Die gymnasiale Oberstufe an der Fritz-Bauer-Gesamtschule
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Die gymnasiale Oberstufe an der Fritz-Bauer- Gesamtschule Andre Kentenich Impressum: Schulleitungsteam der Fritz-Bauer-Gesamtschule
Informationsveranstaltung der Einführungsphase Veranstaltung gem. § 5 APO-GOSt Beratungslehrer*in Abitur 2022: Frank Wortmann & Claudia Nothelle Abteilungsleitung 3: Norman Weber
TOP 1. Informationen zum Aufbau der Q-Phase 2. Information über die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung und die Bildung der Gesamtqualifikation (VV 5.1 zu § 5 APO-GOSt) 3. Informationen zu den Pflichtbedingungen und LK- Wahlen 4. Informationen zur LK-Wahl 5. Organisatorisches
Die S II im Überblick Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Block I) → FHR 1. Jahr der Qualifikationsphase schul. Teil → Mittlerer Versetzung (mittlerer Schulabschluss) Schulabschluss Einführungsphase (aus: Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen. Informationen für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2018 in die gymnasiale Oberstufe eintreten. Hrsg. v. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2017, S. 4)
Qualifikationsphase • umfasst die Jahrgangsstufen 12 und 13 • Wahl von Grund- und Leistungskursen: • 2 Leistungskurse • 8 Grundkurse ab Jg. 12.1. • ab 12.1. werden Punkte für das Abitur gesammelt • im Abitur 2 Leistungskurse und 2 Grundkurse • Abiturfächer müssen ab 12.1. Klausurfächer sein • mögliche Abiturfächer müssen bereits ab Beginn der EF angewählt worden sein
TOP 2: Information über die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung und die Bildung der Gesamtqualifikation (VV 5.1 Abs. b zAPO-GOSt
Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B Der Erwerb der Allgemeinen Hoch- schulreife ist an die Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus Block I: Zulassung zur Abiturprüfung Block II: Abiturprüfung.
Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 1. Schritt: Vier Voraussetzungen werden geprüft: ▪ Pflichtbelegungen gemäß § 28 APO-GOSt B ▪ Belegung von mindestens 38 anrechenbaren Kursen (30 GK und 8 LK) ▪ In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. ▪ kein Kurs mit null Punkten in den Fächern mit Belegungsverpflichtung ▪ Feststellung der Defizite: 35 - 37 Kurse: maximal 7 Defizite, darunter höchstens 3 in den LK 38 - 40 Kurse: maximal 8 Defizite, darunter höchstens 3 in den LK
Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 2. Schritt Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (27 Grundkurse und 8 Leistungskurse), darunter die Pflichtbelegungen 1. 4 Kurse Deutsch 2. 4 Kurse einer durchgehend belegten Fremdsprache 3. 2 Kurse Kunst/Musik/Literatur 4. 4 Kurse einer durchgehend belegten Gesellschaftswissenschaft 5. 2 Kurse Geschichte 6. 2 Kurse Sozialwissenschaften 7. 4 Kurse Mathematik 8. 4 Kurse einer durchgehend belegten Naturwissenschaft 9. 2 Kurse des schwerpunktbildenden Faches (Fremdsprache oder Naturwissenschaft) aus Q2 10. 2 Kurse Religion bzw. Philosophie 11. 4 Kurse Sport
Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 3. Schritt Addition der Punkte in den 35 Kursen zu einer Gesamtpunktzahl, Leistungskurspunkte zählen doppelt, Grundkurse einfach. Ein Projektkurs kann nur dann angerechnet werden, wenn beide Halbjahreskurse eingebracht werden.
Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 4. Schritt Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 35 Pflichtkursen: Division der Gesamtpunktzahl durch 43 (27 Grundkurse + 2 x 8 Leistungskurse) Anwendung der Formel zur Ermittlung der vorläufigen Gesamtpunktzahl: EI = (P : S) x 40 EI = Ergebnis der Gesamtpunktzahl in Block I P = Punkte, die in den anrechenbaren Kursen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden. S = Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der „Kurse“)
Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 5. Schritt Schrittweise Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse, die über der bisher ermittelten durchschnittlichen Punktzahl liegen (maximal 5, da insg. maximal 40 anrechenbare Kurse eingebracht werden können), Addition der jeweiligen zusätzlichen Punkte zur bisherigen Gesamtpunktzahl bei 35 Kursen, Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl 6. Schritt Ermittlung der endgültigen Gesamtpunktzahl für die Zulassung unter nochmaliger Anwendung der Formel: EI = (P : S) x 40 Die Gesamtpunktzahl für Block I beträgt mindestens 200 Punkte und höchstens 600 Punkte.
Abi- anrec EF Q Q Q Q henba fach 1.1 1.2 2.1 2.2 re Kurse Beispiellaufbahn 1 D LK 6* 7* 6* 7* 4 2 E LK 5* 6* 6* 6* 4 Berechnung 1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare 3 MU 10* 10* 9* 9* 4 Kurse, kein Kurs mit null Punkten, 2 Defizite in PL 2. 35 Kurse (siehe *) 4 GE 3. 6* 6* 6* 6* 4 3. Gesamtpunktzahl: Leistungskurse: 49 Punkte x 2 = 98 Punkte 5 SW 5* 5* 2 Grundkurse: 187 Punkte 6 EK 10* 9* 9* 8* 4 285 Punkte 4. Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl: 7 M 5* 5* 5* 5* 4 285 Punkte : 43 = 6,627… Anwendung der Formel: (P : S) x 40 8 BI 4. 6* 7* 6* 6* 4 (285 : 43) x 40 = 265,1 →265 5. Gibt es anrechenbare Kurse über 6 Punkten? (siehe **) 9 CH 7** 8** 7** 8** 4 SP in Q 2.2, CH in Q 1.1+2 + 2.1+2 (zus. 39 Punkte) Addition: 285 + 39 = 324; 10 PL 4* 3* 2 Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl: 324 : 48 11 SP 9* 9* 9* 9** 4 = 6,75 6. Anwendung der Formel: (P : S) x 40 anrechenbare Kurse 10 10 10 10 40 (324 : 48) x 40 = 270 Ergebnis WS 34 34 101 Durch die Einbringung von 40 statt 35 anrechenbaren Kursen T 33 erhöht sich die Gesamtpunktzahl um 5 Punkte.
Abi- anrec EF Q Q Q Q henba fach 1.1 1.2 2.1 2.2 re Kurse Beispiellaufbahn 1 D 5* 5* 6* 6* 4 Berechnung 2 E LK 7* 9* 7* 8* 4 1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare Kurse, kein Kurs mit null Punkten, kein Defizit 3 L8 5 8 2 2. 35 Kurse (siehe *) 3. Gesamtpunktzahl: 4 KU LK 11* 12* 11* 12* 4 Leistungskurse: 77 Punkte x 2 = 154 Punkte 5 EK 4. 10* 10* 10* 10* 4 Grundkurse: 204Punkte 358 Punkte 6 GE 5* 5* 2 4. Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl: 358 Punkte : 43 = 8,325… 7 SW 6* 6* 2 Anwendung der Formel: (P : S) x 40 8 M 3. 5* 6* 5* 7* 4 (358 : 43) x 40 = 333 5. Gibt es anrechenbare Kurse über 8 Punkten? 9 BI 9* 9* 8* 9* 4 keine 10 CH 8 8 9* 7* 4 Ergebnis 11 ER 10* 10* 2 Durch die Einbringung zusätzlicher anrechenbarer Kurse würde sich die Gesamtpunktzahl nicht erhöhen. 12 SP 9* 9* 8* 8 4 anrechenbare Kurse 10 10 10 10 40 WS 36 34 34 104 T
TOP 3: Informationen zu den Pflichtbele- gungen und den LK-Wahlen
Pflichtbereich Wochenstunden und Kurse Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr. ➔ Anzahl der Wochenstunden in der gymn. Oberstufe: insgesamt 102 (Schullaufbahn unterhalb dieser Grenze ist fehlerhaft!); Wochenstunden Ø 34 WoStd in Einführungsphase (EF) § 8 Abs. 1 APO-GOSt B Ø 34 WoStd in Qualifikationsphase (Q1.1-Q2.2) § 11 Abs. 1 APO-GOSt B Ausgleichsmöglichkeit: • zwischen den beiden Halbjahren der EF • zwischen den vier Halbjahren der Q-Phase Eine Schullaufbahn unterhalb der Grenze von durchschnittlich je 34 WoStd sowohl in EF als auch in Q1-2 ist fehlerhaft.
Leistungskurse – Grundkurse in der Qualifikationsphase (Q 1.1 – Q 2.2) 2 Leistungskurse - 8. Grundkurse oder und - Vertiefungsfächer 7 Grundkurse Belegverpflichtung insgesamt: 38 - 40 anrechenbare Kurse Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Vertiefungskurse : 2-stündig
Klausurverpflichtungen Qualifikationsphase: ▪ die vier Abiturfächer, ▪ Deutsch, ▪ Mathematik, ▪ eine Fremdsprache (immer die neu einsetzende FS), ▪ eine weitere Fremdsprache oder ▪ ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlich- technischen Bereich Sonderregelungen im letzten Halbjahr!
„Besondere“ Fächer Kursangebot der künstlerischen Fächer • Kunst oder Musik • oder Literatur (nur Q1) Zusatzkurse • Geschichte oder Sozialwissenschaften (nur Q2)
Wahl der vier Abiturfächer (2 LK und 2 GK) • Zwei Fächer aus dem Kanon „Deutsch, Mathematik, Fremdsprache“ • Abdeckung aller drei Aufgabenfelder • Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik oder Englisch sein. ------------------------------------------------------------------ →endgültige Wahl des 3. bzw. 4. Abiturfaches erst in der Q 1.2
Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, E) Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften - Naturwissenschaft + Kunst / Musik ➔ Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: • die Wahl von Kunst / Musik • die Wahl von zwei Fremdsprachen • die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften
TOP 4: Informationen zur LK-Wahl
Die LK-Fächer Schiene 1 Schiene 2 • Deutsch • Biologie • Mathematik • Geographie • Englisch • Geschichte • Sozialwissenschaften →ein Fach aus dieser Schiene → ein Fach aus dieser ist der 1. LK Schiene ist der 2. LK
TOP 5: Organisatorisches
Ablauf der LK-Wahl 2020: Aufgrund der aktuellen Situation findet die LK-Wahl in diesem Jahr von Zuhause statt. Ablauf: ▪ Die Beratungslehrer versenden die LuPO-Dateien und eine ausführlichen Anleitung an die SuS. ▪ Die SuS führen die Wahl Zuhause durch und senden die LuPO-Dateien zurück an die Beratungslehrer bis zum 11.05.2020, 12.00 Uhr. ▪ Die Beratungslehrer prüfen die Wahlen und laden SuS mit intensivem Beratungsbedarf in die Schule ein.
Kontaktmöglichkeiten Beratungslehrer*in Claudia Nothelle: claudia.nothelle@fbges.de Frank Wortmann: frank.wortmann@fbges.de Abteilungsleitung 3: Norman Weber: norman.weber@fbges.de
Unsere Koordinaten Unsere Homepage: Unser Sekretariat: http://www.fritz-bauer- gesamtschule.de/ Frau Bomert Frau Zillmann Frau Bruker Öffnungszeiten: E - Mail: sekretariat@fbges.de Tel.: 02241/ 165098-0 MO-FR: 07:30 bis 09:00 10:00 bis 14:00 Schülersprechzeit: große Pause (10:20 bis 10:50)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fritz-Bauer-Gesamtschule Gesamtschule der Stadt Sankt Augustin 04.05.2020
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