DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT

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DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
Die betriebliche
Altersversorgung
Tarif AVmG b
Rente + Kapitalwahlrecht

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                  Pensionskasse   der Genossenschaftsorganisation VVaG
DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
AVmG b
    Die Absicherung für Arbeiter und Angestellte

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DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
Für wen sind wir da?                                        Weil dann auch keine Sozial­versicherungsbeiträge
                                                            anfallen!
Die Pensionskasse der Genossenschafts­­-
organi­sa­tion VVaG ist zugänglich für                      Wenn Sie Entgelt in Pensionskassenbeiträge umwan-
                                                            deln, müssen Sie hierfür bis zu einer Grenze von 4 %
•   das Gründungsmitglied Genossenschaftsverband            der BBG auch keine Sozialver­sicherungsbeiträge zahlen.
    Bayern e.V. und seine Arbeitnehmer,                     Zahlt auch Ihr Arbeit­geber ­Beiträge in die betriebliche
•   alle im Genossenschaftswesen tätigen Arbeitgeber        Altersversorgung, so sind diese vorrangig sozialversi-
    und den ihnen nahe stehenden sonstigen                  cherungsfrei.
    Einrichtungen,                                          Bei den Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung
•   die durch ihre Arbeitgeber zur Versicherung             handelt es sich für Versicherte bei der gesetzlichen
    angemeldeten und von der Kasse aufgenommenen            Krankenversicherung (§ 229 SGB V) um beitragspflich-
    Arbeitnehmer.                                           tige Einnahmen, auf die Kranken- und Pflegeversiche-
                                                            rungsbeiträge zu entrichten sind.
Warum Altersversorgung über die
                                                            Weil ich die staatliche Förderung der Privatvorsorge
Pensionskasse?                                              Riester-Förderung (§ 10 a Abschnitt XI EStG) in Anspruch
Weil ich Entgelt umwandeln und Steuern sparen kann!         nehmen kann!

Die Beiträge zu einer Pensionskasse sind vorrangig          Sie können den Tarif AVmG b auch abschließen,
steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Das gilt auch, wenn Sie       um über die Pensionskasse die Riester-Förderung
Gehalt in betriebliche Altersversorgung umwandeln           in Anspruch zu nehmen.
(Barlohnverzicht). Sie können dadurch Ihr Einkommen
„verringern“ und Steuern sparen.                            Die Förderung erhalten Sie über staatliche Zulagen, die
                                                            dem Tarif als Einmalbeiträge zugeführt werden, bzw.
Der Staat fördert den Aufbau Ihrer                          über einen Sonderausgabenabzug im Rahmen Ihrer
Altersversorgung:                                           Einkommensteuererklärung.

Steuerfrei können Sie jährlich bis zu 8 % der BBG -         Bitte beachten Sie jedoch:
Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversi-         Beiträge für die Riester-Förderung leisten Sie aus Ihrem
cherung West (im Jahr 2020: 6.624 €) einzahlen.             Nettogehalt. Steuern und Sozialversicherung sind also
                                                            schon angefallen.
Welche Konsequenzen hat die S
                            ­ teuerfreiheit?
                                                            Nur in bestimmten Ausnahmefällen (keine bzw. geringe
Rentenleistungen aus „steuerfrei“ finanzierten Beitrags-
                                                            Steuerlast, hohe staatliche Zulage aufgrund vieler
teilen sind von Ihnen in der Rentenphase voll zu versteu-
                                                            Kinder) wird die Förderung der Privatvorsorge günstiger
ern (§ 22 Nr. 5 EStG). Der Steuersatz – sofern überhaupt
                                                            sein als die Förderung der betrieblichen Altersversor-
eine Steuerpflicht gegeben ist – liegt dann in vielen
                                                            gung über die Entgeltumwandlung!
Fällen unter dem Grenzsteuersatz in Zeiten der aktiven
                                                            Bitte überprüfen Sie daher, ob die Entgeltumwandlung
Erwerbstätigkeit.
                                                            oder die Riester-Förderung für Sie sinnvoller ist.
Rechtsanspruch auf Entgelt­umwandlung
                                                            Weil ich auch vermögenswirksame ­Leistungen in betrieb-
Seit dem 1. Januar 2002 haben Sie einen Rechtsan-           liche Alters­versorgung „umswitchen“ kann!
spruch auf Entgeltumwandlung: Sprechen Sie mit Ihrem
                                                            Gerade für die Bezieher kleinerer Einkommen kann das
Arbeitgeber.
                                                            „umswitchen“ von vermögenswirksamen Leistungen ei-
                                                            ne echte Alternative zum Aufbau einer Zusatzrente sein.

                                                            BBG - Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West)
                                                                                                                                     3
DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
switch
                    Aus VWL werden AVWL
                                                         Was bietet der Tarif AVmG b?
Nutzen Sie die Einsparungen aus der Sozialversicherung   Flexible Beiträge – laufend oder einmalig!
und der Einkommensteuer als zusätzlichen Beitrag zu
                                                         In Ihrer Beitragsgestaltung sind Sie völlig frei.
den vermögenswirksamen Leistungen, so dass
                                                         Sie können sich festlegen auf
bereits ab Vertragsbeginn höhere Beiträge in Ihre
Altersvorsorge fließen.                                  •   monatliche Beitragszahlung,
                                                         •   vierteljährliche Beitragszahlung,
Weil meine Ansprüche geschützt sind!                     •   halbjährliche Beitragszahlung oder

Die Entgeltumwandlung ist eine Partnerschaft ­zwischen
                                                         •   jährliche Beitragszahlung.
                                                         Sie können sich jedoch auch jährlich immer wieder
Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und der Pensionskasse,
                                                         neu entscheiden, ob Sie Beiträge zahlen möchten oder
da es sich auch beim Gehaltsverzicht um betriebliche
                                                         nicht. Dies dürfte für Sie insbesondere dann von
Altersversorgung handelt. Dadurch wird Ihre Altersver-
                                                         Interesse sein, wenn Sie beabsichtigen, sich leistungs-
sorgung durch das ­Betriebsrentengesetz geschützt.
                                                         oder gewinnabhängige Tantiemen nicht auszahlen
Ihre Einzahlungen sind vom ersten Cent an
                                                         zu lassen, sondern – lohnsteuerfrei – in Rentenbausteine
„unverfallbar“ und stehen ausschließlich Ihnen zu.
                                                         umzuwandeln.
Besonders wichtig:                                       „Wandeln Sie Leistungszulagen
                                                         in l­ohnsteuerfreie R
                                                                             ­ entenbausteine um!“
Der Tarif AVmGb ist nicht „gezillmert“. Dies bedeutet,
dass lediglich für die laufende Verwaltung der Ver-      Maximaler Beitrag
träge Kosten berücksichtigt werden; Abschluss- und
Provisionskosten fallen nicht an.                        Jede Fördermöglichkeit nutzen

Einfache Verwaltung                                      Die Summe der Beiträge zur Pensionskasse darf im Jahr
                                                         8% der BBG nicht überschreiten (im Jahr 2020: 6.624 €).
Die Personalabteilung kann Ihre späteren Änderungs-
wünsche zum Versicherungsvertrag bequem über
das Internet abwickeln. Jeder Arbeitgeber hat Zugriff    Fallen Gesundheitsfragen an?
auf das Online-Verwaltungssystem der Pensionskasse.      Grundsätzlich ja. Aber: Viele Arbeitgeber entscheiden
                                                         sich ausschließlich für eine Zusammenarbeit mit der
Soziale Gerechtigkeit
                                                         Pensionskasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Nachdem es unter bestimmten Voraussetzungen              dieser Arbeitgeber brauchen im Tarif AVmGb insgesamt
möglich ist, den Tarif AVmGb auch ohne die Beantwor-     bis jeweils 8% der BBG keine Gesundheitsfragen abzu-
tung von Gesundheitsfragen abzuschließen, können         geben!
sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem
Unisextarif eine zusätzliche Altersversorgung            Altersversorgung für alle
aufbauen; verbunden mit einer hohen Absicherung für
Ehe- oder Lebenspartner und bezugsberechtigte Kinder.    ­Lebensgemeinschaften.
                                                         Zurechnungszeiten
                                                         Das ist besonders interessant
                                                         für die A
                                                                 ­ bsicherung junger Leute:

                                                         Im Falle des Todes der versicherten Person legt die
                                                         Pensionskasse sofort die Beiträge „oben drauf“, die bis
                                                         zum 55. Lebensjahr noch angefallen wären.

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DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
AVmG b
Die Versorgung für alle
Lebensgemeinschaften

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DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
Das heißt, dass sich im Tarif AVmGb die Rente danach
bemisst, als ob der Versicherte bis zu seinem 55. Le-
bensjahr versichert gewesen wäre. Die Höhe der Zurech-
nung richtet sich nach dem Durchschnitt der Beiträge,
die der Versicherte die letzten fünf Jahre vor seinem Tod
eingezahlt hatte. Von dieser Zurechnungszeit profitieren
somit Verträge mit laufender Beitragszahlung am mei-
sten. Die Zurechnung ist ein Bestandteil der Über-
schussbeteiligung. Sie kann daher nicht garantiert
werden.

Gibt es ein Höchst­eintrittsalter?
Nein! Sie können den Tarif AVmGb theoretisch bis zu
einem Monat vor Vollendung Ihres 67. L ­ ebensjahres
abschließen und Entgelt in Alters­versorgung umwandeln.

Partnerrente.
Leistungen für Ehe- oder L
                         ­ ebenspartner.
                                                                                                                AVmG b
Der Tarif AVmG b leistet Hinterbliebenenrente an                                                                Errechnen Sie selbst Ihre Rente

•    Ehepartner
                                                                                Berufsunfähig – was dann?
•    eingetragene Lebenspartner*
•    Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften*                           Zunächst: Die Pensionskasse zahlt ihre Leistungen
     (unabhängig, ob gleichgeschlechtlich oder nicht).                          bereits bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit, also nicht
* bei Riester-geförderten Verträgen sind Lebenspartner – gesetzlich bedingt –
  als Begünstigte ausgeschlossen
                                                                                erst bei voller Erwerbsminderung. Das heißt, Sie können
                                                                                möglicherweise eine Berufsunfähigkeitsrente von der
Sofern Sie nicht verheiratet sind und eine/n Lebens­                            Pensionskasse verlangen, auch wenn laut Ihres Sozial-
partner/in begünstigen möchten, bitten wir, diese/n bei                         versicherungsträgers nur verminderte Erwerbsfähigkeit
Vertragsschluss oder spätestens innerhalb eines Jahres                          gegeben ist:
nach Anmeldung am gemeinsamen Erstwohnsitz gegen-
über der Pensionskasse schriftlich zu benennen. Wir lei-                        •   sofortige Verrentung des vorhandenen
                                                                                    Deckungskapitals oder
sten, sofern zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer
Erstwohnsitz von drei Jahren bestanden hat.                                     •   Beitragsfreistellung des Vertrages und
                                                                                    Bezug der Altersrente ab dem 62. Lebensjahr.
                                                                                    Die ­Rente bemisst sich dann nach den
Rente oder Kapital?                                                                 eingezahlten Bei­trägen.
Bis spätestens drei Jahre vor Fälligkeit kann der Bei-
tragszahler der Pensionskasse mitteilen, ob er ­anstatt                         Ab wann kann ich Leistungen aus
der Rente lieber eine Kapitalzahlung der fälligen Leistun-
gen wünscht. Bitte beachten Sie, dass die Steuerfreiheit
                                                                                meiner Altersvorsorge beziehen?
gem. § 3 Nr. 63 EStG in der Regel ab der Ausübung des
                                                                                •   Spätestens mit dem 67. Lebensjahr.
Kapitalwahlrechts nicht mehr angewandt werden kann.
Die Kapitalauszahlung können Sie ferner nicht in An-
                                                                                •   den Zeitpunkt, zu dem sie Ihre Leistung tatsächlich in
                                                                                    Anspruch nehmen, bestimmen Sie selbst.
spruch nehmen, wenn Sie sich entschieden haben,
Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen.
                                                                                •   Frühester Leistungszeitpunkt ist das 62. Lebensjahr.

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DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
Was kann ich einzahlen –                                    Grundsätzlich ist der Tarif AVmGb ein Tarif gegen
                                                            laufende Einmalprämien. Dies bedeutet, dass jede
was kommt raus?                                             Beitragszahlung zu einem „Rentenbaustein“ führt.
Errechnen Sie sich selbst Ihre Rente im Internet:           Aus der Summe der so im Verlauf der Versicherungszeit
                                                            angesammelten Rentenbausteine, zuzüglich einem so
Schritt 1: Besuchen Sie die Pensionskasse unter             genannten Überzins ergibt sich dann die gesamte Alters-
www.pensionskasse.coop                                      rente.

Schritt 2: Klicken Sie unter Service auf „Tarifrechner“ –   Im folgenden geben wir die gerundeten Verrentungsfak-
Sie werden einfach und bequem durch das Programm            toren für das aktuelle Beitragsjahr an. Dabei gelten für
geführt.                                                    Frauen und Männer die gleichen Verrentungsfaktoren.

Sollten Sie Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an.      Es gilt die Formel:
Sie erreichen uns unter                                     Beitragszahlung in € x %-Satz = Rentenbaustein
089 / 28 81 38-0, senden Sie uns ein Fax an                 zum 62. Lebensjahr p.a.
089 / 28 81 38-30 oder
ein E-Mail an info@pensionskasse.coop
                                                                          Verrentungstabelle Tarif AVmGb
                                                              Alter* Kalenderjahr in %                  Alter* Kalenderjahr in %
                                                                             2020                                      2020

                                                              20               4,1 %                    42              3,6 %
                                                              21               4,1 %                    43              3,6 %
                                                              22               4,1 %                    44              3,6 %
                                                              23               4,0 %                    45              3,6 %
                                                              24               4,0 %                    46              3,5 %
                                                              25               4,0 %                    47              3,5 %
                                                              26               4,0 %                    48              3,5 %
                                                              27               3,9 %                    49              3,5 %
                                                              28               3,9 %                    50              3,5 %
                                                              29               3,9 %                    51              3,5 %
                                                              30               3,9 %                    52              3,4 %
                                                              31               3,8 %                    53              3,4 %
                                                              32               3,8 %                    54              3,4 %
                                                              33               3,8 %                    55              3,4 %
                                                              34               3,8 %                    56              3,4 %
                                                              35               3,8 %                    57              3,3 %
                                                              36               3,7 %                    58              3,3 %
                                                              37               3,7 %                    59              3,3 %
                                                              38               3,7 %                    60              3,3 %
                                                              39               3,7 %                    61              3,3 %
                                                              40               3,7 %                    62              3,3 %
                                                              41               3,6 %

Aktuelle Verrentungs­faktoren.                                *) Das rechnungsmäßige Alter des versicherten Mitglieds zur Berechnung der
                                                                 Rentenbausteine entspricht dem Alter an dem Geburtstag, der innerhalb eines
                                                                 Zeitraumes von 6 Monaten vor oder nach dem ersten Tag des Beitragsmonats
Der Tarif AVmGb beruht auf so genannten Generatio-               liegt (= versicherungstechnisches Alter).
nentafeln; die kalkulierte Lebenserwartung eines
Antragstellers ist in Abhängigkeit seines individuellen
Geburtsjahrgangs berechnet. Hiermit soll der zuneh-
menden Lebenserwartung Rechnung getragen werden.

                                                                                                                                               7
DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG TARIF AVMG B - RENTE + KAPITALWAHLRECHT
1. ABSCHNITT                                                                      Beiträgen weitergeführt (Beitragsfreistellung), so wird eine beitragsfreie
                                                                                  Rentenanwartschaft gebildet.

Beginn und Beendigung der                                                      2. Die Höhe der beitragsfreien Rentenanwartschaft ergibt sich als Summe
Versicherung                                                                      der bis zu diesem Zeitpunkt durch Beiträge erworbenen Rentenbau-
                                                                                  steine.

Artikel 1– Allgemeines                                                         3. Eine bestehende Mitgliedschaft wird in den Fällen als Mitgliedschaft ohne
                                                                                  Stimmrecht fortgesetzt.
Die Kasse übernimmt aufgrund der Satzung und der nachstehenden Versi-
cherungsbedingungen die Verpflichtung                                          4. Wird eine beitragsfrei gestellte Mitgliedschaft in eine beitragspflichtige
a) den Versicherten bei Eintreten der Berufsunfähigkeit oder nach Erreichen       Mitgliedschaft umgewandelt (Reaktivierung), so wirkt sich die Beitrags-
    der Altersgrenze (Artikel 9) Rente,                                           freistellung bzw. -änderung nicht auf die Anwartschaft auf Versicherungs-
b) den Hinterbliebenen der Versicherten Witwen-, Witwer, Waisen- sowie            leistungen aus, die sich auf Grund der bisher eingebrachten Beiträge
    Partnerrenten zu gewähren. Hinterbliebene im Sinne dieser Versiche-           ergibt, da der Tarif ein solcher mit technischen Einmalbeiträgen ist. Die
    rungsbedingungen sind Ehegatten und Kinder des Versicherten, der wirk-        Reaktivierung kann vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig
    sam eingetragene Lebenspartner (§§ 1 ff. Lebenspartnerschaftsgesetz           gemacht werden. Für diese gilt Artikel 2 Nummer 3 entsprechend.
    (LPartG)) bzw. der Partner des unverheirateten Versicherten, der mit ihm
    zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in einer eheähnlichen Gemeinschaft
                                                                               Artikel 4a – Fortführung der Versicherung trotz oder
    lebte, soweit die Beziehung nachweislich bei gleichem Erstwohnsitz des
    Versicherten mit dem Begünstigten mindestens drei Jahre bestand.                        nach Berufsunfähigkeit
                                                                               1. Beantragt ein Berufsunfähigkeitsrentner nach Wiedererlangung der vollen
Artikel 2 – Beginn der Versicherung                                               bzw. teilweisen Erwerbsfähigkeit oder nach Wegfall der Berufsunfähigkeit
                                                                                  eine neue Versicherung oder die Fortführung seiner Versicherung bei
1. Über den Beginn der Versicherung entscheidet der Vorstand aufgrund             der Kasse und wird er von einem Mitgliedsinstitut wieder weiterbeschäf-
   des gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu stellenden An-               tigt, so tritt er in seine früheren Rechte und Pflichten gegenüber der
   trages.                                                                        Pensionskasse wieder ein. Dies gilt nicht, wenn die Rentenansprüche mit
                                                                                  seiner Zustimmung von der Pensionskasse gemäß Artikel 9 e) abgefun-
2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Zugang der Annahmeerklärung            den wurden.
   beim Versicherten. Gleichzeitig erhält das versicherte Mitglied eine Aus-
   fertigung der Versicherungsbedingungen.                                     2. Gleiches gilt auf Antrag eines Berufsunfähigkeitsrentners für den Fall,
                                                                                  dass trotz Berufsunfähigkeit oder voller bzw. teilweiser Erwerbsminde-
3. Der Abschluss der Versicherung sowie Erhöhungen der Beiträge können            rung eine Weiterbeschäftigung bei einem Mitgliedsinstitut gegeben ist
   vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden.                 und die Hinzuverdienstgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
   Falls es der Kasse erforderlich erscheint, ist eine Untersuchung bei           analog der vollen Erwerbsminderung (§ 96 a Absatz 2 Nummer 2 SGB VI)
   einem Facharzt durchzuführen. Die Kosten für die Untersuchung trägt            nicht überschritten wird.
   der Arbeitgeber. Sofern der auf sein jeweiliges Versicherungsverhältnis
   entfallende Eigenanteil des Arbeitnehmers 100 % beträgt, hat er die an-
   fallenden Kosten selbst zu tragen.                                          2. ABSCHNITT
   Bestehen aufgrund des Gesundheitszustandes eines Antragstellers ge-
   gen seine Versicherung Bedenken, kann durch Einzelvereinbarung dem          Aufbringung der Mittel
   erhöhten Risiko Rechnung getragen werden. In Einzelfällen kann dies
   eine Ablehnung des Versicherungsantrages oder der Beitragserhöhung          Artikel 5 – Einnahmen
   bedeuten.
                                                                               Die Kasse hat folgende Einnahmen:
                                                                               a) Beiträge der versicherten Mitglieder,
Artikel 3 – Übertragung, Portabilität
                                                                               b) Beiträge und Zuschüsse der Arbeitgeber für ihre versicherten Arbeitneh-
                                                                                   mer, sowie Zulagen gemäß Abschnitt XI EStG,
1. Die Übertragung des Wertes gemäß § 4 Absatz 5 BetrAVG (Zeitwert) ei-
                                                                               c) Erträgnisse des Vermögens und sonstige Zuwendungen.
   ner vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft von betrieblicher Alters-
   versorgung auf die Pensionskasse oder vom Versicherten bei der Kasse
   erworbenen Anwartschaft auf einen neuen Arbeitgeber bzw. dessen             Artikel 6 – Art und Höhe der Beitragsleistungen
   Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung kann grundsätz-
   lich dann erfolgen, wenn der neue Arbeitgeber eine wertgleiche Zusage       1. Es können Einmalbeiträge und laufende Beiträge geleistet werden. Die
   erteilt.                                                                       Mindesthöhe des laufenden Monatsbeitrags beträgt 10 EUR. Die Min-
                                                                                  desthöhe eines Einmalbeitrags beträgt 120 EUR. Hiervon kann in begrün-
2. Die Übertragung ist schriftlich bei der Kasse innerhalb eines Jahres nach      deten Ausnahmefällen mit besonderer Vereinbarung abgewichen werden.
   Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beantragen.                             Die Summe der Beiträge im Kalenderjahr darf grundsätzlich 8 % der
                                                                                  Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung
3. Übertragungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht oder die erst nach          nicht überschreiten. Als Ausnahme darf im Rahmen der Beitragszahlung
   Ablauf der Jahresfrist beantragt werden, bedürfen der Genehmigung der          aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses oder Nachzahlung
   Pensionskasse. Die Pensionskasse wird eine Genehmigung dann nicht              im Sinne des § 3 Nr. 63 Satz 3 und 4 EStG eine zusätzliche Beitrags-
   verweigern, wenn zwischen ihr und den anderen an der Übertragung Be-           zahlung innerhalb von den in diesen Regelungen genannten jeweiligen
   teiligten hinsichtlich der Übertragung Einigkeit erzielt wird.                 Grenzen erfolgen Soweit ganz oder teilweise eine Förderung der Beiträge
                                                                                  gemäß § 10 a bzw. XI. Abschnitt EStG beantragt wird, wird eine laufende
                                                                                  Beitragszahlung vorausgesetzt.
Artikel 4 – Kündigung und Beitragsfreistellung                                    Für Zeiten, in denen die Zahlung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes bei
                                                                                  fortbestehendem Arbeitsverhältnis (z.B. Elternzeit) oder infolge des Aus-
1. Wird das Versicherungsverhältnis gekündigt oder ohne Zahlung von

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Artikel 1 b). Sofern die Versorgungsanrechte ganz oder teilweise gemäß
                                                                                 § 10 a bzw. Abschnitt XI EStG gefördert werden, sind Hinterbliebene in
                                                                                 diesem Sinne der Ehegatte des Versicherten und die Kinder, für die der
                                                                                 Versicherte Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32
                                                                                 Absatz 6 EStG hat.
                                                                              d) Der Versicherte hat die Möglichkeit, anstelle einer Altersrente gemäß
                                                                                 Artikel 9 Buchstabe a) eine Abfindung in Form einer einmaligen Kapital-
                                                                                 zahlung zu erhalten (Kapitalwahlrecht). Das Kapitalwahlrecht ist bei der
                                                                                 Kasse durch schriftlichen Antrag auszuüben. Der Antrag ist spätestens
                                                                                 drei Jahre vor dem Beginn der Altersrente zu stellen. Die Antragsbe-
     AVmG b                                                                      rechtigung richtet sich nach der Herkunft der bis zu diesem Zeitpunkt
     Faire Bedingungen                                                           geleisteten Beiträge. War der Arbeitnehmer alleiniger Beitragszahler, so
                                                                                 ist er alleinberechtigter Antragssteller. Gleiches trifft entsprechend für den
    scheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis entfällt, besteht auch bei        Arbeitgeber zu.
    laufenden Beitragszahlungen keine Verpflichtung zur Beitragszahlung.         Waren sowohl Versicherter als auch Arbeitgeber an der Beitragszahlung
    Die Mitgliedschaft kann in beitragspflichtiger oder beitragsfreier Form      beteiligt, erfordert dies ein beiderseitiges Einverständnis.
    (Mitgliedschaft ohne Stimmrecht) fortgeführt werden.                         Dies gilt nicht, sofern die Versorgungsrechte ganz oder teilweise gemäß
    Wird die Mitgliedschaft in beitragspflichtiger Form fortgesetzt, kann        § 10 a bzw. Abschnitt XI EStG gefördert wurden.
    während dieses Zeitraums der Versicherte die Beiträge bis zur Höhe der    e) Mitglieds- oder Hinterbliebenenrenten, die den in § 3 Absatz 2 Satz 2
    zuletzt vor dem Wegfall der Arbeitsentgeltzahlung im Kalendervorjahr         i. V. m. Satz 1 BetrAVG bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten
    insgesamt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlten laufenden Bei-          (Bagatellgrenze), können von der Kasse durch Auszahlung des ge-
    träge ohne erneute Gesundheitsprüfung selbst übernehmen. Für darüber         schäftsplanmäßigen Deckungskapitals abgefunden werden.
    hinausgehende Erhöhungen gelten die Regelungen gemäß Artikel 2 Num-       f) Rentenleistungen aufgrund Berufsunfähigkeit, Alter oder an anspruchs-
    mer 3. Eine vor Ausscheiden vereinbarte Beitragsdynamik gilt nicht als       berechtigte Hinterbliebene werden erbracht, wenn die erforderlichen
    Erhöhung.                                                                    Voraussetzungen gemäß unserer Satzung und der Versicherungsbedin-
                                                                                 gungen erfüllt sind. Die zeitgleiche Gewährung von unterschiedlichen
2. Die Beiträge der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber werden von der             Leistungen aus einem Vertrag an die gleiche Person ist ausgeschlossen.
   Pensionskasse eingezogen.
                                                                              Artikel 10 – Antrag auf Kassenleistungen
Artikel 7 – Beendigung der Beitragszahlung
                                                                              1. Die Kassenleistungen müssen schriftlich bei der Kasse beantragt werden.
Die Verpflichtung zur Entrichtung von laufenden Beiträgen der Versicherten
und der Arbeitgeber erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Mitglied-      2. Den Antrag können stellen
schaft erlischt.                                                                  a) das versicherte Mitglied,
                                                                                  b) die Hinterbliebenen des Versicherten,
                                                                                  c) der Arbeitgeber.
Artikel 8
                                                                              3. Dem Antrag sind beizufügen als Voraussetzung für die Zahlung von
(leer)
                                                                                  a) Altersrente: der Mitgliedschein;
                                                                                  b) Berufsunfähigkeitsleistungen: der Mitgliedschein und, sofern die
3. ABSCHNITT                                                                         Deutsche Rentenversicherung die Berufsunfähigkeit bzw. die teilwei-
                                                                                     se oder volle Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI § 43 anerkannt
Kassenleistungen                                                                     hat, der Rentenbescheid des gesetzlichen Sozialversicherungsträ-
                                                                                     gers;
                                                                                  c) Hinterbliebenenrente: der Mitgliedschein des verstorbenen Mitglieds;
Artikel 9 – Allgemeine Bestimmungen
                                                                                     die Sterbeurkunde; die Heiratsurkunde, Nachweis über die wirksam
                                                                                     eingetragene Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) oder der Nach-
Kassenleistungen sind
                                                                                     weis einer mindestens dreijährigen eheähnlichen Gemeinschaft bei
a) Monatsrenten an die versicherten Mitglieder, und zwar Altersrenten, die
                                                                                     gleichem Erstwohnsitz des Versicherten mit dem Begünstigten und
   frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres (reguläre Altersgrenze)
                                                                                     die Geburtsurkunden der Waisen, für die Waisenrente beantragt wird;
   und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, spätestens
                                                                                     Lebensbescheinigungen für die Hinterbliebenen.
   jedoch nach Vollendung des 70. Lebensjahres mit Bezug einer Rente
   aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder landwirtschaftlichen Al-
                                                                              4. Ein vom Kassenvorstand abgelehnter Antrag auf Kassenleistungen kann
   terskassen sowie aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die
                                                                                 neu gestellt werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die
   der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen.
                                                                                 der ablehnenden Bescheidung des Vorstands zugrundeliegenden recht-
   Im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann
                                                                                 lichen oder tatsächlichen Feststellungen unrichtig waren oder sich geän-
   die Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres auch während des
                                                                                 dert haben.
   Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden, soweit sie
   den Wegfall von Erwerbseinkommen ersetzt. Bei Verträgen im Rahmen
                                                                              5. Jeder Rentenbezieher ist verpflichtet, dem Vorstand jederzeit die von ihm
   von vor dem 01.01.2012 erteilten Versorgungszusagen tritt an die Stelle
                                                                                 zur Prüfung der Dauer und des Umfangs der Bezugsberechtigung erfor-
   des 62. Lebensjahres das 60. Lebensjahr.
                                                                                 derlichen Angaben, Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen. Der
b) Wird der Versicherte vor Erreichen der regulären Altersgrenze (Artikel 9
                                                                                 Anspruch auf Rentenleistungen ruht, wenn und solange der Rentenbe-
   Buchstabe a)) berufsunfähig, so kann er beantragen, dass er anstelle des
                                                                                 zieher dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Die Rente wird nachgezahlt
   Anspruchs auf Altersrente eine sofort beginnende Berufsunfähigkeitsren-
                                                                                 vom Zeitpunkt an, an dem die Voraussetzungen der Rente gegeben wa-
   te erhält. Berufsunfähigkeit ist dann anzunehmen, wenn und solange die
                                                                                 ren, es sei denn, dass der Rentenbezieher vorsätzlich seine Verpflichtung
   Deutsche Rentenversicherung oder ein Vertrauensarzt der Kasse die Be-
                                                                                 nach Satz 1 verletzt hat.
   rufsunfähigkeit bzw. die teilweise oder volle Erwerbsminderung im Sinne
   des SGB VI § 43 anerkannt hat.
c) Renten an die Hinterbliebenen der versicherten Mitglieder im Sinne des

                                                                                                                                                             9
Artikel 11 – Verlust des Rentenanspruchs                                              ten folgt, eine monatliche Rente in Höhe von 60 % der Rente des verstor-
                                                                                      benen Versicherten. Dazu ist der in einer eheähnlichen Gemeinschaft le-
Der Anspruch auf Kassenleistungen besteht nicht oder erlischt                         bende Begünstigte spätestens ein Jahr nach Meldung am gemeinsamen
a) wenn die Berufsunfähigkeit von dem Mitglied absichtlich oder durch gro-            Erstwohnsitz bzw. bei Beginn der Versicherung der Pensionskasse als
    be Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist;                                       persönlich Begünstigter anzuzeigen. Stirbt das Mitglied vor Erreichen
b) wenn ein Mitglied den Fortfall der Berufsunfähigkeit nicht unverzüglich            der regulären Altersgrenze und hat noch keine Berufsunfähigkeitsrente
    der Kasse mitteilt.                                                               bezogen, so gilt als Bemessungsgrundlage für die Hinterbliebenenrente
In diesen Fällen werden die vom Versicherten eingezahlten Beitragsanteile             die Summe der nach versicherungsmathematischen Methoden verren-
abzüglich der anteilig schon als Renten ausgezahlten Beträge zuzüglich Zin-           teten Beiträge, wobei angenommen wird, dass das Mitglied mindestens
sen gemäß dem aktuell gültigen Rechnungszins zurückerstattet.                         bis zum 55. Lebensjahr in Höhe des Durchschnitts der letzten 60 Monate
Ausnahmen hierzu gelten nur insoweit, als gesetzliche Bestimmungen darü-              vor dem Tode Beiträge gezahlt hat (Zurechnungszeit). Nicht mit Beiträgen
ber hinausgehende Ansprüche begründen.                                                belegte Monate werden mit Beitrag von „0“ angesetzt. Soweit in den
                                                                                      letzten 60 Monaten vor dem Tode eine Beitragszahlung aus Anlass der
                                                                                      Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Nachzahlung im Sinne
4. ABSCHNITT                                                                          des § 3 Nr. 63 Satz 3 bzw. Satz 4 EStG erfolgte (vgl. Artikel 6 Nummer 1
                                                                                      Satz 6 der Versicherungsbedingungen), wird diese Beitragszahlung bei
Höhe der Kassenleistungen                                                             der Berechnung des Durchschnitts der in den letzten 60 Monaten vor
                                                                                      dem Tode gezahlten Beiträge nur bis zur Höhe des Betrages berücksich-
Artikel 12 – Berufsunfähigkeits- und Altersrenten                                     tigt, der bei einer Begrenzung der einschlägigen steuerlichen Vervielfälti-
                                                                                      gungsregelung des § 3 Nr. 63 Satz 3 bzw. Satz 4 EStG auf höchstens 5
1. Die Grundlage für die Bemessung der Altersrente bilden die bis zum Be-             Kalenderjahre steuerfrei einzahlbar wäre Die fiktiven Beiträge in der Zu-
   zug der Rente eingezahlten Beiträge.                                               rechungszeit werden aus Überschüssen finanziert und können gegebe-
                                                                                      nenfalls für den Anwärter bis auf „0“ gekürzt werden. Stirbt das Mitglied
2. Die Höhe der monatlichen Altersrente ergibt sich aus den Rentenbaustei-            nach Erreichen der regulären Altersgrenze und hat zum Zeitpunkt des
   nen, die durch Verrentung der einzelnen Beiträge nach der für das jewei-           Todes noch keine Altersrente bezogen, so gilt als Bemessungsgrundlage
   lige Beitragsjahr gültigen Verrentungstabelle entstehen.                           für die Hinterbliebenenrente derjenige Rentenanspruch des Versicherten,
   Bei Inanspruchnahme der Altersrente nach Vollendung des 62. Lebens-                der entstanden wäre, wenn er im Zeitpunkt seines Todes Altersrente in
   jahres erhöht sich der Rentenanspruch um die verrentete Summe von                  Anspruch genommen hätte.
   gesparter Rente und Beiträgen. Das Alter in der jeweiligen Verrentung-
   stabelle wird nach dem Technischen Geschäftsplan bestimmt. Bei Inan-            2. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht,
   spruchnahme der Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres aber               a) wenn die Ehescheidung, Ungültig- oder Nichtigerklärung der Ehe
   vor Vollendung des 62. Lebensjahres ergibt sich die Altersrente durch                  oder eine beständige Trennung von Tisch und Bett ohne Unterstüt-
   versicherungsmathematische Umrechnung des bei Rentenbeginn er-                         zungspflicht des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners
   reichten Deckungskapitals. Näheres regelt der technische Geschäftsplan.                (§§ 1 ff. LPartG) rechtsgültig ausgesprochen sind, oder wenn die
                                                                                          eingetragene Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) durch gericht-
3. Die Zahlung der Altersrente beginnt gemäß Artikel 9 a) mit dem Ersten                  liches Urteil aufgehoben wurde, oder die eheähnliche Gemeinschaft
   des Monats der auf den Monat folgt, in dem die Voraussetzungen der                     zwischen dem Begünstigten und dem Versicherten in entsprechender
   Rente eintreten. Liegt der gewünschte Rentenbeginn mehr als zwei Mo-                   Anwendung des § 16 Absatz 5 LPartG nicht mehr besteht, weil einer
   nate vor dem Eingang des Rentenantrages, so beginnt die Altersrente                    der beiden Lebenspartner sie ablehnt;
   frühestens zwei Monate vor dem Ersten des Monats, in dem der Antrag                 b) wenn der eine oder andere Lebenspartner zur Zeit des Versicherungs-
   bei der Kasse eingegangen ist                                                          beginns den Umständen nach annehmen musste, dass das Leben
                                                                                          des Mitglieds infolge von Krankheit bedroht war und wenn der Tod
4. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt                 innerhalb von sechs Monaten nach der Eheschließung oder der Ein-
   des Beginns der Rentenzahlung berechneten Deckungskapitals nach                        tragung der Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) eingetreten ist;
   versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem aufsichtsbe-                      c) wenn die Ehe, die wirksam eingetragene Lebenspartnerschaft
   hördlich genehmigten Geschäftsplan. Dabei sind die persönlichen Ver-                   (§§ 1 ff. LPartG) bzw. die Lebenspartnerschaft nach Artikel 1 b) erst
   hältnisse (Alter, ggf. Lebenspartner) des Berechtigten zu berücksichtigen,             nach der Versetzung des Mitglieds in den Ruhestand begonnen wur-
   ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückzahlung von nach dem                       de. Für Kinder aus dieser Ehe, dieser wirksam eingetragene Lebens-
   Eintritt der Invalidität entrichteten Beiträgen besteht nicht. Auf Antrag des          partnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) bzw. Lebenspartnerschaft nach Artikel
   Beitragszahlers können die bis zur Rentenbewilligung in den jeweiligen                 1 b) wird auch keine Waisenrente gezahlt.
   Vertrag entrichteten freiwilligen Beiträge nach versicherungsmathema-
   tischen Grundsätzen auf das vorhandene Deckungskapital gemäß Satz               3. Ist eine Witwe, ein Witwer bzw. ein hinterbliebener Lebenspartner mehr
   1 angerechnet werden. In diesem Fall erlischt insoweit der Rückerstat-             als 15 Jahre jünger als der verstorbene Versicherte, so wird die nach
   tungsanspruch für diese Beträge.                                                   Nummer 1 berechnete Rente für jedes angefangene Jahr des Altersunter-
                                                                                      schiedes über 15 bis einschließlich 25 Jahre um 1/20 gekürzt.
5. Die Zahlung der bewilligten Berufsunfähigkeitsrente beginnt mit dem Er-
   sten des Monats, in dem aufgrund der Berufsunfähigkeit nach Artikel 9 b)        4. Die Witwen-, Witwer- bzw. Partnerrente endet mit dem Ablauf des Mo-
   Satz 2 erstmals eine Gehaltsminderung eingetreten ist und die Hinzu-               nats, in dem der Bezugsberechtigte stirbt, sich wieder verheiratet, eine
   verdienstgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung analog der vollen              eingetragenen Partnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) oder mit einem neuen
   Erwerbsminderung nicht überschritten wird (§ 96 a Absatz 1 c Nummer 2              Partner eine eheähnliche Gemeinschaft gemäß Artikel 1 b) eingeht. Mit
   SGB VI).                                                                           Ausnahme des Todes des Berechtigten wird eine einmalige Abfindung in
                                                                                      Höhe des fünffachen Jahresbetrages gezahlt, sofern nicht die Beiträge
                                                                                      ganz oder teilweise gemäß § 10 a bzw. Abschnitt XI EStG gefördert wur-
Artikel 13 – Hinterbliebenenrenten                                                    den.

1. Stirbt ein Rentenempfänger, so erhält die Witwe, der Witwer, der einge-         5. Hinterlässt ein verstorbenes Mitglied Kinder, die zum Zeitpunkt des
   tragene Lebenspartner (§§ 1 ff. LPartG) bzw. der Lebenspartner nach                Todes Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
   Artikel 1 b) ab dem Monatsersten, der dem Sterbemonat des Versicher-

10
AVmG b Gemeinsam sicher sein

   haben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (anspruchs-          Zeitpunkt sind die Versicherungsbedingungen des Tarifes AVmG5 für die
   berechtigte Kinder), so erhält jedes anspruchsberechtigte Kind ab dem        versorgungsausgleichsberechtigte Person anzuwenden. Artikel 2 Nummer 1
   Monatsersten, der dem Sterbemonat des Versicherten folgt, ein Fünftel        findet keine Anwendung.
   der Witwen bzw. Witwerrente bzw. Partnerrente, wenn ein Elternteil noch
   lebt. Beim Tode dieses Elternteils erhöht sich die Waisenrente für jedes     Artikel 19 – Kosten
   berechtigte Kind auf ein Drittel der Witwen bzw. Witwerrente bzw. Part-
   nerrente.                                                                    1. Mit dem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich
                                                                                   um Inkassokosten (Nummer 2), Verwaltungskosten (Nummer 3) und
6. Die Waisenrenten werden auch für ehelich erklärte Kinder, an Kindes             anlassbezogene Kosten (Nummer 5). Die Inkasso- und Verwaltungsko-
   Statt angenommene Kinder, Stiefkinder und elternlose Enkel, die in den          sten sind in den Beitrag einkalkuliert und müssen daher nicht gesondert
   Hausstand des Rentenbeziehers aufgenommen sind, für uneheliche Kin-             gezahlt werden. Abschlusskosten für die Vermittlung von Versicherungs-
   der einer Rentenbezieherin, die ganz oder überwiegend für den Unterhalt         verträgen werden nicht erhoben, Vergütungen für die Vermittlung oder
   der Kinder aufkommt und für uneheliche Kinder eines Rentenbeziehers,            den Abschluss von Versicherungsverträgen werden von der Kasse nicht
   wenn seine Vaterschaft festgestellt ist und das Kind schon zum Zeitpunkt        gewährt. Auch Beiträge für die Mitgliedschaft werden von der Kasse
   des Eintritts des Versicherungsfalles in den Hausstand des Mitglieds auf-       nicht erhoben.
   genommen war oder der Rentenbezieher auf andere Weise nachweislich
   für den vollen Unterhalt des Kindes aufkam gewährt, wenn die Kinder          2. Die Inkassokosten umfassen alle Kosten für die Verwaltung von bei-
   zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Mitgliedes Anspruch auf Kin-           tragspflichtigen Versicherungen und Kosten, die mit dem Abschluss von
   dergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und das 25. Lebensjahr nicht            Versicherungsverträgen im Zusammenhang stehen, z. B. Ausfertigung
   vollendet haben.                                                                von Vertragsunterlagen und Einrichtung des Vertrages, Erstellung von In-
                                                                                   formationsmaterial, Schulungen, Beitragseinzug mit Rentenberechnung,
7. Die Waisenrente endet mit Ablauf des Monats in dem die Anspruchsbe-             Sach- und Materialkosten. Die Kasse belastet den Versicherungsvertrag
   rechtigung endet.                                                               mit Inkassokosten in Form eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten
                                                                                   Beitrags.
Artikel 14 – Höchstgrenze für Hinterbliebenenrenten                             3. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung des
                                                                                   Vertrages.
Die im Verhältnis zur Mitgliedsrente berechneten Hinterbliebenenrenten
dürfen zusammen die Bemessungsgrundlage für die Hinterbliebenenrenten               a) Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Vertrag belastet mit Verwal-
nicht übersteigen. Soweit die Summe der Hinterbliebenenrenten höher ist,               tungskosten in Form eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Bei-
werden diese Renten verhältnismäßig gekürzt. Sie erhöhen sich wieder ent-              trags.
sprechend, wenn im Laufe der Bezugsdauer eine der Hinterbliebenenrenten
endet.                                                                              b) Ab Beginn der Rentenzahlung wird der Vertrag belastet mit Verwal-
                                                                                       tungskosten in Form eines festen Prozentsatzes der gezahlten Lei-
                                                                                       stung.
Artikel 15 – Kapitalleistungen
                                                                                4. Die Höhe der einkalkulierten Inkasso- und Verwaltungskosten kann dem
Die Höhe der Kapitalleistung nach Art. 9 d) richtet sich nach dem auf-
                                                                                   Technischen Geschäftsplan der Kasse entnommen werden.
sichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplan. Dabei sind die persönlichen
Verhältnisse des Berechtigten zu berücksichtigen.
                                                                                5. Zusätzlich entstehen Kosten bei Scheidung oder Aufhebung einer ein-
                                                                                   getragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versor-
Artikel 16 – Verpfändung und Abtretung                                             gungsausgleich, und zwar in Höhe der im Technischen Geschäftsplan der
                                                                                   Kasse festgelegten Beträge.
Ansprüche auf die in Art. 12 bis 15 bezeichneten Renten können weder
verpfändet noch abgetreten werden.                                              6. Über die Nummer 1 bis Nummer 5 hinaus entstehen nur dann Kostenbe-
                                                                                   lastungen, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zuläs-
Artikel 17 – Beteiligung der Versicherten an den                                   sig ist.

             Bewertungsreserven
                                                                                Artikel 20 – Übergangsvorschriften
Die Versicherten werden an den Bewertungsreserven entsprechend der
Regelung in § 9 Nummer 4 der Satzung beteiligt.                                 Artikel 6 Nummer 1 Satz 6 gilt für Beiträge in diesem Tarif, die nach dem
                                                                                01.01.2018 geleistet wurden.

Artikel 18 – Versorgungsausgleich                                               „Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanz-
                                                                                dienstleistungsaufsicht vom 23.07.2019, Geschäftszeichen: VA 12-I 5003-
Der auf dem Versorgungsausgleichsgesetz basierende Versorgungsausgleich
                                                                                2219-2017/0007“. Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft.
richtet sich nach den Grundsätzen des von der Aufsichtsbehörde geneh-
migten Technischen Geschäftsplans. Es erfolgt ausschließlich eine interne
Teilung. Der Ehezeitanteil wird als Kapitalwert ermittelt. Der Ausgleichswert
beträgt 50 % des Ehezeitanteils. Diese hat eine Rentenkürzung der Ansprü-
che des versicherten Mitglieds zur Folge. Das von der versorgungsaus-
gleichsberechtigten Person erworbene Anrecht wird als eigenes Anrecht
im Tarif AVmG5 begründet. Die Kosten der Teilung werden nach Maßgabe
des Technischen Geschäftsplans auf das Mitglied und die versorgungsaus-
gleichsberechtigte Person verteilt.

Bei versorgungsausgleichsberechtigten Personen beginnt das Versiche-
rungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung des Famili-
engerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig wird. Ab diesem

                                                                                                                                                            11
Und wenn ich nicht
mehr arbeiten kann?
Tarif BUZ v
Die Zusatzversicherung für
Berufsunfähigkeit für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Genossenschaften
Broschüre unter: www.pensionskasse.coop

                                                                     Pensionskasse
                                                   der Genossenschaftsorganisation
                                             Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                                         Herzog-Heinrich-Straße 20
                                                                   80336 München
                                                          Telefon: 089 / 28 81 38-0
                                                         Telefax: 089 / 28 81 38-30
                                                         www.pensionskasse.coop
                                                              Version Februar 2020
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