Hinweise für Antragsteller von Mitteln aus dem "Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in USA und Kanada"
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Stand: April 2015 Hinweise für Antragsteller von Mitteln aus dem „Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in USA und Kanada“ I. Förderfähigkeit von Vorhaben 1. Im Einzelplan 05 des Bundeshaushalts (0504 687 16 -024 EN 6) stehen Mittel zur Förderung von Deutsch in den USA und Kanada zur Verfügung. Diese Mittel, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht und deren Höhe von den Ergebnissen der jährlichen Haushaltsverhandlungen abhängig ist, sollen dazu genutzt werden, um in den USA Vorhaben zu finanzieren, die unmittelbar oder mittelbar dazu beitragen, die Verbreitung von Deutsch als Fremdsprache zu steigern oder zu erhalten und dabei eine möglichst große Breitenwirkung erzielen. Eine unmittelbare Förderung der deutschen Sprache liegt vor, wenn die Maßnahme auf die Steigerung oder den Erhalt der Anzahl der Lernenden von Deutsch als Fremdsprache zielt bzw. dem Erhalt oder der Verbesserung von Lernangeboten von Deutsch als Fremdsprache dient. Eine mittelbare Förderung der deutschen Sprache liegt vor, wenn die Maßnahme, die gefördert werden soll, spürbare positive Auswirkungen auf die Steigerung oder den Erhalt der Anzahl der Lernenden von Deutsch als Fremdsprache bzw. den Erhalt oder die Verbesserung von Lernangeboten von Deutsch als Fremdsprache erwarten lässt. Förderfähig sind daher zum Beispiel - Maßnahmen, die auf die Schaffung neuer oder den Erhalt bestehender Deutschlern- möglichkeiten gerichtet sind; - Maßnahmen der Fortbildung von Deutsch-als-Fremdsprache-Lehrern, u. a. im Bereich von Unterrichtsinhalten, Testen und Prüfungen, Analyse von Unterricht und Lehrwerken, Linguistik, Methodik und Didaktik sowie Werbung für Deutsch als Fremdsprache, insbesondere auch auf regionaler Ebene;
2 - Maßnahmen der Fortbildung von Fortbildern in Zusammenarbeit mit den State Education Departments, Universitäten und Fachverbänden zum Aufbau von überregionalen Netzwerken zum Thema Deutsch als Fremdsprache; - Maßnahmen zur Fortbildung von Prüfern im Bereich Deutsch als Fremdsprache aus dem Bereich der High Schools, Hochschulen; - Expertengespräche zu ausgewählten Themen im Bereich Deutsch als Fremdsprache auf überregionaler und internationaler Ebene in Zusammenarbeit mit Universitäten, Fachverbänden und ggf. State Education Departments; - die Entwicklung und Implementierung von Curricula zur USA-weiten Anwendung für den Primary-, Middle- und High School (Kindergarten - 12. Klasse) sowie den Hochschul- Bereich; - Maßnahmen zur Stärkung von Deutsch in Verbindung mit anderen Studiengängen wie z.B. internationale Politik, Ingenieurswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften („German as a Plus“) - Maßnahmen zur Gewinnung qualifizierter Studierender für ein Undergraduate- oder Graduiertenstudium im Bereich Deutsch als Fremdsprache; - German Studies - Forschungsstipendien für Undergraduates und Graduates, wenn diese einen Bestandteil Deutsch als Fremdsprache haben. - Sprachkurse für Studenten und Professoren aus nicht-philologischen Bereichen an Goethe-Instituten und anderen Sprachinstituten in Deutschland; - Sprachkursstipendien für amerikanische Deutschlehrer und Nichtgermanisten; - allgemeine Werbemaßnahmen zur Steigerung der Aufmerksamkeit für Deutsch als Fremdsprache. 2. Der Förderzweck wird umso besser erreicht, je mehr Partner in das jeweilige Vorhaben aktiv einbezogen werden, weil sich dadurch der Kreis der Adressaten der Einzelmaßnahmen verbreitert. 3. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die zeitlich begrenzt sind und in dem Haushaltsjahr, auf das sie sich beziehen, durchgeführt werden können. Ein Beginn der Maßnahme darf erst nach Bewilligung erfolgen. Vorhaben, die eine institutionelle Förderung zum Gegenstand haben oder auf eine solche hinauslaufen, können nicht gefördert werden. Auch die allgemeine Förderung von periodisch erscheinenden Publikationen sowie von Jahrestagungen ist ausgeschlossen. Projektvorhaben, die über mehrere Jahre geplant werden, müssen für jedes der infrage kommenden Haushaltsjahre gesondert beantragt werden. 4. Zum Zweck der Bündelung und strategischen Ausrichtung einzelner Maßnahmen können die Mitglieder des „Netzwerk Deutsch“ von Zeit zu Zeit Förderschwerpunkte definieren.
3 II. Antrags- und Bewilligungsverfahren Wer kann Anträge stellen? 1. Anträge auf Förderung können stellen a) Mitglieder des „Netzwerk-Deutsch USA“ (Deutsche Botschaft Washington, Goethe Institut New York (Regionalinstitut), Außenstelle des DAAD in New York, Koordinator/in der ZfA Fachberater/innen in den USA), b) Mitglieder des „Netzwerk-Sprachvergnügen“, das dem gesamten Deutsch-als- Fremdsprache-Team in den USA offen steht. 2. Die vorgenannten Antragsteller können auch Projekte Dritter sammeln und zu einem Sammelantrag zusammenfassen. Bei Sammelanträgen ist der Antragsteller verpflichtet, die erhaltenen Fördermittel gemäß der im Sammelantrag bezeichneten Vorhaben Dritter an diese weiterzuleiten. Er ist dem Auswärtigen Amt gegenüber für die ordnungsgemäße Verwendung der gesamten Fördersumme verantwortlich. 3. Anträge von Mitgliedern des „Netzwerk-Sprachvergnügen“, die Mitglied in einem Verband oder einer vergleichbaren Vereinigung sind, die ihrerseits Mitglied des „Netzwerk-Sprach- vergnügen“ sind, werden nur als Anträge dieses Verbands entgegengenommen. Wie und wann werden die Anträge gestellt? Anträge sind an das Auswärtige Amt zu richten und über die Deutsche Botschaft Washington einzureichen. Die prüffähigen und unterschriebenen Anträge müssen beim Kulturreferat der Deutschen Botschaft Washington, 4645 Reservoir Road NW, Washington, DC 20007 oder per E-Mail spätestens am 15. September eines jeden Jahres für im Folgejahr zu fördernde Maßnahmen schriftlich eingehen. Bitte beachten! Einreichung der Projektanträge für das Jahr 2016 bis spätestens 15.09.2015 Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige elektronische Übermittlung an ku-s@wash.diplo.de Die Botschaft prüft die eingegangenen Anträge auf formelle Vollständigkeit und leitet sie an die Mitglieder des Netzwerk-Deutsch mit der Bitte um Stellungnahme weiter.
4 Antragsformulare stehen zum Download auf den Webseiten der Netzwerk-Deutsch-Partner zur Verfügung und können direkt bei der Deutschen Botschaft Washington angefordert werden. Die Botschaft und die Generalkonsulate, die Goethe-Institute, die Fachberater der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und die DAAD-Außenstelle in New York sind bereit, bei der Ausarbeitung der Projektanträge beratend mitzuwirken. Die Projektanträge müssen folgende Informationen enthalten: 1. Beschreibung des Projekts 2. Themen und Inhalte 3. Begründung für die Themenwahl 4. Ziele und Zielgruppen, erwartete Teilnehmerzahl 5. Programm und Veranstaltungsform (Ort und Dauer des Projekts) 6. Ausführungen dazu, inwieweit die geplante Maßnahme a) auf die Steigerung oder den Erhalt der Anzahl der Lernenden von Deutsch als Fremdsprache zielt bzw. dem Erhalt oder der Verbesserung von Lernangeboten von Deutsch als Fremdsprache dient (unmittelbare Förderung von Deutsch als Fremdsprache), oder b) spürbare positive Auswirkungen auf die Steigerung oder den Erhalt der Anzahl der Lernenden von Deutsch als Fremdsprache bzw. den Erhalt oder die Verbesserung von Lernangeboten von Deutsch als Fremdsprache erwarten lässt (mittelbar Förderung von Deutsch als Fremdsprache). 7. Benutzung von Materialien und Medien 8. Angaben zu eingeladenen Referenten und deren Qualifikation 9. Ggf. Angabe von Abschlüssen und Prüfungen als Bestandteil des Projektes (Credits) 10. Information, Werbung und technische Organisation des Projekts 11. Ggf. Angaben zum kulturellen bzw. gesellschaftlichen Beiprogramm 12. Kostenplan: detaillierte Aufstellung aller Projektkosten; die Einzelpositionen sollen rechnerisch nachvollziehbar sein und sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Ortsüblichkeit und Angemessenheit orientieren. Auf die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes ist zu achten (siehe Anlage). Kosten, die nicht ohne weitere Erläuterung nachvollziehbar sind, sollen detailliert dargelegt werden (z.B. Sachpreise für Wettbewerbe = Auflistung der geplanten Preise) 13. Finanzierungsplan, der spiegelbildlich die Finanzierung der im Kostenplan aufgeführten Gesamtkosten aufzeigt (Eigenbeteiligung, Zuschüsse aus anderen Quellen und die beantragte Förderungssumme) 14. Geplantes Evaluationsverfahren und Evaluierungskriterien Bei Sammelanträgen müssen vorgenannte Angaben (Ziffern 1 bis 12) für jedes Vorhaben einzeln gemacht werden.
5 Wer entscheidet über die Mittelvergabe? Auf Einladung der Deutschen Botschaft Washington beraten die Mitglieder des „Netzwerk- Deutsch USA“ über die eingegangenen Anträge. Die Sitzung soll im Oktober eines jeden Jahres stattfinden. Aus Sicht des „Netzwerk-Deutsch USA“ förderungswürdige Anträge werden dem Auswärtigen Amt zur Bewilligung vorgelegt. Dabei werden die als förderungs- würdig erachteten Anträge nach Priorität geordnet. Über die Bewilligung der eingereichten Anträge entscheidet das Auswärtige Amt. Werden Projektanträge des Goethe-Instituts oder des DAAD bewilligt, werden die Bewilligungs- bescheide unmittelbar vom Auswärtigen Amt an die Antragsteller über ihre jeweiligen Zentralen in Deutschland zugestellt. Werden Projektanträge anderer Antragsteller bewilligt, werden die Projektmittel dem Antragsteller mit Zuwendungsvertrag durch die Deutsche Botschaft Washington zur bereitgestellt. Aus Sicht des „Netzwerk-Deutsch USA“ nicht förderungswürdige Anträge werden nicht an das Auswärtige Amt weitergeleitet und von der Botschaft abschlägig beschieden. Wann und wie wird über die durchgeführten Projekte berichtet? Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens bis zum 31.3. des auf den Bewilligungs- zeitraum folgenden Kalenderjahres nachzuweisen, wenn Zuwendungsgeber die Deutsche Botschaft Washington ist. Ist der Zuwendungsgeber das Auswärtige Amt, so gilt die im Zuwendungsbescheid des Auswärtigen Amts bestimmte Frist. Der Verwendungsnachweis besteht in beiden Fällen aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer Evaluierung der Maßnahme (Anlage 5) anhand der im Projektantrag benannten Evaluierungskriterien. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Zuwendungsverträge. Netzwerk-Deutsch- Logo Bei jeder Kommunikation der Projekte ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein aus dem Sonderprogramm des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der deutschen Sprache in den USA gefördertes Projekt handelt. Das jeweils aktuelle DaF - Logo bzw. das Logo des Auswärtigen Amtes sind zu nutzen. Mittelrückmeldung und Mittelumwidmung Für die Rückmeldung nicht verbrauchter Restmittel gelten die Bestimmungen der jeweiligen Zuwendungsverträge. Mittelumwidmungen bis 20 Prozent des Zuwendungsbetrages sind möglich, wenn eine Überschreitung bei einem Einzelansatz durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann.
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