißt, dass sich im Tarif AVmGb die Rente danach bemisst, als ob der Versicherte bis zu seinem 55. Le- bensjahr versichert gewesen wäre. Die Höhe der Zurech- nung richtet sich nach dem Durchschnitt der Beiträge, die der Versicherte die letzten fünf Jahre vor seinem Tod eingezahlt hatte. Von dieser Zurechnungszeit profitieren somit Verträge mit laufender Beitragszahlung am mei- sten. Die Zurechnung ist ein Bestandteil der Über- schussbeteiligung. Sie kann daher nicht garantiert werden. Gibt es ein Höchsteintrittsalter? Nein! Sie können den Tarif AVmGb theoretisch bis zu einem Monat vor Vollendung Ihres 67. L ebensjahres abschließen und Entgelt in Altersversorgung umwandeln. Partnerrente. Leistungen für Ehe- oder L ebenspartner. AVmG b Der Tarif AVmG b leistet Hinterbliebenenrente an Errechnen Sie selbst Ihre Rente • Ehepartner Berufsunfähig – was dann? • eingetragene Lebenspartner* • Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften* Zunächst: Die Pensionskasse zahlt ihre Leistungen (unabhängig, ob gleichgeschlechtlich oder nicht). bereits bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit, also nicht * bei Riester-geförderten Verträgen sind Lebenspartner – gesetzlich bedingt – als Begünstigte ausgeschlossen erst bei voller Erwerbsminderung. Das heißt, Sie können möglicherweise eine Berufsunfähigkeitsrente von der Sofern Sie nicht verheiratet sind und eine/n Lebens Pensionskasse verlangen, auch wenn laut Ihres Sozial- partner/in begünstigen möchten, bitten wir, diese/n bei versicherungsträgers nur verminderte Erwerbsfähigkeit Vertragsschluss oder spätestens innerhalb eines Jahres gegeben ist: nach Anmeldung am gemeinsamen Erstwohnsitz gegen- über der Pensionskasse schriftlich zu benennen. Wir lei- • sofortige Verrentung des vorhandenen Deckungskapitals oder sten, sofern zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer Erstwohnsitz von drei Jahren bestanden hat. • Beitragsfreistellung des Vertrages und Bezug der Altersrente ab dem 62. Lebensjahr. Die Rente bemisst sich dann nach den Rente oder Kapital? eingezahlten Beiträgen. Bis spätestens drei Jahre vor Fälligkeit kann der Bei- tragszahler der Pensionskasse mitteilen, ob er anstatt Ab wann kann ich Leistungen aus der Rente lieber eine Kapitalzahlung der fälligen Leistun- gen wünscht. Bitte beachten Sie, dass die Steuerfreiheit meiner Altersvorsorge beziehen? gem. § 3 Nr. 63 EStG in der Regel ab der Ausübung des • Spätestens mit dem 67. Lebensjahr. Kapitalwahlrechts nicht mehr angewandt werden kann. Die Kapitalauszahlung können Sie ferner nicht in An- • den Zeitpunkt, zu dem sie Ihre Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen, bestimmen Sie selbst. spruch nehmen, wenn Sie sich entschieden haben, Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. • Frühester Leistungszeitpunkt ist das 62. Lebensjahr. 6
Was kann ich einzahlen – Grundsätzlich ist der Tarif AVmGb ein Tarif gegen laufende Einmalprämien. Dies bedeutet, dass jede was kommt raus? Beitragszahlung zu einem „Rentenbaustein“ führt. Errechnen Sie sich selbst Ihre Rente im Internet: Aus der Summe der so im Verlauf der Versicherungszeit angesammelten Rentenbausteine, zuzüglich einem so Schritt 1: Besuchen Sie die Pensionskasse unter genannten Überzins ergibt sich dann die gesamte Alters- www.pensionskasse.coop rente. Schritt 2: Klicken Sie unter Service auf „Tarifrechner“ – Im folgenden geben wir die gerundeten Verrentungsfak- Sie werden einfach und bequem durch das Programm toren für das aktuelle Beitragsjahr an. Dabei gelten für geführt. Frauen und Männer die gleichen Verrentungsfaktoren. Sollten Sie Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an. Es gilt die Formel: Sie erreichen uns unter Beitragszahlung in € x %-Satz = Rentenbaustein 089 / 28 81 38-0, senden Sie uns ein Fax an zum 62. Lebensjahr p.a. 089 / 28 81 38-30 oder ein E-Mail an info@pensionskasse.coop Verrentungstabelle Tarif AVmGb Alter* Kalenderjahr in % Alter* Kalenderjahr in % 2020 2020 20 4,1 % 42 3,6 % 21 4,1 % 43 3,6 % 22 4,1 % 44 3,6 % 23 4,0 % 45 3,6 % 24 4,0 % 46 3,5 % 25 4,0 % 47 3,5 % 26 4,0 % 48 3,5 % 27 3,9 % 49 3,5 % 28 3,9 % 50 3,5 % 29 3,9 % 51 3,5 % 30 3,9 % 52 3,4 % 31 3,8 % 53 3,4 % 32 3,8 % 54 3,4 % 33 3,8 % 55 3,4 % 34 3,8 % 56 3,4 % 35 3,8 % 57 3,3 % 36 3,7 % 58 3,3 % 37 3,7 % 59 3,3 % 38 3,7 % 60 3,3 % 39 3,7 % 61 3,3 % 40 3,7 % 62 3,3 % 41 3,6 % Aktuelle Verrentungsfaktoren. *) Das rechnungsmäßige Alter des versicherten Mitglieds zur Berechnung der Rentenbausteine entspricht dem Alter an dem Geburtstag, der innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor oder nach dem ersten Tag des Beitragsmonats Der Tarif AVmGb beruht auf so genannten Generatio- liegt (= versicherungstechnisches Alter). nentafeln; die kalkulierte Lebenserwartung eines Antragstellers ist in Abhängigkeit seines individuellen Geburtsjahrgangs berechnet. Hiermit soll der zuneh- menden Lebenserwartung Rechnung getragen werden. 7
1. ABSCHNITT Beiträgen weitergeführt (Beitragsfreistellung), so wird eine beitragsfreie Rentenanwartschaft gebildet. Beginn und Beendigung der 2. Die Höhe der beitragsfreien Rentenanwartschaft ergibt sich als Summe Versicherung der bis zu diesem Zeitpunkt durch Beiträge erworbenen Rentenbau- steine. Artikel 1– Allgemeines 3. Eine bestehende Mitgliedschaft wird in den Fällen als Mitgliedschaft ohne Stimmrecht fortgesetzt. Die Kasse übernimmt aufgrund der Satzung und der nachstehenden Versi- cherungsbedingungen die Verpflichtung 4. Wird eine beitragsfrei gestellte Mitgliedschaft in eine beitragspflichtige a) den Versicherten bei Eintreten der Berufsunfähigkeit oder nach Erreichen Mitgliedschaft umgewandelt (Reaktivierung), so wirkt sich die Beitrags- der Altersgrenze (Artikel 9) Rente, freistellung bzw. -änderung nicht auf die Anwartschaft auf Versicherungs- b) den Hinterbliebenen der Versicherten Witwen-, Witwer, Waisen- sowie leistungen aus, die sich auf Grund der bisher eingebrachten Beiträge Partnerrenten zu gewähren. Hinterbliebene im Sinne dieser Versiche- ergibt, da der Tarif ein solcher mit technischen Einmalbeiträgen ist. Die rungsbedingungen sind Ehegatten und Kinder des Versicherten, der wirk- Reaktivierung kann vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig sam eingetragene Lebenspartner (§§ 1 ff. Lebenspartnerschaftsgesetz gemacht werden. Für diese gilt Artikel 2 Nummer 3 entsprechend. (LPartG)) bzw. der Partner des unverheirateten Versicherten, der mit ihm zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in einer eheähnlichen Gemeinschaft Artikel 4a – Fortführung der Versicherung trotz oder lebte, soweit die Beziehung nachweislich bei gleichem Erstwohnsitz des Versicherten mit dem Begünstigten mindestens drei Jahre bestand. nach Berufsunfähigkeit 1. Beantragt ein Berufsunfähigkeitsrentner nach Wiedererlangung der vollen Artikel 2 – Beginn der Versicherung bzw. teilweisen Erwerbsfähigkeit oder nach Wegfall der Berufsunfähigkeit eine neue Versicherung oder die Fortführung seiner Versicherung bei 1. Über den Beginn der Versicherung entscheidet der Vorstand aufgrund der Kasse und wird er von einem Mitgliedsinstitut wieder weiterbeschäf- des gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu stellenden An- tigt, so tritt er in seine früheren Rechte und Pflichten gegenüber der trages. Pensionskasse wieder ein. Dies gilt nicht, wenn die Rentenansprüche mit seiner Zustimmung von der Pensionskasse gemäß Artikel 9 e) abgefun- 2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Zugang der Annahmeerklärung den wurden. beim Versicherten. Gleichzeitig erhält das versicherte Mitglied eine Aus- fertigung der Versicherungsbedingungen. 2. Gleiches gilt auf Antrag eines Berufsunfähigkeitsrentners für den Fall, dass trotz Berufsunfähigkeit oder voller bzw. teilweiser Erwerbsminde- 3. Der Abschluss der Versicherung sowie Erhöhungen der Beiträge können rung eine Weiterbeschäftigung bei einem Mitgliedsinstitut gegeben ist vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden. und die Hinzuverdienstgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung Falls es der Kasse erforderlich erscheint, ist eine Untersuchung bei analog der vollen Erwerbsminderung (§ 96 a Absatz 2 Nummer 2 SGB VI) einem Facharzt durchzuführen. Die Kosten für die Untersuchung trägt nicht überschritten wird. der Arbeitgeber. Sofern der auf sein jeweiliges Versicherungsverhältnis entfallende Eigenanteil des Arbeitnehmers 100 % beträgt, hat er die an- fallenden Kosten selbst zu tragen. 2. ABSCHNITT Bestehen aufgrund des Gesundheitszustandes eines Antragstellers ge- gen seine Versicherung Bedenken, kann durch Einzelvereinbarung dem Aufbringung der Mittel erhöhten Risiko Rechnung getragen werden. In Einzelfällen kann dies eine Ablehnung des Versicherungsantrages oder der Beitragserhöhung Artikel 5 – Einnahmen bedeuten. Die Kasse hat folgende Einnahmen: a) Beiträge der versicherten Mitglieder, Artikel 3 – Übertragung, Portabilität b) Beiträge und Zuschüsse der Arbeitgeber für ihre versicherten Arbeitneh- mer, sowie Zulagen gemäß Abschnitt XI EStG, 1. Die Übertragung des Wertes gemäß § 4 Absatz 5 BetrAVG (Zeitwert) ei- c) Erträgnisse des Vermögens und sonstige Zuwendungen. ner vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft von betrieblicher Alters- versorgung auf die Pensionskasse oder vom Versicherten bei der Kasse erworbenen Anwartschaft auf einen neuen Arbeitgeber bzw. dessen Artikel 6 – Art und Höhe der Beitragsleistungen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung kann grundsätz- lich dann erfolgen, wenn der neue Arbeitgeber eine wertgleiche Zusage 1. Es können Einmalbeiträge und laufende Beiträge geleistet werden. Die erteilt. Mindesthöhe des laufenden Monatsbeitrags beträgt 10 EUR. Die Min- desthöhe eines Einmalbeitrags beträgt 120 EUR. Hiervon kann in begrün- 2. Die Übertragung ist schriftlich bei der Kasse innerhalb eines Jahres nach deten Ausnahmefällen mit besonderer Vereinbarung abgewichen werden. Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beantragen. Die Summe der Beiträge im Kalenderjahr darf grundsätzlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung 3. Übertragungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht oder die erst nach nicht überschreiten. Als Ausnahme darf im Rahmen der Beitragszahlung Ablauf der Jahresfrist beantragt werden, bedürfen der Genehmigung der aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses oder Nachzahlung Pensionskasse. Die Pensionskasse wird eine Genehmigung dann nicht im Sinne des § 3 Nr. 63 Satz 3 und 4 EStG eine zusätzliche Beitrags- verweigern, wenn zwischen ihr und den anderen an der Übertragung Be- zahlung innerhalb von den in diesen Regelungen genannten jeweiligen teiligten hinsichtlich der Übertragung Einigkeit erzielt wird. Grenzen erfolgen Soweit ganz oder teilweise eine Förderung der Beiträge gemäß § 10 a bzw. XI. Abschnitt EStG beantragt wird, wird eine laufende Beitragszahlung vorausgesetzt. Artikel 4 – Kündigung und Beitragsfreistellung Für Zeiten, in denen die Zahlung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis (z.B. Elternzeit) oder infolge des Aus- 1. Wird das Versicherungsverhältnis gekündigt oder ohne Zahlung von 8
Artikel 1 b). Sofern die Versorgungsanrechte ganz oder teilweise gemäß § 10 a bzw. Abschnitt XI EStG gefördert werden, sind Hinterbliebene in diesem Sinne der Ehegatte des Versicherten und die Kinder, für die der Versicherte Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat. d) Der Versicherte hat die Möglichkeit, anstelle einer Altersrente gemäß Artikel 9 Buchstabe a) eine Abfindung in Form einer einmaligen Kapital- zahlung zu erhalten (Kapitalwahlrecht). Das Kapitalwahlrecht ist bei der Kasse durch schriftlichen Antrag auszuüben. Der Antrag ist spätestens drei Jahre vor dem Beginn der Altersrente zu stellen. Die Antragsbe- AVmG b rechtigung richtet sich nach der Herkunft der bis zu diesem Zeitpunkt Faire Bedingungen geleisteten Beiträge. War der Arbeitnehmer alleiniger Beitragszahler, so ist er alleinberechtigter Antragssteller. Gleiches trifft entsprechend für den scheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis entfällt, besteht auch bei Arbeitgeber zu. laufenden Beitragszahlungen keine Verpflichtung zur Beitragszahlung. Waren sowohl Versicherter als auch Arbeitgeber an der Beitragszahlung Die Mitgliedschaft kann in beitragspflichtiger oder beitragsfreier Form beteiligt, erfordert dies ein beiderseitiges Einverständnis. (Mitgliedschaft ohne Stimmrecht) fortgeführt werden. Dies gilt nicht, sofern die Versorgungsrechte ganz oder teilweise gemäß Wird die Mitgliedschaft in beitragspflichtiger Form fortgesetzt, kann § 10 a bzw. Abschnitt XI EStG gefördert wurden. während dieses Zeitraums der Versicherte die Beiträge bis zur Höhe der e) Mitglieds- oder Hinterbliebenenrenten, die den in § 3 Absatz 2 Satz 2 zuletzt vor dem Wegfall der Arbeitsentgeltzahlung im Kalendervorjahr i. V. m. Satz 1 BetrAVG bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten insgesamt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlten laufenden Bei- (Bagatellgrenze), können von der Kasse durch Auszahlung des ge- träge ohne erneute Gesundheitsprüfung selbst übernehmen. Für darüber schäftsplanmäßigen Deckungskapitals abgefunden werden. hinausgehende Erhöhungen gelten die Regelungen gemäß Artikel 2 Num- f) Rentenleistungen aufgrund Berufsunfähigkeit, Alter oder an anspruchs- mer 3. Eine vor Ausscheiden vereinbarte Beitragsdynamik gilt nicht als berechtigte Hinterbliebene werden erbracht, wenn die erforderlichen Erhöhung. Voraussetzungen gemäß unserer Satzung und der Versicherungsbedin- gungen erfüllt sind. Die zeitgleiche Gewährung von unterschiedlichen 2. Die Beiträge der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber werden von der Leistungen aus einem Vertrag an die gleiche Person ist ausgeschlossen. Pensionskasse eingezogen. Artikel 10 – Antrag auf Kassenleistungen Artikel 7 – Beendigung der Beitragszahlung 1. Die Kassenleistungen müssen schriftlich bei der Kasse beantragt werden. Die Verpflichtung zur Entrichtung von laufenden Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Mitglied- 2. Den Antrag können stellen schaft erlischt. a) das versicherte Mitglied, b) die Hinterbliebenen des Versicherten, c) der Arbeitgeber. Artikel 8 3. Dem Antrag sind beizufügen als Voraussetzung für die Zahlung von (leer) a) Altersrente: der Mitgliedschein; b) Berufsunfähigkeitsleistungen: der Mitgliedschein und, sofern die 3. ABSCHNITT Deutsche Rentenversicherung die Berufsunfähigkeit bzw. die teilwei- se oder volle Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI § 43 anerkannt Kassenleistungen hat, der Rentenbescheid des gesetzlichen Sozialversicherungsträ- gers; c) Hinterbliebenenrente: der Mitgliedschein des verstorbenen Mitglieds; Artikel 9 – Allgemeine Bestimmungen die Sterbeurkunde; die Heiratsurkunde, Nachweis über die wirksam eingetragene Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) oder der Nach- Kassenleistungen sind weis einer mindestens dreijährigen eheähnlichen Gemeinschaft bei a) Monatsrenten an die versicherten Mitglieder, und zwar Altersrenten, die gleichem Erstwohnsitz des Versicherten mit dem Begünstigten und frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres (reguläre Altersgrenze) die Geburtsurkunden der Waisen, für die Waisenrente beantragt wird; und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, spätestens Lebensbescheinigungen für die Hinterbliebenen. jedoch nach Vollendung des 70. Lebensjahres mit Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder landwirtschaftlichen Al- 4. Ein vom Kassenvorstand abgelehnter Antrag auf Kassenleistungen kann terskassen sowie aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die neu gestellt werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen. der ablehnenden Bescheidung des Vorstands zugrundeliegenden recht- Im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann lichen oder tatsächlichen Feststellungen unrichtig waren oder sich geän- die Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres auch während des dert haben. Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden, soweit sie den Wegfall von Erwerbseinkommen ersetzt. Bei Verträgen im Rahmen 5. Jeder Rentenbezieher ist verpflichtet, dem Vorstand jederzeit die von ihm von vor dem 01.01.2012 erteilten Versorgungszusagen tritt an die Stelle zur Prüfung der Dauer und des Umfangs der Bezugsberechtigung erfor- des 62. Lebensjahres das 60. Lebensjahr. derlichen Angaben, Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen. Der b) Wird der Versicherte vor Erreichen der regulären Altersgrenze (Artikel 9 Anspruch auf Rentenleistungen ruht, wenn und solange der Rentenbe- Buchstabe a)) berufsunfähig, so kann er beantragen, dass er anstelle des zieher dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Die Rente wird nachgezahlt Anspruchs auf Altersrente eine sofort beginnende Berufsunfähigkeitsren- vom Zeitpunkt an, an dem die Voraussetzungen der Rente gegeben wa- te erhält. Berufsunfähigkeit ist dann anzunehmen, wenn und solange die ren, es sei denn, dass der Rentenbezieher vorsätzlich seine Verpflichtung Deutsche Rentenversicherung oder ein Vertrauensarzt der Kasse die Be- nach Satz 1 verletzt hat. rufsunfähigkeit bzw. die teilweise oder volle Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI § 43 anerkannt hat. c) Renten an die Hinterbliebenen der versicherten Mitglieder im Sinne des 9
Artikel 11 – Verlust des Rentenanspruchs ten folgt, eine monatliche Rente in Höhe von 60 % der Rente des verstor- benen Versicherten. Dazu ist der in einer eheähnlichen Gemeinschaft le- Der Anspruch auf Kassenleistungen besteht nicht oder erlischt bende Begünstigte spätestens ein Jahr nach Meldung am gemeinsamen a) wenn die Berufsunfähigkeit von dem Mitglied absichtlich oder durch gro- Erstwohnsitz bzw. bei Beginn der Versicherung der Pensionskasse als be Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist; persönlich Begünstigter anzuzeigen. Stirbt das Mitglied vor Erreichen b) wenn ein Mitglied den Fortfall der Berufsunfähigkeit nicht unverzüglich der regulären Altersgrenze und hat noch keine Berufsunfähigkeitsrente der Kasse mitteilt. bezogen, so gilt als Bemessungsgrundlage für die Hinterbliebenenrente In diesen Fällen werden die vom Versicherten eingezahlten Beitragsanteile die Summe der nach versicherungsmathematischen Methoden verren- abzüglich der anteilig schon als Renten ausgezahlten Beträge zuzüglich Zin- teten Beiträge, wobei angenommen wird, dass das Mitglied mindestens sen gemäß dem aktuell gültigen Rechnungszins zurückerstattet. bis zum 55. Lebensjahr in Höhe des Durchschnitts der letzten 60 Monate Ausnahmen hierzu gelten nur insoweit, als gesetzliche Bestimmungen darü- vor dem Tode Beiträge gezahlt hat (Zurechnungszeit). Nicht mit Beiträgen ber hinausgehende Ansprüche begründen. belegte Monate werden mit Beitrag von „0“ angesetzt. Soweit in den letzten 60 Monaten vor dem Tode eine Beitragszahlung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Nachzahlung im Sinne 4. ABSCHNITT des § 3 Nr. 63 Satz 3 bzw. Satz 4 EStG erfolgte (vgl. Artikel 6 Nummer 1 Satz 6 der Versicherungsbedingungen), wird diese Beitragszahlung bei Höhe der Kassenleistungen der Berechnung des Durchschnitts der in den letzten 60 Monaten vor dem Tode gezahlten Beiträge nur bis zur Höhe des Betrages berücksich- Artikel 12 – Berufsunfähigkeits- und Altersrenten tigt, der bei einer Begrenzung der einschlägigen steuerlichen Vervielfälti- gungsregelung des § 3 Nr. 63 Satz 3 bzw. Satz 4 EStG auf höchstens 5 1. Die Grundlage für die Bemessung der Altersrente bilden die bis zum Be- Kalenderjahre steuerfrei einzahlbar wäre Die fiktiven Beiträge in der Zu- zug der Rente eingezahlten Beiträge. rechungszeit werden aus Überschüssen finanziert und können gegebe- nenfalls für den Anwärter bis auf „0“ gekürzt werden. Stirbt das Mitglied 2. Die Höhe der monatlichen Altersrente ergibt sich aus den Rentenbaustei- nach Erreichen der regulären Altersgrenze und hat zum Zeitpunkt des nen, die durch Verrentung der einzelnen Beiträge nach der für das jewei- Todes noch keine Altersrente bezogen, so gilt als Bemessungsgrundlage lige Beitragsjahr gültigen Verrentungstabelle entstehen. für die Hinterbliebenenrente derjenige Rentenanspruch des Versicherten, Bei Inanspruchnahme der Altersrente nach Vollendung des 62. Lebens- der entstanden wäre, wenn er im Zeitpunkt seines Todes Altersrente in jahres erhöht sich der Rentenanspruch um die verrentete Summe von Anspruch genommen hätte. gesparter Rente und Beiträgen. Das Alter in der jeweiligen Verrentung- stabelle wird nach dem Technischen Geschäftsplan bestimmt. Bei Inan- 2. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht, spruchnahme der Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres aber a) wenn die Ehescheidung, Ungültig- oder Nichtigerklärung der Ehe vor Vollendung des 62. Lebensjahres ergibt sich die Altersrente durch oder eine beständige Trennung von Tisch und Bett ohne Unterstüt- versicherungsmathematische Umrechnung des bei Rentenbeginn er- zungspflicht des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners reichten Deckungskapitals. Näheres regelt der technische Geschäftsplan. (§§ 1 ff. LPartG) rechtsgültig ausgesprochen sind, oder wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) durch gericht- 3. Die Zahlung der Altersrente beginnt gemäß Artikel 9 a) mit dem Ersten liches Urteil aufgehoben wurde, oder die eheähnliche Gemeinschaft des Monats der auf den Monat folgt, in dem die Voraussetzungen der zwischen dem Begünstigten und dem Versicherten in entsprechender Rente eintreten. Liegt der gewünschte Rentenbeginn mehr als zwei Mo- Anwendung des § 16 Absatz 5 LPartG nicht mehr besteht, weil einer nate vor dem Eingang des Rentenantrages, so beginnt die Altersrente der beiden Lebenspartner sie ablehnt; frühestens zwei Monate vor dem Ersten des Monats, in dem der Antrag b) wenn der eine oder andere Lebenspartner zur Zeit des Versicherungs- bei der Kasse eingegangen ist beginns den Umständen nach annehmen musste, dass das Leben des Mitglieds infolge von Krankheit bedroht war und wenn der Tod 4. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt innerhalb von sechs Monaten nach der Eheschließung oder der Ein- des Beginns der Rentenzahlung berechneten Deckungskapitals nach tragung der Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) eingetreten ist; versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem aufsichtsbe- c) wenn die Ehe, die wirksam eingetragene Lebenspartnerschaft hördlich genehmigten Geschäftsplan. Dabei sind die persönlichen Ver- (§§ 1 ff. LPartG) bzw. die Lebenspartnerschaft nach Artikel 1 b) erst hältnisse (Alter, ggf. Lebenspartner) des Berechtigten zu berücksichtigen, nach der Versetzung des Mitglieds in den Ruhestand begonnen wur- ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückzahlung von nach dem de. Für Kinder aus dieser Ehe, dieser wirksam eingetragene Lebens- Eintritt der Invalidität entrichteten Beiträgen besteht nicht. Auf Antrag des partnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) bzw. Lebenspartnerschaft nach Artikel Beitragszahlers können die bis zur Rentenbewilligung in den jeweiligen 1 b) wird auch keine Waisenrente gezahlt. Vertrag entrichteten freiwilligen Beiträge nach versicherungsmathema- tischen Grundsätzen auf das vorhandene Deckungskapital gemäß Satz 3. Ist eine Witwe, ein Witwer bzw. ein hinterbliebener Lebenspartner mehr 1 angerechnet werden. In diesem Fall erlischt insoweit der Rückerstat- als 15 Jahre jünger als der verstorbene Versicherte, so wird die nach tungsanspruch für diese Beträge. Nummer 1 berechnete Rente für jedes angefangene Jahr des Altersunter- schiedes über 15 bis einschließlich 25 Jahre um 1/20 gekürzt. 5. Die Zahlung der bewilligten Berufsunfähigkeitsrente beginnt mit dem Er- sten des Monats, in dem aufgrund der Berufsunfähigkeit nach Artikel 9 b) 4. Die Witwen-, Witwer- bzw. Partnerrente endet mit dem Ablauf des Mo- Satz 2 erstmals eine Gehaltsminderung eingetreten ist und die Hinzu- nats, in dem der Bezugsberechtigte stirbt, sich wieder verheiratet, eine verdienstgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung analog der vollen eingetragenen Partnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) oder mit einem neuen Erwerbsminderung nicht überschritten wird (§ 96 a Absatz 1 c Nummer 2 Partner eine eheähnliche Gemeinschaft gemäß Artikel 1 b) eingeht. Mit SGB VI). Ausnahme des Todes des Berechtigten wird eine einmalige Abfindung in Höhe des fünffachen Jahresbetrages gezahlt, sofern nicht die Beiträge ganz oder teilweise gemäß § 10 a bzw. Abschnitt XI EStG gefördert wur- Artikel 13 – Hinterbliebenenrenten den. 1. Stirbt ein Rentenempfänger, so erhält die Witwe, der Witwer, der einge- 5. Hinterlässt ein verstorbenes Mitglied Kinder, die zum Zeitpunkt des tragene Lebenspartner (§§ 1 ff. LPartG) bzw. der Lebenspartner nach Todes Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz Artikel 1 b) ab dem Monatsersten, der dem Sterbemonat des Versicher- 10
AVmG b Gemeinsam sicher sein haben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (anspruchs- Zeitpunkt sind die Versicherungsbedingungen des Tarifes AVmG5 für die berechtigte Kinder), so erhält jedes anspruchsberechtigte Kind ab dem versorgungsausgleichsberechtigte Person anzuwenden. Artikel 2 Nummer 1 Monatsersten, der dem Sterbemonat des Versicherten folgt, ein Fünftel findet keine Anwendung. der Witwen bzw. Witwerrente bzw. Partnerrente, wenn ein Elternteil noch lebt. Beim Tode dieses Elternteils erhöht sich die Waisenrente für jedes Artikel 19 – Kosten berechtigte Kind auf ein Drittel der Witwen bzw. Witwerrente bzw. Part- nerrente. 1. Mit dem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Inkassokosten (Nummer 2), Verwaltungskosten (Nummer 3) und 6. Die Waisenrenten werden auch für ehelich erklärte Kinder, an Kindes anlassbezogene Kosten (Nummer 5). Die Inkasso- und Verwaltungsko- Statt angenommene Kinder, Stiefkinder und elternlose Enkel, die in den sten sind in den Beitrag einkalkuliert und müssen daher nicht gesondert Hausstand des Rentenbeziehers aufgenommen sind, für uneheliche Kin- gezahlt werden. Abschlusskosten für die Vermittlung von Versicherungs- der einer Rentenbezieherin, die ganz oder überwiegend für den Unterhalt verträgen werden nicht erhoben, Vergütungen für die Vermittlung oder der Kinder aufkommt und für uneheliche Kinder eines Rentenbeziehers, den Abschluss von Versicherungsverträgen werden von der Kasse nicht wenn seine Vaterschaft festgestellt ist und das Kind schon zum Zeitpunkt gewährt. Auch Beiträge für die Mitgliedschaft werden von der Kasse des Eintritts des Versicherungsfalles in den Hausstand des Mitglieds auf- nicht erhoben. genommen war oder der Rentenbezieher auf andere Weise nachweislich für den vollen Unterhalt des Kindes aufkam gewährt, wenn die Kinder 2. Die Inkassokosten umfassen alle Kosten für die Verwaltung von bei- zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Mitgliedes Anspruch auf Kin- tragspflichtigen Versicherungen und Kosten, die mit dem Abschluss von dergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und das 25. Lebensjahr nicht Versicherungsverträgen im Zusammenhang stehen, z. B. Ausfertigung vollendet haben. von Vertragsunterlagen und Einrichtung des Vertrages, Erstellung von In- formationsmaterial, Schulungen, Beitragseinzug mit Rentenberechnung, 7. Die Waisenrente endet mit Ablauf des Monats in dem die Anspruchsbe- Sach- und Materialkosten. Die Kasse belastet den Versicherungsvertrag rechtigung endet. mit Inkassokosten in Form eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Artikel 14 – Höchstgrenze für Hinterbliebenenrenten 3. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrages. Die im Verhältnis zur Mitgliedsrente berechneten Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen die Bemessungsgrundlage für die Hinterbliebenenrenten a) Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Vertrag belastet mit Verwal- nicht übersteigen. Soweit die Summe der Hinterbliebenenrenten höher ist, tungskosten in Form eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Bei- werden diese Renten verhältnismäßig gekürzt. Sie erhöhen sich wieder ent- trags. sprechend, wenn im Laufe der Bezugsdauer eine der Hinterbliebenenrenten endet. b) Ab Beginn der Rentenzahlung wird der Vertrag belastet mit Verwal- tungskosten in Form eines festen Prozentsatzes der gezahlten Lei- stung. Artikel 15 – Kapitalleistungen 4. Die Höhe der einkalkulierten Inkasso- und Verwaltungskosten kann dem Die Höhe der Kapitalleistung nach Art. 9 d) richtet sich nach dem auf- Technischen Geschäftsplan der Kasse entnommen werden. sichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplan. Dabei sind die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten zu berücksichtigen. 5. Zusätzlich entstehen Kosten bei Scheidung oder Aufhebung einer ein- getragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versor- Artikel 16 – Verpfändung und Abtretung gungsausgleich, und zwar in Höhe der im Technischen Geschäftsplan der Kasse festgelegten Beträge. Ansprüche auf die in Art. 12 bis 15 bezeichneten Renten können weder verpfändet noch abgetreten werden. 6. Über die Nummer 1 bis Nummer 5 hinaus entstehen nur dann Kostenbe- lastungen, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zuläs- Artikel 17 – Beteiligung der Versicherten an den sig ist. Bewertungsreserven Artikel 20 – Übergangsvorschriften Die Versicherten werden an den Bewertungsreserven entsprechend der Regelung in § 9 Nummer 4 der Satzung beteiligt. Artikel 6 Nummer 1 Satz 6 gilt für Beiträge in diesem Tarif, die nach dem 01.01.2018 geleistet wurden. Artikel 18 – Versorgungsausgleich „Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht vom 23.07.2019, Geschäftszeichen: VA 12-I 5003- Der auf dem Versorgungsausgleichsgesetz basierende Versorgungsausgleich 2219-2017/0007“. Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft. richtet sich nach den Grundsätzen des von der Aufsichtsbehörde geneh- migten Technischen Geschäftsplans. Es erfolgt ausschließlich eine interne Teilung. Der Ehezeitanteil wird als Kapitalwert ermittelt. Der Ausgleichswert beträgt 50 % des Ehezeitanteils. Diese hat eine Rentenkürzung der Ansprü- che des versicherten Mitglieds zur Folge. Das von der versorgungsaus- gleichsberechtigten Person erworbene Anrecht wird als eigenes Anrecht im Tarif AVmG5 begründet. Die Kosten der Teilung werden nach Maßgabe des Technischen Geschäftsplans auf das Mitglied und die versorgungsaus- gleichsberechtigte Person verteilt. Bei versorgungsausgleichsberechtigten Personen beginnt das Versiche- rungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung des Famili- engerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig wird. Ab diesem 11
Und wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Tarif BUZ v Die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Genossenschaften Broschüre unter: www.pensionskasse.coop Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Herzog-Heinrich-Straße 20 80336 München Telefon: 089 / 28 81 38-0 Telefax: 089 / 28 81 38-30 www.pensionskasse.coop Version Februar 2020
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