Hygiene- und Schutzmassnahmen an der PS Altnau betreffend Covid-19
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Merkblatt Hygiene- und Schutzmassnahmen an der PS Altnau betreffend Covid-19 Die AV-Info 19/2021 vom 10. August 2021 nimmt weiterhin Bezug auf die Entscheide des Bundesrates vom 23. Juni 2021, welche in der Covid-19 Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 festgehalten sind. Im neuen DEK-Entscheid 1 vom 10. August 2021 sind die Vorgaben von Seiten des Amt für Volksschule für den Schulstart ins Schuljahr 2021/22 festgehalten. Stand 13.08.2021 Übergeordnetes Ziel (DEK Entscheid 1, 10.08.2021) Die Gesundheit aller beteiligten Personen steht an oberster Stelle. Da insbesondere die Kinder über keinen Impfschutz verfügen, gilt für die Schulen nach wie vor, mit der konsequenten Umsetzung der verbleibenden Massnahmen die Verbreitung von Covid-19 zu minimieren und Einschränkungen im Präsenzunterricht zu vermeiden. Das Schuljahr 2021/2022 soll bezüglich der angeordneten Massnahmen unter den gleichen Voraussetzungen starten, wie das vergangene Schuljahr geendet hat. Bei einem allfällig rasanten Anstieg der Covid-19-Fälle im Schulumfeld im Zusammenhang mit Virusvarianten können bei Bedarf wieder strengere kantonale Massnahmen angeordnet werden. Rückkehr aus dem Ausland: Quarantänepflicht bei Risikoländern Nach der Rückkehr von Reisen in ein vom Bundesrat definiertes Risikoland (www.bag.admin.ch) ist eine verordnete Quarantänezeit einzuhalten. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler und liegt in der Verantwortung der Eltern. Sollte dies der Fall sein, nehmen Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt auf. Bei Schülerinnen und Schülern, die nach ihrer Ferienrückkehr aus einem Land auf der Quarantäneliste dem Unterricht fernbleiben müssen und somit eine selbstverschuldete Quarantäne in Kauf nehmen, kann den Eltern die Aufarbeitung des Schulstoffs übertragen werden. Die Primarschule Altnau setzt folgende Hygiene- und Schutzmassnahmen um: Allgemein: • In den Klassen werden die Hygienemassnahmen immer wieder besprochen und umgesetzt. Kein Händeschütteln, Hände regelmässig waschen, möglichst Distanz halten zu Erwachsenen. • Die verschiedenen Stufen werden nicht unnötig gemischt und grössere Ansammlungen mehrerer Klassen im Schulhauskorridor vermieden. • Englisch- und TW-Unterricht finden wie gewohnt statt. • Im Sportunterricht wird die Halle regelmässig gelüftet. • Für längere Besprechungen, Erklärungen oder Einzelsettings stehen optional Plexiglaswände zur Verfügung. • Logopädie, DaZ und SHP Lektionen finden normal statt. • Die offene Bibliothek, die Hausaufgabenhilfe und der Religionsunterricht finden statt. • Die Schulzimmer werden regelmässig gelüftet und die Oberflächen desinfiziert. • Die Reinigung von Oberflächen und sensiblen Punkten im Schulhaus, Kindergarten und Turnhalle bleibt intensiviert. 1
Maskenpflicht: • Es gilt keine generelle Maskenpflicht für Lehrpersonen, das Schulpersonal und für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal im Freien, in allen Innenräumen und während des Unterrichts. Dies bedeute, dass in Situationen, in denen der Abstand eingehalten werden kann oder weitere Schutzmassnahmen greifen, auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden kann. Es liegt an den einzelnen Lehrpersonen, die jeweilige Situation zu beurteilen und eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie eine Maske benötigt oder nicht. • Das freiwillige Tragen einer Maske ist für Lehrpersonen wie auch für Schülerinnen und Schüler selbstverständlich erlaubt. • Eine Maskenpflicht gilt weiterhin für Besucherinnen und Besucher im Schulhaus und bei Schulbesuchen in den Klassen. • Bei Sitzungen mit mehreren Personen im Schulhaus ist auf den nötigen Abstand und das Lüften des Raumes zu achten. Start- und Schlusszeiten im Schulhaus • Das Ankommen zur Schulanfangszeit am Morgen auf 7.30 Uhr und am Nachmittag auf 13.30 Uhr soll vor allem im Zyklus 2 «tröpfchenweise» geschehen, das heisst, die Schülerinnen und Schüler können schon 10 Minuten früher ins Schulhaus und Schulzimmer kommen. So vermeiden wir Stosszeiten auf der Treppe und die Kinder haben genug Zeit für’s Händewaschen. Schulstart auf die zweite Lektion bleibt normal um 8.15 Uhr. • Die Schlusszeiten am Morgen und am Nachmittag werden leicht gestaffelt. Die Klassenlehrpersonen schauen individuell und je nach Stundenplan, dass nicht alle Klassen miteinander das Schulhaus verlassen. Für die 1./2. Klasse ist der Schulschluss ab 11.35 Uhr möglich. • Alle Klassen haben zugewiesene Ein- und Ausgänge. Start- und Schulschlusszeiten Kindergarten • Anfangs- und Schlusszeiten gemäss Stundenplan. Durch die flexible Ankunftszeit am Morgen kommen die Kinder bereits gestaffelt in die Garderoben. Am Nachmittag sind jeweils nur Halbklassen im Kindergarten. Elterngespräche Es ist uns wichtig, dass es an einem Elterngespräch allen Seiten wohl ist. Wir halten uns an den geforderten Abstand und schauen, dass das Zimmer immer gut gelüftet ist. Auch stehen optional Plexiglaswände oder auch Masken für die Gespräche zur Verfügung. Bitte tauschen Sie sich vorweg mit der Lehrperson aus, damit die Gesprächsbedingungen für beide Seiten stimmen. Elternbesuche in der Klasse Bitte melden Sie sich bei der Klassenlehrperson an und klären Sie ab, ob ein Besuch möglich ist. Für Besucherinnen und Besucher gilt weiterhin eine Maskenpflicht. 2
Geburtstagsznüni Das BAG weist darauf hin, dass die Kinder in der Schule keinen Znüni teilen sollen. Um den Geburtstagsznüni doch in einer Form zuzulassen, soll er bitte portioniert (z.B. Muffins) oder abgepackt sein, so, dass jedes Kind für sich einen Znüni nehmen darf. Ausflüge und Exkursionen Von Seiten des Kantons sind Exkursionen ohne Übernachtung unter Einhaltung der betreffenden Schutzkonzepte (öffentlicher Verkehr, Museen, Theater etc.) möglich. Externe Fachpersonen im Unterricht Der Einsatz von Fachpersonen im Unterricht (Referate, Zahnpflegeinstruktionen, etc.) ist unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen nach wie vor möglich. Schulische Veranstaltungen mit externen Erwachsenen Für Veranstaltungen mit Eltern oder externen Erwachsenen gilt eine Maskenpflicht. In Innenräumen ist zudem darauf zu achten, dass sitzend der geforderte Abstand eingehalten werden kann und die Kapazität der Räumlichkeit nur zu 2/3 besetzt ist. Elternabende Die oben genannten Vorgaben bedeuten für die Elternabende, dass wir die Eltern der beiden Halbklassen getrennt informieren werden. Auch bitten wir Sie, dass grundsätzlich nur ein Elternteil pro Haushalt am Elternabend teilnimmt. Natürlich sind in speziellen Situationen (z.B. getrenntlebende Eltern) auch beide Eltern herzlich willkommen. Klassenlager Lager können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Lagerorts und des öffentlichen Verkehrs durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern ihre Kinder nicht teilnehmen lassen wollen, erhalten die Möglichkeit, dem Unterricht in einer anderen Klasse zu folgen. Umgang bei Krankheit oder mit Covid-19 Symptomen Umgang mit Erkältungssymptomen Wir sind im Spätsommer, anschliessend kommt wieder der Herbst und Heuschnupfen sowie „normale“ Erkältungen gehören in diesen Jahreszeiten dazu. Es ist uns bewusst, dass es in der aktuellen Situation schwierig wird, die Symptome korrekt zu deuten. Im Austausch mit unseren Schulärzten wurde auf das Fieber hingewiesen. Ein normaler Schnupfen oder auch ein Heuschnupfen machen in der Regel kein Fieber. Treten aber Fieber und/oder weitere Symptome auf, sollten die Kinder im Zweifelsfall einmal mehr zuhause bleiben. Bei Unsicherheiten ist mit dem Hausarzt Kontakt aufzunehmen. Gibt dieser Entwarnung, kann Ihr Kind auch zur Pause oder am Nachmittag wieder zur Schule kommen. Es ist auch der Hausarzt, der über einen möglichen Covid-19 Test entscheidet. Als Orientierung hilft auch das Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter, welches in Zusammenarbeit mit dem BAG erstellt worden ist. Ich bitte Sie auch, nicht die Lehrpersonen zu fragen, ob Ihr Kind in die Schule kommen kann. Diese können das nicht beurteilen. Als Eltern kennen Sie Ihr Kind und können besser einschätzen, ob es sich um eine leichte Erkältung handelt und es den Unterricht besuchen kann. 3
Vorgehen bei Covid -19 Verdachtsfällen oder Erkrankungen Die Ausbreitung des Coronavirus soll möglichst unter Kontrolle bleiben. Dazu müssen Übertragungsketten erkannt und unterbrochen werden. Zwei wichtige Massnahmen dafür sind Quarantäne und Isolation. Mehr Informationen unter den folgenden Links: • Anweisungen zur Quarantäne • Anweisungen zur Isolation Die Quarantäneverordnung gilt nicht mehr für geimpfte oder genesene Personen. Der Kantonsärztliche Dienst des Kantons Thurgau hat für die Schulen eine «Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-Ansteckungen in Volksschulen» erstellt. Diese zeigt auf, wie bei Verdachtsfällen oder einem positiven Fall im Schulumfeld gehandelt wird. Das Contact Tracing führt eine Fallanalyse anhand der vorliegenden Daten durch und ordnet entsprechend der gegeben Lage Massnahmen an. Die Schulleitung wird über diese Massnahmen vom Contact Tracing vorgängig informiert und unterstützt dieses gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme mit betroffenen Personen. Erkrankt eine Lehrperson oder muss sie sich in Quarantäne begeben, geht der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler und die übrigen Lehrpersonen normal weiter. Es ergibt sich kein besonderer Handlungsbedarf, solange keine Massnahmen durch einen Arzt oder den kantonsärztlichen Dienst angeordnet werden Das Anordnen einer Ausbruchstestung an Schulen kann ausschliesslich durch das Contact Tracing und in Absprache mit dem kantonsärztlichen Dienst erfolgen. Für Kinder, die nicht an einem angeordneten Test teilnehmen, kann die Schule, analog der Dauer einer Quarantäne, besondere Massnahmen (Separierung, grössere Abstände, Maskenpflicht, ev. Quarantäne etc.) treffen. Es geht darum, enge Kontakte zu vermeiden und so das Risiko einer möglichen Ansteckung durch nicht getestete Kinder zu reduzieren. Auch hier gilt, geimpfte oder genesene Personen werden von der Quarantäne ausgeschlossen. Zusammenfassend heisst das: • Sie kennen Ihr Kind und können einschätzen, ob es sich um eine leichte Erkältung, Heuschnupfen oder eine chronische Erkrankung (z.B. Asthma) handelt und es den Unterricht besuchen kann. • Bei Unsicherheiten ist der Hausarzt zu kontaktieren. • Das Kind soll 24 Stunden fieberfrei sein, wenn es wieder in die Schule kommt. • Zwischen Covid-19-Testabnahme und Mitteilung des Testergebnisses bleibt das Kind zuhause. • Wird eine Quarantäne angeordnet, informieren Sie bitte die Klassenlehrperson. • Ist ein Covid-19-Testergebnis positiv, informieren Sie die Klassenlehrperson, welche dann die Schulleitung informiert. • Über das weitere Vorgehen bei einem positiven Fall in einer Klasse, eine mögliche Quarantäneverordnungen oder über eine Ausbruchstestung entscheidet das Contact Tracing nach einer Fallanalyse in Absprache mit dem kantonsärztlichen Dienst. Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei einer Quarantäne oder Isolation Während einer Quarantäne oder Isolation von einzelnen Schülerinnen und Schüler findet kein Fernunterricht statt. Die Schule stellt jedoch Aufgaben und Material bereit und nimmt sich der Korrektur von Arbeiten an. Die Verantwortung für das Erledigen der Arbeiten zu Hause liegt aber bei den Eltern. 4
Für Fragen stehen die Lehrpersonen und die Schulleitung gerne zur Verfügung. Michael Gysel Schulleitung Altnau, 13.08.2021 5
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