Ausländer rechtliche Fragen zu Heirat, Trennung und Scheidung - RATGEBER - INFRA Bern

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RATGEBER            INFRA

   Ausländer­rechtliche
       Fragen zu
    Heirat, Trennung
     und Scheidung

INFRA               BERN
Liebe Leserinnen und Leser
Die INFRA Bern ist eine Rechtsbera­        Unser Ratgeber richtet sich sowohl an
tungsstelle von Frauen für Frauen.         andere Beratungsstellen, die mit aus­
Unsere Beratungsstelle ist eine erste      länderrechtlichen Fragen konfrontiert
Anlaufstelle bei rechtlichen und damit     sind, als auch direkt an hilfesuchende
zusammenhängenden persönlichen             Personen. Der Ratgeber kann kostenlos
Problemen. Unser Ziel ist es, Frauen       auf unserer Website www.infrabern.ch
in ihren Positionen zu stärken und         heruntergeladen oder gegen einen
sie zu ermutigen, für ihre Anliegen ein­   Unkostenbeitrag von 2 CHF bei uns
zustehen. Wir legen Wert darauf,           bestellt werden.
unser Wissen verständlich zu vermit­
teln und gemeinsam mit unseren Klien­      Die Autorinnen bedanken sich
tinnen nächste Schritte vorzubereiten.     herzlich bei Isabelle Bank, Nadia
                                           Belli, Selina Bruderer, Livia ­Kernen
Die INFRA hat im Jahr 2018 den Preis       und Karin Niederhauser für das
der Somazzi-Stiftung erhalten. Mit         kritische inhaltliche Lektorat. Gaby
dem Preisgeld wurde der vorliegende Rat-   Ochsenbein danken wir herzlich
­geber finanziert. Ziel davon ist, in      für die sprachliche Überarbeitung
 einfacher und verständlicher Form die     Katharina Reidy möchten wir
 wichtigsten Fragen zu beantworten,        unseren Dank für die Gestaltung
 die unsere ausländischen und Schweizer    unseres Ratgebers aussprechen.
 Klientinnen mit ausländischen Part­
 nern haben. Aus diesem Grund haben        Die nachfolgenden Ausführungen
 wir uns für einen Ratgeber in Frage-      kommen sinngemäss auch für gleichge­
 und Antwortform entschieden.              schlechtliche Paare in eingetragener
                                           Partnerschaft zur Anwendung. Obwohl
Der Ratgeber ist in die drei Teile         wir unseren Ratgeber hauptsächlich
Heirat [Fragen 1.1 bis 1.17 ], Trennung    an Frauen adressieren, gelten die ge­
[Fragen 2.1 bis 2.16 ] und Scheidung       machten Ausführungen selbstverständ­
[ Fragen 3.1 bis 3.10 ] gegliedert.        lich auch für männliche Fragesteller.
Die theoretischen Ausführungen sind
mit zahlreichen Beispielen veranschau­     Gute Lektüre !
licht. Zu finden sind auch Über­sichten
mit Informationen zu den benötigten        Die Autorinnen
Dokumenten. Die kursiv geschriebenen
Begriffe können im Glossar nachge­
schlagen werden. Der Ratgeber verfügt
ebenfalls über ein Gesetzesregister
und ein Abkürzungsverzeichnis.

                                                                                   3
Ratgeber
Ausländerrechtliche Fragen zu Heirat,
Trennung und Scheidung

                                        1 Heirat
Herausgeberin
INFRA Bern
Frauenberatungsstelle
Flurstrasse 26b
3014 Bern

Autorinnen
Stella Boleki
Stefanie Brem
Sandra Flückiger
Patricia Mutzke
Nina Ochsenbein

Layout
Katharina Reidy, Coboi

Druck
Bussmann Druck AG

Erscheinungsjahr: 2020
Auflage: 1000 Exemplare
Kosten: 2 CHF pro Stück
1.1                                        1.2
Welche Voraussetzungen                     Welche Behörde ist für
muss ich erfüllen,                         die Heirat zuständig ?
wenn ich in der Schweiz                    In der Schweiz sind die Zivilstandsämter
heiraten möchte ?                          zuständig für die Vorbereitung und
                                           die Schliessung einer Ehe. Wenden Sie
Damit Sie in der Schweiz heiraten          sich zur Vorbereitung Ihrer Ehe­
­dürfen, müssen Sie 18 Jahre alt sein.     schliessung an ein Zivilstandsamt Ihrer
 Sie dürfen weder bereits verheiratet      Wahl, am besten an jenes Ihrer
 noch mit Ihrem zukünftigen Ehemann        Wohngemeinde. Für das Ehevorberei­
 zu nah verwandt sein (Art. 95 f. ZGB ).   tungsverfahren müssen grundsätzlich
 Falls Sie nicht Schweizer Bürgerin        beide Partner persönlich anwesend sein
 sind, müssen Sie Ihren rechtmässigen      ( Art. 97 f. ZGB ). Das Zivilstandsamt
 Aufenthalt in der Schweiz wäh­-           prüft die Dokumente und stellt fest,
 rend des Ehe­vorbereitungsverfahrens      ob die Ehevoraussetzungen erfüllt sind
 und bis zur Trauung nachweisen            ( Art. 99 ZGB ) [→ Frage 1.1]. Wenn
 ( Art. 98 Abs. 4 ZGB ).                   alle Dokumente vorhanden sind, wird
                                           das Ehevorbereitungsverfahren abge­
                                           schlos­sen und Sie dürfen frühestens
                                           zehn Tage und spätestens drei Monate
                                           später heiraten ( Art. 100 ZGB ).

Heirat                                                                          7
1.3                                                                                       Nach der bewilligten Einreise in die          eine Anmeldung zu einem Sprachkurs
                                                       Dokumente für das                  Schweiz müssen Sie sich innerhalb von         ­vorlegen ( mündliche Deutschkennt­
Ich bin Ausländerin                                     Einreisegesuch                    14 Tagen bei der Einwohnergemeinde             nisse auf Niveau A1 des europäischen
ohne Aufenthaltsrecht                           – Einreisegesuch
                                                                                          melden und ein Anmeldeformular aus­-           Referenzrahmens ).
                                                                                          füllen. Dieses gilt als Gesuch um
in der Schweiz und                              – Passkopie                               ­Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.      ɢ Als Ehefrau eines Ehemannes mit
befinde mich in meinem                          – Bescheinigung des Zivilstands­
                                                  amtes, dass das Ehevorbe­
                                                                                           Die Migrationsbehörde wird Ihnen             Aufenthaltsbewilligung oder mit vor­
                                                                                           zur Vorbereitung der Heirat eine befris­     läufiger Aufnahme gelten die gleichen
Heimatland. Wie kann                              reitungsverfahren eingeleitet /          tete Kurzaufenthaltsbewilligung aus­         Bestimmungen wie beim Nachzug
ich meinen Partner in                             abgeschlossen ist.
                                                – Wenn nach erfolgter Heirat
                                                                                           stellen ( Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG i.V.m.   durch Personen mit Niederlassungsbe­
                                                                                           Art. 31 VZAE ).                              willigung. Ihnen kann die Aufent­
der Schweiz heiraten ?                            eine gemeinsame Wohnsitz­                                                             haltsbewilligung erteilt werden ( Art. 44
                                                  nahme mit Ihrem Ehemann                                                               und Art. 85 AIG ). Es besteht jedoch
Ihr zukünftiger Ehemann muss beim                 in der Schweiz geplant ist:             1.4                                           kein Anspruch darauf.
zuständigen Zivilstandsamt das Ehevor­            Kopie des Wohnungsmietver­
bereitungsverfahren einleiten.                    trages des in der Schweiz
                                                                                          Welches sind die Vor­
                                                  wohnhaften Ehemannes.                   aussetzungen für einen
Damit Sie in die Schweiz einreisen kön­         – Aktueller heimatlicher Straf­                                                                          Beispiel
nen, müssen Sie grundsätzlich einen               re­gisterauszug mit beglaubigter
                                                                                          Familiennachzug ?
Pass und ein Visum zwecks Ehevorbe­               deutscher Übersetzung.                                                                   Frau Y., verheiratet mit einem
reitung vorweisen ( Art. 5 AIG ). Kein            So­fern kein solcher Auszug             ɢ Als Ehefrau eines Schweizers haben             Spanier mit Niederlassungs­
­Visum benötigen insbesondere Bürge­              be­schafft werden kann, ist             Sie Anspruch auf Erteilung der Auf­              bewilligung, möchte zusammen
 rinnen und Bürger aus den EU- und                ein heimat­liches Leumunds­             enthaltsbewilligung, wenn Sie mit ihm            mit ihrer Tochter zu ihm in
 den EFTA-Staaten. Wenn Sie aus ­einem            zeugnis einzureichen.                   zusammenwohnen ( Art. 42 AIG ).                  die Schweiz ziehen. Er erzielt ein
 Drittstaat stammen, der für einen                                                                                                         Einkommen von CHF 5’000.–
 ­Tourismusaufenthalt von bis zu 90 Tagen                                                 ɢ Besitzt Ihr Ehemann eine Nieder­               und lebt in einer Einzimmer­
  nicht der Visumspflicht unter­steht,                                                    lassungsbewilligung, haben Sie Anspruch          wohnung. Obwohl sie über genü­
  ist im Hinblick auf einen Aufent­halt,     Für die Erteilung des Visums resp.           auf die Erteilung der Aufenthaltsbe­             gende finanzielle Mittel verfügen
  der 90 Tage überschreitet, ein V­ isum     der Aufenthaltsbewilligung muss vor          willigung, wenn Sie mit ihm zusammen­            und Frau Y. perfekt Deutsch
  nötig. Das Visumsantragsformular           der Einreise eine Bestätigung des            wohnen ( bedarfsgerechte Wohnung ),              spricht, haben sie und ihre Toch­
  ( nationales Visum D für Aufenthalte       Zivilstandsamtes vorliegen, aus welcher      gemeinsam über genügend Geld ( finan­­-          ter keinen Anspruch auf eine
  länger als 90 Tage ) reichen Sie bei       hervorgeht, dass die Heirat eingelei­-       zielle Mittel ) verfügen und keine               Aufenthaltsbewilligung, weil die
  der Schweizer Botschaft oder dem Kon­-     tet ist und innert nützlicher Frist erfol­   ­Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hin­          Wohnung die Voraussetzung
  sulat ein. Das Verfahren dauert in der     gen kann. Es dürfen keine Anhalts­            terlassenen- und Invalidenversiche­-            der bedarfsgerechten Wohnung
  Regel zwischen sechs und acht Wochen,      punkte für eine Scheinehe vorliegen und       rung ( ELG ) beziehen oder wegen dem            nicht erfüllt.
  ausnahmsweise auch länger. Die Mig­        keine Widerrufsgründe (Art. 62 f. AIG)        Nachzug beziehen müssen (Art. 43 AIG).
  ra­tionsbehörde leitet anschliessend am    bestehen. Weiter müssen die übrigen           Weiter müssen Sie sich in der am
  Wohnort des Partners in der Schweiz        Voraussetzungen für einen Familien­           Wohnort gesprochenen L   ­ andessprache
  Abklärungen ( z. B. Zustellung eines       nachzug erfüllt sein [→ Frage 1.4].           verständigen können resp. zum ­
  Fragekatalogs und Unterhaltsgarantie,                                                    Zeit­punkt der Gesuchseinreichung
  Belege zur finanziellen Situation ) ein.

8                                                             Ausländerrecht              Heirat                                                                                9
1.5                                       1.6                                                                                      — erheblich oder wiederholt gegen
                                                                                                       Beispiel                    die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ich bin Ausländerin                       Was ist eine Scheinehe ?                                                                 in der Schweiz oder im Ausland
und befinde mich                          Eine Scheinehe liegt dann vor, wenn das
                                                                                         Herr Z. ( 22 ), Kubaner, und              verstossen haben oder diese gefährden
                                                                                         Frau A. (52), Schweizerin, möchten        oder die innere oder die äussere
als Touristin in der                      heiratswillige Paar offensichtlich keine       heiraten. Aufgrund des grossen            Sicherheit gefährden;
Schweiz. Darf ich                         Lebensgemeinschaft führt, sondern die
                                          Bestimmungen über Zulassung und
                                                                                         Altersunterschieds werden die
                                                                                         Zivilstandsbeamten hellhörig              — eine mit der Verfügung verbundene
meinen Partner in der                     Aufenthalt von Ausländerinnen und Aus­-        und informieren die Migrations­           Bedingung nicht einhalten;
Schweiz heiraten ?                        ländern umgehen will. Die Zivil­
                                          standsbeamten sind verpflichtet bei aus­-
                                                                                         behörde über den Verdacht, dass
                                                                                         eine Scheinehe vorliegen könnte.          — oder eine Person, für die Sie zu sorgen
                                          ländischen Staatsangehörigen den               Diese befragt die beiden einzeln          haben, auf Sozialhilfe angewiesen ist;
Da Sie nicht Schweizer Bürgerin sind,     Aufenthaltsstatus zu prüfen. Im Ver­           zu Details, beispielsweise der
müssen Sie Ihren rechtmässigen            dachtsfall können sie die Brautleute           Geschichte des Kennenlernens,             — in rechtsmissbräuchlicher Weise
Aufenthalt in der Schweiz während         (einzeln) befragen und bei Behörden und        der Familie etc.                          versucht haben, das Schweizer Bürger­
des Ehevorbereitungsverfahrens und        Drittpersonen Auskünfte ein­holen                                                        recht zu erschleichen, oder Ihnen
bis zur Trauung nachweisen ( Art. 98      ( Art. 97a ZGB ). In der Praxis über­                                                    dieses aufgrund einer rechtskräftigen
Abs. 4 ZGB ). Die Kurzaufenthalts­        nimmt die zuständige Migrations­                                                         ( definitiven ) Verfügung im Rahmen
bewilligung zur Vorbereitung der Ehe­-    behörde in der Regel diese Befragung.       1.7                                          einer Nichtigerklärung entzogen worden
schliessung kann sowohl vor als                                                                                                    ist ( Art. 36 BüG );
auch nach einer ordentlichen Einreise     Bei Verdacht auf eine Scheinehe kann
                                                                                      Aus welchen Gründen
erteilt werden. Als Touristin in der      das Zivilstandsamt die Trauung              kann mir als Drittstaats­                    — eine Integrationsvereinbarung ohne
Schweiz müssen Sie spätestens 14 Tage     ­verweigern. Ausserdem kann die Mig­                                                     entschuldbaren Grund nicht einhalten.
vor Ablauf der drei Monate resp. vor       rationsbehörde die Erteilung eines
                                                                                      angehörige die Aufent­
Ablauf des Visums die Anwesenheit bei      Einreisevisums oder einer Kurzaufent­      haltsbewilligung entzogen
der zuständigen Migrationsbehörde          haltsbewilligung zur Vorbereitung                                                                       Beispiel
in der Schweiz regeln. Die Bewilli­gung    der Eheschliessung verweigern.
                                                                                      werden ( Art. 62 AIG ) ?
wird nur erteilt, wenn alle oben er­                                                                                                 Der Betreibungsregisterauszug von
wähnten Voraussetzungen [→ Frage 1.4]                                                 Die zuständige Behörde kann eine Auf­
                                          Wenn eine Scheinehe vorliegt, kann          ent­haltsbewilligung widerrufen oder nicht     Frau B., US-Amerikanerin, weist
erfüllt sind. Die Ein­rei­chung eines     auch eine bereits geschlossene Ehe                                                         Betreibungen in der Höhe von
Gesuchs allein berech­tigt jedoch nicht                                               verlängern, wenn Sie als Ausländerin:
                                          für ungültig erklärt oder die zum Zwecke                                                   CHF 100’000.00 auf. Damit ver­
zum Verbleib.                             der Eheschliessung ausgestellte Aufent­                                                    stösst sie gegen die öffentliche
                                                                                      — im Bewilligungsverfahren falsche
                                          haltsbewilligung kann entzogen werden       Angaben machen oder wesentliche Tat­           Sicherheit und Ordnung in der
                                          ( Art. 62 f. AIG und Art. 104 f. ZGB ).     sachen verschwiegen haben;                     Schweiz und die Aufenthaltsbewil­
                                                                                                                                     ligung kann ihr entzogen werden.
                                                                                      ɢ zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe
                                                                                      verurteilt wurden oder gegen Sie
                                                                                      eine strafrechtliche Massnahme ange­         Ist Frau B. hingegen EU-Bürgerin,
                                                                                      ordnet wurde ( Art. 59 bis Art. 61           sind Betreibungen kein Widerrufsgrund
                                                                                      oder Art. 64 StGB );                         ( Art. 5 Anhang I FZA ).

10                                                        Ausländerrecht              Heirat                                                                           11
1.8                                         — Sie in rechtsmissbräuchlicher           1.10                                            Niveau A1; Art. 60 Abs. 2 VZAE).
                                            Weise versucht haben, das Schweizer                                                       Wenn Sie im Besitz einer Aufent­
Aus welchen ­                               Bürgerrecht zu erschleichen, oder         Was bedeuten die                                haltsbewilligung sind, müssen
Gründen kann mir                            Ihnen dies aufgrund einer rechtskräf­     vorgenannten                                    Sie über mündliche Sprachkennt­
                                            tigen ( definitiven ) Verfügung im                                                        nisse in der am Wohnort ge­
die Nieder­lassungs­be­-                    Rahmen einer Nichtigerklärung ent­        Kriterien konkret ?                             sprochenen Landessprache verfügen
willigung entzogen                          zogen worden ist ( Art. 36 BüG ).
                                                                                      A Die Beachtung der ­öffentlichen
                                                                                                                                      ( mündlich Niveau A1; Art. 73a
                                                                                                                                      VZAE ).
werden ( Art. 63 AIG ) ?                    Die Behörden haben auch die Mög­            ­Sicherheit und Ordnung: Gesetz­-
                                            lichkeit, die Niederlassungsbewilligung      liche Vorschriften (keine strafrecht­        Ab dem 1. Januar 2020 akzeptieren
 Die Niederlassungsbewilligung kann         zu entziehen und durch eine Auf­             liche Verurteilung, keine Schwarz­           die Migrationsbehörden nur noch
­Ihnen nur entzogen werden, wenn:           enthaltsbewilligung zu ersetzen, wenn        arbeit ) und behördliche Verfügun­           Sprachzertifikate, die den allgemein
                                            Sie die Integrationskriterien nicht          gen müssen eingehalten werden und            anerkannten Qualitätsstandards
— Sie oder Ihr Vertreter im Bewilli­        er­füllen ( Art. 58a Abs. 1 AIG ).           öffentlichrechtliche und privat­             für Sprachnachweise entsprechen.
gungsverfahren falsche Angaben                                                           rechtliche Verpflichtungen (beispiels­-      Personen, die aufgrund der bis­
­gemacht oder wesentliche Tatsachen                                                      weise Zahlung von Steuern und                herigen Anwesenheit bereits über
 verschwiegen haben;                        1.9                                          Unterhaltsbeiträgen ) müssen erfüllt         ausreichende Sprachkenntnisse
                                                                                         werden, bzw. dürfen nicht mut­               verfügen, können ihre Sprachkom­
— Sie zu einer längerfristigen Freiheits­
                                            Welches sind die                             willig missachtet werden ( Art. 77a          petenzen mit einem Validierungs­
strafe verurteilt wurden oder gegen Sie     Integrationskriterien ?                      und Art. 77b VZAE ).                         dossier B1 bei der Geschäftsstelle
eine strafrechtliche Massnahme angeord­                                                                                               fide nachweisen. Nähere Informatio­-
net wurde (Art. 64 oder Art. 61 StGB);      A Die Beachtung der öffentlichen          B Die Respektierung der Werte der               nen finden Sie auf der Website der
                                              ­Sicherheit und Ordnung                   Bundesverfassung: Werte der Bun­              Geschäftsstelle fide www.fide-info.ch
— Sie in schwerwiegender Weise gegen                                                    desverfassung ( wie beispielsweise            ( Art. 77d VZAE ).
die öffentliche Sicherheit und Ord­­-       B Die Respektierung der Werte der           die Grundrechte ) müssen eingehal­
nung in der Schweiz oder im Ausland           Bundesverfassung                          ten werden. Grundrechte um­-               D Die Teilnahme am Wirtschafts­
verstossen haben oder diese gefähr­-                                                    fassen etwa die Gleichberechtigung           leben oder am Erwerb von Bildung:
den oder die innere oder die äussere        C Die Sprachkompetenzen                     von Mann und Frau, das Recht                 Die Teilnahme am Wirtschaftsle­
Sicherheit gefährden;                                                                   auf Leben und persönliche Freiheit,          ben ist erfüllt, wenn die betroffene
                                            D Die Teilnahme am Wirtschafts­             die Glaubens- und Gewissens-,                Person ihre Lebenshaltungskosten
— Sie oder eine Person, für die Sie           leben oder am Erwerb von Bildung.         die Meinungsfreiheit sowie die               und Unterhaltsverpflichtungen durch
zu sorgen haben, dauerhaft und in                                                       Pflicht zum Besuch der obligatori­           Einkommen, Vermögen, Unter­
erheblichem Mass auf Sozialhilfe an­                                                    schen Schule ( Art. 77c VZAE ).              halts- oder Versicherungsbeiträge
gewiesen sind;                                                                                                                       deckt. Befindet sich eine Person
                                                                                      C Die Sprachkompetenzen: Wenn                  in einer Ausbildung, ist das Krite­
                                                                                        Sie im Besitz einer Niederlassungs­          rium «Erwerb von Bildung» er­-
                                                                                        bewilligung sind, müssen Sie die             füllt ( Art. 77e VZAE ).
                                                                                        am Wohnort gesprochene Sprache
                                                                                        sprechen und schreiben können
                                                                                        ( mündlich Niveau A2, schriftlich

12                                                          Ausländerrecht            Heirat                                                                          13
Bei der Prüfung der Kriterien m  ­ üssen    1.11                                                                            1.12
die Migrationsbehörden auf die per­                                                                 Beispiel
sönlichen Verhältnisse der gesuchstel­      Ich bin Ausländerin                                                             Welche Behörde ist
lenden Personen Rücksicht nehmen.           mit Aufenthaltsrecht in                     Frau C. mit B-Bewilligung in        für die Aufenthaltsbe­
Beispielsweise im Fall von körperlicher,                                                der Schweiz möchte Herrn F.,
geistiger oder psychischer Behinde­-        der Schweiz. Darf ich                       Schweizer Bürger, heiraten. Da      willigung zuständig ?
rung, bei einer schweren a­ ndauernden      meinen Partner in der                       sie die Voraussetzungen zur
Krank­heit, wenn eine ausgeprägte                                                       Eheschliessung erfüllen, können     Wohnen Sie in der Stadt Bern, Biel
Lern-, Lese oder Schreibschwäche vor­­      Schweiz heiraten ?                          sie heiraten.                       oder Thun, ist die Migrationsbehörde
liegt, wenn Betreuungsaufgaben                                                                                              der jeweiligen Wohngemeinde für
wahrzunehmen sind oder wenn mit             Wenn Ihr Ehemann Schweizer Bürger,          Möchte Frau C. hingegen einen       die Prüfung und Erteilung einer Aufent­
einer Vollzeitanstellung nicht g­ enügend   im Besitz einer Niederlassungsbewilli­      rechtskräftig weggewiesenen         haltsbewilligung zuständig. Wohnen
Einkommen erzielt werden kann, um           gung ( Ausweis C ) ist oder eine Aufent­    Asylsuchenden heiraten, muss er     Sie in einer anderen Wohngemeinde im
die Lebenshaltungskosten zu decken          haltsbewilligung ( Ausweis B ) vor-         eine Kurzaufenthaltsbewilligung     Kanton Bern, ist der Migrationsdienst
(Art. 58a Abs. 2 i.V.m. Art. 77 f. VZAE).   weisen kann (z.B. Bürger aus EU/EFTA-       zwecks Vorbereitung der Ehe­        des Kantons Bern die zuständige Migra-­
                                            Staaten) und Sie die weiteren Voraus­       schliessung beantragen. Die Mig­-   tionsbehörde.
                                            setzungen zur Eheschliessung erfüllen       rationsbehörde wird eine
                                            [→ Frage 1.4], steht einer H
                                                                       ­ eirat          ­Duldungsbestätigung ausstellen.    Alle Gesuche um Erteilung oder
                                            nichts im Weg. Sofern Ihr Partner                                               Verlängerung der jeweiligen Bewilli­
                                            keine ­Aufenthaltsbewilligung besitzt,                                          gungen ( Kurzaufenthalts-, Aufenthalts-
                                            muss er vor der Einreise ein Visum                                              und Niederlassungsbewilligung ) sind
                                            resp. eine Kurzaufenthaltsbewilligung                                           bei der jeweiligen Wohngemeinde ein­
                                            zwecks Ehevorbereitung beantragen                                               zureichen.
                                            [→ Frage 1.3].

                                                                                                                            1.13
                                                                                                                            Ich erhalte kein Visum
                                                                                                                            zwecks Vorbereitung
                                                                                                                            der Eheschliessung.
                                                                                                                            Wir heiraten im A­ usland.
                                                                                                                            Darf ich meinem
                                                                                                                            Ehemann nun in die
                                                                                                                            Schweiz folgen ?
                                                                                                                            Ja, wenn die Voraussetzungen für
                                                                                                                            den Familiennachzug erfüllt sind
                                                                                                                            [→ Frage 1.3 bis 1.4].

14                                                          Ausländerrecht             Heirat                                                                   15
1.14                                        4 Sprachkenntnisse: Verständigung        1.16
                                              ( mündlich ) in einer Landesprache                                               – Bestätigung des Sozialdiens­-
Ich habe eine Aufent­                         ( Diplom A1 ) oder Nachweis einer      Welche Fristen gelten ?                     tes, dass keine Sozialhilfe
haltsbewilligung in                           Anmeldung für einen Sprachkurs;
                                                                                     Ihre Kinder unter 12 Jahren müssen in­-
                                                                                                                                 bezogen wird
                                                                                                                               – Mietvertrag der Ehefrau
der Schweiz. Darf ich                       5 Keine Ergänzungsleistungen: Die in     nerhalb von 5 Jahren nachgezogen          – Offerte einer Krankenversi­
­meinen Ehemann,                              der Schweiz lebende Person bezieht     ­werden. Kinder, die älter als 12 Jahre     cherung in der Schweiz
                                              keine Ergänzungsleistungen.             sind, müssen innerhalb eines Jahres        für den Ehemann, der in die
 den ich im Ausland ge­                                                               nachgezogen werden. Die Frist zählt ab     Schweiz kommt
 heiratet habe, in die                                                                dem ersten Tag Ihrer Aufenthaltsbewil­
                                                                                      ligung in der Schweiz ( Art. 47 AIG ).
                                                                                                                               – Alle Dokumente müssen in
                                                                                                                                 einer der drei Amtssprachen
 Schweiz nachziehen ?                       1.15                                                                                 der Schweiz übersetzt werden.
                                                                                     Der Nachzug Ihres Ehemannes muss
Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung
                                            Darf ich auch mein                       innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Für
in der Schweiz haben, können Sie Ihren      voreheliches Kind                        EU- und EFTA-Bürgerinnen und Bür­
Ehemann grundsätzlich nachziehen,                                                    ger gelten keine Nachzugsfristen.
allerdings besteht kein Anspruch auf
                                            aus dem Ausland in                                                                    Zusätzliche Dokumente für
eine Bewilligung. Die Entscheidung          die Schweiz holen ?                                                                 den Familiennachzugsantrag des
liegt im Ermessen der Behörde ( Art. 44                                                  Dokumente für den Familien­                 vorehelichen Kindes
Abs. 1 AIG ).                               Ja, wenn das Kind minderjährig ist und        nachzugsantrag ( Ehemann )
                                            die Nachzugsfristen eingehalten sind.                                              – Geburtsschein
Folgende fünf Voraussetzungen müssen        Sie werden einen Antrag auf Familien­      – Eheschein oder                        – Sorgerechtsnachweis
erfüllt werden, damit Ihr Ehemann im        nachzug stellen müssen.                      Partnerschaftsvertrag                   ( Gerichtsurteil )
Rahmen des Familiennachzugs einreisen                                                  – Geburtsschein Ehemann                 – Zustimmung des Vaters für
kann ( Art. 44 Abs. 1 Bst. a bis c AIG ):                                                und Ehefrau                             Ausreise und Wohnsitznahme
                                                                                       – Kopien der Reisepässe                   in der Schweiz
1 Zusammenwohnen: Das Paar muss                                                        – Anstellungsbestätigung der
  in der Schweiz zusammenleben;                                                          Ehefrau, inklusive die letzten
                                                                                         vier Lohnabrechnungen
2 Bedarfsgerechte Wohnung:                                                             – ausführlicher Einkommens-
  ­Familienmitglieder minus 1 =                                                          und Vermögensnachweis für
   Anzahl Zimmer;                                                                        Selbständigerwerbende und
                                                                                         Personen ohne Erwerbstätigkeit
3 Keine Sozialhilfeabhängigkeit: Der                                                   – Nachweis finanzieller Ver­
  Nachzug Ihres Ehemannes darf                                                           pflichtungen, z. B. Kinderali­
  nicht zu einer Abhängigkeit von der                                                    mente ( falls vorhanden )
  Sozialhilfe führen, sondern Sie                                                      – Betreibungsregisterauszug
  ­müssen selbst für Ihren Lebensun­                                                     ( im Original )
   terhalt aufkommen können;

16                                                         Ausländerrecht            Heirat                                                                      17
1.17
Wo muss ich das
Gesuch auf Familien­
nachzug stellen ?
Das Gesuch auf Familiennachzug müs­
sen Sie bei der Einwohnergemeinde
Ihres Wohnsitzes stellen. Die im Aus­
land wohnhaften Familienangehörigen
( Ehemann oder ledige minderjährige
Kinder ) müssen ein Visumsgesuch
( Visumtyp D – Visum für längerfristi­
gen Aufenthalt/Familiennachzug ) bei
der Schweizer Botschaft oder dem
Konsulat in ihrem Heimatland stellen.

                                                          2 Trennung

18                                       Ausländerrecht
2.1                                        2.2
Was ist eine Trennung ?                    In welchem Fall raten
                                           Sie mir, die Trennungs­
Mit der Trennung lösen Sie den
gemein­samen Haushalt auf. Sind Sie        vereinbarung gerichtlich
verheiratet und besteht ein Bedürfnis      genehmigen zu lassen ?
nach Regelung der Trennungsfolgen,
können Sie ein Eheschutzverfahren          Haben Sie gemeinsame minderjährige
beim Gericht einleiten. Das Gericht        Kinder, raten wir Ihnen, die Verein­
regelt insbesondere die Zuteilung          barung gerichtlich genehmigen zu
der Wohnung, die Betreuung der             ­lassen. Hält sich Ihr Ehemann nicht an
Kinder sowie die Bezahlung von              die Vereinbarung und bezahlt z. B.
Unterhaltsbeiträgen ( Art. 176 ZGB ).       keinen Kinderunterhalt, haben Sie mit
Die Trennung des gemeinsamen                einer gerichtlich genehmigten Verein­
Ver­mögens sowie des gemeinsamen            barung vereinfachte Möglichkeiten:
Eigentums wird erst bei einer all­-
fälligen Scheidung vorgenommen.            ɢ Sie können via Betreibungsamt
                                           an Ihrem Wohnort die geschulde­-
 Sind sich Ihr Ehemann und Sie über        ten Unterhaltsbeiträge eintreiben
 die Regelung der Trennungsfolgen          ( Betreibung );
 ­einig, können Sie auch ohne die Hilfe
  eines Gerichts eine Trennungsver­         ɢ Sie können beim zuständigen
  einbarung erstellen. Eine gerichtliche    ­Zivilgericht eine Schuldneranweisung
­Genehmigung der Vereinbarung ist            beantragen, d. h. der Arbeitgeber
  nicht vorgeschrieben.                      wird beispielsweise angewiesen, den
                                             Unterhalt direkt vom Lohn Ihres
                                             ­Ehemannes abzuziehen und an Sie
                                           ­weiterzuleiten;

                                           ɢ Sie können die Bevorschussung des
                                           Kinderunterhaltes bei der Gemeinde
                                           beantragen, d. h. die Gemeinde bezahlt
                                           Ihnen anstelle Ihres Ehemannes den
                                           Unterhalt und fordert ihn von Ihrem
                                           Ehemann direkt zurück.

Trennung                                                                       21
2.3
             Beispiel                        Dokumente für die                                                                       Beispiel
                                       gerichtliche Genehmigung einer        Wie lange muss ich als
 Herr G. und Frau W. haben zwei            Trennungsvereinbarung             ausländische Frau verhei­                 Frau M., Kolumbianerin, heira­
 minderjährige Kinder. Herr G.                                                                                         tete am 15. Februar 2016 einen
 bezahlt nach der Trennung trotz     – Lohnausweise des Vorjahres            ratet sein oder in einer                  Schweizer in Bogotà /Kolumbien.
 entsprechender Regelung in der      – Lohnabrechnungen des                  eingetragenen Partner­                    Am 30. April 2016 reiste sie zu
 Trennungsvereinbarung keinen            ­laufenden Jahres                                                             Ihrem Ehemann in die Schweiz
 Unterhalt für die Kinder. Frau W.   – Arbeitsvertrag und Spesen­            schaft gelebt haben, um                   ein und erhielt eine Aufenthalts­
 kann der Gemeinde die gericht­           reglement ( sofern vorhanden )     nach der Trennung                         bewilligung. Am 15. Mai 2019
 lich genehmigte Trennungsverein­    – Bei selbständiger Erwerbs­                                                      trennte sich das Ehepaar. Frau M.
 barung vorlegen und erhält eine          tätigkeit: die letzten drei        ( Auflösung des gemein­                   zog aus der gemeinsamen
 Bevorschussung des Kinderunter­       ­Geschäftsabschlüsse                  samen Haushalts ) wei­                    Wohnung aus und meldete sich in
 haltes. Die Gemeinde wird den       – Mietvertrag                                                                     einer anderen Wohngemeinde
 Unterhalt beim Vater einfordern.    – Belege Hypothekarzinsen,              terhin in der Schweiz                     an. Die erforderlichen drei Jahre
                                        ­Belege Nebenkosten                  bleiben zu können ?                       sind am 30. April 2019 erfüllt.
                                     – Krankenkassenprämienausweis
                                     – Verfügung betreffend Prämien­
                                          verbilligung                       EHE EINER DRITTSTAATS­
                                     – Belege für Mobiliar- und              ANGEHÖRIGEN MIT EINEM
                                                                             SCHWEIZER BÜRGER                        EHE EINER DRITTSTAATS­
                                          ­Haftpflichtversicherung                                                   ANGEHÖRIGEN MIT EINEM
                                     – Belege Auslagen für Kinder                                                    EU-BÜRGER
                                     – Letzte Steuererklärung                Falls Sie als Staatsangehörige eines
                                           ( inkl. sämtliche Formulare und   Drittstaates zu Ihrem Ehemann in die
                                                                             Schweiz eingereist sind, haben sie      Falls Sie als Staatsangehörige eines
                                           Beilagen, insb. Wertschriften­                                            Drittstaates in die Schweiz eingereist
                                           verzeichnis )                     eine Aufenthaltsbewilligung mit dem
                                                                             Zweck des Familiennachzugs erhalten.    sind, um mit Ihrem Ehemann, einem
                                     – Letzte detaillierte Steuer­                                                   EU-Bürger, zusammenzuleben, ha­
                                           veranlagungsverfügung             Zum Zeitpunkt der Auflösung des
                                                                             gemeinsamen Haushalts müssen Sie        ben Sie eine Aufenthaltsbewilligung im
                                     – Aktuelle Bank- und Post­                                                      ­Familiennachzug EU / EFTA ( Art. 3
                                           kontoauszüge                      mindestens drei Jahre verheiratet
                                                                             und mit Ihrem Ehemann in der Schweiz     Anhang I FZA ) erhalten. Kommt es zu
                                     – Weitere Belege über aktuelle                                                   einer Trennung ( Auflösung des ge­
                                           Vermögensverhältnisse             zusammengelebt haben, damit Sie
                                                                             weiterhin eine Aufenthaltsbewilligung    meinsamen Haushalts ) und beabsichti­
                                                                             erhalten und in der Schweiz bleiben      gen Sie weiterhin in der Schweiz
                                                                             können ( Art. 50 AIG ).                  zu wohnen, müssen Sie mindestens drei
                                                                                                                      Jahre verheiratet und mit Ihrem Ehe­
                                                                                                                      mann in der Schweiz zusammengelebt
                                                                                                                      haben, damit Sie weiterhin eine Auf­
                                                                                                                      enthaltsbewilligung erhalten und in der
                                                                                                                      Schweiz bleiben können ( Art. 50 AIG ).

22                                                 Ausländerrecht            Trennung                                                                    23
Ihrem Ehemann mindestens drei Jahre                                                 EHE EINER EU-BÜRGERIN MIT
                Beispiel                 ­verheiratet gewesen sein und in der                      Beispiel                  EINEM SCHWEIZER BÜRGER
                                          Schweiz zusammengelebt haben, damit
  Frau S., eine Brasilianerin, reiste     Sie weiterhin eine Aufenthaltsbewilli­       Frau N., eine deutsche Staatsan­      Falls Sie als EU-Bürgerin mit einem
  am 1. Dezember 2015 in die              gung erhalten und in der Schweiz blei­       gehörige, reiste am 22. November      in der Schweiz lebenden Schweizer
  Schweiz ein. Ab dem 15. ­Februar        ben können ( Art. 50 AIG ).                  2017 in die Schweiz ein. Ihr Ehe­     verheiratet sind und Sie nach der Tren­
  2016 wohnt Sie mit ihrem                                                             mann, ein französischer Staats­       nung weiterhin in der Schweiz wohn­-
  zukünftigen Ehemann, einem                                                           angehöriger, trat am 1. ­September    haft bleiben möchten, können Sie eine
  ­Spanier, zusammen. Am                 EHE ZWISCHEN EU-STAATS­                       2017 seine unbefristete Stelle        3 erhalten, wenn Sie:
   25. April 2016 findet die zivil­      ANGEHÖRIGEN                                   in Moutier an. Frau N. war zum
   rechtliche Trauung in Bern statt.                                                   Zeitpunkt der Einreise nicht          ɢ Angestellt sind ( Arbeitnehmerin;
   Am 25. Februar 2019 trennt             Falls Sie als EU-Bürgerin mit einem          erwerbstätig. Sie hat eine Auf­       Art. 6 Anhang I FZA )
   sich das Paar. Der gemeinsame         in der Schweiz lebenden E ­ U-Bürger          enthaltsbewilligung im Rahmen
   Haushalt wird aufgelöst. Zwar         verheiratet sind und Sie nach einer          des Familiennachzugs erhalten          ɢ Ein eigenes Geschäft haben
   hat das Ehepaar mehr als drei         Trennung weiterhin in der Schweiz            ( EU-EFTA-Bewilligung mit der­         ( selbständig erwerbstätig; Art. 12
   Jahre in der Schweiz zusammen­        wohnhaft bleiben möchten, können             selben Dauer wie ihr Ehemann ).        Anhang I FZA )
   gelebt, jedoch waren sie nicht        Sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten,    Am 22. Februar 2019 kommt es
   drei Jahre verheiratet. Frau S.       wenn Sie:                                    zur Trennung. Sie zieht nach Lyss      ɢ Nicht arbeiten, aber genügend
   er­f üllt die zeitlichen Vorausset­                                                und meldet sich dort an. Die           Geld ( finanzielle Mittel ) haben
   zungen von Art. 50 AIG nicht.         ɢ Angestellt sind ( Arbeitnehmerin;          Umzugsmeldung geht an die zu­-         ( Art. 24 Anhang I FZA )
  Sie hat folglich keinen Anspruch       Art. 6 Anhang I FZA )                        ständige Migrationsbehörde.
  auf eine Aufenthaltsbewilligung.                                                    Diese leitet das Überprüfungsver­
  Die Aufenthaltsbewilligung wird        ɢ Ein eigenes Geschäft haben ­               fahren ein. Aus den Abklärungen        Erfüllen Sie keinen der vorgenann­
  nicht verlängert und sie muss          ( selbständig erwerbstätig; Art. 12          geht hervor, dass Frau N. einige       ten Gründe, dann bleibt Ihnen immer
  die Schweiz verlassen.                 Anhang I FZA )                               Monate Sozialhilfe bezogen             noch die Möglichkeit, eine Aufent­
                                                                                      hat, das Scheidungsverfahren ein­-     haltsbewilligung zu erhalten, wenn Sie
                                         ɢ Nicht arbeiten, aber genügend              geleitet worden ist und sie eine       drei Jahre verheiratet waren und
                                         Geld ( finanzielle Mittel ) haben            ­Erwerbstätigkeit mit einem Beschäf-   mit Ihrem Ehemann in der Schweiz
EHE ZWISCHEN DRITT­                      ( Art. 24 Anhang I FZA )                      tigungsgrad von 50 % aufnehmen        zusammengelebt haben ( Art. 50
STAATSANGEHÖRIGEN                                                                      wird. Der deutschen Staatsan­         AIG i.V.m. Art. 2 AIG ).
                                         Erfüllen Sie keinen der v­ orgenannten        gehörigen wird aufgrund ihres
Sind Sie als Drittstaatsangehörige im    Gründe, dann bleibt Ihnen immer               eigenen Arbeitsverhältnisses eine
Besitz einer Aufenthaltsbewilligung      noch die Möglichkeit, eine Aufenthalts­       3 erteilt ( Art. 6 Anhang I FZA ).
( Zweck: Familiennachzug ) und möch­     bewilligung zu erhalten, wenn Sie
ten Sie nach der Trennung weiterhin      drei Jahre verheiratet waren und mit
in der Schweiz leben, müssen Sie zum     Ihrem Ehemann in der Schweiz
Zeitpunkt der Trennung ( Auflösung       zusammengelebt haben ( Art. 50 AIG
des gemeinsamen Haushalts ) mit          i.V.m. Art. 2 Abs. 2 AIG ).

24                                                        Ausländerrecht             Trennung                                                                      25
2.4                                      2.5                                                                                  Falls Sie als EU-Bürgerin eine Auf­
                                                                                                   Beispiel                   enthaltsbewilligung zum Zweck des
Gibt es noch weitere                     Gibt es Gründe, die mir                                                              Familiennachzugs erhalten haben und
Voraussetzungen, die                     ein Aufenthaltsrecht                        Frau T., eine srilankische Staats­       während der Ehe häusliche Gewalt
                                                                                     angehörige, und Herr M., ein             erleben, können Sie eine Aufenthaltsbe­
zwingend erfüllt                         verschaffen, auch wenn                      Schweizer Bürger, heirateten im          willigung erhalten, wenn Sie:
sein müssen, wenn die                    ich mich vor Ablauf                         Jahre 2017. Frau T. erhielt eine
                                                                                     Aufenthaltsbewilligung im Rahmen         ɢ Angestellt sind ( Arbeitnehmerin;
drei Jahre Ehe und                       der 3 Jahre trenne ?                        des Familiennachzugs zu ihrem            Art. 6 Anhang I FZA )
Zusammenleben in der                                                                 Schweizer Ehemann (Art. 42 AIG).
                                         Ja, wenn ein Härtefall vorliegt.            Die Familie wurde finanziell             ɢ Ein eigenes Geschäft haben
Schweiz erfüllt sind ?                                                               mit Sozialhilfe unterstützt. Es          ( selbständig erwerbstätig; Art. 12
                                         Falls Sie als Staatsangehörige eines        gab diverse Gewaltvorfälle und           Anhang I FZA )
Sie müssen gut integriert sein. Die      Drittstaates zu Ihrem Ehemann in die        die Ehefrau war während einer
­Integration wird an den Integrations­   Schweiz eingereist sind, haben Sie          gewissen Zeit im Frauenhaus.             ɢ Nicht arbeiten, aber genügend
 kriterien ( Art. 58a AIG ) gemessen     eine Aufenthaltsbewilligung zum Zweck       Berichte und Strafanzeige liegen         Geld ( finanzielle Mittel ) haben
 [→ Frage 1.9].                          des Familiennachzugs erhalten. Er­-         vor. Am 9. Juli 2018 kam es zu           ( Art. 24 Anhang I FZA )
                                         leben Sie während der Ehe häusliche         einer Trennung und am 3. März
                                         Gewalt, sind Sie zur Eheschliessung         2019 wurde die Ehe geschieden.           Erst wenn keiner dieser Aufenthalts­
                                         gezwungen worden oder ist Ihre soziale                                               gründe vorliegt, können Sie andere
                                         Wiedereingliederung in ihrem Hei­-           Die Ehe hat weniger als 3 Jahre         wichtige Gründe vorbringen ( für EU-
                                         mat-, bzw. Herkunftsstaat ­gefährdet,        gedauert. Ob die Integration            Bürgerinnen und -Bürger gilt Art. 2
                                         dann liegen wichtige persönliche             ­gelungen ist, wird aufgrund des        Abs. 2 AIG i.V.m. Art. 50 Abs. 1 Bst. b
                                         Gründe vor ( Art. 50 Abs. 1 Bst. b und        Nichterfüllens der 3 Jahre nicht       und Abs. 2 AIG, als lex specialis
                                         Abs. 2 AIG ). Bei Vorliegen von w­ ich­-      geprüft (Art. 50 Abs. 1 Bst. a AIG).   zu Art. 20 VEP ). Diese Konstellation
                                         tigen persönlichen Gründen kann die           In Bezug auf die Gewalterleb­-         kommt in der Praxis selten vor.
                                         3-jährige Mindestdauer einer Ehe              nisse prüft die zuständige Migra­
                                         und des Zusammenlebens verkürzt               tionsbehörde, ob die Gewalter­
                                         werden. Dieser Entscheid liegt im             lebnisse gemäss bundesgerichtli­
                                         Ermessen der Behörde.                         cher Rechtsprechung als häusliche
                                                                                     ­Gewalt gelten.

                                                                                     Werden die Gewalterlebnisse
                                                                                     als systematisch und genügend
                                                                                     intensiv im Sinne der Recht­
                                                                                     sprechung qualifiziert, wird Frau
                                                                                     T. eine Aufenthaltsbewilligung
                                                                                     erteilt ( Art. 50 Abs. 1 Bst. b und
                                                                                     Abs. 2 AIG ).

26                                                       Ausländerrecht             Trennung                                                                        27
2.6                                                                           2.8                                         Die folgenden Voraussetzungen sollten
                                          Hinweise bzw. Nachweis für die                                                  erfüllt sein:
Wo muss ich mein Ge­                         erlebte häusliche Gewalt         Wir haben gemein­-
such bezüglich eines                                                          same Kinder. Darf ich                       ɢ Ihr Kind ist minderjährig und hat
                                          – Arztzeugnisse                                                                 ein gefestigtes Aufenthaltsrecht.
Härtefalles einreichen ?                  – Polizeirapporte, Strafanzeigen    nach der Trennung                           Ein gefestigtes Aufenthaltsrecht ­besteht
Bei der Migrationsbehörde an
                                          – Unterlagen zu einem Haus­         mit den Kindern in der                      insbesondere, wenn Ihr Kind das
                                            verbot, Annäherungsverbot oder                                                ­Schweizer oder ein EU-Bürgerrecht oder
Ihrem Wohnort.                              strafrechtlichen Verurteilungen   Schweiz bleiben ?                            eine Niederlassungsbewilligung besitzt.
                                          – Berichte von spezialisierten
                                            Fachstellen, wie beispielsweise   SIE SIND DRITTSTAATSAN­-                    ɢ Sie sind im Besitz
                                            von Frauenhäusern.                GE­HÖRIGE UND HABEN EIN                       – der alleinigen / gemeinsamen
2.7                                                                           MINDERJÄHRIGES KIND                              ­elterlichen Sorge und;
Wie muss ich dabei                                                                                                          – der alleinigen / alternierenden
                                                                              Grundsätzlich kommt es nach der                   ­Obhut oder
vorgehen ?                                                                    Auflösung der Familiengemeinschaft zu         – eines aktiv gelebten Besuchs­
                                                                              einer Überprüfung Ihrer Aufenthalts­               rechts ( mind. ein Wochenende
Wenn Sie Gewalt in der Ehe erleben,                                           bewilligung. Droht Ihnen nach der                  alle zwei Wochen ) und be­-
dann ist es wichtig, dass Sie Beweise                                         Trennung aufgrund einer ungenügen­                 zahlen Unterhalt für Ihr Kind.
hierfür sammeln. Suchen Sie un­                                               den Integration oder einer Aufent­
mittelbar nach der erlebten physischen                                        haltsdauer von weniger als drei Jahren      ɢ Eine Rückkehr in den Heimatstaat
Gewalt einen Arzt auf, erstatten Sie                                          der Verlust der Aufenthaltsbewilli­         ist Ihnen und Ihrem Kind nicht zu­
Strafanzeige oder beantragen Sie beim                                         gung [→ Frage 2.3 bis 2.5], besteht die     mutbar. Insbesondere fehlt es an Pers­
Zivilgericht an Ihrem Wohnort zu                                              ­Möglichkeit, dass Sie gestützt auf         pektiven im Rückkehrstaat und an
Ihrem Schutz ein Annäherungsverbot                                             die Mutter-Kind Beziehung einen A  ­ n­-   der Möglichkeit, mit beiden ­Elternteilen
bzw. für eine vorübergehende Zeit                                              spruch auf Anwesenheit in der Schweiz      oder entsprechenden Bezugspersonen
die Ausweisung Ihres Ehemannes aus                                             ableiten können ( sog. «um­gekehrter       Kontakt zu pflegen.
der gemeinsamen Wohnung                                                        Familiennachzug»; Art. 8 EMRK ).
( Art. 28 b ZGB ). Ist ein solches Vor­                                                                                   ɢ Es liegen keine besonderen ord­
gehen nicht möglich, begeben Sie                                                                                          nungs- oder sicherheitspolizeilichen
sich in den Schutz eines Frauenhauses.                                                                                    Gründe, wie Straffälligkeit oder
                                                                                                                          Sozialhilfeabhängigkeit vor, welche die
Die Migrationsbehörden prüfen den                                                                                         Wegweisung rechtfertigen würden.
Anspruch auf Verlängerung einer Auf­
enthaltsbewilligung anhand von Hin­
weisen und Schilderungen der erlebten
Gewalterlebnisse.

28                                                    Ausländerrecht          Trennung                                                                         29
2.9                                         des anderen Elternteils noch der Behör­   2.11
                Beispiel                                                               den ( Art. 301a ZGB ). Sie sind aber
                                           Darf ich oder der                           verpflichtet, den Vater des Kindes über   Welches Gericht ist
  Frau X. stammt aus Mexiko und            Vater mit dem ge­                           den Umzug zu informieren.                 für die Trennung
  verfügt über eine Aufenthaltsbe­
  willigung. Sie war zwei Jahre            meinsamen Kind                                                                        zu­­ständig, wenn wir
  mit einem Schweizer verheiratet.         ins Ausland ziehen ?                                                                  beide noch einen
  Zusammen haben sie ein Kind,                                                         2.10
  das über das Schweizer Bürger­                                                                                                 gemeinsamen Wohn­-
                                           Haben Sie und der Vater des Kindes          Ich habe Angst, dass
  recht verfügt. Das Kind wohnt            die gemeinsame elterliche Sorge                                                       sitz haben ?
  seit der Scheidung bei Frau X.           ( Regelfall ), ist die Zustimmung beider    der Vater die Kinder
  und sieht ihren Vater regelmässig.
  Aufgrund der Trennung wird
                                           Eltern für den Umzug des Kindes             ohne meine Zustim­                        Wenn Sie noch gemeinsamen Wohn­-
                                           ins Ausland erforderlich (Art. 301a ZGB).                                             sitz in der Schweiz haben, ist das
  das Aufenthaltsrecht von Frau X          Verweigert der Vater seine ­Zustimmung      mung ins Ausland                          Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig
  überprüft. Frau X. bezieht
  Sozialhilfe. Als alleinige Sorge-
                                           oder wollen Sie nicht, dass der Vater       mitnimmt. Was kann                        ( Art. 23 Abs. 1 ZPO ).
                                           mit dem gemeinsamen Kind in einen
  und Obhutsberechtigte besteht            anderen Staat zieht, entscheidet das        ich tun ?
  dennoch die Möglichkeit,                 Gericht über den Umzug des Kindes.                                                                  Beispiel
  dass Frau X. eine Aufenthaltsbe­         Sind die Eltern bereits geschieden,         Sie können beim Gericht oder der
  willigung gestützt auf das               ­entscheidet die Kindes- und Erwachse­      KESB eine Ausreisesperre für die            Herr und Frau X. wohnen in ihrer
  Schweizer Bürgerrecht ihrer               nenschutzbehörde ( KESB ) bei              ­K inder beantragen oder die Pässe der      ehelichen Wohnung in Bern.
  Tochter erhält.                          Unstimmigkeit darüber.                       Kinder an einem sicheren Ort               Sie möchten sich trennen. Für die
                                                                                        hinterlegen ( lassen ).                    gerichtliche Trennung ist das
                                           Verlegt der Vater den ­Aufenthaltsort                                                   Gericht an ihrem Wohnsitz, also
SIE SIND DRITTSTAATS­                      des Kindes gegen Ihren Willen und                                                       das Regionalgericht Bern-Mittel­
ANGEHÖRIGE UND HABEN                       ohne die Zustimmung der KESB oder                                                       land, zuständig.
EIN VOLLJÄHRIGES KIND                      des Gerichts ins Ausland, kann
                                           dies eine Kindesentführung darstellen.
Mit der Volljährigkeit Ihres Kindes        Wenden Sie sich in einem solchen
­haben sowohl Sie als auch Ihr Kind        Fall umgehend an die Polizei, um A  ­ n­-
 einen selbständigen Aufenthaltsan­        zeige zu erstatten. Informieren Sie
 spruch. Für Sie besteht grundsätzlich     auch die KESB am bisherigen Wohn­-
 keine Möglichkeit, vom Aufenthalts­       sitz des Kindes. Diese leitet das
 anspruch Ihres Kindes ein eigenes Auf­    Verfahren ein.
 enthaltsrecht abzuleiten. Ausnahmen
 bestehen bei Vorliegen eines besonderen   Sind Sie Inhaberin der alleinigen
 Abhängigkeitsverhältnisses. Ein be­       ­elterlichen Sorge, können Sie über den
 sonderes Abhängigkeitsverhältnis kann      Aufenthaltsort des Kindes bestim­-
 insbesondere bei schwerer Krankheit        men und brauchen bei einem Umzug
 bestehen ( Art. 8 EMRK ).                  mit dem Kind weder die Zustimmung

30                                                          Ausländerrecht             Trennung                                                                    31
2.12                                       2.13                                        dig. Leitet Ihr Ehemann folglich zu­-
                                                                                       erst im Ausland das Verfahren ein, kön­
                                                                                                                                 2.14
Welches Gericht ist                        Welches Gericht ist für                     nen Sie die Trennung nicht mehr vor       Welches Recht ist
für die Trennung                           die Trennung zustän­                        einem Schweizer Gericht regeln lassen.    bei der Trennung
zuständig, wenn wir                        dig, wenn wir getrennte                                                               anwendbar ?
getrennte Wohnsitze                        Wohnsitze haben                                            Beispiel
                                                                                                                                 Bei Trennungen vor Schweizer Gerich­
in der Schweiz haben ?                     und einer von uns im                          Herr X. lebt in Frankreich, Frau        ten ist stets Schweizer Recht anwendbar

Wenn Sie bereits getrennte Wohnsitze
                                           Ausland lebt ?                                X. in Bern. Frau X. kann die
                                                                                         Trennung beim zuständigen Ge­
                                                                                                                                 ( Art. 61 IPRG; eine staatsvertragliche
                                                                                                                                 Ausnahme existiert z. B. für iranische
in der Schweiz haben, ist wahlweise        Wenn einer von Ihnen im Ausland               richt in Bern ( Regionalgericht         Staatsbürgerinnen und -bürger: diese
das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder am      lebt, ist für Eheschutzmassnahmen             Bern-Mittelland ) einreichen.           unterstehen iranischem Recht ).
Wohnsitz Ihres Ehemannes zustän­           (Regelung von Kinderfragen, Wohnungs­         Tut sie dies, kann die Trennung
dig. Das Gericht, das zuerst angerufen     zuteilung, Unterhalt etc. ) das               nicht mehr in Frankreich erfol­
wird, ist also für die Trennung            Schweizer Gericht am Wohnsitz. Wenn           gen. Reicht allerdings Herr X. die
zuständig ( Art. 64 Abs. 1 Bst. a ZPO ).   ein solcher fehlt, ist das Gericht am         Trennung zuerst bei einem fran­
                                           gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ehe­          zösischen Gericht ein, kann
                                           mannes oder der Ehefrau zuständig             das Trennungsverfahren nicht
                Beispiel                   (Art. 46 IPRG). Wohnt Ihr Ehemann als         mehr in der Schweiz durchge­
                                           Beklagter in der Schweiz, kann an             führt werden, auch wenn Frau X.
  Frau X. wohnt in Bern, Herr X.           seinem Wohnsitz/Aufent­haltsort ein Ehe-      dies möchte.
  ist nach der Trennung nach Thun          schutzverfahren eingeleitet werden.
  gezogen. Die Trennung kann               Wohnen Sie als klagende Ehefrau in
  ­sowohl am zuständigen ­Gericht          der Schweiz, können Sie dies an
   in Bern ( Regionalgericht               Ihrem Wohnsitz / Aufenthaltsort tun.
   Bern-Mittelland ) oder in Thun
   ( Regionalgericht Oberland )            Der im Ausland lebende Ehemann
   eingereicht werden. Leitet Frau X.      oder die Ehefrau kann die Trennung
   das Trennungsverfahren als              aber auch vor dem ausländischen
   erste in Bern ein, zieht dies die       Gericht regeln lassen. Falls Ihr Ehe­
   Unzuständigkeit des Gerichts            mann im Ausland wohnt und Sie
   in Thun nach sich.                      in der Schweiz, kann er das ­ausländische
                                           Gericht anrufen. Ist das Verfahren
                                           bereits bei einem ausländischen Gericht
                                           eingeleitet worden, kann sich ein
                                           Schweizer Gericht derselben Sache
                                           nicht mehr annehmen und umgekehrt.
                                           Das Gericht, das zuerst angerufen
                                           wird, ist also für die Trennung zustän­

32                                                         Ausländerrecht              Trennung                                                                     33
2.15                                       2.16
Wird die gerichtliche                      Erfahren die Migrations­
Trennung automatisch                       behörden von der ausser­
der Migrationsbehörde                      gerichtlichen Trennung ?
mitgeteilt ?
                                           Ja. Ziehen Sie oder Ihr Ehemann
Ja. Gerichtsbehörden melden der            nach der Trennung um, müssen Sie sich
zuständigen Migrationsbehörde un­          bei der bisherigen Wohngemeinde
aufgefordert und in jedem Fall             ­abmelden ( Art. 15 AIG ) und bei der
Trennungen und Scheidungen von              neuen Wohngemeinde anmelden
Ausländer­innen und Ausländern              ( Art. 12 AIG ). Auch ein Umzug inner­
( Art. 97 Abs. 1 Bst. b und c AIG i.V.m.    halb der G­ emeinde ist meldepflich­­tig.
Art. 82a Abs. 1 VZAE ).                     Die Wohngemeinde teilt der Mig­
                                            rationsbehörde die neue Anmeldung
                                            mit. Daraufhin prüft die zuständige
                                            Mig­rationsbehörde, ob die Aufenthalts­
                                            bewilligung verlängert werden kann

                                                                                        3 Scheidung
                                            oder wenn sie weiterhin gültig ist,
                                            ob ein Widerrufsverfahren ( Ver­fahren
                                            zur Beendigung des Aufenthalts­-
                                            rechts vor Ablauf der Gültigkeit )
                                            einzuleiten ist.

34                                                          Ausländerrecht
3.1                                                      Beispiel
Was ist eine Scheidung ?
                                            Frau M. möchte die Scheidung.
Mit der Scheidung wird die Ehe end­         Herr M möchte jedoch, dass sie
gültig aufgelöst. Es gibt zwei Wege         der Ehe noch eine Chance gibt.
sich scheiden zu lassen. Sind Sie und       Er willigt deshalb nicht in eine
Ihr Ehemann mit der Scheidung               Scheidung ein. Nach zweijähriger
­einverstanden, können Sie zusammen         Trennung kann Frau M. auch ge­
 die Auflösung der Ehe ( Art. 111 oder      gen den Willen ihres Ehemannes
 Art. 112 ZGB ) beim Gericht verlangen.     eine Scheidungsklage einreichen.
 Sie müssen nicht bereits alle Schei­
 dungspunkte, wie beispielsweise die
 Betreuung der Kinder, die Zahlung
 von Unterhaltsbeiträgen etc. geregelt       Dokumente für die Scheidung
 haben. Es genügt, wenn Sie und Ihr
 Ehemann sich in der Frage «Scheidung       – Aktueller Familienausweis
 ja oder nein» einig sind (Art. 112 ZGB).     oder bei Ausländerinnen und
                                              Ausländern eine Bestäti­-
Sind Sie oder Ihr Ehemann gegen               gung der Wohnsitzgemeinde
die Auflösung der Ehe, besteht ab dem         über den Wohnsitz, das
Zeitpunkt der Trennung eine Warte­            Datum der Eheschliessung
frist von zwei Jahren. Nach Ablauf            und vorhandene Kinder
dieser Frist kann beim Gericht eine         – Ehevertrag
Scheidungsklage ( Art. 114 ZGB )            – Lohnausweise des Vorjahres
ein­gereicht und die Ehe geschieden           von Ehemann und Ehefrau
wer­den, ohne dass es die Einwilli­-        – Lohnabrechnungen des
gung von beiden braucht.                      ­laufenden Jahres Ehemann
                                               und Ehefrau
In seltenen Extremfällen ist eine           – Abrechnung ­A rbeitslosenkasse,
­Scheidung wegen Unzumutbarkeit vor            Rentenbelege, Jahresabschlüsse,
 Ablauf der Zweijahresfrist möglich            weitere Einkommensbelege
 ( Art. 115 ZGB ).                          – Mietvertrag, Belege Hypothe­
                                               karzinsen, Belege Nebenkosten
                                            – Krankenkassenprämien­
                                               ausweis, Verfügung betreffend
                                               Prämienverbilligung
                                            – Belege für Mobiliar- und
                                               Haftpflichtversicherung
                                            – Belege Auslagen für Kinder

Scheidung                                                                    37
– Letzte Steuererklärung ( inkl.                       Beispiel                                   Beispiel                                 Beispiel
    Wertschriftenverzeichnis )
  – Letzte detaillierte Steuerveran­        Herr und Frau X. wohnen in ­ihrer          Frau X. wohnt in Bern, Herr X.          Frau X. wohnt in Bern, Herr X.
    lagungsverfügung                        ehelichen Wohnung in Bern. Sie             ist nach der Trennung nach Thun         ist nach der Trennung nach
  – Aktuelle Pensionskassenaus­             möchten sich scheiden lassen.              gezogen. Nun möchten sie sich           Thun gezogen. Nun möchte sich
    weise über die während                  Für die Scheidung ist das ­Gericht         scheiden lassen. Die Scheidung          Frau X. scheiden lassen. Sie
    der Dauer der Ehe angesparten           an ihrem Wohnsitz, also das                auf gemeinsames Begehren kann           kann die Scheidungsklage entwe­
    Guthaben von beiden                    ­Regionalgericht Bern-Mittelland,           sowohl am zuständigen Gericht           der beim zuständigen Gericht
  – Durchführbarkeitserklärung              zuständig.                                 in Bern ( Regionalgericht Bern-         in Bern oder in Thun einreichen.
    der Vorsorgeeinrichtungen                                                          Mittelland ) oder in Thun ( Regio­      Leitet Frau X. das Scheidungs­
    beider ( Art. 280 f. ZPO )                                                         nalgericht Oberland ) eingereicht       verfahren als erste in Bern ein, zieht
  – Allenfalls Scheidungsverein­                                                       werden.                                 dies die Unzuständigkeit des Ge­-
    barung, datiert und von beiden       3.3                                                                                   richts in Thun nach sich. Herr X.
    unterzeichnet                                                                                                              kann das Scheidungsverfahren
  – Belege über aktuelle Ver­
                                         Welches Gericht ist                         Im Falle einer Scheidung auf Klage,       nicht mehr vor das Gericht in
    mögensverhältnisse ( aktuelle        für die Scheidung zu­                       kann sich jeder / jede wahlweise ans      Thun bringen.
    ­Kontoauszüge, inkl. 3. Säule)                                                   ­Gericht seines Wohnsitzes oder an das
  – Aktueller Grundbuchauszug
                                         ständig, wenn wir                            Gericht des Wohnsitzes des /der ­
                                         getrennte Wohnsitze                          anderen wenden. Reichen Sie die Schei­
                                                                                      dungsklage ein, können Sie also ent­
                                         in der Schweiz haben ?                       weder das Gericht an Ihrem oder am
3.2                                      Wenn Sie bereits getrennte Wohnsitze
                                                                                      Wohnsitz Ihres Ehemannes anrufen.
                                                                                      Das zuerst angerufene Gericht zieht
Welches Gericht ist für                  in der Schweiz haben, ist wahlweise          automatisch die Unzuständigkeit des
die Scheidung zustän­                    das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder am
                                         Wohnsitz Ihres Ehemannes zuständig.
                                                                                      ­anderen Gerichts nach sich.
dig, wenn wir beide                      Das zuerst angerufene Gericht zieht ­die
noch einen gemeinsamen                   Unzuständigkeit des anderen Gerichtes
                                         nach sich ( Art. 64 Abs. 1 Bst. a ZPO ).
Wohnsitz haben ?                         Das Gericht, das zuerst angerufen wird,
                                         ist also für die Scheidung zuständig.  
Wenn Sie noch einen gemeinsamen
Wohnsitz in der Schweiz haben, ist das   Für eine Scheidung auf gemeinsames
Gericht an Ihrem gemeinsamen Wohn­       Begehren können Sie sich zusammen
sitz zuständig ( Art. 23 Abs. 1 ZPO ).   wahlweise an eines der beiden ­Gerichte
                                         wenden. Allein dieses Gericht ist zu­
                                         ständig, um die Scheidung auszusprechen
                                         und über die Nebenfolgen ( Unter­
                                         haltsbeiträge, Obhut der Kinder, Kontakt­
                                         recht etc.) zu entscheiden.

38                                                       Ausländerrecht              Scheidung                                                                     39
3.4                                          Wohnsitz in der Schweiz einreichen. Sie      3.5                                      3.6
                                             können Ihm aber zuvorkommen und
Welches Gericht ist                          die Scheidung an Ihrem ausländischen         Welches Gericht ist für                  Welches Recht ist anwend-­
für die Scheidung                            Wohnort einleiten. Lebt Ihr Ehe­-            die Scheidung zuständig,                 bar bei der Scheidung ?
                                             mann im Ausland und Sie in der Schweiz,
zuständig, wenn wir                          können Sie – sofern Sie seit einem           wenn wir beide im                        Bei Scheidung vor Schweizer Gerichten
getrennten Wohnsitz                          Jahr in der Schweiz leben oder S­ chweizer   Ausland leben und beide                  ist stets Schweizer Recht anwend­-
                                             Bürgerin sind – das Scheidungsver­                                                    bar (Art. 61 IPRG; eine staatsvertragliche
haben und einer von                          fahren vor dem Schweizer Gericht Ihres       das Schweizer Bürger­                    Ausnahme existiert z. B. für Iraner­
uns im Ausland lebt ?                        Wohnsitzes einleiten.                        recht haben ?                            innen und Iraner: diese unterstehen
                                                                                                                                   iranischem Recht ).  
Bei einem gemeinsamen Scheidungsbe­          Ist hingegen ein Scheidungsprozess           Grundsätzlich ist in diesem Fall kein
gehren ist das Gericht am Wohnsitz des       bereits im Ausland rechtshängig, kann        Schweizer Gericht zuständig, sondern
Ehemannes oder der Ehefrau zuständig.        sich ein Schweizer Gericht derselben         das Gericht an Ihrem ausländischen       3.7
                                             Sache nicht mehr annehmen. Dasselbe          Wohnsitz. Ausnahmsweise kann ein
Wenn einer von Ihnen im Ausland              gilt natürlich für den Fall, dass das        Schweizer Gericht zuständig sein, wenn
                                                                                                                                   Kann ich ein ausländi­
lebt, ist bei einer Scheidungsklage          ­Verfahren bereits an einem Schweizer        es sich um einen Sonderfall handelt      sches Scheidungsurteil
das Schweizer Gericht am Wohnsitz des         Gericht hängig ist. Wenn Sie sich           und es unmöglich oder unzumutbar ist,
oder der Beklagten zuständig ( Art. 59        in der Schweiz scheiden lassen wollen,      die Scheidung im Ausland durchzu­
                                                                                                                                   in der Schweiz aner­ken­
Bst. a IPRG). Leben Sie im Ausland und        müssen sie also dafür sorgen, dass          führen ( Art. 60 IPRG ). Solche Fälle    nen lassen ?
Ihr Ehemann in der Schweiz, können            Sie das Scheidungsverfahren als Erste       sind allerdings selten.
Sie die Scheidungsklage an seinem             einleiten und es Ihr Ehemann nicht                                                   Ja. Wenn Sie Ihren Zivilstand von v­ er­-
Schweizer Wohnsitz einreichen. Lebt           zuerst im Ausland tut.                                                               heiratet zu geschieden ändern wollen,
Ihr Ehemann im Ausland und Sie                                                                           Beispiel                  z. B. weil Sie wieder heiraten ­möchten,
in der Schweiz, kann Ihr Ehemann die                                                                                               können Sie Ihr Scheidungsurteil in
Scheidungsklage an Ihrem Wohnsitz                             Beispiel                      Herr und Frau X. leben auf den         der Schweiz anerkennen lassen, wenn
in der Schweiz einreichen.                                                                  Philippinen. Das Land kennt das        die folgenden Voraussetzungen erfüllt
                                                Herr X. lebt in Italien, Frau X.            Scheidungskonzept nicht. Des­          sind ( Art. 25 IPRG ):
Alternativ ist bei einer S­ cheidungsklage      seit 3 Jahren in Bern. Jeder kann           halb ist eine Scheidung auf den
das Schweizer Gericht am W    ­ ohnsitz         das Scheidungsverfahren am                  Philippinen nicht möglich und          — Sie wurden vom zuständigen
des Klägers oder der Klägerin ­zustän­dig,      ­Gericht seines Wohnortes ­einleiten.       sie muss in der Schweiz durchge­       ­Gericht geschieden;
wenn sich dieser/diese seit einem Jahr           Dies unter der Voraussetzung,              führt werden.
in der Schweiz aufhält oder S­ chweizer          dass nicht bereits ein anderes Ge­-                                               — Das Scheidungsurteil ist von beiden
Bürgerin bzw. -bürger ist ( Art. 59              richt dafür zuständig ist. Die                                                    Seiten akzeptiert worden;
Bst. b IPRG). Leben Sie also im Ausland          ­Zuständigkeit des zuerst angeru­
und Ihr Ehemann in der Schweiz                    fenen Gerichts zieht nämlich                                                     — Das Verfahren wurde ohne Fehler
und hält er sich bereits seit einem Jahr          die Unzuständigkeit des danach                                                   durchgeführt und das Gericht hat Ihre
in der Schweiz auf oder hat er das                angerufenen Gerichts nach sich.                                                  Rechte nicht verletzt ( Art. 27 IPRG );
Schweizer Bürgerrecht, kann er das
Scheidungsbegehren an seinem                                                                                                       — Kein Verstoss gegen Ordre Public

40                                                            Ausländerrecht              Scheidung                                                                      41
3.8                                     3.10
An wen muss ich                         An wen muss ich
mich wenden ?                           mich wenden ?
Sind Sie Ausländerin und im Kanton      Sie sollten sich an einen in Ihrem
Bern wohnhaft, wenden Sie sich an den   ­Heimatland zugelassenen Anwalt oder
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst,     an eine zugelassene Anwältin wen­-
Aufsichtsbehörde, Team Auslandereig­     den, um das genaue Prozedere zu klären.
nisse. Auf Verfügung einer kantonalen
Aufsichtsbehörde wird die Scheidung
im Zivilstandsregister eingetragen
( Art. 32 IPRG ).

3.9
Kann ich ein
Schweizer Scheidungs­
urteil im Ausland                                                                  Anhang
anerkennen lassen ?
Ja. Wenn Sie im Ausland heiraten
­wollen, eine Erbschaft antreten oder
 Ihren Zivilstand aus anderen Grün­-
 den aktualisieren wollen, müssen
 Sie das Schweizer Scheidungsurteil
 anerkennen lassen. Erst nach der
 gerichtlichen Anerkennung gelten Sie
 ebenfalls in Ihrem Heimatland als
 geschieden.

42                                                      Ausländerrecht
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