Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2023 FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER - Schiller-Gymnasium ...
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IM PRE S S U M HERAU SGE B E R : Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart Fax 0711 279-2838 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de www.km-bw.de REDAKTIO N : VERANTWORTLICH: Tanja Sommerfeld, Thomas Hindermann, Dr. Christian Mellwig, Dr. Veronika Nölle, Dieter Saile, Jan Wohlgemuth, Jana Bursian, Claudia Stuhrmann, Katja Wachholtz MITARBEIT: Izlem Dogan, Dr. Dennis Hannemann, Julian Burgert, Dr. Christian Langmann, Florian Lautenschlager, Rüdiger Montag, Alexander Disch, Dr. Christine Niens, Peter Friedrich Pfeifle, Heiko Schmitt, Dr. Peter Stein, Stefanie Wally, Dr. Petra Zachmann, unter Beteiligung des Landesschülerbeirats FO TO S: Adobe Stock, 123RF G ESTALT U N G : www.part-design.de DRU CK: Bonifatius GmbH, Paderborn AU FLAG E : 80.000 November 2020 Nachbestellungen sind per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de oder per Fax 0711 279-2838 möglich. 2
Liebe Schülerinnen und Schüler, auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife sind Sie verlangen. Das Wissen und die Kompetenzen, die Sie in mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe in die Ihrer bisherigen Schullaufbahn erworben haben, können entscheidende Phase eingetreten. Sie bereiten sich damit Sie dabei gut verwenden und zugleich ausbauen. direkt auf die akademischen Anforderungen eines Studi- ums an einer Hochschule oder auf die berufspraktischen Die Kursstufe gliedert sich in einen Pflichtbereich und Ansprüche einer anspruchsvollen Berufsausbildung vor. einen Wahlbereich, den Sie individuell gestalten können. Im Unterschied zur Unter- und Mittelstufe haben Sie nun Der Erwerb sowohl breiter als auch vertiefter Allgemein- die Chance, Ihren eigenen Neigungen und Interessen bildung mit dem Ziel der allgemeinen Studierfähigkeit, mit größerer Freiheit nachzugehen und dort Leistung zu individuelle Profilbildung und die Motivation für erbringen. selbstständiges Denken – das alles bedeutet „gymnasi- ale Oberstufe“. Sie werden dazu auf hohem Niveau in Den Abschluss Ihrer Schullaufbahn bildet die Abitur- Sprachen, den Naturwissenschaften, den Geisteswis- prüfung, die aus mehreren Komponenten besteht und senschaften sowie im musisch-ästhetischen Bereich bzw. auf die Ihre Lehrerinnen und Lehrer Sie gut vorbereiten beruflichen Profilbereich ausgebildet. Dabei lernen Sie werden. Was sich dahinter genau verbirgt und wie Sie vermehrt eigenverantwortlich, Sie arbeiten projektorien- Ihre weitere Schulzeit in der Kursstufe der gymnasialen tiert, urteilen interdisziplinär und können zugleich eigene Oberstufe erfolgreich gestalten können – das erläutert Schwerpunkte setzen. Stärker als Sie es bisher kennen, der vorliegende Leitfaden. liegt deshalb die Verantwortung für Ihren Bildungserfolg von nun an bei Ihnen. Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche und erfolg- reiche Schulzeit in der gymnasialen Oberstufe und viel Die beiden kommenden Jahre werden Sie herausfordern Erfolg für das Abitur. und Ihnen erhebliche Leistungen und vollen Einsatz ab- Redaktion Kultusministerium 3
I N HALT DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN ALLGEMEIN BILDENDEN GYMNASIEN UND GEMEINSCHAFTSSCHULEN 5 1. DIE EINFÜHRUNGSPHASE 5 1.1 Allgemeine Hinweise 1.2 Informationen 2. DIE K U R S WA H L E N 6 2.1 Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder 2.2 Kursarten 2.3 Leistungsfächer 7 2.4 Basisfächer 2.5 Regelung zur Belegung der Fremdsprachen an der Gemeinschaftsschule 3. DIE LEISTUNGSMESSUNG 8 3.1 Notengebung 3.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 3.3 Zeugnisse 4. DIE ABITURPRÜFUNG 9 4.1 Allgemeine Hinweise 4.2 Die schriftlichen Prüfungen 4.3 Die mündlichen Prüfungen 4.4 Wahl der Prüfungsfächer 5 . G E S A M T Q U A L I F I K AT I O N 12 5.1 Übersicht 5.2 Block I 5.3 Block II 13 5.4 Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl 5.5 Tabelle für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses 14 bei schriftlicher und mündlicher Prüfung 6. ZEITLICHER ÜBERBLICK 15 7. BESONDERHEITEN 16 7.1 Besondere Lernleistung 7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung 7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum oder gesellschaftliches Engagement in Gremien anstelle des Seminarkurses 7.2 Wirtschaft als Leistungsfach 7.3 Religionslehre und Ethik 7.4 Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum 17 8 . WA H L B E I S P I E L E 19 9 . G E S A M T Q U A L I F I K AT I O N U N D W I E D E R H O L U N G 20 9.1 Gesamtqualifikation 9.2 Wiederholung DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN BERUFLICHEN GYMNASIEN 21 EINTRITT IN DAS 3-JÄHRIGE BERUFLICHE GYMNASIUM 22 1. EINGANGSKLASSE 23 2. JAHRGANGSSTUFEN 1 UND 2 25 2.1 Profilfächer – Kernfächer 26 2.2 Kursangebot 27 2.3 Pflichtbelegung 28 2.4 Besondere Lernleistung 31 3. DIE ABITURPRÜFUNG 32 3.1 Die schriftliche Prüfung 3.2 Die mündliche Prüfung 4 . L E I S T U N G S B E W E RT U N G 40 4.1 Punktesystem und Noten 4.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 4.3 Niveaubestätigung nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) 5 . G E S A M T Q U A L I F I K AT I O N 40 5.1 Block I – Leistungen aus den Kursen 5.2 Block II – Leistungen aus der Abiturprüfung 42 5.3 Schema für die Gesamtqualifikation im Abitur 43 6. ZEITLICHER ÜBERBLICK 44 7. NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG 44 SONSTIGES 45 1. Fachhochschulreife 45 2. Auslandsaufenthalte 46 K U R S WA H L B O G E N ( M u s t e r ) 48 ZEUGNIS (Muster) 50 4
Die gymnasiale Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Der vorliegende Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg Gymnasien der Normalform – AGVO)“ zu Grunde. durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als Dieser Leitfaden versteht sich als eine Informations- Grundlage für das Gespräch mit der Oberstufen- schrift. Rechtlich verbindlich ist allein der amtliche beraterin oder dem Oberstufenberater dienen. Wortlaut der im Gesetzblatt verkündeten Rechts- Dem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultus- verordnung, der eingesehen werden kann unter: ministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften 1. Die Einführungsphase 1.1 ALLGEMEINE HINW EI SE Zur Klärung der eigenen Interessen und Neigungen Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine dienen das Entscheidungstraining www.bw-best.de einjährige Einführungsphase (Klasse 10 am Gym- oder der Orientierungstest www.was-studiere-ich.de. nasium beziehungsweise Klasse 11 an der Gemein- Informationen zu allen Fragen des Studierens – von schaftsschule) und eine zweijährige Qualifikations- den Hochschularten und Studiengängen über die phase. Die Qualifikationsphase wird auch als Studienplatzvergabe und -zulassung bis zum Thema Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe oder Finanzierung – finden sich auf www.studieninfo-bw. Jahrgangsstufen 11 und 12 beziehungsweise 12 und de oder in der Broschüre „Studieren in Baden- 13) bezeichnet und umfasst die Schul-/Kurshalbjah- Württemberg“. Individuelle Informations- und re 1 bis 4. Während der Einführungsphase finden Beratungsgespräche bieten die Studienberatungen Informationsveranstaltungen an der Schule statt, in der Hochschulen und die Agentur für Arbeit an. denen Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe Bitte nutzen Sie das Beratungs- und Unterstützungs- und Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten. Gegen Ende angebot Ihrer Schule. der Einführungsphase finden die Kurswahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, welche Kurse Präsenzpflicht Sie in der Qualifikationsphase besuchen möchten. Auszug aus § 1 der Schulbesuchsverordnung vom Für den Übergang von der Einführungsphase in 21. März 1982 (GBl. Seite 176; K. u. U. Seite 387), die Kursstufe ist eine Versetzung erforderlich. Die zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer 2018 (GBl. Seite 280, 294): werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet. Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besu- chen und die Schulordnung einzuhalten. […] 1.2 I N FORMATIONEN (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts- Berufliche Orientierung veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium oder als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. […] eine Ausbildung empfehlen wir Ihnen, sich vor der Auszug aus § 11 AGVO: Kurswahl umfassend sowohl über die Anforderun- (1) […] Es besteht die Pflicht, an den gewählten gen des gewünschten Studienfaches bzw. der ge- Kursen und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig wünschten Studienfächer zu informieren als auch teilzunehmen. […] eigene Interessen und Neigungen zu reflektieren. 5
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 2. Die Kurswahlen Die Kurswahlen finden während der Einführungs- 2 . 1 P F L I C H T- /WA H L B E R E I C H U ND phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die AUFGABENFELDER Kurse für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest. Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. allein die Schulleitung, die ausgehend von den vor- Hierbei sind auch innerhalb des Pflichtbereichs handenen Lehrerwochenstunden das Kursangebot bestimmte Wahlmöglichkeiten gegeben. zusammenstellt. Mit der Wahl eines Kurses besteht Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tat- werden drei Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch- sächlich zustande kommt. künstlerisch; gesellschaftswissenschaftlich; mathema- tisch-naturwissenschaftlich-technisch) zugeordnet. Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehr- 2 . 2 K U R S A RT E N kraft, die dieses Fach unterrichtet. Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase umfassen zwei, drei, vier oder fünf Unterrichtsstun- Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse den pro Woche. Die Kurse der besonderen Lern- oder ein Austritt aus einem Kurs nur in beson- leistung „Seminarkurs“ (siehe Ziffer 7.1.1) werden ders begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der in der Regel dreistündig angeboten. Jahrgangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. AU FG ABEN FELD PFLICHTBEREICH WA H L B E R E I CH I Deutsch spätestens in der sprachlich- Einführungsphase als literarisch- spätestens in Klasse 8 Arbeitsgemeinschaft begonnene künstlerisch begonnene Fremdsprache: Fremdsprache: Englisch, Französisch, Latein, Französisch, Latein, Griechisch, Griechisch, Russisch, Spanisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch Chinesisch, Japanisch, Türkisch Musik, Bildende Kunst Vertiefungskurs Sprache, Literatur, Literatur und Theater II Geschichte, Geographie, Philosophie, gesellschafts- Gemeinschaftskunde, Psychologie wissenschaftlich Wirtschaft, Religionslehre/Ethik III Mathematik Vertiefungskurs Mathematik, mathematisch- Darstellende Geometrie, naturwissenschaftlich- Biologie, Chemie, Physik Digitale mathematische Werkzeuge**, technisch Astronomie, Informatik* Informatik, Geologie NwT* ohne Zuordnung Sport zu einem Aufgabenfeld * Angebot im Rahmen eines Schulversuches ** ehemals Problemlösen mit einem Computer Algebra System 6
2.3 LE ISTUNGSF ÄCHER Die Basisfächer in Deutsch, Mathematik, den Fremd- Leistungsfächer werden auf erhöhtem Anforde- sprachen und den Naturwissenschaften sind dreistün- rungsniveau unterrichtet, d. h. über die allgemeine dig, alle anderen Basisfächer dagegen zweistündig. Orientierung im Bereich des Faches und der Si- cherung einer breiten Grundbildung hinaus ist die Die zweistündigen Kurse in Geographie und Vermittlung erweiterter und exemplarisch vertiefter Gemeinschaftskunde werden in der Regel wie folgt Kenntnisse und Kompetenzen Kennzeichen des angeboten, soweit die Schule von der Bindung der Leistungsfachs. In den vier Halbjahren der Kursstu- Kurse an die Schulhalbjahre nicht abweicht: fe müssen im Umfang von je fünf Wochenstunden drei Leistungsfächer aus dem Pflichtbereich belegt werden. 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr Bei der Wahl der Kurse in den Leistungsfächern ist Gemein- Geographie Geographie Gemein- Folgendes zu beachten: schafts- schafts- 1. Zwei der drei Leistungsfächer sind die Fächer kunde kunde Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine Ist das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so ist das Naturwissenschaft. Fach Gemeinschaftskunde mindestens im ersten und 2. In der schriftlichen und mündlichen Abitur- das Fach Geographie mindestens im dritten Halb- prüfung müssen insgesamt alle drei Aufgaben- jahr zu belegen. Weicht eine Schule von der oben felder abgedeckt sein. Zudem müssen Deutsch angegebenen Reihenfolge ab, ist im Fach Gemein- und Mathematik Gegenstand der schriftlichen schaftskunde das erste unterrichtete und im Fach oder mündlichen Abiturprüfung sein. Geographie das zweite unterrichtete Kurshalbjahr zu Aus den beiden genannten Bedingungen ergibt sich besuchen. für den Fall, dass weder Deutsch noch Mathematik als Leistungsfach gewählt wird, dass das weitere Wer vom Fach Sport befreit ist, hat stattdessen Leistungsfach ein Fach aus dem gesellschaftswissen- zusätzliche Kurse in entsprechender Anzahl in an- schaftlichen Aufgabenfeld sein muss. deren Basisfächern (aus Pflicht- oder Wahlbereich) zu besuchen. 2.4 B A SISF ÄCHER Basisfächer werden auf grundlegendem Anforde- Über die Pflichtbelegung hinaus sind gegebenen- rungsniveau unterrichtet, d. h. sie sind auf eine falls weitere Fächer aus dem Pflicht- und Wahl- allgemeine Orientierung im Bereich des Faches und bereich, abhängig vom Angebot der Schule zu die Sicherung einer breiten Grundbildung ausgerich- belegen. Insgesamt werden pro Halbjahr durch- tet. Im Rahmen des Kursangebots der Schule wählen schnittlich mindestens 32 Wochenstunden besucht. Sie neben den zwölf fünfstündigen Kursen in den Es besteht die Pflicht, an den gewählten Kursen Leistungsfächern mindestens 30 Kurse in weiteren und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig teilzuneh- Fächern, wobei der Seminarkurs im Umfang von 2 men. Kursen berücksichtigt werden kann. Insgesamt müssen Sie folgende Fächer durchgängig 2.5 REGELUNG ZUR BELEGUNG DER FREMD- über vier Halbjahre hinweg belegen, soweit nicht SPRACHEN AN DER GEMEINSCHAFTSSCHULE bereits als Leistungsfach belegt: Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 11 entwe- der Französisch oder Spanisch als neu beginnende Deutsch zweite Fremdsprache belegt haben, müssen diese Mathematik Fremdsprache in allen vier Kurshalbjahren im Um- eine Fremdsprache fang von jeweils vier Wochenstunden fortführen. (spätestens ab Klasse 8 begonnen) eine Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik) eine weitere Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine weitere Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik) Geschichte Geographie und Gemeinschaftskunde Religionslehre oder Ethik Bildende Kunst oder Musik Sport 7
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 3. Die Leistungsmessung 3. 1 N O TEN G EBU N G In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und mit den ihnen zugeordneten Punkten bewertet. Bei der Leistungsbewertung werden die Punkte nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet: Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht UNTERPUNKTET werden, gilt als „unterpunktet“. 3. 2 KLAU SU REN U N D A N D E R E Eine zusätzliche GFS können Sie freiwillig in einem LEI STU N G SN ACHW E I S E weiteren Fach erbringen. Die Wahl des Fachs In den Leistungsfächern müssen Sie in den ersten erfolgt spätestens mit dem Eintritt in das vierte drei Schul-/Kurshalbjahren jeweils mindestens je Schulhalbjahr. zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur schreiben. Im Leistungsfach Sport Außerdem können besondere Leistungen in den sind in den ersten beiden Halbjahren zusammen Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im mindestens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr Fach Musik und im Rahmen der Schulsportwettbe- mindestens eine Klausur) und im dritten und werbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend vierten Halbjahr jeweils mindestens eine Klausur trainiert für Paralympics“ im Fach Sport (unter zu schreiben. Maßgabe der Anforderungen der fachpraktischen In den Basisfächern (außer im Fach Sport) ist in Prüfung im Fach Sport) bei der Leistungsbewertung jedem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach in den Kursen auf Ihren Antrag hin berücksichtigt zu schreiben. werden. Zusätzlich zu den Klausuren sind gleichwertige 3.3 ZEUGNISSE Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) vorge- Sie erhalten für jedes Schul-/Kurshalbjahr ein Zeug- sehen: schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter nis über die in den einzelnen Kursen erreichten auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaft- Leistungen. Zudem werden Bewertungen über Ver- lichen Bereich), Referate, mündliche Prüfungen halten und Mitarbeit in den Zeugnissen angegeben. oder anderweitige Präsentationen. Diese Leistungen sind in den ersten drei Schulhalbjahren in drei Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife und zu wählenden Fächern zu erbringen. Die Wahl in den Zeugnissen am Ende der beiden Jahrgangs- der Fächer erfolgt spätestens innerhalb von sechs stufen wird in den modernen Fremdsprachen das Wochen nach Beginn des Unterrichts im ersten jeweils erreichte Sprachniveau gemäß dem Ge- Schulhalbjahr. meinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgebracht. 8
4. Die Abiturprüfung 4.1 ALLGEMEINE HINW EI SE 4. 3 D I E MÜ N D L I C H E N P R Ü F U N G E N Die Abiturprüfung findet im vierten Schul-/Kurs- Die Aufgaben für die mündlichen Prüfungen wer- halbjahr statt. Sie gliedert sich in einen schriftlichen den aufgrund von Vorschlägen der Fachlehrkraft im und einen mündlichen Teil. Hierbei haben Sie fünf Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahr- Prüfungsfächer: drei schriftliche und zwei mündli- gangsstufen gestellt. Sie werden Ihnen schriftlich che. vorgelegt, und Sie können sich etwa 20 Minuten Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung dauert Abiturprüfung kann nur dann erfolgen, wenn zu etwa 20 Minuten. diesem Zeitpunkt das Bestehen des Abiturs noch möglich ist (vgl. Ziffer 8.1). Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli- chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig 4.2 DIE SCHRIFTLICH EN PRÜ FU N G EN gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzen- Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in den drei den festgelegt werden. Leistungsfächern. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden 4. 4 WA H L D E R P R Ü F U N G S F Ä C H E R vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt. Bei der Wahl Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie dar- auf achten, dass Deutsch und Mathematik Prüfungs- Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen fächer sind, alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil 2.1) abgedeckt werden und nicht mehr als 40 Kurse und einer Kommunikationsprüfung. Die erreich- anrechnungspflichtig werden. te Punktzahl des schriftlichen Teils wird dreifach und die in der Kommunikationsprüfung erreichte Die schriftliche Prüfung legen Sie in Ihren Leis- Punktzahl einfach gewichtet. tungsfächern ab. Die Kommunikationsprüfung wird im vierten Schulhalbjahr von Ihrer Fachlehrkraft und einer Die Fächer für die mündlichen Prüfungen wählen weiteren von der Schulleitung bestimmten Fach- Sie aus den Basisfächern des Pflichtbereichs oder lehrkraft abgenommen und dauert etwa 15 Minuten aus folgenden Fächern des Wahlbereichs: je Schülerin beziehungsweise je Schüler. Sie muss - Vertiefungskurs Mathematik, vor der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftli- - Vertiefungskurs Sprache, chen Prüfung abgeschlossen sein. Die Schülerinnen - Informatik (nur möglich, wenn entsprechender und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. Unterricht – Arbeitsgemeinschaft spätestens ab Die schriftliche Prüfung in den Fächern Bildende der Einführungsphase – besucht wurde), Kunst, Musik und Sport besteht aus einem schrift- - Literatur und Theater, lichen und einem fachpraktischen Teil, die gleich - die spät beginnende Fremdsprache (nur möglich, gewichtet werden. Der fachpraktische Teil muss vor wenn entsprechender Unterricht ab der Einfüh- der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen rungsphase besucht wurde). Prüfung abgeschlossen sein. Die beiden Basisfächer Gemeinschaftskunde und Geographie werden gemeinsam in einer Kombinati- onsprüfung mündlich geprüft. Eine der beiden mündlichen Prüfungen, nicht jedoch in den Fächern Deutsch und Mathematik, kann durch eine besondere Lernleistung (siehe Ziffer 7.1) ersetzt werden, sofern insgesamt alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt sind. 9
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen WAHLM Ö G LI CHKEI TE N F Ü R D I E A B I T U R P R Ü F U N G Schriftliche Prüfungsfächer Mündliche Prüfungsfächer (Leistungsfächer) (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs) Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft FREI Naturwissenschaft Gesellschaftswissenschaft FREI Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI FREI Kunst, Musik, Sport Gesellschaftswissenschaft FREI Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft D E UT SCH Fremdsprache Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft FREI Naturwissenschaft Gesellschaftswissenschaft FREI Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI FREI Kunst, Musik, Sport Gesellschaftswissenschaft FREI Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI MATH EMATIK Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft 10
Schriftliche Prüfungsfächer Mündliche Prüfungsfächer (Leistungsfächer) (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs) Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft F R E MD SP RA CH E Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Mathematik Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI NATURW ISSE NS CH A FT Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Mathematik Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik 11
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 5. Gesamtqualifikation 5. 1 Ü BERSI CHT Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung Im Block I der Gesamtqualifikation können bis zu der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, 600 Punkte und in der Abiturprüfung bis zu 300 wird aus den Leistungen in den Kursen (Block I) Punkte erreicht werden. und in der Abiturprüfung (Block II) ermittelt. BLO CK I BLOCK II Leistungen aus den Kursen Leistungen aus der Abiturprüfung 1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj. Leistungsfach schriftliches 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach Leistungsfach schriftliches 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach schriftliches Leistungsfach 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach 28 weitere Kurse 15 15 15 15 mündliches 4 x 15 Prüfungsfach 15 15 15 15 mündliches 4 x 15 Prüfungsfach 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 G E S A MT Q U A L I F I K AT I O N : Summe der insgesamt erreichten Punkte (mindestens 300 bis maximal 900 Punkte) 5.2 BLOCK I In diesem Block müssen genau 40 Kurse angerech- BLO CK I net werden. Zwei Leistungsfächer Ihrer Wahl wer- den doppelt gewichtet. Somit ergibt sich folgende Formel für die Berechnung der Gesamtpunktzahl BLOCK II in Block I, wobei in üblicher Weise auf eine volle max. 600 Punkte Punktzahl gerundet wird: max. 300 Punkte mind. 200 Punkte E I = P x 40 mind. 100 Punkte 48 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I G ESAM TQ UA L I F I K AT I O N : P = Summe der Punkte in den eingebrachten mindestens 300 bis maximal 900 Punkte Fächern in vier Kurshalbjahren 12
Unter den 40 Kursen müssen sein: • WurdeineinemFachschriftlichundmündlich geprüft, werden die in der schriftlichen Prüfung 1. die 12 Kurse in den Leistungsfächern, wobei erreichte Punktzahl zweifach und die in der die Ergebnisse der Kurse in zwei Leistungs- mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach fächern doppelt gewichtet werden, gewichtet. (Zur Ermittlung der in die Gesamt- qualilifikation eingehenden Punkte siehe Tabelle 2. soweit nicht als Leistungsfach einzubringen, Seite 14.) •die4KurseinDeutsch, •die4KurseinMathematik, 5. 4 D U R C H S C H N I T T S N O T E U N D • mindestens*4KurseineinerFremdsprache, G ES A MT P U N K T Z A H L die jeweils mindestens Pflichtunterricht ab Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender Klasse 8 voraussetzt, Tabelle aus der in den zwei Blöcken erreichten Ge- •mindestens*4KurseineinerNaturwissen- samtpunktzahl: schaft, •die4KurseinGeschichte, Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote •diebelegpflichtigenKurseinGeographieund 900 – 823 1,0 Gemeinschaftskunde, 822 – 805 1,1 •2KurseineinemderFächerBildendeKunst 804 – 787 1,2 oder Musik, 786 – 769 1,3 768 – 751 1,4 3. die Kurse in den mündlichen Prüfungsfächern, 750 – 733 1,5 soweit nicht bereits berücksichtigt. 732 – 715 1,6 714 – 697 1,7 Schülerinnen und Schüler der Gemeinschafts- 696 – 679 1,8 schule, die in Klasse 11 entweder Französisch oder 678 – 661 1,9 Spanisch als zweite Fremdsprache neu begonnen 660 – 643 2,0 haben, müssen in den Jahrgangsstufen die Ergeb- 642 – 625 2,1 nisse von zwei der insgesamt vier belegten Kurse in 624 – 607 2,2 die Gesamtqualifikation einbringen. 606 – 589 2,3 588 – 571 2,4 Über gegebenenfalls weitere anzurechnende Kurse 570 – 553 2,5 entscheiden Sie spätestens einen Schultag nach 552 – 535 2,6 Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Halbjahr; 534 – 517 2,7 dabei kann die Gesamtnote der besonderen Lern- 516 – 499 2,8 leistung in zweifacher Wertung, also mit maximal 498 – 481 2,9 30 Punkten, angerechnet werden und es werden 480 – 463 3,0 hierfür zwei Kurse zu Grunde gelegt. 462 – 445 3,1 444 – 427 3,2 5. 3 B LOCK II 426 – 409 3,3 Im Block II werden die Leistungen der Abiturprü- 408 – 391 3,4 fung erfasst. Er umfasst die drei schriftlichen und die 390 – 373 3,5 zwei mündlichen Prüfungsfächer. Die Punkte der 372 – 355 3,6 Abiturprüfung sind wie folgt zu ermitteln: 354 – 337 3,7 • WurdeineinemFachnurschriftlichodernur 336 – 319 3,8 mündlich geprüft, so ist die in der Prüfung 318 – 301 3,9 erreichte Punktzahl vierfach zu werten. 300 4,0 * Unter den Kursen müssen sich entweder in zwei Fremdsprachen oder in zwei Naturwissenschaften bzw. einer Naturwissenschaft und Informatik/Naturwissenschaft und Technik jeweils vier Kurse befinden. 13
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 5. 5 TABELLE FÜ R DI E E R MI T T L U N G D E S P R Ü F U N G S E R G E B N I S S E S B E I MÜ N DL ICH ER PRÜ FU N G I M SCHRI F T L I C H G E P R Ü F T E N FA C H Schriftliche Prüfung Noten 6 5 4 3 2 1 – + – + – + – + – + Noten Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 6 0 0 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 – 1 1 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 vierfach gewertetes Prüfungsergebnis 5 2 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 + 3 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 – 4 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 Mündliche Prüfung 4 5 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 + 6 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 – 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 3 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 + 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 – 10 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 2 11 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 + 12 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56 – 13 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57 1 14 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56 59 + 15 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57 60 Die beim Rechenvorgang zur Ermittlung des End- Zur Ermittlung der in die Gesamtqualifikation ergebnisses anwendbare Formel lautet: eingehenden Punkte wird PF mit dem Faktor 4 multipliziert, bei nicht ganzzahligen Werten von (2s + m) PF wird nach der Multiplikation mit dem Faktor 4 PF = 3 auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet, d. h. ab der PF = Endergebnis der Prüfung in einem Fach Dezimalen 5 wird aufgerundet. (nicht gerundet) s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach m = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach 14
6. Zeitlicher Überblick > In der Einführungsphase finden • Informationsveranstaltungen der Schule statt; • frühestens acht Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen und eine vorläufige Wahl der mündlichen Fächer der Abiturprüfung statt (siehe Ziffer 4.4). > Innerhalb der ersten sechs Wochen des ersten Halbjahres legen Sie • die drei verpflichtenden GFS fest. > Spätestens bis zu den Herbstferien des dritten Halbjahres legen Sie • verbindlich fest, ob Sie die Kommunikationsprüfung als Einzel- oder Tandemprüfung ablegen wollen. > Im vierten Halbjahr legen Sie • spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr Ihre mündlichen Prüfungsfächer und gegebenenfalls eine vierte GFS fest. > Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres • erfahren Sie Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung; • erfahren Sie, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses für Sie festgelegt hat. > Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres beziehungsweise der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie • welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen; • über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation; • ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen; • über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern. 15
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 7. Besonderheiten 7. 1 BESO N DERE LER N L E I S T U N G aus einer eingebrachten Arbeit, einer schriftlichen Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs Dokumentation sowie einem Kolloquium und (siehe Ziffer 7.1.1) oder eine dem oberstufen- und muss folgenden Anforderungen gerecht werden: abiturgerechten Anforderungsprofil entsprechende, • oberstufen-undabiturgerechtesNiveau; geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb, einem • studienvorbereitendeArbeitsweisen; Schülerstudium, einem Praktikum oder einem • zeitlicherAufwandundmethodischeAnsätze gesellschaftlichen Engagement in Gremien, z. B. müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen; in einem Jugendgemeinderat oder im Landes- • beiTeamarbeiten:MöglichkeitderBewertungder schülerbeirat, sein (siehe Ziffer 7.1.2). Die Schule individuellen Schülerleistung. ordnet Ihre besondere Lernleistung einem der drei Aufgabenfelder zu. Je nach Fächerwahl haben Sie Für die Gesamtnote der besonderen Lernleistung die Möglichkeit, die besondere Lernleistung werden die eingebrachte Arbeit zur Hälfte, das entweder in zweifacher Wertung in Block I oder – Kolloquium und die Dokumentation zu je einem sofern dann alle Aufgabenfelder abgedeckt sind – Viertel gewertet. Die Bewertung aller Bestandteile in vierfacher Wertung in Block II einzubringen. erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule. Jede besondere Lernleistung umfasst eine schrift- 7 . 2 W I RT S C H A F T A L S L E I S T U N GSFA CH liche Dokumentation und ein Kolloquium. Ihre Haben Sie das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so schriftliche Dokumentation soll eine projektbezo- ist das Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und gene, wissenschaftspropädeutische Arbeit sein. Im das Fach Geographie nur im dritten Halbjahr zu Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse Ihrer beson- belegen. Weicht eine Schule von der oben angegebe- deren Lernleistung dar, erläutern sie und beantwor- nen Reihenfolge ab, ist im Fach Gemeinschaftskunde ten Fragen zu ihr. Bei Arbeiten, an denen mehrere das erste unterrichtete und im Fach Geographie das Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist die zweite unterrichtete Kurshalbjahr zu besuchen. Sie Bewertung der individuellen Leistung erforderlich. können die beiden anderen Kurse freiwillig bele- gen, wenn es stundenplantechnisch möglich ist, und 7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung sich die Leistungen in Block I anrechnen lassen. Bewertung der Leistungen im Seminarkurs Eine etwaige mündliche Kombinationsprüfung in Für die Gesamtnote werden die beiden halbjäh- Geographie und Gemeinschaftskunde erstreckt sich rigen Kurse zur Hälfte, das Kolloquium und die in jedem Fall auf den gesamten Inhalt der beiden Dokumentation zu je einem Viertel gewertet. Fächer der vier Halbjahre. Seminarkursthemen 7.3 RELIGIONSLEHRE UND ETHIK Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die Religionslehre kann als Leistungsfach nur gewählt gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung werden, wenn in der Einführungsphase Unterricht erforderlichen Niveaus über die inhaltliche Aus- in Religionslehre im Umfang von mindestens einem gestaltung der Seminarkurse selbst. Es besteht die Halbjahr besucht wurde. Die gleiche Regel gilt für Möglichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise das Fach Ethik. zu erproben oder für das Schulprofil relevante Pro- Die Wahl von Religionslehre oder Ethik als jekte durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler mündliches Prüfungsfach setzt voraus, dass das sollen bei der Themenfindung einbezogen werden. jeweilige Fach bereits in der Einführungsphase im Umfang von mindestens einem Halbjahr besucht 7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum wurde. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, oder gesellschaftliches Engagement in Gremien ist die Wahl als mündliches Prüfungsfach aber anstelle des Seminarkurses dennoch möglich, wenn mit einer Überprüfung zu Diese Form der besonderen Lernleistung besteht Beginn des ersten Schulhalbjahres durch die Fach- 16
lehrkraft des Kurses entsprechende Fachkenntnisse Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Vor- nachgewiesen wurden. aussetzungen wird die jeweils angegebene Qualifi- Sie besuchen grundsätzlich die Kurse in Religions- kation erworben: lehre der Religionsgemeinschaft, der Sie angehören. Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an oder Latinum wird an der besuchten Schule in dem betreffenden Latein ab Klasse 5 Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil- Religionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch dungsgang von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis in von Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“. hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft möglich. Latein ab Klasse 6 Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil- Werden Kurse im Basisfach Religionslehre Ihrer dungsgang von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis eigenen Religionsgemeinschaft angeboten, können der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“. Sie im Verlauf der beiden Jahrgangsstufen höchs- tens zwei Kurse in Religionslehre einer anderen Latein als dritte Fremdsprache Religionsgemeinschaft besuchen, soweit Sie nicht Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil- bereits in der Einführungsphase den Unterricht in dungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän- Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft zungsprüfung. besucht haben. Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen Latein als spät beginnende Fremdsprache sowie der Religionsgemeinschaft, welche für die Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Kurse, die besucht werden sollen, verantwortlich Latein im achtjährigen Bildungsgang spätestens ist. Unter dieser Voraussetzung können im Übrigen in Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in in Härtefällen auch Kurse in Religionslehre einer den Jahrgangsstufen (im Wahlbereich) und einer anderen Religionsgemeinschaft besucht werden. Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). 7.4 LATINUM, GROSS ES LATI N U M , G R A E CUM UND HEBR AI CU M Latein als Arbeitsgemeinschaft Zahlreiche Studiengänge erfordern Kenntnisse in Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von einer der Alten Sprachen bzw. ein entsprechendes mindestens neun Jahreswochenstunden und eine Zertifikat (z. B. Latinum, Großes Latinum). Deshalb Ergänzungsprüfung. empfehlen wir Ihnen dringend, sich ggf. frühzeitig über die besonderen sprachlichen Anforderungen Großes Latinum eines angestrebten Studienfaches zu informieren Das Große Latinum wird erworben, wenn eine der und sich möglichst schon in der Schulzeit die folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Darüber, •LateinalsLeistungsfachmiteinemDurchschnitts- für welche Studiengänge Kenntnisse in den Alten wert von mindestens 5 Punkten oder eine Abitur- Sprachen bzw. ein Latinum, Großes Latinum, prüfung mit mindestens 5 Punkten. Graecum oder Hebraicum Voraussetzung sind, kann •LateinalsBasisfachimPflichtbereichimUmfang das zuständigen Prüfungsamt bzw. der Prüfungsaus- von vier Halbjahren mit einem Durchschnittswert schuss der jeweiligen Hochschule Auskunft geben. von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprü- Die Erlangung eines Latinums, Großen Latinums, fung mit mindestens 5 Punkten. Graecums oder Hebraicums ist auch nach dem Abi- tur grundsätzlich möglich, allerdings in der Regel mit besonderen Herausforderungen verbunden. 17
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen Graecum Hebraicum Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen- Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der den Voraussetzungen erfüllt ist: folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: •PflichtunterrichtinGriechischimachtjährigen •ArbeitsgemeinschaftinHebräischimachtjährigen Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän- Bildungsgang spätestens in Klasse 10 in Verbin- zungsprüfung. dung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbe- •GriechischalsLeistungsfachmiteinemDurch- reich) in den Jahrgangsstufen und einer Prüfung schnittswert von mindestens 5 Punkten oder (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abi- eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. turprüfung oder Ergänzungsprüfung). •GriechischalsBasisfachimPflichtbereichim •ArbeitsgemeinschaftinHebräischimUmfang Umfang von vier Halbjahren mit einem Durch- von mindestens neun Jahreswochenstunden und schnittswert von mindestens 5 Punkten oder eine eine Ergänzungsprüfung. Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. •MindestensdreistündigeArbeitsgemeinschaft Prüfungsnoten in Griechisch im achtjährigen Bildungsgang Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän- spätestens in Klasse 10 in Verbindung mit vier zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation Kursen (vierstündig im Wahlbereich) in den mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte) Jahrgangsstufen und einer Prüfung (mündliches erforderlich. Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar Ergänzungsprüfung). aus den genannten Voraussetzungen ergibt, sind •ArbeitsgemeinschaftinGriechischimUmfangvon die Regierungspräsidien für die Zuerkennung der mindestens neun Jahreswochenstunden und eine jeweiligen Qualifikation zuständig. Ergänzungsprüfung. Die verbindlichen Regelungen zum Erwerb des Lati- nums, Großen Latinums, Graecums und Hebraicums können im Internet unter folgender Adresse eingese- hen werden: www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften 18
8. Wahlbeispiele NAME JAN HANNA YUSUF LEONIE LEILA HANNES* Leistungsfächer Deutsch Mathematik Deutsch Englisch Mathematik Deutsch (5-stündig) Mathematik Physik Englisch Chemie Biologie Chemie Latein Biologie Französisch Wirtschaft Sport Geschichte Basisfächer Griechisch Deutsch Mathematik Deutsch Deutsch Mathematik (3-stündig) Chemie Englisch Biologie Mathematik Englisch Englisch Physik Chemie Biologie Basisfächer Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte (2-stündig) GK Geo GK GK Geo GK GK Geo GK GK Geo GK Geo GK GK Geo GK Religion Ethik Religion Ethik Ethik Religion Bild. Kunst Musik Musik Bild. Kunst Musik Bild. Kunst Sport Sport Sport Sport Sport Wahlbereich VK Sprache VK Mathematik LuT Psycho- Spanisch logie (neu beginnend, 4-stündig) Besondere Seminar- Lernleistung kurs Arbeits- Chor gemeinschaften Gesamtstunden- anzahl / Halbjahr 35 35 33 33 33 33 33 33 36 36 33 33 34 32 34 32 34 34 32 32 36 36 36 36 Anzahl der belegten Kurse 44 44 46 42 42 44 Kursiv gedruckte Fächer sind mündliche Prüfungsfächer * Gemeinschaftsschule: Wahlbeispiel für den Fall, dass nur eine Fremdsprache bis zum Beginn der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe belegt wurde. 19
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 9. Gesamtqualifikation und Wiederholung 9. 1 G ESAM TQ U ALI FI K AT I O N 9.2 WIEDERHOLUNG Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen wird § 31 AGVO bestimmt hierzu: Ihnen die allgemeine Hochschulreife zuerkannt: „(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fäl- len der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden. BLOCK I •Siemüsseninsgesamtmindestens200Punkte (2) Die erste Jahrgangsstufe kann einmal wieder- erreichen. holen, wer nicht bereits die vorangehende Klasse •HöchstensachtIhrerangerechnetenKursedürfen wiederholt hat und eine entsprechende schriftliche mit jeweils weniger als 5 Punkten bewertet sein, Erklärung innerhalb einer Woche nach Erhalt des darunter höchstens drei Kurse in den Leistungs- Zeugnisses für das 2. Halbjahr der ersten Jahrgangs- fächern. stufe abgibt. •UnterdenbelegpflichtigenKursendarfkeiner mit 0 Punkten bewertet sein. (3) Wem die allgemeine Hochschulreife zum ersten Mal nicht zuerkannt wurde, kann einmal wiederho- BLOCK II len, und zwar •InIhrenfünfPrüfungsfächernmüssenSiezusam- 1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung: men mindestens 100 Punkte (in vierfacher Wer- a) das zweite und das dritte Schulhalbjahr oder tung) erreichen. b) die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite- •IndreiIhrerfünfPrüfungsfächer,darunterzwei rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum Leistungsfächer, müssen Sie jeweils mindestens Ende des Schuljahres oder 20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreichen. c) das dritte Schulhalbjahr nach halbjähriger Unter- •InjedemIhrerPrüfungsfächermüssenSie brechung des Schulbesuchs; mindestens 4 Punkte (in vierfacher Wertung) 2. in den übrigen Fällen das dritte und vierte Schul- erreichen (sog. „Null-Punkte-Regelung“). halbjahr. Die zuletzt genannte Bedingung bedeutet konkret: (4) Wer das vierte Schulhalbjahr besucht und bei •Bei0NotenpunktenineinerschriftlichenPrü- der oder dem zu erwarten ist, dass zum Ende des fung müssten Sie mindestens 3 Notenpunkte in Schulhalbjahres die im ersten Block der Gesamtqua- einer zusätzlichen mündlichen Prüfung erreichen. lifikation erforderlichen Leistungen nicht erbracht •InIhrenmündlichenPrüfungsfächernmüssenSie werden, kann auf Antrag mit Zustimmung der jeweils mindestens 1 Notenpunkt erreichen. Schulleitung nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wiederho- len. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Ein Ausgleich zwischen den Blöcken ist nicht Hochschulreife. möglich. (5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist nicht zulässig. (6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschul- reife ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.“ 20
Die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kul- Das berufliche Gymnasium ist ein Gymnasium der tusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie Aufbauform. Es umfasst die gymnasiale Oberstufe über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien mit der Eingangsklasse und den Jahrgangsstufen 1 (BGVO)“ zugrunde. und 2. Das an 20 öffentlichen Schulen des Landes einge- Der vorliegende Leitfaden ist lediglich eine Informa- richtete berufliche Gymnasium der sechsjährigen tionsschrift. Der rechtlich verbindliche Text ist die Aufbauform beginnt bereits in Klasse 8 und umfasst oben genannte Verordnung, die im Internet unter in Baden-Württemberg folgende Richtungen: folgender Adresse eingesehen werden kann: •ernährungs-beziehungsweisesozial-undgesund- www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen heitswissenschaftliche Richtung (6 ESG) > Verordnungen und Verwaltungsvorschriften •technischeRichtung(6TG) •wirtschaftswissenschaftlicheRichtung(6WG) Das berufliche Gymnasium bereitet auf das Studium an einer Hochschule und in besonderer Weise auf Am beruflichen Gymnasium kann erworben werden: die Berufswelt vor. Es ist daher in verschiedene •dieallgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremd- Richtungen gegliedert. Sie zeichnen sich jeweils sprachen) oder durch einen berufsbezogenen Fächerkanon aus. •derschulische Teil der Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen frühestens nach der Das berufliche Gymnasium umfasst in Baden-Würt- Jahrgangsstufe 1 (zum Erwerb der Fachhochschul- temberg folgende Richtungen: reife siehe im Übrigen Seite 45 f.). • agrarwissenschaftliche Richtung (AG), • biotechnologische Richtung (BTG), • ernährungswissenschaftliche Richtung (EG), Präsenzpflicht • sozial- und gesundheitswissenschaftliche Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom 21.3.1982 Richtung (SGG), (K. u. U. Seite 387): • technische Richtung (TG), • wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG), „(1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht darunter ein Abendgymnasium in Radolfzell und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der (separate Schul- und Prüfungsordnung) Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts- veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.“ 21
Abitur 2023 · Berufliche Gymnasien Eintritt in das 3-jährige berufliche Gymnasium Allgemeine Hochschulreife Berufliches Berufliches Gymnasium (BG) Gymnasium 3 Jahre (BG) 3 Jahre Versetzung Mittlerer Bildungsabschluss + Notendurchschnitt von 3,0 in Versetzung in die in die den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache* Oberstufe Oberstufe 6-jähriges 2-jährige Werkreal- Realschule Gemein- Gymnasium Berufliches Berufs- schule (RS) schafts- (G8) Gymnasium fachschule (WRS) schule (G9) (6BG) (2BFS) (GMS) Die beruflichen Gymnasien bieten Schülerinnen 2. Sie besuchen am allgemein bildenden Gymnasium undSchülernausunterschiedlichenSchularten** (G8, G9) die Klasse 10 und erwerben mit dem die Möglichkeit, über die dreijährige gymnasiale erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den mittleren Oberstufe das Abitur zu erreichen. Im Unterschied Bildungsabschluss. Nach der Klasse 10 wechseln Sie zum allgemein bildenden Schulwesen legt diese auf das berufliche Gymnasium. Schulform einen berufsbezogenen Schwerpunkt. Wenn Sie von einer Gemeinschaftsschule auf ein Wenn Sie aus der Realschule oder einem ande- berufliches Gymnasium wechseln möchten, sind die ren allgemein bildenden oder einem beruflichen Zugangsmöglichkeiten abhängig von der Niveaustu- Bildungsgang kommen, der zu einem mittleren fe, auf der Sie im Abschlussjahr der Sekundarstufe Bildungsabschluss führt, können Sie sich in der I Ihre Leistungen erbracht haben. Daraus ergeben Regel mit dem mittleren Bildungsabschluss und ei- sich zwei Möglichkeiten, sich an einem beruflichen nem Durchschnitt von 3,0 in den Fächern Deutsch, Gymnasium zu bewerben: MathematikundersterFremdsprache*aneinem beruflichen Gymnasium bewerben. 1. Wenn Sie Ihre Leistungen auf dem mittleren, zum Realschulabschluss führenden Niveau Wenn Sie von einem allgemein bildenden Gym- (Niveau M) erbracht haben, können Sie sich mit nasium auf ein berufliches Gymnasium wechseln dem Realschulabschluss und einem Durchschnitt möchten, gibt es – je nachdem, ob Sie aus einem von 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und acht- oder aus einem neunjährigen gymnasialen ersterFremdsprache*aneinemberuflichenGymna- Bildungsgang kommen – zwei Möglichkeiten, sich sium bewerben. zu bewerben: 2. Wenn Sie Ihre Leistungen auf dem erweiterten, 1. Sie besuchen die Klasse 9 des allgemein bilden- gymnasialen Niveau (Niveau E) erbracht haben, den Gymnasiums (G8) und wechseln nach der können Sie mit Versetzung in die Oberstufe der Versetzung in die Eingangsklasse des beruflichen beruflichen Gymnasien aufgenommen werden. Gymnasiums. Der mittlere Bildungsabschluss wird Ihnen in diesem Fall mit der Versetzung in die erste Jahrgangsstufe zuerkannt. * jeweils mindestens die Note 4 ** vgl. Aufnahmeverordnung berufliche Gymnasien – dreijährige Aufbauform 22
1. Eingangsklasse Stundentafel und Stundenplan gelten für alle Schü- Die Stundentafel ist gegliedert in den Pflichtbereich lerinnen und Schüler in gleicher Weise. Die Noten sowie den Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich werden in den herkömmlichen Notenstufen eins entsprechend dem Schulangebot. bis sechs erteilt. Für alle die Oberstufe betreffenden Fragen stehen Der Eingangsklasse an den beruflichen Gymnasien Ihnen Oberstufenberaterinnen und Oberstufenbera- der dreijährigen Aufbauform wächst eine erwei- ter beziehungsweise die Schulleitung zur Verfügung. terte Aufgabe zu. Die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums haben zuvor ver- Für den Übergang nach Jahrgangsstufe 1 ist das schiedene Schularten besucht. Daher muss in der Versetzungszeugnis am Ende der Eingangsklasse Eingangsklasse zunächst ihr Wissensstand angegli- erforderlich. chen werden („Gelenkfunktion”). Darüber hinaus bereitet die Eingangsklasse auf die Jahrgangsstufen Die mit der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer 1 und 2 vor. In besonderen Informationsveranstal- sowie die im Versetzungszeugnis in diesen Fächern tungen werden Sie mit dem Aufbau, den Anforde- erreichten Noten werden im Zeugnis der Allgemei- rungen und den Lehrplänen der Oberstufe vertraut nen Hochschulreife aufgeführt (ohne Anrechnung gemacht. Ihnen werden die Wahlmöglichkeiten auf die Gesamtqualifikation). und die zu beachtenden Bedingungen eingehend erläutert, vor allem werden Sie in die Arbeitsweise in den Kursen eingeführt. Spätestens zu Beginn der Eingangsklasse erfahren Sie die Bedingungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Diese Bedingungen sind unter- schiedlich, je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie in einer zweiten Fremdsprache mitbringen. 23
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