DIE GRAUEN EMINENZEN - FAKTISCHE ORGANE 1M FOKUS - RECHT ICHER
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RECHT§ICHER ... IN FÜHRUNGSFRAGEN DIE GRAUEN EMINENZEN - FAKTISCHE ORGANE 1M FOKUS Neben den gewählten oder ernannten Gesellschaftsorganen gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Konstellationen, in denen andere natürliche oder juristische Personen einen massgeblichen Einfluss auf Geschäftsführungsentscheide ausüben. Nicht immer liegt dabei gleich ein sogenanntes fakti- sches Organ vor. Dieser Beitrag gibt anhand praktisch relevanter Beispiele einen Oberdick über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines faktischen Organs. ■ Von Dr. Robert Bernet und Dr. Peter Kühn Formelle (gesetzliche, entscheide auf ausreichend informierter Vorbereitung der Beschlussfassung statutarische) und konfliktfreier Basis getroffen wer- durch die Bereitstellung technischer, Gesellschaftsorgane den (Business Judgement-Rule). Doch kaufmännischer oder juristischer Die von der Generalversammlung der wie weit darf sich der Verwaltungsrat in Grundlagen nicht genügen soll. Damit Aktiengesellschaft gewählten Mitglie- seiner Organfunktion legitimerweise be- sind jedenfalls hierarchisch unterge- der des Verwaltungsrats (bzw. die von einflussen lassen? Und wann hingegen ordnete Angestellte von der Organstel- der Gesellschafterversammlung er- liegt ein sogenanntes faktisches Organ lung und -haftung ausgeschlossen. nannten Mitglieder der Geschäftsfüh- vor? Im Einzelfall stellen sich schwierige в rung der GmbH) haben insbesondere Abgrenzungs- und Haftungsfragen. PRAXISTIPP die unübertragbare und unentziehbare в Aufgabe der Oberleitung der Gesell- Begriff des faktischen Organs Fiir Prokuristen wird es regelmässig schaft. Der Verwaltungsrat kann die Das Bundesgericht bezeichnet als fak- an der ausreichenden organtypischen Geschäftsführung nach Massgabe ei- tisches Organ eine Person, die ohne Entscheidungsbefugnis fehlen, um nes Organisationsreglements an eine ausdrückliche Wahl oder Ernennung faktische Organschaft zu begründen. Geschäftsleitung (CEO, CFO etc.) de- tatsächlichen (formellen) Organen vor- Auch der Sekretär des Verwaltungsrats, der von Gesetzes wegen nicht dessen legieren. Die allenfalls gewählte Revi- behaltene Entscheide trifft oder die Mitglied sein muss, wäre nur dann fak- sionsstelle hat ihren Prüfungsauftrag eigentliche Geschäftsführung besorgt tisches Organ, wenn er tatsächlich er- der ordentlichen oder eingeschränkten und so die Willensbildung der Gesell- heblichen organtypischen Einfluss auf Revision zu erfüllen. Der Liquidator ist schaft massgeblich mitbestimmt. Er- die Entscheide nimmt. zuständig für die Abwicklung und Be- forderlich ist eine erhebliche und nach endigung der Gesellschaftstätigkeiten. der gesetzlichen bzw. statutarischen Bei all diesen Personen (selbst wenn Kompetenzordnung widerrechtliche Klar ist auch, dass ein Aktionär an sie nicht im Handelsregister eingetra- Einflussnahme. (ggf. auch ausserhalb) der Generalver- gen sind) handelt es sich um die klassi- sammlung seine gesetzlichen und sta- schen, formellen und vom zuständigen Umstritten ist, ob dieses weite Be- tutarischen Aktionärsrechte in legiti- Organ gültig gewählten oder ernannten griffsverständnis etwa dahin gehend mer Weise ausüben können muss (z.B. Gesellschaftsorgane. Diese sind auch einzuschränken ist, dass mehr als nur Auskunfts- und Einsichtsrechte, Ab- nach dem Gesetz verantwortlich für einmalige (somit mehrmalige oder an- durch schuldhafte Pflichtverletzungen dauernde) Eingriffe erfolgen müssen. в kausal herbeigeführte Schäden der PRAXISTIPP в Aktionäre oder im Konkursfall auch für Ob im Einzelfall ein faktisches Organ Schäden von Gesellschaftsgläubigern. vorliegt, ist anhand der konkreten Um- Die Drohung des (Gross-)Aktionärs mit stände zu entscheiden. In der Recht- der Abwahl des Verwaltungsrats, um Bei ihrer Entscheidfindung sind die Lei- sprechung und Praxis sind verschiede- etwa einen bestimmten, nicht in der Kompetenz der Generalversammlung tungsorgane der Gesellschaft in aller ne typische Fälle anzutreffen. liegenden Geschäftsentscheid herbei- Regel nicht nur auf sich selbst gestellt, zuführen (z.B. die Entlassung des CEO sondern unterliegen zahlreichen gesell- Typische Fallgruppen oder den Abschluss eines bestimmten schaftsinternen wie äusseren Einflüs- und Praxisbeispiele Unternehmensvertrags) kann eine un- sen. Dies ist auch notwendig und richtig, Weitgehend Einigkeit besteht, dass die zulässige Einflussnahme darstellen. müssen doch rechtmässige Geschäfts- blosse Grundlagenbeschaffung bzw. 6 Ausgabe 08 I September 2020
RECHT§ICHER IN FÜHRUNGSFRAGEN wahl von Verwaltungsräten, Beschlüs- se über Dividendenausschüttung, Sta- tutenänderung, Fusionen), ohne dabei gleich das Risiko einer Organhaftung einzugehen. Der Aktionär ist bekannt- lich nur zur Liberierung seiner verspro- chenen Einlage verpflichtet. Was gilt, wenn der Firmenpatriarch nach seinem formellen Rückzug aus Verwaltungsrat und Geschäftsleitung effektiv nach wie vor die Strippen zieht und dem Verwaltungsratsmitglied Wei- sungen bezüglich seiner Organtätigkeit erte i It? WICHTIGER HINWEIS , Zu weitgehende regelmässige Weisun- gen des Haupt- oder Grossaktionärs an ein fiduziarisches (treuhänderisch tätiges) Verwaltungsratsmitglied im Rahmen eines zu strikten Mandatsver- trags (oder unzulässigen «Verwaltungs- ratsbindungsvertrags») stehen mit der vorrangigen Treuepflicht des Verwal- tungsrats nicht im Einklang. Der Hin- termann als Weisungsgeber wird damit zum faktischen Organ. deren Interesse gewährten Kredit ab- bei wichtigen Geschäften (z.B. Vornah- zusichern. Eine widerrechtliche Beein- me einer M&A-Transaktion) massgeb- flussung der Gesellschaftsorgane liegt lich auf die Expertise externer Berater Darf die (internationale) Konzern- darin in der Regel nicht. verlässt. zentrale selbst direkt vorgeben, wel- che Geschäftsführungsentscheide die Schweizer Gesellschaft im Konzern- WICHTIGER HINWEIS interesse jeweils zu treffen hat? Auch e hierbei gibt es Grenzen. Allerdings ist Allerdings darf die darlehensgebende Anwälte, Steuer-, Unternehmens-, M&A- die Konzernobergesellschaft, selbst Bank nicht zu weit gehen und etwa jed- Berater etc. qualifizieren regelmässig weden wichtigen Verwaltungsrats- oder nicht als faktische Organe. Sie treffen wenn deren Organ gleichzeitig auch Geschäftsführungsentscheid unter ih- die organtypischen Entscheide nicht, Organfunktionen in einer Schweizer ren Genehmigungsvorbehalt stellen, sondern bereiten sie allenfalls vor. Gruppengesellschaft ausübt (Doppel- ansonsten sie zum faktischen Organ organschaft), nicht automatisch ein würde. faktisches Organ derselben, sondern Gewichtige Outsourcing-Partner können erst dann, wenn die Intensität der je nach Umfang und Bedeutung der ih- Konzernweisungen zu stark und der Mitglieder von lediglich beratend tä- nen übertragenen Bereiche (z.B. Perso- Verwaltungsrat der Untergesellschaft tigen Beiräten und Ausschüssen so- nalwesen, Buchhaltung oder Vertrieb) dadurch praktisch übergangen wird. wie z.B. von Finanzinvestoren in den als materielle Geschäftsführungsorga- Verwaltungsrat entsandte Beobachter ne angesehen werden, mit der Folge Darlehensgewährende Banken, Kredit- ohne Stimmrecht und der zur Teilnah- eines gewissen Haftungsrisikos aus geber und andere Gesellschaftsgläubi- me an Verwaltungsratssitzungen be- aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. ger versuchen (legitimerweise), mit ih- rechtigte Vertreter der Anleihensgläu- ren vertraglich vorgesehenen Einsichts-, biger qualifizieren regelmässig nicht Entsenden Körperschaften des öf- Zustimmungs-, Kündigungs- und sonsti- als faktische Organe. fentlichen Rechts wie Bund, Kanton, gen Rechten, ggf. mit der Verpflichtung Bezirk oder Gemeinde Vertreter in die zur Einhaltung bestimmter Finanzkenn- Gleiches gilt im Ergebnis, wenn sich Verwaltungsräte der von ihnen kon- zahlen und Stellung von Sicherheiten eine Gesellschaft in bestimmten Situ- trollierten privaten Gesellschaften, so ihren der Gesellschaft gerade auch in ationen (z.B. bei einer Sanierung) oder können dahinterstehende Regierungs- Ausgabe 08 I September 2020 7
RECHT§ICHER ... IN FÜHRUNGSFRAGEN mitglieder, Behördenleiter und letztlich für den Schaden verantwortlich, den Verwaltungsräte als formelle Gesell- sogar das betreffende Gemeinwesen sie durch absichtliche oder fahrlässi- schaftsorgane für allfällige Schäden, als faktisches Organ in Betracht kom- ge Verletzung ihrer Pflichten adäquat die durch faktische Organe verursacht men. So z.B., wenn der kantonale Ge- kausal verursacht haben. Analog be- werden, jedenfalls wenn sie die fak- sundheitsdirektor direkt oder über ei- steht eine Regelung zur Revisionshaf- tische Organschaft hätten erkennen nen entsandten weisungsgebundenen tung bei der Prüfung der Jahres- und und verhindern können. Daneben haf- Vertreter derart massiv in die Geschäf- Konzernrechnung, der Gründung, der ten auch die faktischen Organe selbst te der Spitalbetriebsgesellschaft hin- Kapitalerhöhung oder Kapitalherabset- aus aktienrechtlicher Verantwortlich- einwirkt, dass er sich als der eigent- zung. Da gewisse Organe in ihren Be- keit und ggf. aus Delikts-/Strafrecht. liche Entscheidungsträger gebart und reichen eine Garantenstellung haben, somit faktisch den Willen des Staates kommen auch Haftungstatbestände Einem faktischen Organ soll nach durchsetzt. bei Unterlassen in Betracht. Ansicht der Rechtsprechung grund- sätzlich einzig bei Schäden aufgrund Ferner ist die — nicht von der General- verspäteter Bilanzdeponierung eine versammlung ordnungsgemäss ge- Haftungserleichterung gegenüber for- wählte — sogenannte faktische Revi- mellen Organen zukommen können. sionsstelle denkbar, die gleichwohl Für Verwaltungsräte praktisch sehr be- Abschlussprüfungen zuhanden der deutsam ist die strenge Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge Generalversammlung durchführt und (Art. 52 AHVG), vor allem im Konkursfall. hierbei allenfalls Schäden verursacht. Nach der Rechtsprechung kann davon D(irectors)&O(fficers)-Versicherungen Ebenso wie die sogenannte faktischen auch ein faktisches Organ betroffen decken faktische Organschaft oftmals Liquidatoren spielen diese Fälle in der sein, etwa eine Konzernobergesellschaft. im Grundsatz mit ab, allerdings sind Praxis eine vergleichsweise geringe die Versicherungsbedingungen im Ein- Rolle. zelfall wie üblich genau zu studieren. Faktische Organschaft ist ein unrecht- Haftung und D&0-Versicherung mässiger Zustand. Daher haften die Liegt ein faktisches Organ vor, so hat dieses grundsätzlich die gleichen Pflichten und Verantwortlichkeit wie das entsprechende formelle Organ. WICHTIGER HINWEIS Der formell gewählte Verwaltungsrat e (selbst dann, wenn er ein eigentlicher AUTOREN Dr. Robert Bernet, LL.M., ist Rechtsanwalt, Partner und Co-Head des Corporate/M&A-Teams Die Mitgliederdes Verwaltungsrats und «Strohmanm» ist) kann sich seiner (dif- bei VISCHER. alle mit der Geschäftsführung oder mit ferenziert solidarischen) Verantwort- Dr. Peter Kuhn, LL.M., ist der Liquidation befassten Personen lichkeit nicht durch den Hinweis auf die 1 í~. . Rechtsanwalt und Counsel sind sowohl der Gesellschaft als auch y.. im Corporate/M&A-Team (Mit-)Haftung eines faktischen Organs den einzelnen Aktionären und — im entziehen. bei VISCHER. Konkursfall — Gesellschaftsgläubigern ZfU -Zentrum für UnternehmungsfuhrungAG Zürcherstrasse 59 - Postfach - CH-8800 Thalwil -Telefon +41 44 722 85 85 - info@zfu.ch - zfu.ch Was kommt, was wird Auszug aus dem aktuellen Seminar-Angebot und was sich ändert? Es Mit Unternehmensdynamik aus der Krise 17.-1 8.09.2020 ist unsicher! Sicher ist: zfu.ch/go/unk I CHF 2980.- I Hotel Panorama Resort, Feusisberg Wir brauchen sinnvolle Führen im Grenzbereich 27.10 2020 zfu.ch/go/fib I CHF 1490.- I Hotel Belvoir, Rüschlikon Konzepte für den High Performance Organisation 21.-22.10.2020 Zukunftserfolg! zfu.ch/go/hpo I CHF 2980.- I Hotel Panorama Resort, Feusisberg Das Anti-Jammer Seminar 22.10.2020 Weitere Information zum Angebot finden Sie zfu.ch/go/aja I CHF 1490.- I Hotel Belvoir, Rüschlikon unter: www.zfu.ch Resilienz - mit innerer Stärke Herausforderungen meistern 15.09.-16.09.2020 Gerne senden wir Ihnen per Mail oder Post zfu.ch/go/fks I CHF 3285.-1 Hotel Panorama Resort, Feusisberg unseren neuen Seminar-Katalogzu: info@zfu.ch oder 044 722 85 85 8 Ausgabe 08 ј September 2020
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