Schulorganisation Wahlfächer - Kreisschule Rheintal-Studenland
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schulorganisation Wahlfächer Das Angebot an Wahlfächern wird jedes Jahr neu ausgeschrieben. Die Anmeldungen gelten je- weils für ein ganzes Schuljahr und sind verbindlich. Dispensgesuche müssen schriftlich erfolgen, eine Begründung enthalten und an die Schulleitung gerichtet sein. Dispensationen werden nur in gut begründeten Fällen und nach Absprache mit den Lehrpersonen bewilligt. Musikschule Bad Zurzach Der Kanton bietet Oberstufenschülerinnen und -schülern die Möglichkeit, Instrumentalunter- richt im Umfang von 1/3 Lektion pro Woche (= 15 Minuten) unentgeltlich zu besuchen. Die An- meldung erfolgt direkt bei der Musikschule. Anmeldeformulare sind auf der Website der Musik- schule Bad Zurzach zu beziehen (www.ms-badzurzach.ch). Freiwilliger Schulsport Die Kreisschule bietet semesterweise Schulsportkurse an. Die Anmeldungen erfolgen jeweils auf Anfang Semester. Die Anmeldungen sind verbindlich für das ganze Schulhalbjahr. Die Ausschrei- bung und Anmeldeformulare sind auch auf unserer Homepage zu finden (www.rheintal-studen- land.ch). Verantwortlich für den Schulsport ist Herr Jörg Wiederkehr: joerg.wiederkehr@schulen-aargau.ch Unterrichtsausfälle und Stundenplanänderungen Unterrichtsausfälle und Stundenplanänderungen werden Ihnen und den Schülerinnen und Schü- lern jeweils so früh wie möglich mitgeteilt. In einzelnen Fällen können sie kurzfristig erfolgen. Wir bemühen uns im Falle von Abwesenheiten von Lehrpersonen oder schulorganisatorisch be- dingten Ausfällen um eine schülergerechte Lösung. Die Information über Unterrichtsausfälle und Stundenplanänderungen erhalten Sie, wenn möglich, vorgängig schriftlich, elektronisch oder te- lefonisch. KLAPP Klapp ist eine App, um die Kommunikation von der Schule, der Schulleitung, den Lehrpersonen und den Eltern zu vereinfachen. Mit dem Schuleintritt erhalten Eltern einen Nutzungs-Code. Die Kreisschule nutzt ausschliesslich diesen Kommunikationskanal, weshalb die Nutzung von KLAPP für die Eltern obligatorisch ist. Unterrichtsbesuche Vom 02. bis 05. November 2021 findet an allen Stufen eine Besuchswoche statt, zu der Sie herz- lich eingeladen sind. Sie sind aber auch ausserhalb dieser Besuchswoche jederzeit zu einem Schulbesuch willkom- men. Bitte kontaktieren Sie dazu vorab die Lehrperson. 8
Schulorganisation Elterngespräche Es ist uns als Schule ein grosses Anliegen, den gegenseitigen Kontakt mit Ihnen als Eltern/Erzie- hungsberechtigten zu pflegen. Wir bieten unsererseits verschiedene Möglichkeiten an in Kon- takt zu treten (Informationsveranstaltungen, Elternanlässe, Einzelgespräche). Als Eltern/Erzie- hungsberechtigte haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich für ein Gespräch anzumelden. Aufgabenhilfe Die Aufgabenhilfe der Kreisschule Rheintal-Studenland ist ein kostenloses Angebot für Schüle- rinnen und Schüler, um ihnen bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben zu helfen. Sie steht Jugend- lichen zur Verfügung, welche beispielsweise • zu Hause keinen ruhigen Arbeitsplatz vorfinden • Schwierigkeiten mit dem Sprachverständnis bekunden • bei der selbstständigen Erledigung und Organisation ihrer Hausaufgaben Mühe haben • schulische Defizite aufarbeiten wollen • bereits gelernten Schulstoff festigen und vertiefen möchten Die Aufgabenhilfe ist kein Nachhilfeunterricht. Die Aufgabenhilfe findet ausserhalb der Pflicht-Unterrichtszeiten auf Anfrage bei der Schullei- tung im Schulhaus Neuberg statt. Die Tage, Zeiten und Zimmernummer erfahren die Schülerin- nen und Schüler von ihrer Klassenlehrperson. An schulfreien Tagen findet keine Aufgabenhilfe statt. Die Aufgabenhilfe kann ohne Anmeldung besucht werden. Die Jugendlichen erscheinen pünktlich bei Lektionsbeginn. Die Benutzung der Fleckenbibliothek Die Fleckenbibliothek steht allen Schülerinnen und Schülern der Kreisschule Rheintal-Studen- land während den Öffnungszeiten zur Verfügung (siehe www.bibliothek-zurzach.ch). Kostenlos können Comics, Belletristik, Sachbücher, sowie Zeitschriften und Hörbücher ausgelie- hen werden. Auch DVDs werden verliehen, allerdings wird dafür ein Depot erhoben. Die Fleckenbibliothek befindet sich im Erdgeschoss eines ehemaligen Messehauses an der Hauptstrasse 34 und liegt damit in Gehdistanz zur Schule. Mittagsstrukturen Das Mittagessen können die Schülerinnen und Schüler in der Mensa im Oberstufenzentrum ein- nehmen. Es stehen genügend Tische und Stühle bereit. Ebenfalls können die Schülerinnen und Schüler Teller und Besteck benutzen. Mitgebrachtes Essen kann in Mikrowellengeräten aufgewärmt werden. In der Mensa stehen für die Schülerinnen und Schüler Kühlschränke zur Verfügung. Sie werden am Freitagnachmittag vom Personal komplett geleert und gereinigt. Essensreste inkl. Behälter, die sich zu diesem Zeit- punkt noch in den Kühlschränken befinden, werden entsorgt. Mittagstisch für die Oberstufenschülerinnen und -schüler 9
Schulorganisation Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe im OSZ können auch das Angebot des Mittagstischs «Club» der Tagesstrukturen Cheschtenebaum in Anspruch nehmen und dabei ein gesundes, aus- gewogenes Mittagessen geniessen. Menü Classic Buffet CHF 10.00 Jeden Tag ein anderes Menu vom Buffet. Es darf nachgeschöpft werden. Es gibt eine kleine Vorspeise oder ein Dessert. Classic Hit CHF 10.00 Pasta Pomodoro, Pasta Bolognese, Pasta Carbonara. Es gibt eine kleine Vorspeise oder ein Dessert. Small CHF 5.00 Birchermüesli Small CHF 5.50 Sandwiches mit Schinken, Salami, Käses oder Pouletschnitzel Es wird dazu Wasser gereicht. Das Essen wird flexibel online oder am Terminal in der Mensa bestellt, die Abrechnung erfolgt bargeldlos über individuelle Nutzerkonten. Chipkarte beantragen und aufladen Für die Essensbestellung wird eine Chipkarte benötigt. Die Bestellung der Chipkarte erfolgt per E-Mail über das Hauptbüro des Cheschtenebaum (info@cheschtenebaum.ch). Pro Karte wird ein Depot von CHF 20.-- erhoben. Mittels Überweisung/Einzahlung Ihrerseits wird die Chipkarte auf- geladen. Bestellung Die Essensbestellung erfolgt entweder über das Bestellterminal im OSZ oder über das Web www.cheschtenebaum.ch. Auf der ersten Seite klicken Sie bitte in der Menüleiste den Eintrag «Menü OS» an. Im persönlichen Bereich können Menu ausgewäht, bestellt sowie storniert und das Guthaben angezeigt werden. Bestellungen, Änderungen sowie Stornierungen können online bis 18 Uhr am Vortag vorgenom- men werden (www.cheschtenebaum.ch). Nach 18 Uhr sind keine Änderungen mehr möglich. Weitere Infos finden Sie auch auf cheschtenebaum.ch. Wichtig: Die Bezahlung erfolgt bei Bestellung, daher muss bei Essenbestellung genügend Guthaben auf der Chipkarte sein. Sonst ist keine Bestellung möglich. An der Essensausgabe in der Mensa wird durch auflegen der Chipkarte auf das Lesegerät angezeigt, ob und welches Essen bestellt wurde. Railchecks 10
Schulorganisation Die Verbandsgemeinden des Kreisschulverbandes Rheintal-Studenland erleichtern Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsgebiet den Schulbesuch am Standort Bad Zurzach durch Über- nahme der notwendigen Transportkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Es werden Trans- portkosten für eine Schulweglänge ab 5 km vom Wohnort zum Schulstandort Bad Zurzach über- nommen. Vor Schuljahresbeginn erhalten die berechtigten Schülerinnen und Schüler einen Rail- check. Dieser erlaubt den Bezug eines Jahresabonnements am SBB-Schalter. Mit der Abgabe des Checks müssen die Eltern für die Ausgaben für das Jahresabo nicht persönlich aufkommen. Die Kosten werden von der SBB direkt dem Schulverband verrechnet. Beim erstmaligen Bezug des Jahresabonnements wird zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt. Bei einem Wohnortswechsel oder beim Austritt aus der Kreisschule während des Schuljahres muss das Jahresabonnement analog dem Schulmaterial an die Schule zurückgegeben werden. Zahnärztliche Kontrolluntersuchung; Gutscheine Oberstufe Die Schülerinnen und Schüler der 1. Oberstufe erhalten ein Gutscheinheft für zahnärztliche Kon- trolluntersuchungen. Mit den Gutscheinen im Heft werden einmal pro Schuljahr die Kosten einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung von Ihrer Wohngemeinde übernommen. Bitte beachten Sie, dass allfällige weitere Behandlungskosten privat finanziert werden müssen. Der Kanton Aargau sieht vor, dass die Kontrolluntersuchungen von einem aargauischen Zahnarzt vorgenommen werden. Über die Finanzierung der Untersuchung bei einem ausserkantonalen oder ausländischen Zahnarzt entscheidet die Wohngemeinde in eigener Kompetenz. Die Ge- meinden unserer Kreisschule haben hierzu unterschiedliche Regelungen: Aargau Ganze Ausland Aargau Ganze Aus- Schweiz Schweiz land Bad Zurzach ja ja nein Rekingen ja ja ja Baldingen ja ja ja Rietheim ja ja ja Böbikon ja ja ja Rümikon ja ja nein Mellikon ja ja ja Siglistorf ja ja nein Klingnau ja ja nein Koblenz ja ja ja (bei ausserkantonalen und ausländischen Zahnärzten übernehmen die Wohngemeinden im Ma- ximum den aargauischen Betrag von aktuell CHF 48.10 ) Ärztliche Austrittsuntersuchung Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum findet im Kanton Aargau in der 3. Oberstufenklasse eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung statt. Diese beinhaltet, neben der körperlichen Untersuchung, ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können. Sie ist für alle Jugendlichen der 3. Ober- stufe obligatorisch. Bitte vereinbaren Sie daher bis Ende des Kalenderjahrs einen individuellen Untersuchungster- min bei Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis. Auf Wunsch kann die Untersuchung auch durch die Schulärztin bzw. den Schularzt durchgeführt werden. 11
Schulorganisation Die Untersuchung dauert rund 20 Minuten. Es werden Gewicht und Grösse, die Seh- und Hörfunktion und der Blutdruck geprüft. Ausserdem können individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden. Ebenso wird der Impfstatus kontrolliert. Nach der Untersuchung geben Sie bitte eine Kopie des von der Ärztin bzw. vom Arzt abgezeich- neten Gutscheins der Schule ab. Sie dient als Nachweis, dass die Untersuchung stattgefunden hat. Wenn der Schule bis zum 21. Januar 2022 kein Nachweis über die erfolgte Austrittsuntersu- chung vorliegt, wird die bzw. der Jugendliche von der Schulärztin bzw. dem Schularzt unter- sucht. Die Kosten für die Austrittsuntersuchung werden in beiden Fällen von der Wohngemeinde der bzw. des Jugendlichen übernommen. 12
Sie können auch lesen