Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2023 für Schülerinnen und Schüler - Kultusministerium

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Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2023 für Schülerinnen und Schüler - Kultusministerium
für Schülerinnen und Schüler

Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe
              Abitur 2023
i m pre ssu m

                H erau s g e b e r :
                Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
                Baden-Württemberg
                Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart
                Fax 0711 279-2838
                E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de
                www.km-bw.de

                R edakti o n :
                Verantwortlich:
                Tanja Sommerfeld, Thomas Hindermann,
                Dr. Christian Mellwig, Dr. Veronika Nölle,
                Dieter Saile, Jan Wohlgemuth, Jana Bursian,
                Claudia Stuhrmann, Katja Wachholtz

                Mitarbeit:
                Izlem Dogan, Dr. Dennis Hannemann,
                Julian Burgert, Dr. Christian Langmann,
                Florian Lautenschlager, Rüdiger Montag,
                Alexander Disch, Dr. Christine Niens, Peter Friedrich
                Pfeifle, Heiko Schmitt, Dr. Peter Stein, Stefanie Wally,
                Dr. Petra Zachmann, unter Beteiligung des
                Landesschülerbeirats

                F o to s :
                Adobe Stock, 123RF

                G es talt u n g :
                www.part-design.de

                D ru ck:
                Bonifatius GmbH, Paderborn

                A u flag e :
                80.000
                November 2020

                Nachbestellungen sind per E-Mail an
                oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de
                oder per Fax 0711 279-2838 möglich.

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Liebe Schülerinnen
                        und Schüler,
auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife sind Sie           verlangen. Das Wissen und die Kompetenzen, die Sie in
mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe in die           Ihrer bisherigen Schullaufbahn erworben haben, können
entscheidende Phase eingetreten. Sie bereiten sich damit      Sie dabei gut verwenden und zugleich ausbauen.
direkt auf die akademischen Anforderungen eines Studi-
ums an einer Hochschule oder auf die berufspraktischen        Die Kursstufe gliedert sich in einen Pflichtbereich und
Ansprüche einer anspruchsvollen Berufsausbildung vor.         einen Wahlbereich, den Sie individuell gestalten können.
                                                              Im Unterschied zur Unter- und Mittelstufe haben Sie nun
Der Erwerb sowohl breiter als auch vertiefter Allgemein-      die Chance, Ihren eigenen Neigungen und Interessen
bildung mit dem Ziel der allgemeinen Studierfähigkeit,        mit größerer Freiheit nachzugehen und dort Leistung zu
individuelle Profilbildung und die Motivation für             erbringen.
selbstständiges Denken – das alles bedeutet „gymnasi-
ale Oberstufe“. Sie werden dazu auf hohem Niveau in           Den Abschluss Ihrer Schullaufbahn bildet die Abitur-
Sprachen, den Naturwissenschaften, den Geisteswis-            prüfung, die aus mehreren Komponenten besteht und
senschaften sowie im musisch-ästhetischen Bereich bzw.        auf die Ihre Lehrerinnen und Lehrer Sie gut vorbereiten
beruflichen Profilbereich ausgebildet. Dabei lernen Sie       werden. Was sich dahinter genau verbirgt und wie Sie
vermehrt eigenverantwortlich, Sie arbeiten projektorien-      Ihre weitere Schulzeit in der Kursstufe der gymnasialen
tiert, urteilen interdisziplinär und können zugleich eigene   Oberstufe erfolgreich gestalten können – das erläutert
Schwerpunkte setzen. Stärker als Sie es bisher kennen,        der vorliegende Leitfaden.
liegt deshalb die Verantwortung für Ihren Bildungserfolg
von nun an bei Ihnen.                                         Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche und erfolg-
                                                              reiche Schulzeit in der gymnasialen Oberstufe und viel
Die beiden kommenden Jahre werden Sie herausfordern           Erfolg für das Abitur.
und Ihnen erhebliche Leistungen und vollen Einsatz ab-

                                            Redaktion Kultusministerium

                                                                                                                         3
In ha lt

           die gymnasiale oberstufe an allgemein bildenden
           g y m n a s i e n u n d G e m e i n s c h a f t ss c h u l e n                 5

           1 . 	D i e E i n f ü h r u n g s p h a s e 5
               1.1	Allgemeine Hinweise
               1.2	Informationen
           2 . 	D i e K u r s wa h l e n                                                  6
               2.1	Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder
               2.2	Kursarten
               2.3	Leistungsfächer                                                        7
               2.4	Basisfächer
               2.5 	Regelung zur Belegung der Fremdsprachen an der Gemeinschaftsschule
           3 . 	DIE LEI S TUNG S ME S S UNG	                8
               3.1	Notengebung
               3.2 	Klausuren und andere Leistungsnachweise
               3.3 Zeugnisse
           4 . 	DIE ABITURPRÜFUNG	             9
               4.1	Allgemeine Hinweise
               4.2	Die schriftlichen Prüfungen
               4.3	Die mündlichen Prüfungen
               4.4	Wahl der Prüfungsfächer
           5 . 	G e s a m t q u a l i f i k at i o n                                     12
               5.1	Übersicht
               5.2	Block I
               5.3	Block II	                                                             13
               5.4	Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl
               5.5	Tabelle für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses                    14
           		          bei schriftlicher und mündlicher Prüfung
           6. Zeitlicher Überblick                                                       15
           7 . 	BE S ONDERHEITEN	                                                        16
               7.1	Besondere Lernleistung
               7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung
               7.1.2	Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum oder gesellschaftliches
           		Engagement in Gremien anstelle des Seminarkurses
               7.2	Wirtschaft als Leistungsfach
               7.3	Religionslehre und Ethik
               7.4	Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum                        17
           8 . wa h l b e i s p i e l e                                                  19
           9 . G e s a m t q u a l i f i k at i o n u n d w i e d e r h o l u n g        20
               9.1	Gesamtqualifikation
               9.2	Wiederholung

           die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien                             21
           Eintritt in das 3-jährige berufliche Gymnasium                                22
           1 . 	E i n g a n g s k l a ss e                                               23
           2 . 	J a h r g a n g ss t u f e n 1 u n d 2                                   25
                2.1	Profilfächer – Kernfächer                                            26
                2.2	Kursangebot                                                          27
                2.3	Pflichtbelegung                                                      28
                2.4	Besondere Lernleistung                                               31
           3 . 	D i e A b i t u r p r ü f u n g                                          32
               3.1	Die schriftliche Prüfung
               3.2	Die mündliche Prüfung
           4 . 	L e i s t u n g s b e w e rt u n g                                       40
                4.1	Punktesystem und Noten
                4.2 	Klausuren und andere Leistungsnachweise
                4.3 	Niveaubestätigung nach dem gemeinsamen Europäischen
           		Referenzrahmen für Sprachen (GER)
           5 . 	G e s a m t q u a l i f i k at i o n             40
               5.1	Block I – Leistungen aus den Kursen
               5.2	Block II – Leistungen aus der Abiturprüfung   42
               5.3 Schema für die Gesamtqualifikation im Abitur  43
           6 . 	z e i t l i c h e r ü b e r b l i c k                                    44
           7 . NICHTBE S TEHEN UND WIEDERHOLUNG                                          44

           S o n s t i g e s	 45
              1. 	Fachhochschulreife                                                     45
              2. 	Auslandsaufenthalte                                                    46

           KUR S Wa h l b o g e n ( M u s t e r )                                        48

           Zeugnis (Muster)                                                              50

  4
Die gymnasiale Oberstufe
an allgemein bildenden Gymnasien
    und Gemeinschaftsschulen
Der vorliegende Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg      Gymnasien der Normalform – AGVO)“ zu Grunde.
durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als      Dieser Leitfaden versteht sich als eine Informations­
Grundlage für das Gespräch mit der Oberstufen­        schrift. Rechtlich verbindlich ist allein der amtliche
beraterin oder dem Oberstufenberater dienen.          Wortlaut der im Gesetzblatt verkündeten Rechts­
Dem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultus­       verordnung, der eingesehen werden kann unter:
ministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die
Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform             www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen
und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung         > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften

       1. Die Einführungsphase
1.1 Allgemeine Hinw ei s e                            Zur Klärung der eigenen Interessen und Neigungen
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine        dienen das Entscheidungstraining www.bw-best.de
einjährige Einführungsphase (Klasse 10 am Gym­        oder der Orientierungstest www.was-studiere-ich.de.
nasium beziehungsweise Klasse 11 an der Gemein­       Informationen zu allen Fragen des Studierens – von
schaftsschule) und eine zweijährige Qualifikations­   den Hochschularten und Studiengängen über die
phase. Die Qualifikationsphase wird auch als          Studien­platzvergabe und -zulassung bis zum Thema
Kurs­stufe (erste und zweite Jahrgangsstufe oder      Finanzierung – finden sich auf www.studieninfo-bw.
Jahrgangsstufen 11 und 12 beziehungsweise 12 und      de oder in der Broschüre „Studieren in Baden-
13) bezeichnet und umfasst die Schul-/Kurshalbjah­    Württemberg“. Individuelle Informations- und
re 1 bis 4. Während der Einführungsphase finden       Beratungsgespräche bieten die Studienberatungen
Informationsveranstaltungen an der Schule statt, in   der Hochschulen und die Agentur für Arbeit an.
denen Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe   Bitte nutzen Sie das Beratungs- und Unterstützungs­
und Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten. Gegen Ende       angebot Ihrer Schule.
der Einführungsphase finden die Kurswahlen statt.
Bei diesen Wahlen legen Sie fest, welche Kurse        Präsenzpflicht
Sie in der Qualifikationsphase besuchen möchten.      Auszug aus § 1 der Schulbesuchsverordnung vom
Für den Übergang von der Einführungsphase in          21. März 1982 (GBl. Seite 176; K. u. U. Seite 387),
die Kursstufe ist eine Versetzung erforderlich. Die   zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni
in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer        2018 (GBl. Seite 280, 294):
werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife      (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht
mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch   und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der
nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet.        Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besu­
                                                      chen und die Schulordnung einzuhalten. […]
1.2 In formationen                                    (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts­
Berufliche Orientierung                               veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet,
Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium oder       als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. […]
eine Ausbildung empfehlen wir Ihnen, sich vor der     Auszug aus § 11 AGVO:
Kurswahl umfassend sowohl über die Anforderun-        (1) […] Es besteht die Pflicht, an den gewählten
gen des gewünschten Studienfaches bzw. der ge-        Kursen und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig
wünschten Studienfächer zu informieren als auch       teilzunehmen. […]
eigene Interessen und Neigungen zu reflektieren.

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Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                                                    2. Die Kurswahlen
                              Die Kurswahlen finden während der Einführungs­                   2 . 1 P f l i c h t- /Wa h l b e r e i c h u nd
                              phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die                    Aufgabenfelder
                              Kurse für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest.                Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe
                              Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist                in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich.
                              allein die Schulleitung, die ausgehend von den vor­              Hierbei sind auch innerhalb des Pflichtbereichs
                              handenen Lehrerwochenstunden das Kursangebot                     bestimmte Wahlmöglichkeiten gegeben.
                              zusammenstellt. Mit der Wahl eines Kurses besteht                Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich
                              noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tat­                 werden drei Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch-
                              sächlich zustande kommt.                                         künstlerisch; gesellschaftswissenschaftlich; mathema­
                                                                                               tisch-naturwissenschaftlich-technisch) zugeordnet.
                              Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das
                              Fach und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehr­                 2 . 2 K u r s a rt e n
                              kraft, die dieses Fach unterrichtet.                             Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase
                                                                                               umfassen zwei, drei, vier oder fünf Unterrichtsstun­
                              Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse                den pro Woche. Die Kurse der besonderen Lern-
                              oder ein Austritt aus einem Kurs nur in beson­                   leistung „Seminarkurs“ (siehe Ziffer 7.1.1) werden
                              ders begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der                    in der Regel dreistündig angeboten.
                              Jahrgangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach
                              Unterrichtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich.
                              Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.

                                    A u fg aben feld                       Pflichtbereich                                    Wa h l b e r e i c h

                                               I                                  Deutsch                                   spätestens in der
                                         sprachlich-                                                                      Einführungsphase als
                                         literarisch-
                                      spätestens in Klasse 8                                                        Arbeitsgemeinschaft begonnene
                                        künstlerisch
                                   begonnene Fremdsprache:                                                                   Fremdsprache:
                                  Englisch, Französisch, Latein,                                                    Französisch, Latein, Griechisch,
                                 Griechisch, Russisch, Spanisch,                                                    Russisch, Hebräisch, Italienisch,
                              				  Italienisch, Portugiesisch,                                                         Spanisch, Portugiesisch,
                              		             Chinesisch                                                             Chinesisch, Japanisch, Türkisch

                                                                          Musik, Bildende Kunst                          Vertiefungskurs Sprache,
                                                                                                                      Literatur, Literatur und Theater

                                            II                            Geschichte, Geographie,                               Philosophie,
                                      gesellschafts-                       Gemeinschaftskunde,                                  Psychologie
                                     wissenschaftlich                            Wirtschaft,
                                                                            Religionslehre/Ethik

                                        III                Mathematik                                                 Vertiefungskurs Mathematik,
                                 mathematisch-                                                                           Darstellende Geometrie,
                              naturwissenschaftlich- Biologie, Chemie, Physik                                    Digitale mathematische Werkzeuge**,
                                    technisch                                                                                  Astronomie,
                              				                          Informatik*                                                         Informatik,
                                                                                                                                 Geologie
                                                                                   NwT*

                                    ohne Zuordnung                                 Sport
                                 zu einem Aufgabenfeld

                               * Angebot im Rahmen eines Schulversuches     ** ehemals Problemlösen mit einem Computer Algebra System
6
2.3 Le istungsf ächer                                 Die Basisfächer in Deutsch, Mathematik, den Fremd­
Leistungsfächer werden auf erhöhtem Anforde­          sprachen und den Naturwissenschaften sind dreistün­
rungsniveau unterrichtet, d. h. über die allgemeine   dig, alle anderen Basisfächer dagegen zweistündig.
Orientierung im Bereich des Faches und der Si­
cherung einer breiten Grundbildung hinaus ist die     Die zweistündigen Kurse in Geographie und
Vermittlung erweiterter und exemplarisch vertiefter   Gemeinschaftskunde werden in der Regel wie folgt
Kenntnisse und Kompetenzen Kennzeichen des            angeboten, soweit die Schule von der Bindung der
Leistungsfachs. In den vier Halbjahren der Kursstu­   Kurse an die Schulhalbjahre nicht abweicht:
fe müssen im Umfang von je fünf Wochenstunden
drei Leistungsfächer aus dem Pflichtbereich belegt
werden.                                               1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr
Bei der Wahl der Kurse in den Leistungsfächern ist    Gemein-     Geographie Geographie Gemein-
Folgendes zu beachten:                                schafts-			schafts-
1. Zwei der drei Leistungsfächer sind die Fächer      kunde			kunde
   Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache
   (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine 		     Ist das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so ist das
   Naturwissenschaft.                                 Fach Gemeinschaftskunde mindestens im ersten und
2. In der schriftlichen und mündlichen Abitur-        das Fach Geographie mindestens im dritten Halb­
   prüfung müssen insgesamt alle drei Aufgaben-       jahr zu belegen. Weicht eine Schule von der oben
   felder abgedeckt sein. Zudem müssen Deutsch        angegebenen Reihenfolge ab, ist im Fach Gemein­
   und Mathematik Gegenstand der schriftlichen        schaftskunde das erste unterrichtete und im Fach
   oder mündlichen Abiturprüfung sein.                Geographie das zweite unterrichtete Kurshalbjahr zu
Aus den beiden genannten Bedingungen ergibt sich      besuchen.
für den Fall, dass weder Deutsch noch Mathematik
als Leistungsfach gewählt wird, dass das weitere      Wer vom Fach Sport befreit ist, hat stattdessen
Leistungsfach ein Fach aus dem gesellschaftswissen­   zusätzliche Kurse in entsprechender Anzahl in an­
schaftlichen Aufgabenfeld sein muss.                  deren Basisfächern (aus Pflicht- oder Wahlbereich)
                                                      zu besuchen.
2.4 Ba sisfächer
Basisfächer werden auf grundlegendem Anforde­         Über die Pflichtbelegung hinaus sind gegebenen­
rungsniveau unterrichtet, d. h. sie sind auf eine     falls weitere Fächer aus dem Pflicht- und Wahl­
allgemeine Orientierung im Bereich des Faches und     bereich, abhängig vom Angebot der Schule zu
die Sicherung einer breiten Grundbildung ausgerich­   belegen. Insgesamt werden pro Halbjahr durch­
tet. Im Rahmen des Kursangebots der Schule wählen     schnittlich mindestens 32 Wochenstunden besucht.
Sie neben den zwölf fünfstündigen Kursen in den       Es besteht die Pflicht, an den gewählten Kursen
Leistungsfächern mindestens 30 Kurse in weiteren      und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig teilzuneh­
Fächern, wobei der Seminarkurs im Umfang von 2        men.
Kursen berücksichtigt werden kann.
Insgesamt müssen Sie folgende Fächer durchgängig      2.5 Regelung zur Belegung der Fremd-
über vier Halbjahre hinweg belegen, soweit nicht      sprachen an der Gemeinschaftsschule
bereits als Leistungsfach belegt:                     Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 11 entwe­
                                                      der Französisch oder Spanisch als neu beginnende
                     Deutsch
                                                      zweite Fremdsprache belegt haben, müssen diese
                   Mathematik                         Fremdsprache in allen vier Kurshalbjahren im Um­
               eine Fremdsprache                      fang von jeweils vier Wochenstunden fortführen.
        (spätestens ab Klasse 8 begonnen)
              eine Naturwissenschaft
        (Biologie oder Chemie oder Physik)
            eine weitere Fremdsprache
         (spätestens ab Klasse 8 begonnen)
       oder eine weitere Naturwissenschaft
        (Biologie oder Chemie oder Physik)
                    Geschichte
      Geographie und Gemeinschaftskunde
             Religionslehre oder Ethik
            Bildende Kunst oder Musik
                      Sport
                                                                                                            7
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                                       3. Die Leistungsmessung

                              3. 1 N o ten g ebu n g
                              In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung
                              werden die Leistungen mit den herkömmlichen
                              Noten und mit den ihnen zugeordneten Punkten
                              bewertet.
                              Bei der Leistungsbewertung werden die Punkte
                              nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet:

                              Note               sehr gut        gut         befriedigend    ausreichend     mangelhaft    ungenügend
                                                + 1 –         + 2 –           + 3 –           + 4 –          + 5 –              6
                              Punkte           15 14 13       12 11 10        9 8 7           6 5 4          3 2 1              0

                              Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht                         unterpunktet
                              werden, gilt als „unterpunktet“.

                              3. 2 K lau s u ren u n d a n d e r e                   Eine zusätzliche GFS können Sie freiwillig in einem
                              L ei s tu n g s n achw e i s e                         weiteren Fach erbringen. Die Wahl des Fachs
                              In den Leistungsfächern müssen Sie in den ersten       erfolgt spätestens mit dem Eintritt in das vierte
                              drei Schul-/Kurshalbjahren jeweils mindestens je       Schulhalbjahr.
                              zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens
                              je eine Klausur schreiben. Im Leistungsfach Sport      Außerdem können besondere Leistungen in den
                              sind in den ersten beiden Halbjahren zusammen          Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im
                              mindestens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr       Fach Musik und im Rahmen der Schulsportwettbe­
                              mindestens eine Klausur) und im dritten und            werbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend
                              vierten Halbjahr jeweils mindestens eine Klausur       trainiert für Paralympics“ im Fach Sport (unter
                              zu schreiben.                                          Maßgabe der Anforderungen der fachpraktischen
                              In den Basisfächern (außer im Fach Sport) ist in       Prüfung im Fach Sport) bei der Leistungsbewertung
                              jedem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach        in den Kursen auf Ihren Antrag hin berücksichtigt
                              zu schreiben.                                          werden.

                              Zusätzlich zu den Klausuren sind gleichwertige         3 . 3 Z e u g n i sse
                              Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) vorge­      Sie erhalten für jedes Schul-/Kurshalbjahr ein Zeug­
                              sehen: schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter   nis über die in den einzelnen Kursen erreichten
                              auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaft­     Leistungen. Zudem werden Bewertungen über Ver­
                              lichen Bereich), Referate, mündliche Prüfungen         halten und Mitarbeit in den Zeugnissen angegeben.
                              oder anderweitige Präsentationen. Diese Leistungen
                              sind in den ersten drei Schulhalbjahren in drei        Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife und
                              zu wählenden Fächern zu erbringen. Die Wahl            in den Zeugnissen am Ende der beiden Jahrgangs­
                              der Fächer erfolgt spätestens innerhalb von sechs      stufen wird in den modernen Fremdsprachen das
                              Wochen nach Beginn des Unterrichts im ersten           jeweils erreichte Sprachniveau gemäß dem Ge­
                              Schulhalbjahr.                                         meinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
                                                                                     ausgebracht.

8
4. Die Abiturprüfung

4.1 Allgemeine Hinw ei s e                                 4. 3 D i e mü n d l i c h e n P r ü f u n g e n
Die Abiturprüfung findet im vierten Schul-/Kurs-           Die Aufgaben für die mündlichen Prüfungen wer­
halbjahr statt. Sie gliedert sich in einen schriftlichen   den aufgrund von Vorschlägen der Fachlehrkraft im
und einen mündlichen Teil. Hierbei haben Sie fünf          Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahr­
Prüfungsfächer: drei schriftliche und zwei mündli­         gangsstufen gestellt. Sie werden Ihnen schriftlich
che.                                                       vorgelegt, und Sie können sich etwa 20 Minuten
Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen             unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung dauert
Abi­turprüfung kann nur dann erfolgen, wenn zu             etwa 20 Minuten.
diesem Zeitpunkt das Bestehen des Abiturs noch
möglich ist (vgl. Ziffer 8.1).                             Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli­
                                                           chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig
4.2 Die schriftlich en P rü fu n g en                      gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzen­
Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in den drei         den festgelegt werden.
Leistungsfächern.
Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden              4. 4 Wa h l d e r P r ü f u n g s f ä c h e r
vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt.          Bei der Wahl Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie dar­
                                                           auf achten, dass Deutsch und Mathematik Prüfungs­
Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen             fächer sind, alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer
Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil         2.1) abgedeckt werden und nicht mehr als 40 Kurse
und einer Kommunikationsprüfung. Die erreich­              anrechnungspflichtig werden.
te Punktzahl des schriftlichen Teils wird dreifach
und die in der Kommunikationsprüfung erreichte             Die schriftliche Prüfung legen Sie in Ihren Leis­
Punktzahl einfach gewichtet.                               tungsfächern ab.
Die Kommunikationsprüfung wird im vierten
Schulhalbjahr von Ihrer Fachlehrkraft und einer            Die Fächer für die mündlichen Prüfungen wählen
weiteren von der Schulleitung bestimmten Fach­             Sie aus den Basisfächern des Pflichtbereichs oder
lehrkraft abgenommen und dauert etwa 15 Minuten            aus folgenden Fächern des Wahlbereichs:
je Schülerin beziehungsweise je Schüler. Sie muss          - Vertiefungskurs Mathematik,
vor der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftli­          - Vertiefungskurs Sprache,
chen Prüfung abgeschlossen sein. Die Schülerinnen          - Informatik (nur möglich, wenn entsprechender
und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft.            Unterricht – Arbeitsgemeinschaft spätestens ab
Die schriftliche Prüfung in den Fächern Bildende             der Einführungsphase – besucht wurde),
Kunst, Musik und Sport besteht aus einem schrift­          - Literatur und Theater,
lichen und einem fachpraktischen Teil, die gleich          -	die spät beginnende Fremdsprache (nur möglich,
gewichtet werden. Der fachpraktische Teil muss vor           wenn entsprechender Unterricht ab der Einfüh-
der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen             rungsphase besucht wurde).
Prüfung abgeschlossen sein.
                                                           Die beiden Basisfächer Gemeinschaftskunde und
                                                           Geographie werden gemeinsam in einer Kombinati­
                                                           onsprüfung mündlich geprüft.

                                                           Eine der beiden mündlichen Prüfungen, nicht
                                                           jedoch in den Fächern Deutsch und Mathematik,
                                                           kann durch eine besondere Lernleistung (siehe
                                                           Ziffer 7.1) ersetzt werden, sofern insgesamt alle drei
                                                           Aufgabenfelder (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt sind.

                                                                                                                    9
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                              Wahlm ö g li chkei te n f ü r d i e A b i t u r p r ü f u n g

                                                 Schriftliche Prüfungsfächer                               Mündliche Prüfungsfächer
                                                      (Leistungsfächer)                             (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs)

                                                                            Fremdsprache           Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                          Naturwissenschaft        Gesellschaftswissenschaft             FREI
                                                      Mathematik
                                                                       Gesellschaftswissenschaft             FREI                        FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport      Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                               Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                            Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft
                                  D e ut s ch

                                                     Fremdsprache         Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                               Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                            Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                   Naturwissenschaft      Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                                            Fremdsprache           Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                          Naturwissenschaft        Gesellschaftswissenschaft             FREI
                                                       Deutsch
                                                                       Gesellschaftswissenschaft             FREI                        FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport      Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                                Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI
                                  M ath ematik

                                                                            Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                     Fremdsprache         Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                                                Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                                            Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                   Naturwissenschaft      Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                                       Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                                          Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

10
Schriftliche Prüfungsfächer                               Mündliche Prüfungsfächer
                              (Leistungsfächer)                             (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs)

                                                       Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                               Deutsch            Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI

                                                  Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft
F r e md s p ra ch e

                                                        Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                              Mathematik          Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                  Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                        Deutsch                  Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                           Naturwissenschaft           Mathematik                  Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                   Mathematik

                                                       Mathematik          Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                 Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                               Deutsch            Naturwissenschaft              Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft         Mathematik                      FREI
Naturwiss en sch a f t

                                                  Kunst, Musik, Sport            Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                                                        Deutsch            Gesellschaftswissenschaft             FREI

                                                    Fremdsprache                   Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                              Mathematik          Naturwissenschaft                Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                       FREI

                                                  Kunst, Musik, Sport              Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                                        Deutsch                  Mathematik            Gesellschaftswissenschaft

                             Fremdsprache              Mathematik                  Deutsch             Gesellschaftswissenschaft

                                               Gesellschaftswissenschaft           Deutsch                   Mathematik

                                                                                                                                   11
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                                          5. Gesamtqualifikation
                               5. 1 Ü bers i cht
                               Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung          Im Block I der Gesamtqualifikation können bis zu
                               der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist,             600 Punkte und in der Abiturprüfung bis zu 300
                               wird aus den Leistungen in den Kursen (Block I)           Punkte erreicht werden.
                               und in der Abiturprüfung (Block II) ermittelt.

                                                BLOCK I                                                                BLOCK II
                                        Leistungen aus den Kursen                                           Leistungen aus der Abiturprüfung
                                        1. Hj.         2. Hj.        3. Hj.        4. Hj.
               Leistungsfach                                                                                                    schriftliches
                                         15             15            15            15                           4 x 15         Prüfungsfach

               Leistungsfach                                                                                                    schriftliches
                                         15             15            15            15                           4 x 15         Prüfungsfach

                                                                                                                                schriftliches
               Leistungsfach             15             15            15            15                           4 x 15         Prüfungsfach

               28 weitere Kurse          15             15            15            15                                          mündliches
                                                                                                                 4 x 15
                                                                                                                                Prüfungsfach

                                         15             15            15            15                                          mündliches
                                                                                                                 4 x 15
                                                                                                                                Prüfungsfach

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                         15             15            15            15

                                                          G e s a mt q u a l i f i k at i o n :
                                  Summe der insgesamt erreichten Punkte (mindestens 300 bis maximal 900 Punkte)

                                                                                         5.2 Block I
                                                                                         In diesem Block müssen genau 40 Kurse angerech­
                                       BLOCK I
                                                                                         net werden. Zwei Leistungsfächer Ihrer Wahl wer­
                                                                                         den doppelt gewichtet. Somit ergibt sich folgende
                                                                                         Formel für die Berechnung der Gesamtpunktzahl
                                                                   BLOCK II              in Block I, wobei in üblicher Weise auf eine volle
                                    max. 600 Punkte
                                                                                         Punktzahl gerundet wird:
                                                                max. 300 Punkte
                                    mind. 200 Punkte                                        E I	 = P x 40
                                                                mind. 100 Punkte            		      48

                                                                                            E I	 = (Gesamt-)Ergebnis Block I
                                         G es am tq u a l i f i k at i o n :                P = Summe der Punkte in den eingebrachten
                                     mindestens 300 bis maximal 900 Punkte                  		 Fächern in vier Kurshalbjahren

12
Unter den 40 Kursen müssen sein:                                      • Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich
                                                                        geprüft, werden die in der schriftlichen Prüfung
1. die 12 Kurse in den Leistungsfächern, wobei 		                       erreichte Punktzahl zweifach und die in der
   die Ergebnisse der Kurse in zwei Leistungs-	                         mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach
   fächern doppelt gewichtet werden,                                    gewichtet. (Zur Ermittlung der in die Gesamt­-
                                                                        qualilifikation eingehenden Punkte siehe Tabelle
2. soweit nicht als Leistungsfach einzubringen,                         Seite 14.)
   • die 4 Kurse in Deutsch,
   • die 4 Kurse in Mathematik,                                       5. 4 D u r c h s c h n i t t s n o t e u n d
   • mindestens* 4 Kurse in einer Fremdsprache,                       G es a mt p u n k t z a h l
		 die jeweils mindestens Pflichtunterricht ab                        Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender
		 Klasse 8 voraussetzt,                                              Tabelle aus der in den zwei Blöcken erreichten Ge­
   • mindestens* 4 Kurse in einer Naturwissen-                        samtpunktzahl:
		schaft,
   • die 4 Kurse in Geschichte,                                            Gesamtpunktzahl                  Durchschnittsnote
   • die belegpflichtigen Kurse in Geographie und                             900 – 823                            1,0
		Gemeinschaftskunde,                                                         822 – 805                            1,1
   • 2 Kurse in einem der Fächer Bildende Kunst                               804 – 787                            1,2
		 oder Musik,                                                                786 – 769                            1,3
                                                                              768 – 751                            1,4
3. die Kurse in den mündlichen Prüfungsfächern,                               750 – 733                            1,5
   soweit nicht bereits berücksichtigt.                                       732 – 715                            1,6
                                                                              714 – 697                            1,7
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschafts-                                   696 – 679                            1,8
schule, die in Klasse 11 entweder Französisch oder                            678 – 661                            1,9
Spanisch als zweite Fremdsprache neu begonnen                                 660 – 643                            2,0
haben, müssen in den Jahrgangsstufen die Ergeb­                               642 – 625                            2,1
nisse von zwei der insgesamt vier belegten Kurse in                           624 – 607                            2,2
die Gesamtqualifikation einbringen.                                           606 – 589                            2,3
                                                                              588 – 571                            2,4
Über gegebenenfalls weitere anzurechnende Kurse                               570 – 553                            2,5
entscheiden Sie spätestens einen Schultag nach                                552 – 535                            2,6
Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Halbjahr;                               534 – 517                            2,7
dabei kann die Gesamtnote der besonderen Lern­                                516 – 499                            2,8
leistung in zweifacher Wertung, also mit maximal                              498 – 481                            2,9
30 Punkten, angerechnet werden und es werden                                  480 – 463                            3,0
hierfür zwei Kurse zu Grunde gelegt.                                          462 – 445                            3,1
                                                                              444 – 427                            3,2
5.3 Block II                                                                  426 – 409                            3,3
Im Block II werden die Leistungen der Abiturprü­                              408 – 391                            3,4
fung erfasst. Er umfasst die drei schriftlichen und die                       390 – 373                            3,5
zwei mündlichen Prüfungsfächer. Die Punkte der                                372 – 355                            3,6
Abiturprüfung sind wie folgt zu ermitteln:                                    354 – 337                            3,7
• Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur                                336 – 319                            3,8
   mündlich geprüft, so ist die in der Prüfung                                318 – 301                            3,9
   erreichte Punktzahl vierfach zu werten.                                      300                                4,0

* Unter den Kursen müssen sich entweder in zwei Fremdsprachen oder in zwei Naturwissenschaften bzw. einer Naturwissenschaft und
	Informatik/Naturwissenschaft und Technik jeweils vier Kurse befinden.

                                                                                                                                  13
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                              5. 5 Tabelle fü r di e E r mi t t l u n g d e s P r ü f u n g s e r g e b n i sse s b e i mü n dl ich er
                              P rü fu n g i m s chri f t l i c h g e p r ü f t e n Fa c h

                                                                                                      Schriftliche Prüfung

                                                           Noten     6            5              4                 3               2              1
                                                                              –        +    –          +      –         +     –         +     –         +

                                                   Noten   Punkte    0        1    2   3    4    5     6      7    8    9    10   11    12   13   14   15
                                                   6          0       0       3    5    8   11   13   16     19    21   24   27   29    32   35   37    40
                                                       –      1       1       4    7    9   12   15   17     20    23   25   28   31    33   36   39    41

                                                                                                                                                             vierfach gewertetes Prüfungsergebnis
                                                   5          2       3       5    8   11   13   16   19     21    24   27   29   32    35   37   40    43
                                                       +      3       4       7    9   12   15   17   20     23    25   28   31   33    36   39   41    44
                                                       –      4       5    8      11   13   16   19   21     24    27   29   32   35    37   40   43    45
                               Mündliche Prüfung

                                                   4          5       7    9      12   15   17   20   23     25    28   31   33   36    39   41   44    47
                                                       +      6       8   11      13   16   19   21   24     27    29   32   35   37    40   43   45    48
                                                       –      7       9   12      15   17   20   23   25     28    31   33   36   39    41   44   47    49
                                                   3          8      11   13      16   19   21   24   27     29    32   35   37   40    43   45   48    51
                                                       +      9      12   15      17   20   23   25   28     31    33   36   39   41    44   47   49    52
                                                       –     10      13   16      19   21   24   27   29     32    35   37   40   43    45   48   51    53
                                                   2         11      15   17      20   23   25   28   31     33    36   39   41   44    47   49   52    55
                                                       +     12      16   19      21   24   27   29   32     35    37   40   43   45    48   51   53    56
                                                       –     13      17   20      23   25   28   31   33     36    39   41   44   47    49   52   55    57
                                                   1         14      19   21      24   27   29   32   35     37    40   43   45   48    51   53   56    59
                                                       +     15      20   23      25   28   31   33   36     39    41   44   47   49    52   55   57    60

                              Die beim Rechenvorgang zur Ermittlung des End-                               Zur Ermittlung der in die Gesamtqualifikation
                              ergebnisses anwendbare Formel lautet:                                        eingehenden Punkte wird PF mit dem Faktor 4
                                                                                                           multipliziert, bei nicht ganzzahligen Werten von
                                                                     (2s + m)                              PF wird nach der Multiplikation mit dem Faktor 4
                                                              PF =
                                                                          3                                auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet, d. h. ab der
                              PF = Endergebnis der Prüfung in einem Fach                                   Dezimalen 5 wird aufgerundet.
                              		    (nicht gerundet)
                              s		 = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach
                              m		 = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach

14
6. Zeitlicher Überblick

> 	In der Einführungsphase finden
    •	Informationsveranstaltungen der Schule statt;
    • frühestens acht Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen und eine vorläufige Wahl der
		 mündlichen Fächer der Abiturprüfung statt (siehe Ziffer 4.4).

>	Innerhalb der ersten sechs Wochen des ersten Halbjahres legen Sie
   • die drei verpflichtenden GFS fest.

>   Spätestens bis zu den Herbstferien des dritten Halbjahres legen Sie
    • verbindlich fest, ob Sie die Kommunikationsprüfung als Einzel- oder Tandemprüfung ablegen wollen.

> 	Im vierten Halbjahr legen Sie
    • spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr Ihre mündlichen
		 Prüfungsfächer und gegebenenfalls eine vierte GFS fest.

> 	Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres
   • erfahren Sie Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung;
   • erfahren Sie, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen
		 Prüfungsfächern das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses für Sie festgelegt hat.

>   Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres beziehungsweise
    der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie
    • welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen;
    • über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation;
    • ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;
    • über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern.

                                                                                                              15
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                                                       7. Besonderheiten

                              7. 1 B es o n dere L er n l e i s t u n g              aus einer eingebrachten Arbeit, einer schriftlichen
                              Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs        Dokumentation sowie einem Kolloquium und
                              (siehe Ziffer 7.1.1) oder eine dem oberstufen- und     muss folgenden Anforderungen gerecht werden:
                              abiturgerechten Anforderungsprofil entsprechende,      • oberstufen- und abiturgerechtes Niveau;
                              geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb, einem           • studienvorbereitende Arbeitsweisen;
                              Schülerstudium, einem Praktikum oder einem             • zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze
                              gesellschaftlichen Engagement in Gremien, z. B.          müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen;
                              in einem Jugendgemeinderat oder im Landes­             • bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der
                              schülerbeirat, sein (siehe Ziffer 7.1.2). Die Schule     individuellen Schülerleistung.
                              ordnet Ihre besondere Lernleistung einem der drei
                              Aufgabenfelder zu. Je nach Fächerwahl haben Sie        Für die Gesamtnote der besonderen Lernleistung
                              die Möglichkeit, die besondere Lernleistung            werden die eingebrachte Arbeit zur Hälfte, das
                              entweder in zweifacher Wertung in Block I oder –       Kolloquium und die Dokumentation zu je einem
                              sofern dann alle Aufgabenfelder abgedeckt sind –       Viertel gewertet. Die Bewertung aller Bestandteile
                              in vierfacher Wertung in Block II einzubringen.        erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule.

                              Jede besondere Lernleistung umfasst eine schrift­      7 . 2 WIRT S CHAFT AL S L e i s t u n gsfa ch
                              liche Dokumentation und ein Kolloquium. Ihre           Haben Sie das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so
                              schriftliche Dokumentation soll eine projektbezo­      ist das Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und
                              gene, wissenschaftspropädeutische Arbeit sein. Im      das Fach Geographie nur im dritten Halbjahr zu
                              Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse Ihrer beson­     belegen. Weicht eine Schule von der oben angegebe­
                              deren Lernleistung dar, erläutern sie und beantwor­    nen Reihenfolge ab, ist im Fach Gemeinschaftskunde
                              ten Fragen zu ihr. Bei Arbeiten, an denen mehrere      das erste unterrichtete und im Fach Geographie das
                              Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist die      zweite unterrichtete Kurshalbjahr zu besuchen. Sie
                              Bewertung der individuellen Leistung erforderlich.     können die beiden anderen Kurse freiwillig bele­
                                                                                     gen, wenn es stundenplantechnisch möglich ist, und
                              7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung           sich die Leistungen in Block I anrechnen lassen.
                              Bewertung der Leistungen im Seminarkurs                Eine etwaige mündliche Kombinations­prüfung in
                              Für die Gesamtnote werden die beiden halbjäh­          Geographie und Gemeinschaftskunde erstreckt sich
                              rigen Kurse zur Hälfte, das Kolloquium und die         in jedem Fall auf den gesamten Inhalt der beiden
                              Dokumentation zu je einem Viertel gewertet.            Fächer der vier Halbjahre.

                              Seminarkursthemen                                      7 . 3 RELIGIONsl e h r e UND ETHIK
                              Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die          Religionslehre kann als Leistungsfach nur gewählt
                              gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung             werden, wenn in der Einführungsphase Unterricht
                              erforderlichen Niveaus über die inhaltliche Aus­       in Religionslehre im Umfang von mindestens einem
                              gestaltung der Seminarkurse selbst. Es besteht die     Halbjahr besucht wurde. Die gleiche Regel gilt für
                              Möglichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise       das Fach Ethik.
                              zu erproben oder für das Schulprofil relevante Pro­    Die Wahl von Religionslehre oder Ethik als
                              jekte durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler      mündliches Prüfungsfach setzt voraus, dass das
                              sollen bei der Themenfindung einbezogen werden.        jeweilige Fach bereits in der Einführungsphase im
                                                                                     Umfang von mindestens einem Halbjahr besucht
                              7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum            wurde. Liegt diese Voraussetzung nicht vor,
                              oder gesellschaftliches Engagement in Gremien          ist die Wahl als mündliches Prüfungsfach aber
                              anstelle des Seminarkurses                             dennoch möglich, wenn mit einer Überprüfung zu
                              Diese Form der besonderen Lernleistung besteht         Beginn des ersten Schulhalbjahres durch die Fach­

16
lehrkraft des Kurses entsprechende Fachkenntnisse     Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Vor­
nachgewiesen wurden.                                  aussetzungen wird die jeweils angegebene Qualifi­
Sie besuchen grundsätzlich die Kurse in Religions­    kation erworben:
lehre der Religionsgemeinschaft, der Sie angehören.
Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an oder      Latinum
wird an der besuchten Schule in dem betreffenden      Latein ab Klasse 5
Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen      Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil­
Religionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch    dungsgang von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis in
von Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der       der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“.
hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft
möglich.                                              Latein ab Klasse 6
                                                      Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil­
Werden Kurse im Basisfach Religionslehre Ihrer        dungsgang von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis
eigenen Religionsgemeinschaft angeboten, können       der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“.
Sie im Verlauf der beiden Jahrgangsstufen höchs­
tens zwei Kurse in Religionslehre einer anderen       Latein als dritte Fremdsprache
Religionsgemeinschaft besuchen, soweit Sie nicht      Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil­
bereits in der Einführungsphase den Unterricht in     dungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän­
Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft    zungsprüfung.
besucht haben.
Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen          Latein als spät beginnende Fremdsprache
sowie der Religionsgemeinschaft, welche für die       Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in
Kurse, die besucht werden sollen, verantwortlich      Latein im achtjährigen Bildungsgang spätestens
ist. Unter dieser Voraussetzung können im Übrigen     in Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in
in Härtefällen auch Kurse in Religionslehre einer     den Jahrgangsstufen (im Wahlbereich) und einer
anderen Religionsgemeinschaft besucht werden.         Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der
                                                      Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung).
7.4 Latinum, groSS es L ati n u m ,
Gr a e cum und Hebr ai cu m                           Latein als Arbeitsgemeinschaft
Zahlreiche Studiengänge erfordern Kenntnisse in       Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von
einer der Alten Sprachen bzw. ein entsprechendes      mindestens neun Jahreswochenstunden und eine
Zertifikat (z. B. Latinum, Großes Latinum). Deshalb   Ergänzungsprüfung.
empfehlen wir Ihnen dringend, sich ggf. frühzeitig
über die besonderen sprachlichen Anforderungen        Großes Latinum
eines angestrebten Studienfaches zu informieren       Das Große Latinum wird erworben, wenn eine der
und sich möglichst schon in der Schulzeit die         folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Darüber,        • Latein als Leistungsfach mit einem Durchschnitts-
für welche Studiengänge Kenntnisse in den Alten         wert von mindestens 5 Punkten oder eine Abitur-
Sprachen bzw. ein Latinum, Großes Latinum,              prüfung mit mindestens 5 Punkten.
Graecum oder Hebraicum Voraussetzung sind, kann       • Latein als Basisfach im Pflichtbereich im Umfang
das zuständigen Prüfungsamt bzw. der Prüfungsaus­       von vier Halbjahren mit einem Durchschnittswert
schuss der jeweiligen Hochschule Auskunft geben.        von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprü-
Die Erlangung eines Latinums, Großen Latinums,          fung mit mindestens 5 Punkten.
Graecums oder Hebraicums ist auch nach dem Abi­
tur grundsätzlich möglich, allerdings in der Regel
mit besonderen Herausforderungen verbunden.

                                                                                                            17
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                              Graecum                                                Hebraicum
                              Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen­       Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der
                              den Voraussetzungen erfüllt ist:                       folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
                              • Pflichtunterricht in Griechisch im achtjährigen      • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im achtjährigen
                                Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän­-	     Bildungsgang spätestens in Klasse 10 in Verbin-
                                zungsprüfung.                                          dung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbe-
                              • Griechisch als Leistungsfach mit einem Durch-          reich) in den Jahrgangsstufen und einer Prüfung
                                schnittswert von mindestens 5 Punkten oder             (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abi-
                                eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten.           turprüfung oder Ergänzungsprüfung).
                              • Griechisch als Basisfach im Pflichtbereich im        • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im Umfang
                                Umfang von vier Halbjahren mit einem Durch-		          von mindestens neun Jahreswochenstunden und
                                schnittswert von mindestens 5 Punkten oder eine        eine Ergänzungsprüfung.
                                Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten.
                              • Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft          Prüfungsnoten
                                in Griechisch im achtjährigen Bildungsgang           Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän­
                                spätestens in Klasse 10 in Verbindung mit vier       zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation
                                Kursen (vierstündig im Wahlbereich) in den           mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte)
                                Jahrgangsstufen und einer Prüfung (mündliches        erforderlich.
                                Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder        Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar
                                Ergänzungsprüfung).                                  aus den genannten Voraussetzungen ergibt, sind
                              • Arbeitsgemeinschaft in Griechisch im Umfang von      die Regierungspräsidien für die Zuerkennung der
                                mindestens neun Jahreswochenstunden und eine         jeweiligen Qualifikation zuständig.
                                Ergänzungsprüfung.

                                                                                     Die verbindlichen Regelungen zum Erwerb des Lati-
                                                                                     nums, Großen Latinums, Graecums und Hebraicums
                                                                                     können im Internet unter folgender Adresse eingese-
                                                                                     hen werden:
                                                                                     www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen
                                                                                     > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften

18
8. Wahlbeispiele

              Name                          JAN                  hanna                    Yusuf                    Leonie                   leila               hannes*

       Leistungsfächer                    Deutsch              Mathematik                 Deutsch                 Englisch              Mathematik                  Deutsch
         (5-stündig)                   Mathematik                 Physik                  Englisch                 Chemie                  Biologie                 Chemie
                                           Latein                 Biologie              Französisch               Wirtschaft                 Sport              Geschichte

          Basisfächer                    Griechisch              Deutsch               Mathematik                 Deutsch                  Deutsch              Mathematik
          (3-stündig)                     Chemie                 Englisch                 Biologie              Mathematik                 Englisch                 Englisch
                                                                                                                   Physik                  Chemie                   Biologie

          Basisfächer                  Geschichte              Geschichte               Geschichte              Geschichte               Geschichte
          (2-stündig)               GK      Geo        GK   GK      Geo      GK     GK      Geo       GK     GK         Geo          GK      Geo       GK      GK     Geo      GK
                                          Religion                  Ethik                 Religion                  Ethik                    Ethik                  Religion
                                         Bild. Kunst               Musik                   Musik                 Bild. Kunst                Musik               Bild. Kunst
                                           Sport                   Sport                    Sport                   Sport                                            Sport

         Wahlbereich                   VK Sprache            VK Mathematik                   LuT                                     Psycho-                        Spanisch
                                                                                                                                      logie                    (neu beginnend,
                                                                                                                                                                  4-stündig)

          Besondere                                                                 Seminar-
         Lernleistung                                                                 kurs

          Arbeits-                    Chor
       gemeinschaften

      Gesamtstunden-
      anzahl / Halbjahr             35 35 33 33              33 33 33 33             36 36 33 33             34 32 34 32              34 34 32 32              36 36 36 36

          Anzahl der
        belegten Kurse                       44                      44                      46                       42                      42                      44

    Kursiv gedruckte Fächer sind mündliche Prüfungsfächer

*   Gemeinschaftsschule: Wahlbeispiel für den Fall, dass nur eine Fremdsprache bis zum Beginn der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe belegt wurde.

                                                                                                                                                                                    19
Abitur 2023 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen

                                         9. Gesamtqualifikation
                                          und Wiederholung
                              9. 1 G es am tq u ali fi k at i o n                       9.2 Wiederholung
                              Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen wird          § 31 AGVO bestimmt hierzu:
                              Ihnen die allgemeine Hochschulreife zuerkannt:            „(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fäl­
                                                                                        len der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden.
                              Block I
                              • Sie müssen insgesamt mindestens 200 Punkte              (2) Die erste Jahrgangsstufe kann einmal wieder­
                                erreichen.                                              holen, wer nicht bereits die vorangehende Klasse
                              • Höchstens acht Ihrer angerechneten Kurse dürfen         wiederholt hat und eine entsprechende schriftliche
                                mit jeweils weniger als 5 Punkten bewertet sein,        Erklärung innerhalb einer Woche nach Erhalt des
                                darunter höchstens drei Kurse in den Leistungs-	        Zeugnisses für das 2. Halbjahr der ersten Jahrgangs­
                                fächern.                                                stufe abgibt.
                              • Unter den belegpflichtigen Kursen darf keiner
                                mit 0 Punkten bewertet sein.                            (3) Wem die allgemeine Hochschulreife zum ersten
                                                                                        Mal nicht zuerkannt wurde, kann einmal wiederho­
                              Block II                                                  len, und zwar
                              • In Ihren fünf Prüfungsfächern müssen Sie zusam-         1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung:
                                men mindestens 100 Punkte (in vierfacher Wer-	             a) das zweite und das dritte Schulhalbjahr oder
                                tung) erreichen.                                           b) die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite-
                              • In drei Ihrer fünf Prüfungsfächer, darunter zwei        		 rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum
                                Leistungsfächer, müssen Sie jeweils mindestens          		 Ende des Schuljahres oder
                                20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreichen.               c) das dritte Schulhalbjahr nach halbjähriger Unter-
                              • In jedem Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie                		 brechung des Schulbesuchs;
                                mindestens 4 Punkte (in vierfacher Wertung)             2.		in den übrigen Fällen das dritte und vierte Schul-
                                erreichen (sog. „Null-Punkte-Regelung“).                		halbjahr.

                              Die zuletzt genannte Bedingung bedeutet konkret:          (4) Wer das vierte Schulhalbjahr besucht und bei
                              • Bei 0 Notenpunkten in einer schriftlichen Prü-          der oder dem zu erwarten ist, dass zum Ende des
                                fung müssten Sie mindestens 3 Notenpunkte in            Schulhalbjahres die im ersten Block der Gesamtqua­
                                einer zusätzlichen mündlichen Prüfung erreichen.        lifikation erforderlichen Leistungen nicht erbracht
                              • In Ihren mündlichen Prüfungsfächern müssen Sie          werden, kann auf Antrag mit Zustimmung der
                                jeweils mindestens 1 Notenpunkt erreichen.              Schulleitung nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wiederho­
                                                                                        len. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen
                              Ein Ausgleich zwischen den Blöcken ist nicht              Hochschulreife.
                              möglich.
                                                                                        (5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist
                                                                                        nicht zulässig.

                                                                                        (6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschul­
                                                                                        reife ist weder eine Wiederholung der Oberstufe
                                                                                        noch eine Wiederholung der Abiturprüfung
                                                                                        zulässig.“

20
Die gymnasiale Oberstufe
   an beruflichen Gymnasien
Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kul­         Das berufliche Gymnasium ist ein Gymnasium der
tusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie          Aufbauform. Es umfasst die gymnasiale Oberstufe
über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien         mit der Eingangsklasse und den Jahrgangsstufen 1
(BGVO)“ zugrunde.                                       und 2.
                                                        Das an 20 öffentlichen Schulen des Landes einge­
Der vorliegende Leitfaden ist lediglich eine Informa­   richtete berufliche Gymnasium der sechsjährigen
tionsschrift. Der rechtlich verbindliche Text ist die   Auf­bauform beginnt bereits in Klasse 8 und umfasst
oben genannte Verordnung, die im Internet unter         in Baden-Württemberg folgende Richtungen:
folgender Adresse eingesehen werden kann:               • ernährungs- beziehungsweise sozial- und gesund-
www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen           heitswissenschaftliche Richtung (6 ESG)
> Verordnungen und Verwaltungsvorschriften              • technische Richtung (6 TG)
                                                        • wirtschaftswissenschaftliche Richtung (6 WG)
Das berufliche Gymnasium bereitet auf das Studium
an einer Hochschule und in besonderer Weise auf         Am beruflichen Gymnasium kann erworben werden:
die Berufswelt vor. Es ist daher in verschiedene        • die allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremd-
Richtungen gegliedert. Sie zeichnen sich jeweils          sprachen) oder
durch einen berufsbezogenen Fächerkanon aus.            • der schulische Teil der Fachhochschulreife unter
                                                          bestimmten Voraussetzungen frühestens nach der
Das berufliche Gymnasium umfasst in Baden-Würt­           Jahrgangsstufe 1 (zum Erwerb der Fachhochschul-
temberg folgende Richtungen:                              reife siehe im Übrigen Seite 45 f.).
• agrarwissenschaftliche Richtung (AG),
• biotechnologische Richtung (BTG),
• ernährungswissenschaftliche Richtung (EG),            Präsenzpflicht
• sozial- und gesundheitswissenschaftliche              Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom 21.3.1982
  Richtung (SGG),                                       (K. u. U. Seite 387):
• technische Richtung (TG),
• wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG),           „(1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht
 darunter ein Abendgymnasium in Radolfzell              und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der
 (separate Schul- und Prüfungsordnung)                  Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen
                                                        und die Schulordnung einzuhalten.

                                                        (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts­
                                                        veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet,
                                                        als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.“

                                                                                                                 21
Abitur 2023 · Berufliche Gymnasien

                                         Eintritt in das 3-jährige
                                         berufliche Gymnasium
                                                                                 Allgemeine Hochschulreife

                                                                                                                                      Berufliches
                                                               Berufliches Gymnasium (BG)                                             Gymnasium
                                                                          3 Jahre                                                        (BG)
                                                                                                                                        3 Jahre

                                Versetzung
                                                     Mittlerer Bildungsabschluss + Notendurchschnitt von 3,0 in                     Versetzung in die
                                  in die
                                                    den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache*                           Oberstufe
                                 Oberstufe

                                6-jähriges               2-jährige              Werkreal-                Realschule      Gemein-           Gymnasium
                               Berufliches                Berufs-                schule                     (RS)         schafts-             (G8)
                               Gymnasium                fachschule               (WRS)                                    schule              (G9)
                                  (6BG)                   (2BFS)                                                          (GMS)

                              Die beruflichen Gymnasien bieten Schülerinnen                         2. Sie besuchen am allgemein bildenden Gymnasium
                              und Schülern aus unterschiedlichen Schularten**                       (G8, G9) die Klasse 10 und erwerben mit dem
                              die Möglichkeit, über die dreijährige gymnasiale                      erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den mittleren
                              Oberstufe das Abitur zu erreichen. Im Unterschied                     Bildungsabschluss. Nach der Klasse 10 wechseln Sie
                              zum allgemein bildenden Schulwesen legt diese                         auf das berufliche Gymnasium.
                              Schulform einen berufsbezogenen Schwerpunkt.
                                                                                                    Wenn Sie von einer Gemeinschaftsschule auf ein
                              Wenn Sie aus der Realschule oder einem ande­                          berufliches Gymnasium wechseln möchten, sind die
                              ren allgemein bildenden oder einem beruflichen                        Zugangsmöglichkeiten abhängig von der Niveaustu­
                              Bildungsgang kommen, der zu einem mittleren                           fe, auf der Sie im Abschlussjahr der Sekundarstufe
                              Bildungsabschluss führt, können Sie sich in der                       I Ihre Leistungen erbracht haben. Daraus ergeben
                              Regel mit dem mittleren Bildungsabschluss und ei­                     sich zwei Möglichkeiten, sich an einem beruflichen
                              nem Durchschnitt von 3,0 in den Fächern Deutsch,                      Gymnasium zu bewerben:
                              Mathematik und erster Fremdsprache* an einem
                              beruflichen Gymnasium bewerben.                                       1. Wenn Sie Ihre Leistungen auf dem mittleren,
                                                                                                    zum Realschulabschluss führenden Niveau
                              Wenn Sie von einem allgemein bildenden Gym-                           (Niveau M) erbracht haben, können Sie sich mit
                              nasium  auf ein berufliches Gymnasium wechseln                        dem Realschulabschluss und einem Durchschnitt
                              möchten, gibt es – je nachdem, ob Sie aus einem                       von 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und
                              acht- oder aus einem neunjährigen gymnasialen                         erster Fremdsprache* an einem beruflichen Gymna­
                              Bildungsgang kommen – zwei Möglichkeiten, sich                        sium bewerben.
                              zu bewerben:
                                                                                                    2. Wenn Sie Ihre Leistungen auf dem erweiterten,
                              1. Sie besuchen die Klasse 9 des allgemein bilden­                    gymnasialen Niveau (Niveau E) erbracht haben,
                              den Gymnasiums (G8) und wechseln nach der                             können Sie mit Versetzung in die Oberstufe der
                              Versetzung in die Eingangsklasse des beruflichen                      beruflichen Gymnasien aufgenommen werden.
                              Gymnasiums. Der mittlere Bildungsabschluss wird
                              Ihnen in diesem Fall mit der Versetzung in die erste
                              Jahrgangsstufe zuerkannt.
                              * jeweils mindestens die Note 4
                              ** vgl. Aufnahmeverordnung berufliche Gymnasien – dreijährige Aufbauform

22
1. Eingangsklasse

Stundentafel und Stundenplan gelten für alle Schü­     Die Stundentafel ist gegliedert in den Pflichtbereich
lerinnen und Schüler in gleicher Weise. Die Noten      sowie den Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich
werden in den herkömmlichen Notenstufen eins           entsprechend dem Schulangebot.
bis sechs erteilt.
                                                       Für alle die Oberstufe betreffenden Fragen stehen
Der Eingangsklasse an den beruflichen Gymnasien        Ihnen Oberstufenberaterinnen und Oberstufenbera­
der dreijährigen Aufbauform wächst eine erwei­         ter beziehungsweise die Schulleitung zur Verfügung.
terte Aufgabe zu. Die Schülerinnen und Schüler
des beruflichen Gymnasiums haben zuvor ver­            Für den Übergang nach Jahrgangsstufe 1 ist das
schiedene Schularten besucht. Daher muss in der        Versetzungszeugnis am Ende der Eingangsklasse
Eingangsklasse zunächst ihr Wissensstand angegli­      erforderlich.
chen werden („Gelenkfunktion”). Darüber hinaus
bereitet die Eingangsklasse auf die Jahrgangsstufen    Die mit der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer
1 und 2 vor. In besonderen Informationsveranstal­      sowie die im Versetzungszeugnis in diesen Fächern
tungen werden Sie mit dem Aufbau, den Anforde­         erreichten Noten werden im Zeugnis der Allgemei­
rungen und den Lehrplänen der Oberstufe vertraut       nen Hochschulreife aufgeführt (ohne Anrechnung
gemacht. Ihnen werden die Wahlmöglichkeiten            auf die Gesamtqualifikation).
und die zu beachtenden Bedingungen eingehend
erläutert, vor allem werden Sie in die Arbeitsweise
in den Kursen eingeführt.

Spätestens zu Beginn der Eingangsklasse erfahren
Sie die Bedingungen zum Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife. Diese Bedingungen sind unter­
schied­lich, je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie in
einer zweiten Fremdsprache mitbringen.

                                                                                                               23
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