Die Elementarschaden-versicherung - Weltweit einzigartig - Der Schweizerische ...

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Die Elementarschaden-versicherung - Weltweit einzigartig - Der Schweizerische ...
Bergsturz in Bondo GR, August 2017

      Die Elementarschaden-
      versicherung
      Weltweit einzigartig
2

    Vorwort

    Auch in der Schweiz richten Naturereignisse immer wieder beträchtliche Schäden an. Die grössten
    wirtschaftlichen Folgen haben Überschwemmungen und Stürme. Die Ereignisse, die zu den meisten
    Todesfällen führen, sind Hitzewellen wie jene von 2003, Lawinenniedergänge sowie Erdrutsche und
    Felsstürze.

    Das Schadenpotenzial von Naturereignissen wird sich künftig akzentuieren. Dies aus zwei Gründen:
    Einerseits nehmen der versicherte Wertebestand und die Wertekonzentration in der Schweiz fort-
    laufend zu. Andererseits wird die Anzahl und Intensität der Ereignisse vom Klimawandel beeinflusst.

    Den stetig steigenden Risiken sind wir nicht hilflos ausgeliefert. Präventionsmassnahmen, wie z. B.
    Hochwasserschutz, tragen dazu bei, Risiken zu vermindern. Gesamthaft investieren die öffentliche
    und die private Hand in der Schweiz gegen drei Milliarden Franken pro Jahr. Dies entspricht jährlich
    400 Franken pro Einwohner.

    Gleichzeitig können wir uns gegen die wirtschaftlichen Folgen der Naturereignisse gut absichern –
    und wir tun das auch.

    Dazu trägt wesentlich die Elementarschadenversicherung bei. Die Schweizer Elementarschaden-
    versicherung ist weltweit einzigartig und wird von vielen Staaten immer wieder als «role model»
    herangezogen. Diese Broschüre zeigt auf, wie dieses wichtige Angebot der Privatversicherer
    funktioniert und welchen Stellenwert die Elementarschadenversicherung für die Schweizer
    Volkswirtschaft hat.

    Ihr Schweizerischer Versicherungsverband SVV

    Gunthard Niederbäumer		                                      Eduard Held
    Leiter Bereich Nichtleben		                                  Geschäftsleiter Schweizer
    und Rückversicherung		                                       Elementarschadenpool
GESCHICHTE   3

Die Geschichte der
Elementarschadenversicherung
in der Schweiz

In der Schweiz gab es bis Mitte des 19. Jahrhunderts keine               Seit Ende der 1950er-Jahre wird zusammen mit jeder
Versicherungsgesellschaften, wie man sie damals bereits                  privaten Feuerversicherung für Gebäude und Fahrhabe
in England oder Deutschland kannte. Grund dafür war                      eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, die
die Kleinräumigkeit des Landes. Die verschiedenen Gesetz-                alle wesentlichen Naturgefahren abdeckt, mit Ausnahme
gebungen in den Kantonen erschwerten den Aufbau                          von Erdbeben.
grösserer Unternehmen.
                                                                         Heute ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der Elementar-
Das änderte sich mit der Gründung des Bundesstaates                      schadenversicherung enorm und nicht aus unserem
1848. Dennoch dauerte es noch eine Zeit, bis der Abschluss               Leben wegzudenken. Zwischen 1970 und 2019 übernahmen
einer Versicherung selbstverständlich wurde. Als sich zum                die privaten im Elementarschadenpool zusammen-
Beispiel 1868 ein katastrophales Hochwasser mit 50 Todes-                geschlossenen Gesellschaften Sachschäden in der Höhe
opfern und enormen Gebäudeschäden ereignete, musste                      von 6,5 Milliarden Franken.
die leidgeprüfte Bevölkerung für die teils massiven Folgen
selber aufkommen.                                                        Flächendeckender Versicherungsschutz in der Schweiz
                                                                         Über 99 % aller Gebäude und der Fahrhabe in der Schweiz
Sie hätte auch noch keine Elementarschadenversicherung                   sind heute gegen Elementarschäden versichert. In 19
abschliessen können, da es ein solches Angebot damals                    Kantonen gibt es kantonale Gebäudeversicherungen, die
nicht gab. Elementarschäden galten wegen ihrer schwer-                   innerhalb eines Monopols die Gebäude gegen Feuer- und
wiegenden Folgen, der geringen Berechenbarkeit und der                   Elementarschäden versichern. In den Kantonen Genf, Uri,
regionalen Häufung als «unversicherbar».                                 Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden –
                                                                         den sogenannten GUSTAVO-Kantonen – und im Fürstentum
Der dramatische Lawinenwinter von 1950/51 zeigte aber,                   Liechtenstein sind die Gebäude bei den Privatversicherungen
dass die Versicherung von Elementarschäden für eine                      versichert. Die Fahrhabe ist in der ganzen Schweiz bei der
                                           Private insurers
moderne Gesellschaft unabdingbar geworden
                                 Cantonal buildingswar.   1953
                                                   insurance providers   Privatassekuranz versichert, ausser in den Kantonen Waadt
schlossen daher Feuerversicherer erstmals auch Schäden                   und Nidwalden. Dort versichern die kantonalen Gebäude-
nach Naturereignissen in die Feuerversicherung ein.                      versicherungen auch die Fahrhabe.

                                                                                                   Privatversicherer

                                                                                                   Kantonale Gebäudeversicherer

                                                                                                   Basic map: SFSO GEOSTAT/L+T
4   GESETZLICHE GRUNDLAGEN

    Die gesetzlichen Grundlagen der
    Elementarschadenversicherung

    Wegen ihrer hohen sozialpolitischen und wirtschaftlichen                  Versicherte Gefahren
    Bedeutung ist die private Elementarschadenversicherung                    Die Elementarschadenversicherung kennt neun versicherte
    detailliert gesetzlich geregelt. Basis für die Bestimmungen               Gefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel,
    bildet Art. 33 des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG.                    Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
    Er besagt, dass alle Gesellschaften, die in der Schweiz
    die Feuerversicherung anbieten, verpflichtet sind, gleich-                Versicherte Sachen
    zeitig auch die Elementarrisiken in die Versicherung                      Grundsätzlich sind alle «Sachen», die in der Schweiz liegen,
    miteinzuschliessen. Näher geregelt wird die Elementarscha-                zum Vollwert versichert. Das sind alle Gebäude in den
    denversicherung in der Aufsichtsverordnung AVO Art. 171 ff.               GUSTAVO-Kantonen sowie in allen Kantonen – ausser den
    Die AVO regelt die versicherten Gefahren, die versicherten                Kantonen Waadt und Nidwalden – die sogenannte Fahrhabe,
    Sachen, die versicherten Leistungen und die Selbstbehalte.                bestehend aus dem Hausrat und dem Inhalt von Gebäuden.
    Geregelt sind auch die Prämien, und zwar von der Eidgenös-
    sischen Finanzmarktaufsicht Finma. Die Finma schreibt                     Versicherte Leistungen
    einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen und                 Werden versicherte Sachen durch eine der vorgängig
    verbindlichen
    Individuelle  Prämientarif
                 Deckung gemässvor.Vertrag zwischen                          beschriebenen
                                                                     Zusätzlich versicherbar neun versicherten Elementargefahren
    Versicherungsnehmer und -gesellschaft                                     zerstört oder beschädigt – oder gehen sie dadurch
    Dieausgeschlossene
    –   gesetzlich geregelte
                       SachenElementarschadenversicherung
                             (Art. 172 AVO)                      abhanden –, ersetzt die Versicherung den Schaden.
                                                         – Betriebsunterbruch
    soll
    –    den Grundbedarf
      höhere              versicherter
             Summen (Art. 176 AVO)     Privatpersonen und            – Fahrzeuge
    Unternehmen
    –               abdecken
      tiefere Selbsbehalte (Art. und ihre Existenz sichern. Weiter-
                                 175 AVO)                              Höchsthaftungslimite
                                                                – Besondere Sachen
    – in AVO ausgeschlossene
    gehende                  EreignisseGefahren
              Leistungen zu Umfang,     (Art. 173 AVO)
                                                  oder Summen– KostenDie Versicherungsgesellschaften haften nicht unbegrenzt.
                                                             – usw. Die maximale Entschädigung pro Ereignis beträgt zwei
    lassen sich bei den Privatversicherern individuell versichern.
                                                                              Milliarden Franken – je eine Milliarde für Gebäude und eine
    Elementarschaden-Versicherung gemäss AVO                                  Milliarde für Fahrhabe. Auch die Entschädigung, die pro ver-
                                                                              sicherten Kunden ausbezahlt wird, ist auf 25 Millionen
     – versicherte Gefahren              – versicherte Summen               – Prämien
                                                                              Franken begrenzt. Das stellt sicher, dass bei einem grossen
     – versicherte Sachen                – Selbstbehalte
                                                                              Naturereignis möglichst viele Geschädigte Geld erhalten.

      Zusammenspiel der obligatorischen und der privaten Versicherung

      Individuelle Deckung gemäss Vertrag zwischen
      Versicherungsnehmer und -gesellschaft                        Zusätzlich versicherbar
      – tiefere Selbstbehalte (Art. 175 AVO)                       – Betriebsunterbruch
      – höhere Summen (Art. 176 AVO)                               – Fahrzeuge
      – ausgeschlossene Sachen (Art. 172 AVO)                      – Besondere Sachen
      – ausgeschlossene Schäden (Art. 173 AVO)                     – Kosten
                                                                   – usw.

      Elementarschadenversicherung gemäss AVO
      – versicherte Gefahren              – versicherte Summen                – Prämien
      – versicherte Sachen                – Selbstbehalte

           Vertragspartner regeln Deckung und Prämie individuell
           gesetzlich geregelt
SOLIDARITÄT DER VERSICHERTEN UND DER VERSICHERER      5

Die Solidarität der Versicherten
und der Versicherer

Naturkatastrophen können zu enorm grossen Schäden             Der ES-Pool deckt Schäden bis zu zwei Milliarden Franken
führen. Sie lassen sich nur dann mit den nötigen Versiche-    pro Jahr ab – je eine Milliarde ist für Gebäude und für Fahr-
rungssummen und angemessenen Prämien versichern,              habe reserviert. Bei einem Elementarschaden übernehmen
wenn sich sowohl die Versicherten als auch die Versicherer    die Poolgesellschaften solidarisch 80 Prozent der Kosten.
solidarisch verhalten und das Risiko gemeinsam tragen.        Das Geld steuern sie gemäss ihren schweizweiten Markt-
Das Konzept der Elementarschadenversicherung beruht           anteilen bei. 20 Prozent müssen die Versicherungsunter-
daher auf einer doppelten Solidarität.                        nehmen selber tragen; dies schafft Anreize für eine bessere
                                                              Prävention und eine strengere Zeichnungspolitik.
Solidarität der Versicherten
Die Risiken der Naturgefahren sind in der Schweiz ungleich    Rückversicherung des Elementarschadenpools
verteilt: Im Mittelland ist eher mit Überschwemmungen,        Der ES-Pool dient aber nicht allein dem Schadenausgleich
Hagel oder Sturm zu rechnen, in Berggebieten kommt es         zwischen den Gesellschaften. Er ist auch ein Instrument
eher zu Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch oder Lawinen-       zum gemeinsamen Einkauf von Rückversicherung. Die
niedergang. Weil die Elementarschadenversicherung für         Leitung des ES-Pools legt jährlich fest, bis zu welchem
neun verschiedene Naturgefahren gilt, profitieren von ihr     Betrag der Schadenausgleich unter den Poolgesellschaften
aber alle Privatpersonen und Unternehmen gleichermassen.      vorgenommen wird. Dieser Selbstbehalt liegt momentan bei
                                                              500 Millionen Franken.
Im gesetzlich geregelten Teil zahlen Hauseigentümer für
ihre Gebäude, Privatpersonen für ihren Hausrat und Unter-     Sind die Elementarschäden gesamthaft in einem Jahr
nehmen für ihre beweglichen Sachen jeweils die gleichen       höher als diese 500 Millionen Franken, kommt die Jahres-
Prämien. Diese Einheitlichkeit in allen Landesteilen ermög-   überschaden-Rückversicherung zum Zug, die der ES-Pool
licht den Versicherten in besonders gefährdeten Gebieten      abgeschlossen hat. Die Rückversicherung deckt die
überhaupt erst, sich zu tragbaren Konditionen gegen           Schäden zwischen 500 Millionen und 1,6 Milliarden
Elementarschäden zu versichern. Weil das Risiko auf sehr      Franken. Für weitere Schäden bis zur Grenze von zwei
viele Versicherte verteilt ist, sind die Prämien sehr tief.   Milliarden Franken müssen dann wieder die Poolgesell-
                                                              schaften solidarisch aufkommen.
Solidarität der Versicherer
Kommt es zu einem schwerwiegenden Naturereignis, sind         Die Rückversicherung, die nur alle paar Jahre beansprucht
die Versicherungsunternehmen je nach Marktanteil im           werden muss, ermöglicht, die Risiken von Elementar-
geschädigten Gebiet unterschiedlich davon betroffen.          schäden über die Landesgrenzen hinaus zu verteilen. Und
Ausgleich schafft der bereits 1936 gegründete und weltweit    weil der internationale Rückversicherungsmarkt diesen
einmalige Elementarschadenpool (ES-Pool), in dem sich         Risiken einen Preis gibt, liefert er den im Pool zusammen-
fast alle Anbieter von Elementarschadenversicherungen         geschlossenen Gesellschaften als Zusatznutzen eine
zusammengeschlossen haben. Weil der ES-Pool im                länderübergreifende Risikoeinschätzung.
Schadenfall für den Ausgleich zwischen den Versicherern
sorgt, ermöglicht er auch, Elementarschäden mit einer
für alle Versicherungsnehmer tragbaren Einheitsprämie
zu versichern.
6   SOLIDARITÄT DER VERSICHERTEN UND DER VERSICHERER

    Der Nutzen der Elementarschaden-
    versicherung

    Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Betriebe, die                       Dank dieser einzigartigen Versicherung können die Folgen
    eine Feuerversicherung abgeschlossen haben, profitieren                         eines Naturereignisses rasch behoben werden. Im August
    vom Schutz vor Naturgefahren. Weil die Versicherung neun                        2005 führte ein Unwetter zum bisher grössten Elementar-
    Elementarrisiken bündelt und sich schweizweit auf viele                         schadenereignis in der Schweiz. Die Privatversicherer über-
    Versicherte erstreckt, bleibt die Prämie tief. Die Mittel für                   nahmen Schäden in der Höhe von einer Milliarde Franken.
    den Wiederaufbau und den Ersatz der betroffenen Gebäude                         Die Zahlungen erfolgten umgehend. Schon zwölf Monate
    und der betroffenen Fahrhabe stehen innerhalb kürzester                         nach dem Unwetter waren 90 Prozent der Schäden bezahlt.
    Zeit zur Verfügung.

    Jährliche Schadenzahlungen aus dem Elementarschadenpool 1970–2019 in Mio. CHF
    1200

    1000

     800

     600

     400

     200
                                                                                                                                                                   135

                                                                                                                                                                   100

                                                                                                                                                                    50

       0
           70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

           Zwischen 1970 und 2019 übernahmen die privaten, im Elementarschadenpool zusammengeschlossenen Gesellschaften Sachschäden in der Höhe von
           6,5 Milliarden Franken. Quelle SVV

    1200

    1000

    800

    600

    400
UMFELD   7

Das Umfeld

Der anhaltende Bauboom in der Schweiz, die zunehmende                                                                                                       Prävention
Wertkonzentration und der Klimawandel lassen in Zukunft                                                                                                     Es gilt aber auch, aus jedem Ereignis Lehren zu ziehen:
eine höhere Risikoexposition erwarten. An Bedeutung                                                                                                         Prävention und Vorsorge müssen zukunftsweisend gestaltet
gewinnt damit auch die Zusammenarbeit von Behörden,                                                                                                         werden. Gesamthaft investieren die öffentliche und die pri-
Bund, Kantonen und der Assekuranz; dabei geht es vor                                                                                                        vate Hand in der Schweiz gegen drei Milliarden Franken pro
allem darum, durch rasches und effektives Handeln noch                                                                                                     Jahr in Präventionsmassnahmen. Für fast die ganze Schweiz
grössere Schäden zu verhindern.                                                                                                                             gibt es Gefahrenkarten für Hochwasser, Hagel, Lawinen,
                                                                                                                                                            Rutschungen, Sturzprozesse und Oberflächenabfluss.
                                                                                                                                                            Aufgrund dieser Grundlagen lassen sich weitere Massnahmen
                                                                                                                                                            planen. Sie erhöhen die Sicherheit der Schweiz – und tragen
                                                                                                                                                            dazu bei, dass Naturgefahren langfristig versicherbar bleiben.
                                                                                                                                                    EREIGNIS

                                                                                                      O
                                                                                                   INFnung                                                                       Alar
                                                                                                                                                                                        mie
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                                                          e ( zpla
                                                                  ich

                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Au
                                                                                                                                                                                                                                          hr
                                                               at
                    E

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          sm
                                                             ve
                                                           ins
                  RG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ass
                                                       –E
                                                      org
                                                   ng
                                                  ors

                                                                                                                                                                                                                                                    Tra
               VO R S O

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              es
                                              lanu
                                             lle V

                                                                                                                                                                                                                                                        n
                                                                                                                                                                                                                                   P r ov
                                                                                                                                                                                                                                   spor

                                                                                                                                                                                                                                                                                              INSTANDHALTUN
                                                                                                                                                                                                                      Bew
                      Organisation – Mittelp
                      Ausbi ldung – finanzie

                                                                                                                                                                                                                                         . Insta
                                                                                                                                                                                                                                                Recht
                                                                                                                                                                                                                                          tsyste

                                                                                                                    Gefahren-
                                                                                                                                                                                                                        ältigung

                                                                                                                                                                                                                                                li che Regelungen (N
                                                                                                                                                                                                                                                 m e – Ko m m u n i k a t i
                                                                                                                                                                                                                                                 n d h a l t u n g – Ve r -

                                                                                                                   und Risiko-
                                                                                                                   beurteilung
                                                                                                                                                                                                                                                                            u
                                                                                                                                                                                                                                                                             on –
                                                                                                                                                                                                                                                                              n
                                                                                                                                                                                                                                                                               otre

                                                                                                                                                                                                                                                                                d Ents
                                                                                                                                                                                                                                                                                    F
                                                                                                                                                                                                                                                                                    cht
                                                                                                                                                                                                                                                                                      i n
                                                                                                                                                                                                                                                                                         org
                                                                                                                                                                                                                                                                                          anz
                                                                                                                                                                                                                                                                                          )

                                                                                                                                                                                                                                                                                             un

                                                                                                                                                                                                                                                                                        G
                                                                                                                                                                                                                                                                                              ier
                                                  Ba

                                                                                                                                                                                                                                                                                                g
                                            Bi

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  un
                                                                                              Vo

                                                                                                        be
                                                                                                                                                                                                   on
                                              uli mpl

                                                                                                                                                                                                      ti
                                               olo ech risc

                                                                                                                                                                                                                          Er
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     g
                                                Ra

                                                                                                   r

                                                                                                              ug                                                                                                             ei
                                                                                                                                                                                                 ra
                                                 ch

                                                                                                                                                                                                                          we gnis
                                                  gi
                                                   u

                                                                                                                   un                                                                        e
                                                    -t

                                                     sc

                                                                                         M                              g                                                                 en                                  r tu au
                                                        he
                          PR

                                                                                                                                                                                      g                                           ng s-
                                                                                                                                                                                Re
                                                                                             as
                                                          an

                                                                                ch
                                                           ni

                                                                                                  sn
                                                              s
                                                              e

                                                                                     e                 ah
                                                                        he               M                  me
                                     ÄV

                                                                                M            as
                                                                                                sn     n                                                                                                      eit
                                                           N
                                                                                     as                                                                                                                            n
                                                                                          sn       ah                                                                                           g        igk ktio
                                                                                               ah men                                                                                      run sfäh
                                                                   TI
                                                 E

                                                                                                                                                                                      i e                        u
                                                                                                 me                                                                        Fi nan
                                                                                                                                                                                    z
                                                                                                                                                                                                  n d      n str
                                                                                ON                   n                                                                                       st a        o
                                                                                                                                                                                                      ek
                                                                                                                             Ereignis

                                                                                                                                                                                    ider

                                                                                                                                                                                                                AU
                                                                                                                                                                             er W                 –R
                                                                                                                               wertun us-

                                                                                                                                                       Er höhung d                      l l ung
                                                                                                                                                                                                 B
                                                                                                                                                                                 ds t e
                                                                                                                                                  D e f i n i t i ve I n s t a n

                                                                                                                                                                                        A     UF
                                                                                                                                      a

                                                                                                                                                          WIEDER
                                                                                                                                       g

                                                                                              Ve
                                                                                                       rrin
                                                                                                              ger
                                                                                                                    n de
                                                                                                                             r Ve r l e
                                                                                                                                            t z l i c h ke i t
Herausgeber
                                                Schweizerischer Versicherungsverband SVV
                                                                             Januar 2021

                                                                                 Kontakt
                                                                             Eduard Held
                                           Geschäftsleiter Schweizer Elementarschadenpool
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