Die Tagesschule - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben - Mai 2020 - Stadt Winterthur

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Die Tagesschule - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben - Mai 2020 - Stadt Winterthur
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt

Tagesstrukturen
Die  Tagesschule –
von   der Idee
Allgemeine         bis zur
            Informationen
Einführung
und spezifische Vorgaben
Mai 2020
Die Tagesschule - Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben - Mai 2020 - Stadt Winterthur
Tagesstrukturen

Inhalt
Einleitung                                                                                 3

Tagesstrukturen – Angebote der Volksschule                                                 4
   Morgenbetreuung                                                                         4
   Betreuung während der Blockzeiten                                                       5
   Mittagsbetreuung                                                                        5
   Nachmittagsbetreuung                                                                    5

Rahmenbedingungen und Vorgaben                                                              6
   Allgemeine Vorgaben zu Angebot und Ausgestaltung                                         6
   Unterschiede in der Ausgestaltung der Betreuung                                          6
   Kosten                                                                                  10
   Aufsicht über die Betreuungsstätten                                                     10
   Überprüfung und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen                                   11

Abweichende Bestimmungen für Tagesschulen, Einzellösungen
und zusätzliche Angebote                                                                   12
   Tagesschulen                                                                            12
   Einzellösungen/Tagesfamilien                                                            12
   Zusätzliche Betreuungsangebote                                                          13

Weiterführende Informationen                                                               14

Impressum
Herausgeberin
Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt

Gestaltung und Produktion
raschle & partner, www.raschlepartner.ch

1. Auflage Mai 2020
© Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt

Bezug:   https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbetrieb_und_unterricht/
fuehrung_und_organisation/tagesstrukturen.html

                                                                 2
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben

Einleitung
Ein gut ausgebautes Angebot an Tagesstrukturen entspricht dem gesellschaftlichen
Bedürfnis nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch aus pädagogischen Überle-
gungen bieten gut geführte Betreuungsangebote viele Vorteile: Die familien- und schul­
ergänzende Kinderbetreuung bietet Kindern Stabilität und Sicherheit und fördert die
Chancengleichheit von Kindern unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, Spra-
che, Religion und Geschlecht. Eine sinnvolle Ausgestaltung dieser zusätzlichen Betreu-
ungsangebote bietet ergänzende Lernmöglichkeiten und Lernangebote.

In dieser Broschüre werden die verschiedenen Formen von unterrichtsergänzenden Be-
treuungsangeboten, die Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Vorgaben erläutert.
Ergänzend dazu finden sich (blau hinterlegt) Hinweise auf weiterführende Informationen
und Empfehlungen.

                                                            3
Tagesstrukturen

Tagesstrukturen –
Angebote der Volksschule
Gemäss Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS                     VSA-Website Tagesstrukturen:
412.100) und Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006                          https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
(VSV, LS 412.101) sind die Gemeinden dazu verpflichtet,                  trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-
während der Schulwochen in der Zeit zwischen 7.30 Uhr                    ren.html
und 18 Uhr bedarfsgerechte unterrichtsergänzende Be­
treuungs­angebote einzurichten (§ 30a Abs. 2 VSG, § 32a                  VSA-Website Tagesschulen:
Abs. 1 VSV). Dabei haben die Gemeinden neben den je-                         https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
weiligen rechtlichen Vorgaben auch den nötigen Freiraum,                 trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-
dieses Angebot individuell, auf die lokalen Gegebenheiten                ren/Tagesschulen.html#a-content
angepasst, aufzubauen und anzubieten.
                                                                         VSA-Dokument Information Blockzeiten:
Volksschulgesetz (VSG):                                                      https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
  https://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/ge-                trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/stunden-
setze/erlass.html?Open&Ordnr=412.100                                     plaene_blockzeiten.html

Volksschulverordnung (VSV):
  https://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/ge-                Bei der Betreuung im Vorschulbereich (Krippen/Kitas, Ta-
setze/erlass.html?Open&Ordnr=412.101                                     gesfamilien) spricht man von familien­ergänzender Betreu-
                                                                         ung. Ansprechpartner für Fragen und Beratung zur famili-
Mit unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen sind Betreu­                  energänzenden Betreuung ist das Amt für Jugend- und
ungs­angebote gemeint, welche die Schülerinnen und                       Berufsberatung (AJB) bzw. die jeweilige Gemeinde oder
Schü­ler ergänzend zum Unterricht besuchen können (§ 30a                 Krippe/Kita.
Abs. 1 VSG). Dazu gehört auch die kostenlose unterrichts-
ergänzende Betreuung während der Blockzeiten (§ 27 Abs.
2 VSG, S. 5 «Betreuung während der Blockzeiten»).                        AJB-Website Familienergänzende Betreuung:
                                                                           https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/leistun-
Der Ausdruck «Tagesstrukturen» ist als Oberbegriff zu ver-               gen-fuer-fachpersonen-institutionen-behoerden.html
stehen, der auch die Betreuung in Tagesschulen umfasst.
Ansprechpartner für Fragen und Beratung zu unterrichts-
ergänzenden Tagesstrukturen vom Kindergarten bis zur                     Morgenbetreuung
Sekundarschule ist das Volksschulamt bzw. die jeweilige
Gemeinde oder Schule.                                                    Eine Morgenbetreuung muss bei Bedarf von 7.30 Uhr bis
                                                                         zum Blockzeitenbeginn angeboten werden (vgl. § 32a Abs.
Angebotspflicht bei Bedarf                                               1 VSV). Sie ist für Eltern in der Regel kostenpflichtig. Die
                                                                         Gemeinde ist frei in der Ausgestaltung der Morgenbetreu-
               Morgenbetreuung (ab 7.30 Uhr)                             ung. Die Morgenbetreuung unterliegt keinen speziellen
                      kostenpflichtig                                    Vorgaben, auch nicht in Bezug auf die Ausbildung des ein-
                                                                         gesetzten Personals. Sie kann auch schon vor 7.30 Uhr
              Blockzeiten von 8 bis 12 Uhr                               angeboten werden. Die Obhut und Sicherheit der anver-
   Die Betreuung während der Blockzeiten von 8 bis 12 Uhr
         muss immer kostenlos angeboten werden.*
                                                                         trauten Kinder ist aber auf jeden Fall dem Alter der Kinder
                                                                         entsprechend durch die Betreuungspersonen zu gewähr-
              Mittagsbetreuung (Mittagstisch)
                                                                         leisten.
                       kostenpflichtig
                                                                         Morgenbetreuung beschränkt sich in der Regel da­rauf, die
                                                                         Aufsicht über die Kinder wahrzunehmen, die vor Beginn
            Nachmittagsbetreuung (bis 18 Uhr)
                                                                         der Blockzeiten zur Schule kommen. Da die Morgenbe-
                      kostenpflichtig
                                                                         treuung keinen spezifischen Vor­gaben unterliegt, ist nicht
                                                                         zwingend eine speziell qualifizierte Betreuungsperson ein-
                                                                         zusetzen.

*Aus organisatorischen Gründen kann die Schulpflege die Blockzeit um maximal 20 Minuten verkürzen.

                                                                         4
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben

Betreuung während der Blockzeiten                                  Mittagsbetreuung
Unter Blockzeiten versteht man im Kanton Zürich den Un-            Die Betreuung über Mittag beginnt nach den Blockzeiten
terricht oder die unentgeltliche Betreuung während des             und dauert bis zum Unterrichtsbeginn am Nachmittag. In
ganzen Vormittags (§ 27 Abs. 2 VSG). Die Blockzeiten dau-          der Regel ist sie kostenpflichtig. Die Mittagsbetreuung ist
ern grundsätzlich von 8 bis 12 Uhr. Wenn die Organisation          die am häufigsten in Anspruch genommene Betreuungs-
einer Schule es erfordert, kann die Schulpflege die Block-         form und muss, abhängig vom Bedarf, an einzelnen oder
zeiten um höchstens 20 Minuten pro Vormittag verkürzen             an allen Wochentagen angeboten werden. Wird im An-
(§ 26 Abs. 3 VSV).                                                 schluss an die Mittagsbetreuung auch noch eine Nachmit-
                                                                   tagsbetreuung angeboten, so sind ab einem bestimmten,
Die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote während                 insbesondere zeitlichen Ausmass des wöchentlichen Be-
der Blockzeiten ist für die Schülerinnen und Schüler frei-         treuungsangebotes zusätzliche rechtliche Vorgaben zu be-
willig und kostenlos. Die Schule ist frei in der Ausgestaltung     achten, welche auf S. 6ff «Rahmenbedingungen und Vor-
des Betreuungsangebotes. Insbesondere die musikalische             gaben» und auf S. 12ff «Abweichende Bestimmungen für
Früherziehung (oft auch Musikalische Grundausbildung               Tagesschulen, Einzellösungen und zusätzliche Angebote»
MGA genannt) oder die Aufgabenhilfe können auch im Rah­            aufgeführt sind.
men der Blockzeiten angeboten werden (§ 16 Abs. 2 VSG
und § 17 VSG). Eltern, die diese spezifischen Angebote für         Das Mittagessen kann je nach Möglichkeit und Kosten sel-
ihre Kinder nicht nutzen wollen, haben keinen Anspruch             ber hergestellt oder von einem Caterer (z. B. durch nahe
auf eine andere unentgeltliche Betreuung. Damit klar ist,          gelegene Spitalküche, Altersheim oder Restaurant) gelie-
wer die Betreuung der Schülerinnen und Schüler über-               fert werden.
nimmt, sind diesbezügliche Vereinbarungen der Schule
mit den Familien erforderlich (An- bzw. Abmeldung).
                                                                   Nachmittagsbetreuung
Wenn während der Blockzeiten der Unterricht ausfällt –
z. B. wegen einer gemeindeeigenen Weiterbildung – muss             Die Nachmittagsbetreuung deckt die Zeit vom Beginn des
dies gegenüber den Eltern frühzeitig kommuniziert wer-             Nachmittagsunterrichts bis 18 Uhr ab. Da ein Teil der Kin-
den, damit diese eine Betreuung organisieren können.               der am Nachmittag Unterricht hat, wird sie meist in zwei
Können Eltern für ihre Kinder keine anderweitige Betreu-           Blöcken angeboten: Der erste Block dauert bis zum Ende
ung organisieren, hat die Schule im Rahmen der Verhält-            der zweiten Lektion des Nachmittagsunterrichts, der
nismässigkeit ein entsprechendes Angebot zur Verfügung             zweite Block daran anschliessend bis 18 Uhr. Den Ge-
zu stellen.                                                        meinden steht es frei, nach 18 Uhr weitere Betreuungs-
                                                                   möglichkeiten anzubieten.

VSA-Dokument Information Blockzeiten:                              Die Nachmittagsbetreuung muss, abhängig vom Bedarf,
    https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-   an einzelnen oder an allen Wochentagen angeboten wer-
trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/stunden-            den. Sie ist in der Regel kostenpflichtig. Wird vor der
plaene_blockzeiten.html                                            Nachmittagsbetreuung noch Mittagsbetreuung angebo-
                                                                   ten, so sind ab einem bestimmten, insbesondere zeitlichen
                                                                   Ausmass des Betreuungsangebotes zusätzliche rechtli-
                                                                   che Vorgaben zu beachten, welche auf S. 6ff «Rahmenbe-
                                                                   dingungen und Vorgaben» und auf S. 12ff «Abweichende
                                                                   Bestimmungen für Tagesschulen, Einzellösungen und zu-
                                                                   sätzliche Angebote» aufgeführt sind.

                                                                   Schülerinnen und Schüler, die sich am Nachmittag in Tages-
                                                                   strukturen aufhalten, haben Gelegenheit in dieser Zeit in
                                                                   einer ruhigen Umgebung die Hausaufgaben zu erledigen.

                                                                   5
Tagesstrukturen

Rahmenbedingungen
und Vorgaben
Allgemeine Vorgaben zu                                        Standort und Weg zwischen Tagesstruktur
Angebot und Ausgestaltung                                     und Schule
                                                              Tagesstrukturen werden wenn möglich in der näheren
Angebotspflicht                                               Umgebung der Schule oder im Schulhaus angeboten. Ist
Auf S. 4f «Tagesstrukturen - Angebote der Volksschule»        dies nicht möglich und der Weg zwischen Schule oder
wird aufgezeigt, welche Betreuungsformen möglich sind.        Kindergarten und Tagesstrukturangebot für alle oder be-
Je nach Bedarf ist die Gemeinde verpflichtet, diese anzu-     stimmte Kinder nicht zumutbar, ordnet die Schulpflege ge-
bieten.                                                       eignete Massnahmen an (§ 32a Abs. 3 VSV). Dies kann
                                                              beispielsweise ein Transport oder eine Begleitung der Kin-
Damit die Tagesstrukturen dem tatsächlichen Bedarf der        der (z. B. am Mittag von der Schule zum Mittagstisch und
Eltern gerecht werden, müssen diese von den Eltern für        zurück) sein. Die Kosten kann die Schulpflege in die allge-
einzelne Wochentage und innerhalb eines Tages modular-        meine Tarifgestaltung (Elternbeiträge) einfliessen lassen.
tig wählbar sein (zum Beispiel ein Morgenmodul vor Unter-     Wenn die Schule zur Abdeckung der Tagesstrukturen ei-
richtsbeginn, ein Mittagsmodul und bei gleichzeitigem         nen Kinderhort in einer anderen Gemeinde beizieht, dür-
Nachmittagsunterricht ein kurzes oder ohne Nachmittags-       fen jedoch die Transportkosten nicht vollumfänglich auf
unterricht ein langes Nachmittagsmodul).                      die Tarife überwälzt werden.

Für die Betreuung während der Blockzeiten gelten spezi-       Ist in einer Gemeinde mit mehreren Schuleinheiten der pro
elle rechtliche Vorgaben (siehe S. 5 «Betreuung während       Schulstandort ermittelte Betreuungsbedarf zu gering,
der Blockzeiten»).                                            kann ein Betreuungsangebot an einem Standort konzent-
                                                              riert werden.
Bedarfsabklärung
Die Gemeinden sind gestützt auf § 30a Abs. 2 VSG ver-         Ausschluss
pflichtet, den tatsächlichen und aktuellen Bedarf an Ta-      Ein Ausschluss eines Kindes aus den Tagesstrukturen
gesstrukturen regelmässig bei den Eltern zu erheben.          ist bei anhaltenden und erheblichen Regelverstössen als
Wartelisten sind nur im Ausnahmefall und nur für kurze        «Ultima Ratio»-Lösung zulässig, wenn Gespräche mit den
Zeit zulässig. Um Wartelisten zu vermeiden, ist es wichtig,   Eltern und dem Kind wie auch andere Massnahmen über
den Bedarf für das jeweils nächste Schuljahr frühzeitig zu    einen bestimmten Zeitraum nicht zu einer Änderung des
erheben.                                                      Verhaltens geführt haben. Zu beachten ist, dass bei Kin-
                                                              dern mit besonderen Betreuungsansprüchen – insbeson-
Freiwilligkeit der Tagesstrukturen                            dere bei Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürf-
Der Besuch von Tagesstrukturen ist freiwillig (§ 30a Abs. 4   nissen oder Kindergartenkindern – eine ihnen angepasste
VSG). Die Vorgabe an die Eltern, ein bestimmtes Min-          Ausgestaltung des Betreuungssettings im Vordergrund
destausmass an Betreuung in Anspruch zu nehmen, ist in        steht.
Tagesschulen in bestimmten Fällen zulässig (siehe S. 12
«Tagesschulen»), in den anderen Fällen aber nicht. In Ta-     Ein Ausschluss aus den Tagesstrukturen ist zudem mög-
gesschulen können Betreuungsangebote bezeichnet wer-          lich, wenn Eltern wiederholt und trotz mehrmaliger Mah-
den, die obligatorisch zu besuchen sind (§ 30b Abs. 2         nung ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.
VSG). In diesem Falle müssen aber die betreffenden Ge-
meinden sicherstellen, dass ein Schulbesuch andernorts
in der Gemeinde auch ohne obligatorische Betreuung            Unterschiede in der Ausgestaltung
möglich ist. Dass die Inanspruchnahme von Tagesstruktu-
ren modulartig wählbar ist, entspricht ebenfalls dem
                                                              der Betreuung
Grundsatz der Freiwilligkeit.                                 Die rechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der
                                                              Betreuung sind je nach Betreuungsangebot/Betreuungs-
Elternbeiträge                                                form sowie Trägerschaft unterschiedlich. Für Tagesschu-
Die unterrichtsergänzende Betreuungszeit während der          len gelten spezielle Bestimmungen.
Blockzeiten ist kostenlos (§ 27 Abs. 2 VSG). Für die weite-
ren Tagesstrukturen werden in der Regel Elternbeiträge
erhoben, welche aber höchstens kostendeckend sein dür-
fen (§ 11 Abs. 4 VSG, § 32a Abs. 4 VSV). Für die konkrete
Regelung der Elternbeiträge muss durch die Gemeinde ein
Elternbeitragsreglement (Gebührenordnung, Taxordnung)
erlassen werden.

                                                              6
Tagesstrukturen

Ausgestaltung der Betreuung und rechtliche Anforderungen

                                                       In unseren Tagesstrukturen werden
                                                       regelmässig Schülerinnen und
       Wir sind eine Sekundarschule.           NEIN
                                                       Schüler der Kindergarten- und
                                                       Primarstufe betreut.

                                                                         JA
                                                                                                             Stufen 1 und 2
                      JA

                                                       Wir sind eine Tagesschule.                  JA        Mit Abweichungen für
                                                                                                             Tagesschulen

                                                                         NEIN
                                                       Wir haben ein Angebot nach den
                                                       Blockzeiten an mindestens 25
       Stufe 1                                 NEIN    Stunden pro Woche und bieten
                                                       regelmässig mindestens sieben
                                                       Betreuungsplätze an.
                                                                         JA

                                                       Unser Kinderhort wird von der
       Stufen 1 bis 3                          NEIN                                                JA        Stufen 1 und 2
                                                       Gemeinde geführt.
       Bewilligungspflicht

VSA-Website Tagesschulen:
    https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-
ren/Tagesschulen.html#a-content

                       Vorgaben Stufe 1                         Vorgaben Stufe 2                           Vorgaben Stufe 3
                       Mindestansprüche                         Ergänzend zu Stufe 1:                      Ergänzend zu Stufe 2:
                                                                Betreuungsschlüssel, Gruppen-              bewilligungspflichtige
                                                                grösse und Berufsausbildung                Kinderhorte
Gilt für               – Betreuungsangebote am                 Diese Vorgaben gelten – unabhängig         Kinderhorte/Schülerclubs, welche
                          Morgen und Vormittag der              von der Trägerschaft – für alle            bewilligungspflichtig sind.
                          Kindergarten- und Primarstufe         Kinderhorte/ Schülerclubs 1 der
                          (Morgenbetreuung und                  Kindergarten- und Primarstufe,             Bewilligungspflichtig sind Kinder-
                          Betreuung in den Blockzeiten)         in welchen mindestens 25 Stunden           horte der Kindergarten- und
                       – Betreuungsangebote der                pro Woche Betreuung nach den               Primarstufe, in welchen minde-
                          Sekundarschule                        Blockzeiten und regelmässig sieben         stens 25 Stunden pro Woche
                       – Betreuungsangebote nach den           oder mehr Plätze angeboten werden.         Betreuung nach den Blockzeiten
                          Blockzeiten im kleinen Rahmen                                                    und regelmässig sieben oder mehr
                          (weniger als 25 Stunden               Tagesschulen müssen diese Vor-             Plätze angeboten werden, und
                          wöchentlich, nicht regelmässig        gaben unabhängig vom Ausmass der           wenn sie nicht von einer Gemeinde
                          sieben oder mehr Plätze)              Betreuung einhalten. Sie können aber       geführt werden (private Träger-
                                                                im Rahmen von § 32e VSV in bestimm-        schaft). Dasselbe gilt für Horte in
                                                                ten Bereichen davon abweichen.             Privatschulen.

1
    Die Begriffe Kinderhort und Schülerclub werden synonym verwendet. Ein Kinderhort oder Schülerclub bietet Tagesstrukturen, für welche die
     Gemeinde aufgrund der rechtlichen Vorgaben eine Angebotspflicht hat, aus einer Hand an: am Morgen vor Schulbeginn (Morgenhort), über Mittag
     (Mittagshort), sowie nachmittags nach Schulschluss und an unterrichtsfreien Nachmittagen (Nachmittagshort).

                                                                                8
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben

                   Vorgaben Stufe 1                      Vorgaben Stufe 2                       Vorgaben Stufe 3
                   Mindestansprüche                      Ergänzend zu Stufe 1:                  Ergänzend zu Stufe 2:
                                                         Betreuungsschlüssel, Gruppen-          bewilligungspflichtige
                                                         grösse und Berufsausbildung            Kinderhorte
Rechtliche     Als Mindestvorgabe müssen die             Bezüglich Ausgestaltung des Ange-      Private Trägerschaften müssen
Ausgestaltung Verantwortlichen sicherstellen,            botes gelten für die Betreuung nach    zusätzlich die spezifischen
der Betreuung dass alle Kinder, welche die ört-          den Blockzeiten zusätzlich besonde-    Vorgaben zu den bewilligungs-
               liche Schule besuchen, auch               re rechtliche Vorgaben (vgl. § 32b     pflichtigen Kinderhorten gemäss
               die betreffende Tagesstruktur             VSV). Tagesschulen können in be-       § 30d VSG und der §§ 32g–m VSV
               besuchen können und darin                 stimmten Bereichen davon abweichen.    einhalten.
               adäquat und altersentsprechend
              betreut werden. Dies gilt ins-             Es handelt sich um spezifische Vor-
              ­besondere für Kinder, die auf-            gaben zum Betreuungsschlüssel, zur
              grund ihres Alters (Kinder-                Gruppengrösse und zur Berufsaus-
              gartenkinder) oder aufgrund                bildung (§ 30e VSG und §§ 32c, d und
              besonderer pädagogischer                   f VSV).
              Bedürfnisse besondere Betreu-
              ungsansprüche haben. Es ist im             Tagesschulen müssen diese Vorga-
              Einzelfall zu klären, ob hierfür           ben unabhängig vom Ausmass der
              besondere Massnahmen (zu-                  Betreuung einhalten. Sie können
              sätzliches Personal, organisato-           aber im Rahmen von § 32e VSV in
              rische Vorkehrungen usw.)                  bestimmten Bereichen davon
              erforderlich sind.                         abweichen.
Empfehlungen Als Orientierungshilfe im Hinblick
             auf eine qualitativ gute Ausgestal-
             tung des Betreuungsangebots
             können die nachfolgend aufge-
             führten rechtlichen Vorgaben für
             alle Tagesstruktu­ren (Vorgaben
             Stufe 2, Vorgaben Stufe 3) sinn-
             gemäss beigezogen werden.

Strafregisterauszug: Es wird empfohlen, die für bewilli-           Die altersdurchmischte Betreuungsgruppe ist ein Lernfeld
gungspflichtige Kinderhorte verbindliche Vorgabe, vor der          für soziale Erfahrungen, das es zu nutzen gilt. Trotzdem ist
Einstellung von Mitarbeitenden und danach alle vier Jahre          zu beachten, dass kleine und grosse Kinder unterschiedli-
einen aktuellen Strafregisterauszug beizuziehen (bei Min-          che Betreuungsbedürfnisse haben. Dies kann dazu füh-
derjährigen ein aktueller Sonderprivatauszug, bei volljähri-       ren, dass es aus Gründen des Kindeswohls besser ist,
gen Mitarbeitenden zusätzlich dazu ein Privatauszug), ge-          nicht alle Altersstufen in der gleichen Tagesstruktur zu be-
nerell zu übernehmen.                                              treuen.

VSA-Dokument Tagesstruktur für Sonder­schülerinnen                 VSA-Dokument Tagesstrukturen – Betreuungsschlüssel:
und -schüler:                                                          https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
    https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-   trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-
trieb_und_unterricht/sonderpaedagogisches0/sonderschulung.         ren.html
html
                                                                   Kinder mit besonderen pädagogischen
VSA-Dokument Tagesstrukturen – Betreuungsschlüssel:                Bedürfnissen
    https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-   Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wer-
trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-       den wenn möglich in der Regelklasse unterrichtet (§ 33
ren.html                                                           Abs. 1 VSG). Entsprechend besuchen diese Schülerinnen
                                                                   und Schüler bei Bedarf auch Tagesstrukturen. Es ist im
VSA-Dokument Tagesstrukturen – Bewilligungs­                       Einzelfall zu klären, ob hierfür besondere Massnahmen
gesuche für private Kinderhorte:                                   (zusätzliches Personal, organisatorische Vorkehrungen
    https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-   usw.) erforderlich sind.
trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-
ren.html                                                           Bei Tagesstrukturen, welche die Vorgaben des Betreu-
                                                                   ungsschlüssels gemäss § 30e VSG einzuhalten haben (Ta-
Jüngere und ältere Kinder                                          gesstrukturen mit Vorgaben Stufe 2 und Tagesstrukturen
Für alle Tagesstrukturen, welche mehr als die Mindestvor-          mit Vorgaben Stufe 3), gilt gemäss Abs. 1, dass bei der
gaben erfüllen müssen (Tagesstrukturen mit Vorgaben                Betreuung von Kindern mit besonderen Betreuungs-
Stufe 2 und Tagesstrukturen mit Vorgaben Stufe 3), gilt            ansprüchen die Zahl der betreuten Kinder pro Gruppe zu
§ 32c VSV. Danach sind insbesondere Kindergartenkinder             verringern ist. Allfällige Ausschlussgründe sowie das Vor-
als Kinder mit besonderen Betreuungsansprüchen einzu-              gehen vor dem Ausschluss werden im Reglement der Ta-
stufen.                                                            gesstruktur festgehalten.

                                                                   9
Tagesstrukturen

Kranke Kinder                                                                 Elternbeiträge
Kranke Kinder können aus naheliegenden Gründen (An-                           Die Betreuung während der Blockzeiten ist kostenlos. Die
steckung usw.) nicht in Tagesstrukturen betreut werden.                       Elternbeiträge für die weiteren Tagesstrukturen dürfen
Entsprechend kann in einem Tagesstruktur-Reglement                            höchstens kostendeckend sein (§ 32a Abs. 4 VSV). Es steht
festgehalten werden, dass kranke Kinder zu Hause betreut                      den Gemeinden frei, das Tagesstrukturangebot teilweise
werden müssen. Es ist Sache der Eltern, für solche Fälle                      zu subventionieren und tiefere Elternbeiträge (z. B. abge-
Vorkehrungen zu treffen.                                                      stuft nach den finanziellen Verhältnissen, Reduktionen für
                                                                              mehrere Kinder) zu verlangen. Dazu sind kommunale Re-
                                                                              gelungen notwendig.
Räumlichkeiten und Umgebung
Für bewilligungspflichtige Kinderhorte (Tagesstrukturen
mit Vorgaben Stufe 3) gelten zudem gemäss § 32k VSV                           Aufsicht über die Betreuungsstätten
spezifische Vorgaben.
                                                                              Die Aufsicht über die Betreuungsstätten ist – abhängig von
VSA-Dokument Tagesstrukturen – Bewilligungs­                                  Trägerschaft und Umfang der Betreuung – unterschiedlich
gesuche für private Kinderhorte:                                              organisiert.
    https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-                  Angebote der Gemeinde (Trägerschaft)
ren.html                                                                      Tagesstrukturen, die von Gemeinden geführt werden, sind
                                                                              nicht bewilligungspflichtig. Die Schulpflege ist zuständig
                                                                              für die Aufsicht. Bei Einheitsgemeinden kann auch eine
Allen Kinderhorten wird empfohlen, den Innenbereich wohn­                     andere Behörde innerhalb der Gemeinde für die Aufsicht
lich, kindgerecht und praktisch auszubauen. Die Räume                         bestimmt werden.
sollen ausreichend Tageslicht aufweisen und sich für das
Nebeneinander verschiedener Aktivitäten eignen: Essen,                        Angebote mit privater Trägerschaft, welche im
Spielen, Erledigen von Hausaufgaben und Rückzug. Toi-                         Auftrag der Schule Tagesstrukturen anbietet
letten und Lavabo (z. B. zum Zähne putzen) sollten in un-                     Ist der private Kinderhort nicht bewilligungspflichtig, hat
mittelbarer Nähe sein.                                                        aber einen Auftrag der Schule, so ist im Rahmen der Auf-
                                                                              sicht sicherzustellen, dass bezüglich Betreuung der Mini-
Findet die Betreuung im Schulgebäude oder in unmittelba-                      malstandard (siehe S. 6ff «Unterschiede in der Ausgestal-
rer Nähe statt, steht den Kindern auch das umliegende                         tung der Betreuung») eingehalten wird.
Schulhausareal zur Verfügung. Die Aufenthaltsmöglichkei-
ten im Aussenbereich sind klar zu definieren. Die Aufsicht                    Die Schule kann auch Dritte (Private) mit der Führung der
muss auch im Aussenbereich gewährleistet sein.                                Tagesstrukturen beauftragen. Dann hat die Gemeinde eben­
                                                                              falls eine Aufsichtsfunktion.
Bezüglich Anforderungen an und Abnahme von Räumlich-
keiten und Innenausbau sollte frühzeitig die Bau- und Feuer­                  Angebote mit privater Trägerschaft
polizei konsultiert werden. Bezüglich Vorgaben im Umgang                      Bei bewilligungspflichtigen privaten Kinderhorten – Kinder­
mit Lebensmitteln (Melde- und Bewilligungspflicht) sollte                     horte für Kinder der Kindergarten- und Primarstufe mit
zudem das kantonale Labor Zürich kontaktiert werden.                          wöchentlich mindestens 25 Stunden Betreuung nach den
Weiter müssen allenfalls auch kommunale Vorgaben be-                          Blockzeiten und sieben oder mehr Plätzen (Tagesstruktu-
achtet werden.                                                                ren mit Vorgaben Stufe 3) – ist die Standortgemeinde 2 zu-
                                                                              ständig für Aufsicht und Bewilligung (§ 30c Abs. 1 VSG).

Kosten                                                                        In beiden Fällen hat die Standortgemeinde im Rahmen der
                                                                              Aufsicht zudem sicherzustellen, dass die allgemeinen Vorga-
Es liegt im Ermessen der Gemeinden, in welchem Umfang                         ben zu Angebot und Ausgestaltung (siehe S. 6ff «Unterschiede
sie sich an der Finanzierung der Tagesstrukturen beteili-                     in der Ausgestaltung der Betreuung») eingehalten sind.
gen. Oft übernehmen sie einen Teil der Kosten, beispiels-
weise indem sie Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen,                    Die für die Aufsicht zuständige Stelle hat die Verantwor-
Tarife subventionieren oder Defizitgarantien übernehmen.                      tung, dass dieselbe gut organisiert ist und funktioniert.
                                                                              Gemäss Art. 19 der Verordnung vom 19. Oktober 1977
Die Personalkosten machen den grössten Anteil der Ge-                         über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderver-
samtkosten aus. Erst die definitiven Anmeldungen lassen                       ordnung, PAVO, SR 211.222.338) muss die Aufsichtsbe-
eine verbindliche Planung des Personaleinsatzes und der                       hörde im Kinderhort mindestens alle zwei Jahre einen Auf-
damit verbundenen Kosten zu. Damit verlässlich geplant                        sichtsbesuch vornehmen.
werden kann, ist es möglich, von den Eltern grundsätzlich
eine Anmeldung für ein Schuljahr zu verlangen – allerdings                    Die Standortgemeinden melden dem Volksschulamt Name
muss die Möglichkeit einer Kündigung jeweils per Ende                         und Adresse sowie die Trägerschaft der privaten bewilli-
Semester gewährt werden.                                                      gungspflichtigen Kinderhorte auf ihrem Gebiet (§ 30c Abs.
                                                                              7 VSG).

2
    Mit «Standortgemeinde» wird die Gemeinde bezeichnet, in welcher der Kinderhort liegt. Nicht bedeutsam ist der Sitz oder Wohnsitz der Trägerschaft
     des Kinderhortes. Welche Behörde innerhalb der Standortgemeinde zuständig sein soll, entscheidet die Gemeinde.

                                                                              10
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben

Überprüfung und Weiterentwicklung                           Falls die Gemeinde Dritte mit dem Betrieb von Tagesstruk-
                                                            turen beauftragt, ist es im Interesse beider Parteien eine
der Tagesstrukturen                                         gegenseitige Leistungsvereinbarung zu treffen. Darin kön-
Auslastung, Kostenentwicklung, Rückmeldungen von El-        nen folgende Punkte geregelt werden:
tern, Kindern und Personal, neue Bedarfserhebungen und        – welche Leistungen die Trägerschaft im Auftrag der
allfällige weitere Faktoren beeinflussen die Entwicklung        Gemeinde zu erbringen hat,
des Angebots an Tagesstrukturen. Der Erfolg des Betreu-       – welche Rahmenbedingungen von der Trägerschaft bei
ungsangebots ist in regelmässigen Abständen (z. B. jähr-        der Leistungserbringung einzuhalten sind,
lich, mit ergänzenden Abklärungen zur Zufriedenheit usw.)     – welche Leistungen die Gemeinde erbringt und
zu überprüfen. Die wichtigsten Messgrössen sind die             in welchem Ausmass,
Qualitätsüberprüfung durch die Aufsichtsinstanz, die An-      – wie die Leistungssteuerung (Controlling) und die
zahl Kinder, die das Betreuungsangebot nutzen und die           Qualitätssicherung erfolgen.
Kosten. Eine weitere Messgrösse ist die Überprüfung ge-     Die für die Aufsicht zuständigen Stellen überprüfen die
setzter Ziele, z. B. Massnahmen für eine qualitative Ver-   Einhaltung rechtlicher und allenfalls weiterer Vorgaben
besserung der inhaltlichen Gestaltung oder der Erfolg ei-   und Vereinbarungen. Sie ordnen bei Beanstandungen ge-
nes speziellen Betreuungsangebots.                          eignete Massnahmen zu deren Beseitigung und zur Ver-
                                                            besserung an.
Um dem Anspruch der Eltern laufend gerecht zu werden,
sind auch nach der ersten Bedarfsabklärung die Bedürf-      QuinTaS – Qualität in Tagesschulen/Tagesstrukturen:
nisse der Eltern regelmässig zu erfragen.                       https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
                                                            trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-
                                                            ren/Tagesschulen.html#a-content

                                                            11
Tagesstrukturen

Abweichende Bestimmun-
gen für Tagesschulen,
Einzellösungen und zu-
sätzliche Angebote
Tagesschulen                                                  Betreuungsschlüssel und Betreuungspersonal
Die auf S. 7ff «Rahmenbedingungen und Vorgaben» aus-          Im Gegensatz zu den anderen Tagesstrukturen sind in Ta-
geführten Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für          gesschulen nach den Blockzeiten die Vorgaben gemäss
Tagesschulen. Für Tagesschulen gelten jedoch gemäss           § 30e VSG und §§ 32c, 32d und 32f VSV zur Gruppen-
Volksschulgesetz und -verordnung zusätzlich abwei-            grösse und zur Berufsausbildung unabhängig vom Aus-
chende Bestimmungen.                                          mass der angebotenen Betreuung immer einzuhalten.

Unterricht und Betreuung                                      Für Tagesschulen sind jedoch Abweichungen in folgenden
In Tagesschulen werden Unterricht und Betreuung durch         Situationen möglich: während der Dauer der Mittagsver-
pädagogische, organisatorische, personelle und räumli-        pflegung, in Kursen und in Einzelfällen bei offenen Ange-
che Massnahmen in einem gesamtpädagogischen Kon-              boten (§ 32e Abs. 1 VSV). Zudem kann eine Lehrperson
zept miteinander verbunden. Die Betreuung wird an meh-        eine ganze Klasse alleine betreuen, wenn sie diese regel-
reren Tagen pro Woche angeboten (§ 30b Abs. 1 VSG).           mässig unterrichtet (§ 32 e Abs. 2 VSV).

Obligatorische Betreuungszeiten                               VSA-Dokument Tagesstrukturen – Betreuungsschlüssel
Gemäss Volksschulgesetz kann in Tagesschulen der Be-              https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbe-
such bestimmter Betreuungsangebote für obligatorisch          trieb_und_unterricht/fuehrung_und_organisation/tagesstruktu-
erklärt werden. Damit der Grundsatz der Freiwilligkeit des    ren.html
Besuchs von Tagesstrukturen gewahrt ist, muss in der
entsprechenden Gemeinde auch ein Schulbesuch ohne             Schulgeld
obligatorische Betreuung möglich sein (§ 30a Abs. 4 VSG,      Mit Einwilligung der beteiligten Gemeinde ist es möglich,
§ 30b Abs. 2 und 4 VSG).                                      dass eine Schülerin oder ein Schüler die Tagesschule in
                                                              einer anderen Gemeinde besuchen kann. Das Schulgeld
Die Dauer der Mittagspause einer Schule ist grundsätzlich     geht zulasten der Gemeinde des Wohnortes (§ 30b Abs. 5
so zu bemessen, dass Schülerinnen und Schüler die Mit-        VSG).
tagszeit zu Hause verbringen können. An Tagesschulen
mit obligatorischer Mittagsbetreuung kann die Dauer der       Über den Aufbau und Betrieb einer Tagesschule informiert
Mittagspause angemessen verkürzt werden, weil die Kin-        eine separate Broschüre («Die Tagesschule – von der Idee
der keinen Schulweg zurücklegen müssen (§ 30b Abs. 3          bis zur Einführung»).
VSG).
                                                              VSA-Website Tagesschulen
In der Praxis besteht in Tagesschulen zum Teil nicht durch-     www.vsa.zh.ch/tagesschulen
gängig ein Angebot für alle Schultage der Woche. Insbe-
sondere am Mittwochnachmittag findet zuweilen keine
Betreuung oder nur eine Betreuung in Form einer Einzellö-     Einzellösungen/Tagesfamilien
sung statt.
                                                              Vor allem in kleinen Gemeinden kann der ermittelte Be-
Es bleibt den Gemeinden überlassen, wie viele Betreu-         treuungsbedarf zu gewissen Zeiten so gering sein, dass
ungsangebote an Tagesschulen sie für obligatorisch erklä-     sich ein institutionalisiertes Angebot aus finanziellen Grün-
ren wollen.                                                   den nicht rechtfertigen lässt. Liegt der ermittelte Betreu-
                                                              ungsbedarf bei weniger als zehn Kindern pro Schule, kann
Die Möglichkeit der verkürzten Mittagspause bei obligato-     die Gemeinde für den betreffenden Zeitraum Einzellösun-
rischer Mittagsbetreuung führt zu einem grösseren Spiel-      gen wie zum Beispiel die Betreuung durch eine Tagesfami-
raum in der Ausgestaltung des Tagesschulablaufs. Insbe-       lie anbieten. Auch dann ist es jedoch Pflicht der Gemeinde,
sondere kann der Nachmittagsunterricht früher beginnen,       die Eignung der Einzellösung für die vorgesehenen Be-
sodass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach          treuungsaufgaben nach vernünftigem Ermessen zu beur-
Schulschluss keine Betreuung mehr benötigen, früher           teilen.
nach Hause zurückkehren oder anderweitige Verpflichtun-
gen (z. B. ausserschulische Sportanlässe oder Musikstun-      Ein Betreuungsplatz in einer Tagesfamilie ist eine indivi­
den) wahrnehmen können.                                       duelle und flexible Lösung. Tagesfamilien betreuen ein

                                                              12
Allgemeine Informationen und spezifische Vorgaben

Kind oder mehrere Kinder bei sich zu Hause. Die Betreu-          Die Gemeinde kann über die kantonale Website mit Ange-
ung erfolgt in der Regel entsprechend den familiären Ge-         boten für Familien (www.lotse.zh.ch), über die Fachstelle
pflogenheiten.                                                   Pflegekinder der Stadt Zürich (www.stadt-zuerich.ch/pfle-
                                                                 gekinder), aber auch beispielsweise über einen Zweckver-
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren ge-       band, einen Tagespflegeplatz vermitteln. Diese Institutio-
gen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu           nen sind gut organisiert und verfügen über die nötige
betreuen, muss dies der Behörde melden (Art. 12 Abs. 1           Erfahrung (Rekrutierung/Vermittlung, Meldepflicht, Ausbil-
PAVO). Eine Familie wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie:      dung, vertragliche Vereinbarungen zwischen Eltern und
– falls sie Kinder unter 12 Jahren betreut,                      Tagesfamilien usw.).
– mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage/
  Nächte pro Woche anwesend ist (praxisgemäss ent-               Eine andere Form von Einzellösung besteht darin, dass die
  sprechend 20 oder mehr Stunden, Tages- und Nacht-              Schule dem Kind ermöglicht, ein nahe gelegenes Betreu-
  stunden zählen gleich),                                        ungsangebot einer anderen Schule zu nutzen.
– die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.

Es dürfen höchstens fünf Tageskinder gleichzeitig betreut        Zusätzliche Betreuungsangebote
werden (§ 9 der Verordnung über die Bewilligungen im Be-
reich der ausserfamiliären Betreuung).                           Gemäss Volksschulverordnung müssen Betreuungsange-
                                                                 bote während der Schulzeit von 7.30 bis 18 Uhr zur Verfü-
Für die Meldung und Aufsicht von Tagesfamilien sind die          gung stehen. Die Gemeinden können jedoch auch darüber
Standortgemeinden zuständig (§ 14 der Verordnung über            hinaus Betreuungsangebote anbieten. Im Hinblick auf die
die Pflegekinderfürsorge).                                       Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dies von Eltern ins-
                                                                 besondere bei Unterrichtsausfällen und in den Ferien er-
AJB-Website Tagesfamilien                                        wünscht.
  https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/leistun-
gen-fuer-fachpersonen-institutionen-behoerden/feb.html

                                                                 13
Tagesstrukturen

Weiterführende
Informationen
Links Bildungsdirektion Kanton Zürich:                            Weitere Links:

Website Bildungsplanung                                           Website Sozialdepartement Stadt Zürich
mit Informationen zum Monitoringbericht familien-                 mit Informationen zur Kinderbetreuung in Zürich:
und unterrichtsergänzende Betreuung:                                https://www.stadt-zuerich.ch/kinderbetreuung
   https://bi.zh.ch/internet/bildungsdirektion/de/unsere_direk-
tion/bildungsplanung/arbeitenundprojekte/monitoring_feb_ueb.      Website Schulamt Stadt Zürich
html                                                              mit Informationen zum Projekt «Tagesschule 2025»:
                                                                    https://www.stadt-zuerich.ch/tagesschule2025
Website Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)
mit Informationen zur familienergänzenden Betreuung:              Website Departement Schule und Sport
  https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/leistun-    der Stadt Winterthur
gen-fuer-fachpersonen-institutionen-behoerden/feb.html            mit Informationen zur schulergänzenden Betreuung:
                                                                     https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/
Webseite Volksschulamt (VSA)                                      bildung-und-schule/schulerganzende-betreuung
mit Informationen zu schulergänzenden Tagesstrukturen
im Kanton Zürich:                                                 Website Netzwerk Kinderbetreuung
  www.vsa.zh.ch > Tagesstrukturen                                 Zusammenschluss von Verbänden, Städten und Kanto-
                                                                  nen, Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen, Träger-
Broschüre «Die Tagesschule – von der Idee                         schaften und Unternehmen für eine qualitativ hochste-
bis zur Einführung»                                               hende familien- und schulergänzende Kinderbetreuung:
mit Informationen zum Aufbau und Betrieb einer Tages-               https://www.netzwerk-kinderbetreuung.ch/de/
schule:
  www.vsa.zh.ch/tagesschulen                                      Website Verband Kinderbetreuung Schweiz
                                                                  Kompetenzzentrum für die familien- und schulergänzende
                                                                  Kinderbetreuung, Unterstützung für Kindertagesstätten,
                                                                  Tagesfamilienorganisationen und schulergänzende Ange-
                                                                  bote:
                                                                    https://www.kibesuisse.ch

                                                                  Website Schweizerischer Verband für schulische
                                                                  Tagesbetreuung
                                                                  Zusammenschluss von kantonalen und regionalen Dach-
                                                                  verbänden, Tagesschulen, Tagesstrukturen und deren
                                                                  Trägern sowie Organisationen, die keine schulischen oder
                                                                  schulergänzenden Betreuungsangebote führen, für den
                                                                  Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der
                                                                  verschiedenen Bildungs- und Betreuungsangebote
                                                                  wie Mittagstische, Tageshorte, Tagesstrukturen, Tages-
                                                                  schulen:
                                                                    http://www.bildung-betreuung.ch

                                                                  Webweiser zu Jugend, Familie und Beruf
                                                                   http://www.lotse.zh.ch/home/

                                                                  Website Schweizerische Dachorganisation
                                                                  der Arbeitswelt Soziales
                                                                  Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales
                                                                  mit Lohnempfehlungen:
                                                                    https://savoirsocial.ch/de/allgemeine-berufsinformationen/
                                                                  empfehlungen

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005913 | raschlepartner
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