Die Corona-Testpflicht an Schulen ist eine Zumutung für alle Kinder
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„Die Corona-Testpflicht an Schulen ist eine Zumutung für alle Kinder“ Kinder und Jugendliche aller Schulen sollen nach den Osterferien in Nordrhein-Westfalen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. „Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern“, begründete Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) den Schritt. „Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“ Diametral anders beurteilt das der Bildungsbeauftragte der AfD-NRW-Landtagsfraktion, Helmut Seifen. Er sieht in den Zwangstests das Bemühen der Landesregierung, die Pandemieerzählung auf Kosten der Kinder aufrecht zu erhalten. Die Tests „zementieren die Vorstellung von der Gefährlichkeit der Covid-19-Erkrankung, die so glücklicherweise nicht gegeben ist“, so Seifen. Im PI-NEWS-Interview gibt der frühere Schuldirektor betroffenen Eltern Tipps an die Hand, wie sie sich gegen die staatliche Willkür an ihren Kindern wehren können: „Im äußersten Fall wird wohl dann der Klageweg beschritten werden müssen, so lästig und mühselig dieser Weg ist.“ PI-NEWS: Herr Seifen, NRW führt nach den Osterferien eine Corona-Testpflicht für alle Schüler ein. Was sagen Sie als
langjähriger Schulleiter eines Gymnasiums und Bildungsbeauftragter der AfD-NRW-Fraktion zu dieser Maßnahme? SEIFEN: Die Absicht, an den Schulen den Schnelltestzwang für Schüler und Lehrer per Regierungsbeschluss aufgrund der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes zu verordnen, ist vom Bemühen diktiert, auf der einen Seite die Pandemieerzählung aufrecht erhalten zu können mit ihren aufeinanderfolgenden Wellen, auf der anderen Seite jedoch den Schulbesuch für Schüler und Lehrer weiter ermöglichen zu können. Letztlich sind es die Kräfte in der Landesregierung NRW, hauptsächlich getragen von der FDP, die die vom Bundeskanzleramt vorgesehenen Schließungsmaßnahmen nicht in dieser Rigorosität mittragen wollen, andererseits jedoch die Pandemieerzählung in ihrer Gesamtheit nicht in Frage stellen und als Angstszenarium entlarven können, ohne die Koalition in NRW zu gefährden. So ersinnt man im Schulministerium eben zahlreiche Maßnahmen, die man der Öffentlichkeit, den Verbänden und besonders besorgten Mitgliedern der jeweiligen Schulgemeinde glaubt, als Gesundheitsschutz verkaufen zu können: Wechselunterricht, Maskentragen und Abstandhalten. Doch damit wird Unterricht selbstverständlich noch nicht in gewohnter Weise durchführbar, während die Forderungen nach Schulschließungen von interessierter Seite nicht verstummen wollen. In diesem Fall nun bieten sich die Schnelltests als schlüssige Erklärung an, die Schulöffnung rechtfertigen zu können. Dass damit neben dem Maskentragen, dem Wechselunterricht und dem Abstandhalten den Schülern nun eine vierte schwere Belastung aufgebürdet wird, interessiert offensichtlich niemanden von denen, die die Entscheidung darüber treffen. Die Schnelltests sind eine schmerzhafte Zumutung für die Schüler, sie sind sehr fehleranfällig und sorgen deshalb in vielen Fällen für unnötigen und belastenden Aufwand bei positiven Ergebnissen. Wenn die Schnelltests nicht valide genug sind, warum werden sie dann überhaupt an den Schulen angewandt? Sie zementieren die Vorstellung von der Gefährlichkeit der
Covid-19-Erkrankung, die so glücklicherweise nicht gegeben ist. In der 48. Kalenderwoche des Jahres 2020 waren von 2.064.712 Schülern 4884 positiv getestet, also 0,24 Prozent. Von den 160.341 Lehrkräften waren 695 positiv getestet, also 0,43 Prozent. Und dabei wurde nicht einmal festgehalten, wer von diesen Personen erkrankt oder schwer erkrankt war. Im Zusammenhang mit den weiteren Erkenntnissen über die tatsächliche Auswirkung einer Covid-19-Erkrankung ist deshalb die Einführung eines verpflichtenden Schnelltests zweimal die Woche für die Schüler und Lehrkräfte in den Schulen unverantwortlich und eine Willkürhandlung. Das kann man auch schon daran erkennen, dass die Maskenpflicht weiterhin aufrechterhalten werden soll. Welchen Sinn hat dann ein Schnelltest? Es gibt aber viele Stimmen, die nun gerade die Testung von Schülern und Lehrern als ein notwendiges Verfahren betrachten, das nun endlich Gesundheitsschutz und Schulbesuch in gleicher Weise ermöglicht. Kann man dagegen wirklich etwas einwenden? Ja, denn damit werden die bisherigen staatsrechtlichen Grundrechtsprinzipien einer Demokratie außer Kraft gesetzt und durch die Prinzipien einer obrigkeitsstaatlichen Gunstgewährung ersetzt. Gesund ist nicht mehr derjenige, der sich gesund fühlt, sondern derjenige, dem die Obrigkeit Gesundheit attestiert. Hier findet eine Entwicklung statt, die höchst gefährlich ist und die sich niemand hat vorstellen können. Deshalb und weil eben die medizinische Notwendigkeit nicht besteht, sind diese Tests abzulehnen. Unter dem bewährten Grundsatz „Wehret den Anfängen“ sollten Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitungen sich diesen Zumutungen verweigern. Lediglich wenn diese Schnelltests zu einer völligen Normalisierung des schulischen Lebens führen, wenn also die getesteten Schüler sich wieder ohne Einschränkungen, das heißt auch ohne Maske, im gesamten Schulgebäude bewegen dürfen, könnte man eventuell dieser Testerei zustimmen. Dann würde man in gewisser Weise den Coronagläubigen
entgegenkommen, ihrer künstlich erzeugten, aber realen Angst Rechnung tragen und damit auch Kompromissfähigkeit sowie guten Willen beweisen. Damit ließe sich die Gesellschaft vielleicht auch zur Normalität zurückführen. Aber das ist ja wohl nicht beabsichtigt. Vor den Osterferien fanden bereits erste Corona-Tests unter Aufsicht der Lehrkräfte an den Schulen statt. Jetzt wird darüber diskutiert, ob die Tests nach den Osterferien nicht besser zu Hause vorgenommen werden. Was könnte der Grund für diesen „Ortswechsel“ sein? Das Testen an den Schulen bedeutet einen kaum zu leistenden Aufwand an räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten. Zum Beispiel müsste man bereits spätestens um 7 Uhr morgens mit dem Testen beginnen, um alle Schüler pünktlich zum Unterrichtsbeginn getestet zu haben. Vor allem aber ist es für die Lehrkräfte ein rechtlich riskanter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie müssten für eventuelle körperliche Komplikationen bei den Schülern in Zusammenhang mit dem Test haften, egal ob nur als Aufsichtsperson oder als Hilfssanitäter, der den Test vorgenommen hat. Für diese Haftung tritt keine Lehrerhaftpflichtversicherung ein. Unabhängig davon würde sowieso für die Schädigung einer Person durch eine Lehrkraft im Rahmen seiner Dienstgeschäfte der Dienstherr in Verantwortung genommen und müsste anfallende Entschädigungen zahlen. Das Risiko will man deshalb wohl auf die Eltern verlagern und sich dieser Verantwortung entziehen. Laut einer aktuellen Umfrage der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW sind 47,9 Prozent von rund 70.000 befragten Eltern der Meinung, die Schnelltests sollten freiwillig bleiben. Wie beurteilen Sie das? Das ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass doch eine große Zahl an Eltern erkannt hat, welcher Aufwand der zweimalige Test pro Woche bedeutet, welche körperliche Qual dieser Test
für ihre Kinder möglicherweise mit sich bringt und vor allem, dass damit plötzlich gesunde Kinder erst noch die Erlaubnis für die Teilnahme am Unterricht einholen müssen. Die Gewährung eines Grundrechts wird erst an Bedingungen geknüpft. Besorgniserregend ist allerdings die Tatsache, dass eine große Anzahl von Eltern sich bereits wehrlos im Klammergriff einer unbegründeten Angst windet und sich diesen Bedingungen bedenkenlos beugt. Wie sollten sich Ihrer Meinung nach testkritische Eltern in dieser repressiven Situation verhalten, ohne dass ihr eigenes Kind dadurch Nachteile erleidet – zum Beispiel durch Nicht- Teilnahme am Präsenzunterricht? Eltern, die sich und ihre Kinder nicht diesen grundrechtsverletzenden Zwangsmaßnahmen aussetzen wollen, sollten zunächst einmal Gleichgesinnte aus derselben Schule finden und zusammenführen, sich eine gemeinsame Argumentationslinie erarbeiten, diese schriftlich verfassen und mit der Klassenführung und der Schulleitung das Gespräch suchen. Gleichzeitig sollte der Widerspruch gegen diese Maßnahme schriftlich der Schulleitung vorgelegt werden. Sehr hilfreich und gut wäre es, wenn man die eigene Argumentation durch medizinische und juristische Expertise absichern könnte. Im Gespräch und in etwaigen schriftlichen Angaben müssen sämtliche diskriminierenden Sondermaßnahmen gegen die eigenen Kinder strikt zurückgewiesen werden. Das geschieht durch schriftlichen Widerspruch an die Schulleitung und an das Schulamt oder die Bezirksregierung. Unter Umständen muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Grundsätzlich gilt in allen Fällen, erst einmal das Gespräch zu suchen und zu erfahren, wie hoch die Bereitschaft für ein Entgegenkommen seitens der Lehrerschaft ist und wie hoch die Widerständigkeit. Danach wird man seine Maßnahmen richten müssen. Auf jeden Fall sollte das Werben um Verständnis und Einsicht erst einmal Vorrang haben. Und wenn das alles nichts hilft?
Sollten Eltern bezogen auf die besondere Situation an ihrer Schule Rückfragen zu ihrem Vorgehen haben, stehe ich als bildungspolitischer Sprecher gerne zur Verfügung, Verfahrensvorschläge zu machen oder auf Wege aufmerksam zu machen, die man beschreiten kann, um sich den Zwangsmaßnahmen zu entziehen. Und letztlich wird man bei den nächsten Bundestags- und Landtagswahlen entscheiden müssen, welcher politischen Partei man noch Vertrauen entgegenbringen kann, die Demokratie in unserem Land zu bewahren. Vielen Dank für das Gespräch, Herr Seifen. Sehr gerne. » Kontakt: helmut.seifen@landtag.nrw.de, Tel.: 0211-8844519 (dienstlich)
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