Die Corona-Testpflicht an Schulen ist eine Zumutung für alle Kinder

Die Seite wird erstellt Verena Thomas
 
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„Die Corona-Testpflicht an
Schulen ist eine Zumutung für
alle Kinder“

Kinder   und   Jugendliche   aller   Schulen   sollen   nach   den
Osterferien in Nordrhein-Westfalen zwei Mal pro Woche
Selbsttests durchführen. „Verpflichtende Selbsttests als
zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von
symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung
der Pandemie zu verhindern“, begründete Schulministerin Yvonne
Gebauer (FDP) den Schritt. „Sie sorgen dafür, dass der
Schulbetrieb sicherer wird.“

Diametral anders beurteilt das der Bildungsbeauftragte der
AfD-NRW-Landtagsfraktion, Helmut Seifen. Er sieht in den
Zwangstests das Bemühen der Landesregierung, die
Pandemieerzählung auf Kosten der Kinder aufrecht zu erhalten.
Die Tests „zementieren die Vorstellung von der Gefährlichkeit
der Covid-19-Erkrankung, die so glücklicherweise nicht gegeben
ist“, so Seifen.

Im PI-NEWS-Interview gibt der frühere Schuldirektor
betroffenen Eltern Tipps an die Hand, wie sie sich gegen die
staatliche Willkür an ihren Kindern wehren können: „Im
äußersten Fall wird wohl dann der Klageweg beschritten werden
müssen, so lästig und mühselig dieser Weg ist.“

PI-NEWS: Herr Seifen, NRW führt nach den Osterferien eine
Corona-Testpflicht für alle Schüler ein. Was sagen Sie als
langjähriger      Schulleiter      eines    Gymnasiums     und
Bildungsbeauftragter der AfD-NRW-Fraktion zu dieser Maßnahme?

SEIFEN: Die Absicht, an den Schulen den Schnelltestzwang für
Schüler und Lehrer per Regierungsbeschluss aufgrund der
Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes zu verordnen, ist vom
Bemühen diktiert, auf der einen Seite die Pandemieerzählung
aufrecht erhalten zu können mit ihren aufeinanderfolgenden
Wellen, auf der anderen Seite jedoch den Schulbesuch für
Schüler und Lehrer weiter ermöglichen zu können. Letztlich
sind es die Kräfte in der Landesregierung NRW, hauptsächlich
getragen von der FDP, die die vom Bundeskanzleramt
vorgesehenen Schließungsmaßnahmen nicht in dieser Rigorosität
mittragen wollen, andererseits jedoch die Pandemieerzählung in
ihrer Gesamtheit nicht in Frage stellen und als Angstszenarium
entlarven können, ohne die Koalition in NRW zu gefährden. So
ersinnt man im Schulministerium eben zahlreiche Maßnahmen, die
man der Öffentlichkeit, den Verbänden und besonders besorgten
Mitgliedern der jeweiligen Schulgemeinde glaubt, als
Gesundheitsschutz verkaufen zu können: Wechselunterricht,
Maskentragen und Abstandhalten. Doch damit wird Unterricht
selbstverständlich noch nicht in gewohnter Weise durchführbar,
während die Forderungen nach Schulschließungen von
interessierter Seite nicht verstummen wollen. In diesem Fall
nun bieten sich die Schnelltests als schlüssige Erklärung an,
die Schulöffnung rechtfertigen zu können. Dass damit neben dem
Maskentragen, dem Wechselunterricht und dem Abstandhalten den
Schülern nun eine vierte schwere Belastung aufgebürdet wird,
interessiert offensichtlich niemanden von denen, die die
Entscheidung darüber treffen. Die Schnelltests sind eine
schmerzhafte Zumutung für die Schüler, sie sind sehr
fehleranfällig und sorgen deshalb in vielen Fällen für
unnötigen und belastenden Aufwand bei positiven Ergebnissen.

Wenn die Schnelltests nicht valide genug sind, warum werden
sie dann überhaupt an den Schulen angewandt?

Sie zementieren die Vorstellung von der Gefährlichkeit der
Covid-19-Erkrankung, die so glücklicherweise nicht gegeben
ist. In der 48. Kalenderwoche des Jahres 2020 waren von
2.064.712 Schülern 4884 positiv getestet, also 0,24 Prozent.
Von den 160.341 Lehrkräften waren 695 positiv getestet, also
0,43 Prozent. Und dabei wurde nicht einmal festgehalten, wer
von diesen Personen erkrankt oder schwer erkrankt war. Im
Zusammenhang mit den weiteren Erkenntnissen über die
tatsächliche Auswirkung einer Covid-19-Erkrankung ist deshalb
die Einführung eines verpflichtenden Schnelltests zweimal die
Woche für die Schüler und Lehrkräfte in den Schulen
unverantwortlich und eine Willkürhandlung. Das kann man auch
schon daran erkennen, dass die Maskenpflicht weiterhin
aufrechterhalten werden soll. Welchen Sinn hat dann ein
Schnelltest?

Es gibt aber viele Stimmen, die nun gerade die Testung von
Schülern und Lehrern als ein notwendiges Verfahren betrachten,
das nun endlich Gesundheitsschutz und Schulbesuch in gleicher
Weise ermöglicht. Kann man dagegen wirklich etwas einwenden?

Ja,   denn   damit   werden   die   bisherigen   staatsrechtlichen
Grundrechtsprinzipien einer Demokratie außer Kraft gesetzt und
durch   die   Prinzipien     einer   obrigkeitsstaatlichen
Gunstgewährung ersetzt. Gesund ist nicht mehr derjenige, der
sich gesund fühlt, sondern derjenige, dem die Obrigkeit
Gesundheit attestiert. Hier findet eine Entwicklung statt, die
höchst gefährlich ist und die sich niemand hat vorstellen
können. Deshalb und weil eben die medizinische Notwendigkeit
nicht besteht, sind diese Tests abzulehnen. Unter dem
bewährten Grundsatz „Wehret den Anfängen“ sollten Schüler,
Eltern, Lehrer und Schulleitungen sich diesen Zumutungen
verweigern. Lediglich wenn diese Schnelltests zu einer
völligen Normalisierung des schulischen Lebens führen, wenn
also die getesteten Schüler sich wieder ohne Einschränkungen,
das heißt auch ohne Maske, im gesamten Schulgebäude bewegen
dürfen, könnte man eventuell dieser Testerei zustimmen. Dann
würde man in gewisser Weise den Coronagläubigen
entgegenkommen, ihrer künstlich erzeugten, aber realen Angst
Rechnung tragen und damit auch Kompromissfähigkeit sowie guten
Willen beweisen. Damit ließe sich die Gesellschaft vielleicht
auch zur Normalität zurückführen. Aber das ist ja wohl nicht
beabsichtigt.

Vor den Osterferien fanden bereits erste Corona-Tests unter
Aufsicht der Lehrkräfte an den Schulen statt. Jetzt wird
darüber diskutiert, ob die Tests nach den Osterferien nicht
besser zu Hause vorgenommen werden. Was könnte der Grund für
diesen „Ortswechsel“ sein?

Das Testen an den Schulen bedeutet einen kaum zu leistenden
Aufwand an räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten.
Zum Beispiel müsste man bereits spätestens um 7 Uhr morgens
mit dem Testen beginnen, um alle Schüler pünktlich zum
Unterrichtsbeginn getestet zu haben. Vor allem aber ist es für
die Lehrkräfte ein rechtlich riskanter Eingriff in die
körperliche Unversehrtheit ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie
müssten für eventuelle körperliche Komplikationen bei den
Schülern in Zusammenhang mit dem Test haften, egal ob nur als
Aufsichtsperson oder als Hilfssanitäter,       der den Test
vorgenommen hat. Für diese Haftung             tritt keine
Lehrerhaftpflichtversicherung ein. Unabhängig davon würde
sowieso für die Schädigung einer Person durch eine Lehrkraft
im Rahmen seiner Dienstgeschäfte der Dienstherr in
Verantwortung genommen und müsste anfallende Entschädigungen
zahlen. Das Risiko will man deshalb wohl auf die Eltern
verlagern und sich dieser Verantwortung entziehen.

Laut einer aktuellen Umfrage der Landeselternschaft der
Gymnasien in NRW sind 47,9 Prozent von rund 70.000 befragten
Eltern der Meinung, die Schnelltests sollten freiwillig
bleiben. Wie beurteilen Sie das?

Das ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass doch eine große
Zahl an Eltern erkannt hat, welcher Aufwand der zweimalige
Test pro Woche bedeutet, welche körperliche Qual dieser Test
für ihre Kinder möglicherweise mit sich bringt und vor allem,
dass damit plötzlich gesunde Kinder erst noch die Erlaubnis
für die Teilnahme am Unterricht einholen müssen. Die Gewährung
eines Grundrechts wird erst an Bedingungen geknüpft.
Besorgniserregend ist allerdings die Tatsache, dass eine große
Anzahl von Eltern sich bereits wehrlos im Klammergriff einer
unbegründeten Angst windet und sich diesen Bedingungen
bedenkenlos beugt.

Wie sollten sich Ihrer Meinung nach testkritische Eltern in
dieser repressiven Situation verhalten, ohne dass ihr eigenes
Kind dadurch Nachteile erleidet – zum Beispiel durch Nicht-
Teilnahme am Präsenzunterricht?

Eltern,   die   sich    und   ihre   Kinder   nicht   diesen
grundrechtsverletzenden Zwangsmaßnahmen aussetzen wollen,
sollten zunächst einmal Gleichgesinnte aus derselben Schule
finden   und   zusammenführen,    sich   eine   gemeinsame
Argumentationslinie erarbeiten, diese schriftlich verfassen
und mit der Klassenführung und der Schulleitung das Gespräch
suchen. Gleichzeitig sollte der Widerspruch gegen diese
Maßnahme schriftlich der Schulleitung vorgelegt werden. Sehr
hilfreich und gut wäre es, wenn man die eigene Argumentation
durch medizinische und juristische Expertise absichern könnte.
Im Gespräch und in etwaigen schriftlichen Angaben müssen
sämtliche diskriminierenden Sondermaßnahmen gegen die eigenen
Kinder strikt zurückgewiesen werden. Das geschieht durch
schriftlichen Widerspruch an die Schulleitung und an das
Schulamt oder die Bezirksregierung. Unter Umständen muss ein
Anwalt eingeschaltet werden. Grundsätzlich gilt in allen
Fällen, erst einmal das Gespräch zu suchen und zu erfahren,
wie hoch die Bereitschaft für ein Entgegenkommen seitens der
Lehrerschaft ist und wie hoch die Widerständigkeit. Danach
wird man seine Maßnahmen richten müssen. Auf jeden Fall sollte
das Werben um Verständnis und Einsicht erst einmal Vorrang
haben.

Und wenn das alles nichts hilft?
Sollten Eltern bezogen auf die besondere Situation an ihrer
Schule Rückfragen zu ihrem Vorgehen haben, stehe ich als
bildungspolitischer      Sprecher    gerne  zur   Verfügung,
Verfahrensvorschläge zu machen oder auf Wege aufmerksam zu
machen, die man beschreiten kann, um sich den Zwangsmaßnahmen
zu entziehen. Und letztlich wird man bei den nächsten
Bundestags- und Landtagswahlen entscheiden müssen, welcher
politischen Partei man noch Vertrauen entgegenbringen kann,
die Demokratie in unserem Land zu bewahren.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Seifen.

Sehr gerne.

» Kontakt: helmut.seifen@landtag.nrw.de, Tel.: 0211-8844519
(dienstlich)
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