DIE DIGITALISIERUNG DER CORONA-WIRTSCHAFTSHILFEN DIGITALE ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN ALS SCHNELLE EFA-LÖSUNG.
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Die Digitalisierung der Corona-Wirtschaftshilfen Digitale Überbrückungshilfen als schnelle EfA-Lösung.
Inhalt 1. Die Corona-Wirtschaftshilfen 2. Die Verfahrensplattform Überbrückungshilfen 3. Learnings aus „EfA-Sicht“
Die Corona-Wirtschaftshilfen Unterstützung für Unternehmen Wichtigste Hilfe für die deutsche Wirtschaft in der Krise neben Kurzarbeitergeld und steuerlichen Ermäßigungen im Gesamtumfang von rund 50 Milliarden Euro. Schnelle finanzielle Hilfe für alle, die coronabedingt Geschäftsausfälle erleiden müssen. Vom Künstler, über den Soloselbstständigen mit einem Angestellten in Teilzeit über den Mittelstand bis hin zu großen Unternehmen. Bedarfsgerechte Zuschüsse für die tatsächlich betroffenen Unternehmen in adäquater Höhe nach passenden Regeln. Bund-Länder übergreifende Zusammenarbeit für die schnelle und gleichzeitig passgenaue Auszahlung der Hilfen.
Corona-Wirtschaftshilfen* > ca. 42 Mrd. € Fördermittel beantragt Entwicklung der Programmlinien > ca. 37 Mrd. € Fördermittel ausgezahlt Überbrückungs- Überbrückungs- Novemberhilfe Dezemberhilfe Überbrückungs- Neustarthilfe Überbrückungs- Neustarthilfe Plus hilfe I hilfe II hilfe III hilfe III Plus Online seit 14.07.2020 Online seit 21.10.2020 Online seit 25.11.2020 Online seit 10.02.2021 Online seit 16.02.2021 Online seit 23.07.2021 Online seit 16.07.2021 Online seit 23.12.2020 Beantragt: Beantragt: Beantragt: Beantragt: Beantragt: Beantragt: Beantragt: Beantragt: 1,46 Mrd.€ 2,55 Mrd. € 6,93 Mrd. € 7,59 Mrd. € 25,1 Mrd. € 1,47 Mrd. € 426 Mio. € 152 Mio. € Ausgezahlt: Ausgezahlt: Ausgezahlt: Ausgezahlt: Ausgezahlt: Ausgezahlt: Ausgezahlt: Ausgezahlt: 1,42 Mrd. € 2,51 Mrd. € 5,95 Mrd. € 19,5 Mrd. € 1,41 Mrd. € 176 Mio. € 109 Mio. € 6,36 Mrd. € Erweiterte Erweiterte Novemberhilfe Dezemberhilfe Onl ine seit Onl ine seit 27.02.2021 27.02.2021 Erwei terung des Erwei terung des bei hilferechtlichen bei hilferechtlichen Ra hmens Ra hmens *Stand: 15.09.2021
Die Verfahrensplattform Überbrückungshilfen Architektur und technischer Aufbau der Plattform
Verfahrensplattform zur Umsetzung Corona-Hilfen Fakten auf einen Blick Schnelle Unterstützung für KMU | hohe Effektivität der Fördermittel > 60 Mrd. € Vollständig digitalisiertes Verfahren mit hohem Automatisierungsgrad | hohe IT- und Datensicherheit eingeplantes maximales Antrags- und Fachverfahren für je acht verschiedene Förderprogramme: ÜI & II & III | November- (NH) | Haushaltsvolumen in 2020 und 2021 Dezemberhilfe (DH) | Neustarthilfe | ÜIII Plus | Neustarthilfe Plus Kurzfristige Umsetzung der spezifischen Förderbedingungen in eigenen Antrags- und Bewilligungsstrecken Bundeseinheitlicher Zugang und Umsetzung Einheitliche Verfahrensplattform für Registrierung, Antrags- und Fachverfahren je Förderprogramm sowie Eine für alle Schlussabrechnung für alle 16 Bundesländer ca. 44.700 registrierte Antragserfasser* | mind. 217.00 Soloselbständige (Direktanträge)* | Service Desk mit ca. 2.600 Anrufen täglich* Einheitliche Prüfqualität | Vermeidung von Missbrauch Anbindung von 21 Bewilligungsstellen | ca. 5.400 Sachbearbeiter*Innen | zentrale Unterstützung der Schnelle Bewilligungsstellen (Service Desk, Handbuch, Video, Testumgebung „SANDBOX“) Bearbeitung Effiziente Antragsbearbeitung durch (teil-)automatisierte Prüfungen und Bescheidvorlagen Erhöhung der Prüfqualität und Betrugsprävention u.a. durch Finanzamtsschnittstelle und Berufsregisterabgleich bei Registrierung *Stand: 25.05.2021
Corona-Wirtschaftshilfen Verfahren vom Antrag zur Auszahlung Unternehmen Finanzamt Bevollmächtigung Bundeskasse Prüfende Dritte* Antrag (und Schlussabrechnung) Bewilligungsstelle Kassenstelle Bescheid des Bundeslandes des Bundeslandes Soloselbständige Auszahlung * Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
EfA Projekt Überbrückungshilfen Learning aus Sicht der Projektbeteiligten
Beteiligte Akteure Projektumsetzung auf allen Ebenen Der Bund stellt die Verfahrensplattform Regelmäßige Steuerungskreise zur Überbrückungshilfen für die Antragstellung und strategischen Weiterentwicklung der -bearbeitung bereit. Plattform und um neue Programme in Betrieb zu nehmen IT-Dienstleister/ ]init[ & Team Die zuständigen Ministerien der Länder treten dem Anlassbezogene Abstimmungen z.B. Projekt bei und können die Plattform unter zur Abstimmung bundeseinheitlicher bestimmten Bedingungen nutzen. Bescheidtexte in themenspezifischen Arbeitsgruppen IT-Dienstleister/ ]init[ & Team Die 21 Bewilligungsstellen bearbeiten die Anträge im vom Bund bereit gestellten Wöchentliche Sitzungen mit allen Fachverfahren im Auftrag des jeweiligen Bewilligungsstellen im Show & Tell- Landesministeriums. Format, um die anwenderorientierte Entwicklung und Weiterentwicklung der Plattform abzusichern.
Corona-Wirtschaftshilfen Lieber gemeinsam als einsam? A Effizienzsteigerung durch Vereinheitlichung Bundeseinheitliche Antragstellung und Erfahrungsaustausch bei der Bearbeitung im gemeinsamen Fachverfahren A 1x statt 16x Die Länder profitieren von der vom Bund bereit gestellten IT- Infrastruktur (inkl. Sicherheitskonzepten und entsprechenden Maßnahmen) sowie gemeinsam genutzten Komponenten (z.B. Datenexportschnittstellen). A Arbeitsteilung zwischen den Ländern Etablierung verschiedener Formate für die länderübergreifende Zusammenarbeit; Arbeitsgruppen für Fachthemen; schnelle Abstimmungsverfahren A Nachnutzung der Plattform für Länderprogramme Die Plattform und ihre Komponenten können von den Ländern auch für eigene Förderprogramme nachgenutzt werden.
Corona-Wirtschaftshilfen Beim nächsten Mal genauso? - Learnings Mut zu noch mehr Innovation. Verzicht auf die 1:1 Übersetzung klassischer Verwaltungsprozesse ins Digitale und Mut zu noch mehr technischer Unterstützung bei der Antragsbearbeitung. Noch stärkere Einbindung der NutzerInnen von Beginn an und fortlaufend im Prozess. Gleichgerichtete Kommunikation & Information Öffentliche Kommunikation auf allen Ebenen besser abstimmen und synchronisieren (z.B. durch gemeinsame Sprachregelungen und Transparenz für alle) Blueprint für bundesübergreifendes Vorgehen Oft läuft die Verwaltungspraxis trotz gemeinsamer Rechtsgrundlage zwischen den Ländern auseinander. Mehr Vereinheitlichung und gemeinsame Standards führen zu mehr Effizienz und Sicherheit für alle Beteiligten (auch die Antragstellenden).
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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