Hinweise für Antragsteller von Mitteln aus dem "Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in USA und Kanada"

Die Seite wird erstellt Linus-Maximilian Ruf
 
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Stand: April 2015

                 Hinweise für Antragsteller von Mitteln aus dem
    „Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in USA und Kanada“

                             I. Förderfähigkeit von Vorhaben

1. Im Einzelplan 05 des Bundeshaushalts (0504 687 16 -024 EN 6) stehen Mittel zur
Förderung von Deutsch in den USA und Kanada zur Verfügung. Diese Mittel, auf die ein
Rechtsanspruch nicht besteht und deren Höhe von den Ergebnissen der jährlichen
Haushaltsverhandlungen abhängig ist, sollen dazu genutzt werden, um in den USA Vorhaben
zu finanzieren, die unmittelbar oder mittelbar dazu beitragen, die Verbreitung von Deutsch als
Fremdsprache zu steigern oder zu erhalten und dabei eine möglichst große Breitenwirkung
erzielen.
   Eine unmittelbare Förderung der deutschen Sprache liegt vor, wenn die Maßnahme auf die
Steigerung oder den Erhalt der Anzahl der Lernenden von Deutsch als Fremdsprache zielt
bzw. dem Erhalt oder der Verbesserung von Lernangeboten von Deutsch als Fremdsprache
dient.
  Eine mittelbare Förderung der deutschen Sprache liegt vor, wenn die Maßnahme, die
gefördert werden soll, spürbare positive Auswirkungen auf die Steigerung oder den Erhalt der
Anzahl der Lernenden von Deutsch als Fremdsprache bzw. den Erhalt oder die
Verbesserung von Lernangeboten von Deutsch als Fremdsprache erwarten lässt.

Förderfähig sind daher zum Beispiel
- Maßnahmen, die auf die Schaffung neuer oder den Erhalt bestehender Deutschlern-
  möglichkeiten gerichtet sind;
- Maßnahmen der Fortbildung von Deutsch-als-Fremdsprache-Lehrern, u. a. im Bereich von
  Unterrichtsinhalten, Testen und Prüfungen, Analyse von Unterricht und Lehrwerken,
  Linguistik, Methodik und Didaktik sowie Werbung für Deutsch als Fremdsprache,
  insbesondere auch auf regionaler Ebene;
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- Maßnahmen der Fortbildung von Fortbildern in Zusammenarbeit mit den State Education
  Departments, Universitäten und Fachverbänden zum Aufbau von überregionalen
  Netzwerken zum Thema Deutsch als Fremdsprache;
- Maßnahmen zur Fortbildung von Prüfern im Bereich Deutsch als Fremdsprache aus dem
  Bereich der High Schools, Hochschulen;
- Expertengespräche zu ausgewählten Themen im Bereich Deutsch als Fremdsprache auf
  überregionaler und internationaler Ebene in Zusammenarbeit mit Universitäten,
  Fachverbänden und ggf. State Education Departments;
- die Entwicklung und Implementierung von Curricula zur USA-weiten Anwendung für den
  Primary-, Middle- und High School (Kindergarten - 12. Klasse) sowie den Hochschul-
  Bereich;
- Maßnahmen zur Stärkung von Deutsch in Verbindung mit anderen Studiengängen wie z.B.
  internationale Politik, Ingenieurswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften („German
  as a Plus“)
- Maßnahmen zur Gewinnung qualifizierter Studierender für ein Undergraduate- oder
  Graduiertenstudium im Bereich Deutsch als Fremdsprache;
- German Studies - Forschungsstipendien für Undergraduates und Graduates, wenn diese
  einen Bestandteil Deutsch als Fremdsprache haben.
- Sprachkurse für Studenten und Professoren aus nicht-philologischen Bereichen an
  Goethe-Instituten und anderen Sprachinstituten in Deutschland;
- Sprachkursstipendien für amerikanische Deutschlehrer und Nichtgermanisten;
- allgemeine Werbemaßnahmen zur Steigerung der Aufmerksamkeit für Deutsch als
  Fremdsprache.

2. Der Förderzweck wird umso besser erreicht, je mehr Partner in das jeweilige Vorhaben
aktiv einbezogen werden, weil sich dadurch der Kreis der Adressaten der Einzelmaßnahmen
verbreitert.

3. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die zeitlich begrenzt sind und in dem
Haushaltsjahr, auf das sie sich beziehen, durchgeführt werden können. Ein Beginn der
Maßnahme darf erst nach Bewilligung erfolgen.
Vorhaben, die eine institutionelle Förderung zum Gegenstand haben oder auf eine solche
hinauslaufen, können nicht gefördert werden. Auch die allgemeine Förderung von periodisch
erscheinenden    Publikationen     sowie   von   Jahrestagungen     ist  ausgeschlossen.
Projektvorhaben, die über mehrere Jahre geplant werden, müssen für jedes der infrage
kommenden Haushaltsjahre gesondert beantragt werden.

4. Zum Zweck der Bündelung und strategischen Ausrichtung einzelner Maßnahmen können
die Mitglieder des „Netzwerk Deutsch“ von Zeit zu Zeit Förderschwerpunkte definieren.
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                          II. Antrags- und Bewilligungsverfahren

Wer kann Anträge stellen?
1. Anträge auf Förderung können stellen
   a) Mitglieder des „Netzwerk-Deutsch USA“ (Deutsche Botschaft Washington, Goethe
      Institut New York (Regionalinstitut), Außenstelle des DAAD in New York,
      Koordinator/in der ZfA Fachberater/innen in den USA),
   b) Mitglieder des „Netzwerk-Sprachvergnügen“, das dem gesamten Deutsch-als-
      Fremdsprache-Team in den USA offen steht.

2. Die vorgenannten Antragsteller können auch Projekte Dritter sammeln und zu einem
Sammelantrag zusammenfassen. Bei Sammelanträgen ist der Antragsteller verpflichtet, die
erhaltenen Fördermittel gemäß der im Sammelantrag bezeichneten Vorhaben Dritter an
diese weiterzuleiten. Er ist dem Auswärtigen Amt gegenüber für die ordnungsgemäße
Verwendung der gesamten Fördersumme verantwortlich.

3. Anträge von Mitgliedern des „Netzwerk-Sprachvergnügen“, die Mitglied in einem Verband
oder einer vergleichbaren Vereinigung sind, die ihrerseits Mitglied des „Netzwerk-Sprach-
vergnügen“ sind, werden nur als Anträge dieses Verbands entgegengenommen.

Wie und wann werden die Anträge gestellt?
Anträge sind an das Auswärtige Amt zu richten und über die Deutsche Botschaft Washington
einzureichen.
Die prüffähigen und unterschriebenen Anträge müssen beim Kulturreferat der Deutschen
Botschaft Washington, 4645 Reservoir Road NW, Washington, DC 20007 oder per E-Mail
spätestens am 15. September eines jeden Jahres für im Folgejahr zu fördernde
Maßnahmen schriftlich eingehen.

Bitte beachten! Einreichung der Projektanträge für das Jahr 2016
bis spätestens 15.09.2015

Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige elektronische Übermittlung an ku-s@wash.diplo.de

Die Botschaft prüft die eingegangenen Anträge auf formelle Vollständigkeit und leitet sie an
die Mitglieder des Netzwerk-Deutsch mit der Bitte um Stellungnahme weiter.
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Antragsformulare stehen zum Download auf den Webseiten der Netzwerk-Deutsch-Partner
zur Verfügung und können direkt bei der Deutschen Botschaft Washington angefordert
werden. Die Botschaft und die Generalkonsulate, die Goethe-Institute, die Fachberater der
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und die DAAD-Außenstelle in New York sind
bereit, bei der Ausarbeitung der Projektanträge beratend mitzuwirken.

Die Projektanträge müssen folgende Informationen enthalten:
1.   Beschreibung des Projekts
2.   Themen und Inhalte
3.   Begründung für die Themenwahl
4.   Ziele und Zielgruppen, erwartete Teilnehmerzahl
5.   Programm und Veranstaltungsform (Ort und Dauer des Projekts)
6.   Ausführungen dazu, inwieweit die geplante Maßnahme
     a) auf die Steigerung oder den Erhalt der Anzahl der Lernenden von Deutsch als
        Fremdsprache zielt bzw. dem Erhalt oder der Verbesserung von Lernangeboten von
        Deutsch als Fremdsprache dient (unmittelbare Förderung von Deutsch als
        Fremdsprache),
     oder
     b) spürbare positive Auswirkungen auf die Steigerung oder den Erhalt der Anzahl der
        Lernenden von Deutsch als Fremdsprache bzw. den Erhalt oder die Verbesserung
        von Lernangeboten von Deutsch als Fremdsprache erwarten lässt (mittelbar
        Förderung von Deutsch als Fremdsprache).
7.   Benutzung von Materialien und Medien
8.   Angaben zu eingeladenen Referenten und deren Qualifikation
9.   Ggf. Angabe von Abschlüssen und Prüfungen als Bestandteil des Projektes (Credits)
10. Information, Werbung und technische Organisation des Projekts
11. Ggf. Angaben zum kulturellen bzw. gesellschaftlichen Beiprogramm
12. Kostenplan: detaillierte Aufstellung aller Projektkosten; die Einzelpositionen sollen
    rechnerisch nachvollziehbar sein und sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
    Ortsüblichkeit und Angemessenheit orientieren. Auf die Einhaltung der Bestimmungen
    des Bundesreisekostengesetzes ist zu achten (siehe Anlage). Kosten, die nicht ohne
    weitere Erläuterung nachvollziehbar sind, sollen detailliert dargelegt werden (z.B.
    Sachpreise für Wettbewerbe = Auflistung der geplanten Preise)
13. Finanzierungsplan, der spiegelbildlich die Finanzierung der im Kostenplan aufgeführten
    Gesamtkosten aufzeigt (Eigenbeteiligung, Zuschüsse aus anderen Quellen und die
    beantragte Förderungssumme)
14. Geplantes Evaluationsverfahren und Evaluierungskriterien

Bei Sammelanträgen müssen vorgenannte Angaben (Ziffern 1 bis 12) für jedes Vorhaben
einzeln gemacht werden.
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Wer entscheidet über die Mittelvergabe?
Auf Einladung der Deutschen Botschaft Washington beraten die Mitglieder des „Netzwerk-
Deutsch USA“ über die eingegangenen Anträge. Die Sitzung soll im Oktober eines jeden
Jahres stattfinden. Aus Sicht des „Netzwerk-Deutsch USA“ förderungswürdige Anträge
werden dem Auswärtigen Amt zur Bewilligung vorgelegt. Dabei werden die als förderungs-
würdig erachteten Anträge nach Priorität geordnet.
Über die Bewilligung der eingereichten Anträge entscheidet das Auswärtige Amt. Werden
Projektanträge des Goethe-Instituts oder des DAAD bewilligt, werden die Bewilligungs-
bescheide unmittelbar vom Auswärtigen Amt an die Antragsteller über ihre jeweiligen
Zentralen in Deutschland zugestellt. Werden Projektanträge anderer Antragsteller bewilligt,
werden die Projektmittel dem Antragsteller mit Zuwendungsvertrag durch die Deutsche
Botschaft Washington zur bereitgestellt.
Aus Sicht des „Netzwerk-Deutsch USA“ nicht förderungswürdige Anträge werden nicht an
das Auswärtige Amt weitergeleitet und von der Botschaft abschlägig beschieden.

Wann und wie wird über die durchgeführten Projekte berichtet?
Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens bis zum 31.3. des auf den Bewilligungs-
zeitraum folgenden Kalenderjahres nachzuweisen, wenn Zuwendungsgeber die Deutsche
Botschaft Washington ist. Ist der Zuwendungsgeber das Auswärtige Amt, so gilt die im
Zuwendungsbescheid des Auswärtigen Amts bestimmte Frist. Der Verwendungsnachweis
besteht in beiden Fällen aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer
Evaluierung der Maßnahme (Anlage 5) anhand der im Projektantrag benannten
Evaluierungskriterien.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Zuwendungsverträge.

Netzwerk-Deutsch- Logo
Bei jeder Kommunikation der Projekte ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein aus dem
Sonderprogramm des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der
deutschen Sprache in den USA gefördertes Projekt handelt. Das jeweils aktuelle DaF - Logo
bzw. das Logo des Auswärtigen Amtes sind zu nutzen.

Mittelrückmeldung und Mittelumwidmung
Für die Rückmeldung nicht verbrauchter Restmittel gelten die Bestimmungen der jeweiligen
Zuwendungsverträge.

Mittelumwidmungen bis 20 Prozent des Zuwendungsbetrages sind möglich, wenn eine
Überschreitung bei einem Einzelansatz durch entsprechende Einsparungen bei anderen
Einzelansätzen ausgeglichen werden kann.
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