Die gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule Ibbenbüren - im Schuljahr 2019 / 20
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Gesetzliche Grundlage für die gymnasiale Oberstufe APO-GOSt (Ausbildungs- und PrüfungsOrdnung für die Gymnasiale OberStufe) Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe Stand: 12. Juli 2018 in Verbindung mit Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt) 2
Aufbau der gymnasialen Oberstufe APO-GOSt § 1 und § 6 (5) 11. Jahrgang 12. + 13. Jahrgang Einführungsphase Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechtigung EF.1 EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 zum Besuch Versetzung Zulassung der gemäß gemäß gymnasialen APO GOSt APO GOSt Oberstufe §9 § 30 APO-SI § 43 „Notensystem“ „Punktesystem“ „Punktesystem“ APO-GOSt § 16 (1) APO-GOSt § 16 (2) APO-GOSt § 16 (2) Die in der Einführungsphase Die in der Qualifikationsphase (...) die in der erbrachten Schülerleistungen erteilten Kursabschlussnoten Abiturprüfung werden mit den Notenstufen (...) erteilten Noten werden gemäß § 48 Abs. 3 SchulG werden in Punkte übertragen. in Punkte übertragen. bewertet. 3
Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer APO-GOSt § 7 (1) Die in der Oberstufe unterrichteten Fächer werden wie folgt Aufgabenfelder zugeordnet: 1. dem sprachlich-literarisch-künstlerischem Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I) 2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld II) 3. dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld III) Religionslehre und Sport sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet. 4
APO-GOSt § 7 – Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik/Erziehungswissenschaft Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Philosophie Physik Chinesisch Psychologie Ernährungslehre Englisch Recht Informatik Französisch Sozialwissenschaften Technik Griechisch Hebräisch Italienisch Japanisch Lateinisch grau unterlegte Fächer Neugriechisch werden an Gesamtschulen und Gymnasien in und um Ibbenbüren Niederländisch in der gymnasialen Oberstufe nicht angeboten . Portugiesisch Russisch Quelle: Schulen suchen NRW 2.0 – Eingang (Stand 15.10.2018) Spanisch https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/online Türkisch 5
Unser Fächerangebot im Vergleich I. Aufgabenfeld: Maximilian-Kolbe Johannes-Kepler Goethe Graf-Adolf- sprachlich- Gesamtschule Gesamtschule Gymnasium Gymnasium Gymnasium literarisch- Ibbenbüren Saerbeck Ibbenbüren Ibbenbüren Tecklenburg künstlerisch Deutsch x x x x x Musik x (x) x (x) x Kunst x x x x x Literatur (Q1) x x x x Englisch x x x x x Französisch (x) x x Lateinisch (x) x x (x) (x) Niederländisch x x x Russisch x Spanisch x x x x x Fächer in Klammern werden nicht für alle Jahrgangsstufen angeboten! z.B. „Latein“ : wird an der Gesamtschule Ibbenbüren ab Klasse 8 bis zur Q1 angeboten. Quelle: „Schulen suchen NRW 2.0 - Eingang“ (Stand: 15.10.2018) – https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/online 6
Unser Fächerangebot im Vergleich II. Aufgabenfeld: Maximilian-Kolbe Johannes-Kepler Goethe Graf-Adolf- gesellschafts- Gesamtschule Gesamtschule Gymnasium Gymnasium Gymnasium wissenschaftlich Ibbenbüren Saerbeck Ibbenbüren Ibbenbüren Tecklenburg . Pädagogik x x x x x Geographie/Erdkunde x x x x x Geschichte x x x x x Philosophie x x x x x Sozialwissenschaften x (x) x x x III. Aufgabenfeld: Gesamtschule Maximilian-Kolbe Johannes-Kepler Goethe Graf-Adolf- mathematisch- Gesamtschule Gymnasium Gymnasium Gymnasium naturwissenschaftlich- Ibbenbüren Saerbeck Ibbenbüren Ibbenbüren Tecklenburg technisch Mathematik x x x x x Biologie x x x x x Chemie x x x (x) x Physik x x x x x Ernährungslehre x Informatik x x (x) x Fächer in Klammern werden nicht für alle Jahrgangsstufen angeboten! Quelle: „Schulen suchen NRW 2.0 - Eingang“ (Stand: 15.10.2018) – https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/online 7
APO-GOSt § 8 – Einführungsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Mathematik Religionslehre Musik Biologie Sport Kunst Geschichte Literatur Sozialwissenschaften Englisch Philosophie Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (2) Im Pflichtbereich sind in beiden Schulhalbjahren durchgehend neun Grundkurse zu belegen, und zwar Deutsch, Mathematik, eine in der Sekundarstufe I begonnene Fremdsprache (Englisch), Kunst oder Musik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte oder Sozialwissenschaften), ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie), Religionslehre und Sport. 8
APO-GOSt § 8 – Einführungsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Mathematik Religionslehre Musik Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (2) Neuntes Pflichtfach ist entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes. 9
APO-GOSt § 8 – Einführungsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (4) Im Wahlbereich ist in beiden Kurshalbjahren durchgehend ein weiterer Kurs zu belegen. (...) Im Rahmen des Pflichtunterrichtes gemäß Absatz 1 Satz 2 stehen den Schülerinnen und Schülern ein elftes Fach und bis zu zwei Vertiefungsfächer zur Wahl. 10
APO-GOSt § 8 – Einführungsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (5) Schülerinnen und Schüler, die keinen aufsteigenden Pflichtunterricht im Umfang von vier Jahren in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende der Sekundarstufe I erhalten haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der gymnasialen Oberstufe eine neu einsetzende zweite Fremdsprache durchgehend im Umfang von vier Wochenstunden belegen. Wer in der Jahrgangsstufe 8 eine zweite Fremdsprache begonnen hat, muss diese bis zum Ende der Einführungsphase fortführen. (Bemerkung: „...“, um die Bedingung der zweiten Fremdsprache zu erfüllen!) 11
APO-GOSt § 8 – Einführungsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (3) Schülerinnen und Schüler, die gemäß §31 Abs. 6 SchulG von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit oder zur Teilnahme nicht verpflichtet sind, belegen das Fach Philosophie. 12
Besonderheiten zu: Literatur und Religion/Philosophie I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Mathematik Religionslehre Musik Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie • Literatur wird nur in der Q1 angeboten und kann Ersatzfach für Kunst / Musik sein. • Für „Schülerinformationen zum Literaturkurs“ siehe auch: https://www.schulentwicklung.nrw.de/materialdatenbank/material/download/6255 oder auf unserer Homepage die Datei „Infos_Literaturkurs.pdf“ • Konfessionsfremder Religionsunterricht ist möglich, wenn die Lehrkraft zustimmt. → dann nicht als Abiturfach wählbar • Ein Wechsel zwischen Religionslehre und Philosophie ist (nach jedem Halbjahr) möglich. → nach einmaligem Wechsel jedoch dann nicht mehr als Abiturfach wählbar 13
Name: _______________________ Vorname: bisherige Schule: Wahlbogen für die Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2019 / 20 Block 1a: þ Deutsch (Klausurfach) Block 2a: þ Mathematik (Klausurfach) Block 2a: þ Vertiefungskurs Mathematik Block 3a: þ Englisch (Klausurfach) Block 4a: þ Biologie Block 5a: þ Sport ® Wähle aus den Blöcken 6, 7 und 8 jeweils ein Fach! Block 6 : Block 7 : Block 8 : ¨ Kunst ¨ evangelische Religionslehre ¨ Geschichte ¨ Musik ¨ katholische Religionslehre ¨ Sozialwissenschaften ¨ Philosophie ® Wähle aus den Blöcken 9 bis 12 mindestens drei Fächer! Aus jedem Block darf immer nur 1 Fach gewählt werden (siehe auch Hinweis 6). ® Bedingungen: 1. Wer keine zweite Fremdsprache ab Klasse 6 belegt hat, muss eine Fremdsprache aus Block 9 wählen! 2. Wer Latein wählt, muss auch jeweils ein Fach aus Block 10 und Block 11 wählen! Block 9 : (Klausurfach) Block 10: Block 11: Block 12: ¨ Latein (Beginn in Klasse 8) ¨ Chemie ¨ Geographie/Erdkunde ¨ Vertiefungskurs Englisch ¨ Niederländisch (neu ab EF) ¨ Physik ¨ Geschichte ¨ Vertiefungskurs Deutsch ¨ Spanisch (neu ab EF) ¨ Ernährungslehre ¨ Pädagogik Hinweise: 1. Geschichte darf in Block 8 und Block 11 nicht doppelt gewählt werden! 2. Geschichte oder Sozialwissenschaften muss bis zum Ende der Q1 belegt werden. Eine Belegung von beiden Fächern als „Zusatzkurs“ in der Q2 ist nicht möglich! 3. Wenn kein Fach aus Block 11 gewählt wird, ist eines der gewählten Fächer aus Block 7 oder Block 8 automatisch Abiturfach! 4. Ein Fach aus Block 8 oder Block 11 oder Philosophie muss schriftlich belegt werden (Klausurfach). 5. Biologie, Chemie oder Physik muss in der Einführungsphase schriftlich belegt werden (Klausurfach). 6. Die Vertiefungskurse Deutsch und Englisch können zum Halbjahr gewechselt werden. In diesem Fall bitte beide Fächer ankreuzen! 7. Falls ein Kurs nicht zustande kommen kann, erfolgt eine zusätzliche intensive individuelle Beratung bezüglich der erforderlichen „Umwahl“! Ort, Datum: (Unterschrift Schüler-/in) (Unterschrift Erziehungsberechtigter) 14
APO-GOSt § 9 – Versetzung in die Qualifikationsphase nur folgende 10 Fächer werden für die Versetzung gewertet: 1. Deutsch 2. Mathematik 3. eine fortgeführte Fremdsprache 4. Kunst oder Musik 5. ein gesellschaftswissenschaftliches Fach 6. Biologie oder Chemie oder Physik 7. Religion oder Philosophie 8. Sport 9. die 2. Fremdsprache oder das 2. naturwissenschaftlich-technische Fach 10. das Wahlpflichtfach Hinweis • Das 11. Fach (kein Vertiefungskurs) kann das gesellschaftswissenschaftliche Fach oder ein naturwissenschaftliches Fach oder die 2. Fremdsprache (falls diese nicht verpflichtend ist) im Sinne der Versetzung „ersetzen“. • Ein Fach kann also „ausprobiert“ und nach der Einführungsphase abgewählt werden. 15
APO-GOSt § 6 – Unterrichtsorganisa6on (1) In der Einführungsphase wird der Unterricht in Grundkursen, in der Qualifika2onsphase in Grund- und Leistungskursen erteilt. Soweit diese Verordnung nichts anderes bes?mmt, werden Grundkurse mit drei, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Jeder Kurs dauert ein Schulhalbjahr. In der Einführungsphase beträgt die Schülerwochenstundenzahl durchschniJlich 34 Unterrichtsstunden á 45 Minuten (entspricht 25,5 Unterrichtsstunden á 60 Minuten). VV zu APO-GOSt § 8 Absatz 4 „Ver6efungsunterricht ...wird in Form von zweistündigen Halbjahreskursen angeboten.“ 16
APO-GOSt § 6 – Unterrichtsorganisation Umrechnung der Unterrichtsstunden von 45 Minuten auf 60 Minuten (verteilt auf 4 Quartale) Stunden/Woche weitere Quartale Kurs Minuten Minuten ⋅ 4 Summe á 45 Minuten á 45 Minuten Vertiefungskurse 2 90 360 / 360 Grundkurse 3 135 540 / 540 Grundkurse 4 180 720 / 720 neue Fremdsprache Leistungskurse 5 225 900 / 900 Stunden/Woche weitere Quartale Kurs Minuten Minuten ⋅ 4 Summe á 60 Minuten á 60 Minuten Vertiefungskurse 1 60 240 + 2¬60 + 4¬30 360 Grundkurse 2 120 480 + 1¬60 540 Grundkurse 3 180 720 / 720 neue Fremdsprache Leistungskurse 3 180 720 + 3¬60 900 17
möglicher Stundenplan in der Einführungsphase Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:50 1. – GK 4 GK 8 GK 1 GK 9 GK 7 08:50 (kein Latein) 08:55 2. – 09:55 VK 2a GK 7 GK 10 GK 3 GK 5 10:15 3. – 11:15 GK 3 GK 2 GK 5 GK 6 GK 10 11:20 jeweils quartalsweise 4. – GK 9 VK 12 GK 11 GK 1 GK 10GK 11 GK 5 GK 9 12:20 (Latein: 75 min) (90 min: bis max. 13:00 Uhr) 12:20 Mittags- pause – 13:15 13:15 jeweils quartalsweise 5. – GK 6 GK 3 GK 4 GK 6 GK 7 GK 2 GK 11 14:15 14:20 jeweils quartalsweise 6. – 15:20 GK 1 GK 2 VK 2a VK 2a GK 8 GK 4 GK 8 18
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (2) Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: 1. Deutsch wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. 19
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (2) Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: 2. Eine in der Sekundarstufe I begonnene und in der Einführungsphase fortgeführte Fremdsprache wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. Diese Bedingung kann auch durch einen in der Sekundarstufe II durchgehend belegten vierstündigen Grundkurs in einer neu einsetzenden Fremdsprache erfüllt werden. Die aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache muss in diesen Fällen mindestens bis zum Ende der Einführungsphase belegt werden. 20
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (2) Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: 3. Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der Qualifikationsphase ihre gemäß § 8 Abs. 5 im ersten Halbjahr der Einführungsphase begonnene zweite Fremdsprache kontinuierlich bis zum Ende des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase fortsetzen. 21
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (2) Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: 4. In der Qualifikationsphase sind (...) Kunst oder Musik mindestens (bis zum Ende der Q1 als) Grundkurse zu belegen. Literatur kann in der Q1 Kunst oder Musik ersetzen oder zusätzlich gewählt werden. 22
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (3) Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sind in der Qualifikationsphase folgende Pflichtkurse zu belegen: 1. Das aus der Einführungsphase fortgeführte gesellschaftswissenschaftliche Fach wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase belegt. Pflichtbelegung Geschichte und Sozialwissenschaften: • Geschichte und Sozialwissenschaften müssen gemäß §11 (3) jeweils mindestens für ein Schuljahr in der Qualifikationsphase belegt werden (z.B. als „Zusatzkurs“ in der Q2) Sonderregelung an unserer Gesamtschule: • Mindestens eines dieser Fächer muss mindestens bis zum Ende der Q1 belegt werden. 23
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (4) Im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: 1. Mathematik wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. 24
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (4) Im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld sind mindestens folgende Pflichtkurse zu belegen: 2. Ein aus der Einführungsphase fortgeführtes naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Chemie oder Physik) wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. 25
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (5) Die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 belegte zweite Fremdsprache oder das zweite Fach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld ist mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase fortzuführen. 26
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (6) Religionslehre oder das Fach gemäß § 8 Abs. 3 (Philosophie) wird mindestens... (bis zum Ende der Q1 als) ...Grundkurs fortgeführt. 27
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Pflichtbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (7) Sport wird bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. 28
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Wahlbelegung) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) Für das Latinum muss Latein bis zum Ende der Q1 belegt und mit einer mindestens „ausreichenden“ Leistung abgeschlossen werden. Zur Erfüllung der Bedingung „2. Fremdsprache“ genügt eine durchgehende Belegung von Latein ab Klasse 8 bis zum Ende der Einführungsphase mit Versetzung in die Qualifikationsphase! 29
APO-GOSt § 11 – Qualifikationsphase (Wahlpflicht) I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) (1) In der Qualifikationsphase beträgt die Schülerwochenstundenzahl durchschnittlich 34 Unterrichtsstunden. (...) Darüber hinaus stehen zur Erfüllung der Pflichtbedingungen gemäß Satz 1 (...) ein Projektkurs zur Verfügung. (2) In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Besonderheit an unserer Gesamtschule: • In der Q2 muss ein Projektkurs belegt werden, dadurch entfällt die Facharbeit. 30
APO-GOSt § 6 – Leistungskurse I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) Als Leistungskurse können an unserer Gesamtschule folgende Fächer gewählt werden: Deutsch, ✓ eine Fremdsprache, (Englisch) Mathematik, ✓ eine Naturwissenschaft (Biologie) eine Gesellschaftswissenschaft (Pädagogik) Sport ✓ _____________________________________________________________________ 1 bis 2 weitere Leistungskurse (als Alternative zu Pädagogik, Biologie und Sport) werden (voraussichtlich) in Rahmen der Kooperation von den Gymnasien angeboten. Mögliches Angebot: Geschichte, Sozialwissenschaften, Chemie oder Physik. 31
möglicher Stundenplan in der Qualifikationsphase Stunde Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:50 1. – GK 4 GK 8 GK 1 GK 9 GK 7 08:50 (kein Latein) 08:55 2. – 09:55 LK 1 LK 1 GK 7 GK 3 GK 5 10:15 3. – GK 3 GK 2 GK 5 GK 6 LK 1 11:15 11:20 jeweils quartalsweise 4. – GK 9 LK 2 LK 2 GK 1 GK 7 GK 8 GK 5 LK 2 12:20 (Latein: 75 min) (bis max. 13:10 Uhr) 12:20 Mittags -pause – 13:15 13:15 jeweils quartalsweise 5. – 14:15 GK 6 GK 3 GK 4 GK 6 GK 2 GK 2 GK 9 14:20 jeweils quartalsweise 6. – 15:20 GK 1 LK 1 LK 1 LK 1 GK 4 GK 8 32
APO-GOSt § 12 – Wahl der 4 Abiturfächer I. Aufgabenfeld: II. Aufgabenfeld: III. Aufgabenfeld: keinem sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfeld literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- zugeordnet künstlerisch technisch Deutsch Pädagogik Mathematik Religionslehre Musik Geographie/Erdkunde Biologie Sport Kunst Geschichte Chemie Literatur Sozialwissenschaften Physik Englisch Philosophie Ernährungslehre Lateinisch (ab Kl. 8) Niederländisch (neu) Spanisch (neu) 1) 1. Leistungskurs (Deutsch – Englisch – Mathematik) 2) 2. Leistungskurs (Pädagogik – Biologie – Sport – ...) 3) Grundkurs (schriftliche Abiturprüfung) 4) Grundkurs (mündliche Abiturprüfung) Bedingungen: 1) zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik und Fremdsprache 2) alle 3 Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein. 3) Abiturfächer müssen in der Einführungsphase in Grundkursen und spätestens von dem ersten Jahr der Qualifikationsphase an als Fächer mit Klausuren belegt sein. 33
Wahl der Leistungskurse à 3. / 4. Abiturfach (GK) 2. LK Pädagogik Biologie Sport (Aufgabenfeld II) (Aufgabenfeld III) (kein Aufgabenfeld) 1. LK • Mathematik (III) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl/Rel (II) Deutsch • beliebig • Mathematik (III) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl (II) (Aufgabenfeld I) • Bio/Ch/Ph/EL (III) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl/Rel (II) • Mathematik (III) • Fremdsprache (I) • Fremdsprache (I) • Mathematik (III) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl/Rel (II) Englisch • beliebig • Mathematik (III) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl (II) (Aufgabenfeld I) • Bio/Ch/Ph/EL (III) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl/Rel (II) • Mathematik (III) • Deutsch (I) • Deutsch (I) • Deutsch (I) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl/Rel (II) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl (II) Mathematik • beliebig • Deutsch (I) • Deutsch (I) (Aufgabenfeld III) • Fremdsprache (I) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl/Rel (II) • Ge/Sw/Ek/Pä / Pl (II) • beliebig • Fremdsprache (I) • Fremdsprache (I) Fremdsprache: entweder Englisch oder Niederländisch oder Spanisch 34
Laufbahnplanung mit LuPO ... auf unserer Homepage www.gesamtschule-ibbenbueren.de als Download... das Progamm „LuPO – Schülerversion“ (nur für Windows) und Beispieldateien Anleitung: • LuPO_GSI_2019.zip herunterladen und in einem beliebigen Ordner entpacken. Darin enthalten sind: Das Programm LuPO_NRW_SV.exe, eine Anleitung und mehrere Beispieldateien (*.lpo). oder • LuPO_GSI_2019_Beispiele.zip von unserer Homepage und „Lupo 2“ von der Seite der „Schulverwaltung NRW“ herunterladen. • LuPO_NRW_SV.exe starten und eine der Beispiel-„Beratungsdateien“ auswählen oder wähle ________(w)_Abi_22_EF.1.lpo bzw. ________(m)_Abi_22_EF.1.lpo und plane Deine individuelle Schullaufbahn! 35
Laufbahnplanung mit LuPO kein Eintrag ? dann alles ok J nur zur Info! 36
Gründe für das Abitur an unserer Gesamtschule • optimale Betreuung und Beratung → 2 Jahrgangstufenleiter(-innen) für 60-80 Schülerinnen und Schüler → 1 qualifizierte Beratungslehrerin ausschließlich für die Oberstufe • Fächerangebot (fast) identisch mit Gymnasien / Gesamtschulen in der Region • Leistungskurs – Sport ab der Qualifikationsphase! • Ernährungslehre (vielseitiges und anerkanntes MINT-Fach) ab der Einführungsphase! → siehe auch auf der Seite des WDR: www1.wdr.de/wissen/mensch/lehramt-ernaehrungslehre-100.html • Niederländisch oder Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache wählbar • praxisorientierter Projektkurs in der Q2 anstatt theoretischer Facharbeit → „Teamwork“ statt „Einzelkämpfer“ • 11 Fächer wählbar ! → Möglichkeit des „Ausprobierens“ in der Einführungsphase → nur 10 Fächer werden bei der Versetzung in die Q-Phase gewertet • Unterricht im ersten Jahr der gymnasialen Oberstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und nach Möglichkeit auch in Biologie und Sport in festen Lerngruppen. • Vertiefungskurs Mathematik in der Einführungsphase zur gezielten Förderung verpflichtend • Vertiefungskurse Englisch und/oder Deutsch in der Einführungsphase zur gezielten Förderung wählbar 37
weitere Gründe für das Abitur an unserer Gesamtschule • Studienfahrten (u.a.) → Schülerinnen und Schüler des Niederländisch-Kurses im Rahmen der Kooperation mit unserer niederländischen Partnerschule in Nijverdal → mehrtägige Studienfahrt im zweiten Jahr der gymnasialen Oberstufe innerhalb der Europäischen Union • übersichtliche Anzahl an Mitschülern („jeder kennt jeden“) – kein „Massenbetrieb“ → durchschnittlich nur ca. 23 Schülerinnen und Schüler pro Kurs • Mitschüler im gleichen Alter (die Einführungsphase ist unser 11. Jahrgang) • neues Gebäude – modernste Technik • Selbstlernzentrum – große Bibliothek • modernes Schulrestaurant (in Buffetform) • Unterrichtsende am Dienstag 13:00 bzw. 13:10 Uhr (LK)! Unterrichtsende an den anderen Tagen 15:20 Uhr! • Abiturprüfungen identisch mit Gymnasien • Abiturnote gleichwertig mit Gymnasien (auch für eine Bewerbung an Universitäten und Fachhochschulen) → optimales Konzept für (fast) alle Gesamt-, Real- und Hauptschülerinnen und Schüler 38
Termine • am Samstag, den 19. Januar 2019, von 10:00 bis 13:00 Uhr → „Tag der offenen Tür“ mit Fächerbörse und individueller Beratung • vom 28.01. – 08.02.2019 (oder nach individueller Absprache) → „Schnupper“-Unterricht in der Einführungsphase (bitte bis Freitag, den 18.01.2019 anmelden!) → oberstufe@gesamtschule-ibbenbueren.de • vom 08.02. – 01.03.2019 (unverbindliche) Anmeldung → www.schueleranmeldung.de • am Samstag, den 9. Februar 2019 von 9:00 bis 16:00 Uhr von Montag, den 11. Februar bis Donnerstag, den 14. Februar 2019 jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr → verbindliche Anmeldung (mit Termin keine Wartezeit J) → anmeldung@gesamtschule-ibbenbueren.de • am Dienstag, den 19. März 2019, um 15:00 Uhr → verbindliche Kurswahlen / individuelle Beratung → unterschriebenen Wahlbogen mitbringen • am Montag, den 1. Juli 2019, um 7:50 Uhr → Jahrgangsstufenversammlung mit Überprüfung FOR–Q → verbindliche Zusage • ab Montag, dem 1. Juli 2019 bis zum Ende des Schuljahres (Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule – auch mit Abschlusszeugnis – nicht verlassen): „Vorbereitungskurse“ und „Kennenlerntage“ 39
Anmeldezeitraum: 09.-14.02.2019 • Samstag, 9. Februar 2019: 9:00 – 16:00 Uhr • MO, 11.02. – DO, 14.02.2019: 9:00 – 17:00 Uhr Warum Anmeldung für alle Schülerinnen und Schüler? • an Gesamt-, Real- und Hauptschulen erhalten Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I (Ende der Schulpflicht gemäß §37 Schulgesetz NRW) ein Abschlusszeugnis und kein Versetzungszeugnis (wie an Gymnasien nach dem 9. Schuljahr). • deshalb müssen sich alle Schülerinnen und Schüler von Gesamt-, Real- und Hauptschulen an einer Berufsschule, einem Berufskolleg oder einer Schule mit Sekundarstufe II anmelden. §38 Schulgesetz (1): „Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch ...Sekundarstufe II.“ §38 Schulgesetz (3): „Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablaufes des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.“ → erster Abschluss erreicht? → Anmeldung für die Sekundarstufe II ! 40
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