Die Tagesschule - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben - Mai 2020 - Stadt Winterthur
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Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Tagesstrukturen Die Tagesschule – von der Idee Allgemeine bis zur Informationen Einführung und spezifische Vorgaben Mai 2020
Tagesstrukturen Inhalt Einleitung 3 Tagesstrukturen – Angebote der Volksschule 4 Morgenbetreuung 4 Betreuung während der Blockzeiten 5 Mittagsbetreuung 5 Nachmittagsbetreuung 5 Rahmenbedingungen und Vorgaben 6 Allgemeine Vorgaben zu Angebot und Ausgestaltung 6 Unterschiede in der Ausgestaltung der Betreuung 6 Kosten 10 Aufsicht über die Betreuungsstätten 10 Überprüfung und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen 11 Abweichende Bestimmungen für Tagesschulen, Einzellösungen und zusätzliche Angebote 12 Tagesschulen 12 Einzellösungen/Tagesfamilien 12 Zusätzliche Betreuungsangebote 13 Weiterführende Informationen 14 Impressum Herausgeberin Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt Gestaltung und Produktion raschle & partner, www.raschlepartner.ch 1. Auflage Mai 2020 © Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt Bezug: https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbetrieb_und_unterricht/ fuehrung_und_organisation/tagesstrukturen.html 2
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben Einleitung Ein gut ausgebautes Angebot an Tagesstrukturen entspricht dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch aus pädagogischen Überle- gungen bieten gut geführte Betreuungsangebote viele Vorteile: Die familien- und schul ergänzende Kinderbetreuung bietet Kindern Stabilität und Sicherheit und fördert die Chancengleichheit von Kindern unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, Spra- che, Religion und Geschlecht. Eine sinnvolle Ausgestaltung dieser zusätzlichen Betreu- ungsangebote bietet ergänzende Lernmöglichkeiten und Lernangebote. In dieser Broschüre werden die verschiedenen Formen von unterrichtsergänzenden Be- treuungsangeboten, die Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Vorgaben erläutert. Ergänzend dazu finden sich (blau hinterlegt) Hinweise auf weiterführende Informationen und Empfehlungen. 3
Tagesstrukturen Tagesstrukturen – Angebote der Volksschule Gemäss Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS VSA-Website Tagesstrukturen: 412.100) und Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- (VSV, LS 412.101) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- während der Schulwochen in der Zeit zwischen 7.30 Uhr ren.html und 18 Uhr bedarfsgerechte unterrichtsergänzende Be treuungsangebote einzurichten (§ 30a Abs. 2 VSG, § 32a VSA-Website Tagesschulen: Abs. 1 VSV). Dabei haben die Gemeinden neben den je- https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- weiligen rechtlichen Vorgaben auch den nötigen Freiraum, trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- dieses Angebot individuell, auf die lokalen Gegebenheiten ren/Tagesschulen.html#a-content angepasst, aufzubauen und anzubieten. VSA-Dokument Information Blockzeiten: Volksschulgesetz (VSG): https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- https://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/ge- trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/stunden- setze/erlass.html?Open&Ordnr=412.100 plaene_blockzeiten.html Volksschulverordnung (VSV): https://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/ge- Bei der Betreuung im Vorschulbereich (Krippen/Kitas, Ta- setze/erlass.html?Open&Ordnr=412.101 gesfamilien) spricht man von familienergänzender Betreu- ung. Ansprechpartner für Fragen und Beratung zur famili- Mit unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen sind Betreu energänzenden Betreuung ist das Amt für Jugend- und ungsangebote gemeint, welche die Schülerinnen und Berufsberatung (AJB) bzw. die jeweilige Gemeinde oder Schüler ergänzend zum Unterricht besuchen können (§ 30a Krippe/Kita. Abs. 1 VSG). Dazu gehört auch die kostenlose unterrichts- ergänzende Betreuung während der Blockzeiten (§ 27 Abs. 2 VSG, S. 5 «Betreuung während der Blockzeiten»). AJB-Website Familienergänzende Betreuung: https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/leistun- Der Ausdruck «Tagesstrukturen» ist als Oberbegriff zu ver- gen-fuer-fachpersonen-institutionen-behoerden.html stehen, der auch die Betreuung in Tagesschulen umfasst. Ansprechpartner für Fragen und Beratung zu unterrichts- ergänzenden Tagesstrukturen vom Kindergarten bis zur Morgenbetreuung Sekundarschule ist das Volksschulamt bzw. die jeweilige Gemeinde oder Schule. Eine Morgenbetreuung muss bei Bedarf von 7.30 Uhr bis zum Blockzeitenbeginn angeboten werden (vgl. § 32a Abs. Angebotspflicht bei Bedarf 1 VSV). Sie ist für Eltern in der Regel kostenpflichtig. Die Gemeinde ist frei in der Ausgestaltung der Morgenbetreu- Morgenbetreuung (ab 7.30 Uhr) ung. Die Morgenbetreuung unterliegt keinen speziellen kostenpflichtig Vorgaben, auch nicht in Bezug auf die Ausbildung des ein- gesetzten Personals. Sie kann auch schon vor 7.30 Uhr Blockzeiten von 8 bis 12 Uhr angeboten werden. Die Obhut und Sicherheit der anver- Die Betreuung während der Blockzeiten von 8 bis 12 Uhr muss immer kostenlos angeboten werden.* trauten Kinder ist aber auf jeden Fall dem Alter der Kinder entsprechend durch die Betreuungspersonen zu gewähr- Mittagsbetreuung (Mittagstisch) leisten. kostenpflichtig Morgenbetreuung beschränkt sich in der Regel darauf, die Aufsicht über die Kinder wahrzunehmen, die vor Beginn Nachmittagsbetreuung (bis 18 Uhr) der Blockzeiten zur Schule kommen. Da die Morgenbe- kostenpflichtig treuung keinen spezifischen Vorgaben unterliegt, ist nicht zwingend eine speziell qualifizierte Betreuungsperson ein- zusetzen. *Aus organisatorischen Gründen kann die Schulpflege die Blockzeit um maximal 20 Minuten verkürzen. 4
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben Betreuung während der Blockzeiten Mittagsbetreuung Unter Blockzeiten versteht man im Kanton Zürich den Un- Die Betreuung über Mittag beginnt nach den Blockzeiten terricht oder die unentgeltliche Betreuung während des und dauert bis zum Unterrichtsbeginn am Nachmittag. In ganzen Vormittags (§ 27 Abs. 2 VSG). Die Blockzeiten dau- der Regel ist sie kostenpflichtig. Die Mittagsbetreuung ist ern grundsätzlich von 8 bis 12 Uhr. Wenn die Organisation die am häufigsten in Anspruch genommene Betreuungs- einer Schule es erfordert, kann die Schulpflege die Block- form und muss, abhängig vom Bedarf, an einzelnen oder zeiten um höchstens 20 Minuten pro Vormittag verkürzen an allen Wochentagen angeboten werden. Wird im An- (§ 26 Abs. 3 VSV). schluss an die Mittagsbetreuung auch noch eine Nachmit- tagsbetreuung angeboten, so sind ab einem bestimmten, Die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote während insbesondere zeitlichen Ausmass des wöchentlichen Be- der Blockzeiten ist für die Schülerinnen und Schüler frei- treuungsangebotes zusätzliche rechtliche Vorgaben zu be- willig und kostenlos. Die Schule ist frei in der Ausgestaltung achten, welche auf S. 6ff «Rahmenbedingungen und Vor- des Betreuungsangebotes. Insbesondere die musikalische gaben» und auf S. 12ff «Abweichende Bestimmungen für Früherziehung (oft auch Musikalische Grundausbildung Tagesschulen, Einzellösungen und zusätzliche Angebote» MGA genannt) oder die Aufgabenhilfe können auch im Rah aufgeführt sind. men der Blockzeiten angeboten werden (§ 16 Abs. 2 VSG und § 17 VSG). Eltern, die diese spezifischen Angebote für Das Mittagessen kann je nach Möglichkeit und Kosten sel- ihre Kinder nicht nutzen wollen, haben keinen Anspruch ber hergestellt oder von einem Caterer (z. B. durch nahe auf eine andere unentgeltliche Betreuung. Damit klar ist, gelegene Spitalküche, Altersheim oder Restaurant) gelie- wer die Betreuung der Schülerinnen und Schüler über- fert werden. nimmt, sind diesbezügliche Vereinbarungen der Schule mit den Familien erforderlich (An- bzw. Abmeldung). Nachmittagsbetreuung Wenn während der Blockzeiten der Unterricht ausfällt – z. B. wegen einer gemeindeeigenen Weiterbildung – muss Die Nachmittagsbetreuung deckt die Zeit vom Beginn des dies gegenüber den Eltern frühzeitig kommuniziert wer- Nachmittagsunterrichts bis 18 Uhr ab. Da ein Teil der Kin- den, damit diese eine Betreuung organisieren können. der am Nachmittag Unterricht hat, wird sie meist in zwei Können Eltern für ihre Kinder keine anderweitige Betreu- Blöcken angeboten: Der erste Block dauert bis zum Ende ung organisieren, hat die Schule im Rahmen der Verhält- der zweiten Lektion des Nachmittagsunterrichts, der nismässigkeit ein entsprechendes Angebot zur Verfügung zweite Block daran anschliessend bis 18 Uhr. Den Ge- zu stellen. meinden steht es frei, nach 18 Uhr weitere Betreuungs- möglichkeiten anzubieten. VSA-Dokument Information Blockzeiten: Die Nachmittagsbetreuung muss, abhängig vom Bedarf, https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- an einzelnen oder an allen Wochentagen angeboten wer- trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/stunden- den. Sie ist in der Regel kostenpflichtig. Wird vor der plaene_blockzeiten.html Nachmittagsbetreuung noch Mittagsbetreuung angebo- ten, so sind ab einem bestimmten, insbesondere zeitlichen Ausmass des Betreuungsangebotes zusätzliche rechtli- che Vorgaben zu beachten, welche auf S. 6ff «Rahmenbe- dingungen und Vorgaben» und auf S. 12ff «Abweichende Bestimmungen für Tagesschulen, Einzellösungen und zu- sätzliche Angebote» aufgeführt sind. Schülerinnen und Schüler, die sich am Nachmittag in Tages- strukturen aufhalten, haben Gelegenheit in dieser Zeit in einer ruhigen Umgebung die Hausaufgaben zu erledigen. 5
Tagesstrukturen Rahmenbedingungen und Vorgaben Allgemeine Vorgaben zu Standort und Weg zwischen Tagesstruktur Angebot und Ausgestaltung und Schule Tagesstrukturen werden wenn möglich in der näheren Angebotspflicht Umgebung der Schule oder im Schulhaus angeboten. Ist Auf S. 4f «Tagesstrukturen - Angebote der Volksschule» dies nicht möglich und der Weg zwischen Schule oder wird aufgezeigt, welche Betreuungsformen möglich sind. Kindergarten und Tagesstrukturangebot für alle oder be- Je nach Bedarf ist die Gemeinde verpflichtet, diese anzu- stimmte Kinder nicht zumutbar, ordnet die Schulpflege ge- bieten. eignete Massnahmen an (§ 32a Abs. 3 VSV). Dies kann beispielsweise ein Transport oder eine Begleitung der Kin- Damit die Tagesstrukturen dem tatsächlichen Bedarf der der (z. B. am Mittag von der Schule zum Mittagstisch und Eltern gerecht werden, müssen diese von den Eltern für zurück) sein. Die Kosten kann die Schulpflege in die allge- einzelne Wochentage und innerhalb eines Tages modular- meine Tarifgestaltung (Elternbeiträge) einfliessen lassen. tig wählbar sein (zum Beispiel ein Morgenmodul vor Unter- Wenn die Schule zur Abdeckung der Tagesstrukturen ei- richtsbeginn, ein Mittagsmodul und bei gleichzeitigem nen Kinderhort in einer anderen Gemeinde beizieht, dür- Nachmittagsunterricht ein kurzes oder ohne Nachmittags- fen jedoch die Transportkosten nicht vollumfänglich auf unterricht ein langes Nachmittagsmodul). die Tarife überwälzt werden. Für die Betreuung während der Blockzeiten gelten spezi- Ist in einer Gemeinde mit mehreren Schuleinheiten der pro elle rechtliche Vorgaben (siehe S. 5 «Betreuung während Schulstandort ermittelte Betreuungsbedarf zu gering, der Blockzeiten»). kann ein Betreuungsangebot an einem Standort konzent- riert werden. Bedarfsabklärung Die Gemeinden sind gestützt auf § 30a Abs. 2 VSG ver- Ausschluss pflichtet, den tatsächlichen und aktuellen Bedarf an Ta- Ein Ausschluss eines Kindes aus den Tagesstrukturen gesstrukturen regelmässig bei den Eltern zu erheben. ist bei anhaltenden und erheblichen Regelverstössen als Wartelisten sind nur im Ausnahmefall und nur für kurze «Ultima Ratio»-Lösung zulässig, wenn Gespräche mit den Zeit zulässig. Um Wartelisten zu vermeiden, ist es wichtig, Eltern und dem Kind wie auch andere Massnahmen über den Bedarf für das jeweils nächste Schuljahr frühzeitig zu einen bestimmten Zeitraum nicht zu einer Änderung des erheben. Verhaltens geführt haben. Zu beachten ist, dass bei Kin- dern mit besonderen Betreuungsansprüchen – insbeson- Freiwilligkeit der Tagesstrukturen dere bei Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürf- Der Besuch von Tagesstrukturen ist freiwillig (§ 30a Abs. 4 nissen oder Kindergartenkindern – eine ihnen angepasste VSG). Die Vorgabe an die Eltern, ein bestimmtes Min- Ausgestaltung des Betreuungssettings im Vordergrund destausmass an Betreuung in Anspruch zu nehmen, ist in steht. Tagesschulen in bestimmten Fällen zulässig (siehe S. 12 «Tagesschulen»), in den anderen Fällen aber nicht. In Ta- Ein Ausschluss aus den Tagesstrukturen ist zudem mög- gesschulen können Betreuungsangebote bezeichnet wer- lich, wenn Eltern wiederholt und trotz mehrmaliger Mah- den, die obligatorisch zu besuchen sind (§ 30b Abs. 2 nung ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen. VSG). In diesem Falle müssen aber die betreffenden Ge- meinden sicherstellen, dass ein Schulbesuch andernorts in der Gemeinde auch ohne obligatorische Betreuung Unterschiede in der Ausgestaltung möglich ist. Dass die Inanspruchnahme von Tagesstruktu- ren modulartig wählbar ist, entspricht ebenfalls dem der Betreuung Grundsatz der Freiwilligkeit. Die rechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Betreuung sind je nach Betreuungsangebot/Betreuungs- Elternbeiträge form sowie Trägerschaft unterschiedlich. Für Tagesschu- Die unterrichtsergänzende Betreuungszeit während der len gelten spezielle Bestimmungen. Blockzeiten ist kostenlos (§ 27 Abs. 2 VSG). Für die weite- ren Tagesstrukturen werden in der Regel Elternbeiträge erhoben, welche aber höchstens kostendeckend sein dür- fen (§ 11 Abs. 4 VSG, § 32a Abs. 4 VSV). Für die konkrete Regelung der Elternbeiträge muss durch die Gemeinde ein Elternbeitragsreglement (Gebührenordnung, Taxordnung) erlassen werden. 6
Tagesstrukturen Ausgestaltung der Betreuung und rechtliche Anforderungen In unseren Tagesstrukturen werden regelmässig Schülerinnen und Wir sind eine Sekundarschule. NEIN Schüler der Kindergarten- und Primarstufe betreut. JA Stufen 1 und 2 JA Wir sind eine Tagesschule. JA Mit Abweichungen für Tagesschulen NEIN Wir haben ein Angebot nach den Blockzeiten an mindestens 25 Stufe 1 NEIN Stunden pro Woche und bieten regelmässig mindestens sieben Betreuungsplätze an. JA Unser Kinderhort wird von der Stufen 1 bis 3 NEIN JA Stufen 1 und 2 Gemeinde geführt. Bewilligungspflicht VSA-Website Tagesschulen: https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- ren/Tagesschulen.html#a-content Vorgaben Stufe 1 Vorgaben Stufe 2 Vorgaben Stufe 3 Mindestansprüche Ergänzend zu Stufe 1: Ergänzend zu Stufe 2: Betreuungsschlüssel, Gruppen- bewilligungspflichtige grösse und Berufsausbildung Kinderhorte Gilt für – Betreuungsangebote am Diese Vorgaben gelten – unabhängig Kinderhorte/Schülerclubs, welche Morgen und Vormittag der von der Trägerschaft – für alle bewilligungspflichtig sind. Kindergarten- und Primarstufe Kinderhorte/ Schülerclubs 1 der (Morgenbetreuung und Kindergarten- und Primarstufe, Bewilligungspflichtig sind Kinder- Betreuung in den Blockzeiten) in welchen mindestens 25 Stunden horte der Kindergarten- und – Betreuungsangebote der pro Woche Betreuung nach den Primarstufe, in welchen minde- Sekundarschule Blockzeiten und regelmässig sieben stens 25 Stunden pro Woche – Betreuungsangebote nach den oder mehr Plätze angeboten werden. Betreuung nach den Blockzeiten Blockzeiten im kleinen Rahmen und regelmässig sieben oder mehr (weniger als 25 Stunden Tagesschulen müssen diese Vor- Plätze angeboten werden, und wöchentlich, nicht regelmässig gaben unabhängig vom Ausmass der wenn sie nicht von einer Gemeinde sieben oder mehr Plätze) Betreuung einhalten. Sie können aber geführt werden (private Träger- im Rahmen von § 32e VSV in bestimm- schaft). Dasselbe gilt für Horte in ten Bereichen davon abweichen. Privatschulen. 1 Die Begriffe Kinderhort und Schülerclub werden synonym verwendet. Ein Kinderhort oder Schülerclub bietet Tagesstrukturen, für welche die Gemeinde aufgrund der rechtlichen Vorgaben eine Angebotspflicht hat, aus einer Hand an: am Morgen vor Schulbeginn (Morgenhort), über Mittag (Mittagshort), sowie nachmittags nach Schulschluss und an unterrichtsfreien Nachmittagen (Nachmittagshort). 8
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben Vorgaben Stufe 1 Vorgaben Stufe 2 Vorgaben Stufe 3 Mindestansprüche Ergänzend zu Stufe 1: Ergänzend zu Stufe 2: Betreuungsschlüssel, Gruppen- bewilligungspflichtige grösse und Berufsausbildung Kinderhorte Rechtliche Als Mindestvorgabe müssen die Bezüglich Ausgestaltung des Ange- Private Trägerschaften müssen Ausgestaltung Verantwortlichen sicherstellen, botes gelten für die Betreuung nach zusätzlich die spezifischen der Betreuung dass alle Kinder, welche die ört- den Blockzeiten zusätzlich besonde- Vorgaben zu den bewilligungs- liche Schule besuchen, auch re rechtliche Vorgaben (vgl. § 32b pflichtigen Kinderhorten gemäss die betreffende Tagesstruktur VSV). Tagesschulen können in be- § 30d VSG und der §§ 32g–m VSV besuchen können und darin stimmten Bereichen davon abweichen. einhalten. adäquat und altersentsprechend betreut werden. Dies gilt ins- Es handelt sich um spezifische Vor- besondere für Kinder, die auf- gaben zum Betreuungsschlüssel, zur grund ihres Alters (Kinder- Gruppengrösse und zur Berufsaus- gartenkinder) oder aufgrund bildung (§ 30e VSG und §§ 32c, d und besonderer pädagogischer f VSV). Bedürfnisse besondere Betreu- ungsansprüche haben. Es ist im Tagesschulen müssen diese Vorga- Einzelfall zu klären, ob hierfür ben unabhängig vom Ausmass der besondere Massnahmen (zu- Betreuung einhalten. Sie können sätzliches Personal, organisato- aber im Rahmen von § 32e VSV in rische Vorkehrungen usw.) bestimmten Bereichen davon erforderlich sind. abweichen. Empfehlungen Als Orientierungshilfe im Hinblick auf eine qualitativ gute Ausgestal- tung des Betreuungsangebots können die nachfolgend aufge- führten rechtlichen Vorgaben für alle Tagesstrukturen (Vorgaben Stufe 2, Vorgaben Stufe 3) sinn- gemäss beigezogen werden. Strafregisterauszug: Es wird empfohlen, die für bewilli- Die altersdurchmischte Betreuungsgruppe ist ein Lernfeld gungspflichtige Kinderhorte verbindliche Vorgabe, vor der für soziale Erfahrungen, das es zu nutzen gilt. Trotzdem ist Einstellung von Mitarbeitenden und danach alle vier Jahre zu beachten, dass kleine und grosse Kinder unterschiedli- einen aktuellen Strafregisterauszug beizuziehen (bei Min- che Betreuungsbedürfnisse haben. Dies kann dazu füh- derjährigen ein aktueller Sonderprivatauszug, bei volljähri- ren, dass es aus Gründen des Kindeswohls besser ist, gen Mitarbeitenden zusätzlich dazu ein Privatauszug), ge- nicht alle Altersstufen in der gleichen Tagesstruktur zu be- nerell zu übernehmen. treuen. VSA-Dokument Tagesstruktur für Sonderschülerinnen VSA-Dokument Tagesstrukturen – Betreuungsschlüssel: und -schüler: https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- trieb_und_unterricht/sonderpaedagogisches0/sonderschulung. ren.html html Kinder mit besonderen pädagogischen VSA-Dokument Tagesstrukturen – Betreuungsschlüssel: Bedürfnissen https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wer- trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- den wenn möglich in der Regelklasse unterrichtet (§ 33 ren.html Abs. 1 VSG). Entsprechend besuchen diese Schülerinnen und Schüler bei Bedarf auch Tagesstrukturen. Es ist im VSA-Dokument Tagesstrukturen – Bewilligungs Einzelfall zu klären, ob hierfür besondere Massnahmen gesuche für private Kinderhorte: (zusätzliches Personal, organisatorische Vorkehrungen https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- usw.) erforderlich sind. trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- ren.html Bei Tagesstrukturen, welche die Vorgaben des Betreu- ungsschlüssels gemäss § 30e VSG einzuhalten haben (Ta- Jüngere und ältere Kinder gesstrukturen mit Vorgaben Stufe 2 und Tagesstrukturen Für alle Tagesstrukturen, welche mehr als die Mindestvor- mit Vorgaben Stufe 3), gilt gemäss Abs. 1, dass bei der gaben erfüllen müssen (Tagesstrukturen mit Vorgaben Betreuung von Kindern mit besonderen Betreuungs- Stufe 2 und Tagesstrukturen mit Vorgaben Stufe 3), gilt ansprüchen die Zahl der betreuten Kinder pro Gruppe zu § 32c VSV. Danach sind insbesondere Kindergartenkinder verringern ist. Allfällige Ausschlussgründe sowie das Vor- als Kinder mit besonderen Betreuungsansprüchen einzu- gehen vor dem Ausschluss werden im Reglement der Ta- stufen. gesstruktur festgehalten. 9
Tagesstrukturen Kranke Kinder Elternbeiträge Kranke Kinder können aus naheliegenden Gründen (An- Die Betreuung während der Blockzeiten ist kostenlos. Die steckung usw.) nicht in Tagesstrukturen betreut werden. Elternbeiträge für die weiteren Tagesstrukturen dürfen Entsprechend kann in einem Tagesstruktur-Reglement höchstens kostendeckend sein (§ 32a Abs. 4 VSV). Es steht festgehalten werden, dass kranke Kinder zu Hause betreut den Gemeinden frei, das Tagesstrukturangebot teilweise werden müssen. Es ist Sache der Eltern, für solche Fälle zu subventionieren und tiefere Elternbeiträge (z. B. abge- Vorkehrungen zu treffen. stuft nach den finanziellen Verhältnissen, Reduktionen für mehrere Kinder) zu verlangen. Dazu sind kommunale Re- gelungen notwendig. Räumlichkeiten und Umgebung Für bewilligungspflichtige Kinderhorte (Tagesstrukturen mit Vorgaben Stufe 3) gelten zudem gemäss § 32k VSV Aufsicht über die Betreuungsstätten spezifische Vorgaben. Die Aufsicht über die Betreuungsstätten ist – abhängig von VSA-Dokument Tagesstrukturen – Bewilligungs Trägerschaft und Umfang der Betreuung – unterschiedlich gesuche für private Kinderhorte: organisiert. https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- Angebote der Gemeinde (Trägerschaft) ren.html Tagesstrukturen, die von Gemeinden geführt werden, sind nicht bewilligungspflichtig. Die Schulpflege ist zuständig für die Aufsicht. Bei Einheitsgemeinden kann auch eine Allen Kinderhorten wird empfohlen, den Innenbereich wohn andere Behörde innerhalb der Gemeinde für die Aufsicht lich, kindgerecht und praktisch auszubauen. Die Räume bestimmt werden. sollen ausreichend Tageslicht aufweisen und sich für das Nebeneinander verschiedener Aktivitäten eignen: Essen, Angebote mit privater Trägerschaft, welche im Spielen, Erledigen von Hausaufgaben und Rückzug. Toi- Auftrag der Schule Tagesstrukturen anbietet letten und Lavabo (z. B. zum Zähne putzen) sollten in un- Ist der private Kinderhort nicht bewilligungspflichtig, hat mittelbarer Nähe sein. aber einen Auftrag der Schule, so ist im Rahmen der Auf- sicht sicherzustellen, dass bezüglich Betreuung der Mini- Findet die Betreuung im Schulgebäude oder in unmittelba- malstandard (siehe S. 6ff «Unterschiede in der Ausgestal- rer Nähe statt, steht den Kindern auch das umliegende tung der Betreuung») eingehalten wird. Schulhausareal zur Verfügung. Die Aufenthaltsmöglichkei- ten im Aussenbereich sind klar zu definieren. Die Aufsicht Die Schule kann auch Dritte (Private) mit der Führung der muss auch im Aussenbereich gewährleistet sein. Tagesstrukturen beauftragen. Dann hat die Gemeinde eben falls eine Aufsichtsfunktion. Bezüglich Anforderungen an und Abnahme von Räumlich- keiten und Innenausbau sollte frühzeitig die Bau- und Feuer Angebote mit privater Trägerschaft polizei konsultiert werden. Bezüglich Vorgaben im Umgang Bei bewilligungspflichtigen privaten Kinderhorten – Kinder mit Lebensmitteln (Melde- und Bewilligungspflicht) sollte horte für Kinder der Kindergarten- und Primarstufe mit zudem das kantonale Labor Zürich kontaktiert werden. wöchentlich mindestens 25 Stunden Betreuung nach den Weiter müssen allenfalls auch kommunale Vorgaben be- Blockzeiten und sieben oder mehr Plätzen (Tagesstruktu- achtet werden. ren mit Vorgaben Stufe 3) – ist die Standortgemeinde 2 zu- ständig für Aufsicht und Bewilligung (§ 30c Abs. 1 VSG). Kosten In beiden Fällen hat die Standortgemeinde im Rahmen der Aufsicht zudem sicherzustellen, dass die allgemeinen Vorga- Es liegt im Ermessen der Gemeinden, in welchem Umfang ben zu Angebot und Ausgestaltung (siehe S. 6ff «Unterschiede sie sich an der Finanzierung der Tagesstrukturen beteili- in der Ausgestaltung der Betreuung») eingehalten sind. gen. Oft übernehmen sie einen Teil der Kosten, beispiels- weise indem sie Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen, Die für die Aufsicht zuständige Stelle hat die Verantwor- Tarife subventionieren oder Defizitgarantien übernehmen. tung, dass dieselbe gut organisiert ist und funktioniert. Gemäss Art. 19 der Verordnung vom 19. Oktober 1977 Die Personalkosten machen den grössten Anteil der Ge- über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderver- samtkosten aus. Erst die definitiven Anmeldungen lassen ordnung, PAVO, SR 211.222.338) muss die Aufsichtsbe- eine verbindliche Planung des Personaleinsatzes und der hörde im Kinderhort mindestens alle zwei Jahre einen Auf- damit verbundenen Kosten zu. Damit verlässlich geplant sichtsbesuch vornehmen. werden kann, ist es möglich, von den Eltern grundsätzlich eine Anmeldung für ein Schuljahr zu verlangen – allerdings Die Standortgemeinden melden dem Volksschulamt Name muss die Möglichkeit einer Kündigung jeweils per Ende und Adresse sowie die Trägerschaft der privaten bewilli- Semester gewährt werden. gungspflichtigen Kinderhorte auf ihrem Gebiet (§ 30c Abs. 7 VSG). 2 Mit «Standortgemeinde» wird die Gemeinde bezeichnet, in welcher der Kinderhort liegt. Nicht bedeutsam ist der Sitz oder Wohnsitz der Trägerschaft des Kinderhortes. Welche Behörde innerhalb der Standortgemeinde zuständig sein soll, entscheidet die Gemeinde. 10
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben Überprüfung und Weiterentwicklung Falls die Gemeinde Dritte mit dem Betrieb von Tagesstruk- turen beauftragt, ist es im Interesse beider Parteien eine der Tagesstrukturen gegenseitige Leistungsvereinbarung zu treffen. Darin kön- Auslastung, Kostenentwicklung, Rückmeldungen von El- nen folgende Punkte geregelt werden: tern, Kindern und Personal, neue Bedarfserhebungen und – welche Leistungen die Trägerschaft im Auftrag der allfällige weitere Faktoren beeinflussen die Entwicklung Gemeinde zu erbringen hat, des Angebots an Tagesstrukturen. Der Erfolg des Betreu- – welche Rahmenbedingungen von der Trägerschaft bei ungsangebots ist in regelmässigen Abständen (z. B. jähr- der Leistungserbringung einzuhalten sind, lich, mit ergänzenden Abklärungen zur Zufriedenheit usw.) – welche Leistungen die Gemeinde erbringt und zu überprüfen. Die wichtigsten Messgrössen sind die in welchem Ausmass, Qualitätsüberprüfung durch die Aufsichtsinstanz, die An- – wie die Leistungssteuerung (Controlling) und die zahl Kinder, die das Betreuungsangebot nutzen und die Qualitätssicherung erfolgen. Kosten. Eine weitere Messgrösse ist die Überprüfung ge- Die für die Aufsicht zuständigen Stellen überprüfen die setzter Ziele, z. B. Massnahmen für eine qualitative Ver- Einhaltung rechtlicher und allenfalls weiterer Vorgaben besserung der inhaltlichen Gestaltung oder der Erfolg ei- und Vereinbarungen. Sie ordnen bei Beanstandungen ge- nes speziellen Betreuungsangebots. eignete Massnahmen zu deren Beseitigung und zur Ver- besserung an. Um dem Anspruch der Eltern laufend gerecht zu werden, sind auch nach der ersten Bedarfsabklärung die Bedürf- QuinTaS – Qualität in Tagesschulen/Tagesstrukturen: nisse der Eltern regelmässig zu erfragen. https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- ren/Tagesschulen.html#a-content 11
Tagesstrukturen Abweichende Bestimmun- gen für Tagesschulen, Einzellösungen und zu- sätzliche Angebote Tagesschulen Betreuungsschlüssel und Betreuungspersonal Die auf S. 7ff «Rahmenbedingungen und Vorgaben» aus- Im Gegensatz zu den anderen Tagesstrukturen sind in Ta- geführten Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für gesschulen nach den Blockzeiten die Vorgaben gemäss Tagesschulen. Für Tagesschulen gelten jedoch gemäss § 30e VSG und §§ 32c, 32d und 32f VSV zur Gruppen- Volksschulgesetz und -verordnung zusätzlich abwei- grösse und zur Berufsausbildung unabhängig vom Aus- chende Bestimmungen. mass der angebotenen Betreuung immer einzuhalten. Unterricht und Betreuung Für Tagesschulen sind jedoch Abweichungen in folgenden In Tagesschulen werden Unterricht und Betreuung durch Situationen möglich: während der Dauer der Mittagsver- pädagogische, organisatorische, personelle und räumli- pflegung, in Kursen und in Einzelfällen bei offenen Ange- che Massnahmen in einem gesamtpädagogischen Kon- boten (§ 32e Abs. 1 VSV). Zudem kann eine Lehrperson zept miteinander verbunden. Die Betreuung wird an meh- eine ganze Klasse alleine betreuen, wenn sie diese regel- reren Tagen pro Woche angeboten (§ 30b Abs. 1 VSG). mässig unterrichtet (§ 32 e Abs. 2 VSV). Obligatorische Betreuungszeiten VSA-Dokument Tagesstrukturen – Betreuungsschlüssel Gemäss Volksschulgesetz kann in Tagesschulen der Be- https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe- such bestimmter Betreuungsangebote für obligatorisch trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu- erklärt werden. Damit der Grundsatz der Freiwilligkeit des ren.html Besuchs von Tagesstrukturen gewahrt ist, muss in der entsprechenden Gemeinde auch ein Schulbesuch ohne Schulgeld obligatorische Betreuung möglich sein (§ 30a Abs. 4 VSG, Mit Einwilligung der beteiligten Gemeinde ist es möglich, § 30b Abs. 2 und 4 VSG). dass eine Schülerin oder ein Schüler die Tagesschule in einer anderen Gemeinde besuchen kann. Das Schulgeld Die Dauer der Mittagspause einer Schule ist grundsätzlich geht zulasten der Gemeinde des Wohnortes (§ 30b Abs. 5 so zu bemessen, dass Schülerinnen und Schüler die Mit- VSG). tagszeit zu Hause verbringen können. An Tagesschulen mit obligatorischer Mittagsbetreuung kann die Dauer der Über den Aufbau und Betrieb einer Tagesschule informiert Mittagspause angemessen verkürzt werden, weil die Kin- eine separate Broschüre («Die Tagesschule – von der Idee der keinen Schulweg zurücklegen müssen (§ 30b Abs. 3 bis zur Einführung»). VSG). VSA-Website Tagesschulen In der Praxis besteht in Tagesschulen zum Teil nicht durch- www.vsa.zh.ch/tagesschulen gängig ein Angebot für alle Schultage der Woche. Insbe- sondere am Mittwochnachmittag findet zuweilen keine Betreuung oder nur eine Betreuung in Form einer Einzellö- Einzellösungen/Tagesfamilien sung statt. Vor allem in kleinen Gemeinden kann der ermittelte Be- Es bleibt den Gemeinden überlassen, wie viele Betreu- treuungsbedarf zu gewissen Zeiten so gering sein, dass ungsangebote an Tagesschulen sie für obligatorisch erklä- sich ein institutionalisiertes Angebot aus finanziellen Grün- ren wollen. den nicht rechtfertigen lässt. Liegt der ermittelte Betreu- ungsbedarf bei weniger als zehn Kindern pro Schule, kann Die Möglichkeit der verkürzten Mittagspause bei obligato- die Gemeinde für den betreffenden Zeitraum Einzellösun- rischer Mittagsbetreuung führt zu einem grösseren Spiel- gen wie zum Beispiel die Betreuung durch eine Tagesfami- raum in der Ausgestaltung des Tagesschulablaufs. Insbe- lie anbieten. Auch dann ist es jedoch Pflicht der Gemeinde, sondere kann der Nachmittagsunterricht früher beginnen, die Eignung der Einzellösung für die vorgesehenen Be- sodass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach treuungsaufgaben nach vernünftigem Ermessen zu beur- Schulschluss keine Betreuung mehr benötigen, früher teilen. nach Hause zurückkehren oder anderweitige Verpflichtun- gen (z. B. ausserschulische Sportanlässe oder Musikstun- Ein Betreuungsplatz in einer Tagesfamilie ist eine indivi den) wahrnehmen können. duelle und flexible Lösung. Tagesfamilien betreuen ein 12
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben Kind oder mehrere Kinder bei sich zu Hause. Die Betreu- Die Gemeinde kann über die kantonale Website mit Ange- ung erfolgt in der Regel entsprechend den familiären Ge- boten für Familien (www.lotse.zh.ch), über die Fachstelle pflogenheiten. Pflegekinder der Stadt Zürich (www.stadt-zuerich.ch/pfle- gekinder), aber auch beispielsweise über einen Zweckver- Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren ge- band, einen Tagespflegeplatz vermitteln. Diese Institutio- gen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu nen sind gut organisiert und verfügen über die nötige betreuen, muss dies der Behörde melden (Art. 12 Abs. 1 Erfahrung (Rekrutierung/Vermittlung, Meldepflicht, Ausbil- PAVO). Eine Familie wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie: dung, vertragliche Vereinbarungen zwischen Eltern und – falls sie Kinder unter 12 Jahren betreut, Tagesfamilien usw.). – mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage/ Nächte pro Woche anwesend ist (praxisgemäss ent- Eine andere Form von Einzellösung besteht darin, dass die sprechend 20 oder mehr Stunden, Tages- und Nacht- Schule dem Kind ermöglicht, ein nahe gelegenes Betreu- stunden zählen gleich), ungsangebot einer anderen Schule zu nutzen. – die Betreuung gegen Entgelt erfolgt. Es dürfen höchstens fünf Tageskinder gleichzeitig betreut Zusätzliche Betreuungsangebote werden (§ 9 der Verordnung über die Bewilligungen im Be- reich der ausserfamiliären Betreuung). Gemäss Volksschulverordnung müssen Betreuungsange- bote während der Schulzeit von 7.30 bis 18 Uhr zur Verfü- Für die Meldung und Aufsicht von Tagesfamilien sind die gung stehen. Die Gemeinden können jedoch auch darüber Standortgemeinden zuständig (§ 14 der Verordnung über hinaus Betreuungsangebote anbieten. Im Hinblick auf die die Pflegekinderfürsorge). Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dies von Eltern ins- besondere bei Unterrichtsausfällen und in den Ferien er- AJB-Website Tagesfamilien wünscht. https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/leistun- gen-fuer-fachpersonen-institutionen-behoerden/feb.html 13
Tagesstrukturen Weiterführende Informationen Links Bildungsdirektion Kanton Zürich: Weitere Links: Website Bildungsplanung Website Sozialdepartement Stadt Zürich mit Informationen zum Monitoringbericht familien- mit Informationen zur Kinderbetreuung in Zürich: und unterrichtsergänzende Betreuung: https://www.stadt-zuerich.ch/kinderbetreuung https://bi.zh.ch/internet/bildungsdirektion/de/unsere_direk- tion/bildungsplanung/arbeitenundprojekte/monitoring_feb_ueb. Website Schulamt Stadt Zürich html mit Informationen zum Projekt «Tagesschule 2025»: https://www.stadt-zuerich.ch/tagesschule2025 Website Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) mit Informationen zur familienergänzenden Betreuung: Website Departement Schule und Sport https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/leistun- der Stadt Winterthur gen-fuer-fachpersonen-institutionen-behoerden/feb.html mit Informationen zur schulergänzenden Betreuung: https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/ Webseite Volksschulamt (VSA) bildung-und-schule/schulerganzende-betreuung mit Informationen zu schulergänzenden Tagesstrukturen im Kanton Zürich: Website Netzwerk Kinderbetreuung www.vsa.zh.ch > Tagesstrukturen Zusammenschluss von Verbänden, Städten und Kanto- nen, Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen, Träger- Broschüre «Die Tagesschule – von der Idee schaften und Unternehmen für eine qualitativ hochste- bis zur Einführung» hende familien- und schulergänzende Kinderbetreuung: mit Informationen zum Aufbau und Betrieb einer Tages- https://www.netzwerk-kinderbetreuung.ch/de/ schule: www.vsa.zh.ch/tagesschulen Website Verband Kinderbetreuung Schweiz Kompetenzzentrum für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, Unterstützung für Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und schulergänzende Ange- bote: https://www.kibesuisse.ch Website Schweizerischer Verband für schulische Tagesbetreuung Zusammenschluss von kantonalen und regionalen Dach- verbänden, Tagesschulen, Tagesstrukturen und deren Trägern sowie Organisationen, die keine schulischen oder schulergänzenden Betreuungsangebote führen, für den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der verschiedenen Bildungs- und Betreuungsangebote wie Mittagstische, Tageshorte, Tagesstrukturen, Tages- schulen: http://www.bildung-betreuung.ch Webweiser zu Jugend, Familie und Beruf http://www.lotse.zh.ch/home/ Website Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales mit Lohnempfehlungen: https://savoirsocial.ch/de/allgemeine-berufsinformationen/ empfehlungen 14
005913 | raschlepartner
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